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DE60026709T2 - Verfahren zur herstellung eines elektrischen heizkörpers, sowie ein entsprechend hergestellter heizkörper - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines elektrischen heizkörpers, sowie ein entsprechend hergestellter heizkörper Download PDF

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DE60026709T2
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DE
Germany
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particles
compressed
solution
conductor
impregnating solution
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Hans Selberg
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Tetra Laval Holdings and Finance SA
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Heizkörpers durch Komprimieren und Verdichten oder Konsolidieren von pulverisiertem Metallmaterial. Die vorliegende Erfindung bezieht sich ebenfalls auf einen Heizkörper, der Metallpulver aufweist und gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wurde.
  • Stand der Technik
  • Heizkörper für verschiedene Arten von Versiegel- oder Schweißbacken werden in verschiedenen Industriezweigen verwendet. Heizkörper zum Erhitzen von verschiedenen Materialien werden unter anderem in der Verpackungsindustrie verwendet, insbesondere bei der Produktion von Verpackungsbehältern aus Verpackungslaminat mit äußeren Schichten aus Thermoplastmaterial, d.h. aus warmverschweißbaren Material. Solche Verpackungslaminate werden zum Beispiel zur Herstellung von Verpackungsbehältern für Getränke wie Saft oder Milch verwendet. Diese Verpackungsbehälter werden hergestellt, indem das Thermoplastmaterial gefaltet und versiegelt wird. Beim Warmverschweißen werden zwei oder mehr Schichten des Verpackungslaminats in der gewünschten Versiegelzone mit Hilfe von Schweißbacken zusammengepresst, von denen mindestens eine einen elektrischen Lei ter aufweist, der das Erwärmen und Warmverschweißen des Materials sicher stellt. Während des Zusammenpressens der Verpackungslaminatschichten wird die Schweißbacke aktiviert, so dass die aneinander anstoßenden, äußeren Thermoplastschichten auf eine Erweichungstemperatur erhitzt werden und teilweise miteinander verschmelzen. Nach einer gewissen Kühlzeit sind die Laminatschichten in der Versiegelzone miteinander zu einer haltbaren und flüssigkeitsdichten Schweißnaht versiegelt, und die Schweißbacken können wieder voneinander entfernt werden, so dass das verschweißte Laminat entfernt und durch neue, noch unverschweißte Abschnitte ersetzt werden kann. In modernen Verpackungs- und Füllmaschinen findet die Verpackungsproduktion bei hoher Geschwindigkeit statt; daraus ergeben sich hohe Versiegelungsgeschwindigkeiten, die ein ausreichendes Auskühlen der Schweißbacken in dem Zeitintervall zwischen zwei Versiegeloperationen schwierig machen. Um zu vermeiden, dass die Schweißbacken so heiß werden, dass sie ein effizientes Auskühlen der verschmolzenen Thermoplastschichten verhindern, bevor die Schweißbacken von einander entfernt werden, ist ein Kühlen der Schweißbacken nötig. Normalerweise sind die Schweißbacken dazu neben einem elektrischen Heizleiter oder einer Heizspirale auch mit Kanälen für ein Kühlfluid, normalerweise Wasser, versehen. Das macht natürlich sowohl die Herstellung der Schweißbacken selbst als auch der gesamten Füllmaschine komplizierter.
  • Eine Schweißbacke zum elektrischen Heizen, die beispielsweise beim Verschweißen von Thermoplastverpackungsmaterial verwendet wird, wird auf verschiedene Weise, in vielen verschiedenen Anordnungen und verschiedenen Konstruktionen hergestellt. Die Anforderungen an solche Schweißbacken sind, dass sie eine hohe Formgenauigkeit, hohe Belastungsbeständigkeit und eine gute Wärmeleitfähigkeit haben müssen. Da es darüber hinaus meist erforderlich ist, dass die Schweißbacke eine relativ komplizierte Konstruktion hat, werden Schweißbacken heute mit modernen Methoden und Verfahren hergestellt, z.B. durch Komprimieren von Pulvermetallmaterial und anschließendem Sintern. Dieses Verfahren ist per se bekannt; es umfasst das Füllen eines Metallpulvers in eine Pressform, Komprimieren des Materials bis zu einem gewünschten Grad und anschließende Wärmebehandlung oder Sintern, so dass sich das Material verbindet (bzw. "zusammen bäckt") und einen massiven und formstabilen Körper bildet. Der für die elektrische Erwärmung benötigte Leiter kann vor dem Metallpulver in die Form gegeben werden und besteht selbst aus einen Metallpulver in Form von nicht isolierten Metallpartikeln, z.B. Kupfer, oder er wird in eine Rille im Körper der Schweißbacke gegeben. Für weitere Information wird auf die Beschreibung des Europäischen Patents EP 687.215 verwiesen.
  • Bei der Herstellung von Körpern aus pulverisiertem, Metallmaterial findet eine Komprimierung des Metallpulvers in der Form statt. Es ist jedoch trotz extrem hohen Drucks nicht möglich, das Material so weit zu komprimieren, dass die pulverisierten Metallpartikel völlig miteinander verschmelzen oder den Raum in der Form ganz ausfüllen. Es kommt in der Praxis immer zu größeren oder kleineren Lufttaschen oder Luftporen zwischen den Partikeln, die bei der Verwendung des hergestellten Körpers z.B. als Teil einer Schweißbacke sehr nachteilig sind, da die eingeschlossene Luft als Dichtung wirkt und die Ausbreitung der Wärme im Körper verhindert. Als Folge werden das Ableiten von zu viel Wärme und die Emission von Wärme in die Umgebung ebenfalls verhindert; Schweißbacken mit Heizkörpern aus Metallpulver haben daher bei längerer, intensiver Nutzung die Tendenz, auf eine höhere Temperatur zu erhitzen wie Heizkörper für Schweißbacken, die aus einem homogenen Material herge stellt wurden. In diesem Zusammenhang wird für weitere Information auf PCT WO 97/14547 verwiesen. In einem bekannten Verfahren werden die Lufttaschen durch Kunststoffmaterial ersetzt (Epoxidpolymer), dieses Verfahren kann aber nur begrenzt eingesetzt werden und ist für Heizkörper für Schweißbacken weniger geeignet, da der Kunststoff den relativ hohen Temperaturen, denen ein solcher Heizkörper im fortlaufenden Prozess einer Form- und Füllmaschine ausgesetzt wird, nicht stand hält. Eine alternative Lösung für das Problem, dass zuviel Wärme in den Schweißbacken gehalten wird, ist das Anbringen einer Metalloxidschicht auf der Oberfläche eines komprimierten Eisenpulvers, um die Wärme vom Körper abzuleiten. Dieses Verfahren ist aus WO97/14547 bekannt.
  • Es besteht deshalb in dem im Oberbegriff beschriebenen Stand der Technik die Notwendigkeit, ein Verfahren bereitzustellen, mit dem ein Heizkörper aus pulverisiertem, Metallmaterial hergestellt wird, bei dem die Poren zwischen den pulverisierten Metallpartikeln mit einem wärmeleitenden und wärmebeständigen Material gefüllt sind.
  • Ziele der Erfindung – Verfahren
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines Heizkörpers aus pulverisiertem, Metallmaterial bereitzustellen, mit dem es möglich ist, die zwischen den pulverisierten Metallpartikeln auftretenden Poren mit einem wärmeleitenden, wärmebeständigen, harten und formbeständigen Material zu füllen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren wie oben beschrieben bereitzustellen, bei dem es möglich ist, den Grad, bis zu welchem die Poren gefüllt werden, zu bestimmen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren wie oben beschrieben bereitzustellen, das für die Herstellung von elektrischen Heizkörpern verwendet werden kann, d.h. von Körpern, die vorgefertigte Teile oder Platz für solche Teile aufweisen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren wie im Oberbegriff beschrieben bereitzustellen, das es möglich macht, auf integrierte und effiziente Weise einen Körper aus einem Metallpulver mit gleichmäßiger Komprimierung oder Verdichtung herzustellen, der Eigenschaften aufweist, die ihn besonders für die Verwendung als elektrischen Heizkörper in Schweißbacken geeignet machen.
  • Lösung
  • Diese und andere Ziele werden gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht, dass das im Oberbegriff offenbarte Verfahren die kennzeichnenden Merkmale erhält, dass das pulverisierte Material der Form zugeführt und komprimiert wird, dass ebenfalls eine Imprägnierlösung, die in ein Metalloxid umgewandelt werden kann, zugegeben wird und dass der Körper danach auf eine Temperatur erhitzt wird, die geeignet ist, dass die Imprägnierlösung trocknet und das Oxid sich mit dem pulverisierten Metallmaterial verbindet.
  • Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens haben die kennzeichnenden Merkmale wie in den Unteransprüchen 2 bis 13 beschrieben.
  • Ziele der Erfindung – Heizkörper
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ebenfalls einen Heizkörper bereitzustellen, der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ein Metallpulvermaterial aufweist, das eine exzellente Wärmeleitfähigkeit hat.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Heizkörper herzustellen, der eine hervorragende Wärmeleitfähigkeit und eine solche Formbeständigkeit und Stärke hat, dass er für die Verwendung als elektrische Heizung in Schweißbacken geeignet ist.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Heizkörper wie oben beschrieben herzustellen, der elektrisch isolierende Eigenschaften aufweist.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Heizkörper wie oben beschrieben herzustellen, wobei der Heizkörper einen elektrisch leitenden Teil aufnimmt.
  • Lösung
  • Diese und andere Ziele werden gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht, dass der im Oberbegriff offenbarte Heizkörper die kennzeichnenden Merkmale erhält, dass er pulverisiertes, metallisches Material aus Eisen mit einer Partikelgröße von weniger als 300 μm beinhaltet und dass sich ein Keramikmaterial zwischen den Partikeln befindet.
  • Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Heizkörpers haben die kennzeichnenden Merkmale wie in den beigefügten Unteransprüchen 15 bis 21 beschrieben.
  • Vorteile
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung werden ein Verfahren und eine Vorrichtung bereit gestellt, die es auf wirtschaftliche Art und Weise ermöglichen, Heizkörper beispielsweise für die Verwendung in Schweißbacken für das Warmversiegeln herzustellen, wobei die Heizkörper eine hervorragende Wärmeleitfähigkeit, aber eine geringe Leitfähigkeit für elektrischen Strom aufweisen. Dadurch wird das Problem beseitigt, dass Wärme in den Schweißbacken akkumuliert, was beim schnellen und wiederholten Warmverschweißen in moderner Verpackungs- und Füllmaschinen zu Schwierigkeiten geführt hat. Das Herstellungsverfahren macht es möglich, die Poren im Körper bis zu einem gewünschten Grad mit einem keramischen, Wärme leitenden Material auszufüllen. Dieses Verfahren macht es weiterhin möglich, den Heizkörper mit einem elektrischen Leiter oder elektrischen Spule zu einem geeigneten Zeitpunkt im Herstellungsprozess zu versehen. Nach der Produktion hat der Heizkörper die gewünschte Formgenauigkeit und Formstabilität und kann weiter bearbeitet werden oder mit weiteren vorgefertigten Teilen versehen werden.
  • Kurze Beschreibung der beigefügten Zeichnungen
  • Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens und des daraus resultierenden Heizkörpers werden nun mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, die nur für das Verständnis der Erfindung unverzichtbare Teile zeigen, im Detail beschrieben. Es zeigen:
  • 1A–E schematisch die Herstellungsschritte für die Herstellung eines erfindungsgemäßen Heizkörpers; und
  • 2 eine per se bekannte Schweißbacke mit einem erfindungsgemäßen Heizkörper.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Die bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens, das in 1A1E dargestellt ist, ermöglicht die Herstellung eines formstabilen, gut definierten Körpers aus einem elektrisch nicht leitenden und wärmeleitenden Material, wobei der Körper Teil von verschiedenen Objekten aus verschiedenen Industriezweigen sein kann, z.B. Teil von verschiedenen Backentypen zum Erwärmen. Der vorliegende Fall bezieht sich auf die Herstellung eines Körpers zum elektrischen Heizen und beschreibt dessen Herstellung, wobei der Heizkörper z.B. eine Hauptkomponente in einer Schweißbacke sein kann, die mit einem elektrischen Leiter versehen ist, um Thermoplastmaterial durch Wärme zu verschweißen. Diese Art von Schweißbacken werden vor allem bei der Herstellung von Getränkepackungen aus laminierten Kunststoff-/Papiermaterial verwendet, wobei das Laminat äußere Schichten aus Thermoplastmaterial aufweist, und so mit sich selbst oder mit anderen Objekten, die vorzugsweise aus Thermoplastmaterial sind, z.B. Öffnungsvorrichtungen o.ä., verschweißt werden kann. In diesen Anwendungsfällen ist es besonders wichtig, dass der in der Schweißbacke als Hauptkomponente verwendete Heizkörper keine elektrische Leitfähigkeit aufweist, aber dennoch ein guter Wärmeleiter ist. Da in Schweißbacken verwendete Heizkörper auch in der Lage sein müssen, Druck und Erschütterungen auszuhalten, und ebenso eine gute Formbeständigkeit aufweisen müssen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, solche Heizkörper aus pulverisierten Metallen (so genannten Sintermetallen) herzustellen. Diese Verfahren sind im Stand der Technik bekannt und werden hier nicht näher beschrieben. Diese Verfahren ermöglichen die Herstellung eines formstabilen und mechanisch starken Körpers, der abhängig von den Eigenschaften des gewählten Metallpulvers (Metalltyp, isolierende oder nicht isolierende Partikel, Partikelgröße usw.) und der Dichte eine sehr gute elektrische Leitfähigkeit, aber genau so gut gar keine Leitfähigkeit aufweisen kann. Alle Körper, die durch die Verfahren der Pulvermetallurgie hergestellt werden, haben jedoch mehr oder weniger große Zwischenräume oder Poren zwischen den einzelnen Pulverpartikeln. Selbst wenn zur Maximierung der Wärmeleitfähigkeit des Körpers sichergestellt wird, dass die Metallpulverpartikel dicht gepackt sind, so dass der Körper eine hohe Dichte hat, kommt es immer noch zu Zwischenräumen (Porösität), die sich negativ auf die Wärmeleitfähigkeit des Körpers auswirken. Es ist im Stand der Technik bekannt, die Zwischenräume oder Poren mit Kunststoffmaterialien zu füllen, zum Beispiel mit Epoxidharz. Wenn der Körper allerdings bei relativ hohen Temperaturen verwendet werden soll, wird das als Füllmittel verwendete Kunststoffmaterial ebenfalls den erhöhten Temperaturen ausgesetzt und schmilzt möglicherweise, was natürlich inakzeptabel ist. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es, die Poren im Körper auf kontrollierte Art und Weise und im gewünschten Ausmaß mit einem wärmebeständigen, formbeständigen und leicht verarbeitbaren Füllmaterial zu füllen, das darüber hinaus eine gewisse Wärmeleitfähigkeit aufweist und elektrisch isolierend ist, nämlich mit einem Keramikmaterial. Eine erste Ausführungsform des bevorzugten Verfahrens wird im Nachfolgenden beschrieben.
  • 1A bis 1D zeigen eine Formhälfte 1 zur Herstellung eines Heizkörpers 2 für eine Schweißbacke 3, wie in 2 dargestellt. Die Schweißbacke 2 weist neben Heizkörper 2 einen elektrischen Leiter oder eine elektrische Spule 4 auf, die U-förmig ist, sich mit ihren Schaften vorzugsweise in der Längsrichtung von Körper 2 erstreckt und mit beiden Enden mit einer Stromquelle verbunden werden kann. Der Leiter 4 ist vorzugsweise in unmittelbarer Nähe einer Arbeitsfläche 5 auf der Schweißbacke 3 angebracht. Die Arbeitsfläche ist vorzugsweise geerdet und ein Teil der Arbeitsfläche besteht aus dem Leiter 4, der in den Körper 2 eingelassen ist. Die Arbeitsfläche 5 kann mit einer oder mehr Isolierschichten aus geeignetem Material beschichtet sein (in 2 nicht dargestellt).
  • Die in 1 dargestellte Formhälfte 1 beinhaltet eine längliche Ausbuchtung 6, die der Größe und Form des Körpers 2 angepasst ist. Die obere Formhälfte 7 dient als Press-Stempel, der wie durch Pfeil 8 (1A) dargestellt vertikal reziprok zwischen einer oberen Position, die von der Formhälfte 1 beabstandet ist, und einer unteren Position, in der sich die obere Formhälfte 7 teilweise in die Ausbuchtung 6 der unteren Formhälfte 1 erstreckt, bewegt werden kann. 1A zeigt ebenfalls wie ein Zusatzkörper 9 auf den Boden der Ausbuchtung 6 angeordnet wird. Der Zusatzkörper 9 kann möglicherweise aus einem Leiter 4 bestehen, der im Nachfolgenden noch genauer beschrieben wird. Andere Teile wie Anker, Rohre und Ähnliches, die in den Körper integriert werden müssen, können vorher angeordnet und in der Ausbuchtung 6 angebracht werden.
  • 1B zeigt wie die Form 1 teilweise (über Füllrohr 17, 1A) mit einem Pulvermaterial 10 (Metallpulver) gefüllt wurde und wie die obere Formhälfte 7 (durch Pfeil 11 angezeigt), nach unten bewegt wurde, um das Pulvermaterial 10 im unteren Teil der Ausbuchtung 6 zu komprimieren.
  • 1C zeigt schematisch wie ein zweites Material, zum Beispiel eine Imprägnierlösung 12, der Ausbuchtung 6 zugeführt wird. Die schematisch dargestellten Kanäle 13 können mit einer Quelle für partielles Vakuum (nicht dargestellt) verbunden werden.
  • 1D zeigt wie der Körper 2, der sich in der Formhälfte 1 befindet, mit Hilfe einer Heizvorrichtung 16, die beispielsweise elektrische Widerstandselemente 15 aufweisen kann oder eine andere per se bekanntes Heizvorrichtung sein kann, er hitzt wird. Vorzugsweise wird auch ein umlaufender, isolierender Wärmeschutz 14 verwendet.
  • 1E zeigt wie der komprimierte Körper 2, nachdem möglicherweise nochmals (ein Mal oder mehrmals, normalerweise werden mehrere Zyklen wiederholt) das zweite Material (gemäß 1C) zugeführt wurde, mechanisch hochgehoben wird und einer zusätzlichen Behandlung oder abschließendem Härten mit Hilfe der Heizelemente 15 unterzogen wird. Natürlich können andere per se bekannte Heizelemente verwendet werden, außerdem können verschiedene mechanische oder pneumatische Vorrichtungen zur Handhabung von Körper 2, zum Zuführen/Dosieren der Komponenten, die den Körper 2 bilden, und zum Ermitteln und Regulieren der benötigten Temperaturen verwendet werden. Es werden im Nachfolgenden nur solche Teile im Detail beschrieben, die von den üblicherweise in Pulvermetallurgie verwendeten abweichen. In allen anderen Fällen wird auf den dem Fachmann bekannten Stand der Technik verwiesen.
  • Wenn eine erste bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von Körper 2 für eine Schweißbacke 3 verwendet wird, wird zunächst ein vorgefertigter Leiter 4, der als Zusatzkörper 9 dient, auf dem Boden von Ausbuchtung 6 angebracht. Der Leiter 4 wird möglicherweise auf geeignete Art und Weise in der gewünschten Position mit Bezug auf die Formhälfte 1 befestigt, so dass er von den nachfolgenden Arbeitsschritten nicht beeinträchtigt oder verschoben werden kann. In dieser Position ist die obere Formhälfte 7, die als Press-Stempel dient, in der oberen Position, was die Ausbuchtung 6 von oben leicht zugänglich macht, die dann über das Füllrohr 17 mit dem pulverisierten Metallmaterial 10 gefüllt wird. Das pulverisierte Material enthält vorzugsweise Partikel aus Eisen (Fe), die eine Partikelgröße von weniger als 300 μm haben. Die Partikel haben insbesondere eine durchschnittliche Partikelgröße zwischen 20 und 250 μm. Vorzugsweise wird metallisches Eisenpulver mit einer durchschnittlichen Partikelgröße von 35 μm verwendet. Je kleiner die Partikelgröße ist, um so höher ist der Verdichtungsgrad, was wünschenswert ist, da es für die Wärmeleitfähigkeit nötig ist, dass eine maximale Menge an Metall im Körper ist. Große Partikel verursachen eine größere Porösität und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit, dass die Menge an Verdichtungsmittel im fertigen Körper maximal ist. Die Partikel können eine Form von Oberflächenisolierung aufweisen, sie können beispielsweise mit einer dünnen Oberflächenschicht aus Eisenoxid beschichtet sein. Die Oxidschicht bewirkt das jedes Partikel elektrisch von seiner Umgebung isoliert ist, wodurch der im Nachfolgenden aus dem Metallpulver geformte Körper elektrisch isolierend ist. Es können auch andere Partikel in verschiedenen Kombinationen verwendet werden, z.B. Partikel aus Keramik oder Diamant, um dem fertigen Körper die gewünschten Eigenschaften zu verleihen. Nachdem das pulverisierte Material 10 in die Ausbuchtung 6 bis zum gewünschten Niveau gefüllt wurde, findet eine Verdichtung des Materials statt, vorzugsweise indem die obere Formhälfte 7 aktiviert wird und beginnt, sich nach unten zu bewegen, wie durch Pfeil 7 angezeigt (1B). Die obere Formhälfte ist zur Ermöglichung dieser Bewegung vorzugsweise mit einem bekannten Antrieb verbunden, z.B. einem mechanischen oder elektrischen Antrieb. Die Formhälfte 7 wird danach bis zu einem vorher bestimmten Umkehrpunkt nach unten bewegt, wodurch die gewünschte Komprimierung des pulverisierten Materials 10 in der Ausbuchtung 6 erreicht wird. Als Alternative oder zusätzlich ist es möglich, die Formhälfte 1 so zu vibrieren, dass die gewünschte Komprimierung oder Verdichtung der Metallpulverpartikel in der Ausbuchtung 6 erreicht wird. Natürlich kann auch eine Kombination dieser Verfahren verwendet werden, das Wichtigste ist, dass das Pulvermaterial 10 den gewünschten Komprimierungsgrad in einem homogenen Verfahren erhält.
  • Wie aus 1C ersichtlich wird der Ausbuchtung 6 dann das Verdichtungsmittel in Form einer Imprägnierlösung 12 zugeführt, die dazu gebracht wird, in das Pulvermaterial 10 einzudringen. Dies kann möglicherweise dadurch unterstützt werden, dass die Vakuumkanäle 13 mit einer Quelle für partielles Vakuum verbunden werden, so dass ein partielles Vakuum in den Zwischenräumen oder Poren entsteht, die nach der Komprimierung immer noch zwischen den einzelnen aneinander anstoßenden Metallpartikeln in der Ausbuchtung 6 existieren. Die Imprägnierlösung beinhaltet eine Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, sowie ein chemisches Mittel, das (auf thermochemische Art und Weise) in ein Metalloxid übergehen kann, zum Beispiel Aluminiumnitrat (AlNO3), das bei Erwärmung auf eine geeignete Temperatur in Aluminiumoxid (Al2O3) übergeht. Als Bindungsphase können zum Beispiel Chromverbindungen (Cr2O3) oder per se bekannte Mischungen aus Metalloxid verwendet werden.
  • In einem nachfolgenden Schritt (1D) wird der so geformte Körper 2, der sich immer noch in Formhälfte 1 befindet, einem Trocken- und/oder Erwärmschritt bei einer Temperatur unter der Siedetemperatur von Wasser unterzogen, was beispielsweise mit heißer Luft oder den Elementen 15 ausgeführt werden kann. In diesem Schritt wird der Wassergehalt der Imprägnierlösung verdampft, so dass nur der Rückstand der Imprägnierlösung verbleibt, der später bei einer erhöhten Temperatur in den Poren von Körper 2 in ein Metalloxid übergeht. Der Körper 2 kann dann nochmals mit der Imprägnierlösung 12 behandelt werden, vorzugsweise in dem der in 1C dargestellte Verfahrensschritt wiederholt wird, d.h. die Kanäle 13 werden wieder an die Quelle für partielles Vakuum angeschlossen, weitere Lösung 12 wird zugegeben und kann in die verbleibenden noch ungefüllten Poren eindringen. Danach findet ein erneuerter Trocken- und Verdampfvorgang statt, um das Wasser in der Imprägnierlösung 12 zu verdampfen. Der Körper wird nach jeder Behandlung mit der Imprägnierlösung erneut erwärmt; dieser mehrzyklische Verdichtungsvorgang des Körpers dauert so lange an, bis die meisten Poren mit der Substanz gefüllt sind. Dieser Vorgang wird mehrmals (5 bis 10 mal) wiederholt, bis die gewünschte Infiltration und der gewünschte Füllgrad erreicht sind.
  • Schließlich (1E) wird der Körper 2 aus der unteren Formhälfte 1 entfernt und einer zusätzlichen Erhitzung bei einer höheren Temperatur unterzogen (die Bezeichnung "Sintern" wird nur verwendet, um diese zusätzliche Erhitzung zu definieren), was sicher stellt, dass der Körper gehärtet wird und die gewünschte Härte und Formstabilität erhält. Vorzugsweise wird der Körper in diesem Schritt auf eine Temperatur zwischen 200 und 600°C erhitzt. Als Folge werden die im Körper eingeschlossenen, stark komprimierten Metallpulverpartikel permanent miteinander verbunden, während gleichzeitig etwaige verbliebene Flüssigkeit der Imprägnierlösung verdampft wird. Normalerweise findet das Erhitzen bei einer Temperatur über 300°C statt und dauert ungefähr 15 Minuten. Diese Daten sind typisch für die Herstellung von Körpern für Schweißbacken, aber die Dauer des Erhitzens hängt natürlich von der Größe und der Form des Körpers ab. Die Dauer des Erhitzens muss ausreichend sein, damit eine einheitliche Erwärmung durch den ganzen Körper gewährleistet ist. Das Verdampfen der Restflüssigkeit in der Lösung und das Härten des Pulvermaterials können nach einander stattfinden, indem die Temperatur progressiv auf die gewünschte Temperatur erhöht wird, vorzugsweise auf über 300°C. Dies ist sinnvoll, wenn die gewünschte Infiltration und der gewünschte Füllgrad im Körper relativ gering sind und keine Wiederholung der Schritte von 1C und 1D nötig ist. Es sollte beachtet werden, dass kein "Sintern" im eigentlichen Sinn statt findet, d.h. das Metallpulver wird nicht so stark erhitzt, dass die Pulverpartikel nur durch Diffusion aneinander haften. Die Bindung zwischen den Partikeln wird vielmehr durch die keramische Bindung erreicht, die durch das Erhitzen der Imprägnierlösung entsteht.
  • Das beschriebene Produktionsverfahren kann auch für die Herstellung von Körpern verwendet werden, die vorgefertigte Rezesse oder Aussparungen für die Aufnahme von verschiedenartigen, separat hergestellten Teilen aufweisen, zum Beispiel von elektrischen Leitern, Ankervorrichtungen oder Verbindungen. In diesen Fällen können gemäß einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Anzahl von Zusatzkörpern 9 in der Ausbuchtung 6 angeordnet werden, bevor das pulverisierte Material 10 zugeführt wird. In diesem Fall muss der Zusatzkörper 9 wie die Ausbuchtung 6 mit einem Zwischenraum versehen werden, d.h. die sich im Wesentlichen vertikal erstreckende Fläche in den Figuren muss eine Neigung aufweisen (normalerweise 1 bis 3°), was es möglich macht, den geformten Körper 2 aus der Form zu entfernen und die Zusatzkörper 9 aus dem geformten Körper zu entfernen. Die mit Hilfe der Zusatzkörper 9 geformten Aussparungen im Körper werden danach verwendet, um die vorgefertigten Teile im Körper anzuordnen und mit diesem zu verbinden. Dies kann nach oder vor der Wärmebehandlung des Körpers statt finden; möglicherweise müssen auch noch zusätzliche Verfahrensschritte am Körper und/oder den anzufügenden Teilen durchgeführt werden, z.B. ein bekannter Schleifvorgang. Dieses Verfahren wird häufig bei der Herstellung von Schweißbacken verwendet, da diese normalerweise eine glatte Arbeitsfläche mit einem eingebetteten Leiter, beispielsweise aus Kupfer, haben müssen. Die Arbeitsfläche kann nach dem Schleifen mit einer elektrischen Isolationsschicht beschichtet werden, zum Beispiel mit einer Keramikbeschichtung oder einer Oxidschicht.
  • Als alternatives Herstellungsverfahren sollte noch das im Europäischen Patent 687215 beschriebene Verfahren erwähnt werden, in dem eine Schweißbacke aus zwei Pulvermaterialien hergestellt wird, nämlich aus einem ersten Material mit elektrisch isolierenden Oberflächenpartikeln zur Herstellung des Körpers der Schweißbacke und einem zweiten pulverisierten Metallmaterial mit nicht isolierten, elektrisch leitenden Partikeln, z.B. Kupfer. In diesem Fall wird das elektrisch leitende Material dazu gebracht, einen Strang zu bilden, der teilweise im Körper eingebettet ist und einen Leiter bildet, der sich angrenzend an die Arbeitsfläche des Körpers erstreckt, wobei der Leiter an beiden Enden mit einer Stromquelle verbunden werden kann. In diesem Fall wird der Körper erst auf die oben beschriebene Art und Weise hergestellt, indem das Metallpulver einer Form mit einem Zusatzkörper zugeführt und verdichtet wird. Danach wird die Imprägnierlösung zugegeben und der Körper wird zum Trocknen und Härten erhitzt. Nach einem möglicherweise wiederholten Behandlung mit dem Verdichtungsmittel wird die im Körper durch den Zusatzkörper geformte Aussparung mit dem Pulvermaterial, das beispielsweise nicht isolierte Kupferpartikel enthält, gefüllt, das auf per se bekannte Art und Weise komprimiert und wärmebehandelt bzw. gesintert wird. Dieses Verfahren ermöglicht eine große Freiheit bei der Herstellung von Leitern, z.B. bei der Herstellung von Leitern mit unregelmäßiger Form oder einem variierenden Querschnitt.
  • Wie bereits erwähnt ist es bei der Herstellung von Körpern, die die Hauptkomponente in einer Schweißbacke darstellen, oft wünschenswert, den Anteil an Eisen im Körpermaterial zu maxi mieren. Dies kann vorzugsweise dadurch erreicht werden, dass ein Pulvermaterial mit der kleinstmöglichen Partikelgröße gewählt wird. Danach wird die theoretische Maximalmenge an Partikeln für die Form berechnet. Dann wird das Pulvermaterial mit einem Überschuss an Wasser oder Imprägnierlösung vermischt und in eine Form mit erhöhten Kanten gegossen. Die Partikeln werden sich progressiv im unteren Teil der Form absetzen, wobei der Prozess dadurch beschleunigt werden kann, dass die Form Vibrationen ausgesetzt wird. Der Flüssigkeitsüberschuss wird danach entfernt, und nach einem möglichen zusätzlichen Verdichten und Imprägnieren des so geformten Körpers wird die verbleibende überschüssige Flüssigkeit verdampft und der Körper wird durch Erhitzen auf die oben genannten Temperaturen gehärtet. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass dieses Verfahren für die Herstellung von Schweißbacken mit eingebetteten, vorgefertigten Leitungen aus Kupfermaterial geeignet ist.
  • Die Imprägnierflüssigkeit kann abhängig von der Verwendung des zu behandelnden Körpers eine speziell ausgewählte Mischung sein, um dem Körper die gewünschten Leistungsmerkmale und Eigenschaften zu geben und kann zum Beispiel Substanzen oder Partikel (Lehm) enthalten, um eine Masse zu bilden, die dem behandelten Körper einen Abriebeffekt verleiht oder ihn umgekehrt mit geringen Reibeeigenschaften versieht.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, Körper mit einer stark erhöhten mechanischen Stärke und verbesserter Widerstandsfähigkeit gegenüber Verschleiß herzustellen, wobei diese Eigenschaften sehr vorteilhaft sind, wenn die Körper als Hauptbestandteil zur elektrischen Erwärmung in Schweißbacken verwendet werden sollen. Wenn der Körper mit einer Aussparung hergestellt wird, in die später ein vorgefertigter Leiter ein gesetzt wird, kann das Verfahren auch für die Herstellung einer elektrischen Isolation des Leiters mit Hilfe eines Keramiküberzugs verwendet werden. Schweißbacken, die mit einem erfindungsgemäßen Körper hergestellt werden, enthalten keinen Kunststoff oder ein anderes Material, das bei relativ niedrigen Temperaturen schmilzt, und können deshalb bei extrem hohen Temperaturen in der Größenordnung bis zu 800°C verwendet werden. Das Verfahren macht es schließlich möglich, den Metallanteil in den geformten Körpern auf einfache Art und Weise zu variieren, was verwendet werden kann, um die Durchlässigkeit des Materials zu regulieren, ohne dass die Wärmeleitfähigkeit des Körpers beeinträchtigt wird, da das keramische Füllmaterial ebenfalls eine relativ gute Wärmeleitfähigkeit aufweist.

Claims (21)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Körpers (2) für eine Warmschweißbacke durch Verdichten und Komprimieren oder Konsolidieren von pulverisiertem, metallischem Material (10), dadurch gekennzeichnet, dass das pulverisierte Material (10) einer Form bzw. Ausbuchtung (6) zugeführt und komprimiert wird; dass ebenfalls eine Imprägnierlösung (12), die in ein Metalloxid überführt werden kann, zugegeben wird; und dass der Körper (2) danach auf eine Temperatur erhitzt wird, die für das Trocknen der Imprägnierlösung (12) und Binden des Oxids an das komprimierte, pulverisierte Metallmaterial geeignet ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das pulverisierte Material (10) nach dem Zuführen bzw. Einfüllen in die Ausbuchtung (6) durch Vibration komprimiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das pulverisierte Material (10) nach dem Zuführen bzw. Einfüllen in die Ausbuchtung (6) durch mechanisches Pressen komprimiert wird.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Infiltration bzw. das Ein dringen der Imprägnierlösung (12) in den Körper (2) dadurch erleichtert wird, dass der Körper einem partiellen Vakuum ausgesetzt wird.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (2) nach dem Zuführen der Imprägnierlösung (12) während eines ersten Zeitabschnitts auf eine erste Temperatur zum Trocknen der Lösung erhitzt wird und danach auf eine zweite, höhere Temperatur, um den Körper durch Umwandlung der Imprägnierlösung (12) zu härten.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trocknen der Imprägnierlösung und das Härten des Körpers (2) nacheinander erfolgen, indem der Körper einer Erwärmung zwischen 200 und 600°C unterzogen wird.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein vorgefertigtes Teil vor dem Zuführen des Pulvermaterials (10) in der Form angeordnet wird.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (2) nach der mechanischen Herstellung mit einem vorgefertigten Teil verbunden wird.
  9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass einer oder mehrere Herstellungsschritte wiederholt werden.
  10. Verfahren nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der hergestellte Körper (2) und/oder das vorgefertigte Teil einer nachfolgenden, mechanischen Abschlussbearbeitung unterzogen werden.
  11. Verfahren nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lösung (12) eine Flüssigkeit beinhaltet, die durch Wärme in ein Keramikmaterial überführt werden kann.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Imprägnierlösung (12) Keramikpartikel mit einer Partikelgröße von höchstens 10 μm enthält.
  13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Metalloxid als Bindungsphase verwendet wird.
  14. Körper für eine Warmschweißbacke, hergestellt gemäß dem Verfahren wie in einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass er aus komprimiertem, pulverisiertem, metallischem Eisen besteht, das eine Partikelgröße von weniger als 300 μm hat, wobei die Partikel durch ein Oxidmaterial miteinander verbunden sind, das sich zwischen den Partikeln befindet.
  15. Körper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel eine durchschnittliche Partikelgröße zwischen 20 und 150 μm haben.
  16. Körper nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallpulver eine durchschnittliche Partikelgröße von 35 μm hat.
  17. Körper nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel mit einer dünnen Oxidationsschicht beschichtet sind.
  18. Körper nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er einen elektrischen Leiter (4) beinhaltet.
  19. Körper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Arbeitsfläche (5) aufweist, entlang der sich der Leiter (4) erstreckt.
  20. Körper nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Leiter (4) oder die Arbeitsfläche (5) mit einer äußeren Isolierschicht (aus Keramikmaterial) beschichtet ist.
  21. Körper nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Leiter (4) gepresstes, nicht isoliertes Metallpulver aufweist.
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