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DE60020700T2 - Verfahren und vorrichtung zum herstellen von schleifscheiben und solch hergestellte schleifscheibe - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum herstellen von schleifscheiben und solch hergestellte schleifscheibe Download PDF

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Publication number
DE60020700T2
DE60020700T2 DE60020700T DE60020700T DE60020700T2 DE 60020700 T2 DE60020700 T2 DE 60020700T2 DE 60020700 T DE60020700 T DE 60020700T DE 60020700 T DE60020700 T DE 60020700T DE 60020700 T2 DE60020700 T2 DE 60020700T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grinding wheel
layer
stack
layers
abrasive
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60020700T
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English (en)
Other versions
DE60020700D1 (de
Inventor
Georges Bancon
Jean-Marie Albrecht
Jean-Jacques Bris
Nicolas Faures
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Saint Gobain Abrasifs Technologie et Services SAS
Original Assignee
Saint Gobain Abrasifs Technologie et Services SAS
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE60020700T2 publication Critical patent/DE60020700T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D5/00Bonded abrasive wheels, or wheels with inserted abrasive blocks, designed for acting only by their periphery; Bushings or mountings therefor
    • B24D5/12Cut-off wheels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D18/00Manufacture of grinding tools or other grinding devices, e.g. wheels, not otherwise provided for
    • B24D18/0009Manufacture of grinding tools or other grinding devices, e.g. wheels, not otherwise provided for using moulds or presses

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft die Herstellung von Schleifscheiben und insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung solcher Schleifscheiben sowie die dadurch erhaltenen Schleifscheiben, siehe das Dokument GB-A-673 334, in welchem der Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 7 und eine Schleifscheibe vom Typ einer dünnen Schleifscheibe, die mindestens eine Schicht, die aus Schleifkörnern gebildet ist, und zwei Schichten, die keine Schleifkörner enthalten, umfasst, beschrieben ist.
  • Gegenwärtig wird zur Herstellung von Schleifscheiben, die als "dünne Schleifscheiben" (die eine Dicke von einigen Millimetern haben) bezeichnet werden, beispielsweise Schleifscheiben für Trennschleifer, im Allgemeinen in einer Form, die sich auf einer Herstellungsplatte befindet, ein mittiger Ring angeordnet, um welchen die Schichten aus den verschiedenen Materialien, welche die Schleifscheibe bilden sollen, gestapelt werden; so wird beispielsweise eine als "Papierblatt" bezeichnete Schutzlage angeordnet, auf welcher eine als "Gewebe" bezeichnete Verstärkungslage angeordnet wird, durch welche Löcher hindurchgehen, die von den Maschen gebildet werden können, wenn diese Lage eine Gewebestruktur aufweist, auf die Verstärkungslage ein pulverförmiges Produkt geschüttet, das von Schleifkörnern gebildet wird, die eine Umhüllung umfassen, die derart aus einem Bindemittel besteht, das sich dieses Produkt in den Löchern der Verstärkungslage verteilt und außerdem eine auf dieser Verstärkungslage befindliche Schicht bildet, die Schicht aus dein pulverförmigen Produkt abgestrichen, um ihre Dicke auf den gewünschten Wert zu verringern, eine zweite Verstärkungslage auf der Schicht aus dem pulverförmigen Produkt angeordnet, anschließend, wenn die herzustellende Schleifscheibe vom Typ mit einer einzigen Schleifschicht ist (als "einschichtige" Schleifscheibe bezeichnet), eine zweite als "Papierblatt" bezeichnete Schutzlage auf dieser Verstärkungslage angeordnet und das so gebildete Ganze in einer Presse verdichtet, während zur Herstellung einer Schleifscheibe mit mehreren Schleif schichten (als "mehrschichtige" Schleifscheibe bezeichnet) vor dem Aufeinander-Anordnen dieser zweiten Schutzlage und dem Verdichten abwechselnd so viele Male eine Schicht aus dem pulverförmigen Mittel aufgeschüttet und so viele Male eine Verstärkungslage darauf angeordnet wird, wie für diesen herzustellenden Typ einer Schleifscheibe erforderlich sind.
  • Die automatische Durchführung dieses Verfahrens erfolgt im Allgemeinen auf einem Drehtisch mit im Allgemeinen kreisrunder Form, dessen Sektoren zu Arbeitsstationen gebracht werden; wobei jede Arbeitsstation mit mehreren gleichen Werkzeugen ausgerüstet ist, um dieselbe Aufgabe zeitgleich mit dem Inhalt von mehreren Formen zu erledigen, wobei die erste Aufgabe im Anbringen des Rings und die letzte in der Entnahme der Schleifscheiben nach dem Pressvorgang, der auf dem Tisch durchgeführt worden ist, besteht.
  • In relativ einfachen Anlagen, die nicht für die Herstellung einer sehr großen Anzahl von Schleifscheiben vorgesehen sind, kann der Drehtisch beispielsweise sechs Stationen (für die Anordnung des Rings, die Anbringung des "Papierblatts", das Anbringen des "Gewebes", das Aufschütten des pulverförmigen Mittels und das Abstreifen mittels eines hin- und hergehenden Ziehwerkzeugs, das Anbringen des zweiten "Gewebes", das Anbringen des zweiten "Papierblatts", das Pressen und die Entnahme) und vier Werkzeugsätze pro Station umfassen, was erfordert, dass der Drehtisch schon eine Fläche von mehreren Quadratmetern einnimmt, wobei eine größere Spezialisierung der Arbeitsstationen schnell zu Anlagen mit acht Arbeitsstationen und zur Notwendigkeit der Herstellung einer größeren Menge, mit Arbeitsstationen, die jeweils neun Werkzeugsätze umfassen können, führt.
  • Die Aufgaben können auch auf mehrere Drehtische verteilt werden, zwischen denen die Einheiten während des Herstellungsvorgangs transferiert werden müssen, und dies umso mehr, je größer die Anzahl der Schichten aus pulverförmigem Mittel und damit die Anzahl der Ziehwerkzeuge wird.
  • Dabei ist festzustellen, dass schon in dem einfachen Fall eines Drehtischs mit sechs Arbeitsstationen zu vier Werkzeugsätzen man über 24 Werkzeugsätze verfügen muss, deren jeweilige Kosten sehr hoch sind.
  • Außerdem wird die Umdrehungsgeschwindigkeit des Drehtischs von der Dauer der zeitaufwändigsten Aufgabe bestimmt, die im Allgemeinen das Aufschütten des pulverförmigen Mittels und dessen Abstreifen oder der Pressvorgang ist, wenn dieser in Kontinuität mit den vorhergehenden Aufgaben durchgeführt wird.
  • Darüber hinaus führt das unvermeidliche unbeabsichtigte Verschütten von pulverförmigem Mittel, das aus Schleifkörnern gebildet ist, selbst in sehr kleinen Mengen, außerhalb der Form zu einem schnellen Verschleiß des Drehtischs und der Werkzeugsätze, die mit diesem verbunden sind, insbesondere der Ziehwerkzeugsätze, deren hin- und hergehende Bewegung schwierig wird, wobei der Ersatz nur eines Werkzeugsatzes zum Anhalten des Drehtischs und somit zum Stillstand des Produktionsvorgangs führt.
  • Weiterhin ist es jedes Mal, wenn Schleifscheiben eines anderen Typs hergestellt werden sollen, erforderlich, eine große Anzahl von Werkzeugsätzen zu wechseln.
  • Daraus resultiert, dass die tatsächliche Zeit der "Verfügbarkeit" des Drehtischs für die Herstellung von Schleifscheiben relativ kurz ist.
  • Darüber hinaus ist diese Anlage kaum entwicklungsfähig, da es praktisch unmöglich ist, Arbeitsstationen oder Werkzeugsätze auf dem Drehtisch hinzuzufügen.
  • Außerdem ist es, da der Pressvorgang unter hohem Druck mit mehreren Einheiten zeitgleich durchgeführt werden muss, erforderlich, ganz beträchtliche Kräfte auszuüben und somit Materialien und Vorrichtungen mit hoher mechanischer Widerstandsfähigkeit zu verwenden.
  • Schließlich ist die Verteilung des pulverförmigen Mittels auf der Oberfläche des "Gewebes" schwierig zu beherrschen und es ist auf den Schleifscheiben eine mehr oder weniger große Unwucht festzustellen, die die Auflösung der Schleifscheibe bei ihrer Verwendung mit einer hohen Umdrehungsgeschwindigkeit verursachen kann.
  • Deshalb liegt der Erfindung als Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beheben, und sie betrifft dazu ein Verfahren zur Herstellung von Schleifscheiben vom Typ einer dünnen Schleifscheibe, die ein Schleifmittel umfassen, wie in Patentanspruch 1 definiert. Dieses Verfahren umfasst eine Stufe, die darin besteht, mindestens zwei konstituierende Schichten aufeinander anzuordnen, wovon eine eine Scheibe ist, die wenigstens von Schleifkörnern gebildet wird, und diese mit mindestens zwei konstituierenden Schichten zu verbinden.
  • Dabei ist unter einer "konstituierenden Schicht" eine Schicht zu verstehen, die mindestens ein Material umfasst, das vorgesehen ist, die Schleifscheibe zu bilden. Diese Materialien sind insbesondere vom Typ einer als "Papierblatt" bezeichneten Schutzlage, vom Typ einer als "Gewebe" bezeichneten Verstärkungslage oder vom Typ einer Schicht, die von Schleifkörnern gebildet wird, die eine von einem Bindemittel gebildete Umhüllung umfassen.
  • Unter einer "Scheibe" ist eine konstituierende Schicht zu verstehen, die eine derartige Konsistenz besitzt, dass die Scheibe gehandhabt und insbesondere mit der Hand oder mittels einer Maschine ergriffen und bewegt werden kann.
  • Entsprechend einer erfindungsgemäßen Ausführungsform wird mindestens eine Scheibe aus mit einem Bindemittel umhüllten Schleifkörnern gebildet.
  • Entsprechend einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform umfasst mindestens eine Scheibe außer den mit einem Bindemittel umhüllten Schleifkörnern mindestens eine von Schleifkörnern freie konstituierende Schicht, insbesondere eine Verstärkungslage, die speziell aus Glasfasern gebildet worden ist.
  • Aufgrund der Tatsache, dass zunächst eine Scheibe hergestellt wird und anschließend die verschiedenen Schichten aufeinander angeordnet werden, kann die Übergangszeit zur nächsten Station beträchtlich verkürzt werden, da sie nicht mehr von der Dauer des Aufschüttens des pulverförmigen Mittels oder dem Pressen mit hohem Druck abhängig ist.
  • Das Verfahren kann weiterhin ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
    • – zur Herstellung der Scheibe wird ein Schleifmittel, das aus Schleifkörnern, die eine aus einem Bindemittel bestehende Umhüllung umfassen, gebildet ist, in eine Form geschüttet, die Höhe des Schleifmittels auf einen gewünschten Wert vergleichmäßigt und das Schleifmittel verdichtet,
    • – nacheinander werden die konstituierenden Schichten, die mindestens eine Scheibe umfassen, übereinander angeordnet, um einen Stapel zu bilden, wonach der Stapel erwärmt und anschließend gepresst wird, und
    • – die konstituierenden Schichten werden entlang einer Fertigungslinie aufeinander angeordnet, die mit Stationen zum Anbringen der Schichten ausgerüstet ist und durch welche die aufeinander angeordneten Schichten in Form von Stapeln durchlaufen, und in mindestens einigen Stationen Stapelvorräte gebildet, von welchen die magazinierten Stapel einer nach dem anderen entnommen werden, um darauf eine neue konstituierende Schicht anzubringen, und wird der mit der neuen Schicht versehene Stapel von dieser Station zur nächsten gebracht.
  • In einer erfindungsgemäßen Abwandlung wird, wenn die Scheibe mindestens eine von einem Schleifmittel freie konstituierende Schicht umfasst, zunächst ein Schleifmittel, das aus Schleifkörnern, die eine aus einem Bindemittel bestehende Umhüllung umfassen, gebildet ist, in eine Form geschüttet, die Höhe des Schleifmittels auf einen gewünschten Wert vergleichmäßigt, anschließend mindestens eine von Schleifkörnern freie weitere konstituierende Schicht, insbesondere eine Verstärkungslage, auf der Höhe des Schleifmittels aufgebracht und das Ganze, das aus mindestens einer Verstärkungslage und dem Schleifmittel besteht, verdichtet.
  • Diese letztere Abwandlung ist besonders für die Herstellung von als "extra dünn" bezeichneten Schleifscheiben geeignet, deren Dicke beispielsweise weniger als 2 mm und sogar gleich oder weniger als 1 mm beträgt. Dieser spezielle Typ einer Schleifscheibe besteht im Allgemeinen aus einer "einschichtigen" Schleifscheibe und erfordert zu seiner Herstellung die größtmögliche Sorgfalt, um Probleme mit einer Unwucht oder einem Mangel an Schleifmittel in bestimmten Bereichen der Schleifscheibe zu vermeiden, die besonders gravierend sind, wenn dieser Typ einer Schleifscheibe durch herkömmliche Verfahren hergestellt wird. Dabei ist oftmals festzustellen, dass die Verstärkungsschichten schlecht in der Schleifscheibe verteilt sind. Das Verfahren entsprechend der erfindungsgemässen Abwandlung, in welcher eine Scheibe hergestellt wird, die eine Verstärkungslage umfasst, die auf einer Schleifschicht in einer Form angeordnet wird, um diese Scheibe herzustellen, erlaubt es, die Probleme mit Unwucht und Schleifmittelmangel in bestimmten Bereichen der Schleifscheibe beträchtlich zu verringern und so die Produktivität bei der Herstellung von extra dünnen Schleifscheiben deutlich zu erhöhen.
  • Die Tatsache, dass zunächst die Schleifkörner aufgebracht werden, danach eine Verstärkungslage aufgebracht und anschließend das Ganze zusammengepresst wird, erlaubt es, eine Scheibe mit planen und parallelen Seiten zu erhalten, in welcher die Verstärkungslage an ihrer Stelle auf der Oberseite der Form während des Pressvorgangs ordnungsgemäß festgehalten wird. Das Stapeln von mindestens einer weiteren konstituierenden Schicht auf dieser Scheibe erfolgt mit einer planen Bezugsfläche und erlaubt es, nach dem Zusammenpressen des Ganzen eine Schleifscheibe zu erhalten, in welcher die Verstärkungslagen plan und beherrscht in der Schleifscheibe verteilt sind. Es wird dann möglich, "extra dünne" Schleifscheiben mit einer Dicke von 0,5 mm und selbst 0,4 mm und sogar in der Dicke einkörnige Schleifscheiben herzustellen.
  • Außerdem wird es möglich, eine Linie zur Herstellung von Schleifscheiben, die auf dem Prinzip dieses Verfahrens beruht, teilweise oder vollständig zu automatisieren.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Herstellung von ein Schleifmittel enthaltenden Schleifscheiben vom Typ einer dünnen Schleifscheibe wie im Patentanspruch 7 definiert. Diese Vorrichtung umfasst in einer Abwandlung mindestens eine Maschine zur Herstellung von Scheiben aus Schleifkörnern, eine Fertigungslinie, die insbesondere mit nacheinander angeordneten Stationen versehen ist, an deren Stellen Schichten, die vorgesehen sind, die Schleifscheibe zu bilden und mindestens eine Scheibe umfassen, die von der Maschine zur Herstellung von Scheiben kommt, aufeinander angeordnet werden, um einen Stapel aus aufeinander angeordneten Schichten zu bilden, anschließend eine Erwärmungsstation, in welcher der Schichtstapel erwärmt wird, und mindestens einer Pressmaschine zum Verdichten des Stapels, wobei sich diese Pressmaschine in Form einer Pressstation am Ende der Fertigungslinie oder nach der Fertigungslinie befindet.
  • Dadurch, dass die Vorrichtung einerseits eine Maschine zur Herstellung der Scheiben und andererseits einen Ofen und eine Pressstation umfasst, können die Pressvorgänge unter einem moderaten Druck durchgeführt werden.
  • Die Vorrichtung kann weiterhin ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
    • – die Maschine zur Herstellung von Scheiben umfasst einen Drehtisch, der mit Formen und spezialisierten Arbeitsstationen ausgerüstet ist, die eine Station zum Schütten des Schleifmittels, eine Vergleichmäßigungsstation, eine Pressstation, eine Entnahmestation und eine Reinigungsstation umfassen, und sie umfasst weiterhin einen Magaziniertisch zur Zwischenbevorratung der hergestellten Scheiben; wobei es aus Gründen der Platzeinsparung möglich ist, eine Vorrichtung vorzusehen, in welcher die Maschine zur Herstellung von Scheiben eine oder mehrere Stationen umfasst, worin zwei oder mehrere der zuvor beschriebenen Arbeitsgänge in und derselben Station vereinigt werden; und es wird vorzugs weise eine Maschine gewählt, in welcher die Station zum Schütten des Schleifmittels und zur Vergleichmäßigung vereinigt sind, insbesondere bei der Herstellung von extra dünnen Scheiben,
    • – die Fertigungslinie umfasst einen Förderer, der in einem geschlossenen Kreis läuft und feststehende Platten trägt, die geeignet sind, lösbare Platten aufzunehmen, die zur Aufnahme der Stapel aus die Schleifscheibe bildenden Elementen geeignet sind,
    • – die Fertigungslinie umfasst eine Station für das Anbringen des Rings, Stationen für das Anbringen der konstituierenden Schicht und eine Erwärmungsstation und
    • – die Fertigungslinie enthält mindestens eine Station, die eine Einrichtung zur vorübergehenden Bevorratung umfasst.
  • Dabei ist festzustellen, dass die Verwendung eines Ofens zum Erwärmen des Stapels vor dem Pressen wahlweise ist. Es ist festgestellt worden, dass mit den hergestellten Schleifscheiben ausgezeichnete Ergebnisse erhalten wurden, ohne diese dem Pressen vorhergehende Erwärmung durchzuführen, insbesondere in dem Fall, in welchem der Stapel nicht so dick ist, was sich insbesondere für die Herstellung von extra dünnen Schleifscheiben eignet.
  • Die Vorrichtung kann auch ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
    • – die vorhergehenden Elemente werden um einen Drehtisch angeordnet, auf welchem mindestens eine Form befestigt ist, und
    • – der Drehtisch ist in Sektoren unterteilt, die Arbeitsstationen für aufeinander folgende Arbeitsgänge entsprechen, wobei jeder Sektor mindestens eine Stelle X für eine Form und mindestens eine Stelle Y, auf welcher eine oder mehrere konstituierende Schichten einer Schleifscheibe angeordnet werden können, umfasst.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Abwandlung ist der Drehtisch in mehrere Sektoren unterteilt, wobei jeder Sektor jeweils einer der Arbeitsstationen entspricht, in welchen folgende aufeinander folgende Arbeitsgänge durchgeführt werden:
    • – Aufbringen und Vergleichmäßigen, insbesondere mittels eines Werkzeugs, der mit einem Bindemittel umhüllten Schleifkörner in einer Form, die sich auf einer Stelle X des Sektors befindet, und Aufbringen mindestens einer konstituierenden Schicht, insbesondere einer Schutzschicht, auf einer Stelle Y dieses Sektors,
    • – Aufbringen mindestens einer konstituierenden Schicht, insbesondere einer Verstärkungslage, auf den Schleifkörnern in der Form und Aufbringen mindestens einer konstituierenden Schicht, insbesondere einer Schutz- und/oder Verstärkungslage, auf einer Stelle Y,
    • – Pressen mittels der Pressmaschine, die vorgesehen ist, mindestens eine Scheibe aus den konstituierenden Schichten zu bilden, die in mindestens einer Form enthalten sind,
    • – Bilden des Stapels, das darin besteht, mindestens eine Scheibe von einer Stelle X zu nehmen, um sie auf eine Stelle Y zu legen und so mindestens einen Stapel zu bilden, der aus den zuvor an einer Stelle Y angeordneten konstituierenden Schichten und mindestens einer Scheibe geformt ist,
    • – Pressen des Stapels, der sich auf der Stelle Y befindet, um mittels der Pressmaschine eine Schleifscheibe zu verfestigen, und
    • – Entnahme der Schleifscheibe/n.
  • In dieser Ausführungsform der Vorrichtung ist die Maschine zur Herstellung der Schleifscheibe in die Fertigungslinie integriert. Dabei ist festzustellen, dass es auch möglich ist, eine Vorrichtung mit den in Linie angeordneten Elementen zu realisieren.
  • Jede der zuvor beschriebenen Vorrichtungen kann auch ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
    • – die Pressmaschine enthält einen Drehtisch, der mit hydraulischen Zylinderpressen ausgerüstet ist, die ein bewegliches Werkzeug umfassen, das eine Form, die einen Boden und eine Seitenwand umfasst, die hin- und hergehend um den Boden angebracht ist, und einen Träger der Form enthält, der an dem Zylinderkolben befestigt ist und mit welchem der Boden und die Seitenwand durch Federeinrichtungen fest verbunden sind, die geeignet sind, den Stapel einer Presskraft auszusetzen, indem sie diesen während der Ausdehnung des Zylinders mit der Seitenwand umgeben, und um den Beginn des Anhebens der Seitenwand, während sich der Boden weiterhin an dem Stapel befindet, und anschließend das Anheben des Bodens zu bewirken, während die Seitenwand mit dem Anhebe n während des Zurückziehens des Zylinders fortfährt, und
    • – die Pressmaschine umfasst Pressen, die jeweils mit einem Träger für eine lösbare Platte, die geeignet ist, einen Stapel aus die Schleifscheibe bildenden Schichten aufzunehmen, und einer Kurvenfläche versehen sind, die von Rollen abgelaufen wird, die jeweils fest mit einem Träger verbunden sind, um den Träger anzuheben, um die Schleifscheibe zu entnehmen und die lösbare Platte in der Fertigungslinie erneut zu beschicken.
  • Entsprechend einer erfindungsgemäßen Abwandlung kann die Anordnung der Presselemente umgekehrt werden, wobei sich die lösbare Platte über der Form befindet. In dieser Abwandlung wird der Stapel auf den Boden der Form gepresst und werden anschließend der Boden der Form und die Form betätigt, bis die Seitenwände der Form mit der Unterseite der Platte in Berührung kommen, um die Form zu verschließen und mit dem Pressvorgang beginnen zu können.
  • Die Erfindung betrifft auch eine ein Schleifmittel umfassende Schleifscheibe vom Typ einer dünnen Schleifscheibe, die durch das zuvor definierte Verfahren hergestellt ist.
  • Diese Schleifscheibe kann mindestens eine Verstärkungsschicht umfassen, durch welche Löcher hindurchgehen, in welchen ein Teil des Schleifmittels verteilt ist, das aus Schleifkörnern gebildet ist.
  • Die Schleifscheibe kann außerdem ein oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
    • – sie umfasst einen mittigen Ring,
    • – sie umfasst mindestens eine Schleifmittelschicht, wobei jede Schleifmittelschicht zwischen zwei Verstärkungsschichten eingefügt ist, und
    • – ihre Dicke beträgt weniger als oder gleich 2 mm und sogar weniger als oder gleich 1 mm.
  • Es ist möglich, die Arbeitsgänge zum Umgang mit den Schleifkörnern von dem Bereich der endgültigen Herstellung der Schleifscheiben zu trennen. Diese Anlage ist besonders vorteilhaft, da sich die Schleifkörner nicht in dem Bereich der endgültigen Herstellung der Schleifscheiben verteilen können, was es erlaubt, reine Räume zu erhalten, und ebenfalls, die Lebensdauer der Maschinen beträchtlich zu verlängern, indem der Abrieb oder die Funktionsstörungen vermieden werden, die mit Schleifkörnern verbunden sind, die sich üblicherweise in der gesamten Werkhalle zur Herstellung der Schleifscheiben verteilen. Insbesondere können beträchtliche Einsparungen erzielt werden, da es nicht mehr notwendig ist, den Bereich der Endfertigung zu klimatisieren oder dessen Temperatur fein zu regeln, da eine Scheibe thermisch stabiler als die mit einem Bindemittel umhüllten Schleifkörner ist.
  • Weitere erfindungsgemäße Merkmale und Vorteile werden anhand der folgenden beispielhaften Beschreibung eines erfindungsgemäßen Verfahrens und einer erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie einer dadurch erhaltenen Schleifscheibe unter Bezugnahme auf die im Anhang befindlichen Zeichnungen näher erläutert, wobei
  • 1 eine schematische Draufsicht einer Maschine zur Herstellung von Scheiben, die für eine erfindungsgemäße Verwendung geeignet ist,
  • 2 eine schematische Draufsicht einer Fertigungslinie, mit welcher eine Pressmaschine verknüpft ist, zur Herstellung von Schleifscheiben aus von der Maschine von 1 hergestellten Scheiben und
  • 3 einen schematischen Schnitt durch eine vertikale Ebene eines Teils einer Presse, mit welcher die Pressmaschine ausgerüstet ist, die schematisch in 2 dargestellt ist, zeigt und die
  • 4 bis 6 schematische Schnitte durch eine vertikale Ebene von Elementen der Presse, von welcher ein Teil schematisch in 3 dargestellt ist, die nach dem Pressvorgang die Entnahme der Schleifscheiben und die erneute Beschickung der Fertigungslinie erleichtern, zeigen und
  • 7 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Herstellung von Schleifscheiben, die insbesondere für die Abwandlung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ist, in welcher die Scheibe A mindestens eine von Schleifkörnern freie konstituierende Schicht umfasst, zeigt.
  • Erfindungsgemäß umfasst die Herstellung einer Schleifscheibe keine Stufe, die darin besteht, auf eine als "Gewebe" bezeichnete Verstärkungsschicht ein pulverförmiges Schleifmittel, das aus Schleifkörnern gebildet ist, zu schütten, sondern eine Stufe, die darin besteht, aus solchen Schleifkörnern, die eine aus einem Bindemittel bestehende Umhüllung umfassen, eine Scheibe herzustellen, die als konstituierende Schicht bei der Herstellung der Schleifscheibe verwendet werden kann; dazu kann beispielsweise auf dieser Scheibe eine herkömmliche Verstärkungsschicht angeordnet werden, auf welcher wiederum eine als "Papierblatt" bezeichnete Schicht angeordnet wird, und sie mit einer zweiten Verstärkungsschicht bedeckt wird, die ihrerseits mit einem "Papierblatt" bedeckt werden, um eine als "einschichtig" bezeichnete Schleifscheibe (d.h. mit nur einer Schleifschicht) zu bilden; wobei auch, um eine mehrschichtige Schleifscheibe zu bilden, so viele Male eine Verstärkungsschicht auf einer Scheibe und eine neue Verstärkungsschicht angeordnet werden kann, wie es zum Erreichen der gewünschten Eigenschaften erforderlich ist.
  • Die von dem Schema in 1 veranschaulichte Maschine 1 zur Herstellung von Scheiben umfasst einen sich schrittweise drehenden Tisch 10 mit im Allgemeinen kreisrunder Form, der hier vier Sektoren enthält, die mit Formen und feststehenden Arbeitsstationen ausgerüstet sind, die spezialisiert sind, um jeweils die verschiedenen Aufgaben oder Arbeitsgänge mit dem Inhalt der Formen durchzuführen, wenn diese an ihnen vorbeilaufen; so können sich mehrere Scheiben gleichzeitig während des Herstellungsvorgangs auf dem Tisch 10 befinden. Sie umfasst weiterhin einen drehbaren Magaziniertisch 11, auf welchem die auf dem Tisch 10 hergestellten Scheiben ausgerichtet und/oder gestapelt werden, bevor sie entnommen werden, um zur Fertigungslinie transferiert zu werden.
  • Die Stationen, mit welchen die Maschine 1 ausgerüstet ist, sind eine Station 12 zum Schütten des Schleifmittels, eine Station 13 zur Vergleichmäßigung durch Abstreifen, eine Pressstation 14, eine Station 15 zur Entnahme der Scheiben und eine Station 16 zur Reinigung des Tischs.
  • Die Formen, die im Allgemeinen zylindrisch sind, umfassen eine Seitenwand 17, in welcher ein hin- und hergehender Boden 18 angebracht ist, der geeignet ist, in vertikaler Richtung hin- und herzugehen und mit einem mittigen Kern 19 versehen ist.
  • Die Station 12 für das Aufschütten des Schleifmittels ist in ihrem oberen Teil mit einem Vorratsbehälter 121 für das Schleifmittel versehen, das aus Schleifkörnern besteht, die eine aus einem Bindemittel bestehende Umhüllung umfassen; in ihrem unteren Teil weist die Schüttstation einen verschließbaren Schlitz auf, damit das Schleifmittel in die Form geschüttet werden kann, wenn sich diese unter dem Schlitz befindet, wobei der Boden der Form innerhalb der Seitenwand mit einer Tiefe angeordnet ist, die größer als die für die Scheibe gewünschte Dicke ist.
  • Das Schleifmittel wird mit einem leichten Überschuss geschüttet, wobei die Vergleichmäßigungsstation 13 das Schleifmittel, das über die Seitenwand 17 der Form übersteht, abstreift.
  • Die Pressstation 14 verdichtet das Schleifmittel mittels einer Kraft in der Größenordnung von einigen Tonnen (bzw. 10 000 Newton) und bildet dann die Scheibe A, die vorgesehen ist, in die anschließend beschriebene Fertigungslinie gebracht zu werden.
  • Die Entnahmestation 15 transferiert die Scheiben A vom Drehtisch 10 zum Magaziniertisch 11.
  • Die Reinigungsstation 16 reinigt den Sektor des Drehtischs 10, der an ihr vorbeiläuft, nach der Entnahmestation.
  • So wird im vorliegenden Fall, in welchem jeder der vier Sektoren des Drehtischs 10 mit einer einzigen Form ausgerüstet ist, zeitgleich oder fast zeitgleich eine Form gefüllt, eine Form abgestreift, eine Scheibe gepresst und eine Scheibe vom Drehtisch entnommen.
  • Aufgrund der Tatsache, dass Scheiben hergestellt werden, die fertig sind, in einer Fertigungslinie verarbeitet zu werden, ist es leichter, Schleifscheiben mit verschiedenen Abmessungen herzustellen und beispielsweise von "einschichtigen" Schleifscheiben auf "mehrschichtige" Schleifscheiben oder auch von der Herstellung von Schleifscheiben mit einem Durchmesser von 115 mm auf die Herstellung von Schleifscheiben mit einem Durchmesser von 125 mm und umgekehrt überzugehen.
  • Die Werkzeugsätze der Stationen sind nicht besonders komplex und können bei einem Produktwechsel oder einer Störung sehr schnell ausgetauscht werden.
  • Außerdem sind die Abmessungen des Drehtischs relativ klein (der Durchmesser kann bis auf einen Wert von kleiner als einen Meter verringert werden), und haben die Formen, die ausschließlich zur Herstellung der Scheiben dienen, ein geringes Gewicht (weniger als 15 kg).
  • Die Presskraft, die auf das Schleifmittel auszuüben ist, um die Scheiben nacheinander zu bilden, ist relativ moderat und liegt in der Größenordnung von einigen Tonnen (bzw. 10 000 Newton) während etwa 1 Sekunde.
  • Daraus folgt, dass mit einem Drehtisch mit vier Formen leicht ein Takt von 1 000 Scheiben pro Stunde erreicht werden kann.
  • Außerdem wird, da das Schleifmittel in der Fertigungslinie nur noch in Form von Scheiben und nicht mehr pulverförmig vorliegt, der Verschleiß der Fertigungslinie, in welcher die konstituierenden Schichten aufeinander gestapelt werden, beträchtlich verringert.
  • Die im Schema von 2 dargestellte Fertigungslinie 2 ist zur Herstellung von Schleifscheiben mit zwei Schleifschichten und somit hier mit zwei Scheiben vorgesehen.
  • Sie umfasst einen im geschlossenen Kreis laufenden Förderer 20, entlang dessen feststehende Arbeitsstationen verteilt sind, die spezialisiert sind, um den jeweiligen Arbeitsgang zur Herstellung der eigentlichen Schleifscheibe durchzuführen. Dieser Förderer trägt auf ihm befestigte Platten, die geeignet sind, um lösbare Platten 201 aufzunehmen, auf welchen entsprechend dem Durchlauf des Förderers die verschiedenen Elemente und insbesondere die verschiedenen konstituierenden Schichten der Schleifscheiben nacheinander aufgestapelt werden.
  • Insbesondere umfasst die Fertigungslinie 2 in Durchlaufrichtung des Förderers 20 eine Abfolge von einer Station 21 zum Anbringen des mittigen Rings, einer Station 22 zum Anbringen des "Papierblatts", einer Station 23 zum Anbringen der unteren Verstärkungsschicht, einer Station 24 zum Anbringen der unteren Scheibe, einer Station 25 zum Anbringen der mittleren Verstärkungsschicht, einer Station 26 zum Anbringen der oberen Scheibe, einer Station zum Anbringen der oberen Verstärkungsschicht 27, einer Station 28 zum Anbringen des oberen "Papierblatts", einer Erwärmungsstation 29 und einer Entnahme- und Beschickungsstation 30.
  • Jede Arbeitsstation, die vorgesehen ist, eine konstituierende Schicht auf einer anderen anzuordnen, verfügt über einen Vorrat an Stapeln, die jeweils von einer lösbaren Platte 201 getragen werden, weshalb eine kurze Unterbrechung des Betriebs einer der Stationen, beispielsweise aufgrund einer Störung, die Herstellung der Schleifscheiben nicht vollständig unterbricht, da die danach befindlichen Arbeitsstationen mit ihrem Vorrat arbeiten und die davor liegenden Stationen gesteuert werden können, um ihren Vorrat zu vergrößern. Somit wird hier vorteilhafterweise eine Entsynchronisierung der Arbeitsgänge erhalten.
  • Die Erwärmungsstation 29 erwärmt die Stapel P, die sie durchlaufen, auf eine Temperatur von etwa 50 bis 80 °C, welche ein leichtes Fließen des die Scheiben bildenden Schleifmittels in die Löcher der Verstärkungsschicht, beispielsweise die Maschen bei einem Gewebe oder dergleichen, erleichtert.
  • Da jede Arbeitsstation nur einen einzigen Anordnungsvorgang durchführt, besitzt die Fertigungslinie eine gewisse Anpassungsfähigkeit und kann die Erhöhung der Anzahl an Schichten durch das einfache Hinzufügen der Anzahl an geeigneten Arbeitsstationen durchgeführt werden; so genügt es beispielsweise, um Schleifscheiben mit drei Scheiben herzustellen, zu der soeben beschriebenen Fertigungslinie eine Station zum Anbringen der Scheiben und eine Station zum Anbringen der Verstärkungsschicht hinzuzufügen.
  • Wenn die Verstärkungsschichten bzw. "Gewebe" mit der "Papierschicht" beschichtet angeliefert werden, werden die zwei unmittelbar aufeinander folgenden Stationen zum Anbringen des "Papierblatts" bzw. des "Gewebes" (oder umgekehrt) durch eine einzige Station ersetzt.
  • Dazu ist festzustellen, dass die zum Anbringen eingesetzten Stationen automatisiert oder manuell betrieben werden können.
  • Nach der Fertigungslinie 2 umfasst die Vorrichtung eine Pressmaschine 3, in welche die lösbaren Platten mit ihrem Inhalt, die die Erwärmungsstation 29 verlassen haben, von der Beschickungs- und Entnahmestation 30 gebracht werden; in einer Abwandlung kann diese Pressmaschine ein Bestandteil der Fertigungslinie sein.
  • Die Pressmaschine 3 umfasst einen Drehtisch mit im Allgemeinen kreisrunder Form, der beispielsweise sechs Sektoren umfasst, die mit identischen hydraulischen Zylinderpressen ausgerüstet sind, die der Reihe nach an einer Aufnahmestelle für die Platte vorbeilaufen. Jede lösbare Platte, die von der Entnahme- und Beschickungsstation 30 mit ihrem Stapel kommt, wird zu der Zylinderpresse gebracht, die sich zu diesem Zeitpunkt an dieser Stelle befindet, und die, indem sie ihren kreisförmigen Weg verfolgt, den heißen Stapel, der sich auf der Platte befindet, zusammenpresst und anschließend den Pressvorgang derart unterbricht, dass an einer Entnahmestelle die durch das Pressen des noch heißen Stapels hergestellte Schleifscheibe aus der Presse von einer Entnahmestation entnommen wird und die lösbare Platte 201 erneut von der Beschickungs- und Entnahmestation 30 auf den Förderer 20 gebracht wird. Nach dem Pressvorgang ist ein Teil des Schleifmittels jeder Scheibe in den Löchern der Verstärkungsschichten verteilt, wobei die verschiedenen konstituierenden Schichten fest miteinander verbunden sind und nach Abkühlung die Schleifscheibe ihre endgültige Struktur besitzt.
  • Da das Schleifmittel bereits in Form einer Scheibe vorgelegen hat, ist die Dauer der Pressstufe relativ kurz, und da jede Presse ausschließlich mit einem Stapel arbeitet, kann die Presskraft relativ moderat bleiben (etwa 20 Tonnen, d.h. etwa 2·105 N).
  • Die Presse 31, wovon ein Teil schematisch in 3 dargestellt ist, umfasst einen beweglichen oberen Werkzeugsatz, der eine Pressform umfasst, die geeignet ist, von oben den Stapel P aus konstituierenden Schichten zu, der auf der lösbaren Platte 201 angeordnet ist, während des Pressvorgangs zu umschließen, und mit einem Formträger 310 fest verbunden ist, der am Ende des Kolbens des Zylinders befestigt ist. Diese Form umfasst einen Boden 311 und eine Seitenwand 312, die hin- und hergehend um den Boden angebracht ist, damit die Presskraft im Wesentlichen auf den Boden 311 der Form ausgeübt werden kann und somit eine Beschädigung der Seitenwand 312 davon vermieden wird; vorzugsweise ist die Seitenwand 312 zweiteilig, um bei einer Beschädigung denjenigen der zwei Teile ersetzen zu können, der vorgesehen ist, auf der lösbaren Platte zur Auflage zu kommen. Der Boden der Form ist fest mit dem Formträger 310 durch mindestens eine Federeinrichtung verbunden, die, ohne Beanspruchung, den Boden der Form in einem Abstand vom Formträger hält, und die, wenn der Boden der Form auf dem Stapel aufliegt, sich zusammendrückt, um es dem Formträger zu ermöglichen, sich an den Boden der Form anzudrücken und auf diesen die gesamte Presskraft zu übertragen; dabei ist die Seitenwand der Form auf dieselbe Weise fest mit dem Formträger verbunden mit dem Unterschied, dass das freie Ende der Seitenwand um einige Millimeter in Bezug auf dasjenige des Bodens (nach oben) zurückgezogen ist, während der Abstand, der es vom Formträger trennt, etwa gleich ist, wenn weder Boden noch Seitenwand aufliegen, d.h., wenn die Federn ihrer jeweiligen Befestigungseinrichtungen nicht zusammengedrückt sind.
  • So kommt während der Ausdehnung des Zylinders nach unten der Boden 311 der Form in Berührung mit dem Stapel P, während die Seitenwand 312 noch keinen Kontakt mit der beweglichen Platte 201 hat. Der Formträger 310 verfolgt seinen Weg, die Federn drücken sich zusammen, der Abstand zwischen dem Formträger und dem Boden der Form beginnt sich zu verringern, und nach einer Annäherung um einige Millimeter kommt die Seitenwand der Form ihrerseits in Berührung mit der lösbaren Platte 201; der Formträger 310 verfolgt weiterhin seinen Weg, er kommt in Berührung mit dem Boden 311 der Form, und die Presskraft wird dann auf den Stapel P ausgeübt, während sich der Formträger immer noch in Berührung mit der Seitenwand 312 befindet, die sich ihrerseits in Berührung mit der lösbaren Platte 210 befindet, wodurch eine seitliche Ausdehnung der Schichten des Stapels P verhindert wird. Nach dem gewünschten Zeitraum wird der Zylinder nach oben zurückgezogen, der Formträger 310 fährt wieder nach oben und bewirkt den Beginn der Aufwärtsbewegung der Seitenwand 312 der Form, während der Boden 311 der Form immer noch an den Stapel P angedrückt ist und anschließend seinerseits nach oben fährt, während die Seitenwand ihre Aufwärtsbewegung beibehält.
  • Da sich das Wesentliche der beweglichen Teile im oberen Bereich der Presse befindet, ist die Gefahr einer Beschädigung, die von Schleifkörnern hervorgerufen wird, die sich zufällig von der Schleifscheibe gelöst haben, gering.
  • Um die Entnahme der Schleifscheiben aus der Pressmaschine und die Beschickung der Fertigungslinie durch die lösbaren Platten 201 zu erleichtern, die um eine Welle 315 angeordnet sind, die von dem Tisch der Pressmaschine getragen wird und durch den Träger 314 hindurchgeht, umfasst die Pressmaschine im unteren Teil eine Nockenfläche 316, die von einer Rolle abgelaufen wird, die fest mit einer Magaziniereinrichtung am Träger 314 der lösbaren Platte 201 (4 bis 6) verbunden ist. Die Nockenfläche 316 besitzt drei Höhen. Die untere Höhe der Nockenfläche entspricht der Pressstufe. Wenn die Rolle die Zwischenhöhe erreicht hat, löst sich der Träger 314 vom Tisch der Pressmaschine, und die Schleifscheibe, die sich auf einer größeren Höhe am freien Ende der Welle 315 befindet, kann seitlich zu einem Entnahmeförderer gedrückt werden; während die Rolle, die ihren Weg auf der Nockenfläche 316 verfolgt, auf deren obere Höhe gelangt, entfernt sich der Träger 314 noch weiter vom Tisch und die lösbare Platte 201 kommt auf einer größeren Höhe am freien Ende der Welle 315 an und kann so erneut zur Fertigungslinie gebracht werden, um einen neuen Ring und einen neuen Stapel aus konstituierenden Schichten aufzunehmen.
  • Die aus der Pressmaschine 31 entnommenen Schleifscheiben werden anschließend auf bekannte Weise in einen anderen Ofen gebracht, um dort ausgehärtet zu werden, bevor sie zum Ausliefern gelagert werden.
  • Diese Vorrichtung erlaubt wie im weiter oben beschriebenen Beispiel die Herstellung von flachen Schleifscheiben, aber auch die Herstellung von Schleifscheiben mit einer versetzten Auflagefläche.
  • Dabei können einige oder alle der Transfervorgänge, insbesondere zwischen der Maschine 1 zur Herstellung von Scheiben und der Fertigungslinie 2, in den Stationen der Fertigungslinie oder zwischen der Fertigungslinie und der Pressmaschine 3 manuell sein.
  • Aus der Gestaltung der zuvor beschriebenen Vorrichtung resultiert auch, dass ihre Zuverlässigkeit weit größer als die der bekannten Vorrichtungen ist, außerdem ist der Platzbedarf dieser Vorrichtung relativ klein, so bleibt beispielsweise für die Herstellung von etwa 1 000 Schleifscheiben pro Stunde der Platzbedarf der Vorrichtung unter etwa 100 Quadratmetern.
  • Aufgrund der Anpassungsfähigkeit der Vorrichtung ist es möglich, den Schleifscheibentyp innerhalb von etwa 15 Minuten und den Durchmesser der Schleifscheibe innerhalb von etwa 30 Minuten zu wechseln.
  • Weiterhin ist es möglich, mehrere Maschinen zur Herstellung von Scheiben derart mit der Fertigungslinie zu verbinden, dass möglichen Störungen schnell begegnet werden kann, Scheiben für zwei Stationen bereitgestellt werden, mehr Scheiben im Fall der Herstellung von mehrschichtigen Schleifscheiben angeordnet werden können oder die sehr schnell verkettete Produktion eines zweiten Schleifscheibentyps vorbereitet werden kann.
  • Die in dem Schema von 7 gezeigte Produktionslinie ist für die Herstellung von einschichtigen Schleifscheiben aus einer eine Verstärkungslage umfassenden Scheibe A vorgesehen.
  • Sie umfasst einen Drehtisch 700, der sich in Richtung des Pfeils F dreht und in mehrere Sektoren 100, 200, 300, 400, 500, 600 unterteilt ist, wobei jeder Sektor eine Stelle X und eine Stelle Y umfasst, die einer Arbeitsstation entsprechen, in welcher die folgenden Arbeitsgänge in der Drehrichtung des Pfeils F aufeinander folgend durchgeführt werden und zeitgleich durchgeführt werden können:
    • – Sektor 100 umfasst eine Maschine 150 zum Aufbringen und Vergleichmäßigen von mit einem Bindemittel beschichteten Schleifkörnern, um eine Form 170 zu füllen, die sich auf einer Stelle X befindet, und ein Mittel 160 zum Ergreifen und Aufbringen einer Schutzschicht, um diese Schicht auf einer Stelle Y aufzubringen,
    • – Sektor 200 umfasst ein Mittel zum Ergreifen und Aufbringen einer Verstärkungslage auf den Schleifkörnern in der Form 170, die sich auf einer Stelle X befindet, und einer weiteren Verstärkungslage auf der Schutzschicht, die zuvor auf einer Stelle Y angebracht worden ist; in dieser Figur wird dieser Arbeitsgang beispielhaft von einer Bedienkraft 250 durchgeführt,
    • – Sektor 300 umfasst eine Pressmaschine 350, die vorgesehen ist, die in der Form 170 enthaltenen konstituierenden Schichten zusammenzupressen, um eine Scheibe A zu bilden,
    • – Sektor 400 umfasst Mittel 450, um die Scheibe A aus der Position X zu ergreifen und sie auf die konstituierenden Schichten zu legen, die zuvor auf der Stelle Y angeordnet worden sind, um einen Stapel P zu bilden,
    • – Sektor 500 umfasst eine Pressmaschine 550, um den auf der Stelle Y befindlichen Stapel P zusammenzupressen und so eine Schleifscheibe zu bilden, und
    • – Sektor 600 umfasst Mittel 650 zur Entnahme der Schleifscheibe.
  • Dabei ist festzustellen, dass eine Presse 31 vom Typ derjenigen, die in 3 beschrieben worden ist, verwendet werden kann und der Pressmaschine 550 von Sektor 500 entspricht.
  • Vorteilhafterweise kann eine Presse dieses Typs mit der Platte 201 verwendet werden, die sich über der Form 31 befindet, und der Stapel P auf dem Boden der Form 311 abgelegt werden, wobei der Rand der Form 312 dann mit der Platte 201 in Berührung gebracht wird und der Pressvorgang durchgeführt werden kann.
  • Es ist möglich, mehrere Stellen vom Typ X und Y pro Segment derart anzuordnen, dass die Anzahl der Schleifscheiben vergrößert wird, die gleichzeitig auf dem Drehtisch 700 hergestellt werden. Insbesondere können lösbare "Kassetten" verwendet werden, auf welchen sich eine oder mehrere Stellen X und/oder Y befinden und welche auf dem Drehtisch 700 angeordnet sind.
  • Dieses System erlaubt es, die Gesamtheit der Stellen X und Y entweder von einem Sektor oder der Gesamtheit der Sektoren des Drehtischs 700 schnell auszutauschen, beispielsweise die Abmessung der Stellen X und Y zu verändern, um Schleifscheiben mit einer anderen Größe herstellen zu können.
  • Dabei kann die Produktionslinie manuell, halbautomatisch oder vollständig automatisiert betrieben werden.
  • Die Konstanz der Eigenschaften der hergestellten Schleifscheiben ist hinsichtlich Regelmäßigkeit von Dicke und Auswuchtung bemerkenswert.

Claims (22)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Schleifscheibe vom Typ einer dünnen Schleifscheibe durch Pressen von mindestens einer Schicht, die aus Schleifkörnern gebildet ist, und zwei Schichten, die keine Schleifkörner enthalten und die Schleifscheibe umschließen, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Schicht aus Schleifkörnern direkt in einer Form (17, 170) ohne eine darunter befindliche Verstärkungsschicht gebildet und – gegebenenfalls auf dieser Schicht aus Schleifkörnern eine Verstärkungsschicht aufgebracht wird, – die Schicht/en gepresst wird/werden, um eine Scheibe (A) zu bilden, – die Scheibe aus der Form entnommen, – die Scheibe (A) entweder mit • einer oder zwei weiteren Verstärkungsschicht/en derart, dass die beiden Verstärkungsschichten die Schleifscheibe umschließen, oder • mindestens einer weiteren Scheibe (A) und mindestens einer oder zwei weiteren Verstärkungsschicht/en derart, dass die beiden Verstärkungsschichten die Schleifscheibe umschließen, verbunden und – das Ganze zusammengepresst wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Scheibe (A) wenigstens eine von Schleifkörnern freie konstituierende Schicht und insbesondere eine Verstärkungslage umfasst.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Scheibe (A) ein Schleifmittel, das aus Schleifkörnern, die eine aus einem Bindemittel bestehende Umhüllung umfassen, gebildet ist, in eine Form (17, 170) geschüttet, die Höhe des Schleifmittels auf einen gewünschten Wert vergleichmäßigt und das Schleifmittel verdichtet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung der Scheibe (A) ein Schleifmittel, das aus Schleifkörnern, die eine aus einem Bindemittel bestehende Umhüllung umfassen, gebildet ist, in eine Form (17, 170) geschüttet wird, die Höhe des Schleifmittels auf einen gewünschten Wert vergleichmäßigt, mindestens eine von Schleifkörnern freie weitere konstituierende Schicht, insbesondere eine Verstärkungslage, aufgebracht und das Ganze verdichtet wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nacheinander die konstituierenden Schichten, die mindestens eine Scheibe (A) umfassen, übereinander angeordnet werden, um einen Stapel (P) zu bilden, wonach der Stapel erwärmt und anschließend gepresst wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die konstituierenden Schichten entlang einer Fertigungslinie (2) aufeinander angeordnet werden, die mit Stationen zum Anbringen der Schichten (22, 23, 24, 25, 26, 27, 28) ausgerüstet ist und durch welche die aufeinander angeordneten Schichten in Form von Stapeln (P) durchlaufen, in mindestens einigen Stationen Stapelvorräte gebildet werden, von welchen die magazinierten Stapel einer nach dem anderen entnommen werden, um darauf eine neue konstituierende Schicht anzubringen, und der mit der neuen Schicht versehene Stapel von dieser Station zur nächsten gebracht wird.
  7. Vorrichtung zur Herstellung von Schleifscheiben vom Typ einer dünnen Schleifscheibe durch Pressen von mindestens einer Schicht, die aus Schleifkörnern gebildet ist, und zwei Schichten, die keine Schleifkörner enthalten und die Schleifscheibe umschließen, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens – eine Station (100, 200) zum Füllen einer Form (170) mit der/den konstituierenden Schicht/en, aus welcher/welchen eine Scheibe (A) gebildet wird, – eine Maschine (350) zum Pressen der konstituierenden Schicht/en, die in der Form (170) enthalten ist/sind, um diese Scheibe (A) zu formen, – eine Station (400) für den Zusammenbau, die vorgesehen ist, einen Stapel (P) aus aufeinander angeordneten Schichten aus mindestens einer Scheibe (A) und mindestens einer weiteren konstituierenden Schicht zu bilden, und – eine Pressmaschine (550) zum Verdichten des Stapels (P) und zur Bildung der Schleifscheibe umfasst.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Fertigungslinie (2) umfasst, die mit Stationen (22, 23, 24, 25, 26, 27, 28), die nacheinander in der Reihenfolge angeordnet sind, in welcher die Schichten, die vorgesehen sind, die Schleifscheibe zu bilden, aufeinander angeordnet werden, um den Stapel (P) aus aufeinander angeordneten Schichten zu formen, und anschließend mit einer Erwärmungsstation (29), in welcher der Schichtstapel erwärmt wird, versehen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Maschine (1) zur Herstellung von Scheiben, die einen Drehtisch (10) umfasst, der mit Formen und spezialisierten Arbeitsstationen ausgerüstet ist, die eine Station zum Schütten des Schleifmittels (12), eine Vergleichmäßigungsstation (13), eine Pressstation (14), eine Entnahmestation (15) und eine Reinigungsstation (16) umfassen, und sie weiterhin einen Magaziniertisch (11) zur Zwischenbevorratung der hergestellten Scheiben umfasst.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungslinie (2) einen Förderer (20) umfasst, der in einem geschlossenen Kreis läuft und feststehende Platten trägt, die geeignet sind, lösbare Platten (201) aufzunehmen, die zur Aufnahme der Stapel (P) aus die Schleifscheibe konstituierenden Elementen geeignet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungslinie (2) eine Station (21) für das Anbringen eines Rings, Stationen (22, 23, 24, 25, 26, 27, 28) für das Anbringen der konstituierenden Schichten und eine Erwärmungsstation (29) umfasst.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungslinie (2) mindestens eine Station enthält, die eine Einrichtung zur vorübergehenden Bevorratung umfasst.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (100, 200,350, 400, 550) um einen Drehtisch (700) angeordnet sind, auf welchem mindestens eine Form (170) befestigt ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehtisch (700) in Sektoren (100, 200, 300, 400, 500, 600) unterteilt ist, die Arbeitsstationen für aufeinander folgende Arbeitsgänge entsprechen, und dass jeder Sektor mindestens eine Stelle (X) für eine Form (170) und mindestens eine Stelle (Y), auf welcher eine oder mehrere konstituierende/n Schicht/en einer Schleifscheibe angeordnet werden kann/können, umfasst.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Drehtisch (700) umfasst, der in mehrere Sektoren (100, 200, 300, 400, 500, 600) unterteilt ist, wobei jeder Sektor jeweils einer der Arbeitsstationen entspricht, in welchen folgende aufeinander folgenden Arbeitsgänge durchgeführt werden: – Aufbringen und Vergleichmäßigen, insbesondere mittels eines Werkzeugs (150), der mit einem Bindemittel umhüllten Schleifkörner in einer Form (170), die sich auf einer Stelle (X) des Sektors (100) befindet, und Aufbringen mindestens einer konstituierenden Schicht, insbesondere einer Schutzschicht, auf einer Stelle (Y) dieses Sektors, – Aufbringen mindestens einer konstituierenden Schicht, insbesondere einer Verstärkungslage, auf den Schleifkörnern in der Form (170) und Aufbringen mindestens einer konstituierenden Schicht, insbesondere einer Schutz- und/oder Verstärkungslage, auf einer Stelle (Y), – Pressen mittels der Pressmaschine (350), die vorgesehen ist, mindestens eine Scheibe (A) aus den konstituierenden Schichten zu bilden, die in mindestens einer Form (170) enthalten sind, – Bilden des Stapels (P), das darin besteht, mindestens eine Scheibe (A) von einer Stelle (X) zu nehmen, um sie auf eine Stelle (Y) zu legen und so mindestens einen Stapel zu bilden, der aus den zuvor in einer Stelle (Y) angeordneten konstituierenden Schichten und aus mindestens einer Scheibe (A) geformt ist, – Pressen des Stapels (P), der sich auf der Stelle (Y) befindet, um mittels der Pressmaschine (550) eine Schleifscheibe zu verfestigen, und – Entnahme der Schleifscheibe/n.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Pressmaschine (3, 550) einen Drehtisch enthält, der mit hydraulischen Zylinderpressen (31) ausgerüstet ist, die ein bewegliches Werkzeug umfassen, das eine Form, die einen Boden (311) und eine Seitenwand (312) umfasst, die hin- und hergehend um den Boden angebracht ist, und einen Träger (310) der Form enthält, der an dem Zylinderkolben befestigt ist und mit welchem der Boden und die Seitenwand durch Federeinrichtungen fest verbunden sind, die geeignet sind, den Stapel (P) einer Presskraft auszusetzen, indem sie diesen während der Ausdehnung des Zylinders mit der Seitenwand umgeben, und um den Beginn des Anhebens der Seitenwand, während sich der Boden weiterhin an dem Stapel befindet, und anschließend das Anheben des Bodens zu bewirken, während die Seitenwand mit dem Anheben während des Zurückziehens des Zylinders fortfährt.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Pressmaschine (3, 550) Pressen (31) umfasst, die jeweils mit einem Träger (314) für eine lösbare Platte (201), die geeignet ist, einen Stapel (P) aus die Schleifscheibe bildenden Schichten aufzunehmen, und einer Kurvenfläche (316) versehen sind, die von Rollen abgelaufen wird, die jeweils fest mit einem Träger (314) verbunden sind, um den Träger anzuheben, um die Schleifscheibe zu entnehmen und die lösbare Platte (201) in der Fertigungslinie (2) erneut zu beschicken.
  18. Schleifscheibe vom Typ einer dünnen Schleifscheibe, die mindestens eine Schicht, die aus Schleifkörnern gebildet ist, und zwei Schichten, die keine Schleifkörner enthalten und die Schleifscheibe umschließen, umfasst, wobei die Schleifscheibe durch das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6 hergestellt ist.
  19. Schleifscheibe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Verstärkungsschicht enthält, die mit Löchern durchbohrt ist, in wel chen ein Teil des Schleifmittels verteilt ist, das aus Schleifkörnern gebildet ist.
  20. Schleifscheibe nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen mittigen Ring enthält.
  21. Schleifscheibe nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens eine Schicht aus Schleifmittel umfasst und jede Schleifmittelschicht zwischen zwei Verstärkungsschichten eingebettet ist.
  22. Schleifscheibe nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Dicke weniger als oder gleich 2 mm und sogar weniger als oder gleich 1 mm beträgt.
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