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DE60029884T2 - Aufzeichnungsmedium-Wiedergabegerät - Google Patents

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DE60029884T2
DE60029884T2 DE60029884T DE60029884T DE60029884T2 DE 60029884 T2 DE60029884 T2 DE 60029884T2 DE 60029884 T DE60029884 T DE 60029884T DE 60029884 T DE60029884 T DE 60029884T DE 60029884 T2 DE60029884 T2 DE 60029884T2
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DE
Germany
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gear
valve body
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device main
urging
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DE60029884T
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DE60029884D1 (de
DE60029884T8 (de
Inventor
c/o Kawagoe Koujou Atsushi Kawagoe-shi Hada
c/o Kawagoe Koujou Akira Kawagoe-shi Shimizu
Kawagoe Koujou Kuniyasu Kawagoe-shi Harigai
Kawagoe Koujou Masayuki Kawagoe-shi Kimura
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pioneer Corp
Original Assignee
Pioneer Corp
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Publication date
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Publication of DE60029884T2 publication Critical patent/DE60029884T2/de
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Publication of DE60029884T8 publication Critical patent/DE60029884T8/de
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
    • G11B17/02Details
    • G11B17/04Feeding or guiding single record carrier to or from transducer unit
    • G11B17/041Feeding or guiding single record carrier to or from transducer unit specially adapted for discs contained within cartridges
    • G11B17/043Direct insertion, i.e. without external loading means
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B15/00Driving, starting or stopping record carriers of filamentary or web form; Driving both such record carriers and heads; Guiding such record carriers or containers therefor; Control thereof; Control of operating function
    • G11B15/675Guiding containers, e.g. loading, ejecting cassettes
    • G11B15/67544Guiding containers, e.g. loading, ejecting cassettes with movement of the cassette parallel to its main side and subsequent movement perpendicular thereto, i.e. front loading
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon

Landscapes

  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Feeding And Guiding Record Carriers (AREA)

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger zum Gebrauch in einem Kraftfahrzeug, insbesondere eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung zum Gebrauch in der Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger, wie aus US-A-5 852 594 bekannt ist.
  • Es ist wohlbekannt, dass eine Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger eine langgestreckte Öffnung (die an einer Frontplatte eines Vorrichtungshauptkörpers gebildet ist) hat, die das Einführen eines Aufzeichnungsträgers wie etwa einer CD (Compact Disc) oder einer MD (Minidisc) zulässt. Eine solche langgestreckte Öffnung kann mit einem Klappenkörper verschlossen oder geöffnet werden, wenn dieser an dem Vorrichtungshauptkörper angebracht oder davon abgenommen wird. Wenn ein Klappenkörper auch mit einem Anzeigeteil und einem Tastenbetätigungsteil versehen ist, kann dieser Klappenkörper auch als Betätigungsklappe bezeichnet werden.
  • Wenn ein Benutzer einen Aufzeichnungsträger unter Verwendung der oben beschriebenen Wiedergabevorrichtung abspielen möchte, wird der Klappenkörper geöffnet, um die an der Frontplatte des Vorrichtungshauptkörpers ausgebildete langgestreckte Öffnung freizugeben. Dann wird ein Aufzeichnungsträger wie etwa eine CD durch die langgestreckte Öffnung in den Vorrichtungshauptkörper eingeführt, so dass die CD automatisch in eine Wiedergabeposition geladen wird. Dann kann die geladene CD durch Betätigen der Tasten an der Vorderseite des Klappenkörpers wiedergegeben werden.
  • Dabei kann das Öffnen oder Schließen des Klappenkörpers der Wiedergabevorrichtung entweder automatisch unter Verwendung eines Motors oder manuell unter Nutzung des Leergewichts des Klappenkörpers selber erfolgen.
  • Wenn der Klappenkörper der Wiedergabevorrichtung unter Verwendung einer von einem Motor erzeugten Antriebskraft geöffnet oder geschlossen wird, kann der Öffnungs-/Schließvorgang gleichmäßig erfolgen. Diese Art von automatischem Öffnungs-/Schließvorgang führt jedoch dazu, dass eine Wiedergabevorrichtung eine komplexe In nenkonstruktion und eine große Anzahl Teile hat, wodurch die Herstellungskosten steigen.
  • Wenn ferner ein Klappenkörper von dem Vorrichtungshauptkörper abnehmbar ausgebildet ist, so dass ein Benutzer ihn beim Verlassen des Fahrzeugs mitnehmen kann, erhält man durch die Wiedergabevorrichtung, deren Klappenkörper entfernt worden ist, den Eindruck, dass die Wiedergabevorrichtung als Ganzes aus dem Fahrzeug entfernt worden ist, was einen möglichen Diebstahl verhindern soll. Ein solcher Klappenkörper vom abnehmbaren Typ führt jedoch dazu, dass die Wiedergabevorrichtung insgesamt komplexer wird, was zu weiteren Steigerungen der Herstellungskosten führt.
  • Wenn andererseits ein Klappenkörper einer Wiedergabevorrichtung manuell geöffnet oder geschlossen wird, indem ein Leergewicht des Klappenkörpers selber genutzt wird, kann er einen einfachen Aufbau wie etwa eine Druckanbringstruktur haben, die imstande ist, ein leichtes Öffnen/Schließen des Klappenkörpers zu bewirken. Die manuell betätigbare Konstruktion ist im Hinblick auf die kostengünstige Herstellung einer Wiedergabevorrichtung vorteilhaft. Da jedoch eine anfängliche Klappenöffnungsgeschwindigkeit unter Verwendung einer Feder von der Geschwindigkeit in der mittleren Periode unter Nutzung des Leergewichts verschieden ist, ist es schwierig, den Klappenkörper gleichmäßig zu öffnen, was zu einem unangenehmen Gefühl beim Öffnen und Schließen des Klappenkörpers führt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte, kostengünstige Wiedergabevorrichtung anzugeben, die einen Klappenkörper (eine Betätigungsklappe) hat, der bei manueller Betätigung gleichmäßig geöffnet und geschlossen und von dem Vorrichtungshauptkörper auf einfache Weise abgenommen werden kann, wodurch die oben angegebenen Probleme, die für den erörterten Stand der Technik spezifisch sind, gelöst werden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger angegeben, die folgendes aufweist: einen Vorrichtungshauptkörper, der eine Aufzeichnungsträger-Einführöffnung hat; einen Klappenkörper, der zur Anbringung an dem Vorrichtungshauptkörper ausgebildet ist, um die Einführöffnung zu schließen; ein erstes Zahnrad, das an dem Klappenkörper ausgebildet ist, wobei das erste Zahnrad mit Drehachsen des Klappenkörpers koaxial ist; ein zweites Zahnrad, das in dem Vorrichtungs hauptkörper vorgesehen und mit dem an dem Klappenkörper ausgebildeten ersten Zahnrad in Eingriff bringbar ist; ein Armelement, das von der Vorderseite des Vorrichtungshauptkörpers vorsteht, wobei das Armelement in den Vorrichtungshauptkörper einfahrbar ist, wenn von dem Klappenkörper Druck darauf aufgebracht wird, wenn der Klappenkörper an dem Vorrichtungshauptkörper geschlossen wird; eine Verblockungseinrichtung, die das Ausfahren oder Einfahren des Armelements und die Rotation des in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehenen zweiten Zahnrads gleichzeitig bewirkt; eine erste Drängeinrichtung, welche die Verblockungseinrichtung so drängt, dass das Armelement dazu veranlasst wird, nach außen in seine vollständig vorstehende Position auszufahren.
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist die Verblockungseinrichtung folgendes auf: das Armelement; das zweite Zahnrad und ein drittes Zahnrad, das mit dem zweiten Zahnrad koaxial ist; ein viertes Zahnrad, das mit dem dritten Zahnrad in Eingriff ist und von der ersten Drängeinrichtung in seiner Umfangsrichtung gedrängt wird; einen Vorsprung, der an einer Seite des vierten Zahnrads ausgebildet ist; einen Eingriffsbereich, der an dem Armelement zum Eingriff mit dem Vorsprung des vierten Zahnrads ausgebildet ist.
  • Nach einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die erste Drängeinrichtung eine Spiralfeder, die das vierte Zahnrad in seine Drehrichtung drängen kann.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Vorrichtungshauptkörper ein Paar von Festlegeelementen auf, die jeweils eine Drehachse des Klappenkörpers aufgrund einer zweiten Drängeinrichtung, die in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehen ist, gleitbar festlegen können.
  • Nach noch einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist das eine Ende jedes Festlegeelements an der Verblockungseinrichtung schwenkbar abgestützt, und auf das andere Ende des Festlegeelements wird von der zweiten Drängeinrichtung Druck aufgebracht, und das andere Ende wirkt als ein freies Ende; ein Paar von fest angeordneten vorstehenden Elementen sind an der Vorderseite des Vorrichtungshauptkörpers ausgebildet; die Drehachsen des Klappenkörpers sind zwischen den fest angeordneten vorstehenden Elementen und den Festlegeelementen gleitbar festgelegt.
  • Nach noch einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die zweite Drängeinrichtung eine Spiralfeder.
  • Die vorstehenden Ziele und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Perspektivansicht einer Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger, bei der die vorliegende Erfindung verwendet wird;
  • 2 ist eine Rückansicht eines Klappenkörpers (einer Betätigungsklappe) der Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger;
  • 3 ist eine Vorderansicht des Hauptkörpers der Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger, wobei der Klappenkörper zur besseren Veranschaulichung davon abgenommen ist;
  • 4 ist eine perspektivische Explosionsansicht, die einige wichtige Teile einer Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung und einer Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung zeigt;
  • 5 ist eine Seitenansicht, die einen Teil der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung zeigt;
  • 6 ist eine Seitenansicht, die einen Teil der Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung zeigt;
  • 7 ist eine erläuternde Ansicht, die einen Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließvorgang zeigt;
  • 8 ist eine erläuternde Ansicht, die einen Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließvorgang zeigt;
  • 9 ist eine erläuternde Ansicht, die einen Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließvorgang zeigt.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 wird eine bevorzugte Ausführungsform einer Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger gemäß der Erfindung beschrieben. In diesen Figuren dient die Richtung Y dazu, eine Aufzeichnungsträger-Einführrichtung zu bezeichnen, in der ein Aufzeichnungsträger in den Hauptkörper der Wiedergabevorrichtung eingeführt wird, die Richtung X dient dazu, eine Längsrichtung einer langgestreckten Öffnung zu bezeichnen, die an der Frontplatte des Vorrichtungshauptkörpers gebildet ist, und die Richtung Z dient dazu, eine sowohl zu der Richtung X als auch der Richtung Y senkrechte Richtung zu bezeichnen.
  • Zuerst wird auf die 1 und 2 Bezug genommen, um den Aufbau eines Klappenkörpers 2 zu verdeutlichen (der Klappenkörper kann auch als Betätigungsklappe bezeichnet werden, da es sich um einen Klappenkörper handelt, der mit einem Anzeigeteil und einem Tastenbetätigungsteil versehen ist), der einen Teil einer Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger bildet, die gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist. Im einzelnen ist 1 eine Perspektivansicht, die schematisch die Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger zeigt, und 2 ist eine Rückansicht des Klappenkörpers 2.
  • Wie 1 zeigt, weist die Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger einen Klappenkörper 2 und einen Vorrichtungshauptkörper 3 auf.
  • Der Klappenkörper 2 hat verschiedene Betriebsfunktionen wie etwa einen horizontal angeordneten langgestreckten Anzeige- bzw. Displayabschnitt 4, um einen Anwender mit verschiedenen Informationen zu versorgen, und eine Mehrzahl von Drucktasten 5, die unterhalb des Anzeigeabschnitts 4 angeordnet sind.
  • Außerdem hat der Klappenkörper 2 eine Verblockungslösetaste 6, die an einer oberen Ecke davon angeordnet ist (1). Ein vorstehendes Element 7 (2), das sich in Richtung Y erstreckt, ist an der Verblockungslösetaste 6 auf die in 2 gezeigte Weise angebracht. Dabei steht das vorstehende Element 7 durch ein Einführungsloch 8 vor, das an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 ausgebildet ist. Dieses vorstehende Element 7 ist so ausgebildet, dass es innerhalb einer vorgegebenen Distanz in Richtung Y bewegbar ist, wenn die Verblockungslösetaste 8 von einem Anwender gedrückt wird.
  • Ein Eingriffsvorsprung 9, der zum Eingriff mit dem Klappenkörper 2 an dem Vorrichtungshauptkörper 3 ausgebildet ist, ist vorstehend an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 in der Nähe des Einführungslochs 8 ausgebildet. Dabei erstreckt sich dieser Eingriffsvorsprung 9 in Y-Richtung und hat eine Führungsnut (nicht gezeigt), die sich ebenfalls in Y-Richtung erstreckt, an seiner inneren Bodenfläche. Die Führungsnut (nicht gezeigt) ist so ausgebildet, dass sie die Bewegung des vorstehenden Elements 7 führen kann.
  • Wie 2 zeigt, hat die Rückfläche des Klappenkörpers 2 ein Paar von Ausnehmungsbereichen 110 und 111, die an ihren beiden unteren Enden gebildet sind, ein Paar von Drehachsen 10 und 11, die in X-Richtung vorstehen, sind koaxial in den Ausnehmungsbereichen 110 und 111 vorgesehen, ein mit der Drehachse 10 koaxialer fest angeordneter Zahnradbereich 12 (ein erstes Zahnrad) ist in der Nähe der Drehachse 10 gebildet.
  • Als nächstes wird unter Bezugnahme auf 1 und 3 der Vorrichtungshauptkörper 2 der Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger beschrieben. Dabei ist 3 eine Vorderansicht des Vorrichtungshauptkörpers 3, von dem der Klappenkörper 2 abgenommen wurde.
  • Der Vorrichtungshauptkörper 3 hat dabei eine vorgegebene äußere Größe, die in Übereinstimmung mit bestimmten Standards ausgebildet ist, und ist zum Einbau in eine Fahrzeugkonsolenbox ausgebildet.
  • Ein Chassis des Vorrichtungshauptkörpers 3 weist eine Bodenplatte 13 auf, und ein Paar von einander zugewandten Seitenwänden 14 und 15 sind an beiden Seiten der Bodenplatte 13 durch Biegen einer identischen Platte gebildet. Eine Ladeeinrichtung (nicht gezeigt) und eine Aufzeichnungsträger-Wiedergabeeinrichtung (nicht gezeigt) sind an der Bodenplatte 13 angeordnet.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf 1 und 3 ist an der Vorderseite des Chassis (bestehend aus der Bodenplatte 13 sowie den Seitenwänden 14 und 15) eine rechteckige Frontplatte 16 vorgesehen. Diese Frontplatte 16 ist mit einer langgestreckten Einführöffnung 17 ausgebildet, die sich in X-Richtung erstreckt, so dass ein Aufzeichnungsträger wie etwa eine CD horizontal in den Vorrichtungshauptkörper 3 eingeführt werden kann.
  • Wie 1 und 3 zeigen, ist die Frontplatte 16 ferner mit einem Paar von vorstehenden Elementen 18 und 19 integral geformt, die an der linken und rechten Seite liegen. Zwei Öffnungen 20 und 21 sind in der Frontplatte 16 in Positionen gebildet, die nahe bei den vorstehenden Elementen 18 und 19 und höher als diese sind. Ferner sind, wie 3 zeigt, Öffnungen 22, 23 und 24 unterschiedlicher Gestalt nahe der rechten Seite an der Frontplatte 16 gebildet. In 3 bezeichnet 25 ein an der Frontplatte 16 gebildetes Schraubenloch.
  • Eine Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung zum Gebrauch in der Wiedergabevorrichtung 1 für Aufzeichnungsträger wird nachstehend unter Bezugnahme auf 4 und 5 beschrieben.
  • 4 ist eine perspektivische Explosionsansicht und zeigt eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung und eine Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung, die in den Vorrichtungshauptkörper 3 einzubauen sind. 5 ist eine Seitenansicht und zeigt einen Teil der Anbring-/-Abnahmeeinrichtung, von der Seitenwand 15 aus gesehen.
  • Wie die Zeichnungen zeigen, ist eine Abstützplatte 26, die zur Abstützung der Öffnungs-/-Schließeinrichtung und der Anbring-/-Abnahmeeinrichtung dient, mit einer Schraube 27 in einer vorbestimmten Position zwischen einem Ende der langgestreckten Einführöffnung 17 und der Seitenwand 15 befestigt. In 4 bezeichnet 28 ein Schraubenloch, das an der Abstützplatte 26 zur Aufnahme der Schraube 27 gebildet ist.
  • Gemäß 4 ist an der Abstützplatte 26 ein T-förmiges Durchgangsloch 29 gebildet, ein erstes Armelement 30 ist zwischen der Abstützplatte 26 und der Seitenwand 15 vorgesehen, und ein Vorsprung 31, der an dem ersten Armelement 30 gebildet ist, kann gleitend in dem T-förmigen Durchgangsloch 29 in Eingriff gelangen.
  • Das erste Armelement 30 hat allgemein L-förmige Konfiguration einschließlich eines Vorderendes 30a, das so geformt ist, dass es durch die Öffnung 22 der Frontplatte 16 eingesetzt werden und mit dem Vorsprung 9 in Eingriff gelangen kann, der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 gebildet ist. Außerdem hat das erste Armelement 30 einen nach oben weisenden Hakenbereich 32, der an seinem hinteren Ende 30b gebildet ist. Ferner ist eine Spiralfeder 34 vorgesehen, deren eines Ende an einem an der Abstützplatte 26 gebildeten Hakenbereich 33 angebracht ist, und deren anderes Ende an dem Hakenbereich 32 des ersten Armelements 30 angebracht ist. Auf diese Weise wird das erste Armelement 30 durch die Federkraft der Spiralfeder 34 nach unten gedrängt.
  • Ferner ist das erste Armelement 30 mit einer vertikal angeordneten und nach unten weisenden Führungsnut 35 ausgebildet. Ein an einer Seite des Abstützelements 26 ausgebil deter Vorsprung (nicht gezeigt) kann in Gleiteingriff mit der Führungsnut 35 gelangen, so dass das erste Armelement 30 stabilisiert werden kann, wenn es sich in Z-Richtung aufwärts und abwärts bewegt.
  • An dem unteren Bereich der Abstützplatte 26 sind Achslöcher 37, 39 und eine Nut 40 gebildet. Im einzelnen dient das Achsloch 37 dazu, ein zweites Armelement 36 mittels einer Schraube 42 schwenkbar zu haltern, das Achsloch 39 dient dazu, eine Drängfeder 38 mittels einer Schraube 45 zu haltern, damit das zweite Armelement 36 durch die Drängfeder 38 abwärts gedrängt werden kann, und die Nut 40 ist vorgesehen, damit ein Ende der Drängfeder 38 damit in Eingriff gelangen kann.
  • Das zweite Armelement 36 ist dabei ebenfalls in einer Position zwischen der Seitenwand 15 und der Abstützplatte 26 angeordnet. Ein Schraubenloch 41 durchsetzt das untere Ende des zweiten Armelements 36, wobei seine Axialrichtung mit derjenigen des Achslochs 37 der Abstützplatte 26 zusammenfällt. Nachdem ein Eingriffsstift 42 durch das Loch 41 des zweiten Armelements 36 und das Loch 37 der Abstützplatte 26 eingesetzt ist, ist das zweite Armelement 36 frei um das Loch 41 schwenkbar.
  • Der obere Bereich des zweiten Armelements 36 ist so geformt, dass er sich in Y-Richtung erstreckt, und sein Vorderende 36a ist durch eine Öffnung 21 der Frontplatte 16 eingesetzt, so dass es an der Oberseite des vorstehenden Elements 19 ankommt, das an der Frontplatte 16 (1) gebildet ist. Wenn das zweite Armelement 36 in die Öffnung 21 eingesetzt ist, ist die Länge, um die das zweite Armelement 36 über die Öffnung 21 hinaus vorsteht, so vorgegeben, dass sie geringfügig länger als diejenige des vorstehenden Elements 19 ist.
  • Die Unterseite des Vorderendes 36a des zweiten Armelements 36 ist zu einem umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 43 geformt. Auf diese Weise ist durch den umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 43 und das vorstehende Element 19 eine Festlegekonstruktion gebildet, so dass die Drehachse 10 des Klappenkörpers 2 dazwischen frei drehbar in der Vertikalrichtung festgelegt ist.
  • Andererseits ist an der oberen Oberfläche des zweiten Armelements 36 nahe seinem hinteren Ende eine langgestreckte Nut 44, die in Y-Richtung verläuft, ausgebildet. Ein Ende der Drängfeder 38, das allgemein in Y-Richtung verläuft, kann in der langgestreckten Nut 44 damit in Eingriff gelangen.
  • Im einzelnen ist die Drängfeder 38 eine Spiralfeder, die zwischen der Seitenwand 15 und der Abstützplatte 26 vorgesehen ist, und ist mit einer Schraube 45 an einer Seite der Abstützplatte 26 fest angebracht. Das andere Ende der Drängfeder 38 kann in Eingriff mit der Nut 40 der Abstützplatte 26 gelangen. Auf diese Weise übt die Drängfeder 38 eine vorgegebene Druckkraft auf das zweite Armelement 36 aus. Diese Art von Druckkraft bewirkt, dass das Vorderende 36a des zweiten Armelements 36 um das Loch 41 des zweiten Armelements 36 frei drehbewegbar ist, wodurch das Vorderende 36a des zweiten Armelements 36 ständig in eine Abwärtsrichtung gedrängt wird.
  • Wie 1 zeigt, ist dabei nahe der Seitenwand 14 ein drittes Armelement 46 vorgesehen (das dem zweiten Armelement 36 gleicht und dessen vorstehender Bereich von einer gleichartigen Drängfeder abwärts gedrängt wird). Das dritte Armelement 46 ist ebenfalls mit einem gleichartigen, umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 47 ausgebildet. Auf diese Weise ist eine Festlegekonstruktion durch den umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 47 und das vorstehende Element 18 auf die gleiche Weise gebildet, wie dies oben im Hinblick auf das zweite Armelement 36 und das vorstehende Element 19 beschrieben wird.
  • Bei Verwendung der obigen Konstruktion wird die Drehachse 10 des Klappenkörpers 2 zwischen dem vorstehenden Element 19 und dem zweiten Armelement 36 drehbar und abnehmbar in der Vertikalrichtung festgelegt, und die Drehachse 11 des Klappenkörpers 2 wird zwischen dem vorstehenden Element 18 und dem dritten Armelement 46 in der Vertikalrichtung drehbar und abnehmbar festgelegt. Auf diese Weise kann sich der Klappenkörper 2 um die Drehachsen 10 und 11 relativ zu dem Vorrichtungshauptkörper 3 frei drehbewegen.
  • Eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die 4 bis 6 beschrieben.
  • 6 ist eine Seitenansicht und zeigt schematisch eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung von der Seitenwand 15 aus gesehen.
  • Wie die Zeichnungen zeigen, sind an einer Seite der Abstützplatte 26 mehrere Stützachsen 48, 49 und 50 vorgesehen, die in X-Richtung vorstehen und voneinander mit einem vorgegebenen Abstand getrennt sind.
  • Unter Bezugnahme auf die 4 und 6 ist an dem Vorderende der Stützachse 48 (an der unteren Seite der Abstützplatte 26 positioniert) eine Zahnradanordnung vorgesehen, die ein großes Zahnrad 51A (ein zweites Zahnrad) und ein kleines Zahnrad 51B (ein drittes Zahnrad) aufweist. Wie 1 zeigt, steht das große Zahnrad 51A teilweise durch die Öffnung 24 der Frontplatte 16 vor, um mit dem fest angeordneten Zahnradbereich 12 (einem ersten Zahnrad) in Eingriff zu gelangen, der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 ausgebildet ist. Andererseits kann das kleine Zahnrad 51B mit einem Zahnrad 52 (einem vierten Zahnrad) in Eingriff gelangen, das von der Achse 49 abgestützt ist, die an einer allgemein zentralen Position der Abstützplatte 26 vorgesehen ist (6).
  • Wie 4 zeigt, ist eine Drängfeder 53 an einem Bereich 49A großen Durchmessers der Achse 49 angebracht, das Zahnrad 52 ist frei drehbar an einem Bereich 49B kleinen Durchmessers der Achse 49 angebracht. Ein Vorsprung 54 ist an dem Zahnrad 52 auf solche Weise ausgebildet, dass er der Abstützplatte 26 zugewandt ist. Auf diese Weise kann ein Ende der Drängfeder 53 in innigen Kontakt mit der Oberseite des Vorsprungs 54 gelangen, während gleichzeitig das andere Ende der Drängfeder 53 mit einem Eingriffselement 55 in Eingriff gelangen kann, das an der Abstützplatte 26 ausgebildet ist. Daher wird das Zahnrad 52 so gedrängt, dass es eine Tendenz zur Rotation im Uhrzeigersinn (gesehen von der Seitenwand 15 aus) hat, wobei der Bereich 49B kleinen Durchmessers als ein Rotationsmittelpunkt dient.
  • Die andere Seite des Zahnrads 52 ist mit einem in X-Richtung vorspringenden Vorsprung 56 versehen. Dieser Vorsprung 56 ist zum Eingriff mit einem vierten Armelement 57 bestimmt, das von einer an der Abstützplatte 26 festgelegten Achse 50 abgestützt ist.
  • Die Achse 50 ist an dem oberen Bereich der Abstützplatte 26 befestigt und hat einen Bereich 50A kleinen Durchmessers, der in einem langgestreckten Loch 58 in Gleiteingriff gelangen kann, das an dem vierten Armelement 57 ausgebildet ist und sich in Y-Richtung erstreckt. Dabei kann aufgrund des Bereichs 50A kleinen Durchmessers der Achse 50 das vierte Armelement 57 innerhalb der Länge des langgestreckten Lochs 58 in Y-Richtung gleiten.
  • Ferner ist an der unteren Seite des vierten Armelements 57 ein sich in Z-Richtung erstreckendes Steuerloch 59 ausgebildet. In dem Steuerloch 59 gelangt der Vorsprung 56 des Zahnrads 52 in Eingriff.
  • Der obere Bereich des vierten Armelements 57 erstreckt sich in Y-Richtung. Ein Vorderende 57a des vierten Armelements 57 kann durch eine an der Frontplatte 16 gebildete Öffnung 23 eingesetzt werden und kann somit bis zu einer räumlichen Position vor der Frontplatte 16 vorspringen. Auf diese Weise wird bei Rotation des Zahnrads 52 das vierte Armelement 57 veranlasst, sich innerhalb einer vorgegebenen Distanz in Y-Richtung vor und zurück zu bewegen.
  • Wenn bei Verwendung der obigen Konstruktion der Klappenkörper 2 nicht an der Vorderseite der Frontplatte 16 angebracht ist, bewirkt eine Drängkraft der Drängfeder 53, dass sich das Zahnrad im Uhrzeigersinn dreht, wodurch das vierte Armelement 57, das mit dem Zahnrad 52 verbunden ist, dazu veranlasst wird, sich in eine räumliche Position vor der Frontplatte 16 zu bewegen.
  • Wenn andererseits der Klappenkörper 2 an der Vorderseite der Frontplatte 16 angebracht ist, wird das vierte Armelement 57 von der Rückfläche des Klappenkörpers 2 nach hinten gedrückt, so dass das Armelement 57 in Y-Richtung zurückbewegt wird. Auf diese Weise wird das mit dem Armelement 57 verbundene Zahnrad 52 veranlasst, sich im Gegenuhrzeigersinn zu drehen, wobei es gegen die Drängkraft der Drängfeder 53 wirkt.
  • Somit werden die Rotation des Zahnrads 52 und die Linearbewegung des vierten Armelements 57 zu genau dem gleichen Zeitpunkt ausgeführt.
  • Die oben beschriebene Konstruktion bildet eine Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung und eine Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung, die sich (in der Querrichtung des Vorrichtungshauptkörpers 3) von einem Ende der langgestreckten Einführöffnung 17 bis zu der Seitenwand 15 des Vorrichtungshauptkörpers 3 erstreckt. Daher nimmt die Ausbildung dieser Einrichtung nur sehr wenig Raum ein und belässt viel Platz für eine Ladeeinrichtung und eine Wiedergabeeinrichtung, wodurch eine Vergrößerung des Vorrichtungshauptkörpers wirksam vermieden wird.
  • Als nächstes werden unter Bezugnahme auf die 7, 8 und 9 die Funktionsweisen der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung und der Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Dabei sind die 7, 8 und 9 erläuternde Ansichten, welche die Funktionsweisen der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung und der Klappenkörper-Öffnungs-/- Schließeinrichtung zeigen, wobei alle diese Einrichtungen von der Seitenwand 15 des Vorrichtungshauptkörpers 3 aus gesehen sind.
  • In der Praxis ist eine Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung nahe der Seitenwand 14 gleich wie die Klappenkörper-Anbring-/Abnahmeeinrichtung nahe der Seitenwand 15. Daher entfällt die gleichartige Erläuterung der Klappenkörper-Anbring-/-Abnahmeeinrichtung nahe der Seitenwand 14.
  • 7 dient der Veranschaulichung einer Anordnung, wobei der Klappenkörper 2 an der Frontplatte 16 angebracht ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Drehachse 10 des Klappenkörpers 2 zwischen dem zweiten Armelement 36 (das als Festlegeelement dient) und dem vorstehenden Element 19 (nahe der Seitenwand 15) festgelegt, wogegen die Drehachse 11 des Klappenkörpers 2 zwischen dem dritten Armelement 46 (das als Festlegeelement dient) und dem vorstehenden Element 18 (nahe der Seitenwand 14) festgelegt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 gebildete Eingriffsvorsprung 9 in Eingriff mit dem Vorderende 30a des ersten Armelements 30, wodurch ein gewünschter Eingriff zwischen der Rückfläche des Klappenkörpers 2 und der Frontplatte 16 des Vorrichtungshauptkörpers 3 bewirkt wird.
  • Wenn der Klappenkörper 2 ferner an der Frontplatte 16 des Vorrichtungshauptkörpers 3 angebracht worden ist, wird die langgestreckte Einführöffnung 17 der Frontplatte 16 von der Rückfläche des Klappenkörpers 2 verschlossen, und das vierte Armelement 57 wird in Y-Richtung mit Druck von der Rückfläche des Klappenkörpers 2 beaufschlagt. Auf diese Weise hat das vierte Armelement 57 die Tendenz, das Zahnrad 52 (das mit dem Armelement 57 verbunden ist) zu veranlassen, sich im Uhrzeigersinn gegen die Drängkraft der Drängfeder 53 zu drehen. Zu diesem Zeitpunkt ist das Zahnrad 51A der Doppelzahnradeinheit 51 in Eingriff mit dem fest angeordneten Zahnradbereich 12 des Klappenkörpers 2, so dass das Zahnrad 51A (das dazu tendiert, im Gegenuhrzeigersinn gedreht zu werden) dazu tendiert, das Zahnrad 52 weiter zu veranlassen, sich mittels des Zahnrads 51B im Uhrzeigersinn zu drehen.
  • Dann wird der Verblockungslöseknopf 6 des Klappenkörpers 2 gedrückt, so dass das vorstehende Element 7 in Y-Richtung geschoben wird und die Unterseite des Vorderendes 30a des ersten Armelements 30 erreicht. In diesem Augenblick wird das Vorderende 30a des ersten Armelements 30 gegen die Drängkraft der Spiralfeder 34 etwas nach oben bewegt, so dass das Vorderende 30a selber sich von dem Eingriffsvorsprung 9 trennt, der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 ausgebildet ist.
  • Auf diese Weise kann sich der Klappenkörper 2, der um die Achsen 10 und 11 frei drehbar ist, von der Frontplatte 16 wegdrehen infolge einer Vorspringkraft des vierten Armelements 57 (das in der Zeichnung nach links von dem Zahnrad 52 bewegt wird, welches infolge einer Rückstellkraft der Drängfeder 53 im Gegenuhrzeigersinn gedreht wird) und einer Wirkung des fest angeordneten Zahnradbereichs 12 des Klappenkörpers 2 (der fest angeordnete Zahnradbereich 12 ist in Eingriff mit dem Zahnrad 51A der Doppelzahnradanordnung 51, das von dem Zahnrad 52 im Uhrzeigersinn gedreht wird).
  • Da das Öffnen des Klappenkörpers 2 durch eine Rückstellkraft der Drängfeder 53 bewirkt wird, kann somit ein Öffnungsvorgang mit konstanter Geschwindigkeit erreicht werden. Auch wenn also das Vorderende 57a des vierten Armelements 57 von der Rückfläche des Klappenkörpers 2 getrennt ist, fährt der Klappenkörper 2 mit seiner Drehbewegung infolge des (sich immer noch drehenden) Zahnrads 52 fort, so dass der fest angeordnete Zahnradbereich 12 (der mit dem Zahnrad 51A in Eingriff ist, das sich im Uhrzeigersinn dreht) veranlasst wird, sich im Gegenuhrzeigersinn zu drehen. Somit ist der Klappenkörper 2 imstande, seine Drehbewegung fortzusetzen, um die langgestreckte Einführöffnung 17 freizugeben.
  • Nachdem andererseits das Zahnrad 52 aufgehört hat, sich zu drehen, hört der fest angeordnete Zahnradbereich 12, der mit dem Zahnrad 51A in Eingriff ist, ebenfalls auf, sich zu drehen, so dass die Drehbewegung des Klappenkörpers 2 angehalten wird. Dann kann ein Benutzer eine relativ große Zugkraft zur Anwendung bringen, um den Klappenkörper 2 herauszuziehen. Auf diese Weise kann die Drehachse 10 aus der Position zwischen dem vorstehenden Element 19 und dem zweiten Armelement 36 gleiten, während gleichzeitig die Drehwelle 11 aus der Position zwischen dem vorstehenden Element 18 und dem dritten Armelement 46 gleiten kann, wodurch die Abnahme des Klappenkörpers 2 von dem Vorrichtungshauptkörper 3 komplettiert wird.
  • Als nächstes wird ein Anbringvorgang zum Anbringen des Klappenkörpers 2 an dem Vorrichtungshauptkörper 3 beschrieben.
  • Wenn der Klappenkörper 2 an dem Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht werden soll, wird der Klappenkörper 2 zuerst horizontal so angeordnet, dass sein unterer Rand der Frontplatte 16 zugewandt ist. Dann wird die Drehachse 10 des Klappenkörpers 2 zwischen das zweite Armelement 36 und das vorstehende Element 19 eingesetzt, während gleichzeitig die Drehachse 11 des Klappenkörpers 2 zwischen das dritte Armelement 46 und das vorstehende Element 18 eingesetzt wird.
  • Anschließend wird auf den Klappenkörper 2 eine relativ große Druckkraft aufgebracht, so dass die Drehachse 10 das freie Ende des Armelements 36 veranlasst, sich gegen die Drängkraft der Drängfeder 38 etwas nach oben zu bewegen, wodurch das Vorderende des zweiten Armelements 36 geringfügig von dem vorstehenden Element 19 getrennt wird, so dass die Drehachse 10 in dem umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 43 in Eingriff gelangen kann.
  • Gleichzeitig veranlasst die Drehachse 11 das freie Ende des dritten Armelements 46, sich gegen die Drängkraft einer anderen Drängfeder (nicht gezeigt) etwas nach oben zu bewegen, wodurch das Vorderende des dritten Armelements 46 geringfügig von dem vorstehenden Element 18 getrennt wird, so dass die Drehachse 11 in dem umgekehrt U-förmigen Ausnehmungsbereich 47 in Eingriff gelangen kann. Nunmehr ist das Zahnrad 51A der Doppelzahnradanordnung 51 in Eingriff mit dem feststehenden Zahnradbereich 12 des Klappenkörpers 2.
  • Danach wird der Klappenkörper 2 um die Drehachsen 10 und 11 im Uhrzeigersinn (in den Zeichnungen) geschwenkt. Auf diese Weise wird der Zahnradbereich 12 veranlasst, sich im Uhrzeigersinn zu drehen, so dass das Zahnrad 51A im Gegenuhrzeigersinn gedreht wird. Infolgedessen wird das Zahnrad 52 veranlasst, sich durch das Zahnrad 51B im Uhrzeigersinn zu drehen.
  • So wird der Klappenkörper 2 allmählich um die Drehachsen 10 und 11 so geschwenkt, dass er an der Frontplatte 16 des Vorrichtungshauptkörpers 3 angebracht wird. Dabei gelangt der an der Rückfläche des Klappenkörpers 2 gebildete Eingriffsvorsprung 9 mit dem Vorderende 30a des ersten Armelements 30 in Eingriff, das durch die Frontplatte 16 vorsteht, wodurch das Vorderende 30a geringfügig gehoben wird. Bei Beendigung des Eingriffs zwischen dem Vorderende 30a des ersten Armelements 30 und dem Eingriffsvorsprung 9 des Klappenkörpers 2 ist damit der Gesamtvorgang zur Anbringung des Klappenkörpers 2 an dem Vorrichtungshauptkörper 3 beendet.
  • Da bei Verwendung der oben beschriebenen Erfindung die Rückwärtsbewegung des vierten Armelements 57 die Doppelzahnradanordnung 51 veranlasst, sich im Gegenuhrzeigersinn zu drehen, wird auch dann, wenn der Klappenkörper 2 vertikal (mit seiner Rückfläche in einer vertikalen Position) an dem Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht wird, oder auch dann, wenn der Klappenkörper 2 schräg an dem Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht wird, das vierte Armelement 57 dennoch von der Rückfläche des Klappenkörpers 2 mit Druck beaufschlagt, so dass der Klappenkörper 2 durch den Eingriff zwischen dem Zahnradbereich 12 und der Doppelzahnradanordnung 51 gleichmäßig an dem Vorrichtungshauptkörper 3 angebracht wird.
  • Die in 1 gezeigte Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung braucht jedoch nicht unbedingt auf die rechtsseitige Position beschränkt zu sein, die in den beigefügten Zeichnungen gezeigt ist; es ist ebenso möglich, die Klappenkörper-Öffnungs-/-Schließeinrichtung an der linken Seite vorzusehen.
  • Somit weist die Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger folgendes auf: einen Vorrichtungshauptkörper, der eine Aufzeichnungsträger-Einführöffnung hat; einen Klappenkörper, der zur Anbringung an dem Vorrichtungshauptkörper ausgebildet ist, um die Einführöffnung zu schließen; ein erstes Zahnrad, das an dem Klappenkörper ausgebildet ist, wobei das erste Zahnrad mit Drehachsen des Klappenkörpers koaxial ist; ein zweites Zahnrad, das in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehen und mit dem an dem Klappenkörper ausgebildeten ersten Zahnrad in Eingriff bringbar ist; ein Armelement, das von der Vorderseite des Vorrichtungshauptkörpers vorsteht, wobei das Armelement in den Vorrichtungshauptkörper einfahrbar ist, wenn von dem Klappenkörper Druck darauf aufgebracht wird, wenn der Klappenkörper an dem Vorrichtungshauptkörper geschlossen wird; eine Verblockungseinrichtung, die das Ausfahren oder Einfahren des Armelements und die Rotation des in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehenen zweiten Zahnrads gleichzeitig bewirkt; eine erste Drängeinrichtung, welche die Verblockungseinrichtung so drängt, dass das Armelement dazu veranlasst wird, nach außen in seine vollständig vorstehende Position auszufahren. Daher kann das genannte Armelemente in seine ausgefahrene Position gedrängt werden, um den Klappenkörper zu öffnen, und somit kann die Klappenöffnungsgeschwindigkeit durch die Verblockungseinrichtung konstant gemacht werden, so dass der Klappenkörper gleichmäßig geöffnet werden kann, wodurch das Betätigungsgefühl beim Öffnen des Klappenkörpers verbessert wird.
  • Vorstehend werden zwar die derzeit bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gezeigt und beschrieben, es versteht sich jedoch, dass diese Angaben nur der Veranschaulichung dienen und zahlreiche Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne vom Umfang der Erfindung gemäß den beigefügten Patentansprüchen abzuweichen.

Claims (6)

  1. Wiedergabevorrichtung (1) für Aufzeichnungsträger, die Folgendes aufweist: einen Vorrichtungshauptkörper (3), der eine Aufzeichnungsträger-Einführöffnung hat; einen Klappenkörper (2), der zur Anbringung an dem Vorrichtungshauptkörper ausgebildet ist, um die Einführöffnung (17) zu schließen; ein erstes Zahnrad (12), das an dem Klappenkörper (2) ausgebildet ist, wobei das erste Zahnrad (12) mit Drehachsen (10, 11) des Klappenkörpers (2) koaxial ist; ein zweites Zahnrad (51A), das in dem Vorrichtungshauptkörper (3) vorgesehen und mit dem an dem Klappenkörper (2) ausgebildeten ersten Zahnrad (12) in Eingriff bringbar ist; ein Armelement (36), das von der Vorderseite des Vorrichtungshauptkörpers ((3) vorsteht, wobei das Armelement (36) in den Vorrichtungshauptkörper (3) einfahrbar ist, wenn von dem Klappenkörper (2) Druck darauf aufgebracht wird, wenn der Klappenkörper (2) an dem Vorrichtungshauptkörper (3) geschlossen wird; eine erste Drängeinrichtung (38), die das Armelement (36) dazu drängt, nach außen in seine vollständig vorstehende Position auszufahren; gekennzeichnet durch eine Verblockungseinrichtung, die das Ausfahren oder Einfahren des Armelements (36) und die Rotation des in dem Vorrichtungshauptkörper (3) vorgesehenen zweiten Zahnrads (51A) gleichzeitig bewirkt; wobei die erste Drängeinrichtung (38) die Verblockungseinrichtung so drängt, dass das Armelement (36) dazu veranlasst wird, nach außen in seine vollständig vorstehende Position auszufahren.
  2. Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, wobei die Verblockungseinrichtung Folgendes aufweist: das Armelement; das zweite Zahnrad und ein drittes Zahnrad, das mit dem zweiten Zahnrad koaxial ist; ein viertes Zahnrad, das mit dem dritten Zahnrad in Eingriff ist und von der ersten Drängeinrichtung in seine Umfangsrichtung gedrängt wird; einen Vorsprung, der an einer Seite des vierten Zahnrads ausgebildet ist; einen Eingriffsbereich, der an dem Armelement zum Eingriff mit dem Vorsprung des vierten Zahnrads ausgebildet ist.
  3. Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger nach Anspruch 2, wobei die erste Drängeinrichtung eine Spiralfeder ist, die das vierte Zahnrad in seine Drehrichtung drängen kann.
  4. Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Vorrichtungshauptkörper ein Paar von Festlegeelementen aufweist, die jeweils eine Drehachse des Klappenkörpers aufgrund einer zweiten Drängeinrichtung, die in dem Vorrichtungshauptkörper vorgesehen ist, gleitbar festlegen können.
  5. Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger nach Anspruch 4, wobei das eine Ende jedes Festlegeelements an der Verblockungseinrichtung schwenkbar abgestützt ist und auf das andere Ende des Festlegeelements von der zweiten Drängeinrichtung Druck aufgebracht wird und das andere Ende als ein freies Ende wirksam ist; wobei ein Paar von fest angeordneten vorstehenden Elementen an der Vorderseite des Vorrichtungshauptkörpers ausgebildet sind; wobei die Drehachsen des Klappenkörpers zwischen den fest angeordneten vorstehenden Elementen und den Festlegeelementen gleitbar festgelegt sind.
  6. Wiedergabevorrichtung für Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die zweite Drängeinrichtung eine Spiralfeder ist.
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