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Die
Erfindung betrifft eine Belichtungsvorrichtung bzw. Beleuchtungsvorrichtung
zum Einbau in eine im Wesentlichen ebene Oberfläche des im Oberbegriff des
nachstehenden unabhängigen
Patentanspruchs 1 dargelegten Typs.
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Beleuchtungsvorrichtungen
des vorstehend erwähnten
Typs sind insbesondere in Flughäfen
und insbesondere zur Verwendung als eine Markierung des korrekten
Wegs für
ein ankommendes Flugzeug oder auf der Start- und Ladebahn rollendes
Flugzeug oder zum Sichtbarmachen von Mittellinien oder Grenzen den
Piloten verwendbar.
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Es
sind bisher eine Anzahl Beleuchtungsvorrichtungen zum Einbau in
eine ebene Oberfläche
und insbesondere zur Verwendung auf Flughäfen bekannt. Eine Vorrichtung
des vorstehend erwähnten Typs
ist in US-A-4 860182 gelehrt. Die Vorrichtung weist einen Prismenhalter
zum Einbau in eine ebene, vorzugsweise eine horizontale Fläche und
insbesondere in eine Start- und Ladebahn auf. Der Prismenhalter
weist in seiner oberen Oberfläche
zwei Öffnungen
auf. In jeder Öffnung
ist eine Lichtbrechungseinrichtung in Form eines Prismengitters
angeordnet. Jedes Prismengitter besteht aus parallelen Glasscheiben,
die eine gemeinsame Längsrichtung
und gleichförmige
Dicke aufweisen und die klebend miteinander verbunden sind. Die
Prismengitter bestehen vorzugsweise aus Borsilikatglas, und zwischen jeder
Scheibe kann eine Metallfolie angeordnet sein. Jedes Prismengitter
ist im Prismenhalter mittels eines Klebstoffs an Ort und Stelle
befestigt.
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Im
unten Teil des Prismenhalters sind zwei winkeleingestellte Lichtquellen
positioniert, deren jede einen zum Emittieren von Licht in Strahlen,
die in einer Hauptrichtung im Wesentlichen parallel sind, angeordneten
Reflektor aufweist. Jede Lichtquelle und jeder Reflektor sind derart
geneigt, dass die Hauptrichtung der Lichtquelle parallel zur gemeinsamen
Längsrichtung
der parallelen Scheiben im zugeordneten Prismengitter ist. Die Neigung,
ausgedrückt als
der Winkel, den die Hauptrichtung der Lichtquellen mit einer vertikalen
Achse bildet, ist als 45° seiend angegeben.
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Das
Ende des Prismengitters, das der korrespondierenden Lichtquelle
zugekehrt ist, bildet eine Einfallsfläche, die im Wesentlichen in
rechten Winkeln zur Hauptrichtung der Lichtquellen ist. Die Einfallsfläche kann
eben, konvex oder konkav sein. Im zuerst erwähnten Fall fallen die parallelen
Lichtstrahlen von einer Lichtquelle im Wesentlichen senkrecht zur
ebenen Einfallsfläche
oder Einfallsebene ein. Das Prismengitter weist auch eine ebene
Austrittsfläche
auf, die parallel zu der Oberfläche
ist, in der die Vorrichtung anzuordnen ist. Das Licht des Prismengitters
trifft die Reflexionsebene in einem Winkel, der kein rechter Winkel
ist. Deshalb wird das Licht gebrochen, so dass es in einem durch
die Brechungseigenschaften des Prismengitters und den vorstehend
erwähnten
Winkel von 45° bestimmten
Reflexionswinkel transmittiert wird.
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In
eine Start- und Ladebahn eingebaut und verwendet ist der Prismenhalter
in eine Aussparung bzw. Vertiefung in der Start- und Ladebahn mit
einer elastischen Schicht zwischen dem Boden der Vertiefung und
dem Prismenhalter eingesetzt. Die obere Fläche des Prismenhalters weist
auf jeder Seite jeder der Prismengitteröffnungen Vorsprünge auf.
Die Höhe
der Vorsprünge
korrespondiert mit der Dicke der elastischen Schicht. Wenn auf die
obere Fläche des
Prismenhalters eine ausreichend große Kraft ausgeübt wird,
beispielsweise durch ein mit einem Rad direkt über den Prismenhalter fahrendes
Flugzeug, gibt die Schicht Elastizität, so dass sich der Prismenhalter
zeitweilig etwas nach unten in die Vertiefung bewegt.
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Ein
erster Nachteil dieser bekannten Vorrichtung ist, dass die verwendeten
Vorsprünge
Irregularitäten
oder Fahrbahnunebenheiten für
ein passierendes Flugzeug oder andere Fahrzeuge bilden. Insbesondere
sind die Vorsprünge
ein Hindernis für
das Schneeräumen
in der Winterzeit. Außerdem
kann von Strahltriebwerken, die Sand und Kies vom Boden zu den Prismen
blasen, leicht ein Sandstrahleffekt erzeugt werden. Die Vorsprünge um die
Prismen herum stellen sicher, dass Sand und Kies in der Nähe des Prismas
bleiben und in dessen Nähe
variierende Zeitperioden lang herumwirbeln. Im Laufe dieser Zeit bildet
der Sand Dellen und Kratzer oder Rillen in der Prismenoberfläche. Dieser
Effekt wird besonders wahrnehmbar, wenn das Prisma in einem Winkel
relativ zum Boden ist. Überdies
sammelt sich um das Prisma herum Schmutz und Schnee oder Matsch
an, wenn der Boden gesäubert
bzw. geräumt
oder gekehrt wird. Die Bürsten
selbst stoßen
gegen das Prisma und können
es können
es beschädigen.
Deshalb gibt es nach einer gewissen Periode des Gebrauchs eine starke
Reduktion der Lichtintensität.
Die von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International
Civil Aviation Organization (ICAO)) aufgestellten Anforderungen
beziehen sich auf eine neue Beleuchtungseinrichtung, und es gibt
keine die Eigenschaften der Beleuchtungseinrichtung nach einer Periode des
Gebrauchs betreffenden Anforderungen. Aus diesem Grund gibt es eine
große
Menge an Einrichtung, die, wenn sie neu ist, die Anforderungen der ICAO
erfüllt,
die sich aber schnell verschlechtert.
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Ein
zweiter Nachteil der bekannten Vorrichtung besteht in den mit der
elastischen Beweglichkeit des Prismenhalters in der vertikalen Richtung
verbundenen Schwächen.
Diese Beweglichkeit verursacht im Laufe der Zeit betriebliche Probleme,
teilweise aufgrund der Tatsache, dass die Eigenschaften der elastischen
Schicht zwischen dem Boden der Vertiefung und dem Prismenhalter
sich nach einer gewissen Periode des Gebrauchs ändern. Die Eigenschaften werden
durch Temperaturvariationen, Wasser/Feuchtigkeit und andere Umgebungsfaktoren
beeinflusst. Außerdem
kann die Beweglichkeit mit der Zeit gehemmt werden, oder es kann
sich wegen des Eindringens von Fremdelementen oder wegen struktureller Änderungen
in der Vertiefung in der Oberfläche,
in welche die Vorrichtung eingebaut ist, eine unerwünschte Beweglichkeit
in anderen Richtungen entwickeln.
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Der
besagte erste und zweite Nachteil betreffen beide die Tatsache,
dass jedes Prismengitter in der bekannten Vorrichtung nur einer
stark begrenzten Einwirkungskraft von oben widersteht. Dies aufgrund
der Tatsache, dass das Prismengitter im Prismenhalter mittels eines
Klebstoffs ohne jede nennenswerte Abstützung gegen eine untere Haltestruktur
an Ort und Stelle befestigt ist. [Infolgedessen ist einer der Zwecke
der elastischen Beweglichkeit in der vertikalen Richtung, eine Beschädigung oder
ein Lösen
der Prismengitter zu verhindern.
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Ein
dritter Nachteil der bekannten Vorrichtung ist, dass es Schwierigkeiten
bei der Gewinnung eines Zugangs zu den internen Komponenten, beispielsweise
beim Wechseln von Lampen oder Ausführen von anderen Wartungsoperationen,
gibt.
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Ein
vierter Nachteil der bekannten Vorrichtung ist, dass es Schwierigkeiten
beim Entfernen oder Ersetzen der Prismengitter gibt, da sie mit
dem Prismenhalter mittels Klebstoffs permanent verbunden sind.
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Ein
fünfter
Nachteil der bekannten Vorrichtung ist, dass die Lichtquellen nicht
in einer ausreichend effektiven Weise verwendet werden, da jede Lichtquelle
in einem relativ großen
Abstand vom Ende des der Lichtquelle gegenüberliegenden zugeordneten Prismas
platziert ist.
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Ein
sechster Nachteil der bekannten Vorrichtung ist, dass der offenbarte
Winkel von 45° zwischen der
Hauptrichtung der Lichtquelle und einer vertikalen Achse nicht einen
optimalen Reflexionswinkel zum Sicherstellen einer gewünschten
Sichtbarkeit ab gewissen Abständen
von der Vorrichtung und Höhen über der
Ebene, in welche die Vorrichtung eingebaut ist, ergibt.
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Ein
siebter Nachteil der bekannten Vorrichtung ist, dass der Prismenhalter
und die Prismengitter einen relativ großen hohlen Raum bilden, wo
Temperaturgradienten und Temperaturänderungen Kondensation verursachen
können.
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Ein
achter Nachteil der bekannten Vorrichtung ist, dass die Nutzungsdauer
der Lichtquellen kürzer
als erwünscht
ist, teilweise aufgrund der Tatsache, dass durch die Lichtquellen
erzeugte Wärme nicht
in befriedigender Weise fortgeleitet wird und eine höhere Betriebtemperatur
als das Optimum verursacht.
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Die
in der norwegischen Patentanmeldung 19996408, deren Priorität die vorliegende
Anmeldung beansprucht, beschriebene Beleuchtungsvorrichtung löst die meisten
der oben erwähnten
Probleme in zufriedenstellender Weise. Bei dieser Anmeldung sind
die Beanspruchungen am Prisma beträchtlich reduziert. Der Sandstrahleffekt
und die Beanspruchungen von Schneeräum- und Kehreinrichtungen werden
auf ein Minimum reduziert, da die Prismen und die Umgebungsstruktur
in ein und derselben Ebene, das heißt der Bodenebene liegen. Sand und
eine Kehreinrichtung trifft deshalb auf eine ebene Oberfläche, über die
Sand und Bürsten
ohne Verursachung irgendeiner signifikanten Beschädigung fegen
können.
Es gibt für
Schnee, Eis und Schmutz keinen Grund, sich um das Prisma herum anzusammeln.
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Es
ist jedoch gefunden worden, dass es noch gewisse Probleme gibt,
für welche
die zuletzt erwähnte
Patentanmeldung keine zufriedenstellende Lösung beschreibt. Zunächst ist
gefunden worden, dass es bei der in
NO
19996408 definierten Beleuchtungsvorrichtung nicht vollständig möglich ist,
die strengen Anforderungen zu erfüllen, welche die internationale
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für Flughafenbeleuchtung aufgestellt
hat. Um diese Anforderungen, die eine Leuchten mit einer sogenannten schmalen
Streuung involvierende Beleuchtung auf Taxiwegen betrifft, zu erfüllen, ist
es, inter alia, unumgänglich,
dass der Mittelwert der Lichtintensität in einem horizontalen Winkelbereich
von +/–10° und einem
vertikalen Winkelbereich von 1° bis
8° vom Boden
nicht kleiner als 200 cd (Candela (cd) ist ein Lichtintensitätsmaß, das den
Abstand von der Lichtquelle berücksichtigt)
sein soll. Es ist nicht möglich gewesen,
diese Anforderung mit der Lichtquelle gemäß
NO 19996408 voll zu erfüllen. Dies
deshalb, weil die Lichtintensität
nahe am Boden zu schwach ist. Jedoch wird der horizontale Winkelbereich
wie der vertikale Winkelbereich von 3° über dem Boden bis etwa 10° über dem
Boden gut abgedeckt.
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Aus
WO-A-88/00156 ist auch eine Beleuchtungsvorrichtung bekannt, die
auch über
den Boden vorsteht. Hier ist es das Prisma, das über den Boden vorsteht. Das
Prisma ist die Komponente, die für
Beschädigungen
am anfälligsten
ist. Wenn dieses über den
Boden vorsteht, kann es sehr leicht beschädigt werden, insbesondere durch
Schneepflüge,
die den Boden entlang kratzende harte Kanten aufweisen.
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Auch
zeigen WO-A-01/14620, WO-A-97/44611 und US-A-3999054 Beleuchtungsvorrichtungen,
die im Wesentlichen die gleichen Nachteile wie bei der oben beschriebenen US-A-4860182
aufweisen.
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Es
ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine neue Beleuchtungsvorrichtung der
oben beschriebenen Art bereitzustellen, die das Problem, ein Hindernis
für Schneeräum- und
Kehreinrichtungen zu sein, löst.
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Im
Licht dieser Unzulänglichkeiten,
sind Versuche gemacht worden, den Winkel β, mit dem der Lichtstrahl die
Austrittsfläche
des Prismas trifft, das heißt
den Winkel zwischen der Austrittsfläche und der Längsachse
des Prismas, von 48° auf
46° zu reduzieren.
Jedoch resultierte dieser reduzierte Winkel αβ in einer solchen wesentlichen
Schwächung
der Lichtintensität,
dass die Anforderungen sogar zu einem geringeren Grad erfüllt wurden.
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Jedoch
ist gemäß der vorliegenden
Anmeldung eine Lösung
gefunden worden, bei der die Anforderungen betreffend die mittlere
Lichtintensität
in den gegebenen Winkelbereichen erfüllt werden. Dies wird gemäß der Erfindung
durch Ergänzen
des Winkels β mit
einem gewissen Einfallswinkel auf der Austrittsfläche des
Prismas in einem solchen Grad, dass die Kombination des Winkels β und des
Einfallswinkels den Lichtkegel ausreichend absenkt, um die Lichtintensitätsanforderungen
nahe am Boden zu erfüllen,
gelöst,
wie dies im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 definiert ist.
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Außerdem haben
Tests gezeigt, dass die Kanten des Prismas, welche die Austrittsfläche umgeben,
für eine
Beschädigung
stark anfällig
sind. Dies trifft insbesondere für
die Vorderkante zu, bei die Austrittsfläche auf die längste Seitenfläche des
Prismas trifft. Diese Kante ist sehr scharf bzw. spitz, die besagten
Flächen
bilden zueinander einen Winkel zwischen 48° und 50°. Nach einer gewissen Zeit gibt es
an dieser Kante eine große
Anzahl von Ausbrüchen
(chips). Dies reduziert nicht nur die Größe der Austrittsfläche und
folglich auch die Menge emittierten Lichts, sie schwächt auch
das Prisma und erzeugt zusätzlich
eine Vertiefung, in die Schmutz eindringt und wo im schlimmsten
Fall eine Schneeräumeinrichtung
hängen
bleiben kann und das ganze Prisma zerbricht.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird das oben erwähnte Problem gelöst oder
wenigstens stark vermindert. Dies wird, wie im kennzeichnenden Teil
des Anspruchs 7 unten definiert, durch Abrunden der Prismenkanten
gelöst.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform sind
die zwei schmale Seitenflächen
des Prismas abgerundet. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es,
eine Beleuchtungsvorrichtung des oben in der Einleitung erwähnten Typs
bereitzustellen, welche wenigstens gewisse der oben erwähnten Nachteile und
vorzugsweise alle von ihnen behebt oder überwindet.
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Eine
Beleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung
kann so ausgebildet sein, dass sie praktisch eine vollständig flache äußere Oberfläche aufweist,
um Vorsprünge
oder Irregularitäten
zu vermeiden, die für
passierende Flugzeuge und andere Fahrzeuge ein Ärgernis sind und die insbesondere
während
des Schneeräumens
in der Winterzeit ein Hindernis bilden.
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Eine
Beleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung
macht die Notwendigkeit für
eine elastische Beweglichkeit in der vertikalen Richtung überflüssig. Dies
aufgrund der Tatsache, dass die mit einer das Prismengitter stützenden
bzw. haltenden Stütz-
bzw. Halteeinrichtung ausgerüstete
Struktur eine beträchtlich
größere Festigkeits-
und Belastungs- bzw. Tragkapazität
bereitstellt. Die Vorrichtung kann wiederholten direkten Beanspruchungen
von beispielsweise passierenden Flugzeugrädern widerstehen, ohne dass
die Prismengitter beschädigt
oder gelockert bzw. gelöst
werden. Die Tatsache, dass die Vorrichtung keinerlei bewegliche
Teile aufweist bedeutet, dass sie eine größere langfristige betriebliche Zuverlässigkeit
und Dauerhaftigkeit unter variierenden und manchmal extremen Umgebungsbedingungen
aufweist.
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Die
Struktur gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
mit einer Lichtquelle und einem zugeordneten Reflektor, die, in
einem Gehäuse
untergebracht, an einer vorzugsweise integrierten Struktur aus einer
Flansch-, Halte- und Befestigungseinrichtung befestigt sind, ergibt
leichtere Betätigungen bzw.
Operationen in Verbindung mit dem Wechseln von Lichtquellen oder
anderer Wartungsarbeit, die Zugang zu den inneren Komponenten der
Vorrichtung erfordern. Aufgrund dieser Struktur ist auch die Lichtquelle
näher zum
Prismengitter bewegt worden, was eine bessere Ausnutzung des Lichts
von der Lichtquelle ergibt. Außerdem
ist der Raum um die Lampeneinheit und ihren zugeordneten Teilen
herum minimiert, was mit Temperaturgradienten und Temperaturänderungen
verbundene Kondensationsprobleme reduziert.
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Eine
Neigung, die mit einem Winkel β zwischen
der Hauptachse der Lichtquelle und der Ebene der Reflexion von der
Beleuchtungsvorrichtung korrespondiert, wobei β einen Wert zwischen 48° und 50° vorzugsweise
annähernd
48° aufweist,
optimiert den Austritt des Lichts im Hinblick auf die Gewährleistung,
dass die Richtung so nahe wie möglich
an der Horizontalen ist, und optimiert auch die emittierte Lichtintensität.
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Die
Lampeneinheiten sind vorzugsweise in direktem, metallischen und
thermisch leitenden Kontakt mit der Halteeinrichtung untergebracht,
die ihrerseits in metallischem, thermisch leitenden Kontakt mit
einer Abdeckung ist. Dies ermöglicht
eine gute Wärmedissipation
an einer großen
integralen Metallfläche,
die ihrerseits eine Kontaktfläche
gegenüber den
externen Umgebungen aufweist. Die verbesserte Wärmedissipation von den Lampeneinheiten
resultiert in einer niedrigeren Betriebstemperatur und einer längeren Lebensdauer
dieser Lichtquellen.
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Die
Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung detaillierter
beschrieben, bei der die Figur ein lateraler Schnitt einer Beleuchtungsvorrichtung
gemäß der Erfindung
ist.
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Die
dargestellte Beleuchtungsvorrichtung ist zum Einbau in eine im Wesentlichen
ebene Oberfläche 101,
beispielsweise die Oberfläche
einer Start- und Landebahn eines Flughafens, vorgesehen. Um die
Darstellung einfach zu halten, weist die in der Figur gezeigte Beleuchtungsvorrichtung
gerade eine einzelne Lampeneinheit 8 und eine einzelne
Licht brechende Einrichtung in Form eines Prismengitters 1 auf.
Jedoch weisen die meisten Beleuchtungseinrichtungen zwei Lampeneinheiten 8 auf,
die Licht in entgegengesetzten Richtungen emittieren.
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In
die Fläche 101 ist
eine Aussparung bzw. Vertiefung 102 ausgebildet. In der
Vertiefung 102 ist eine Basisstruktur 106 in der
Form eines zylindrischen eingelassenen Behälters platziert. An seinem oberen
Rand ist der eingelassene Behälter
(well) von einer Abdeckung 103 abgedeckt. Die Abdeckung kann
am eingelassenen Behälter
mit Hilfe von mehreren, vorzugsweise zwei versenkten Schrauben (nicht
gezeigt) durch die Abdeckung und in Gewindelöchern (nicht gezeigt) im eingelassenen
Behälter
befestigt sein. Zwischen dem eingelassenen Behälter und der Abdeckung kann
eine Dichtung (nicht gezeigt) vorhanden sein. Der Behälter ist
in einer solchen Tiefe positioniert, dass die Oberseite der Abdeckung 103 in
der gleichen Ebene wie die Oberfläche 101 liegt. Der
Boden des eingelassenen Behälters weist
wenigstens eine Öffnung
zum Erdboden darunter auf, inter alia zu Drainagezwecken.
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Die
Abdeckung 103 weist eine Öffnung zur versenkten Installation
einer Lampenvorrichtung 8 auf. Die Lampenvorrichtung ist
an der Abdeckung mittels wenigstens einer Befestigungsschraube 2 durch
ein Loch in der Lampenvorrichtung 8 befestigt. Alternativ
dazu kann die Lampenvorrichtung 8 nach der Wahl durch den
Fachmann auf dem Gebiet auf andere Weise befestigt sein, jedoch
in einer solchen Weise, dass die Oberseite 111 der Lampenvorrichtung
in der gleichen Ebene wie die Oberseite der Abdeckung 103 und
die Oberfläche 101 liegt.
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Die
Lampenvorrichtung 8 weist einen Prismenhalter 104,
ein Lichtquellengehäuse 105 und eine
Rückabdeckung 120 auf.
Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform sind der Prismenhalter 104 und
das Lichtquellengehäuse 105 einstückig als
integrale Teile gefertigt, wobei die zwei vorzugsweise aus Guss
gefertigt sind. Alternativ dazu können der Prismenhalter und
das Lichtquellengehäuse separate
Teile sein, die mittels Schrauben oder ähnlicher temporärer Befestiger
zusammengehalten sind, oder sie können ursprünglich separate Teile sein,
die durch Schweißen,
Löten oder
ein ähnliches bekannte
permanente Verbindungsmittel permanent verbunden sind.
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Die
Abdeckung 103, der Behälter 106,
die Lampenvorrichtung 8 und die Rückabdeckung 120 bestehen
aus einem Material, das hohe thermisch Leitfähigkeit, gute mechanische Festigkeit,
starken Widerstand gegen äußere Umgebungseinflüsse, die Temperaturfluktuationen,
Wasser und chemische Verbindungen, die an Flughäfen oder auf Straßen vorgefunden
werden können,
einschließen,
aufweist. Das Material muss auch eine geeignete Verarbeitbarkeit
zur Herstellung aufweisen. Vorzugsweise wird ein Metallmaterial
benutzt, am bevorzugtesten eine Aluminiumlegierung oder alternativ
dazu Gusseisen oder andere Eisenlegierungen. Die Rückabdeckung und
die Lampenvorrichtung weisen bevorzugter Weise einen kreisförmigen Querschnitt
auf. Ein kreisförmiger
Querschnitt ermöglicht,
dass diese Teile durch Drehen hergestellt werden. Dies gibt eine
breitere Materialauswahl als wenn Gegossen wird.
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In
der Öffnung
in der Abdeckung 103 der Lampenvorrichtung 8 ist
eine umgebende Schulter 116 vorhanden. Der Prismenhalter 104 weist
eine komplementäre
umgebende Schulter 117 auf, so dass die Lampenvorrichtung
eine definierte Einsetztiefe in der Abdeckung 103 aufweist.
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Im
Innern des Lichtquellengehäuses 105 ist eine
Lichtquelle 107 angeordnet, die durch eine zwischen der
Abdeckung 120 und der Lichtquelle 107 wirkende
Feder 109 gegen einen Flansch 108 gehalten ist.
Eine Energieversorgungskabel 15 läuft von der Lichtquelle 107 durch
die Rückabdeckung 120 zu einer
nicht dargestellten Energieversorgung.
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Der
Prismenhalter 104 umschließt und hält eine Licht brechende Einrichtung 1,
die vorzugsweise aus einem Prismengitter besteht.
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Das
Prismengitter 1 ist von einem Typ, der zu dem in US-A-4860182
beschriebenen insoweit ähnlich
ist, als er aus einem Glasmaterial in der Form paralleler Scheiben 112 besteht,
die eine gemeinsame Längsrichtung
aufweisen. Die Scheiben bestehen bevorzugter Weise aus Borsilikatglas.
Dieses Glas ist ein klares, billiges Glas, das auch häufig beispielsweise
als Bildglas benutzt wird. Es ist auch möglich, ein Glas zu benutzen,
das einen größeren Brechungsindex
aufweist, aber wenn dies getan wird, wäre es notwendig, ein Spezialglas
zu benutzen, das anderweitig in Verbindung mit Optik bzw. optischen Systemen
(Brillen, Ferngläser,
Mikroskope und Teleskope) benutzt wird und das sehr teuer ist. Die
vorliegende Erfindung ermöglicht
die Benutzung eines billigen kommerziellen ungehärteten Glases, das leicht zu
handhaben und schneiden ist und das kein nachfolgendes Härten erfordert.
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Zwischen
jedem Paar benachbarter Scheiben 112 ist eine dünne Schicht
aus einer Metallfolie 113, vorzugsweise einer Kupferlegierung
oder einem anderes Metall, das eine gute thermische Leitfähigkeit
aufweist, platziert. Wenn thermische Leitfähigkeit nicht wichtig ist,
ist es möglich,
anstelle einer Metallfolie eine gefärbte Schicht zu benutzen, die
auf wenigstens einer Seite der Glasscheiben 112 appliziert ist.
Bevorzugter Weise wird als die Metallfolie Kupfer benutzt. Dies
deshalb, weil gefunden worden ist, dass Kupfer der Wärme, die
während
des Schneidens und/oder Polierens des Prismas erzeugt wird, ohne
Schmelzen in die Schnittfläche
widersteht.
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Kupfer
weist eine hohe thermische Leitfähigkeit
auf und ist günstig
im Preis. Die Kupferfolie wirkt auch als Verstärkung des Prismas und verleiht
ihm eine große
Festigkeit. Es könnte
auch Aluminium benutzt werden, aber es ist gefunden worden, dass
es der während
Schneid/Polier-Bearbeitungen erzeugten Temperatur nicht widersteht.
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Jede
der Glasscheiben 112 weist vorzugsweise eine mittlere Länge (gemessen
von der Einfallsfläche 114 zur
Austrittsfläche 121)
zwischen 15 und 30 mm, am bevorzugtesten etwa 25 mm auf. Sie weisen
eine Dicke von vorzugsweise zwischen 1 mm und 2 mm und am bevorzugtesten
etwa 1,6 mm auf. Die Dicke und die mittlere Länge sind eng aufeinander bezogen,
da die mittlere Länge
reduziert werden muss, wenn die Dicke der Scheiben reduziert wird, um
annähernd
die gleiche Lichttransmissionskapazität zu erhalten. Eine kleinere
Dicke als die oben erwähnte
würde die
Anzahl von Schichten im Prisma erhöhen und infolgedessen die Produktion
beträchtlich
teuerer machen und auch hervorrufen, dass die kürzesten Scheiben so kurz werden,
dass das Prisma in diesem Bereich sehr dünn und so die Festigkeit beträchtlich
reduzieren würde.
Eine größere Dicke würde die
Streuung von Licht auf jenseits des akzeptablen Niveaus erhöhen und
das Prisma ungünstig lang
machen.
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Die
Dicke der Kupferfolie 113 ist vorzugsweise zwischen 0,1
und 0,2 mm, am bevorzugtesten etwa 0,1 mm. Eine dünnere Folie
wäre während der Produktion
extrem schwierig zu handhaben und würde die thermische Leitfähigkeit
und die Wärmeverteilungskapazität reduzieren,
wohingegen eine dickere Folie den Bereich der Lichttransmission
reduzieren würde,
sich zu den Kosten des Prismas addieren würde und tatsächlich auch
die Festigkeit verringern würde,
da das Kupfer, das eine niedrigere Festigkeit als Glas aufweist,
das schwächste
Bindeglied wäre.
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Thermische
Leitung ist nicht der einzige Vorteil, den die Kupferfolie 113 bietet.
Es ist auch wesentlich, eine gute Wärmeverteilung zu erhalten. Dies
ist insbesondere wichtig, wenn ein Prisma, das durch die Lichtquelle
auf eine hohe Temperatur erwärmt
worden ist, plötzlich
den Wirkungen strenger Kälte
von Schnee oder Eis, die von einem Schneepflug geschleudert werden,
ausgesetzt wird. Wenn die Wärmeverteilungskapazität klein
ist, könnte
das Prisma leicht brechen.
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Die
Wärme,
die fortgeleitet wird, hilft, jeden Schnee und jedes Eis, der bzw.
das sich auf dem Prisma absetzt, zu schmelzen.
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Ein
Prismengitter dieser Art weist eine gutes Vermögen zur gerichteten Lichttransmission
in der Längsrichtung
des Prismengitters parallel zu den Scheiben 112 auf.
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Die
als die Seitenflächen
bezeichneten Außenseiten
der Längsseiten
des Prismengitters 1 können
vorzugsweise mit einer Metallfolie des gleichen Typs bedeckt sein.
Es ist insbesondere vorteilhaft, die zwei Seitenflächen, die
zu den Glasscheiben parallel sind, mit einer Metallfolie dieser
Art zu bedecken.
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Das
zuletzt erwähnte
Merkmal involviert sowohl eine Verbesserung in der gerichteten Lichttransmission
des Prismengitters als auch einen Vorteil während der mechanischen Fertigbearbeitung
des Prismengitters 1.
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Die
Scheiben 112 und die Stücke
aus der Folie 113 sind klebend miteinander verbunden.
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Das
Prismengitter 1 weist eine Einfallsfläche 114 auf, die vorzugsweise
eben und im rechten Winkel zu der durch die Längsachse 120 repräsentierten Längsrichtung
des Prismengitters 1 ist, so dass das in der Längsrichtung
des Prismengitters einfallende Licht die Richtung als Resultat einer
Brechung an der Einfallsfläche 114 nicht ändert. Eine
Ausbildung dieser Art ist insbesondere vorteilhaft, wenn gewünscht ist,
dass von der Beleuchtungsvorrichtung konzentriertes paralleles Licht
emittiert werden soll.
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Alternativ
dazu kann die Einfallsfläche
gekrümmt
oder konkav sein, so dass das in der Längsrichtung des Prismengitters
einfallende Licht in den Lichtstrahlen resultiert, die an der Einfallsfläche im Wesentlichen
in einer Ebene parallel zu den Scheiben im Prismengitter gebrochen
und gestreut werden. Eine Ausbildung dieser Art ist besonders vorteilhaft,
wenn gewünscht
ist, dass von der Beleuchtungsvorrichtung gestreutes Licht emittiert
werden soll.
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Das
Prisma 1 weist eine Breite (senkrecht zur Zeichenebene)
auf, die mit annähernd
der Breite der Lichtquelle 107, das heißt etwa 50 mm korrespondiert,
während
die Breite im rechten Winkel zu dieser durchaus kleiner sein kann.
Im Querschnitt im rechten Winkel zur Längsrichtung weist das Prisma vorzugsweise
die Form eines Rechtecks mit abgerundeten, vorzugsweise kreissektorförmigen kurzen Seiten
auf. Die Kanten um die Austrittsfläche 121 herum, insbesondere
die zwischen der Austrittsfläche 121 des
Prismas 1 und der Seitenfläche 110 gebildete
scharfe bzw. spitze Kante, sind leicht gerundet, um zu verhindern,
dass die Kanten ausgebrochen werden.
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Im
Prismenhalter 104 ist eine Nut 118 für einen
O-Ring 119 vorhanden. Der O-Ring 119 besteht aus
einem robusten Material mit elastischen Eigenschaften, vorzugsweise
einem Gummimaterial. Der O-Ring 119 hat zwei primäre Funktionen.
Erstens dient er zum Dichten gegen Wassereindringen hinter dem Prisma 1 und
zweitens dient er zum in Position Halten des Prismas. Zusätzlich zum
O-Ring 119 kann auf den Seitenflächen des Prismas 1 und/oder
den umgebenden Wänden
des Prismenhalters 104 eine klebende Substanz appliziert
sein, die zum Befestigen des Prismas und der Dichtung gegen Wassereindringen
zusätzlich
hilft. Die klebende Substanz sollte von einem Typ sein, der dem
Prisma ermöglicht,
aus dem Prismenhalter gedrückt
zu werden, beispielsweise zu einem Austausch. Das Prisma 1 gemäß der Erfindung
kann mit der Hilfe eines Hydraulikpressegeräts eingesetzt werden.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
sind die Seitenflächen
des Prismas vom Prismenhalter 104 dicht bzw. fest umgeben.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung ist, dass der Prismenhalter 104 das
Prisma an seiner längsten
Seitenfläche
mittels einer Haltefläche 110 stützt bzw.
hält. Dies
ist dadurch ausgeführt,
dass dem Prismenhalter ermöglicht
ist, sich entlang des ganzen oder eines wesentlichen Teils der Länge des
Prismas zu erstrecken. Hier ist die Länge des Prismas so zu verstehen,
dass sie die längste
der Seitenflächen
des Prismas bedeutet.
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Der
Prismenhalter 104 weist vorteilhafter Weise auch eine Schulter
(nicht gezeigt) auf, die das Prisma an ihrer unteren Fläche 114 hält und die
verhindert, dass das Prisma als Resultat einer externen Kraft von
der Oberfläche
in die Lampenvorrichtung 8 gestoßen wird.
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Die
Konfiguration der Neigung des Prismenhalters 104 ist ein
bestimmender Faktor für
die Längsrichtung
des Prismas 1. Die Neigung sollte als der Winkel β zwischen
der Haltefläche 110,
die identisch zur Längsrichtung
des Prismas und der Richtung des von der Lichtquelle emittierten
Lichts ist, und der Austrittsfläche 121 des
Prismas verstanden werden.
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Der
Winkel β ist
vorzugsweise zwischen 48° und
50° und
am bevorzugtesten etwa 48°.
Es wurde gefunden, dass dieser Winkel bewirkt, dass das emittierte
Licht zur gleichen Zeit, zu der die besten Resultate in Bezug auf
die Höhe
des Lichtkegels über
dem Boden erhalten werden, eine ausreichende Intensität hat. Jedoch
ermöglicht
dies noch nicht, dass der Lichtkegel ausreichend weit zum Boden
abgesenkt wird. Deshalb ist gemäß der Erfindung
die Austrittsfläche 121 des
Prismas relativ zur Oberfläche 101 gering
geneigt, insbesondere in einem Winkel γ zwischen 2° und 4°, vorzugsweise annähernd 3°. Dies wird
durch Ausbilden der Oberseite des Prismenhalters 104 so,
dass sich ein erster Abschnitt 122 in einem Winkel γ zum spitzen
Ende des Prismas nach unten erstreckt und sich ein zweiter Abschnitt 123 vom
spitzen Ende des Prismas 1 zur Ebene der Abdeckung 103 nach
oben erstreckt, ausgeführt.
Infolgedessen ist am Prisma 1 eine sehr kleine Vertiefung hergestellt.
Der Winkel γ ist
groß genug,
um den Lichtkegel zum Erfüllen
der ICAO-Anforderungen ausreichend zu senken, ohne dass die Vertiefung
so gemacht ist, dass sie irgendeinen der mit den Beleuchtungsvorrichtungen,
die nicht mit dem Boden bündig
sind, verbundenen Nachteile verursacht. Die Vertiefung ist kaum
sichtbar, und die Beleuchtungsvorrichtung wird deshalb als „voll bündig" angesehen.
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Es
ist wichtig zu betonen, dass die Erfindung nicht nur darauf basiert,
die ICAO-Anforderungen
zu erfüllen,
sondern auch auf der Gewährleistung,
dass sowohl hinsichtlich der Lichtintensität als auch des Lichtwinkels
eine optimale Beleuchtung entlang dem Boden erhalten wird.
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Gegenüber der
Einfallsfläche
des Prismengitters, das heißt
der Fläche,
die der Lichtquelle und dem Reflektor am nächsten ist, ist vorteilhafter
Weise ein optionales Farbfilter 4 vorhanden, das von einer Halteeinrichtung 5 in
Form einer Filterfeder an Ort und Stelle gehalten wird. Die Filterfeder
ist in einer Nut 124 im Flansch 108 befestigt.
Die Halteeinrichtung 5 ist vorzugsweise eine Drahtfeder,
alternativ eine Blattfeder, die aus einem elastischen Material wie
beispielsweise Federstahl hergestellt ist.
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Das
Farbfilter 4 beeinflusst den Längenwellenbereich des von der
Beleuchtungsvorrichtung emittierten Lichts. Das Filter kann leicht
durch Abschrauben der Rückabdeckung 120,
dann Entfernen der Lichtquelle 107 und schließlich Entfernen
der Filterfeder 5 leicht gewechselt werden.
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Das
Lichtquellengehäuse 105 weist
beim vom Prismenhalter 104 abgewandten Ende ein Innengewinde
auf. Dieses Gewinde ist zum Befestigen der Rückabdeckung 120, die
ein passendes Außengewinde
aufweist, angeordnet. Die Rückabdeckung 120 ist
so ausgebildet, dass sie die Lichtquelle 107 fest in Position
hält. Ein
in einer Nut 125 in der Rückabdeckung 120 platzierter
O-Ring 11 stellt eine Dichtung zwischen der Rückabdeckung 120 und
dem Lichtquellengehäuse 105 bereit.
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Das
Lichtquellengehäuse 105 ist
vorzugsweise ein integraler Teil des Prismenhalters 104 und besteht
vorzugsweise aus dem gleichen Material wie der Prismenhalter. Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind der Prismenhalter 104 und das Lichtquellengehäuse aus
einem einzelnen Rohling herausgedreht. Auf der Außenseite
des Lichtquellengehäuses 105 können Kühlrippen
(nicht gezeigt) ausgebildet sein. Diese können beispielsweise durch Drehen
einer Spiralnut, die um den Umfang des Lichtquellengehäuses herum
und entlang seiner Länge
läuft,
hergestellt sein. Alternativ dazu können der Prismenhalter 104 und
das Lichtquellengehäuse 105 separate
Teile sein, die mittels Schrauben oder ähnlichen temporären Befestigern
zusammengehalten sind, oder sie können ursprünglich separate Teile sein,
die durch Schweißen,
Löten oder
ein ähnliches bekanntes
Verbindungsmittel permanent verbunden sind.
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Bevorzugter
Weise ist die Lichtquelle 107 als eine Lichtquelle hergestellt,
die einen zugeordneten Reflektor und möglicherweise ein Deckglas aufweist. Geeignete
Lichtquellen für
diesen Zweck sind kommerzielle Reflektor-Halogenlampen, beispielsweise der
Marke Osram, mit einer Ausgangsleistung von 20 bis 80 W, typischerweise
35 W oder 45 W, und mit einer Betriebsspannung von typischerweise
zwischen 6 und 24 V, beispielsweise 12 V. Optional kann eine Lampe
vom Edelgastyp, beispielsweise ein Kryptonlampe benutzt werden.
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Es
ist vorteilhaft, vor dem Reflektor oder dem Abdeckglas einen Abstandshalterring
(nicht gezeigt) bereitzustellen. Während des Zusammenbaus kommt
der Abstandshalterring in festen, dichtenden Kontakt mit der Lichtquelle 107 auf
der einen Seite und dem Flansch 108 auf der anderen Seite.
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Die
Lichtquelle 107 ist mittels eines Kabels, das durch eine
mit Hilfe eines O-Rings eine Dichtung zwischen der Kabelisolierung
und dem Gehäuse
bereitstellende gewöhnliche
Kabeleinführung
geht, elektrische angeschlossen. Die Kabeleinführung weist vorzugsweise ein
Außengewinde
auf, das zum Innengewinde am äußersten
Ende der Rückabdeckung 120 passt.
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In
der vorstehenden Beschreibung ist dargelegt worden, dass eine Beleuchtungsvorrichtung
gemäß der Erfindung
als Markierungslichter auf Start- und Landebahnen verwendet werden
kann. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Beleuchtungsvorrichtung
zum Einbau in jede im Wesentlichen plane Oberfläche, wo eine Notwendigkeit
für eine
von der Oberfläche
unter einem gegebenen Winkel gerichtete Beleuchtung besteht, geeignet
ist. Beispiele alternativer Anwendungsgebiete sind so die Markierung von
Linien/Biegungen in Straßen
für Fahrzeug-
oder Fußgängerverkehr,
in Tunnels, zur Beleuchtung anderer Objekte wie beispielsweise Skulpturen
oder ähnlicher
Kunstwerke, beispielsweise in Stadtplätzen und Parks.
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Die
Verwendungen sind nicht auf Situationen beschränkt, wo die im Wesentlichen
flache Fläche horizontal
ist und wo das Licht teilweise nach oben gerichtet ist. So kann
die Erfindung zum Einbau in Wände,
Decken, Dächer
und geneigte Flächen
verwendet werden. Die Erfindung hat dessen ungeachtet spezielle
Vorteile bei Verwendungen, wo eine Notwendigkeit besteht, den Teil
der Vorrichtung, der im Wesentlichen im Niveau der Oberfläche liegt,
physisch belasten zu können.