-
Gebiet der
Anmeldung
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der
Zubereitung und Auslieferung von Mahlzeiten.
-
Im
besonderen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung
zum Ausliefern von Mahlzeiten in einer angemessenen Temperatur,
insbesondere zur Anwendung in Krankenhäusern.
-
Stand der
Technik
-
Es
ist bekannt, daß die
Zubereitung von Mahlzeiten, welche an Patienten ausgeliefert werden,
im Krankenhausmilieu im wesentlichen nach zwei Hauptmethoden ausgeführt wird.
-
Eine
dieser Methoden sieht das Kochen und/oder das Zusammenstellen von
frischer Nahrung in entsprechenden Küchen vor, um die gewünschten Mahlzeiten
zuzubereiten und das Ausliefern dieser Mahlzeiten an die Patienten
mittels geeigneter Tabletts.
-
Im
Gegensatz hierzu sieht die andere Methode das Kochen von frischer
Nahrung, das Kühlen
der gekochten Nahrung auf Temperaturen von etwa 4°C oder niedriger
und die Aufbewahrung der Nahrung in geeigneten Kühlräumen vor.
-
Vor
dem Ausliefern an die Patienten wird die Nahrung angemessen portioniert,
um die gewünschten
Mahlzeiten zu bilden und durch Erwärmen auf eine Temperatur von
etwa 60 – 65°C aufgefrischt.
-
Es
ist ebenfalls bekannt, daß auf
diesem Gebiet Gesetzesvorschriften in Kraft sind, die sicherstellen,
daß, wenn
die Nahrung einmal zubereitet oder aufgefrischt ist, um die Mahlzeiten
zu bilden, sie keinen wesentlichen Schwankungen in der Temperatur bis
zur aktuellen Auslieferung an die Patienten unterworfen werden.
-
Insbesondere
ist es im Falle von gekochter Nahrung, hergestellt nach den vorgenannten
Methoden erforderlich, sicherzustellen, daß die Nahrungstemperatur innerhalb
einer kleinen Spanne von 60 – 70°C von der
Zubereitung oder Auffrischung bis zur Auslieferung an die Patienten
gehalten wird. Andererseits, in dem Fall, daß die Nahrung kalt zur Verfügung gestellt
wird, ob gekocht oder nicht, sehen die gleichen gesetzlichen Vorschriften
vor, daß die
Nahrungstemperatur bei etwa 4°C
zu halten ist.
-
Um
den gesetzlichen Vorschriften zu genügen, sind verschiedene Vorrichtungen
als Auslieferungsmittel entwickelt worden, in denen geeignete Mittel
vorgesehen sind, um die Nahrung bei einer gewünschten Temperatur bis zur
aktuellen Auslieferung an die Patienten zu halten.
-
Einige
dieser Vorrichtungen umfassen als Mittel zum Aufrechterhalten der
Nahrungstemperatur, Konvektionsöfen,
ausgerüstet
mit Fächern
und Klimaanlage und/oder Kühler
basierend auf hermetischen Kompressoren.
-
Diese
Vorrichtungen sind sehr teuer und komplex, sowohl in Bezug auf ihre
Konstruktion als auch Betriebsweise, sie sind schwierig zu transportieren
und erfordern eine beschwerliche und aufwendige Wartung.
-
Eine
andere Art einer Vorrichtung, welche in Krankenhäusern für die Auslieferung von Mahlzeiten mit
einer angemessenen Temperatur üblicherweise benutzt
wird, umfaßt
einen Transportwagen, der mit Fächern
für die
Aufnahme von Tabletts, welche die Behälter oder Schalen, enthaltend
die an die Patienten auszuliefernden Mahlzeiten, aufnehmen, ausgerüstet ist.
-
Die
Tabletts enthalten eine Mehrzahl von thermischen Energieübertragungsvorrichtungen,
die geeignet sind, die Kost auf einer angemessenen Auslieferungstemperatur
zu halten und im Falle der Auffrischung auch die Nahrung auf diese
Temperatur zu bringen.
-
Der
Transportwagen ist wiederum mit einer elektrischen Energiequelle
ausgestattet, die betriebsbereit mit jeder dieser Übertragungsvorrichtungen verbunden
ist und weist ein Schaltpaneel auf, das mit Schaltern ausgestattet
ist, geeignet zum individuellen Aktivieren oder Deaktivieren dieser
Vorrichtungen, wie erforderlich.
-
Obgleich
diese letzte Vorrichtung im wesentlichen der Aufgabe genügt, hat
sie einen ernsthaften Nachteil, da es nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Kontrolle
und Halten der Nahrungstemperatur bis zur aktuellen Auslieferung
an die Patienten durchzuführen.
-
Darüber hinaus
erfordert diese Vorrichtung ungünstigerweise
eine manuelle Betriebsweise zum Aktivieren der thermischen Energieübertragungsvorrichtungen,
welches mit dem Risiko des Fehlermachens und im besonderen der Überhitzung
der Nahrung verbunden ist.
-
Schließlich sind
die Tabletts von ziemlich komplexer und komplizierter Konstruktion
und ihr Gewicht ist relativ hoch infolge der Gegenwart der thermischen
Energieübertragungsvorrichtungen.
-
Eine
Vorrichtung gemäß dem Gattungsbegriff
des unabhängigen
Anspruchs 1 ist in der US-A-5243171 beschrieben.
-
Das
technische Problem, das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegt,
ist eine Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten mit einer angemessenen
Temperatur mit solchen strukturellen und funktionalen Merkmalen
vorzusehen, welche die mit den Vorrichtungen des Standes der Technik
verbundenen vorgenannten Nachteile überkommt.
-
Zusammenfassung
der Erfindung
-
Dieses
technische Problem wird durch eine Vorrichtung gemäß dem unabhängigen Anspruch
1 gelöst.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführung
der Erfindung umfasst jede Platte aus der Vielzahl der Platten auch
Mittel zum Erfassen der Anwesenheit eines Behälters oder einer Schale, enthaltend
eine aufzufrischende Mahlzeit in dem mindestens einen Sitz.
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Vorrichtung zum Ausliefern von Mahlzeiten
gemäß der Erfindung
werden aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
ersichtlich, das in Form eines nicht beschränkenden Beispiels mit Bezug
auf die begleitenden Zeichnungen gegeben wird.
-
Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
-
In
den begleitenden Zeichnungen:
-
1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Ausliefern von
Mahlzeiten gemäß der Erfindung,
-
2 ist
eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 1 in
einer offenen Konfiguration
-
3 ist
eine schematische Ansicht eines Details der Vorrichtung von 1
-
4 ist
eine perspektivische Ansicht eines Tabletts und einer Platte zusammengesetzt
für die Vorrichtung
gemäß 1
-
5 zeigt
eine perspektivische Ansicht des Tabletts und der Platte von 4,
welche reziprok verbunden sind, und auch einen Nahrungsbehälter, benutzt
mit diesem Tablett
-
5a ist
eine Teilansicht des reziprok verbundenen Tabletts und Platte entlang
der Linie Va – Va
der 5
-
6 ist
eine schematische Blockansicht einer elektronischen Steuereinheit
vereinigt mit der Vorrichtung gemäß 1
-
7 ist
eine schematische Blockansicht der Steuereinheit der 6 und
der Verbindungen davon zu den operativen Teilen der Vorrichtung
gemäß der Erfindung.
-
Detaillierte
Beschreibung
-
Bezugnehmend
auf die begleitenden Zeichnungen ist die Vorrichtung zum Ausliefern
von Mahlzeiten mit einer angemessenen Temperatur im besonderen für die Verwendung
in Krankenhäusern
generell mit 1 bezeichnet.
-
Die
Vorrichtung 1 umfaßt
einen Transportwagen 2, enthaltend einen kastenartigen
Körper
ausgestattet am Boden mit drehbaren Transporträdern 4, welche es
dem Wagen ermöglichen,
sich in allen Richtungen frei zu bewegen.
-
Der
kastenartige Körper
ist auf einer Seite offen und ist angepaßt, um eine vorbestimmte maximale
Anzahl von Platten 16 und korrespondierenden Tabletts 18,
welche nachfolgend beschrieben werden, aufzunehmen. Speziell ist
der kastenartige Körper 2 auf
der Oberseite durch ein Paneel 8, auf der Unterseite durch
eine Bodenplatte 9 und an den Seiten durch zwei einander
gegenüber
angeordnete Paneele 10 begrenzt.
-
Eine
Zugangstür 11 ist
in den kastenartigen Körper 2 korrespondierend
zu der offenen Seite montiert.
-
Im
Inneren enthält
der kastenartige Körper 2 auch
eine Vielzahl von Platten 16, angeordnet in einander überlagernden
Reihen und in bekannter Weise getragen oder befestigt an jedem Seitenpaneel 10.
-
Jede
Platte 16 ist mit einem Tablett 18 assoziiert,
welches die auszuliefernden Mahlzeiten enthält.
-
Nahe
dem oberen Ende eines Paneels 10 weist der Transportwagen 2 auch
zwei einander gegenüberliegende
Griffe 14 auf, die vertikal angeordnet sind, um einen leichteren
Transport des Wagens 1 durch den Operator zu ermöglichen.
-
Die
Wagengröße kann
offensichtlich modifiziert werden gemäß dem Wunsch eines Fachmannes entsprechend
den spezifischen Anforderungen an die Ladekapazität der Platten
und korrespondierenden Tabletts. Zu diesem Zweck kann der Fachmann auch
vorsehen, den kastenartigen Körper
des Transportwagens 2 in zwei oder mehr Fächer für die aufzunehmenden
Platten und Tabletts zu unterteilen.
-
Der
Transportwagen 2 umfaßt
auch eine elektrische Energiequelle (nicht dargestellt, da konventionell),
z.B. solch eine Speichervorrichtung wie eine wiederaufladbare Batterie,
die betriebsfähig
mit jeder Platte 16 mittels eines elektrischen Schaltkreises
verbunden ist.
-
Des
weiteren ist der Wagen 2 auch mit geeigneten konventionellen
Mitteln (nicht dargestellt) mit einem externen elektrischen Netzwerk
verbunden, beispielsweise durch Mittel eines Auslasses zum Wiederaufladen
der elektrischen Energiequelle oder für die direkte Versorgung elektrischer
Energie zu jeder Platte 16, wie gefordert.
-
Bezugnehmend
auf 3 ist ein Schaltpaneel 30, enthaltend
eine Vielzahl von Licht- und/oder Audioanzeigen, an der Frontseite
des Transportwagens 2 vorgesehen. Diese Indikatoren ermöglichen dem
Benutzer die korrekte Betriebsweise der ganzen Vorrichtung zu überwachen
und Informationen über den
Erwärmungs-/Abkühlungsprozeß zu erhalten.
-
4 und 5 zeigen
eine Platte 16 und ein zugehöriges Tablett 18 voneinander
entfernt und verbunden, für
die Verwendung mit dem Transportwagen 2 der 1.
-
Die
Platte 16 und das Tablett 18 haben beide rechteckige
Gestalt, üblicherweise
benutzt in Standardgröße und sie
sind aus Materialien, geeignet für den
Kontakt mit Nahrung, vorzugsweise Plastik, hergestellt.
-
Insbesondere
sind vier im wesentlichen identische peripher angeordnete Sitze 19 und
eine zentrale Ausnehmung 20 in dem Tablett 18 vorgesehen.
-
Jeder
Sitz 19 ist geeignet, einen Behälter oder Schale 15 aufzunehmen,
hergestellt aus Keramik oder anderem Material, enthaltend eine Mahlzeit, die
ausgeliefert werden soll und er ist thermisch von den anderen Sitzen 19 isoliert.
-
Jeder
Behälter 15 ist
vorzugsweise mit einem Deckel 15a für den Schutz der Nahrung vor äußeren Verunreinigungen
und Verlust von Wärme
ausgestattet. Die Behälter
sind in konventioneller Weise geformt, ihre Form und Ansicht genügen üblichen Geschirranforderungen
und sie sind vorzugsweise aus Kunststoffmaterial hergestellt.
-
Die
zentrale Ausnehmung 20 kann indessen vorteilhaft Besteckausrüstung aufnehmen.
-
Die
Platte 16 ist auf ihrer Oberseite mit vier thermischen
Energieübetragungsvorrichtungen 22 ausgestattet,
jede Vorrichtung ist in einem Sitz 19 angeordnet, der durch
ein korrespondierendes Loch 21 passiert, sobald das Tablett 18 mit
der Platte 16 verbunden ist.
-
Diese
konventionellen Übertragungsvorrichtungen 22,
die elektrisch aktiviert werden, können einen thermischen Erwärmungs-
oder Kühlungsprozeß auslösen, welcher
gestattet, die in den Behältern 15 gelagerte
Nahrung, angeordnet in den Sitzen 19, bei einer angemessenen
Temperatur zu halten.
-
In
der Vorrichtung gemäß der Erfindung
sind bevorzugt thermoelektrische Wärmepumpen, bekannt als Peltier-Effektpumpen,
als thermische Energieübertragungsvorrichtungen
verwendet.
-
Diese
Wärmepumpen
gestatten eine beträchtliche
Effektivität
in der thermischen Energieübertragung
mit geringen Betriebs- und Wartungskosten.
-
In
der Praxis wird in der Vorrichtung gemäß der Erfindung die Platte 16 an
dem Wagen 2 befestigt, während die Tabletts 18,
welche die Behälter 15 tragen,
den Verbrauchern ausgeliefert werden.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung enthält jede
Platte 16 Mittel zum automatischen Messen der Temperatur
der Behälter
oder Schalen 15 in jedem Sitz 19, die betriebsfähig mit
den Prozeßmitteln
verbunden sind.
-
Diese
Prozeßmittel
können
automatisch und selektiv die thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 entweder
für das
Erwärmen
oder Kühlen
aktivieren, wenn die Temperatur der Behälter oder Schalen 15 entsprechend
höher als
ein Maximumwert oder niedriger als ein Minimumwert aus einer vorbestimmten
Temperaturspanne ist.
-
Diese
vorbestimmte Temperaturspanne liegt bevorzugt zwischen 20°C und 30°C.
-
Insbesondere
aktivieren die Prozeßmittel
die thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 zwecks
Erwärmung,
um den Behälter
oder Schale 15 auf einer Minimumtemperatur von 60°C, vorzugsweise
zwischen 60 und 70°C
oder zwecks Kühlung
den Behälter
oder der Schale 15 bei einer Maximumtemperatur von 4°C, vorzugsweise
zwischen 0 und 4°C zu
halten.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführung
der Erfindung enthält
jede Platte 16 auch Mittel zur Erfassung der Anwesenheit
eines Behälters
oder Schale 15, enthaltend eine Mahlzeit, die aufgefrischt
werden soll, in jedem Sitz 19.
-
Diese
Detektionsmittel sind betriebsbereit verbunden mit den Prozeßmitteln 27 für automatische
und selektive Aktivierung der thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 für das Erwärmen, um
diese Mahlzeit aufzufrischen und die Behälter oder Schalen 15 bei
einer Minimumtemperatur von 60°C
zu halten.
-
Bevorzugt
enthalten die Mittel zum Erfassen der Anwesenheit des Behälters oder
der Schale 15, enthaltend eine Mahlzeit, die aufgefrischt
werden soll, mindestens einen magnetischen Sensor 45, der auf
jeder Platte 16 angeordnet ist, korres pondierend zu jedem
Sitz 19, wobei dieser mindestens eine Sensor in der Lage
ist, die Anwesenheit von mindestens einem korrespondierenden magnetischen
Sensor, der auf diesem Behälter
oder dieser Schale 15 angeordnet ist, zu detektieren.
-
Es
ist offensichtlich möglich,
auch Sensoren anderer Bauart zwecks Detektierung einer Anwesenheit,
beispielsweise optische Sensoren zu verwenden, jedoch kann die Wirksamkeit
dieser letzteren Sensoren verringert oder gar gefährdet in
Gegenwart von Unreinheiten in den Behältern 15 und/oder
Tabletts 18 sein.
-
Bevorzugt
enthalten die Temperaturmeßmittel
mindestens eine Sonde oder einen thermischen Sensor 26,
korrespondierend mit jedem Sitz 19, während die Prozeßmittel
(Verarbeitungsmittel) mindestens eine Mikroprozessor-Steuereinheit 27 umfassen.
-
Die
Steuereinheit 27 enthält
eine elektronische Karte, nicht dargestellt, da konventionell, welche
einige miteinander verknüpfte
elektronische Komponenten beherbergt und speist. Die Einheit 27 umfaßt einen
Mikroregler oder Mikroprozessor 28, auch bekannt als CPU
(zentrale Prozeßeinheit),
welcher elektrisch mittels eines Feeders 32 gespeist wird.
-
Der
Betrieb des Mikroreglers 28 wird von einem Timer 33,
der in der elektronischen Karte angeordnet ist, beherrscht.
-
Der
Mikroregler 28 ist bi-direktional verbunden mit einem Memory 34,
d.h. einem lese- und schreib-nicht-flüchtigen Memory, welches die
Daten und Programme für
den Betrieb der Vorrichtung 1 gemäß der Erfindung speichert.
-
Der
Mikroregler 28 ist auch zu einem externen Serieninterface 35 verbunden,
geeignet um Daten von und zu einem Modem 36 zu erhalten
und zu transferieren und zu einem internen Serieninterface, geeignet
um Daten von und zu der Platte 16 zu erhalten und zu transferieren.
-
Der
Mikroregler 28 ist offensichtlich auch mit dem Steuerpaneel 30 verbunden,
welches ermöglicht,
das gewünschte
Tablett 18 mittels eines Keybords 38 aufzurufen,
um die Konfiguration davon zu checken. In der Praxis gestattet die
Verbindung zu dem Steuerpaneel 30 dem Mikroregler 28 die
verschiedenen Indikatoren zu schalten und insbesondere einen Lichtindikator 40 und
korrespondierende An-/Ausschalter, einen Lichtindikator 41,
welcher den Batterieladezustand anzeigt und einen Lichtindikator 42 der
aktiven elektrischen Versorgungsquelle, beispielsweise das elektrische
Netzwerk, Batterie oder andere.
-
Vorteilhaft
ist ein schematisches Idiogramm 43, das die Eigenschaften
des Tabletts 18 reproduziert, vorgesehen, welches einen
Lichtindikator 44 korrespondierend mit jedem Sitz 19 aufweist.
Das Idiogramm 43 kann auf dem Steuerpaneel 30 gesehen werden
und gestattet den visuellen Check des thermischen Zustands von jedem
Sitz 19 und dem korrespondierenden Behälter oder Schale 15,
welche darin eingebracht sind. Zu diesem Zweck kann die Farbe jedes
Lichtindikators 44 dem thermischen Zustand des korrespondierenden
Sitzes 19 entsprechen, d.h. rot während des Erwärmens, grün während des
Haltens der Temperatur und blau während des Abkühlens.
-
Mit
besonderem Bezug auf das Schema der 7 ist es
möglich
festzustellen, daß der
Mikroregler 28 zu jedem Anwesenheitsdetektionssensor 45, der
in der Platte 16 untergebracht ist, in Verbindung mit den
Sitzen 19 der Tabletts 18 verbunden ist.
-
Darüber hinaus
ist der Mikroregler 28 auch mit jeder thermischen Energieübertragungsvorrichtung 22 und
den thermischen Sensoren 26 verbunden.
-
Die
Steuereinheit 27 ist betriebsfähig mit jeder Übertragungsvorrichtung 22 verbunden
und nachfolgend mit der Energiequelle, welche in dem Transportwagen 2 vorgesehen
ist, mittels eines geeigneten elektrischen Verbindungsschaltkreises,
der in dem Transportwagen 2 vorgesehen ist.
-
Um
die Vorrichtung 1 gemäß de Erfindung
in Betrieb zu setzen, werden die Tabletts 18 in dem Transportwagen 2 auf
die korrespondierenden Platten 16 geladen, die Behälter oder
Schalen 15, welche die Nahrung, die ausgeliefert werden
soll, enthalten, werden in den korrespondierenden Sitzen 19 untergebracht
und der Starter 40 wird für die elektrische Versorgung
des Transportwagens 2 aktiviert. Wenn der Transportwagen 2 an
ist, ermöglichen
die Sonden oder thermischen Sensoren 26 das automatische
Messen der Temperatur des Behälters
oder der Schale 15 in den korrespondierenden Sitzen 19,
wobei entsprechende Signale zu der Steuereinheit 27 übertragen
werden.
-
In
der Zwischenzeit detektieren die Sensoren 45 die Anwesenheit
der Behälter
oder Schalen 15, welche die aufzufrischende Nahrung enthalten,
in den Sitzen 19, wobei diese Behälter oder Schalen vorher mit
einem Wiedererkennungssensor ausgerüstet sind, der das entsprechende
Signal der Steuereinheit 27 übermittelt.
-
Diese
Signale werden von der Steuereinheit 27 verarbeitet, welche
den korrespondierenden thermischen Prozeß des Erwärmens oder Abkühlens in den
thermischen Energieübertragungsvorrichtungen 22 aktiviert,
womit sichergestellt ist, daß die
Temperatur in den Behältern
oder Schalen 15 bei einem Minimum von 60°C oder einem
Maximum von 4°C
gehalten ist.
-
Es
ist festzuhalten, daß im
Falle der Behälter oder
Schalen 15, welche aufzufrischende Nahrung enthalten (die
mit einem geeigneten Wiedererkennungssensor ausgerüstet sind),
die Steuereinheit 27 den thermischen Erwärmungsprozeß unabhängig von
der Temperatur dieser Behälter
oder Schalen 15, welche mit den korrespondierenden Sensoren 26 gemessen
wird, aktiviert.
-
Daher
sind Auffrischungsoperationen von gekühlter oder tiefgefrorener Nahrung
vollkommen automatisch und können
mit Vorteil direkt mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgeführt werden.
-
Der
Hauptvorteil des Systems zum Ausliefern von Mahlzeiten gemäß der Erfindung
besteht in der Fähigkeit
der automatischen Erkennung der Art der Behälter oder Schalen, welche die
Nahrung enthalten, welche erwärmt
oder gekühlt
werden soll und das automatische Halten dieser Nahrung auf der angemessenen
Auslieferungstemperatur.
-
Vorteilhafterweise
ist daher keine Beachtung der Positionierung der Behälter auf
dem Tablettboden zu geben, auf diese Weise wird jede falsche Handlung
durch einen möglicherweise
unaufmerksamen Operator vermieden.
-
Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Systems besteht in der
Möglichkeit
auch Auffrischungsoperationen von gekühlter oder tiefgefrorener Nahrung
automatisch auszuführen.
-
Ein
weiterer Vorteil des Auslieferungssystems gemäß der Erfindung besteht darin,
daß es
nur eine Art von Behältern
und korrespondierenden Deckeln benutzt, auf diese Weise wird das
Waschen, Reinigen und Lagern von solchen Materialien sehr viel einfacher.
-
Ein
weiterer Vorteil des Auslieferungssystems besteht darin, daß es thermische
Energieübertragungsvorrichtungen
benutzt, wie Peltier-Effektwärmepumpen,
welche eine beachtliche thermische Wirksamkeit während der Erwärmungs-
und Abkühlungsoperationen
sicherstellen, ebenso wie geringe Betriebs- und Wartungskosten.
-
Um
spezifischen und aktuellen Anforderungen zu genügen, kann ein Fachmann offensichtlich mehrere
Modifikationen und Abänderungen
zu der vorangehend beschriebenen Vorrichtung machen, ohne sich von
dem Geist der Erfindung, wie in den nachfolgenden Ansprüchen definiert,
zu entfernen.