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DE60102361T2 - Vorrichtung zum Liefern von Mahlzeiten zu einer passenden Temperatur, insbesondere zur Anwendung in Krankenhäusern - Google Patents

Vorrichtung zum Liefern von Mahlzeiten zu einer passenden Temperatur, insbesondere zur Anwendung in Krankenhäusern Download PDF

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DE60102361T2
DE60102361T2 DE60102361T DE60102361T DE60102361T2 DE 60102361 T2 DE60102361 T2 DE 60102361T2 DE 60102361 T DE60102361 T DE 60102361T DE 60102361 T DE60102361 T DE 60102361T DE 60102361 T2 DE60102361 T2 DE 60102361T2
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DE
Germany
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container
temperature
thermal energy
plate
energy transmission
Prior art date
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DE60102361T
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Valter Citterio
Arturo Lesca
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TECNHOS Srl PONT SAINT MARTIN
Tecnhos Srl
Original Assignee
TECNHOS Srl PONT SAINT MARTIN
Tecnhos Srl
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J39/00Heat-insulated warming chambers; Cupboards with heating arrangements for warming kitchen utensils
    • A47J39/006Heat-insulated warming chambers; Cupboards with heating arrangements for warming kitchen utensils for either storing and preparing or for preparing food on serving trays, e.g. heating, thawing, preserving
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
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  • Devices That Are Associated With Refrigeration Equipment (AREA)

Description

  • Gebiet der Anmeldung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der Zubereitung und Auslieferung von Mahlzeiten.
  • Im besonderen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten in einer angemessenen Temperatur, insbesondere zur Anwendung in Krankenhäusern.
  • Stand der Technik
  • Es ist bekannt, daß die Zubereitung von Mahlzeiten, welche an Patienten ausgeliefert werden, im Krankenhausmilieu im wesentlichen nach zwei Hauptmethoden ausgeführt wird.
  • Eine dieser Methoden sieht das Kochen und/oder das Zusammenstellen von frischer Nahrung in entsprechenden Küchen vor, um die gewünschten Mahlzeiten zuzubereiten und das Ausliefern dieser Mahlzeiten an die Patienten mittels geeigneter Tabletts.
  • Im Gegensatz hierzu sieht die andere Methode das Kochen von frischer Nahrung, das Kühlen der gekochten Nahrung auf Temperaturen von etwa 4°C oder niedriger und die Aufbewahrung der Nahrung in geeigneten Kühlräumen vor.
  • Vor dem Ausliefern an die Patienten wird die Nahrung angemessen portioniert, um die gewünschten Mahlzeiten zu bilden und durch Erwärmen auf eine Temperatur von etwa 60 – 65°C aufgefrischt.
  • Es ist ebenfalls bekannt, daß auf diesem Gebiet Gesetzesvorschriften in Kraft sind, die sicherstellen, daß, wenn die Nahrung einmal zubereitet oder aufgefrischt ist, um die Mahlzeiten zu bilden, sie keinen wesentlichen Schwankungen in der Temperatur bis zur aktuellen Auslieferung an die Patienten unterworfen werden.
  • Insbesondere ist es im Falle von gekochter Nahrung, hergestellt nach den vorgenannten Methoden erforderlich, sicherzustellen, daß die Nahrungstemperatur innerhalb einer kleinen Spanne von 60 – 70°C von der Zubereitung oder Auffrischung bis zur Auslieferung an die Patienten gehalten wird. Andererseits, in dem Fall, daß die Nahrung kalt zur Verfügung gestellt wird, ob gekocht oder nicht, sehen die gleichen gesetzlichen Vorschriften vor, daß die Nahrungstemperatur bei etwa 4°C zu halten ist.
  • Um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen, sind verschiedene Vorrichtungen als Auslieferungsmittel entwickelt worden, in denen geeignete Mittel vorgesehen sind, um die Nahrung bei einer gewünschten Temperatur bis zur aktuellen Auslieferung an die Patienten zu halten.
  • Einige dieser Vorrichtungen umfassen als Mittel zum Aufrechterhalten der Nahrungstemperatur, Konvektionsöfen, ausgerüstet mit Fächern und Klimaanlage und/oder Kühler basierend auf hermetischen Kompressoren.
  • Diese Vorrichtungen sind sehr teuer und komplex, sowohl in Bezug auf ihre Konstruktion als auch Betriebsweise, sie sind schwierig zu transportieren und erfordern eine beschwerliche und aufwendige Wartung.
  • Eine andere Art einer Vorrichtung, welche in Krankenhäusern für die Auslieferung von Mahlzeiten mit einer angemessenen Temperatur üblicherweise benutzt wird, umfaßt einen Transportwagen, der mit Fächern für die Aufnahme von Tabletts, welche die Behälter oder Schalen, enthaltend die an die Patienten auszuliefernden Mahlzeiten, aufnehmen, ausgerüstet ist.
  • Die Tabletts enthalten eine Mehrzahl von thermischen Energieübertragungsvorrichtungen, die geeignet sind, die Kost auf einer angemessenen Auslieferungstemperatur zu halten und im Falle der Auffrischung auch die Nahrung auf diese Temperatur zu bringen.
  • Der Transportwagen ist wiederum mit einer elektrischen Energiequelle ausgestattet, die betriebsbereit mit jeder dieser Übertragungsvorrichtungen verbunden ist und weist ein Schaltpaneel auf, das mit Schaltern ausgestattet ist, geeignet zum individuellen Aktivieren oder Deaktivieren dieser Vorrichtungen, wie erforderlich.
  • Obgleich diese letzte Vorrichtung im wesentlichen der Aufgabe genügt, hat sie einen ernsthaften Nachteil, da es nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Kontrolle und Halten der Nahrungstemperatur bis zur aktuellen Auslieferung an die Patienten durchzuführen.
  • Darüber hinaus erfordert diese Vorrichtung ungünstigerweise eine manuelle Betriebsweise zum Aktivieren der thermischen Energieübertragungsvorrichtungen, welches mit dem Risiko des Fehlermachens und im besonderen der Überhitzung der Nahrung verbunden ist.
  • Schließlich sind die Tabletts von ziemlich komplexer und komplizierter Konstruktion und ihr Gewicht ist relativ hoch infolge der Gegenwart der thermischen Energieübertragungsvorrichtungen.
  • Eine Vorrichtung gemäß dem Gattungsbegriff des unabhängigen Anspruchs 1 ist in der US-A-5243171 beschrieben.
  • Das technische Problem, das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt, ist eine Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten mit einer angemessenen Temperatur mit solchen strukturellen und funktionalen Merkmalen vorzusehen, welche die mit den Vorrichtungen des Standes der Technik verbundenen vorgenannten Nachteile überkommt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Dieses technische Problem wird durch eine Vorrichtung gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 gelöst. Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung umfasst jede Platte aus der Vielzahl der Platten auch Mittel zum Erfassen der Anwesenheit eines Behälters oder einer Schale, enthaltend eine aufzufrischende Mahlzeit in dem mindestens einen Sitz.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten gemäß der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles ersichtlich, das in Form eines nicht beschränkenden Beispiels mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen gegeben wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • In den begleitenden Zeichnungen:
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten gemäß der Erfindung,
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 1 in einer offenen Konfiguration
  • 3 ist eine schematische Ansicht eines Details der Vorrichtung von 1
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Tabletts und einer Platte zusammengesetzt für die Vorrichtung gemäß 1
  • 5 zeigt eine perspektivische Ansicht des Tabletts und der Platte von 4, welche reziprok verbunden sind, und auch einen Nahrungsbehälter, benutzt mit diesem Tablett
  • 5a ist eine Teilansicht des reziprok verbundenen Tabletts und Platte entlang der Linie Va – Va der 5
  • 6 ist eine schematische Blockansicht einer elektronischen Steuereinheit vereinigt mit der Vorrichtung gemäß 1
  • 7 ist eine schematische Blockansicht der Steuereinheit der 6 und der Verbindungen davon zu den operativen Teilen der Vorrichtung gemäß der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Bezugnehmend auf die begleitenden Zeichnungen ist die Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten mit einer angemessenen Temperatur im besonderen für die Verwendung in Krankenhäusern generell mit 1 bezeichnet.
  • Die Vorrichtung 1 umfaßt einen Transportwagen 2, enthaltend einen kastenartigen Körper ausgestattet am Boden mit drehbaren Transporträdern 4, welche es dem Wagen ermöglichen, sich in allen Richtungen frei zu bewegen.
  • Der kastenartige Körper ist auf einer Seite offen und ist angepaßt, um eine vorbestimmte maximale Anzahl von Platten 16 und korrespondierenden Tabletts 18, welche nachfolgend beschrieben werden, aufzunehmen. Speziell ist der kastenartige Körper 2 auf der Oberseite durch ein Paneel 8, auf der Unterseite durch eine Bodenplatte 9 und an den Seiten durch zwei einander gegenüber angeordnete Paneele 10 begrenzt.
  • Eine Zugangstür 11 ist in den kastenartigen Körper 2 korrespondierend zu der offenen Seite montiert.
  • Im Inneren enthält der kastenartige Körper 2 auch eine Vielzahl von Platten 16, angeordnet in einander überlagernden Reihen und in bekannter Weise getragen oder befestigt an jedem Seitenpaneel 10.
  • Jede Platte 16 ist mit einem Tablett 18 assoziiert, welches die auszuliefernden Mahlzeiten enthält.
  • Nahe dem oberen Ende eines Paneels 10 weist der Transportwagen 2 auch zwei einander gegenüberliegende Griffe 14 auf, die vertikal angeordnet sind, um einen leichteren Transport des Wagens 1 durch den Operator zu ermöglichen.
  • Die Wagengröße kann offensichtlich modifiziert werden gemäß dem Wunsch eines Fachmannes entsprechend den spezifischen Anforderungen an die Ladekapazität der Platten und korrespondierenden Tabletts. Zu diesem Zweck kann der Fachmann auch vorsehen, den kastenartigen Körper des Transportwagens 2 in zwei oder mehr Fächer für die aufzunehmenden Platten und Tabletts zu unterteilen.
  • Der Transportwagen 2 umfaßt auch eine elektrische Energiequelle (nicht dargestellt, da konventionell), z.B. solch eine Speichervorrichtung wie eine wiederaufladbare Batterie, die betriebsfähig mit jeder Platte 16 mittels eines elektrischen Schaltkreises verbunden ist.
  • Des weiteren ist der Wagen 2 auch mit geeigneten konventionellen Mitteln (nicht dargestellt) mit einem externen elektrischen Netzwerk verbunden, beispielsweise durch Mittel eines Auslasses zum Wiederaufladen der elektrischen Energiequelle oder für die direkte Versorgung elektrischer Energie zu jeder Platte 16, wie gefordert.
  • Bezugnehmend auf 3 ist ein Schaltpaneel 30, enthaltend eine Vielzahl von Licht- und/oder Audioanzeigen, an der Frontseite des Transportwagens 2 vorgesehen. Diese Indikatoren ermöglichen dem Benutzer die korrekte Betriebsweise der ganzen Vorrichtung zu überwachen und Informationen über den Erwärmungs-/Abkühlungsprozeß zu erhalten.
  • 4 und 5 zeigen eine Platte 16 und ein zugehöriges Tablett 18 voneinander entfernt und verbunden, für die Verwendung mit dem Transportwagen 2 der 1.
  • Die Platte 16 und das Tablett 18 haben beide rechteckige Gestalt, üblicherweise benutzt in Standardgröße und sie sind aus Materialien, geeignet für den Kontakt mit Nahrung, vorzugsweise Plastik, hergestellt.
  • Insbesondere sind vier im wesentlichen identische peripher angeordnete Sitze 19 und eine zentrale Ausnehmung 20 in dem Tablett 18 vorgesehen.
  • Jeder Sitz 19 ist geeignet, einen Behälter oder Schale 15 aufzunehmen, hergestellt aus Keramik oder anderem Material, enthaltend eine Mahlzeit, die ausgeliefert werden soll und er ist thermisch von den anderen Sitzen 19 isoliert.
  • Jeder Behälter 15 ist vorzugsweise mit einem Deckel 15a für den Schutz der Nahrung vor äußeren Verunreinigungen und Verlust von Wärme ausgestattet. Die Behälter sind in konventioneller Weise geformt, ihre Form und Ansicht genügen üblichen Geschirranforderungen und sie sind vorzugsweise aus Kunststoffmaterial hergestellt.
  • Die zentrale Ausnehmung 20 kann indessen vorteilhaft Besteckausrüstung aufnehmen.
  • Die Platte 16 ist auf ihrer Oberseite mit vier thermischen Energieübetragungsvorrichtungen 22 ausgestattet, jede Vorrichtung ist in einem Sitz 19 angeordnet, der durch ein korrespondierendes Loch 21 passiert, sobald das Tablett 18 mit der Platte 16 verbunden ist.
  • Diese konventionellen Übertragungsvorrichtungen 22, die elektrisch aktiviert werden, können einen thermischen Erwärmungs- oder Kühlungsprozeß auslösen, welcher gestattet, die in den Behältern 15 gelagerte Nahrung, angeordnet in den Sitzen 19, bei einer angemessenen Temperatur zu halten.
  • In der Vorrichtung gemäß der Erfindung sind bevorzugt thermoelektrische Wärmepumpen, bekannt als Peltier-Effektpumpen, als thermische Energieübertragungsvorrichtungen verwendet.
  • Diese Wärmepumpen gestatten eine beträchtliche Effektivität in der thermischen Energieübertragung mit geringen Betriebs- und Wartungskosten.
  • In der Praxis wird in der Vorrichtung gemäß der Erfindung die Platte 16 an dem Wagen 2 befestigt, während die Tabletts 18, welche die Behälter 15 tragen, den Verbrauchern ausgeliefert werden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung enthält jede Platte 16 Mittel zum automatischen Messen der Temperatur der Behälter oder Schalen 15 in jedem Sitz 19, die betriebsfähig mit den Prozeßmitteln verbunden sind.
  • Diese Prozeßmittel können automatisch und selektiv die thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 entweder für das Erwärmen oder Kühlen aktivieren, wenn die Temperatur der Behälter oder Schalen 15 entsprechend höher als ein Maximumwert oder niedriger als ein Minimumwert aus einer vorbestimmten Temperaturspanne ist.
  • Diese vorbestimmte Temperaturspanne liegt bevorzugt zwischen 20°C und 30°C.
  • Insbesondere aktivieren die Prozeßmittel die thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 zwecks Erwärmung, um den Behälter oder Schale 15 auf einer Minimumtemperatur von 60°C, vorzugsweise zwischen 60 und 70°C oder zwecks Kühlung den Behälter oder der Schale 15 bei einer Maximumtemperatur von 4°C, vorzugsweise zwischen 0 und 4°C zu halten.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung enthält jede Platte 16 auch Mittel zur Erfassung der Anwesenheit eines Behälters oder Schale 15, enthaltend eine Mahlzeit, die aufgefrischt werden soll, in jedem Sitz 19.
  • Diese Detektionsmittel sind betriebsbereit verbunden mit den Prozeßmitteln 27 für automatische und selektive Aktivierung der thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 für das Erwärmen, um diese Mahlzeit aufzufrischen und die Behälter oder Schalen 15 bei einer Minimumtemperatur von 60°C zu halten.
  • Bevorzugt enthalten die Mittel zum Erfassen der Anwesenheit des Behälters oder der Schale 15, enthaltend eine Mahlzeit, die aufgefrischt werden soll, mindestens einen magnetischen Sensor 45, der auf jeder Platte 16 angeordnet ist, korres pondierend zu jedem Sitz 19, wobei dieser mindestens eine Sensor in der Lage ist, die Anwesenheit von mindestens einem korrespondierenden magnetischen Sensor, der auf diesem Behälter oder dieser Schale 15 angeordnet ist, zu detektieren.
  • Es ist offensichtlich möglich, auch Sensoren anderer Bauart zwecks Detektierung einer Anwesenheit, beispielsweise optische Sensoren zu verwenden, jedoch kann die Wirksamkeit dieser letzteren Sensoren verringert oder gar gefährdet in Gegenwart von Unreinheiten in den Behältern 15 und/oder Tabletts 18 sein.
  • Bevorzugt enthalten die Temperaturmeßmittel mindestens eine Sonde oder einen thermischen Sensor 26, korrespondierend mit jedem Sitz 19, während die Prozeßmittel (Verarbeitungsmittel) mindestens eine Mikroprozessor-Steuereinheit 27 umfassen.
  • Die Steuereinheit 27 enthält eine elektronische Karte, nicht dargestellt, da konventionell, welche einige miteinander verknüpfte elektronische Komponenten beherbergt und speist. Die Einheit 27 umfaßt einen Mikroregler oder Mikroprozessor 28, auch bekannt als CPU (zentrale Prozeßeinheit), welcher elektrisch mittels eines Feeders 32 gespeist wird.
  • Der Betrieb des Mikroreglers 28 wird von einem Timer 33, der in der elektronischen Karte angeordnet ist, beherrscht.
  • Der Mikroregler 28 ist bi-direktional verbunden mit einem Memory 34, d.h. einem lese- und schreib-nicht-flüchtigen Memory, welches die Daten und Programme für den Betrieb der Vorrichtung 1 gemäß der Erfindung speichert.
  • Der Mikroregler 28 ist auch zu einem externen Serieninterface 35 verbunden, geeignet um Daten von und zu einem Modem 36 zu erhalten und zu transferieren und zu einem internen Serieninterface, geeignet um Daten von und zu der Platte 16 zu erhalten und zu transferieren.
  • Der Mikroregler 28 ist offensichtlich auch mit dem Steuerpaneel 30 verbunden, welches ermöglicht, das gewünschte Tablett 18 mittels eines Keybords 38 aufzurufen, um die Konfiguration davon zu checken. In der Praxis gestattet die Verbindung zu dem Steuerpaneel 30 dem Mikroregler 28 die verschiedenen Indikatoren zu schalten und insbesondere einen Lichtindikator 40 und korrespondierende An-/Ausschalter, einen Lichtindikator 41, welcher den Batterieladezustand anzeigt und einen Lichtindikator 42 der aktiven elektrischen Versorgungsquelle, beispielsweise das elektrische Netzwerk, Batterie oder andere.
  • Vorteilhaft ist ein schematisches Idiogramm 43, das die Eigenschaften des Tabletts 18 reproduziert, vorgesehen, welches einen Lichtindikator 44 korrespondierend mit jedem Sitz 19 aufweist. Das Idiogramm 43 kann auf dem Steuerpaneel 30 gesehen werden und gestattet den visuellen Check des thermischen Zustands von jedem Sitz 19 und dem korrespondierenden Behälter oder Schale 15, welche darin eingebracht sind. Zu diesem Zweck kann die Farbe jedes Lichtindikators 44 dem thermischen Zustand des korrespondierenden Sitzes 19 entsprechen, d.h. rot während des Erwärmens, grün während des Haltens der Temperatur und blau während des Abkühlens.
  • Mit besonderem Bezug auf das Schema der 7 ist es möglich festzustellen, daß der Mikroregler 28 zu jedem Anwesenheitsdetektionssensor 45, der in der Platte 16 untergebracht ist, in Verbindung mit den Sitzen 19 der Tabletts 18 verbunden ist.
  • Darüber hinaus ist der Mikroregler 28 auch mit jeder thermischen Energieübertragungsvorrichtung 22 und den thermischen Sensoren 26 verbunden.
  • Die Steuereinheit 27 ist betriebsfähig mit jeder Übertragungsvorrichtung 22 verbunden und nachfolgend mit der Energiequelle, welche in dem Transportwagen 2 vorgesehen ist, mittels eines geeigneten elektrischen Verbindungsschaltkreises, der in dem Transportwagen 2 vorgesehen ist.
  • Um die Vorrichtung 1 gemäß de Erfindung in Betrieb zu setzen, werden die Tabletts 18 in dem Transportwagen 2 auf die korrespondierenden Platten 16 geladen, die Behälter oder Schalen 15, welche die Nahrung, die ausgeliefert werden soll, enthalten, werden in den korrespondierenden Sitzen 19 untergebracht und der Starter 40 wird für die elektrische Versorgung des Transportwagens 2 aktiviert. Wenn der Transportwagen 2 an ist, ermöglichen die Sonden oder thermischen Sensoren 26 das automatische Messen der Temperatur des Behälters oder der Schale 15 in den korrespondierenden Sitzen 19, wobei entsprechende Signale zu der Steuereinheit 27 übertragen werden.
  • In der Zwischenzeit detektieren die Sensoren 45 die Anwesenheit der Behälter oder Schalen 15, welche die aufzufrischende Nahrung enthalten, in den Sitzen 19, wobei diese Behälter oder Schalen vorher mit einem Wiedererkennungssensor ausgerüstet sind, der das entsprechende Signal der Steuereinheit 27 übermittelt.
  • Diese Signale werden von der Steuereinheit 27 verarbeitet, welche den korrespondierenden thermischen Prozeß des Erwärmens oder Abkühlens in den thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 aktiviert, womit sichergestellt ist, daß die Temperatur in den Behältern oder Schalen 15 bei einem Minimum von 60°C oder einem Maximum von 4°C gehalten ist.
  • Es ist festzuhalten, daß im Falle der Behälter oder Schalen 15, welche aufzufrischende Nahrung enthalten (die mit einem geeigneten Wiedererkennungssensor ausgerüstet sind), die Steuereinheit 27 den thermischen Erwärmungsprozeß unabhängig von der Temperatur dieser Behälter oder Schalen 15, welche mit den korrespondierenden Sensoren 26 gemessen wird, aktiviert.
  • Daher sind Auffrischungsoperationen von gekühlter oder tiefgefrorener Nahrung vollkommen automatisch und können mit Vorteil direkt mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgeführt werden.
  • Der Hauptvorteil des Systems zum Ausliefern von Mahlzeiten gemäß der Erfindung besteht in der Fähigkeit der automatischen Erkennung der Art der Behälter oder Schalen, welche die Nahrung enthalten, welche erwärmt oder gekühlt werden soll und das automatische Halten dieser Nahrung auf der angemessenen Auslieferungstemperatur.
  • Vorteilhafterweise ist daher keine Beachtung der Positionierung der Behälter auf dem Tablettboden zu geben, auf diese Weise wird jede falsche Handlung durch einen möglicherweise unaufmerksamen Operator vermieden.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Systems besteht in der Möglichkeit auch Auffrischungsoperationen von gekühlter oder tiefgefrorener Nahrung automatisch auszuführen.
  • Ein weiterer Vorteil des Auslieferungssystems gemäß der Erfindung besteht darin, daß es nur eine Art von Behältern und korrespondierenden Deckeln benutzt, auf diese Weise wird das Waschen, Reinigen und Lagern von solchen Materialien sehr viel einfacher.
  • Ein weiterer Vorteil des Auslieferungssystems besteht darin, daß es thermische Energieübertragungsvorrichtungen benutzt, wie Peltier-Effektwärmepumpen, welche eine beachtliche thermische Wirksamkeit während der Erwärmungs- und Abkühlungsoperationen sicherstellen, ebenso wie geringe Betriebs- und Wartungskosten.
  • Um spezifischen und aktuellen Anforderungen zu genügen, kann ein Fachmann offensichtlich mehrere Modifikationen und Abänderungen zu der vorangehend beschriebenen Vorrichtung machen, ohne sich von dem Geist der Erfindung, wie in den nachfolgenden Ansprüchen definiert, zu entfernen.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten in einer angemessenen Temperatur, insbesondere zur Anwendung in Krankenhäusern, umfassend: – einen Transportwagen (2), der mit mindestens einer elektrischen Energiequelle ausgerüstet ist, – eine Vielzahl von an dem Transportwagen (2) befestigten Platten (16), wobei jede Platte mindestens eine thermische Energieübertragungsvorrichtung (22) umfaßt, die mit der elektrischen Energiequelle betriebsfähig verbunden ist, – eine Vielzahl von Tabletts (18), wobei jedes Tablett (18) abnehmbar einer Platte aus der Vielzahl von Platten (16) zugeordnet ist und mindestens einen Sitz (19) zur Aufnahme eines Behälters oder einer Schale (15) enthaltend die auszuliefernde Mahlzeit aufweist, wobei jede Platte aus der Vielzahl der Platten (16) Mittel (26) zum automatischen Messen der Temperatur des Behälters oder der Schale (15) aufweist, die mit Verarbeitungsmitteln (27) zum automatischen Aktivieren der mindestens einen thermischen Energieübertragungsvorrichtung (22) betriebsfähig verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die thermische Energieübertragungsvorrichtung (22) automatisch zwecks Erwärmung oder Kühlung aktiviert wird, wenn die im Behälter oder der Schale (15) gemessene Temperatur jeweils höher als ein Maximalwert oder niedriger als ein Minimalwert aus einer vorbestimmten Temperaturspanne ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die vorbestimmte Temperaturspanne zwischen 20°C und 30°C liegt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Verarbeitungsmittel (27) die mindestens eine thermische Energieübertragungsvorrichtung (22) zwecks Erwärmung aktivieren, um den Behälter oder die Schale (15) auf einer Minimaltemperatur von 60°C zu halten.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der das Verarbeitungsmittel (27) die mindestens eine thermische Energieübertragungsvorrichtung (22) zwecks Erwärmung aktiviert, um die Temperatur des Behälters oder der Schale (15) in einem Bereich von 60°C bis 70°C zu halten.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Verarbeitungsmittel (27) die mindestens eine thermische Energieübertragungsvorrichtung (22) zwecks Kühlung aktivieren, um den Behälter oder die Schale (15) auf einer Maximaltemperatur von 4°C zu halten.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der das Verarbeitungsmittel (27) die mindestens eine thermische Energieübertragungsvorrichtung (22) zwecks Kühlung aktiviert, um die Temperatur des Behälters oder der Schale (15) in einem Bereich von 0°C bis 4°C zu halten.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Platte aus der Vielzahl von Platten (16) auch Mittel (45) zur Erfassung der Anwesenheit eines Behälters oder einer Schale (15) enthaltend eine aufzufrischende Mahlzeit in dem mindestens einen Sitz (19) umfaßt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Mittel (45) zur Erfassung der Anwesenheit des Behälters oder der Schale (15) in dem mindestens einen Sitz (19) betriebsfähig mit den Verarbeitungsmitteln (27) zum automatischen Aktivieren der mindestens einen thermischen Energieübertragungsvorrichtung (22) zwecks Erwärmung verbunden sind, um die Mahlzeit aufzufrischen und den Behälter oder die Schale (15) auf einer Minimaltemperatur von 60°C zu halten.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, bei der die Mittel zur Erfassung der Anwesenheit des Behälters oder der Schale (15) enthaltend eine aufzufrischende Mahlzeit in dem mindestens einen Sitz (19) mindestens einen magnetischen Sensor (45) umfassen, der auf jeder Platte aus der Vielzahl der Platten (16) angeordnet ist, wobei der mindestens eine Sensor in der Lage ist, die Anwesenheit mindestens eines an dem Behälter oder Schale (15) angeordneten korrespondierenden magnetischen Sensors zu erfassen.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei der die Temperaturmeßmittel mindestens eine Sonde oder einen thermischen Sensor (26) korrespondierend mit jedem Sitz (19) umfassen.
  11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei der die Verarbeitungsmittel mindestens eine Mikroprozessorsteuereinheit (27) umfassen.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei der die mindestens eine thermische Energieübertragungsvorrichtung (22) eine Peltier-Effekt Wärmepumpe ist.
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