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Die
Erfindung betrifft eine Falle für
einen Verriegelungsbeschlag vom Typ Schloss bzw. Treibstangenbeschlag,
Treibstangenschloss oder dergleichen, mit einem Kopf, der auf einen
Fallenschaft aufgeformt ist und dessen eine Seite eine Schräge bildet für das Steuern
des Rückzugs
der Falle in die Entriegelungsstellung, gegen die Kraft von elastischen Rückstellmitteln,
unter der Einwirkung insbesondere eines Schließblechs, das zur Aufnahme der
Falle vorgesehen ist, wobei der Kopf mindestens auf seiner die Schräge definierenden
Seite mit einem Einsatz aus einem insbesondere synthetischen Material
versehen ist, der geeignet ist, mindestens teilweise das Geräusch des
Aufschlagens der Falle auf dem Schließblech zu dämpfen. Die Erfindung betrifft
ferner ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Falle.
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Die
vorliegende Erfindung findet Anwendung im Bereich von Baubeschlägen.
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Zahlreiche
Verriegelungsbeschläge
vom Typ Treibstangenbeschlag, Treibstangenschloss oder dergleichen
sind unter anderem mit einer Falle mit automatischer Rückstellung
in die Verriegelungsstellung versehen, und zwar unter der Einwirkung
von elastischen Rückstellmitteln.
In dieser Stellung kann die Falle mit einem Schließblech zusammenwirken, um
einen Flügel
einer Tür
oder dergleichen in einer auf seinen Festrahmen geschlossenen Stellung
zu halten.
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Genauer
gesagt ermöglicht
ein Betätigungsorgan,
insbesondere ein Betätigungsgriff,
beim Öffnen
der Tür,
dass der Rückzug
der Falle in eine in das Innere eines Gehäuses zurückgezogene und somit von dem
Schließblech,
in das sie zuvor eingetreten war, gelöste Stellung bewirkt wird.
Sobald der Flügel geöffnet ist
und die Einwirkung auf den Betätigungsgriff
losgelassen wird, gelangt die Falle dann mittels der elastischen
Rückstellmittel
in ihre ursprüngliche, vorspringende
Verriegelungsstellung zurück.
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Umgekehrt
hat der Benutzer beim Schließen des
Flügels
die Möglichkeit,
mittels des Betätigungsgriffs
erneut den Rückzug
der Falle zu bewirken, wobei die Einwirkung auf den Griff erst dann
aufgehoben wird, wenn der Flügel
geschlossen ist, d.h. in einer Stellung, in der die Falle in das
entsprechende, an dem Festrahmen angeordnete Schließblech frei eintreten
kann.
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Eine
derartige Falle weist allerdings einen Kopf auf, dessen eine Seite
derart abgeschrägt
ist, dass sie eine Schräge
bildet, die, wenn sie mit dem Schließblech an dem Festrahmen in
Berührung kommt,
automatisch seinen Rückzug
gegen die Einwirkung der elastischen Rückstellmittel bewirkt. Wenn
sich dann der Kopf der Falle im Bereich der für seine Aufnahme in dem Schließblech vorgesehene Öffnung angeordnet
hat, wird er automatisch in diese hinein in die Verriegelungsstellung
gedrückt.
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Wenn
der Flügel
beim Schließen
der Tür
auf dem Festrahmen aufschlägt,
wird folglich bewirkt, dass diese dank der besonderen Funktionsweise
der Falle geschlossen bleibt.
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Ein
derartiges Aufschlagen, sei es absichtlich oder ungewollt, erzeugt
allerdings ein gewisses Geräusch,
das sich über
schlecht schallgedämmte Räume mitunter
noch verstärken
kann. Nun ergibt sich ein Großteil
dieses Geräusch
des Aufschlagens dadurch, dass der Fallenkopf aus Metall auf dem Schließblech aufschlägt, das
seinerseits häufig
aus Metall ist.
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Diesbezüglich ist
insbesondere durch das Dokument DE-U-298 19 889 bereits ein Fallenkopf bekannt,
der an seinem abgeschrägten
Teil ein Plättchen
oder einen Einsatz aus einem Material mit niedrigem Reibungskoeffizienten,
beispielsweise aus Polyamid, aufnimmt, das bzw. der in einer geeigneten, im
Bereich dieses abgeschrägten
Teils vorgesehenen Ausnehmung aufgenommen wird. Ein derartiges Plättchen ist
hier von austauschbarer Art, und sein Halt im Bereich des Kopfes
der Falle wird über
den Schaft dieser letzten bewirkt, sobald der Kopf über mechanische
Verbindungsmittel an dem Schaft befestigt ist.
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Aus
dem Dokument US-A-2.159.315 ist ebenso eine Falle bekannt, deren
Kopf erst von einer Membran aus Gummi und dann von einem Schutzmantel
aus einem elastischen Material umgeben ist. Im Grunde ist dieser
Schutzmantel dafür
vorgesehen, das Aufschlagen auf dem Schließblech zu dämpfen, wobei das Aufschlagen
außerdem
durch die Gummimembran derart absorbiert wird, dass es sich nicht
auf den Flügel
der Tür überträgt. Es ist
zu beachten, dass der Körper
der Falle an seinen gegenüberliegenden
Seiten und quergerichtet zu seiner Achse Nuten aufweist, in denen
sich Haltezungen anordnen, die mit dem Schutzmantel verbunden sind, und
dabei die Gummimembran darin einklemmen.
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Es
ist ferner das Dokument CH-A.384.401 zu zitieren, das einen Verriegelungsbeschlag
vom Typ Treibstangenbeschlag betrifft, der eine Falle aufweist,
deren Kopf aus einem synthetischen Material, insbesondere aus Nylon,
ausgebildet ist und mit dem Schaft der Falle, der seinerseits aus
Metall ist, mittels Nieten aus synthetischem Material verbunden
ist.
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Letztlich
ist entweder der Kopf der Falle vollständig aus synthetischem Material
ausgebildet, was das Problem mit sich bringt, dass er mit der Zeit
an mechanischer Stabilität
verliert, oder er nimmt über einen
zusätzlichen
Montagevorgang ein Schutzteil aus synthetischem Material auf. Natürlich kann
sich ein derartiges Teil dann unbeabsichtigt von dem Fallenkopf
lösen,
was eine um so größere Gefahr
darstellt, als das Aufschlagen, das sich beim Schließen einer
Tür durch
das Zusammentreffen der Falle mit dem Schließblech ergibt, direkt von diesem
Schutzteil gedämpft
wird.
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Die
in den Ansprüchen
gekennzeichnete Erfindung löst
dieses Problem und besteht aus einer Falle für einen Verriegelungsbeschlag
vom Typ Schloss bzw. Treibstangenbeschlag, Treibstangenschloss oder
dergleichen, mit einem metallischen Kopf, der auf einen Fallenschaft
aufgeformt ist und dessen eine Seite eine Schräge bildet für das Steuern des Rückzugs der
Falle in die Entriegelungsstellung, gegen die Kraft von elastischen
Rückstellmitteln,
unter der Einwirkung insbesondere eines Schließblechs, das zur Aufnahme der
Falle vorgesehen ist, wobei der metallische Kopf mindestens auf seiner
die Schräge
definierenden Seite mit einem Einsatz aus einem insbesondere synthetischen
Material versehen ist, der geeignet ist, mindestens teilweise das
Geräusch
des Aufschlagens der Falle auf dem Schließblech zu dämpfen, wobei der Einsatz auf dem
Ende (6) des Fallenschafts montiert wird vor dem Aufformen
des metallischen Kopfes auf dieses Ende.
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen
Falle, das darin besteht, dass:
- – am Ende
eines Fallenschaftes ein Einsatz aus einem insbesondere synthetischen
Material angebracht wird, der das Geräusch eines Aufschlagens dämpfen kann;
- – auf
dieses Ende des Fallenschafts und auf diesen Einsatz der metallische
Kopf der Falle aufgeformt wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist besser nach dem Lesen der nachfolgenden
Beschreibung und angesichts der beiliegenden Zeichnung zu verstehen.
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1 zeigt
auf schematische Weise eine Tür,
deren Flügel
mit einem Verriegelungsbeschlag versehen ist, der mit einer Falle
für das
Zusammenwirken mit einem Schließblech
im Bereich des Festrahmens versehen ist;
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2 ist
eine schematische perspektivische Darstellung der Falle und insbesondere
ihres Kopfes;
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3 ist
eine schematische Aufrissdarstellung der Falle entsprechend der
Erfindung;
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4 ist
eine schematische Darstellung der 3 von unten.
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Wie
in den Figuren der beigefügten
Zeichnung zu sehen ist, bezieht sich die vorliegende Erfindung auf
das Gebiet der Verriegelungsbeschläge 1 vom Typ Treibstangenbeschlag,
Treibstangenschloss oder dergleichen.
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Im
Grunde betrifft sie eine Falle 2 mit elastischer Rückstellung
in die Verriegelungsstellung oder Halbverriegelungsstellung.
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Eine
derartige Falle 2 lässt
sich mittels eines Bestätigungsorgans,
insbesondere eines Betätigungsgriffs 3 oder
auch eines schlüsselbetätigten Elements 4,
betätigen.
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So
ist in 1 beispielhaft eine Tür dargestellt, deren Flügel 5 einen
derartigen Verriegelungsbeschlag 1 in Form eines Treibstangenbeschlags aufnimmt.
In Höhe
der Vorderkante 6 des Flügels 5 ist insbesondere
die Falle 2 zu sehen, die in einer natürlichen Ruhestellung aufgrund
von (nicht dargestellten) elastischen Rückstellmitteln vorspringt,
denen sie ausgesetzt ist.
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In
der geschlossenen Stellung der Tür
wird die Falle 2 zum Zusammenwirken mit einem Schließblech 7 gebracht,
das im Bereich des Festrahmens 8 eingesetzt ist.
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Diesbezüglich ist
anzumerken, dass die Falle 2 einen Kopf 9 aufweist,
dessen eine in Richtung des Festrahmens 8 ausgerichtete
Seite 10 eine Schräge 11 bildet
für das
Steuern des Rückzugs
der Falle in ihre Entriegelungsstellung, gegen die Kraft von elastischen
Rückstellmitteln
und zwar unter der Einwirkung des Schließblechs 7, wenn sich
die Tür schließt, ohne,
dass der Benutzer auf eines der Betätigungsorgane 3, 4 einwirkt.
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Insofern,
als der Kopf 9 der Falle 2 ebenso wie das Schließblech 7 im
Bereich des Festrahmens 8 üblicherweise aus Metall sind,
erzeugt ihr Zusammentreffen ein störendes Geräusch des Aufschlagens.
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Um
diesem Problem abzuhelfen, ist der metallische Kopf 9 der
Falle 2 folglich mindestens auf seiner die Schräge 11 definierenden
Seite 10 mit einem Einsatz 12 aus einem insbesondere
synthetischen Material versehen, der geeignet ist, mindestens teilweise
das Geräusch
des Aufschlagens der Falle 2 auf dem Schließblech 7 zu
dämpfen.
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Wie
in den 2, 3 und 4 ersichtlich,
springt dieser Einsatz 12 im Bereich der Schräge 11 leicht
vor, um die von ihm erwartete Aufgabe zu erfüllen. Gegebenenfalls kann er
sich ferner im Bereich der Vorderkante 13 des Kopfes 9 der
Falle 2 derart erstrecken, dass der Kopf 9 bis
zum Eintritt in das Schließblech 7 über seinen
Einsatz 12 mit diesem letzten in Berührung ist.
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Das
Einsetzen des Einsatzes 12 im Bereich des Kopfes 9 der
Falle 2 erfolgt vorzugsweise durch ein Aufformverfahren.
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Diesbezüglich lasst
sich feststellen, dass, wie in den 3 und 4 der
beigefügten
Zeichnung ersichtlich, eine Falle 2 nicht nur einen Kopf 9, sondern
auch einen Schaft 15 aufweist, der dafür vorgesehen ist, sich in das
Gehäuse
des Verriegelungsbeschlags 1 zu erstrecken, wobei auf den
Schaft 15 über
einen geeigneten Betätigungsmechanismus insbesondere
die Betätigungsorgane,
wie beispielsweise den Griff 3 oder auch das schlüsselbetätigte Element 4,
einwirken. Im Grunde ist es sehr häufig der Fall, dass der Kopf 9 auf
den Schaft 15 aufgeformt ist, der folglich auch die Form
eines Einsatzes in der Spritzgussform aufweist.
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Entsprechend
der Erfindung ist der Einsatz 12 folglich derart ausgebildet,
dass er an dem Ende 16 des Fallenschafts 15 montiert
werden kann, bevor der metallische Kopf 9 der Falle 2 auf
dieses Ende 16 aufgeformt wird.
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Das
Ende 16 des Fallenschafts 15 kann beispielsweise
eine zylindrische Form haben. In diesem Fall kann der Einsatz 12 eine
hintere Wand 19 aufweisen, die mit einer Öffnung für die Aufnahme
des Endes 16 versehen ist. Um die Verbindung mit dem aufzuformenden
Kopf 9 zu vereinfachen, kann das Ende 16 des Schafts 15 möglicherweise
in axialer Richtung mit Rillen versehen sein, während die Öffnung in der hinteren Wand 19 des
Einsatz 12 ihrerseits mit Nuten versehen sein kann, um
sie vor dem Aufformen in ihrer Drehbeweglichkeit zueinander zu sperren.
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Natürlich beschränkt sich
die vorliegende Erfindung keinesfalls auf eine derartige Form der
Verbindung zwischen einem Einsatz 12 und dem Ende 16 eines
Fallenschafts 15.
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Wie
oben bereits erwähnt,
kann sich ein derartiger Einsatz 12 nicht nur entlang der
Schräge 11, sondern
außerdem
im Bereich der Vorderkante 13 des Kopfes 9 oder
auch an der der Schräge 11 gegenüberliegenden
Seite 17 erstrecken.
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Wie
in 3 ersichtlich, kann der Einsatz 12 letztendlich
im Querschnitt die Form des Kopfes 9 aufweisen, wobei er
geringfügig
größer als
dieser letzte ist, um seine geräuschdämpfende
Aufgabe erfüllen
zu können,
indem er zuerst mit dem Schließblech 7 in
Berührung
kommt. Es lässt
sich allerdings feststellen, dass im mittleren Bereich des Einsatzes 12 eine
Ausnehmung 18 vorhanden ist, die das Fließen der
Metallschmelze beiderseits desselben bei der Formung des metallischen
Kopfes 9 ermöglicht.
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Diesbezüglich lässt sich
feststellen, dass das Verfahren zur Aufformung eines Metalls bei
erhöhter Schmelztemperatur
auf einen Einsatz aus synthetischem Material, dessen Schmelz- oder
Verformungstemperatur wesentlich niedriger ist, a priori sehr schwierig
durchzuführen
oder sogar unmöglich
zu sein scheint. Nun stellt sich aber heraus, dass sich einerseits über ein
sehr schnelles Einspritzen der Metallschmelze in die Form, dem unverzüglich ein
Abkühlen
der Form folgen kann, und andererseits aufgrund der generell geringeren
spezifischen Wärmeleitfähigkeit
eines synthetischen Materials, aus der sich eine gewisse Trägheit beim
Ansteigen der Temperatur desselben ergibt, dieses Aufformverfahren, das
a priori unmöglich
zu realisieren scheint, beherrschen lässt.