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Die
vorliegende Erfindung betrifft Schneidklingen zum Schneiden von
bahnförmigem
Verpackungsmaterial. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
Schneidklingen, die zum Durchtrennen von Kunststofffolie oder anderem
bahnförmigen
Verpackungsmaterial, das von einer Rollverpackung ausgegeben wird,
verwendet werden.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Kunststofffolie
oder andere bahnförmige
Verpackungsmaterialien werden in der gesamten Lebensmittelindustrie
weithin zum Verpacken oder Abdecken von verschiedenen Lebensmitteln
verwendet. Die Kunststofffolie oder das andere bahnförmige Verpackungsmaterial
wird in der Regel von einer in einer Schachtel enthaltenen Rolle
ausgegeben. Immer wenn ein Stück
der Kunststofffolie oder des anderen bahnförmigen Verpackungsmaterials
gebraucht wird, wird die Länge
der Kunststofffolie oder des anderen bahnförmigen Verpackungsmaterials aus
der Schachtel herausgezogen und durch eine Schneidklinge, die an
der Fronttafel der Schachtel befestigt ist, auf Länge zugeschnitten.
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Die
gemeinhin viele Jahre lang verwendete Schneidklinge ist eine dünne Sägezahnklinge
aus Metall gewesen, die sich entlang der freiliegenden Kante der
Klinge erstreckende Schneidspitzen aufweist. Obgleich die Spitzen
der Schneidklinge den Benutzer stechen oder schneiden können, besteht die
wirkliche Gefahr für
den Benutzer darin, dass die Schneidklinge aus einem dünnen Metallstreifen
besteht. Genauso wie ein Stück
Papier einen Schnitt verursachen kann, so kann die Kante eines dünnen Metallstreifens
mit oder ohne sägezahnförmgen Spitzen
schneiden. Jede freiliegende Kante des Metallstreifens stellt eine
Gefahr da.
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Die
in den eigenen (unten angeführten)
früheren
Patenten dargestellten Schneidklingen verringerten die Verletzungsgefahr
durch die Zähne und/oder
Papierschnitte durch die freien Kanten des Schneidstreifens.
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Schneidklingen
in der in 10 der eigenen US-PS 5 947 360 oder
in der WO-A-9719792 dargestellten Form werden in Serienproduktion
als Einzelteile hergestellt, in Großmengen verpackt und zum Hersteller
von Kunststofffolienverpackungsprodukten versandt. Dieser letztere
Hersteller muss eine einzelne Klinge aus dem Großmengen-Versandbehälter herausnehmen
und sie an die die Folie haltende Schachtel anfügen oder lose darin ablegen.
Im Versandbehälter
neigen die bekannten Klingen dazu, sich ineinander zu verschachteln
oder ineinander zu greifen und müssen
manuell getrennt werden, bevor sie in oder an die Schachtel angeordnet
werden.
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KURZE DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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In
der vorliegenden Erfindung wird eine Schneidklinge zum Schneiden
von Kunststofffolie oder anderem bahnförmigen Verpackungsmaterial bereitgestellt,
die nicht nur die Gefahr unbeabsichtigter Schnittverletzungen des
Benutzers oder anderer die Klinge handhabender Personen verringert,
sondern auch ein Ineinanderverschachteln oder Ineinandergreifen
der Klingen verhindert, wenn sie in Großmengen zum Versand zum Hersteller
verpackt sind.
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Die
Schneidklinge kann während
der Beendigung des Verpackungsarbeitsgangs durch den Hersteller
des Verpackungsmaterials an der Schachtel in Eingriff gebracht werden
oder von dem Hersteller in der Schachtel abgelegt und danach von
dem Benutzer an der Schachtel in Eingriff gebracht werden. Die Schneidklinge
gestattet es einem Benutzer, eine Länge des bahnförmigen Verpackungsmaterials,
wie zum Beispiel Kunststofffoliematerial, aus der Schachtel zu ziehen
und das bahnförmige
Verpackungsmaterial ohne große
Verletzungsgefahr für den
Benutzer auf Länge
zu schneiden. Die Schneidklinge weist zwei parallele, in Längsrichtung
langgestreckte Schultern auf, die durch einen Steg miteinander verbunden
sind, der einen mittleren Teil in Form einer im Wesentlichen flachen
Fläche
aufweist. Die in Längsrichtung
langgestreckten Schultern umfassen bogenförmige Schultern, die sich entlang
den gegenüberliegenden
Seiten des mittleren Teils erstrecken, und es ragt eine Reihe von
Zähnen
von der flachen Fläche
in der Mitte zwischen den Seiten, so dass die Reihe von Zähnen parallel
zu den Schultern verläuft
und zwischen den Schultern nach oben ragt.
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Die
Zähne sind
in der Höhe
begrenzt und sind bei der bevorzugten Ausführungsform so angeordnet, dass
sich ihre Füße im Wesentlichen
in der Ebene der flachen Fläche
befinden und dass ihre Spitzen um einen kleinen Bruchteil der Breite
des Stegs zwischen ihren langgestreckten Schultern über der
Ebene vorragen. Durch das begrenzte Vorragen der Zähne über der
Ebene des Stegs kann sich der Benutzer nicht so leicht versehentlich
an den Spitzen schneiden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Alle
Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen ausführlicher
dargestellt:
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1 ist
eine perspektivische Teilansicht einer Ausgabeschachtel mit einer
die vorliegende Erfindung enthaltenden Schneidklinge;
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2 ist
eine Teil-Schnittansicht entlang der Linie 2-2 in 1,
die das aus der Schachtel ausgegebene Verpackungsmaterial gestrichelt
zeigt;
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3 ist
eine perspektivische Teilansicht der von der Schachtel entfernten
Schneidklinge, wobei die Dicke des Klingenmaterials übertrieben
ist;
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4 ist
eine Draufsicht der in 3 gezeigten Schneidklinge;
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5 ist
eine vergrößerte Teil-Schnittansicht entlang
der Linie 5-5 von 4; und
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6 ist
eine Endansicht der in 3 gezeigten Schneidklinge, wobei
die Dicke des Klingenmaterials übertrieben
ist; und
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7A bis 7D sind
Endansichten zweier Schneidklingen, die die Anti-Verschachtelungseigenschaften der Klingen
darstellen.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Nunmehr
auf die Zeichnungen im Allgemeinen und insbesondere auf die 1–3 Bezug nehmend,
wird eine Schneidklinge 30 gezeigt, die zum Schneiden von
bahnförmigen
Verpackungsmaterialien wie zum Beispiel Kunststofffolie F oder anderem
bahnförmigen
Verpackungsmaterial verwendet wird. In 1 wird die
Schneidklinge 30 in Verbindung mit einer Ausgabeschachtel 10 gezeigt.
Eine (nicht gezeigte) Rolle Kunststofffolie F oder eines anderen
bahnförmigen
Verpackungsmaterials ist in der Schachtel 10 enthalten.
In der in den 1 und 2 gezeigten
Verpackung ist die Schneidklinge 30 an der freien Kante 11 der
Fronttafel 16 der Schachtel 10 in Eingriff gebracht.
Einige Hersteller liefern eine getrennte Tafel, die zwischen der
Fronttafel und dem Deckel eingepasst wird und eine über der
Fronttafel vorragende Kante aufweist. In solche einem Fall steht
die Klinge mit der vorragenden Kante in Eingriff. Die Schachtel
weist einen Deckel 12 mit einer Klappe 14 auf,
die so ausgeführt
ist, dass sie hinter der Tafel 16 gleitet. Im Betrieb zieht
der Benutzer eine Länge der
Kunststofffolie oder des anderen bahnförmigen Verpackungsmaterials
von der Rolle in der Ausgabeschachtel 10, wie bei F in 2 gezeigt,
und schneidet das Material auf Länge,
indem er es abgewinkelt nach unten und nach außen über die Schneidklinge 30 zieht.
Um zu gewährleisten,
dass die gesamte Breite der Kunststofffolie oder des anderen bahnförmigen Verpackungsmaterials
eher geschnitten als abgerissen wird, sollte die Schneidklinge 30 mindestens
so breit wie die Rolle Kunststofffolie oder des anderen bahnförmigen Verpackungsmaterials
in der Ausgabeschachtel sein, und die Schneidzähne sollten sich über die
ganze Länge
der Klinge 30 erstrecken.
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Die
Schneidklinge 30 kann aus einem durchgehenden dünnen Band
hergestellt sein.
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Eine
Reihe von zähnen 41 ist
entlang der Mittellinie des Bands hergestellt. Das Band wird. dann
zu einer U-Form gebogen, wie in den 3 und 6 gezeigt,
wodurch ein mittlerer Steg 45 an der Basis des U und in
der gleichen Richtung vom Steg 45 nach unten hängende Schenkel 53 zur
Bildung der Schenkel des U erzeugt werden. Am freien Ende jedes
Schenkels 53 ist eine Endklappe 55 in das Innere
der U-förmigen
Ausbildung umgekehrt nach innen gekrümmt, wobei die Klappe 55 in
der Greifkante 43 endet. Die Klappen 55 sorgen
für einen
guten Griff an der Tafel 16, wenn die Schneidklinge über die
freie Kante 11 der Tafel geschoben wird.
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Wie
in den 3 und 6 gezeigt, ist der mittlere
Teil des Stegs 45 flach und erstreckt sich zwischen Schultern 44,
die die Breite W des Basisstegs definieren. Die Schultern sind Viertelzylinder
und weisen einen Radius auf, der dazu ausreicht, einen Zwischenraum
zu bilden, so dass die Folie die Zähne berühren kann, wenn sie über die
Schneidklinge nach unten gezogen wird. Der flache mittlere Teil
des Stegs sollte breit genug sein, eine Stütze für den Fall bereitzustellen,
dass der Benutzer versehentlich mit den Zähnen in Kontakt kommt. Im vorliegenden
Fall beträgt
der flache mittlere Teil ca. 40% der Breite W, und der Krümmungsradius
der Schultern beträgt
ca. 30% der Breite W. Jeder der Schenkel 53 erstreckt sich
von seiner zugehörigen
Schulter 44 an einer stumpfwinklige Krümmungslinie 54 zu
einer S-Kurve 52, die es der Klappe 55 ermöglicht 55,
einen spitzen Winkel von zum Beispiel 45° mit der mittleren Ebene C der
Schneidklinge zu bilden. Die Kurven 44 und 52 sind
in der gleichen Richtung ausgebildet und weisen bei der dargestellten
Ausführungsform
ca. den gleichen Krümmungsradius
wie die Schultern und einander auf. Über der Krümmungslinie 54 erstreckt
sich der obere Teil der Schenkel parallel zueinander und zur mittleren
Ebene C, um mit dem Basissteg eine allgemein rechteckige Tasche
zur Aufnahme der oberen Kante 11 der Tafel 16 zu
bilden. Unter den Krümmungslinien 54 divergieren
die Schenkel nach unten und nach außen. Die Endkanten 43 der
Schenkel 53 sind in der Mitte der U-förmigen Schneidleiste durch einen
Abstand X beabstandet, der wesentlich kleiner als die Breite W des
Basisstegs der Leiste ist. Deshalb werden sich die Schneidklingen
nicht verschachteln, da das obere Ende einer Schneidklinge nicht
in den Raum zwischen den Kanten 43 der Schenkel einer anderen Schneidklinge
eindringen kann. Wie in den 7A bis 7D gezeigt,
sind darüber
hinaus die Kurven 52 der Endklappen 55 und der
Abstand X so dimensioniert, dass der oder die Schenkel einer Schneidklinge
niemals in den U-förmigen
Hohlraum einer anderen Schneidklinge eintreten und dadurch mit dem
Schenkel oder den Schenkeln einer anderen Schneidklinge in irgendeiner
Position oder irgendeinem Winkel in Eingriff gelangen können.
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Nunmehr
auf die 4 und 5 Bezug nehmend,
umfasst die Schneidklinge 30 eine Reihe von Schneidzähnen 41,
die senkrecht von einer flachen Fläche 45 vorragen. Wenn
die Schneidzähne eng
genug zueinander beabstandet sind und nur wenig über die flache Fläche 45 vorragen,
schneiden die Zähne
Kunststofffolie, aber nicht menschliche Haut. Das Ergebnis ähnelt dem
Nagelbett, das von Fakiren in Indien verwendet wird, die sich auf
ein Bett eng beabstandeter Nägel
legen können,
ohne ihre Haut zu verletzen. Obgleich die Schneidzähne 41 eng
beabstandet sind, sind sie in einer einzigen Linie angeordnet und
erfordern somit ein anderes Merkmal, um eine Verletzung von menschlicher
Haut zu verhindern, während
sie die Fähigkeit
behalten sollen, Kunststofffolie zu schneiden. Wenn die Zähne in der Höhe D über der
flachen Fläche 45 begrenzt
sind, vorzugsweise 0,381 mm (0,015 Zoll) bis 0,889 mm (0,035 Zoll),
kann Folie leicht geschnitten werden, und die Gefahr, Haut zu verletzen,
ist auf ein Minimum reduziert. Die Teilung der Zähne liegt zwischen 12 und 22
Zähnen
pro Zoll. Durch Begrenzung der Höhe
D neigt Haut, die mit den Zähnen
in Kontakt steht, dazu, sich um die Zähne herum zu krümmen und
auf ihnen aufzuliegen und durch die flache Fläche 45 gestützt zu werden.
Nur übermäßiger Druck
in Kombination mit Bewegung über
die Zähne
kann einen Schnitt oder Abrieb verursachen, der in jedem Fall auf
die Tiefe D der Zähne
begrenzt ist. Da die Kunststofffolie F elastischer und zerbrechlicher
ist als menschliche Haut, wird sie. umgekehrt leicht über die Spitzen
der Zähne
heruntergezogen und dadurch geschnitten, bevor sie mit der flachen
Fläche 45 in
Kontakt kommt. Im vorliegenden Fall ragen die Schneidzähne 41 ca.
0,308 mm (0,020 Zoll) von der flachen Fläche 45 vor, während die
Teilung P der Zähne
ca. 1,4 mm (0,055 Zoll), das heißt 18 Zähne pro Zoll, beträgt.
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Die
Schneidklinge der vorliegenden Erfindung ist so ausgeführt, dass
sie entweder durch die Endbenutzer oder durch den Hersteller der
verpackten Kunststofffolie oder des anderen bahnförmigen Verpackungsmaterialprodukts
an der Schachtel befestigt wird. Gemäß der Konfiguration in 2 kann der
Benutzer die Schneidklinge 30 über eine Fronttafel 16 schieben,
bei der es sieh in der Regel um ein Stück Karton oder Wellpappe mit
einer freien Kante 11 handelt. In der Regel schiebt der
Benutzer einfach die Schneidklinge 30 über die Fronttafel einer Ausgabeschachtel 10,
bis die Unterseite der Bahn 45 an der freien Kante 11 anliegt.
Die nach innen gekrümmten Klappen 55 der
Schneidklinge 30 neigen dazu, den Karton 16 zu
greifen, so dass die Schneidklinge 30 einem Entfernen aus
dem Karton entgegenwirkt. Darüber
hinaus befinden sich durch Zurückbiegen der
unteren Kanten beider Schenkel 53 die freiliegenden Kanten
der Schenkel innerhalb des U-förmigen Kanals,
wodurch die Gefahr beseitigt wird, dass die unteren Kanten der Schenkel
den Benutzer versehentlich schneiden.
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Wie
in den 3 und 4 gezeigt, sind die Zähne allgemein
dreieckig ausgebildet, und ihre Basen sind in der Mittellinie des
flachen Teils angeordnet, wo sie die mittlere Ebene C des flachen
Teils 41 zwischen den Schultern 45 schneidet.
Die Basen der Zähne
sind abwechselnd auf einander gegenüberliegenden Seiten der Mittellinie
des flachen Teils ausgerichtet und ausgestanzt. Wie in 5 gezeigt,
gestattet der Stanzvorgang bei Ausstanzung einer flachen Fläche, dass
die Zähne
von der mittleren Ebene weg ragen, wie gezeigt. Somit sind die Zähne, die
aus dem flachen Teil auf einer Seite der Mittellinie ausgestanzt
sind, zu der Seite der Mittellinie geneigt, und die Zähne, die
aus der anderen Seite der Mittellinie ausgestanzt sind, sind zur
anderen Seite der Mittellinie geneigt. Somit ermöglicht dieser Stanzvorgang, dass
die Zähne
Spitzen aufweisen, die von beiden Seiten der mittleren Ebene weg
ragen. Aufgrund dieser Ausrichtung der Zähne nach der Darstellung in 5,
ist die Schneidklinge symmetrisch an ihrer mittleren Ebene C und
kann in beiden Richtungen an der freien Kante 11 der Tafel 16 angeordnet
werden. Aufgrund der Symmetrie der Schneidklinge gewährleisten
die Zähne
eine Schneidwirkung für
die Folie, wenn diese über
die Zähne
in irgendeiner Richtung nach unten gezogen wird. Bei dieser Ausführung kann
der Benutzer die Klinge ohne detaillierte Anweisung hinsichtlich
der ordnungsgemäßen Ausrichtung der
Klinge an der Tafel anbringen.
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Bei
der dargestellten Konfiguration der Schneidklinge in 2 kann
der divergierende Schenkel, der an der Innenfläche der Tafel 16 unter ihrer
Kante 11 angeordnet ist, dazu dienen, den angelenkten Deckel 12 der
Schachtel 10 in der geschlossenen Stellung zu halten. Um
diese Wirkung zu erhalten, drückt
der Benutzer einfach den Deckel so weit in die Schachtel, dass die
freie Vorderkante des Deckels unter die Schneidleiste 30 passt,
so dass der gekrümmte
Teil 52 des divergierenden Schenkels 53, der sich
auf der Innenseite der Tafel befindet, den Deckel geschlossen halten
kann.
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Obgleich
hier besondere Ausführungsformen
der Erfindung dargestellt und beschrieben worden sind, soll die Erfindung
nicht auf solche Offenbarungen eingeschränkt werden, stattdessen können darin Änderungen
und Modifikationen daran durchgeführt werden, die im Schutzbereich
der folgenden Ansprüche
liegen.