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DE60028761T2 - Vorrichtung für optische verbindung - Google Patents

Vorrichtung für optische verbindung Download PDF

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DE60028761T2
DE60028761T2 DE60028761T DE60028761T DE60028761T2 DE 60028761 T2 DE60028761 T2 DE 60028761T2 DE 60028761 T DE60028761 T DE 60028761T DE 60028761 T DE60028761 T DE 60028761T DE 60028761 T2 DE60028761 T2 DE 60028761T2
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optical
layer
optical fibers
fibers
flexibility
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DE60028761T
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Kyoichi Technical Research Laborator Shizuoka-shi SASAKI
Ritsu Technical Research Laboratory Shizuoka-shi KAWASE
Ken Technical Research Laboratory Shizuoka-shi SUKEGAWA
Tatsushi Technical Research Laborato Shizuoka-shi KOBAYASHI
Koichi Nippon Telegraph and Tel. Cor Musashino-shi ARISHIMA
Mamoru Nippon Telegraph and Tel. Cor Musashino-shi HIRAYAMA
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Tomoegawa Co Ltd
NTT Inc
Original Assignee
Nippon Telegraph and Telephone Corp
Tomoegawa Paper Co Ltd
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Description

  • Detaillierte Erklärung der Erfindung
  • Technischer Bereich der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich auf eine optische Verbindungsvorrichtung (optische Leiterplatte) zum gegenseitigen Verbinden von optischen Komponenten, Teilen und/oder Vorrichtungen, welche im optischen Kommunikationswesen oder der optischen Informationsverarbeitung verwendet werden, wie zum Beispiel optische Komponenten, optische Schaltungsbaugruppen und optische Schaltungsvorrichtungen.
  • Stand der Technik
  • Um optische Verbindungen zwischen mehreren optischen Komponenten in einer optischen Schaltungsbaugruppe oder optische Verbindungen zwischen mehreren optischen Schaltungsbaugruppen oder zwischen optischen Schaltungsvorrichtungen, auf denen jeweils optische Baugruppen angebracht sind, zu ermöglichen, sind diese optischen Komponenten, optischen Schaltungsbaugruppen und optischen Schaltungsvorrichtungen an Anschlüssen davon mit optischen Verbindern versehen, um sie über optische Fasern zusammen zu verbinden. Da diese optischen Fasern in diesem Fall mit Spiel angeordnet werden müssen, ist es eine augenblickliche Sachlage, dass auf einer optischen Schaltungsbaugruppe oder innerhalb und/oder auf einer Rückseite einer optischen Schaltungsvorrichtung kompliziert geführte Leitungen der optischen Fasern sich einander überschneidend in der Form eines Vogelnests erstrecken und infolgedessen einen großen Raum in Anspruch nehmen. Für ein optisches Verbindungsverfahren, welches komplex ist und wie zuvor beschrieben einen großen Raum benötigt, wurde ein Vorschlag gemacht, als ein einfaches Verfahren, welches überall optische Fasern auf einer zweidimensionalen Ebene wie gewünscht führt, eine Schicht oder ein Substrat mit einem darauf beschichteten druckempfindlichen Klebstoff zu verwenden, und optische Fasern durch den druckempfindlichen Klebstoff an der Stelle zu halten, wie in der JP 2,574,611 B offenbart.
  • Im Übrigen erhält man die optische Verbindungsvorrichtung, welche in der JP 2,574,611 B offenbart ist, auf eine derartige Art und Weise, dass nach ihrer Herstellung optische Fasern durch einen druckempfindlichen Klebstoff, welcher auf ein Substrat (Basisschicht) geschichtet ist, angeordnet sind, um ein Routingmuster auszubilden und das Routingmuster wird dann mit dem gleichen Material, wie das Material, dass für das Substrat verwendet wird, bedeckt, wodurch eine Schutzschicht ausgebildet wird. Dieses Verfahren geht jedoch mit Problemen einher, weil, indem eine Anzahl derartig angeordneter optischer Fasern ansteigt und die optischen Fasern überschneidende Abschnitte (überkreuztes Führen) in den so ausgebildeten Routingmustern weiter erhöhen, die resultierende Leitschicht der optischen Fasern dicker wird und, da die klebrige Oberfläche, mit welcher die optischen Fasern in Berührung sind, an den überlappenden Abschnitten der optischen Fasern kleiner werden, die Schutzschicht nicht eben angeordnet werden kann. Es gibt ein weiteres Problem, weil an den überschneidenden Abschnitten der optischen Fasern in dem Routingmuster die Befestigungskraft durch den druckempfindlichen Klebstoff schwächer wird und den optischen Fasern ermöglicht wird, sich zu bewegen, ergeben sich dadurch Verschiebungen in dem Routingmuster (ein Verlust der Unversehrtheit des Routingmusters). Außerdem erstreckt sich der Durchmesser üblicher optischer Fasern von 125 bis 250 μm, so dass an einem überschneidenden Bereich von drei optischen Fasern beispielsweise die Routingschicht der optischen Fasern 375 bis 750 μm dick wird. Ein Erhöhen der überschneidenden Abschnitte der optischen Fasern in einem Routingmuster bildet angehobene Abschnitte (Lufttaschen) in einer Schutzschicht um optische Fasern unterhalb der Schutzschicht aus, so dass ein Problem in der Zuverlässigkeit gegen Temperaturen und Feuchtigkeiten entsteht und zusätzlich die optische Leiterplatte äußerst schwach bezüglich eines Bruchs, welcher durch Verformen, wie zum Beispiel Biegen, verursacht werden kann, wird. Außerdem, da die Schichtsubstrate auf beiden Seiten der zweidimensional geführten optischen Fasern angeordnet sind, weist die optische Verbindungsvorrichtung eine bemerkenswert reduzierte Flexibilität auf und infolgedessen wird eine Anordnung von erweiterten Streifen für eine Verbindung von optischen Komponenten mit sich selbst auf einer optischen Schaltungsbaugruppe oder einer Verbindung von optischen Schaltungsbaugruppen zusammen benötigt. Deshalb, wenn es nicht viel Platz für die Anordnung der optischen Verbindungsvorrichtung gibt, gibt es ein Problem, dass die optische Verbindungsvorrichtung aufgrund unzureichender Flexibilität und Biegbarkeit nicht verwendet werden kann.
  • Um diese Probleme zu lösen wurde untersucht, die optischen Fasern, welche einander erweitert überkreuzen, durch Ausbilden einer Harzschutzschicht auf den optischen Fasern, welche auf einer Klebeschicht geführt sind, zu befestigen. In einem derartigen Fall weist jedoch die optische Leiterplatte als Ganzes eine bemerkenswert reduzierte Flexibilität auf, da die optischen Fasern als ein Verstärkungsmaterial in den Abschnitten dienen, wo die optischen Fasern kompliziert mit überschneidendem Zustand geführt sind, und eine Biegbarkeit der optischen Fasern, welche im überschneidenden Zustand geführt sind, des Substrats und der Harzschutzschicht voneinander unterschiedlich sind. Deshalb, wenn es nicht viel Platz für die Anordnung der optischen Verbindungsvorrichtung gibt, ist dort das gleiche Problem wie bei der optischen Verbindungsvorrichtung, welche in der JP 2,574,611 B offenbart ist, dass die optische Verbindungsvorrichtung aufgrund unzureichender Flexibilität und Biegbarkeit nicht verwendet werden kann.
  • Um die zuvor genannten Probleme der unzureichenden Flexibilität und Biegbarkeit zu lösen, wurde versucht, die geführten optischen Fasern in einem in einer Harzschutzschicht von hoher Flexibilität eingebetteten Zustand ohne Verwendung eines Basisfilms zu befestigen und zu schützen. In einem derartigen Fall gibt es ein Problem, dass die optische Verbindungsvorrichtung eine schwache Selbsttragefähigkeit aufweist, obwohl ihre Flexibilität und Biegbarkeit hoch sind, und es wird notwendig sie aufgrund einer komplizierten Handhabung vorsichtig zu behandeln.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf ein Lösen verschiedener Probleme der herkömmlichen Technik, wie zum Beispiel der zuvor beschriebenen, erstellt. Speziell beschrieben ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine selbsttragende optische Verbindungsvorrichtung bereitzustellen, welche es ermöglicht, optische Vorrichtungen, wie zum Beispiel optische Komponenten, optische Schaltungsbaugruppen und optische Schaltvorrichtungen, leicht zu verbinden und welche eine hohe Flexibilität aufweist und einfach gehandhabt werden kann.
  • Eine optische Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst eine Basisschicht, welche eine zweidimensi onale Ebene und Flexibilität aufweist, mehrere optische Fasern, welche auf mindestens einer Seite der Basisschicht geführt werden, und eine Schutzharzschicht, welche Flexbilität aufweist, und durch welche die geführten optischen Fasern an der Stelle gehalten werden und geschützt werden, wobei die optische Verbindungsvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Basisschicht eine Öffnung in dem Bereich, wo die optischen Fasern einander kreuzen, aufweist, um Flexibilität und Biegbarkeit zu verbessern, und wobei die optischen Fasern in einem eingebetteten Zustand in der Schutzharzschicht ohne Vorhandensein der Basisschicht in dem Bereich an der Stelle gehalten und geschützt werden.
  • Eine optische Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist in Anspruch 1 definiert.
  • Eine optische Verbindungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist mindestens zwei flexible Basisschichten, welche eine zweidimensionale Ebene aufweist, auf, die dadurch gekennzeichnet ist, dass mindestens zwei optische Verbindungsvorrichtungen der oben erwähnten ersten Ausführungsform gestapelt sind, um eine gestapelte Struktur auszubilden.
  • Gemäß der Erfindung ist es möglich die Flexibilität der optischen Verbindungsvorrichtung zu verbessern, da die Basisschicht in dem Bereich, wo die kompliziert geführten optischen Fasern mit geringerer Flexibilität sich einander überlappend erstrecken, nicht existiert und die optischen Fasern in einer Form eingebettet in mindestens einer der Schutzharzschichten mit höherer Flexibilität an der Stelle gehalten und geschützt werden.
  • Insbesondere ist die optische Verbindungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung leicht zu handhaben, da eine flexible Basisschicht in dem größeren Anteil der Vorrichtung vorhanden ist, während die Flexibilität der Vorrichtung bemerkenswert verbessert wird, da keine Basisschicht sondern eine Schutzharzschicht, welche eine größere Flexibilität aufweist, in dem Bereich vorhanden ist, wo eine Flexibilität niedrig wird, da die optischen Fasern kompliziert geführt sind oder in dem Bereich, wo Flexibilität zum Arbeiten gefordert ist. Dementsprechend wird es möglich, durch Verwenden der optischen Verbindungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung das Anbringen ohne ein Beeinträchtigen optischer und mechanischer Eigenschaften der optischen Verbindungsvorrichtung leicht zu erreichen, wenn eine große Flexibilität in einem kleinen Raum zum Anordnen der optischen Verbindungsvorrichtung, wie zum Beispiel optische Komponenten, optische Schaltungsbaugruppen und optische Schaltungsvorrichtungen, gefordert ist.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht von oben einer veranschaulichenden optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. 2 ist eine Querschnittsansicht der optischen Verbindungsvorrichtung der 1. 3 ist eine Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels der optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. 4 ist eine Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels der optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. 5 ist eine Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels der optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. 6 ist eine Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels der optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Beste Ausführungsformen der Erfindung
  • Bezugnehmend auf die Zeichnungen werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung im Folgenden im Detail beschrieben.
  • 1 ist eine teilweise aufgeschnittene Draufsicht von oben einer veranschaulichenden optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. 2(a) ist eine Querschnittsansicht einer Linie A-A der 1 und 2(b) ist eine Querschnittsansicht der Linie B-B der 1. In 1 und 2 sind auf einem umgebenden Bereich in der optischen Verbindungsvorrichtung mehrere optische Fasern 4 zweidimensional über eine Klebeschicht 3, welche auf einer Seite der Basisschicht 1, die Flexibilität aufweist, vorgesehen ist, geführt und die optischen Fasern 4 sind durch eine Schutzharzschicht 2, welche Flexibilität aufweist, befestigt und geschützt. Gegenüberliegende Enden der optischen Fasern 4 sind in Endabschnitten 5 ausgebildet, welche geeignet sind, optische Verbindungen zu ermöglichen. Optische Komponenten 6, zum Beispiel optische Verbinder, sind mit den Endabschnitten verbunden. Die Endabschnitte 5 können mit den optischen Komponenten 6 integriert sein. Bezeichnet mit Bezugszeichen 7 sind Randabschlüsse, welche zum Anordnen der Schutzharzschichten angeordnet sind. Der mittlere Bereich der optischen Verbindungsvorrichtung, wo mehrere optische Fasern 4 einander überschneidend kompliziert geführt sind, weist keine Basisschicht auf, da die Basisschicht eine Öffnung C aufweist. Die optischen Fasern 4 werden durch die Schutzharzschicht 2a, die flexibel ist, befestigt und geschützt, die aus dem gleichen oder verschiedenartigem wie dem der Schutzharzschicht 2, die flexibel ist, gefertigt ist.
  • 3 bis 6 sind Querschnittsansichten weiterer Beispiele von optischen Verbindungsvorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung. Bei der optischen Verbindungsvorrichtung der 3 sind mehrere optische Fasern 4' zweidimensional auf der anderen Seite der Basisschicht 1, welche eine in 2 gezeigte Öffnung aufweist, über eine weitere Klebeschicht 3' anstatt einer Kunstharzschicht 2a geführt. Die geführten optischen Fasern 4' sind durch die Schutzharzschicht 2', die flexibel ist, befestigt und geschützt.
  • Die optische Verbindungsvorrichtung der 4 weist eine Struktur auf, bei der mehrere optische Fasern 4 auf einer Seite einer flexiblen Basisschicht 1, welche eine Öffnung aufweist, durch die Schutzharzschicht 2, die flexibel ist, befestigt sind, und in welcher eine Schutzharzschicht 2a, die flexibel ist, auf der anderen Seite der Basisschicht 1 über eine Klebeschicht 3' vorgesehen ist, um eine Flexibilität der optischen Verbindungsvorrichtung zu verbessern. Bei der optischen Verbindungsvorrichtung der 5 sind mehrere optische Fasern 4' zweidimensional über die Klebeschicht 3' geführt, welche auf der anderen Seite der Basisschicht 1, wie in 4 gezeigt, bereitgestellt ist. Die geführten optischen Fasern 4' sind durch die Schutzharzschicht 2', die flexibel ist, befestigt und geschützt. Bei der optischen Verbindungsvorrichtung der 6 sind zwei in 5 gezeigte optische Verbindungsvorrichtungen 8 und 8 über eine Klebeschicht 3a verbunden, um eine gestapelte Struktur auszubilden.
  • In jeder optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung sind keine speziellen Beschränkungen auf die eine oder die mehreren Basisschichten, die flexibel sind, auferlegt, wobei jede davon eine zweidimensionale Ebene zum Stützen der geführten optischen Fasern darauf aufweist. Bei spiele der Basisschichten können Glas-Epoxidharzverbundstoffsubstrate, Polyesterschichten, Polyimidschichten und Gels, Kautschuke oder Schaumstoffe aus organischen Materialien, wie zum Beispiel Silikon oder Urethan, aufweisen. Eine beliebige Schicht ist insofern verwendbar, als sie in üblichen elektronischen Teilen oder elektrischen Teilen verwendet wird. Ferner können die Basisschichten von einer beliebigen Form sein.
  • Optische Fasern, welche in der vorliegenden Erfindung zu führen sind, können in Abhängigkeit von dem Verwendungszweck der optischen Verbindungsvorrichtung geeignet ausgewählt und verwendet werden. Zum Beispiel können vorzugsweise aus Silika gefertigte oder aus Kunststoff gefertigte optische Single-Mode-Fasern, optische Multi-Mode-Fasern oder dergleichen verwendet werden.
  • Als einen Klebstoff zum Ausbilden von Klebstoffschichten zum Führen optischer Fasern kann ein beliebiger Klebstoff insofern verwendet werden, als dass er ausreichende Klebefähigkeit aufweist, um das Muster der optischen Fasern in Erwiderung auf Spannungen zu halten, welche erzeugt werden können, wenn die geführten optischen Fasern gebogen werden. Verwendbare Beispiele können verschiedene druckempfindliche Klebstoffe, thermoplastische Klebstoffe und Duroplastklebstoffe, wie zum Beispiel urethanbasierte Klebstoffe, Akrylklebstoffe, Epoxidharzklebstoffe, nylonbasierte Klebstoffe, phenolbasierte Klebstoffe, polyimidbasierte Klebstoffe, Vinylklebstoffe, silikonbasierte Klebstoffe, kautschukbasierte Klebstoffe, flourierte Epoxidharzklebstoffe und fluorierte Acrylklebstoffe aufweisen. Aus Sicht der Bereitschaft zum Führen optischer Fasern werden druckempfindliche Klebstoffe und thermoplastische Klebstoffe bevorzugt verwendet.
  • Keine speziellen Beschränkungen sind dem Harz auferlegt, welches die eine oder mehrere Schutzharzschichten, die flexibel sind, in jeder optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ausmachen, und es können gelähnliche oder kautschukähnliche organische Materialien, solche, die als Duroplaste klassifiziert sind, wie zum Beispiel ultravioletthärtende Harze, elektronenstrahlhärtende Harze und Duroplastharze, und die flexibel sind, thermoplastische Harze, die flexibel sind, und dergleichen verwendet werden. Genauer gesagt können Silikongels, Akrylharzgels, fluorierte Harzgels und dergleichen als gelähnliche organische Materialien genannte werden, und als kautschukähnliche organische Materialien können Silikonkautschuke, Urethankautschuke, fluorierte Kautschuke, Acrylkautschuke, Ethylenacrylkautschuke, SBR, BR, NBR, Chloroprenkautschuke und dergleichen genannt werden. Als duroplastische Harze, die flexibel sind, können Epoxidharze, ultravioletthärtende Harze, Silikonharze und dergleichen genannt werden. Als thermoplastische Harze, die flexibel sind, können Harze, welche heißschmelzende Kunststoffe ausmachen, zum Beispiel Polyvinylacetat, Acrylharze wie zum Beispiel Polyethylmethacrylat usw., Polyvinylbutylaldehydharz und Polyamidharz genannt werden.
  • Eine weitere Schutzschicht kann wie benötigt auf einer Schutzharzschicht der optischen Verbindungsvorrichtung angeordnet werden, wenn sie nicht die Flexibilität beeinträchtigt, welche für die optische Verbindungsvorrichtung benötigt wird. Ein 1 μm dickes harzbeschichtetes silikonbasiertes Material oder dergleichen kann als eine veranschaulichende Schutzschicht verwendet werden.
  • In jeder optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung erstrecken sich optische Fasern von ge wünschten Positionen (Anschlüsse) an gegenüberliegenden Endflächen der optischen Verbindungsvorrichtung derart auswärts, dass Endabschnitte ausgebildet werden. Optische Verbinder sind an den Endabschnitten angebracht oder die Endabschnitte sind mittels Lichtbogenverschmelzen mit optischen Fasern gespleißt, welche mit optischen Verbinder verbunden sind. Keine spezielle Beschränkung ist optischen Verbindern, welche mit der optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verbunden sind, auferlegt, sondern optische Einzelfaser- oder kleine Mehrfaserverbinder, können geeignet ausgewählt werden. Beispiele können optische MPO-Verbinder, optische MT-Verbinder, optische MU-Verbinder und optische FPC-Verbinder (NTT R&D, Vol. 45, Nr. 6, S. 589) aufweisen.
  • Das folgende Verfahren kann geeignet zur Herstellung der zuvor erwähnten optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Bei einer ersten Ausführungsform wird zum Beispiel eine Klebeschicht auf einer Seite einer flexiblen Basisschicht mit einer zweidimensionalen Ebene bereitgestellt, um eine Klebefolie herzustellen. Abschneidelinien werden dann zuvor durch Schneiden auf der zuvor erwähnten Klebefolie gefertigt, um den Bereich, wo sich die Flexibilität aufgrund komplizierter Routing-Muster verschlechtert oder den Bereich, wo eine Verbesserung der Flexibilität zur Verarbeitbarkeit gefordert ist usw., zu entfernen. Optische Fasern werden dann in einem gewünschten Muster auf der oben erwähnten Klebefolie geführt. Zu diesem Zeitpunkt sind die gegenüberliegenden Enden der optischen Fasern sich außerhalb von der Basisschicht erstreckend derart angeordnet, dass sie geeignet sind, um als Endabschnitte optische Verbindungen mit optischen Verbindern oder dergleichen zu ermöglichen. Als ein Verfahren zum Anordnung der Klebeschicht ist es möglich, ein Verfahren einzusetzen, in welchem die Klebeschicht durch Beschichten eines Klebstoffs, entweder direkt wie er ist oder in der Form eines Beschichtungsmaterials, welches in einem Lösungsmittel gelöst ist, auf der Basisschicht durch ein Verfahren, wie zum Beispiel Walzenstreichen, Rollrakelstreichen, Rakelstreichen, Gießen, Streichbeschichten, Sprühbeschichten oder Siebdruckbeschichten oder einem weiteren Verfahren, in welchem eine Klebefolie mit der Klebeschicht, welche zuvor auf einer Ablöseschicht ausgebildet wurde, auf der Basisschicht geschichtet ist und die Ablöseschicht dann entfernt wird, angeordnet wird. Für die Klebeschicht kann eine geeignete Dicke in Abhängigkeit von dem Durchmesser der zu führenden optischen Fasern gewählt und verwendet werden. Ihre Dicke wird im Allgemeinen in einem Bereich von 1 μm bis 1 mm, vorzugsweise von 5 bis 500 μm, weiter vorzugsweise von 10 bis 300 μm festgesetzt.
  • Auf die optischen Fasern, welche wie zuvor beschrieben geführt sind, wird eine Schutzharzschicht mit einem Harzmaterial, welches flexibel ist, zum Ausbilden der Schutzharzschicht angefertigt. Eine Basisschicht des Bereichs, welcher mit Abschneidelinien umgeben ist, welche zuvor durch Schneiden angefertigt wurden, wird von der Rückseite der Basisschicht abgelöst, um eine Öffnung auszubilden. Diese Öffnung wird dann mit dem gleichen oder einem anderen Material wie dem der zuvor erwähnten Schutzharzschicht gefüllt, um eine Schutzharzschicht auszubilden. Alternativ können, nachdem die Basisschicht zum Ausbilden einer Öffnung abgelöst wurde, optische Fasern in einem gewünschten Muster auf einer Klebeschicht, welche auf der Rückseite der Basisschicht angeordnet ist, geführt werden. Dann wird auf den geführten optischen Fasern eine Schutzharzschicht unter Verwendung des gleichen oder eines unterschiedlichen Materials wie dem der zuvor erwähnten Schutzharzschicht ausgebildet.
  • Bei einer zweiten Ausführungsform des Verfahrens zur Herstellung der optischen Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Klebefolie bestehend aus einer Basisschicht, einer Klebeschicht und einer Ablöseschicht erstellt. Eine Basisschicht eines Bereichs, wo die Flexibilität niedrig wird oder eine Verbesserung der Flexibilität gefordert ist, wird dann zusammen mit der Klebeschicht durch Schneiden der Basisschicht entfernt. Danach wird eine Klebefolie, umfassend eine Klebeschicht auf einer Ablöseschicht, auf die andere Seite der zuvor erwähnten Klebefolie laminiert, um eine doppelseitige Klebefolie mit jeweils einer Klebeschicht auf beiden Seiten der Basisschicht herzustellen. Nachdem die Ablöseschicht von der Oberfläche abgelöst wurde, werden optische Fasern in einem gewünschten Muster geführt und eine erste Schutzharzschicht wird auf den geführten optischen Fasern mit einem flexiblen Harzmaterial zum Ausbilden der Schutzharzschicht ausgebildet. Dann wird die Ablöseschicht auf der anderen Seite der Basisschicht entfernt und eine zweite Schutzharzschicht wird mit dem gleichen oder einem anderen Harzmaterial wie dem von der ersten Schutzharzschicht ausgebildet, wobei eine optische Verbindungsvorrichtung optische Fasern, die auf einer Seite der Basisschicht geführt sind, aufweist. Bei einer dritten Ausführungsform werden, nachdem eine erste Schutzharzschicht wie zuvor erwähnt ausgebildet wurde, mehrere optische Fasern auf der anderen Seite der Basisschicht geführt, um Endabschnitt aufzuweisen, welche geeignet sind, optische Verbindungen zu ermöglichen. Auf den geführten optischen Fasern wird eine zweite Schutzharzschicht mit dem gleichen oder einem anderen Harzmaterial wie dem der ersten Schutzharzschicht ausgebildet, wobei eine optische Verbindungsvorrichtung, welche mit geführ ten optischen Fasern auf beiden Seiten der Basisschicht versehen ist, hergestellt werden kann.
  • In Abhängigkeit von dem Durchmesser der geführten optischen Fasern und der Anzahl der Überschneidungen der geführten optischen Fasern kann eine geeignete Dicke für die Schutzharzschicht mit den darin geführten optischen Fasern derart gewählt werden, dass die optischen Fasern geschützt und an der Stelle gehalten werden können. Im Allgemeinen wird eine Dicke von (dem Durchmesser der optischen Fasern) × (der Anzahl der überschneidenden Fasern) oder größer gebraucht. Andererseits kann für die Schutzharzschicht ohne jegliche darin geführte optische Fasern eine Dicke eines derartigen Ausmaßes als Reduzierung der Steifheit des Basisfilms in Abhängigkeit von dem Anwendungszweck der optischen Verbindungsvorrichtung geeignet gewählt werden. Im Allgemeinen wird die Dicke innerhalb eines Bereichs von näherungsweise 1 μm bis zu einigen cm, vorzugsweise 10 μm bis 10 mm, weiter vorzugsweise von 30 μm bis 1 mm festgesetzt.
  • Als ein einfachstes Verfahren zur Anordnung der Schutzharzschicht auf der Basisschicht, welche mit den geführten optischen Fasern versehen ist, kann sie durch Anordnen eines Randabschlusses entlang oder in der Umgebung der Umfangsränder der zuvor erwähnten Basisschicht, Füllen eines Harzmaterials innerhalb des so geformten Randabschlusses und dann Verfestigen von diesem dort, ausgebildet werden. Die Schutzschicht kann zum Beispiel durch ein Verfahren ausgebildet werden, in welchem das Harzmaterial in einem Beschichtungsmaterial durch Auflösen in einem geeigneten Lösungsmittel ausgebildet ist und in welchem das Beschichtungsmaterial dann tropfenweise hinzugefügt wird und getrocknet wird, ein Verfahren, in welchem ein Reaktionsharz in einer flüssigen Form tropfenweise hinzugefügt wird und unter Hitze gehärtet wird, ein Verfahren, in welchem ein Reaktionsharz, welches durch Erhitzen geschmolzen ist, tropfenweise hinzugefügt wird und dann durch Kühlen erstarrt, und ein Verfahren, in welchem ein Harz in einem festen Zustand innerhalb des Randabschlusses gefüllt wird, unter Hitze zum Schmelzen gebracht wird und verfestigt wird.
  • Es ist im Allgemeinen ausreichend, wenn der Randabschluss entlang oder in der Nähe des Umfangsrandes der Basisschicht angeordnet ist. Wo optische Komponenten, wie zum Beispiel optische Verbinder, optische Modulatoren, optische Vorrichtungen oder dergleichen in der Umgebung des Umfangrandes der Basisschicht angebracht sind, können diese optischen Komponenten geeignet sein die Funktion eines Randabschlusses zu haben. In einem derartigen Fall ist es nicht länger notwendig, einen Randabschluss in den Bereichen, wo die optischen Komponenten angebracht sind, anzuordnen.
  • Das Material zum Ausbilden des Randabschlusses ist nicht auf irgendein spezifisches beschränkt und kann vorzugsweise in Abhängigkeit von dem Anwendungszweck der optischen Verbindungsvorrichtung geeignet gewählt werden. Insbesondere kann ein Faserfließ, welches aus organischen Fasern wie zum Beispiel Polyethylen, Polypropylen oder Nylonfasern gefertigt ist, ein Faserfließ aus Glasfasern oder ein Dichtungsverbundstoff (Füllstoff) einer Silikonbasis, Epoxydbasis, Urethanbasis oder Acrylharz geeignet verwendet werden. Keine Beschränkung wird auf die Größe und Form des Randabschlusses erhoben soweit es das Harzmaterial, welches innerhalb des Randabschlusses zu füllen ist, vor einem Herausfließen schützt.
  • Ferner kann eine optische Verbindungsvorrichtung mit einer gestapelten Struktur auch durch im voraus Herstellen von mehreren zuvor beschriebenen optischen Verbindungsvorrichtungen und Anordnen einer Klebeschicht auf einer Oberfläche einer Schutzharzschicht der mehreren optischen Verbindungsvorrichtung oder Anordnen einer Klebeschicht durch Übertragen einer Klebeschicht auf die Oberfläche einer Schutzharzschicht von einer Klebefolie, auf welcher die Klebeschicht zuvor angeordnet wurde, und dann Verbinden dieser mehreren optischen Verbindungsvorrichtungen ausgebildet werden.
  • In jeder der optischen Verbindungsvorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung, welche wie zuvor beschrieben hergestellt wurden, sind optische Komponenten, wie zum Beispiel optische Verbinder oder optische Module mit den sich nach außen erstreckenden Endabschnitten der optischen Fasern verbunden. Zum Beispiel sind die Endabschnitte der optischen Fasern, wobei die Endabschnitte einer Stirnflächenbehandlung zum Anbringen optischer Verbinder unterzogen wurden, mit den optischen Verbindern verbunden oder Stirnflächen der optischen Fasern, welche mit optischen Verbindern verbunden sind, und Stirnflächen der entsprechenden optischen Fasern, welche sich herauserstreckend aus der optischen Verbindungsvorrichtung angeordnet sind, sind mit einer Lichtbogenverschmelzung zusammengespleißt.
  • Beispiele
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend durch Beispiele beschrieben werden, aber die vorliegende Erfindung soll nicht auf diese beschränkt werden.
  • Beispiel 1
  • Es wurde eine Basisschicht (Größe: 120 mm × 100 mm) mit einem Acrylklebstoff, welcher auf eine Polyimidschicht von 125 μm Dicke mit einer Dicke von 100 μm aufgetragen wurde, bereitgestellt. Abschneidelinien wurden zuvor auf dem mittleren Bereich der Basisschicht angefertigt, welche von einer Größe von 30 mm × 70 mm sind. Auf der Klebeschicht wurden optische Fasern (ein Produkt von The Furukawa Electric Co., Ltd., 250 μm im Durchmesser) zu jedem Anschluss (ein Ausgang der optischen Fasern von einer optischen Verbindungsvorrichtung) geführt, wie nachfolgend beschrieben werden wird. Insbesondere wurden vier optische Fasern parallel zueinander in Abständen von 250 μm angeordnet und vier Anschlüsse (jeder Anschluss wurde aus vier optischen Fasern gebildet) wurden in Abständen von 30 mm an jeder der gegenüberliegenden Seiten, d.h., den längeren Seiten der Polyimidschicht, ausgebildet. Jede optische Faser wurde sich von einer der längeren Seiten der Klebeschicht zu der anderen längeren Seite erstreckend geführt. Das Führen zu den einzelnen Anschlüssen an den gegenüberliegenden Seiten wurde ausgestaltet, um vorzusehen, dass jede der optischen Fasern in dem mittleren Teil der Schicht kreuzt, und das Führen der optischen Fasern war eingerichtet, um die maximale Überkreuzungsanzahl der optischen Fasern auf vier Fasern zu beschränken.
  • Um den Umfang der Polyimidschicht mit den darauf geführten optischen Fasern wurde dann ein Randabschluss von 1,5 mm Breite und 1,2 mm Höhe durch Verwenden eines silikonbasierten Füllverbundstoffs (ein Produkt von KONISHI CO., LTD., „BATH BOND") ausgebildet. Das Silikongelbeschichtungsmaterial (ein Produkt von Dow Corning Toray Silicone Co., Ltd., „SE1880") wurden danach tropfenweise der Innenseite des Randabschlusses hinzugefügt und das Silikongel wurde bei Bedingungen von 120°C eine Stunde lang gehärtet, um eine Schutzharzschicht auszubilden. Nach einem Umdrehen der Polyimidschicht wurde die Polyimidschicht von 30 mm × 70 mm, welche mit Abschneidelinien umgeben war, entfernt. Zu der ausgebildeten Öffnung wurde ein Silikongelbeschichtungsmaterial (ein Produkt von Dow Corning Toray Silicone Co., Ltd., „SE1880") tropfenweise hinzugefügt und das Silikongel wurde bei Bedingungen von 120°C eine Stunde lang gehärtet, um die Öffnung damit zu füllen, wobei optische Fasern in einem eingebetteten Zustand in der Schutzharzschicht an der Stelle gehalten werden. Somit wurde eine optische Leiterplatte von 1,4 mm Dicke hergestellt. MU-Verbinder wurden dann an sich nach außen erstreckende Enden der optischen Fasern angebracht, um eine optische Leiterplatte als ein endgültiges Produkt zu erhalten.
  • Die gefertigte optische Leiterplatte war leicht zu handhaben, da der Randbereich davon die Polyimidschicht aufweist. Ferner war sie biegbar und hatte eine hohe Flexibilität, da keine Basisschicht in dem mittleren Bereich, wo sich drei oder vier optische Fasern mit Überschneidungen kreuzen, vorhanden war und die optischen Fasern in eingebetteter Form in der Schutzharzschicht, welche aus Silikongel gefertigt ist, befestigt waren.
  • Als die optische Leiterplatte zur Verbindung von Baugruppen in einem sehr begrenzten Raum innerhalb eines Gestells verwendet wurde, ermöglichte die selbsttragende Flexibilität und Biegbarkeit der optischen Leiterplatte, sie einfach an den gewünschten Ort in der Baugruppe zu bringen und einfach Verbindungen zwischen optischen Verbindern, welche an der optischen Leiterplatte angebracht sind, und optischen Verbindern, welche an optischen Fasern, die in der Baugruppe geführt sind, angebracht sind, zustande zu bringen. Des Weiteren war es möglich, wenn ein Versuch unternommen wurde den mittleren Teil der gefertigten optischen Leiterplatte um 180° bei einem Krümmungsradius von 25 mm zu biegen, die optische Leiterplatte einfach zu biegen ohne die gleiche zu brechen. Außerdem blieb kein Schaden an den optischen Fasern zurück.
  • Ein Verlust von allen verbundenen Fasern wurde gemessen. Er wurde zu 1,6 dB oder weniger einschließlich Verlusten aufgrund der Verbindungen mit den optischen Verbindern ermittelt. Ferner wurde in Bezug auf derartig gefertigte optische Leiterplatten ein Dämpfungshitzetest (die Baugruppe für 5 000 Stunden bei 75°C und 90% relative Luftfeuchte belassen) und ein zyklischer Hitzetest (–40°C bis 75°C, 500 Zyklen) durchgeführt. Änderungen und Schwankungen des optischen Verlusts waren jeweils 0,3 dB oder weniger. Die optischen Leiterplatten wurden daher als ausreichend verwendbare optische Verbindungsvorrichtungen befunden.
  • Beispiel 2
  • Eine erste Schutzharzschicht wurde auf einer Polyimidschicht auf die gleiche Art und Weise wie in Beispiel 1 ausgebildet, außer dass Silikonkautschukbeschichtungsmaterial (ein Produkt der Toshiba Silicone Co., Ltd., „TSE-399") anstatt von dem Silikongelbeschichtungsmaterial verwendet wurde, und dass das Silikonkautschuk bei Bedingungen von 25°C 24 Stunden ausgehärtet wurde. Der mittlere Bereich (30 mm × 70 mm) der Polyimidschicht wurde dann von der Rückseite davon entfernt.
  • Als nächstes wurde dann im Voraus eine Klebefolie mit einer druckempfindlichen Acrylklebeschicht von 100 μm Dicke auf einer Ablöseschicht vorbereitet und wurde auf die Rückseite der oben erwähnten Polyimidschicht laminiert. Auf der Klebeschicht wurden optische Fasern in einer ähnlichen Art und Weise wie in Beispiel 1 geführt. Danach wurde unter Verwen dung eines silikonbasierten Füllverbundstoffs (ein Produkt von KONISHI CO., LTD., „BATH BOND") ein weiterer Randabschluss von 1,5 mm Breite und 1,2 mm Höhe entlang von Umfangsrandabschnitten der Klebeschicht ausgebildet. Unter Verwendung des Silikonkautschukbeschichtungsmaterials (ein Produkt von Toshiba Silicone Co., Ltd., „TSE399") wurde dann eine zweite Schutzharzschicht durch Aushärten bei Bedingungen von 25°C über 24 Stunden ausgebildet, um eine optische Leiterplatte von 2,5 mm Dicke zu fertigen. Die MU-Verbinder wurden dann an sich nach außen erstreckenden Enden der optischen Fasern angebracht, um eine optische Leiterplatte als ein endgültiges Produkt zu erzielen.
  • Die gefertigte optische Leiterplatte war leicht zu handhaben, da der Randbereich davon die Polyimidschicht aufweist. Ferner war sie sehr biegbar und hatte eine hohe Flexibilität, da keine Basisschicht in dem mittleren Teil der Polyimidschicht vorhanden war, wo die Polyimidschicht sandwichartig mit zwei Schutzharzschichten aus Silikonkautschuk und vier oder acht mit Überschneidungen gekreuzte optische Fasern angeordnet war, und die optischen Fasern in eingebetteter Form in der Schutzharzschicht, welche aus Silikonkautschuk gefertigt war, befestigt waren.
  • Als die optische Leiterplatte zur Verbindung von Baugruppen in einem sehr begrenzten Raum innerhalb eines Gestells verwendet wurde, ermöglichte die selbsttragende Flexibilität und Biegbarkeit der optischen Leiterplatte, sie einfach zu einer gewünschten Stelle in der Baugruppe zu bringen und einfach Verbindungen zwischen optischen Verbindern, welche an der optischen Leiterplatte angebracht sind, und optischen Verbindern, welche an in der Baugruppe geführten optischen Fasern angebracht sind, zustande zu bringen. Ferner, wenn ein Ver such unternommen wurde den mittleren Teil der gefertigten optischen Leiterplatte um 180° bei einem Krümmungsradius von 20 mm zu biegen, war es möglich, die optische Leiterplatte leicht zu biegen ohne die gleiche zu brechen. Es blieb auch kein Schaden an den optischen Fasern zurück.
  • Ein Verlust von allen der verbundenen optischen Fasern wurde gemessen. Er wurde zu 0,7 dB oder weniger einschließlich Verlusten aufgrund der Verbindungen mit den optischen Verbindern ermittelt. Ferner wurde in Bezug auf derartig gefertigte optische Leiterplatten ein Dämpfungshitzetest (die Baugruppe wurde für 5 000 Stunden bei 75°C und 90% relative Luftfeuchte belassen) und ein zyklischer Hitzetest (–40°C bis 75°C, 500 Zyklen) durchgeführt. Änderungen und Abweichungen des optischen Verlustes waren jeweils 0,4 dB oder weniger. Die optischen Leiterplatten wurden daher als ausreichend verwendbar als optische Verbindungsvorrichtung befunden.
  • Beispiel 3
  • Eine Klebefolie der Größe 120 mm × 100 mm mit einer Öffnung von 30 mm × 70 mm in dem mittleren Bereich wurde auf eine ähnliche Art und Weise wie in Beispiel 1 durch Anfertigen einer Basisschicht, Schneiden von dieser und Ermöglichen, eine Ablöseschicht auf einer Oberfläche davon zu laminieren, hergestellt. Eine Ablöseschicht, welche zuvor mit einer 100 μm dicken druckempfindlichen Acrylschicht versehen wurde, wurde auf die Rückseite der Polyimidschicht laminiert, um eine doppelseitige Klebefolie mit jeweils einer Klebeschicht auf beiden Seiten der Polyimidschicht herzustellen.
  • Nachdem die Ablöseschicht von der Oberfläche der beidseitigen Klebefolie abgelöst wurde, wurden optische Fasern auf der freigelegten Klebeschicht in einer ähnlichen Art und Weise wie in Beispiel 1 geführt. Um den Rand der Polyimidschicht wurde dann ein Randabschluss von 1,5 mm Breite und 1,2 mm Höhe durch Verwenden eines Silikonkautschukbeschichtungsmaterials (ein Produkt von Shin-Etsu Kagaku Co., Ltd., „KE45-T") ausgebildet. Das Silikonkautschukbeschichtungsmaterial (ein Produkt von Dow Corning Toray Silicone Co., Ltd., „SE1701") wurde danach tropfenweise zu der Innenseite des Randabschlusses hinzugefügt und der Silikonkautschuk wurde bei Bedingungen von 120°C 30 Minuten gehärtet, um die erste Schutzharzschicht auszubilden. Nachdem die Ablöseschicht der Rückseite des Polyimidfilms entfernt wurde, wurde dann ein Randabschluss von 1 mm Breite und 0,5 mm Höhe durch Verwenden eines Silikonkautschukbeschichtungsmaterials (ein Produkt von Shin-Etsu Kagaku Co., Ltd., „KE45-T") ausgebildet. Das Silikonkautschukbeschichtungsmaterial (ein Produkt von Dow Corning Toray Silicone Co., Ltd., „SE1701") wurde danach tropfenweise zu der Innenseite des Randabschlusses hinzugefügt und der Silikonkautschuk wurde bei Bedingungen von 120°C und 30 Minuten gehärtet, um die zweite Schutzharzschicht auszubilden. Somit wurde eine optische Leiterplatte von 2,0 mm Dicke gefertigt. MU-Verbinder wurden dann an sich nach außen erstreckenden Enden der optischen Fasern angebracht, um eine optische Leiterplatte als ein endgültiges Produkt zu erhalten.
  • Die gefertigte optische Leiterplatte war einfach handzuhaben, da der Randbereich von ihr die Polyimidschicht aufweist. Ferner war sie biegbar und hatte eine hohe Flexibilität, da keine Basisschicht in dem mittleren Teil, wo drei oder vier optische Fasern mit Überschneidung kreuzen, vorhanden war, und die optischen Fasern in einer eingebetteten Form in der aus Silikonkautschuk gefertigten Schutzharzschicht befestigt waren.
  • Als die optische Leiterplatte für die Verbindung von Baugruppen in einem sehr begrenzten Raum innerhalb einer Gestells verwendet wurde, ermöglichte die selbsttragende Flexibilität und Biegbarkeit der optischen Leiterplatte, sie einfach an eine gewünschte Stelle in der Baugruppe zu bringen, und einfach Verbindungen zwischen optischen Verbindern, die an die optische Leiterplatte angebracht sind, und optischen Verbindern, die an optischen Fasern, welche in der Baugruppe geführt sind, angebracht sind, zustande zu bringen. Ferner war es möglich, wenn ein Versuch unternommen wurde den mittleren Teil der gefertigten optischen Leiterplatte um 180° bei einem Biegeradius von 20 mm zu biegen, die optische Leiterplatte zu biegen ohne die gleiche zu brechen. Außerdem blieb kein Schaden an den optischen Fasern zurück.
  • Ein Verlust von allen verbundenen optischen Fasern wurde gemessen. Er wurde zu 0,5 dB oder weniger einschließlich Verlusten aufgrund der Verbindungen mit den optischen Verbindern ermittelt. Ferner wurden bezogen auf derartig gefertigte optische Leiterplatten ein Dämpfungshitzetest (die Baugruppe wurde für 5 000 Stunden bei 75°C und 90% relative Luftfeuchte belassen) und ein zyklischer Hitzetest (–40°C bis 75°C, 500 Zyklen) durchgeführt. Abweichungen und Schwankungen des optischen Verlustes waren jeweils 0,2 dB oder weniger. Es wurde daher befunden, dass die optischen Leiterplatten als optische Verbindungsvorrichtung ausreichend verwendbar sind.
  • Beispiel 4
  • Optische Fasern wurden, gefolgt durch Ausbilden der ersten Schutzharzschicht, in einer ähnlichen Art und Weise wie in Beispiel 3 geführt.
  • Nachdem die Ablöseschicht auf der Rückseite der Polyimidschicht entfernt war, wurden optische Fasern auf der freigelegten Klebeschicht in ähnlicher Art und Weise wie in Beispiel 1 geführt. Um den Rand der Rückseite der Polyimidschicht wurde dann ein Randabschluss von 1,5 mm Breite und 1,2 mm Höhe durch Verwenden eines Silikonkautschukbeschichtungsmaterials (ein Produkt von Shin-Etsu Kagaku Co., Ltd., „KE45-T") ausgebildet. Das Silikonkautschukbeschichtungsmaterial (ein Produkt von Dow Corning Toray Silicone Co., Ltd., „SE1701") wurde danach tropfenweise zu der Innenseite des Randabschlusses zugefügt und das Silikonkautschuk wurde bei Bedingungen von 120°C 30 Minuten gehärtet, um die zweite Schutzharzschicht auszubilden. Somit wurde eine optische Leiterplatte von 2,5 mm Dicke gefertigt. MU-Verbinder wurden dann an sich nach außen erstreckenden Enden der optischen Fasern angebracht, um eine optische Leiterplatte als endgültiges Produkt zu erhalten.
  • Die gefertigte optische Leiterplatte war einfach zu handhaben, da der Randbereich von ihr die Polyimidschicht aufweist. Ferner war sie biegbar und hatte hohe Flexibilität, da keine Basisschicht in dem mittleren Teil, wo vier bis acht optische Fasern sich überschneidend kreuzen, vorhanden war und die optischen Fasern in einer eingebetteten Form in der Schutzharzschicht, welche aus Silikonkautschuk gefertigt war, befestigt waren.
  • Als die optische Leiterplatte zum Verbinden von Baugruppen in einem sehr begrenzten Raum innerhalb eines Gestells verwendet wurde, ermöglichte die selbsttragende Flexibilität und Biegbarkeit der optischen Leiterplatte, sie einfach an eine gewünschte Stelle in der Baugruppe zu bringen und einfach Verbindungen zwischen optischen Verbindern, welche an der opti schen Leiterplatte angebracht sind, und optischen Verbindern, welche an optischen Fasern, die in der Baugruppe geführt sind, angebracht sind, zustande zu bringen. Ferner war es möglich, wenn ein Versuch unternommen wurde den mittleren Teil der gefertigten optischen Leiterplatte um 180° bei einem Krümmungsradius von 25 mm zu biegen, die optische Leiterplatte einfach zu biegen ohne die gleiche zu brechen. Auch blieb kein Schaden an den optischen Fasern zurück.
  • Ein Verlust von allen verbundenen optischen Fasern wurde gemessen. Er wurde zu 0,7 dB oder weniger einschließlich Verlusten aufgrund der Verbindungen mit den optischen Verbindern ermittelt. Ferner wurden bezüglich derart gefertigter optischer Leiterplatten ein Dämpfungshitzetest (die Baugruppe wurde für 5 000 Stunden bei 75°C und 90% relative Luftfeuchte belassen) und ein zyklischer Hitzetest (–40°C bis 75°C, 500 Zyklen) durchgeführt. Änderungen und Abweichungen des optischen Verlusts waren jeweils 0,3 dB oder weniger. Die optischen Leiterplatten wurden deshalb als ausreichend verwendbar als optische Verbindungsvorrichtung befunden.
  • Beispiel 5
  • Zwei optische Verbindungsvorrichtungen wurden in einer ähnlichen Art und Weise wie in Beispiel 4 gefertigt.
  • Auf der zweiten Schutzharzschicht von einer der optischen Verbindungsvorrichtungen wurde das silikonbasierte Beschichtungsklebematerial (ein Produkt von Dow Corning Toray Silicone Co., Ltd., SD4592/BY24-741/SRX212/Toluen = 100/1.0/0.9/50 (Gewichtanteile)) durch ein Beschichtungsabgabeverfahren beschichtet, gefolgt durch ein Trocknen bei Bedingungen von 100°C für 3 Minuten, um eine Klebeschicht von 100 μm Dicke auszubilden. Die andere optische Verbindungsvorrichtung wurde aufgestapelt und auf die Klebeschicht laminiert, wodurch eine optische Leiterplatte, die aus einer gestapelten Struktur zusammengesetzt ist, von 5,1 mm Dicke gefertigt wurde.
  • Die gefertigte optische Leiterplatte war einfach zu handhaben, da der Randbereich von ihr die Polyimidschicht aufweist. Ferner war sie sehr biegbar und wies gute Flexibilität auf, da keine Basisschicht in dem mittleren Teil der Polyimidschicht, wo die Polyimidschicht sandwichartig mit zwei Schutzharzschichten aus Silikonkautschuk und 10 oder mehr mit Überschneidung gekreuzten optischen Fasern angeordnet war, vorhanden war, und die optischen Fasern in einer eingebetteten Form in der Schutzharzschicht aus Silikonkautschuk befestigt waren.
  • Als die optische Leiterplatte zur Verbindung von Baugruppen in einem sehr begrenzten Raum innerhalb eines Gestells verwendet wurde, ermöglichte die selbsttragende Flexibilität und Biegbarkeit der optischen Leiterplatte, sie einfach an eine gewünschte Stelle in der Baugruppe zu bringen und einfach Verbindungen zwischen optischen Verbindern, welche an der optischen Leiterplatte angebracht sind, und optischen Verbindern, welche an optischen Fasern, die in der Baugruppe geführt sind, angebracht sind, zustande zu bringen. Ferner war es möglich, wenn ein Versuch unternommen wurde den mittleren Teil der gefertigten optischen Leiterplatte um 180° bei einem Krümmungsradius von 40 mm zu biegen, die optische Leiterplatte einfach zu biegen ohne die gleiche zu brechen. Auch an den optischen Fasern blieb kein Schaden zurück.
  • Ein Verlust von allen verbundenen optischen Fasern wurde gemessen. Er wurde zu 0,8 dB oder weniger einschließlich Verlusten aufgrund der Verbindungen mit den optischen Verbindern ermittelt. Ferner wurden bezogen auf derart gefertigte optische Leiterplatten ein Dämpfungshitzetest (die Baugruppe wurde für 5 000 Stunden bei 75°C und 90% relative Luftfeuchte belassen) und ein zyklischer Hitzetest (–40°C bis 75°C, 500 Zyklen) durchgeführt. Änderungen und Abweichungen des optischen Verlusts waren jeweils 0,4 dB oder weniger. Die optischen Leiterplatten wurden deshalb als ausreichend verwendbar als optische Verbindungsvorrichtung befunden.
  • Möglichkeiten der industriellen Nutzung
  • Wie zuvor beschrieben wurde, ist die optische Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung aufgrund einer Verwendung einer Basisschicht mit einer Öffnung einfach zu handhaben. Ferner ist sie biegbar und weist eine hohe Flexibilität auf, da die mehreren geführten optischen Fasern in einer Form, welche in die Schutzharzschicht, die Flexibilität aufweist, eingebettet ist, in Position gehalten werden und keine feste Basisschicht in dem Bereich, wo die optischen Fasern mit Überschneidungen kompliziert geführt sind, vorhanden ist. Dementsprechend kann die optische Verbindungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung einfach mit optischen Komponenten, wie zum Beispiel optischen Verbindern und dergleichen, verbunden werden ohne sie zu brechen, da die Basisschicht in den Teilen, welche hohe Festigkeit erfordern, vorhanden ist. Somit wurde bei der Herstellung der optischen Verbindungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung die Ausbeute verglichen mit den herkömmlichen Techniken signifikant verbessert.
  • Sogar wenn die optische Verbindungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für Verbindungen in einem sehr begrenzten Raum, zum Beispiel, für Verbindungen von Baugruppen in einem Gestell, verwendet wird, ermöglicht ferner ihre Biegbarkeit und Ebenheit einfach Verbindungen zwischen optischen Komponenten, wie zum Beispiel Verbindern, die an der optischen Verbindungsvorrichtung angebracht sind, und optischen Komponenten, wie zum Beispiel optischen Verbindern, welche sich von geführten optischen Fasern in der Baugruppe erstrecken, durchzuführen und deshalb ist die Verarbeitbarkeit wesentlich verbessert. Außerdem ist es nicht länger notwendig verlängerte Schlaufen zum Ermöglichen der Verbindungen auszubilden. Deshalb ist die Herstellung der optischen Verbindungsvorrichtung einfach und sie belegt nach Anbringen keinen großen Raum. Ferner ist die hohe Dichte der optischen Leiterplatte sehr nützlich, da es einfach ist, dass viele optische Fasern in der optischen Leiterplatte durch die gestapelte Struktur geführt werden.

Claims (3)

  1. Optische Verbindungsvorrichtung (8), welche eine Basisschicht (1), die eine zweidimensionale Ebene aufweist und flexibel ist, mehrere optische Fasern (4, 4'), die zweidimensional auf mindestens einer Seite der Basisschicht (1) geführt werden und an gegenüberliegenden Enden davon mit Endabschnitten (5) versehen sind, welche geeignet sind, optische Verbindungen daran zu ermöglichen, und mindestens eine Schutzharzschicht (2, 2'), durch welche die geführten optischen Fasern (4, 4') in Position gehalten und geschützt sind, umfasst; welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die Basisschicht (1) mindestens eine Öffnung (C) in dem Bereich aufweist, wo die Flexibilität niedrig wird oder eine Verbesserung der Flexibilität erforderlich ist, und wobei die optischen Fasern (4, 4') durch eine Schutzharzschicht (2a) in der Öffnung (C) in einem eingebetteten Zustand befestigt und geschützt sind.
  2. Optische Verbindungsvorrichtung (8) nach Anspruch 1, wobei ein Randabschlussteil (7) entlang oder in der Nähe eines Umfangsrandes der Basisschicht (1) angeordnet ist.
  3. Optische Verbindungsvorrichtung (8), wobei mehrere optische Verbindungsvorrichtungen (8) nach Anspruch 1 oder 2 gestapelt sind, um eine gestapelte Struktur herzustellen.
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