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Die
Erfindung betrifft eine Messeinrichtung, die aufweist: eine bewegbare
Messsonde und mit der Messsonde verbundene Sensoren zum Bereitstellen von
Positionsdaten der Messsonde, wobei die Messsonde über eine
Schnur oder einen Draht an einen ersten Sensor zur Messung der Länge oder
Längenänderung
der Schnur oder des Drahts verbunden ist, und an einen zweiten Sensor
zur Messung des Winkels oder einer Winkelverschiebung der Schnur oder
des Drahts, wobei der zweite Sensor mit einem länglichen drehbar gelagerten
Arm verbunden ist, in dessen Längsrichtung
die Schnur oder der Draht in den Arm eingreift.
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Eine
Messeinrichtung dieser Art ist aus dem deutschen Patent
DE 38 33 303 bekannt, worin
der Arm um eine einzige (vertikale) Achse drehbar ist. Zur Messung
der Neigung der Schnur oder des Drahts am Ende des Arms ist ein
dritter Sensor vorgesehen.
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Die
internationale Patentanmeldung WO 95/19540 beschreibt ein Positionsanzeigesystem zum
Erhalt einer Position repräsentierender
Signale, die eine Information über
die Position eines Sensors enthalten, wie z.B. eines Ultraschallsensors,
auf einer zu scannenden Oberfläche.
Andere Sensorarten können
zum Erhalt physikalischer und/oder chemischer Information der zu
scannenden Oberfläche verwendet
werden. Der Sensor ist mit einer Skalenschnur verbunden, und die
Bewegungen der Schnur (Länge
und Richtung) werden gemessen und in eine Position repräsentierender
Signale zur Anzeige der Position des Sensors in zwei Dimensionen,
d.h., in einer Ebene, umgewandelt.
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Eine
aus US-Patent 4 703 443 bekannte Messeinrichtung kann zur Messung
der Form oder der Kontur eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen
Objekts, wie z.B. Maschinenkomponenten oder dergleichen, die auf
einem Messtisch liegen, verwendet werden.
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Diese
Messeinrichtung des Standes der Technik weist einen Arm auf, der
an dem Messtisch drehbar montiert ist, und die Länge des Arms kann variiert
werden. Der Arm besteht aus einer Anzahl getrennter drehbar mit
einander verbundenen Elementen. Am freien Ende des Arms ist eine
Messsonde vorgesehen, die damit ebenfalls schwenkbar verbunden ist.
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Winkelverschiebungssensoren,
wie z.B. Potentiometer, zur Messung des Winkels zwischen benachbart
zu einander vorliegenden Elementen sind an allen Drehpunkten des
Arms zum Zweck der Bestimmung der effektiven Länge des Arms vorhanden, d.h.,
vom Drehpunkt bis zu dem Punkt, wo die Messsonde in Kontakt mit
dem zu messenden Objekt ist. Auf der Basis der Längen der einzelnen Elemente, die
per se bekannt sind, und dem gemessenen Winkel zwischen diesen Elementen
ist es dann möglich, die
effektive Länge
des Arms mittels einer einfachen mathematischen Berechnung zu bestimmen.
Danach kann die zweidimensionale oder dreidimensionale Kontur eines
zu messenden Objekts aus der Länge und
der Winkelverschiebung des Arms mittels allgemein bekannten mathematischen
Formeln auf der Basis eines kartesischen sphärischen oder zylindrischen
Koordinatensystems bestimmt werden.
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Die
Gegenwart einer relativ großen
Zahl von Sensoren an den Drehpunkten des Arms zur Bestimmung seiner
Länge macht
den Arm relativ verletzbar und störungsanfällig, insbesondere wenn Potentiometer verwendet
werden. Außerdem
ist es ersichtlich, dass die maximale Länge des Arms aus Konstruktionsgründen unvermeidbar
begrenzt ist, weshalb diese Einrichtung des Standes der Technik
nur geeignet ist zum Messen relativ kleiner Objekte, die auf einen
Messtisch gestellt werden können.
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Eine
Aufgabenstellung der Erfindung ist es deshalb, eine verbesserte
Messeinrichtung bereitzustellen, die ausgestaltet ist sowohl zur
Messung kleiner auf einen Messtisch zu stellender Objekte, sowie auch
relativ großer
in einem Raum befindlicher Objekte.
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Erfindungsgemäß wurde
diese Aufgabenstellung dadurch erzielt, dass der Arm räumlich drehbar
gelagert ist, und der zweite Sensor zur Messung der Drehung des
Arms in zwei Freiheitsgraden angeordnet ist. Anstelle der Verwendung
eines drehbaren Arms verwendet die erfindungsgemäße Einrichtung eine Schnur
oder einen Draht, wodurch ein einziger Sensor zur Bestimmung der
Länge oder
Veränderung
in der Länge
der Schnur oder des Drahtes ausreicht, und es kann eine Messeinrichtung
bereitgestellt werden, die viel weniger störungsanfällig ist. Unter Verwendung
einer Schnur oder eines Drahts konnte auch die inhärente Begrenzung
im Hinblick auf die Länge
des drehbaren Arms des Standes der Technik überwunden werden. Weil der
Arm räumlich drehbar
gelagert ist und der zweite Sensor zur Messung der Rotation des
Armes in zwei Freiheitsgraden angeordnet ist, ist es möglich, relativ
große
Objekte zu messen, die in einem Raum vorhanden sind. Veranschaulichend
wird in einer praktischen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung die
Messung mit einer Schnur oder einem Draht mit einer Länge von
6 m oder mehr durchgeführt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
ist der Arm mit dem zweiten Sensor an mindestens einem ersten Ende
verbunden, und ist am zweiten freien Ende mit einer Öffnung versehen,
die genau der Dicke der Schnur oder Drahts angepasst ist, durch
die die Schnur oder der Draht bewegt werden kann. Um den Arm mit
der Schnur oder dem Draht so genau wie möglich ausgerichtet zu halten,
muss der Abstand zwischen dem Draht und der Öffnung minimai sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
ist der Arm mittels eines am ersten Ende des Arms montierten Kugelgelenks
zur schwenkbaren Lagerung des Arms räumlich drehbar gelagert. Ein
Arm, der auf diese Weise räumlich
drehbar oder schwenkbar ist, ist zur Messung von Konturen dreidimensionaler
Objekte, z.B. auf der Basis des allgemein bekannten sphärischen Koordinatensystems
(Kugel-Koordinatensystems) geeignet.
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Die
Geschwindigkeit, mit der die Messung durchgeführt werden kann, hängt u.a.
von der Geschwindigkeit ab, mit der der Arm fähig ist, den Veränderungen
in der Position der Schnur oder des Drahts zu folgen.
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In
einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
wird der Arm in einem Präzisionslager
gelagert, das das kleinstmögliche
Startmoment aufweist, d.h., das Moment, das erforderlich ist, um das
Lager vom Stillstand zur Drehung zu veranlassen.
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In
einer anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist der Arm aus einem Material, das ein geringes spezifisches Gewicht
aufweist, ausgebildet, wie z.B. Aluminium oder Kunststoff, wobei
der Arm außerdem
so ausgestaltet ist, um so wenig Material wie möglich zu umfassen, während er
jedoch eine ausreichende mechanische Festigkeit behält.
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Für eine genaue
Messung der durch die Änderung
in der Position der Messsonde verursachten Länge oder Änderung in der Länge der
Schnur oder des Drahts muss die Schnur oder der Draht ausreichend
gespannt sein, wenn die Position der Sonde bestimmt wird.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung ist, wieder um die Geschwindigkeit der Messung zu erhöhen, der
erste Sensor an einen Spann- und Aufrollmechanismus gebunden, um
die Schnur oder den Draht unter dem Einfluss einer Federspannung
unter Spannung zu halten, und zum automatischen Aufrollen der Schnur
oder des Drahts. Dadurch wird es erreicht, dass die Schnur oder
der Draht zur Ausführung
der Messung jederzeit ausreichend gespannt ist, um die Länge oder
die Änderung
in der Länge
der Schnur oder des Drahts genau bestimmen zu können.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
umfasst der Spann- und Aufrollmechanismus eine drehbar gelagerte
Spute, deren Außenumfang
mit einer Spiralnut versehen ist, die eine Tiefe aufweist, die dem
Durchmesser der Schnur oder des Drahts angepasst ist, und beweglich
gelagerte Führungsrollen
zur Führung der
Schnur oder des Drahts auf eine solche Weise, dass sie/er der Spiralnut
der Spule folgt.
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Diese
Ausführungsform
des Spann- und Aufrollmechanismus verhindert, dass die Schnur oder der
Draht sich anhäuft,
wenn sie/er um die Spule gewunden wird, was einen Fehler in die
Messung einbringen würde.
Die Länge
der Schnur oder des Drahts wird vom Durchmesser der Spule bestimmt, wobei
das Anhäufen
von Schichten der Schnur oder des Drahts tatsächlich unbekannten Veränderungen im
Durchmesser der Spule entspricht. Die Schnur oder der Draht wird
außerdem
daran gehindert, beim Aufwinden als Ergebnis davon, dass mehrere Schichten
der Schnur oder des Drahts aufeinander aufgewunden werden, flach
gedrückt
zu werden. Dieses Flachdrücken
der Schnur oder des Drahts ergibt wieder eine unbekannte Variation
in der Bestimmung der Änderungen
in der Länge
und stellt deshalb einen unbekannten Messfehler dar.
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In
einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
weist die Messsonde eine längliche Form
auf, einen Griff zum Halten der Messsonde und ein nadelförmiges Ende,
das in Bezug auf den Griff drehbar gelagert ist, und die Schnur
oder der Draht daran angebracht ist.
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Durch
Anbringen der Schnur oder des Drahts an das drehbar gelagerte nadelförmige Ende
wird erreicht, dass die Schnur oder der Draht zu allen Zeiten während der
Positionierung der Messsonde in radialer Richtung der Messsonde
verlaufen. Deshalb werden in die lineare Messung keine Fehler eingebracht, weil
der Draht nicht fluchtend mit dem Zentrum der Messsonde und/oder
mit dem nadelförmigen
Ende davon ist.
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Insbesondere
zur Messung relativ großer Objekte,
worin die Schnur oder Draht eine Länge von 6 m oder mehr aufweisen
kann, sollte ein Material mit einer möglichst niedrigen Dehnung gewählt werden, weil
die Dehnung der Schnur eine Längenmessung unzuverlässig macht.
Es wurde festgestellt, dass eine Paralein-Schnur oder ein Paralein-Draht
zum Zweck der Erfindung ausreichend dehnungsbeständig ist. Selbstverständlich muss
auch die Federspannung des Spann- und Aufrollmechanismus auf eine solche
Weise ausgewählt
werden, dass sie keine unerwünschte
Dehnung der Schnur oder des Drahts verursacht. Sensoren, die für den Zweck
der Erfindung geeignet sind, sind in der Praxis per se bekannt. In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung liegen die Sensoren in Form von Pulsgeneratoren vor,
worin die Zahl der während
der Verwendung abgegebenen Impulse proportional ist zu einer Längenänderung
oder Winkelverschiebung der Schnur bzw. des Drahts oder des daran
gekuppelten Arms.
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Die
Sensoren und der drehbare Arm der erfindungsgemäßen Messeinrichtung können in
einem kompakten tragbaren Gehäuse
untergebracht sein, von dem die Messsonde und die Schnur oder der Draht
getrennt werden können.
Zur Messung eines Objekts kann das Gehäuse auf einen Messtisch oder irgendeinen
anderen Punkt in einem Raum gestellt werden.
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In
einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist, um die Verwendung der Messeinrichtung mit einem vorhandenen
Computer, wie z.B. einem Tischcomputer oder einem tragbaren Computer
(Laptop), zu erleichtern, die Messeinrichtung durch eine Verarbeitungseinrichtung
charakterisiert, um die durch die Sensoren bereitgestellten Messsignale
in Positionsdaten der Messsonde zu verarbeiten, und um die Daten
an einer Schnittstelle bereitstellen. Die Schnittstelle ist vorzugsweise
eine standardisierte Schnittstelle zur Verwendung mit Computergeräten, wie
z.B. dem RS 232, das an sich bekannt ist, oder dergleichen.
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In
der vollständigsten
Ausführungsform
umfasst die Messeinrichtung eine weitere mit der Schnittstelle verbundene
Verarbeitungsvorrichtung, wie z.B. einen Tischcomputer oder einen
tragbaren Computer, der mit geeigneter Software zum Verarbeiten
der Positionsdaten zum Antrieb einer Verarbeitungsvorrichtung zur
graphischen Repräsentation der
erhaltenen Positionsdaten geeignet ist, und/oder Software zur direkten
und automatischen Produktion eines Objekts, das den Positionsdaten
entspricht. Graphische Vorrichtungen oder Plotter und Maschinenvorrichtungen,
die für
diesen Zweck geeignet sind, sind in der Industrie per se bekannt.
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Die
Erfindung stellt somit eine Vorrichtung zur graphischen Repräsentation
von gemessenen Positionsdaten bereit, gekennzeichnet durch eine wie
vorstehend beschriebene Messvorrichtung, die mit der Verarbeitungsvorrichtung
verbunden ist.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
eine Verarbeitungsvorrichtung zur automatischen Ausbildung von Objekten
auf der Basis vorbestimmter Messdaten, gekennzeichnet durch eine
wie vorstehend beschriebene Messeinrichtung, die mit der Verarbeitungsvorrichtung
verbunden ist.
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Die
erfindungsgemäße Messeinrichtung kann
zur Messung eines Objekts durch Positionieren der Messsonde an einem
oder mehreren Punkten am Umfang des in Frage stehenden Objekts verwendet werden,
wobei die Verarbeitungsvorrichtung automatisch eine mögliche Kontur
des diesen Punkten entsprechenden Objekts herstellt, oder durch
kontinuierliches Bewegen der Messsonde entlang des Umfangs des zu
messenden Objekts.
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Eine
Messung an bestimmten Punkten kann z.B. durchgeführt werden, wenn das zu messende Objekt
eine Form aufweist, die per se bekannt ist, z.B. eine polygonale
Form. Durch Positionieren der Messsonde an den Eckpunkten kann ein
solches Objekt rasch gemessen werden. Im Fall von komplexen Formen
oder einer Präzisionsmessung
ist es bevorzugt, die Messsonde entlang des Umfangs des zu messenden
Objekts zu bewegen.
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In
einer anderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
wird eine Messsonde bereitgestellt, die eine drehbare kugel- oder
sphärenförmige Spitze
aufweist, in deren Zentrum die Schnur oder der Draht angebracht
ist. Die Messsonde ist insbesondere zum Antippen von Punkten an
einem zu mes senden Objekt geeignet, z.B. im Fall eines zu messenden
Rahmens oder dergleichen, unabhängig
von der Position der Sonde.
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Für Eichzwecke
wird die Messsonde vor der Messung eines Objekts an einem Bezugspunkt
positioniert, wobei die Messung in Bezug auf diesen Bezugspunkt
kalibriert wird.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
ein Verfahren zur Messung eines Objekts mittels einer wie vorstehend
beschriebenen Messeinrichtung, worin die durch Bewegen einer Messsonde
erhaltenen Messdaten, die repräsentativ
für Längenänderungen
und Winkelverschiebungen der Schnur oder des Drahts sind, Korrekturverfahren
unterworfen werden, wie einer Radiuskorrektur der Spule, um die
die Schnur oder der Draht gewunden ist, einer Vibrationskompensation
im mit der Schnur oder dem Draht verbundenen Messarm, einer Messpunkt-
und Linienfilterung und einer Offset(Messwertverschiebung)-Korrektur
in Bezug auf die Dimensionen der Messnadel oder der Messspitze einer
Messsonde.
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Die
erfindungsgemäße Messeinrichtung
ermöglicht
es, Objekte sehr genau, in der Größenordnung von Zehntel Millimeter,
und rasch zu messen, und die Messdaten können direkt in eine Graphikvorrichtung
oder eine Zeichenvorrichtung eingespeist werden, um eine graphische
Darstellung des gemessenen Objekts herzustellen, oder in eine Vorrichtung zur
direkten und automatischen Ausbildung des Objekts, z.B. gemäß dem DIN
ISO-Code.
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Die
erfindungsgemäße Messeinrichtung
wird nachstehend näher
mittels beispielhafter Ausführungsformen
erläutert.
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1 ist
eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform einer Messeinrichtung
zur Messung zweidimensionaler Objekte.
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2 ist
eine schematische Draufsicht der Einrichtung der 1.
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3 zeigt
schematisch in einem vergrößerten Maßstab die
Art, in der der Arm und die Schnur oder der Draht in einer bevorzugten
Ausführungsform
der Einrichtung der 1 in einander greifen.
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4, 6, 7, 8 und 9 sind schematische
Darstellungen, teilweise im Querschnitt, im Aufriss und in perspektivischer
Darstellung, bevorzugter Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Messsonde.
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5 zeigt
schematisch die Art, in der die Schnur oder der Draht in die Messsonde
gemäß 4 während ihrer
Verwendung eingreift.
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10 ist
eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Messeinrichtung,
die zur Messung dreidimensionaler Objekte geeignet ist.
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11 ist
eine schematische perspektivische Darstellung einer bevorzugten
Ausführungsform
eines Spann- und Aufrollmechanismus zur Verwendung in der erfindungsgemäßen Messeinrichtung.
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12 ist
ein vereinfachtes elektrisches Schaltdiagramm der erfindungsgemäßen Messeinrichtung.
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13 zeigt
schematisch die verschiedenen Verarbeitungs- und Korrektionsstufen
in einer Ausführung
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung.
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1 zeigt
schematisch in Seitenansicht eine Ausführungsform der Messeinrichtung 1,
die umfasst: ein trapezförmiges
Gehäuse 2 und
eine Messsonde 3. Ein Arm 5, der in einem Präzisionskugellager 6 drehbar
gelagert ist, ist an der Oberseite des Gehäuses 2 vorgesehen.
Der Arm 5 rotiert über einen
Winkel von 360 ± 20° im Uhrzeiger-
und Gegenuhrzeigersinn in einer imaginären Ebene parallel zur oberen
O berfläche 4 des
Gehäuses 2.
Der Arm ist im Zentrum des Gehäuses 2 in
der illustrierten Ausführungsform
gelagert.
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Der
Auflagepunkt 7, in dem der Arm 5 drehbar gelagert
ist, ist mit einem Sensor 8 zur Messung des Winkels oder
der Winkelverschiebung des Arms 5 in der imaginären Ebene
verbunden. Eine Schnur oder ein Draht 11, die/der mit der
Messsonde verbunden ist, verläuft
vom freien Ende 9 des Arms 5.
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Die
Schnur oder der Draht 11 verläuft via Arm 5 und
dem Auflagepunkt 7 zu einem Spann- und Aufrollmechanismus 12,
der eine vorgespannte Spule 13 umfasst, um die die Schnur
oder der Draht 11 gewunden ist. Die Federspannung an der
Spule 13 wirkt so, um eine konstante Kraft auf die Schnur
oder den Draht 11 in Richtung des Gehäuses 2 auszuüben.
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Mit
dem Spann- und Aufrollmechanismus 12 ist ein Sensor 14 zur
Messung der Winkelverschiebung der Spule 13 verbunden,
die eine Anzeige der Länge
der Schnur oder des Drahts 11 zur Messsonde 3 ist,
oder eine Veränderung
in der Länge
der Schnur oder des Drahts 11, die aus der Bewegung der
Messsonde 3 gegen das oder vom Gehäuse weg resultiert.
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Die
strichlierten Linien 15 zeigen schematisch ein innerhalb
des Gehäuses 2 angeordnetes Versorgungs- und Verarbeitungssystem.
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Die 2 ist
eine Ansicht der oberen Oberfläche 4 des
trapezförmigen
Gehäuses 2 der
Messeinrichtung nach 1.
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Der
Arm 5 ist nahe seines Auflagepunkts 7 mit einem
erweiterten Teil ausgestaltet, und das andere Ende 10 des
Arms 5 erstreckt sich in einer Richtung weg vom Auflagepunkt 7 über eine
bestimmte Entfernung, um ein genaues Gleichgewicht des Arms 5 in
einer imaginären
flachen Ebene zu erreichen. Der Teil des Arms am Ende 10 ist
im Hinblick auf sein Gewicht so dimensioniert, dass der Arm 5 als
ganzes in einem präzisen
Gleichgewicht in einer imaginären Ebene
parallel zur oberen Oberfläche 4 des
Gehäuses
gehalten wird. Wenn erwünscht,
kann das Ende 10 des Arms 5 mit Justiermitteln
(nicht dargestellt) für eine
präzise
Abgleichung des Arms 5 versehen sein.
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3 ist
eine Seitenansicht des Arms 5 in größerem Maßstab. Der Arm 5 ist
an seinem freien Ende 9 mit einer Öffnung 16 versehen,
durch die die Schnur oder der Draht 11 verläuft. Vorzugsweise
ist die Öffnung 16 so
ausgestaltet, dass, bevor die Schnur oder der Draht um die Spule 13 gewunden wird,
Schmutz von der Schnur oder dem Draht 11 abgekratzt wird.
Arm 5 ist mit einer Führungsrolle 17 nahe
dem Auflagepunkt 7 versehen, wobei die Führungsrolle
auf eine solche Weise angeordnet ist, dass die Schnur oder der Draht 11 präzise durch
das Zentrum des Auflagepunktes 7 des Arms 5 verläuft.
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Für eine genaue
Messung des Winkels oder der Winkelverschiebung der Schnur oder
des Drahts 11, der sich aus der Bewegung der Messsonde 3 ergibt,
ist es wesentlich, dass der Arm 5 so gut wie möglich fluchtend
mit der Schnur oder dem Draht ausgerichtet ist. Um dies zu erreichen,
muss der Durchmesser der Öffnung 16 genau
dem Durchmesser der Schnur und des Drahtes angepasst sein. In einer
praktischen Ausführungsform
wird ein Abstand in der Größenordnung
von 0,1 mm zwischen der Schnur und dem Draht 11 und der Öffnung 16 verwendet.
Unter Verwendung eines an das freie Ende 9 des Arms 5,
in dem die Öffnung 16 vorhanden
ist, anzukuppelnden Kunststoffteils 18 können Abweichungen
in der Ausrichtung zwischen dem Arm 5 und der Schnur oder
dem Draht 11, die durch Abrieb oder eine Erweiterung der Öffnung 16 verursacht
sind, leicht durch Anpassen eines neuen Teils 18 überwunden
werden.
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Die
Konstruktion des Arms 5 muss so leichtgewichtig wie möglich sein,
was erfindungsgemäß durch
Herstellen des Arms 5 aus einem Material mit leichtem Gewicht,
wie z.B. Aluminium oder Kunststoff, erzielt wird, und durch Ausgestalten
des Arms so, dass eine minimale Menge an Material benötigt wird.
Eine ausreichende mechanische Festigkeit in Längsrichtung des Arms muss jedoch
erhalten bleiben, um den Arm und die Schnur oder den Draht 11 fluchtend
anzuordnen, und um den Arm 5 so genau wie möglich in
einer imaginären
Ebene parallel zur oberen Oberfläche 4 der
Messeinrichtung zu drehen.
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In
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
werden, um das Startmoment des Arms 5 außerdem so
gering wie möglich
zu halten, Präzisionslager
verwendet, wie z.B. ein an sich bekanntes Kugellager, worin die
Kugeln und die Lagerschalen für eine
hohe Präzision
und Genauigkeit ausgewählt sind.
Außerdem
wird ein Schmiermittel mit geringer Adhäsion verwendet. Diese Maßnahmen
ergeben ein Startmoment, d.h., die Kraft, die erforderlich ist, um
den Arm 5 vom Stillstand in Rotation zu versetzen, von
weniger als 0,03 Ncm. Ein kleines Startmoment ist erforderlich zur
Messung kleiner Winkelverschiebungen der Schnur oder des Drahts 11,
insbesondere im Fall einer größeren Länge davon.
In einer praktischen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
weist der Arm 5 eine Länge
von 20 bis 30 cm auf.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
der Messsonde 3 der erfindungsgemäßen Messeinrichtung, teilweise
im Aufriss und teilweise im Schnitt. Die Messsonde 3 weist
eine längliche
Form auf und umfasst einen Griff 20 zum Halten der Messsonde 3 und eine
Messnadel 21, die im Griff 20 drehbar gelagert ist.
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Wie
aus der Figur ersichtlich, ist die Messnadel 21 an einer
Halterung 22 befestigt, die in eine Bohrung 25 im
Griff 20 über
einen Schaft 23 und ein Kugellager 24 eingreift.
Vorzugsweise werden, wie dargestellt, Doppellager 24 verwendet.
Die Schnur oder der Draht 11 ist in der Nähe der Halterung 22 und
der Messnadel 21 angebracht.
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Um
eine leichte Positionierung der Messsonde 3 am Umfang 31 eines
Objekts 30 zu ermöglichen, ist
die Messnadel 21 mit einer bestimmten Länge ausgestaltet, und die Stützfläche 26,
die senkrecht zur Messnadel 21 verläuft, ist so ausgebildet, um
die Nadel so senkrecht wie möglich
zur Oberfläche 32 eines
zu messenden Objekts 30 zu positionieren.
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Wie
in 5 schematisch dargestellt, wird aufgrund der drehbaren
Lagerung in den Lagern der Messnadel 21 im Hinblick auf
den Griff 20 der Messsonde 3 sichergestellt, dass
die Schnur oder der Draht 11 mit dem Radius der Messsonde 3 zu
allen Zeiten eine gerade Linie zur Messnadel 21 bildet,
um Messfehler, die sich daraus ergeben, dass die Messsonde 3 in
Längsrichtung
gedreht ist, zu vermeiden. Dies kann in einer Situation auftreten,
in der die Schnur oder der Draht 11 mit dem Griff 20 der
Messsonde 3, wie durch die strichlierte Linie 29 in 5 dargestellt,
fix verbunden ist. Die Linie 29 zeigt den Verlauf der Schnur
oder des Drahts, wenn die Schnur oder der Draht an die Messsonde 3 fix
angebracht ist, d.h., nicht über
einen drehbaren Teil, und die Messsonde 3 wird gegen ein
Objekt gehalten, während
sie um ihre Achse in Längsrichtung
gedreht wird.
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Für einen
Fachmann auf diesem Gebiet ist es ersichtlich, dass die Schnur oder
der Draht 11 aus einem Material bestehen muss, das eine
so gering wie mögliche
Dehnbarkeit aufweist, um kleine Änderungen
in der Länge
festzustellen, insbesondere wenn die Schnur oder der Draht 11 sehr
lang ist. Es wurde festgestellt, dass ein Stahldraht mit geringer Dehnung
und z.B. eine sogenannte Paralein-Schnur Charakteristi ka aufweist,
die für
den Zweck der Erfindung geeignet sind. Paralein-Schnur oder -Draht
mit einem Durchmesser von 1 mm weist eine Zugbeanspruchung von 1
daN, 0,4% bei 3 daN und 0,9% bei 10 daN auf. Es können natürlich auch
andere Arten einer Schnur oder eines Drahts verwendet werden, und
die Federspannung des Spann- und Aufrollmechanismus 12 muss
geeignet ausgewählt
sein.
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6 ist
eine perspektivische Darstellung einer anderen Ausführungsform
der Messsonde 33 der erfindungsgemäßen Messeinrichtung. Wie die
Messsonde 3 weist die Messsonde 33 eine längliche
Form auf, umfasst einen Griff 34 zum Halten der Messsonde 33,
eine Messnadel 35, die im Griff 34 drehbar untergebracht
ist, und eine etwa halbkreisförmige
Plattform 36. Der Durchmesser der halbkreisförmigen Plattform 36 ist
größer als
der Durchmesser des Griffs 34. Ein Ring 37 ist
mit dem Griff 34 am Ende der Messsonde 33 verbunden,
der in der Nähe
der Messnadel 35 und der Plattform 36 angebracht
ist. Ring 37 weist einen Vorsprung 38 auf, in
dem die Schnur oder der Draht 11 befestigt ist, z.B. indem sie/er
darin eingeklemmt ist.
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Die
Messnadel 35 und die Plattform 36 können im
Griff 34 auf gleiche Weise wie vorstehend im Hinblick auf
die Messsonde 3 beschrieben gelagert sein. Irgendeine Lagerungsart,
die ausreichend genau ist und zum Zweck der Erfindung geeignet ist, wie
z.B. ein zylindrisches Gleitlager oder dergleichen, kann verwendet
werden.
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Wie
in Bezug auf 5 erläutert, wird aufgrund der drehbaren
Lagerung der Messnadel 35, der Plattform 36 und
des Rings 37 im Hinblick auf den Griff 34 der
Messsonde 33 sichergestellt, dass die Schnur oder der Draht 11 sich
zu allen Zeiten in einer geraden Linie mit dem Radius des Griffs 34 der Messsonde 33 befindet.
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Die
Messsonde 33 mit ihrer halbkreisförmigen Plattform 36 ist
insbesondere geeignet zur Messung von Konturen eines Objekts 30,
indem man die Messnadel 35 entlang des Umfangs der Kontur
bewegt, wobei die Plattform 36 auf der Oberfläche des Objekts
ruht.
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7 ist
eine schematische perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
einer Messsonde 39 zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen Messeinrichtung.
Die Messsonde 39 ist im Hinblick auf ihre Form im wesentlichen
identisch mit der Messsonde 33, mit dem Unterschied, dass
ein auswechselbarer hutförmiger
Messstift 40 über
der Messnadel 35 sitzt.
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8 ist
eine schematische Darstellung, teilweise im Schnitt und teilweise
im Aufriss, der Messsonde 33, worin der hutförmige Messstift 40 klar
dargestellt wird. Der Messstift 40 besteht aus einer kreisförmigen Scheibe 41 mit
einer abgerundeten Kante und einem zentralen länglichen zylindrischen Vorsprung 42 mit
einer runden Spitze und soll insbesondere zur Messung entlang Objekten
mit einer rauen Oberfläche
dienen, um zu verhindern, dass die Messnadel 35 beschädigt wird.
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Die
Messsonde 39 ist wieder insbesondere zur Messung von Konturen
eines Objekts geeignet und weist eine fixe Messwertverschiebung
auf, die sich durch die Größe des Vorsprungs 42 bestimmt.
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9 ist
eine schematische perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
einer Messsonde 43 der erfindungsgemäßen Messeinrichtung, die einen
konischen Messstift 44 umfasst, der eine kugelförmige Spitze 45 aufweist,
die im Griff 34 drehbar gelagert ist. Die kugelförmige Spitze 45 weist in
einer Ausführung
davon einen Durchmesser von ca. 3 mm auf, worin die Schnur oder
der Draht 11 genau im Zentrum der kugelförmigen Spitze 45 endet. Die
Messsonde 43 ist insbesondere geeignet zur Ver wendung als
sogenannter "Zeiger
(pointer)" zur Messung
von Ecken in einem zu messenden Objekt, wie z.B. einem Türrahmen
oder einem Fensterrahmen. Aufgrund der Tatsache, dass die Spitze 45 drehbar gelagert
ist, beeinträchtigt
die Position des Griffs 34 die Messung nicht.
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Abhängig von
der spezifischen Form des zu messenden Objekts können weitere Messsonden zur Verwendung
mit der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
entwickelt werden, die alle von der vorliegenden Patentanmeldung
umfasst werden.
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10 zeigt
eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Messeinrichtung 50,
die ein trapezförmiges
Gehäuse 54 umfasst,
an dessen oberer Oberfläche 55 ein
drehbarer gelagerter Arm 56 vorgesehen ist.
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In
der veranschaulichten Ausführungsform ist
der Arm 56 an einem Ende mit einem Kugelgelenk 57 versehen.
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An
das Kugelgelenk 57 ist ein Sensor 58 angekuppelt,
der zur Messung der Rotation des Arms 56 in zwei Freiheitsgraden
fähig ist,
z.B. in einer imaginären
Ebene parallel zur oberen Oberfläche 55 des Gehäuses 54,
wie dies mittels des bogenförmigen Pfeils 51 angezeigt
ist, und in einer imaginären
Ebene senkrecht zur oberen Oberfläche 55, wie dies durch
den bogenförmigen
Pfeil 52 angezeigt ist.
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Die
Messeinrichtung 50 umfasst ferner eine Messsonde, die mit
einer Schnur oder dem Draht 11 verbunden ist, wie z.B.
die Messsonde 33, und einen damit verbundenen Spann- und
Aufrollmechanismus 12, 13, der einen Sensor 14 umfasst,
zur Messung der Distanz oder von Veränderungen in der Distanz, wie
dies mittels des Pfeils 53 angezeigt und vorstehend beschrieben
ist.
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Dreidimensionale
Konturen des Objekts können
mit der Messeinrichtung 50 genau gemessen werden. In diesem
Fall muss das Startmoment des Kugelgelenks 57 auch so klein
wie möglich
sein, was durch eine sorgfältige
Auswahl der Lagerteile und des Schmiermittels, die verwendet werden,
wie vorstehend erläutert,
erreicht werden kann.
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Wie
die Messeinrichtung 1 weist die Messeinrichtung 50 den
Vorteil auf, dass sie als tragbare transportierbare Vorrichtung
zur Messung von z.B. kleinen Objekten, die sich auf einem Messtisch
befinden, oder von größeren Objekten,
die sich im Raum befinden, ausgestaltet sein kann.
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Die 11 ist
eine schematische perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines
Spann- und Aufrollmechanismus 60 zum Aufwickeln und Abwickeln
der Schnur oder des Drahts 11, wie vorstehend in Bezug
auf den Spann- und Aufrollmechanismus 12 der 1 erläutert.
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Der
Spann- und Aufrollmechanismus 60 umfasst einen etwa quadratischen
schachtelförmigen Rahmen 61,
der einen Boden 62 aufweist, wobei in der Nähe der Eckpunkte
davon drehbar gelagerte Führungsräder oder
Führungsrollen 63, 64, 65 und 66 vorgesehen
sind. Die Führungsrollen 63, 64, 65 und 66 sind
in der Richtung ihrer entsprechenden Lagerwellen 70, 71, 72 und 73 bewegbar.
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Eine
Spule 67 ist in Lagern zwischen den Führungsrollen drehbar befestigt.
Der Rahmen 61 ist in der Nähe einer Seite mit einer Öffnung 68 versehen,
die zu einem Stutzen 69 führt, der von 61 nach außen verläuft. Die
Schnur oder der Draht 11 verläuft über den Stutzen 69 und
die Öffnung 68 über die Führungsrollen 63, 64, 65 bzw. 66 zur
Spule 67.
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In
der veranschaulichten Ausführungsform ist
an der äußeren Oberfläche der
Spule 67 eine Nut 74 vorhanden, deren Tiefe dem
Durchmesser der Schnur oder des Drahts 11 angepasst ist,
um eine Deformation des Durchmessers der Schnur oder des Drahts
zu verhindern. Die Spule 67 ist außerdem mit einer Feder (nicht
dargestellt) zum Aufwickeln und Abwickeln der Schnur oder des Drahts 11 unter
Federspannung versehen. Der Betrieb des Spann- und Aufrollmechanismus 12 ist
der folgende.
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Die
Schnur oder der Draht 11, die/der in oder aus dem Rahmen 61 über die Öffnung 68 bewegt werden
kann, wird über
drehbar gelagerte Führungsrollen 63, 64, 65 und 66,
die in der Längsrichtung
ihrer entsprechenden Wellen 70, 71, 72, 73 verschiebbar
sind, auf eine solche Weise geführt,
dass Schnur oder Draht 11 der Spiralnut 70 der
Spule 67 folgt. Dies verhindert, dass die Schnur oder der
Draht 11 sich beim Aufwinden auf die Spule 67 anhäuft, was einen
Messfehler einbringen würde.
Die Länge
der Schnur oder des Drahts 11 wird auf der Basis des Umdrehungsgrads
der Spule 67 bestimmt. Dies bedeutet, dass der genaue Durchmesser
der Spule 67 bekannt sein muss. Das Anhäufen und Schichten der Schnur
oder des Drahts 11 auf der Spule 67 entspricht
tatsächlich
unbekannten Durchmesseränderungen
der Spule 67, als dessen Konsequenz die Länge der
ausgezogenen Schnur oder des Drahts nicht länger aus dem Umdrehungsgrad
der Spule 67 genau bestimmt werden kann.
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Ein
anderer Vorteil der Verwendung des Spann- und Aufrollmechanismus 60 ist
es, dass er verhindert, dass die Schnur oder der Draht 11 sich beim
Aufwinden als Ergebnis mehrerer übereinander aufgewundener
Schichten der Schnur oder des Drahts 11 abflacht. Das Abflachen
der Schnur oder des Drahts 11 würde wieder zu einer unbekannten Abweichung
in der Bestimmung der Länge
davon führen,
und damit zu einem unbekannten Messfehler.
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Sensoren
zur Messung von Winkeln oder einer Winkelverschiebung, die für den erfindungsgemäßen Zweck
geeignet sind, sind in der Praxis an sich bekannt. Obwohl z.B. Potentiometer
für diesen Zweck
verwendet werden können,
verwendet eine bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung Sensoren in Form von Pulsgeneratoren. Dabei wird von
einer drehbar angeordneten Scheibe Gebrauch gemacht, die mit Markierungen
versehen ist, die bei der Drehung einen Lichtstrahl unterbrechen.
Die Impulse, die dadurch erzeugt werden, zeigen den Grad der Drehung
der Scheibe an, wobei eine Winkelverschiebung oder eine Änderung
der Länge
leicht auf der Basis des Abstands zwischen den Markierungen berechnet
werden kann. Natürlich
können
auch andere geeignete Pulsgeneratoren verwendet werden, wie z.B.
Pulsgeneratoren, die Gleitkontakte verwenden. Für den erfindungsgemäßen Zweck
ist es jedoch wünschenswert,
Sensoren mit einer minimalen Menge an mechanischer Reibung zu verwenden.
Die elektrischen Komponenten 15, die in dem Gehäuse vorgesehen
sind, liefern eine geeignete Umwandlung der Messsignale von den
Sensoren in Positionsdaten der Messsonde für den Betrieb von z.B. einem
Plotter oder einer anderen Vorrichtung zur graphischen Repräsentation
von mit der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
erhaltenen Positionsdaten, oder um eine Verarbeitungsvorrichtung
zur Erzeugung eines Objekts, das den Positionsdaten entspricht,
anzutreiben.
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12 ist
ein vereinfachtes elektrisches Blockschaltbild der elektronischen
Komponenten 15 der erfindungsgemäßen Messeinrichtung, und außerdem ihrer
Verbindung mit einem Tischcomputer oder einem tragbaren Computer
(Laptop) 74, und mit einer Verarbeitungsvorrichtung und/oder
einem Plotter 76.
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Die
elektronischen Komponenten 15 umfassen eine Verarbeitungsvorrichtung 80,
z.B. in Form eines Mikroprozessors, mit der eine Anzeigevorrichtung 81 (siehe
auch 2), ein Bedienungsfeld 82, das über einen
Draht oder eine entfernte Steuerung kommuniziert, eine Stromquelle 83,
z.B. in Form einer auswechselbaren Batterie (siehe auch 2) und
ein AN/AB-Schalter 84, ein drahtlosen Transceiver 88, der
mit einer Eingabeeinheit 87 durch drahtlose entfernte Steuerung
kommuniziert, und die Sensoren 8, 14 und 58 verbunden
sind.
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Abhängig von
der Art der verwendeten Schnur oder des Drahts 11 wird
ihre (seine) Länge auch
durch Umgebungsbedingungen beeinflusst, wie z.B. die Temperatur
und das Feuchtigkeitsniveau. Um diese Einflüsse zu korrigieren, sind geeignete Sensoren 86 vorgesehen,
wie z.B. ein Temperatursensor und ein Feuchtigkeitssensor, und die
Verarbeitungsvorrichtung 80 umfasst geeignete Software zur
Korrektur der berechneten Veränderungen
in der Länge
der Schnur oder des Drahts 11 in Abhängigkeit von der Messtemperatur
und dem Feuchtigkeitsgehalt.
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Die
Verarbeitungsvorrichtung 80 wandelt die von den Sensoren 8, 14, 58 empfangenen
Signale in Positionsdaten für
die Messsonde um und stellt diese Daten in einer Schnittfläche 85,
vorzugsweise einer standardisierten Computer-Schnittfläche, z.B.
Typ RS 232 oder dergleichen, zur Verfügung. Software, die für diesen
Zweck geeignet ist, ist in der Praxis an sich bekannt und erfordert
keine weitere Erläuterung.
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Die
an der Schnittstelle 85 verfügbaren Positionsdaten können mittels
eines Tischcomputers oder eines tragbaren Computers 75,
der mit geeigneter Software zum Antrieb eines Plotters oder einer
Verarbeitungsvorrichtung versehen ist, verarbeitet werden. Die Messdaten
können,
wenn erwünscht,
auch direkt für
logistische und Projektmanagement-Zwecke, Einkauf usw. verwendet
werden. Software, die für
diesen Zweck geeignet ist, ist im Handel erhältlich.
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Obwohl
die erfindungsgemäße Messeinrichtung
in Form einer getrennten Einheit vorhanden sein kann, um mit einem
Tischcomputer oder einem tragbaren Computer, einer graphischen oder
Plottervorrichtung und/oder Verarbeitungsvorrichtung verbunden zu
werden, stellt die Erfindung auch eine Messeinrichtung bereit, worin
die Funktionen des Tischcomputers oder des tragbaren Computers und
der Messeinrichtung zu einer Einheit kombiniert sind, worin die
Einheit auch in eine graphische oder Plottervorrichtung, aber auch
in eine Verarbeitungsvorrichtung zur direkten Produktion gemessener
Objekte oder Produkte, zum Projektmanagement, den Einkauf usw. integriert
sein kann.
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Die
vorstehend besprochene erfindungsgemäße Messeinrichtung ist zur
Messung eines Objekts, z.B. durch Positionieren der Messsonde 3, 43 an
bestimmten Punkten des Umfangs des Objekts, z.B. in den Eckpunkten
eines Polygons, das an sich bekannt ist, oder zum kontinuierlichen
Verfolgen der zu messenden Kontur oder des Umfangs mittels einer
Messsonde 3, 33, 39 geeignet.
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Im
ersten Fall werden Mittel zur Speicherung der Messdaten vom Sensor
bereitgestellt, wenn eine Messsonde 3, 43 an einem
spezifischen Punkt des zu messenden Objekts positioniert wurde,
z.B. eine Drucktaste 27 einer Messsonde 3, die
mit der Verarbeitungsvorrichtung 80 durch elektrische,
radiographische, akustische oder optische Mittel kommuniziert, oder
mit der getrennten Eingabeeinheit 87, mit der Registrieranweisungen
an die Verarbeitungsvorrichtung 80 übertragen werden können.
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Für eine kontinuierliche
Konturmessung ruft die Verarbeitungsvorrichtung 80 die
Sensoren 8, 14, 58 mit einer Geschwindigkeit,
die zur Messung sehr kleiner Abweichungen, in der Größenordnung
von 0,1 mm, ausreicht, bei einer normalen Bewegung der Messsonde 3, 33, 39 mittels
Hand periodisch ab. In einer praktischen Ausführungsform werden ca. 2000 Messungen/Sekunde
durchgeführt.
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Für eine genaue
Messung ist es außerdem bevorzugt,
die Messsonde an einem Bezugspunkt zur Kalibrierung der Messung
vor der Messung eines Objekts zu positionieren.
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Zur
Kalibrierung und für
Ausrichtungszwecke wird das Gehäuse 2 der
Messvorrichtung 1, wie in 1 dargestellt,
mit Justierfüßen 46 und 47 versehen.
Mittels dieser Justierfüße kann
das Gehäuse 1 z.B.
genau in horizontaler oder vertikaler Richtung mit einem zu messenden
Objekt ausgerichtet werden.
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In
einer noch fortgeschritteneren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Messeinrichtung umfasst
die Messeinrichtung ein Ausrichtungssystem 48, z.B. ein
Laser-gesteuertes Ausrichtungssystem. Die Messeinrichtung 50 muss
andererseits, wie in 10 dargestellt, nicht notwendigerweise
Ausrichtungsmittel 46, 47, 48 umfassen.
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Wie
dies vorstehend erläutert
wurde, umfasst der Datenfluss, der durch die Verarbeitungsvorrichtung 80 verarbeitet
werden soll, Daten, die die Länge
der Schnur oder des Drahts 11 und die Winkelabweichung
des Arms 5; 48 betreffen. Diese Daten werden durch
Sensoren 8, 14, 58 in roher Form bereitgestellt.
Das weitere Verarbeiten der Daten umfasst mehrere Verarbeitungs-
und Korrektionsstufen.
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13 zeigt
schematisch die verschiedenen Verarbeitungs- und Korrekturstufen
in einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung, unter
der Steuerung der Verarbeitungsvorrichtung 80. Die Blöcke "A", "B" und "C" zeigen einander entsprechende Punkte
an.
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Block 101,
angezeigte Zählimpulse-Spulenrotation,
betrifft die Bestimmung der Länge
der Schnur oder des Drahts 11 auf der Basis des Umdrehungsgrades
der Spule 13, 67 mittels des Sensors 14,
der in einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform in Form eines Pulsgenerators
vorliegt. Die Zahl und der Bruchteil der Umdrehungen der Spule 13, 67 wird
aus der momentanen Registrierung eines Addier-Subtrahier-Werts und einer Konstanten,
die die Zahl der Impulse pro vollständiger Umdrehung repräsentiert,
Block 102, Berechnung der Spulenumdrehungen, bestimmt.
Die Länge
der aufgewickelten Schnur oder des Drahts 11 ist proportional
zur Zahl der Umdrehungen der Spule 13, 67. Die
Entfernung vom Wendepunkt der Schnur oder des Drahts 11 zum
Kontaktpunkt der Spule 13, 67 ist jedoch nicht
konstant. Je mehr Draht auf der Spule 13, 67 aufgewickelt
ist, desto größer wird
dieser Abstand sein. Diese zusätzliche
(interne) Länge
des Drahts wird im Block 103, der Spulenradiuskorrektur, kompensiert.
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Im
Fall der Messvorrichtung 1 kann der Messpunkt außerdem außerhalb
der Ebene, in der Arm 5 rotiert, liegen. Die Höhendifferenz,
d.h., der Abstand zwischen der Ebene, in der Arm 5 rotiert,
und einer Ebene parallel dazu durch den Messpunkt wird durch den
Anwender eingegeben. Diese Differenz in der Höhe wird im Block 104,
Höhenkorrektur,
kompensiert.
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Sensoren 8; 58 werden
zur Bestimmung der Winkelverschiebung des Arms 5; 56 bereitgestellt, die
ebenfalls in Form von Pulsgeneratoren vorliegen. Auch in diesem
Fall wird die Zahl der Impulse mittels eines Addier-Subtrahier-Werts,
Block 105, angezeigte Zählimpulse-Messarmrotation,
gespeichert.
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Die
Bewegung der Messsonde bringt die Schnur oder den Draht 11 in
Vibration. Diese Vibration resultiert in einer oszillierenden Bewegung
des Arms 5; 56, und somit in einer potentiellen
Messungenauigkeit. Diese Oszillation wird dynamisch gemessen und
der Messwert wird verwendet, um eine Korrektur durchzuführen, Block 106,
Armvibrations-Kompensation.
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Die
so erhaltenen Daten, die in einem polaren Koordinatensystem gemessen
wurden, werden im Block 107 in ein orthogonales Koordinatensystem umgewandelt.
Dies wird durchgeführt,
weil die handelsüblich
erhältlich
Verarbeitungs-Software primär auf
einem orthogonalen Koordinatensystem basiert. Die für diesen
Zweck geeignete Umwandlungs-Software ist in der Praxis per se bekannt.
Ein Fachmann auf diesem Gebiet erkennt, dass diese Umwandlung natürlich ausgelassen
werden kann, indem man die Ergebnisse in einem polaren System verarbeitet.
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Die
Blöcke 108 und 109 stellen
eine Filterung der umgewandelten Daten bereit, worin Block 108, Punktfilter,
zum Ausfiltern auf einander folgender Messpunkte, die nicht weit
genug von einander entfernt sind, dient. Im Fall von hinter einander
folgenden Punkte, die innerhalb einer gegebenen Toleranz auf einer
geraden Linie liegen, werden auf ähnliche Weise die dazwischen
liegenden Punkte im Block 109, dem Linienfilter, ausgefiltert.
Anstelle der Verwendung einer Lösung
auf der Basis gerader Linien ist es auch möglich, eine Lösung auf
der Basis kurzer Bogenteile zu verwenden.
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Als
Ergebnis des begrenzten Durchmessers der Messnadel 21, 35, 42 oder
der kugelförmigen Spitze 45 ist
die Kontur oder Position, die gemessen wird, nicht eine exakte Kontur
oder Position, sondern eine Kontur, die nach links oder nach rechts über eine Entfernung
von der Hälfte
des Durchmessers einer Messnadel oder der Spitze abweicht. Der Anwender muss
eingeben, ob die zu messende Kontur oder Position auf der linken
oder rechten Seite der Messeinrichtung positioniert ist. Die Messwerte
werden danach im Block 110, Messwertverschiebung, korrigiert.
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Der
Anwender kann außerdem
im Block 111, Rotations- und Translationsmessung, angeben,
auf welche Weise die Messung im orthogonalen Koordinatensystem positioniert
werden muss. Zum Beispiel, ob der Ursprung im ersten oder im letzten
Messpunkt ist, in welche Richtung die X-Achse verläuft, d.h.,
vom ersten zum zweiten und nächsten
Messpunkt usw.
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Während der
Messung werden die Daten im Hauptspeicher der Messeinrichtung gespeichert. Nach
Vervollständigung
der Messung und nach Durchführung
aller Verfahrensschritte werden die so erhaltenen Daten in einem
Zusatzspeicher, Block 112, Datenspeicher, gespeichert.
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Nach
Skalieren und Translation werden die Messdaten auf einem Schirm 81 auf
solche Weise angezeigt, dass alle Messpunkte auf dem Schirm angezeigt
werden können,
Block 113, Anzeigen Daten auf Schirm. Um die aus der Messeinrichtung
erhaltenen Daten zu verwenden, kann die Messeinrichtung über eine
Schnittstelle 85 mit einem Computer, wie z.B. einem Personal-Computer,
ein Laptop 75 oder einem anderen Computer, verbunden werden,
auf dem ein sogenanntes Verarbeitungsprogramm läuft. Mittels dieses Programms
können
die Messdaten in eine Verarbeitungsvorrichtung 76 zur Weiterverarbeitung
eingespeist werden; Block 114, "Eingabe(upload)"-Daten an PC mit Verarbeitungsprogramm.
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Obwohl
die Erfindung vorstehend mittels beispielhafter Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Messeinrichtung
erläutert
wurde, ist es einzusehen, dass das erfindungsgemäße Konzept auf verschiedene
Weise innerhalb des Rahmens der folgenden Ansprüche realisiert werden kann.