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DE60037214T2 - Abschirmvorrichtung für ein Fenster und Bremseinrichtung hierfür - Google Patents

Abschirmvorrichtung für ein Fenster und Bremseinrichtung hierfür Download PDF

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DE60037214T2
DE60037214T2 DE60037214T DE60037214T DE60037214T2 DE 60037214 T2 DE60037214 T2 DE 60037214T2 DE 60037214 T DE60037214 T DE 60037214T DE 60037214 T DE60037214 T DE 60037214T DE 60037214 T2 DE60037214 T2 DE 60037214T2
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shielding
cord
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friction element
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DE60037214T
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Per Solsoe Hindhede
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Original Assignee
VKR Holding AS
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abschirmvorrichtung, insbesondere für ein in einer hauptsächlich rechteckigen Fensteröffnung angeordnetes Fenster, welche einen Rahmen mit im Wesentlichen parallelen oberen und unteren horizontalen Rahmenelementen sowie Seitenelementen umfasst, die sich zwischen dem oberen und dem unteren Element in im Wesentlichen parallelen, vertikalen Ebenen erstrecken, welche Abschirmung umfasst:
    ein aufgerolltes oder gefaltetes Abschirmelement, welches an einem oberen Ende mit einer Aufhängungsstange und an seinem freien, unteren Ende mit einer beweglichen Bodenstange verbunden ist, die sich zwischen den Seitenelementen der Rahmenkonstruktion erstrecken,
    eine Schnurvorrichtung zur Parallelführung der Bodenstange und des Abschirmelementes, welche mindestens zwei getrennte Schnurelemente umfasst, die ausgehend von einem ersten Satz von mit dem oberen Rahmenelement verbundenen Befestigungselementen durch die Bodenstange hindurch bis zu einem zweiten Satz von mit dem unteren Rahmenelement verbundenen Befestigungselementen geführt sind, und
    eine auf die Schnurvorrichtung einwirkende Bremseinrichtung zum Arretieren des Abschirmelementes in jeder beliebigen Position der Bodenstange zwischen dem oberen und dem unteren Rahmenelement.
  • In Fensterabschirmvorrichtungen, welche eine am Flügelelement oder am oberen Hauptrahmenelement des Fensters angeordnete Aufhängungsstange umfassen, wird eine Schnurvorrichtung in der vorstehend beschriebenen Ausführung häufig verwendet, um eine Parallelführung der Bodenstange sicherzustellen, so dass sich dadurch die Abschirmbahn im Verhältnis zum oberen und unteren Element der Flügel- oder Hauptrahmenkonstruktion mit einer minimalen vertikalen Verschiebung der Enden der Bodenstange parallel bewegen lässt.
  • In anderen Vorrichtungen, welche eine Aufhängungsstange und eine Bodenstange umfassen, die beide im Verhältnis zum oberen und unteren Element der Flügel- oder Hauptrahmenkonstruktion frei beweglich sind, um eine beliebige Positionierung der Abschirmbahn in der Fensteröffnung zu ermöglichen, und insbesondere in Verbindung mit der Verwendung einer Abschirmvorrichtung in einem in einem geneigten Dach eingebauten Dach- oder Oberlichtfenster, ist es allgemein üblich, eine Schnurvorrichtung zu verwenden, welche zwei oder vier getrennte Schnurelemente umfasst, die einerseits durch das Aufhängungselement geführt sind, um deren Parallelführung zu ermöglichen, und die andererseits die Abschirmbahn stabilisieren, so dass sie unter Spannung gehalten wird, um ein Durchhängen der Bahn nach unten zu vermeiden.
  • In der US-A-1,766,730 ist eine Abschirmvorrichtung mit einer Bodenstange beschrieben, die in einer unteren Position sowie in einer Anzahl von Zwischenpositionen mittels eines lösbaren, federbelasteten Mechanismus in der Bodenstange arretiert werden kann, welcher eine Klinke umfasst, die in eine Anzahl von Rücksprüngen in den Seitenelementen des Fensters eingreifen kann, so dass die Bodenstange in einer entsprechenden Anzahl vorbestimmter Positionen arretiert werden kann. Dieser Arretierungsmechanismus nach dem Stand der Technik hat jedoch den Nachteil, dass einerseits ein manuelles Eingreifen des Benutzers für jede gewünschte Arretierungsposition erforderlich ist und andererseits hohe Ansprüche an die Montage gestellt werden müssen, um eine Positionierung der Rücksprünge in exakt der gleichen Höhe in jedem Seitenelement zu gewährleisten.
  • In der EP-B-0 725 885 ist eine Abschirmvorrichtung der vorstehend beschriebenen Art beschrieben, in der eine Bremseinrichtung, welche mit einer permanenten Reibungskraft auf Schnurelemente der Schnurvorrichtung einwirkt, im Zusammenwirken mit den Schnurbefestigungselementen zugeordneten Schnurspannfederelementen verwendet wird, um ein Arretieren der Bodenstange in einer beliebigen Position gegen die Kraft einer federbelasteten Aufrollstange zu ermöglichen, die als ein Aufhängungselement für die Abschirmbahn verwendet wird.
  • Erfahrungen mit dieser Vorrichtung nach dem Stand der Technik haben jedoch gezeigt, dass eine Fehlfunktion der Bremseinrichtung hauptsächlich aufgrund von Fertigungstoleranzen und Verschleiß auftreten kann, so dass ein permanentes Arretieren der Bodenstange in einer gewünschten Position nicht gelingt und als eine Folge davon der Bedienungskomfort der Vorrichtung wesentlich eingeschränkt ist.
  • Vor dem Hintergrund der Vorrichtung nach diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Abschirmvorrichtung und eine Bremseinrichtung zur Verwendung in einer solchen Vorrichtung bereitzustellen, in der der vorgenannte Nachteil nicht mehr besteht, um so ein Arretieren der Bodenstange und eine korrekte Spannung der damit verbundenen Abschirmbahn in beliebigen Positionen zwischen dem oberen und dem unteren Element der Flügel- oder Hauptrahmenkonstruktion des Fensters sicherzustellen. Dadurch wird ein ästhetisch ansprechender Gesamteindruck der Abschirmvorrichtung bereitgestellt und der Bedienungskomfort ungeachtet der jeweiligen Position der Abschirmbahn im Verhältnis zur Fensteröffnung verbessert.
  • Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mittels einer Abschirmvorrichtung der definierten Art erfüllt, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die Bremseinrichtung ein an der Bodenstange oder der Aufhängungsstange angeordnetes Reibungselement umfasst, welches auf die Schnurelemente der Schnurvorrichtung mit einer Reibungskraft einwirkt, die während der Bewegung des Abschirmelementes wechselt.
  • Durch die Verwendung eines Reibungselementes, welches relativ einfach ausgeführt sein kann und auf die Schnurelemente der Schnurvorrichtung mit einer wechselnden Reibungskraft einwirkt, kann eine ungenügende, durch Fertigungstoleranzen oder allgemeinen Verschleiß der Schnurvorrichtung bewirkte Spannung der Schnurelemente ausgeglichen werden. Dadurch wird eine korrekte Spannung der Schnurelemente und der Abschirmvorrichtung aufrechterhalten, und die Abschirmvorrichtung wird gegen eine unbeabsichtigte Aufwärts- oder Abwärtsbewegung der Abschirmbahn gesichert. Darüber hinaus übt das mit einer wechselnden Reibungskraft auf die Schnurvorrichtung einwirkende Reibungselement eine Bremswirkung auf die Schnüre aus, wodurch der Bedienungskomfort verbessert wird, um die für die Bedienung notwendige Kraft zu verringern und gleichzeitig die Möglichkeit des Arretierens der Abschirmbahn in jeder beliebigen Position beizubehalten, und zwar unabhängig davon, ob die Abschirmvorrichtung in einem feststehenden Fenster oder in einem Fenster mit einer Flügelkonstruktion, welche sich öffnen lässt, verwendet wird. Zusätzlich kann das Reibungselement der Erfindung so konstruiert sein, dass die kontrollierte Einwirkung auf die Schnurelemente der Schnurvorrichtung so verbessert wird, dass ein Verheddern der Schnurelemente verhindert wird, wodurch ein weiterer Beitrag zu einem verbesserten Bedienungskomfort und einer sicheren Bedienung geleistet wird.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Abschirmvorrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 6 beschrieben.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Reibungselement in der Bodenstange als eine getrennte, abnehmbare Einheit angeordnet.
  • Eine einfache, gut funktionierende Ausführung des Reibungselementes kann, gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, dadurch erzielt werden, dass das Reibungselement aus einem eingebauten Stück von gebogenem Federdraht ausgebildet ist, um eine im Wesentlichen geschlossene geometrische Konfiguration vorzusehen, die ein äußeres Teil und ein inneres Teil umfasst, die durch einen gemeinsamen Drahtabschnitt miteinander verbunden sind, welcher eine Drehachse für das äußere und das innere Teil bildet.
  • Gemäß einer weiteren Entwicklung kann die Abschirmvorrichtung mindestens zwei getrennte Abschirmanordnungen mit jeweils einem zwischen der Aufhängungsstange und der Bodenstange verbundenen Abschirmelement sowie eine individuelle Schnurvorrichtung umfassen, wobei die Bodenstange einer oberen Abschirmanordnung mit der Aufhängungsstange einer unteren Abschirmanordnung gekoppelt ist, wobei das Reibungselement in der Bodenstange der unteren Abschirmanordnung angeordnet ist.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Bremseinrichtung zur Verwendung in einer Abschirmanordnung, wie vorstehend definiert. Gemäß der Erfindung ist eine solche Bremseinrichtung dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Reibungselement umfasst, welches in einer Bodenstange der Abschirmanordnung als eine getrennte, abnehmbare Einheit angeordnet werden kann, die auf Schnurelemente einer Schnurvorrichtung der Abschirmvorrichtung mit einer Reibungskraft einwirkt, die während der Bewegung des Abschirmelementes wechselt.
  • Bevorzugte Ausführungsformen dieser Bremseinrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen 8 und 9 beschrieben.
  • Die Erfindung wird nunmehr nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen Abbildungen ausführlicher beschrieben; dabei zeigen:
  • 1 ein mit einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abschirmanordnung ausgestattetes Fenster, wobei das Abschirmelement als ein Faltrouleau ausgeführt ist;
  • 2 eine Schnurvorrichtung zur Verwendung in der Ausführungsform von 1;
  • 3 und 4 in detaillierterer Darstellung eine Ausführungsform einer Bremseinrichtung zur Verwendung in der Schnurvorrichtung von 2 sowie eine bevorzugte Vorrichtung davon in einer Bodenstange der Abschirmvorrichtung; und
  • 5 eine weitere Ausführungsform einer Abschirmvorrichtung, die zwei miteinander gekoppelte Abschirmanordnungen umfasst.
  • Die in 1 dargestellte Abschirmvorrichtung 1 umfasst eine Abschirmbahn 4 in der Form eines Faltrouleaus, dessen oberes und unteres Ende mit einer Aufhängungsstange 2 bzw. einer Bodenstange 3 verbunden sind, die beide so aufgehängt sind, dass sie in der Fensteröffnung frei beweglich sind. Zur Parallelführung der Abschirmvorrichtung ist ein Schnursystem vorgesehen, welches zwei getrennte Schnurvorrichtungen 5 und 6 umfasst, die mit einem oberen Teil des Fensters durch einen Satz Befestigungselemente 7 und 6 sowie mit einem unteren Teil des Fensters durch einen Satz Befestigungselemente 9 und 10 verbunden sind. Eine Anzahl von Schnurelementen 11, welche durch die einzelnen Falten der Faltbahn 4 verlaufen, dienen dazu, die Bahn zu stabilisieren, und können im Prinzip mit einem in der Aufhängungsstange 2 befindlichen (nicht dargestellten) Aufrollmechanismus verbunden werden.
  • Wie aus 2 ersichtlich, kann ein relativ einfaches Schnursystem für die in 1 dargestellte spezielle Ausführungsform einer ein Faltrouleau umfassenden Abschirmvorrichtung dadurch erhalten werden, dass jede der zwei getrennten Schnurvorrichtungen 5 und 6 aus zwei Schnurelementen 5a, 5b bzw. 6a, 6b gebildet werden.
  • Ausgehend vom zugeordneten Befestigungselement 7 bzw. 8 erstrecken sich die beiden Schnurelemente von jeder der Schnurvorrichtungen 5 und 6 am oberen Teil des zugeordneten Fensterseitenelementes 12 bzw. 13 entlang nach unten zur Aufhängungsstange 2 und setzen sich von einem Ende hin zum anderen Ende davon in das Innere der Aufhängungsstange fort.
  • Im Inneren der Aufhängungsstange 2 trennen sich die zwei Schnurelemente 5a, 5b und 6a, 6b der Schnurvorrichtung 5 bzw. 6 und werden durch Löcher 14 in einer unteren Wand 15 der Aufhängungsstange 2 sowie weiterhin durch Löcher 16 in den einzelnen Falten 17 der Faltbahn 4 geführt. Dadurch stellen die der Parallelführung der Abschirmvorrichtung dienenden Schnurvorrichtungen 5 und 6 gleichzeitig die faltenstabilisierenden Schnüre 11 bereit, so dass auf einen getrennten Aufrollmechanismus, wie oben erwähnt, verzichtet werden kann.
  • Am unteren Ende der Bahn 4 werden die Schnurelemente 5a, 5b und 6a, 6b durch Löcher 19 in einer oberen Wand der Bodenstange 3 geführt, um sich im Inneren der Bodenstange zu vereinigen, in der sich jede der Schnurvorrichtungen 5 und 6 hin zum Ende der Bodenstange gegenüber dem Ende der Einführung in die Aufhängungsstange 2 erstrecken. Nach ihrer Führung durch die Bodenstange 3 setzt sich jede der Schnurvorrichtungen 5 und 6 entlang dem Fensterseitenelement 12 oder 13 gegenüber dem Seitenelement fort, an dem entlang sich das obere Teil der Schnurvorrichtung zwischen den zugeordneten Befestigungselementen 7, 8 und der Aufhängungsstange erstreckt, und ist mit dem unteren Teil des Fensters durch die Befestigungselemente 9 und 10 verbunden.
  • Wie aus 2 ersichtlich, unterliegen die Schnurelemente der Schnurvorrichtungen 5 und 6 bei jeder Richtungsänderung, z. B. am Übergang zwischen den Fensterseitenelementen 12 und 13 und der Aufhängungs- bzw. Bodenstange 2 und 3 Reibungskräften, die durch Eingriff der Schnurelemente in die Aufhängungs- bzw. Bodenstange 2 und 3 bewirkt werden. Als eine Folge davon ist in einer üblichen Bedienungssituation, in der z. B. die Bodenstange 3 aus einer arretierten Position heraus nach unten bewegt werden soll, eine Bedienungskraft erforderlich, um die Reibungskräfte zu überwinden. Vom Benutzer wird diese Wirkung als eine Bremswirkung empfunden, welche zu Beginn der Bewegung am höchsten ist. Gleichzeitig nimmt die Spannung der Schnurelemente zwischen der Bodenstange und dem Satz der oberen Befestigungselemente 7 und 8 zu, während die Spannung der Schnurelemente zwischen der Bodenstange 3 und dem Satz der unteren Befestigungselemente 9 und 10 abnimmt, was vom Benutzer als eine Verringerung der Bremswirkung empfunden wird, so dass sich das Rouleau leicht nach unten bewegen lässt.
  • Gemäß der Erfindung ist die Abschirmvorrichtung mit einer Bremseinrichtung ausgestattet, welche, wie in 2 dargestellt, ein in der Bodenstange 3 befindliches Reibungselement 20 umfasst, welches auf die Schnurelemente 5a, 5b und 6a, 6b der Schnurvorrichtungen 5 und 6 mit einer wechselnden Reibungskraft einwirkt, wodurch eine unzureichende Spannung der Schnüre, die sich aufgrund von z. B. Fertigungstoleranzen, wie beispielsweise eine geringfügig unterschiedliche Länge der einzelnen Schnurelemente, oder durch Verschleiß an den Schnurvorrichtungen 5 und 6 als eine Folge üblicher Verwendung ergibt, ausgeglichen werden kann.
  • Das Reibungselement 20 ist vorzugsweise in der Bodenstange 3 als eine getrennte, abnehmbare Einheit vorgesehen, obwohl es im Prinzip auch an der Bodenstange fixiert oder darin eingebaut werden kann.
  • In der in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsform ist das Reibungselement 20 aus einem eingebauten Stück von gebogenem Federdraht gebildet, um eine im Wesentlichen geschlossene geometrische Konfiguration vorzusehen, welche ein äußeres Teil 21 mit den Drahtabschnitten 21a und 21b, die gegenüberliegende Rahmenelemente eines flachen, im Wesentlichen rechteckigen Rahmens bilden, sowie ein inneres Teil 22 umfasst, welches als eine Verlängerung des Drahtabschnitts 21b des äußeren Teils ausgebildet ist und Drahtabschnitte 22a und 22b hat, die Rahmenelemente eines kleineren, im Wesentlichen rechteckigen, flachen Rahmens bilden, welcher sich im Wesentlichen parallel zu den Drahtabschnitten 21a und 21b des äußeren Teils 21 erstreckt, wobei der Drahtabschnitt 21b eine gemeinsame Drehachse für das äußere und das innere Teil 21 und 22 bildet. Ein Drahtabschnitt 22c des inneren Teils 22, welcher die Drahtabschnitte 22b und 21b des inneren und äußeren Teils 22 bzw. 21 verbindet, ist relativ zum Drahtabschnitt 21b gebogen, um den durch das innere Teil 22 gebildeten kleineren rechteckigen Rahmen in einer Ebene anzuordnen, welche zur Ebene des durch das äußere Teil 21 gebildeten rechteckigen Rahmens einen Neigungswinkel bildet, der in der dargestellten Ausführungsform im nicht beanspruchten Zustand des Reibungselementes etwa 45° betragen kann. Der Neigungswinkel kann unterschiedliche Werte aufweisen und wird hauptsächlich auf experimenteller Basis anhand verfügbarer Informationen über mögliche Fertigungstoleranzen für die Schnurvorrichtungen 5 und 6 bestimmt.
  • In der dargestellten Ausführungsform mit zwei getrennten Schnurvorrichtungen 5 und 6 ist das Reibungselement 20 an einem Punkt in der Bodenstange 3 zwischen den nächsten Einführungspunkten getrennter Schnurelemente der Schnurvorrichtungen 5 und 6 und der Schnurelemente 5b und 6b vorgesehen. Die Schnurelemente der beiden Schnurvorrichtungen greifen, wie dargestellt, in das Reibungselement 20 in einer solchen Weise ein, dass die parallelen Drahtabschnitte 21a, 22a, 22b und 21b des äußeren und inneren Teils 21 und 22 der Reihe nach von allen Schnurelementen durchlaufen werden, und zwar abwechselnd unterhalb des Drahtabschnitts 21a, oberhalb des Drahtabschnitts 22a, unterhalb des Drahtabschnitts 22b und oberhalb des Drahtabschnitts 21b.
  • Auf die gleiche Weise wie im vorstehend beschriebenen Beispiel bedingt die Beweglichkeit des äußeren und inneren Teils 21 und 22 des Reibungselementes 20 im Verhältnis zueinander, abhängig von der Spannung der Schnurvorrichtungen, dass es in einer üblichen Bedienungssituation, in der die Bodenstange 3 nach unten bewegt werden soll, aufgrund der auf die Schnurvorrichtungen einwirkenden Reibungskräfte erforderlich ist, eine die Reibungskraft überwindende Kraft auszuüben. Dies wird vom Benutzer als eine Bremswirkung empfunden, die zu Beginn der Bewegung am höchsten ist. Gleichzeitig nimmt die Spannung der Schnurabschnitte zwischen der Bodenstange 3 und den oberen Befestigungselementen 7 und 8 zu, während die Spannung der Schnurabschnitte zwischen der Bodenstange und den unteren Befestigungselementen 9 und 10 abnimmt, was vom Benutzer als eine abnehmende Bremswirkung und eine leichtere Abwärtsbewegung des Rouleaus empfunden wird.
  • Durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Bremseinrichtung wird diese Wahrnehmung der Wirkung noch verstärkt, da das äußere und innere Teil 21 und 22 des Reibungselementes 29 als eine Folge einer erhöhten Schnurspannung gegeneinander gedrückt werden, um den Neigungswinkel zwischen den zwei Teilen zu reduzieren, wodurch die Reibung zwischen den Schnurelementen und den Drahtabschnitten 21a, b und 22a, b, in die diese eingreifen, aufgrund der Verringerung des eingeschlossenen Winkels α des Umfangsteils von jedem der Drahtabschnitte 21a, b und 22a, b, in die die Schnurelemente eingreifen, reduziert wird.
  • Wie in der EP-B-0 725 885 beschrieben, kann das Gleichgewicht der Kräfte in jeder Schnurvorrichtung durch folgende Formel ausgedrückt werden: S1 = S2·eμα wobei S1 und S2 die Spannung des Schnurelementes vor und nach dem Durchlaufen des Reibungselementes 20 bezeichnen, während μ für die Reibung des Schnurelementes gegen jeden Drahtabschnitt des Reibungselementes, in das diese eingreifen, steht und α der Neigungswinkel ist.
  • Selbst wenn eine reduzierte Bremswirkung für die Abschirmvorrichtung erhalten wird, bleiben die Schnurvorrichtungen vollständig unter Spannung, und die Abschirmvorrichtung unterliegt keiner unbeabsichtigten Bewegung. Aufgrund der wechselnden Reibungskraft, die auf die Schnurvorrichtungen einwirkt, wird gleichzeitig eine gewisse Bremswirkung bereitgestellt, wodurch der Bedienungskomfort verbessert wird, da die Bedienungskraft reduziert und gleichzeitig die Möglichkeit erhalten wird, die Abschirmvorrichtung in jeder beliebigen Position zu arretieren, und zwar unabhängig davon, ob die Abschirmvorrichtung in einem feststehenden Fenster oder in einer Flügelkonstruktion, die sich öffnen lässt, verwendet wird.
  • Anstatt eine bewegliche Aufhängungsstange 2 zu verwenden, wie in den 1 und 2 dargestellt, kann die Aufhängungsstange, wie auf diesem Fachgebiet bekannt, mit dem oberen Rahmenelement des Fensters verbunden werden.
  • In der in 5 dargestellten Ausführungsform umfasst die erfindungsgemäße Abschirmvorrichtung zwei getrennte Abschirmanordnungen 1' und 100 mit einzelnen Schnurvorrichtungen zur Parallelführung der Abschirmbahn einer jeden der Abschirmanordnungen. Eine obere Abschirmanordnung 100 kann, wie dargestellt, ein federbelastetes Rouleau mit einer Bahn 104 aus lichtdurchlässigem oder lichtundurchlässigem Material umfassen, die an einem Ende mit einer Aufhängungsstange in der Form einer im oberen Teil der Fensteröffnung angeordneten, herkömmlichen federbelasteten Aufrollstange 102 verbunden ist, während das entgegengesetzte Ende mit einer Bodenstange 103 verbunden ist. Eine untere Abschirmanordnung 1' kann ein Faltrouleau, wie in 1 dargestellt, mit einer Aufhängungsstange 2' umfassen, die mit der Bodenstange 103 der oberen Abschirmanordnung 100 gekoppelt ist, sowie eine Faltbahn 4', die in einem Ende mit der Aufhängungsstange 2' und im entgegengesetzten Ende mit einer Bodenstange 3' verbunden ist.
  • Eine Bremseinrichtung 12', die in ihrer Konstruktion und Funktion den 3 und 4 sowie der vorstehenden Beschreibung entspricht, kann, wie dargestellt, in die Bodenstange 3' der unteren Abschirmanordnung 1' oder alternativ in die Bodenstange der oberen Abschirmanordnung 100 oder in beide dieser Bodenstangen integriert werden.
  • Die erfindungsgemäße Abschirmvorrichtung ist nicht auf die in den Figuren dargestellten und vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Im Allgemeinen kann die Abschirmanordnung in Verbindung mit allen Arten von Fensteröffnungen in rechteckiger Form, einschließlich Fassadenfenster, Dachfenster und Oberlichtfenster, verwendet werden. Darüber hinaus kann die Abschirmanordnung jede herkömmliche Ausführung haben, wozu auch Rollos, Faltrollos, Sonnenblenden, Jalousien, Insektenschutzabschirmungen und dergleichen zählen.
  • Die Schnurvorrichtung und die Bremseinrichtung der vorliegenden Erfindung können gleichermaßen in Verbindung mit einer Universalmontage- und -parallelführungsanordnung verwendet werden, wie in der WO-A-98/32944 beschrieben, in der die Schnurelemente der Schnurvorrichtung durch eine getrennte Montagestange geführt sind, die für eine lösbare Verbindung mit der Bodenstange der Abschirmanordnung oder, wie in 5 dargestellt, in einer Doppelabschirmvorrichtung zwischen der Bodenstange der oberen Abschirmanordnung und der Aufhängungsstange der unteren Abschirmanordnung ausgeführt ist.
  • Die Erfindung kann weiterhin in einer Abschirmvorrichtung mit eingebauten Elektroantriebsmitteln für eine unidirektionale Bewegung einer Abschirmbahn, wie beispielsweise ein federbelastetes Rollo, aus der aufgerollten, nicht abschirmenden Position in die ausgerollte, abschirmende Position verwendet werden.
  • Eine Abschirmvorrichtung gemäß der Erfindung mit einem Abschirmelement aus lichtundurchlässigem Material, wie beispielsweise ein Rollo für Abdunkelungszwecke, kann auch für solche Vorrichtungen verwendet werden, die Lichtabschirmelemente in Verbindung mit den Seitenelementen der Fenster- oder Hauptrahmenkonstruktion sowie der Bodenstange der Abschirmvorrichtung beinhalten.

Claims (9)

  1. Abschirmvorrichtung, insbesondere für ein in einer hauptsächlich rechteckigen Fensteröffnung angeordnetes Fenster, welche einen Rahmen mit im Wesentlichen parallelen oberen und unteren horizontalen Rahmenelementen sowie Seitenelementen (12, 13) umfasst, die sich zwischen dem oberen und dem unteren Rahmenelement in im Wesentlichen parallelen, vertikalen Ebenen erstrecken, welche Abschirmvorrichtung umfasst ein aufgerolltes oder gefaltetes Abschirmelement (4), welches an einem oberen Ende mit einer Aufhängungsstange (2) und an seinem freien, unteren Ende mit einer beweglichen Bodenstange (3) verbunden ist, die sich zwischen den Seitenelementen der Rahmenkonstruktion erstrecken, eine Schnurvorrichtung (5, 6) zur Parallelführung der Bodenstange (3) und des Abschirmelementes (4), welche mindestens zwei getrennte Schnurelemente (5a, 5b; 6a, 6b) umfasst, die ausgehend von einem ersten Satz von mit dem oberen Rahmenelement verbundenen Befestigungselementen (7, 8) durch die Bodenstange (3) hindurch bis zu einem zweiten Satz von mit dem unteren Rahmenelement verbundenen Befestigungselementen (9, 10) geführt sind, und eine auf die Schnurvorrichtung (5, 6) einwirkende Bremseinrichtung zum Arretieren des Abschirmelementes (4) in jeder beliebigen Position der Bodenstange (3) zwischen dem oberen und dem unteren Rahmenelement, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung ein an der Bodenstange (3) oder der Aufhängungsstange (2) angeordnetes Reibungselement (20) umfasst, welches auf die Schnurelemente (5a, 5b; 6a, 6b) der Schnurvorrichtung (5, 6) mit einer Reibungskraft einwirkt, die während der Bewegung des Abschirmelementes wechselt.
  2. Abschirmvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Reibungselement (20) mit einem in Verbindung mit einem der Befestigungselemente angeordneten Schnurspannelement zusammenwirkt.
  3. Abschirmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Reibungselement (20) in der Bodenstange (3) als eine getrennte, abnehmbare Einheit angeordnet ist.
  4. Abschirmvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Reibungselement (20) aus einem eingebauten Stück von gebogenem Federdraht ausgebildet ist, um eine im Wesentlichen geschlossene geometrische Konfiguration vorzusehen, die ein äußeres Teil (21) und ein inneres Teil (22) umfasst, die durch einen gemeinsamen Drahtabschnitt (21b) miteinander verbunden sind, welcher eine Drehachse für das äußere und das innere Teil (21, 22) bildet.
  5. Abschirmelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich das äußere und das innere Teil (21, 22) des Reibungselementes (20) von den Schnurelementen (5a, 5b; 6a, 6b) der Schnurvorrichtung (5, 6) angegriffen werden, damit sie sich in Abhängigkeit der Spannung der Schnurelemente (5a, 5b; 6a, 6b) relativ zueinander bewegen können.
  6. Abschirmvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei getrennte Abschirmanordnungen (1', 100) mit jeweils einem zwischen Aufhängungsstange und Bodenstange (2', 102; 3', 103) verbundenen Abschirmelement (4', 104) und eine individuelle Schnurvorrichtung, wobei die Bodenstange (103) einer oberen Abschirmanordnung (100) mit der Aufhängungsstange (2') einer unteren Abschirmanordnung (1') gekoppelt ist, wobei das Reibungselement (20') in der Bodenstange (3') der unteren Abschirmanordnung (1') und/oder in der Bodenstange (103) der oberen Abschirmanordnung (100) angeordnet ist.
  7. Bremseinrichtung zur Verwendung in Verbindung mit einer Abschirmanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Reibungselement (20) umfasst, welches in einer Bodenstange (3) der Abschirmvorrichtung als eine getrennte, abnehmbare Einheit angeordnet werden kann, die auf Schnurelemente (5a, 5b; 6a, 6b) einer Schnurvorrichtung (5, 6) der Abschirmvorrichtung mit einer Reibungskraft einwirkt, die während der Bewegung des Abschirmelementes wechselt.
  8. Bremseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Reibungselement (20) aus einem eingebauten Stück von gebogenem Federdraht ausgebildet ist, um eine im Wesentlichen geschlossene geometrische Konfiguration vorzusehen, die ein äußeres Teil (21) und ein inneres Teil (22) umfasst, die durch einen gemeinsamen Drahtabschnitt (21b) miteinander verbunden sind, welcher eine Drehachse für das äußere und das innere Teil (21, 22) bildet.
  9. Bremseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich das äußere und das innere Teil (21, 22) des Reibungselementes (20) von den Schnurelementen (5a, 5b; 6a, 6b) der Schnurvorrichtung (5, 6) angegriffen werden, damit sie sich in Abhängigkeit der Spannung der Schnurelemente (5a, 5b; 6a, 6b) relativ zueinander bewegen können.
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