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DE60024017T2 - Zigarettenpapier mit Kohlenstoffasern für verbesserte Ascheeigenschaften - Google Patents

Zigarettenpapier mit Kohlenstoffasern für verbesserte Ascheeigenschaften Download PDF

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DE60024017T2
DE60024017T2 DE60024017T DE60024017T DE60024017T2 DE 60024017 T2 DE60024017 T2 DE 60024017T2 DE 60024017 T DE60024017 T DE 60024017T DE 60024017 T DE60024017 T DE 60024017T DE 60024017 T2 DE60024017 T2 DE 60024017T2
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carbon fibers
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Jr. Vladimir Roswell Hampl
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Schweitzer Mauduit International Inc
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24DCIGARS; CIGARETTES; TOBACCO SMOKE FILTERS; MOUTHPIECES FOR CIGARS OR CIGARETTES; MANUFACTURE OF TOBACCO SMOKE FILTERS OR MOUTHPIECES
    • A24D1/00Cigars; Cigarettes
    • A24D1/02Cigars; Cigarettes with special covers

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  • Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)
  • Paper (AREA)

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft generell ein Verfahren zum Verbessern der Aschemerkmale eines Papiers, welches zum Herstellen von Rauchartikeln verwendet wird. Genauer betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Verbessern des Aschezusammenhalts des Zigarettenpapiers durch Einlagern von Kohlefasern in dem Papierblatt.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Rauchartikel, wie etwa Zigaretten, werden herkömmlicherweise durch Einwickeln einer Tabaksäule in ein weißes Hüllpapier hergestellt. An einem Ende umfasst der Rauchartikel gewöhnlich einen Filter, durch welchen der Artikel geraucht wird. Filter werden unter Verwendung eines Filterstückpapiers, welches an dem weißen Hüllpapier angeklebt wird, an Rauchartikeln befestigt. Die Hüllpapiere und Filterstückpapiere, welche zum Herstellen von Rauchartikeln verwendet werden, werden typischerweise aus Flachs oder anderen Fasern auf Zellstoffbasis hergestellt und enthalten ein Füllmaterial, wie etwa Kalziumcarbonat.
  • Neben einer Verwendung zum Zusammenhalten der Zigarette tragen Zigarettenhüllpapiere und Filterstückpapiere ferner zu vielen physikalischen Eigenschaften und Merkmalen der Zigarette bei und bestimmen diese. Beispielsweise beeinflusst ein Zigarettenhüllpapier die Geschwindigkeit, mit welcher die Zigarette verbrennt, das bedeutet, die Anzahl von Zügen pro Zigarette und die gesamte Teerabgabe pro Zug. Eine weitere Eigenschaft der Zi garette, welche durch das Hüllpapier beeinflusst wird, ist Aussehen und Zusammenhalt der Asche, welche erzeugt wird, wenn die Zigarette brennt. Idealerweise sollte Zigarettenasche zusammenhalten, nicht von der Zigarette abfallen und ein ästhetisch ansprechendes Aussehen aufweisen.
  • Die Güte von Zigarettenasche wird generell durch Bewerten der Asche nach vier Kriterien bestimmt. Das erste Kriterium ist die Farbe der Asche. Generell weist eine weißere Asche ein ästhetisch ansprechenderes Aussehen auf und ist daher günstiger. Das zweite Kriterium ist der Aschezusammenhalt und die Fähigkeit der Asche, übermäßiges Abfallen zu verhindern. Die Asche sollte nicht von der Zigarette abfallen, solange die Zigarette nicht geschnippt oder gegen einen Gegenstand geklopft wird. Ferner sollte sich die Asche, wenn die Zigarette abgeklopft wird, in Klumpen ablösen und nicht zerfallen.
  • Die letztgenannten zwei Kriterien, welche verwendet werden, um Zigarettenasche zu bewerten, sind größtenteils von dem Zigarettenhüllpapier und nicht von den Aschemerkmalen der Tabaksäule abhängig. Beispielsweise ist das dritte Kriterium zum Bewerten von Zigarettenasche die Dicke der Verkohlungslinie, welche auf der Umhüllung erscheint, wenn eine Zigarette verbrennt. Dünnere Verkohlungslinien werden bevorzugt. Zuletzt ist das letzte Kriterium das Ausmaß, in welchem sich das Zigarettenpapier hinter (zu dem Filter hin) der Asche verfärbt, wenn die Zigarette geraucht wird. Ein Hüllpapier hoher Güte verfärbt sich über die gesamte Länge der Zigarette hinweg nicht bzw. ändert seine Farbe nicht, wenn die Zigarette geraucht wird.
  • In der Vergangenheit wurden verschiedene Verfahren entwickelt, um die Aschemerkmale eines Rauchartikels zu verbessern. Beispielsweise umfassten frühere Bemühungen zum Verbessern des Aussehens der Asche das Ändern des Typs der Faser auf Zellstoffbasis, welche zum Herstellen des Zigarettenpapiers verwendet wird. Ferner wurden dem Papier oder dem Tabak Aschemodifikationsmittel zugesetzt. Insbesondere wurde in der Vergangenheit vorgeschlagen, dem Papier Stärkematerialien oder Salze zuzusetzen, um die Aschemerkmale zu verbessern, ohne die Gütemerkmale des Papiers zu beeinträchtigen. Leider liefert die Verwendung herkömmlicher Fasern auf Zellulosebasis und Aschemodifikationsmittel keinen ausreichenden Aschezusammenhalt im Hinblick darauf, dass die Asche nicht zu leicht abfällt.
  • Somit besteht ein Bedarf im Hinblick auf ein Verfahren zum Verbessern von Zigarettenaschemerkmalen ohne Beeinträchtigen der sonstigen Eigenschaften der Zigarette. Insbesondere besteht ein Bedarf im Hinblick auf ein Verfahren, welches den Aschezusammenhalt eines Zigarettenhüllpapiers verbessert, ohne das Aussehen der Asche oder die Durchlässigkeit des Papiers, den Geschmack, die Verbrennungsgeschwindigkeit, die Zahl der Züge oder die Teerabgabe pro Zug einer Zigarette, welche das Papier enthält, zu beeinträchtigen.
  • Die Patentschrift U.S. 4,938,238 offenbart eine verbesserte Umhüllung für einen Rauchartikel mit einem brennbaren Brennstoffelement, welches von einer isolierenden Schicht umgeben ist, und einer physikalisch getrennten Aerosolerzeugungseinrichtung. Die Umhüllung umgibt mindestens einen Abschnitt der isolierenden Schicht für das Brennstoffelement und umfasst ein durchlässiges Schichtmaterial, welches während des Verbrennens des Brennstoffs eine zusammenhängende Schicht liefert, um das Steuern der Umgebungsluftmenge, welche zu dem Brennstoffelement strömt, beim Rauchen zu unterstützen. Das Schichtmaterial umfasst ein herkömmliches Zigarettenpapier als innere Hülle und eine äußere Hülle auf Zellulosebasis, welche etwa 10 bis 30% Gewichtsanteil temperaturbeständiger Mikrofasern enthält, welche aus Glas, Aluminiumsilikat, Siliziumkarbid, Kalziumsulfat oder Kohlenstoff bestehen. Eine derartige Kombination von innerer/äußerer Hülle ist insbesondere aufgrund ihrer Dicke nicht für herkömmliche in Papier gehüllte Rauchartikel, wie etwa Zigaretten, geeignet.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung erkennt verschiedene Nachteile von Konstruktionen und Verfahren des Stands der Technik und betrifft diese. Demgemäss ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Verbessern der Aschemerkmale eines Zigarettenpapiers und einer Zigarette, welche das Papier umfasst, zu schaffen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Verbessern des Aschezusammenhalts eines Zigarettenpapiers ohne Beeinträchtigung anderer Zigarettenaschemerkmale zu schaffen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren des Aschezusammenhalts eines Zigarettenpapiers durch Einlagern von Kohlefasern in dem Papier zu schaffen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Verbessern des Aschezusammenhalts eines Zigarettenpapiers durch Einlagern von Kohlefasern, welche eine mittlere Länge von weniger als 1,91 cm (0,75 Zoll) aufweisen, in dem Papier zu schaffen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Verbessern des Aschezusammenhalts eines Zigarettenpapiers durch Einlagern von Kohlefasern, welche eine mittlere Länge von weniger als 1,91 cm (0,75 Zoll) aufweisen und in einer Menge von weniger als 60% Gewichtsanteil zugesetzt werden, in dem Papier zu schaffen.
  • Diese und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden durch Schaffen eines Verfahrens zum Verbessern der Aschemerkmale einer Papierumhüllung für einen Rauchartikel gelöst. Das Verfahren umfasst den Schritt des Einlagerns von Kohlefasern in einer Papierumhüllung. Die Kohlefasern weisen eine mittlere Länge von weniger als 1,91 cm (0,75 Zoll) auf, speziell von 0,318 cm (0,125 Zoll) bis 1,27 cm (0,5 Zoll), und noch spezieller von 0,635 cm (0,25 Zoll). Die Kohlefasern können der Papierumhüllung in einer Menge von weniger als 60% Gewichtsanteil zugesetzt werden, und spezieller von 5% bis 20% Gewichtsanteil.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Papierumhüllung ein Flächengewicht von 18 g/m2 bis 60 g/m2 aufweisen, beträgt jedoch typischerweise von 45 g/m2 bis 55 g/m2 bei einem Ausführungsbeispiel und von 22 g/m2 bis 32 g/m2 bei einem alternativen Ausführungsbeispiel. Die Papierumhüllung kann eine Durchlässigkeit von 5 Coresta-Einheiten bis 2000 Coresta-Einheiten aufweisen, speziell von 5 Coresta-Einheiten bis 80 Coresta-Einheiten.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel kann ein Füllmaterial auf der Papierumhüllung aufgetragen oder in der Papierumhüllung eingelagert werden. Das Füllmaterial kann beispielsweise ein Kalziumcarbonat sein. Beispielsweise kann ein Kalziumcarbonat-Füllmaterial in einer Menge von 20% Gewichtsanteil bis 40% Gewichtsanteil zugesetzt werden. Die Papierumhüllung kann ferner mit einem Verbrennungssteuerungszusatz beschichtet werden. Der Verbrennungssteuerungszusatz kann beispielsweise ein Alkalimetallsalz, ein Azetat, ein Phosphatsalz oder Mischungen davon umfassen. Beispielsweise kann der Verbrennungssteuerungszusatz ein Citrat sein und kann dem Papier in einer Menge von 0,3% bis 12% Gewichtsanteil zugesetzt werden.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann ein Viskositätsmodifikationsmittel in dem Papier eingelagert werden. Beispielsweise kann das Viskositätsmodifikationsmittel ein Alginat sein. Dies macht es einfacher, die Kohlefasern in dem Brei zu verarbeiten. Es wird eine bessere Strukturausbildung erreicht.
  • Weitere Aufgaben, Merkmale und Aspekte der Erfindung werden im folgenden genauer erörtert.
  • Genaue Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
  • Für gewöhnlich Fachkundige ist zu ersehen, dass die vorliegende Erörterung lediglich eine Beschreibung beispielhafter Ausführungsbeispiele darstellt und die weiteren Aspekte der vorliegenden Erfindung nicht beschränken soll, wobei diese weiteren Aspekte bei der beispielhaften Konstruktion verwirklicht sind.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft generell ein Verfahren zum Verbessern der Aschemerkmale eines Hüllpapiers und zum Verbessern der Aschemerkmale eines Rauchartikels, welcher das Hüllpapier umfasst. Speziell wird das Merkmal des Aschezusammenhalts durch Zusetzen von Kohlefasern, weiche eine mittlere Länge von weniger als 1,91 cm (0,75 Zoll) aufweisen, und spezieller von 0,318 cm (0,125 Zoll) bis 1,27 cm (0,50 Zoll), zu dem Papier verbessert. Die Kohlefasern werden dem Hüllpapier generell in einer Menge von bis zu 60% Gewichtsanteil zugesetzt, und spezieller von 5% bis 20% Gewichtsanteil. Ferner wird der Aschezusammenhalt des Papiers ohne wesentliche Beeinträchtigung anderer Aschemerkmale bzw. Gütemerkmale des Hüllpapiers verbessert.
  • Papierumhüllungen für Rauchartikel, welche erfindungsgemäß hergestellt werden, liefern eine Asche, welche wesentlich besser zusammenhält als viele Konstruktionen des Stands der Technik, welche lediglich Flachs oder andere Fasern auf Zellulosebasis in dem Papierblatt enthalten. Wenn traditionelle Papierumhüllungen verbrennen, tendieren die organischen Materialien, nämlich Flachs und andere Fasern auf Zellulosebasis in dem Papier, dazu, zu verbrennen und abzufallen. Durch Einlagern von Kohlefasern in der Papierumhüllung gemäß der vorliegenden Erfindung kann sich eine zusammenhaltende Asche bilden. Wenn eine Papierumhüllung, welche mit Kohlefasern angereichert ist, verbrennt, bilden die Kohlefasern eine matrixartige Struktur, bei welcher im wesentlichen kein Abfallen erfolgt, wobei somit eine zusammenhaltende Asche erzeugt wird.
  • Die Konstruktion eines Zigarettenhüllpapiers, welches erfindungsgemäß hergestellt wird, wird nun genauer erörtert.
  • Neben Kohlefasern kann das Hüllpapier ferner Fasern auf Zellulosebasis, welche beispielsweise aus Flachs, Weichholz oder Hartholz gewonnen werden, umfassen. Die Flachsfasern bzw. andere Fasern auf Zellulosebasis werden generell in einer Menge von 15% bis 99% Gewichtsanteil zugesetzt, und spezieller von 50% bis 65% Gewichtsanteil.
  • Ferner kann das Hüllpapier auch ein Füllmaterial, wie etwa Kalziumcarbonat oder andere weiße Pigmente, wie etwa Magnesium- oder Titanoxide, umfassen, um die Merkmale des Müllpapiers weiter zu verbessern. Abhängig von der Menge des Füllmaterials, welches dem Papier zugesetzt wird, kann sich die Menge der Flachsfasern oder anderer Fasern auf Zellulosebasis in dem Papier wesentlich ändern. Beispielsweise wird dem Hüllpapier bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ein Kalziumcarbonat-Füllmaterial in einer Menge von 20% Gewichtsanteil bis 40% Gewichtsanteil zugesetzt, und spezieller von 25% Gewichtsanteil bis 35% Gewichtsanteil.
  • Bei einer Füllmaterialmenge von beispielsweise 30% Gewichtsanteil können sich die Flachsfasern oder andere Fasern auf Zellulosebasis in einem Bereich einer Menge von 15% bis 69% Gewichtsanteil befinden, abhängig von der Menge der Kohlefasern, welche der Umhüllung zugesetzt wird. Vorzugsweise werden, wenn das Füllmaterial in einer Menge von 30% Gewichtsanteil zugesetzt wird, die Kohlefasern in einer Menge von 5% bis 20% Gewichtsanteil zugesetzt, und die Flachsfasern werden in einer Menge von 50% bis 65% Gewichtsanteil zugesetzt.
  • Die Durchlässigkeit einer Papierumhüllung, welche erfindungsgemäß hergestellt wird, kann sich generell in einem Bereich von 5 Coresta-Einheiten bis 2000 Coresta-Einheiten befinden, abhängig von dem Typ, der Partikelgröße und der Menge des Füllmaterials, welche sich in dem Papier befindet. Bei den meisten Anwendungen beträgt die Durchlässigkeit einer Zigarettenpapierumhüllung zwischen 15 Coresta-Einheiten und 55 Coresta-Einheiten. Wenn einer erfindungsgemäß hergestellten Papierumhüllung Kohlefasern zugesetzt werden, steigt die Durchlässigkeit des Papiers an, das bedeutet, dass der Coresta-Wert ansteigt. Daher kann eine Papierumhüllung, welche relativ große Mengen von Kohlefasern, beispielsweise über 20% Gewichtsanteil, umfasst, eine Durchlässigkeit oberhalb des Coresta-Werts, welcher normalerweise für Papierumhüllungen erwünscht ist, aufweisen. Um die Durchlässigkeit einer Papierumhüllung, welche derart große Mengen von Kohlefasern enthält, zu vermindern, kann der Faserrohstoff einfach weiter gemahlen werden, um den Coresta-Wert auf ein erwünschtes Niveau zu vermindern, ohne die Menge der Kohlefasern in der Papierumhüllung vermindern zu müssen.
  • Wie oben erwähnt, können verschiedene Verhältnisse von Flachs- und Kohlefasern in einer erfindungsgemäß hergestellten Papierumhüllung verwendet werden. Das Flächengewicht der Papierumhüllung steigt an, wenn die Menge von Flachsfasern und Kohlefasern ansteigt. Daher kann sich das Flächengewicht einer erfindungsgemäß hergestellten Papierumhüllung abhängig von dem genauen Verhältnis von Flachs- und Kohlefasern, welches verwendet wird, ändern. Generell kann sich das Flächengewicht in einem Bereich von 18 Gramm pro Quadratmeter (g/m2) bis 80 Gramm pro Quadratmeter (g/m2) befinden. Speziell beträgt das Grundgewicht zwischen 20 g/m2 und 55 g/m2. Das Zigarettenpapier kann ferner mit einem Verbrennungssteuerungszusatz behandelt werden, welcher einen weiteren Einfluss auf das Gesamt-Flächengewicht der Papierumhüllung ausüben kann. Derartige Verbrennungssteuerungszusätze können beispielsweise Alkalimetallsalze, Azetate, Phosphatsalze oder Mischungen davon umfassen. Beispielsweise kann der Verbrennungssteuerungszusatz ein Citrat sein und kann dem Papier in einer Menge von 0,3% bis 12% Gewichtsanteil zugesetzt werden.
  • Wie oben beschrieben, betrifft die vorliegende Erfindung das Einlagern von Kohlefasern in einer Papierumhüllung, um die Aschemerkmale des Papiers zu verbessern, und einen Rauchartikel, welcher mit dem Papier hergestellt wird. Die Kohlefasern, welche der Papierumhüllung zugesetzt werden, können eine mittlere Länge von weniger als 1,91 cm (0,75 Zoll) aufweisen. Aufgrund der Tatsache, dass es möglich ist, dass sich relativ lange Fasern verhaken, wird es generell bevorzugt, dass die mittlere Länge zwischen 0,318 cm (0,125 Zoll) und 1,27 cm (0,5 Zoll) beträgt. Beispielsweise weisen die Kohlefasern bei einem Ausführungsbeispiel eine mittlere Länge von etwa 0,635 cm (0,25 Zoll) auf.
  • Eine spezielle gewerblich erhältliche Kohlefaser, welche bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, ist die Kohlefaser TYPE 3C, welche durch Fortafil Fibers, Inc. vertrieben wird. Die Kohlefaser TYPE 3C weist eine mittlere Länge von 0,635 cm (0,25 Zoll) und einen Durchmesser von 7,3 μm (Mikrometer) auf.
  • Beim Herstellen von Papierumhüllungen gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Papierumhüllung durch Herstellen einer Fasersuspension aus Kohlefasern und Flachsfasern oder anderen Fasern auf Zellulosebasis hergestellt werden. Beispielsweise kann die Fasersuspension aus einem Faserrohstoff hergestellt werden, welcher in einem Kocher gekocht, gewaschen, gebleicht und gemahlen wurde. Wie oben erwähnt, kann sich der Umfang des Mahlens abhängig von dem erforderlichen Durchlässigkeitsniveau ändern.
  • Ferner können der Fasersuspension weitere Zusätze zugesetzt werden, bevor die Papierumhüllung ausgebildet wird. Beispielsweise kann ein Füllmaterialbrei, welcher aus Wasser und einem speziellen Füllmaterial hergestellt wird, mit der Suspension kombiniert werden. Ferner kann der Fasersuspension auch ein Viskositätsmodifikationsmittel zugesetzt werden, um die Verarbeitung des Zigarettenpapiers durch Erhöhen der Viskosität der Fasersus pensionsmischung zu unterstützen. Das Viskositätsmodifikationsmittel kann beispielsweise ein Alginat sein.
  • Um die Papierumhüllung auszubilden, kann die Fasersuspensionsmischung auf einem Sieb bzw. einer Gruppe von Sieben verteilt und getrocknet werden. Ferner wird angenommen, dass ein Füllmaterial auf dem Papier aufgetragen werden kann, nachdem dieses ausgebildet wurde.
  • Die vorliegende Erfindung ist unter Verweis auf das folgende Beispiel besser zu verstehen.
  • BEISPIEL
  • Die Aschemerkmale von Papierumhüllungen, welche Kohlefasern umfassen, wurden untersucht. Die Kohlefasern waren die Kohlefasern TYPE 3C, welche durch Fortafil Fibers, Inc. vertrieben werden, welche eine mittlere Länge von 0,635 cm (0,25 Zoll) und einen mittleren Partikeldurchmesser von 7,3 μm (Mikrometer) aufweisen. Die Papierumhüllung umfasste ferner das Kalziumcarbonat-Füllmaterial ALBACAR 5970, welches eine mittlere Partikelgröße von 1,9 μm (Mikrometer) aufweist. Das Füllmaterial ALBACAR 5970 wurde von Specialty Minerals, Inc., Adams, Massachusetts, bezogen.
  • Es wurden Zigarettenumhüllungen hergestellt, welche die folgenden Mischungen von Kohlefasern TYPE 3C, Flachsfasern und dem Füllmaterial ALBACAR 5970 umfassten:
  • TABELLE 1: Kohlefaser-/Flachsfaser-Papierumhüllungen
    Figure 00100001
  • Figure 00110001
  • Zigaretten wurden aus Blättchen von Hand gerollt, welche verschiedene Verhältnisse von Fasern umfassten, wie bei dem obigen Beispiel aufgezählt. Die Zigaretten wurden angezündet und durften frei verbrennen. Während die Zigarette verbrannte, wurde die erzeugte Asche beobachtet und ausgewertet.
  • Auf Basis dieses Beispiels wurde entdeckt, dass Zigarettenasche, welche Kohlefasern enthielt, merklich besser zusammenhielt als Zigarettenasche ohne Kohlefasern. Speziell hinterließen die Kohlefasern, während die Zigarette verbrannte, eine matrixartige Anordnung, welche keine Flocken oder Risse aufwies.
  • Diese und andere Abwandlungen und Änderungen der vorliegenden Erfindung können durch gewöhnlich Fachkundige praktisch verwirklicht werden, ohne von dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, welcher in den beigefügten Ansprüchen dargelegt ist. Ferner ist für gewöhnlich Fachkundige zu ersehen, dass die vorangehende Beschreibung lediglich beispielhaft gemeint ist und die Beschreibung, welche in den beigefügten Ansprüchen weiter beschrieben ist, nicht beschränken soll.

Claims (24)

  1. Verfahren zum Verbessern der Aschemerkmale einer Papierumhüllung für einen Rauchartikel, umfassend den Schritt: Einlagern von Kohlefasern in einer Papierumhüllung, wobei die Kohlefasern eine mittlere Länge von weniger als 1,91 cm (0,75 Zoll) aufweisen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kohlefasern eine mittlere Länge zwischen 0,318 cm (0,125 Zoll) und 1,27 cm (0,5 Zoll) aufweisen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kohlefasern eine mittlere Länge zwischen 0,635 cm (0,25 Zoll) bis 0,889 cm (0,35 Zoll) aufweisen.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kohlefasern in der Papierumhüllung in einer Menge von weniger als 60% Gewichtsanteil eingelagert werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Kohlefasern in der Papierumhüllung in einer Menge von 5% bis 20% Gewichtsanteil eingelagert werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend den Schritt des Einlagerns eines Füllmaterials in der Papierumhüllung.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei das Füllmaterial Kalziumcarbonat umfasst.
  8. Verfahren nach Anspruch 6, wobei das Füllmaterial in einer Menge zwischen 20% und 40% Gewichtsanteil in der Papierumhüllung eingelagert wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 6, wobei das Füllmaterial Kalziumcarbonat umfasst und in der Papierumhüllung in einer Menge zwischen 28% und 32% eingelagert wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Papierumhüllung ein Flächengewicht von 45 g/m2 bis 60 g/m2 aufweist.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Papierumhüllung eine Durchlässigkeit von 5 Coresta-Einheiten bis 2000 Coresta-Einheiten aufweist.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend den Schritt des Beschichtens des Papiers mit einem Verbrennungssteuerungszusatz, wobei der Verbrennungssteuerungszusatz ein Material ist, welches aus der Gruppe ausgewählt wird, welche aus Alkalimetallsalzen, Azetaten, Phosphatsalzen und Mischungen davon besteht.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei der Verbrennungssteuerungszusatz ein Citrat umfasst, wobei das Citrat der Papierumhüllung in einer Menge von 0,3% bis 12% Gewichtsanteil zugesetzt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Papierumhüllung Fasern auf Zellulosebasis umfasst, wobei die Fasern auf Zellulosebasis in einer Menge von 30% bis 95% Gewichtsanteil in der Papierumhüllung eingelagert werden; und die Kohlefasern in einer Menge von weniger als 30% Gewichtsanteil in der Papierumhüllung eingelagert werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Kohlefasern in einer Menge von 5% bis 20% Gewichtsanteil in der Papierumhüllung eingelagert werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, ferner umfassend den Schritt des Zusetzens eines Füllmaterials in einer Menge von 20% bis 40% (Gewichtsanteil zu der Papierumhüllung.
  17. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Fasern auf Zellulosebasis Flachsfasern umfassen, wobei die Flachsfasern in einer Menge von 50% bis 65% Gewichtsanteil in der Papierumhüllung eingelagert werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Papierumhüllung ein Flächengewicht von 45 g/m2 bis 60 g/m2 aufweist.
  19. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Papierumhüllung eine Durchlässigkeit von 15 Coresta-Einheiten bis 80 Coresta-Einheiten aufweist.
  20. Papierumhüllung für einen Rauchartikel mit verbesserten Aschemerkmalen, umfassend: einen Papierstoff, welcher Fasern auf Zellulosebasis und ein Füllmaterial umfasst, wobei das Füllmaterial in einer Menge von 20% bis 40% Gewichtsanteil in dem Stoff vorliegt; Kohlefasern, welche in dem Papierstoff eingelagert sind, wobei die Kohlefasern eine mittlere Länge von 0,318 cm (0,125 Zoll) bis 1,27 cm (0,5 Zoll) aufweisen, wobei die Kohlefasern in einer Menge von 5% bis 30% Gewichtsanteil in dem Papierstoff eingelagert sind; und wobei die Papierumhüllung ein Flächengewicht von 18 g/m2 bis 60 g/m2 und eine Durchlässigkeit von 5 Coresta-Einheiten bis 80 Coresta-Einheiten aufweist.
  21. Papierumhüllung nach Anspruch 20, wobei die Kohlefasern in einer Menge von 5% bis 20% Gewichtsanteil in dem Papierstoff eingelagert sind.
  22. Papierumhüllung nach Anspruch 20, wobei die Papierumhüllung eine Durchlässigkeit von 15 Coresta-Einheiten bis 55 Coresta-Einheiten aufweist.
  23. Papierumhüllung nach Anspruch 20, wobei die Papierumhüllung ein Flächengewicht von 45 g/m2 bis 60 g/m2 aufweist.
  24. Papierumhüllung nach Anspruch 20, wobei die Kohlefasern einen Durchmesser von weniger als 10 μm (Mikrometer) aufweisen.
DE60024017T 1999-09-15 2000-09-12 Zigarettenpapier mit Kohlenstoffasern für verbesserte Ascheeigenschaften Expired - Lifetime DE60024017T2 (de)

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