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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Beschichtungen
für Korrosionsschutz
und insbesondere auf Verfahren des Aufbringens solcher Beschichtungen
auf Gegenstände
und auf diese Gegenstände selbst.
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Gasturbinenmaschinen
sind weit entwickelte Mechanismen zum Konvertieren potenzieller
chemischer Energie in Form von Brennstoff zu thermischer Energie
und dann zu mechanischer Energie zur Verwendung beim Antrieb von
Flugzeugen, Stromerzeugung, Pumpen von Fluiden etc. Einer der primär verwendeten
Ansätze
zur Verbesserung der Effizienz von Gasturbinenmaschinen ist die
Verwendung von höheren
Betriebstemperaturen. Im heißesten
Bereich von modernen Gasturbinenmaschinen (d.h. im Primärgasströmungsweg innerhalb
des Maschinenturbinenbereichs) sind Turbinenströmungsprofilkomponenten, welche
aus Nickel- oder Kobalt-basierten Legierungen gegossen sind, Gastemperaturen
von oberhalb ihrem Schmelzpunkt ausgesetzt. Diese Bauteile bleiben
nur erhalten, weil kühlende
Luft durch einen Hohlraum innerhalb des Bauteils geleitet wird.
Die kühlende
Luft zirkuliert durch diesen Hohlraum, reduziert die Temperatur
des Bauteils und verlässt
das Bauteil durch Löcher
in dem Bauteil, wo sie sich dann mit den heißen im primären Strömungsweg enthaltenen Gasen
vermischt. Das Bereitstellen von kühlender Luft reduziert jedoch
die Effizienz der Maschine.
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Dementsprechend
gibt es eine weit reichende Entwicklung von Beschichtungen für Gasturbinenteile. Historisch
betrachtet wurden diese Beschichtungen aufgebracht, um Oxidationsfestigkeit
oder Korrosionsfestigkeit der Flächen
zu verbessern, welche dem Turbinenströmungsweg ausgesetzt sind. Jüngst wurden
Wärmebarrierebeschichtungen
auf intern gekühlte
Bauteile aufgebracht, welche den höchsten Gaswegtemperaturen ausgesetzt
sind, so dass die Menge an benötigter
Kühlungsluft
beträchtlich
reduziert werden kann. Da Beschichtungen das Gewicht eines Teiles
erhöhen
und dessen Ermüdungsdauer
verringern, ist das Aufbringen der Beschichtung absichtlich auf
jene Bereiche des Bauteils beschränkt, für welchen die Beschichtung
notwendig ist, um die erforderliche Haltbarkeit zu erreichen. Im
Fall von rotierenden Teilen, z.B. Turbinenlaufschaufeln, führt das
zusätzliche
Gewicht einer Beschichtung zu beträchtlich erhöhtem Zug an der Beschichtung,
welches wiederum stärkere
und/oder schwerere Scheiben erfordert, welches wiederum stärkere und/oder
schwerere Wellen usw. erfordert. Daher gibt es eine zusätzliche
Motivation, die Verwendung von Beschichtungen strikt auf jene Bereiche
der Laufschaufel zu beschränken,
wo Beschichtungen absolut erforderlich sind, z.B. die Primärgaswegflächen.
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Mit
zunehmenden Temperaturen des Gaswegs können Turbinenbauteile oder
Bereiche von Bauteilen, welche nicht direkt dem primären Turbinengasweg
ausgesetzt sind, auch während
des Betriebs relativ hohen Temperaturen ausgesetzt sein und daher
auch schützende
Beschichtungen erfordern. Beispielsweise sind Bereiche einer Turbinenlaufschaufel,
welche nicht dem Gasweg ausgesetzt sind (z.B. die Unterseite der
Plattform, der Schaufelhals und die Befestigungsriffelung) möglicherweise
Temperaturen von über
1200°F (649°C) während des
Betriebs ausgesetzt. Diese Stellen der Laufschaufel sind in 1 bei 18 und 19 definiert.
Es wird erwartet, dass die Temperaturen dieser Bereiche der Schaufeln,
welche ihnen ausgesetzt sind, sich kontinuierlich erhöhen, wenn
Turbinenbetriebstemperaturen sich erhöhen.
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EF-A-1
076 158, welches gemäß Artikel
54(3) EPC nur bezüglich
der Neuheit einen Stand der Technik bildet, offenbart ein Gasturbinenbauteil,
aufweisend eine Plattform mit einer ersten Beschichtung auf mindestens
einem Teil davon und einem Strömungsprofil,
welches sich von der Plattform erstreckt.
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US-A-5
735 571 offenbart eine Rotorscheibe mit einer Mehrzahl von Schwalbenschwanzschlitzen, zwischen
welchen Scheibensäulen
definiert sind. Jede Säule
hat eine obere Auflagefläche,
und eine Wärmebarrierebeschichtung
wird auf die oberen Auflageflächen
aufgebracht.
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US-A-5
840 434 offenbart ein Keramik-beschichtetes wärmebeständiges Element, welches eine
wärmebeständige Legierungsbasis
und eine wärmebeständige Beschichtung
aufweist, die auf der Oberfläche
der Basis vorgesehen ist.
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Die
vorliegende Erfindung beschreibt das Aufbringen einer korrosionsfesten
Beschichtung auf Bereiche von Turbinenschaufeln, welche bisher nicht
beschichtet und nicht direkt dem heißen Gasstrom ausgesetzt waren,
um die Haltbarkeit des Bauteils zu verbessern.
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Es
ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine korrosionsbeständige Beschichtung
bereitzustellen, um Korrosionsbelastungsrissbildung an Bereichen
von Bauteilen zu verhindern, welche nicht direkt einem heißen Gasstrom ausgesetzt sind.
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Es
ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine solche Beschichtung zur
Verfügung
zu stellen, um gegen Korrosionsbelastungsrissbildung von beweglichen
Bauteilen zu schützen,
z.B. Turbinenlaufschaufeln, in Bereichen unter der Laufschaufelplattform.
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Gemäß einem
ersten Aspekt schafft die vorliegende Erfindung eine Turbinenlaufschaufel
für eine
Gasturbinenmaschine, welche ein Superlegierungssubstrat aufweist,
das ein Strömungsprofil,
eine Wurzel, eine zwischen dem Strömungsprofil und der Wurzel
angeordnete Plattform und einen zwischen der Plattform und der Wurzel
angeordneten Hals aufweist, wobei die Plattform eine Unterseite
hat, und welche eine korrosionsbeständige oder korrosionsinhibierende Überzugsbeschichtung
aufweist, welche auf die Unterseite von Plattform und Hals aufgebracht
ist.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur
Verbesserung der Haltbarkeit einer aus Superlegierungsmaterial gebildeten
Turbinenlaufschaufel, welche ein Strömungsprofil, eine Wurzel, eine
zwischen Strömungsprofil
und Wurzel angeordnete Plattform, wobei die Plattform eine Unterseite
hat, und einen zwischen Plattform und Wurzel angeordneten Hals definiert,
aufweisend die folgenden Schritte:
Bereitstellen eines Superlegierungssubstrats;
und
Aufbringen einer korrosionsbeständigen oder korrosionsinhibierenden
Beschichtung auf die Unterseite der Plattform und des Halses.
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Die
Beschichtung kann z.B. ein MCrAIY sein (M besteht typischerweise
aus Nickel und/oder Kobalt). Zur Maximierung des Korrosionsschutzes
sollte diese Beschichtung vorzugsweise ca. 20 bis 40% Cr und 5 bis 20%
Al aufweisen. Das Vorhandensein dieser Beschichtung verbessert die
Lebensdauer des Bauteils durch Verhinderung von Laufschaufelkorrosion
durch Salz, welches sich in Bereichen der Laufschaufel ansammelt, die
von direkter Exposition gegenüber
dem Gasweg abgeschirmt sind. Ein zusätzlicher Vorteil der aufgebrachten
Schicht ist die Verhinderung von Korrosionsbelastungsrissbildung
der Laufschaufel. Die korrosionsbeständige Überzugsbeschichtung verhindert
Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung, indem sie als Barriere
zwischen dem Salz und dem Legierungsbauteil mit Nickelbasis wirkt.
Das Beschichtungssystem kann auch eine Aluminid- oder Platinaluminid-Beschichtung
entweder zwischen dem Substrat und der MCrAlY-Schicht oder über der
MCrAlY-Schicht umfassen. Die Aluminid- oder Platinaluminid-Schicht
kann vorhanden sein, um dem beschichteten Bauteil bestimmte Eigenschaften
zu verleihen. Diese Eigenschaften können effizientere Laufschaufelreparatur/-herstellung
oder verbesserte Haltbarkeit umfassen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird eine korrosionsbeständige Aluminid-Beschichtung,
z.B. eine Edelmetall-haltige, vorzugsweise eine Platinaluminid-Beschichtung,
auf die Unterseite der Plattform und vorzugsweise auch auf Bereiche
des Laufschaufelhalses aufgebracht. Um Korrosionsschutz zu maximieren,
sollte die Beschichtung vorzugsweise zwischen ca. 30 bis 45 Gew.-%
Platin, Rest Aluminium aufweisen. Zusätzliche Beschichtungen können über das
Aluminid aufgebracht werden, z.B. ein metallischer Überzug oder
eine keramische isolierende Schicht. Wie bisher verbessert die Anwesenheit
dieser Beschichtung die Lebensdauer des Bauteils durch Korrosionsbeständigkeit
gegenüber
den Sulfatsalzen, welche sich in Bereichen des Bauteils ansammeln,
die von direkter Exposition gegenüber dem Gasweg abgeschirmt
sind. Ein zusätzlicher
Vorteil der verwendeten Beschichtung ist die Verhinderung von Korrosionsbelastungsrissbildung.
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Die
korrosionsbeständige
Beschichtung verhindert Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung,
indem sie als Barriere zwischen einem Salz und dem darunter liegenden
Nickel-basierten Legierungsbauteil wirkt.
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Gemäß einem
weiteren wichtigen Aspekt dieser Erfindung kann der Überzug ein
keramisches Material aufweisen, z.B. stabilisiertes Zirkonoxid,
welches auf die Unterseite der Plattform und vorzugsweise auf Bereiche
des Laufschaufelhalses aufgebracht wird, vorzugsweise durch Plasmasprühen. Wiederum
verbesserte das Vorhandensein dieser Beschichtung die Bauteil-Lebensdauer
durch Verhinderung von Laufschaufelkorrosion durch das Salz, welches
sich in Bereichen der Laufschaufel ansammelt, die von direkter Exposition
gegenüber
dem Gasweg abgeschirmt sind, z.B. Flächen unter der Plattform. Ein
zusätzlicher
Vorteil der aufgebrachten Beschichtung ist die Verhinderung von
Korrosionsbelastungsrissbildung der Laufschaufel. Die korrosionsbeständige Überzugsbeschichtung
verhindert Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung, indem
sie als Barriere zwischen dem Salz und der Nickel-basierten Legierungskomponente
wirkt.
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Beschichtungen,
z.B. Metallbeschichtungen, können
zwischen dem Substrat und der Keramik aufgebracht werden. Insbesondere
kann das korrosionsbeständige Überzugsbeschichtungssystem
eine Aluminid- oder Platinaluminid-Bindungsschicht entweder zwischen
Nickellegierungssubstrat und keramischer Schicht oder über der
keramischen Schicht aufweisen. Die Bindungsschicht kann vorhanden
sein, um dem beschichteten Bauteil gewisse Eigenschaften zu verleihen.
Diese Eigenschaften können
effizientere Laufschaufelreparatur/-herstellung oder verbesserte
Haltbarkeit umfassen.
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Manche
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung werden nun lediglich beispielhaft beschrieben mit
Bezug auf die begleitenden Zeichnungen:
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1 ist
eine Darstellung eines Superlegierungsgegenstands gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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1a ist
eine schematische Darstellung einer Beschichtung, die auf den Gegenstand
von 1 aufgebracht wird.
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2 ist
repräsentativ
für die
mit der Überzugsbeschichtung
erreichte Verbesserung der Korrosionslebensdauer.
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3 ist
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4 ist
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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5 ist
eine schematische Darstellung einer weiteren Schicht, die auf einen
Gegenstand ähnlich
wie bei 1 aufgebracht wird.
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6 stellt
die Verbesserung der Korrosionslebensdauer dar, welche mit einer
erfindungsgemäßen Aluminid-Beschichtung
von 5 erreicht wird.
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7 ist
eine schematische Darstellung einer weiteren Beschichtung, welche
auf einen ähnlichen
Artikel wie den von 1 aufgebracht wird.
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8 ist
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Wie
in 1 dargestellt, ist eine aus einem Superlegierungsmaterial
gebildete Turbinenlaufschaufel, welche die vorliegende Erfindung
inkorporiert, allgemein durch das Bezugszeichen 10 dargestellt.
Die Turbinenlaufschaufel umfasst ein Strömungsprofil 12, eine
gerillte Laufschaufelwurzel 14 (welche zur Befestigung der
Laufschaufel an der rotierbaren Turbinenscheibe verwendet wird)
und eine Plattform 16, welche zwischen dem Strömungsprofil
und der gerillten Wurzel angeordnet ist. Der Bereich zwischen der
Unterseite der Laufschaufelplattform 18 und der Wurzel
wird als der Hals 19 bezeichnet. Typischerweise bestehen
Turbinenlaufschaufeln (und andere Gasturbinenmaschinenbauteile)
aus einer direktional verfestigten Nickel-basierten Legierung, beispielsweise
aus einem Einkris tall bestehend oder mit mehrfachen säulenartigen
Körnern,
welche parallel in der Wachstumsrichtung angeordnet sind. Typische
Zusammensetzungen von solchen Legierungen sind in Tabelle 1 gezeigt.
Beispielhafte US-Patente, welche säulenartige und Einkristall-
und direktional verfestigte Legierungen beschreiben, umfassen 4
209 348, 4 643 782, 4 719 080 und 5 068 084, auf welche für relevante
Details weiter Bezug genommen werden kann. Kühlungslöcher, weiche in einem oder
mehreren Bereichen der Turbinenlaufschaufel positioniert sein können, können vorgesehen
sein, um Kühlungsluft über spezifische
Bereiche des Strömungsprofils
während
des Betriebs strömen
zu lassen, wie in der Technik allgemein bekannt.
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TABELLE
1: ZUSAMMENSETZUNG VON SÄULENARTIGEN
UND EINKRISTALL-LEGIERUNGEN
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Es
wurde gefunden, dass die für
die Korrosion bei erhöhten
Temperaturen von Turbinenbauteilen verantwortlichen Alkali- und
Erdalkali-Sulfatsalze (verschiedene Mischungen aus Natrium-, Kalium-,
Kalzium- und Magnesiumsulfaten) auf Bereichen der Laufschaufel außerhalb
des Turbinengasströmungswegs
sich ansammeln können.
Diese Salze können
mit der Einlassluft in Meeresumgebungen aufgenommen werden und/oder als
Ergebnis von Verbrennungsprozessen sich bilden. Korrosionsangriffe
auf die Laufschaufel durch diese Salze sind unterhalb der Schmelztemperatur
des Salzes (ca. 1100°F
(593°C))
typischerweise sehr begrenzt. Mit zunehmender Turbinenbetriebstemperatur
können
jedoch sogar Laufschaufelbereiche, welche vom Gasweg abgeschirmt
sind, die Schmelztemperatur des Sulfatsalzes überschreiten, was zu beschleunigter
Korrosion des Laufschaufelhalses und der Plattformunterseite führt. Es
wurde auch gefunden, dass bei ausreichend hohen Belastungsniveaus
die Anwesenheit dieser Salze zu Korrosionsbelastungsrissbildung
von direktional verfestigten Nickel-basierten Turbinenlegierungen
mit Einkristallstruktur oder säulenartigen
Struktur führen
kann. Korrosionsbelastungsrissbildung dieser Materialien stellt
ein neu entdecktes Phänomen
dar.
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In
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine korrosionsbeständige Überzugsbeschichtung
(21 in 1a) auf Bereiche des Substrats 20 aufgebracht,
weiche Belastungskorrosion ausgesetzt sind, z.B. die Unterseite
der Platt form 18 und der Hals 19 einer Turbinenlaufschaufel,
um Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung der Laufschaufel
in diesen Bereichen zu verhindern. Während die vorliegende Erfindung
in 1 als Turbinenlaufschaufel dargestellt ist, ist
es nicht beabsichtigt, dass die vorliegende Erfindung auf irgendein
bestimmtes Bauteil begrenzt ist, sondern dass sie jedes Bauteil
umfasst, welches einer Korrosionsbelastungsrissbildung unterliegt.
Es wird erwartet, dass auch andere Bauteile, welche relativ hoher Belastung
und korrodierenden Bedingungen ausgesetzt sind, Nutzen aus dieser
Erfindung ziehen.
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Die Überzugsbeschichtung,
welche auf die Plattformunterseite 18 und 19 in
dieser Ausführungsform aufgebracht
wird, ist vorzugsweise eine MCrAlY-Beschichtung, wobei M Kobalt,
Nickel, Eisen oder Kombinationen dieser Materialien ist, obwohl
andere Überzugsbeschichtungen,
z.B. MCr- und MCrAl-Beschichtungen auch verwendet werden können. Beispielhafte,
bei der vorliegenden Erfindung brauchbare Beschichtungen umfassen
zumindest NiCrAlY, CoCrAlY, NiCoCrAlY und CoNiCrAlY-Beschichtungen.
Die Beschichtung kann auch andere Elemente, z.B. Hf und Si, aufweisen,
um weitere Verbesserungen bei Oxidationsbeständigkeit und Korrosionsbeständigkeit
zu ermöglichen.
MCrAlY-Überzugsbeschichtungen
für Anwendungen
bei Bereichen unter der Schaufelplattform sollten vorzugsweise eine
Zusammensetzung (in Gew.-%) im Bereich von ca. 10 bis 40% Cr, 5
bis 35% Al, 0 bis 2% Y, 0 bis 7% Si, 0 bis 2% Hf haben, wobei der
Rest aus einer Kombination aus Ni und/oder Co besteht. Bevorzugte
MCrAlY-Zusammensetzungen enthalten 20 bis 40% Cr, 5 bis 20% Al, 0
bis 1 % Y, 0 bis 2% Si und 0 bis 1 % Hf (Rest Ni und/oder Co). Beispielhafte
Beschichtungen für
optimale Korrosionsbeständigkeit
sollten 25 bis 40% Cr, 5 bis 15% Al, 0 bis 0,8% Y, 0 bis 0,5% Si
und 0 bis 0,4% Hf aufweisen, wobei der Rest aus Ni und/oder Co besteht.
Jede dieser Beschichtungen können
auch bis zu 20 Gew.-% andere Legierungselemente enthalten. Eine
Zusammenfassung typischer, bevorzugter und beispielhafter Überzugsbeschichtungslegierungen
ist in Tabelle 2 gezeigt.
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TABELLE
2: ZUSAMMENSETZUNG VON SCHUTZBESCHICHTUNGEN (Gew.-%)
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Die
Beschichtung wird auf die Laufschaufel-Unterplattform und den Hals
bis zu einer maximalen Dicke von ca. 0,005 inch (ca. 125 μm) aufgebracht.
Die letztendlich erreichte Beschichtungsdicke wird durch die Dicke
der anfänglich
Edelmetallplattierten Schicht. und die Temperaturen und Zeiten bestimmt,
welche für
den Aluminisierungsprozess und jegliche Diffusionswärmebehandlungen
nach Beschichtung verwendet werden. Für Rotationsanwendungen, z.B.
Turbinenlaufschaufeln, sollte die Beschichtungsdicke ausreichend
sein, um eine vollständige
Bedeckung des zu beschichtenden Bereichs zu gewährleisten und die notwendige
Korrosionsbeständigkeit
zu bieten, um Schutz für
ein typisches Laufschaufelwartungsintervall zu bieten. Die maximale Beschichtungsdicke
ist aufgrund des Ermüdungsverlusts,
der mit dem Vorhandensein einer Beschichtung verbunden ist, begrenzt.
Die Beschichtung sollte dick genug sein, um jegliche Änderung
der Dicke zu berücksichtigen,
welche im Beschichtungsverfahren auftreten kann. Dementsprechend
sollte die Dicke für
rotierende Bauteile bzw. Komponenten vorzugsweise weniger als 0,005
inch (125 μm),
vorzugsweise weniger als ca. 0,003 inch (ca. 75 μm) und mehr als 0,0005 inch
(12,5 μm)
und stärker
bevorzugt ca. 0,002 inch (ca. 50 μm) sein.
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Die Überzugsbeschichtung
kann durch verschiedene Fachleuten bekannte Verfahren aufgebracht werden,
z.B. Dampfabscheidung (einschließlich physikalischer Elektronenstrahldampfabscheidung,
Sputtern, etc.) oder Wärmesprühen (Luftplasmasprühen, Niederdruck-
oder Vakuumplasmasprühen,
Hochgeschwindigkeits-Oxy-Brennstoff, etc.). Das Aufbringen der Beschichtung
durch Kathodenbogenabscheidung wurde verwendet, um diese Erfindung
darzustellen. Dieses Verfahren ist dahingehend bevorzugt, dass es
eine verbesserte Steuerung der Dicke der abgeschiedenen Beschichtungen
ermöglicht.
Eine beispielhafte Vorrichtung zur Kathodenbogenabscheidung zum
Aufbringen der Beschichtung ist im von der gleichen Anmelderin gehaltenen Patent
EP-A-899 357 beschrieben, auf welches, falls nötig, weiter Bezug genommen
werden kann.
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2 stellt
die Verbesserung der Korrosionslebensdauer dar, welche durch Aufbringen
von in dieser Erfindung offenbarten Beschichtungen erreicht wird.
Die Fläche
unter der Plattform einer Einkristall-Turbinenlaufschaufel wurde
beschichtet mit einer beispielhaften MCrAlY-Beschichtung, aufweisend
ca: 35 Gew.-% Cr, 8 Gew.-% Al, 0,6 Y, 0,4 Gew.-% Si und 0,25 Gew.-%
Hf, Rest Nickel. Korrosionstesten der beschichteten Laufschaufel
bei 1350°F
(732°C)
in Gegenwart von Sulfatsalz zeigte eine 5- bis 20-fache Verbesserung
der Korrosionslebensdauer im Vergleich zu der unbeschichteten Laufschaufel,
gemessen durch die relative Tiefe des Korrosionsangriffs. Anwendung
der gleichen korrosionsbeständigen Überzugsbeschichtungen
auf Testproben zeigte auch, dass Korrosionsbelastungsrissbildung
der Einkristalllegierung verhindert wurde.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Das Bauteil umfasst ein metallisches
Substrat 20, z.B. ein Superlegierungsmaterial, eine Aluminid-
(oder Platinaluminid-) Schicht 22 und eine Überzugsbeschichtung 24 auf
der Aluminid-Schicht. Aluminid-Schichten und Platinaluminid-Schichten sind
allgemein bekannt, und die spezielle Zusammensetzung und das Verfahren
des Aufbringens wird hier nicht im Detail beschrieben. Siehe beispielsweise
US-Patent Nr. 5 514 482. Die Aluminid- oder Platinaluminid-Schicht
kann vorhanden sein, um der Beschichtung eine gewünschte Eigenschaft
zu verleihen, z.B. verbesserte Haltbarkeit, oder kann bereits existieren,
z.B. um effizientere Reparatur oder Herstellung der Laufschaufel
zu ermöglichen,
wenn die Überzugsbeschichtung
während
Reparatur oder Restauration des Bauteils aufgebracht wird und eine
vorher aufgebrachte Aluminid-Schicht nicht oder nur teilweise entfernt
wird im Zuge der Reparatur oder der Restauration.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Das Bauteil (nicht vollständig gezeigt)
umfasst ein metallisches Substrat 26, z.B. ein Superlegierungsmaterial,
eine Überzugsbeschichtung 24 auf
dem Substrat und eine Aluminid-Schicht 30 auf der Überzugsbeschichtung.
Die Aluminid-Schicht kann beispielsweise vorhanden sein, um der
Beschichtung eine gewünschte
Eigenschaft zu verleihen.
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In
vielen Fällen
wird auch ein Bereich des Gegenstands beschichtet, welcher hohen
Temperaturen ausgesetzt ist. Bei Turbinenlaufschaufeln kann der
Strömungsprofilbereich
mit einer metallischen Überzugsbeschichtung
bedeckt werden, beispielsweise durch die oben beschriebenen Typen,
oder mit einer Aluminid-Beschichtung, wie in dem erwähnten '482 Patent beschrieben,
oder mit einer keramischen wärmeisolierenden
Schicht, oder irgendeiner Kombination dieser Beschichtungen. In
vielen Fällen
wird der Strömungsprofilbereich
mit einer Beschichtung beschichtet, welche eine Zusammensetzung
hat, die sich von der auf dem Unterplattform-Bereich und Hals-Bereich
aufgetragenen unterscheidet, und in anderen Fällen können die Zusammensetzungen ähnlich oder
gleich sein. Beispielsweise kann die Strömungsprofilfläche mit
einem Aluminid bedeckt sein, während
die Fläche
unter der Plattform und am Hals mit einer MCrAlY-Beschichtung vom Überzug-Typ
beschichtet sein kann. Andere Kombinationen aus Beschichtungen sind
natürlich
auch möglich,
und die vorliegende Erfindung soll nicht auf irgendeine spezielle
Kombination aus Beschichtungen auf exponierten Bereichen und abgeschirmten
Bereichen einer Komponente beschränkt sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine korrosionsbeständige Edelmetall-haltige
Aluminid-Beschichtung (21 in 5) auf Bereiche
des Substrats 20 aufgebracht, welche einer Korrosionsbelastung
ausgesetzt sind, z.B. die Unterseite der Plattform 18 und
der Hals 19 einer Turbinenlaufschaufel (beispielsweise ähnlich der
in 1 beschriebenen), um Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung
der Schaufel in diesen Bereichen zu verhindern. Die Beschichtung
ist vorzugsweise durch eine Einzelphasenmikrostruktur gekennzeichnet,
z.B. eine einzelne Phase von Pt, Al und Ni, z.B. ein Einzelphasen-Beta-(Ni,
Pt) Al. Wenngleich die in 5 dargestellte
Erfindung bei einer Turbinenlaufschaufel verwendet wird, ist die
vorliegende Erfindung auf keine spezielle Komponente bzw. kein spezielles
Bauteil beschränkt,
und andere Bauteile, welche Bedingungen mit relativ hohen Belastungen
und Korrosion ausgesetzt sind, werden vermutlich auch Nutzen aus
dieser Erfindung ziehen, insbesondere jene, welche vom Primärgasweg
abgeschirmt sind.
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In
der in 5 illustrierten Ausführungsform ist die auf die
Flächen
unter der Plattform 18 und 19 aufgebrachte Beschichtung
vorzugsweise eine Platinaluminid-Beschichtung, enthaltend zwischen
ca. 11 bis 65 Gew.-% Platin, stärker
bevorzugt 25 bis 55 Gew.-% Platin und höchst bevorzugt 30 bis 45 Gew.-%
Platin, Rest hauptsächlich
Aluminium und Nickel. Diese Zusammensetzung ist in der Nähe der Oberfläche der
Beschichtung gemessen bzw. nachgewiesen, z.B. nicht tiefer als die äußeren 20%
der gesamten Beschichtungsdicke. Platinaluminid-Beschichtung mit
der höchst
bevorzugten Platinkonzentration bieten optimalen Schutz gegen Korrosion.
Andere Edelmetalle in einer Aluminid-Beschichtung, insbesondere
Palladium und Rhodium, können auch
verwendet werden, aber Platin ist derzeit bevorzugt, und wie hier
verwendet, sollen diese anderen Materialien mit umfasst sein. Die
Beschichtung kann auch andere Elemente aufweisen, z.B. Yttrium,
Hafnium und/oder Silicium, um weitere Verbesserungen bei Oxidationsbeständigkeit
oder Korrosionsbeständigkeit
zu bieten. Während
die Beschichtung durch verschiedene Verfahren aufgebracht werden
kann, haben wir ein Aufbringen der Platinschicht durch Plattieren,
gefolgt von einem "Out-of-pack"-Aluminisierungsverfahren,
um die plattierte Platinschicht zu bedecken und in diese zu diffundieren,
wie in der vorliegenden Darstellung. Das Platin kann auch. durch
Sputtern oder andere geeignete Verfahren aufgebracht werden, und
das Aluminium kann durch einen "In-pack"-Prozess oder durch
Dampfabscheidung mit anderen geeigneten Prozessen aufgebracht werden.
Das "Out-of-pack"-Aluminisierungsverfahren
wird typischerweise verwendet, um interne Passagen von Komponenten
zu beschichten, z.B. Turbinenlaufschaufeln, und wurde auch verwendet,
um die Flächen
zu beschichten, welche dem primären
Turbinengasströmungsweg
ausgesetzt sind, z.B. Strömungsprofilflächen.
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Beispielsweise
wurden Probe-Turbinenlaufschaufeln gemäß dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschichtet. Die Laufschaufeln bestanden
aus einer Nickel-basierten Superlegierung mit, einer Nominalzusammensetzung
in Gew.-% von: 10 Co, 5 Cr, 5,65 Al, 1,9 Mo, 8,7 Ta, 5,9 W, 3 Re,
0,1 Hf, Rest Ni. Die Flächen
unter der Plattform, einschließlich
des Laufschaufelhalses, wurden mit Platin plattiert durch Eintauchen
dieser Flächen
in ein Plattierungsbad von Hexachloroplatinsäure bei einer Temperatur von
ca. 165 bis 180°F
(74 bis 82°C).
Bereiche der Laufschaufelwurzel werden allgemein nicht plattiert,
und andere Bereiche, bei welchen eine Plattierung unerwünscht ist,
können
maskiert werden. "Die
Plattierungsdauer hängt
ab von der Konzentration der Plattierungslösung und der aufzutragenden
Dicke der Plattierungsschicht. Für
Zwecke der vorliegenden Erfindung haben wir Platinschichten mit
einer Dicke von zwischen ca. 0,15 bis 0,3 mils (ca. 380 bis 760 μm) mit guten
Resultaten verwendet, und wir sind der Ansicht, dass wesentlich
dickere oder dünnere
Schichten auch verwendet werden können.
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Nach
Beschichten wird eine Aluminid-Schicht auf die gewünschten
Bereiche des Gegenstands, einschließlich des plattierten Bereichs,
aufgebracht. Wir haben Aluminide auf diese Gegenstände aufgebracht
wie in den von derselben Anmelderin gehaltenen US-Patenten 4 132
816 und 4 148 275, beide von Benden et al., beschrieben. Ein derartiger
Aluminid-Prozess wurde verwendet zur Beschichtung von äußeren und
inneren Flächen
von Strömungsprofilen.
Andere Verfahren und Ausrüstungen
können
auch mit dem gleichen Ergebnis verwendet werden. Die Beschichtung
auf vorher maskierten Bereichen der Strömungsprofiloberflächen ist
im Ergebnis ein einfaches Aluminid, während die Beschichtung auf
Flächen,
welche Korrosionsbelastungsrissbildung ausgesetzt sind, eine andere
Zusammensetzung hat, d.h. ein Platinaluminid.
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Die
Beschichtung wird auf die Flächen
unter der Plattform bis zu einer Dicke von bis zu ca. 0,005 inch (125 μm) aufgebracht,
um Beständigkeit
gegenüber
Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung zu ermöglichen.
Die endgültig
erreichte Dicke wird bestimmt von der Dicke der anfänglichen
Edelmetallplattierungsschicht und den für den Aluminisierungsprozess
verwendeten Temperaturen und Zeiten und durch etwaige Diffusionswärmebehandlungen
nach Beschichtung. Für
Rotationsanwendungen, z.B. Turbinenlaufschaufeln, sollte die Beschichtungsdicke
ausreichend sein, um ein vollständiges
Abdecken des zu beschichtenden Bereichs zu gewährleisten und eine Korrosionslebensdauer
zu ermöglichen,
welche notwendig ist, um Schutz für ein typisches Laufschaufelwartungsintervall
zu bieten. Während
dickere Beschichtungen verwendet werden können, kann damit eine Ermüdungsfestigkeitsverschlechterung
assoziiert sein, insbesondere für
rotierende Komponenten. Die maximale Beschichtungsdicke ist begrenzt
aufgrund der Verschlechterung der Ermüdungsfestigkeit, welche mit
dem Vorhandensein einer Beschichtung verbunden ist. Daher ist die
Dicke für
rotierende Komponenten vorzugsweise weniger als ca. 0,005 inch (ca.
125 μm)
und mehr als 0,001 inch (25 μm) und
stärker
bevorzugt weniger als ca. 0,003 inch (ca. 75 μm).
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6 stellt
die Verbesserung der Korrosionslebensdauer dar, welche durch Verwenden
der oben diskutierten Beschichtungen erreicht wird. Korrosionstesten
der beschichteten Laufschaufel mit einem bevorzugten Zusammensetzungsbereich
bei einer allgemein konstanten Temperatur von 1350°F (732°C) in Gegenwart von
synthetischem Meersalz und SO2 zeigte eine
2- bis 4-fache Verbesserung der Korrosionslebensdauer im Vergleich
zu der unbeschichteten Laufschaufel. Anwendung derselben Beschichtung
auf Testproben zeigte auch, dass Korrosionsbelastungsrissbildung
verhindert wurde.
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Die
vorliegende Erfindung kann auch bei der Reparatur oder Restaurierung
von Teilen verwendet werden, welche der Korrosionsbelastungsrissbildung
unterliegen, z.B. Turbinenlaufschaufeln. In manchen Fällen wurde
die Laufschaufel mit einer Aluminid-Beschichtung über die
externe Oberfläche
der Laufschaufel versehen. Die Aluminid-Beschichtung auf der Fläche unter
der Plattform oder irgendeinem der Korrosionsbelastungsrissbildung
ausgesetzten Bereich wird von dem existierenden Aluminid befreit,
z.B. durch Säure-Strippen oder
andere geeignete Verfahren, und eine Edelmetallschicht wird wie
oben beschrieben aufmetallisiert. Der Aluminierungsschritt wird
dann wie oben beschrieben durchgeführt. Alternativ kann das Edelmetall
direkt auf die vorhandene Aluminid-Schicht auf der zu beschichtenden
Oberfläche
aufplattiert werden, nachdem die existierende Schicht gesäubert wurde,
falls notwendig.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine korrosionsbeständige Überzugsbeschichtung
(21 in 7) auf Bereiche des Substrats 20 aufgebracht,
welche Belastungskorrosionen unterliegen, z.B. die Unterseite der
Plattform 18 und der Hals 19 einer Turbinenlaufschaufel,
um Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung der Laufschaufel
in diesen Bereichen zu verhindern. Während die vorliegende Erfindung
in 7 in Bezug auf eine Turbinenlaufschaufel dargestellt
ist, ist die vorliegende Erfindung nicht auf irgendeinen bestimmten
Bauteil begrenzt. Andere Komponenten, welche relativ hohen Belastungs-
und Korrosionsbedingungen ausgesetzt sind, würden aus dieser Erfindung ebenfalls
Nutzen ziehen.
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Es
wird nun auf
7 Bezug genommen. Eine korrosionsinhibierende
keramische Beschichtung wird auf einen Bereich oder auf Bereiche
des Gegenstands aufgebracht, welche für Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung
anfällig
sind. Bei dem Beispiel der Turbinenlaufschaufel wird die Beschichtung
auf die Unterseite der Plattform
18 und den Hals
19 aufgebracht,
um Korrosion und/oder Korrosionsbelastungsrissbildung der Laufschaufel
in diesen Bereichen zu verhindern. Andere Bauteile, welche relativ
hohen Belastungs- und Korrosionsbedingungen ausgesetzt sind, würden auch
Nutzen aus dieser Erfindung ziehen. Die auf die ausgewählten Bereiche
(den ausgewählten
Bereich), z.B. die Fläche
unter der Plattform
18 und der Hals
19, aufgebrachte
Beschichtung kann ein Material vom konventionellen Wärmebarrierebeschichtungs-Typ
sein, z.B. stabilisiertes Zirkonoxid, z.B. 7 YSZ, obwohl die Beschichtung
auch andere Elemente aufweisen kann. Wir sind der Ansicht, dass
andere keramische Beschichtungen mit dem gleichen Ergebnis verwendet
werden können.
Beispiele solcher Beschichtungen sind gezeigt in EP-A-992 603, EP-A-848
077 und
US 6 117 560 .
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Die
Beschichtung wird auf die Oberfläche(n)
bis zu einer Dicke von mindestens ca. 0,25 mils (ca. 6 μm) und bis
zu ca. 5 mils (ca. 125 μm)
aufgebracht. Für
Rotationsanwendungen, z.B. Turbinenlaufschaufeln, sollte die Beschichtungsdicke
ausreichend sein, um vollständige
Bedeckung der zu beschichtenden Fläche zu gewährleisten, z.B. keine leeren
Stellen, und um die notwendige Korrosionslebensdauer zu ermöglichen,
um Schutz für
ein typisches Laufschaufelwartungsintervall zu bieten. Die maximale
Beschichtungsdicke sollte begrenzt sein aufgrund der mit dem zusätzlichen
Gewicht der Beschichtung verbundenen Verschlechterung der Ermüdungsfestigkeit,
wobei die Beschichtung typischerweise dem Gegenstand keine zusätzliche
strukturelle Festigkeit verschafft. Dementsprechend ist die Dicke
für rotierende
Komponenten vorzugsweise weniger als ca. 3 mils (ca. 75 μm) und stärker bevorzugt
ca. 2 mils (ca. 50 μm).
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Die Überzugsbeschichtung
kann durch verschiedene Verfahren aufgebracht werden, z.B. durch Dampfabscheidung
bzw. Gasabscheidung oder thermisches Sprühen. Wir bevorzugen es, Plasmasprühen zu verwenden,
welches bereits verwendet wurde, um keramische Materialien auf andere
Bereiche von Gasturbinenmaschinenbauteilen aufzubringen, z.B. auf
die Strömungsprofilbereiche.
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8 ist
eine alternative Ausführungsform
der in 7 dargestellten Erfindung. Das Bauteil umfasst eine
Aluminiumoxid bildende Beschichtung zwischen der Keramikschicht
und dem Substrat. Beispielsweise kann das Bauteil ein Substrat 20,
wie oben, eine Aluminiumoxid bildende Schicht 22, z.B.
eine Überzugsbeschichtung
vom MCrAl-Typ oder eine Aluminid-Schicht aufweisen. Beide MCrAl-Beschichtungen,
welche andere Elemente, z.B. Y, Hf, Si, Re und weitere aufweisen
können,
und Aluminid-Beschichtungen sind allgemein bekannt, und insbesondere
die jeweiligen MCrAl- und Aluminid-Zusammensetzungen und Verfahren
zur Aufbringung müssen
hier nicht detailliert beschrieben werden. Siehe beispielsweise
die von der gleichen Anmelderin gehaltenen US-Patente Nr. Re 32
121 bezüglich
einer Diskussion von MCrAlY-Beschichtungen und 5 514 482 bezüglich einer
Beschreibung von Aluminid-Schichten. Wie bei der Keramikbeschichtung
führt die
Aluminiumoxid bildende Schicht zu höherem Gewicht, aber nicht höherer struktureller
Festigkeit des zu beschichtenden Gegenstands und sollte nicht dicker
als notwendig sein. Die Keramik, z.B. 7YSZ, kann dann durch jedes
geeignete Verfahren aufgebracht werden, z.B. thermisches Sprühen oder
physikalische Dampfabscheidung.
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Die
vorliegende Erfindung bietet in ihren verschiedenen Aspekten signifikante
Verbesserungen bei der Haltbarkeit gegenüber dem Stand der Technik.
Anwendungserfahrungen haben gezeigt, dass Laufschaufeln ohne Beschichtung
in diesen Bereichen während
des Betriebs schweren Korrosionsschäden unterworfen sein können.
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Das
Aufbringen einer metallischen Überzugsbeschichtung
der bevorzugten Zusammensetzungen auf ausgewählten Bereichen eines hohen
Temperaturen ausgesetzten Gegenstands, z.B. die Fläche unter
der Plattform und der Hals einer Turbinenlaufschaufel, bietet besseren
Schutz gegen Korrosion und Korrosionsbelastungsrissbildung während des
Betriebs.
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Aufbringen
einer keramischen Beschichtung auf ausgewählte Bereiche eines Gegenstands,
welcher hohen Temperaturen und Belastungen ausgesetzt ist, z.B.
die Flächen
unter der Plattform einer Turbinenlaufschaufel, bietet verbesserten
Schutz gegen Korrosion und Korrosionsbelastung während des Betriebs. Außerdem bestehen
bereits große
Erfahrungen im Aufbringen von Keramikmaterialien auf andere Bereiche
dieser Komponenten, wie auch auf andere Komponenten.
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Auch
die Verwendung einer Edelmetall-haltigen Aluminid-Beschichtung der
bevorzugten Zusammensetzungen auf ausgewählten Bereichen eines hohen
Temperaturen ausgesetzten Gegenstands, z.B. die Fläche unter
der Plattform einer Turbinenlaufschaufel, bietet verbesserten Schutz
gegen Korrosion und Korrosionsbelastung während des Betriebs.
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Während die
vorliegende Erfindung vorstehend detailliert beschrieben wurde,
können
verschiedene Veränderungen
und Substitutionen gemacht werden, ohne den Umfang der Erfindung
zu verlassen. Dementsprechend versteht es sich, dass die Erfindung
veranschaulichend und nicht einschränkend beschrieben wurde. Obwohl
die Erfindung insbesondere mit Bezug auf Turbinenlaufschaufeln beschrieben
wurde, kann die Erfindung beispielsweise auch auf andere Gasturbinenkomponenten
angewendet werden, welche hohen Temperaturen ausgesetzt sind und
Bereiche haben, welche nicht direkt dem heißen Gasströmungsweg ausgesetzt sind.