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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Zusammensetzungen und Verfahren für die Tumordiagnose
und Tumorbehandlung.
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Hintergrund
der Erfindung
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Bösartige
Tumoren (Krebsformen) sind nach Herzerkrankungen die zweithäufigste
Todesursache in den Vereinigten Staaten (Boring et al., CA Cancel
J. Clin. 43, 7 (1993)).
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Krebs
ist gekennzeichnet durch die Zunahme der Anzahl abnormaler oder
neoplastischer, von einem normalen Gewebe stammender Zellen, die
sich vermehren, um eine Tumormasse zu bilden, die Invasion benachbarter
Gewebe durch diese neoplastischen Tumorzellen und die Erzeugung
bösartiger
Zellen, die sich letztlich über
das Blut oder das lymphatische System auf lokale Lymphknoten und
entferntere Stellen (Metastasen) verbreiten. In einem krebsartigen
Zustand vermehrt sich eine Zelle unter Bedingungen, unter denen
normale Zellen nicht wachsen würden.
Krebs manifestiert sich in einer großen Vielfalt an Formen, die
durch verschiedene Ausmaße
an Invasivität
und Aggressivität
gekennzeichnet sind.
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Die
Veränderung
der Genexpression steht in enger Beziehung mit dem/der unkontrollierten
Wachstum und Entdifferenzierung, die eine verbreitete Eigenschaft
aller Krebsformen sind. Es hat sich gezeigt, dass die Genome bestimmter
gut untersuchter Tumoren eine verminderte Expression rezessiver
Gene aufweisen, die üblicherweise
als Tumorsuppressorgene bezeichnet werden, die normalerweise in
ihrer Funktion das bösartige
Zellwachstum und/oder die Überexpression
von bestimmten dominanten Genen, wie z.B. Oncogenen, deren Wirkung
bösartiges
Wachstum fördert,
verhindern. Jede dieser genetischen Veränderungen scheint für die Einbringung
mancher Merkmale verantwortlich zu sein, die insgesamt den vollständigen neoplastischen
Phänotyp
darstellen (Hunter, Cell 64, 1129 (1991); Bishop, Cell 64, 235–248 (1991)).
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Ein
wohlbekannter Mechanismus der Gen-(z.B. Oncogen-)Expression in Krebszellen
ist die Genamplifikation. Dies ist ein Prozess, bei dem im Chromosom
der Stammzelle Vielfachkopien eines bestimmten Gens produziert werden.
Der Prozess umfasst die nicht programmgemäße Replikation der das Gen
umfassenden Chromosomenregion, gefolgt von der Rekombination der
replizierten Segmente zurück
in das Chromosom (Alitalo et al., Adv. Cancer Res. 47, 235–281 (1986)).
Es wird angenommen, dass die Überexpression
des Gens mit der Genamplifikation einhergeht, d.h., proportional
zur Anzahl der hergestellten Kopien ist.
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Es
ist festgestellt worden, dass Proto-Oncogene, die für Wachstumsfaktoren
und Wachstumsfaktorrezeptoren kodieren, wichtige Rollen bei der
Pathogenese verschiedener menschlicher Malignitäten, einschließlich Brustkarzinom
spielen. Beispielsweise ist gefunden worden, dass das menschliche
ErbB2-Gen (erbB2, auch als her2 oder c-erbB-2 bekannt), das für einen
185-kd-Transmembranglykoproteinrezeptor (p185HER2; HER2)
kodiert, das mit dem Epidermis-Wachstumsfaktorrezeptor (EGFR) verwandt
ist, bei ungefähr
25% bis 30% der menschlichen Brustkarzinome überexprimiert wird (Slamon
et al., Science 235, 177–182
(1987); Slamon et al., Science 244, 707–712 (1989)).
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Es
ist berichtet worden, dass die Genamplifikation eines Proto-Oncogens
ein Ereignis ist, das typischerweise an bösartigeren Krebsformen beteiligt
ist und als Vorhersagemittel eines klinischen Ergebnisses dienen
könnte
(Schwab et al., Genes Chromosomes Cancer 1, 181–193 (1990); Alitalo et al.,
s.o.) Folglich wird die erbB2-Überexpression üblicherweise
als Vorhersagemittel einer schlechten Prognose angesehen, insbesondere
bei Patienten mit einer Primärerkrankung,
die Achsellymphknoten umfasst (Slamon et al. (1987) und (1989),
s.o.; Ravdin und Chamness, Gene 159, 19–27 (1995); und Hynes und Stern,
Biochim. Biophys. Acta 1198, 165–184 (1994)), und ist mit Empfindlichkeit
und/oder Resistenz gegen Hormontherapie und chemotherapeutische
Regime, einschließlich
CMF (Cyclophosphamid, Methotrexat und Fluoruracil) und Anthrazyklinen in
Verbindung gebracht worden (Baselga et al., Oncology 11 (3 Suppl.
1), 43–48
(1997)). Jedoch waren trotz der Verbindung von erbB2-Überexpression
mit schlechter Prognose die Unterschiede HER2-positiver Patienten,
die auf Behandlung mit Taxanen klinisch reagierten, dreimal höher als
jene HER2-negativer Patienten (ebenda). Ein rekombinanter humanisierter
monoklonaler Anti-ErbB2-(Anti-HER2-)Antikörper (eine humanisierte Version
des Maus-Anti-ErbBG2-Antikörpers 4D5,
der als rhuMab HER2 oder Herceptin® bezeichnet wird)
war klinisch aktiv in Patienten mit ErbB2-überexprimierenden metastatischen
Brustkarzinomen, die eine umfassende vorhergehende Antikrebstherapie
erhalten haben (Baselga et al., J. Clin. Oncol. 14, 737–744 (1996)).
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Zusammensetzungen und Verfahren zur
Diagnose und Behandlung von neoplastischem/r Zellwachstum und Vermehrung
in Säugetieren,
einschließlich
Menschen. Die vorliegende Erfindung basiert auf der Identifizierung
eines Gens, das im Genom von Tumorzellen amplifiziert wird. Von einer
derartigen Genamplifikation wird erwartet, dass sie mit der Überexpression
des Genprodukts in Verbindung steht und zur Tumorgenese beiträgt. Demgemäß wird vom
Protein, das vom amplifizierten Gen kodiert wird, angenommen, dass
es ein zweckdienliches Ziel zur Diagnose und/oder Behandlung (einschließlich Prävention)
bestimmter Krebsformen ist und als Vorhersagemittel der Prognose
der Tumorbehandlung dienen könnte.
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Ein
Genprodukt, CT-1, das zur Behandlung von Herzversagen und/oder neurologischen
Störungen, wie
z.B. peripherer Neuropathie zweckdienlich ist, wurde im US-Patent Nr. 5.571.675
und ferner in WO 97/30146;
US
5.627.073 ;
US 5.679.545 ;
US 5.571.893 ; und Pennica
et al., Cytokine 8(3), 183–189
(1996) offenbart. Hierin wird die überraschende Entdeckung offenbart,
dass CT-1 in Tumorzellen, wie z.B. Lungen- und Dickdarmtumorzellen
amplifiziert wird. Die Entdeckung des Anmelders, dass CT-1 in Tumorzellen
amplifiziert wird, führte
zu den zusätzlichen
Entdeckungen von Zusammensetzungen zur Behandlung von Tumorzellen und
Verfahren zur Durchführung
einer derartigen Behandlung.
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In
einer ihrer Ausführungsformen
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Tumordiagnose in
einem Säugetier,
umfassend das Detektieren des Amplifikations- und/oder Expressionsausmaßes eines
für ein
CT-1-Polypeptid kodierenden Gens (a) in einer Testprobe von vom
Säugetier
erhaltenen Gewebezellen und (b) in einer Kontrollprobe bekannter
normaler Gewebezellen desselben Zelltyps, worin die Genamplifikation
und/oder ein höheres
Expressionsausmaß in
der Testprobe die Gegenwart eines Tumors im Säugetier anzeigt, von dem die
Testgewebezellen erhalten wurden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
betrifft die vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Diagnose eines
Tumors in einem Säugetier,
umfassend (a) das Kontaktieren eines Anti-CT-1-Antikörpers mit
einer Testprobe der vom Säugetier
erhaltenen Gewebezellen und (b) die Detektion der Bildung eines
Komplexes zwischen dem Anti-CT-1-Antikörper und
dem CT-1-Polypeptid in der Testprobe. Die Detektion kann qualitativ
oder quantitativ sein und kann im Vergleich mit der Beobachtung
der Komplexbildung in einer Kontrollprobe bekannter normaler Gewebezellen
desselben Zelltyps durchgeführt
werden. Eine größere Menge
von in der Testprobe gebildeten Komplexen zeigt die Gegenwart eines
Tumors im Säugetier
an, aus dem die Testgewebezellen erhalten wurden. Der Antikörper trägt vorzugsweise
einen nachweisbaren Marker. Die Komplexbildung kann beispielsweise
mittels Lichtmikroskopie, Durchflusszytometrie, Fluorimetrie oder
durch andere auf dem Gebiet der Erfindung bekannte Techniken beobachtet
werden.
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Die
Testprobe wird üblicherweise
von einem Individuum erhalten, von dem angenommen wird, dass es
neoplastische(s) Zellwachstum oder Vermehrung (z.B. Krebszellen)
aufweist.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
betrifft die Erfindung die Verwendung eines die Expression und/oder
Aktivität
des CT-1-Polypeptids hemmenden Mittels bei der Herstellung eines
Medikaments zur Tumorbehandlung. Das Mittel ist vorzugsweise ein
Anti-CT-1-Antikörper,
ein kleines organisches und anorganisches Molekül, Peptid, Phosphopeptid, Antisense-
oder Ribozym-Molekül
oder ein Tripelhelixmolekül.
In einem speziellen Aspekt induziert das Mittel, z.B. der Anti-CT-1-Antikörper den
Zelltod. In einem weiteren Aspekt werden die Tumorzellen einer Strahlenbehandlung
und/oder einem zytotoxischen oder chemotherapeutischen Mittel weiter
exponiert.
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Kurzbeschreibung
der Abbildungen
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1 (Seq.-ID Nr. 1 und 2) zeigt die Nucleotidsequenz
der DNA58125, die eine für
ein Nativsequenz-Cardiotrophin-1 (CT-1) kodierende cDNA ist. Seq.-ID
Nr. 1 ist der kodierende Strang der DNA58125 und Seq.-ID Nr. 2 ist
der komplementäre
Strang der DNA58125. Seq.-ID Nr. 3 ist die abgeleitete Aminosäuresequenz
des Nativsequenz-Cardiotrophin-1 (CT-1).
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2 ist
eine graphische Darstellung des menschlichen Chromosoms 16 und kennzeichnet
jene Regionen des Chromosoms, an denen DNA58125 und verschiedene
Markersonden hybridisieren. Die Markersonden (P7, P55, P99, P154
und P208) befinden sich ungefähr
alle 20 Megabasen entlang des Chromosoms 16 und werden als Kontrollen
zur Messung der genetischen Amplifikation verwendet. DNA58125 hybridisiert an
eine Region am langen Arm zwischen dem Centromer und der Markersonde
P99.
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3 ist
eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse einer Gerüstanalyse
der DNA58125 (Cardiotrophin-1) am Lungentumor-Panel 1. Die getesteten
Primärlungentumoren
sind entlang der x-Achse dargestellt; die Markersonden und DNA58125
sind entlang der z-Achse dargestellt; und die relative genetische
Amplifikation im Bereich jeder dieser Markersonden ist als Balken
an der y-Achse dargestellt. Die Balken ragen für relativ zur DNA58125 im gesunden
Gewebe amplifizierte genetische Regionen über die Nullpunktsebene hinaus
oder ragen unter die Nullpunktsebene hinaus, was auf eine verminderte
genetische Quantifizierung in dieser Region hinweist.
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4 ist
eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse einer Gerüstanalyse
von DNA58125 (Cardiotrophin-1) am Lungentumor-Panel 2. Das Balkendiagramm
ist wie in 3 allgemein beschrieben angeordnet.
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5 ist
eine zweidimensionale Balkendiagramm-Zusammenfassung der Ergebnisse
für DNA58125 aus 3 und 4.
Es sind die für
jede der getesteten Lungentumorlinien bestimmten mittleren ΔCt-Werte dargestellt.
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6 ist
eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse einer Gerüstanalyse
der DNA58125 (Cardiotrophin-1) am Dickdarmtumor-Panel 1. Die getesteten
Dickdarm-Primärtumoren
sind entlang der x-Achse dargestellt; die Markersonden und DNA58125
sind entlang der z-Achse dargestellt; und die relative genetische Amplifikation
im Bereich jeder dieser Markersonden ist als Balken an der y-Achse
dargestellt. Die Balken ragen für
relativ zur DNA58125 im gesunden Gewebe amplifizierte genetische
Regionen über
die Nullpunktsebene hinaus oder ragen unter die Nullpunktsebene
hinaus, was auf eine verminderte genetische Quantifizierung in dieser
Region hinweist.
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7 ist
eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse einer Gerüstanalyse
der DNA58125 (Cardiotrophin-1) am Dickdarmtumor-Panel 2. Das Balkendiagramm
ist wie in 6 allgemein beschrieben angeordnet.
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8 ist
eine zweidimensionale Balkendiagramm-Zusammenfassung der Ergebnisse
für DNA58125 aus 6 und 7.
Es sind die für
jeden der getesteten Dickdarmtumoren bestimmten mittleren ΔCt-Werte dargestellt.
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9 ist
eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse einer Epizentrum-Analyse der DNA58125 (Cardiotrophin-1)
am Lungentumor-Panel 1. Das Balkendiagramm ist wie in 3 allgemein
beschrieben angeordnet.
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10 ist eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse
einer Epizentrum-Analyse
der DNA58125 (CT-1) am Lungentumor-Panel 2. Das Balkendiagramm ist
wie in 3 allgemein beschrieben angeordnet.
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11 ist eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse
einer Epizentrum-Analyse
der DNA58125 (CT-1) am Dickdarmtumor-Panel 1. Das Balkendiagramm
ist wie in 6 allgemein beschrieben angeordnet.
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12 ist eine dreidimensionale Darstellung der Ergebnisse
einer Epizentrum-Analyse
der DNA58125 (CT-1) am Lungentumor-Panel 2. Das Balkendiagramm ist
wie in 6 allgemein beschrieben angeordnet.
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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I. Definitionen
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Die
Ausdrücke „Genamplifikation" und „Genduplikation" werden wechselseitig
verwendet und beziehen sich auf einen Prozess, durch den Vielfachkopien
eines Gens oder Genfragments in einer bestimmten Zelle oder Zelllinie
gebildet werden. Die duplizierte Region (ein Abschnitt amplifizierter
DNA) wird häufig
als „Amplicon" bezeichnet. Üblicherweise
erhöht
die Menge an produzierter Messenger-RNA (mRNA), d.h. das Ausmaß der Genexpression
ebenfalls im Verhältnis
zur Anzahl der hergestellten Kopien des speziellen exprimierten
Gens.
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„Tumor" bezieht sich bei
Verwendung hierin auf jegliche(s) neoplastische Zellwachstum und
Vermehrung, ob sie bös-
oder gutartig ist, und auf alle präkanzerösen und kanzerösen Zellen
und Gewebe.
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Die
Begriffe „Krebs" und „kanzerös" beziehen sich auf
oder beschreiben den physiologischen Zustand in Säugetieren,
der typischerweise durch unkontrolliertes Zellwachstum gekennzeichnet
ist. Beispiele von Krebs umfassen, sind jedoch nicht eingeschränkt auf
Karzinom, Lymphom, Blastom, Sarkom und Leukämie. Speziellere Beispiele
derartiger Krebsformen umfassen, Brustkarzinom, Prostatakarzinom,
Dickdarmkarzinom, Plattenepithelkarzinom, kleinzelliges Lungenkarzinom,
nicht-kleinzelliges
Lungenkarzinom, Magen-Darm-Karzinom, Pankreaskarzinom, Glioblastom,
Zervixkarzinom, Einerstockkarzinom, Leberkarzinom, Blasenkarzinom,
Hepatom, kolorektales Karzinom, Endometriumkarzinom, Speicheldrüsenkarzinom,
Nierenkarzinom, Leberkarzinom, Vulvakarzinom, Schilddrüsenkarzinom
und verschiedene Arten von Kopf- und Nackenkrebs.
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„Behandlung" ist ein Eingriff,
der mit der Absicht durchgeführt
wird, die Entwicklung der Pathologie einer Störung zu verhindern oder diese
zu verändern.
Demgemäß bezieht
sich „Behandlung" sowohl auf therapeutische
Behandlung, als auch auf prophylaktische oder präventive Maßnahmen. Jene, die einer Behandlung bedürfen, umfassen
jene, welche die Störung
bereits aufweisen sowie jene, bei denen die Störung zu verhindern ist. Bei
der Tumor-(z.B. Krebs-)Behandlung kann ein therapeutisches Mittel
die Pathologie von Tumorzellen direkt vermindern oder kann die Tumorzellen
empfänglicher
für eine
Behandlung mit anderen therapeutischen Mitteln, z.B. Bestrahlung
und/oder Chemotherapie machen.
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Die „Pathologie" von Krebs umfasst
alle Phänomene,
welche die Gesundheit des Patienten beeinträchtigen. Dies umfasst ohne
Einschränkung
abnormales oder unkontrollierbares Wachstum, Metastase, Störung der
normalen Funktion von Nachbarzellen, Freisetzung von Cytokinen oder
anderen Sekretionsprodukten in abnormalen Ausmaßen, Unterdrückung oder
Verschlimmerung entzündlicher
oder immunologischer Reaktionen usw.
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„Säugetier" zum Zwecke der Behandlung
bezieht sich auf jegliches als Säugetier
klassifiziertes Tier, einschließlich
Menschen, Haus- und Nutztiere, und Zoo-, Sport- oder Haustiere, wie z.B. Hunde, Katzen,
Rinder usw. Vorzugsweise ist das Säugetier der Mensch.
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Hierin
verwendete „Träger" umfassen pharmazeutisch
annehmbare Träger,
Exzipienten oder Stabilisatoren, die für die/das damit exponierte
Zelle oder Säugetier
bei den eingesetzten Dosierungen und Konzentrationen nicht toxisch
sind. Häufig
ist der physiologisch annehmbare Träger eine wässrige, pH-gepufferte Lösung. Beispiele
physiologisch annehmbarer Träger
umfassen Puffer, wie z.B. Phosphat, Citrat und andere organische
Säuren;
Antioxidantien einschließlich
Ascorbinsäure;
niedermolekulare (weniger als etwa 10 Reste) Polypeptide; Proteine,
wie z.B. Serumalbumin, Gelatine oder Immunglobuline; hydrophile
Polymere, wie z.B. Polyvinylpyrrolidon; Aminosäuren, wie z.B. Glycin, Glutamin,
Asparagin, Arginin oder Lysin; Monosaccharide, Disaccharide oder
andere Kohlenhydrate, einschließlich
Glucose, Mannose oder Dextrine; chelatierende Mittel, wie z.B. EDTA;
Zuckeralkohole, wie z.B. Mannit oder Sorbitol; salzbildende Gegenionen,
wie z.B. Natrium; und/oder nichtionische Tenside, wie z.B. TWEENTM, Polyethylenglykol (PEG) und PLURONICSTM.
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Verabreichung „in Kombination
mit" bezieht sich
wie hierin verwendet auf eine Substanz, welche die Funktion von
Zellen hemmt oder verhindert und/oder die Zerstörung von Zellen bewirkt. Der
Ausdruck beabsichtigt die Umfassung von radioaktiven Iso topen (z.B.
I131, I125, Y90 und Re186), chemotherapeutischen
Mitteln und Toxinen, wie z.B. enzymatisch aktive Toxine, die aus
Bakterien, Pilzen oder Tieren stammen, oder Fragmente davon.
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Ein „chemotherapeutisches
Mittel" ist eine
bei der Behandlung von Krebs zweckdienliche Verbindung. Beispiele
chemotherapeutischer Mittel umfassen Adriamycin, Doxorubicin, Epirubicin,
5-Fluorouracil, Cytosinarabinosid („Ara-C"), Cyclophosphamid, Thioetepa, Busulfan,
Cytoxin, Taxoide, z.B. Paclitaxel (Taxol, Bristol-Myers Squibb Oncology,
Princeton, NJ) und Doxetaxel (Taxotere, Rhone-Poulenc Rorer, Antony,
Rnace), Toxotere, Methotrexat, Cisplatin, Melphalan, Vinblastin,
Bleomycin, Etoposid, Ifosamid, Mitotoxin C, Mitoxantron, Vincistrin,
Vinorelbin, Carboplatin, Teniposid, Daunomycin, Carminomycin, Aminopterin,
Dactinomycin, Mitomycine, Esperamicine (siehe US-Patent Nr. 4.675.187),
Melphalan und andere verwandte Stickstoff-Loste. Ebenfalls in dieser
Definition umfasst sind hormonale Mittel, deren Wirkung die Hormonwirkung
auf Tumoren reguliert oder hemmt, wie z.B. Tamoxifen und Onapriston.
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Ein „wachstumshemmendes
Mittel" bezieht
sich bei Verwendung hierin auf eine Verbindung oder Zusammensetzung,
die das Wachstum einer Zelle, insbesondere einer Krebszelle hemmt,
die ein beliebiges der hierin identifizierten Gene entweder in vitro
oder in vivo überexprimiert.
Folglich ist das wachstumshemmende Mittel eines, das den prozentuellen
Anteil an Zellen, die derartige Gene in der S-Phase des Zellzyklus überexprimieren,
signifikant vermindert. Beispiele wachstumshemmender Mittel umfassen
Mittel, die das Fortschreiten des Zellzyklus (an einer Stelle, die
nicht die S-Phase
ist) blockiert, wie z.B. Mittel, die G1-Arretierung und M-Phasen-Arretierung
auslösen.
Klassische M-Phasen-Blocker umfassen Vincas (Vincristin und Vinblastin), Taxol
und Topo-II-Hemmstoffe, wie z.B. Doxorubicin, Epirubicin, Daunorubicin,
Etoposid und Bleomycin. Jene Mittel, welche die G1 arretieren, quellen
auch in die S-Phasen-Arretierung über, beispielsweise
DNA-alkylierende Mittel, wie z.B. Tamoxifen, Prednison, Dacarbazin,
Mechlorethamin, Cisplatin, Methotrexat, 5-Fluoruracil und ara-C.
Weitere Angaben finden sich in The Molecular Basis of Cancer, Mendelsohn
und Israel (Hrsg.), Kapitel 1, mit dem Titel „Cell cycle regulation, oncogenes,
and antineoplasmic drugs" von
Murakami et al., WB Saunders, Philadelphia (1995), insbesondere
S. 13.
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„Doxorubicin" ist ein Anthracyclin-Antibiotikum.
Der vollständige
chemische Name von Doxorubicin lautet (8S-cis)-10-[(3-amino-2,3,6-tridesoxy-α-L-lyxohexapyranosyl)oxy]-7,8,9,10-tetrahydro-6,8,11-trihydroxy-8-(hydroxyacetyl)-1-methoxy-5,12-naphthacendion.
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Der
Ausdruck „Cytokin" ist ein allgemeiner
Ausdruck für
Proteine, die von einer Zellpopulation freigesetzt werden, die auf
eine andere Zelle als intrazelluläre Mediatoren wirken. Beispiele
derartiger Cytokine sind Lymphokine, Monokine und herkömmliche
Polypeptidhormone. Unter den Cytokinen mit umfasst sind Wachstumshormon,
wie z.B. menschliches Wachstumshormon, menschliches N-Methionyl-Wachstumshormon
und Rinderwachstumshormon; Parathyroidhormon; Thyroxin; Insulin;
Proinsulin; Relaxin; Prorelaxin; Glykoproteinhormone, wie z.B. follikelstimulierendes
Hormon (FSH); thyreotropes Hormon (TSH) und luteinisierendes Hormon
(LH); Leberwachs tumsfaktor; Fibroblastenwachstumsfaktor; Prolactin;
Plazentalaktogen; Tumornekrosefaktor-α und -β; Müller-verhindernde Substanz;
Maus-Gonadotropin-assoziiertes Peptid; Inhibin; Activin; Gefäßendothelwachstumsfaktor;
Integrin; Thrombopoietin (TPO); Nervenwachstumsfaktoren, wie z.B.
NGF-β; Blutplättchenwachstumsfaktor;
transformierende Wachstumsfaktoren (TGFs), wie z.B. TGF-α und TGF-β; insulinartiger
Wachstumsfaktor-I und -II; Erythropoietin (EPO); knochenbildende
Faktoren; Interferone, wie z.B. Interferon-α, -β und -γ; koloniestimulierende Faktoren
(CSFs), wie z.B. Makrophagen-CSF (M-CSF); Granulozyten-Makrophagen-CSF
(GM-CSF); und Granulocyten-CSF (G-CSF); Interleukine (ILs), wie
z.B. IL-1, IL-1α; IL-2;
IL-3; IL-4; IL-4;
IL-6; IL-7; IL-8; IL-9; IL-11; IL-12; ein Tumornekrosefaktor, wie
z.B. TNF-α oder
TNF-β; und andere
Polypeptidfaktoren, einschließlich
LIF und Kit-Ligand (KL). Wie hierin verwendet, umfasst der Ausdruck Cytokin
Proteine aus natürlichen
Quellen oder aus rekombinanter Zellkultur und biologisch aktive
Entsprechungen der Nativsequenz-Cytokine.
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Wie
hierin verwendet, wird der Ausdruck „CT-1"-Polypeptid verwendet, um sich auf ein
Polypeptid zu beziehen, das ein Nativsequenz-Polypeptid mit derselben
Sequenz wie ein entsprechendes, aus der Natur stammendes CT-1-Polypeptid
umfasst, oder Fragmente derartiger Nativsequenz-Polypeptide. Derartige
Nativsequenz-CT-1-Polypeptide
können
aus der Natur isoliert werden oder können zusammen mit den jeweiligen Fragmenten
durch rekombinante und/oder synthetische Mittel hergestellt werden.
Der Ausdruck umfasst ausdrücklich
natürlich
auftretende trunkierte oder sekretierte Formen (z.B. eine Sequenz
einer extrazellulären
Domäne),
natürlich
auftretende Variantenformen (z.B. alternativ gespleißte Formen)
und natürlich
auftretende allelische Varianten des CT-1-Polypeptids. In einer
der Ausführungsformen
der Erfindung ist das Nativsequenz-CT-1 eine native Präsequenz
voller Länge
oder eine reife Form eines CT-1-Polypeptids, wie sie in 1 (Seq.-ID Nr. 3) dargestellt ist. Fragmente
der jeweiligen nativen Polypeptide hierein umfassen, sind jedoch nicht
eingeschränkt
auf Polypeptidvarianten, aus denen die native N-terminale Signalsequenz
vollständig
oder teilweise entfernt oder durch eine andere Sequenz ersetzt worden
ist, und extrazelluläre
Domänen
der jeweiligen nativen Sequenzen un abhängig davon, ob derartige trunkierte
(sekretierte) Formen in der Natur vorkommen oder nicht.
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Ein „isoliertes" Nucleinsäuremolekül, das für ein CT-1-Polypeptid
kodiert, ist ein Nucleinsäuremolekül, das identifiziert
und von zumindest einem verunreinigenden Nucleinsäuremolekül getrennt
ist, mit dem es für gewöhnlich in
der natürlichen
Quelle der für
CT-1 kodierenden Nucleinsäure
assoziiert ist. Ein isoliertes, für CT-1 kodierendes Nucleinsäuremolekül liegt
nicht in der Form oder in dem Milieu vor, in der/dem es sich in
der Natur findet. Isolierte Nucleinsäuremoleküle unterscheiden sich daher
von dem für
CT-1 kodierenden Nucleinsäuremolekül, wie es
in natürlichen
Zellen existiert. Jedoch umfasst ein isoliertes, für ein CT-1-Polypeptid
kodierendes Nucleinsäuremolekül Moleküle, die
in Zellen enthalten sind, die für
gewöhnlich
CT-1 exprimieren, wo sich das Nucleinsäuremolekül beispielsweise an einem anderen
chromosomalen Ort als dem natürlicher Zellen
befindet.
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Der
Ausdruck „Kontrollsequenzen" bezieht sich auf
DNA-Sequenzen, die zur Expression einer operabel gebundenen kodierenden
Sequenz in einem bestimmten Wirtsorganismus notwendig sind. Die
Kotrollsequenzen, die beispielsweise für Prokaryoten geeignet sind,
umfassen einen Promotor, gegebenenfalls eine Operatorsequenz und
eine Ribosombindungsstelle. Eukaryotische Zellen verwenden bekanntermaßen Promotoren,
Polyadenylierungssignale und Enhancer.
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Eine
Nucleinsäure
ist „operabel
gebunden", wenn
sie in eine funktionelle Beziehung zu einer anderen Nucleinsäuresequenz
gesetzt wird. Beispielsweise ist DNA für eine Präsequenz oder einen Sekretionsleader operabel
an DNA für
ein Polypeptid gebunden, wenn sie als ein Präprotein exprimiert wird, das
sich an der Sekretion des Polypeptids beteiligt; ein Promotor oder
Enhancer ist operabel an eine kodierende Sequenz gebunden, wenn
er die Transkription der Sequenz beeinflusst; oder eine Ribosombindungsstelle
ist operabel an eine kodierende Sequenz gebunden, wenn sie so positioniert
ist, das die Translation erleichtert wird. Die Bindung wird durch
Ligation an geeigneten Restriktionsstellen erzielt. Falls derartige
Stellen nicht vorkom men, werden die synthetischen Oligonucleotidadaptoren
oder Linker gemäß herkömmlicher
Praxis verwendet.
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Die „Stringenz" von Hybridisierungsreaktionen
ist von einem Fachkundigen auf dem Gebiet der Erfindung leicht bestimmbar
und ist im Allgemeinen eine empirische Berechnung, die von der Sondenlänge, Waschtemperatur
und Salzkonzentration abhängt.
Im Allgemeinen erfordern längere
Sonden höhere
Temperaturen für
die korrekte Ausrichtung, während
kürzere
Sonden niedrigere Temperaturen benötigen. Die Hybridisierung hängt im Allgemeinen
von der Renaturierungsfähigkeit
denaturierter DNA ab, wenn komplementäre Stränge in einer Umgebung unter
ihrer Schmelztemperatur vorliegen. Je höher der Grad an gewünschter
Homologie zwischen Sonde und hybridisierbarer Sequenz, desto höher die
relative Temperatur, die verwendet werden kann. Daraus folgt, dass
höhere
relative Temperaturen dazu neigen, die Reaktionsbedingungen stringenter
zu machen, während
niedrigere Temperaturen dies weniger tun. Für weitere Einzelheiten und
zur Erläuterung
von Stringenz und Hybridisierungsreaktionen siehe Ausubel et al.,
Current Protocols in Molecular Biology, Wiley Interscience Publishers
(1995).
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Hierin
definierte „stringente
Bedingungen" oder „hochstringente
Bedingungen" können durch
jene gekennzeichnet sein, die: (1) eine niedrige Ionenstärke und
hohe Temperatur zum Waschen einsetzen, beispielsweise 0,015 M Natriumchlorid/0,0015
M Natriumcitrat/0,1% Natriumdodecylsulfat bei 50°C; (2) während der Hybridisierung ein
Denaturierungsmittel einsetzen, wie z.B. Formamid, beispielsweise
50 (Vol./Vol.) Formamid mit 0,1% Rinderserumalbumin/0,1% Ficoll/0,1%
Polyvinylpyrrolidon/50 mM Natriumphosphat-Puffer bei pH 6,5 mit
750 mM Natriumchlorid, 75 mM Natriumcitrat bei 42°C; oder (3)
50% Formamid, 5 × SSC
(0,75 M NaCl, 0,075 M Natriumcitrat), 50 mM Natriumphosphat (pH
6,8), 0,1% Natriumpyrophosphat, 5 × Denhardt-Lösung, beschallte
Lachsspermien-DNA (50 μg/ml),
0,1% SDS und 10% Dextransulfat bei 42° mit Waschungen bei 42°C in 0,2 × SCC (Natriumchlorid/Natriumcitrat)
und 50% Formamid bei 55°C
einsetzen, gefolgt von einem hochstringenten Waschvorgang, bestehend
aus EDTA enthaltendem 0,1 × SCC
bei 55°C.
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„Mäßig stringente
Bedingungen" können wie
von Sambrook et al., Molecular Cloning: A Laboratory Manual, New
York, Cold Spring Harbor Press (1989) festgelegt werden und umfassen
die Verwendung von Waschlösung
und Hybridisierungsbedingungen (z.B. Temperatur, Ionenstärke und
% SDS), die weniger stringent als die oben beschriebenen sind. Ein
Beispiel mäßig stringenter
Bedingungen ist die Inkubation über Nacht
bei 37°C
in einer Lösung
bestehend aus: 20% Formamid, 5 × SSC
(150 mM NaCl, 15 mM Trinatriumcitrat), 50 mM Natriumphosphat (pH
7,6), 5 × Denhardt-Lösung, 10% Dextransulfat und
20 mg/ml denaturierte Lachsspermien-DNA, gefolgt vom Waschen der
Filter in 1 × SSC
bei etwa 37–50°C. Der geübte Fachmann wird
erkennen, wie Temperatur, Ionenstärke usw. einzustellen sind,
wie sie notwendig sind, um mit Einflussfaktoren, wie z.B. Sondenlänge und
dergleichen im Einklang zu stehen.
-
Der
Ausdruck „Epitop-markiert" bezieht sich bei
Verwendung hierin auf ein chimäres
Polypeptid, das ein an ein „Marker-Polypeptid" fusioniertes CT-1-Polypeptid
umfasst. Das Marker-Polypeptid hat genügend Reste um ein Epitop bereitzustellen,
gegen das ein Antikörper
hergestellt werden kann, jedoch kurz genug ist, so das es die Aktivität des Polypeptids,
an das es fusioniert ist, nicht stört. Das Marker-Polypeptid ist
außerdem vorzugsweise
ziemlich einzigartig, so dass der Antikörper im Wesentlichen nicht
mit anderen Epitopen kreuzreagiert. Geeignete Marker-Polypeptide
weisen im Allgemeinen zumindest sechs Aminosäurereste und üblicherweise
zwischen etwa 8 und 50 Aminosäurereste
auf (vorzugsweise zwischen etwa 10 und 20 Aminosäurereste).
-
„Aktiv" oder „Aktivität" im Zusammenhang
mit Molekülen,
die auf Basis der CT-1-Polypeptide
(oder ihrer kodierenden Sequenzen) identifiziert wurden, bezieht
sich auf Polypeptide (z.B. Antikörper)
oder organische oder anorganische kleine Moleküle, Peptide usw., welche die
biologischen und/oder immunologischen Aktivitäten/Eigenschaften eines nativen
oder natürlich
auftretenden CT-1 beibehalten.
-
„Biologische
Aktivität" im Zusammenhang
mit einem Antikörper
oder anderen Molekül,
das mittels hierin offenbarten Screening-Tests identifiziert werden
kann (z.B. ein organisches oder anorganisches kleines Molekül, Peptid
usw.), wird verwendet, um sich auf die Fähigkeit derartiger Moleküle zu beziehen,
an die von den hierin identifizierten amplifizierten Genen kodierten
Polypeptide zu binden oder zu komplexieren, oder anderweitig die
Wechselwirkung der kodierten Polypeptide mit anderen Zellproteinen
zu stören.
Eine bevorzugte biologische Aktivität ist die Wachstumshemmung
einer Ziel-Tumorzelle. Eine weitere bevorzugte biologische Aktivität ist zytotoxische
Aktivität,
die den Tod der Ziel-Tumorzelle bewirkt.
-
Unter
dem Ausdruck „immunologische
Eigenschaft" wird
die immunologische Kreuzreaktivität mit zumindest einem Epitop
eines CT-1-Polypeptids verstanden.
-
„Immunologische
Kreuzreaktivität" bedeutet bei Verwendung
hierin, dass das Kandidat-Polypeptid fähig ist, die qualitative biologische
Aktivität
eines CT-1-Polypeptids, das diese Aktivität aufweist, mit polyklonalen,
gegen das bekannte aktive CT-1-Polypeptid
hergestellten Antiseren kompetitiv zu hemmen. Derartige Antiseren
werden auf herkömmliche
Weise durch subkutane Injektion von beispielsweise Ziegen oder Kaninchen mit
dem bekannten Analogon in komplettem Freund'schem Adjuvans, gefolgt von intraperitonealer
oder subkutaner Injektion in inkomplettem Freund'schem Adjuvans hergestellt. Die immunologische
Kreuzreaktivität
ist vorzugsweise „spezifisch", was bedeutet, dass
die Bindungsaffinität
des identifizierten, immunologisch kreuzreaktiven Moleküls (z.B.
Antikörpers)
zum entsprechenden CT-1-Polypeptid
signifikant höher
(vorzugsweise zumindest ungefähr
2-mal, bevorzugter zumindest ungefähr 4-mal, noch bevorzugter
zumindest ungefähr 8-mal,
insbesondere bevorzugt zumindest ungefähr 8-mal höher) ist als die Bindungsaffinität dieses
Moleküls zu
einem beliebigen anderen bekannten nativen Polypeptid.
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Der
Ausdruck „Antagonist" wird im weitesten
Sinne verwendet und umfasst jegliches Molekül, das teilweise oder vollständig eine
biologische Aktivität
eines hierin offenbarten nativen CT-1-Polypeptids blockiert, hemmt
oder neutralisiert. Auf ähnliche
Weise wird der Ausdruck „Agonist" im weitesten Sinne
verwendet und umfasst jegli ches Molekül, das eine biologische Aktivität eines
hierin offenbarten CT-1-Polypeptids
nachahmt. Geeignete Agonist- und Antagonist-Moleküle umfassen
speziell Agonist- oder Antagonist-Antikörper oder Antikörperfragmente,
Fragmente oder Aminosäuresequenzvarianten
nativer Polypeptide, Peptide, kleine organische Moleküle usw.
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Ein „kleines
Molekül" ist hierin mit einem
Molekulargewicht von weniger als etwa 500 Dalton definiert.
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„Antikörper" (Abs) und „Immunglobuline" (Igs) sind Glykoproteine,
welche dieselben strukturellen Eigenschaften aufweisen. Während Antikörper eine
Bindungsspezifität
an ein spezifisches Antigen aufweisen, umfassen Immunglobuline sowohl
Antikörper,
als auch antikörperartige
Moleküle,
denen die Antigenspezifität fehlt.
Polypeptide der letzteren Art werden beispielsweise in niedrigen
Ausmaßen
vom Lymphsystem produziert und in erhöhten Ausmaßen von Myelomen. Der Ausdruck „Antikörper" wird im weitesten
Sinne verwendet und umfasst ohne Einschränkung intakte monoklonale Antikörper, polyklonale
Antikörper,
multispezifische Antikörper
(z.B. bispezifische Antikörper),
die aus zumindest zwei intakten Antikörpern gebildet werden, und
Antikörperfragmente,
solange sie die gewünschte
biologische Aktivität
aufweisen.
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„Native
Antikörper" und „native
Immunglobuline" sind üblicherweise
heterotetramere Glykoproteine von etwa 150.000 Dalton, die aus zwei
identischen Leicht-(L-)Ketten und zwei identischen Schwer-(H-)Ketten zusammengesetzt
sind. Jede Leichtkette ist durch eine kovalente Disulfidbindung
an eine Schwerkette gebunden, während
die Anzahl an Disulfidbindungen unter den Schwerketten verschiedener
Immunglobulin-Isotypen variiert. Jede Schwer- und Leichtkette weist
außerdem
in regelmäßigen Abständen Zwischenketten-Disulfidbrücken auf.
Jede Schwerkette weist an einem Ende eine variable Domäne (VH), gefolgt von einer Anzahl konstanter Domänen auf.
Jede Leichtkette weist an einem Ende eine variable Domäne (VL) und eine konstante Domäne an ihrem anderen Ende auf;
die konstante Domäne
der Leichtkette ist an der ersten konstanten Domäne der Schwerkette ausgerichtet
und die variable Domäne
der Leichtkette ist an der variablen Domäne der Schwerkette ausgerichtet.
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Von
bestimmten Aminosäureresten
wird angenommen, dass sie eine Schnittstelle zwischen den variablen
Domänen
der Leicht- und Schwerkette bilden.
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Der
Ausdruck „variabel" bezieht sich auf
die Tatsache, dass bestimmte Abschnitte der variablen Domäne sich
unter Antikörpern
stark unterscheiden und bei der Bindung und für die Spezifität jedes
einzelnen Antikörpers
für sein
jeweiliges Antigen verwendet werden. Jedoch ist die Variabilität nicht
gleichmäßig über die variablen
Domänen
von Antikörpern
verteilt. Sie ist in drei Segmenten verdichtet, die Complementary-determining-regions
(CDRs) oder hypervariable Regionen genannt werden, und zwar in den
variablen Domänen
sowohl der Leichtkette, als auch der Schwerkette. Die stärker konservierten
Abschnitte variabler Domänen
werden Gerüst
(FR) genannt. Die variablen Domänen
nativer Schwer- und Leichtketten umfassen jeweils vier FR-Regionen,
die größtenteils
eine β-Faltblattkonfiguration
einnehmen, die durch drei CDRs verbunden sind, die Schleifen bilden,
welche die β-Faltblattstruktur
verbinden und in manchen Fällen
einen Teil davon bilden. Die CDRs in jeder Kette werden durch die
FR-Regionen nahe beieinander gehalten und tragen mit den CDRs der
anderen Kette zur Ausbildung der Antigenbindungsstelle von Antikörpern bei
(siehe Kabat et al., NIH-Veröffentlichung
Nr. 91-3242, Bd. 1, Seiten 647–669
(1991)). Die konstanten Domänen
sind nicht direkt an der Bindung eines Antikörpers an ein Antigen beteiligt,
zeigen jedoch verschiedene Effektorfunktionen, wie z.B. Beteiligung
des Antikörpers
an antikörperabhängiger Zelltoxizität.
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„Antikörperfragmente" umfassen einen Abschnitt
eines intakten Antikörpers,
vorzugsweise die antigenbindende oder variable Region des intakten
Antikörpers.
Beispiel von Antikörperfragmenten
umfassen Fab-, Fab'-,
F(ab')2-
und Fv-Fragmente; Dibodies; lineare Antikörper (Zapata et al., Protein
Eng. 8(10), 1057–1062
(1995)); Einzelketten-Antikörpermoleküle; und
multispezifische Antikörper,
die aus Antikörperfragmenten
gebildet werden.
-
Der
Papain-Verdau von Antikörpern
produziert zwei identische antigenbindende Fragmente, die „Fab"-Fragmente genannt
werden, wobei beide eine einzelne Anti genbindungsstelle aufweisen,
und ein verbleibendes „Fc"-Fragment, dessen
Name seien Fähigkeit
widerspiegelt, leicht zu kristallisieren. Die Pepsin-Behandlung
liefert ein F(ab')2-Fragment, das zwei antigenkombinierende
Stellen aufweist und nach wie vor zur Vernetzung von Antigen fähig ist.
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„Fv" ist das Minimal-Antikörperfragment,
das eine vollständige
Antigenerkennungs- und
Antigenbindungsstelle enthält.
Diese Region besteht aus einem Dimer einer variablen Schwer- und
einer variablen Leichtkettendomäne
in enger nicht-kovalenter Verbindung. Es ist diese Konfiguration,
in der die drei CDRs jeder variablen Domäne Wechselwirken, um eine Antigenbindungsstelle
an der Oberfläche
des VH-VL-Dimers
zu definieren. Zusammen verleihen die sechs CDRs dem Antikörper die
Antigen-Bindungsspezifität. Jedoch
hat sogar eine einzelne Domäne
(oder die Hälfte
eines Fv, das nur drei für
ein Antigen spezifische CDRs umfasst) die Fähigkeit, Antigen zu erkennen
und zu binden, obgleich bei einer niedrigeren Affinität als die
gesamte Bindungsstelle.
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Das
Fab-Fragment enthält
außerdem
die konstante Domäne
der Leichtkette und die erste konstante Domäne (CH1) der Schwerkette. Fab-Fragmente
unterscheiden sich von Fab-Fragmenten durch die Addition einiger
weniger Reste an den Carboxyterminus der Schwerketten-CH1-Domäne, einschließlich zweier
Cysteine aus der Antikörper-Gelenksregion.
Fab'-SH ist hierin
die Bezeichnung für
Fab', in dem der/die
Cystein-Rest(e) der konstanten Domänen eine freie Thiolgruppe
tragen. F(ab')2-Antikörperfragmente
wurden ursprünglich
als Paare von Fab'-Fragmenten
produziert, die Gelenks-Cysteine zwischen ihnen aufweisen. Andere
chemische Kopplungen von Antikörperfragmenten
sind ebenfalls bekannt.
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Die „Leichtketten" von Antikörpern (Immunglobuline)
aus jeglicher Wirbeltierspezies können einer von zwei klar unterscheidbaren
Typen zugeordnet werden, die auf Basis der Aminosäuresequenzen
ihrer konstanten Domänen
Kappa (κ)
und Lambda (λ)
genannt werden.
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In
Abhängigkeit
von der Aminosäuresequenz
der konstanten Domäne
ihrer Schwerketten können
Immunglobuline verschiedenen Klassen zugeordnet werden. Es gibt
fünf Hauptklassen
von Immunglobulinen: IgA, IgD, IgE, IgG und IgM, und mehrere davon
können
weiter in Unterklassen (Isotypen) unterteilt werden, z.B. IgG1,
IgG2, IgG3, IgG4, IgA und IgA2. Die konstanten Domänen der
Schwerketten, die den verschiedenen Immunglobulinklassen entsprechen,
werden α, δ, ε, γ bzw. μ genannt.
Die Untereinheitenstrukturen und dreidimensionalen Konfigurationen
verschiedener Immunglobulinklassen sind wohlbekannt.
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Der
Ausdruck „monoklonaler
Antikörper" bezieht sich bei
Verwendung hierin auf einen Antikörper, der aus einer Population
von im wesentlichen homogenen Antikörpern erlangt wird, d.h., die
einzelnen Antikörper, welche
die Population umfassten, sind identisch mit Ausnahme von möglichen
natürlich
auftretenden Mutationen, die in geringen Mengen vorhanden sein können. Monoklonale
Antikörper
sind höchst
spezifisch und richten sich gegen eine einzige antigene Stelle.
Außerdem
richtet sich jeder monoklonale Antikörper im Gegensatz zu herkömmlichen
(polyklonalen) Antikörperpräparaten,
die typischerweise verschiedene, gegen unterschiedliche Antigene
(Epitope) gerichtete Antikörper
umfassen, gegen eine einzige Determinante am Antigen. Zusätzlich zu
ihrer Spezifität
sind die monoklonalen Antikörper
vorteilhaft, da sie nicht durch andere Immunglobuline verunreinigt
von der Hybridomkultur synthetisiert werden. Der Modifikator „monoklonal" kennzeichnet den
Charakter des Antikörpers
dahingehend, dass er aus einer im Wesentlichen homogenen Population
von Antikörpern
erlangt wird, und ist nicht dahingehend auszulegen, dass die Herstellung
des Antikörpers
irgendein bestimmtes Verfahren erfordert. Beispielsweise können die
gemäß der vorliegenden
Erfindung zu verwendenden monoklonalen Antikörper mit dem erstmals von Kohler
et al., Nature 256, 495 (1975) beschriebenen Hybridomverfahren hergestellt
werden oder können
mittels rekombinanter DNA-Verfahren hergestellt werden (siehe z.B.
US-Patent Nr. 4.816.567). Die „monoklonalen
Antikörper" können beispielsweise
auch aus Phagen-Antikörper-Bibliotheken
unter Verwendung der in Clackson et al., Nature 352, 624–628 (1991)
und Marks et al., J. Mol. Biol. 222, 581–597 (1991) beschriebenen Techniken
isoliert werden.
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Die
monoklonalen Antikörper
hierin umfassen speziell „chimäre" Antikörper (Immunglobuline),
bei denen ein Teil der Schwer- und/oder Leichtkette identisch mit
oder homolog zu entsprechenden Sequenzen in Antikörpern ist,
die sich von einer bestimmten Spezies herleiten oder einer bestimmten
Antikörperklasse
oder Unterklasse angehören,
während
der Rest der Kette(n) identisch mit oder homolog zu entsprechenden
Sequenzen in Antikörpern
ist, die sich von einer anderen Spezies herleiten oder einer anderen
Antikörperklasse oder
Unterklasse angehören,
sowie Fragmente derartiger Antikörper,
solange sie die gewünschte
biologische Aktivität
aufweisen (US-Patent Nr. 4.816.567; Morrison et al., Proc. Natl.
Acad. Sci. USA 81, 6851–6855 (1984)).
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„Humanisierte" Formen nicht-menschlicher
(z.B. Maus) Antikörper
sind chimäre
Immunglobuline, Immunglobulinketten oder Fragmente davon (wie z.B.
Fv, Fab, Fab', F(ab')2 oder
andere antigenbindende Untersequenzen von Antikörpern), die eine vom nicht-menschlichen
Immunglobulin hergeleitete Minimalsequenz enthalten. Größtenteils
sind humanisierte Antikörper
menschliche Immunglobuline (Empfänger-Antikörper), in denen
Reste aus einer CDR des Empfängers
durch Reste aus einer CDR einer nicht-menschlichen Spezies (Spender-Antikörper), wie
z.B. Maus, Ratte oder Kaninchen mit der gewünschten Spezifität, Affinität und Kapazität ersetzt
sind. In manchen Fällen
werden Fv-FR-Reste des menschlichen Immunglobulins durch entsprechende
nicht-menschliche Reste ersetzt. Außerdem können humanisierte Antikörper Reste
umfassen, die sich weder im Empfänger-Antikörper, noch
in den importierten CDR- oder Gerüstsequenzen finden. Diese Modifizierungen
werden vorgenommen, um die Leistungsfähigkeit des Antikörpers weiter
zu verfeinern und zu maximieren. Im Allgemeinen wird der humanisierte
Antikörper
im Wesentlichen alle von zumindest einer und typischerweise zwei
variablen Domänen
umfassen, in denen alle oder im Wesentlichen alle der CDR-Regionen jenen
eines nicht-menschlichen
Immunglobulins entsprechen und alle oder im Wesentlichen alle der
FR-Regionen jene einer menschlichen Immunglobulinsequenz sind. Der
humanisierte Antikörper
wird gegebenenfalls auch zumindest einen Teil einer konstanten Immunglobulinregion
(Fc), typischerweise jene eines menschlichen Immunglobulins umfassen.
Für weitere
Einzelheiten siehe Jones et al., Nature 321, 522–525 (1986); Reichmann et al.,
Nature 332, 323–329
(1988); und Presta, Curr. Op. Struct. Biol. 2, 593–596 (1992).
Der humanisierte Antikörper
umfasst einen PRIMATIZEDTM-Antikörper, worin
die Antigenbindungsregion des Antikörpers aus einem Antikörper stammt,
der durch Immunisierung von Makak-Affen mit dem Antigen von Interesse hergestellt
wurde.
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„Einzelketten-Fv"- oder „sFv"-Antikörperfragmente
umfassen die VH- und VL-Antikörperdomänen, worin
diese Domänen
in einer einzelnen Polypeptidkette vorliegen. Vorzugsweise umfasst
das Fv-Polypeptid weiters einen Polypeptidlinker zwischen den VH. und VL-Domänen, was
es dem sFv ermöglicht,
die gewünschte Struktur
für die
Antigenbindung auszubilden. Für
einen Überblick
siehe Pluckthun in The Pharmacology of Monoclonal Antibodies, Bd.
113, Rosenberg und Moore (Hrsg.), Springer-Verlag, New York, S.
269–315
(1994).
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Der
Ausdruck „Diabodies" bezieht sich auf
kleine Antikörperfragmente
mit zwei Antigenbindungsstellen, wobei die Fragmente eine variable
Schwerkettendomäne
(V
H) umfassen, die mit einer variablen Leichtkettendomäne (V
L) in derselben Polypeptidkette (V
H-V
L) verbunden ist.
Durch Verwendung eines Linkers, der zu kurz ist, um die Paarung
zwischen den beiden Domänen
an derselben Ketten zu erlauben, sind die Domänen gezwungen, sich mit den
komplementären
Domänen
einer anderen Kette zu paaren und zwei Antigenbindungsstellen zu
erzeugen. Diabodies werden ausführlicher
beispielsweise in
EP 404.097 ;
WO 93/11161; und Hollinger et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 90,
6444–6448
(1993) beschrieben.
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Ein „isolierter" Antikörper ist
einer der identifiziert und aus einer Komponente seiner natürlichen
Umgebung abgetrennt und/oder gewonnen worden ist. Verunreinigende
Komponenten seiner natürlichen
Umgebung sind Materialien, welche die diagnostischen und therapeutischen
Verwendungen für
den Antikörper
stören
würden
und können
Enzyme, Hormone und andere proteinische oder nicht-proteinische
Gelöststoffe
umfassen. In bevorzugten Ausführungsformen
wird der Antikörper
gereinigt, und zwar (1) zu mehr als 95 Gewichtsprozent Antikörper, wie
ermittelt mittels Lowry-Verfahren, und insbesondere bevorzugt zu
mehr als 99 Gewichtsprozent, (2) in einem Ausmaß, das ausreicht, um zumindest
15 Reste der N-terminalen oder internen Aminosäuresequenz durch Verwendung
eines Zentrifugenröhrchen-Sequenzierers zu
erlangen oder (3) zur Homogenität
mittels SDS-PAGE unter reduzierenden und nicht-reduzierenden Bedingungen
unter Verwendung von Coomassie-Blau
oder vorzugsweise Silberfärbung.
Ein isolierter Antikörper
umfasst den Antikörper in
situ in rekombinanten Zellen, da zumindest eine Komponente der natürlichen
Umgebung des Antikörper nicht
vorhanden sein wird. Für
gewöhnlich
wird jedoch ein isolierter Antikörper
durch zumindest einen Reinigungsschritt hergestellt.
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Der
Ausdruck „Marker" bezieht sich bei
Verwendung hierin auf eine nachweisbare Verbindung oder Zusammensetzung,
die direkt oder indirekt an den Antikörper konjugiert ist, um einen „markierten" Antikörper zu
erzeugen. Der Marker kann selbst nachweisbar sein (z.B. Radioisotopmarker
oder Fluoreszenzmarker) oder kann im Falle eines enzymatischen Markers
eine chemische Veränderung
einer Substratverbindung oder Zusammensetzung katalysieren, die
nachweisbar ist.
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Unter „Festphase" wird eine nicht-wässrige Matrix
verstanden, an die der Antikörper
der vorliegenden Erfindung anhaften kann. Beispiele von hierin vorgesehenen
Festphasen umfassen jene, die teilweise oder völlig aus Glas (z.B. Controlled-poreglass),
Polysacchariden (z.B. Agarose), Polyacrylamiden, Polystyrol, Polyvinylalkohol
und Silikonen gebildet werden. In manchen Ausführungsformen kann die Festphase
in Abhängigkeit
vom Zusammenhang den Napf einer Testplatte umfassen; in anderen
ist sie eine Reinigungssäule
(z.B. eine Affinitätschromatographiesäule). Dieser
Ausdruck umfasst außerdem
eine diskontinuierliche Festphase getrennter Teilchen, wie z.B.
jene im US-Patent Nr. 4.275.149 beschriebenen.
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Ein „Liposom" ist ein kleines
Vesikel, das aus verschiedenen Lipidtypen, Phospholipiden und/oder
Tensiden zusammengesetzt ist, das zur Abgabe eines Medikaments (wie
z.B. eines CT-1-Polypeptids oder eines Antikörpers dagegen und, gegebenenfalls,
eines therapeutischen Mittels) an ein Säugetier zweckdienlich ist. Die
Komponenten des Liposoms sind üblicherweise ähnlich der
Lipidanordnung biologischer Membranen in einer Doppelschicht angeordnet.
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Wie
hierin verwendet bezeichnet der Ausdruck „Immunoadhäsin" antikörperartige Moleküle, welche die
Bindungsspezifität
eines heterologen Proteins (ein „Adhäsin") mit den Effektorfunktionen von konstanten Immunglobulindomänen kombiniert.
Strukturell umfassen die Immunoadhäsine eine Fusion einer Aminosäuresequenz
mit der gewünschten
Bindungsspezifität,
die nicht jene der Antigenerkennungs- und Bindungsstelle eines Antikörpers ist
(d.h., „heterolog" ist), mit der Sequenz
einer konstanten Immunglobulindomäne. Der Adhäsin-Abschnitt eines Immunglobulinmoleküls ist typischerweise
eine zusammenhängende
Aminosäuresequenz,
die zumindest die Bindungsstelle eines Rezeptors oder Liganden umfasst.
Die Sequenz der konstanten Immunglobulindomäne im Immunoadhäsin kann
aus jedem Immunglobulin, wie z.B. IgG-1, IgG-2, IgG-3, oder IgG-4-Subtypen,
IgG (einschließlich
IgA-1 und IgA-2), IgE, IgD oder IgM erlangt werden.
-
II. Zusammensetzungen
und Verfahren der Erfindung
-
1. Herstellung der CT-1-Polypeptide
-
Es
werden Verfahren zur Verwendung der für CT-1 kodierenden DNA58125
zur Herstellung von Verbindungen offenbart, die neoplastisches Wachstum
hemmen, sowie zur Herstellung von Screening-Verfahren zur Identifizierung
wachstumshemmender Verbindungen (z.B. Tumorverbindungen). Insbesondere
cDNAs, die für
bestimmte CT-1-Polypeptide kodieren. Der Einfachheit halber werden
in der vorliegenden Patentbeschreibung die von der als „DNA58125" bezeichneten Nucleinsäure kodierten
Proteine sowie alle weiteren nativen Homologe und Varianten, die
in der vorangegangenen Definition des CT-1-Polypeptids umfasst sind,
unabhängig
von ihrem Ursprung oder ihrer Expressionsweise als „CT-1"-Polypeptid bezeichnet.
-
Die
untenstehende Beschreibung bezieht sich in erster Linie of die Produktion
von CT-1 Polypeptiden durch Kultivieren von Zellen, die mit einem
Vektor, der die für
CT-1 kodierende
Nucleinsäure
enthält,
transformiert oder transfiziert sind. Es ist selbstverständlich vorgesehen,
dass alternative Verfahren, die auf dem Gebiet der Erfindung wohlbekannt
sind, zur Herstellung von CT-1-Polypeptiden eingesetzt werden können. Beispielsweise
können
die CT-1-Polypeptidsequenz oder Abschnitte davon durch direkte Peptidsynthese
unter Verwendung von Festphasentechniken hergestellt werden (siehe
z.B. Stewart et al., Solid-Phase Peptide Synthesis, W. H. Freeman
Co., San Francisco, CA (1969); Merrifield, J. Am. Chem. Soc. 85,
2149–2154
(1963)). Die In-vitro-Proteinsynthese kann unter Verwendung manueller
Techniken oder mittels Automation durchgeführt werden. Die automatisierte
Synthese kann beispielsweise unter Verwendung eines Applied Biosynthesis Peptid
Synthesizer (Foster City, CA) unter Verwendung der Herstelleranleitungen
erzielt werden. Verschiedene Abschnitte des CT-1-Polypeptids können unter
Anwendung chemischer oder enzymatischer Verfahren getrennt oder
kombiniert chemisch synthetisiert werden, um das CT-1 voller Länge herzustellen.
-
i. Synthese oder Isolierung
von DNA, die für
CT-1-Polypeptid kodiert
-
Für CT-1,
Homologe, Varianten oder Abschnitte davon kodierende DNA kann mittels
direkter DNA-Synthese unter Verwendung standardmäßiger Nucleinsäure-Synthesetechniken
hergestellt werden (Siehe z.B. M. J. Gait, Oligonucleotid Synthesis,
IRL Press, Oxford (1984)). Die In-vitro-DNA-Synthese kann unter Verwendung
manueller Techniken oder durch Automation durchgeführt werden.
Die automatisierte Oligonucleotidsynthese kann beispielsweise unter
Verwendung von Standardtechniken erzielt werden. Verschiedene Abschnitte
der für
CT-1 kodierenden Nucleinsäuresequenz
können
unter Verwendung chemischer oder enzymatischer Verfahren getrennt
oder kombiniert chemisch synthetisiert werden, um die für CT-1 kodierende
Sequenz voller Länge
herzustellen.
-
Alternativ
dazu kann für
CT-1 kodierende DNA aus einer cDNA-Bibliothek erhalten werden, die
aus Gewebe hergestellt wurde, von dem angenommen wird, dass es die
CT-1-mRNA aufweist und diese in einem nachweisbaren Ausmaß exprimiert.
Demgemäß kann menschliche
CT-1-DNA in geeigneter Weise aus einer cDNA-Bibliothek erhalten
werden, die aus menschlichem Gewebe hergestellt wurde, wie es z.B.
in den Beispielen beschrieben ist. Das für CT-1 kodierende Gen kann
auch aus einer Genombibliothek oder mittels Oligonucleotidsynthese
erlangt werden.
-
Bibliotheken
können
mit Sonden (wie z.B. Antikörpern
gegen das CT-1-Polypeptid oder Oligonucleotide von zumindest ungefähr 20–80 Basen)
gescreent werden, die konstruiert wurden, um das Gen von Interesse
oder das von ihm kodierte Protein zu identifizieren. Das Screenen
der cDNA- oder Genombibliothek mit der gewählten Sonde kann unter Verwendung
von Standardverfahren durchgeführt
werden, wie sie z.B. in Sambrook et al., Molecular Cloning: A Laboratory
Manual, New York, Cold Spring Harbor Laboratory Press (1989) beschrieben
werden. Ein alternatives Mittel zur Isolierung des für CT-1 kodierenden
Gens ist die Verwendung von PCR-Verfahren
(Sambrook et al., s.o.; Dieffenbach et al., PCR Primer: A Laboratory
Manual, Cold Spring Harbor Laboratory Press (1995)).
-
Die
untenstehenden Beispiele beschreiben Techniken für das Screenen einer cDNA-Bibliothek. Die als Sonden
gewählten
Oligonucleotidsequenzen sollten ausreichend lang und ausreichend
eindeutig sein, so dass falsch-positive Ergebnisse minimiert werden.
Das Oligonucleotid ist vorzugsweise so markiert, dass es bei Hybridisierung
an DNA in der gescreenten Bibliothek nachgewiesen werden kann. Markierungsverfahren
sind auf dem Gebiet der Erfindung wohlbekannt und umfassen die Verwendung
von radioaktiven Markern, wie z.B. 32P-markiertes
ATP, Biotinylierung oder Enzymmarkierung. Hybridisierungsbedingungen,
einschließlich
mäßiger Stringenz
und hoher Stringenz, werden von Sambrook et al., s.o., bereitgestellt.
-
Bei
derartigen Screeningverfahren von Bibliotheken identifizierte Sequenzen
können
mit anderen bekannten Sequenzen, die in öffentlichen Datenbanken, wie
z.B. Gen-Bank oder
privaten Sequenzdatenbanken hinterlegt und verfügbar sind, verglichen und daran
angeglichen werden. Sequenzidentität (entweder auf Aminosäure- oder
auf Nucleinsäureebene)
innerhalb definierter Regionen des Moleküls oder über die volle Länge der
Sequenz kann durch Sequenzangleichung unter Verwendung von Computer-Softwareprogrammen,
wie z.B. ALIGN, DNAstar und INHERIT ermittelt werden, die verschiedene
Algorithmen verwenden, um die Homologie zu messen.
-
Nucleinsäure, die
eine kodierende Sequenz aufweist, kann durch Screening gewählter cDNA-
oder Genombibliotheken unter Verwendung der abgeleiteten Aminosäure sequenz
erhalten werden, die hierin erstmals offenbart ist und, falls notwendig,
unter Verwendung herkömmlicher
Primerextensionsverfahren, wie sie in Sambrook et al., s.o., beschrieben
sind, um Vorläufer
und Prozessierungszwischenprodukte von mRNA nachzuweisen, die möglicherweise
nicht in cDNA revers-transkribiert worden sind.
-
ii. Selektion und Transformation
von Wirtszellen
-
Wirtszellen
werden mit hierin für
die CT-1-Produktion beschriebenen Expressions- oder Klonierungsvektoren transfiziert
oder transformiert und in herkömmlichen
Nährmedien
kultiviert, die in geeigneter Weise zur Induktion von Promotoren,
Selektieren von Transformanten oder Amplifizieren der für die gewünschten
Sequenzen kodierenden Gene modifiziert worden sind. Die Kulturbedingungen,
wie z.B. Medium, Temperatur, pH und dergleichen können vom
Fachmann ohne übermäßiges Experimentieren
gewählt
werden. Im Allgemeinen finden sich Prinzipien, Protokolle und praktische
Techniken zur Maximierung der Produktivität von Zellkulturen in Mammalian
Cell Biotechnology: A Practical Approach, M. Butler (Hrsg.), IRL
Press (1991) und Sambrook et al., s.o.
-
Verfahren
der Transfizierung sind dem gewöhnlichen
Fachmann bekannt, beispielsweise CaPO4 und Elektroporation.
In Abhängigkeit
vom verwendeten Wirt wird die Transformation unter Verwendung von
Standardtechniken durchgeführt,
die für
derartige Zellen geeignet sind. Die Calciumbehandlung setzt wie
in Sambrook et al., s.o., beschrieben Calciumchlorid ein oder die
Elektroporation wird im Allgemeinen für Prokaryoten oder andere Zellen
verwendet, die wesentliche Zellwandbarrieren enthalten. Die Infektion
mit Agrobacterium tumefaciens wird zur Transformation gewisser Pflanzenzellen
verwendet, wie von Shaw et al. Gene 23, 315 (1983) und in WO 89/05859,
veröffentlicht
am 29. Juni 1989, beschrieben wird. Für Säugetierzellen ohne derartige
Zellwände
kann das Calciumphosphatverfahren von Graham und van der Eb, Virology
52, 456–457 (1978)
eingesetzt werden. Allgemeine Aspekte von Säugetier-Wirtszell-System-Transformationen
sind im US-Patent Nr. 4.399.216 beschrieben worden. Transformationen
in Hefe werden typischerweise nach dem Ver fahren von Van Solingen
et al., J. Bact. 130, 946 (1977) und Hsiao et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. USA 76, 3829 (1979) durchgeführt. Jedoch können andere
Verfahren zur Einführung
von DNA in Zellen, wie z.B. mittels Kerninjektion, Elektroporation,
Bakterienprotoplastenfusion mit intakten Zellen, oder Polykationen,
z.B. Polybren, Polyorthinin ebenfalls verwendet werden. Für verschiedene
Techniken zur Transformation von Säugetierzellen siehe Keown et
al., Methods in Enzymology 185, 527–537 (1990) und Mansour et
al., Nature 336, 348–352
(1988).
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Geeignete
Wirtszellen zum Klonieren und Exprimieren der DNA in die Vektoren
hierin umfassen Prokaryoten, Hefe oder höhere eukaryotische Zellen.
Geeignete Prokaryoten umfassen, sind jedoch nicht eingeschränkt auf
Eubakterien, wie z.B. Gram-negative oder Gram-positive Organismen,
beispielsweise Enterobacteriaceae, wie z.B. E. coli. Verschiedene
E.-coli-Stämme
sind öffentlich
erhältlich,
wie z.B. E. coli K12-Stamm MM294 (ATCC 31.446); E. coli X1767 (ATCC
31.537); E.-coli-Stamm
W3110 (ATCC 27.325) und K5 772 (ATCC 53.635).
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Zusätzlich zu
Prokaryoten sind eukaryotische Mikroorganismen, wie z.B. filamentöse Pilze
oder Hefe geeignete Klonierungs- oder Expressionswirte für CT-1-kodierende
Vektoren. Saccharomyces cerevisiae ist ein häufig verwendeter niederer eukaryotischer
Wirtsmikroorganismus.
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Geeignete
Wirtszellen zur Expression von glykosyliertem CT-1 stammen von mehrzelligen
Organismen. Beispiele von Invertebratenzellen umfassen Insektenzellen,
wie z.B. Drosophila S2 und Spodoptera Sf9, sowie Pflanzenzellen.
Beispiele zweckdienlicher Säugetierwirtszelllinien
umfassen Chinahamstereierstock-(CHO-) und COS-Zellen. Speziellere
Beispiele umfassen Affennieren-CV1-Linie, transformiert durch SV40
(COS-7, ATCC CRL 1651); menschliche Urnierenlinie (293 oder für Wachstum
in Suspensionskultur subklonierte 293-Zellen, Graham et al., J.
Gen. Virol. 36, 59 (1977)); Chinahamstereierstockzellen/-DHFR (CHO,
Urlaub und Chasin, Proc. Natl. Acad. Sci. USA 77, 4216 (1980));
Maus-Sertolizellen (TM4, Mather, Biol. Reprod. 23, 243–251 (1980));
menschliche Lungezellen (W138, ATCC CCL 75); menschliche Leberzellen (Hep
G2, HB 8065); und Maus-Mammatumor (MMT 060562, ATCC CCL51). Es wird
erachtet, dass die Wahl der geeigneten Wirtszelle vom Fachmann durchführbar ist.
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iii. Wahl und Verwendung
eines replizierbaren Vektors
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Die
für CT-1
kodierende Nucleinsäure
(z.B. cDNA oder genomische DNA) kann zur Klonierung (Amplifikation
der DNA) oder zur Expression in einen replizierbaren Vektor insertiert
werden. Der Vektor kann beispielsweise in Form eines Plasmids, Cosmids,
Virusteilchens oder Phagen vorliegen. Die geeignete Nucleinsäuresequenz
kann durch eine Vielzahl an Verfahren in den Vektor insertiert werden.
Im Allgemeinen wird DNA unter Verwendung von auf dem Gebiet der
Erfindung bekannten Techniken in (eine) geeignete Restriktionsendonucleasestelle(n)
insertiert. Vektorkomponenten umfassen im Allgemeinen, sind jedoch
nicht eingeschränkt auf
eine oder mehrere der folgenden Komponenten: eine Signalsequenz,
ein Replikationsstartpunkt, ein oder mehrere Markergene, ein Enhancerelement,
ein Promotor und eine Transkriptionsterminationssequenz. Die Konstruktion
geeigneter Vektoren, die eine oder mehrere dieser Komponenten enthalten,
setzt standardmäßige Ligationstechniken
ein, die dem geübten
Fachmann bekannt sind.
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Das
CT-1-Polypeptid kann rekombinant nicht nur direkt produziert werden,
sondern auch als ein Fusionspolypeptid mit einem heterologen Polypeptid,
das eine Signalsequenz oder ein anderes Polypeptid sein kann, das
eine spezifische Spaltstelle am N-Terminus des reifen Proteins oder
Polypeptids aufweist. Im Allgemeinen kann die Signalsequenz eine
Komponente des Vektors sein oder kann Teil der für CT-1 kodierenden DNA sein,
die in den Vektor insertiert wird. Die Signalsequenz kann eine prokaryotische
Signalsequenz sein, die aus der aus Alkalische Phosphatase-, Penicillinase-,
Ipp- oder hitzestabiles Enterotoxin II-Leader bestehenden Gruppe
gewählt
sein kann. Für
die Hefesekretion kann die Signalsequenz z.B. der Hefe-Invertase-Leader, Alpha-Faktor-Leader
(einschließlich
Saccharomyces- und Kluyveromyces-α-Faktor-Leader, wobei letzterer
im US-Patent Nr. 5.010.182 beschrieben ist) oder Saure Phosphatase-Leader,
der C. albicans-Glucoamylase-Leader (
EP
362.179 , veröffentlicht
am 4. April 1990) oder das in der am 15. November 1990 veröffentlichten
WO 90/13646 beschriebene Signal sein. Bei der Säugetierzellexpression können Säugetier-Signalsequenzen
verwendet werden, um die Sekretion des Proteins zu steuern, wie
z.B. Signalsequenzen aus sekretierten Polypeptiden derselben oder
einer verwandten Spezies, sowie virale Sekretionsleader.
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Expressions-
sowie Klonierungsvektoren enthalten eine Nucleinsäuresequenz,
die es dem Vektor ermöglicht,
in einer oder mehreren gewählten
Wirtszellen zu replizieren. Derartige Sequenzen sind für eine Vielzahl
von Bakterien, Hefe und Viren wohlbekannt. Der Replikationsstartpunkt
aus dem Plasmid pBR322 ist für die
meisten Gram-negativen Bakterien geeignet, der 2 μ-Plasmid-Replikationsstartpunkt
ist für
Hefe geeignet und verschiedene virale Startpunkte (SV40, Polyoma,
Adenovirus, VSV oder BPV) sind zur Klonierung in Säugetierzellen
zweckdienlich.
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Expressions-
und Klonierungsvektoren werden typischerweise ein Selektionsgen
enthalten, das auch selektierbarer Marker genannt wird. Typische
Selektionsgene kodieren für
Proteine die (a) Resistenz gegen Antibiotika oder andere Toxine
verleihen, z.B. Ampicillin, Neomycin, Methotrexat oder Tetracyclin,
(b) auxotrophe Defizienzen komplementieren oder (c) wichtige Nährstoffe
bereitstellen, die aus komplexen Medien nicht verfügbar sind,
z.B. das für
D-Alanin-Racemase kodierende Gen für Bacilli.
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Ein
Beispiel geeigneter selektierbarer Marker für Säugetierzellen ist jenes, das
die Identifizierung von Zellen ermöglicht, die zur Aufnahme der
für CT-1
kodierenden Nucleinsäure
kompetent sind, wie z.B. DHFR oder Thymidinkinase. Eine geeignete
Wirtszelle beim Einsatz von DHFR der Wildform ist die hinsichtlich DHFR-Aktivität defiziente
CHO-Linie, die wie von Urlaub et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA
77, 4216 (1980) beschrieben hergestellt und vermehrt wird. Ein geeignetes
Selektionsgen zur Verwendung in Hefe ist das im Hefeplasmid YRp7
vorliegende trp1-Gen (Stinchcomb et al., Nature 282, 39 (1979);
Kingsman et al., Gene 7, 141 (1979); Tschemper et al., Gene 10,
157 (1980)). Das trp1-Gen stellt einen Selektionsmarker für einen mutierten Hefestamm
bereit, dem die Fähigkeit
zum Wachstum auf Tryptophan fehlt, beispielsweise ATCC Nr. 44076 oder
PEP4-1 (Jones, Genetics 85, 12 (1977)).
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Expressions-
und Klonierungsvektoren enthalten üblicherweise einen Promotor,
der operabel an die für
CT-1 kodierende Nucleinsäuresequenz
gebunden ist, um die mRNA-Synthese zu steuern. Promotoren, die von
einer Vielzahl potentieller Wirtszellen erkannt werden, sind wohlbekannt.
Zur Verwendung mit prokaryotischen Wirten geeignete Promotoren umfassen
die β-Lactamase-
und Lactose-Promotorsysteme (Chang et al., Nature 275, 615 (1978);
Goeddel et al., Nature 281, 544 (1979)), Alkalische Phosphatase,
ein Tryptophan-(trp-)Promotorsystem (Goeddel, Nucleic Acid Res.
8, 4057 (1980);
EP 36.776 )
und Hybridpromotoren, wie z.B. den tac-Promotor (deBoer et al.,
Proc. Natl. Acad. Sci. USA 80, 21–25 (1983)). Promotoren zur
Verwendung in bakteriellen Systemen werden auch eine operabel an
die für
CT-1 kodierende DNA gebundene Shine-Dalgarno-(S. D.-)Sequenz enthalten.
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Beispiele
geeigneter Promotorsequenzen zur Verwendung mit Hefewirten umfassen
die Promotoren für
3-Phosphoglyceratkinase (Hitzeman et al., J. Biol. Chem. 255, 2073
(1980)) oder andere glykolytische Systeme (Hess et al., J. Adv.
Enzyme Reg. 7, 149 (1968); Holland, Biochemistry 17, 4900 (1978)),
wie z.B. Enolase, Glyceraldehyd-3-phosphatdehydrogenase, Dehydrogenase,
Hexokinase, Pyruvatdecarboxylase, Phosphofructokinase, Glucose-6-phosphatisomerase,
3-Phosphoglyceratmutase, Pyruvatkinase, Triosephosphatisomerase,
Phosphoglucoseisomerase und Glucokinase.
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Andere
Hefepromotoren, die induzierbare Promotoren mit dem zusätzlichen
Vorteil der durch Wachstumsbedingungen kontrollierten Transkription
sind, sind die Promotorregionen für Alkoholdehydrogenase 2, Isocytochrom
C, Saure Phosphatase, mit dem Stickstoffmetabolismus assoziierte
abbauende Enzyme, Metallothionein, Glyceraldehyd-3-phosphatdehydrogenase
und Enzyme, die für
Maltose- und Galactoseverwertung verantwortlich sind. Geeignete
Vektoren und Promotoren zur Verwendung bei der Hefeexpression sind
in
EP 73.657 weitergehend
beschrieben.
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Die
CT-1-Transkription aus Vektoren in Säugetierzellen wird beispielsweise
von Promotoren kontrolliert, die aus den Genomen von Viren, wie
Polyomavirus, Geflügelpockevirus
(
UK 2.211.504 , veröffentlicht
am 5. Juli 1989), Adenovirus (wie z.B. Adenovirus 2), Rinder-Papillomavirus,
Vogel-Sarkomvirus, Cytomegalovirus, ein Retrovirus, Hepatitis-B-Virus
und Simian-Virus 40 (SV 40), aus heterologen Säugetierpromotoren, z.B. dem
Actinpromotor oder einem Immunglobulinpromotor und aus Hitzeschockpromotoren
unter der Voraussetzung erlangt werden, dass derartige Promotoren
mit den Wirtszellsystemen kompatibel sind.
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Die
Transkription einer für
ein CT-1-Polypeptid kodierenden DNA durch höhere Eukaryoten kann durch Insertieren
einer Enhancersequenz in den Vektor erhöht werden. Enhancer sind cis-agierende
DNA-Elemente, die üblicherweise
10 bis 300 bp aufweisen, die an einem Promotor wirken, um seine
Transkription zu erhöhen. Es
sind zahlreiche Enhancersequenzen aus Säugetiergenen bekannt (Globin,
Elastase, Albumin, α-Fetoprotein
und Insulin). Typischerweise wird man jedoch einen Enhancer aus
einem Virus eukaryotischer Zellen verwenden. Beispiele umfassen
den SV40-Enhancer an der späten
Stelle des Replikationsstartpunkts) bp 100–270), den frühen Cytomegalovirus-Promotor-Enhancer,
den Polyoma-Enhancer an der späten
Seite des Replikationsstartpunkts und Adenovirus-Enhancer. Der Enhancer
kann an einer Position 5' oder
3' der für CT-1 kodierenden
Sequenz in den Vektor gespleißt
werden, befindet sich jedoch vorzugsweise an einer Stelle 5' des Promotors.
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In
eukaryotischen Wirtszellen (Hefe, Pilze, Insekten, Pflanzen, Tiere,
Menschen oder kernhaltige Zellen aus anderen mehrzelligen Organismen)
verwendete Expressionsvektoren werden außerdem Sequenzen enthalten,
die zur Termination der Transkription und zur Stabilisierung der
mRNA erforderlich sind. Derartige Sequenzen sind allgemein vom 5'-Ende und gelegentlich
vom 3'-Ende untranslatierter
Regionen eukaryotischer oder viraler DNAs oder cDNAs erhältlich.
Diese Regionen enthalten Nucleotidsegmente, die als polyadenylierte
Fragmente im untranslatierten Abschnitt der für CT-1 kodierenden mRNA transkribiert
werden.
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Weitere
Verfahren, Vektoren und Wirtszellen, die zur Adaptierung der Synthese
von CT-1 in rekombinanter Vertebratenzellkultur geeignet sind, werden
in Gething et al., Nature 293, 620–625 (1981); Mantei et al., Nature
281, 40–46
(1979);
EP 117.060 ; und
EP 117.058 beschrieben.
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iv: Detektieren der Genamplifikation/Genexpression
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Die
Genamplifikation und/oder Genexpression kann in einer Probe direkt
gemessen werden, beispielsweise durch herkömmliches Southern-Blotting,
Northern-Blotting, um die Transkription von mRNA zu quantifizieren
(Thomas, Proc. Natl. Acad. Sci. USA 77, 5201–5205 (1980)), Dot-Blotting
(DNA-Analyse) oder In-situ-Hybridisierung unter Verwendung einer
geeigneten Sonde auf Basis der hierin bereitgestellten Sequenzen. Alternativ
dazu können
Antikörper
eingesetzt werden, die spezifische Duplexe, einschließlich DNA-Duplexe, RNA-Duplexe
und DNA-RNA-Hybridduplexe oder DNA-Protein-Duplexe erkennen können. Die
Antikörper können ihrerseits
markiert sein und der Test kann durchgeführt werden, wo der Duplex an
eine Oberfläche
gebunden ist, so dass bei der Duplex-Bildung an der Oberfläche die
Gegenwart von an den Duplex gebundenen Antikörper detektiert werden kann.
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Eine
Genexpression kann alternativ dazu mittels immunologischer Verfahren
gemessen werden, wie z.B. durch immunohistochemische Färbung von
Zellen oder Gewebeschnitten und Testen von Zellkultur- oder Körperflüssigkeiten,
um die Expression des Genprodukts direkt zu quantifizieren. Für immunohistochemisches Färben und/oder
Testen von Probenflüssigkeiten
zweckdienliche Antikörper
können
entweder monoklonal oder polyklonal sein und können in jeglichem Tier hergestellt
werden. Zweckdienlicherweise können
die Antikörper
gegen ein natives CT-1-Polypeptid
oder gegen ein synthetisches Peptid auf Basis der hierin bereitgestellten
DNA-Sequenzen oder gegen eine an CT-1-DNA fusionierte exogene Sequenz
hergestellt werden, die für
ein spezifisches Antikörperepitop
kodiert.
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v. Polypeptid-Reinigung
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Formen
von CT-1-Polypeptiden können
aus Kulturmedium oder aus Wirtszelllysaten gewonnen werden. Falls
es membrangebunden ist, kann es unter Verwendung einer geeigneten
Tensidlösung
(z.B. Triton-X 100) oder durch enzymatische Spaltung aus der Membran
freigesetzt werden. Bei der Expression von CT-1 eingesetzte Zellen
können
durch verschiedene physikalische oder chemische Mittel, wie z.B.
Einfrier-Auftau-Zyklen,
Beschallung, mechanisches Aufbrechen oder Zelllyse-Mittel aufgebrochen
werden.
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Es
kann erwünscht
sein, CT-1 aus rekombinanten Zellproteinen oder Polypeptiden zu
reinigen. Die folgenden Verfahren sind beispielgebend für geeignete
Reinigungsverfahren: mittels Fraktionierung an einer Ionentauschersäule; Ethanolpräzipitation;
Umkehrphasen-HPLC; Chromatographie an Silikagel oder an einem Kationentauscherharz,
wie z.B. DEAE; Chromatofokussierung; SDS-PAGE; Ammoniumsulfatpräzipitation; Gelfiltration
unter Verwendung von beispielsweise Sephadex G-75; Protein A-Sepharose-Säulen zur
Entfernung von Verunreinigungen, wie z.B. IgG; und metallchelatierende
Säulen,
um epitopmarkierte Formen der CT-1-Polypeptide zu binden. Es können verschiedene
Proteinreinigungsverfahren eingesetzt werden und derartige Verfahren
sind auf dem Gebiet der Erfindung bekannt und beispielsweise in
Deutscher, Methods in Enzymology 182 (1990); Scopes, Protein Purification:
Principles and Practice; Springer-Verlag, New York (1982) beschrieben.
Der/die gewählte(n)
Reinigungsschritt(e) wird/werden beispielsweise vom Charakter des
verwendeten Produktionsverfahrens und dem jeweiligen hergestellten
CT-1-Polypeptid
abhängen.
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2. Amplifikation von Genen,
die für
die CT-1-Polypeptide in Tumorgewebe und Zelllinien kodieren
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Die
vorliegenden Erfindung basiert auf der Identifizierung und Charakterisierung
von Genen, die in bestimmten Krebszellen amplifiziert werden.
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Das
Genom prokaryotischer und eukaryotischer Organismen ist zwei anscheinend
widersprechenden Erfordernissen unterworfen. Eine davon ist die
Erhaltung und Vermehrung von DNA als genetische Information in seiner
ursprünglichen
Form, um eine stabile Vererbung über
mehrere Generationen zu gewährleisten.
Andererseits müssen
Zellen und Organismen in der Lage sein, sich nachhaltigen Umweltveränderungen
anzupassen. Die Adaptierungsmechanismen können qualitative oder quantitative
Modifizierungen des genetischen Materials umfassen. Qualitative
Modifizierungen umfassen DNA-Mutationen, bei denen kodierende Sequenzen
verändert
werden, was in einem strukturell und/oder funktionell andersartigen
Protein resultiert. Genamplifikation ist eine quantitative Veränderung,
wodurch sich die tatsächliche
Anzahl einer vollständigen
kodierenden Sequenz, d.h., ein Gen, erhöht, was zu einer erhöhten Anzahl
verfügbarer
Template für
die Transkription, einer erhöhten
Anzahl translatierbarer Transkripte und letztlich zu einer erhöhten Menge
des vom amplifizierten Gen kodierten Proteins führt.
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Das
Phänomen
der Genamplifikation und dessen zugrunde liegenden Mechanismen sind
in vitro in mehreren prokaryotischen und eukaryotischen Kultursystemen
untersucht worden. Das am besten charakterisierte Beispiel der Genamplifikation
umfasst die Kultur eukaryotischer Zellen in Medium, das variable
Konzentrationen des zytotoxischen Medikaments Methotrexat (MTX)
enthält.
MTX ist ein Folsäure-Analogon
und stört
die DNA-Synthese durch Blockieren des Enzyms Dihydrofolatreduktase
(DHFL). Während
der anfänglichen
Exposition mit niedrigen Konzentrationen von MTX sterben die meisten
Zellen (> 99,9%).
Eine kleine Anzahl von Zellen überlebt
und ist fähig,
in ansteigenden MTX-Konzentrationen zu wachsen, indem sie große Mengen
an DHFR-RNA und Protein produziert. Die Basis dieser Überproduktion
ist die Amplifikation des einzelnen DHFR-Gens. Die zusätzlichen
Kopien des Gens finden sich als extrachromosomale Kopien in Form kleiner, überzähliger Chromosomen
(Minimalchromosomen) oder als integrierte chromosomale Kopien.
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Die
Genamplifikation wird am häufigsten
bei der Entwicklung von Resistenz gegen zytotoxische Medikamente
(Antibiotika für
Bakterien und chemotherapeutische Mittel für eukaryotische Zellen) und
neoplastischer Transformation angetroffen. Die Trans formation einer
eukaryotischen Zelle als spontanes Ereignis oder aufgrund viralen
oder chemischen/umweltbedingten Insults ist typischerweise mit Veränderungen
des genetischen Materials dieser Zelle verbunden. Eine der häufigsten
genetischen Veränderungen,
die bei menschlichen Malignitäten
beobachtet wird, sind Mutationen des p53-Proteins. p53 kontrolliert
den Übergang
von Zellen von der stationären
(G1-) in die replikative (S-) Phase des Zellzyklus und verhindert
diesen Übergang
in Gegenwart einer DNA-Schädigung.
In anderen Worten ist eine der Hauptkonsequenzen deaktivierender p53-Mutationen
die Anhäufung
und Vermehrung der DNA-Schädigung,
d.h., genetische Veränderungen. Übliche Typen
genetischer Veränderungen
in neoplastischen Zellen sind, zusätzlich zu Punktmutationen,
Amplifikationen und starke strukturelle Veränderungen, wie z.B. Translokationen.
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Die
Amplifikation von DNA-Sequenzen kann eine spezifische funktionelle
Voraussetzung anzeigen, wie sie am experimentellen DHFR-System illustriert
wird. Daher weist die Amplifikation gewisser Onkogene bei Malignitäten auf
eine ursächliche
Rolle dieser Gene beim Vorgang der malignen Transformation und Erhaltung des
transformierten Phänotyps
hin. Diese Hypothese ist in neulichen Studien bestätigt worden.
Beispielsweise hat sich erwiesen, dass das bcl-2-Protein in gewissen
Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms amplifiziert wird. Dieses Protein
hemmt die Apoptose und führt
zur fortschreitenden Anhäufung
neoplastischer Zellen. Es hat sich gezeigt, dass Elemente der Genfamilie
von Wachstumsfaktorrezeptoren in verschiedenen Krebstypen amplifiziert
werden, was darauf hinweist, dass die Überexpression dieser Rezeptoren
neoplastische Zellen weniger anfällig
für limitierende
Mengen an verfügbarem
Wachstumsfaktor machen könnten.
Beispiele umfassen die Amplifikation des Androgen-Rezeptors bei
wiederkehrendem Prostatakarzinom während der Androgenmangeltherapie
und die Amplifikation des Wachstumsfaktorrezeptorhomologs ERB2 bei
Brustkarzinom. Schließlich
können
Gene, die an der intrazellulären
Signalisierung und Kontrolle der Zellzyklusabfolge beteiligt sind,
während
der malignen Transformation eine Amplifikation erfahren. Dies wird
durch die Amplifikation der bcl-I-
und ras-Gene in verschiedenen Epithel- und Lymphoid-Neoplasmen illustriert.
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Diese
früheren
Studien illustrieren die Durchführbarkeit
der Identifizierung amplifizierter DNA-Sequenzen bei Neoplasmen,
da dieser Ansatz Gene identifizieren kann, die für die maligne Transformation
wichtig sind. Der Fall von ERB2 demonstriert außerdem die Durchführbarkeit
vom therapeutischen Standpunkt, da transformierende Proteine neue
und spezifische Ziele für
die Tumortherapie darstellen könnten.
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Es
können
mehrere verschiedene Techniken verwendet werden, um amplifizierte
genomische Sequenzen nachzuweisen. Die klassische zytogenetische
Analyse von Chromosomenbereichen, die aus Krebszellen hergestellt
wurden, ist zur Identifizierung starker struktureller Veränderungen,
wie z.B. Translokationen, Deletionen und Inversionen angemessen.
Amplifizierte Genomregionen können
nur dann sichtbar gemacht werden, wenn sie große Regionen mit hoher Kopieanzahl
umfassen oder als extrachromosomales Material vorliegen. Obwohl
die Zytogenetik die erste Technik war, um die folgerichtige Verbindung
spezifischer chromosomaler Veränderungen
mit bestimmten Neoplasmen nachzuweisen, ist sie für die Identifizierung
und Isolierung handhabbarer DNA-Sequenzen ungeeignet. Die vor kurzem
entwickelte Technik der vergleichenden genomischen Hybridisierung
(CGH) hat das verbreitete Phänomen
der genomischen Amplifikation in Neoplasmen illustriert. Tumor-
und normale DNA werden gleichzeitig auf Metaphasen normaler Zellen
hybridisiert und das gesamte Genom kann mittels Bildanalyse auf
DNA-Sequenzen gescreent werden, die im Tumor mit erhöhter Häufigkeit
vorliegen. (WO 93/18.186; Gray et al., Radiation Res. 137, 275–289 (1994)).
Als Screeningverfahren hat diese Analysenart eine große Anzahl
an wiederkehrenden Amplicons (ein Abschnitt amplifizierter DNA)
in einer Vielzahl von menschlichen Neoplasmen offenbart. Obgleich
CGH bei der Identifizierung amplifizierter DNA-Abschnitte empfindlicher
ist als die klassische zytogenetische Analyse, erlaubt sie keine
schnelle Identifizierung und Isolierung kodierender Sequenzen innerhalb
des Amplicons durch standardmäßige molekulare
genetische Techniken.
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Die
empfindlichsten Verfahren zur Detektion einer Genamplifikation sind
Tests auf Basis der Polymerasekettenreaktion (PCR). Diese Tests
setzen sehr beringe Mengen an Tumor-DNA als Ausgangsmaterial ein, sind
ausgesprochen empfindlich, stel len DNA bereit, die für eine weitere
Analyse, wie z.B. Sequenzierung zugänglich ist und sind für die High-throughput-Analyse
geeignet.
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Die
oben erwähnten
Tests schließen
sich nicht gegenseitig aus, sondern werden häufig in Kombination verwendet,
um Amplifikationen in Neoplasmen zu identifizieren. Während zytogenetische
Analyse und CGH Screeningverfahren darstellen, um das gesamte Genom
auf amplifizierte Regionen zu untersuchen, sind auf PCR basierende
Tests für
die endgültige
Identifizierung kodierenden Sequenzen, d.h., Genen in amplifizierten Regionen
höchst
geeignet.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung sind derartige Gene mittels quantitativer PCR (S. Gelmini
et al., Clin. Chem. 43, 752 (1997)), durch Vergleich von DNA aus
einer Vielzahl von Primärtumoren,
einschließlich Brust-,
Lungen-, Dickdarm-, Prostata-, Hirn-, Nieren-, Pankreas-, Milz-,
Thymus-, Hoden-, Eierstock-, Uterus- usw. Tumoren. oder Tumorzelllinien,
mit gepoolter DNA aus gesunden Spendern identifiziert worden.
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Menschliche
Lungenkarzinom-Zelllinien umfassen A549 (SRCC768), Calu-1 (SRCC769),
Calu-6 (SRCC770), H157 (SRCC771), H441 (SRCC772), H460 (SRCC773),
SKMES-1 (SRCC774) und SW900 (SRCC775), die alle von ATCC erhältlich sind.
Menschliche Primärlungentumorzellen
stammen üblicherweise aus
Adenokarzinomen, Plattenepithelkarzinomen, großzelligen Karzinomen, nicht
kleinzelligen Karzinomen, kleinzelligen Karzinomen und bronchoalveolaren
Karzinomen und umfassen beispielsweise SRCC724 (Plattenepithelkarzinom,
abgekürzt
als „SqCCa"), SRCC725 (nicht
kleinzelliges Karzinom, abgekürzt
als „NSCCa"), SRCC726 (Adenokarzinom,
abgekürzt
als „AdenoCa"), SRCC727 (Adenokarzinom),
SRCC728 (Plattenepithelkarzinom), SRCC729 (Adenokarzinom), SRCC730
(Adeno/Plattenepithelkarzinom), SRCC731 (Adenokarzinom), SRCC732
(Plattenepithelkarzinom), SRCC733 (adenokarzinom), SRCC734 (Adenokarzinom), SRCC735
(bronchoalveolares Karzinom, abgekürzt als „BAC"), SRCC736 (Plattenepithelkarzinom), SRCC738
(Plattenepithelkarzinom), SRCC739 (Plattenepithelkarzinom). SRCC740
(Plattenepithelkarzinom), SRCC740 (Lungenzellenkarzinom, abgekürzt als „LCCa").
-
Dickdarmkrebszelllinien
umfassen beispielsweise die ATCC-Zelllinien SW480 (Adenokarzinom, SRCC776),
SW620 (Lymphknotenmetastase des Dickdarm-Adenokarzinoms, SRCC777), COLO320 (Adenokarzinom,
SRCC778), HT29 (Adenokarzinom, SRCC779), HM7 (Karzinom, SRCC780),
CaWiDr (Adenokarzinom, srcc781), HCT116 (Karzinom, SRCC782), SKCO1
(Adenokarzinom, SRCC783), SW403 (Adenokarzinom, SRCC784), LS174T
(Karzinom, SRCC785) und HM7 (eine Variante der ATCC-Dickdarm-Adenokarzinom-Zelllinie
LS174T, die hohe Mengen Mucin produziert, erhalten von Dr. Robert
Warren, UCSF). Dickdarm-Primärtumoren
umfassen Dickdarm-Adenokarzinome, die mit ColT2 (SRCC742), ColT3
(SRCC743), ColT8 (SRCC744), ColT10 (SRCC745), ColT12 (SRCC746),
ColT14 (SRCC747), ColT15 (SRCC748), ColT17 (SRCC750), ColT1 (SRCC751),
ColT4 (SRCC752), ColT5 (SRCC753), ColT6 (SRCC754), ColT7 (SRCC755), ColT9
(SRCC756), ColT11 (SRCC757), ColT18 (SRCC758) und DcR3, BACrev,
BACfwd, T160 und T159 bezeichnet werden.
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Menschliche
Brustkarzinom-Zelllinien umfassen beispielsweise HBL100 (SRCC759),
MB435s (SRCC760), T47D (SRCC761), MB468 (SRCC762), MB175 (SRCC763),
MB361 (SRCC764), BT20 (SRCC765), MCF7 (SRCC766), SKBR3 (SRCC767).
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3. Gewebeverteilung
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Die
Ergebnisse der Genamplifikationsstests hierin können durch weitere Untersuchungen,
wie z.B. durch Ermittlung der mRNA-Expression in verschiedenen menschlichen
Geweben verifiziert werden.
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Wie
vorhin angemerkt, kann die Genamplifikation und/oder Genexpression
in verschiedenen Geweben durch herkömmliches Southern-Blotting,
Northern-Blotting zur Quantifizierung der Transkription von mRNA
(Thomas, Proc. Natl. Acad. Sci. USA 77, 5201–5205 (1980)), Dot-Blotting
(DNA-Analyse) oder In-situ-Hybridisierung unter Verwendung einer
geeignet markierten Sonde auf Basis der hierin bereitgestellten
Sequenzen gemessen werden. Alternativ dazu können Antikörper eingesetzt wer den, die
spezifische Duplexe, einschließlich
DNA-Duplexe, RNA-Duplexe und DNA-RNA-Hybridduplexe
oder DNA-Protein-Duplexe erkennen können.
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Die
Genexpression in verschiedenen Geweben kann alternativ dazu mittels
immunologischer Verfahren, wie z.B. immunohistochemische Färbung von
Gewebeschnitten und Testen von Zellkultur- oder Körperflüssigkeiten
gemessen werden, um die Expression des Genprodukts direkt zu quantifizieren.
Für immunohistochemisches
Färben
und/oder Testen von Probenflüssigkeiten
zweckdienlichen Antikörper
können
entweder monoklonal oder polyklonal sein und können in jeglichem Tier hergestellt
werden. Zweckdienlicherweise können
die Antikörper
gegen ein Nativsequenz-CT-1-Polypeptid
oder gegen ein synthetisches Peptid auf Basis der hierin bereitgestellten
DNA-Sequenzen oder gegen eine exogene Sequenz, die an CT-1-DNA fusioniert
ist und für
ein spezifisches Antikörperepitop
kodiert, hergestellt werden. Allgemeine Techniken zur Erzeugung
von Antikörpern
und spezielle Protokolle für
Northern-Blotting
und In-situ-Hybridisierung werden hierin unten bereitgestellt.
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4. Chromosomkartierung
-
Wenn
die Amplifikation eines gegebenen Gens funktionell relevant ist,
dann sollte dieses Gen stärker amplifiziert
werden als benachbarte genomische Regionen, die für das Überleben
des Tumors nicht wichtig sind. Um dies zu testen, kann das Gen gegen
ein bestimmtes Chromosom, z.B. durch Bestrahlungs-Hybrid-Analyse
kartiert werden. Das Amplifikationsausmaß wird dann an der identifizierten
Stelle ermittelt, sowie an benachbarten genomischen Regionen. Die
selektive oder bevorzugte Amplifikation an der genomischen Region,
an die das Gen kartiert worden ist, steht im Einklang mit der Möglichkeit,
dass die beobachtete Genamplifikation das Wachstum oder Überleben
des Tumors fördert.
Die Chromosomkartierung umfasst Gerüst- sowie Epizentrum-Kartierung. Für weitere
Einzelheiten siehe z.B. Stewart et al., Genome Research 7, 422–433 (1997).
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5. Antikörperbindungsuntersuchungen
-
Die
Ergebnisse der Genamplifikationsuntersuchung können mittels Antikörperbindungsuntersuchungen
weiter verifiziert werden, wobei die Fähigkeit von Anti-CT-1-Antikörpern getestet
wird, die Wirkung der CT-1-Polypeptide an Tumor-(Krebs-)Zellen zu
hemmen. Beispielhafte Antikörper
umfassen polyklonale, monoklonale, humanisierte, bispezifische und
heterokonjugierte Antikörper,
deren Herstellung hierin unten beschrieben wird.
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Antikörperbindungsuntersuchungen
können
in einem beliebigen bekannten Testverfahren durchgeführt werden,
wie z.B. kompetitive Bindungstests, direkte und indirekte Sandwich-Tests
und Immunopräzipitationstests.
Zola, monoclonal Antibodies: A Laboratory Manual of Techniques,
CRC Press Inc., S. 147–158 (1987).
-
Kompetitive
Bindungstests beruhen auf der Fähigkeit
eines markierten Standards, mit dem Testprobenanalyten um die Bindung
mit einer begrenzten Menge Antikörper
zu konkurrieren. Die Menge an Zielprotein (kodiert von einem in
einer Tumorzelle amplifizierten Gen) in der Testprobe ist umgekehrt
proportional der Menge an Standard, die an die Antikörper gebunden
wird. Um die Bestimmung der Menge an gebundenem Standard zu erleichtern,
werden die Antikörper
vor oder nach der Konkurrenzreaktion vorzugsweise insolubilisiert, so
dass der Standard und Analyt, die an die Antikörper gebunden sind, leicht
vom ungebunden verbliebenen Standard und Analyten getrennt werden
können.
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Sandwich-Tests
umfassen die Verwendung von zwei Antikörpern, wobei beide fähig sind,
an einen anderen immunogenen Abschnitt oder an ein anderes immunogenes
Epitop des nachzuweisenden Proteins zu binden. In einem Sandwich-Test
wird der Testprobenanalyt von einem ersten Antikörper gebunden, der an einem
festen Träger
immobilisiert ist, und danach bindet ein zweiter Antikörper an
den Analyten, wodurch ein unlöslicher
dreiteiliger Komplex gebildet wird. Siehe z.B. US-Patent Nr. 4.376.110.
Der zweite Antikörper
kann selbst mit einer nachweisbaren Gruppierung markiert sein (direkte
Sandwich-Tests) oder kann unter Verwendung eines Anti- Immunglobulin-Antikörpers gemessen
werden, der mit einer nachweisbaren Gruppierung markiert ist (indirekter
Sandwich-Test). Beispielsweise ist einer der Sandwich-Testtypen ein ELISA-Test,
wobei in diesem Fall die nachweisbare Gruppierung ein Enzym ist.
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Für die Immunohistochemie
kann die Tumorprobe frisch oder gefroren sein oder kann beispielsweise in
Paraffin eingebettet und mit einem Konservierungsmittel, wie z.B.
Formalin fixiert sein.
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6. Auf Zellen
basierende Tumortests
-
Auf
Zellen basierende Tests und Tiermodelle für Tumoren (z.B. Karzinome)
können
verwendet werden, um die Befunde des Genamplifikationstests zu verifizieren
und die Beziehung zwischen den hierin identifizierten Genen und
der Entwicklung und Pathogenese des neoplastischen Zellwachstums
besser zu verstehen. Die Rolle von hierin identifizierten Genprodukten
bei der Entwicklung und Pathologie von Tumoren oder Karzinomen kann
getestet werden, indem Primärtumorzellen
oder Zelllinien verwendet werden, von denen erkannt worden ist,
dass sie die Gene amplifizieren. Derartige Zellen umfassen beispielsweise
Brust-, Dickdarm- und Lungenkarzinomzellen und Zelllinien, die oben
aufgezählt
sind.
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In
einem anderen Ansatz werden Zellen eines Zelltyps, der bekanntermaßen an einem
bestimmten Tumor beteiligt ist, mit den cDNAs hierin transfiziert
und es wird die Fähigkeit
dieser cDNAs analysiert, übermäßiges Wachstum
auszulösen,
wird analysiert. Geeignete Zellen umfassen beispielsweise stabile
Tumorzelllinien, wie z.B. die B104-1-1-Zelllinie (stabile NIH-3T3-Zelllinien,
transfiziert mit dem neu-Protooncogen) und ras-transfizierte NIH-3T3-Zellen,
die mit dem gewünschten
Gen transfiziert und auf tumorartiges Wachstums beobachtet werden
können.
Derartige transfizierte Zelllinien können dann verwendet werden,
um die Fähigkeit von
poly- oder monoklonalen Antikörpern
oder Antikörperzusammensetzungen
zu testen, das tumorartige Zellwachstum durch Ausüben zytostatischer
oder zytotoxischer Aktivität
auf das Wachstum transformierter Zellen oder durch Vermitteln von
Antikörper-abhängiger Zelltoxizität (ADCC)
zu hemmen. Mit den kodierenden Sequenzen der hierin identifizierten
Gene transfizierte Zellen können
weiter verwendet werden, um Medikament-Kandidaten für die Krebsbehandlung zu identifizieren.
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Außerdem können Primärkulturen,
die aus Tumoren in transgenen Tieren stammen (wie unten beschrieben),
in den auf Zellen basierenden Tests hierin verwendet werden, obgleich
stabile Zelllinien bevorzugt sind. Techniken zur Herleitung kontinuierlicher
Zelllinien aus transgenen Tieren sind auf dem Gebiet der Erfindung
wohlbekannt (siehe z.B. Small et al., Mol. Cell. Biol. 5, 642–648 (1985)).
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7. Tiermodelle
-
Es
kann eine Vielzahl wohlbekannter Tiermodelle verwendet werden, um
die Rolle der hierin identifizierten Gene bei der Entwicklung und
Pathogenese von Tumoren besser zu verstehen und die Wirksamkeit von
therapeutischen Kandidat-Mitteln, einschließlich Antikörpern und anderen Antagonisten
der nativen Polypeptide, einschließlich kleiner Antagonisten-Moleküle zu testen.
Der In-vivo-Charakter derartiger Modelle macht diese besonders prognostisch
für Reaktionen
in menschlichen Patienten. Tiermodelle von Tumoren und Karzinomen
(z.B. Brustkarzinom, Dickdarmkarzinom, Prostatakarzinom, Lungenkarzinom)
umfassen nicht-rekombinante sowie rekombinante (transgene) Tiere.
Nicht-rekombinante Tiermodelle umfassen beispielsweise Nager-, z.B.
Mausmodelle. Derartige Modelle können
durch Einführen
von Tumorzellen in syngenetische Mäuse unter Verwendung von Standardtechniken,
z.B. subkutane Injektion, Schwanzveneninjektion, Milzimplantation,
intraperitoneale Implantation, Implantation unter die Nierenkapsel
oder Orthopin-Implantation erzeugt werden, z.B. in Dickdarmgewebe
implantierte Dickdarmkarzinomzellen. (Siehe z.B. PCT-Veröffentlichung
Nr. WO 97/33551, veröffentlicht
am 18. September 1997).
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Die
wahrscheinlich am häufigsten
bei onkologischen Studien verwendete Tierspezies sind immunodefiziente
Mäuse und
insbesondere Nacktmäuse.
Die Beobachtung, dass Nacktmäuse
mit Hypo/Aplasie erfolgreich als Wirte für menschliche Tumor-Xenotransplantate
agieren können,
hat zu ihrer weiten Verbreitung zu diesem Zweck geführt. Das
autosomal rezessive nu-Gen ist in eine sehr große Zahl von unterschiedlichen
kongenen Stämmen
von Nacktmäusen
eingeführt
worden, beispielsweise in ASW, A/He, AKR, BALB/c, B10.LP, C17, C3H,
C57BL, C57, CBA, DBA, DDD, I/st, NC, NFR, NFS, NFS/N, NZB, NZC,
NZW, P, RIII und SJL. Außerdem
ist eine breite Vielfalt anderer Tiere, die nicht Nacktmäuse sind,
mit vererbten immunologischen Defekten gezüchtet und als Empfänger von
Tumor-Xenoimplantaten verwendet worden. Für weitere Einzelheiten siehe
z.B. The Nude Mouse in Oncology Research, E. Boven und B. Winograd
(Hrsg.), CRC Press Inc. (1991).
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Die
in solche Tiere eingeführten
Zellen können
von bekannten Tumor/Karzinom-Zelllinien
stammen, wie z.B. von jeglichen der oben aufgezählten Tumorzelllinien und beispielsweise
von der B104-1-1-Zelllinie (stabile NIH-3T3-Zelllinien, transfiziert
mit dem neu-Protoonkogen); ras-transfizierten NIH-3T3-Zellen; Caco-2 (ATCC
HTB-37); einer mäßig gut
differenzierten menschlichen Dickdarm-Adenokarzinom-Zelllinien des
Grades II, HAT-29 (ATCC HTB-38); oder von Tumoren und Karzinomen.
Proben von Tumor- oder Krebszellen können aus Patienten erhalten
werden, die operiert werden, und zwar unter Anwendung von Standardbedingungen,
die Einfrieren und Lagern in flüssigem
Stickstoff umfassen (Karmali et al., Br. J. Cancer 48, 689–696 (1983)).
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Tumorzellen
können
mittels einer Vielzahl von Verfahren in Tiere, wie z.B. Nacktmäuse eingeführt werden.
Der subkutane (s.c.) Raum eignet sich besonders für die Tumorimplantation.
Tumoren können
s.c. als massive Blöcke,
als Nadelbiopsien durch Verwendung einer Hohlnadel oder als Zellsuspensionen
transplantiert werden. Für
die Massivblock- oder Hohlnadelimplantation werden Tumorgewebefragmente
geeigneter Größe in den
subkutanen Raum eingeführt.
Zellsuspensionen werden aus Primärtumoren
oder stabilen Tumorzelllinien frisch hergestellt und subkutan injiziert.
Tumorzelllinien können
auch als subdermale Implantate injiziert werden. An dieser Stelle
wird das Inokulum zwischen dem unteren Teil des Hautbindegewebes
und dem subkutanen Gewebe eingelagert. Boven und Winograd (1991),
s.o.
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Tiermodelle
des Brustkarzinoms können
beispielsweise durch Implantieren von Ratten-Neuroblastomzellen
(aus denen das neu-Onkogen ursprünglich
isoliert wurde) oder neu-transformierten NIH-3T3-Zellen in Nacktmäuse, im
Wesentlichen wie von Drebin et al., PNAS USA 83, 9129–9133 (1986)
beschrieben erzeugt werden.
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Gleichermaßen können Tiermodelle
des Dickdarbkarzinoms erzeugt werden, indem eine Passage von Dickdarmkarzinomzellen
in Tieren, z.B. Nacktmäusen
durchgeführt
wird, was zum Auftreten von Tumoren in diesen Tieren führt. Ein
orthotopisches Transplantatmodell von menschlichem Dickdarmkarzinom
in Nacktmäusen
ist beispielsweise von Wang et al., Cancer Research 54, 4726–4728 (1994)
und Too et al., Cancer Research 55, 681–684 (1995) beschrieben worden.
Dieses Modell basiert auf der so genannten „METAMOUSETM", die von Anticancer
Inc. (San Diego, Kalifornien) verkauft wird.
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Tumoren,
die in Tieren entstehen, können
entfernt und in vitro kultiviert werden. Zellen aus den In-vitro-Kulturen
können
dann an Tiere passagiert werden. Derartige Tumoren können als
Ziele für
weiteres Testen oder Arzneimittel-Screening dienen. Alternativ dazu
können
die aus der Passage resultierenden Tumoren isoliert und RNA aus
Vor-Passage-Zellen und Zellen, die nach einem oder mehreren Passage-Umläufen isoliert wurden,
auf differenzielle Expression von Genen von Interesse analysiert
werden. Derartige Passage-Techniken können mit beliebigen bekannten
Tumor- oder Krebszelllinien durchgeführt werden.
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Beispielsweise
sind Meth A, CMS4, CMS5, CMS21 und WEHI-164 chemisch induzierte
Fibrosarkome weiblicher BALB/c-Mäuse
(DeLeo et al., J. Exp. Med. 146, 720 (1977)), die ein sehr gut steuerbares
Modellsystem zur Untersuchung der Antitumoraktivitäten verschiedener
Mittel bereitstellen (Palladino et al., J. Immunol. 138, 4023–4032 (1987)).
Zusammenfassend werden Tumorzellen in vitro in Zellkultur vermehrt.
Vor der Injektion in die Tiere werden die Zelllinien gewaschen und
in einer Zelldichte von etwa 10 × 106 bis
10 × 107 Zelle/ml in Puffer suspendiert. Die Tiere
werden dann subkutan mit 10 bis 100 μl der Zellsuspension infiziert und
das Auftreten eines Tumors für
ein bis drei Wochen abgewartet.
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Außerdem kann
das Lewis-Lungen-(3LL-)Karzinom der Mäuse, das einer der am gründlichsten
untersuchten experimentellen Tumoren ist, als Forschungs-Tumormodell
verwendet werden. Die Wirksamkeit dieses Tumormodells ist mit vorteilhaften
Wirkungen bei der Behandlung von menschlichen Patienten korreliert worden,
die mit kleinzelligem Lungenkarzinom (SCCL) diagnostiziert worden
sind. Dieser Tumor kann durch Injektion von Tumorfragmenten einer
befallenen Maus oder von in Kultur gehaltenen Zellen in normale
Mäuse eingeführt werden
(Zupi et al., Br. J. Cancer 41, Nachtrag 4, 309 (1980)). Die Ergebnisse
weisen darauf hin, dass Tumoren sogar aus der Injektion einer einzigen
Zelle ausgelöst
werden können
und dass ein sehr hoher Anteil infizierter Tumorzellen überlebt.
Für weitere
Informationen über
diesen Tumor siehe Zacharski, Haemostasis 16, 300–320 (1986)).
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Eine
Art und Weise der Beurteilung der Wirksamkeit einer Testverbindung
in einem Tiermodell auf einen implantierten Tumor ist die Messung
der Größer des
Tumors vor und nach der Behandlung. Herkömmlicherweise ist die Größe implantierter
Tumoren mit einer Schublehre in zwei oder drei Dimensionen gemessen worden.
Die auf zwei Dimensionen begrenzte Messung kann die Größe des Tumors
nicht genau wiedergeben und daher wird sie üblicherweise durch Verwendung
einer mathematischen Formel in das entsprechende Volumen umgewandelt.
Jedoch ist die Messung der Tumorgröße sehr ungenau. Die therapeutischen
Wirkungen eines Medikament-Kandidaten
kann als eine durch die Behandlung ausgelöste Wachstumsverzögerung und spezifische
Wachstumsverzögerung
besser beschrieben werden. Eine weitere wichtige Variable bei der
Beschreibung von Tumorwachstum ist die Tumorvolumen-Verdoppelungszeit.
Computerprogramme zur Berechnung und Beschreibung von Tumorwachstum
sind ebenfalls verfügbar,
wie z.B. jenes, das von Rygaard und Spang-Thomsen, Proc. 6th Int.
Workshop on Immune-Deficient Animals, Wu und Sheng (Hrsg.), Basel,
301 (1989) beschrieben wird. Es wird jedoch angemerkt, dass Nekrose
und entzündliche
Reaktionen nach der Behandlung zumindest anfänglich auch in einer Erhöhung der
Tumorgröße resultieren
können.
Daher müssen diese
Veränderungen
sorgfältig
beobachtet werden, und zwar durch eine Kombination eines morphometrischen
Verfahrens und einer durchflusszytometrischen Analyse.
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Rekombinante
(transgene) Tiermodelle können
unter Verwendung von Standardtechniken zur Herstellung transgener
Tiere durch Einführen
des kodierenden Abschnitts der hierin identifizierten Gene in das
Genom der Tiere von Interesse konstruiert werden. Tiere, die als
Ziel zur transgenen Manipulation dienen können, umfassen ohne Einschränkung Mäuse, Ratten,
Kaninchen, Meerschweinchen, Schafe, Ziegen, Schweine und nicht-menschliche
Primaten, z.B. Paviane, Schimpansen und Affen. Techniken zur Einführung eines
Transgen in solche Tiere, die auf dem Gebiet der Erfindung bekannt
sind, umfassen Pronukleus-Mikroinjektion (Hoppe und Wanger, US-Patent
Nr. 4.873.191); Retrovirus-vermittelter Gentransfer in Keimbahnen
(z.B. Van der Putten et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 82, 6148–615 (1985));
Gen-Targeting in
embryonalen Stammzellen (Thompson et al., Cell 56, 313–321 (1989));
Elektroporation von Embryos (Lo, Mol. Cel. Biol. 3, 1803–1814 (1983));
Spermien-vermittelter
Gentransfer (Lavitrano et al., Cell 57, 717–73 (1989)). Für einen Überblick
siehe beispielsweise US-Patent Nr. 4.736.866.
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Zum
Zwecke der vorliegenden Erfindung umfassen transgene Tiere jene,
die das Transgen in nur einem Teil ihrer Zellen beherbergen („Mosaik-Tier"). Das Transgen kann
entweder als einzelnes Transgen oder als Koncatemere, z.B. als Kopf-Kopf- oder Kopf-Schwanz-Tandems
integriert sein. Die selektive Einführung eines Transgens in einen
bestimmten Zelltyp ist außerdem
möglich,
indem beispielsweise die Technik von Lasko et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. USA 89, 6232–636
(1992) befolgt wird.
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Die
Expression des Transgens in transgenen Tieren kann mittels Standardtechniken
beobachtet werden. Beispielsweise kann Southern-Blotting-Analyse
oder PCR-Amplifikation
verwendet werden, um die Integration des Transgens zu verifizieren.
Das Ausmaß der
mRNA-Expression kann dann unter Verwendung von Techniken, wie z.B.
In-situ-Hybridisierung, Northern-Blot-Analyse, PCR oder Immunozytochemie
analysiert werden. Die Tiere werden auf Anzeichen von Tumor- oder
Karzinomentwicklung weiter untersucht.
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Alternativ
dazu können „Knockout"-Tiere konstruiert
werden, die ein defektes oder verändertes, für ein hierin identifiziertes
CT-1-Polypeptid kodierendes Gen aufweisen, und zwar als Ergebnis
der homologen Rekombination zwischen dem endogenen, für das Polypeptid
kodierenden Gen und veränderter,
für dasselbe
Polypeptid kodierender genomischer DNA, die in eine embryonale Zelle
des Tiers eingeführt
wurde. Beispielsweise kann für
ein bestimmtes CT-1-Polypeptid kodierende cDNA verwendet werden,
um nach etablierten Techniken für
dieses Polypeptid kodierende genomische DNA zu klonieren. Ein Abschnitt
der für
ein bestimmtes CT-1-Polypeptid kodierenden genomischen DNA kann
deletiert oder durch ein anderes Gen, wie z.B. durch ein für einen
selektierbaren Marker kodierendes Gen ersetzt werden, das zur Feststellung
der Integration verwendet werden kann. Typischerweise umfasst der
Vektor mehrere Kilobasen unveränderter
flankierender DNA (an den 5'-
sowie 3'-Enden) (siehe z.B.
Thomas und Capecchi, Cell 51, 503 (1987) für eine Beschreibung homologer
Rekombinationsvektoren). Der Vektor wird in eine embryonale Stammzellenlinie
(z.B. durch Elektroporation) eingeführt und es werden jene Zellen
selektiert, in denen die eingeführte
DNA homolog mit der endogenen DNA rekombiniert hat (siehe z.B. Li
et al., Cell 69, 915 (1992)). Die selektierten Zellen werden dann in
eine Blastozyste eines Tiers (z.B. einer Maus oder Ratte) injiziert,
um Aggregations-Chimären zu bilden
(siehe z.B. Bradley, in: Teratocarcinomas and Embryonic Stem Cells:
A Practical Approach, E. J. Robertsen (Hrsg.), IRL, Oxford, S. 113–152 (1987)).
Ein chimärer
Embryo kann dann in ein geeignetes pseudoträchtiges weibliches Ziehtier
implantiert und der Embryo geboren werden, um ein „Knockout"-Tier zu erzeugen.
Nachkommen, die die homolog rekombinierte DNA in ihren Keimzellen
tragen, können
mittels Standardtechniken identifiziert und verwendet werden, um
Tiere zu züchten,
bei denen alle Zellen des Tiers die homolog rekombinierte DNA enthalten.
Knockout-Tiere können
beispielsweise durch ihre Fähigkeit
charakterisiert werden, sich gegen bestimmte pathologische Zustände zu wehren
und durch ihre Entwicklung pathologischer Zustände aufgrund der Abwesenheit
des CT-1-Polypeptids.
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Die
Wirksamkeit von Antikörpern,
die spezifisch an die hierin identifizierten Polypeptide und andere Medikament-Kandidaten
binden, können
auch bei der Behandlung spontaner Tier-Tumoren getestet werden. Ein
geeignetes Ziel für
derartige Untersu chungen ist das orale Katzen-Plattenepithelkarzinom
(SCC). Orale Katzen-SCC ist ein höchst invasiver, maligner Tumor,
der die häufigste
orale Malignität
von Katzen und für über 60%
der berichteten oralen Tumoren dieser Spezies verantwortlich ist.
Er metastasiert selten zu entfernten Stellen, obgleich die niedrige
Metastasehäufigkeit
lediglich die kurzen Überlabenszeiten
für Katzen
mit diesem Tumor widerspiegeln könnte.
Diese Tumoren sind üblicherweise
einer Operation nicht zugänglich,
und zwar in erster Linie aufgrund der Anatomie der Katzen-Mundhöhle. Derzeit
gibt es keine wirksame Behandlung für diesen Tumor. Vor dem Eintritt
in die Studie wird jede Katze einer vollständigen klinischen Untersuchung
und Biopsie unterzogen und wird mittels Computertomografie gescannt.
Mit sublingualen oralen Plattenepithel-Tumoren diagnostizierte Katzen werden
von der Studie ausgeschlossen. Die Zunge kann als Resultat eines
derartigen Tumors paralysiert werden und sogar wenn die Behandlung
den Tumor abtötet,
wären die
Tiere möglicherweise
nicht in der Lage, sich selbst zu ernähren. Jede Katze wird wiederholt über einen
längeren
Zeitraum behandelt. Es werden Fotografien des Tumors täglich während dem
Behandlungszeitraum und bei jeder nachfolgenden Kontrolluntersuchung
angefertigt. Nach der Behandlung wird jede Katze einem weiteren
Computertomografie-Scan unterzogen. Computertomografie-Scans und
Thorax-Radiografien werden alle 8 Wochen danach beurteilt. Die Daten
werden auf Unterschiede hinsichtlich Überleben, Reaktion und Toxizität im Vergleich
zu Kontrollgruppen beurteilt. Eine positive Reaktion kann den Nachweis
der Tumorregression, vorzugsweise mit Verbesserung der Lebensqualität und/oder
erhöhter
Lebenszeit erfordern.
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Zusätzlich können andere
spontane Tier-Tumoren, wie z.B. Fibrosarkom, Adenokarzinom, Lymphom, Chondrom,
Leiomyosarkom von Hunden, Katzen und Pavianen ebenfalls getestet
werden. Von diesen ist das Mamma-Adenokarzinom bei Hunden und Katzen
ein bevorzugtes Modell, da ihr Aussehen und Verhalten jenem beim
Menschen sehr ähnlich
ist. Jedoch ist die Brauchbarkeit dieses Modells aufgrund des seltenen
Auftretens dieses Tumortyps bei Tieren beschränkt.
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8. Screeningtests für Medikament-Kandidaten
-
Screeningtests
für Medikament-Kandidaten
sind konstruiert, um Verbindungen zu identifizieren, die an die
von den hierin identifizierten Genen kodierten Polypeptide binden
oder komplexieren oder die Wechselwirkung der kodierten Proteine
mit anderen Zellproteinen anderweitig stören. Derartige Screeningtests
umfassen Tests, die einem High-throughput-Screening chemischer Bibliotheken
zugänglich
sind, wodurch sie insbesondere zur Identifizierung von Medikament-Kandidaten
kleiner Molekülgröße geeignet
sind. Vorgesehene kleine Moleküle
umfassen synthetische organische oder anorganische Verbindungen,
einschließlich
Peptide, vorzugsweise lösliche
Peptide, (Poly)peptid-Immunglobulin-Fusionen und insbesondere Antikörper, einschließlich und
ohne Einschränkung
poly- und monoklonale Antikörper
und Antikörperfragmente,
Einzelketten-Antikörper, antiidiotypische
Antikörper
und chimäre
oder humanisierte Versionen derartiger Antikörper und Fragmente, sowie menschliche
Antikörper
und Antikörperfragmente.
Die Tests können
in einer Vielzahl von Formaten durchgeführt werden, einschließlich als
Protein-Protein-Bindungstests, biochemische Screeningtests, Immuntests und
auf Zellen basierende Tests, die auf dem Gebiet der Erfindung gut
charakterisiert sind.
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Alle
Tests haben gemeinsam, dass sie das Kontaktieren des Medikament-Kandidaten mit einem
von der hierin identifizierten Nucleinsäure kodierten Polypeptid unter
Bedingungen und für
eine Zeit erfordern, die ausreicht, um die Wechselwirkung dieser
beiden Komponenten zu ermöglichen.
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Bei
Bindungstests ist die Wechselwirkung die Bindung und der gebildete
Komplex kann aus dem Reaktionsgemisch isoliert und nachgewiesen
werden. In einer speziellen Ausführungsform
wird das vom hierin identifizierten Gen kodierte Polypeptid oder
der Medikament-Kandidat an eine Festphase, z.B. an einer Mikrotiterplatte
durch kovalente oder nicht-kovalente Anlagerungen immobilisiert.
Die nicht-kovalente Anlagerung wird im Allgemeinen durch Beschichten
der festen Oberfläche
mit einer Lösung
des Polypeptids und Trocknen erzielt. Alternativ dazu kann ein immobilisierter
Antikörper,
z.B. ein für
das zu immobilisierende Polypeptid spezifischer monoklonaler Antikörper verwendet
werden, um das Polypeptid an einer festen Oberfläche zu verankern. Der Test
wird durchgeführt,
indem die nicht immobilisierte Komponente, die mit einem nachweisbaren Marker
markiert sein kann, zur immobilisierten Komponente, z.B. der die
verankerte Komponente enthaltenden, beschichteten Oberfläche zugegeben
wird. Wenn die Reaktion beendet ist, werden die nicht reagierten Komponenten
z.B. durch Waschen entfernt und die an der festen Oberfläche verankerten
Komplexe nachgewiesen. Wenn die ursprünglich nicht immobilisierte
Komponente einen nachweisbaren Marker trägt, zeigt der Nachweis von
an der Oberfläche
immobilisiertem Marker an, dass eine Komplexierung aufgetreten ist.
Wenn die ursprünglich
nicht immobilisierte Komponente keinen Marker trägt, kann eine Komplexierung
beispielsweise durch Verwendung eines markierten Antikörpers nachgewiesen
werden, der spezifisch an den immobilisierten Komplex bindet.
-
Wenn
die Kandidat-Verbindung mit dem speziellen, von einer hierin beschriebenen
Nucleinsäuresequenz
kodierten CT-1-Polypeptid wechselwirkt, jedoch nicht daran bindet,
kann ihre Wechselwirkung mit diesem Polypeptid mittels Verfahren
getestet werden, die für
den Nachweis von Protein-Protein-Wechselwirkungen wohlbekannt sind.
Derartige Tests umfassen herkömmliche
Ansätze,
wie z.B. Vernetzung, Co-Immunopräzipitation
und Co-Reinigung über
Gradienten oder chromatographische Säulen. Außerdem können Protein-Protein-Wechselwirkungen
durch Verwendung eines genetischen Systems auf Basis von Hefe wie
von Fields und Mitarbeitern beschrieben beobachtet werden (Fields
und Song, Nature (London) 340, 245–246 (1989); Chien et al.,
Proc. Natl. Acad. Sci. USA 88, 9578–9582 (1991), wie offenbart
von Chevray und Nathans, Proc. Natl. Acad. Sci. USA 89, 5789–5793 (1991)).
Viele Transkriptionsaktivatoren, wie z.B. Hefe-GAL4, bestehen aus
zwei physikalisch unterschiedlichen modularen Domänen, wovon
eine als DNA-Bindungsdomäne agiert,
während
die andere als Transkriptionsaktivierungsdomäne agiert. Das in den vorangegangenen
Veröffentlichungen
beschriebene Hefe-Expressionssystem (allgemein als „Zwei-Hybrid-System" bezeichnet) nützt den
Vorteil dieser Eigenschaft aus und setzt zwei Hybridproteine ein,
und zwar eines, bei dem das Zielprotein an die DNA-bindende Domäne von GAL4
fusioniert ist, und ein weiteres, bei dem aktivierende Kandidat-Proteine
an die Aktivierungsdomäne
fusioniert sind. Die Expression eines GAL1-lacZ-Reportergens unter
der Kontrolle eines GAL4-aktivierten Promotors hängt von der Wiederherstellung
der GAL4-Aktivität über Protein-Protein-Wechselwirkung ab.
Kolonien, die wechselwirkende Proteine enthalten, werden mit einem
chromogenen Substrat für β-Galactosidase
nachgewiesen. Ein vollständiges
Set (MATCHMAKERTM) zur Identifizierung von Protein-Protein-Wechselwirkungen
zwischen zwei spezifischen Proteinen unter Verwendung der Zwei-Hybrid-Technik
ist im Handel von Clontech erhältlich.
Dieses System kann auch erweitert werden, um Proteindomänen zu kartieren,
die an spezifischen Proteinwechselwirkungen beteiligt sind, sowie
um Aminosäurereste genau
festzustellen, die für
diese Wechselwirkung entscheidend sind.
-
Verbindungen,
welche die Wechselwirkung eines für CT-1 kodierenden, hierin
identifizierten Gens mit anderen intra- oder extrazellulären Komponenten
stört,
können
wie folgt getestet werden: üblicherweise
wird ein Reaktionsgemisch, welches das Produkt des amplifizierten
Gens und die intra- oder extrazelluläre Komponente enthält, unter
Bedingungen und für
eine Zeit hergestellt, welche die Wechselwirkung und Bindung der beiden
Produkte ermöglicht.
Um die Fähigkeit
einer Testverbindung zu testen, die Bindung zu hemmen, wird die
Reaktion in Abwesenheit und Anwesenheit der Testverbindung durchgeführt. Außerdem kann
ein Placebo einem dritten Reaktionsgemisch zugegeben werden, um
als Kontrolle zu dienen. Die Bindung (Komplexbildung) zwischen Testverbindung
und der intra- oder extrazellulären
Verbindung, die in Gemisch vorhanden sind, wird wie hierin oben
beschrieben beobachtet. Die Bildung eines Komplexes in der/den Kontrollreaktion(en),
nicht jedoch im die Testverbindung enthaltendem Reaktionsgemisch
zeigt an, dass die Testverbindung die Wechselwirkung der Testverbindung
und ihrem Reaktionspartner stört.
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9. Zusammensetzungen
und Verfahren zur Behandlung von Tumoren
-
Die
Zusammensetzungen, die zur Behandlung von mit der Amplifikation
der hierin identifizierten Gene im Zusammenhang stehenden Tumoren
zweckdienlich sind, umfassen ohne Einschränkung Antikörper, kleine organische und
anorganische Molekü le,
Peptide, Phosphopeptide, Antisense- und Ribozym-Moleküle, Tripelhelix-Moleküle usw.,
welche die Expression und/oder Aktivität des Ziel-Genprodukts hemmen.
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Beispielsweise
wirken Antisense-RNA und RNA-Molekül, um die Translation von mRNA
durch Hybridisieren an Target-mRNA und Verhinderung der Proteintranslation
direkt zu blockieren. Wenn Antisense-DNA verwendet wird, sind Oligodesoxyribonucleotide
bevorzugt, die von der Translationsinitiationsstelle stammen, z.B.
von einer Position zwischen ungefähr –10 und +10 der Ziel-Gen-Nucleotidsequenz.
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Ribozyme
sind enzymatische RNA-Moleküle,
die fähig
sind, die spezifische Spaltung von RNA zu katalysieren. Ribozyme
agieren durch sequenzspezifische Hybridisierung an die komplementäre Ziel-RNA,
gefolgt von endonucleolytischer Spaltung. Spezifische Ribozym-Spaltstellen
innerhalb eines potentiellen RNA-Ziels können mit Hilfe bekannter Techniken
identifiziert werden. Für
weitere Einzelheiten siehe z.B. Rossi, Current Biology 4, 469–471 (1994)
und PCT-Veröffentlichung
Nr. WO 97/33551 (veröffentlicht
am 18. September 1997).
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Nucleinsäuremoleküle in Tripelhelix-Formation,
die zur Hemmung der Transkription verwendet werden, sollten einzelsträngig und
aus Desoxynucleotiden zusammengesetzt sein. Die Basenzusammensetzung dieser
Oligonucleotide ist so konstruiert, dass sie die Tripelhelix-Bildung über Hoogsteen-Basenpaarungsgesetz
fördert,
was im Allgemeinen beträchtliche
Abschnitte von Purinen oder Pyrimidinen an einem Strang eines Duplex
erfordert. Für
weitere Einzelheiten siehe z.B. PCT-Veröffentlichung
Nr. WO 97/33551, s.o.
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Diese
Moleküle
können
durch ein beliebiges oder durch jegliche Kombination der hierin
oben erörterten
Screeningtests und/oder durch jegliche andere Screeningtests identifiziert
werden, die dem Fachkundigen auf dem Gebiet der Erfindung wohlbekannt
sind.
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9.1 Antikörper
-
Einige
der aussichtsreichsten Medikament-Kandidaten gemäß der vorliegenden Erfindung
sind Antikörper
und Antikörperfragmente,
welche die Produktion des Genprodukts der hierin identifizierten
amplifizierten Gene und/oder die Aktivität der Genprodukte hemmen könnten.
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i. Polyklonale Antikörper
-
Verfahren
zur Herstellung polyklonaler Antikörper sind dem Fachmann bekannt.
Polyklonale Antikörper
können
in einem Säugetier
hergestellt werden, beispielsweise durch eine oder mehrere Injektionen
eines immunisierenden Mittels und, falls erwünscht, eines Adjuvans. Typischerweise
wird das immunisierende Mittel und/oder Adjuvans durch mehrfache
subkutane oder intraperitoneale Injektionen in das Säugetier
injiziert. Das immunisierende Mittel kann das CT-1-Polypeptid oder
ein Fusionsprotein davon umfassen. Es kann zweckdienlich sein, das
immunisierende Mittel an ein Protein zu konjugieren, das im zu immunisierenden
Säugetier bekanntermaßen immunogen
ist. Beispiele derartiger immunogener Proteine umfassen, sind jedoch
nicht eingeschränkt
auf Keyhole-limpet-Hämocyanin,
Serumalbumin, Rinderthyroglobulin und Sojabohnen-Trypsininhibitor.
Beispiele von Adjuvantien, die eingesetzt werden können, umfassen
Freund'sches komplettes
Adjuvans und MPL-TDM-Adjuvans
(Monophosphoryl-Lipid A, synthetisches Trehalose-Dicorynomycolat).
Das Immunisierungsprotokoll kann von einem Fachmann auf dem Gebiet
der Erfindung ohne übermäßiges Experimentieren
gewählt
werden.
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ii. Monoklonale Antikörper
-
Die
Anti-CT-1-Antikörper
können
alternativ dazu monoklonale Antikörper sein. Monoklonale Antikörper können unter
Verwendung von Hybridomverfahren, wie z.B. jenen von Kohler und
Milstein, Nature 256, 495 (1975) beschriebenen hergestellt werden.
Bei einem Hybridomverfahren wird eine Maus, ein Hamster oder ein anderes
geeignetes Wirtstier typischerweise mit einem immunogenen Mittel
immunisiert, um Lymphozyten hervorzurufen, die Antikörper produzieren
oder dazu fähig
sind, Antikörper
zu produzieren, die spezifisch an das immunisierende Mittel binden.
Alternativ dazu können
die Lymphozyten in vitro immunisiert werden.
-
Das
immunisierende Mittel wird typischerweise das CT-1-Polypeptid, einschließlich Fragmente
oder ein Fusionsprotein einer derartigen Proteins oder ein Fragment
davon umfassen. Im Allgemeinen werden entweder Peripherblut-Lymphozyten
(PBLs'') verwendet, falls
Zellen menschlichen Ursprungs gewünscht sind, oder Milzzellen
oder Lymphknotenzellen, falls nicht-menschliche Säugetierquellen
gewünscht
sind.
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Die
Lymphozyten werden dann mit einer immortalisierten Zelllinie unter
Verwendung eines geeigneten Fusionierungsmittels, wie z.B. Polyethylenglykol
fusioniert, um eine Hybridomzelle zu bilden (Goding, Monoclonal
Antibodies: Principles and Practice, Academic Press, S. 59–103 (1986)).
Immortalisierte Zelllinien sind üblicherweise
transformierte Säugetierzellen,
insbesondere Myelomzellen von Nagern, Rindern oder menschlichen
Ursprungs. Üblicherweise
werden Ratten- oder Maus-Myelomzelllinien
eingesetzt. Die Hybridomzellen können
in einem geeigneten Kulturmedium kultiviert werden, das vorzugsweise
eine oder mehrere Substanzen enthält, die das Wachstum oder Überleben
nicht fusionierter, immortalisierter Zellen hemmt. Wenn beispielsweise
den elterlichen Zellen das Enzym Hypoxanthin-Guanin-Phosphoribosyltransferase (HGPRT
oder HPRT) fehlt, wird das Medium typischerweise Hypoxanthin, Aminopterin
und Thymidin („HAT-Medium") umfassen, wobei
diese Substanzen das Wachstum HGPRT-defizienter Zellen verhindert.
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Bevorzugte
immortalisierte Zelllinien sind jene, die effizient fusionieren,
eine stabile Expression des Antikörpers durch die selektierten
Antikörper-produzierenden
Zellen im hohen Ausmaß aufrecht
erhalten und gegen ein Medium, wie z.B. HAT-Medium empfindlich sind.
Bevorzugtere immortalisierte Zelllinien sind Maus-Myelomlinien,
die beispielsweise vom Salk Institute Cell Distribution Center,
San Diego, Kalifornien und der American Type Culture Collection
(ATCC), Manassas, Virginia erhalten werden können. Menschliche Myelom- und
Maus-Mensch-Heteromyelomzelllinien sind zur Produktion menschlicher
monoklonaler Antikörper ebenfalls
beschrieben worden (Kozbor, J. immunol. 133, 3001 (1984); Brodeur
et al., Monoclonal Antibody Production Techniques and Applications,
Marcel Dekker Inc., New York, S. 51–63 (1987)).
-
Das
Kulturmedium, in dem die Hybridomzellen kultiviert werden, kann
dann auf die Gegenwart von Antikörpern
getestet werden, die gegen CT-1 gerichtet sind. Vorzugsweise wird
die Bindungsspezifität
der von den Hybridomzellen produzierten monoklonalen Antikörper mittels
Immunpräzipitation
oder durch einen In-vitro-Bindungstest,
wie z.B. Radioimmuntest (RIA) oder Enzyme-linked-immunoabsorbent-assay (ELISA) ermittelt.
Derartige Techniken und Tests sind auf dem Gebiet der Erfindung
bekannt. Die Bindungsaffinität
des monoklonalen Antikörpers
kann beispielsweise mittels Scatchard-Analyse 33, 3001 (1984); Brodeur
et al., Monoclonal Antibody Production Techniques and Applications,
Marcel Dekker Inc.,), Manassas, Viproduzierten pr von Munson und
Pollard, Anal. Biochem. 107, 220 (1980) ermittelt werden.
-
Nachdem
die gewünschten
Hybridomzellen identifiziert worden sind, können die Klone durch Grenzverdünnungsverfahren
subkloniert und mittels Standardverfahren gezüchtet werden (Goding, s.o.).
Geeignete Kulturmedien zu diesem Zweck umfassen beispielsweise Dulbecco's Modified Eagle's Medium und RPMI-1640-Medium.
Alternativ dazu können
die Hybridomzellen in vivo als Aszites in einem Säugetier
gezüchtet werden.
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Die
von den Subklonen sekretierten monoklonalen Antikörper können durch
herkömmliche
Immunglobulin-Reinigungsverfahren, wie z.B. Protein A-Sepharose,
Hydroxylapatitchromatographie, Gelelektrophorese, Dialyse oder Affinitätschromatographie
aus dem Kulturmedium oder Aszites isoliert oder gereinigt werden.
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Die
monoklonalen Antikörper
können
außerdem
durch rekombinante DNA-Verfahren hergestellt werden, wie z.B. jene,
die im US-Patent Nr. 4.816.567 beschrieben sind. Für die monoklonalen
Antikörper
der Erfindung kodierende DNA kann unter Verwendung herkömmlicher
Verfahren (z.B. durch Verwendung von Oligonucleotidsonden, die fähig sind,
spezifisch an Gene zu binden, die für die Schwer- und Leichtkletten von Maus-Antikörpern kodieren)
leicht isoliert und sequenziert werden. Die Hybridomzellen der Erfindung
dienen als bevorzugte Quelle derartiger DNA. Wenn sie einmal isoliert
ist, kann die DNA in Expressionsvektoren gesetzt werden, die dann
in Wirtszellen, wie z.B. Simian-COS-Zellen, Chinahamstereierstock-(CHO-)Zellen
oder Myelomzellen transfiziert werden, die ansonsten kein Immunglobulinprotein
produzieren, um die Synthese monoklonaler Antikörper in den rekombinanten Wirtszellen
zu erzielen. Die DNA kann auch modifiziert werden, beispielsweise
durch Substituieren der kodierenden Sequenz für konstante Schwer- und Leichtkettendomänen anstelle
der homologen Maus-Sequenzen (US-Patent Nr. 4.816.567; Morrison
et al., s.o.) oder durch kovalentes Verbinden der gesamten oder
eines Teils der kodierenden Sequenz für ein Nicht-Immunglobulin-Polypeptid mit
der für
Immunglobulin kodierenden Sequenz. Die konstanten Domänen eines
Antikörpers
der Erfindung oder die variablen Domänen einer der Antigen-kombinierenden
Stellen eines Antikörpers
der Erfindung können
durch ein derartiges Nicht-Immunglobulin-Polypeptid ersetzt werden, um einen
chimären
bivalenten Antikörper
zu erzeugen.
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Die
Antikörper
können
monovalente Antikörper
sein. Verfahren zur Herstellung monovalenter Antikörper sind
auf dem Gebiet der Erfindung wohlbekannt. Beispielsweise umfasst
eines der Verfahren die rekombinante Expression der Immunglobulin-Leichtkette und der
modifizierten Schwerkette. Die Schwerkette ist im Allgemeinen an
einer beliebigen Stelle in der Fc-Region trunkiert, um die Schwerkettenvernetzung
zu verhindern. Alternativ dazu werden die maßgeblichen Cysteinreste mit
einem anderen Aminosäurerest
substituiert oder werden deletiert, um eine Vernetzung zu verhindern.
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In-vitro-Verfahren
sind zur Herstellung monovalenter Antikörper ebenfalls geeignet. Der
Verdau von Antikörpern,
um Fragmente davon, insbesondere Fab-Fragmente herzustellen, kann
unter Verwendung von Routinetechniken, die auf dem Gebiet der Erfindung
bekannt sind, erzielt werden.
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iii. Menschliche und humanisierte
Antikörper
-
Die
Anti-CT-1-Antikörper
können
außerdem
humanisierte oder menschliche Antikörper umfassen. Humanisierte
Formen nicht-menschlicher (z.B. Maus) Antikörper sind chimäre Immunglobuline,
Immunglobulinketten oder Fragmente davon (wie z.B. Fv, Fab, Fab', F(ab')2 oder
andere antigenbindende Untersequenzen von Antikörpern), die eine vom nicht-menschlichen
Immunglobulin stammende Minimalsequenz enthalten. Humanisierte Antikörper umfassen
menschliche Immunglobuline (Empfänger-Antikörper), in
denen Reste einer Complementary-determining-region (CDR) des Empfängers durch
Reste einer CDR einer nicht-menschlichen Spezies (Spender-Antikörper), wie
z.B. Maus, Ratte oder Kaninchen mit der gewünschten Spezifität, Affinität und Kapazität ersetzt
sind. In manchen Fällen
werden Fv-Gerüstregionen
des menschlichen Immunglobulins durch entsprechende nicht-menschliche
Reste ersetzt. Humanisierte Antikörper können außerdem Reste umfassen, die
sich weder im Empfänger-Antikörper, noch
in den importierten CDR- oder Gerüstsequenzen finden. Im Allgemeinen
umfasst der humanisierte Antikörper
im Wesentlichen alle von zumindest einer und typischerweise zwei
variablen Domänen,
in denen alle oder im Wesentlichen alle der CDR-Regionen jenen des nicht-menschlichen
Immunglobulins entsprechen und alle oder im Wesentlichen alle der
FR-Regionen jene einer menschlichen Immunglobulin-Konsensussequenz
sind. Der humanisierte Antikörper
umfasst im Optimalfall außerdem
zumindest einen Teil einer konstanten Immunglobulinregion (Fc),
typischerweise jenen eines menschlichen Immunglobulins (Jones et
al., Nature 321, 522–525
(1986); Riechmann et al., Nature 332, 323–329 (1988); und Presta, Curr.
Op. Struct. Biol. 2, 593–596
(1992)).
-
Verfahren
zur Humanisierung nicht-menschlicher Antikörper sind auf dem Gebiet der
Erfindung wohlbekannt. Im Allgemeinen weist ein humanisierter Antikörper einen
oder mehrere Aminosäurereste
auf, die aus einer nicht-menschlichen Quelle in diesen eingeführt sind.
Diese nicht-menschlichen Aminosäurereste
werden häufig
als „Import"-Reste bezeichnet,
die typischerweise einer variablen „Import"-Domäne
entnommen sind. Die Humanisierung kann im Wesentlichen nach dem
Verfahren von Winter und Mitarbeitern (Jones et al., Nature 321,
522–525
(1986); Riechmann et al., Nature 332, 323–327 (1988); Verhoeyen et al.,
Science 239, 1534–1536
(1988)) durchgeführt
werden, indem die entsprechenden Sequenzen eines menschlichen Antikörpers durch
Nager-CDRs oder CDR-Sequenzen substituiert werden. Demgemäß sind derartige „humanisierte" Antikörper chimäre Antikörper (US-Patent
Nr. 4.816.567), worin im Wesentlichen weniger als eine intakte menschliche
variable Domäne
mit der entsprechenden Sequenz aus einer nicht-menschlichen Spezies
substituiert worden ist. In der Praxis sind humanisierte Antikörper typischerweise
menschlichen Antikörper,
bei denen manche CDR-Reste und möglicherweise
manche FR-Reste durch Reste aus analogen Stellen in Nager-Antikörpern substituiert
sind.
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Menschliche
Antikörper
können
ebenfalls hergestellt werden, und zwar unter Verwendung verschiedener,
auf dem Gebiet der Erfindung bekannter Techniken, einschließlich Phagen-Display-Bibliotheken
(Hoogenboom und Winter, J. Mol. Biol. 227, 381 (1991); Marks et
al., J. Mol. Biol. 222, 581 (1991)). Die Techniken von Cole et al.
und Boerner et al. sind zur Herstellung menschlicher monoklonaler
Antikörper
ebenfalls verfügbar (Cole
et al., Monoclonal Antibodies and Cancer Therapy, Alan R. Liss,
S. 77 (1985) und Boerner et al., J. Immunol. 147(1), 86–95 (1991)).
Gleichermaßen
können
menschliche Antikörper
durch Einführen
menschlicher Immunglobulin-Loci in transgene Tiere hergestellt werden,
z.B. in Mäuse,
bei denen die endogenen Immunglobulingene teilweise oder vollständig inaktiviert
worden sind. Bei Exposition wird eine Produktion menschlicher Antikörper beobachtet,
die der im Menschen beobachteten in allen Aspekten, einschließlich Gen-Umordnung, Assemblierung
und Antikörper-Repertoire
sehr nahe kommt. Dieser Ansatz wird beispielsweise in den US-Patenten Nr. 5.545.807;
5.545.806; 5.569.852; 5.625.126; 5.633.425; 5.661.016 und in den
folgenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen
beschrieben: Marks et al., Bio/Technology 10, 779–783 (1992);
Lonberg et al., Nature 368, 856–859
(1994); Morrison, Nature 368, 812–13 (1994); Fishwild et al.,
Nature Biotechnology 14, 845–51
(1996); Neuberger, Nature Biotechnology 14, 826 (1996); Lonberg
und Huszar, Intern. Rev. Immunol. 13, 65–93 (1995).
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iv. Bispezifische Antikörper
-
Bispezifische
Antikörper
sind monoklonale, vorzugsweise menschliche oder humanisierte Antikörper, die
Bindungsspezifitäten
für zumindest
zwei verschiedene Antigene aufweisen. Im vorliegenden Fall ist einer der
Bindungsspezifitäten
für ein
CT-1-Polypeptid
und die andere für
ein beliebiges anderes Antigen und vorzugsweise für ein Zelloberflächenprotein
oder einen Rezeptor oder eine Rezeptor-Untereinheit.
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Verfahren
zur Herstellung bispezifischer Antikörper sind auf dem Gebiet der
Erfindung wohlbekannt. Herkömmlicherweise
basiert die rekombinante Produktion bispezifischer Antikörper auf
der Co-Expression von zwei Immunglobulin-Schwerketten/Leichtketten-Paaren, wobei
die beiden Schwerketten unterschiedliche Spezifitäten aufweisen
(Milstein und Cuello, Nature 305, 537–539 (1983)). Wegen der Zufallsanordnung
von Immunglobulin-Schwer- und Leichtketten produzieren diese Hybridome
(Quadrome) ein mögliches
Gemisch von zehn verschiedenen Antikörpermolekülen, von denen nur eine die
korrekte bispezifische Struktur aufweist. Die Reinigung des korrekten
Moleküls
wird üblicherweise
durch affinitätschromatographische
Schritte erzielt. Ähnliche
Verfahren sind in WO 93/08829, veröffentlicht am 13. Mai 1993,
und in Traunecker et al., EMBO J. 10, 3659 (1991) offenbart.
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Variable
Antikörperdomänen mit
den gewünschten
Bindungsspezifitäten
(Antikörper-Antigen-Kombinierungsstellen)
können
an Immunglobulinsequenzen konstanter Domänen fusioniert werden. Die
Fusion erfolgt vorzugsweise mit einer konstanten Immunglobulin-Schwerkettendomäne, die
zumindest einen Teil der Gelenk-, CH2- und CH3-Regionen umfasst.
Es wird bevorzugt, dass die erste konstante Schwerkettenregion (CH1),
welche die für
die Leichtkettenbindung erforderliche Stelle enthält, in zumindest
einer der Fusionen vorhanden ist. Für die Immunglobulin-Schwerkettenfusionen
und, falls erwünscht,
die Immunglobulin-Leichtkette kodierenden DNAs werden in gesonderte
Expressionsvektoren insertiert und in einen geeigneten Wirtsorganismus
co-transfiziert. Für
weitere Einzelheiten der Erzeugung bispezifischer Antikörper siehe
beispielsweise Suresh et al., Methods in Enzymology 121, 210 (1986).
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v. Heterokonjugat-Antikörper
-
Heterokonjugat-Antikörper sind
aus zwei kovalent verbundenen Antikörpern zusammengesetzt. Derartige
Antikörper
sind beispielsweise vorgeschlagen worden, um Immunsystemzellen auf
unerwünschte
Zellen abzuzielen (US-Patent Nr. 4.676.980), sowie zur Behandlung
der HIV-Infektion (WO 91/00360; WO 92/200373;
EP 03089 ). Es ist vorgesehen, dass die
Antikörper
in vitro unter Anwendung bekannter Verfahren der synthetischen Proteinchemie
hergestellt werden können,
einschließlich
jener, die Vernetzungsmittel umfassen. Beispielsweise können Immunotoxine
unter Verwendung einer Disulfid-Austauschreaktion oder durch Ausbildung
einer Thioetherbindung konstruiert werden. Beispiele geeigneter
Reagenzien zu diesem Zweck umfassen Iminothiolat und Methyl-4-mercaptobutyrimidat
und jene, die beispielsweise im US-Patent Nr. 4.676.980 offenbart
sind.
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vi. Effektorfunktion-Konstruktion
-
Es
kann wünschenswert
sein, den Antikörper
der Erfindung bezüglich
der Effektorfunktion zu modifizieren, um beispielsweise die Wirksamkeit
des Antikörpers
zur Krebsbehandlung zu erhöhen.
Beispielsweise kann/können
(ein) Cysteinrest(e) in die Fc-Region eingeführt werden, wodurch die Ausbildung
einer Zwischenketten-Disulfidbindung
in dieser Region ermöglicht
wird. Der so erzeugte heterodimere Antikörper kann eine verbesserte
Internalisierungsfähigkeit
und/oder erhöhte
Komplement-vermittelte Zellabtötung
und Antikörper-abhängige Zelltoxizität (ADCC)
aufweisen. Siehe Caron et al., J. Exp. Med. 176, 1191–1195 (1992)
und B. Shopes, J. Immunol. 148, 2918–2922 (1992). Homodimere Antikörper mit
verstärkter
Antitumoraktivität
können unter
Verwendung heterobifunktioneller Vernetzer wie in Wolff et al.,
Cancer Research 53, 2560–2565
(1993) beschrieben ebenfalls hergestellt werden. Alternativ dazu
kann ein Antikörper
konstruiert werden, der duale Fc-Regionen aufweist und daher verstärkte Komplement-Lyse-
und ADCC-Fähigkeiten
aufweisen könnte.
Siehe Stevenson et al., Anti-Cancer Drug Design 3, 219–230 (1989).
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vii. Immunokonjugate
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Die
Erfindung betrifft außerdem
Immunokonjugate, die einen Antikörper
umfassen, der an ein zytotoxisches Mittel, wie z.B. an ein chemotherapeutisches
Mittel, Toxin (z.B. ein enzymatisch aktives Toxin bakteriellen,
pilzlichen, pflanzlichen oder tierischen Ursprungs oder Fragmente
davon) oder an ein radioaktives Isotop (d.h., Radiokonjugat) konjugiert
ist.
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Bei
der Erzeugung derartiger Immunokonjugate zweckdienliche chemotherapeutische
Mittel sind oben beschrieben worden. Enzymatisch aktive Toxine und
Fragmente davon, die verwendet werden können, umfassen Diphtherie A-Kette,
nicht bindende Fragmente von Diphtherie-Toxin, Exotoxin A-Kette
(aus Pseudomonas aeruginosa), Ricin A-Kette, Abrin A-Kette, Modeccin
A-Kette, Alpha-Sarcin, Aleurites fordii-Proteine, Dianthin-Proteine, Phytolaca
americana-Proteine (PAPI; PAPII und PAPS), Momordica-Charantia-Inhibitor,
Curcin, Crotin, Sapaonaria-officinalis-Inhibitor, Gelonin, Mitogellin,
Restrictocin, Phenomycin, Enomycin und die Tricothecene. Eine Vielzahl
von Radionukliden ist zur Produktion radiokonjugierter Antikörper verfügbar. Beispiele umfassen 212BI,131I, 131In, 90Y und 186Re.
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Konjugate
des Antikörpers
und zytotoxischen Mittels werden unter Verwendung einer Vielzahl
bifunktioneller Proteinkopplungsmittel hergestellt, wie z.B. N-Succinimidyl-3-(2-pyridyldithiol)propionat
(SPDP), Iminothiolan (IT), bifunktionelle Derivate von Imidoestern
(wie z.B. Dimethyladipimidat HCl), aktive Ester (wie z.B. Disuccinimidylsuberat),
Aldehyde (wie z.B. Glutaraldehyd), Bis-azido-Verbindungen (wie z.B.
Bis-(p-azidobenzoyl)hexandiamin),
Bis-diazonium-Derivate (wie z.B. Bis-(p-diazoniumbenzoyl)-ethylendiamin), Diisocyanate (wie
z.B. Toylen-2,6-diisocyanat) und bis-aktive Fluorverbindungen (wie
z.B. 1,5-Difluor-2,4-dinitrobenzol). Beispielsweise kann ein Ricin-Immunotoxin
wie in Vitetta et al., Science 238, 1098 (1987) beschrieben hergestellt
werden. Kohlenstoff-14-markierte 1-Isothiocyanatobenzyl-3-methyldiethylen-triaminpentaessigsäure (MX-DTPA)
ist ein beispielhaftes Chelatierungsmittel für die Konjugation eines Radionuklids
an einen Antikörper.
Siehe WO 94/11026.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann der Antikörper
an einen „Rezeptor" (wie z.B. Streptavidin)
zur Verwertung beim Tumor-Pretargeting konjugiert werden, worin
das Antikörper-Rezeptor-Konjugat
an den Patienten verabreicht wird, gefolgt von der Entfernung des
ungebundenen Konjugats aus dem Kreislauf unter Verwendung eines
Clearing-Mittels und anschließender
Verabreichung eines „Liganden" (z.B. Avidin), das
an ein zytotoxisches Mittel (z.B. Radionuklid) konjugiert ist.
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viii. Immunoliposomen
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Die
hierin offenbarten Antikörper
können
auch als Immunoliposomen formuliert werden. Den Antikörper enthaltende
Liposomen werden mittels Verfahren hergestellt, die auf dem Gebiet
der Erfindung bekannt sind, wie z.B. jenen, die in Epstein et al.,
Proc. Natl. Acad. Sci. USA 82, 368 (1985); Hwang et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. USA 77, 4030 (1980); und US-Patenten Nr. 4.485.045 und 4.544.545
beschrieben werden. Liposomen mit erhöhter Zirkulationszeit sind
im US-Patent Nr. 5.013.556 offenbart.
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Insbesondere
zweckdienliche Liposomen können
mittels Umkehrphasen-Verdampfungsverfahren
mit einer Lipidzusammensetzung erzeugt werden, die Phosphatidylcholin,
Cholesterin und PEG-derivatisiertes Phosphatidylethanolamin (PEG-PE)
umfasst. Liposomen werden durch Filter definierter Porengröße extrudiert,
um Liposomen mit dem gewünschten
Durchmesser zu liefern. Fab'-Fragmente
des Antikörpers
der vorliegenden Erfindung können
wie in Martin et al., J. Biol. Chem. 257, 286–288 (1982) über eine
Disulfid-Austauschreaktion an die Liposomen konjugiert werden. Ein
chemotherapeutisches Mittel (wie z.B. Doxorubicin) ist gegebenenfalls
im Liposom enthalten. Siehe Gabizon et al., J. National Cancer Inst.
(19), 1484 (1989).
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10. Pharmazeutische
Zusammensetzungen
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Antikörper, die
das Produkt eines hierin identifizierten amplifizierten Gens spezifisch
binden, sowie andere Moleküle,
die mittels der hierin vorhergehend offenbarten Screeningtests identifiziert
wurden, können
zur Behandlung von Tumoren, einschließlich Karzinomen in Form pharmazeutischer
Zusammensetzungen verabreicht werden.
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Falls
das vom amplifizierten Gen kodierte Protein intrazellulär vorliegt
und vollständige
Antikörper
als Inhibitoren verwendet werden, sind internalisierende Antikörper bevorzugt.
Jedoch können
auch Lipofektionen oder Liposomen verwendet werden, um den Antikörper oder
ein Antikörperfragment
an Zellen abzugeben. Wo Antikörperfragmente
verwendet werden, ist das kleinste hemmende Fragment bevorzugt,
das spezifisch an die Bindungsdomäne des Zielproteins bindet.
Beispielsweise können
auf Basis der Sequenzen der variablen Regionen eines Antikörpers Peptidmoleküle konstruiert
werden, welche die Fähigkeit
zur Bindung der Ziel-Proteinsequenz beibehalten. Derartige Peptide
können
chemisch synthetisiert und/oder mittels rekombinanter DNA-Technologie
hergestellt werden (siehe z.B. Marasco et al., Proc. Natl. Acad.
Sci. USA 90, 7889–7893 (1993)).
-
Therapeutische
Formulierungen für
die Lagerung des Antikörpers
werden hergestellt, indem der Antikörper mit dem gewünschten
Reinheitsgrad gegebenenfalls mit annehmbaren Trägern, Exzipienten oder Stabilisatoren
vermischt werden (Remington's
Pharmaceutical Sciences, 16. Aufl., A. Osol (Hrsg.) (1980)), und zwar
in Form von lyophilisierten Formulierungen oder wässrigen
Lösungen.
Annehmbare Träger,
Exzipienten oder Stabilisatoren sind für Empfänger bei den eingesetzten Dosierungen
und Konzentrationen nicht toxisch und umfassen Puffer, wie z.B.
Phosphat, Citrat und andere organische Säuren; Antioxidantien, einschließlich Ascorbinsäure und
Methionin; Konservierungsmittel (wie z.B. Octadecyldimethylbenzylammoniumchlorid;
Hexamethoniumchlorid; Benzalkoniumchlorid, Benzethoniumchlorid;
Phenol; Butyl- oder Benzylalkohol; Alkylparabene, wie z.B. Methyl-
oder Propylparaben; Catechol; Resorcinol; Cyclohexanol; 3-Pentanol;
und m-Cresol); niedermolekulare (weniger als etwa 10 Reste) Polypeptide;
Proteine, wie z.B. Serumalbumin, Gelatine oder Immunglobuline; hydrophile
Polymere, wie z.B. Polyvinylpyrrolidon; Aminosäuren, wie z.B. Glycin, Glutamin, Asparagin,
Histidin, Arginin oder Lysin; Monosaccharide, Disaccharide und andere
Kohlenhydrate, einschließlich
Glucose, Mannose oder Dextrine; Chelatierungsmittel, wie z.B. EDTA;
Zucker, wie z.B. Sucrose, Mannitol, Trehalose oder Sorbitol; salzbildende
Gegenionen, wie z.B. Natrium; Metallkomplexe (z.B. Zn-Protein-Komplexe);
und/oder nichtionische Tenside, wie z.B. TWEENTM,
PLURONICSTM oder Polyethylenglykol (PEG).
-
Nicht-Antikörper-Verbindungen,
die von den Screeningtests der vorliegenden Erfindung identifiziert wurden,
können
auf analoge Weise unter Verwendung von Standardtechniken formuliert
werden, die auf dem Gebiet der Erfindung wohlbekannt sind.
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Die
Formulierung hierin kann außerdem
mehr als eine aktive Verbindung enthalten, die für die jeweilige behandelte
Indikation notwendig sind, vorzugsweise jene mit komplementären Aktivitäten, welche
sich gegenseitig nicht nachteilig beeinflussen.
-
Alternativ
dazu oder zusätzlich
kann die Zusammensetzung ein zytotoxisches Mittel, Cytokin oder wachstumshemmendes
Mittel umfassen. Derartige Moleküle
sind in geeigneter Weise in Kombination in Mengen vorhanden, die
für den
beabsichtigten Zweck wirksam sind.
-
Der
aktive Bestandteil kann auch in Mikrokapseln eingeschlossen sein,
die beispielsweise durch Koazervierungstechniken oder durch Grenzflächenpolymerisation,
beispielsweise Hydroxymethylcellulose- oder Gelatine-Mikrokapseln
bzw. Poly(methylmethacrylat)-Mikrokapseln, in kolloidalen Abgabesystemen
(beispielsweise Liposomen, Albumin-Mikrokügelchen, Mikroemulsionen, Nanopartikeln
und Nanokapseln) oder in Markoemulsionen hergestellt werden. Derartige
Techniken werden in Remington's
Pharmaceutical Sciences, 16. Aufl., A. Osol (Hrsg.) (1980) offenbart.
-
Die
zur In-vivo-Verabreichung verwendeten Formulierungen müssen steril
sein. Dies kann leicht mittels Filtration durch Sterilfiltrationsmembranen
erzielt werden.
-
Es
können
Präparate
mit nachhaltiger Freisetzung hergestellt werden. Geeignete Beispiele
von Präparaten
mit nachhaltiger Freisetzung umfassen semipermeable Matrices fester
hydrophober Polymere, die den Antikörper enthalten, wobei die Mat rices
in Form von Formteilen, z.B. Filmen oder Mikrokapseln vorliegen. Beispiele
von Matrices für
nachhaltige Freisetzung umfassen Polyester, Hydrogele (beispielsweise
Poly(2-hydroxyethl-methacrylat) oder Poly(vinylalkohol)), Polylactide
(US-Patent Nr. 3.773.919), Copolymere von L-Glutaminsäure und γ-Ethyl-L-glutamat,
nicht abbaubares Ethylenvinylacetat, abbaubare Milchsäure-Glykolsäure-Copolymere,
wie z.B. das LUPRON DEPOTTM (injizierbare
Mikrokügelchen,
die aus Milchsäure-Glykolsäure-Copolymer
und Leuprolid-Acetat zusammengesetzt sind) und Poly-D-(–)-3-hydroxybuttersäure. Während Polymere,
wie z.B. Ethylenvinylacetat und Milchsäure-Glykolsäure die Freisetzung von Molekülen für über 100 Tage
ermöglichen,
setzen gewisse Hydrogele Protein über kürzere Zeiträume frei. Wenn verkapselte
Antikörper
für lange
Zeit im Körper
verbleiben, können
sie als Ergebnis der Exposition mit Feuchtigkeit bei 37°C denaturieren
oder aggregieren, was in einem Verlust biologischer Aktivität und möglichen
Veränderungen
der Immunogenität
resultiert. Es können
rationale Strategien zur Stabilisierung in Abhängigkeit vom beteiligten Mechanismus
entwickelt werden. Wenn beispielsweise der Aggregationsmechanismus
als Bildung intermolekularer S-S-Bindungen über Thio-Disulfid-Austausch
erkannt wird, kann eine Stabilisierung durch Modifizieren von Sulfhydrylresten,
Lyophilisieren aus sauren Lösungen,
Kontrolle des Feuchtegehalts, Verwendung geeigneter Zusätze und
Entwickeln spezieller Polymermatrix-Zusammensetzungen erzielt werden.
-
11. Behandlungsverfahren
-
Es
ist vorgesehen, dass die Antikörper
und andere Anti-Tumor-Verbindungen der vorliegenden Erfindung verwendet
werden können,
um verschiedene Konditionen zu behandeln, einschließlich jene,
die durch Überexpression
und/oder Aktivierung der hierin identifizierten, amplifizierten
Gene gekennzeichnet sind. Mit derartigen Antikörpern oder anderen, kleine
organische und anorganische Molekülen, Peptide, Antisense-Moleküle usw.
umfassenden, jedoch nicht darauf beschränkten Verbindungen zu behandelnde
beispielhafte Konditionen oder Störungen umfassen gutartige oder
bösartige
Tumoren (z.B. Nieren-, Leber-, Blasen-, Brust-, Magen-, Eierstock-,
Dickdarm-Mastdarm-, Prostata-, Pankreas-, Ling-, Vulva-, Schilddrüsen-Karzinome; Sarkome;
Glioblastome; und verschiedene Kopf- und Halstumore); Leukämien und
Lymphmalignitäten;
andere Störungen,
wie z.B. Neuronen-, Glia-, Astrozyten-, Hypothalamus- und andere
Drüsen-,
Makrophagen-, Epithel-, Stroma und Blastozölen-Störungen;
und entzündliche,
angiogene und immunologische Störungen.
-
Die
Anti-Tumor-Mittel der vorliegenden Erfindung, z.B. Antikörper, werden
einem Säugetier,
vorzugsweise einem Menschen nach bekannten Verfahren, wie z.B. intravenöser Verabreichung
als Bolus- oder kontinuierliche Infusion über einen Zeitraum durch intramuskuläre, intraperitoneale,
intrazerebrospinale, subkutane, intraartikuläre, intrasynoviale, orale,
topische oder inhalative Wege verabreicht. Die intravenöse Verabreichung
des Antikörpers
wird bevorzugt.
-
Andere
therapeutische Regime können
mit der Verabreichung der Anti-Krebs-Mittel, z.B. Antikörper der
vorliegenden Erfindung kombiniert werden. Beispielsweise kann der
mit derartigen Anti-Krebs-Mitteln zu behandelnde Patient außerdem eine
Bestrahlungstherapie erhalten. Alternativ dazu oder zusätzlich kann
dem Patienten ein chemotherapeutisches Mittel verabreicht werden.
Herstellungs- und Dosierungspläne
für derartige
chemotherapeutische Mittel können
nach Anleitungen des Herstellers verwendet oder vom geübten Praktiker
empirisch ermittelt werden. Herstellungs- und Dosierungspläne für eine derartige
Chemotherapie werden auch in Chemotherapy Service Ed., M. C. Perry,
Williams & Wilkins,
Baltimore, MD (1992) beschrieben. Das chemotherapeutische Mittel
kann der Verabreichung des Anti-Tumor-Mittels, z.B. Antikörpers vorangehen
oder folgen, oder kann gleichzeitig damit verabreicht werden. Der
Antikörper
kann mit einer Anti-Östrogen-Verbindung,
wie z.B. Tamoxifen oder einem Anti-Progesteron, wie z.B. Onapriston
(siehe
EP 616812 ) in
Dosierungen kombiniert werden, die für derartige Moleküle bekannt
sind.
-
Es
kann wünschenswert
sein, außerdem
Antikörper
gegen andere Tumor-assoziierte Antigene zu verabreichen, wie z.B.
Antikörper,
die an den ErbB2-, EGFR-, ErbB3, ErbB4- oder Gefäßendothel-Faktor (VEGF) binden.
Alternativ dazu oder zusätzlich
können
zwei oder mehr Antikörper
dem Patienten verabreicht werden, die dasselbe oder zwei oder mehrere
verschiedene hierin offenbarte Antigene binden. Manchmal kann es
vorteilhaft sein, dem Patienten auch ein oder mehrere Cytokine zu
verabreichen. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Antikörper hierin
gemeinsam mit einem wachstumshemmenden Mittel verabreicht. Beispielsweise
kann das wachstumshemmende Mittel zuerst verabreicht werden, gefolgt
von einem Antikörper der
vorliegenden Erfindung. Jedoch ist die gleichzeitige Verabreichung
oder die Verabreichung des Antikörpers der
vorliegenden Erfindung als Erstes ebenfalls vorgesehen. Geeignete
Dosierungen für
das wachstumshemmende Mittel sind jene, die gegenwärtig verwendet
werden und können
aufgrund der kombinierten Wirkung (Synergie) des wachstumshemmenden
Mittels und des Antikörpers
hierin erniedrigt werden.
-
Zur
Prävention
oder Behandlung einer Krankheit wird die geeignete Dosierung eines
Anti-Tumor-Mittels, z.B. eines Antikörpers hierin von Folgendem
abhängen:
von der Art der wie oben definierten, zu behandelnden Krankheit,
der Schwere und dem Verlauf der Krankheit, davon, ob das Mittel
zu präventiven
oder therapeutischen Zwecken verabreicht wird, von der vorhergehenden
Therapie, der Krankengeschichte und Reaktion auf das Mittel und
dem Ermessen des behandelnden Arztes. Das Mittel wird dem Patienten
in geeigneter Weise auf einmal oder über eine Reihe von Behandlungen
verabreicht.
-
Beispielsweise
sind in Abhängigkeit
von der Art und Schwere der Krankheit ungefähr 1 μg/kg bis 15 mg/kg (z.B. 0,1–20 mg/kg)
Antikörper
eine anfängliche
Kandidat-Dosierung
für die
Verabreichung an den Patienten, sei es beispielsweise durch eine
oder mehrere gesonderte Verabreichungen oder durch kontinuierliche Infusion.
Eine typische tägliche
Dosierung kann in Abhängigkeit
von den oben erwähnten
Faktoren von etwa 1 μg/kg
bis 100 mg/kg oder mehr reichen. Für wiederholte Verabreichungen über mehrere
Tage oder länger wird
die Behandlung in Abhängigkeit
vom Zustand aufrechterhalten, bis eine gewünschte Unterdrückung von Krankheitssymptomen
auftritt. Jedoch können
andere Dosierungsregime zweckdienlich sein. Der Fortschritt dieser
Therapie kann durch herkömmliche
Techniken und Tests leicht überwacht
werden.
-
12. Fertigartikel
-
Ein
Fertigartikel, der Materialien enthält, die zur Diagnose und Behandlung
der oben beschriebenen Störungen
zweckdienlich sind, kann bereitgestellt werden. Der Fertigartikel
umfasst einen Behälter
und ein Etikett. Geeignete Behälter
umfassen beispielsweise Flaschen, Fläschchen, Spritzen und Teströhrchen.
Die Behälter
können
aus eine Vielzahl von Materialien, wie z.B. Glas oder Kunststoff
bestehen. Der Behälter
enthält eine
Zusammensetzung, die zur Diagnose oder Behandlung der Kondition
wirksam ist und kann eine sterile Füllöffnung aufweisen (beispielsweise
kann der Behälter
ein Beutel für
intravenöse
Lösungen
oder ein Fläschchen
sein, das einen von einer subkutanen Injektionsnadel durchstechbaren
Stopfen aufweist). Das aktive Mittel in der Zusammensetzung ist üblicherweise
ein Anti-Tumor-Mittel, das fähig
ist, die Aktivität
des hierin identifizierten Genprodukts zu stören, z.B. ein Antikörper. Das
Etikett, das am Behälter
angebracht oder diesem beigefügt
ist, weist darauf hin, dass die Zusammensetzung zur Diagnose oder
Behandlung der Kondition der Wahl verwendet wird. Der Fertigartikel
kann weiters einen zweiten Behälter
umfassen, der einen pharmazeutisch annehmbaren Puffer, wie z.B.
phosphatgepufferte Salzlösung,
Ringer-Lösung
und Dextrose-Lösung
umfasst. Er kann weiters andere Materialien umfassen, die vom kommerziellen
Standpunkt oder Standpunkt des Verwenders wünschenswert sind, einschließlich andere
Puffer, Verdünner,
Filter, Nadeln, Spritzen und Packungsbeilagen mit Verwendungsanleitungen.
-
13. Diagnose
und Prognose von Tumoren
-
Während Zelloberflächenproteine,
wie z.B. in gewissen Tumoren überexprimierte
Wachstumsrezeptoren hervorragende Ziele für Medikament-Kandidaten oder
Tumor-(z.B. Krebs-)Behandlung
sind, finden dieselben Proteine gemeinsam mit sekretierten, von
den in Tumorzellen amplifizierten Genen kodierten Proteinen weitere
Anwendungen bei der Diagnose und Prognose von Tumoren. Beispielsweise
können
Antikörper,
die gegen Proteinprodukte von in Tumorzellen amplifizierten Genen
gerichtet sind, als Tumor-Diagnostika oder Prognostika verwendet
werden.
-
Beispielsweise
können
Antikörper,
einschließlich
Antikörperfragmente
verwendet werden, um die Expression der von den amplifizierten Genen
kodierten Proteine („Markergenprodukte") qualitativ oder
quantitativ nachzuweisen. Der Antikörper ist vorzugsweise mit einem
nachweisbaren, z.B. fluoreszierenden Marken ausgestattet und die
Bindung kann mittels Lichtmikroskopie, Durchflusszytometrie oder
anderen auf dem Gebiet der Erfindung bekannten Techniken beobachtet
werden. Diese Techniken sind besonders geeignet wenn das amplifizierte
Gen für
ein Zelloberflächenprotein,
z.B. einen Wachstumsfaktor kodiert. Derartige Bindungstests werden
im Wesentlichen wie im obigen Abschnitt 5 beschrieben durchgeführt.
-
Der
In-situ-Nachweis der Antikörperbindung
an die Markergenprodukte kann beispielsweise mittels Immunfluoreszenz
oder Immunelektronenmikroskopie durchgeführt werden. Zu diesem Zweck
wird eine histologische Probe aus dem Patienten entfernt und ein
markierter Antikörper
auf diese vorzugsweise durch Überschichten
der biologischen Probe mit dem Antikörper aufgebracht. Dieses Verfahren
ermöglicht
die Bestimmung der Verteilung des Markergenprodukts im untersuchten
Gewebe. Für
den qualifizierten Fachmann ist offensichtlich, dass eine breite
Vielfalt an histologischen Verfahren für den In-situ-Nachweis leicht
verfügbar
ist.
-
Die
folgenden Beispiele werden ausschließlich zu illustrativen Zwecken
bereitgestellt und beabsichtigen in keiner Weise die Einschränkung des
Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung.
-
Beispiele
-
Im
Handel erhältliche
Reagenzien, auf die in den Beispielen Bezug genommen wird, wurden,
wenn nicht anders angegeben, gemäß den Anleitungen
des Herstellers verwendet. Die Quelle jener Zellen, die in den folgenden
Beispielen und in der gesamten Patentbeschreibung durch ATCC-Zugangsnummern
gekennzeichnet sind, ist die American Type Culture Collection, Manassas,
VA. Wenn nicht anders angegeben, verwendet die vorliegende Erfindung
Standardverfahren der rekombinanten DNA-Technologie, wie z.B. jene,
die hierin oben und in den folgenden Lehrbüchern beschrieben sind: Sambrook
et al., Molecular Cloning: A Laboratory Manual, Cold Spring Harbor
Press, N.Y. (1989); Ausubel et al., Current Protocols in Molecular
Biology, Green Publishing Associates and Wiley Interscience, N.Y.
(1989); Innis et al., PCR Protocols: A Guide to Methods and Applications,
Academic Press Inc., N.Y. (1990); Harlow et al., Antibodies: A Laboratory
Manual, Cold Spring Harbor Press, Cold Spring Harbor (1988); M.
J. Gait, Oligonucleotide Synthesis, IRL Press, Oxford (1984); R.
I. Freshney, Animal Cell Culture (1987); Coligan et al., Current
Protocols in Immunology (1991).
-
Beispiel 1
-
Genamplifikation
-
Dieses
Beispiel zeigt, dass das für
CT-1 kodierende Gen im Genom gewisser menschlicher Lungen- und Dickdarm-Karzinom-Zelllinien
amplifiziert wird. Die Amplifikation ist mit der Überexpression
des Genprodukts assoziiert, was darauf hinweist, dass die CT-1-Proteine
zweckdienliche Ziele für
die therapeutische Intervention bei gewissen Karzinomen, wie z.B.
Dickdarm-, Lungen-, Brust- oder anderen Karzinomen sind. Ein therapeutisches
Mittel kann die Form von Antagonisten der für CT-1 kodierenden Genprodukte
einnehmen, beispielsweise Maus-Mensch-chimäre, humanisierte oder menschliche
Antikörper
gegen ein CT-1-(CT-1-)Polypeptid.
-
Das
Ausgangsmaterial für
das Screening war aus einer Reihe von Karzinomen isolierte genomische DNA.
Die DNA wird z.B. fluorimetrisch exakt quantifiziert. Als negative
Kontrolle wurde DNA aus den Zellen von zehn normalen gesunden Individuen
isoliert, die gepoolt und als Testkontrollen für die Genkopiezahl in gesunden
Individuen verwendet wurden (nicht dargestellt). Der 5'-Nuclease-Test (zum
Beispiel TaqManTM) und die quantitative
Echtzeit-PCR (zum Beispiel ABI Prizm 7700 Sequence Detection SystemTM (Perkin Elmer, Applied Biosystems Division,
Foster City, CA)) wurden verwendet, um Gene aufzufinden, die möglicherweise
bei gewissen Karzinomen amplifiziert werden. Die Ergebnisse wurden
verwendet, um zu ermitteln, ob für
CT-1 kodierende DNA in irgendwelchen der gescreenten primären Lungen- oder Dickdarm-Karzinome
oder Karzinomzelllinien überrepräsentiert
war. Die primären
Lungenkarzinome wurden aus Individuen mit Tumoren des in Tabelle
1 angeführten
Typs und Stadiums erhalten. Eine Erklärung der für die Bezeichnung der in Tabelle
1 aufgezählten
Primärtumoren
und der Primärtumoren
und Zelllinien verwendeten Abkürzungen,
auf die in diesem Beispiel durchwegs Bezug genommen wird, ist oben
gegeben worden. Die Ergebnisse des TagmanTM-Tests sind
in Delta-(Δ-)Ct-Einheiten
angegeben. Eine Einheit entspricht einem PCR-Zyklus oder ungefähr einer
zweifachen Amplifikation im Vergleich zur normalen, zwei Einheiten
entsprechen einer vierfachen, 3 Einheiten einer achtfachen Amplifikation
und so weiter. Die Quantifizierung wurde unter Verwendung von Primern
und einer TagmanTM-Fluoreszenzsonde erlangt, die vom für CT-1 kodierenden
Gen hergeleitet wurde. CT-1-Regionen, die
mit der höchsten
Wahrscheinlichkeit einzigartige Nucleinsäuresequenzen enthalten und
die mit geringster Wahrscheinlichkeit herausgespleißte Introns
aufweisen, sind zur Herleitung von Primer und Sonde bevorzugt, z.B.
eine 3'-untranslatierte Region.
Die Sequenzen für
die Primer und Sonden (vorwärts,
rückwärts und
Sonde), die für
die CT-1-Genamplifikation verwendet wurden, waren die folgenden:
-
-
Die
5'-Nucleasetestreaktion
ist eine auf PCR basierende Fluoreszenztechnik, welche die 5'-Exonucleaseaktivität des Taq-DNA-Polymeraseenzyms
einsetzt, um die Amplifikation in Echtzeit zu beobachten. Es werden
zwei Oligonucleotidprimer verwendet, um ein für eine PCR-Reaktion typisches
Amplicon zu erzeugen. Ein drittes Oligonucleotid oder eine Sonde
wird konstruiert, um die zwischen den beiden PCR-Primern befindliche
Sequenz nachzuweisen. Die Sonde ist vom Taq-DNA-Polymeraseenzym
nicht verlängerbar
und ist mit einem Reporter-Fluoreszenzfarbstoff und einem Quencher-Fluoreszenzfarbstoff
markiert. Eine laserinduzierte Emission aus dem Reporter-Farbstoff wird vom
Quench-Farbstoff gequencht, wenn die beiden Farbstoffe nahe beieinander
liegen, wie es an der Sonde der Fall ist.
-
Während der
Amplifikationsreaktion spaltet das Taq-DNA-Polymeraseenzym die Sonde
auf Templat-abhängige
Weise. Die resultierenden Sondenfragmente dissoziieren in Lösung und
das Signal aus dem freigesetzten Reporter-Farbstoff ist frei von
der Quench-Wirkung des zweiten Fluorophors. Ein Molekül des Reporter-Farbstoffs
wird je neu synthetisiertes Molekül freigesetzt und der Nachweis
des nicht gequenchten Reporter-Farbstoffs stellt die Basis für die quantitative
Interpretation der Daten bereit.
-
Die
5'-Nuclease-Prozedur
wird an einem quantitativen Echtzeit-PCR-Gerät durchgeführt, wie z.B. der ABI Prism
7700TM Sequence Detection. Das System besteht
aus einem Thermocycler, Laser, einer Kamera mit hochauflösendem Bildpunktfeld
(CCD-Kamera) und
einem Computer. Das System amplifiziert Proben im 96-Napf-Format
am Thermocycler. Während
der Amplifikation wird das laserinduzierte Fluoreszenzsignal in Echtzeit
durch Faseroptikleitungen für
alle 96 Näpfe
gesammelt und an der CCD-Kamera detektiert. Das System umfasst Software
zum Betrieb des Geräts
und zur Datenanalyse.
-
5'-Nucleasetestdaten
werden anfänglich
als Ct oder Schwellenwert-Zyklus ausgedrückt. Dieser ist als jener Zyklus
definiert, bei dem das Reporter-Signal über das Hintergrundausmaß der Fluoreszenz
hinaus akkumuliert. Die ΔCt-Werte
werden als quantitative Messung der relativen Anzahl an Anfangskopien
einer bestimmten Zielsequenz in einer Nucleinsäure beim Vergleich von Karzinom-DNA-Ergebnissen
mit DNA-Ergebnissen normaler menschlicher DNA verwendet.
-
Tabelle
1 beschreibt das Stadium, T-Stadium und N-Stadium verschiedener
Primärtumoren,
die verwendet wurden, um die CT-1-Verbindungen der Erfindung zu
screenen.
-
Tabelle
1 Primäre Lungen-
und Dickdarm-Tumorprofile
-
DNA-Herstellung:
-
DNA
wurde aus kultivierten Zelllinien, Primärtumoren und normalem menschlichen
Blut hergestellt. Die Isolierung wurde unter Verwendung von Reinigungsset,
Pufferset und Protease (alle von Quiagen) nach den Anleitungen des
Herstellers und der unten stehenden Beschreibung durchgeführt.
-
Zellkulturlyse:
-
Zellen
wurden in einer Konzentration von 7,5 × 108 pro
Spitze gewaschen und trypsinisiert und mittels Zentrifugation bei
1.000 Upm für
5 Minuten bei 4°C
pelletiert, gefolgt von nochmaligem Waschen mit ½ Volumen PBS und neuerlicher
Zentrifugation. Die Pellets wurden ein drittes Mal gewaschen, die
suspendierten Zellen gesammelt und 2 × mit PBS gewaschen. Die Zellen
wurden dann in 10 ml PBS suspendiert. Puffer C1 wurde bei 4°C äquilibriert.
Quiagen-Protease Nr. 19155 wurde in 6,25 ml kaltes ddH2O
auf eine Endkonzentration von 20 mg/ml verdünnt und bei 4°C äquilibriert.
10 ml G2-Puffer wurde durch Verdünnen
von Quiagen-RNAse A-Stammlösung
(100 mg/ml) auf eine Endkonzentration von 200 μg/ml hergestellt.
-
Puffer
C1 (10 ml, 4°C)
und ddH2O (40 ml, 4°C) wurden dann den 10 ml Zellsuspension
zugegeben, durch Kippen vermischt und für 10 Minuten auf Eis inkubiert.
Die Zellkerne wurden mittels Zentrifugation in einem Beckmann-Ausschwingrotor
bei 2.500 Upm bei 4°C
für 15
Minuten pelletiert. Der Überstand
wurde verworfen und die Kerne mit einem Vortex in 2 ml Puffer C1
(bei 4°C)
und 6 ml ddH2O suspendiert, gefolgt von einer
zweiten Zentrifugation bei 2.500 Upm für 15 Minuten bei 4°C. Die Kerne
wurden dann unter Verwendung von 200 μl pro Spitze in Restpuffer resuspendiert.
G2-Puffer (10 ml) wurde den suspendierten Kernen bei schonendem
Vortexen zugegeben. Nach vollständiger
Pufferzugabe wurde mittels Vortex für 30 Sekunden kräftig geschüttelt. Quiagen-Protease
(200 μl,
wie oben angegeben hergestellt) wurde zugegeben und bei 50°C für 60 Minuten
inkubiert. Die Inkubation und Zentrifugation wurde wiederholt bis
die Lysate klar waren (z.B. Inkubieren für weitere 30–60 Minuten,
pelletieren bei 3.000 × g
für 10
Minuten, 4°C).
-
Herstellung und Lyse einer
menschlichen massiven Tumorprobe:
-
Tumorproben
wurden gewogen und in konische 50 ml-Röhrchen gegeben und auf Eis
gehalten. Die Verarbeitung war auf nicht mehr als 250 mg Gewebe
pro Präparation
(1 Spitze/Präparation)
beschränkt.
Die Protease-Lösung
wurde durch Verdünnen
in 6,25 ml kaltem ddH2O auf eine Endkonzentration
von 20 mg/ml frisch hergestellt und bei 4°C gelagert. G2-Puffer (20 ml)
wurde durch Verdünnen
von DNAse A auf eine Endkonzentration von 200 mg/ml hergestellt
(aus einer Stammlösung
mit 100 mg/ml). Das Tumorgewebe wurde in 19 ml G2-Puffer für 60 Sekunden
unter Verwendung der großen
Spitze des Polytrons in einer Laminar-TC-Werkbank homogenisiert,
um die Inhalation von Aerosolen zu vermeiden, und auf Raumtemperatur
gehalten. Zwischen den Proben wurde das Polytron durch Zentrifugieren
bei 2 × 30
Sekunden jeweils in 2 l ddH2O, gefolgt von
G2-Puffer (50 ml) gereinigt. Falls nach wie vor Gewebe an der Generator-Spitze
vorhanden war, wurde der Apparat zerlegt und gereinigt.
-
Quiagen-Protease
(wie oben angegeben hergestellt, 1,0 ml) wurde zugegeben, gefolgt
von Vortexen und Inkubation bei 50°C für 3 Stunden. Die Inkubation
und Zentrifugation wurde wiederholt bis die Lysate klar waren (z.B.
Inkubieren für
weitere 30–60
Minuten, pelletieren bei 3.000 × g
für 10
Minuten, 4°C).
-
Herstellung
und Lyse von menschlichem Blut
-
Blut
wurde freiwilligen gesunden Spendern unter Verwendung von standardmäßigen Infektionsmittel-Protokollen
abgenommen und in 10 ml Proben je Spitze titriert. Quiagen-Protease
wurde durch Verdünnen in
6,25 ml kaltem ddH2O auf eine Endkonzentration
von 20 mg/ml frisch hergestellt und bei 4°C gelagert. G2-Puffer wurde
durch Verdünnen
von RNAse A auf eine Endkonzentration von 200 μg/ml aus einer Stammlösung mit
100 mg/ml hergestellt. Das Blut (10 ml) wurde in ein konisches 50
ml-Röhrchen
gegeben und es wurden 10 ml C1-Puffer und 30 ml ddH2O
zugegeben (beide vorher auf 4°C äquilibriert)
und die Komponenten durch Kippen vermischt und für 10 Minuten auf Eis gehalten.
Die Kerne wurden mit einem Beckman- Ausschwingrotor bei 2.500 Upm, 4°C für 15 Minuten
pelletiert und der Überstand
verworfen. Mit einem Vortex wurden die Kerne in 2 ml C1-Puffer (4°C) und 6
ml ddH2O (4°C) suspendiert. Das Vortexen
wurde wiederholt, bis das Pellet weiß war. Die Kerne wurden dann
unter Verwendung einer 200 ml-Spitze in den Restpuffer suspendiert.
G2-Puffer (10 ml) wurde den suspendierten Pellets unter sanftem
Vortexen zugegeben, gefolgt von kräftigem Vortexen für 30 Sekunden.
Quiagen-Protease
wurde zugegeben (200 μl)
und bei 50°C
für 60
Minuten inkubiert. Die Inkubation und Zentrifugation wurde wiederholt,
bis die Lysate klar waren (z.B. Inkubieren für weitere 30–60 Minuten,
pelletieren bei 3.000 × g
für 10
Minuten, 4°C).
-
Reinigung der geklärten Lysate:
-
(1) Isolierung genomischer
DNA
-
Genomische
DNA wurde mit 10 ml QBT-Puffer äquilibriert
(1 Probe je Maxi-Spitzen-Präparat).
QF-Elutionspufter wurde be 50°C äquilibriert.
Die Proben wurden für
30 Sekunden gevortext, anschließend
auf Äquilibrierungsspitzen
aufgegeben und mittels Gravitation entleert. Die Spitzen wurden
mit 2 × 15
ml QC-Puffer gewaschen. Die DNA wurde in silanisierte, autoklavierte
30 ml-Cortex-Röhrchen
mit 15 ml QF-Puffer (50°C)
eluiert. Isopropanol (10,5 ml) wurde jeder Probe zugegeben, die
Röhrchen
mit Paraffin verschlossen und durch wiederholtes Kippen vermischt,
bis die DNA präzipitierte.
Die Proben wurden durch Zentrifugation im SS-34-Rotor bei 15.000
Upm für
10 Minuten bei 4°C
pelletiert. Die Lage des Pellets wurde markiert, der Überstand
verworfen und 10 ml 70%iges Ethanol (4°C) zugegeben. Die Proben wurden
wiederum durch Zentrifugation am SS-34-Rotor bei 10.000 Upm für 10 Minuten
bei 4°C
pelletiert. Die Lage des Pellets wurde markiert und der Überstand
verworfen. Die Röhrchen
wurden dann in einem Trockengestell auf die Seite gelegt und 10 Minuten
bei 37°C
getrocknet, wobei darauf geachtet wurde, die Proben nicht zu stark
zu trocknen.
-
Nach
dem Trocknen wurden die Pellets in 1,0 ml TE (pH 8,5) aufgelöst und für 1–2 Stunden
bei 50°C aufbewahrt.
Die Proben wurden über
Nacht bei 4°C
gehalten, wo bei sich das Auflösen
fortsetzte. Die DNA-Lösung
wurde dann in 1,5 ml-Röhrchen
mit einer Injektionsnadel Nr. 26 an einer Tuberkulinspritze überführt. Die Überführung wurde
5-mal wiederholt, um die DNA zu scheren. Die Proben wurden dann
für 1–2 Stunden
bei 50°C
aufbewahrt.
-
Quantifizierung genomischer
DNA und Herstellung für
den Genamplifikationstest:
-
Die
DNA-Mengen in jedem Röhrchen
wurden mittels standardmäßiger A260,A280-Spektralphotometrie bei
einer Verdünnung
von 1:20 (5 μl
DNA + 95 μl
ddH2O) unter Verwendung der 0,1 ml-Quarzküvetten im
Beckman-Spektralphotometer DU640 quantifiziert. Die A260/A280-Verhältnisse
lagen im Bereich von 1,8–1,9.
Jede DNA-Probe wurde
dann auf ungefähr
200 ng/ml in TE (pH 8,5) weiter verdünnt. Falls das Ausgangsmaterial hochkonzentriert
war (etwa 700 ng/μl),
wurde das Material bis zur Resuspension für mehrere Stunden bei 50°C aufbewahrt.
-
Eine
fluorimetrische DNA-Quantifizierung wurde dann am verdünnten Material
(20–600
ng/ml) durchgeführt,
wobei die wie unten angegeben modifizierten Richtlinien des Herstellers
verwendet wurden. Dies wurde erzielt, indem ein Fluorometer DyNA
Quant 200 von Hoeffer für
etwa 15 Minuten aufgewärmt
wurde. Die Hoechst-Farbstoff-Arbeitslösung (Nr.
H33258, 10 μl,
hergestellt innerhalb von 12 Stunden der Verwendung) wurde in 100
ml 1 × TNE-Puffer
verdünnt.
Eine 2 ml-Küvette
wurde mit der Fluorometer-Lösung
gefüllt,
in das Gerät
gegeben und das Gerät
auf Null abgeglichen. pGEM 3Zf(+) (2 μl, Charge Nr. 360851026) wurde
zu 2 ml Fluorometer-Lösung zugegeben
und auf 200 Einheiten kalibriert. Weitere 2 μl pGEM 3Zf(+)-DNA wurden dann getestet
und die Messung bei 400 +/– 10
Einheiten bestätigt.
Jede Probe wurde dann zumindest in dreifacher Ausführung gemessen.
Wenn 3 Proben innerhalb von 10% lagen, wurde ihr Mittelwert genommen
und dieser Wert als Quantifizierungswert verwendet.
-
Die
fluorimetrisch ermittelte Konzentration wurde dann verwendet, um
jede Probe auf 10 ng/μl
in ddH2O zu verdünnen. Dies wurde gleichzeitig
an allen Templat-Proben
für einen
einzigen TaqManTM-Plattentest vorgenommen
und mit ausreichend Material zur Durchführung von 500–1.000 Tests.
Die Proben wurden in dreifacher Ausführung mit TaqmanTM-Primern
und B-Actin- sowie GAPDH-Sonde an einer einzigen Platte mit normaler
menschlicher DNA und Kontrollen ohne Templat getestet. Die verdünnten Proben
wurden unter der Voraussetzung verwendet, dass der von der Test-DNA
subtrahierte Ct-Wert normaler menschlicher DNA +/– 1 Ct betrug.
Die verdünnte,
chargenqualifizierte genomische DNA wurde in 1 ml-Aliquoten bei –80°C gelagert.
Aliquote, die anschließend
im Genamplifikationstest zu verwenden waren, wurden bei 4°C gelagert.
Jedes 1 ml-Aliquot reicht für
8–9 Platten
oder 64 Tests aus.
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Genamplifikationstest
-
Die
CT-1-(Cardiotrophin-1-)Verbindungen der Erfindung wurden in den
folgenden Primärtumoren
gescreent und die resultierenden ΔCt-Werte
sind in Tabelle 2 angegeben.
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Tabelle
2 Screening
von DNA58125-ΔCt-Werten
in Lungen- und Dickdarm-Primärtumormodellen
-
CT-1:
-
CT-1
(Cardiotrophin-1, DNA58125) wurde mit Gerüst- sowie Epizentrum-Kartierung
nachgeprüft,
und zwar unter Verwendung von aus dem obigen anfänglichen Screening gewählten Tumoren. 3–8 und Tabellen
3–5 stellen
die Ergebnisse der Chromosom 16-Kartierung oder Gerüst-Marker
in Lungen- und Dickdarmtumoren bereit. Die Gerüst-Marker sind ungefähr alle
20 Megabasen lokalisiert und wurden als Kontrollen zur Ermittlung
der Amplifikation verwendet. Tabellen 6–8 und 9–12 zeigen
die Ergebnisse der Chromosom 16-Kartierung der Epizentrum-Marker
nahe DNA58125.
-
-
Die ΔCt-Werte
der oben beschriebenen Gerüst-Marker
entlang Chromosom 16 im Vergleich zu CT-1 sind für ausgewählte Lungen- und Dickdarmtumoren
in Tabelle 4 bzw. 5 angegeben.
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Tabelle
4 Amplifikation
von Gerüst-Markern
im Vergleich zur DNA58125 im Lungentumor
-
3 und 4 stellen
eine dreidimensionale grafische Darstellung der Daten in Tabelle
4, Panel 1 bzw. 2 bereit. Die Lungentumoren sind entlang der x-Achse
aufgetragen, die Marker und DNA58125 sind entlang der z-Achse aufgetragen
und die relative Amplifikation des Chromosoms 16 in der Region des
Markers ist entlang der y-Achse durch die Höhe des Balkens angegeben. 5 ist
ein zweidimensionales Balkendiagramm, das die Daten in Tabelle 4
für DNA58125
zusammenfasst und zeigt, dass die für CT-1 kodierende chromosomale
DNA in einigen der Lungentumoren amplifiziert ist (mittlere ΔCt-Werte über 1,0
sind einfach unterstrichen und Werte über 2,0 sind doppelt unterstrichen).
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Tabelle
5 Amplifikation
von Gerüst-Markern
im Vergleich zur DNA58125 in Dickdarmtumoren
-
6 und 7 stellen
eine dreidimensionale grafische Darstellung der Daten in Tabelle
5, Panel 1 bzw. 2 bereit. Die Dickdarmtumoren sind entlang der x-Achse
aufgetragen, die Marker und DNA58125 sind entlang der z-Achse aufgetragen
und die relative Amplifikation des Chromosoms 16 in der Region des
Markers ist entlang der y-Achse
durch die Höhe
des Balkens angegeben. 8 ist ein zweidimensionales
Balkendiagramm, das die Daten in Tabelle 5 für DNA58125 zusammenfasst und
zeigt, dass die für
CT-1 kodierende chromosomale DNA in mehreren der Dickdarmtumoren
amplifiziert ist (mittlere ΔCt-Werte über 1,0
sind einfach unterstrichen und Werte über 2,0 sind doppelt unterstrichen).
-
Tabelle
6 beschreibt die Epizentrum-Marker, die in Verbindung mit CT-1 (DNA58125)
eingesetzt wurden. Diese Marker befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft
zur DNA58125 und werden verwendet, um den Amplifikationsstatus der
Region von Chromosom 16 festzustellen, in dem sich die DNA58125
befindet. Der Abstand zwischen einzelnen Markern wird in Centi-Rays
gemessen, die eine Strahlungsbruchstellen-Einheit ist, die ungefähr einer
Bruchwahrscheinlichkeit von 1 zwischen zwei Markern gleichkommt.
Ein cR entspricht sehr grob geschätzt 20 Kilobasen. Der Marker
SHGC-36123 ist der Marker, von dem gefunden wurde, dass er demjenigen
Ort am Chromosom am nächsten
steht, an dem DNA58125 am besten mit der Kartierung übereinstimmt.
Jedoch versagten die TaqmanTM-Primer und
Sonden für
SHGC-2726 in unserem Test aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang
mit der PCR.
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Tabelle
6 Epizentrum-Marker
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Tabelle
7 gibt die ΔCt-Werte
für Ergebnisse
der Epizentrum-Kartierung im Vergleich zur DNA58125 in Lungentumoren
an, welche die relative Amplifikation in derjenigen Region anzeigen,
die sich unmittelbarer am tatsächlichen
Ort der DNA58125 entlang Chromosom 16 befindet.
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Tabelle
7 Amplifikation
von Epizentrum-Markern im Vergleich zur DNA58125 in Lungentumoren
-
Tabelle
8 gibt die ΔCt-Werte
für Ergebnisse
der Epizentrum-Kartierung im Vergleich zur DNA58125 in Lungentumoren
an, welche die relative Amplifikation in derjenigen Region anzeigen,
die sich unmittelbarer am tatsächlichen
Ort der DNA58125 entlang Chromosom 16 befindet.
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Tabelle
8 Amplifikation
von Epizentrum-Markern im Vergleich zur DNA58125 in Dickdarmtumoren
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Diskussion
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Die ΔCt-Werte
für DNA58125
(CT-1) in einer Vielzahl von Lungen- und Dickdarmtumoren sind in
den Tabellen 2 (anfängliches
Screening), 4 und 5 (welche die Amplifikation mittels Gerüstanalyse
im Vergleich zu Markern anderswo am Chromosom 16 zeigen), 7 und
8 (welche die Amplifikation mittels Epizentrum-Analyse im Vergleich zu
Markern im chromosomalen Bereich zeigen, wo die DNA58125 lokalisiert
ist) sowie in 3–12 angegeben.
Ein ΔCt-Wert > 1 (Werte, die einfach
unterstrichen sind) wurde typischerweise als Schwellenwert für die Bewertung
der Amplifikation verwendet, da dieser Wert eine Verdoppelung der
Genkopieanzahl darstellt. Tabelle 4 weist darauf hin, dass eine
signifikante Amplifikation von DNA58125 in den Lungen-Primärtumoren
LT3, LT12, LT13, LT15, LT17 und LT18 auftrat. Die mittleren ΔCt-Werte für die Lungentumoren
waren 1,02, 1,00, 1,33, 1,83, 1,03 bzw. 1,08. Dies stellt einen
Anstieg von ungefähr
2,0, 2,0, 2,5, 3,6, 2,0 bzw. 2,1 der Genkopieanzahl für die Lungentumoren
im Vergleich zu normalem Gewebe dar.
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Tabelle
5 weist darauf hin, dass eine signifikante Amplifikation von DNA58125
in den Dickdarm-Primärtumoren
CloT2, ColT3, ColT8, ColT10, ColT12, ColT14, ColT15, ColT1, ColT4,
ColT5, ColT6, ColT11 und ColT18 auftrat. Die mittleren ΔCt-Werte
für Dickdarmtumoren
waren 2,27, 1,34, 1,23, 1,74, 1,13, 1,74, 1,30, 1,08, 1,13, 2,17,
1,41, 2,24 bzw. 1,04. Dies stellt einen ungefähr 4,8-, 2,5-, 2,3-, 3,3-,
2,2-, 3,3-, 2,5-, 2,1-, 2,2-, 4,5-, 2,6-, 4,7- bzw. 2,0fachen Anstieg
der Genkopieanzahl für
die Dickdarmtumoren im Vergleich zu normalem Gewebe dar.
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Im
Gegensatz dazu werden die bekanntermaßen am nächsten liegenden Marker (Tabellen
7 und 8) nicht stärker
amplifiziert als DNA58125. Die Amplifikation derjenigen Marker,
die der DNA58125 am nächsten stehen,
erfolgt nicht in einem stärkeren
Ausmaß als
jene der DNA58125. Dies ist ein deutliche Hinweis darauf, dass die
DNA58125 jenes Gen ist, das die Ursache für die Amplifikation der speziellen
Region am Chromosom 16 ist.
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Da
die Amplifikation der DNA58125 (CT-1) in verschiedenen Tumoren auftritt,
spielt sie wahrscheinlich eine signifikante Rolle bei der Tumorbildung
und beim Tumorwachstum. Als Ergebnis kann von Antagonisten (z.B.
Antikörpern),
die sich gegen das von DNA59125 kodierte Protein richten, erwartet
werden, dass sie in der Krebstherapie nützlich sind.
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Beispiel 2
-
In-situ-Hybridisierung
-
Die
In-situ-Hybridisierung ist eine leistungsfähige und vielseitige Technik
zum Nachweis und zur Lokalisierung von Nucleinsäuresequenzen in Zell- oder
Gewebepräparaten.
Sie kann beispielsweise zweckdienlich sein, um Orte der Genexpression
zu identifizieren, die Gewebeverteilung der Transkription zu analysieren,
Virusinfektion zu identifizieren und zu lokalisieren, Veränderungen
der spezifischen mRNA-Synthese
zu verfolgen und die Chromosomen-Kartierung zu unterstützen.
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Die
Gewebeverteilung von Cardiotrophin-1 in menschlichem Gewebe wurde
untersucht in der zugehörigen
US-Anmeldung 08/286.304, angemeldet am 5. August 1994, nunmehr US-Patent
Nr. 5.571.893, erteilt am 5. November 1996, hierin zur Gänze durch
Verweis aufgenommen. Derartige Untersuchungen werden auch von D.
Pennica et al., Cytokine 8(3), 183–9 (1996) beschrieben, die
hierin zur Gänze
durch Verweis aufgenommen ist. Poly (A)+RNA
aus mehreren adulten menschlichen Geweben wurde unter Verwendung
einer Sonde aus Maus-CT-1-cDNA-Klonen gescreent. Blot-Hybridisierung
mit einer 180 bp-Maus-CT-1-Sonde (erstreckend von 19 bp 5' des initiierenden
ATG zur Aminosäure
50) in 20% Formamid, 5 × SSC
bei 42°C
mit einem letzten Waschvorgang in 0,25 × SSC bei 52°C. Von einer
1,7 kb-CT-1-mRNA
wurde gezeigt, dass sie im adulten menschlichen Herzen, Skelettmuskel,
Eierstock, Dickdarm, Prostata und Hoden und in der fötalen Niere
und Lunge exprimiert wird.
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Die
In-situ-Hybridisierung kann auch nach einer optimierten Version
des Protokolls von Lu und Gillett, Cell Vision 1, 169–176 (1994)
unter Verwendung von PCR-erzeugten 33P-markierten Ribosonden durchgeführt werden.
Zusammenfassend werden in Formalin fixierte, in Paraffin eingebettete
menschliche Gewebe geschnitten, vom Paraffin befreit, in Proteinase
K (20 g/ml) für
15 Minuten bei 37°C
deproteiniert und wie von Lu und Gillett, s.o., beschrieben für die In-situ-Hybridisierung
weiterverarbeitet. Eine [33P]-UTP-markierte
Antisense-Ribosonde wird aus einem PCR- Produkt erzeugt und bei 55°C über Nacht
hybridisiert. Die Objektträger werden
in Kernemulsion Kodak NTB2 getaucht und für 4 Wochen exponiert.
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33P-Ribosondensynthese
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6,0 μl (125 mCi) 33P-UTP (Amersham BF 1002, SA < 2.000 Ci/mmol)
wurden mittels Speed-Vac getrocknet.
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Jedem
Röhrchen,
das getrocknetes 33P-UTP enthielt, wurden
die folgenden Bestandteile zugegeben:
2,0 μl 5 × Transkriptionspuffer
1,0 μl DTT (100
mM)
2,0 μl
NTP-Gemisch (2,5 mM : 10 μl;
jeweils 10 mM GTP, CTP und ATP +10 μl H2O)
1,0 μl UTP (50 μM)
1,0 μl Rnasin
1,0 μl DNA-Templat
(1 μg)
1,0 μl H2O
1,0 μl RNA-Polymerase (für PCR-Produkte
T3 = AS, T7 = S, üblicherweise)
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Die
Röhrchen
wurden bei 37°C
für 1 Stunde
inkubiert. 1,0 μl
RQ1-DNase wurden zugegeben, gefolgt von einer Inkubation bei 37°C für 15 Minuten.
90 μl TE
(Tris pH 7,6/1 mM EDTA pH 8,0) wurden zugegeben und das Gemisch
auf DE81-Papier pipettiert. Die verbleibende Lösung wurde auf eine Microcon-50-Ultrafiltrationseinheit
geladen und unter Verwendung von Programm 10 (6 Minuten) zentrifugiert.
Die Filtrationseinheit wurde über
ein zweites Röhrchen
invertiert und unter Verwendung von Programm 2 (3 Minuten) zentrifugiert. Nach
der letzten Zentrifugation zur Gewinnung wurden 100 μl TE zugegeben.
1 μl des
Endprodukts wurde auf DE81-Papier
pipettiert und in 6 ml Biofluor II gezählt.
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Die
Sonde wurde an einem TBE/Harnstoff-Gel laufen gelassen. 1–3 μl der Sonde
oder 5 μl
RNA Mrk III wurden zu 3 μl
Beladungspuffer zugegeben. Nach dem Erhit zen in einem Heizblock
bei 95°C
für drei
Minuten wurde das Gel sofort auf Eis gegeben. Die Näpfe des
Gels wurden gespült,
die Probe aufgegeben und bei 180–250 Volt für 45 Minuten laufen gelassen.
Das Gel wurde in PVD-Folie eingewickelt und bei –70°C im Gefrierschrank für eine Stunde
bis über
Nacht einem XAR-Film mit einer Verstärkerfolie exponiert.
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33P-Hybridisierung
-
Vorbehandlung
gefrorener Schnitte. Die Objektträger wurden dem Gefrierschrank
entnommen, auf Aluminiumschalen gelegt und bei Raumtemperatur für 5 Minuten
aufgetaut. Die Schalen wurden für
5 Minuten bei 55°C
in einen Inkubator gelegt, um die Kondensation zu vermindern. Die
Objektträger
wurden für
10 Minuten in 4% Paraformaldehyd auf Eis in einem Abzug fixiert
und in 0,5 × SSC
für 5 Minuten
bei Raumtemperatur gewaschen (25 ml 20 × SSC + 975 ml SQ-H2O). Nach Deproteinierung in 0,5 μg/ml Proteinase
K für 10
Minuten bei 37°C
(12,5 μl
einer Stammlösung
mit 10 mg/ml in 250 ml vorgewärmtem
RNase-freiem RNAse-Puffer) wurden die Schnitte in 0,5 × SSC für 10 Minuten
bei Raumtemperatur gewaschen. Die Schnitte wurden für jeweils 2
Minuten in 70%, 95%, 100% Ethanol entwässert.
-
Vorbehandlung
von in Paraffin eingebetteten Schnitten. Die Objektträger wurden
vom Paraffin befreit, in SQ-H2O gegeben
und zweimal in 2 × SSC
bei Raumtemperatur für
jeweils 5 Minuten gespült.
Die Schnitte wurden in 20 μg/ml
Proteinase K (500 μl
einer Lösung
mit 10 mg/ml in 250 ml RNase-freiem RNase-Puffer; 37°C, 15 Minuten)
deproteiniert – menschlicher
Embryo, oder 8 × Proteinase
K (100 μl
in 250 ml RNase-Puffer, 37°C,
30 Minuten) – Formalingewebe.
Anschließendes
Spülen
in 0,5 × SSC
und Entwässerung
wurden wie oben beschrieben durchgeführt.
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Vorhybridisierung.
Die Objektträger
wurden in einer mit Box-Puffer (4 × SSC, 50% Formamid) – gesättigtes
Filterpapier ausgekleideten Kunststoffbox ausgelegt. Das Gewebe
wurde mit 50 μl
Hybridisierungspuffer (3,75 g Dextransulfat + 6 ml SQ-H2O)
bedeckt, gevortext und in einer Mikrowelle für 2 Minuten mit gelockerten Kappen
erhitzt. Nach Abkühlen
auf Eis wurden 18,75 ml Formamid, 3,75 ml 20 × SSC und 9 ml SQ-H2O zugegeben, das Gewebe gut gevortext und
bei 42°C
für 1–4 Stunden
inkubiert.
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Hybridisierung.
1,0 × 106 cpm Sonde und 1,0 μl tRNA 850 mg/ml Stammlösung) je
Objektträger
wurden bei 95°C
für 3 Minuten
erhitzt. Die Objektträger
wurden auf Eis gekühlt
und es wurden 48 μl
Hybridisierungspuffer je Objektträger zugegeben. Nach dem Vortexen
wurden 50 μl 33P-gemisch zu 50 μl Vorhybridisierung am Objektträger zugegeben.
Die Objektträger
wurden über
Nacht bei 55°C
inkubiert.
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Waschungen.
Das Waschen wurde für
2 × 10
Minuten mit 2 × SSC,
EDTA bei Raumtemperatur durchgeführt
(400 ml 20 × SSC
+ 16 ml 0,25 M EDTA, Vf = 4 l), gefolgt
von RNase-Behandlung bei 37°C
für 30
Minuten (500 μl
einer Lösung
von 10 mg/ml in 250 ml RNase-Puffer = 20 μg/ml). Die Objektträger wurden
2 × 10 Minuten
mit 2 × SSC,
EDTA bei Raumtemperatur gewaschen. Die Stringenz-Waschbedingungen
waren die folgenden: 2 Stunden bei 55°C, 0,1 × SSC, EDTA (20 ml 20 × SSC +
16 ml EDTA, Vf = 4 l).
-
Beispiel 3
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Verwendung von CT-1 als
Hybridisierungssonde
-
Das
folgende Verfahren beschreibt die Verwendung einer für ein CT-1-Polypeptid
kodierenden Nucleotidsequenz als Hybridisierungssonde.
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DNA,
welche die kodierende Sequenz des CT-1 voller Länge oder reifen CT-1 umfasst
(wie in 1 dargestellt, Seq.-ID Nr.
1 und 2), wird als Sonde eingesetzt, um auf homologe DNAs (wie z.B.
jene, die für
natürlich
vorkommende Varianten von CT-1
kodieren) in menschlichen cDNA-Bibliotheken oder menschlichen genomischen
Gewebe-Genom-Bibliotheken zu screenen.
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Die
Hybridisierung und das Waschen von Filtern, die eine der beiden
Bibliothek-DNAs
enthalten, wird unter den folgenden Stringenzbedingungen durchgeführt. Die Hybridisierung
der radioaktiv markierten, von CT-1 hergeleiteten Sonde an die Filter
wird in einer Lösung
von 50% Formamid, 5 × SSC,
0,1% SDS, 0,1% Natriumpyrophosphat, 50 mM Natriumphosphat, pH 6,8,
2 × Denhardt-Lösung und
10% Dextransulfat bei 42°C für 20 Stunden
durchgeführt.
Das Waschen der Filter wird in einer wässrigen Lösung aus 0,1 × SSC und
0,1% SDS bei 42°C
durchgeführt.
-
DNAs,
welche die gewünschte
Sequenzidentität
mit der für
das Nativsequenz-CR-1 voller Länge
kodierenden DNA aufweisen, können
dann unter Verwendung von Standardtechniken, die auf dem Gebiet
der Erfindung bekannt sind, identifiziert werden.
-
Beispiel 4
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Expression von CT-1 in
E. coli
-
Dieses
Beispiel illustriert die Herstellung einer unglykosylierten Form
von CT-1 mittels rekombinanter Expression in E. coli.
-
Die
für CT-1
kodierende DNA-Sequenz (Seq.-ID Nr. 1) wird zunächst unter Verwendung gewählter PCR-Primer
amplifiziert. Die Primer sollten Restriktionsenzymstellen aufweisen,
die den Restriktionsenzymstellen am gewählten Expressionsvektor entsprechen.
Es kann eine Vielzahl von Expressionsvektoren eingesetzt werden.
Ein Beispiel eines geeigneten Vektors ist pBR322 (aus E. coli stammend;
siehe Bolivar et al., Gene 2, 95 (1977)), der Gene für Ampicillin-
und Tetracyclin-Resistenz enthält.
Der Vektor wird mit Restriktionsenzym verdaut und dephosphoryliert.
Die PCR-amplifizierten
Sequenzen werden dann in den Vektor ligiert. Der Vektor wird vorzugsweise
Sequenzen umfassen, die für
eine Antibiotikum-Resistenzgen-, eine trp-Promotor-, eine Polyhis-Leader-(einschließlich die
ersten sechs STII-Codons, Polyhis-Sequenz und Enterokinase-Spaltstelle)Sequenz,
die für
CT-1 kodierende Region, Lamda-Transkriptionsterminator und ein argU-Gen kodieren.
-
Das
Ligationsgemisch wird dann verwendet, um einen gewählten E.-coli-Stamm
unter Verwendung der in Sambrook et al., s.o., beschriebenen Verfahren
zu transformieren. Transformanten werden aufgrund ihrer Fähigkeit
identifiziert, auf LB-Platten zu wachsen und es werden dann Antibiotika-resistente
Kolonien selektiert. Plasmid-DNA
kann isoliert und mittels Restriktionsanalyse und DNA-Sequenzierung
bestätigt
werden.
-
Selektierte
Klone können über Nacht
in Flüssigmedium,
wie z.B. mit Antibiotika ergänzter
LB-Bouillon gezüchtet
werden. Die Übernacht-Kultur
kann anschließend
verwendet werden, um eine Kultur größeren Maßstabs zu inokulieren. Die
Zellen werden dann auf eine gewünschte
optische Dichte gezüchtet,
währenddessen der
Expressionspromotor angeschaltet wird.
-
Nach
dem Kultivieren der Zellen für
mehrere weitere Stunden können
die Zellen mittels Zentrifugation geerntet werden. Das mittels Zentrifugation
erlangte Zellpellet kann unter Verwendung verschiedener, auf dem Gebiet
der Erfindung bekannter Mittel solubilisiert werden und das solubilisierte
Protein kann dann unter Verwendung einer metallchelatierenden Säule unter
Bedingungen gereinigt werden, welche die feste Bindung des Proteins
ermöglichen.
-
CT-1
wird in E. coli unter Verwendung des folgenden Verfahrens in poly-His-markierter Form exprimiert.
Die für
CT-1 kodierende DNA wird zunächst
unter Verwendung gewählter
PCR-Primer amplifiziert. Die Primer enthalten Restriktionsenzymstellen,
die den Restriktionsenzymstellen am gewählten Expressionsvektor entsprechen,
und andere zweckdienliche Sequenzen, die für eine effiziente und verlässliche
Translationsinitiation, schnelle Reinigung an einer metallchelatierenden
Säule und
proteolytische Entfernung mit Enterokinase sorgen. Die PCR-amplifizierten,
poly-His-markierten Sequenzen werden dann in einen Expressionsvektor
ligiert, der dann verwendet wird, um einen auf Stamm 52 (W3110 fuhA(tonA)
Ion galE rpoHts(htpTrs) clpP(lacIq)) basierenden E.-coli-Wirt zu
transformieren. Transformanten werden zuerst in 50 mg/ml Carbenicillin enthaltendem
LB bei 30°C
unter Schütteln
gezüchtet,
bis eine O. D. 600 von 3–5
erreicht ist. Die Kulturen wurden dann 50- bis 100fach in CRAP-Medium (hergestellt
durch Vermischen von 3,57 g (NH4)SO4, 0,71 g Natriumcitrat·2H2O,
1,07 g KCl, 5,36 g Difco-Hefeextrakt, 5,36 g Sheffield-Hycase SF in 500
ml Wasser, sowie 110 mM MPOS, pH 7,3, 0,55% (Gew./Vol.) Glucose
und 7 mM MgSO4) verdünnt und für ungefähr 20–30 Stunden bei 30°C unter Schütteln gezüchtet. Es
werden Proben entnommen, um die Expression mittels SDS-PAGE-Analyse
zu verifizieren und der Hauptanteil der Kultur wird zentrifugiert,
um die Zellen zu pelletieren. Zellpellets werden bis zur Reinigung
und Neufaltung eingefroren.
-
E.-coli-Paste
aus Fermentationen von 0,5 bis 1 l (6–10 g Pellets) wird in 10 Volumina
(Gew./Vol.) 7 M Guanidin, 20 mM Tris-Puffer, pH8, resuspendiert.
Festes Natriumsulfit und Natriumtetrathionat werden zugegeben, bis
eine Endkonzentration von 0,1 M bzw. 0,02 M erreicht ist und die
Lösung über Nacht
bei 4°C
gerührt.
Dieser Schritt resultiert in einem denaturierten Protein, bei dem
alle Cysteinreste durch Sulfitolierung blockiert sind. Die Lösung wird
bei 40.000 Upm in einer Beckman-Ultrazentrifuge
für 30
Minuten zentrifugiert. Der Überstand
wird mit 3–5
Volumina Metallchelatsäulenpuffer
(6 M Guanidin, 20 mM Tris, pH 7,4) verdünnt und zur Klärung durch
0,22-μm-Filter
filtriert. Der geklärte
Extrakt wird auf eine im Metallchelatsäulenpuffer äquilibrierte 5 ml-Qiagen-Ni-NTA-Metallchelatsäule aufgegeben.
Die Säule
wird mit weiterem Puffer gewaschen, der 50 mM Imidazol (Calbiochem,
Utrol-Qualität), pH 7,4
enthält.
Das Protein wird mit 250 mM Imidazol enthaltendem Puffer eluiert.
Das gewünschte
Protein enthaltende Fraktionen werden vereinigt und bei 4°C gelagert.
Die Proteinkonzentration wird durch Absorption bei 280 nm unter
Verwendung des auf Basis seiner Aminosäuresequenz berechneten Extinktionskoeffizienten
abgeschätzt.
-
Die
Proteine werden neu gefaltet, indem die Probe langsam in frisch
hergestelltem Neufaltungspuffer verdünnt wird, der aus 20 mM Tris,
pH 8,6, 0,3 M NaCl, 2,5 M Harnstoff, 5 mM Cystein, 20 mM Glycin
und 1 mM EDTA besteht. Neufaltungs-Volumina werden so gewählt, dass
die Protein-Endkonzentration zwischen 50 und 100 Mikrogramm/ml liegt.
Die Neufaltungslösung
wird bei 4°C
für 12–16 Stunden
sanft gerührt.
Die Neufaltungsreaktion wird durch Zugabe von TFA auf eine Endkon zentration
von 0,4% (pH von ungefähr
3) gequencht. Vor der weiteren Reinigung des Proteins wird die Lösung durch
ein 0,22-μm-Filter
filtriert und es wird Acetonitril auf eine Endkonzentration von
2–10%
zugegeben. Das neugefaltete Protein wird an einer Poros R1/H-Umkehrphasensäule unter
Verwendung eines mobilen Puffers von 0,1% TFA mit Elution mit einem
Gradienten von Acetonitril von 10 bis 80% chromatographiert. Aliquote
von Fraktionen mit A280-Absorption werden an
SDS-Polyacrylamidgelen
analysiert und Fraktionen, die homogenes neugefaltetes Protein enthalten,
werden vereinigt. Im Allgemeinen werden die richtig gefalteten Spezies
der meisten Proteine bei den niedrigsten Acetonitril-Konzentrationen
eluiert, da jene Spezies die kompaktesten sind und ihr hydrophober
Innenbereich von der Wechselwirkung mit dem Umkehrphasenharz abgeschirmt
ist. Aggregierte Spezies werden üblicherweise
bei höheren
Acetonitril-Konzentrationen eluiert. Zusätzlich zur Auftrennung fehlgefalteter
Proteinformen von der gewünschten
Form entfernt der Umkehrphasenschritt auch Endotoxin aus den Proben.
-
Fraktionen,
welche die gewünschten
gefalteten CT-1-Proteine enthalten, werden vereinigt und das Acetonitril
mit einem leichten, auf die Lösung
gerichteten Stickstoffstrom entfernt. Proteine werden in 20 mM Hepes,
pH 6,8, mit 0,14 M Natriumchlorid und 4% Mannit mittels Dialyse
oder Gelfiltration unter Verwendung von in Formulierungspuffer äquilibrierten
G25 Superfine-(Pharmacia)Harzen formuliert und sterilfiltriert.
-
Beispiel 5
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Expression von CT-1 in
Säugetierzellen
-
Dieses
Beispiel illustriert die Herstellung einer glykosylierten Form von
CT-1 mittels rekombinanter Expression in Säugetierzellen.
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Der
Vektor pRK5 (siehe
EP 307.247 ,
veröffentlicht
am 15. März
1989) wird als Expressionsvektor eingesetzt. Gegebenenfalls wird
die CT-1-DNA in pRK5 mit gewählten
Restriktionsenzymen ligiert, um die Insertion der CT-1-DNA unter
Verwendung von Ligationsverfahren, wie z.B. jenen, die in Sambrook
et al., s.o., beschrieben sind, zu ermöglichen. Der resultierende
Vektor wird pRK5-CT-1 genannt.
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In
einer der Ausführungsformen
können
die gewählten
Wirtszellen 293-Zellen sein. Menschliche 293-Zellen (ATCC CCL 1573)
werden in Gewebekulturplatten in Medium, wie z.B. in mit fötalem Kälberserum und,
gegebenenfalls, mit Komponenten und/oder Antibiotika ergänztem DMEM
zur Konfluenz gezüchtet.
Etwa 10 μg
pRK5-CT-1-DNA wird
mit etwa 1 μg
DNA, die für
das VA-RNA-Gen kodiert (Thimmappaya et al., Cell 31, 543 (1982)),
vermischt und in 500 μl
1 mM Tris-HCl, 0,1 M EDTA, 0,227 M CaCl2 gelöst. Diesem
Gemisch werden tropfenweise 500 μl
50 mM HEPES (pH 7,35), 280 mM NaCl, 1,5 mM NaPO4 zugegeben
und die Bildung eines Präzipitats
für 10
Minuten bei 25°C
ermöglicht.
Das Präzipitat
wird suspendiert und den 293-Zellen zugegeben und für etwa vier
Stunden bei 37°C
absetzen gelassen. Das Kulturmedium wird abgesaugt und es werden
2 ml 20%iges Glycerin in PBS für
30 Sekunden zugegeben. Die 293-Zellen werden dann mit serumfreiem
Medium gewaschen, es wird frisches Medium zugegeben und die Zellen
für ungefähr 5 Tage
inkubiert.
-
Ungefähr 24 Stunden
nach den Transfektionen wird das Kulturmedium entfernt und durch
Kulturmedium (alleine) oder Kulturmedium ersetzt, das 200 μCi/ml 35S-Cystein und 200 μCi/ml 35S-Methionin
enthält.
-
Nach
einer Inkubation für
12 Stunden wird das konditionierte Medium gesammelt, an einem Zentrifugenfilter
konzentriert und auf ein 15%iges SDS-Gel geladen. Das verarbeitete
Gel kann getrocknet und für
eine gewählte
Zeitspanne einem Film exponiert werden, um die Gegenwart von CT-1-Protein
zu offenbaren. Die Kulturen, die transfizierte Zellen enthalten,
können
einer weiteren Inkubation (in serumfreiem Medium) unterzogen und
das Medium in gewählten
Biotests getestet werden.
-
In
einer alternativen Technik kann CT-1-DNA unter Verwendung des von
Somparyrac et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 12, 7575 (1981) beschriebenen
Dextransulfat-Verfahrens
vorübergehend
in 293-Zellen eingeführt
werden. 293-Zellen werden in einer Zentrifugenflasche auf maximale
Dichte gezüchtet
und es werden 700 μg
pRK-CT-1-DNA zugegeben.
Die Zellen werden zuerst mittels Zentrifugation aus der Zentrifugenflasche konzentriert
und mit PBS gewaschen. Das DNA-Dextran-Präzipitat wird am Zellpellet
für vier
Stunden inkubiert. Die Zellen werden mit 20% Glycerin für 90 Sekunden
behandelt, mit Gewebekulturmedium gewaschen und wieder in die Gewebekulturmedium,
5 μg/ml
Rinderinsulin und 0,1 μg/ml
Rindertransferrin enthaltende Zentrifugenflasche eingebracht. Nach
etwa vier Tagen wird das konditionierte Medium zentrifugiert und
filtriert, um Zellen und Trümmer
zu entfernen. Die exprimiertes CT-1 enthaltende Probe kann dann
mit jeglichem gewählten
Verfahren, wie z.B. Dialyse und/der Säulechromatographie gereinigt
werden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann CT-1 in CHO-Zellen exprimiert werden. Der pRK5-CT-1-Vektor
kann unter Verwendung bekannter Reagenzien, wie z.B. CaPO4 oder DEAE-Dextran in CHO-Zellen transfiziert
werden. Wie oben beschrieben können
die Zellkulturen inkubiert und das Medium durch Kulturmedium (alleine)
oder Kulturmedium ersetzt werden, das einen radioaktiven Marker,
wie z.B. 35S-Methinon enthält. Nach
der Ermittlung der Gegenwart des CT-1-Polypeptids kann das Kulturmedium
durch serumfreies Medium ersetzt werden. Vorzugsweise werden die
Kulturen für
etwa 6 Tage inkubiert und dann das konditionierte Medium geerntet.
Das das exprimierte CT-1 enthaltende Medium kann dann mit jeglichem
gewählten
Verfahren konzentriert und gereinigt werden.
-
Epitop-markiertes
CT-12 kann ebenfalls in Wirts-CHO-Zellen exprimiert werden. Das
CT-1 kann aus dem pRK5-Vektor subkloniert werden. Das Subklon-Insert
kann einer PCR unterzogen werden, um In-frame mit einem gewählten Epitop-Marker,
wie z.B. einem poly-His-Marker in einem Baculovirus-Expressionsvektor zu
fusionieren. Das poly-His-markierte CT-1-Insert kann dann in einem
SV40-angetriebenen Vektor subkloniert werden, der einen Selektionsmarker,
wie z.B. DHFR zur Selektion stabiler Klone enthält. Schließlich können die CHO-Zellen mit dem
SV40-angetriebenen Vektor (wie oben beschrieben) transfiziert werden.
Die Markierung kann wie oben beschrieben durchgeführt werden,
um die Expression zu verifizieren. Das das poly-His-markierte CT-1 enthaltende Kulturmedium
kann dann mit jeglichem gewählten Verfahren,
wie z.B. Ni2+-Chelat-Affinitätschromatographie
konzentriert und gereinigt werden.
-
CT-1
wurde sowohl durch ein vorübergehendes,
als auch durch ein stabiles Expressionsverfahren exprimiert. Die
stabile Expression in CHO-Zellen wurde unter Verwendung des folgenden
Verfahrens durchgeführt.
Die Proteine wurden als ein IgG-Konstrukt
(Immunoadhäsin)
exprimiert, in dem die kodierenden Sequenzen für die löslichen Formen (z.B. extrazellulären Domänen) der
jeweiligen Proteine an eine IgG1-Sequenz der konstanten Region fusioniert
waren, welche die Gelenk-, CH2- und
CH2-Domänen
enthält
und/oder eine poly-His-markierte Form ist.
-
Nach
der PCR-Amplifikation wird die DNA58125 in einem CHO-Expressionsvektor
subkloniert, und zwar unter Verwendung von Standardtechniken, die
in Ausubel et al., Current Protocols in Molecular Biology, Unit
3.16, John Wiley and Sons (1997) beschrieben sind. CHO-Expressionsvektoren
werden so konstruiert, das sie kompatible Restriktionsstellen 5' und 3' der DNA von Interesse
aufweisen, um das zweckmäßige Shuttling
von cDNAs zu ermöglichen.
Die Vektor-Expression erfolgt wie in Lucas er al., Nucl. Acids Res.
24, 9 (1774–1779
(1996) beschrieben und verwendet den frühen SV40-Promotor/Enhancer,
um die Expression der cDNA von Interesse und Dihydrofolatreductase
(DHFR) anzutreiben. Die DHFR-Expression erlaubt die Selektion auf
stabile Erhaltung des Plasmids nach der Transfektion.
-
Zwölf Mikrogramm
der gewünschten
Plasmid-DNA wurden in ungefähr
10 Millionen CHO-Zellen unter Verwendung der im Handel erhältlichen
Transfektionsreagenzien Superfect® (Quiagen),
Dosper® oder
Fugene® (Böhringer
Mannheim) eingeführt.
Die Zellen wurden wie in Lucas et al., s.o., beschrieben gezüchtet. Ungefähr 3 × 107 Zellen werden für die unten beschriebene weitere
Züchtung
und Produktion in einer Ampulle eingefroren.
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Die
Plasmid-DNA enthaltenden Ampullen wurden aufgetaut, indem sie in
ein Wasserbad gestellt und mittels Vortex gemischt wurden. Die Inhalte
wurden in ein 10 ml Medium enthaltendes Zentrifugenröhrchen pipettiert
und bei 1.000 Upm für
5 Minu ten zentrifugiert. Der Überstand
wurde abgesaugt und die Zellen in 10 ml Selektivmedium (0,2-μm-filtriertes
PS20 mit 5% 0,2-μm-diafiltriertes
fötales
Rinderserum) resuspendiert. Die Zellen wurden dann in eine 100 ml-Zentrifugenflasche
aliquotiert, die 90 ml Selektivmedium enthielt. Nach 1–2 Tagen
wurden die Zellen in eine mit 150 ml Selektivwachstumsmedium gefüllte 250
ml-Zentrifugenflasche überführt und
bei 37°C
inkubiert. Nach weiteren 2–3
Tagen wurde eine 250 ml-, 500 ml- und 2.000 ml-Zentrifugenflasche mit 3 × 105 Zellen/ml beimpft. Das Zellmedium wurde
mittels Zentrifugation und Resuspension in Produktionsmedium durch
frisches Medium ausgetauscht. Obgleich jegliches geeignete CHO-Medium
eingesetzt werden kann, wurde tatsächlich ein im am 16. Juni 1992
erteilten US-Patent Nr. 5.122.469 beschriebenes Produktionsmedium
verwendet. Eine 3 l-Produktionszentrifugenflasche wird mit 1,2 × 106 Zellen/ml beimpft. Am Tag 0 wurden Zellzahl
und pH bestimmt. Am Tag 1 wurden der Zentrifugenflasche Proben entnommen
und die Belüftung
mit filtrierter Luft begonnen. Am Tag 2 wurden der Zentrifugenflasche
Proben entnommen, die Temperatur auf 33°C umgestellt und 30 ml einer
Lösung
von 500 g/l Glucose und 0,6 ml 10% Antischaum (z.B. 35% Polydimethylsiloxan-Emulsion,
Dow Corning 365 Medical Grade Emulsion) zugegeben. Während der
gesamten Produktionszeit wurde der pH wie erforderlich eingestellt,
um einen pH von etwa 7,2 aufrecht zu erhalten. Nach 10 Tagen oder
wenn die Lebensfähigkeit
auf unter 70% sank, wurde die Zellkultur mittels Zentrifugation
und Filtration durch ein 0,22-μm-Filter
geerntet. Das Filtrat wurde entweder bei 4°C gelagert oder sofort zur Reinigung
auf Säulen
aufgegeben.
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Für die poly-His-markierten
Konstrukte wurden die Proteine unter Verwendung einer Ni-NTA-Säule (Qiagen)
gereinigt. Vor der Reinigung wurde dem konditionierten Medium Imidazol
auf eine Konzentration on 5 mM zugegeben. Das konditionierte Medium
wurde bei einer Flussrate von 4–5
ml/min bei 4°C
auf eine Ni-NTA-Säule
gepumpt, die mit 0,3 M NaCl und 5 mM Imidazol enthaltendem, 20 mM
Hepes-Puffer, pH 7,4, äquilibriert
war. Nach der Beladung wurde die Säule mit zusätzlichem Äquilibrierungspuffer gewaschen
und das Protein mit 0,25 M Imidazol enthaltendem Äquilibrierungspuffer
eluiert. Das höchst
gereinigte Protein wurde anschließend mit einer G25 Superfine-(Pharmacia)Säule in Lagerungspuffer
entsalzt, der 10 mM Hepes, 0,14 M NaCl und 4% Mannit, pH 6,8 enthielt
und bei –80°C gelagert.
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CT-1
kann ebenso durch vorübergehende
Expression in COS-Zellen unter Verwendung von Standardtechniken
produziert werden.
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Beispiel 6
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Expression von CT-1 in
Hefe
-
Das
folgende Beispiel beschreibt die rekombinante Expression von CT-1
in Hefe.
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Zuerst
werden Expressionsvektoren zur intrazellulären Produktion oder Sekretion
von CT-1 aus dem ADH2/GAPDH-Promotor konstruiert. Für CT-1 kodierende
DNA58125 und der Pomotor werden in geeignete Restriktionsenzymstellen
in das gewählte
Plasmid insertiert, um die intrazelluläre Expression von CT-1 zu steuern.
Zur Sekretion kann für
CT-1 kodierende DNA gemeinsam mit für der für ADH2/GAPDH-Promotor kodierenden
DNA, einem CT-1-Signalpeptid oder einem anderen Säugetier-Signalpeptid
oder beispielsweise einer Hefe-Alpha-Faktor- oder Invetase-Sekretionssignal-/Leader-Sequenz
und Linkersequenzen (falls benötigt) zur
Expression von CT-1 in das gewählte
Plasmid kloniert werden.
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Hefezellen,
wie z.B. Hefestamm AB110, können
dann mit den oben beschriebenen Expressionsplasmiden transformiert
und in gewählten
Fermentationsmedien kultiviert werden. Die Überstände der transformierten Hefen
können
mittels Präzipitation
mit 10% Trichloressigsäure
und Trennung mittels SDS-PAGE, gefolgt von der Färbung der Gele mit Coomassieblau-Farbstoff
analysiert werden.
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Rekombinantes
CT-1 kann anschließend
durch Entfernen der Hefezellen aus dem Fermentationsmedium mittels
Zentrifugation und anschließendes
Konzentrieren des Mediums unter Verwendung gewählter Kartuschenfilter isoliert
und gereinigt werden.
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Das
CT-1 enthaltende Konzentrat kann unter Verwendung gewählter Säulenchromatographieharze weiter
gereinigt werden.
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Beispiel 7
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Expression von CT-1 in
Baculovirus-infizierten Insektenzellen
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Das
folgende Verfahren beschreibt die rekombinante CT-1-Expression in
Baculovirus-infizierten Insektenzellen.
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Die
für CT-1
kodierende Sequenz wird stromauf eines Epitop-Markers, der in einem
Baculovirus-Expressionsvektor enthalten ist, fusioniert. Derartige
Epitop-Marker umfassen poly-His-Marker und Immunglobulin-Marker
(wie z.B. Fc-Regionen von IgG). Es kann eine Vielzahl von Plasmiden
eingesetzt werden, einschließlich
Plasmide, die von im Handel erhältlichen
Plasmiden, wie z.B. pVL1393 (Novagen) stammen. Zusammenfassend wird
die für
CT-1 oder den gewünschten
Abschnitt der kodierenden Sequenz von CT-1 (wie z.B. die für die extrazelluläre Domäne eines
Transmembranproteins kodierende Sequenz oder die für das reife Protein
kodierende Sequenz, falls das Protein extrazellulär ist) kodierende
Sequenz mittels PCR mit Primern amplifiziert, die zu den 5'- und 3'-Regionen komplementär sind.
Der 5'-Primer kann
flankierende (selektierte) Restriktionsenzymstellen beinhalten.
Das Produkt wird dann mit diesen gewählten Restriktionsenzymen verdaut
und in den Expressionsvektor subkloniert.
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Ein
rekombinanter Baculovirus wird durch Co-transfizieren des obigen
Plasmids und der BaculoGoldTM-Virus-DNA
(Pharmingen) in Spodoptera frugiperda-(„Sf9"-)Zellen (ATCC CRL 1711) unter Verwendung
von Lipofectin (im Handel erhältlich
von GIBCO-BRL) erzeugt. Nach 4–5
Tagen Inkubation bei 28°C
werden die freigesetzten Viren geerntet und für weitere Amplifikationen verwendet.
Virusinfektion und Proteinexpression werden wie von O'Reilley et al., Baculovirus
expression vectors: A Laboratory Manual, Oxford, Oxford University
Press (1994) beschrieben durchgeführt.
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Exprimiertes
poly-His-markiertes CT-1 kann dann beispielsweise wie folgt mittels
Ni2+-Chelat-Affinitätschromatographie gereinigt
werden. Es werden Extrakte aus rekombinanten, virusinfizierten Sf9-Zellen
wie von Rupert et al., Nature 362, 175–179 (1993) beschrieben hergestellt.
Zusammenfassend werden Sf9-Zellen gewaschen, in Beschallungspuffer
(25 ml Hepes, pH 7,9; 12,5 mM MgCl2; 0,1
mM EDTA; 10% Glycerin; 0,1% NP-40; 0,4 M KCl) resuspendiert und
zweimal für
20 Sekunden auf Eis beschallt. Die beschallten Proben werden mittels
Zentrifugation geklärt
und der Überstand
50fach in Beladungspuffer (50 mM Phosphat, 300 mM NaCl, 10% Glycerin,
pH 7,8) verdünnt
und durch ein 0,45-μm-Filter
filtriert. Eine Ni2+-Agarosesäule (im
Handel erhältlich
von Quiagen) wird mit einem Bettvolumen von 5 ml hergestellt, mit
20 ml Wasser gewaschen und mit 25 ml Beladungspuffer äquilibriert.
Der filtrierte Zellextrakt wird mit 0,5 ml pro Minute auf die Säule geladen. Die
Säule wird
bis zur Basislinien-A280 mit Beladungspuffer
gewaschen, wobei zu diesem Zeitpunkt das Fraktionensammeln begonnen
wird. Als nächstes
wird die Säule
mit einem zweiten Waschpuffer (50 mM Phosphat; 300 mM NaCl, 10%
Glycerin, pH 6,0) gewaschen, wodurch unspezifisch gebundenes Protein
eluiert wird. Nach dem neuerlichen Erreichen der A280-Basislinie
wird die Säule
mit einem 0→500
mM Imidazol-Gradienten im zweiten Waschpuffer entwickelt. Fraktionen
von 1 ml werden gesammelt und mittels SDS-PAGE und Silberfärbung oder
Western-Blot mit Ni2+-NTA-konjugierter Alkalischer
Phosphatase (Quiagen) analysiert. Fraktionen, die eluiertes, His10-markiertes CT-1 enthalten, werden vereinigt
und gegen Beladungspuffer dialysiert. Alternativ dazu kann die Reinigung
des IgG-markierten (oder Fc-markierten) CT-1 unter Verwendung bekannter
Chromatographietechniken durchgeführt werden, die beispielsweise
Protein A- oder Protein G-Chromatographie umfassen.
-
Obwohl
die CT-1-Expression in einem Maßstab
von 0,5 bis 2 l durchgeführt
wird, kann sie leicht in einem größeren Maßstab für größere (z.B. 8 l) Präparate durchgeführt werden.
CT-1 wird außerdem
als IgG-Konstrukt (Immunoadhäsin)
exprimiert, bei dem die extrazelluläre Proteinregion an eine IgG1-Sequenz der
konstanten Region fusioniert ist, welche die Gelenk-, CH2- und CH3-Domänen enthält, und/oder
als poly-His-markierte Formen.
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Nach
der PCR-Amplifikation wird die kodierende Sequenz in einen Baculovirus-Expressionsvektor (pb.PH.IgG
für IgG-Fusionen
und pb.PH.His.c für
poly-His-markierte
Proteine) subkloniert und der Vektor und BaculoGold®-Baculovirus-DNA
(Pharmingen) werden in 105 Spondoptera frugiperda-(„Sf9"-)Zellen (ATCC CRL
1711) unter Verwendung von Lipofectin (Gibco BRL) co-transfiziert.
pb.PH.IgG und pb.PH.His sind Modifikationen des im Handel erhältlichen
Baculovirus-Expressionsvektors
pVL1393 (Pharmingen) mit modifizierten Polylinker-Regionen, die
His- oder Fc-Marker-Sequenzen umfassen. Die Zellen werden in Hink-TNM-FH-Medium gezüchtet, das
mit 10% FBS (Hyclone) ergänzt
ist. Die Zellen werden für
5 Tage bei 28°C
inkubiert. Der Überstand
wird geerntet und anschließend
für die
erste virale Amplifikation durch Infizieren von Sf9-Zellen in mit
10% FBS ergänztem
Hink-TNM-FH-Medium
bei einer ungefähren
Infektionsmultiplizität (MOI)
von 10 verwendet. Die Zellen werden für 3 Tage bei 28°C inkubiert.
Der Überstand
wird geerntet und die Expression der Konstrukte im Baculovirus-Expressionsvektor
ermittelt, und zwar mittels Chargen-Bindung von 1 ml Überstand
an 25 ml NI-NTA-Perlen (Qiagen) für Histidin-markierte Proteine
oder Protein-A-Sepharose CL-4B-Perlen (Pharmacia) für IgG-markierte
Proteine, gefolgt von SDS-PAGE-Analyse und Vergleich mit einer bekannten
Konzentration von Proteinstandard mittels Coomassie-Färbung.
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Der Überstand
der ersten viralen Amplifikation wird verwendet, um eine Zentrifugenflaschen-Kultur (500
ml) von in ESF-921-Medium (Expression Systems LLC) gezüchteten
Sf9-Zellen bei einer ungefähren
MOI von 0,1 zu infizieren. Die Zellen werden für 3 Tage bei 28°C inkubiert.
Der Überstand
wird geerntet und filtriert. Die Chargen-Bindungs- und SDS-PAGE-Analyse wird
wie erforderlich wiederholt, bis die Expression der Zentrifugenflaschen-Kultur
bestätigt
ist.
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Das
konditionierte Medium aus den transfizierten Zellen (0,3 bis 3 l)
wird zur Entfernung der Zellen mittels Zentrifugation geerntet und
durch 0,22-μm-Filter
filtriert. Für
die poly-His-markierten Konstrukte werden die Proteinkonstrukte
mittels Ni-NTA-Säule (Quiagen)
gereinigt. Vor der Reinigung wird dem konditionierten Medium Imidazol
auf eine Konzentration von 5 mM zugegeben. Das konditionierte Medium
wird bei einer Flussrate von 4–5
ml/min bei 4°C
auf eine 6 ml Ni-NTA-Säule
gepumpt, die in 0,3 M NaCl und 5 mM Imidazol enthaltendem, 20 mM
Hepes-Puffer, pH 7,4, äquilibriert
war. Nach der Beladung wird die Säule mit zusätzlichem Äquilibrierungspuffer gewaschen
und das Protein mit 0,25 M Imidazol enthaltendem Äquilibrierungspuffer
eluiert. Das höchst
gereinigte Protein wird anschließend mit einer G25 Superfine-(Pharmacia)Säule von
25 ml in einen 10 mM Hepes, 0,14 M NaCl und 4% Mannit, pH 8, enthaltenden
Lagerungspuffer entsalzt und bei –80°C gelagert.
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Immunoadhäsin-(Fc
enthaltende)Konstrukte von Proteinen werden aus dem konditionierten
Medium wie folgt gereinigt. Das konditionierte Medium wird auf eine
5 ml-Protein A-Säule (Pharmacia)
gepumpt, die in 20 mM Natriumphosphatpuffer, pH 8, äquilibriert
worden war. Nach der Beladung wurde die Säule ausgiebig mit Äquilibrierungspuffer
gewaschen, bevor sie mit 100 mM Zitronensäure, pH 3,5, eluiert wurde.
Das eluierte Protein wird durch Sammeln von 1 ml-Fraktionen in 275
1 M Tris-Puffer, pH 9, enthaltende Röhrchen sofort neutralisiert.
Das höchst
gereinigte Protein wird anschließend wie oben für die poly-His-markierten
Proteine beschrieben in Lagerungspuffer entsalzt. Die Homogenität der Proteine
wird mittels SDS-PAGE und N-terminale
Aminosäuresequenzierung
mittels Edman-Abbau verifiziert.
-
Beispiel 8
-
Herstellung von Antikörpern, die
CT-1 binden
-
Dieses
Beispiel illustriert die Herstellung monoklonaler Antikörper, die
spezifisch CT-1
binden können.
-
Techniken
zur Herstellung monoklonaler Antikörper sind auf dem Gebiet der
Erfindung bekannt und werden beispielsweise in Goding, s.o., beschrieben.
Immunogene, die eingesetzt werden können, umfassen gereinigtes
CT-1, CT-1 enthaltende Fusionsproteine und Zellen, die rekombinantes
CT-1 an der Zelloberfläche exprimieren.
Die Wahl des Immunogens kann vom geübten Fachmann ohne übermäßiges Experimentieren
erfolgen.
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Mäuse, wie
z.B. BAIb/c, werden mit dem in Freund'schem Adjuvans emulgierten CT-1-Immunogen immunisiert
und in einer Menge von 1–100
Mikrogramm subkutan oder intraperitoneal injiziert. Alternativ dazu wird
das Immunogen in MPL-TDM-Adjuvans (Ribi Immunochemical Research,
Namilton, MT) emulgiert und in die Hinterpfoten des Tiers injiziert.
Die immunisierten Mäuse
werden dann 10 bis 12 Tage später
mit zusätzlichem,
im gewählten
Adjuvans emulgierten Immunogen geboostet. Danach können die
Mäuse außerdem für mehrere
Wochen mit weiteren Immunisierungsinjektionen geboostet werden.
Es können
von den Mäusen
mittels retroorbitaler Blutabnahme periodisch Serumproben zur Testen
in ELISA-Tests erhalten werden, um Anti-CT-1-Antikörper nachzuweisen.
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Nachdem
ein geeigneter Antikörpertiter
nachgewiesen worden ist, kann den auf Antikörper „positiven" Tieren eine letzte intravenöse Injektion
von CT-1 injiziert werden. Drei bis vier Tage später werden die Mäuse getötet und
die Milzzellen geerntet. Die Milzzellen werden dann (unter Verwendung
von 35% Polyethylenglykol) mit einer gewählten Maus-Myelom-Zelllinie,
wie z.B. P3X63AgU.1, erhältlich
von ATCC, Nr. CRL 1597, fusioniert. Die Fusionen erzeugen Hybridomzellen,
die dann in 96-Napf-Gewebekulturplatten
ausplattiert werden können,
die HAT-(Hypoxanthin, Aminopterin und Thymidin)Medium enthalten,
um die Vermehrung von nicht fusionierten Zellen, Myelom-Hybriden
und Milzzellhybriden zu hemmen.
-
Die
Hybridomzellen werden in einem ELISA auf Reaktivität gegen
CT-1 gescreent. Die Ermittlung „positiver" Hybridomzellen, welche die gewünschten
monoklonalen Antikörper
gegen CT-1 sekretieren, ist von Fachleuten durchführbar.
-
Die
positiven Hybridomzellen können
intraperitoneal in syngenetische Balb/c-Mäuse injiziert werden, um Aszites
zu produzieren, welche die monoklonalen Anti-CT-1-Antikörper enthalten.
Alternativ dazu können die
Hybridomzellen in Gewebekulturflaschen oder Rollflaschen gezüchtet werden.
Die Reinigung der in den Aszites produzierten monoklonalen Antikörper kann
unter Verwendung von Ammoniumsulfatpräzipitation, gefolgt von Gelausschlusschromatographie
erzielt werden. Alternativ dazu kann Affinitätschromatographie auf Basis
der Bindung von Antikörper
an Protein A oder G eingesetzt werden.
-
Hinterlegung
von Material
-
Das
folgende Material, ein für
CT-1 kodierendes Plasmid (offenbart in US-Patent Nr. 5.571.893,
erteilt am 5. November 1996), ist bei der American Type Culture
Collection, 10801 University Bvld., Manassas, VA 20110-2209, USA
(ATCC) hinterlegt worden:
-
-
Diese
Hinterlegung wurde unter den Bestimmungen des „Budapest Treaty on the International
Recognition of the Deposit of Microorganisms for the Purpose of
Patent Procedure and the Regulations thereunder" (Budapest-Übereinkommen) vorgenommen.
Dies garantiert die Erhaltung einer lebensfähigen Kultur der Hinterlegung
für 30
Jahre vom Datum der Hinterlegung. Die Hinterlegung wird von ATTC
unter den Bedingungen des Budapest-Übereinkommens zur Verfügung gestellt
und unterliegt einer Vereinbarung zwischen Genentech Inc. und ATCC,
was die ständige
und uneingeschränkte
Verfügbarkeit
der Nachkommenschaft der Kultur der Hinterlegung für die Öffentlichkeit
bei Erteilung des entsprechenden US-Patents oder bei Offenlegung
jeglicher US- oder ausländischen
Patentanmeldung gewährleistet,
was auch immer als erstes eintrifft, und die Verfügbarkeit
der Nachkommenschaft für
jemanden vom US-Bevollmächtigten
für Patente
und Warenzeichen bestimmten gewährleistet,
der dazu gemäß 35 USC § 122 und
den dazu gehörenden
Regeln des Bevollmächtigten
ermächtigt
ist (einschließlich
37 CFR § 1.14
mit besonderer Bezugnahme auf 886 OG 638).
-
Der
Abtretungsempfänger
der vorliegenden Anmeldung hat zugestimmt, dass die Materialien,
falls eine Kultur der hinterlegten Materialien bei Kultivierung
unter geeigneten Bedingungen abstirbt, verloren geht oder zerstört werden
sollte, bei Benach richtigung unverzüglich durch andere derselben
ersetzt werden. Die Verfügbarkeit
der hinterlegten Materialien ist nicht als Erlaubnis auszulegen,
die Erfindung entgegen der unter der Amtsgewalt einer beliebigen
Regierung gemäß ihrer
Patentrechte gewährten
Rechte praktisch umzusetzen.
-
Die
vorangehende, niedergeschriebene Patentschrift wird als ausreichend
erachtet, einem Fachkundigen zu ermöglichen, die Erfindung in die
Praxis umzusetzen. Die vorliegende Erfindung wird durch das hinterlegte
Konstrukt in seinen Ansprüchen
nicht eingeschränkt,
da die hinterlegte Ausführungsform
als einzelne Illustration gewisser Aspekte der Erfindung gedacht
ist. Die Hinterlegung von Material hierin stellt kein Zugeständnis dar,
dass die hierin enthaltende niedergeschriebene Beschreibung unzulänglich ist,
um die praktische Umsetzung irgendeines Aspekts der Erfindung, einschließlich der
besten Ausführungsart
davon zu ermöglichen,
noch ist sie dahingehend auszulegen, dass sie den Schutzumfang der
Ansprüche
auf die speziellen Illustrationen einschränkt, die sie darstellt. In
der Tat werden verschiedene Modifizierungen zusätzlich zu jenen, die hierin
dargestellt und beschrieben sind, dem Fachkundigen auf dem Gebiet
der Erfindung aus der vorhergehenden Beschreibung offensichtlich
und liegen im Schutzumfang der beigefügten Ansprüche.