-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Etikettiereinrichtung.
-
Etikettiereinrichtungen
sind allgemein bekannt. Sie umfassen in der Regel konventionelle druckempfindliche
Rollenzufuhreinrichtungen, wobei die das Oberflächenmaterial bildende Laminierbeschichtung,
der Klebstoff, das ablösbare
Silikon und das Trägermaterial
zu einer Rolle kombiniert sind. Der Printer übernimmt dann seine Aufgabe,
indem das Etikettenmaterial gedruckt, gestanzt und auf einer Rolle
aufbewahrt wird. Etablierte, technische Verfahren werden nachher
eingesetzt, um das laminierte Etikett an einen Artikel aufeinander
folgend zu befördern
und aufzubringen. Das Trägermaterial
wird für das
Etikett als Transportelement, als Fördermittel, von der Rolle weg
bis hin zur Aufbringungsposition verwendet, wobei es eine gängige Praxis
ist, anschließend
das Trägermaterial
als Abfall zu beseitigen, da es in der Einrichtung keine weitere
Verwendung mehr hat.
-
In
jüngster
Zeit sind Trägermaterial
freie, leichtgewichtige oder dünn
bemessene, synthetische Etikettenmaterialen entwickelt worden, die
Kostenvorteile mit sich bringen, die aber eine reduzierte Zugfestigkeit
und ein hohes Ausdehnungsverhalten aufweisen können. Diese Eigenschaften verursachen
zusätzliche
Schwierigkeiten während
des Druckens, Stanzens und Rollenspulens während der Umsetzung (conversion).
Nach dem Stanzen und Abstreifen des Abfallmaterials ist die Laminierung
in deren Dehnbarkeit weniger stabil, was zu Schwankungen in der
Rollenwickelspannung führt.
Die geringe Dickemessung sowohl der Oberfläche als auch des Trägermaterials
erfordert während
des Stanzens die Einhaltung von knappen Toleranzen, um einen Etikettenüberschnitt
zu verhindern, was die Beschädigung
des dünnen
Trägermaterials
oder des Fördermittels
zur Folge hätte,
oder um einen Etikettenunterschnitt zu vermeiden, der dazu führen würde, dass das
Etikett teilweise auf der Grundlagenmatrix hängen bleibt.
-
Ein
weiteres, wesentliches Problem ist das erhöhte Risiko von Trägerbahnsprüngen, oder
das verfehlte Freigeben des Etiketts von dem Trägermaterial während des
Etikettenaufbringens, insbesondere bei einer hohen Beschickungsgeschwindigkeit, als
Folge des ungleichmäßigen Stanzens.
-
Eine
Etikettentransfereinrichtung ist aus der WO 99 03737 bekannt, in
der ein Sensor die Position eines Etiketts überwacht und eine Ausrichtung
bewirkt, wenn sich das Etikett im Vergleich zu einer vorgegebenen
Standardposition verschoben hat. Außerdem sind Etikettentransfereinrichtungen
in US-A-5256239
und EP-A-0852203 offenbart.
-
Die
vorliegende Erfindung ist darauf ausgerichtet, die vorstehend beschriebenen
Probleme zu lösen,
indem eine verbesserte Etikettiereinrichtung zur Verfügung gestellt
wird, in der das Etikettenmaterial mit einer verbesserten Präzision und
Effizienz verarbeitet wird.
-
Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Etikettiereinrichtung mit einer Etikettiereinrichtung bereitgestellt,
die eine Produktetikettiereinrichtung, eine Produktzuführvorrichtung
und eine Steuereinrichtung umfasst, welche dazu dient, die Position
und die Geschwindigkeit von einem Produkt, das auf der Produktzuführvorrichtung
befördert
wird, und außerdem
die Position und die Geschwindigkeit von einem dazugehörigen Etikett
zu erfassen, das in einer Etikettenaufbringungsposition mithilfe
der Produktetikettiereinrichtung auf das genannte Produkt aufgebracht
werden soll, wobei die Steuereinrichtung ferner dazu dient, die
Geschwindigkeit und die Position des Produkts und dessen dazugehörigem Etiketts
zu regulieren, um Geschwindigkeits- und Positionsunterschiede zwischen
dem betreffenden Etikett und dem Produkt, auf dem es aufgebracht
werden soll, auf Basis genannter erfasster Positionen und Geschwindigkeiten,
zu kompensieren, damit das Etikett mit der Produktoberfläche in der
Etikettenaufbringungsposition aufgrund einer Aneinanderlagerungsposition
(juxtaposition) der Produktetikettiereinrichtung und des Produkts
in der Etikettenaufbringungsposition in Kontakt treten kann, und
um die Geschwindigkeit des betreffenden Etiketts und die des dazugehörigen Produkts
so zu steuern, dass das Etikett und das dazugehörige Produkt während der
Etikettenaufbringung im Wesentlichen die gleiche Geschwindigkeit
aufweisen.
-
Die
Genauigkeit der Etikettenpositionierung kann mit dieser Disposition
wesentlich verbessert werden, da zwischen einem Etikett und der
zugehörigen
Produktoberfläche
keine relative Verschiebung mehr vorhanden ist, sobald das Etikett
auf dem Produkt aufgebracht wird.
-
Positiv
anzumerken ist die Tatsache, dass die Geschwindigkeit des Etiketts
und der Produktoberfläche
während
des Etikettenaufbringens als lineare oder rotierende Geschwindigkeit
(wobei sich das Etikett oder das Produkt um irgendeine Achse drehen)
erfolgen kann, was von dem jeweils gewünschten Etikettierbetrieb abhängig ist.
-
Es
ist von Vorteil, dass während
der Etikettenaufbringung das Etikett und die Produktoberfläche eine
konstant bleibende Geschwindigkeit aufweisen. Mit einer solchen
Disposition kann das Etikett auf dem Produkt in einer gleichmäßigen und
reibungslosen Weise aufgebracht werden, wodurch die Präzision gesteigert
wird, mit der die Etikettenaufbringung erfolgen kann.
-
Zu
diesem Zweck können
in die Steuereinrichtung ein oder mehrere Sensoren eingebaut sein, die
dazu dienen, die Geschwindigkeit und/oder die Position des Etiketts
und/oder der Produktoberfläche zu
erfassen. Die Sensoren können
jede geeignete Form annehmen und in jeder beliebigen Kombination in
elektrischen, magnetischen, mechanischen oder optischen Vorrichtungen
etc. enthalten sein.
-
Vorteilhafterweise
gibt es mindestens einen Etikettensensor, der ein optischer sein
kann, und der so betriebsbereit ist, um die Anwesenheit eines spezifischen
Bereiches zu erfassen, wie zum Beispiel die Führungskante des Etiketts, die
sich beispielsweise schon innerhalb der Etikettiereinrichtung befinden kann.
-
Bevorzugt
dient die Steuereinrichtung dazu, vor und/oder während der Etikettenaufbringung
die Geschwindigkeit und/oder die Position des Etiketts und/oder
der dazugehörigen
Produktoberfläche
zu regulieren.
-
Die
Steuereinrichtung ist bevorzugt in einer Etikettenaufbringungseinrichtung
eingebaut, die dazu dient, das Etikett auf der Produktoberfläche vorteilhafterweise
mit einem gleichmäßigen Vorschub
so zu befördern,
dass das Etikett mit einer konstanten Geschwindigkeit aufgebracht
werden kann.
-
Vorzugsweise
dient die Etikettenaufbringungseinrichtung dazu, vor der Aufbringung
des Etiketts auf dem Produkt die positionelle Ausrichtung des Etiketts
in eine Etikettenaufbringungsposition auszuführen, wobei es sich ferner
bevorzugt um eine vorgegebene Einstellposition handelt.
-
Die
Etikettenaufbringungseinrichtung kann jede beliebig geeignete Form
aufweisen und eine rotierende oder lineare Vorrichtung beinhalten.
Sie kann auch eine direkte Kontaktvorrichtung sein, bei welcher
in der Aufbringungsposition das Etikett mit der Produktoberfläche aufgrund
einer Aneinanderlagerungsposition der Etikettenaufbringungseinrichtung
mit dem Produkt in der Aufbringungsposition in Kontakt gebracht
wird. Ein Ausführungsbeispiel
bezüglich
einer rotierenden Etikettenaufbringungseinrichtung ist eine Druckwalze,
welche das Etikett dreht und betriebsbereit ist, um das Etikett
mithilfe eines Überdrucks
aufzubringen, der kontinuierlich anhalten oder aussetzend sein kann,
wie beispielsweise ein Impulsdruck, welcher möglicherweise von der Steuereinrichtung
gesteuert wird.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
befördert
der Etikettenaufbringungsmechanismus das Etikett bei einer Geschwindigkeit,
die der Geschwindigkeit der korrespondierenden Produktoberfläche entspricht.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform dient die Etikettenaufbringungseinrichtung dazu,
vor der Etikettenaufbringung die Position des Etiketts in Bezug
auf die Geschwindigkeit der Produktoberfläche auszurichten, so dass sich
in der Etikettenaufbringungsposition das Etikett und die Produktoberfläche mit
der gleichen Geschwindigkeit einander nähern.
-
Auf
diese Weise können
sämtliche
Differenzen zwischen der Produktoberflächenposition und der Etikettenposition über eine
Regulierungsanpassung der Etikettenaufbringungseinrichtung kompensiert
werden.
-
Bevorzugt
umfasst die Etikettiereinrichtung ferner eine Etikettenzuführung, welche
Etiketten in die Etikettenaufbringungseinrichtung einspeist. Bevorzugter
umfasst die Etikettenzuführung
eine Mehrweg-Fördereinrichtung
zum Stützen
der Etikettenunterlagen mithilfe einer elektrostatischen Anziehungskraft,
die zwischen der Fördereinrichtung
und dem Etikett erzeugt wird.
-
Die
elektrostatische Anziehungskraft kann auf jede geeignete Weise erzeugt
werden, wie zum Beispiel durch das Einspeisen einer Starkstromspannung
auf mindestens einen Abschnitt der Fördereinrichtung, oder durch
den Einsatz eines elektrostatischen Induktionselements, das an einem
Abschnitt der Fördereinrichtung
angrenzend angeordnet ist, um so eine elektrostatische Aufladung
herstellen zu können.
-
Eine
elektrostatische Unterstützung
ist insbesondere da geeignet, wo das Etikettenmaterial einen laminierten
Aufbau aufweist, der eine Adhäsionsschicht
beinhaltet (beispielsweise für
eine Haftung an einem Produkt). Diese Oberflächenschicht wird beispielsweise
noch mit Silikon behandelt oder beschichtet, um für das Etikettenmaterial
eine Rollenlagerung zu ermöglichen.
-
Das
Etikettenmaterial kann zum Beispiel ein Laminieraufbau sein, der
eine Oberflächenmaterialschicht
mit einer ersten Seite aufweist, die hierin als Oberflächenseite
bezeichnet wird, welche bedruckt werden kann, und mit einer entgegengesetzten
Seite, welche mit einem Klebstoff behandelt (d. h. beschichtet)
wird.
-
Mit
einem solchen Etikettenmaterialaufbau kann das Etikettenmaterial
auf dem Fördermittel
mithilfe einer elektrostatischen Anziehungskraft getragen werden,
die zwischen einer Oberflächenseite des
Etikettenmaterials und dem Fördermittel
erzeugt wird. Auf diese Weise kann das Etikettenmaterial freisetzbar
unterstützt
werden, ohne dass auf die Trägerbahn
ein übergebührlicher
Druck ausgeübt
werden muss. Außerdem
ist die Klebstoffseite nach außen
gerichtet, deren Vorteil aus der nachstehenden Beschreibung eindeutig
hervorgeht.
-
Bei
einer anderen Ausführungsform
kann das Etikettenmaterial ein Trägermaterial beinhalten, welches
das Oberflächenmaterial
vor dem/während des
Aufsetzen/s auf der Fördereinrichtung
trägt.
-
Das
Trägermaterial
kann eine leichtgewichtige Trägerbahn
sein, wie sie beispielsweise zum Tragen des Etikettenmaterials – vor einem
Drucken/Schneiden der Etiketten – für eine praktische Lagerung
des Etikettenmaterials in einer Rollenspulenform verwendet wird.
-
Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
unterstützt
die Fördereinrichtung
das Etikettenmaterial während
des Abschneidens eines Etiketts von der Etikettenunterlage, und
zu diesem Zweck sind die Etikettenschneidvorrichtungen an der Fördereinrichtung
in einer gegenüberliegenden
Nebeneinanderstellung platziert.
-
Der
Etikettenschneider kann jede geeignete Form annehmen, jedoch umfasst
dieser vorteilhafterweise eine Lasereinrichtung zum Abschneiden
der unterstützenden
Etikettenunterlagen.
-
Die
Lasereinrichtung kann jede geeignete Form aufweisen, aber bevorzugt
stellt sie einen präzisen
Laserstrahl mit einer niedrigen Energieleistung bereit, welche die
Etikettenunterlage abschneiden kann, ohne dass dabei die Fördereinrichtung
einen Einschnitt erhält.
-
Diese
Ausgestaltung und insbesondere die Kombination mit einem elektrostatisch
unterstützten Etikettenmaterial,
das der Laser durchtrennt, ermöglicht
ein präzises,
lineares Etikettenschneiden, schließt den Prozess des Stanzens
mit den Druck-/Umsetzungs-Vorgängen
aus und lässt
die Etikettenabtrennung unmittelbar vor der Etikettenaufbringung
zu.
-
Eine
Lasersteuerung kann in der Einrichtung eingebaut sein, welche die
Strahlintensität
des Lasers steuert.
-
Die
Laseranwendung ermöglicht
ein effizientes und präzises
Abschneiden des Etikettenmaterials und erlaubt besonders vorteilhaft
das Abschneiden der Etikettenunterlagen mit der nach außen gerichteten
Klebschichtseite, da die Laserschneide von dem Klebstoff nicht beeinflusst
wird (wie dies bei einer herkömmlichen
Schneideklinge der Fall ist).
-
Der
Vorgang des Etikettenschneidens erzeugt um das Etikett/um die Etiketten
herum und im Hinblick auf die Etikettenunterlagen in der Regel einen
Matrixabfall.
-
Folglich
kann jedes überschüssige Material, das
durch den Etikettenschneidvorgang verursacht wird, d. h. der Matrixabfall
eliminiert werden, indem das Etikett/die Etiketten auf der Fördereinrichtung verbleiben.
Der Matrixabfall – eventuell
in Etikettenform – kann
auf Rollenspulen zur Beseitigung aus der Einrichtung aufgewickelt
werden.
-
In
Einrichtungen, die eine Endloszuführung für das Etikettenmaterial verwenden,
wird jede Unterbrechung beim Etikettenmaterial erneut zusammenfügend verbunden,
indem sie etablierte Techniken für eine
Spleißverbindung,
ein so genanntes „Splicing", anwenden. Die Zusammenfügungen werden
hierin als Spleißstellen
bezeichnet.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung werden Spleißstellen,
die während
früherer
Betriebsvorgänge
ausgeführt
wurden, wie beispielsweise beim Beschichten, Drucken, Umsetzen oder
irgendeinem Rollen verbindenden Vorgang, erfasst, indem herkömmliche
Spleißtechniken
angewendet werden, die den Fachleuten auf diesem Gebiet allgemein
bekannt sind. Deshalb werden sie hierin nicht in weiteren Einzelheiten
beschrieben. Das Auftreten von Spleißstellen wird anschließend in die
Lasersteuerung eingegeben, welche – während des Vorbeiziehens der
Spleißstelle – den Schneidvorgang
unterbindet und somit zulässt,
dass sie als Teil des Matrixabfalls aufgewickelt wird.
-
Der
Etikettenschneidvorgang kann so durchgeführt werden, dass vorgegebene,
d. h. kontinuierlich einheitliche Abstände zwischen jedem Etikett vorhanden
sind, aber auch ohne Abstände
ausgeführt
werden, um Etiketten, die als Stanzetiketten ohne Steg bekannt sind,
herzustellen. Dies kann von der Lasersteuerung gesteuert werden.
-
Die
Fördereinrichtung
kann jede geeignete Form aufweisen; sie ist aber vorzugsweise ein
Endlosförderband.
-
Die
Fördereinrichtung
kann aus jedem beliebigen Material hergestellt sein, aber vorteilhafterweise
ist das Fördermittel
aus einem Material konstruiert, das elektrostatisch aufladbar ist,
d. h. aus Metall oder aus einem metallischen Material, wie zum Beispiel
Stahl, Edelstahl.
-
Diese
Anlage kann eine Etikettentransfereinrichtung zum Ausführen der
Freisetzung des Etiketts aus der Fördereinrichtung umfassen.
-
Die
Etikettentransfervorrichtung kann jede geeignete Form aufweisen,
aber vorzugsweise ist sie eine Walze oder Trommel, welche allgemein
zylinderförmig
ist, und um welche die Fördereinrichtung
herumführt,
um die Freigabe des Etiketts aus der Fördereinrichtung zu bewirken.
Es ist von Vorteil, wenn die Walze einen ausreichend kleinen Durchmesser
aufweist, um die Etikettenfreigabe von dem Förderband unterstützen/bewirken
zu können.
-
Vorzugsweise
ist die Fördereinrichtung
flexibel biegsam und an ihrem Ende ein Fördermittel aus Metall oder
aus einem metallischen Material.
-
Die
Flexibilität
der Fördereinrichtung
lässt zu,
dass sie um etwas herumführen
kann, wie zum Beispiel um eine Etikettentransfervorrichtung, die eine
Walze mit kleinem Durchmesser für
die Etikettenfreigabe/zu Transferzwecken umfasst, wie bereits vorstehend
beschrieben wurde.
-
Zur
Unterstützung
der Freigabe aus der Fördereinrichtung
kann das elektrostatische Halten eines abgeschnittenen Etiketts
in der Fördereinrichtung
verkürzt
oder an dem Freigabepunkt außer
Kraft gesetzt werden, wodurch die Trennung des Etiketts von der
Fördereinrichtung
vorangetrieben wird.
-
Dies
ist insofern wichtig, da die erwartete Nutzungsdauer der Fördereinrichtung
durch eine Maximierung des Walzendurchmessers erheblich gesteigert
werden kann, um den sie herumführt,
wobei der Durchmesser durch die Flexibilität des Etiketts mit Bezug auf
die Fördereinrichtung
bestimmt wird. Was den letztgenannten Parameter betrifft, ist die
Anwendung der elektrostatischen Anziehungskraft zum unterstützenden
Tragen des Etiketts auf der Fördereinrichtung
vorteilhaft gegenüber
einem Verwenden der Klebstoffseite des Etiketts, da dies normalerweise
das Entfernen des Etiketts erfordern würde, für das ein zinkenförmiges oder
ein abschälendes
Metallstück
zum Einsatz kommt, welches dem Fördermittel/Etikettenmaterial
eine schwere Last auferlegen würde.
-
Die
Lasersteuerung kann so funktionsbereit sein, dass der Schneidvorgang
in Reaktion auf die Veränderungen
in der Fördermittelgeschwindigkeit angepasst
wird. Zu diesem Zweck steht die Lasersteuerung vorteilhafterweise
mit einem Detektor in Verbindung, der die Geschwindigkeit des Fördermittels
erfasst.
-
Die
Steuereinrichtung dient außerdem
dazu, die Geschwindigkeit der Fördereinrichtung
zu steuern. Die Lasersteuerung kann unabhängig von dieser, oder in Verbindung
mit dieser, oder über
eine Steuerung durch diese Steuereinrichtung funktionieren.
-
Infolgedessen
kann die Geschwindigkeit der in die Produktetikettiereinrichtung
zuzuführenden
Etiketten mit der Geschwindigkeit der Etiketten in der Produktetikettiereinrichtung
synchronisiert werden.
-
Die
Produktetikettiereinrichtung kann die Produktzuführvorrichtung umfassen, die
eine lineare Vorrichtung beinhalten kann, d. h. einen Förderer oder
eine Rotationsvorrichtung, wie beispielsweise einen Druckzylinder
oder eine Drucktrommel, oder eine Revolverdrehautomatik.
-
Vorzugsweise
dient die Produktzuführvorrichtung
dazu, um das Produkt (und insbesondere vorteilhafterweise mit einer
Lagegenauigkeit) in eine vorbestimmte Etikettenaufbringungsposition
zu bringen.
-
Das
Produkt kann in Bezug auf die Produktzufuhrvorrichtung stationär gelagert
sein, oder alternativ kann sich das Produkt in Relation auf die
Vorrichtung verschieben. Beispielsweise kann ein Produkt von einem
Etikett umwickelt werden, wobei das Produkt in Relation zur Produktzuführvorrichtung
rotiert wird, um das Umwickeln des Etiketts zu ermöglichen.
-
Vorteilhafterweise
ist eine Etikettenzuführvorrichtung,
wie beispielsweise die vorstehend beschriebene Etikettiereinrichtung,
mit der Produktzuführvorrichtung
elektronisch gekoppelt, wie zum Beispiel mit dem entsprechenden
Elektronikgetriebe von Beschickungswalzen und/oder mit einer Servomotorsteuerung
oder mit sonstigen Antrieben/einem Aktuator, so dass die Etiketten
und Produkte mit einer im Wesentlichen gleichen Geschwindigkeit
zugeführt werden
können.
Des Weiteren kann die Etikettiereinrichtung mit der Etikettenaufbringungseinrichtung
gekoppelt sein, so dass ein Etikett, sobald es zur Etikettenaufbringungseinrichtung
befördert
worden ist, im Wesentlichen mit dem Produktabstand abgeglichen werden
kann.
-
In
dieser Anwendung wird der Begriff Produktabstand verwendet, um den
Zwischenraum zwischen den in Folge zu etikettierenden Produktoberflächen zu
benennen. Wenn folglich ein Produkt gedreht wird, zum Beispiel während der
Etikettenaufbringung für
eine Etikettenumwicklung, wird der Abstand der Etiketten in der
Etikettenaufbringungseinrichtung mit der in Verbindung stehenden
Vorschubgeschwindigkeit des rotierenden Produktes um dessen eigene
Achse und mit der Vorschubgeschwindigkeit des Fördermittels angepasst.
-
Es
ist nicht von Bedeutung, dass der Etiketten- und der Produktabstand
genau gleich sind, da die erfindungsgemäße Steuereinheit Unterschiede
in den Abständen
kompensieren kann, indem sie die relative Position/Geschwindigkeit
des Etiketts in Relation zu dem Produkt, oder umgekehrt, ausgleicht,
d. h. durch eine Neupositionierung des Etiketts vor der Etikettenaufbringung,
das in der Etikettenaufbringungseinrichtung tragend unterstützt wird,
so dass das Etikett in der Etikettenaufbringungsposition in eine
Lagegenauigkeit mit dem Produkt gebracht werden kann.
-
Die
Etikettiereinrichtung kann außerdem eine
Messeinrichtung beinhalten (wie beispielsweise ein Sichtkontrollsystem),
welche dazu dient, die Anordnung der Etiketten zu vermessen, sobald
diese auf dem Produkt platziert werden.
-
Diese
Messeinrichtung ist außerdem
so betriebsbereit, dass sie die Position des nächsten/nachfolgenden oder von
irgendeinem anderen, vorbestimmten Etikett automatisch ausrichtet,
das es anzubringen gilt.
-
Mit
dieser Ausgestaltung des Systems können kumulative Fehler verhindert
und individuelle Positionskompensationen gering gehalten werden,
wobei beim Etikettieren möglicherweise
sogar sehr hohe Geschwindigkeiten erzielt werden können.
-
Die
vorliegende Erfindung wird nun lediglich anhand eines Ausführungsbeispiels
und mit Bezug auf die zugehörigen
Zeichnungen beschrieben, welche zeigen:
-
1 ist
eine grafische Darstellung von einer Ausführungsform der Etikettiereinrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, die an eine Produktetikettiereinrichtung angegliedert
ist.
-
2 ist
eine grafische Darstellung von einer Ausführungsform der Produktetikettiereinrichtung von 1.
-
3 ist
eine schematische Darstellung von der Steuereinrichtung in der Produktetikettiereinrichtung
von 1.
-
4 ist
eine schematische Darstellung von einer alternativen Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
Mit
Bezug auf 1 ist eine grafische Ansicht
von einer Ausführungsform
der Etikettiereinrichtung 200 gemäß der vorliegenden Erfindung
dargestellt, die an eine bevorzugte Produktetikettiereinrichtung 10 angegliedert
ist.
-
Die
Etikettiereinrichtung 200 umfasst eine Etikettenabspuleinheit 202,
eine Lasereinheit 204, die von einer Lasersteuerung (nicht
dargestellt) gesteuert wird, eine Etikettenabfallaufnahmeeinheit 206,
eine Fördereinrichtung,
die ein flexibles, dünnes Förderband 208 aus
Metall und die Form einer Schleife aufweist, wobei das Förderband 208 um eine
mit Servomotor betriebene Walze 210 rotiert, sowie eine
Etikettentransfer-Zwischenwalze 212, die einen kleineren
Radius als die Walze 210 aufweist.
-
Die
Produktetikettiereinrichtung ist in den 2 und 3 deutlicher
dargestellt und wird ihren Einzelheiten noch nachstehend beschrieben.
-
Das
Etikettenmaterial weist einen Laminieraufbau auf und umfasst eine
Oberflächenmaterialschicht
sowie eine Adhäsionsschicht;
es wird in einer Rollenspulenform aufbewahrt und durch ein motorisiertes
Abspulen von der Etikettenabspuleinheit 202, vorbei über einer
Zugwalze 201 und auf das Förderband 208, an die
Etikettiereinrichtung 200 herangeführt.
-
Das
Förderband
wird über
ein Ladegerät 220 elektrostatisch
aufgeladen, welches in dem Förderband
eine elektrostatische Aufladung induziert. Das Etikettenmaterial
wird dann von der statischen Anziehungskraft unterstützend getragen,
die zwischen dem Etikettenoberflächenmaterial
und dem Förderband 208 generiert
worden ist, wobei die Adhäsionsseite
von dem Förderband 208 nach
außen
gerichtet ist.
-
Das
Etikettenmaterial wird auf dem Förderband über eine
Schneidestation 213 vorbei befördert, wo die Lasereinheit 204 zu
dem Förderband 208 in einer
betriebsbereiten Aneinanderlagerungsposition platziert ist.
-
Wenn
das Etikettenmaterial über
diese Position vorbei führt,
wird ein mit niedriger Energie versehener, jedoch präziser Laserstrahl
auf das Etikettenmaterial beaufschlagt, um die Etiketten wunschgemäß zu durchtrennen,
entweder ohne Abstände
oder mit Abständen
zwischen den nachfolgenden Etiketten. Das Etikettenabfallmaterial
wird von der Etikettenabfallaufnahmeeinheit 206 übernommen,
welche sich durch einen gesteuerten Servomotor mit einer fein abgestimmten
Geschwindigkeit dreht, wobei die Zugwalze 203 eine Zugspannungssteuerung
anwendet, die mit der Geschwindigkeit von der mit dem Servomotor
betriebenen Walze 210 und mit der von der Etikettenabspuleinheit 202 synchron
ist. Spleißstellen,
die während
früherer
Betriebsvorgänge
ausgeführt
wurden, wie beispielsweise beim Beschichten, Drucken, Umsetzen/Rollen
verbindenden Vorgängen werden
von einem herkömmlichen
Spleißdetektor (nicht
dargestellt) erfasst und der Lasersteuerung übermittelt, welche – während des
Vorbeiziehens der Spleißstelle
an der Schneidstation – den
Schneidvorgang unterbindet und somit dafür sorgt, dass sie als Bestandteil
des Matrixabfalls aufgespult wird.
-
Nach
dem Durchtrennen der Etiketten 24, die von der Matrixgrundlage
abgelöst
worden sind, bleiben diese auf dem Förderband 208 behaftet,
wobei sie mit kontinuierlichen Abständen zwischen jedem Etikett
elektrostatisch getragen werden, oder aber ohne Abstände, sollte
der Laser so eingestellt sein, dass Stanzetiketten ohne Steg (d.
h., dass zwischen den Etiketten keine Abstände vorhanden sind) hergestellt
werden. Dieser Endlosfluss des Förderbands und
des Etiketts bewegt sich dann (durch die Rotation der mit Servomotor
gesteuerten Walze 210) zur Etikettentransfer-Zwischenwalze 212 für einen Transfer
der Etiketten 24 zur Produktetikettiereinrichtung.
-
Die
Geschwindigkeit des Förderbands 208 wird
von der Steuereinrichtung 100 (die in 3 dargestellt
ist) in der Produktetikettiereinrichtung 10 bestimmt, die
ein Bestandteil des Etikett-Produkt-Aufbringungsprozesses ist.
-
Sämtliche
Veränderungen
in der Förderbandgeschwindigkeit
werden von der Laserschneideeinheit erfasst, welche den Schneidprozess
automatisch entsprechend anpasst.
-
Wenn
das Förderband
um die Etikettentransfer-Zwischenwalze 212 vorbeiführt, ermöglicht deren kleinerer
Radius die Etikettenfreigabe von dem Förderband 208, wobei
an dieser Stelle das Etikett auf die Trommel 17 der Produktetikettiereinrichtung
(Beschreibung nachfolgend) aufgesetzt wird.
-
Die
flexible Beschaffenheit des Förderbands macht
es möglich,
dass dieses um die kleinere Radiuswalze 212 so führen kann,
dass das Förderband das
Etikett freigibt, welches sich dann selbst auf die Trommel 17 aufsetzt.
Zur Unterstützung
dieses Betriebsprozesses wird die elektrostatische Aufladung, die
das Etikett auf dem Förderband 208 hält, reduziert,
oder an dem freigebenden Transferpunkt abgebrochen, und somit die
Trennung des Etiketts von dem Förderband 208 ermöglicht.
Dies ist insofern wichtig, da die erwartete Nutzungsdauer des Förderbands
durch den maximierten Durchmesser der freigebenden Zwischenwalze 212,
um die es herumführt,
erheblich gesteigert wird, wobei der Walzendurchmesser aufgrund
der gewünschten
Flexibilität des
Etiketts und dessen Bedürfnisses,
auf dem Förderband 208 zu
verbleiben, zu bestimmen ist.
-
Mit
Bezug nun insbesondere auf die 2 und 3 setzt
die Produktetikettiereinrichtung 10 die vorstehend beschriebene Etikettiereinrichtung
als eine Endlosetikettenzuführung
ein (die Etikettiereinrichtung 200 ist in diesen beiden
Figuren nur ganz allgemein dargestellt). Die Produktetikettiereinrichtung 10 umfasst
eine Produktzufuhrvorrichtung 14, einen Etikettenaufbringungsmechanismus 16 und
eine Steuereinrichtung 100 (in 2 dargestellt),
die eine Hauptsteuerung (nicht dargestellt) aufweist, die mit optischen
Etikettensensoren 18 und 20 sowie mit einem optischen
Produktsensor 22 in Verbindung steht. Die optischen Sensoren 18, 20 und 22 reagieren
farbempfindlich.
-
Die
Hauptsteuerung beinhaltet Datenspeichermöglichkeiten zum Abspeichern
von Daten, die von den Sensoren und anderen Einrichtungen erfasst
worden sind.
-
Der
Etikettenaufbringungsmechanismus 16 weist eine Gummi beschichtete,
sich drehende Vakuumtrommel 17 auf, die an deren Außenfläche angeordnete Öffnungen
besitzt. Die Öffnungen
stehen mit einem Pneumatiksystem in Fluidverbindung, das dazu dient,
einen Unterdruck (d. h. ein Ansaugen) für die Beförderung der Etiketten auf diesen Öffnungen bereitzustellen,
sowie einen Überdruck
für die
Freigabe der Etiketten von diesen Öffnungen. (Der Luftdruck kann
von der zentralen Steuereinrichtung 100 gesteuert werden).
-
Die
Produktzuführvorrichtung 14 umfasst
ein lineares Förderband 15,
mit welchem die Produkte 34 kontinuierlich und sequentiell
in die Etikettenaufbringungsposition 32 befördert werden.
-
Die
Etikettenzuführwalze 210,
die Vakuumtrommel 17 und das Produktförderband 15 werden
jeweils von einem entsprechend gesteuerten Servomotor M angetrieben,
die alle mit der Hauptsteuerung und mit weiteren Steuereinrichtungen
für eine
Kommunikation von dazwischen entstehenden Signalen verbunden sind.
Jede dieser Komponenten 210, 15, 17 weist
eine zugeordnete Servo-Achse sowie einen Referenzsensor auf, der
auch mit der Hauptsteuerung in Kommunikationsverbindung steht. In
Anbetracht dieser Ausführungsform
wird das Förderband in
die Servosteuerung vollständig
integriert, welches intelligent auszuführende Fehlerkorrekturmanöver ermöglicht,
wie dies noch aus der nachstehenden Beschreibung hervorgeht.
-
Jedoch
kann das Fördermittel
als Alternative aus einem extern gesteuerten System einen Referenzkodierschaltkreis
haben, um damit einen untergeordneten Betrieb des Förderbands
zu erlauben.
-
Die
optischen Etikettensensoren umfassen einen Etikettenabstandssensor 18,
der zum Förderband 208 angrenzend
angeordnet ist und dazu dient, den Etikettenkantenabstand (d. h.
den Abstand von den Etiketten, die dem Produktaufbringungssystem zugeführt werden)
zu ermitteln, sowie einen Etikettenpositionssensor 29,
der zur Vakuumtrommel 17 angrenzend angeordnet und betriebsbereit
ist, um die Position der nachfolgenden Etiketten 24 auf
der Trommel 17 zu erfassen. Auch ist der Trommelsensor
so betriebsbereit, um den Abstand von den Etiketten auf der Trommel
und die Positionsfehler der Etiketten zu ermitteln, die sich der
Etikettenaufbringungsposition 32 nähern, wobei dieses dazu dient, sämtliche
Folgewidrigkeiten während
des Transfers der Etiketten von dem Transfermechanismus 212 hin zur
Trommel 17 zu erfassen. Folgewidrigkeiten beim Etikettentransfer
können
aufgrund der servogesteuerten Einstellung der Etikettenkanten-Motorgeschwindigkeit
(label head motor speed) der Walze 210 oder Geschwindigkeit
der Trommel 17 kompensiert werden.
-
Der
optische Produktsensor 22 ist zum Förderband 15 angrenzend
angeordnet und dient dazu, den Produktabstand zu ermitteln, d. h.
den Zwischenraum zwischen den zu etikettierenden Produktoberflächen, welcher
in diesem Fall zum Zwischenraum zwischen den aufeinander folgenden
Produkten gleich ist. (Die Positionierungseinstellung des Produktsensors
ist ein benutzereinstellbarer Parameter).
-
Jeder
Sensor erzeugt Signale in Reaktion auf eine Farberkennung bezüglich der
Führungskante
der konsekutiven Etiketten oder der aufeinander folgenden Produkte,
je nachdem.
-
Die
Trommel 17 wird außerdem
mit dem Förderband 15 so
elektronisch gesteuert, dass die Peripheriegeschwindigkeit der Trommel
mit der Geschwindigkeit des Förderbands
für einen
normalen Betrieb abgestimmt ist. Mit dieser Anordnung nähern sich
das Etikett 24 und die zu etikettierende Produktoberfläche 36 mit
der gleichen Geschwindigkeit einander zu.
-
Die
Etikettenzuführwalze 210 und
die Trommel 17 werden außerdem elektronisch so gesteuert, dass,
sobald das Etikett auf die Trommel transferiert ist, der Etikettenabstand
auf der Trommel (d. h. der Zwischenraum zwischen den aufeinander
folgenden Etiketten auf der Trommel) mit dem Produktabstand in etwa
gleich ist. Etikettenzuführwalze 210.
Das Drehzahlverhältnis
der Trommel 17 wird auf Basis der gespeicherten durchschnittlichen
Etiketten- und Produktabstandswerte (d. h. des „Stapelspeichers") ständig neu
berechnet, um sicherzustellen, dass die Etiketten mit dem korrekten
Abstand zugeführt
werden. Es ist jedoch nicht unbedingt notwendig, dass der Abstand
der Etiketten auf der Trommel und der Abstand der Produkte auf dem
Förderband
genau der gleiche ist, da die vorliegende Erfindung Unterschiede
in den Produkt- und Etikettenabständen kompensieren kann, wie
nachstehend beschrieben wird. Das System lässt außerdem eine manuelle Korrekturmöglichkeit
des Etiketten- und Produktabstands zu.
-
Die
Steuereinrichtung 100 reagiert auf Signale von dem Etikettensensor 18 und
von dem Produktsensor 22. Die Etiketten werden von der
Etikettenzuführung 200 über die
Zwischenwalze 212, wo sie von dem Förderband 208 getrennt
werden, zur Trommel 17 transportiert und auf die Trommel 17 aufgesetzt
(mit den Klebeflächen
nach außen
gerichtet), welche jedes Etikett über den Trommel-Öffnungen
in Position hält.
Die Position von jedem nachfolgenden Etikett, das auf der Trommel 17 unterstützt wird,
(der Etikettenabstand) wird von dem Etikettenpositionssensor 20 identifiziert,
welcher die Führungskante von
jedem Etikett 24 erkennt. Als Reaktion darauf wird die
Achsenposition der Trommel erfasst und abgespeichert. Diese Daten
legen die Position des Etiketts 24 auf der Trommel 17 fest.
-
Die
Trommel 17 modifiziert den Abstand der Etiketten bezüglich eines
Abstands, der im Wesentlichen mit dem Produktabstand übereinstimmen
soll.
-
Sobald
die Führungskante
eines Produkts von dem Produktsensor 22 identifiziert worden
ist, wird die Achsenposition der Trommel und die Achsenposition
des Förderbands
erfasst und abgespeichert, womit die relativen Positionen bezüglich des Produkts
und der Trommel festgelegt sind. Es erfolgt dann durch die Steuereinrichtung
eine Suche nach den gespeicherten Etikettenpositionswerten (Etikettenstapel),
um das „Zieletikett" zu lokalisieren,
d. h. das Etikett, das zur Aufbringungsposition am nächst gelegenen
ist, wobei der Distanzwert zwischen dem Produktsensor 22 und
der Etikettenaufbringungsposition 32 verwendet wird. Wenn
festgestellt wird, dass ein Produkt von der Aufbringungsposition 32 mit
einem ähnlichen
Distanzwert (d. h. in vorgegebenen Grenzbereichen) entfernt ist,
so wird der Distanzunterschied errechnet und (falls dieser sich
in den vorgegebenen Grenzbereichen befindet) als ein Korrekturschub
für die
Trommelachsenposition angewendet. Aufgrund der Servosteuerung mit
deren zuständigem
Motor M wird die Trommel 17 zu einer Position wirksam beschleunigt
oder verlangsamt, die sich vor der (bzw. vorgelagert zur) Aufbringungsposition 32 befindet,
um so in der Aufbringungsposition 32 jede Möglichkeit
einer Etikettenbeschleunigung zu verhindern. Dieser Kompensationsschritt überlagert
den bereits vorhandenen, elektronischen Antriebsschritt. Der Korrekturschritt überlagert
die Vorschubgeschwindigkeit der Etikettenzuführwalze 210 während der
Servosteuerung des Etikettenzuführmotors.
-
Abfolgewidrigkeiten
zwischen der Etikettenzuführgeschwindigkeit
(die Geschwindigkeit der Walze 210) und der Trommelgeschwindigkeit
werden außerdem
durch den Korrekturschritt kompensiert.
-
Sobald
die Positionen sowohl von dem Produkt als auch von dem Etikett (auf
der Trommel 17) bekannt sind, wird die Etikettenaufbringungsposition berechnet
(vorausgesetzt, dass keine Korrektur benötigt wird). Jeder auftretende
Fehler wird für
einen Korrekturschritt in der Trommelvorschubgeschwindigkeit beaufschlagt.
-
In
der Etikettenaufbringungsposition 32 wird das vakuumunterstützte Etikett 24 gewendet,
wobei auf die Etikettenlänge
ein Überdruck
schrittweise ausgeübt
und an der Führungskante
begonnen wird, um so das Etikett nach und nach und in einer kontinuierlich
gleichmäßigen Art
und Weise in die Richtung von und in eine präzise Lagegenauigkeit mit dem
Produkt anzutreiben, wobei die Geschwindigkeit des Etiketts (die
von der rotierenden Geschwindigkeit der Trommel 17 beherrscht
wird) mit der Geschwindigkeit des Produkts gleich ist (innerhalb
der Gerätetoleranzen).
Dieser Betriebsvorgang wird für
jedes Etikett und das dazugehörige
Produkt automatisch wiederholt.
-
Alternativ
dazu kann auf der Gesamtlänge des
Etiketts der Luftdruck unmittelbar an einer Stelle umgekehrt oder
mithilfe eines Steuerns durch die Steuereinrichtung mit Impulsen
versetzt werden.
-
Die
Steuerung des Etikettenschneiders kann auch über eine entsprechende Verbindung
der Lasersteuerung (nicht dargestellt) mit der Steuereinrichtung 100 in
der Produktetikettiereinrichtung 100 integriert sein.
-
Mit
dieser Ausgestaltung wird die Geschwindigkeit von jedem Etikett
so modifiziert, dass die Etikettengeschwindigkeit während des
ganzen Etikettenaufbringungszeitraums mit der Geschwindigkeit des
zuzuordnenden Produkts übereinstimmt.
-
Es
sei angemerkt, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die Anwendung
einer Vakuumtrommel 17 eingeschränkt ist. Es können auch
andere Einrichtungen zum Einsatz kommen, welche Etiketten auf der
Trommel tragend unterstützen,
d. h. die Trommel 17 könnte
elektrostatisch aufgeladen werden, um eine statische Anziehungskraft
zwischen den Etiketten 24 und der Trommel 17 herzustellen.
-
Ein
alternatives System wird in 4 dargestellt
und nachstehend beschrieben.
-
Das
System ist das gleiche, wie vorstehend beschrieben, außer dass
dieses alternative System die Position von jedem Produkt auf dem
Förderband erfasst
und einem First-In-First-Out-Stapelspeicher (FIFO) zuordnet.
-
Die
Position von jedem Produkt wird zur Generierung einer Zielposition
für die
Etikettenaufbringung verwendet. Sowohl die Etikettiereinrichtung 200 als
auch die Etikettenaufbringungseinrichtung verwenden das Produktförderband
als deren zentrale Führungsachse,
so dass der Umfang der Produktvorschubgeschwindigkeit, der für das zuzuordnende
Etikett erforderlich ist, welches von der Etikettenträgerbahn
zur Etikettenaufbringungseinrichtung in die Aufbringungsposition
zu befördern
ist, berechnet werden kann. Dies ermöglicht – für jedes Produkt – die Berechnung
einer Förderbandposition,
an der die damit verbundene Etikettenzufuhr starten muss. Diese
Berechnung berücksichtigt
auch die Beförderung
des Etiketts von dessen Startposition aus bis hin zur Aufbringungsposition.
-
Die
Etikettiereinrichtung 200 fungiert als ein Etikettenzuliefersystem,
welches Etiketten zur Etikettenaufbringungseinrichtung (Trommel 17)
bringt, sobald für
jede Zulieferung die berechneten Förderbandpositionen erreicht
werden. Während
eines normalen Betriebes sollten – bei gleichbleibend beabstandeten
Produkten und Etiketten und bei korrekt eingegebenen Daten – sowohl
die Etikettiereinrichtung 200 als auch die Trommel 17 reibungslos
gleichmäßig – mit einer
kontinuierlichen Vorschubgeschwindigkeit – laufen, wie dies von der
Hauptachse des Produktförderbands
aus gesteuert wird.
-
Die
Position von jedem Etikett in dem Transfermechanismus kann nach
der vollständigen
Trennung von der Etikettenbahn abgetastet werden, sobald es sich
der Aufbringungsposition nähert.
Sämtliche
finalen Positionsfehler können
im Vergleich zur zuzuordnenden Produktposition mittels einer gesteuerten
Geschwindigkeitsanpassung des Transfermechanismus korrigiert werden.
Nach Fehlerbehebung kehrt die Geschwindigkeit des Transfermechanismus in
die Produktgeschwindigkeit zurück,
bevor das Etikett die Aufbringungsposition erreicht.
-
Die
Geschwindigkeit der Etikettenträgerbahn kann
reguliert werden, damit in dem Transfermechanismus das Etikett in
der gewünschten,
zuzuordnenden Förderbandposition
zum Einsatz kommen kann, wenn der Produktabstand nicht gleichmäßig ist.
In Extremfällen
kann es notwendig sein, dass die Etikettiereinrichtung 200 komplett
gestoppt werden muss.
-
Die
Etikettiereinrichtung 200 setzt die Etiketten mit individuellen
Beschickungsmechanismen auf der Trommel auf, wie dies von den Daten
aus dem Produktstapel vorgegeben wird. Die Zielposition für das Etikett
auf der Trommel wird ausgehend von der zugehörigen Produktposition auf dem
Förderband und
von der vorgesehenen Fördergeschwindigkeit des
Etiketts von der Tülle – an der
Trommel – bis
in die Aufbringungsposition berechnet. Die Berechnung der Etikettenbeförderung
berücksichtigt
die Vorschubgeschwindigkeit während
der Steuerung durch die Etikettenträgerbahn, die Vorschubgeschwindigkeit
während
der Steuerung durch die Trommel und ggf. die Auswirkungen einer
Beschleunigung.
-
Aufgabe
des Systems ist es, mit einer gleichmäßigen und kontinuierlichen
Vorschubgeschwindigkeit in allen Geräteeinheiten die Etiketten auf
den Produkten aufzubringen. Jede Abweichung hierzu führt zu Unregelmäßigkeiten
bei den abzutastenden Orientierungsdaten, zu Fehlern in den Verarbeitungsparametern
oder zu Abfolgewidrigkeiten beim Etikettentransfer.
-
Die
Daten des Etikettenabstands werden während des initialisierenden
Vorschubschritts der Etikettenträgerbahn
aufgenommen. Wenn die Daten konsistent sind, wird ein durchschnittlicher
Etikettenabstandswert angenommen und als Grundlage für die nachfolgenden
Berechnungen verwendet. Der durchschnittliche Etikettenabstandswert
kann während
des Betriebsvorgangs jederzeit aktualisiert werden.
-
Die
Informationen über
den Produktabstand können
abgetastet bzw. von dem Anlagenbetreiber eingegeben werden. Die
durchschnittlichen Produktabstandsinformationen sind weniger von
Bedeutung als die Produktposition, so dass „entsprechende Angleichungen" vorgenommen werden
können,
insbesondere wenn der Produktabstand als unregelmäßig erkannt
wird. Eine angemessene Angleichung führt zu einem reibungsloseren
Betriebsvorgang des Etikettiersystems 200, sobald der Produktabstand gleichbleibend
ist.
-
Abhängend von
vorausgehenden Aktionen kann die Etikettenträgerbahn zu Beginn der Stromzufuhr
einspeisend oder elektrostatisch sein.
-
Falls
sie elektrostatisch ist, wird die Stromzufuhr erst am restlichen
Teil an einer Förderbandposition
gestartet, welche für
die gewünschte
Aufbringungsposition zum Zuführen
des Etiketts auf dem Förderband
berechnet wird. Die Berechnung geht davon aus, dass die Trommel
kontinuierlich mit der Förderbandgeschwindigkeit
mitläuft,
wobei die Position auf dem Förderband
mit der Position auf der Trommel gleichgesetzt werden kann.
-
Wenn
bereits die Beschickung erfolgen soll, wird die berechnete Aufbringungsposition
des Etiketts auf dem Förderband
(vorausgesetzt, dass keine Korrektur zu erfolgen hat) mit der zuzuordnenden Produktposition
verglichen. Die Berechnung geht dann davon aus, dass die Trommel
kontinuierlich mit der Förderbandgeschwindigkeit
mitläuft,
wobei eine Position auf dem Förderband
mit einer Position auf der Trommel gleichgesetzt werden kann. Das
Ausmaß von
jedem sich ergebenden Fehler wird mit einem Grenzwert verglichen.
-
Wenn
der Fehler kleiner als der Grenzwert ist, wird die Etikettenzufuhr
an die vorausgehende Zufuhr angehängt, wobei die erforderliche
Korrektur durch eine gesteuerte Geschwindigkeitsanpassung der Etikettenträgerbahn
ausgeführt
wird, bevor das aktuelle Etikett vollständig abgetrennt wird.
-
Wenn
der Fehler größer als
der Grenzwert ist, wird die vorausgehende Zufuhr mit einer gesteuerten
Verlangsamung für
den Rest abgebrochen. Die aktuell einzuspeisende Zufuhr wird daraufhin
mit einer gesteuerten Beschleunigung an einer berechneten Förderbandposition
gestartet.
-
Dies
lässt zu,
dass die Etikettiereinrichtung 200 wunschgemäß zwischen
kontinuierlichem und unterbrechendem Betrieb automatisch hin und
her wechselt, und dass fehlende Produkte oder Abweichungen innerhalb
des Produktabstands kompensiert werden können.
-
Selbstverständlich ist
davon auszugehen, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die Detailinformationen
der vorstehend beschriebenen Ausführungsform eingeschränkt werden
darf, die lediglich anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert worden ist.