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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger zum Gebrauch
in einem Kraftfahrzeug, insbesondere eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung
zum Gebrauch in der Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger, wie
aus US-A-5 852 594 bekannt ist.
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Es
ist wohlbekannt, dass eine Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger eine
langgestreckte Öffnung
(die an einer Frontplatte eines Vorrichtungshauptkörpers gebildet
ist) hat, die das Einführen
eines Aufzeichnungsträgers
wie etwa einer CD (Compact Disc) oder einer MD (Minidisc) zulässt. Eine
solche langgestreckte Öffnung
kann mit einem Klappenkörper
verschlossen oder geöffnet
werden, wenn dieser an dem Vorrichtungshauptkörper angebracht oder davon
abgenommen wird. Wenn ein Klappenkörper auch mit einem Anzeigeteil
und einem Tastenbetätigungsteil
versehen ist, kann dieser Klappenkörper auch als Betätigungsklappe
bezeichnet werden.
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Wenn
ein Benutzer einen Aufzeichnungsträger unter Verwendung der oben
beschriebenen Wiedergabevorrichtung abspielen möchte, wird der Klappenkörper geöffnet, um
die an der Frontplatte des Vorrichtungshauptkörpers ausgebildete langgestreckte Öffnung freizugeben.
Dann wird ein Aufzeichnungsträger
wie etwa eine CD durch die langgestreckte Öffnung in den Vorrichtungshauptkörper eingeführt, so
dass die CD automatisch in eine Wiedergabeposition geladen wird.
Dann kann die geladene CD durch Betätigen der Tasten an der Vorderseite des
Klappenkörpers
wiedergegeben werden.
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Dabei
kann das Öffnen
oder Schließen
des Klappenkörpers
der Wiedergabevorrichtung entweder automatisch unter Verwendung
eines Motors oder manuell unter Nutzung des Leergewichts des Klappenkörpers selber
erfolgen.
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Wenn
der Klappenkörper
der Wiedergabevorrichtung unter Verwendung einer von einem Motor erzeugten
Antriebskraft geöffnet
oder geschlossen wird, kann der Öffnungs-/Schließvorgang
gleichmäßig erfolgen.
Diese Art von automatischem Öffnungs-/Schließvorgang
führt jedoch
dazu, dass eine Wiedergabevorrichtung eine komplexe In nenkonstruktion
und eine große
Anzahl Teile hat, wodurch die Herstellungskosten steigen.
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Wenn
ferner ein Klappenkörper
von dem Vorrichtungshauptkörper
abnehmbar ausgebildet ist, so dass ein Benutzer ihn beim Verlassen
des Fahrzeugs mitnehmen kann, erhält man durch die Wiedergabevorrichtung,
deren Klappenkörper
entfernt worden ist, den Eindruck, dass die Wiedergabevorrichtung
als Ganzes aus dem Fahrzeug entfernt worden ist, was einen möglichen
Diebstahl verhindern soll. Ein solcher Klappenkörper vom abnehmbaren Typ führt jedoch
dazu, dass die Wiedergabevorrichtung insgesamt komplexer wird, was
zu weiteren Steigerungen der Herstellungskosten führt.
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Wenn
andererseits ein Klappenkörper
einer Wiedergabevorrichtung manuell geöffnet oder geschlossen wird,
indem ein Leergewicht des Klappenkörpers selber genutzt wird,
kann er einen einfachen Aufbau wie etwa eine Druckanbringstruktur
haben, die imstande ist, ein leichtes Öffnen/Schließen des Klappenkörpers zu
bewirken. Die manuell betätigbare
Konstruktion ist im Hinblick auf die kostengünstige Herstellung einer Wiedergabevorrichtung
vorteilhaft. Da jedoch eine anfängliche
Klappenöffnungsgeschwindigkeit
unter Verwendung einer Feder von der Geschwindigkeit in der mittleren
Periode unter Nutzung des Leergewichts verschieden ist, ist es schwierig,
den Klappenkörper
gleichmäßig zu öffnen, was zu
einem unangenehmen Gefühl
beim Öffnen
und Schließen
des Klappenkörpers
führt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte, kostengünstige Wiedergabevorrichtung
anzugeben, die einen Klappenkörper
(eine Betätigungsklappe)
hat, der bei manueller Betätigung
gleichmäßig geöffnet und
geschlossen und von dem Vorrichtungshauptkörper auf einfache Weise abgenommen
werden kann, wodurch die oben angegebenen Probleme, die für den erörterten
Stand der Technik spezifisch sind, gelöst werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger angegeben,
die folgendes aufweist: einen Vorrichtungshauptkörper, der eine Aufzeichnungsträger-Einführöffnung hat;
einen Klappenkörper,
der zur Anbringung an dem Vorrichtungshauptkörper ausgebildet ist, um die
Einführöffnung zu
schließen;
ein erstes Zahnrad, das an dem Klappenkörper ausgebildet ist, wobei
das erste Zahnrad mit Drehachsen des Klappenkörpers koaxial ist; ein zweites
Zahnrad, das in dem Vorrichtungs hauptkörper vorgesehen und mit dem
an dem Klappenkörper
ausgebildeten ersten Zahnrad in Eingriff bringbar ist; ein Armelement,
das von der Vorderseite des Vorrichtungshauptkörpers vorsteht, wobei das Armelement
in den Vorrichtungshauptkörper
einfahrbar ist, wenn von dem Klappenkörper Druck darauf aufgebracht
wird, wenn der Klappenkörper
an dem Vorrichtungshauptkörper
geschlossen wird; eine Verblockungseinrichtung, die das Ausfahren
oder Einfahren des Armelements und die Rotation des in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehenen
zweiten Zahnrads gleichzeitig bewirkt; eine erste Drängeinrichtung,
welche die Verblockungseinrichtung so drängt, dass das Armelement dazu
veranlasst wird, nach außen
in seine vollständig vorstehende
Position auszufahren.
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Nach
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist die Verblockungseinrichtung
folgendes auf: das Armelement; das zweite Zahnrad und ein drittes
Zahnrad, das mit dem zweiten Zahnrad koaxial ist; ein viertes Zahnrad,
das mit dem dritten Zahnrad in Eingriff ist und von der ersten Drängeinrichtung in
seiner Umfangsrichtung gedrängt
wird; einen Vorsprung, der an einer Seite des vierten Zahnrads ausgebildet
ist; einen Eingriffsbereich, der an dem Armelement zum Eingriff
mit dem Vorsprung des vierten Zahnrads ausgebildet ist.
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Nach
einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die erste Drängeinrichtung
eine Spiralfeder, die das vierte Zahnrad in seine Drehrichtung drängen kann.
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Nach
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Vorrichtungshauptkörper ein Paar
von Festlegeelementen auf, die jeweils eine Drehachse des Klappenkörpers aufgrund
einer zweiten Drängeinrichtung,
die in dem Vorrichtungshauptkörper
vorgesehen ist, gleitbar festlegen können.
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Nach
noch einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist das eine
Ende jedes Festlegeelements an der Verblockungseinrichtung schwenkbar abgestützt, und
auf das andere Ende des Festlegeelements wird von der zweiten Drängeinrichtung Druck
aufgebracht, und das andere Ende wirkt als ein freies Ende; ein
Paar von fest angeordneten vorstehenden Elementen sind an der Vorderseite
des Vorrichtungshauptkörpers
ausgebildet; die Drehachsen des Klappenkörpers sind zwischen den fest
angeordneten vorstehenden Elementen und den Festlegeelementen gleitbar
festgelegt.
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Nach
noch einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die zweite
Drängeinrichtung eine
Spiralfeder.
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Die
vorstehenden Ziele und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Perspektivansicht einer Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger, bei
der die vorliegende Erfindung verwendet wird;
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2 ist
eine Rückansicht
eines Klappenkörpers
(einer Betätigungsklappe)
der Wiedergabevorrichtung für
Aufzeichnungsträger;
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3 ist
eine Vorderansicht des Hauptkörpers
der Wiedergabevorrichtung für
Aufzeichnungsträger,
wobei der Klappenkörper
zur besseren Veranschaulichung davon abgenommen ist;
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4 ist
eine perspektivische Explosionsansicht, die einige wichtige Teile
einer Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung
und einer Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung
zeigt;
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5 ist
eine Seitenansicht, die einen Teil der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung zeigt;
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6 ist
eine Seitenansicht, die einen Teil der Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung zeigt;
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7 ist
eine erläuternde
Ansicht, die einen Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließvorgang
zeigt;
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8 ist
eine erläuternde
Ansicht, die einen Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließvorgang
zeigt;
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9 ist
eine erläuternde
Ansicht, die einen Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließvorgang
zeigt.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 6 wird eine
bevorzugte Ausführungsform
einer Wiedergabevorrichtung für
Aufzeichnungsträger
gemäß der Erfindung
beschrieben. In diesen Figuren dient die Richtung Y dazu, eine Aufzeichnungsträger-Einführrichtung
zu bezeichnen, in der ein Aufzeichnungsträger in den Hauptkörper der
Wiedergabevorrichtung eingeführt
wird, die Richtung X dient dazu, eine Längsrichtung einer langgestreckten Öffnung zu
bezeichnen, die an der Frontplatte des Vorrichtungshauptkörpers gebildet
ist, und die Richtung Z dient dazu, eine sowohl zu der Richtung
X als auch der Richtung Y senkrechte Richtung zu bezeichnen.
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Zuerst
wird auf die 1 und 2 Bezug genommen,
um den Aufbau eines Klappenkörpers 2 zu
verdeutlichen (der Klappenkörper
kann auch als Betätigungsklappe
bezeichnet werden, da es sich um einen Klappenkörper handelt, der mit einem
Anzeigeteil und einem Tastenbetätigungsteil
versehen ist), der einen Teil einer Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger bildet,
die gemäß der vorliegenden Erfindung
ausgebildet ist. Im einzelnen ist 1 eine Perspektivansicht,
die schematisch die Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger zeigt,
und 2 ist eine Rückansicht
des Klappenkörpers 2.
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Wie 1 zeigt,
weist die Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger einen
Klappenkörper 2 und
einen Vorrichtungshauptkörper 3 auf.
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Der
Klappenkörper 2 hat
verschiedene Betriebsfunktionen wie etwa einen horizontal angeordneten
langgestreckten Anzeige- bzw. Displayabschnitt 4, um einen
Anwender mit verschiedenen Informationen zu versorgen, und eine
Mehrzahl von Drucktasten 5, die unterhalb des Anzeigeabschnitts 4 angeordnet
sind.
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Außerdem hat
der Klappenkörper 2 eine
Verblockungslösetaste 6,
die an einer oberen Ecke davon angeordnet ist (1).
Ein vorstehendes Element 7 (2), das
sich in Richtung Y erstreckt, ist an der Verblockungslösetaste 6 auf
die in 2 gezeigte Weise angebracht. Dabei steht das vorstehende
Element 7 durch ein Einführungsloch 8 vor,
das an der Rückfläche des
Klappenkörpers 2 ausgebildet
ist. Dieses vorstehende Element 7 ist so ausgebildet, dass
es innerhalb einer vorgegebenen Distanz in Richtung Y bewegbar ist,
wenn die Verblockungslösetaste 8 von
einem Anwender gedrückt
wird.
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Ein
Eingriffsvorsprung 9, der zum Eingriff mit dem Klappenkörper 2 an
dem Vorrichtungshauptkörper 3 ausgebildet
ist, ist vorstehend an der Rückfläche des
Klappenkörpers 2 in
der Nähe
des Einführungslochs 8 ausgebildet.
Dabei erstreckt sich dieser Eingriffsvorsprung 9 in Y-Richtung
und hat eine Führungsnut
(nicht gezeigt), die sich ebenfalls in Y-Richtung erstreckt, an
seiner inneren Bodenfläche.
Die Führungsnut
(nicht gezeigt) ist so ausgebildet, dass sie die Bewegung des vorstehenden
Elements 7 führen
kann.
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Wie 2 zeigt,
hat die Rückfläche des Klappenkörpers 2 ein
Paar von Ausnehmungsbereichen 110 und 111, die
an ihren beiden unteren Enden gebildet sind, ein Paar von Drehachsen 10 und 11, die
in X-Richtung vorstehen, sind koaxial in den Ausnehmungsbereichen 110 und 111 vorgesehen,
ein mit der Drehachse 10 koaxialer fest angeordneter Zahnradbereich 12 (ein
erstes Zahnrad) ist in der Nähe
der Drehachse 10 gebildet.
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Als
nächstes
wird unter Bezugnahme auf 1 und 3 der
Vorrichtungshauptkörper 2 der Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger beschrieben.
Dabei ist 3 eine Vorderansicht des Vorrichtungshauptkörpers 3,
von dem der Klappenkörper 2 abgenommen
wurde.
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Der
Vorrichtungshauptkörper 3 hat
dabei eine vorgegebene äußere Größe, die
in Übereinstimmung
mit bestimmten Standards ausgebildet ist, und ist zum Einbau in
eine Fahrzeugkonsolenbox ausgebildet.
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Ein
Chassis des Vorrichtungshauptkörpers 3 weist
eine Bodenplatte 13 auf, und ein Paar von einander zugewandten
Seitenwänden 14 und 15 sind
an beiden Seiten der Bodenplatte 13 durch Biegen einer identischen
Platte gebildet. Eine Ladeeinrichtung (nicht gezeigt) und eine Aufzeichnungsträger-Wiedergabeeinrichtung
(nicht gezeigt) sind an der Bodenplatte 13 angeordnet.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 1 und 3 ist an
der Vorderseite des Chassis (bestehend aus der Bodenplatte 13 sowie
den Seitenwänden 14 und 15)
eine rechteckige Frontplatte 16 vorgesehen. Diese Frontplatte 16 ist
mit einer langgestreckten Einführöffnung 17 ausgebildet,
die sich in X-Richtung erstreckt, so dass ein Aufzeichnungsträger wie
etwa eine CD horizontal in den Vorrichtungshauptkörper 3 eingeführt werden
kann.
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Wie 1 und 3 zeigen,
ist die Frontplatte 16 ferner mit einem Paar von vorstehenden Elementen 18 und 19 integral
geformt, die an der linken und rechten Seite liegen. Zwei Öffnungen 20 und 21 sind
in der Frontplatte 16 in Positionen gebildet, die nahe
bei den vorstehenden Elementen 18 und 19 und höher als
diese sind. Ferner sind, wie 3 zeigt, Öffnungen 22, 23 und 24 unterschiedlicher
Gestalt nahe der rechten Seite an der Frontplatte 16 gebildet.
In 3 bezeichnet 25 ein an der Frontplatte 16 gebildetes
Schraubenloch.
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Eine
Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung
zum Gebrauch in der Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger wird
nachstehend unter Bezugnahme auf 4 und 5 beschrieben.
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4 ist
eine perspektivische Explosionsansicht und zeigt eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung
und eine Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung,
die in den Vorrichtungshauptkörper 3 einzubauen
sind. 5 ist eine Seitenansicht und zeigt einen Teil
der Anbring-/-Abnahmeeinrichtung, von der Seitenwand 15 aus
gesehen.
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Wie
die Zeichnungen zeigen, ist eine Abstützplatte 26, die zur
Abstützung
der Öffnungs-/-Schließeinrichtung
und der Anbring-/-Abnahmeeinrichtung dient, mit einer Schraube 27 in
einer vorbestimmten Position zwischen einem Ende der langgestreckten
Einführöffnung 17 und
der Seitenwand 15 befestigt. In 4 bezeichnet 28 ein Schraubenloch,
das an der Abstützplatte 26 zur
Aufnahme der Schraube 27 gebildet ist.
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Gemäß 4 ist
an der Abstützplatte 26 ein T-förmiges Durchgangsloch 29 gebildet,
ein erstes Armelement 30 ist zwischen der Abstützplatte 26 und der
Seitenwand 15 vorgesehen, und ein Vorsprung 31,
der an dem ersten Armelement 30 gebildet ist, kann gleitend
in dem T-förmigen
Durchgangsloch 29 in Eingriff gelangen.
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Das
erste Armelement 30 hat allgemein L-förmige Konfiguration einschließlich eines
Vorderendes 30a, das so geformt ist, dass es durch die Öffnung 22 der
Frontplatte 16 eingesetzt werden und mit dem Vorsprung 9 in
Eingriff gelangen kann, der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 gebildet
ist. Außerdem
hat das erste Armelement 30 einen nach oben weisenden Hakenbereich 32,
der an seinem hinteren Ende 30b gebildet ist. Ferner ist
eine Spiralfeder 34 vorgesehen, deren eines Ende an einem
an der Abstützplatte 26 gebildeten
Hakenbereich 33 angebracht ist, und deren anderes Ende
an dem Hakenbereich 32 des ersten Armelements 30 angebracht
ist. Auf diese Weise wird das erste Armelement 30 durch
die Federkraft der Spiralfeder 34 nach unten gedrängt.
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Ferner
ist das erste Armelement 30 mit einer vertikal angeordneten
und nach unten weisenden Führungsnut 35 ausgebildet.
Ein an einer Seite des Abstützelements 26 ausgebil deter
Vorsprung (nicht gezeigt) kann in Gleiteingriff mit der Führungsnut 35 gelangen,
so dass das erste Armelement 30 stabilisiert werden kann,
wenn es sich in Z-Richtung aufwärts
und abwärts
bewegt.
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An
dem unteren Bereich der Abstützplatte 26 sind
Achslöcher 37, 39 und
eine Nut 40 gebildet. Im einzelnen dient das Achsloch 37 dazu,
ein zweites Armelement 36 mittels einer Schraube 42 schwenkbar
zu haltern, das Achsloch 39 dient dazu, eine Drängfeder 38 mittels
einer Schraube 45 zu haltern, damit das zweite Armelement 36 durch
die Drängfeder 38 abwärts gedrängt werden
kann, und die Nut 40 ist vorgesehen, damit ein Ende der
Drängfeder 38 damit
in Eingriff gelangen kann.
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Das
zweite Armelement 36 ist dabei ebenfalls in einer Position
zwischen der Seitenwand 15 und der Abstützplatte 26 angeordnet.
Ein Schraubenloch 41 durchsetzt das untere Ende des zweiten
Armelements 36, wobei seine Axialrichtung mit derjenigen
des Achslochs 37 der Abstützplatte 26 zusammenfällt. Nachdem
ein Eingriffsstift 42 durch das Loch 41 des zweiten
Armelements 36 und das Loch 37 der Abstützplatte 26 eingesetzt
ist, ist das zweite Armelement 36 frei um das Loch 41 schwenkbar.
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Der
obere Bereich des zweiten Armelements 36 ist so geformt,
dass er sich in Y-Richtung erstreckt, und sein Vorderende 36a ist
durch eine Öffnung 21 der
Frontplatte 16 eingesetzt, so dass es an der Oberseite
des vorstehenden Elements 19 ankommt, das an der Frontplatte 16 (1)
gebildet ist. Wenn das zweite Armelement 36 in die Öffnung 21 eingesetzt
ist, ist die Länge,
um die das zweite Armelement 36 über die Öffnung 21 hinaus vorsteht,
so vorgegeben, dass sie geringfügig
länger
als diejenige des vorstehenden Elements 19 ist.
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Die
Unterseite des Vorderendes 36a des zweiten Armelements 36 ist
zu einem umgekehrt U-förmigen
Ausnehmungsbereich 43 geformt. Auf diese Weise ist durch
den umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 43 und
das vorstehende Element 19 eine Festlegekonstruktion gebildet,
so dass die Drehachse 10 des Klappenkörpers 2 dazwischen frei
drehbar in der Vertikalrichtung festgelegt ist.
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Andererseits
ist an der oberen Oberfläche des
zweiten Armelements 36 nahe seinem hinteren Ende eine langgestreckte
Nut 44, die in Y-Richtung verläuft, ausgebildet. Ein Ende
der Drängfeder 38, das
allgemein in Y-Richtung verläuft,
kann in der langgestreckten Nut 44 damit in Eingriff gelangen.
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Im
einzelnen ist die Drängfeder 38 eine
Spiralfeder, die zwischen der Seitenwand 15 und der Abstützplatte 26 vorgesehen
ist, und ist mit einer Schraube 45 an einer Seite der Abstützplatte 26 fest angebracht.
Das andere Ende der Drängfeder 38 kann
in Eingriff mit der Nut 40 der Abstützplatte 26 gelangen.
Auf diese Weise übt
die Drängfeder 38 eine
vorgegebene Druckkraft auf das zweite Armelement 36 aus.
Diese Art von Druckkraft bewirkt, dass das Vorderende 36a des
zweiten Armelements 36 um das Loch 41 des zweiten
Armelements 36 frei drehbewegbar ist, wodurch das Vorderende 36a des zweiten
Armelements 36 ständig
in eine Abwärtsrichtung
gedrängt
wird.
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Wie 1 zeigt,
ist dabei nahe der Seitenwand 14 ein drittes Armelement 46 vorgesehen
(das dem zweiten Armelement 36 gleicht und dessen vorstehender
Bereich von einer gleichartigen Drängfeder abwärts gedrängt wird). Das dritte Armelement 46 ist
ebenfalls mit einem gleichartigen, umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 47 ausgebildet. Auf
diese Weise ist eine Festlegekonstruktion durch den umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 47 und
das vorstehende Element 18 auf die gleiche Weise gebildet,
wie dies oben im Hinblick auf das zweite Armelement 36 und
das vorstehende Element 19 beschrieben wird.
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Bei
Verwendung der obigen Konstruktion wird die Drehachse 10 des
Klappenkörpers 2 zwischen
dem vorstehenden Element 19 und dem zweiten Armelement 36 drehbar
und abnehmbar in der Vertikalrichtung festgelegt, und die Drehachse 11 des Klappenkörpers 2 wird
zwischen dem vorstehenden Element 18 und dem dritten Armelement 46 in
der Vertikalrichtung drehbar und abnehmbar festgelegt. Auf diese
Weise kann sich der Klappenkörper 2 um die
Drehachsen 10 und 11 relativ zu dem Vorrichtungshauptkörper 3 frei
drehbewegen.
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Eine
Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung
wird nachstehend unter Bezugnahme auf die 4 bis 6 beschrieben.
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6 ist
eine Seitenansicht und zeigt schematisch eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung
von der Seitenwand 15 aus gesehen.
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Wie
die Zeichnungen zeigen, sind an einer Seite der Abstützplatte 26 mehrere
Stützachsen 48, 49 und 50 vorgesehen,
die in X-Richtung vorstehen und voneinander mit einem vorgegebenen
Abstand getrennt sind.
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Unter
Bezugnahme auf die 4 und 6 ist an
dem Vorderende der Stützachse 48 (an
der unteren Seite der Abstützplatte 26 positioniert)
eine Zahnradanordnung vorgesehen, die ein großes Zahnrad 51A (ein
zweites Zahnrad) und ein kleines Zahnrad 51B (ein drittes
Zahnrad) aufweist. Wie 1 zeigt, steht das große Zahnrad 51A teilweise durch
die Öffnung 24 der
Frontplatte 16 vor, um mit dem fest angeordneten Zahnradbereich 12 (einem ersten
Zahnrad) in Eingriff zu gelangen, der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 ausgebildet
ist. Andererseits kann das kleine Zahnrad 51B mit einem Zahnrad 52 (einem
vierten Zahnrad) in Eingriff gelangen, das von der Achse 49 abgestützt ist,
die an einer allgemein zentralen Position der Abstützplatte 26 vorgesehen
ist (6).
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Wie 4 zeigt,
ist eine Drängfeder 53 an
einem Bereich 49A großen
Durchmessers der Achse 49 angebracht, das Zahnrad 52 ist
frei drehbar an einem Bereich 49B kleinen Durchmessers
der Achse 49 angebracht. Ein Vorsprung 54 ist
an dem Zahnrad 52 auf solche Weise ausgebildet, dass er
der Abstützplatte 26 zugewandt
ist. Auf diese Weise kann ein Ende der Drängfeder 53 in innigen
Kontakt mit der Oberseite des Vorsprungs 54 gelangen, während gleichzeitig
das andere Ende der Drängfeder 53 mit einem
Eingriffselement 55 in Eingriff gelangen kann, das an der
Abstützplatte 26 ausgebildet
ist. Daher wird das Zahnrad 52 so gedrängt, dass es eine Tendenz zur
Rotation im Uhrzeigersinn (gesehen von der Seitenwand 15 aus)
hat, wobei der Bereich 49B kleinen Durchmessers als ein
Rotationsmittelpunkt dient.
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Die
andere Seite des Zahnrads 52 ist mit einem in X-Richtung
vorspringenden Vorsprung 56 versehen. Dieser Vorsprung 56 ist
zum Eingriff mit einem vierten Armelement 57 bestimmt,
das von einer an der Abstützplatte 26 festgelegten
Achse 50 abgestützt
ist.
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Die
Achse 50 ist an dem oberen Bereich der Abstützplatte 26 befestigt
und hat einen Bereich 50A kleinen Durchmessers, der in
einem langgestreckten Loch 58 in Gleiteingriff gelangen
kann, das an dem vierten Armelement 57 ausgebildet ist
und sich in Y-Richtung erstreckt. Dabei kann aufgrund des Bereichs 50A kleinen
Durchmessers der Achse 50 das vierte Armelement 57 innerhalb
der Länge
des langgestreckten Lochs 58 in Y-Richtung gleiten.
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Ferner
ist an der unteren Seite des vierten Armelements 57 ein
sich in Z-Richtung erstreckendes Steuerloch 59 ausgebildet.
In dem Steuerloch 59 gelangt der Vorsprung 56 des
Zahnrads 52 in Eingriff.
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Der
obere Bereich des vierten Armelements 57 erstreckt sich
in Y-Richtung. Ein Vorderende 57a des vierten Armelements 57 kann
durch eine an der Frontplatte 16 gebildete Öffnung 23 eingesetzt
werden und kann somit bis zu einer räumlichen Position vor der Frontplatte 16 vorspringen.
Auf diese Weise wird bei Rotation des Zahnrads 52 das vierte
Armelement 57 veranlasst, sich innerhalb einer vorgegebenen
Distanz in Y-Richtung vor und zurück zu bewegen.
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Wenn
bei Verwendung der obigen Konstruktion der Klappenkörper 2 nicht
an der Vorderseite der Frontplatte 16 angebracht ist, bewirkt
eine Drängkraft der
Drängfeder 53,
dass sich das Zahnrad im Uhrzeigersinn dreht, wodurch das vierte
Armelement 57, das mit dem Zahnrad 52 verbunden
ist, dazu veranlasst wird, sich in eine räumliche Position vor der Frontplatte 16 zu
bewegen.
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Wenn
andererseits der Klappenkörper 2 an der
Vorderseite der Frontplatte 16 angebracht ist, wird das
vierte Armelement 57 von der Rückfläche des Klappenkörpers 2 nach
hinten gedrückt,
so dass das Armelement 57 in Y-Richtung zurückbewegt wird.
Auf diese Weise wird das mit dem Armelement 57 verbundene
Zahnrad 52 veranlasst, sich im Gegenuhrzeigersinn zu drehen,
wobei es gegen die Drängkraft
der Drängfeder 53 wirkt.
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Somit
werden die Rotation des Zahnrads 52 und die Linearbewegung
des vierten Armelements 57 zu genau dem gleichen Zeitpunkt
ausgeführt.
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Die
oben beschriebene Konstruktion bildet eine Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung und
eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung,
die sich (in der Querrichtung des Vorrichtungshauptkörpers 3)
von einem Ende der langgestreckten Einführöffnung 17 bis zu der
Seitenwand 15 des Vorrichtungshauptkörpers 3 erstreckt.
Daher nimmt die Ausbildung dieser Einrichtung nur sehr wenig Raum ein
und belässt
viel Platz für
eine Ladeeinrichtung und eine Wiedergabeeinrichtung, wodurch eine
Vergrößerung des
Vorrichtungshauptkörpers
wirksam vermieden wird.
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Als
nächstes
werden unter Bezugnahme auf die 7, 8 und 9 die
Funktionsweisen der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung
und der Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung der
vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Dabei
sind die 7, 8 und 9 erläuternde
Ansichten, welche die Funktionsweisen der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung
und der Klappenkörper-Öffnungs-/- Schließeinrichtung zeigen,
wobei alle diese Einrichtungen von der Seitenwand 15 des
Vorrichtungshauptkörpers 3 aus
gesehen sind.
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In
der Praxis ist eine Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung
nahe der Seitenwand 14 gleich wie die Klappenkörper-Anbring-/Abnahmeeinrichtung
nahe der Seitenwand 15. Daher entfällt die gleichartige Erläuterung
der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung
nahe der Seitenwand 14.
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7 dient
der Veranschaulichung einer Anordnung, wobei der Klappenkörper 2 an
der Frontplatte 16 angebracht ist. Zu diesem Zeitpunkt
ist die Drehachse 10 des Klappenkörpers 2 zwischen dem zweiten
Armelement 36 (das als Festlegeelement dient) und dem vorstehenden
Element 19 (nahe der Seitenwand 15) festgelegt,
wogegen die Drehachse 11 des Klappenkörpers 2 zwischen dem
dritten Armelement 46 (das als Festlegeelement dient) und
dem vorstehenden Element 18 (nahe der Seitenwand 14) festgelegt
ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 gebildete
Eingriffsvorsprung 9 in Eingriff mit dem Vorderende 30a des ersten
Armelements 30, wodurch ein gewünschter Eingriff zwischen der
Rückfläche des
Klappenkörpers 2 und
der Frontplatte 16 des Vorrichtungshauptkörpers 3 bewirkt
wird.
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Wenn
der Klappenkörper 2 ferner
an der Frontplatte 16 des Vorrichtungshauptkörpers 3 angebracht
worden ist, wird die langgestreckte Einführöffnung 17 der Frontplatte 16 von
der Rückfläche des Klappenkörpers 2 verschlossen,
und das vierte Armelement 57 wird in Y-Richtung mit Druck
von der Rückfläche des
Klappenkörpers 2 beaufschlagt.
Auf diese Weise hat das vierte Armelement 57 die Tendenz,
das Zahnrad 52 (das mit dem Armelement 57 verbunden
ist) zu veranlassen, sich im Uhrzeigersinn gegen die Drängkraft
der Drängfeder 53 zu
drehen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Zahnrad 51A der Doppelzahnradeinheit 51 in
Eingriff mit dem fest angeordneten Zahnradbereich 12 des
Klappenkörpers 2,
so dass das Zahnrad 51A (das dazu tendiert, im Gegenuhrzeigersinn
gedreht zu werden) dazu tendiert, das Zahnrad 52 weiter
zu veranlassen, sich mittels des Zahnrads 51B im Uhrzeigersinn
zu drehen.
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Dann
wird der Verblockungslöseknopf 6 des Klappenkörpers 2 gedrückt, so
dass das vorstehende Element 7 in Y-Richtung geschoben
wird und die Unterseite des Vorderendes 30a des ersten
Armelements 30 erreicht. In diesem Augenblick wird das Vorderende 30a des
ersten Armelements 30 gegen die Drängkraft der Spiralfeder 34 etwas
nach oben bewegt, so dass das Vorderende 30a selber sich
von dem Eingriffsvorsprung 9 trennt, der an der Rückfläche des
Klappenkörpers 2 ausgebildet
ist.
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Auf
diese Weise kann sich der Klappenkörper 2, der um die
Achsen 10 und 11 frei drehbar ist, von der Frontplatte 16 wegdrehen
infolge einer Vorspringkraft des vierten Armelements 57 (das
in der Zeichnung nach links von dem Zahnrad 52 bewegt wird,
welches infolge einer Rückstellkraft
der Drängfeder 53 im
Gegenuhrzeigersinn gedreht wird) und einer Wirkung des fest angeordneten
Zahnradbereichs 12 des Klappenkörpers 2 (der fest
angeordnete Zahnradbereich 12 ist in Eingriff mit dem Zahnrad 51A der
Doppelzahnradanordnung 51, das von dem Zahnrad 52 im
Uhrzeigersinn gedreht wird).
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Da
das Öffnen
des Klappenkörpers 2 durch eine
Rückstellkraft
der Drängfeder 53 bewirkt
wird, kann somit ein Öffnungsvorgang
mit konstanter Geschwindigkeit erreicht werden. Auch wenn also das Vorderende 57a des
vierten Armelements 57 von der Rückfläche des Klappenkörpers 2 getrennt
ist, fährt der
Klappenkörper 2 mit
seiner Drehbewegung infolge des (sich immer noch drehenden) Zahnrads 52 fort,
so dass der fest angeordnete Zahnradbereich 12 (der mit
dem Zahnrad 51A in Eingriff ist, das sich im Uhrzeigersinn
dreht) veranlasst wird, sich im Gegenuhrzeigersinn zu drehen. Somit
ist der Klappenkörper 2 imstande,
seine Drehbewegung fortzusetzen, um die langgestreckte Einführöffnung 17 freizugeben.
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Nachdem
andererseits das Zahnrad 52 aufgehört hat, sich zu drehen, hört der fest
angeordnete Zahnradbereich 12, der mit dem Zahnrad 51A in
Eingriff ist, ebenfalls auf, sich zu drehen, so dass die Drehbewegung
des Klappenkörpers 2 angehalten wird.
Dann kann ein Benutzer eine relativ große Zugkraft zur Anwendung bringen,
um den Klappenkörper 2 herauszuziehen.
Auf diese Weise kann die Drehachse 10 aus der Position
zwischen dem vorstehenden Element 19 und dem zweiten Armelement 36 gleiten,
während
gleichzeitig die Drehwelle 11 aus der Position zwischen
dem vorstehenden Element 18 und dem dritten Armelement 46 gleiten
kann, wodurch die Abnahme des Klappenkörpers 2 von dem Vorrichtungshauptkörper 3 komplettiert
wird.
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Als
nächstes
wird ein Anbringvorgang zum Anbringen des Klappenkörpers 2 an
dem Vorrichtungshauptkörper 3 beschrieben.
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Wenn
der Klappenkörper 2 an
dem Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht
werden soll, wird der Klappenkörper 2 zuerst
horizontal so angeordnet, dass sein unterer Rand der Frontplatte 16 zugewandt ist.
Dann wird die Drehachse 10 des Klappenkörpers 2 zwischen das
zweite Armelement 36 und das vorstehende Element 19 eingesetzt,
während gleichzeitig
die Drehachse 11 des Klappenkörpers 2 zwischen das
dritte Armelement 46 und das vorstehende Element 18 eingesetzt
wird.
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Anschließend wird
auf den Klappenkörper 2 eine
relativ große
Druckkraft aufgebracht, so dass die Drehachse 10 das freie
Ende des Armelements 36 veranlasst, sich gegen die Drängkraft
der Drängfeder 38 etwas
nach oben zu bewegen, wodurch das Vorderende des zweiten Armelements 36 geringfügig von
dem vorstehenden Element 19 getrennt wird, so dass die
Drehachse 10 in dem umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 43 in
Eingriff gelangen kann.
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Gleichzeitig
veranlasst die Drehachse 11 das freie Ende des dritten
Armelements 46, sich gegen die Drängkraft einer anderen Drängfeder
(nicht gezeigt) etwas nach oben zu bewegen, wodurch das Vorderende
des dritten Armelements 46 geringfügig von dem vorstehenden Element 18 getrennt
wird, so dass die Drehachse 11 in dem umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 47 in
Eingriff gelangen kann. Nunmehr ist das Zahnrad 51A der
Doppelzahnradanordnung 51 in Eingriff mit dem feststehenden
Zahnradbereich 12 des Klappenkörpers 2.
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Danach
wird der Klappenkörper 2 um
die Drehachsen 10 und 11 im Uhrzeigersinn (in
den Zeichnungen) geschwenkt. Auf diese Weise wird der Zahnradbereich 12 veranlasst,
sich im Uhrzeigersinn zu drehen, so dass das Zahnrad 51A im
Gegenuhrzeigersinn gedreht wird. Infolgedessen wird das Zahnrad 52 veranlasst,
sich durch das Zahnrad 51B im Uhrzeigersinn zu drehen.
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So
wird der Klappenkörper 2 allmählich um die
Drehachsen 10 und 11 so geschwenkt, dass er an der
Frontplatte 16 des Vorrichtungshauptkörpers 3 angebracht
wird. Dabei gelangt der an der Rückfläche des
Klappenkörpers 2 gebildete
Eingriffsvorsprung 9 mit dem Vorderende 30a des
ersten Armelements 30 in Eingriff, das durch die Frontplatte 16 vorsteht,
wodurch das Vorderende 30a geringfügig gehoben wird. Bei Beendigung
des Eingriffs zwischen dem Vorderende 30a des ersten Armelements 30 und
dem Eingriffsvorsprung 9 des Klappenkörpers 2 ist damit
der Gesamtvorgang zur Anbringung des Klappenkörpers 2 an dem Vorrichtungshauptkörper 3 beendet.
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Da
bei Verwendung der oben beschriebenen Erfindung die Rückwärtsbewegung
des vierten Armelements 57 die Doppelzahnradanordnung 51 veranlasst,
sich im Gegenuhrzeigersinn zu drehen, wird auch dann, wenn der Klappenkörper 2 vertikal
(mit seiner Rückfläche in einer
vertikalen Position) an dem Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht
wird, oder auch dann, wenn der Klappenkörper 2 schräg an dem
Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht
wird, das vierte Armelement 57 dennoch von der Rückfläche des
Klappenkörpers 2 mit
Druck beaufschlagt, so dass der Klappenkörper 2 durch den Eingriff
zwischen dem Zahnradbereich 12 und der Doppelzahnradanordnung 51 gleichmäßig an dem
Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht
wird.
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Die
in 1 gezeigte Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung
braucht jedoch nicht unbedingt auf die rechtsseitige Position beschränkt zu sein,
die in den beigefügten
Zeichnungen gezeigt ist; es ist ebenso möglich, die Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung
an der linken Seite vorzusehen.
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Somit
weist die Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger folgendes
auf: einen Vorrichtungshauptkörper,
der eine Aufzeichnungsträger-Einführöffnung hat;
einen Klappenkörper,
der zur Anbringung an dem Vorrichtungshauptkörper ausgebildet ist, um die
Einführöffnung zu
schließen;
ein erstes Zahnrad, das an dem Klappenkörper ausgebildet ist, wobei
das erste Zahnrad mit Drehachsen des Klappenkörpers koaxial ist; ein zweites
Zahnrad, das in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehen und mit dem
an dem Klappenkörper
ausgebildeten ersten Zahnrad in Eingriff bringbar ist; ein Armelement,
das von der Vorderseite des Vorrichtungshauptkörpers vorsteht, wobei das Armelement
in den Vorrichtungshauptkörper
einfahrbar ist, wenn von dem Klappenkörper Druck darauf aufgebracht
wird, wenn der Klappenkörper
an dem Vorrichtungshauptkörper
geschlossen wird; eine Verblockungseinrichtung, die das Ausfahren
oder Einfahren des Armelements und die Rotation des in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehenen
zweiten Zahnrads gleichzeitig bewirkt; eine erste Drängeinrichtung,
welche die Verblockungseinrichtung so drängt, dass das Armelement dazu
veranlasst wird, nach außen
in seine vollständig vorstehende
Position auszufahren. Daher kann das genannte Armelemente in seine
ausgefahrene Position gedrängt
werden, um den Klappenkörper
zu öffnen,
und somit kann die Klappenöffnungsgeschwindigkeit
durch die Verblockungseinrichtung konstant gemacht werden, so dass
der Klappenkörper
gleichmäßig geöffnet werden
kann, wodurch das Betätigungsgefühl beim Öffnen des
Klappenkörpers
verbessert wird.
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Vorstehend
werden zwar die derzeit bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
gezeigt und beschrieben, es versteht sich jedoch, dass diese Angaben
nur der Veranschaulichung dienen und zahlreiche Änderungen und Modifikationen
vorgenommen werden können,
ohne vom Umfang der Erfindung gemäß den beigefügten Patentansprüchen abzuweichen.