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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft Bilderzeugungsvorrichtungen, wie ein Kopiergerät, ein Faksimilegerät und einen
Drucker, und insbesondere betrifft sie Tonerpatronen und Tonerflaschen,
die Information auf ihnen selbst an eine Vorrichtungshaupteinheit
senden und von dieser empfangen können, sowie Bilderzeugungsvorrichtungen,
in die derartige Tonerpatronen und Tonerflaschen eingesetzt sind.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Herkömmlicherweise
verfügt
eine typische Bilderzeugungsvorrichtung unter Verwendung eines Elektrofotografieschemas,
wie ein Kopiergerät,
ein Faksimilegerät
oder ein Drucker, über
mehrere Entwicklungsvorrichtungen, die einem Bildträger gegenüberstehend
angeordnet sind, um Entwicklungsmittel mit jeweils vorbestimmtem
Tonertyp aufzubewahren. Mittels der Entwicklungsvorrichtungen macht
die Bilderzeugungsvorrichtung latente Bilder sichtbar, die auf dem
Bildträger
ausgebildet sind. An der Außenseite
eines Tonerzuführabschnitts
der Entwicklungsvorrichtung wird ein Ersatztonerbehälter, wie
eine Tonerpatrone oder eine Tonerflasche, befestigt, um Ersatztoner,
z.B. während
der Wartung, zu liefern.
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Es
wird vorgeschlagen, dass ein Mechanismus zum Verhindern eines fehlerhaften
Anbringens in einem derartigen Ersatztonerbehälter vorhanden sein sollte,
um zu verhindern, dass ein für
die Bilderzeugungsvorrichtung ungeeigneter Ersatztonerbehälter fehlerhaft
an der Vorrichtungshaupteinheit der Bilderzeugungsvorrichtung angebracht
wird. Z.B. ist in der Offenlegung Nr. 4-1682/1992 (Tokukaihei 4-1682:
veröffentlicht
am 07. Januar 1992) einer japanischen Patentanmeldung ein derartiger
Mechanismus zum Verhindern eines fehlerhaften Anbringens offenbart,
bei dem ein Strichcodeleser oder eine andere Informationsleseeinrichtung,
die am Tonerzuführabschnitt
vorhanden ist, um eine auf der Tonerpatrone angezeigte Strichcodeinformation
zu lesen, auf Grundlage des Leseergebnisses einen Fehleinführungs-Verhinderungs verschluss
aktiviert.
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Ferner
betrifft ein populärer,
gut bekannter Vorschlag eine Anordnung, bei der der Ersatztonerbehälter mit
einem Informationsspeichermedium, wie einem nichtflüchtigen
Speicher, versehen ist, um, wenn er an einem Tonerzuführabschnitt
angebracht ist, einen elektrischen Schaltkreis mit einer Entwicklungsvorrichtung
zu bilden und die im Ersatztonerbehälter gespeicherte Information
mittels elektrischer Signale an die Entwicklungsvorrichtung oder
die Vorrichtungshaupteinheit zu übertragen,
um die Grundlage zu bilden, auf der eine Entscheidung zum Verhindern
eines fehlerhaften Anbringens getroffen wird.
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Um
jedoch den Mechanismus zum Verhindern eines fehlerhaften Anbringens,
wie er in der Offenlegung Nr. 4-1682/1992 (Tokukaihei 4-1682) zu
einer japanischen Patentanmeldung offenbart ist, bei einer Bilderzeugungsvorrichtung
anzuwenden, bei der mehrere Entwicklungsvorrichtungen einem Bildträger gegenüberstehend
angeordnet sind, benötigt jede
Tonerpatrone einen Strichcode, und jeder Tonerzuführabschnitt
benötigt
eine Informationsleseeinrichtung wie einen Strichcodeleser; diese
Anordnung führt
unvermeidlicherweise zu einer Kostenerhöhung.
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Ferner
neigt der auf der Tonerpatrone aufgezeichnete Strichcode zu Verunreinigung,
da er direkt dem Entwicklungsmittel und dem Toner ausgesetzt ist,
und der Strichcodeleser und andere optische Informationsleseeinrichtungen
neigen ebenfalls zu Verunreinigung durch Entwicklungsmittel und
Toner; daher leidet die Anordnung unter Strichcode-Lesefehlern.
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Das
oben genannte Verfahren, durch das durch die Entwicklungsvorrichtung
und den mit einem Informationsspeichermedium, wie einem nichtflüchtigen
Speicher, versehenen Ersatztonerbehälter ein elektrischer Schaltkreis
gebildet wird, um im Ersatztonerbehälter gespeicherte Information
durch elektrische Signale zu übertragen,
macht Verbindungspunkte für
Verunreinigung anfällig,
da diese Toner und Entwicklungsmittel ausgesetzt sind, was zu schlecht
funktionierender Verbindung, Abrieb und anderen unerwünschten
Effekten führt.
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JP
A 10221938 betrifft eine Einrichtung zum Verhindern eines Fehlbetriebs
wie des Einfüllens
unpassenden Toners für
die Wiedergabe, während
kein Austausch extrem aufgebrauchter Teile ausgeführt wird,
durch Bereitstellen eines kontaktfreien, interaktiven Elements zum Übertragen
von Signalen und Daten in einem kontaktfreien Zustand entsprechend einem
Signal von einer Patronensteuerung.
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JP
A 10161411 betrifft die Erkennung verschiedener Arten von Information
zu Toner oder einem Tonerbehälter,
ohne irgendwelche Störungen, und
um das fehlerhafte Anbringen einer Patrone zu verhindern, z.B. durch
Verwenden eines solchen Aufbaus, dass das Senden und das Empfangen
eines Signals zwischen der Patrone und einer Vorrichtungshaupteinheit
in kontaktfreiem Zustand ausgeführt
werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Eine
Lösung
wäre durch
eine solche Anordnung gegeben, bei der eine Einheit einschließlich eines
Ersatztonerbehälters,
der an einer Bilderzeugungsvorrichtung anbringbar und von ihr lösbar ist, Daten
mittels elektrischer Wellen an die Vorrichtungshaupteinheit einer
Bilderzeugungsvorrichtung senden und von ihr empfangen könnte. Bei
dieser Anordnung tauscht der Ersatztonerbehälter ohne direkten körperlichen
Kontakt (kontaktfrei) Information mit der Vorrichtungshaupteinheit
aus; daher ist der Ersatztonerbehälter frei von den vorstehend
genannten Kommunikationsproblemen, was mehr Flexibilität beim Design,
verbesserte Beständigkeit,
höhere
Effizienz beim Anbringen, kleinere Abmessungen und geringere Kosten
erlaubt.
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Wenn
sich jedoch der Ersatztonerbehälter als
Ergebnis der obigen Datenübertragung
als ungeeignet für
die Bilderzeugungsvorrichtung erwiesen hat, ist es immer noch unmöglich, zu
entscheiden, ob der Behälter
einfach durch eine unverträgliche
Spezifikation hergestellt wurde, oder ob es sich um ein Nachbauerzeugnis
handelt, das mit Spezifikationen gefälscht wurde, die denen des
Ersatztonerbehälters ähnlich sind.
Wenn das Nachbauerzeugnis Toner schlechter Eigenschaft verwendet,
ist es wahrscheinlich, dass die Bilderzeugungsvorrichtung sowie
der durch diese ausgeführte
Bilderzeugungsprozess negativ beeinflusst werden; derartige Nachbauerzeugnisse
müssen
aussortiert und vor weiterer Verwendung ausgeschlossen werden.
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Angesichts
der vorstehenden Probleme liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Bilderzeugungsvorrichtung zu schaffen, die das fehlerhafte
Anbringen eines Ersatztonerbehälters
an einem Vorrichtungshaupteinheit auf hoch zuverlässige Weise verhindern
kann und die auch Nachbauerzeugnisse aussortieren kann.
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Eine
erfindungsgemäße Bilderzeugungsvorrichtung
verfügt über eine
Vorrichtungshaupteinheit, an der ein Ersatztonerbehälter zum
Zuführen
von Ersatztoner auf frei anbringbare und abnehmbare Weise angebracht
ist, wobei diese Bilderzeugungsvorrichtung, um die obige Aufgabe
zu lösen,
dadurch gekennzeichnet ist, dass
- – der Ersatztonerbehälter über eine
Behälter-Kommunikationseinrichtung
verfügt
(die nachfolgend als behälterseitige
Kommunikationseinrichtung bezeichnet wird), mit Speicherfunktion zum
Speichern von Information zum Ersatztonerbehälter, für kontaktfreie Kommunikation
mit der Kommunikationseinrichtung der Haupteinheit (nachfolgend
als haupteinheitsseitige Kommunikationseinrichtung bezeichnet),
die in der Vorrichtungshaupteinheit angeordnet ist, um die Information
zu übertragen,
wobei die Ersatztonerbehälter, mit
der behälterseitigen
Kommunikationseinrichtung, von einer ersten Position, in der die
Befestigung des Ersatztonerbehälters
an der Vorrichtungshaupteinheit gestartet wird, in eine zweite Position
verstellbar ist, in der der Ersatztonerbehälter vollständig angebracht ist, um zum
Nachfüllen
von Toner bereit zu sein, und wobei es möglich ist, die Kommunikation
irgendwo zwischen der ersten und der zweiten Position auszuführen;
- – die
Bilderzeugungsvorrichtung eine Steuerungseinrichtung aufweist, um
auf dem Kommunikationsergebnis zu entscheiden, ob die Information
auf dem Ersatztonerbehälter
der Vorrichtungshaupteinheit entspricht oder nicht, wobei eine Bilderzeugungsbedingung
spezifiziert wird, die ein Bild verringerter Qualität erzeugt,
wenn der Ersatztonerbehälter
als ungeeignet bestimmt wird.
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Gemäß dieser
Anordnung kann die im Ersatztonerbehälter angeordnete behälterseitige
Kommunikationseinrichtung mit der in der Vorrichtungshaupteinheit
angeordneten haupteinheitsseitigen Kommunikationseinrichtung kommunizieren,
um die Information auf dem Ersatztonerbehälter zu übertragen, wenn sich der Teil
des Ersatztonerbehälters
mit der behälterseitigen
Kommunikationseinrichtung irgendwo zwischen der ersten Position,
an der das Anbringen des Ersatztonerbehälters gestartet wird, und der
zweiten Position befindet, an der der Ersatztonerbehälter vollständig befestigt
ist. "Information" bedeutet hier z.B.
einen Herstellercode und eine Seriennummer (Erzeugnislosnummer)
des Ersatztonerbehälters,
den Namen und des Typs kompatibler Kopiergeräte, Drucker, Faksimilegeräte und anderer Vorrichtungen
sowie die Farbe und Entwicklungs-, Übertragungs- und Fixierbedingungen
für den
im Ersatztonerbehälter
enthaltenen Toner.
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Ferner
empfängt
die haupteinheitsseitige Kommunikationseinrichtung die In formation
zum Ersatztonerbehälter über die
vorstehend genannte Kommunikation von der behälterseitigen Kommunikationseinrichtung.
Auf Grundlage des Kommunikationsergebnisses entscheidet die Steuerungseinrichtung,
ob der Ersatztonerbehälter
für die
Vorrichtungshaupteinheit geeignet ist oder nicht, und sie spezifiziert
einen Bilderzeugungszustand, der abhängig davon variiert, ob der
Ersatztonerbehälter
geeignet ist oder nicht. Daher ist ein normaler Bilderzeugungsprozess
durch Spezifizieren regulärer
Bilderzeugungsbedingungen ausführbar,
wenn der Ersatztonerbehälter
geeignet ist.
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Demgegenüber kann,
wenn der Ersatztonerbehälter
ein ungeeignetes Erzeugnis ist, die Ungeeignetheit leicht durch
Spezifizieren einer Bilderzeugungsbedingung für niedrige Qualität, bei der
die Bildqualität
abgesenkt ist, erkannt werden. Demgemäß kann die Vorrichtungshaupteinheit
vor Beschädigungen
und schneller Abnutzung durch fehlerhaften Gebrauch eines ungeeigneten
Erzeugnisses über
eine lange Zeitperiode geschützt
werden. Ferner können
ungeeignete Erzeugnisse, insbesondere Nachbauerzeugnisse, die wahrscheinlich
zu einer großen
Beeinträchtigung
der Bildqualität
führen,
aussortiert werden.
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Im
Ergebnis kann eine Bilderzeugungsvorrichtung mit Fähigkeiten
zum Verhindern des fehlerhaften Anbringens eines Ersatztonerbehälters an
einer Vorrichtungshaupteinheit auf hoch zuverlässige Weise, und auch zum Aussortieren
von Nachbauerzeugnissen, angeboten werden.
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Vorzugsweise
ist die behälterseitige
Kommunikationseinrichtung so ausgebildet, dass sie über eine
weitere Funktion des Aktualisierens der Information auf dem Ersatztonerbehälter und
der bidirektionalen Kommunikation mit der haupteinheitsseitigen Kommunikationseinrichtung
verfügt.
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Der
Raum zwischen der ersten und der zweiten Position ist in vielen
Fällen
nur durch den Ersatztonerbehälter
belegt, wenn dieser anzubringen ist, und er dient zu keinem anderen
Zweck; es können Sendefehler
und Blockierungen mit anderen Kommunikationsvorrichtungen vermieden
werden, und es ist für
hoch zuverlässige
Kommunikation gesorgt, wenn die bidirektionale Kommunikation nur
in diesem Raum ausgeführt
wird.
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Für ein vollständigeres
Verständnis
der Art und der Vorteile der Erfindung ist auf die folgende detaillierte
Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen Bezug zu nehmen.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Schnittansicht, die den Aufbau einer Bilderzeugungsvorrichtung
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
zeigt.
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2 ist
eine Schnittansicht, die Relativpositionen einer Tonerflasche und
eines Tonertrichters zeigt, wenn die Tonerflasche an der in der 1 dargestellten
Bilderzeugungsvorrichtung befestigt wird.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht zum Veranschaulichen, als Beispiel,
einer Position, an der die Tonerflasche an der in der 1 dargestellten
Bilderzeugungsvorrichtung angebracht wird.
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4 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die zeigt, wie das Anbringen einer Tonerflasche zu starten
ist.
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5 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die zeigt, wie das Anbringen einer Tonerflasche abzuschließen ist.
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6(a) ist ein Blockdiagramm, das einen Aufbau einer
Kommunikationsvorrichtung T1 zeigt.
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6(b) ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer
Kommunikationsvorrichtung T2 zeigt.
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7 ist
ein Flussdiagramm, das die erste Hälfte eines Prozesses zum Nachfüllen der
in der 1 dargestellten Bilderzeugungsvorrichtung mit von
einer Tonerflasche zugeführtem
Toner zeigt.
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8 ist
ein Flussdiagramm, das die zweite Hälfte des oben genannten Prozesses
zum Nachfüllen
der in der 1 dargestellten Bilderzeugungsvorrichtung
mit von einer Tonerflasche zugeführtem
Toner zeigt.
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BESCHREIBUNG
DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 8 erörtert das
Nachfolgende eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Bilderzeugungsvorrichtung.
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Die 1 zeigt
den Aufbau einer Bilderzeugungsvorrichtung 11 gemäß der vorliegenden
Ausführungsform.
Die Bilderzeugungsvorrichtung 11 verfügt über eine lichtempfindliche
Trommel 1, eine Hauptladevorrichtung 2, eine Lichtprojektionseinrichtung 3,
eine Entwicklungsvorrichtung 4, eine Übertragungsvorrichtung 5,
eine Abziehvorrichtung 6, eine Fixiervorrichtung 7,
eine Reinigungsvorrichtung 8 und eine Entladevorrichtung 9.
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Die
lichtempfindliche Trommel 1 besteht aus einem Trägerkörper aus
Metall oder einem leitenden Harz, einer auf der Oberfläche des
leitenden Trägerkörpers hergestellten
Bettschicht sowie einer auf dieser hergestellten lichtempfindlichen
Schicht. Die lichtempfindliche Schicht verfügt über eine relativ dünne Ladungsträger-Erzeugungsschicht
(CGL = carrier generating layer), die auf der Bettschicht ausgebildet
ist, und eine relativ Ladungsträger-Transportschicht
(CTL = carrier transport layer), die aus Polycarbonat als Hauptkomponente
als äußerste Schicht
ausgebildet ist. Die lichtempfindliche Trommel 1 ist so
angeordnet, dass sie sich in einer Richtung A dreht, und sie trägt während eines
Bilderzeugungsprozesses ein elektrostatisches, latentes Bild und
ein Tonerbild.
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Die
Hauptladevorrichtung 2 besteht aus einer Hauptladeeinrichtung 2a wie
einer Coronaladeeinrichtung oder einer Ladeeinrichtung mit Berührungswalze,
und einer Hochspannungsquelle 2b zum Liefern elektrischer
Energie an die Hauptladeeinrichtung 2a. Wenn die Hauptladevorrichtung 2 einen
Befehl zum Starten eines Bilderzeugungsprozesses empfängt, lädt sie die
Oberfläche
der lichtempfindlichen Trommel 1 auf gleichmäßige Weise,
bis die elektrischen Ladungen einen vorbestimmten Wert erreichen.
Anschließend
projiziert die Lichtprojektionseinrichtung 3 einem Bild
entsprechendes Licht auf die Oberfläche der durch die Hauptladevorrichtung 2 geladenen
lichtempfindlichen Trommel 1. Als Ergebnis der Belichtung
werden in der Ladungsträger-Erzeugungsschicht
der lichtempfindlichen Trommel 1 Ladungsträger erzeugt,
die zur Ladungsträger-Transportschicht
laufen. Wenn die Ladungsträger
die Oberfläche
der lichtempfindlichen Schicht erreichen, heben sie die zuvor durch
die Hauptladevorrichtung 2 gelieferten Ladungen auf, um
ein vorbestimmtes Potenzial eines elektrostatischen latenten Bilds
zu erzielen.
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Wenn
sich die lichtempfindliche Trommel 1 dreht, erreicht das
durch die Lichtprojektionseinrichtung 3 auf ihr ausgebildete
elektrostatische, latente Bild ein Entwicklungsgebiet D in direktem
Kontakt mit der Entwicklungsvorrichtung 4, die aus einem
Entwicklungsbehälter 4a und
einem Tonertrichter 4b besteht. Der Entwicklungsbehälter 4a besteht
aus einer Rühreinrichtung 23 zum
Rühren
eines Entwicklungsmittels 22, das mit Toner gemischt ist,
und eines Entwicklungsmittelträgers 24 zum
Zuführen
des Toners. Der Entwicklungsmittelträger 24 dreht sich
in einer Richtung B, und er wird gegen die Oberfläche der lichtempfindlichen
Trommel 1 gedrückt.
Mit dem Entwicklungsmittelträger 24 ist
eine Spannungsquelle (nicht dargestellt) verbunden, um eine vorbestimmte Vorspannung
an ihn zu legen. Der Tonertrichter 4b besteht aus einem
Tonereinlass 25, durch den Ersatztoner von einer Tonerflasche 21,
die später
detailliert beschrieben wird, zugeführt wird, Tonertransportschrauben 26 zum
Transportieren des zugeführten
Ersatztoners, und einer Tonernachfüllwalze 27 zum Nachfüllen des
Entwicklungsbehälters 4a mit dem
Ersatztoner. Der durch den Entwicklungsmittelträger 24 transportierte
Toner bewegt sich von diesem weg, und er haftet im Entwicklungsgebiet
D entsprechend dem Muster des elektrostatischen, latenten Bilds
an der Oberfläche
der lichtempfindlichen Trommel 1 an. Dadurch wird das elektrostatische,
latente Bild sichtbar gemacht, d.h. zu einem Tonerbild entwickelt.
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Nach
der Entwicklung bewegt sich der an der Oberfläche der lichtempfindlichen
Trommel 1 anhaftende Toner in ein vorbestimmtes Übertragungsgebiet.
In das Übertragungsgebiet
wird ein Übertragungsmaterial
P, wie ein Blatt Papier, durch eine Blattzuführeinrichtung (nicht dargestellt)
transportiert, und es gelangt synchron mit dem Tonerbild auf der
lichtempfindlichen Trommel 1 in Kontakt. Die Übertragungsvorrichtung 5,
die aus einer Übertragungsladeeinrichtung 5a vom
Ladeeinrichtungstyp oder vom Berührungswalzentyp
sowie einer Hochspannungsquelle 5b zum Zuführen elektrischer
Energie zur Übertragungsladeeinrichtung 5a besteht, überträgt das Tonerbild
auf der lichtempfindlichen Trommel 1 dadurch auf das Übertragungsmaterial
P, dass sie die Rückseite
desselben auf ein elektrisches Potenzial mit vorbestimmter Polarität lädt.
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Das Übertragungsmaterial
P wird elektrostatisch an die Oberfläche der lichtempfindlichen
Trommel 1 für
das zu übertragende
Tonerbild angezogen, und es wird anschließend durch die Abziehvorrichtung 6 abgezogen.
Die Abziehvorrichtung 6, die aus einer Abzieh-Ladeeinrichtung 6a vom
Ladeeinrichtungs- oder Berührungswalzentyp
und einer Hochspannungsquelle 6b zum Zuführen elektrischer
Energie zur Abzieh-Ladeeinrichtung 6a besteht, entlädt das Übertragungsmaterial
P und zieht es dadurch von der lichtempfindlichen Trommel 1 ab,
dass sie die Rückseite
desselben, auf das das Tonerbild bereits übertragen ist, auf ein elektrisches
Potenzial mit vorbestimmter Polarität lädt. Das abgezogene Übertragungsmaterial
P wird zur Fixiervorrichtung 7 transportiert, die aus einer
Druckausübungswalze
und einer Heizwalze besteht, wo das Übertragungsmaterial P Druck
und Wärme
ausgesetzt wird, damit der Toner durch Wärme schmilzt und am Übertragungsmaterial P
anhaftet. Nachdem der Toner fixiert ist, wird das Übertragungsmaterial
P aus der Vorrichtung ausgeworfen.
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Nach
dem Übertragungsprozess
wird der auf der Oberfläche
der lichtempfindlichen Trommel 1 verbliebene Toner durch
die Reinigungsvorrichtung 8 gesammelt, die so ausgebildet
ist, dass sich eine Reinigungsschneide 8a auf der Oberfläche der
lichtempfindlichen Trommel 1 bewegt. Danach werden die
auf der Oberfläche
der lichtempfindlichen Trommel 1 verbliebenen elektrischen
Ladungen durch die Entladevorrichtung 9 beseitigt, die
aus einer Licht-Entladungslampe oder einer Berührungsentladeeinrichtung besteht,
um die Oberfläche
der lichtempfindlichen Trommel 1 in einen elektrischen
Ausgangszustand zu bringen, um den Zyklus des Bilderzeugungsprozesses
abzuschließen.
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Als
Nächstes
erörtert
die folgende Beschreibung, unter Verwendung der Tonerflasche 21 als
Beispiel eines Ersatztonerbehälters,
das Anbringen eines Ersatztonerbehälters. Dieselbe Beschreibung
gilt für
andere Typen von Tonerpatronen, die auf ähnliche Arten angebracht werden.
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Wie
es in der 1 dargestellt ist, dient die Tonerflasche 21 zum
Nachfüllen
des Tonertrichters 4b in der Entwicklungsvorrichtung 4 mit
Toner. An der Vorrichtungshaupteinheit ist ein Montageabschnitt
für die
Tonerflasche 21 vorhanden, der mit einem oberen Deckel 12 abgedeckt
ist, wie es beispielhaft in der 3 dargestellt
ist. Wie es in der 4 dargestellt ist, wird die
Tonerflasche 21 an einer Montageöffnung (erste Position) 13 montiert,
wo der Tonerauslass 21 mit der Oberseite nach unten gestellt
wird (Start der Anbringung). Dann wird die Tonerflasche 21 in
eine zweite Position verschoben, in der sie in Kontakt mit einem
Anschlag 15 gelangt (Anbringung abgeschlossen), wobei ein
Schieberabschnitt 21b mit einer Führungsnut 14 in Eingriff
steht, wie es in der 5 dargestellt ist. In der zweiten
Position wird Toner in den Tonertrichter 4b geliefert,
da der Tonerauslass 21a durch z.B. das Entfernen einer
Abdichtungsabdeckung von der Tonerflasche geöffnet ist.
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Die 3 ist
eine Schnittansicht, die deutlich die Relativpositionen der Tonerflasche 21 und
des Tonertrichters 4b während
des Anbringungsvorgangs zeigt. Die zweite Position, in die die Tonerflasche 21 von
der ersten Position aus verschoben wird, liegt rechts über dem
Tonertrichter 4b. Der Tonerauslass 21a der Tonerflasche 21 ist
in der zweiten Position dem Tonereinlass 25 des Tonertrichters 4b gegenüberstehend
angeordnet. Wenn sich der Tonerauslass 21a öffnet, wird
der Tonertrichter 4b mit dem Toner gefüllt. Ferner verfügt, wie
es in der 2 dargestellt ist, die Tonerflasche 21 über eine
Kommunikationsvorrichtung (behälterseitige
Kommunikationseinrichtung) T1 an ihrer Seitenfläche, wodurch es ihr möglich ist,
Information an eine zwischen der ersten und der zweiten Position
der Vorrichtungshaupteinheit angeordnete Kommunikationsvorrichtung
(haupteinheitsseitige Kommunikationsvorrichtung) T2 zu senden und
von dieser zu empfangen (Aufbau bidirektionaler Kommunikation).
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Wie
es in der 6(a) dargestellt ist, besteht die
Kommunikationsvorrichtung T1 aus einer Luftantenne 21,
einer Sende- und Empfangsschaltung 32, einer CPU 33,
einem ROM 34 und einem RAM 35.
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Der
RAM 35 besteht aus einem ferroelektrischen Speicher (FRAM),
der Information auf der Tonerflasche 21 speichert. "Information" beinhaltet hier beispielsweise
einen Herstellcode und eine Seriennummer (Erzeugnislosnummer) der
Tonerflasche 21, den Namen und den Typ kompatibler Kopiergeräte, Drucker,
Faksimilegeräte
und anderer Vorrichtungen, und die Farbe sowie Entwicklungs-, Übertragungs- und
Fixierbedingungen für
den in der Tonerflasche 21 enthaltenen Toner. Im RAM 35 ist
eine Speicherkarte ausgebildet, um diese Einzelinformationen sowie
andere Einzelinformationen zu speichern, die während des Betriebs bei Bedarf
aufgezeichnet werden. Ein ferroelektrischer Speicher ist ein nichtflüchtiger
Speicher, weswegen er zum Speichern von Information auf der Tonerflasche 21 hervorragend
ist, und er ist im Vergleich zu einem EEPROM, einem Flashspeicher
und anderen nichtflüchtigen
Speichern mit hoher Rate umschreibbar. Diese Merkmale eines ferroelektrischen
Speichers lindern stark die Belastung der ihn steuernden CPU 33.
Ferner hat ein ferroelektrischer Speicher eine hohe Lebensdauer
aufzuweisen, da er hinsichtlich der Umschreibbeständigkeit hervorragend
ist, d.h., da er mehr als 1012 mal umschreibbar
ist.
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Die
Sende- und Empfangsschaltung 32 besteht aus einer Sendeschaltung
zum Senden von Information, die nach Bedarf aus dem RAM 35 abgerufen
wird, über
die Luftantenne 21 mit einem vorbestimmten Codierschema,
und eine Empfangsschaltung zum Decodieren von über die Luftantenne 31 empfangenen
elektrischen Wellen, um Information rückzugewinnen, die dann in den
RAM 35 geschrieben wird. Auch verfügt die Sende- und Empfangsschaltung 32 über eine
Funktion zum Empfangen von durch die Kommunikationsvorrichtung T2
gesendeten elektromagnetischen Wellen und zum Liefern derselben
als elektrische Energie an die Kommunikationsvorrichtung T1.
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Durch
die im ROM 34 gespeicherten Programme steuert die CPU 33 den
Informationsablauf, z.B. ruft sie im RAM 35 gespeicherte
Information ab, sie schreibt Information in den RAM 35,
und sie überträgt Information
innerhalb der Kommunikationsvorrichtung T1, und sie steuert auch
Rechenvorgänge auf
Grundlage der Information. Ferner schaltet die CPU 33 die
Sende- und Empfangsschaltung 32 zwischen der Sendeschaltung
und der Empfangsschaltung um, um deren Sende- und Empfangsbetrieb
sowie Bereitschaftsbetrieb zu kontrollieren. Das Senden von Information
ist, wenn es nach dem Sendestart kontinuierlich ausgeführt wird,
leicht steuerbar, da die Information über kontinuierliche Signale transportiert
wird. Wenn dagegen das Senden von Information nur intermittierend
erfolgt, wird weniger elektrische Energie verbraucht, da Signale
nur intermittierend gesendet werden. Der Benutzer kann selbst die
Wahl treffen, welcher Sendemodus verwendet werden sollte.
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Wie
es in der 6(b) dargestellt ist, besteht die
Kommunikationsvorrichtung T2 aus einer Luftantenne 41,
einer Sende- und Empfangsschaltung 42, einer Erkennungsschaltung 43,
einer CPU 44, einem ROM 45, einem RAM 46,
einem Anzeigeabschnitt 47 und einem Alarmabschnitt 48.
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Die
Sende- und Empfangsschaltung 42 besteht aus einer Sendeschaltung
zum Senden von nach Bedarf aus dem RAM 46 abgerufener Information über die
Luftantenne 41 mit einem vorbestimmten Codierschema, und
einer Empfangsschaltung zum Decodieren der über die Luftantenne 41 empfangenen
elektrischen Wellen zum Rückgewinnen von
Information, die dann in den RAM 46 geschrieben wird. Die
Erkennungsschaltung 43 sendet ein Erkennungssignal an die
CPU 44, wenn sie auf elektrische, mechanische oder optische
Weise erkennt, dass eine Tonerflasche 21 in der ersten
Position in der Bilderzeugungsvorrichtung 11 angebracht
ist.
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Der
Anzeigeabschnitt (Mitteilungseinrichtung) 47 dient zum
Anzeigen des Fortschritts und der Ergebnisse der bidirektionalen
Kommunikation zwischen der Kommunikationsvorrichtung T1 und der Kommunikationsvorrichtung
T2 durch Zeichen oder Bilder auf einer Anzeigetafel, die an der
Außenseite der
Kommunikationsvorrichtung T2 vorhanden ist. Der Alarmabschnitt (Mitteilungseinrichtung) 48 dient zum
Warnen des Benutzers durch eine menschliche Stimme oder einen Alarmton
unter Verwendung von Lautsprechern, die an der Außenseite
der Kommunikationsvorrichtung T2 vorhanden sind, wenn dies erforderlich
ist, z.B. während
oder nach der bidirektionalen Kommunikation.
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Wenn
die CPU 44 von der Erkennungsschaltung 43 ein
Erkennungssignal emp fängt,
das anzeigt, dass eine Tonerflasche 21 an der ersten Position
angebracht wurde, steuert sie den Informationsablauf, z.B. ruft
sie im RAM 46 abgespeicherte Information ab, sie schreibt
Information in den RAM 46, und sie überträgt Information innerhalb der
Kommunikationsvorrichtung T2, und sie steuert auch durch im ROM 45 gespeicherte
Programme Rechenvorgänge
auf Grundlage der Information. Ferner schaltet die CPU 44 die
Sende- und Empfangsschaltung 42 zwischen der Sendeschaltung
und der Empfangsschaltung um, um deren Sende- und Empfangsvorgänge und
auch Bereitschaftsvorgänge
zu steuern. Auch liefert die CPU 44 Befehle zu den Steueroperationen
des Anzeigeabschnitts 47 und des Alarmabschnitts 48.
Außerdem
ermittelt die CPU 44, auf Grundlage eines Ergebnisses bidirektionaler
Kommunikation zwischen der Kommunikationsvorrichtung T1 und der Kommunikationsvorrichtung
T2, ob die Tonerflasche 21 für die Vorrichtungshaupteinheit
geeignet ist oder nicht. Die CPU 44 verfügt über eine
weitere Funktion als Steuerungseinrichtung, die verschiedene Bilderzeugungsbedingungen
abhängig
davon spezifizieren kann, ob die Tonerflasche 21 geeignet
ist oder nicht.
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Ferner
steuert die CPU 44, nach Abschluss des Nachfüllens durch
in der Tonerflasche 21 enthaltenen Ersatztoner, die Sende-
und Empfangsschaltung 42 zum Senden von Vorgeschichtsinformation auf
der Tonerflasche 21 an die Kommunikationsvorrichtung T1
derselben. Zur Vorgeschichtsinformation gehören z.B. das Datum, zu dem
der Ersatztoner geliefert wird, eine Meldung, die repräsentiert,
dass die Tonerflasche 21 leer ist, sowie der Name und der
Typ der Vorrichtung, der der Ersatztoner zugeführt wird. Die Kommunikationsvorrichtung
T1 schreibt, wenn sie die Vorgeschichtsinformation empfängt, dieselbe in
den RAM 35 ein. Demgemäß wird die
Information auf der Tonerflasche 21 aktualisiert gehalten.
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Die
Kommunikationsvorrichtung 21 und die Kommunikationsvorrichtung
T2, die auf die obige Weise ausgebildet sind, können sich an beliebigen Stellen
befinden; jedoch sind hier die Luftantennen 31 und 41 hinsichtlich
der Ausrichtung und der Stärke elektrischer
Wellen so eingestellt, dass nur dann für Kommunikation zwischen der
Kommunikationsvorrichtung T1 und der Kommunikationsvorrichtung T2 gesorgt
werden kann, wenn sich die Tonerflasche 21 in der Nähe der ersten
Position befindet, während
der Bewegung von der ersten zur zweiten Position, und in der Nähe der zweiten
Position, um Übertragungsfehler
und Blockierung durch andere Kommunikationsvorrichtungen zu verhindern
und um das Senden und Empfangen von Information betreffend die Tonerflasche 21 zu
gewährleisten.
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Der
Raum zwischen der ersten und der zweiten Position ist in vielen
Fällen
durch nichts anderes als die Tonerflasche 21 belegt, wenn
diese anzubringen ist, und er dient zu keinem anderen Zweck; es können Sendefehler
und Blockierungen durch andere Kommunikationsvorrichtungen vermieden
werden, und es ist eine hoch zuverlässige Kommunikation gewährleistet,
wenn die bidirektionale Kommunikation nur in diesem Raum ausgeführt wird.
Wenn dies der Fall ist, wird die mit der Tonerflasche 21 aufgebaute bidirektionale
Kommunikation gleichmäßig ausgeführt, da
sie nicht nur an speziellen Punkten aufgebaut wird sondern das gesamte
Gebiet überdeckt,
in dem die Tonerflasche 21 beweglich ist. Ferner wird z.B.,
wenn die Tonerflasche 21 nicht korrekt an der ersten Position
angebracht wird, eine bidirektionale Kommunikation aufgebaut, bevor
die Tonerflasche 21 die zweite Position erreicht; daher
sind Fehler, wie durch fehlgeschlagene Kommunikation verursachte Erkennungsfehler,
vermeidbar.
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Auf
diese Art kann die Tonerflasche 21 eine bidirektionale,
drahtlose Kommunikation mit der Haupteinheit der Bilderzeugungsvorrichtung
aufbauen; daher ist die Tonerflasche 21 von Einschränkungen
dahingehend frei, wie sie an der Vorrichtungshaupteinheit angebracht
werden sollte, um zwischen ihr und diesem einen elektrischen Schaltkreis
auszubilden. Außerdem
kann die Tonerflasche 21 einfacher aufgebaut sein, und
daher belegt sie einen kleineren Raum. Die Beständigkeit der Tonerflasche 21 ist
ferner verbessert, wenn von ihr Anschlüsse (Verbinder) weggelassen
werden, die nun obsolet gemacht sind. Außerdem wird die drahtlose Kommunikation
durch keine mögliche
Verunreinigung der Tonerflasche 21 und der Vorrichtungshaupteinheit durch
Toner und andere Materialien beeinflusst, und sie wird automatisch
aufgebaut, wenn die Tonerflasche 21 an der Vorrichtungshaupteinheit
angebracht wird, wodurch der Benutzer frei von mühseligen Prozeduren ist.
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Die
Verwendung ungeeigneter Erzeugnisse kann vorab verhindert werden,
wenn eine weitere Anordnung dahingehend verwendet wird, dass die
Vorrichtungshaupteinheit auf Grundlage der von der Tonerflasche 21 eingehenden
Information bestimmt, ob die anzubringende Tonerflasche 21 geeignet
ist oder nicht, und auch dass die Operationen ab dem Aufbau der
bidirektionalen Kommunikation abgeschlossen sind, was durch die
Ermittlung erfolgt, bevor die Zufuhr von Ersatztoner in der zweiten
Position gestartet wird. Darüber
hinaus kann die Vorrichtungshaupteinheit jede in ihr gespeicherte
Einzelinformation an die Tonerflasche 21 senden; daher
kann diese Einzelinformation, wenn sie als Vorgeschichtsinformation
der Tonerflasche 21 gespeichert wird, auf effektive Weise beim
Recyceln nach dem Einsammeln der Tonerflasche 21 genutzt
werden. Insbesondere kann verhindert werden, dass eine Tonerflasche 21,
wenn sie einmal verwendet wurde, zu einem Nachbauerzeugnis gefälscht wird.
Auf diese Weise kann die Verwendung des RAM 35 alleine
in der Kommunikationsvorrichtung T1 ein fehlerhaftes Anbringen verhindern, und
es kann auch für
Speicherung von Vorgeschichtsinformation gesorgt werden.
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Als
Nächstes
erörtert
die folgende Beschreibung unter Bezugnahme auf die die 7 und 8 bildenden
Flussdiagramme, Operationen durch die Bilderzeugungsvorrichtung 11,
die beim vorigen Aufbau mit Toner nachgefüllt wird. Wenn die Erkennungsschaltung 43 in
der Kommunikationsvorrichtung T2 erkennt, dass eine Tonerflasche 21 in
der ersten Position angebracht wurde, steuert die CPU 44 die
Sende- und Empfangsschaltung 42 so an, dass diese elektrische
Wellen an die Kommunikationsvorrichtung T1 sendet, um elektrische
Energie zuzuführen.
Wenn die Kommunikationsvorrichtung T1 mit elektrischer Energie versorgt
wird, reagiert sie dadurch auf die Kommunikationsvorrichtung T2, dass
die Sende- und Empfangsschaltung 32 mitteilt, dass die
Kommunikationsvorrichtung T1 zum Kommunikationsstart bereit ist.
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Demgemäß wird als
Erstes, in S1, auf Grundlage davon, ob die Kommunikationsvorrichtung
T2 die elektrischen Antwortwellen von der Kommunikationsvorrichtung
T1 empfangen hat oder nicht, ermittelt, ob die anzubringende Tonerflasche 21 das
oben genannte Kommunikationsgebiet (Gebiet von der ersten bis zur
zweiten Position) erreicht hat oder nicht. Wenn sich die Tonerflasche 21 im Kommunikationsgebiet
befindet, geht der Prozess zu S2 weiter. Auf das Betätigen einer
an der Bedienkonsole (nicht dargestellt) der Vorrichtungshaupteinheit vorhandenen
Tonernachfüll-Starttaste
hin wird die Vorrichtungshaupteinheit dazu vorbereitet, den Tonernachfüllprozess
zu starten, und sie zeigt auf einer Anzeigetafel im Anzeigeabschnitt 47 eine
Meldung an, ob im Tonertrichter 4b Toner verblieben ist
oder nicht.
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Wenn
es sich in S3 herausstellt, dass noch Toner vorhanden ist, geht
der Prozess zu S9 weiter, wo der Anzeigeabschnitt 47 eine
Meldung anzeigt, die darüber
informiert, dass noch Toner vorhanden ist, wodurch das Anbringen
der Tonerflasche 21 beendet wird. Wenn sich dagegen herausstellt,
dass der Tonertrichter 4b leer ist, geht der Prozess zu
S4 weiter, wo die Vorrichtungshaupteinheit auf einen Modus umschaltet,
in dem Information geschrieben und abgerufen werden kann (R/W-Modus).
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In
der Vorrichtungshaupteinheit ermittelt, wenn die Kommunikationsvorrichtung
T2 die eingehende Information von der Kommunikationsvorrichtung
T1 in der Tonerflasche 21 empfängt, die CPU 44 sequenziell
in S5 bis S7, auf Grundlage dieser Information, ob der Herstellercode
geeignet ist oder nicht (ob die Tonerflasche 21 einen Herstellcode
trägt,
der mit dem Herstellercode der Vorrichtungshaupteinheit übereinstimmt
oder mit ihm kompatibel ist), ob die Tonerflasche 21 bereits
benutzt wurde oder nicht, und ob der Herstellertyp mit der Vorrichtungshaupteinheit übereinstimmt
oder nicht. Die Kriterien bei der Bestimmung sind ein bloßes Beispiel,
und sie können nach
Bedarf abhängig
vom Informationstyp variiert werden, wie er im RAM 35 in
der Kommunikationsvorrichtung T1 gespeichert ist.
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Wenn
die Tonerflasche 21 alle in S5 bis S7 erstellten Kriterien
erfüllt
hat, geht der Prozess zu S8 weiter, wo der Anzeigeabschnitt 47 eine
Meldung anzeigt, die darüber
informiert, dass die Tonerflasche 21 korrekt bei der Vorrichtungshaupteinheit
verwendet wird. Wenn die Tonerflasche 21 eines der Kriterien
nicht erfüllt
hat, geht der Prozess zu S10 weiter, wo der Anzeigeabschnitt 47 eine
Meldung anzeigt, die mitteilt, dass die Tonerflasche 21 für die Vorrichtungshaupteinheit
nicht geeignet ist. Im letzteren Fall erfolgt in S11 eine Untersuchung
dahingehend, ob die Ungeeignetheit der Tonerflasche 21 ignoriert
werden sollte. Wenn sie nicht ignorierbar ist, geht der Prozess
zu S12 weiter, wo der R/W-Modus der Vorrichtungshaupteinheit deaktiviert
wird und das Anbringen der Tonerflasche 21 abgebrochen
wird. Wenn sie zu ignorieren ist, geht der Prozess zu folgenden
Schritten weiter. Alternativ kann der Alarmabschnitt 48 so
ausgebildet sein, dass er einen Alarmton erzeugt, z.B. anstelle
der durch den Anzeigeabschnitt 47 ausgeführten Anzeige
oder zusätzlich zu
dieser.
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Die
vorstehenden Schritte werden ausgeführt, bevor die Tonerflasche 21 die
zweite Position erreicht, so dass dem Benutzer die Geeignetheit
der Tonerflasche 21 bekannt sein kann, bevor tatsächlich Ersatztoner
zugeführt
wird; daher sind die Schritte dahingehend von Bedeutung zu bestimmen,
was mit der Tonerflasche 21 weiter zu geschehen sei, z.B.,
ob das Nachfüllen
mit Toner fortzusetzen ist oder nicht.
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Anschließend, in
S13, gleitet die Tonerflasche 21 in die zweite Position.
Die vorliegende Ausführungsform
verfügt über das
vorherrschende Merkmal, dass der folgende Bilderzeugungsprozess,
S13, abhängig
von der Geeignetheit der Tonerflasche 21 variiert. Wenn
das Anbringen abgebrochen wird, wie oben, wenn eine Meldung angezeigt
wird, dass die Tonerflasche 21 ungeeignet ist, wird Toner
nur von Tonerflaschen 21 zugeführt, die geeignet sind, wodurch
der Benutzer sicher ist, dass er von der Vorrichtungshaupteinheit
und den Tonerflaschen 21 optimale Ergebnisse erzielt. Wenn
dem Benutzer dagegen immer noch eine Chance gegeben werden soll, und
er das in der ungeeigneten Tonerflasche enthaltene möglicherweise
nachgebaute Erzeugnis aussortieren sollte, kann er die angezeigte
Meldung zur Ungeeignetheit der Tonerflasche ignorieren und den Bilderzeugungsprozess
wie folgt fortsetzen.
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Als
Erstes geht, wenn es sich in S14 herausstellt, dass die Tonerflasche 21 geeignet
ist, da der Toner dazu verwendet werden kann, den Bilderzeugungsprozess
ohne jedes Problem auszuführen,
der Prozess zu S15 weiter, wo die CPU 44 in der Kommunikationsvorrichtung
T2 Tonerinformation aus der eintreffenden Information abruft, wie
sie von der Kommunikationsvorrichtung T1 gesendet wird. Die CPU 44 spezifiziert
in S16 Bilderzeugungsbedingungen (normale Bilderzeugungsbedingungen),
die für die
Tonerinformation geeignet sind, und sie setzt in S17 einen Zähler zum
Zählen
der Anzahl kopierter Blätter
zurück.
Wenn sich dagegen in S14 herausstellt, dass die Tonerflasche 21 ungeeignet
ist, geht der Prozess zu S24 weiter, wo die CPU 44 in der Kommunikationsvorrichtung
T2 Bilderzeugungsbedingungen spezifiziert, die zum ungeeigneten
Erzeugnis passen, was durch Auswählen
einer von Bilderzeugungsbedingungen, gemäß denen die Bildqualität im Vergleich
zur normalen Qualität
verringert ist, und die in einem Speicher (nicht dargestellt) der Vorrichtungshaupteinheit
gespeichert sind, z.B. entsprechend einer durch den Benutzer vorbestimmten Art,
erfolgt.
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Diese
Bilderzeugungsbedingungen für
niedrige Qualität
können
z.B. dergestalt sein, dass die lichtempfindliche Trommel 1 auf
einen höheren
Wert als normal aufgeladen wird, wenn sie mit negativen Ladungen
versehen wird, oder dass die Lichtprojektionseinrichtung 3 so
eingestellt wird, dass sie eine kleinere Lichtmenge als normal abstrahlt,
um den Verbrauch an Toner zu erhöhen
und dadurch die Helligkeit des erzeugten Bilds insgesamt zu verringern. Ein
anderes Beispiel besteht darin, dass die Fixiertemperatur der Fixiervorrichtung 7 niedriger
als normal eingestellt wird, um es zu erschweren, den Toner korrekt
auf dem Übertragungsmaterial
P zu fixieren. Die Bedingung wird, unabhängig davon, welche ausgewählt wird,
auf ein Auswählsignal
von der CPU 44 aus dem Speicher in der Vorrichtungshaupteinheit abgerufen
und an eine Steuerungsvorrichtung (nicht dargestellt) in der Vorrichtungshaupteinheit
geliefert.
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Wenn
die erstere Bilderzeugungsbedingung ausgewählt wird, sorgt die Steuerungsvorrichtung dafür, dass
die Ausgangsspannung von Hochspannungsquelle 2b in der
Hauptladevorrichtung 2 um einen vorbestimmten Wert erhöht wird, und
ferner sorgt sie dafür,
dass die an ein in der Lichtprojektionseinrichtung 3 verwendetes
Licht emittierendes Element, wie eine Laserdiode, angelegte Spannung
um einen vorbestimmten Wert abgesenkt wird. Wenn die letztere Bilderzeugungsbedingung
ausgewählt
wird, sorgt die Steuerungsvorrichtung dafür, dass die an eine für die Heizwalze
in der Fixiervorrichtung 7 verwendete Heizquelle, wie eine
Halogenlampe, angelegte Spannung um einen vorbestimmten Wert abgesenkt
wird. Alternativ können
die erstere und die letztere Bilderzeugungsbedingung gleichzeitig
angewandt werden.
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Wenn
die Bilderzeugungsbedingungen auf die obige Weise entweder für ein geeignetes
oder für ein
ungeeignetes Erzeugnis bestimmt werden, geht der Prozess zu S18
weiter, wo Ersatztoner von der Tonerflasche 21 an den Tonertrichter 4b geliefert wird,
von dem die CPU 44 dann ein Signal empfängt, das für den Abschluss des Nachfüllens des
Tonertrichters 4b mit Toner repräsentativ ist. Anschließend, in
S19, steuert die CPU 44 die Sende- und Empfangsschaltung 44 in
der Kommunikationsvorrichtung T2 dazu an, Information, die mitteilt,
dass die Tonerflasche 21 "bereits benutzt" wurde, an die Kommunikationsvorrichtung
T1 der Tonerflasche 21 zu senden, die anschließend die
Information als Vorgeschichtsinformation in den RAM 35 der
Kommunikationsvorrichtung T1 schreibt.
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Danach,
in S20, kehrt die Tonerflasche 21 von der zweiten in die
erste Position zurück,
und sie wird von der Vorrichtungshaupteinheit entfernt. Indessen
wird, in der Vorrichtungshaupteinheit, in S21, der an den Tonertrichter 4b gelieferte
Ersatztoner gerührt,
um gleichmäßige Dichte
zu erzielen; in S22 wird die Bildqualität, wie der Kontrast, eingestellt;
und schließlich
wird, in S23, der R/W-Modus deaktiviert. Dadurch werden die Tonernachfülloperationen
abgeschlossen, und die Bilderzeugungsvorrichtung ist für einen
Bilderzeugungsprozess vorbereitet.
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Danach
wird, wenn die Tonerflasche 21 ein geeignetes Erzeugnis
ist, ein normaler Bilderzeugungsprozess ausgeführt. Wenn die Tonerflasche 21 ein
ungeeignetes Erzeugnis ist, wird ein Bilderzeugungsprozess bei ausgewählten Bedingungen
ausgeführt,
die zur Verwendung mit Toner niedrigerer Qualität gelten, wie oben angegeben.
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Entsprechend
einer der Bilderzeugungsbedingungen für geringere Qualität, gemäß denen
Toner mit erhöhter
Menge verbraucht wird, verfügt
das erzeugte Bild insgesamt über
ein niedrigeres Helligkeitsniveau und schlechtere Bildqualität als normal; diese
Beschaffenheit gibt dem Benutzer eine zweite Chance, zu erkennen,
dass die Tonerflasche 21 ein ungeeignetes Erzeugnis ist,
wenn der Benutzer, vor der Zufuhr, die Anzeige zum Ergebnis der
Entscheidung, ob die Tonerflasche "geeignet" oder "ungeeignet" ist, nicht wahrgenommen hat. Demgemäß kann die
Vorrichtungshaupteinheit vor Schäden
und schneller Abnutzung durch fehlerhaften Gebrauch eines ungeeigneten
Erzeugnisses über
eine lange Zeitspanne geschützt
werden. Außerdem
kann, wenn ein Nachbauerzeugnis mit Toner schlechter Eigenschaften
in einem ungeeigneten Erzeugnis enthalten ist, da die Qualität von unter
Verwendung dieses Toners hergestellten Bildern der Qualität von unter
Verwendung anderer ungeeigneter Erzeugnisse hergestellter Bilder
weit unterlagen ist, das Nachbauerzeugnis leicht aussortiert werden.
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Gemäß einer
der Bilderzeugungsbedingungen für
niedrigere Qualität,
gemäß denen
es schwierig ist, dass Toner korrekt am Übertragungsmaterial P anhaftet,
löst sich
der Toner, wenn das erzeugte Bild z.B. mit einem Finger berührt wird;
daher kann der Benutzer erkennen, dass die Tonerflasche 21 ungeeignet
ist. Demgemäß kann die
Vorrichtungshaupteinheit vor Schäden
und schneller Abnutzung durch fehlerhaften Gebrauch eines ungeeigneten
Erzeugnisses über
eine lange Zeitspanne geschützt
werden. Außerdem
kann, wenn ein Nachbauerzeugnis mit Toner schlechter Eigenschaften
in einem ungeeigneten Erzeugnis enthalten ist, da die Qualität von unter
Verwendung dieses Toners hergestellten Bildern der Qualität von unter
Verwendung anderer ungeeigneter Erzeugnisse hergestellter Bilder
weit unterlagen ist, das Nachbauerzeugnis leicht aussortiert werden.