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STAND DER TECHNIK
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1. GEBIET
DER TECHNIK
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Fähigkeiten von Steuersystemen
und im Besonderen die Änderung
ausgewählter
Eigenschaften eines Bausteins bzw. einer Vorrichtung.
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2. BESCHREIBUNG DES STANDS
DER TECHNIK
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Hersteller
bestimmter elektronischer Geräte bzw.
Bausteine wie etwa von integrierten Schaltungen, Mikroprozessoren,
Netzwerkadaptern bzw. Netzwerkschnittstellen und Computersystemen,
stellen beispielsweise Produkte mit unterschiedlichen Fähigkeiten
oder Funktionen her. Derartige verschiedene Produktversionen können aus
Marketing- oder rechtlichen Gründen
hergestellt werden. Zum Beispiel untersagen die US-amerikanischen
Exportgesetze den Export bestimmter Technologien, die ein bestimmtes
Niveau bzw. Maß einer
Verarbeitungsleistung oder kryptografischen Sicherheit überschreiten.
Zur weiteren Ausweitung der Ziele von Herstellern oder um den Gesetzen
zu entsprechen, setzen Hersteller verschiedene Techniken ein, um
bestimmte Fähigkeiten
bzw. Funktionen für
bestimmte Versionen eines Produkts zu ermöglichen bzw. zu aktivieren,
während
bestimmte Fähigkeiten
für andere
Versionen des Produkts deaktiviert werden. Wenn das Produkt durch
Software manipuliert oder betrieben werden kann, so kann der Hersteller
in bestimmten Fällen
in der Lage sein, Produktfähigkeiten
bzw. Produktfunktionen über
Softwaresteuerungen oder Versionsaktualisierungen der Softwarekonfiguration
zu aktivieren oder zu deaktivieren.
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Zum
Beispiel Offenbart EP-A-0899648 ein Verfahren zur automatischen
Regelung bzw. Anpassung eines Computersystems, um automatische Verschlüsselungs-Engines/Algorithmen
unter Verwendung von GPS-Satelliten für eine Landesverifizierung in
Bezug auf US-Bundesgesetze in Bezug auf die Verschlüsselung
für Exportzwecke
zu aktivieren bzw. zu deaktivieren. Wenn das Produkt hingegen aufgrund
seiner Beschaffenheit nur durch Hardwaresteuerungen manipuliert
werden kann, so gestaltet sich die Versionssteuerung bzw. die Versionsregelung
komplizierter und lässt
sich schwieriger verwalten.
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Für das Beispiel
kryptografischer Merkmale bzw. Eigenschaften von Computerhardware-Vorrichtungen
ist es eine Anforderung für
die Entwicklung exportierbarer und nicht exportierbarer Produkte,
die kryptografische Fähigkeiten
aufweisen, dass das exportierbare Produkt bestimmte Fähigkeiten
nicht aufweisen darf, die das nicht exportierbare Produkt aufweist.
Zum Beispiel können
nicht exportierbare Produkte eine Verschlüsselung gemäß dem Data Encryption Standard
(DES) implementieren, und zwar unter Verwendung von Schlüssel- bzw.
Verschlüsselungslängen von
40, 56, 112 oder 168 Bits. Im Gegensatz dazu können exportierbare Produkte
für die Verschlüsselung
nur Verschlüsselungs-
bzw. Schlüssellängen von
40 Bits implementieren. In Anbetracht dieser Einschränkung kann
es der Wunsch eines Herstellers sein, ein Produkt herzustellen,
das so konfiguriert werden kann, dass es entweder in einem exportierbaren
oder in einem nicht exportierbaren Modus arbeitet. Sobald das Produkt
exportiert wird, sollte es ferner nicht möglich sein, die nicht exportierbaren
Fähigkeiten
des exportierten Produkts zu aktivieren. In dem vorliegenden Beispiel
sollte das Produkt nach dem Export nicht so konfiguriert werden können, dass
es Schlüssel-
bzw. Verschlüsselungslängen von
56, 112 oder 168 Bits verwendet.
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Zur
Kontrolle der Kosten für
den Entwicklungs- und Fertigungsaufwand für derartige Produkte sollte
der Hersteller in vielen Fällen
in der Lage sein, die Konfiguration des Produkts für den exportierbaren
Modus oder andere reduzierte Fähigkeiten
bzw. Funktionen zeitlich bis zu den allerletzten Fertigungsphasen
des Fertigungsprozesses zu verzögern.
Aus diesem Grund sollte es möglich
sein, das Produkt so spät
wie möglich
zu möglichst
geringen Kosten für den
exportierbaren Modus oder eine andere reduzierte Fähigkeit
bzw. einen reduzierten Funktionsumfang zu verändern, während es gleichzeitig weiterhin außerordentlich
schwierig oder gar unmöglich
bleiben soll, dass eine andere Partei bzw. ein Dritter die deaktivierten
Funktionen bzw. Fähigkeiten
zu einem späteren
Zeitpunkt aktiviert.
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Zurzeit
werden verschiedene Verfahren zur Behandlung dieses Konfigurationsproblems
eingesetzt. Ein grundsätzlicher
Ansatz ist es, zwei separate Designs bzw. Bauweisen des Produkts
bereitzustellen, und zwar eine Bauweise für den Export oder mit reduziertem
Funktionsumfang, und eine Bauweise für den inländischen Einsatz bzw. mit vollständigem Funktionsumfang.
Dies bedeutet jedoch, dass vorab für jede Bauweise die Produktanforderungen bekannt
sein müssen,
um den Produktbestand des Herstellers zu regeln. Wenn das Produkt
ferner in ein größeres System
passt, müssen
OEMs (englische Abkürzung
für Original
Equipment Manufacturers), die das Produkt verwenden, ebenfalls die
Anforderungen für
Ihre Systeme in den Vereinigten Staaten von Amerika wie auch im
Ausland kennen. Darüber hinaus
trägt der
Hersteller die Gemeinkosten und übernimmt
die Verwaltungsaufgaben für
die Unterstützung
zweier unterschiedlicher Versionen des Produkts. Dieser Ansatz weist
eindeutig Nachteile auf. Aufgrund des globalen Fertigungsprozesses
werden häufig
nicht exportierbare Produkte exportiert und zu einem späteren Zeitpunkt
wieder zurück
in das Ursprungsland gebracht. In diesem Fall kann sich die Verwaltung
der Vielzahl von Beständen
in verschiedenen Ländern
sogar noch komplizierter gestalten.
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Gemäß einem
weiteren Ansatz kann der Hersteller die Entscheidung in Bezug auf
die Konfiguration des Produkts durch die Integration einer elektronischen
Sicherung in das Produkt zeitlich verzögern. Bei einer elektronischen
Sicherung kann es sich zum Beispiel um einen Draht in dem Produkt handeln,
der durch das Anlegen einer hohen Spannung oder eines hohen Stroms
zerbrochen werden kann. Im Inneren kann das Produkt den Status des durch
den Draht fließenden
Stroms überprüfen, um die
gültigen
Betriebsfunktionen des Produkts zu bestimmen. Unter Verwendung spezieller
Hilfsmittel kann die elektronische Sicherung somit zerstört werden,
um ein exportierbares Produkt zu erzeugen. Für einen OEM stellt dieser Ansatz
weiterhin Probleme dar, wenn der OEM wünscht, das Produkt in ein Systemdesign
zu integrieren und weiterhin die Entscheidung zeitlich zu verzögern, ob
das System exportiert oder im Inland verkauft werden soll. Im Zuge
der zunehmenden Globalisierung von Systemfertigungsstandorten ist
dieser Ansatz in vielen Fällen
nicht umsetzbar. Darüber
hinaus ist die Implementierung elektronischer Sicherungen in Silizium
verhältnismäßig teuer.
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Das
U.S. Patent US-A-5,721,703 offenbart zum Beispiel eine integrierte
Schaltung, die in einem von zwei Modi betrieben werden kann, wobei
die Schaltung durch ein Modusauswahlsignal programmierbar ist. Bei
der integrierten Schaltung handelt es sich für gewöhnlich um eine FLASH-Zelle,
und bei den Betriebsmodi handelt es sich für gewöhnlich um einen "Normalmodus" und eine "Testmodus".
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EP-A-0708446
offenbart einen elektrisch löschbaren,
programmierbaren Nur-Lesespeicher (EEPROM), der so programmiert
ist, dass er unter Verwendung von Maskenoptionsbits in einem gewünschten
Betriebsmodus arbeitet. Eine Steuerschaltung kopiert die Maskenoptionsbits
nur dann in ein flüchtiges
Maskenoptionsregister, wenn eine CPU nicht auf den programmierbaren
Speicher zugreift, wobei die Steuerschaltung ansonsten den Zugriff
auf die Maskenoptionsbits sperrt.
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Gemäß einem
weiteren Ansatz können
ein oder mehre Pins bzw. Stifte des Hardwareprodukts selektiv verbunden
werden, so dass bei einer Verbindung des Pins ein logischer Wert
(z.B. eine 0 oder eine 1) angelegt werden kann, um das Produkt für den Einsatz
in einem Modus mit vollständigem
Funktionsumfang zu aktivieren. Wenn der Pin hingegen nicht verbunden
ist, kann der vorbestimmte Wert hingegen nicht zugeführt bzw.
angelegt werden, und somit ist lediglich ein Betrieb in dem exportierbaren
Modus bzw. dem Modus mit reduziertem Funktionsumfang möglich. Dieser
Ansatz erfordert wiederum eine Handlung seitens des Herstellers
verhältnismäßig frühzeitig
in dem Fertigungsprozess, um korrekte Bonding- bzw. Verbindungsattribute
zu gewährleisten.
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Benötigt wird
somit eine Konfigurationstechnik zur Überwindung dieser und anderer
Nachteile gemäß dem Stand
der Technik.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Vorgesehen
ist gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung gemäß den gegenständlichen
Ansprüchen
1 oder 5.
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Vorgesehen
ist gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Verfahren gemäß dem gegenständlichen
Anspruch 3.
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Vorgesehen
ist gemäß einem
dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Computerprogramm gemäß dem gegenständlichen
Anspruch 6.
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Bevorzugte
Merkmale der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden genauen Beschreibung der vorliegenden Erfindung deutlich.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 ein
Diagramm einer Konfigurationssteuerungsvorrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung; und
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2 ein
Flussdiagramm der Verarbeitung einer Schreibsteuerungslogik gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Ein
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum selektiven Deaktivieren von Fähigkeiten oder Funktionen eines
Hardwareprodukts wie etwa einer integrierten Schaltung.
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Verweise
in der Patentschrift auf "ein
Ausführungsbeispiel" der vorliegenden
Erfindung bedeuten, dass auf ein bestimmtes Merkmal, eine bestimmte Struktur
oder Eigenschaft, die in Verbindung mit dem Ausführungsbeispiel beschrieben
werden, in mindestens einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung enthalten sind. Wenn die Formulierung "in einem Ausführungsbeispiel" somit an verschiedenen Stellen
der Patentschrift vorkommt, so bezieht sich die Formulierung somit
nicht unbedingt immer auf das gleiche Ausführungsbeispiel.
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Die
Abbildung aus 1 zeigt ein Diagramm einer Konfigurationssteuerungsvorrichtung 8 gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Ein Hardwareprodukt oder ein Hardwarebaustein,
wie etwa eine integrierte Schaltung 10, weist zum Beispiel
einen elektrisch löschbaren,
programmierbaren Nur-Lesespeicher (EEPROM) 12 auf. Fortschritte
in Bezug auf die Fertigungsfähigkeiten
in letzter Zeit haben es möglich
gemacht, EEPROMs in integrierte Schaltungen (IS) zu integrieren.
Zumindest ein Abschnitt des EEPROM kann zum Speichern von Konfigurationsinformationen
für den
Baustein reserviert werden. In einem Ausführungsbeispiel umfassen die
Konfigurationsinformationen ein 32-Bit-Wort, wobei der Umfang der
Erfindung diesbezüglich
jedoch nicht beschränkt
ist. In alternativen Ausführungsbeispielen
kann jede beliebige Anzahl von Bits zum Speichern der Konfigurationsinformationen
verwendet werden, einschließlich auch
nur einem einzigen Bit. Der reservierte Raum kann in einem Ausführungsbeispiel
als ein Konfigurationssteuerwort (CCW als englische Abkürzung von
Configuration Control Word) 14 bezeichnet werden. Das CCW
speichert einen Wert, der einen aktuellen Konfigurationsschlüssel oder
eine Konfigurationsflagge für
den Baustein anzeigt. Ein Maskenwert, der in einem Ausführungsbeispiel
als Konfigurationssteuermaske (CCM als englische Abkürzung von
Configuration Control Mask) 16 bezeichnet wird, kann in
einem Speicher (nicht abgebildet) gespeichert werden oder anderweitig
in dem Baustein wie etwa einer IS 10 als ein "hart codierter" binärer Wert
dargestellt werden. Die CCM kann durch die gleiche Anzahl von Bits
wie das CCW dargestellt werden. In bestimmten Ausführungsbeispielen
kann die CCM in dem EEPROM 12 gespeichert werden.
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Wenn
der Wert des CCW 14 in dem EEPROM 12 in einem
Ausführungsbeispiel
mit der CCM 16 übereinstimmt,
kann der Baustein bzw. die Vorrichtung nur in einem ersten Betriebsmodus
betrieben werden, der einen Modus mit reduziertem Funktionsumfang
oder einen exportierbaren Modus anzeigen kann. Wenn das CCW nicht
mit der CCM übereinstimmt,
kann der Baustein in einem zweiten Betriebsmodus betrieben werden,
der einen Modus mit vollständigem
Funktionsumfang oder einen nicht exportierbaren Modus anzeigt. In
einem anderen Ausführungsbeispiel
können
diese Beziehungen bzw. Verhältnisse
verändert
werden, so dass für
den Fall, dass das CCW mit der CCM übereinstimmt, der Baustein
in dem zweiten Betriebsmodus arbeiten kann, und wenn das CCW nicht
mit der CCM übereinstimmt,
kann der Baustein in dem ersten Betriebsmodus betrieben werden.
Der Wert des CCW kann durch Signalisierung eines bzw. mehrerer neuer
Werte auf der bzw. den Schreibzeile(n) 18 verändert werden. In einem Ausführungsbeispiel
können
32 Schreibzeilen vorgesehen sein, und zwar die gleiche Anzahl an
Schreibzeilen wie an Bits in dem CCW und der CCM, wobei der Umfang
der vorliegenden Erfindung jedoch nicht darauf beschränkt ist.
In anderen Ausführungsbeispielen
können
eine oder mehrere Zeilen verwendet werden, sofern die Anzahl der
Zeilen der Anzahl der Bits in dem CCW und der CCM entspricht. Die
Schreibsteuerungslogik (WCL als englische Abkürzung von Write Control Logic) 20 steuert,
ob der Wert des CCW elektronisch auf einen anderen Wert programmiert
werden kann. Die WCL liest den Wert des CCW aus dem EEPROM 12 aus und
vergleicht ihn mit dem Wert der CCM. Wesentliches Merkmal der Schreibsteuerungslogik 20 ist
es in einem Ausführungsbeispiel,
dass für
den Fall, dass der in dem CCW gespeicherte Wert der CCM entspricht,
das CCW nicht in einen anderen Wert geändert werden kann. Wenn der
in dem CCW gespeicherte Wert jedoch nicht mit der CCM übereinstimmt, kann
das CCW auch auf jeden anderen Wert geändert werden (einschließlich des
Wertes der CCM). In einem anderen Ausführungsbeispiel können diese Beziehungen
bzw. Verhältnisse
geändert
werden, so dass für
den Fall, dass der in dem CCW gespeicherte Wert nicht mit der CCM übereinstimmt,
das CCW nicht in einen anderen Wert verändert werden darf. Wenn der
in dem CCW gespeicherte Wert jedoch mit der CCM übereinstimmt, so kann das CCW
in jeden beliebigen anderen Wert geändert werden (einschließlich dem
Wert der CCM). Die Beziehung zwischen dem CCW und der CCM, welche
die Fähigkeiten
bzw. die Funktionen bestimmt (z.B. mit einer Übereinstimmung oder mit fehlender Übereinstimmung)
kann auch durch die Bauweise entschieden bzw. abhängig von
dieser ausgewählt
werden.
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Wenn
der Baustein in anderen Ausführungsbeispielen
mehr als zwei Betriebsmodi oder Fähigkeits- bzw. Funktionsgruppen
erfordert, so können auch
mehrere CCMs verwendet werden, so dass jede CCM einen ausgewählten Betriebsmodus
oder eine ausgewählte
Fähigkeit
anzeigt. Danach kann ein bestimmter Betriebsmodus oder eine bestimmte Fähigkeit
bzw. Funktion ausgewählt
werden, in dem das CCW so eingestellt wird, dass es mit der entsprechenden
CCM übereinstimmt.
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Eine
Konfigurationserzwingungslogik (CEL als englische Abkürzung von
Configuration Enforcement Logic) 22 liest den Wert des
CCW aus dem EEPROM 12 und vergleicht diesen mit dem Wert
der CCM. Die Konfigurationserzwingungslogik 22 schränkt den
Betrieb des Bausteins ein, so dass bestimmte Fähigkeiten bzw. Funktionen auf
der Basis der Werte des CCW und der CCM aktiviert oder deaktiviert
werden. Wenn der Baustein zum Beispiel in zwei Modi arbeitet, dem
exportierbaren Modus und dem nicht exportierbaren Modus, und wenn
der Wert des CCW mit dem Wert der CCM für exportierbare Hardware übereinstimmt,
so können
die vollständigen
DES (z.B. eine Schlüssellänge von
56 Bits) oder Dreifach-DES (z.B. eine Schlüssellänge von 112 und 168 Bits) Fähigkeiten
deaktiviert werden. Wenn der Wert des CCW hingegen nicht mit dem
Wert der CCM übereinstimmt,
so kann der vollständige
Funktionsumfang zugelassen werden. Alternativ kann das zwischen
der CCM und dem CCW bestimmte entgegengesetzte Verhältnis (z.B.
mit einer Übereinstimmung
oder einer fehlenden Übereinstimmung)
für die Auswahl
des Betriebsmodus eingesetzt werden. Die Konfigurationserzwingungslogik 22 schreibt
Werte in eine Fähigkeitsflagge 24,
um anzuzeigen, ob der vollständige
oder der reduzierte Funktionsempfang aktiviert ist. In anderen Ausführungsbeispielen
können mehrere
Fähigkeitsflaggen
bzw. Funktionsflaggen verwendet werden, und zwar je eine für jede CCM oder
jede Funktionsebene oder jeden Betriebsmodus. Eine andere Systemlogik
(nicht abgebildet) kann die Fähigkeitsflagge 24 daraufhin
lesen, um den Betriebsstatus zu bestimmen und die Bausteinfunktionen
entsprechend zu aktivieren oder zu deaktivieren.
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Die
Abbildung aus 2 zeigt ein Flussdiagramm der
Verarbeitung der Schreibsteuerungslogik gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Bei einem Versuch, einen ausgewählten Wert
in ein Konfigurationssteuerwort (CCW) in dem EEPROM zu schreiben,
liest die Schreibsteuerungslogik das CCW und die Konfigurationssteuermaske (CCM)
in dem Block 40. Wenn das CCW in dem Block 42 der
CCM entspricht, so ist in dem Block 44 keine Aktualisierung
des CCW zulässig,
und die Verarbeitung der Schreibsteuerungslogik endet in dem Block 46.
Wenn das CCW in dem Block 42 nicht mit der CCM übereinstimmt,
so kann das CCW in dem Block 48 auf eine ausgewählte Werteingabe
in den Baustein über
die Schreibzeilen gesetzt werden. Hiermit wird festgestellt, dass
diese Logik eine "einmal
beschreibbare" Funktion
für das
CCW implementiert, wenn der CCM-Wert in das CCW geschrieben wird.
Diese Festlegung des CCW als Übereinstimmung
mit der CCM ist unwiderruflich.
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Die
Größe des CCW
und der CCM kann abhängig
von den Designanforderungen für
eine bestimmte integrierte Schaltung oder einen Baustein und abhängig davon
ausgewählt
werden, ob das CCW auf einen bestimmten Wert initialisiert ist oder nach
der Herstellung bzw. Fertigung in einem wahlfreien Zustand verbleibt.
Wenn das CCW zum Zeitpunkt der Herstellung auf einen bestimmten
Wert initialisiert wird (z.B. alle auf 0 oder alle auf 1), so kann das
CCW nur ein Bit groß sein
und trotzdem die Steuerung der beiden Betriebsmodi oder zweier bestimmter
Fähigkeits-
bzw. Funktionsgruppen ausüben. Wenn
für einen
Indikator von einem Bit CCW zum Zeitpunkt der Herstellung immer
gleich 1 ist, kann die CCM auf 0 gesetzt werden. Wenn die Bits in
dem CCW hingegen wahlfrei sind (d.h. mit gleicher Wahrscheinlichkeit
für eine
0 oder eine 1), so können
mehr Bits als ein Bit verwendet werden. In diesem Fall kann die
CCM jeden Wert aufweisen und somit so ausgewählt werden, dass die Komplexität der Schreibsteuerungslogik
und der Konfigurationserzwingungslogik so gering gehalten wird.
Wenn die CCW-Bits mit einer Wahrscheinlichkeit p gleich 1 sind,
kann die CCM so ausgewählt
werden, dass x Bits 1 sind, mit x = pn, wobei n der Anzahl der Bits
in der CCM und dem CCW entspricht. Die Anzahl der Bits in dem CCW
kann auch auf Kostenanforderungen basieren. Wenn zum Beispiel n
= 32 gilt, so ist einer von 2 ** 32 Bausteinen nicht exportierbar,
da dieser anfänglich
einen CCW-Wert aufweist, der dem der CCM entspricht. Wenn hingegen
n = 4 gilt, so ist einer von 2 ** 4 Chips nicht exportierbar. Auf
der Basis der geringsten Marktnachfrage, der Kosten für das EEPROM
und der Kosten für
die hinzugefügte Schreibkonfiguration
und die Konfigurationserzwingungslogik sind in Bezug auf die Auswahl
der Anzahl der Bits für
das CCW und die CCM Kompromisse in Bezug auf das Design bzw. die
Bauweise möglich.
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Da
die Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Steuerung
der verfügbaren
Fähigkeiten
bzw. Funktionen integrierter Schaltungen oder Bausteine durch EEPROM-Programmierung
umfassen, kann sie auf jeder Stufe bzw. in jeder Phase des Fertigungsprozesses
implementiert bzw. angewandt werden, wenn ein EEPROM umprogrammiert
werden kann. Zur Änderung
der Betriebsfähigkeiten
bzw. der Betriebsfunktionen des Bausteins, ist ein Zugriff auf die Schreibzeilen
erforderlich. Wenn der Baustein zum Beispiel in einem Computersystem
enthalten ist, so kann die Steuerung somit auch nach der Herstellung des
ganzen Computersystems ausgeübt
werden, sofern der Zugriff auf die Schreibzeile(n) verfügbar ist. Die
Kosten für
die Programmierung des Bausteins sind gering, da dafür weder
spezielle Hilfsmittel noch spezielle Verfahren erforderlich sind.
Das hierin dargestellte Beispiel erörtert zwar die Steuerung kryptografischer
Fähigkeiten
bzw. Funktionen, wobei Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung jedoch zur individuellen Anpassung, zur
Beschränkung
oder zur Steuerung anderer Fähigkeiten
bzw. Funktionen eines Bausteins eingesetzt werden können. Dies
ermöglicht
es einem Hersteller, weniger Produktversionen zu erzeugen, als wie
diese konfiguriert werden können,
um verschiedene Fähigkeiten
bzw. Funktionen zu betreiben, und zwar auf der Basis preislicher oder
anderer Anforderungen.
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Die
vorliegende Erfindung wurde vorstehend zwar in Bezug auf veranschaulichende
Ausführungsbeispiele
beschrieben, wobei diese Beschreibung jedoch nicht als einschränkend auszulegen
ist. Verschiedene Modifikationen der veranschaulichenden Ausführungsbeispiele
sowie weiterer Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung, die für den Fachmann auf dem Gebiet
der Erfindung erkennbar sind, an den sich die Erfindung richtet,
fallen unter den Umfang der vorliegenden Erfindung.