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DE60020391T2 - Zusammensetzung und herstellung einer standardprobe - Google Patents

Zusammensetzung und herstellung einer standardprobe Download PDF

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DE60020391T2 DE60020391T DE60020391T DE60020391T2 DE 60020391 T2 DE60020391 T2 DE 60020391T2 DE 60020391 T DE60020391 T DE 60020391T DE 60020391 T DE60020391 T DE 60020391T DE 60020391 T2 DE60020391 T2 DE 60020391T2
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Analyse von Nahrungsmitteln und/oder Futtermitteln im allgemeinen und insbesondere eine Zusammensetzung für eine Standardprobe, welche zur Kalibrierung der Analysevorrichtung geeignet ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • In meiner eigenen europäischen Patentanmeldung EP 0 962 768 (entspricht der schwedischen Patentanmeldung SE-9801827-8) ist ein Produkt offenbart und beansprucht, welches zur Dispersion von Nahrungsmitteln zu analytischen Zwecken geeignet ist. Der darin beanspruchte Gegenstand der Erfindung ist es, Proben aufzubereiten, welche mit möglichst wenigen Fehlern und Artefakten in den Analyseergebnissen analysiert werden können.
  • Das in EP 0 962 768 beanspruchte Produkt umfasst eine Zusammensetzung eines Komplexbildners, z.B. emulgierende Salze und ein basisches Salz. Das Produkt wird in Wasser gelöst, das zu analysierende Nahrungsmittel wird mit der Lösung vermischt und die Mischung wird in einer geeigneten Mühle gemahlen. Es resultiert eine homogene Dispersion in flüssiger Form, welche ein milchartiges Aussehen aufweist. Diese Dispersion wird dann einfach analysiert mittels gebräuchlicher Verfahren wie MIR(mid-infrared)-Spektroskopie (siehe beispielsweise WO 81/02467), UV-Spektroskopie oder chemischer Extraktionsverfahren, um nur einige zu nennen.
  • Die Sicherstellung der Exaktheit der analytischen Ergebnisse ist ein Problem bei jeder Analyse von komplexen Verbindungen oder Materialien. Die Exaktheit und Präzision von verschiedenen Analyseverfahren muss oftmals mittels (Standard-)Referenzproben und/oder in Gemeinschaftsstudien validiert werden. Für anorganische Verbindungen sind Standardproben erhältlich. Für organische Verbindungen wie Fette, Proteine und Kohlehydrate in unterschiedlichen Nahrungsmitteln sind langlebige Standardproben nicht so gebräuchlich wie im allgemeinen; es ist komplizierter, die Nahrungsmittel oder Proben zu lagern, ohne dass die verschiedenen Verbindungen verderben. Zu analytischen Zwecken wird in der Nahrungsmittelindustrie die Validierung verschiedener Verfahren hauptsächlich dadurch kontrolliert und kalibriert, dass die Kontroll- oder Kalibrierungsproben sowohl mittels des Routineverfahrens als auch mittels einiger chemischer Referenzverfahren analysiert werden. Die chemischen Verfahren sind oftmals zeitaufwendig und kompliziert und somit kostspielig. In den meisten Fällen werden die Proben an ein Referenzlabor gesandt. Es kann einige Tage oder Wochen dauern, eine Antwort zu erhalten, normalerweise jedoch benötigt das Routinelabor die Ergebnisse umgehend.
  • Folglich besteht in den Nahrungs- und Futtermittellabors ein großer Bedarf an langlebigen Standardproben von verschiedenen Nahrungsmitteln, so dass die verschiedenen Verfahren unmittelbar kontrolliert und kalibriert werden können.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Folglich besteht ein Bedarf an einer verlässlichen Standardprobe mit einer garantierten Langzeitstabilität von mindestens einer Größenordnung von 1 bis 12 Monaten, bevorzugt 24 Monate oder mehr, welche sich leicht, bevorzugt unmittelbar, in dem verwendeten Medium, üblicherweise Wasser, aber auch in anderen polaren Lösungsmitteln, auflösen lässt, beispielsweise Dimethylsulfoxid (DMSO), und welche es ermöglicht, dass eine Analyse eines komplexen Materials so wie eines Nahrungsmittels/Futtermittels viel schneller als derzeit möglich durchgeführt werden kann.
  • In einem ersten Aspekt ist es folglich Gegenstand der Erfindung, eine Standardprobenzusammensetzung mit oben genannten Eigenschaften bereitzustellen. Dies wird durch die in Anspruch 1 definierte Zusammensetzung erreicht, welche im Wesentlichen ein trockenes Pulver ist, welches ein relevantes Nahrungsmittel (oder Futtermittel) enthält. Es ist wichtig, dass der Wassergehalt des Nahrungsmittels in nativem Zustand bekannt ist. Bevorzugt ist eine genau definierte Menge besagten Nahrungsmittels selbst enthalten. Bevorzugt weist es ebenfalls bekannte Werte bezüglich des Inhalts von relevanten spezifischen Substanzen auf, beispielsweise Fette, Proteine, Kohlehydrate etc.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Wassergehalt der Probenzusammensetzung < 5 Gew.-% von Wasser auf der Basis der gesamten Zusammensetzung, bevorzugt < 1 Gew.-%, mehr bevorzugt < 0,1 Gew.-%, am meisten bevorzugt < 0,01 Gew.-% der gesamten Zusammensetzung.
  • In geeigneter Weise ist das Pulver ein gefriergetrocknetes Pulver.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist die Standardprobenzusammensetzung eine gefrorene Suspension der Bestandteile in dem pulvrigen Produkt aus Anspruch 1.
  • In einem zweiten Aspekt wird ein Verfahren zur Herstellung einer Standardprobenzusammensetzung bereitgestellt; ein solches erfindungsgemäßes Verfahren ist in Anspruch 9 definiert.
  • Schließlich wird ebenfalls ein die Standardprobenzusammensetzung wie in Anspruch 1 definiert verwendendes Analyseverfahren bereitgestellt. Dieses Analyseverfahren ist in Anspruch 11 definiert.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Die Erfindung wird nun detaillierter beschrieben unter Bezugnahme auf Beispiele und die Zeichnung, in welcher die einzige Figur (1) die Korrelation zwischen einem chemischen Referenzverfahren und einem IR-Verfahren unter Verwendung der Erfindung zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf das Herstellungsverfahren beschrieben und das Produkt wird mittels Beispielen zur Analyse der verschiedenen Arten von Nahrungsmitteln erläutert werden. Im Sinne dieser Anmeldung soll der Begriff „Nahrungsmittel" so verstanden werden, dass er Nahrungsmittel (für Menschen) und Futtermittel (für Tiere) umfasst.
  • Unter dem Begriff „Vorläufer", wie hierin verwendet, verstehen wir ein Zwischenprodukt, das noch einer finalen Behandlung unterzogen werden muss, um die beanspruchte Formulierung zu ergeben.
  • Unter dem Begriff „nativer Zustand" verstehen wir den Zustand eines Nahrungsmittels, in welchem es einer Analyse unterzogen werden soll. Folglich kann es sich sowohl um rohes als auch gekochtes Fleisch handeln, frische oder pasteurisierte Milch, etc.
  • Folglich wird ein Vorläufer der erfindungsgemäßen Standardprobenzusammensetzung mittels des im wesentlichen gleichen Verfahrens hergestellt, wie es in der oben genannten Anmeldung EP 0 962 768 offenbart ist. Das heißt es wird eine Kombination aus einem Komplexbildner und einem basischen Salz durch Vermischung der beiden Komponenten in geeignetem Verhältnis hergestellt. Die Mischung wird in Wasser gelöst, woraufhin eine Menge des relevanten Nahrungsmittels, in geeigneter Weise in Stücke geschnitten, der Lösung hinzugefügt wird. Bevorzugt wird eine Zusammensetzung wie in EP 0 962 768 offenbart verwendet. Sie enthält als Komplexbildner Natriumcitrat oder eines oder mehrere Phosphate aus der Gruppe enthaltend Natriumcitrat, Natriumdihydrogenphosphat, Dinatriumhydrogenphosphat, Dinatriumdihydrogenpyrophosphat, Trinatriummonohydrogenphosphat, Tetranatriumpyrophosphat, Pentanatriumtriphosphat und Natriumhexametaphosphat, Phosphonsäuren, NTA, EDTA, Zeolithe, beispielsweise NaAl-Silikate und Polycarboxylate oder Kombinationen hiervon. Als Base enthält die Zusammensetzung eine oder mehrere Substanzen ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natrium- oder Kaliumcarbonat (Na2CO3, K2CO3), Silikate, beispielsweise Natrium- oder Kaliummetasilikat und wahlweise ein Hydroxid, beispielsweise Natrium- oder Kaliumhydroxid.
  • Es ist wichtig, dass der Wassergehalt des fraglichen Nahrungsmittels im nativen Zustand, wie oben definiert, genau bekannt ist. Dies ist so, da man genau wissen muss, wie viel Wasser zu dem Standardprobenpulverprodukt hinzugefügt werden muss, um es wieder so in Dispersion zu bringen, dass die Konzentration des relevanten Bestandteils die erwartete ist und reproduziert werden kann.
  • In einer ersten Ausführungsform hat das Nahrungsmittel eine bekannte Zusammensetzung, auch hinsichtlich des für die Analyse relevanten Bestandteils hiervon, zusätzlich zum Bestandteil Wasser. Das heißt, dass zum Zweck der Aufbereitung einer Standardprobe für den Fettgehalt in Käse der Fettgehalt des zur Herstellung der Standardprobe verwendeten Käses exakt durch anderweitige Analyse bekannt sein sollte, beispielsweise durch von AOAC, ISO oder IDF anerkannte Verfahren. Bezüglich des relevanten Substanzbestandteils könnte im Prinzip jeder Bestandteil eines jeden Nahrungsmittels als Basis für die Standardprobe verwendet werden, solange es möglich ist, eine exakte Analyse des Rohmaterials zu erhalten.
  • Nachdem das Nahrungsmittel in die Lösung gegeben wurde, wird die Mischung in einer Mühle gemahlen, um die Stücke des Nahrungsmittels so zu zerkleinern, dass eine Dispersion oder Suspension entsteht.
  • In geeigneter Weise kann eine von L O Sjaunja AB, Uppsala, Schweden, hergestellte Spezialmühle verwendet werden. Diese ist unter der Handelsbezeichnung LOSMIXER erhältlich.
  • Natürlich können auch andere Mixer/Mühlen verwendet werden, solange sie eine ausreichend feine Zerkleinerung des Nahrungsmittels ermöglichen. Das Kriterium, das die Mühle erfüllen muss, ist, dass sie in der Lage sein sollte, eine feine Dispersion mit Mikropartikeln herzustellen, wobei die meisten Dispersionen in einem kolloidalen Medium vorliegen, oder dass die Sedimentierungsrate unter einigen mm pro Stunde liegt. Im Fall von Fett muss das Fett in einer homogenen Emulsion vorliegen, welche gewährleistet, dass das Fett sich nicht separiert und eine Fettschicht an der Oberfläche bildet. Separiertes Fett bedeutet, dass es schwierig ist, eine repräsentative Probe zu entnehmen.
  • Das Mahlen in der Mühle wird über einen Zeitraum von circa 20–300 Sekunden durchgeführt und resultiert in einer Dispersion (Suspension), welche meist von milchartigem Aussehen ist. Die Partikelgröße liegt bevorzugt im kolloidalen Bereich oder wenigstens sollten die meisten der organischen Partikel in dieser Größenordnung vorliegen. Die durchschnittliche Partikelgröße sollte bevorzugt < 50 μm, mehr bevorzugt < 10 μm und am meisten bevorzugt < 1 μm sein.
  • In einer zweiten Ausführungsform wird der Gehalt des relevanten Bestandteils oder der relevanten Bestandteile in dem Nahrungsmittel nicht im Rohmaterial gemessen sondern mittels Analyse der durch das Mahlverfahren erhaltenen Dispersion.
  • Nun gibt es zwei mögliche Arten, eine Standardprobe zu erhalten, welche gelagert und transportiert werden kann. Die Dispersion, wie sie aus dem Mahlverfahren erhalten wurde, kann eingefroren und dem Endbenutzer in einem Fläschchen, welches eine exakt abgemessene Menge enthält, geliefert werden. Dies liegt gänzlich im Rahmen des erfindungsgemäßen Konzepts, hat jedoch den Nachteil, dass Tiefkühlbedingungen aufrechterhalten werden müssen.
  • Folglich wird die Dispersion bevorzugt einem Trocknungsprozess unterzogen, um den Wassergehalt auf < 5 Gew.-%, bevorzugt auf < 1 Gew.-%, mehr bevorzugt auf < 0,1 Gew.-%, am meisten bevorzugt auf < 0,01 Gew.-% zu reduzieren.
  • Dies kann durch Umgebungsdruckevaporation, Vakuumevaporation oder Gefriertrocknung erreicht werden, wobei letzteres das bevorzugte Verfahren darstellt.
  • Es können dem Fachmann bestens bekannte konventionelle Geräte und Verfahren zur Trocknung, welche hierin nicht weiter diskutiert werden, angewendet werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der Gehalt des Bestandteils in der Standardprobe anhand des finalen Endprodukts bestimmt werden, d.h. anhand des (gefrier-) getrockneten Materials.
  • In einem weiteren Aspekt umfasst die Erfindung einen Analysevorgang, worin die Analysevorrichtung mittels Verwendung einer erfindungsgemäßen Standardprobe auf Reproduzierbarkeit hin kalibriert und kontrolliert wird. Zum Zwecke der Kalibrierung muss der Gehalt des relevanten Bestandteils in der Standardprobe exakt bekannt sein, zum Zwecke der Reproduzierbarkeit hingegen reicht es aus, dass die Standardprobenzusammensetzung an sich im Zeitverlauf konstant bleibt, so dass eine Probe aus dem gleichen Vorrat immer zum gleichen Ergebnis führt.
  • Die Erfindung wird nunmehr anhand der folgenden, nicht einschränkenden Beispiele, welche ausschließlich zu Veranschaulichungszwecken genannt werden, weiter im Detail veranschaulicht.
  • BEISPIELE
  • Beispiel 1
  • In diesem Experiment wurde ein handelsüblicher, gereifter, ca. 6 Monate alter Käse verwendet.
  • Der verwendete Käse war ein Gouda (Prästost). Die Zusammensetzung des Käses war 31 Gew.-% (m/m) Fett, 25,4 Gew.-% (m/m) Protein, 1,0 Gew.-% Milchsäure, 1.1 Gew.-% Natriumchlorid (NaCl) und 39 Gew.-% Wasser. Es wurde eine Gesamtmenge von 500 g Käse verwendet. Aufgrund der Mischkapazität wurde die Mischung 50mal wiederholt. Es wurden jeweils 10 g Käse mit 90 g LOSsolver-Lösung (hergestellt von L O Sjaunja AB, Uppsala, Schweden) 60 Sekunden lang in einem LOSmixer (hergestellt von L O Sjaunja AB, Uppsala, Schweden) vermischt. Die homogene Dispersion wurde dann in einem Gefriertrockner (HetoCD8, hergestellt von Heto Lab Equipment A/S, Birkerod, Dänemark) gefriergetrocknet (bei einer Kondensatortemperatur von –50°C, und einem Vakuumdruck von 0,07 hPa) bis zu einem Trockenmassegehalt von > 99 Gew.-% (m/m). Das Käsepulver wurde in gegen chemischen und thermalen Schock resistente Flaschen aus Duran Borsilikatglas gelagert. Die Proben wurden dann für 1,5 Jahre in Umgebungstemperatur gelagert. Das Käsepulver wurde einfach in destilliertem Wasser aufgelöst. Das Pulver löste sich unmittelbar zu einer homogenen Lösung (Dispersion), durch bloßes Untermischen des Pulvers mittels eines Löffels oder Ähnlichem. Mit „unmittelbar" ist gemeint, dass eine Dispersion innerhalb von beispielsweise 10 Sekunden, bevorzugt innerhalb von 5 Sekunden, erhalten wird. Findet eine Erwärmung, beispielsweise auf 40°C, statt, wird die Auflösung schneller erfolgen. Die Lösung setzte sich aus 6,9 g Käsepulver und 93,1 g destilliertem Wasser zusammen. Diese Mengen zeigen an, dass die Originalkonzentrationen aufbereitet werden. Das gefriergetrocknete Käsepulver wurde dann jeden Monat mittels Infrarotspektroskopie analysiert. Die Reproduzierbarkeit zwischen den Bestimmungen war exzellent. Die relative Abweichung lag unter 1%, was bedeutet, dass die absolute Abweichung des Fettgehalts bei 0,3% lag.
  • Beispiel 2
  • In der gleichen Art wie für Käse wurden Standardproben von Fleisch aufbereitet. Mageres Schweinefleisch aus dem Muskel m. longissimus dorsi wurde in dieser Aufbereitung verwendet. Die Zusammensetzung des Fleisches war 1,6 Gew.-% Fett, 23,1 Gew.-% Protein, 1,2 Gew.-% Asche und 74,2 Gew.-% Wasser. Es wurden 10 g Fleisch mit 90 g "LOSsolver meat"-Lösung (hergestellt von L O Sjaunja AB, Uppsala, Schweden) in einem Mischer/Mixer (LOSmixer, hergestellt von L O Sjaunja AB, Uppsala, Schweden) vermischt und gemahlen. Die Lösung wurde auf 40°C erwärmt, bevor sie in den Mixer gegeben wurde. Die gesamte Mischzeit betrug 2 Minuten. Die Fleischdispersion wies sehr starke Schaumbildung auf. Die Schaumbildung wurde minimiert durch die Zugabe von 100 μl Antifoam-A-Konzentrat (hergestellt von Sigma, Steinheim, Deutschland). Die homogene Fleischdispersion wurde dann in einem Gefriertrockner gefriergetrocknet bis zu einem Trockenmassegehalt von > 99 Gew.-%. Das Fleischpulver wurde auf die gleiche Weise gelagert wie das Käsepulver. Das Fleischpulver wurde am Herstellungstag und nach 2 Monaten mit dem gleichen Ergebnis analysiert. Wenngleich die Fleischproben etwas schwieriger in eine Dispersion zu bringen sind als die Käseproben, so kann man doch sagen, dass sie sich für erfindungsgemäße Zwecke „unmittelbar" auflösen lassen. Die Reproduzierbarkeit zwischen den beiden Analysen lag innerhalb 1% (relativ). Die Fleischstandardproben sollen für wenigstens 1 Jahr gelagert werden.
  • Beispiel 3
  • 12 Fleischproben von 10–12 g Fleisch und 108 g 40°C LOSsolverMeatTM (L-O Sjaunja AB, Uppsala) wurden bei 40°C in einem LOSmixer (L-O Sjaunja AB, Uppsala) homogenisiert. Jede Fleischprobe wurde mittels unabhängiger chemischer Analyse als Referenz hinsichtlich des Fettgehalts analysiert und die Ergebnisse sind in Tabelle 1 unter der Überschrift "Fett %, Referenz" dargestellt. Nach drei Minuten wurden jeder Probe 20 Tropfen Antifoam B (Sigma Chemicals Co.) zugegeben und die Lösungen wurden für weitere fünf Sekunden vermischt. Jede Lösung wurde in einen Becher übertragen und für einige Minuten zur Stabilisierung stehen gelassen. Schließlich wurde unter Verwendung eines 80 μm Stahldrahtgeflechts die Filtrierung durchgeführt.
  • Durch Vermischen von 90 ml LOSsolver MeatTM, 10 ml Milli-Q-Wasser und 20 Tropfen Antifoam B wurde eine Blindlösung hergestellt. Durch Zugabe angemessener Mengen von konzentrierter HCl wurde der pH-Wert auf 10,2 eingestellt.
  • Das verwendete Instrument, ein Infrarotspektrometer Dairylab 2 von Multispec Limited, welches ein Einzelstrahlinstrument zur direkten Bestimmung von Milchprodukten ist, wurde gegen Wasser auf Null gesetzt und jede Probe wurde zweimal analysiert. Die Blindlösung wurde vor und nach den Proben analysiert, um mögliche Instrumentenabweichungen während der Messungen zu entdecken. Alle Lösungen wurden vor der Analyse auf 40°C temperiert.
  • Die Ergebnisse der Analysen im Vergleich zu den Referenzmessungen sind in Tabelle 1 gezeigt.
  • Tabelle 1. Fettbestimmung von Schweinefleisch, aufgelöst in LOSsolver meat, mittels Infrarotspektroskopie und (chemischen) Referenzverfahren. Jede Probe wurde zweimal analysiert.
    Figure 00090001
  • Die exzellente Korrelation zwischen Referenzverfahren und dem IR-Verfahren unter Verwendung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist in der angehängten 1 dargestellt, wobei der Korrelationswert 0,99 ist.
  • Auch wenn die Erfindung unter Bezugnahme auf Käse und Fleisch beschrieben wurde, so wird der Fachmann ohne erfinderische Tätigkeit dazu in der Lage sein, die erfindungsgemäße Idee auf eine Vielzahl von anderen Nahrungsmitteln anzuwenden und die Erfindung ist folglich nur durch den Umfang der Ansprüche eingeschränkt.

Claims (10)

  1. Standardprobenzusammensetzung, umfassend ein zerkleinertes Nahrungsmittel, dessen Wassergehalt in seinem nativen Zustand exakt bekannt ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Komplexbildner umfasst, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natriumcitrat, Natriumdihydrogenphosphat, Dinatriumhydrogenphosphat, Dinatriumdihydrogenpyrophosphat, Trinatriummonohydrogenpyrophosphat, Tetranatriumpyrophosphat, Pentanatriumtriphosphat, Natriumhexametaphosphat, Phosphonsäure, NTA, EDTA, Zeolithe, beispielsweise Na-Al-Silicate, und Polycarboxylate, oder Kombinationen hiervon und ein basisches Salz; wobei der Wassergehalt der Zusammensetzung < 5% Massenanteil, bevorzugt < 1% Massenanteil, besonders bevorzugt < 0,1%, am meisten bevorzugt < 0,01% Massenanteil der gesamten Zusammensetzung ist; und dadurch dass, sie Partikel umfasst, deren durchschnittliche Größe < 50 μm, bevorzugt < 10 μm, und besonders bevorzugt < 1 μm ist, und bei Lösen in einem geeigneten Lösungsmittel die Eigenschaft zum Ausbilden einer Dispersion, bevorzugt innerhalb von 10 Sekunden, besonders bevorzugt innerhalb von 5 Sekunden, aufweist.
  2. Standardprobenzusammensetzung nach Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung gefriergetrocknet wurde, um den gewünschten Wassergehalt zu erhalten.
  3. Standardprobenzusammensetzung nach Anspruch 1, wobei die Zusammensetzung abgedampft wurde, um den gewünschten Wassergehalt zu erhalten.
  4. Standardprobenzusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend als Base Natrium- oder Kaliumcarbonat (Na2CO3, K2CO3), Silicate, beispielsweise Natrium- oder Kaliummetasilicat und wahlweise eine Hydroxid, beispielsweise Natrium- oder Kaliumhydroxid.
  5. Lösung der wie in Anspruch 1 beanspruchten Standardprobenzusammensetzung, wobei das Lösungsmittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasser und Dimethylsulfoxid (DMSO).
  6. Gefrorene Lösung der wie in Anspruch 1 beanspruchten Standardprobenzusammensetzung, wobei das Lösungsmittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Wasser und Dimethylsulfoxid (DMSO).
  7. Gefrorene Lösung der wie in Anspruch 1 beanspruchten Standardprobenzusammensetzung, wobei der Komplexbildner ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Natriumacetat, Tetranatriumpyrophosphat, Pentanatriumtriphosphat und Natriumhexametaphosphat, oder Kombinationen von diesen.
  8. Verfahren zum Herstellen einer Standardprobenzusammensetzung zur Nahrungsmittelanalyse, umfassend Mischen eines Komplexbildners und eines basischen Salzes; Lösen der Mischung in einem Lösungsmittel; Zugeben einer bekannten Menge an Nahrungsmittel, das in geeignet große Stücke geschnitten ist und dessen Wassergehalt in seinem nativen Zustand exakt bekannt ist; Zerkleinern der erhaltenen Mischung in eine Partikelgröße, die in Lösung eine Dispersion ausbildet, wobei die durchschnittliche Größe der Partikel < 50 μm, bevorzugt < 10 μm, und besonders bevorzugt < 1 μm ist, und die bei Lösen in einem geeigneten Lösungsmittel die Eigenschaft zum Ausbilden einer Dispersion, bevorzugt innerhalb von 10 Sekunden, besonders bevorzugt innerhalb von 5 Sekunden, aufweist; Entfernen des Lösungsmittels aus der Dispersion, so dass der Lösungsmittelgehalt < 5% Massenanteil, < 1% Massenanteil, besonders bevorzugt < 0,1%, am meisten bevorzugt < 0,01% Massenanteil der gesamten Zusammensetzung ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei das Lösungsmittel ein polares Lösungsmittel, vorzugsweise Wasser oder Dimethylsulfoxid (DMSO) ist.
  10. Verfahren zum Analysieren von Nahrungsmitteln, umfassend Kalibrieren einer Analysevorrichtung oder Kontrolle der Vorrichtung für die Reproduzierbarkeit bei Durchführung einer Messung einer Standardprobe, hergestellt durch Lösen einer wie in Anspruch 1 beanspruchten Standardprobenzusammensetzung in einem geeigneten Lösungsmittel; Herstellen einer Probe des Nahrungsmittels von Interesse durch Zerkleinern des selben zusammen mit einem Dissolutionshilfsmittel, umfassend einen Komplexbildner und ein basisches Salz, um eine Dispersion des Nahrungsmittels zu bilden; und Durchführung einer Analyse an der Probe, wobei die kalibrierte Vorrichtung verwendet wird.
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