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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schale insbesondere für einen
Skistiefel
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Die
Herstellung von Stiefeln mit sich überlappenden Laschen ist seit
mehreren Jahren weit verbreitet.
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Entsprechend
einer solchen Technologie überlappt
ein wesentlicher Teil der Fläche
der Laschen; nachdem der Stiefel verschlossen ist, stellen die Laschen
einen optimalen Umschließungseffekt und
Wasserdichtigkeit für
den Stiefel sicher.
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Die
Stiefel bestehen im Allgemeinen aus Kunststoffen und werden daher
durch Einspritzen von geschmolzenem Material in eine Form hergestellt.
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Während der
Sportausübung
muss der Stiefel die strukturelle Festigkeit sicherstellen, die
erforderlich ist, um den Ski korrekt steuern zu können, und muss
zur selben Zeit sicherstellen, dass keine Wassereinträge in Richtung
des Fußes
auftreten.
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Diese
beiden Eigenschaften beeinflussen die Herstellung des Stiefels stark,
da die strukturelle Festigkeit Komponenten mit nicht zu vernachlässigender
Dicke und Steifheit erfordert, während
Wasserdichtigkeit und Komfort eine verringerte Dicke erfordern,
um eine Struktur zu erhalten, die flexibel ist und sich auf einfache
Weise selbst verformt, so dass sie sich dem Fuß anpasst.
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Während des
Einschiebens und Herausziehens des Fußes aus dem Stiefel muss die
Struktur eine Verformung erfahren, ohne das Rutschen des Fußes in den
Stiefel zu vermeiden oder zu verhindern; insbesondere müssen die
beiden Laschen eine Verformung ausführen und sich in Bezug zueinander verschieben.
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Diese
letzte Handlung wird außerdem
durch die Reibung beeinflusst, die zwischen den sich gegenseitig
berührenden
Flächen
der beiden Laschen erzeugt wird.
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Dies
alles führt
gewöhnlich
zur Herstellung eines Kunststoffstiefels, dessen Eigenschaften ein Kompromiss
sind und der den oben beschriebenen Anforderungen nur zum Teil genügt.
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Tatsächlich werden
Skistiefel mit wenig flexiblen Laschen, die eine begrenzte Formung
ermöglichen
und einen guten Halt für
den Fuß bieten,
jedoch zu starken Nachteilen beim Einschieben und Herausziehen des
Fußes
führen,
was im allgemeinen schwierig ist und zu Kraftanstrengungen führt, allgemein
hergestellt.
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Weiter
ist Skifahren recht unkomfortabel in Pausen zwischen einem Abfahrtslauf
und dem nächsten
oder wenn jemand ohne das Tragen von Skiern sich zu Fuß bewegen
muss, da man einige Schwierigkeiten beim Gehen beobachtet hat.
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US 5519951 offenbart einen
Skistiefel mit sich überlappenden
Laschen, der eine Sohle, einen darüber liegenden Körper, der
vorne offen ist, und einen offenen Bereich aufweist, der sich am
Fußspann befindet,
wobei es zwei Druckverteilungsplatten gibt, die auf der Außenfläche des
vorne offenen Körpers angeordnet
sind.
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Die
beiden Platten verlaufen von dem Bereich der Stiefelspitze bis hinter
den offenen Bereich, wo sie sich nach oben krümmen, und sind am offenen Bereich
des Fußspanns
angebracht, so dass sie eine Translationsbewegung in Längsrichtung
bezüglich des
vorne offenen Körpers
ausführen
und sich quer zur Achse des Stiefels bewegen können. Sie können sich auch so überlappen,
dass sie den offenen Bereich und den vorne offenen Körper verschließen.
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Im
Stiefel muss wenigstens eine der Druckverteilungsplatten mit Hilfe
von wenigstens einem festen Gelenk drehbar angebracht sein, welches
seitlich zum offenen Bereich des Fußspanns angeordnet ist.
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Das
feste Gelenk ermöglicht
somit die Drehbewegung der einen Platte von der anderen Platte weg,
um das Öffnen
des Fußspannbereichs
und des offenen Körpers
zu vereinfachen.
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Wenn
der Stiefel geöffnet
wird, führen
die Platten eine nach außen
gerichtete kombinierte Dreh- und Translationsbewegung aus, wobei
sie sich gegenseitig voneinander weg bewegen und außerdem bei
ihrer Bewegung die beiden sich teilweise überlappenden Laschen des Stiefels
auseinander führen
und anheben.
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Der
Hauptnachteil dieses herkömmlichen Skistiefels
ist die Tatsache, dass der Benutzer während des Einschiebens des
Fußes
eine Kraft ausüben
muss, die proportional zur Öffnung
der Laschen ist und erforderlich ist, um die Reibung zwischen den verschiedenen
beteiligten Flächen
zu überwinden.
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Ein
weiterer Nachteil ist die Tatsache, dass einige Skistiefel durch
eine Schale gebildet werden, die strukturell schwach ist, weil sie
durch viele gegenseitig zusammenwirkende Teile gebildet wird.
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Aus
demselben Grund sind die Kosten zur Herstellung der Schale hoch,
weil die Schale einen komplexen Aufbau aufweist.
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Das
Ziel der vorliegenden Erfindung ist daher, die erwähnten technischen
Aufgaben zu lösen, die
Nachteile des genannten Standes der Technik zu beseitigen, indem
eine Skistiefelschale bereitgestellt wird, die den Durchgangsraum
für das
Einschieben und Herausziehen des Fußes vergrößert, um einen leichten Einstieg
und Ausstieg des Fußes
mit Bezug auf den Skistiefel zu ermöglichen.
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Ein
wichtiges Ziel ist es, eine Skistiefelschale bereitzustellen, die
das angestrebte Ziel erreicht, ohne den Einsatz des Benutzers beim
Einschieben zu erhöhen.
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Ein
weiteres wichtiges Ziel ist es, einen Skistiefelschale zur Verfügung zu
stellen, die die Verwendung einer kleinen Anzahl von Platten ermöglicht,
damit die Herstellungskosten gesenkt und die strukturelle Festigkeit
der gesamten Schale erhöht
wird.
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Ein
weiteres Ziel ist es, eine Skistiefelschale bereitzustellen, die
den Umschließungseffekt
für den Fuß im Stiefel
verbessert.
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Ein
anderes Ziel ist es, eine Skistiefelschale zur Verfügung zu
stellen, die einen einfachen Aufbau und geringe Herstellungskosten
aufweist.
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Dieses
Ziel und diese und andere Zielsetzungen, die sich aus dem folgenden
besser verstehen lassen, werden durch eine Schale erreicht, insbesondere
für Skistiefel,
die in einem aufwärts
gerichteten Bereich einen offenen Hauptkörper umfassen, die dadurch
gekennzeichnet ist, dass sie am Fußspannbereich zwei sich teilweise überlappende
Plattenteile umfasst, wobei jeder der Plattenteile drehbar an der Schale
mittels eines ersten Drehverbindungsmittels schwenkbar angebracht
ist, welches seitlich an der Schale auf einer Achse angebracht ist,
die in etwa parallel zur Auflageebene der Sohle verläuft, wobei die
Drehung der beiden Plattenteile durch ein zweites geführtes Verbindungsmittel
begrenzt wird, das in dem Bereich vor der Ferse angeordnet ist.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich
besser aus der folgenden detaillierten Beschreibung von einigen
ihrer Ausführungsformen,
die anhand eines nicht beschränkenden
Beispiels in den beiliegenden Zeichnungen gezeigt sind, in denen:
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1 und 2 Seitenansichten einer erfindungsgemäßen Schale
eines Skistiefels in der geschlossenen bzw. der offenen Position
sind;
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3 eine Vorderansicht der
Schale der vorangehenden Figuren ist;
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4 und 5 Seitenansichten eines mit der erfindungsgemäßen Schale
versehenen Skistiefels sind, welcher in der geschlossenen Position
bzw. der offenen Position gezeigt ist;
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6 und 7 Seitenansichten eines Skistiefels nach
einem zweiten Gesichtspunkt der Erfindung sind, welche in der geschlossenen
Position bzw. in der offenen Position gezeigt sind;
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8 und 9 Seitenansichten einer erfindungsgemäßen Schale
eines Skistiefels noch sind, die in der geschlossenen Position bzw.
in der offenen Position gezeigt sind;
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10 eine Vorderansicht der
Schale der 8 und 9 ist;
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11 eine Seitenschnittansicht
eines Details von 10 ist;
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12 eine perspektivische
Ansicht der Platte der Schale aus den 8 bis 11 ist;
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13 bis 14 Seitenansichten eines Skistiefels
mit der in den 8 bis 12 gezeigten Schale sind,
die in der geschlossenen bzw. in der offenen Position gezeigt ist.
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15 bis 16 Seitenansichten eines Skistiefels
nach einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung sind;
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17 bis 18 Seitenansichten einer Schale nach
einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung sind;
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19 eine Vorderansicht der
Schale der 17 bis 18 ist;
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20 eine perspektivische
Ansicht einer Schale nach einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung
ist;
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21 eine perspektivische
Ansicht einer Schale nach noch einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung
ist.
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Mit
Bezug auf die Figuren bezeichnet die Zahl 1 eine Schale,
die sich insbesondere für
einen Skistiefel verwenden lässt.
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Die
Schale 1 wird durch einen Hauptkörper gebildet, der durch das
Bezugszeichen 2 bezeichnet ist, der kastenförmig ist,
in einem nach oben gerichteten Bereich offen ist und in einem nach
unten gerichteten Bereich mit einer normierten Sohle starr gekoppelt
ist, welche durch das Bezugszeichen 5 bezeichnet ist.
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Die
Schale 1 weist am Fußspann,
der durch das Bezugszeichen 7 bezeichnet ist, zwei Platten 8a und 8b auf,
die bogenförmig
sind, teilweise einander überlappen
und so angeordnet sind, dass sie den oberen Teil des Hauptkörpers 2 teilweise
schließen.
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Jede
der beiden Platten 8a und 8b ist drehbar an der
Schale durch ein erstes Drehverbindungsmittel schwenkbar angebracht,
welches in dieser Ausführungsform
durch zwei Gelenke gebildet wird, die durch erste Schwenkzapfen
gebildet werden, welche durch die Bezugszeichen 9a und 9b bezeichnet
sind, welche seitlich zur Schale 1 auf einer Achse, die
etwa parallel zur Auflageebene der Sohle 5 verläuft, und
angrenzend an die vordere Randkante 51 jeder Platte in
einem Bereich 10 angeordnet sind, welcher an die Sohle 5 angrenzt.
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Jede
der beiden Platten 8a und 8b ist in seiner Vorwärtsdrehung
durch die Anwesenheit eines zweiten geführten Verbindungsmittels begrenzt,
welches vor der Ferse 4 etwa im Knöchelbereich 11 angeordnet
ist.
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Das
zweite geführte
Verbindungsmittel wird durch zwei zweite Schwenkzapfen 12a und 12b gebildet,
die mit den entsprechenden Platten 8a und 8b verbunden
sind und in zwei entsprechenden Schlitzen verschoben werden können, die
durch die Bezugszeichen 13a bzw. 13b bezeichnet
sind und im Knöchelbereich 11 des
Hauptkörpers 2 ausgebildet sind.
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Jeder
der Schlitze 13a und 13b hat eine ebene Form,
die rechteckig oder bogenförmig
und vorzugsweise an dem Gelenk 9a und 9b zentriert
ist, damit ermöglicht
wird, dass sich die Platten 8a und 8b über einen
bestimmten Winkel drehen, der durch die Enden der Schlitze 13a und 13b um
die beiden Gelenke 9a und 9b gebildet wird.
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Die
beiden Platten 8a und 8b können am Hauptkörper 2 mittels
einer ersten Schließeinrichtung befestigt
werden, die durch das Bezugszeichen 14 bezeichnet ist,
und die durch ein konventionelles mechanisches Mittel, wie z.B.
ein oder mehrere Verschlusshebel, gebildet sein kann.
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Ein
Fersenelement (quarter), das durch das Bezugszeichen 53 in
den 4 und 5 bezeichnet ist, zum Umgeben
der Waden- und Schienbeinbereiche ist drehbar oberhalb der Schale 1 angebracht.
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Das
Fersenelement 53 kann mittels zweiter und dritter Schließeinrichtungen
befestigt werden, die durch die Bezugszeichen 55a und 55b bezeichnet
sind.
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Während des Öffnungsvorgangs
kann das Fersenelement 53 nach hinten drehen, um das Einschieben
des Fußes
in den Stiefel weiter zu vereinfachen.
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Ein
weicher Innenstiefel zur Aufnahme des Fußes, der durch das Bezugszeichen 56 bezeichnet ist,
ist in der Schale 1 und dem Fersenelement 53 angeordnet.
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Die 6 und 7 zeigen eine zweite Ausführungsform
eines Fersenelements, das durch das Bezugszeichen 153 bezeichnet
ist, welches mit einer Schale 101 verbunden werden kann.
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Ein
geeignetes Hebe- und Drehmittel, das durch das Bezugszeichen 157 bezeichnet
ist, für zwei
Platten 108a und 108b ist auf dem Fersenelement 153 unterhalb
desjenigen Punktes, an dem das Schwenken der Schale 101 auftritt,
und in der Nähe der
Schlitze ausgebildet, die durch die Bezugszeichen 113a und 113b bezeichnet
sind.
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Das
Hebe- und Drehmittel 157 wird durch zwei Vorsprünge gebildet,
die in Richtung der Spitze der Schale 101 vorstehen und
deren obere Randkante, die durch das Bezugszeichen 158 bezeichnet
ist, in Berührung
mit der zugewandten unteren Randkante 159 der beiden Platten 108a und 108b angeordnet ist.
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Das
Hebe- und Drehmittel kann durch vertikales Anordnen des Fersenelements 153 aktiviert werden.
Das Fersenelement kann in dieser Position durch Auflegen des unteren
Endes, das durch das Bezugszeichen 160 bezeichnet ist,
auf das obere Ende 161 der beiden Platten 108a und 108b festgestellt
werden.
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Somit
ist die Arbeitsweise wie folgt: Bezug nehmend auf die oben genannten
Figuren kann der Fuß des
Benutzers auf einfache Weise in den Stiefel durch einfaches Lösen der
Verschlusseinrichtungen 14, 55a und 55b eingeschoben
werden. Der erste Druck, der auf den Fuß ausgeübt wird, wenn dieser eintritt,
veranlasst eine gegenseitige Beabstandung der beiden Platten 8a und 8b und
hebt gleichzeitig die Platten um die Gelenke 9a und 9b an.
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Die
duale Bewegung der Platten stellt ohne übermäßigen Einsatz eine breite Öffnung für den Zugang
des Fußes
zur Verfügung.
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Sobald
der Fuß eingeschoben
ist, werden durch Betätigen
der Schließeinrichtungen
die beiden Schwenkzapfen 12a und 12b in Richtung
der unteren Ende der Schlitze 13a und 13b zurückgeführt, während die Überlappung
der beiden Platten 8a und 8b erhöht wird.
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Die 6 und 7 zeigen einen Skistiefel, der mit einem
Fersenelement 153 versehen ist. Der mit der zweiten Ausführungsform
des Fersenelements 153 versehene, in den 6 und 7 gezeigte
Skistiefel lässt
sich sogar noch leichter anziehen, da die Drehung des Fersenelements
in die vertikale Position das Anheben und die gleichzeitige Drehung
der Platten 108a und 108b auf dem Teil der beiden
Vorsprünge
zur Folge hat, die das Hebe- und Drehmittel bilden.
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Es
ist damit beobachtet worden, dass die Erfindung das angestrebte
Ziel und die Aufgaben erreicht hat, indem eine Schale bereitgestellt
wurde, die den Durchgangsraum zum Einschieben und Herausziehen eines
Fußes
vergrößert, um
leichte und schnelle Ein- und Ausstiege des Fußes in und aus dem Skistiefel
zu ermöglichen.
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Die
Skistiefelschale gemäß der Erfindung lässt sich
zahlreichen Modifikationen und Variationen im Umfang der anliegenden
Ansprüche
unterziehen.
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In
den 8 bis 14 bezeichnet die Zahl 201 z.B.
eine Schale, die insbesondere für
einen Skistiefel verwendbar ist, der nicht vollständig in
den Figuren gezeigt ist.
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Die
Schale 201 wird durch einen Hauptkörper gebildet, der durch das
Bezugszeichen 202 bezeichnet ist, der kastenförmig ist,
der in einem Aufwärtsbereich
geöffnet
ist und in einem Abwärtsbereich
starr mit einer durch das Bezugszeichen 205 bezeichneten
normierten Sohle gekoppelt ist.
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Eine
einzelne Platte 209 ist mit der Schale 201 am
Fußspann
verbunden, welcher durch das Bezugszeichen 208 bezeichnet
ist. Die Platte besteht aus zwei Laschen, die durch die Bezugszeichen 210a und 210b bezeichnet
sind, die bogenförmig sind,
sich gegenseitig teilweise überlappen
können und
so angeordnet sind, dass sie den oberen Teil des Hauptkörpers 202 teilweise
verschließen.
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Jede
der beiden Laschen 210a und 210b ist in Querrichtung
mit der anderen vorne mittels einer Brücke verbunden, welche durch
das Bezugszeichen 211 bezeichnet ist, die bogenförmig und
elastisch verformbar ist.
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Die
Brücke 211 ist
an ihren seitlichen Enden mit jeder der beiden Laschen 210a und 210b an
Verbindungsbereichen 212a und 212b verbunden,
die man an den Enden der vorderen Randkanten 214a und 214b erhält, welche
sich nicht überlappen
können.
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Auf
diese Weise können
die vorderen Randkanten 214a und 214b in einem
Bereich mit gegenseitiger Überlappung
oben auf einem Teil der Brücke durch
deren elastische Verformung in den Verbindungsbereichen 212a und 212b angeordnet
werden.
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Die
beiden Laschen 210a und 210b sind mit der Schale 201 mittels
eines ersten Verbindungsmittels verbunden, welches in dieser Ausführungsform durch
zwei erste feste Schwenkzapfen gebildet wird, die durch die Bezugszeichen 215a und 215b bezeichnet
sind, welche innerhalb der beiden entsprechenden ersten Durchgangslöcher 216a und 216b, die
seitlich an der Schale 201 ausgebildet sind, in der Nähe der Verbindungsbereiche 212a und 212b angeordnet
sind.
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Jede
der zwei Laschen 210a und 210b ist in ihrer Vorwärtsdrehung
durch die Anwesenheit eines zweiten geführten Verbindungsmittels begrenzt,
welches sich vor der Ferse 204 etwa im Knöchelbereich 217 befindet.
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Das
zweite geführte
Verbindungsmittel wird durch zwei zweite Schwenkzapfen gebildet,
die durch die Bezugszeichen 219a und 219b bezeichnet sind,
welche mit den entsprechenden Laschen 210a und 210b an
zwei zweiten Durchgangslöchern 220a und 220b verbunden
sind und in den entsprechenden beiden Schlitzen verschoben werden
können,
die durch die Bezugszeichen 221a bzw. 221b bezeichnet sind,
welche in der Nähe
des Knöchelbereichs 217 ausgebildet
sind.
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Jeder
der Schlitze 221a und 221b weist eine ebene Form
auf, die rechteckig oder bogenartig ist und vorzugsweise an den
ersten festen Schwenkzapfen 215a und 215b zentriert
ist, damit ermöglicht wird,
dass sich die Laschen 210a und 210b über einen
bestimmten Winkel, der durch die Enden der Schlitze 221a und 221b gebildet
wird, um die zwei ersten festen Schwenkzapfen 215a und 215b drehen.
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Die
Vorwärtsdrehung
der Laschen 210a und 210b wird durch die Verformbarkeit
der Brücke 211 in der
Nähe der
Verbindungsbereiche 212a und 212b ermöglicht,
da die Brücke
nicht nur starr mit dem Hauptkörper 202 durch
die ersten festen Schwenkzapfen 215a und 215b gekoppelt
ist, sondern ihre durch das Bezugszeichen 222 bezeichnete
Vorderseite gegen eine geeignete Einlassung (recess) 223 der
Schale 201 anliegt.
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Die
zwei Laschen 210a und 210b können am Hauptkörper 202 mit
Hilfe einer ersten Verschlusseinrichtung, die durch das Bezugszeichen 224 bezeichnet
ist, befestigt werden, welche durch ein herkömmliches mechanisches Mittel
wie einen oder mehrere Verschlusshebel gebildet werden kann.
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Ein
Fersenelement, welches durch das Bezugszeichen 253 in den 6 und 7 bezeichnet ist, zum Umgeben der Waden-
und Schienbeinregion ist drehbar über der Schale 201 anbringbar.
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Das
Fersenelement 253 kann mittels zweiter und dritter Schließeinrichtungen
befestigt werden, die durch die Bezugszeichen 255a und 255b bezeichnet
sind.
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Während des Öffnungsvorgangs
kann das Fersenelement 253 nach hinten drehen, um das Einführen des
Fußes
in den Stiefel weiter zu erleichtern.
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Ein
weicher Innenstiefel zur Aufnahme des Fußes, der durch das Bezugszeichen 256 bezeichnet ist,
ist innerhalb der Schale 201 und des Fersenelements 253 angeordnet.
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Die 8 und 9 zeigen eine zweite Ausführungsform
eines Skistiefels, der ein Fersenelement umfasst, dass durch das
Bezugszeichen 353 bezeichnet ist, welches mit einer Schale 301 verbunden ist.
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Ein
Hebe- und Drehmittel für
zwei Laschen 310a und 310b, das durch das Bezugszeichen 357 bezeichnet
ist, ist auf dem Fersenelement 353 unterhalb des Punktes,
an dem das Schwenken der Schale 301 erfolgt, und in der
Nähe der
durch die Bezugszeichen 321a und 321b bezeichneten
Schlitze ausgebildet.
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Das
Hebe- und Drehmittels 357 ist durch zwei Vorsprünge gebildet,
die in Richtung der Spitze der Schale 301 vorstehen und
deren obere Randkante, die durch das Bezugszeichen 358 bezeichnet
ist, in Kontakt mit der zugewandten unteren Randkante 359 der
beiden Laschen 310a und 310b angeordnet ist.
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Das
Hebe- und Drehmittel kann durch vertikales Anordnen des Fersenelements 353 aktiviert werden.
Das Fersenelement kann in dieser Position durch Auflegen des unteren
Endes, das durch das Bezugszeichen 360 bezeichnet ist,
auf das obere Ende 361 der beiden Laschen 310a und 310b festgestellt
werden.
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Die
Arbeitsweise ist somit wie folgt: mit Bezug auf die oben genannten
Figuren kann der Fuß des
Benutzers auf einfache Weise in den Stiefel durch einfaches Lösen der
Schließeinrichtungen 224, 255a und 255b eingeschoben
werden; der erste Druck, der durch den Fuß ausgeübt wird, während dieser eintritt, veranlasst
die gegenseitige Beabstandung der beiden Laschen 210a und 210b und
hebt gleichzeitig die Platten um den Bereich an, der an die Brücke 211 angrenzt.
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Die
duale Bewegung der Platten stellt ohne übermäßige Anstrengungen eine breite Öffnung für den Zugang
des Fußes
zur Verfügung.
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Sobald
der Fuß eingeschoben
worden ist, werden durch Betätigen
der Schließeinrichtung
die zweiten Schwenkzapfen 219a und 219b in Richtung der
unteren Enden der Schlitze 221a und 221b zurückgeführt, während die Überlappung
der beiden Laschen 210a und 210b vergrößert wird.
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Der
Skistiefel gemäß der Ausführungsform der 15 bis 16 lässt
sich noch leichter anziehen, da die Drehung des Fersenelements 353 in
die vertikale Position das Anheben und die gleichzeitige Drehung
der Laschen 310a und 310b auf dem Teil der beiden
Vorsprünge
zur Folge hat, welche das Hebe- und Drehmittel bilden.
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Die 17 bis 19 zeigen eine Skistiefelschale gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung, die allgemein mit dem Bezugszeichen 401 bezeichnet ist.
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Die
Schale umfasst einen Hauptkörper 402, der
zwei sich überlappende
Laschen 410a und 410b in ähnlicher Weise wie bei den
oben beschriebenen Ausführungsformen
aufweist.
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Die
Laschen 410a und 410b sind mit dem Hauptkörper 402 mittels
eines entsprechenden Schwenkzapfens oder einer Schraube 415 verbunden
und sind miteinander mittels eines Stifts 444 verbunden.
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Der
Stift 444 ist mit der Lasche 410b verbunden und
greift in einen Schlitz 445, der auf der Lasche 410a vorgesehen
ist. Der Schlitz 445 ist in einer solchen Reihenfolge angeordnet,
dass, während
die Laschen 410a und 410b nach vorne gebracht
werden, wenn der Fuß in
den Stiefel eingeführt
wird, der Stift 444 sich am Ende des Schlitzes 445 befindet, wobei
verhindert wird, dass die Laschen 410a und 410b sich
voneinander trennen, als ob die Schale eine einzige Lasche hätte.
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Außerdem werden
sich während
der Rückwärtsbewegung,
wenn der Stiefel um den Fuß geschlossen
wird, die Laschen in ähnlicher
Weise verhalten, während,
wenn der Stiefel verschlossen wird, die Laschen eng zusammenkommen,
wodurch das Umhüllen
des Fußes
durch die Schale verbessert und die Hohlbereiche kompensiert werden,
die durch die unterschiedlichen Formen und Abmessungen der Füße erzeugt
werden.
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Der
Stift 444 kann in einem Stück mit der entsprechenden Lasche
vorgesehen sein, was die ästhetische
Erscheinung des Stiefels verbessert.
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Die
Lasche 410a und 410b sind mit dem Hauptkörper 402 auch
mittels Bolzen (pegs) 419 verbunden, die mit den Laschen
verbunden und so ausgelegt sind, dass sie sich in den entsprechenden Schlitzen 420 verschieben
können,
die im Hauptkörper 402 in
etwa am hinteren Ende der sich überlappenden
Laschen 410a und 410b vorgesehen sind.
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20 zeigt eine Schale 501 ähnlich zur Schale 401 jedoch
für eine
leicht verschiedene Anordnung der Laschen 510a und 510b,
die nicht durch einen Stift verbunden sind, wie in der oben beschriebenen
Schale.
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Die
Laschen 510a und 510b sind drehbar mit dem Hauptkörper 502 etwa
im Zentralbereich des Fußes
anstatt am spitzen Bereich verbunden, wie bei der vorangegangenen
Ausführungsform.
Die Abwesenheit eines Stiftes verbessert das Aufweiten des Stiefels
während
des Einführens
des Fußes.
Die maximale Öffnung
des Stiefels ist eine Funktion der Länge der Laschen 510a und 510b.
Beide Laschen 510a und 510b sind mit dem Hauptkörper 502 außerdem mittels
Bolzen 519 verbunden, die mit den Laschen verbunden und
so ausgelegt sind, dass sie in entsprechenden, im Hauptkörper 502 vorgesehenen Schlitzen 520 verschoben
werden können.
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21 zeigt eine Schale 601 ähnlich zur Schale 501,
bei der jedoch nur eine der Laschen, nämlich die linke Lasche 610a,
mit dem Hauptkörper 602 durch
einen Stift 619 verbunden ist, der mit der Lasche verbunden
und so ausgelegt ist, dass er sich in den im Hauptkörper 602 vorgesehenen
Schlitzen 620 verschieben kann, während die andere Lasche 610b mit
dem Hauptkörper 602 mit
Hilfe von Befestigungselementen wie z.B. Nieten 630 und 631 verbunden
ist.
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Die
erfindungsgemäße Schale
kann weitere Modifikationen und Variationen im Umfang der anliegenden
Ansprüche
aufweisen. Alle Details können durch
technisch äquivalente
Elemente ersetzt werden, und die eingesetzten Materialien, sowie
die Abmessungen, können
entsprechend der speziellen Anforderungen und dem Stand der Technik
vorgesehen sein.
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Dort,
wo auf technische Merkmale, die in irgendeinem Anspruch erwähnt sind,
Bezugszeichen folgen, sind diese Bezugszeichen allein zum Zweck der
Erhöhung
der Verständlichkeit
der Ansprüche enthalten
und demgemäss
haben solche Bezugszeichen keinen beschränkenden Effekt auf die Interpretation
jedes Elements, welches beispielhaft anhand solcher Bezugszeichen
identifiziert ist.