-
Die
vorliegende Erfindung hat ein tragbares EDV-Verkaufsterminal zur Durchführung von
finanziellen und kommerziellen Transaktionen an einem Verkaufsort
zum Gegenstand.
-
Die
Verkaufsorte sind meist mit EDV-Terminals ausgestattet, die es ermöglichen,
die finanziellen und kommerziellen Operationen auszuführen und zu
speichern, die mittels verschiedener Zahlungsmittel durchgeführt werden.
-
Diese
EDV-Verkaufsterminals enthalten eine Tastatur, einen Anzeigebildschirm,
ein Magnet- und/oder Chipspeicherkarten-Lesegerät, ein Scheck-Codierzeile-Lesegerät, einen
Drucker und mindestens eine Kommunikationsschnittstelle.
-
Aus
praktischen Gründen
für die
Benutzer wurden diese EDV-Verkaufsterminals miniaturisiert, um tragbar
zu sein. So sind sie leicht für
die Kunden zugänglich,
die ihre Zahlungsmittel erkennen und ggf. einen Code auf der Tastatur
eingeben können, um
die Operation zu validieren. Die Transaktion wird anschließend an
ein Zahlungszentrum übertragen, ggf. über eine
Zwischenbasis.
-
Je
nach der Nutzung, für
die es bestimmt ist, d.h. zum Beispiel je nach der Art von Geschäft, für das es
verwendet wird, erfordert ein solches tragbares EDV-Verkaufsterminal
nicht unbedingt die gesamten verfügbaren Peripheriegeräte, von
denen die meisten oben erwähnt
wurden. Daher werden zahlreiche Modelle von EDV-Terminals angeboten,
die sich durch die Anzahl und die Kombination von Peripheriegeräten unterscheiden,
die jedes von ihnen aufweist.
-
Die
tragbaren EDV-Verkaufsterminals besitzen alle eine Tastatur, einen
Anzeigebildschirm und ein Speicherkarten-Lesegerät, während die Peripheriegeräte wie der
Drucker, das Codierzeile-Lesegerät von
Bankschecks und die verschiedenen Datenübertragungsmittel optional
sind.
-
Diese
verschiedenen Konfigurationen erzeugen Herstellungsprobleme, da
sie dazu führen,
verschiedene Modelle entsprechend den Wünschen des Händlers vorzusehen.
-
Um
diesen Nachteil zu beheben, wurden verschiedene tragbare EDV-Verkaufsterminals
vorgeschlagen.
-
Aus
der Druckschrift WO 98/41949 ist ein Verkaufsterminal zum Lesen
von Chipkarten bekannt, das die Form eines Gehäuses hat, in dessen Innerem
eine Mutterplatine ausbaubar angeordnet ist, über der eine Kommunikationskarte,
zum Beispiel ein Modem, angeordnet wird, das es dem Gerät ermöglicht,
Daten nach außen
zu übertragen
oder von außen
zu empfangen. In diesem Gehäuse
kann noch eine Druckvorrichtung angeordnet werden, genauer in Höhe einer
Aufnahme, die vorab in diesem Gehäuse definiert wird.
-
Das
Gehäuse
dieses Terminals hat also eine Modularität, die aber nur darin liegt,
dass man in einem Gehäuse
mit vorab definierter Konfiguration wählen kann, es mit bestimmten
Bauteilen zu bestücken
oder nicht. Die Liste dieser letzteren ist in diesem Fall notwendigerweise
stark eingeschränkt
und definitiv ab der Planung des Gehäuses festgelegt. Außerdem ist
der Benutzer, der sich mit einem Terminal zufrieden geben kann,
das kein Druck-Peripheriegerät
aufweist, trotzdem gezwungen, ein Gerät mit Abmessungen zu handhaben,
die gleich denjenigen eines anderen sind, das mit einem solchen
Peripheriegerät
ausgestattet ist.
-
Aus
der Druckschrift WO 98 15929 ist ebenfalls ein Chipkarten-Leseterminal
bekannt, das mit Druckmitteln versehen ist, wobei das Terminal die Form
eines unabhängigen
Gehäuses
hat, das an seiner Vorderseite einen Anzeigebildschirm sowie eine Tastatur
aufweist. Im vorderen Bereich weist es außerdem einen Einführungsschlitz
für eine
Speicherkarte auf, während
ein Druck-Peripheriegerät
dieses Gehäuse
im rückwärtigen Bereich
verlängert.
An dieses Gehäuse
kann noch ein zusätzliches
Chipkarten-Lesegerät
angeschlossen sein, das folglich nur diese Funktion des Lesens einer
Chipkarte doppelt, die bereits auf der Ebene des Terminals vorhanden ist.
So erfordert die in diesem Gerät
vorhandene Mutterplatine keine spezifische Anpassung an ein solches
zusätzliches
Lesegerät.
Auch ist das Druck-Peripheriegerät
auf Dauer am Terminal installiert, das auf dieser Ebene keine Modularität aufweist,
so dass die Mutterplatine notwendigerweise vorab mit Mitteln zur
Verwaltung dieses Peripheriegeräts
ausgestattet wird.
-
Eine
andere Lösung
wird von der Druckschrift
US
5 679 943 angeboten, die ein tragbares modulares Terminal
für den
Empfang, das Speichern und die Übertragung
von Informationen, und in einer besonderen Ausführungsform ein Terminal zur
Zahlung durch Magnetstreifenkarte aufweist. Dieses Terminal besitzt
eine Recheneinheit, eine Tastatur und einen Bildschirm, die austauschbar
sind, sowie austauschbare Module, die mehrere mögliche Nutzungen und materielle
Konfigurationen des Terminals, wie ein Strichcode-Lesegerät oder ein
Magnetkarten-Lesegerät,
anbieten.
-
Es
können
aber Probleme der Verwaltung der Module durch das Terminal auftreten,
insbesondere die Überlastung
der Recheneinheit. Zudem sieht diese Lösung eine Modularität der Recheneinheit
selbst vor, um sich an die vom Händler
genutzten Module anzupassen, und so den Nachteil aufzuweisen, die
Wirksamkeit der Modularität
des Terminals zu verringern und seine Herstellungskosten zu erhöhen.
-
Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diese verschiedenen Nachteile
zu beseitigen, indem sie ein tragbares EDV-Verkaufsterminal für die Durchführung von
finanziellen und kommerziellen Transaktionen an einem Verkaufsort
vorschlägt,
dessen Herstellung modular erfolgt.
-
Das
erfindungsgemäße tragbare
EDV-Verkaufsterminal besitzt ein eine Mutterplatine enthaltendes
Gehäuse,
das eine Tastatur, einen Anzeigebildschirm und ein Chipkarten-Lesegerät aufweist, und
es ist hauptsächlich
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse einerseits Mittel zur festen
Verbindung, die es ermöglichen,
ihm mechanisch einen Modul beizufügen, der es materiell verlängert und
der ein oder mehrere Peripheriegeräte sowie die Verwaltungsmittel
des oder der Peripheriegeräte
aufnehmen kann, und andererseits Anschlussmittel aufweist, die es
ermöglichen,
die Mutterplatine mit den Verwaltungsmitteln zu verbinden.
-
Das
tragbare EDV-Verkaufsterminal gemäß der Erfindung weist also
ein Gehäuse
auf, das die für den
Benutzer unbedingt notwendigen Peripheriegeräte, nämlich den Anzeigebildschirm,
die Tastatur und das Chipkarten-Lesegerät und natürlich die
Mutterplatine, sowie einen Modul enthält, der aus Modulen ausgewählt wird,
die sich durch die Beschaffenheit des Peripheriegeräts oder
die Kombination der Peripheriegeräte unterscheiden, die sie enthalten, und
die die Mittel zur Verwaltung des oder der Peripheriegeräte aufnehmen,
die sie umschließen.
Der Modul ist über
die Anschlussmittel in der Lage, an das Gehäuse angepasst zu werden, um
materiell nur einen einzigen Block zu bilden, und derart, dass die Verwaltungsmittel
des oder jedes der Peripheriegeräte
mit der Mutterplatine verbunden sind, die dann nur noch die Programmierung
durchführen
muss.
-
Das
oder die in einen Modul eingebauten Peripheriegeräte können sehr
unterschiedliche Funktionen haben, wie das Lesen des Magnetstreifens
einer Karte, das Lesen der Codierzeile eines Bankschecks, der Druck
und die Datenübertragung über eine
Schnittstelle vom Typ MODEM, GSM, Infrarot oder drahtgebunden.
-
Außerdem ist
anzumerken, dass, wenn die Module eine oder mehrere Verbindungsschnittstellen aufweisen
können,
es ebenfalls möglich
ist, dass das Hauptgehäuse
eine solche Schnittstelle aufweist, die direkt mit der Mutterplatine
verbunden ist.
-
Gemäß einem
weiteren zusätzlichen
Merkmal des erfindungsgemäßen tragbaren
EDV-Terminals bestehen die Mittel zur festen Verbindung des Moduls
mit dem Gehäuse
aus Einrastmitteln.
-
Vorteilhafterweise
sind die Form und die Abmessungen der Module und diejenigen des
Gehäuses
in Höhe
der Zonen, die angeschlossen werden sollen, identisch, um eine Kontinuität herzustellen, die
es nicht ermöglicht,
die Modularität
der Einheit deutlich zu erkennen.
-
Gemäß einem
zusätzlichen
Merkmal des erfindungsgemäßen tragbaren
EDV-Terminals bestehen die Verbindungsmittel aus einer Peripheriegerät-Modulkarte,
die ausgelegt ist, um mit einen Verbinder in Kontakt gebracht zu
werden.
-
Gemäß einem
weiteren zusätzlichen
Merkmal des erfindungsgemäßen tragbaren
EDV-Terminals hat das Gehäuse
eine längliche
Form, das Chipkarten-Lesegerät
ist am vorderen Ende des Gehäuses
angeordnet, während
die Mittel zur festen Verbindung und für den Anschluss des Moduls
am hinteren Ende angeordnet sind.
-
Gemäß einem
weiteren zusätzlichen
Merkmal des erfindungsgemäßen tragbaren
EDV-Terminals weist der Modul Anschlussmittel auf, die an der Rückseite
des Moduls angeordnet sind.
-
Diese
Anschlussmittel, wie eine Drahtverbindung zur Datenübertragung
oder eine Versorgung mit elektrischer Energie, sind an der Rückseite
der Module angeordnet, um die Handhabung des Terminals zu erleichtern.
-
Man
stellt fest, dass es möglich
ist, dass die die Stromversorgung betreffenden Anschlussmittel auf
dem Gehäuse
angeordnet sind, um eine Standard-Ladebasis vorzusehen, unabhängig von
der Konfiguration des Terminals, d.h. unabhängig von dem Modul, der am
Gehäuse
befestigt ist. Es ist ebenfalls möglich, dass die die Datenübertragung betreffenden
Anschlussmittel auf dem Gehäuse
angeordnet sind, wenn dieses eine entsprechende Verbindungsschnittstelle
aufnimmt.
-
Gemäß einem
zusätzlichen
Merkmal des erfindungsgemäßen tragbaren
EDV-Terminals bildet der Modul eine Endabdeckung.
-
In
einer Mindestkonfiguration des Terminals weist das Gehäuse die Übertragungsmittel
auf, während
der Modul nur eine Endabdeckung bildet, die kein Peripheriegerät aufnimmt,
aber ggf. Anschlussmittel aufweist.
-
Die
Vorteile und die Merkmale des tragbaren EDV-Terminals gemäß der Erfindung gehen klarer aus
der nachfolgenden Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegende
Zeichnung bezieht, die eine nicht einschränkende Ausführungsform der Erfindung darstellt.
-
In
der beiliegenden Zeichnung stellt die einzige Figur eine schematische
Ansicht eines tragbaren EDV-Verkaufsterminals
gemäß der Erfindung
in Perspektive und auseinander gezogen dar.
-
In
dieser Figur kann man sehen, dass ein tragbares EDV- Verkaufsterminal
gemäß der Erfindung
ein Gehäuse 1 und
einen Modul 2 aufweist.
-
Das
Gehäuse 1 hat
eine längliche
Form, global parallelepipedisch rechteckig, seine Oberseite weist
eine Tastatur 10 und einen Anzeigebildschirm 11 auf,
während
eines seiner Enden 12, das vordere Ende, mit einem Querschlitz 13 versehen
ist, der die Einführung
einer Chipkarte 14 in ein nicht sichtbares Lesegerät erlaubt,
und das andere Ende 15 eine Rückseite 16 aufweist,
die für
die Kopplung mit dem Modul 2 vorgesehen ist.
-
Der
Modul 2 besteht aus einem Block, der eine Seite 20 aufweist,
die dazu bestimmt ist, mit der Seite 16 in Kontakt zu kommen,
wobei diese Seiten 20 und 16 mit nicht dargestellten
Befestigungsmitteln versehen sind, die aus Einrastmitteln wie Zapfen
bestehen können,
die mit Rückhaltehohlräumen zusammenwirken
können.
-
Außerdem weist
der Modul 2 in der Nähe
der Seite 20 eine Form und Abmessungen auf, die gleich denjenigen
sind, die das Gehäuse 1 in
der Nähe
der Seite 16 hat, so dass man nicht mehr deutlich unterscheiden
kann, dass der Modul 2 an das Gehäuse 1 angesetzt ist.
-
In
der dargestellten Ausführungsform
weist der Modul 2 ebenfalls zwei Querschlitze 21 und 22 auf,
die je einem nicht sichtbaren Peripheriegerät zugeordnet sind, das im Modul 2 mit
seinem Verwaltungsmittel enthalten ist, und von denen eines zum Beispiel
aus einem Lesegerät
für CMC7-Codierzeilen von
Bankschecks und das andere aus einem Magnetstreifenkarte-Lesegerät bestehen
kann.
-
Der
Modul 2 weist ebenfalls ein elektrisches Anschlussmittel 23 auf,
das einerseits die energetische Versorgung der Peripheriegeräte und andererseits
die Verbindung zwischen den Verwaltungsmitteln der Peripheriegeräte und der
im Gehäuse 1 enthaltenen Mutterplatine
ermöglicht.
Im vorliegenden Fall besteht das elektrische Anschlussmittel 23 aus einer
Modulkarte 23, die aus der Seite 20 vorsteht und
dazu bestimmt ist, in einen Schlitz eingesteckt zu werden, der in
der Seite 16 ausgebildet ist.
-
Man
stellt fest, dass es möglich
ist, dass die Befestigungsmittel und die elektrischen Anschlussmittel
aus einem Stück
bestehen, wobei die Modulkarte 23 dann zum Beispiel Einrastmittel
aufweist.
-
Selbstverständlich weist
der Modul 2 ebenfalls ein nicht sichtbares Peripheriegerät zur Datenübertragung
auf, wie eine Kommunikationsschnittstelle.
-
Er
kann natürlich
weitere Peripheriegeräte aufweisen,
wie Kommunikationsschnittstellen unterschiedlicher Beschaffenheit,
eine Druckeinheit, Anschlussports.
-
Module,
die sich durch das Peripheriegerät oder
die Kombination von Peripheriegeräten, die sie aufweisen, unterscheiden,
werden hergestellt und je mit einem Gehäuse 1 zusammengebaut,
um ein anderes Gerät
zu bilden.
-
Da
jedes der Peripheriegeräte
im Modul seinem Verwaltungsmittel zugeordnet ist, ist es nicht notwendig,
die Karte von Anfang an mit den Verwaltungsmitteln aller Peripheriegeräte zu belasten,
die an das Gehäuse 1 angeschlossen
werden können. Nach
der Anpassung des Moduls an das Gehäuse 1 genügt es, die
Mutterplatine zum Beispiel mit Hilfe der Tastatur zu programmieren,
damit sie die verschiedenen Verwaltungsmittel des oder der Peripheriegeräte des zugeordneten
Moduls verwaltet.
-
Der
Besitzer eines tragbaren EDV-Terminals, zum Beispiel ein Händler, verfügt so über ein
Gerät, das
genau seinen Bedürfnissen
entspricht, das keine nicht verwendeten Funktionen aufweist und
gleichzeitig von den Vorteilen eines Geräts profitiert, das modular
konstruiert ist, d.h. im Wesentlichen zu geringen Kosten. Er verfügt so über ein
maßgeschneidertes
Gerät für den Preis
eines billigen Geräts.