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DE60019463T2 - Behälterauskleidung - Google Patents

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DE60019463T2
DE60019463T2 DE60019463T DE60019463T DE60019463T2 DE 60019463 T2 DE60019463 T2 DE 60019463T2 DE 60019463 T DE60019463 T DE 60019463T DE 60019463 T DE60019463 T DE 60019463T DE 60019463 T2 DE60019463 T2 DE 60019463T2
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Germany
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shuttle
web
liner
plastic material
attachment
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DE60019463T
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Anthony Luigi Paul Benfleet Tisi
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Philton Polythene Converters Ltd
Original Assignee
Philton Polythene Converters Ltd
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    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B50/00Making rigid or semi-rigid containers, e.g. boxes or cartons
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B31B50/76Opening and distending flattened articles
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    • B31B70/00Making flexible containers, e.g. envelopes or bags
    • B31B70/60Uniting opposed surfaces or edges; Taping
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B31B70/84Forming or attaching means for filling or dispensing contents, e.g. valves or spouts
    • B31B70/844Applying rigid valves, spouts, or filling tubes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lining Or Joining Of Plastics Or The Like (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

  • Diese Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen für die Herstellung von Behälter-Auskleidungen. Insbesondere betrifft die Erfindung solche Verfahren und Vorrichtungen, die dazu ausgestaltet sind, um auf einer zumindest halbautomatischen Basis betrieben zu werden, und zwar mit dem Ziel die Handhabung und die Produktgenauigkeit bei der Herstellung solcher Auskleidungen zu verbessern.
  • Auskleidungen für Transportbehälter, wie zum Beispiel ISO-Box-Behälter sind allgemein bekannt und werden für den Schüttgut-Transport von fließfähigen Produkten in großem Umfang verwendet – beispielsweise Granulatmaterialien, einschließlich landwirtschaftliche Produkte und Chemikalien. Solche Auskleidungen werden normalerweise aus einem Kunststoffbahnmaterial hergestellt, das zu einem Rohr vorgeformt ist, oder aus Bahnmaterial, das auf geeignete Weise gefaltet und anschließend an den Nähten verschweißt wird, um ein Rohr herzustellen. Endplatten für eine Auskleidung werden entweder durch Verschweißen des Kunststoffmaterials in einer geeigneten Weise oder durch Befestigen einer separaten Endplatte an dem Rohr hergestellt. Es sind Zugriffsöffnungen sowohl für das Beladen als auch das Entladen der Auskleidung vorgesehen, wenn diese benutzt wird, und außerdem müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um die Auskleidung in einem Behälter zu befestigen.
  • Die Herstellung einer solchen Behälter-Auskleidung tendiert dazu, sehr arbeitsintensiv zu sein. Normalerweise wird eine aufgerollte Bahn des Kunststoffmaterials benachbart zu einem Arbeitstisch abstützend gehalten und dann über den Arbeitstisch gezogen, so dass die erforderlichen Arbeitsschritte von Arbeitern durchgeführt werden können, die über die Auskleidung hinwegreichen und geeignete Werkzeuge verwenden, wie zum Beispiel Thermoschweißgeräte. Hinsichtlich der Breite einer solchen Auskleidung sind diese Arbeitsschritte in dem mittleren Bereich der Auskleidung nicht einfach durchzuführen, beispielsweise dort, wo eine Zugriffsöffnung vorgesehen werden muss. Ein hohes Maß an Geschicklichkeit ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass das Schweißen oder andere Befestigungsvorgänge effizient durchgeführt werden, um eine zuverlässige Verbindung vorzusehen, die bei Benutzung nicht kaputtgeht.
  • In der US-3,853,664 ist eine Vorrichtung zur Herstellung von Beuteln auf einer automatischen Basis aus einer sich bewegenden Bahn aus Kunststoffmaterial bekannt, die gefaltet ist, um nach innen gerichtete Platten zu haben, die dann, wenn sie nach außen geöffnet werden, die Seiten des Beutels definieren. Die in diesem Dokument beschriebenen Arbeitsschritte dienen dazu, die Enden des Beutels zu bilden, und zwar durch diagonal verlaufende Schweißnähte.
  • In der US 3,069,303-A sind ein Verfahren und eine Vorrichtung beschrieben, um ein thermoplastisches flexibles Bahnmaterial in einer automatisierten Weise in ein Rohr umzuwandeln, um einen endseitig geschlossenen Behälter herzustellen, der dazu ausgestaltet ist, um mit Milch befällt zu werden. Eine Düse ist an einer Seitenwand des Behälters befestigt, und zwar unter Verwendung eines schwebenden Dorns in dem Rohr, um als ein Gegengewicht für den Vorgang des Durchstechens und Hitzeschweißens zu wirken. Der Dorn wird in einer im wesentlichen feststehenden Position gehalten, und zwar mit Hilfe von Schlittenwalzen-Paaren, die durch die Wände von dem Rohr wirken.
  • Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, sowohl ein Verfahren als auch eine Vorrichtung für die Herstellung von relativ großen Transportbehälter-Auskleidungen zur Verfügung zu stellen, die zumindest für eine teilweise Automatisierung geeignet sind, um somit die arbeitsintensive Eigenschaft der bekannten Prozesse zur Herstellung von Transportbehälter-Auskleidungen zu mindern, wobei gleichzeitig eine genauso gute und gleichbleibende Zuverlässigkeit bei der Herstellung von Auskleidungen erreicht wird, wie bei den bekannten manuellen Prozessen.
  • Gemäß einem Aspekt dieser Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer Schüttgut-Transportbehälter-Auskleidung aus einer Bahn aus flach-gefaltetem, mit Faltlaschen versehenem Kunststoff-Bahnmaterial vorgesehen, mit übereinanderliegenden oberen und unteren Lagen, wobei zwischen deren langen Kanten jeweils Paare von nach innen gefalteten Faltlaschen vorgesehen sind, wobei das Verfahren die Schritte umfasst:
    Ausbreiten der Bahn über eine Arbeitsfläche und Anordnen eines Shuttles zwischen den Lagen des Materials, wobei sich das Shuttle im wesentlichen über die Breite der Bahn erstreckt, um so getrennte Lagen des Kunststoffmaterials über und unter dem Shuttle zu halten, wobei sich die Seitenkantenränder des Shuttles zwischen der oberen Lage und den benachbarten, nach innen gefalteten Faltlaschen befinden;
    Definieren eines ersten Endbereichs für die fertiggestellte Auskleidung in der Bahn;
    Vorschieben der Bahn über die Arbeitsfläche, während durch das Kunststoffmaterial eine Kraft auf das Shuttle aufgebracht wird, um so das Shuttle bezüglich der Arbeitsfläche im wesentlichen stationär zu halten, bis ein Teil des Materials, das einer geforderten Position für eine Anbringung an der fertiggestellten Auskleidung entspricht, über dem Shuttle liegt;
    Befestigen einer Anbringung für die Auskleidung an dieser Position an dem Kunststoffmaterial unter Verwendung des Shuttles, um eine Gegenkraft für den Befestigungsvorgang zu bewirken;
    weiteres Vorschieben der Bahn über die Arbeitsfläche, während das Shuttle bezüglich der Arbeitsfläche weiterhin stationär gehalten wird, bis sich die erforderliche Länge an Kunststoffmaterial für die fertiggestellte Auskleidung jenseits einer Verschlussstation stromabwärts des Shuttles erstreckt;
    Vorsehen von einem Paar Trennplatten an der Verschlussstation, die an jeder Seite der Bahn angeordnet sind und jede zwischen das gefaltete Material vorstehen, durch das die Faltlaschen gebildet sind, wodurch die oberen und unteren Faltlaschen getrennt werden;
    Ausbilden von oberen und unteren Schweißnähten an der Verschlussstation über der Breite der Bahn, um dadurch die oberen und unteren Lagen mit den zugehörigen oberen und unteren Faltlaschen zu verbinden, wobei die Schweißnähte an jeder Lage allgemein eine V-förmige Konfiguration haben, um dadurch eine Endplatte an einem zweiten Endbereich der Auskleidung zu bilden; und
    Schneiden des Kunststoffmaterials von der Bahn, um dadurch die Auskleidung zumindest teilweise fertigzustellen.
  • Gemäß einem weiteren, aber eng verwandten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zur automatisierten Herstellung einer Schüttgut-Transportbehälter-Auskleidung vorgesehen, mit:
    einer Halterung für eine Rolle aus einer Bahn aus flach-gefaltetem, mit Faltlaschen versehenem Kunststoffbahnmaterial für die Herstellung einer Auskleidung, mit übereinanderliegenden oberen und unteren Lagen, wobei zwischen deren langen Kanten jeweils Paare von nach innen gefalteten Faltlaschen vorgesehen sind;
    Einrichtungen, um die Bahn von einer gehaltenen Rolle abzuziehen und um die Bahn über eine Arbeitsfläche zu ziehen;
    einem Shuttle, das für eine Anordnung zwischen den Lagen der Bahn ausgestaltet ist, wobei sich das Shuttle im wesentlichen über die Breite der Bahn erstreckt, um die Lagen des Kunststoffmaterials getrennt über und unter dem Shuttle zu halten, wobei sich die Seitenkantenränder des Shuttles zwischen der oberen Lage und den benachbarten, nach innen gefalteten Faltlaschen befinden, wobei das Shuttle über der Arbeitsfläche angeordnet und mit Einrichtungen versehen ist, um das Shuttle während des Vorschiebens der Bahn im wesentlichen stationär zu halten;
    einer Greifeinrichtung für eine Anbringung für die Auskleidung, die dazu ausgestaltet ist, um die Anbringung an einer Position mit der Bahn in Eingriff zu bewegen, wo die Anbringung an der Auskleidung befestigt werden soll;
    einer Kunststoffbefestigungseinrichtung, die dazu ausgestaltet ist, um einen Befestigungsvorgang an den sich in Eingriff befindlichen Flächen der Bahn und der Anbringung zu bewirken;
    einem Paar Trennplatten, die an einer Verschlussstation vorgesehen sind, und zwar eine an jeder Seite der Bahn, und die jede zwischen das gefaltete Material vorstehen, durch das die Faltlaschen gebildet sind, wodurch die oberen und unteren Faltlaschen getrennt werden;
    einer Nahtschweißvorrichtung, die an der Verschlussstation angeordnet ist, um obere und untere Schweißnähte über der Breite der Bahn vorzusehen, um dadurch die oberen und unteren Lagen mit den jeweiligen oberen und unteren Faltlaschen zu verbinden, wobei die Schweißnähte an jeder Lage allgemein eine V-förmige Konfiguration haben, um dadurch eine Endplatte an einem zweiten Endbereich der Auskleidung zu bilden; und
    einer Bahnschneideeinrichtung, um eine Länge der Materialbahn von der Rolle abzutrennen, um so zumindest teilweise die Auskleidung zu bilden.
  • Es ist offensichtlich, dass beide Aspekte dieser Erfindung die Herstellung einer Transportbehälter-Auskleidung aus einer Bahn aus flach-gefaltetem Kunststoffbahnmaterial auf einer zumindest halbautomatisierten Basis, wenn nicht vollautomatisierten Basis, ermöglichen. Das mit Faltlaschen versehene Kunststoffmaterial kann zu einem Rohr vorgeformt werden, wobei sich in diesem Fall die nach innen gefalteten Faltlaschen entlang der Länge der beiden Seiten des flachen Rohrs erstrecken. Solche Rohre werden bereits für die Herstellung von Auskleidungen verwendet, und normalerweise treffen sich die inneren Kanten der Faltlaschen mehr oder weniger in dem mittleren Bereich von dem Rohr, wenn dieses flach ausgebreitet ist. Alternativ kann die Bahn die Form einer länglichen Bahn haben, die einfach laschenförmig gefaltet ist, um zwei übereinanderliegende Lagen mit benachbarten Seitenkanten zu bilden, wobei die Kanten während des Herstellungsverfahrens miteinander nahtverschweißt werden, um den Hauptteil der Auskleidung zur Verfügung zu stellen, wenn diese fertiggestellt ist.
  • Bei diesem Verfahren befindet sich das Shuttle zwischen den Lagen der Bahn, um dadurch zu ermöglichen, dass die erforderlichen Herstellungsschritte an einer Lage (üblicherweise die obere Lage) durchgeführt werden können, ohne die darunterliegenden Lagen zu beeinflussen. Diese Herstellungsschritte können das thermische Schweißen an der oberen Lage und das Schneiden von Öffnungen durch die obere Lage beinhalten. Wenn die Bahn über die Arbeitsfläche gezogen wird, üblicherweise von einer Rolle des Kunststoffbahnmaterials, die an einem Ende der Arbeitsfläche angeordnet ist, muss das Shuttle stationär bleiben und sich somit durch die sich bewegende Bahn hindurch bewegen. Dies kann durch das Zusammenwirken magnetischer Materialien erreicht werden, die an dem Shuttle vorgesehen sind und mit der Arbeitsfläche zusammenwirken. Beispielsweise kann eine Vielzahl vom Permanentmagneten an dem Shuttle vorgesehen sein, und eine ähnliche Vielzahl von Magneten (entweder Permanentmagnete oder Elektromagnete) können an der Arbeitsfläche in dem gleichen physikalischen Gebiet vorgesehen sein, wodurch jeder Shuttle-Magnet direkt mit einem entsprechenden Magneten an der Arbeitsfläche zusammenwirken kann.
  • In einer alternativen Anordnung ist das Shuttle mit zumindest einer Walze versehen, und es ist zumindest eine weitere Walze vorgesehen, die außerhalb der Bahn montiert ist, um durch eine Lage des Kunststoffbahnmaterials hindurch mit der Shuttle-Walze zusammenzuwirken, und dadurch das Shuttle während des Vorschiebens der Bahn im wesentlichen stationär zu halten.
  • Wie bei den bekannten manuellen Herstellungstechniken, können die Endplatten der Auskleidung durch geeignet profilierte und positionierte Schweißnähte oder andere Verbindungen, die über die Bahn und die damit geformten Faltlaschen ausgebildet sind, oder durch separate Platten gebildet sein, die in die Bahn eingelassen werden und mit dieser in bestimmten Positionen verbunden werden, um die Enden der Auskleidung zu definieren.
  • Bei einem typischen Herstellungsverfahren wird eine Vielzahl von Anbringungen an dem Kunststoffmaterial befestigt, durch das die Auskleidung gebildet ist. Beispielsweise können solche Anbringungen Befestigungsvorrichtungen für die Auskleidung beinhalten, wie zum Beispiel Aufhängungs- oder Haltevorrichtungen, wenn diese benutzt wird. Alternativ oder zusätzlich kann die Anbringung eine Zugriffsröhre beinhalten, wobei in diesem Fall eine Öffnung durch die Auskleidung an der erforderlichen Stelle für die Zugriffsröhre geschnitten wird, und zwar vor oder nach dem Befestigen der Zugriffsröhre an dem Kunststoffmaterial. In diesem Fall kann das Shuttle als eine Gegenkraft für den Schritt des Schneidens, durch den die Öffnung gebildet wird, wie auch für den Befestigungsschritt wirken. Wenn mehr als eine Anbringung vorgesehen ist, können diese entlang der Länge der Auskleidung beabstandet sein, die entlang der Arbeitsfläche entsprechend schrittweise vorbewegt wird.
  • Der Befestigungsvorgang, mit dem jede Anbringung an der Auskleidung befestigt wird, kann einen von einem Klebebefestigungsschritt, einem chemischen Schmelzschritt oder einem thermischen Schweißschritt beinhalten.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Unterseite des Shuttles mit zumindest einer Laufwalze versehen, die auf einer Oberfläche der Arbeitsfläche läuft, und zwar durch die oder jede darunterliegende Lage des Kunststoffbahnmaterials unter dem Shuttle. Vorzugsweise ist eine Vielzahl solcher Walzen vorgesehen, um das gesamte Gewicht des Shuttles abstützend zu halten. Jede dieser Walzen kann die Form von einer in einem Käfig gehaltenen, frei drehbaren Kugel haben, die in der Lage ist, in jeder Richtung in der Ebene der Arbeitsfläche zu rollen, wodurch die mittige Ausrichtung des Shuttles erleichtert wird, wenn die Bahn vorwärts bewegt wird.
  • Ein Paar untere Walzen kann in der Arbeitsfläche für jede Walze des Shuttles vorgesehen sein, wodurch jede Shuttle-Walze durch sein zugehöriges Paar von unteren Walzen positioniert wird und auf diesen läuft, wobei die Bahn zwischen den unteren Walzen und den Shuttle-Walzen läuft. Diese unteren Walzen können frei laufen oder kraftgetrieben sein, um die Vorwärtsbewegung der Bahn zu erleichtern. In beiden Fällen kann die primäre Positionierung des Shuttles durch die Verwendung von Magneten erfolgen, wie vorstehende erläutert.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel können die Shuttle-Walzen mit Hilfe eines Fernsteuerungssystems kraftgetrieben werden, und zwar in Reaktion auf das Ziehen der Bahn über die Arbeitsfläche; wobei das Shuttle auf diese Weise während der Vorwärtsbewegung der Bahn stationär gehalten werden kann. Die Kraft kann dem Fernsteuerungssystem durch einen elektrischen, einen pneumatischen, einen hydraulischen oder einen anderen kraftübertragenden Vorgang zugeführt werden, das mit dem Shuttle verbunden ist, wenn dieses zur Befestigung der Anbringung an die Bahn stationär gehalten wird. Alternativ kann ein optisches oder ein induktives Kraftkopplungssystem von einer externen (bezüglich der Bahn) Energiequelle verwendet werden.
  • In einem Fall, in dem die Bahn ein einfaches gefaltetes Kunststoffbahnmaterial mit benachbarten langen Kanten ist, kann das Shuttle mit Hilfe von einem Arm stationär gehalten werden, der das Shuttle mit einem stationären Teil der Vorrichtung verbindet, wobei sich der Arm zwischen den benachbarten langen Kanten der Bahn aus der Bahn heraus erstreckt. In diesem Fall können die langen Kanten stromabwärts von dem Arm durch einen kontinuierlichen Nahtschweißvorgang verbunden werden, um eine vollständige Auskleidung herzustellen.
  • Wie vorstehend erläutert, kann die Anbringung eine Zugriffsröhre sein, die in das Innere der Auskleidung führt. Eine solche Zugriffsröhre kann eine Röhre aus einem flexiblen Kunststoffmaterial umfassen, das aus einer Bahn herausgeschnitten ist. Der Endbereich von einer solchen Röhre kann gedehnt werden, um einen Flansch zu bilden, der mit einer entsprechenden Fläche des Kunststoffmaterials der Auskleidung um eine darin ausgebildete Öffnung herum in Eingriff gebracht wird, wobei die Eingriffsflächen dann miteinander verbunden werden. Wenn eine solche Verbindung durch Schweißen herbeigeführt wird, kann das Shuttle selbst eine thermische Quelle für den Verbindungsvorgang bereitstellen, oder ein separater Schweißkopf kann für diesen Zweck vorgesehen sein.
  • Die Bahn, die zu der Auskleidung geformt wird, ist ein Rohr mit, wenn sie flach zusammengefaltet ist, nach innen gefalteten Faltlaschen, wobei sich das Shuttle über die Breite der Bahn zu den Faltlinien an den Kanten der oberen Lage der Bahn erstreckt. Das Shuttle kann Laschenplatten aufweisen, die bezüglich des mittleren Teils des Shuttles einstellbar sind, so dass die äußeren Kanten der Platten eng benachbart zu den Kanten der oberen Lage der Bahn angeordnet sind. Dies ermöglicht eine genaue Positionierung des Shuttles bezüglich der Auskleidung und außerdem die Befestigung der Anbringungen an den Seitenkantenbereichen der oberen Lage der Bahn, durch die die Auskleidung gebildet wird, aber nicht an den darunterliegenden Lagen.
  • Anhand lediglich eines Beispiels werden nun einige bestimmte Ausführungsbeispiele der Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung einer Behälter-Auskleidung im Detail unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine allgemeine perspektivische Ansicht von einer Behälter-Auskleidung des Typs ist, mit dem sich die vorliegende Erfindung beschäftigt;
  • 2A, 2B und 2C drei verschiedene Befestigungstechniken für Zugriffsröhren zeigen;
  • 3 eine schematische Draufsicht auf die Vorrichtung ist, die für die Durchführung des Verfahrens dieser Erfindung ausgestaltet ist;
  • 4 ein Shuttle zeigt, das bei der Vorrichtung dieser Erfindung verwendet wird, wobei 4A eine detaillierte Ansicht in einem vergrößerten Maßstab von einer Aufhängungsanordnung für das Shuttle zeigt;
  • 5 eine Unteransicht von dem Shuttle aus 4 ist;
  • 6 eine Seitenansicht von einer alternativen Ausgestaltung des Shuttles auf dem Arbeitstisch zusammen mit einer Abstützrampe ist;
  • 7 eine detaillierte Ansicht ist, die eine Zugriffsröhren-Schweißbaugruppe zeigt;
  • 8 eine detaillierte Ansicht einer alternativen Ausgestaltung einer Zugriffsröhren-Schweißbaugruppe ist;
  • 9 und 10 das Verschweißen einer gefalteten rohrförmigen Bahn zeigen, um Endplatten von zwei benachbarten Auskleidungen zu bilden;
  • 11 eine Faltvorrichtung für eine hergestellte Auskleidung ist;
  • 12 eine alternative Technik darstellt, um das Shuttle während der Vorwärtsbewegung der Bahn stationär zu halten;
  • 13 eine weitere Shuttle-Ausgestaltung zeigt;
  • 14 und 15 detaillierte Aufsichten von einem Walzen-Abstützmechanismus für das Shuttle aus 13 sind;
  • 16 schematisch die Montage von einer Kugel-Abstützung des Shuttles aus 13 darstellt;
  • 17 eine Seitenansicht des Shuttles aus 13 auf dem Arbeitstisch ist; und
  • 18 noch eine weitere Shuttle-Baugruppe zeigt, und zwar zur Verwendung mit einer Bahn in der Form einer gefalteten Bahn oder eines Rohres.
  • Es wird zuerst auf 1 und 2 Bezug genommen, in denen eine Behälter-Auskleidung 15 gezeigt ist, die aus einem flexiblen rohrförmigen Kunststoffmaterial hergestellt ist, das ursprünglich flach-gefaltet war, und zwar mit nach innen gefalteten Faltlaschen 16, 17 zwischen der oberen und der unteren Lage 18, 19. Nach dem Ausbreiten bilden die Faltlaschen 16, 17 die Seitenwände der Auskleidung mit einer Faltlinie dazwischen.
  • Benachbart zu den oberen Kanten 20 der Auskleidung sowie an den Seiten 16 und Enden davon sind Aufhängungsvorrichtungen 21 vorgesehen, jede in der Form einer Schlaufe aus einem elastischen Seil, das mit Hilfe einer kleinen Platte 22, die an der Auskleidung angebracht ist, beispielsweise durch thermisches Schweißen, an der Auskleidung befestigt ist. Eine ähnliche Reihe von Aufhängungsvorrichtungen 21 verläuft mittig entlang der oberen Lage 18. Außerdem sind an der oberen Lage der Auskleidung vier Zugriffsröhren 23 vorgesehen, die jeweils an der Auskleidung um entsprechende Öffnungen darin angebracht sind.
  • Die Endplatten der Auskleidung sind durch Schweißnähte 24 gebildet, die zwischen der oberen und unteren Lage sowie in den jeweiligen Faltlaschen während des Herstellungsvorgangs gebildet werden. An dem Ende der Auskleidung, die sich später an dem Türende von einem Transportbehälter befinden soll, in dem die Auskleidung installiert wird, befindet sich ein Entladetrichter 25. Dieser kann während der Herstellung separat ausgebildet oder an der Auskleidung befestigt werden, oder er kann durch geeignetes Schneiden und Schweißen der Bahn aus Kunststoffmaterial gebildet werden, aus dem die Auskleidung hergestellt wird. An dem vorderen Ende der Auskleidung befindet sich eine Verstärkungsplatte 26, um das Befestigen der Auskleidung an dem Boden von einem Transportbehälter zu unterstützen, und zwar in einer Weise, wie sie an sich bekannt ist.
  • 2 zeigt einige möglich Befestigungstechniken für eine Zugriffsröhre. In 2A ist der Endbereich der Zugriffsröhre 23 nach außen gedehnt, um einen äußeren Flansch 28 zu bilden, der an der äußeren Oberfläche der oberen Lage 18 der Auskleidung befestigt wird, nachdem eine Öffnung durch diese geschnitten wurde. In 2B ist die obere Lage der Auskleidung so gedehnt, um eine Lippe 29 zu bilden, in der die Zugriffsröhre angeordnet und dann daran befestigt wird. In 2C ist der Endbereich der Zugriffsröhre in radialer Richtung gedehnt, und der äußerste Endbereich 30 kann seine ursprüngliche Form wieder einnehmen, um so einen nach innen gerichteten Flansch zu bilden. Dieser Flansch kann dann an der oberen Lage 18 der Auskleidung um die Öffnung darin befestigt werden.
  • Es wird nun primär auf 3 Bezug genommen, in der ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung dieser Erfindung gezeigt ist, die dazu ausgestaltet ist, um auf automatische Weise Behälter-Auskleidungen herzustellen, wie vorstehend beschrieben. Eine Bahn 23 aus Kunststoffmaterial, das zu einem flach-gefalteten Rohr mit nach innen gefalteten Faltlaschen vorgeformt ist, ist auf einer Rolle 33 aufgewickelt, die an einem Ende 34 der Produktionslinie abstützend gehalten ist, um in Richtung des Pfeils A über einen Arbeitstisch 35 gezogen zu werden. Walzen 36 können angeordnet sein, um das Abziehen der Bahn zu erleichtern, indem die Rolle von der schrittweisen Bewegung der Bahn isoliert wird, und um die Länge der von der Rolle abgezogenen Bahn zu messen. Das Abziehen kann durch lineare Betätigungsmittel 37 erreicht werden, die an dem anderen Ende von dem Arbeitstisch angeordnet sind und jeweils einen Greifer 38 haben, der dazu ausgestaltet ist, um einen Randbereich der Bahn zu halten, und um entlang der Länge der Bahn in Richtung der Pfeile B bewegt zu werden. Andere Anordnungen können vorgesehen sein, wie zum Beispiel eine kontinuierlich laufende Greiferschiene. Bahnkantenführungen 31 sind an dem Ende 34 der Produktionslinie vorgesehen, um die Bahn auf dem Arbeitstisch 35 zu zentrieren.
  • Ein Shuttle 39 (siehe auch 4 bis 6) läuft auf dem Arbeitstisch 35 in der Bahn 32. Das Shuttle hat einstellbare Laschenplatten 40, die dazu ausgestaltet sind, um eng benachbart zu den äußeren Kanten der oberen Lage 18 der Bahn zwischen dieser oberen Lage und der oberen Faltlasche angeordnet zu sein. Das Shuttle hat Walzen 41, die auf dem Arbeitstisch laufen, und zwar durch die darunterliegenden Lagen der Bahn. Eine magnetische Baugruppe ist vorgesehen, um das Shuttle stationär zu halten, wie nachfolgen in größerem Detail beschrieben wird.
  • Bei 42 ist schematisch ein Mechanismus dargestellt, um Anbringungen zuzuführen, die an der Auskleidung angebracht werden sollen, wenn diese stationär ist. Die Anbringungen beinhalten normalerweise Zugriffsröhren 23, Aufhängungs vorrichtungen 21 oder ähnliches. In dem Fall von einer Zugriffsröhre schneidet der Mechanismus 42 eine geeignete Länge von dem Röhrenmaterial ab oder hebt eine Länge von einem Stapel davon ab, und transportiert die Anbringung zu einer geeigneten Stelle zur Befestigung an der Auskleidung, wenn diese Stationär ist, wobei das Shuttle 39 als eine Gegenkraft für diesen Befestigungsvorgang dient. Für diesen Zweck enthält der Mechanismus 42 einen oder mehrere bewegbare Greifer für die Anbringung, zusammen mit einer Schweißeinrichtung, die eine für die Anbringung geeignete Konfiguration hat.
  • Obwohl in 3 lediglich eine Station gezeigt ist, an der eine Anbringung an der Auskleidung befestigt werden kann, kann eine praktische Installation mehrere dieser Stationen haben. Zusätzlich oder alternativ können mehrere Anbringungen neben lediglich dem Rohr an der Auskleidung an der oder jeder Station angebracht werden. Für diesen Zweck können verschiedene Mechanismen vorgesehen sein, einschließlich Roboterarme, automatisierte Rohrhandhabungs-Mechanismen, usw.
  • Stromabwärts von dem Shuttle befindet sich eine thermische Schweißeinrichtung 44, die dazu ausgestaltet ist, um V-förmige Schweißnähte an beiden Seiten der Bahn zwischen der oberen Lage 18 und der darunterliegenden oberen Faltlasche 16 und gleichzeitig (falls erforderlich) zwischen der unteren Lage 19 und der darüberliegenden unteren Faltlasche 17 zu bilden. Die Faltlaschen an beiden Seiten der Bahn werden während dieses Vorgangs mit Hilfe von Trennplatten 45 (9 und 10) auseinandergehalten, die zwischen den Faltlaschen 16, 7 an jeder Seite eingesetzt sind. Die thermische Schweißeinrichtung hat V-förmige thermische Schweißbalken 43, die für eine vertikale Hin- und Herbewegung montiert und mit elektrisch betriebenen Heizeinrichtungen (nicht gezeigt) versehen sind, wodurch dann, wenn sie enger zusammenbewegt werden und mit dem jeweiligen oberen oder unteren Lagen in Eingriff kommen, diese Lage mit der unmittelbar benachbarten Faltlasche entlang der Linien der Schweißbalken verschweißt werden.
  • Durch derartige Ausbildung der Schweißnähte 46 werden Endplatten aus dem Material der Bahn selbst und zwar sowohl für die bereits hergestellte Auskleidung als auch für die Auskleidung, die noch hergestellt wird, stromaufwärts der Schweißeinrichtung hergestellt. Schließlich werden diese beiden Auskleidungen mit Hilfe einer Schneidvorrichtung 47 voneinander getrennt, die eine bereits vollständig hergestellte Auskleidung von der Auskleidung abtrennt, die gerade hergestellt wird. Gleichzeitig wird eine letzte Schweißnaht in dem mittleren Bereich zwischen den Faltlaschen ausgebildet, wodurch diese verbunden werden, um so jede Endplatte vollständig zu schließen.
  • Es wird nun auf 4 bis 6 Bezug genommen, in denen im weiteren Detail das Shuttle 39 gezeigt ist. Dieses hat eine spitz zulaufende Kante 48, um das Vorschieben des Shuttles durch die Bahn zu erleichtern, wenn die Bahn über den Arbeitstisch gezogen wird. Jedes Paar von Walzen 41 ist an einer jeweiligen Welle 49 montiert, die in Gehäusen 50 gehalten sind, in denen Federn 51 vorgesehen sind (4A). Auf diese Weise wird das Shuttle normalerweise durch die Walzen 41 abstützend gehalten, kann aber auch gegen die Wirkung der Federn nach unten gedrückt werden, so dass die Gehäuse 50 mit dem Arbeitstisch 35 eingreifen, um eine Reaktion des Shuttles auf den Arbeitstisch zu übertragen.
  • Das Shuttle wird normalerweise bezüglich des Arbeitstisches mit Hilfe von vier Permanentmagneten 52 stationär gehalten, die an der Unterseite des Shuttles befestigt sind, und zwar jeweils benachbart zu jeder Seite von der Walze 41, und mit vier Magneten 52 in entsprechenden Positionen zusammenwirken, die in die obere Fläche von dem Arbeitstisch 35 eingelassen sind. Die Magnete 53 können auch Permanentmagnete sein, oder sie können Elektromagnete sein, die erregt werden, wenn das Shuttle stationär gehalten werden soll, und zwar unabhängig von der Vorschubbewegung der Bahn, die aber nicht erregt werden, wenn sich das Shuttle frei bewegen soll, beispielsweise während der Einstellung der Vorrichtung.
  • Bei dem in 6 gezeigten Shuttle sind die Wellen 39, die die Walzen 41 tragen, direkt an dem Shuttle montiert. Um die Walzen von einer nach unten gerichteten Kraft freizugeben, wenn eine Reaktion auf einen Schneid- oder Anbringungsvorgang auf das Shuttle wirkt, ist in dem Arbeitstisch eine Abstützrampe 54 vorgesehen, die nach oben gerichtet angehoben werden kann, um mit der Unterseite des Shuttles 39 einzugreifen.
  • 7 zeigt noch eine weitere Befestigungstechnik für eine Zugriffsröhre an der oberen Lage 18 der Auskleidung. Hier wird nach der Ausbildung einer runden Öffnung 55 in der oberen Lage, beispielsweise durch einen Stanzvorgang, wobei das Shuttle als eine Gegenkraft dafür dient, das Material 56 der Auskleidung um diese Öffnung 55 herum mit Hilfe eines Vorsprungs 57 nach oben gerichtet verformt, der an dem Shuttle 58 vorgesehen ist. Der Endbereich 59 der Zugriffsröhre wird über das nach oben verformte Material 56 abgesenkt, und dann wird eine ringförmige thermische Schweißeinrichtung 60 betätigt, um die übereinanderliegenden Teile der Zugriffsröhre und des Auskleidungsmaterials 56 miteinander zu verschweißen. Normalerweise hat die ringförmige Schweißeinrichtung zwei bogenförmige Schweißsegmente, von denen jedes in radialer Richtung nach innen in Richtung des Pfeils C bewegt werden kann, bis es mit der Zugriffsröhre in Kontakt kommt, um eine Verbindung zwischen der Zugriffsröhre und dem Material 56 zu gewährleisten, wobei die ringförmige Schweißeinrichtung einen ersten Schweißschritt ausführen kann und dann über einen vorbestimmten Winkel gedreht wird und dann einen zweiten Schweißschritt durchführt, wodurch eine 360°-Schweißnaht um die Zugriffsröhre herum vervollständigt wird. Der ringförmigen Schweißeinrichtung wird mit Hilfe der freien Kabel 61 Strom zugeführt.
  • 8 zeigt eine alternative Schweißanordnung unter Verwendung der Rampe 54 (6), um eine Gegenkraft zur Verfügung zu stellen. Hier wird nach dem Schneiden einer Öffnung 55 in der oberen Lage 18 der Bahn eine Zugriffsröhre auf die obere Lage abgesenkt, um so diese Öffnung zu umgeben. Einem Schweißring 62, an dem das Ende der Zugriffsröhre gehalten ist, wird Strom zugeführt, und auf diesen Endbereich wird in Richtung des Pfeiles D Kraft ausgeübt, um die Zugriffsröhre und die obere Lage der Bahn miteinander zu verschweißen.
  • An dem stromabwärts gelegenen Ende der in 3 gezeigten Vorrichtung (d.h. das rechte Ende), ist ein vollständiger Auskleidungs-Faltmechanismus 64 vorgesehen (11), wobei dieser eine Faltstange 65 aufweist, die für eine Schwenkbewegung in Richtung des Pfeiles E montiert und dazu ausgestaltet ist, um die fertige Auskleidung ziehharmonikaförmig auf einem Sammeltisch 66 zusammenzufalten. Auf diese Weise kann eine fertiggestellte Auskleidung zur Lagerung und für den Transport zusammengefaltet werden.
  • 12 zeigt eine alternative Ausgestaltung des Shuttles 70, das an seinen beiden Enden mit jeweiligen Walzen 71 und 72 versehen ist. Außerhalb der Bahn, in der sich das Shuttle befindet, sind zwei durch Federn vorgespannte Walzen 73 bzw. 74 vorgesehen, die jeweils angeordnet sind, um mit den Walzen 71 und 72 einzugreifen. Obwohl die Bahn während der Herstellung einer Auskleidung über den Arbeitstisch 35 gezogen wird, und zwar in der vorstehend beschriebenen Weise, wird das Shuttle aufgrund des gegenseitigen Zusammenwirkens der Walzenpaare 71, 73 und 72, 74 im wesentlichen stationär gehalten. In diesem Fall sind die vorstehend beschriebenen Magnete nicht erforderlich.
  • Es wird nun auf 13 bis 17 Bezug genommen, in denen ein weiteres Shuttle 76 gezeigt ist, das anstelle der vorstehend beschriebenen Shuttle verwendet werden kann. Dieses Shuttle hat einen Hauptkörper 77, der an Armen 78 ein Paar einstellbare Laschenplatten 79 hält. Der mittlere Bereich des Hauptkörpers ist konfiguriert, um das Befestigen einer Zugriffsröhre an der Auskleidung zu ermöglichen, wie dies vorstehend beschrieben wurde, und an dem vorderen Ende des Körpers befindet sich eine im wesentlichen spitz zulaufende Führungsplatte 80. An den beiden Enden des Hauptkörpers sind vier Permanentmagnete 81 vorgesehen, um mit geeignet positionierten, stationären Magneten 82 zusammenzuwirken, die in den Arbeitstisch eingelassen sind, wie dies vorstehend beschrieben wurde.
  • An dem inneren Ende von jedem der vier Endarme 78, aber befestigt an dem Shuttle, ist eine Kugelübertragungseinheit 83 in der Form eines Gehäuses 84 (16) vorgesehen, die eine frei drehbare Kugel 85 hält, wobei das Gehäuse einen Winkel von mehr als 180° der Kugel umgibt, so dass die Kugel gefangengehalten wird. Das Gehäuse weist eine Montageplatte 86 auf, mit Hilfe derer jede Übertragungseinheit 83 an dem Shuttle befestigt ist. Auf diese Weise kann das Shuttle auf den Kugeln 85 in jeder Richtung der Ebene dieser Kugeln frei rollen. Obwohl nicht gezeigt, kann der mittlere Bereich des Shuttles ebenfalls mit Kugelübertragungseinheiten versehen sein.
  • Der Arbeitstisch enthält für jede Übertragungseinheit 83 drei parallele, frei drehbare Walzen 87, die in einer Aussparung 88 in den Arbeitstisch eingelassen sind. Jede Gruppe von Walzen 87 ist an einem jeweiligen Unterrahmen 89 gehalten, der an Ausfräsungen 90 entlang der Kanten der zugehörigen Aussparung 88 aufgenommen ist. Normalerweise ist die jeweilige Kugel 85 zwischen den hinteren beiden Walzen 87 aufgenommen, wie in 17 gezeigt, aber unter nicht normalen Bedingungen kann das Shuttle durch die sich vorwärtsbewegende Bahn nach vorne gezogen werden, so dass die Kugeln 85 über die mittlere Walze springen und sich zwischen den vorderen beiden Walzen befinden. Bei Klärung der Ursache des unnormalen Zustands können sich die Kugeln zurück in ihre normale Position bewegen, und zwar entweder durch Wirkung der Magnete oder durch äußere Unterstützung. Wie in 15 gezeigt, ist es möglich, die vordere Walze wegzulassen und die Konstruktion der Walzen-Anordnung zu vereinfachen, indem lediglich zwei Walzen 87 vorgesehen sind.
  • Die Anordnung der 13 bis 17 macht es möglich, das Shuttle 76 innerhalb der herzustellenden Auskleidung seitwärts zu bewegen, um so die mittlere Position in dieser Auskleidung zu finden. Außerdem, wenn die Auskleidung zwischen den Kugeln und den zugehörigen Walzen gezogen wird, gibt es nur eine minimale Reibung und keine Gleitflächen, wodurch die Wahrscheinlichkeit minimiert wird, dass die Auskleidung verkratzt oder sogar beschädigt wird. In anderer Hinsicht wird das Shuttle 76 bei der Herstellung einer Auskleidung verwendet, wie dies vorstehend unter Bezugnahme auf das Shuttle 39 beschrieben wurde, was folglich hier nicht in größerem Detail beschrieben wird.
  • Wenn die Auskleidung aus einer einfach gefalteten Bahn aus Kunststoffmaterial hergestellt wird, die nicht zu einem Rohr vorgeformt ist, wie in 18 gezeigt, kann das Shuttle 39 (oder irgendein anderes Shuttle) mit Hilfe eines starren Arms 92 stationär gehalten werden, der an einer Seite des Shuttles befestigt ist und von diesem seitlich vorsteht. Das äußere Ende von dem Arm, entfernt von dem Shuttle, kann an irgendeinem geeigneten feststehenden Teil von dem Arbeitstisch 36 befestigt werden. Das Kunststoffmaterial kann während der Herstellung einer Auskleidung in einer Weise über den Arbeitstisch gezogen werden, wie dies vorstehend beschrieben wurde, und der Arm 92 hält das Shuttle stationär, um so eine Gegenkraft für die vorstehend beschriebenen Befestigungsoperationen zu bewirken. Vorzugsweise kann der Arm 92 hohl sein, und Stromkabel, beispielsweise für einen Schweißvorgang, der durch das Shuttle durchgeführt wird, können durch diesen Arm verlaufen. Nach diesem Herstellungsschritten können die benachbarten langen Kanten der gefalteten Bahn miteinander verschweißt werden, beispielsweise mit Hilfe einer Nahtschweißeinrichtung, die schematisch bei 93 dargestellt und an einem feststehenden Teil des Arbeitstisches 35 befestigt ist. Alternativ kann der Nahtschweißvorgang auch danach entfernt von dem Shuttle durchgeführt werden – zum Beispiel während des Schweißens der Endplatten.
  • Eine solche Konfiguration wäre auch mit einer zu einem Rohr vorgeformten Bahn möglich. In diesem Fall wäre es erforderlich, das Rohr stromabwärts des Arms 92 beispielsweise mit Hilfe eines Schneidmessers aufzuschneiden, das in 13 bei 94 schematisch dargestellt ist und durch einen weiteren stationären Arm 95 abstützend gehalten ist.

Claims (23)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Schüttgut-Transportbehälter-Auskleidung (15) aus einer Bahn (32) aus flach-gefaltetem, mit Faltlaschen versehenem (gussetted) Kunststoffbahnmaterial, mit übereinanderliegenden oberen und unteren Lagen (18, 19), wobei zwischen deren langen Kanten jeweils Paare von nach innen gefalteten Faltlaschen (16, 17) vorgesehen sind, wobei das Verfahren die Schritte umfasst: Ausbreiten der Bahn (32) über eine Arbeitsfläche und Anordnen eines Shuttles (39) zwischen den Lagen des Materials, wobei sich das Shuttle im wesentlichen über die Breite der Bahn erstreckt, um so getrennte Lagen des Kunststoffmaterials über und unter dem Shuttle zu halten, wobei sich die Seitenkantenränder (40) des Shuttles (39) zwischen der oberen Lage (18) und den benachbarten, nach innen gefalteten Faltlaschen (16) befinden; Definieren eines ersten Endbereichs (46) für die fertiggestellte Auskleidung in der Bahn; Vorschieben der Bahn über die Arbeitsfläche, während durch das Kunststoffmaterial eine Kraft auf das Shuttle (39) aufgebracht wird, um so das Shuttle bezüglich der Arbeitsfläche (35) im wesentlichen stationär zu halten, bis ein Teil des Materials, das einer geforderten Position für eine Anbringung an der fertiggestellten Auskleidung entspricht, über dem Shuttle liegt; Befestigen einer Anbringung (22, 23) für die Auskleidung an dieser Position an dem Kunststoffmaterial unter Verwendung des Shuttles (39), um eine Gegenkraft für den Befestigungsvorgang zu bewirken; weiteres Vorschieben der Bahn über die Arbeitsfläche, während das Shuttle (39) bezüglich der Arbeitsfläche weiterhin stationär gehalten wird, bis sich die erforderliche Länge an Kunststoffmaterial für die fertiggestellte Auskleidung jenseits einer Verschlussstation stromabwärts des Shuttles erstreckt; Vorsehen von einem Paar Trennplatten (45) an der Verschlüssstation, die an jeder Seite der Bahn angeordnet sind und jede zwischen das gefaltete Material vorstehen, durch das die Faltlaschen (16, 17) gebildet sind, wodurch die oberen und unteren Faltlaschen getrennt werden; Ausbilden von oberen und unteren Schweißnähten (46) an der Verschlussstation über der Breite der Bahn, um dadurch die oberen und unteren Lagen (18, 19) mit den zugehörigen oberen und unteren Faltlaschen (16, 17) zu verbinden, wobei die Schweißnähte an jeder Lage allgemein eine V-förmige Konfiguration haben, um dadurch eine Endplatte an einem zweiten Endbereich der Auskleidung zu bilden; und Schneiden des Kunststoffmaterials von der Bahn, um dadurch die Auskleidung (15) zumindest teilweise fertigzustellen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem eine Endplatte an dem ersten Ende der Auskleidung durch Schweißen von Nähten (46) über die Breite der Bahn in im wesentlichen der gleichen Weise gebildet ist wie der zweite Endbereich der Auskleidung, oder durch Schneiden der Bahn mit einem vorbestimmten Profil in Vorbereitung für die Anbringung einer separaten Endplatte daran.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem gleichzeitig mit dem Schweißen von Nähten (46) zur Bildung des zweiten Endes der Auskleidung weitere benachbarte Nähte geschweißt werden, um das erste Ende der nächsten herzustellenden Auskleidung zu bilden.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Befestigungsvorgang einen der folgenden Schritte beinhaltet: einen Klebebefestigungsschritt, einen chemischen Schmelzschritt oder einem thermischen Schweißschritt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die an dem Kunststoffmaterial befestigte Anbringung eine Aufhängung oder Haltevorrichtung (21) für die Auskleidung aufweist, wenn diese benutzt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die Anbringung zumindest eine Zugriffsröhre (23) in das Innere der Auskleidung beinhaltet, wobei durch einen Schneideschritt an der geforderten Position für die Zugriffsröhre eine Öffnung durch die Auskleidung gebildet wird, bevor die Zugriffsröhre an dem Kunststoffmaterial befestigt wird, wobei das Shuttle (39) als eine Gegenkraft für den Schneideschritt dient.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem der Endbereich von einer Länge der Kunststoffmaterialröhre zur Bildung der Zugriffsröhre (23) mit einer zugehörigen Fläche des Kunststoffmaterials der Auskleidung um die darin geformte Öffnung herum in Eingriff gebracht wird, wobei dann die sich in Eingriff befindlichen Flächen aneinander befestigt werden.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Shuttle (39) während des Vorschiebens des Kunststoffmaterials in dem Kunststoffmaterial durch Zusammenwirken von permanent- oder elektromagnetischen Materialien (52, 53) stationär gehalten wird, die an dem Shuttle (39) bzw. an der zugehörigen Arbeitsfläche (35) vorgesehen sind, wodurch jeder Shuttle-Magnet direkt mit einem zugehörigen Magneten an der Arbeitsfläche Kontakt haben kann.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem das Shuttle (39) mit zumindest einer Walze (71, 72) versehen ist und zumindest eine weitere Walze (73, 74) vorgesehen ist, die außerhalb des Rohres montiert ist, um durch eine Lage (18) des Kunststoffmaterials hindurch mit der Shuttle-Walze zusammenzuwirken, um dadurch das Shuttle während des Vorschiebens der Bahn im wesentlichen stationär zu halten.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, bei dem das Shuttle (39) auf der oder auf jeder Lage (16, 17, 19) des Kunststoffmaterials unter dem Shuttle läuft und auf der Arbeitsfläche (35) durch zumindest eine rotierende Walze (41) oder eine frei rotierende Kugel (85) gehalten wird, die an der Unterseite des Shuttles vorgesehen ist.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem das Shuttle (39) motorgetriebene Stützräder hat und ein Fernsteuerungssystem verwendet wird, um den Antrieb der Räder zu steuern, um das Shuttle während des Vorschiebens der Bahn stationär zu halten.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die Bahn aus flach-gefaltetem Kunststoffbahnmaterial zwei gegenüberliegende lange Kanten hat und das Shuttle (39) durch einen Arm (92) stationär gehalten wird, der seitlich davon vorsteht und einer feststehenden Komponente befestigt ist, wobei dieser Arm (92) aus dem flach-gefalteten Kunststoffbahnmaterial aus einer langen Kante davon heraus vorsteht, und wobei eine Nahtverbindungseinrichtung (93) stromabwärts von dem Arm (92) angeordnet ist, um das Material entlang der langen Kante zu verbinden, um ein Rohr zu bilden.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem zwei oder mehr Anbringungen (21, 23) an dem Kunststoffmaterial an beabstandeten Positionen entlang der Länge davon befestigt werden.
  14. verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei denen das flach-gefaltete, mit Faltlaschen versehene Kunststoffbahnmaterial eine rohrförmige Gestalt hat.
  15. Vorrichtung zur automatisierten Herstellung einer Schüttgut-Transportbehälter-Auskleidung, mit: einer Halterung für eine Rolle (33) aus einer Bahn (32) aus flach-gefaltetem, mit Faltlaschen versehenem Kunststoffbahnmaterial für die Herstellung einer Auskleidung, mit übereinanderliegenden oberen und unteren Lagen (18, 19), wobei zwischen deren langen Kanten jeweils Paare von nach innen gefalteten Faltlaschen (16, 17) vorgesehen sind; Einrichtungen (37, 38), um die Bahn von einer gehaltenen Rolle abzuziehen und um die Bahn über eine Arbeitsfläche (35) zu ziehen; einem Shuttle (39), das für eine Anordnung zwischen den Lagen der Bahn ausgestaltet ist, wobei sich das Shuttle im wesentlichen über die Breite der Bahn erstreckt, um die Lagen des Kunststoffmaterials getrennt über und unter dem Shuttle zu halten, wobei sich die Seitenkantenränder (40) des Shuttles zwischen der oberen Lage (18) und den benachbarten, nach innen gefalteten Faltlaschen (16) befinden, wobei das Shuttle (39) über der Arbeitsfläche (35) angeordnet und mit Einrichtungen (52, 53) versehen ist, um das Shuttle während des Vorschiebens der Bahn im wesentlichen stationär zu halten; einer Greifeinrichtung (62) für eine Anbringung (23) für die Auskleidung, die dazu ausgestaltet ist, um die Anbringung an einer Position mit der Bahn in Eingriff zu bewegen, wo die Anbringung an der Auskleidung befestigt werden soll; einer Kunststoffbefestigungseinrichtung (60, 62), die dazu ausgestaltet ist, um einen Befestigungsvorgang an den sich in Eingriff befindlichen Flächen der Bahn und der Anbringung zu bewirken; einem Paar Trennplatten (45), die an einer Verschlussstation vorgesehen sind, und zwar eine an jeder Seite der Bahn, und die jede zwischen das gefaltete Material vorstehen, durch das die Faltlaschen (16, 17) gebildet sind, wodurch die oberen und unteren Faltlaschen getrennt werden; einer Nahtschweißvorrichtung (44), die an der Verschlussstation angeordnet ist, um obere und untere Schweißnähte über der Breite der Bahn vorzusehen, um dadurch die oberen und unteren Lagen mit den jeweiligen oberen und unteren Faltlaschen zu verbinden, wobei die Schweißnähte an jeder Lage allgemein eine V-förmige Konfiguration haben, um dadurch eine Endplatte an einem zweiten Endbereich der Auskleidung zu bilden; und einer Bahnschneideeinrichtung (47), um eine Länge der Materialbahn von der Rolle abzutrennen, um so zumindest teilweise die Auskleidung zu bilden.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, bei der die Seitenkantenränder des Shuttles (39) durch ein Paar Laschenplatten (40) definiert sind, die bezüglich der Kunststoffmaterialbahn in Querrichtung einstellbar sind, in dem sich das Shuttle befindet.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, bei der eine Lagenschneideeinrichtung dazu ausgestaltet ist, um mit dem Shuttle zusammenzuwirken, um eine Öffnung (55) durch die obere Lage (18) des Kunststoffmaterials zu schneiden, und das über dem Shuttle (39) liegt, und zwar vor der Befestigung einer Anbringung daran.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, bei der das Shuttle mit zumindest einer rotierenden Walze (41) oder einer frei drehbaren Kugel (85) versehen ist, mit Hilfe derer das Shuttle durch zumindest die untere Lage des Kunststoffmaterials abstützend auf der Arbeitsfläche (35) gehalten ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, bei der das Shuttle (39) und die Arbeitsfläche (35) jeweils mit magnetischen Materialien (52, 53) versehen sind, die zusammenwirken, um das Shuttle während des Vorschiebens der Bahn im wesentlichen stationär zu halten.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19 und zur Verwendung mit einer Bahn aus flach-gefaltetem Kunststoffbahnmaterial, das zwei gegenüberliegende lange Kanten hat, wobei das Shuttle mit einem sich seitlich erstreckenden Arm (92) versehen ist, der an einem feststehenden Teil der Vorrichtung befestigt ist, wobei sich der Arm (92) aus den Lagen der Bahn an einer langen Kante davon erstreckt, und wobei eine Nahtverbindungseinrichtung (93) dazu ausgestaltet ist, um das Kunststoffmaterial entlang dieser langen Kante stromabwärts von dem Arm (92) zu verbinden, um ein Rohr zu bilden.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, bei der die Greifeinrichtung einen Greifer (62) für die Anbringung (23) und eine Einrichtung aufweist, um den Greifer (62) von einer ersten Position, in der der Greifer die Anbringung aufnimmt, zu einer zweiten Position zu bewegen, in der der Greifer eine Fläche der Anbringung mit dem Kunststoffmaterial in Eingriff bringt, durch das die Auskleidung gebildet ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, bei der die Anbringung eine Zugriffsröhre (23) für die Auskleidung ist, und sich der Greifer (62) in der ersten Position in der Länge der Zugriffsröhre befindet, benachbart zu einem Ende davon, um die Zugriffsröhre zu bewegen, um sie mit dem Kunststoffmaterial der Auskleidung in Eingriff zu bringen.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 22, bei der an der Arbeitsfläche ein Heber (54) für eine allgemein vertikale Bewegung vorgesehen ist, um während eines Schneide- oder Befestigungsschritts mit dem Shuttle (39) zusammenzuwirken.
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