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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen
einer Glasplatte mit den folgenden Schritten: Anordnen einer Anzahl
von Abstandsstücken
zwischen einem Paar Glasscheiben; Abdichten äußerer Ränder der Glasscheiben mit einem
Außenabdichtungsteil
zum Erzeugen eines Zwischenraums zwischen den Glasscheiben; Ausbilden einer
Entlüftungsöffnung in
einer der Glasscheiben zum Evakuieren von Gas aus dem Zwischenraum; Evakuieren
des Gases im Zwischenraum über
die Entlüftungsöffnung zum
Auslassen des Drucks aus dem Zwischenraum; und anschließendes Verschließen der
Entlüftungsöffnung.
Die Erfindung bezieht sich auch auf eine durch dieses Verfahren
hergestellte Glasplatte.
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Hintergrund
der Erfindung
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Gemäß eines
typischen herkömmlichen
Verfahrens zum Herstellen einer Glasplatte des oben genannten Typs
wird an der in einer der Glasscheiben ausgebildeten Entlüftungsöffnung zur
Kommunikation mit dieser eine Glasröhre fest angebracht. Nach dem
Evakuieren des Gases aus dem Zwischenraum über diese Glasröhre wird
das hervorstehende vordere Ende der Glasröhre erhitzt und geschmolzen, um
die Entlüftungsöffnung zu
verschließen.
Daher bleibt bei der herkömmlichen
Glasplatte ein Teil der Glasröhre übrig und
steht am Teil der Entlüftungsöffnung vor.
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Wenn
ein Teil der Glasröhre
auf der Oberfläche
der Glasplatte, wie oben beschrieben, weiterhin hervorsteht, wird
dies das äußere Erscheinungsbild der Glasplatte
beeinträchtigen,
und außerdem
kann es vorkommen, dass die Glasröhre durch einen Kontakt mit
einem Gegenstand beschädigt
wird, wodurch der Unterdruckzustand des Zwischenraums aufgehoben
wird, wodurch die Möglichkeit
besteht, dass die Wärmeisolationseigenschaft
verringert wird.
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Angesichts
des obigen Sachverhaltes schlug der Anmelder der vorliegenden Anmeldung
in einer vorhergehenden Anmeldung Folgendes vor: In der japanischen
Offenlegungsschrift mit der Veröffentlichungsnummer
Hei. 10-198686 ist ein Verfahren mit den folgenden Schritten offenbart:
Anordnen einer Lotplatte und einer Blockierungsplatte auf der oberen Oberfläche der
Glasscheibe mit der Entlüftungsöffnung in
einem die Entlüftungsöffnung überlagernden Zustand;
Erwärmen
und Schmelzen der Lotplatte; Abkühlen
und Erhärten
Lassen der geschmolzenen Lotplatte zum Integrieren der Glasscheibe
und der Blockierungsplatte, wodurch die Entlüftungsöffnung verschlossen wird.
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Durch
dieses Verfahren kann der vorstehende Teil der Blockierungsplatte
im Verhältnis
zur Glasscheibenoberfläche
minimiert werden, wodurch die Gefahr einer Beschädigung der Blockierungsplatte durch
einen Kontakt mit einem Gegenstand verringert wird, wodurch auch
die Möglichkeit
verringert wird, dass der Unterdruckzustand im Zwischenraum verloren
geht.
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Um
jedoch die Blockierungsplatte mittels der geschmolzenen Lotplatte
fest mit der Glasscheibe zu verbinden, ist es notwendig, an der
Glasscheibenoberfläche
im Voraus eine Metallisierung durchzuführen. Das heißt, dass
auf der Glasscheibenoberfläche mittels
zum Beispiel einer Sinter-Silberpaste eine Spezialschicht ausgebildet
werden muss. In dieser Hinsicht besteht immer noch eine Möglichkeit
der Verbesserung.
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Die
vorliegende Erfindung wurde angesichts des oben beschriebenen Standes
der Technik gemacht. Ihre Aufgabe ist es, ein Verfahren zum Herstellen
einer Glasplatte vorzusehen, das es ermöglicht, den von der Glasscheibenoberfläche vorstehenden
Teil zu minimieren, um das Erscheinungsbild zu verbessern und um
die Möglichkeit
eines Verlustes des Unterdruckzustands aufgrund eines Kontaktes
mit einem Gegenstand zu verringern und auch um die Entlüftungsöffnung mit
einem relativ einfachen Schritt zuverlässig zu verschließen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß dem in
Anspruch 1 definierten erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal,
das in den 1–4 dargestellt
ist, umfasst ein Verfahren die folgenden Schritte: Anordnen einer
Anzahl von Abstandsstücken 2 zwischen
einem Paar Glasscheiben 1A, 1B; Abdichten äußerer Ränder der
Glasscheiben 1A, 1B mit einem Außenrandabdichtungsteil 3 zum Erzeugen
eines Zwischenraums V zwischen den Glasscheiben 1A, 1B;
Ausbilden einer Entlüftungsöffnung 4 in
einer der Glasscheiben 1A, 1B zum Evakuieren von
Gas aus dem Zwischenraum V; Evakuieren des Gases im Zwischenraum
V über
die Entlüftungsöffnung 4 zum
Auslassen des Drucks aus dem Zwischenraum V; und anschließendes Verschließen der Entlüftungsöffnung 4;
wobei im Verschließungsschritt zum
Verschließen
der Entlüftungsöffnung 4 ein
Metalllot 6 als Verschlussmaterial verwendet wird, ein Stück 6A des
Metalllots in der Nähe
der Entlüftungsöffnung 4 erwärmt und
geschmolzen wird, um eine Oxidhaut 6a auf der Oberfläche des
Metalllots 6 aufzubrechen, so dass das darin enthaltene
Metalllot 6 durch die aufgebrochene Oxidhaut herausfließen kann,
um direkt mit der einen Glasscheibe 1A in Kontakt zu kommen,
wobei das Metalllot 6 durch den Kontakt abkühlt und
sich verfestigt, wodurch die Entlüftungsöffnung 4 verschlossen
wird.
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Beim
obigen Verfahren wird ein Metalllot als Verschlussmaterial verwendet,
ein Stück
des Metalllots wird in der Nähe
der Entlüftungsöffnung erwärmt und
geschmolzen, um eine Oxidhaut 6a auf der Oberfläche des
Metalllots aufzubrechen, so dass das darin enthaltene Metalllot
durch die aufgebrochene Oxidhaut herausfließen kann, um direkt mit der
einen Glasscheibe in Kontakt zu kommen, wodurch das Metalllot durch
den Kontakt abgekühlt
und verfestigt wird, wodurch die Entlüftungsöffnung verschlossen wird. Daher
kann das Metalllot direkt mit der Glasscheibe verbunden werden,
ohne dass zwischen ihnen die Oxidhaut vorhanden ist, so das die
Entlüftungsöffnung mit
einer großen
Verbindungskraft verschlossen werden kann.
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Es
muss daher nicht im Voraus eine spezielle Schicht oder dergleichen
auf der Glasscheibenoberfläche
ausgebildet werden, und es ist möglich,
eine Glasplatte mit einem minimal hervorstehenden Teil auf der Glasscheibenoberfläche herzustellen,
was zu einem wesentlich verbesserten Erscheinungsbild führt und die
Möglichkeit
einer Beschädigung
durch einen Kontakt mit einem Gegenstand verringert.
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Gemäß des in
Anspruch 2 angegebenen kennzeichnenden Merkmals, das in den 3 und 4 gezeigt ist, ist ein Einlaufverhinderungselement 5 an einem
Längszwischenstück der Entlüftungsöffnung 4 vorgesehen,
um das ausgeflossene Metalllot 6 daran zu hindern, in den
Zwischenraum V zu fließen.
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Da
das Einlaufverhinderungselement an einem Längszwischenstück der Entlüftungsöffnung angeordnet
ist, um das ausgeflossene Metalllot daran zu hindern, in den Zwischenraum
zu fließen,
wird es möglich,
den von der Glasscheibenoberfläche
hervorstehenden Teil des Metalllots im Vergleich mit einem Fall
zu verringern, bei dem ein solches Einlaufverhinderungselement auf
der Glasscheibenoberfläche
angeordnet ist.
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Wenn
insbesondere das Einlaufverhinderungselement an dem Längszwischenstück der Entlüftungsöffnung angeordnet
ist, wobei im oberen Teil der Entlüftungsöffnung ein Raum zum Einführen des Metalllots
verbleibt, wird dem inneren Inhalt des Metalllots, das durch die
aufgebrochene Oxidhaut herausgelaufen ist, ermöglicht, in die Entlüftungsöffnung zu
fließen,
so dass die Entlüftungsöffnung von
innen heraus durch das Metalllot verschlossen werden kann. Hieraus
ergibt sich, dass die Entlüftungsöffnung noch
zuverlässiger
verschlossen werden kann. Wenn außerdem das Metalllot im Wesentlichen
bündig
mit der Glasscheibenoberfläche
ausgebildet wird, kann im Wesentlichen der ganze Inhalt des Metalllots ebenfalls
in die Entlüftungsöffnung eingeführt werden.
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Gemäß dem in
Anspruch 3 angegebenen kennzeichnenden Merkmal, das in 9 gezeigt
ist, weist das Einlaufverhinderungselement einen Fangstoff 5a zur
Adsorption des Gases im Zwischenraum V auf.
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Da
das Einlaufverhinderungselement 5 einen Fangstoff zur Adsorption
des Gases im Zwischenraum aufweist, wird, auch wenn etwas Gas im Zwischenraum
verbleibt, dieses durch den Fangstoff adsorbiert, wodurch der Unterdruckzustand
des Zwischenraums noch zuverlässiger
aufrecht erhalten werden kann.
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Gemäß dem in
Anspruch 4 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal
ist ein ringförmiges
Eindämmelement 7 zum
Eindämmen des
Ausflusses des Metalllots 6 vorgesehen, um so die Entlüftungsöffnung 4 und
das Metalllotstück 6A zu
umgeben, und das Metalllot 6 kann durch die Oxidhaut 6a auf
der Oberfläche
des geschmolzenen Metalllotstücks 6A fließen, während das
Eindämmelement 7 mit
der Oberfläche
der einen Glasscheibe 1A in Kontakt bleibt.
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Da
ein ringförmiges
Eindämmelement
zum Eindämmen
des Ausflusses des Metalllots vorgesehen ist, um so die Entlüftungsöffnung und
das Metalllotstück
zu umgeben, und es dem Metalllot ermöglicht wird, durch die Oxidhaut
auf die Oberfläche
des geschmolzenen Metalllotstücks
zu fließen,
während das
Eindämmelement
mit der Oberfläche
der einen Glasscheibe in Kontakt bleibt, kann der Teil der Entlüftungsöffnung,
der zu versiegeln ist, mit einer minimalen Menge des Metalllots
wirksam verschlossen werden.
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Gemäß des in 5 angegebenen
erfindungsgemäßen kennzeichnenden
Merkmals umfasst das Metalllot 6 Indium oder eine Indium
enthaltende Legierung.
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Da
das Metalllot Indium oder eine Indium enthaltende Legierung umfasst,
kann das Lot eine sogar noch größere Verbindungskraft
und sogar ein noch besseres Versiegelungsverhalten zeigen, wodurch
die in der einen Glasscheibe ausgebildete Entlüftungsöffnung noch fester verschlossen
werden kann.
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Gemäß dem in
Anspruch 6 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal,
das in den 1 und 3 gezeigt
ist, ist eine Glasplatte mit einem Paar Glasscheiben 1A, 1B vorgesehen, die
mit einer Anzahl Abstandsstücken 2 zwischen
ihnen angeordnet sind, wobei Außenränder der
Glasscheiben 1A, 1B mit einem Außenrandabdichtungsstück 3 zum
Ausbilden eines Zwischenraums V zwischen den Glasscheiben 1A, 1B abgedichtet
sind, wobei eine Entlüftungsöffnung 4 in
einer 1A der Glasscheiben 1A, 1B zum
Evakuieren von Gas aus dem Zwischenraum V zum Auslassen von Druck
aus dem Zwischenraum V ausgebildet ist und anschließend verschlossen
wird; wobei die Entlüftungsöffnung 4 durch
das Metalllot 6 verschlossen wird, indem das Metalllot 6 in
die Entlüftungsöffnung 4 eingebracht wird.
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Da
die in einer der beiden Glasscheiben definierte Entlüftungsöffnung durch
das Metalllot verschlossen wird und dieser Verschluss dadurch bewerkstelligt
wird, dass das Metalllot in die Entlüftungsöffnung eingebracht wird, kann
die Entlüftungsöffnung mittels
des Metalllots von innen verschlossen werden. Hieraus ergibt sich,
dass eine Glasplatte hergestellt werden kann, deren Entlüftungsöffnung mit
einer minimalen Metalllotmenge wirksam und zuverlässig verschlossen
werden kann.
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Gemäß dem in
Anspruch 7 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal,
das in 3 dargestellt ist, ist ein Einlaufverhinderungselement 5 an
einem Längszwischenteil
der Entlüftungsöffnung 4 vorgesehen,
um das ausgeflossene Metalllot 6 daran zu hindern, in den
Zwischenraum V zu fließen,
wobei das Metalllot 6 bis zum Einlaufverhinderungselement 5 eingebracht
wird.
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Da
ein Einlaufverhinderungselement an einem Längszwischenteil der Entlüftungsöffnung vorgesehen
ist, um das ausgeflossene Metalllot daran zu hindern, in den Zwischenraum
zu fließen,
wobei das Metalllot bis zum Einlaufverhinderungselement eingebracht
wird, ist es möglich,
eine Glasplatte vorzusehen, bei der die Entlüftungsöffnung, wie oben beschrieben,
wirksam und zuverlässig
verschlossen wird, und bei der ein Einlaufen des Metalllots in die Entlüftungsöffnung wirksam
verhindert wird. Wenn außerdem
im Wesentlichen die ganze Metalllotmenge in die Entlüftungsöffnung zu
deren Verschluss einfließen
kann, kann eine Glasplatte erhalten werden, bei der das Metalllot
und die Glasscheibenoberfläche im
Wesentlichen bündig
miteinander sind.
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Gemäß dem in
Anspruch 8 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal,
das in 9 dargestellt ist, weist das Einlaufverhinderungselement 5 einen
Fangstoff 5a zur Adsorption des Gases im Zwischenraum V
auf.
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Da
das Einlaufverhinderungselement einen Fangstoff zur Adsorption des
Gases im Zwischenraum aufweist, wird, auch wenn etwas Gas im Zwischenraum
verbleibt, dies durch den Fangstoff adsorbiert, wodurch eine Glasplatte
erhalten wird, bei der der Unterdruckzustand des Zwischenraums noch
zuverlässiger
aufrecht erhalten werden kann.
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Gemäß dem in
Anspruch 9 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal
umfasst das Metalllot 6 Indium oder eine Indium enthaltende Legierung.
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Dass
das Metalllot Indium oder eine Indium enthaltende Legierung umfasst,
kann eine Glasplatte erhalten werden, bei der das Lot eine noch
größere Verbindungsstärke und
eine noch bessere Dichtungseigenschaft aufweist, wodurch die in
einer Glasscheibe ausgebildete Entlüftungsöffnung noch fester verschlossen
werden kann.
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Gemäß dem in
Anspruch 10 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal,
das in den 1, 13 und 14 dargestellt ist, ist ein Verfahren zum
Herstellen einer Glasplatte vorgesehen, wobei das Verfahren die
folgenden Schritte aufweist: Anordnen einer Anzahl von Abstandsstücken 2 zwischen
einem Paar Glasscheiben 1A, 1B; Abdichten äußerer Ränder der
Glasscheiben 1A, 1B mit einem Außenrandabdichtungsteil 3 zum
Erzeugen eines Zwischenraums V zwischen den Glasscheiben 1A, 1B;
Ausbilden einer Entlüftungsöffnung 4 in
einer 1A der Glasscheiben 1A, 1B zum
Evakuieren von Gas aus dem Zwischenraum V; Evakuieren des Gases
im Zwischenraum V über
die Entlüftungsöffnung 4 zum
Auslassen des Drucks aus dem Zwischenraum V; und anschließendes Verschließen der
Entlüftungsöffnung 4;
wobei im Verschließungsschritt
zum Verschließen
der Entlüftungsöffnung 4 ein
Metalllot 6 als Verschlussmaterial verwendet wird, ein
Stück 6A des
Metalllots in der Nähe
der Entlüftungsöffnung 4 erwärmt und
geschmolzen wird, um eine Oxidhaut 6a auf der Oberfläche des
Metalllots 6 aufzubrechen, so dass das darin enthaltene
Metalllot 6 durch die aufgebrochene Oxidhaut heraus und
in den Zwischenraum V fließen
kann, um auf der Seite des Zwischenraums V direkt mit einem Teil
der Oberfläche
der einen Glasscheibe 1A, welche die Entlüftungsöffnung 4 definiert,
wobei der Teil um die Entlüftungsöffnung 4 herum
ist, und auch mit einem Teil der Oberfläche der anderen Glasscheibe 1B auf
der Seite des Zwischenraums V in Kontakt zu kommen, wodurch das
Metalllot 6 durch den Kontakt abkühlt und sich verfestigt, um
eine Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung 4 und dem Zwischenraum
V zu blockieren, wodurch die Entlüftungsöffnung 4 verschlossen
wird.
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Da
das darin enthaltene geschmolzene Metalllot durch die aufgebrochene
Oxidhaut in den Zwischenraum fließen kann, um direkt mit einem
Teil der Oberfläche
der einen Glasscheibe, welche die Entlüftungsöffnung definiert, auf der Seite
des Zwischenraums, und auch mit einem Teil der Oberfläche der anderen
Glasscheibe, auf der Seite des Zwischenraums in Kontakt zu kommen,
wobei der Teil in der Nähe
der Entlüftungsöffnung ist,
wodurch das Metalllot durch den Kontakt abgekühlt wird und sich verfestigt,
wird eine Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung und dem Zwischenraum
blockiert und kann die Entlüftungsöffnung leicht
verschlossen werden. Es besteht daher im Wesentlichen keine Gefahr, dass
das Metalllot beschädigt
wird, auch wenn ein Gegenstand mit der Oberfläche der Glasscheiben (der Glasplatte)
in Kontakt kommt. Außerdem
sind das Metalllot und die Glasscheibenoberflächen, die im Zwischenraum V
in direkten Kontakt kommen, wie oben beschrieben, der Atmosphäre nicht
direkt ausgesetzt, wodurch eine Zersetzung der zwischen ihnen bestehenden
kontaktierenden Teile aufgrund von Korrosion oder dergleichen so
gut wie nicht auftritt. Daher ergibt sich die Möglichkeit, den guten Kontaktierungszustand
zwischen dem Metalllot und der Glasscheibenoberfläche aufrecht
zu erhalten, und die Gefahr einer Beschädigung des Unterdruckzustands
im Zwischenraum weiter zu verringern. Da hierbei das Metalllot dazu
gebracht wird, durch die Entlüftungsöffnung in
den Zwischenraum einzufließen,
um das Lot in den Zwischenraum einzubringen, wird es durch eine
entsprechende Einstellung der zu schmelzenden Metalllotmenge ganz
leicht möglich, den
von der Entlüftungsöffnung auf
der Oberfläche der
Glasscheibe (der Glasplatte) hervorstehenden Teil des Metalllots
zu verringern.
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Es
ist daher möglich,
eine Glasplatte herzustellen, bei der auf der Glasscheibenoberfläche nur sehr
wenig hervorsteht, wodurch das Erscheinungsbild verbessert wird
und auch die Möglichkeit
verringert wird, dass der Unterdruckzustand des Zwischenraums aufgrund
eines Kontakts mit einem Gegenstand verloren geht.
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Da
weiterhin das in den Zwischenraum einzuführende geschmolzene Metalllot
durch Erwärmen und
Schmelzen des Metalllotstücks
in der Nähe
der Entlüftungsöffnung eingebracht
wird, um es so dem darin enthaltenen Metalllot zu erlauben, die
Oxidschicht auf der Oberfläche
des geschmolzenen Metalllots aufzubrechen und hierdurch herauszufließen, kann
das geschmolzene Metalllot in direkten Kontakt mit den Glasscheibenoberflächen kommen,
ohne dass dazwischen die Oxidhaut vorhanden ist. Dadurch kann die
Entlüftungsöffnung mit
einer noch größeren Verbindungsstärke verschlossen
werden.
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Es
kann daher eine Glasplatte hergestellt werden, bei der der Unterdruckzustand
ihres Zwischenraums über
einen ausgedehnten Zeitraum aufrecht erhalten werden kann, wobei
die Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung und dem Zwischenraum
zuverlässig
blockiert wird.
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Da übrigens,
wie oben beschrieben, das Metalllot so in den Zwischenraum geladen
wurde, dass es mit einem Teil der Oberfläche, der die Entlüftungsöffnung definierenden
Glasscheibe auf der Seite des Zwischenraums und ebenso mit einem
Teil der Oberfläche
der anderen Glasscheibe auf der Seite des Zwischenraums in Kontakt
kommt, wobei der Teil in der Nähe
der Entlüftungsöffnung ist,
um eine Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung und dem Zwischenraum
zu blockieren, wodurch die Entlüftungsöffnung verschlossen
wird, ist es möglich, den
Unterdruckzustand des Zwischenraums zuverlässig und ebenso einfach aufrecht
zu erhalten, unabhängig
vom Zustand der Entlüftungsöffnung an sich
(ob die Lüftungsöffnung an
sich vollständig
verschlossen ist oder nicht, z.B. ob das Metalllot mit seiner Seitenwand
in Kontakt ist oder nicht).
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Gemäß dem in 11 angegebenen
erfindungsgemäßen kennzeichnenden
Merkmal werden die Teile der Glasscheiben auf der Seite des Zwischenraums,
die mit dem Metalllot in direkten Kontakt kommen, im Voraus zu glatten
Flächen
verarbeitet.
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Da
die Teile der Glasscheiben, die mit Metalllot in direkten Kontakt
kommen, im Voraus zu glatten Flächen
verarbeitet werden, wird die Netzbarkeit des in den Zwischenraum
eingebrachten geschmolzenen Metalllots im Verhältnis zu diesen Teilen der
Glasscheibenoberflächen
verbessert. Daher kann der Kontaktzustand zwischen den Glasscheibenoberflächen und
dem innerhalb des Zwischenraums eingefüllten Metalllot noch enger
sein.
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Folglich
kann der oben beschriebene Kontaktzustand zwischen den Glasscheibenoberflächen und
dem innerhalb des Zwischenraums eingefüllten Metalllot noch enger
sein, so dass die Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung und
dem Zwischenraum in einer noch zuverlässigeren Art und Weise zum
Verschließen
der Entlüftungsöffnung blockiert
werden kann.
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Gemäß dem in
Anspruch 12 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal
umfasst das Metalllot Indium oder eine Indium enthaltende Legierung.
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Da
das Metalllot Indium oder eine Indium enthaltende Legierung umfasst,
kann das Lot eine noch höhere
Verbindungsstärke
bereitstellen und auch noch bessere Versiegelungseigenschaften aufweisen,
wodurch die in der einen Glasscheibe ausgebildete Entlüftungsöffnung noch
fester verschlossen werden kann.
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Gemäß dem in
Anspruch 13 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal,
das in den 1 und 13 dargestellt
ist, ist eine Glasplatte mit einem Paar Glasscheiben 1A, 1B vorgesehen,
die mit einer Anzahl Abstandsstücken 2 zwischen
ihnen angeordnet sind, wobei Außenränder der
Glasscheiben 1A, 1B mit einem Außenrandabdichtungsstück 3 zum
Ausbilden eines Zwischenraums V zwischen den Glasscheiben 1A, 1B abgedichtet
sind, wobei eine Entlüftungsöffnung 4 in
einer 1A der Glasscheiben 1A, 1B zum
Evakuieren von Gas aus dem Zwischenraum V zum Auslassen von Druck
aus dem Zwischenraum V ausgebildet ist, und dann verschlossen wird,
wobei ein Metalllot 6 derart in den Zwischenraum V eingebracht
wird, dass es auf der Seite des Zwischenraums V mit einem Teil der Oberfläche der
einen Glasscheibe 1A, welche die Entlüftungsöffnung 4 definiert,
wobei der Teil um die Entlüftungsöffnung 4 herum
ist, und auch mit einem Teil der Oberfläche der anderen Glasscheibe 13 auf der
Seite des Zwischenraums V in direktem Kontakt kommt, wobei der Teil
in der Nähe
der Lüftungsöffnung 4 ist,
wo durch eine Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung 4 und dem Zwischenraum
V blockiert wird, wodurch die Entlüftungsöffnung 4 verschlossen
wird.
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Da
ein Metalllot derart in den Zwischenraum eingebracht wird, dass
es auf der Seite des Zwischenraums mit einem Teil der Oberfläche der
einen Glasscheibe, welche die Entlüftungsöffnung definiert, wobei der
Teil um die Entlüftungsöffnung herum
ist, und auch mit einem Teil der Oberfläche der anderen Glas scheibe
auf der Seite des Zwischenraums in direktem Kontakt kommt, wobei
der Teil in der Nähe
der Entlüftungsöffnung ist,
wodurch eine Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung und dem Zwischenraum
blockiert wird, wodurch die Entlüftungsöffnung verschlossen
wird, kann eine Glasplatte mit einem minimal von der Glasscheibenoberfläche vorstehenden
Teil hergestellt werden, was das äußere Erscheinungsbild verbessert
und die Möglichkeit
einer Beschädigung
durch einen Kontakt mit einem Gegenstand verringert. Außerdem kann
die Entlüftungsöffnung wirksam
und zuverlässig
mit einer weiter verringerten Metalllotmenge verschlossen werden.
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Gemäß dem in
Anspruch 14 angegebenen erfindungsgemäßen kennzeichnenden Merkmal
umfasst das Metalllot Indium oder eine Indium enthaltende Legierung.
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Da
das Metalllot Indium oder eine Indium enthaltende Legierung umfasst,
kann das Lot eine noch höhere
Verbindungsstärke
bieten und noch bessere Versiegelungseigenschaften haben, wodurch
die in einer Glasscheibe ausgebildete Entlüftungsöffnung noch fester verschlossen
werden kann.
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Auch
wenn übrigens
in der obigen Beschreibung Bezugszeichen verwendet wurden, um eine Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen zu erleichtern, versteht es sich,
dass das Vorsehen von Bezugszeichen den Umfang der vorliegenden
Erfindung nicht auf die in den beiliegenden Zeichnungen gezeigten
Konstruktionen einschränkt.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Teilschnittdarstellung einer Glasplatte,
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2 ist
eine perspektivische Darstellung einer Glasplatte und einer Verschlussvorrichtung,
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3 ist
ein Schnitt durch hauptsächliche Teile
einer Glasplatte gemäß einer
ersten Ausführungsform,
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4 ist eine Schnittdarstellung, welche
einen Verschlussvorgang einer Entlüftungsöffnung gemäß der ersten Ausführungsform
veranschaulicht,
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5 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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6 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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7 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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8 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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9 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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10 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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11 ist
eine Schnittdarstellung, die eine weitere Ausführungsform einer Verschlussvorrichtung
veranschaulicht,
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12 ist
eine Schnittdarstellung, die noch eine weitere Ausführungsform
einer Verschlussvorrichtung veranschaulicht,
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13 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
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14 ist eine Schnittdarstellung, die einen Verschlussvorgang
einer Entlüftungsöffnung gemäß der zweiten
Ausführungsform
veranschaulicht,
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15 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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16 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
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17 ist
ein Schnitt durch Hauptteile einer Glasplatte gemäß einer
weiteren Ausführungsform, und
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18 ist
eine Schnittdarstellung, die eine weitere Ausführungsform der Verschlussvorrichtung zeigt.
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Beste Art
und Weise zur Umsetzung der Erfindung
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Eine
erste Ausführungsform
eines Verfahrens zum Herstellen einer Glasplatte und einer durch das
Verfahren hergestellten Glasplatte, die sich auf die vorliegende
Erfindung bezieht, wird anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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(Erste Ausführungsform)
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Eine
in 1 gezeigte Glasplatte enthält ein Paar Glasscheiben 1A, 1B,
angeordnet mit einer Anzahl von Abstandsstücken 2, die zwischen
ihnen angeordnet sind, um einen Zwischenraum V zwischen den Glasscheiben 1A, 1B zu
bilden, wobei äußere Ränder der
Glasscheiben 1A, 1B mit einem äußeren Randabdichtungsteil 3 zusammen
abgedichtet sind.
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Der
Zwischenraum V wird in einem Unterdruckzustand, von z.B. 1,33 Pa
(was 1,0 × 10–2 Torr entspricht)
oder niedriger gehalten. Zu diesem Zweck wird in einer Glasscheibe 1A eine
Entlüftungsöffnung 4 zur
Evakuierung ausgebildet, und diese Entlüftungsöffnung 4 wird nach
dem Evakuierungsvorgang verschlossen.
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Jede
der Glasscheiben 1A, 1B, die bei dieser Glasplatte
verwendet wird, ist eine Floatglasscheibe mit einer Dicke von ungefähr 2,65
mm bis 3,2 mm. Es können
stattdessen jedoch auch verschiedene andere Glasarten, wie zum Beispiel
gemusterte Glasscheiben, Milchglasscheiben, Drahtglasscheiben, Temperglasscheiben,
zur Absorption von thermischer Strahlung oder ultravioletter Strahlung
geeignete Glasscheiben verwendet werden. Außerdem kann auch die Dicke
der Glasscheiben entsprechend gewählt werden, je nachdem welche
Art von Glas eingesetzt wird.
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Außerdem müssen die
beiden Glasscheiben 1A, 1B nicht die gleiche Art
von Glas und die gleiche Dicke sein. Glasscheiben unterschiedlicher
Arten und/oder unterschiedlicher Dicken können ebenfalls verwendet werden.
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Vorzugsweise
ist das Abstandsstück 2 aus einem
Material, wie zum Beispiel Edelstahl (SUS304) mit einer Kompressionsfestigkeit
von 4,9 × 108 Pa (was 5t/cm2 entspricht)
oder mehr und in der Form eines Zylinders mit einem Durchmesser
von 0,3 mm bis 1,0 mm und einer Dicke von 0,15 mm bis 1,0 mm. Außerdem ist
der Abstand zwischen den Abstandsstücken 2 vorzugsweise
ungefähr
20 mm.
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Das
Material des Abstandsstücks 2 ist
jedoch nicht spezifisch auf Edelstahl eingeschränkt. Stattdessen kann das Abstandsstück 2 auch
aus verschiedensten anderen Werkstoffen, wie zum Beispiel anderen
Arten von Metallwerkstoffen, wie zum Beispiel die Legierung Inconel
718, Quarzglas, Keramik usw. ausgebildet sein. Seine Form braucht
nicht auf einen Zylinder eingeschränkt zu sein, sondern kann zum
Beispiel auch eine Rechtecksäule
usw. sein. Der Abstand zwischen den Abstandsstücken 2 kann ebenfalls
entsprechend variiert werden.
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Der
außen
umlaufende Randabdichtungsteil 3 ist aus einem Glas mit
einem niedrigen Schmelzpunkt, wie zum Beispiel Lötglas, und ist zur Abdichtung
der äußeren Ränder der
beiden Glasscheiben 1A, 1B geeignet, so dass der
abgedichtete Zustand des innen liegenden Zwischenraums V aufrecht
erhalten wird.
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Übrigens
ist von den beiden Glasscheiben 1A, 1B eine Glasscheibe 1A in
ihrer Fläche
etwas kleiner als die andere Glasscheibe 1B, so dass der Außenrand
der anderen Glasscheibe 1B über den Außenrand der einen Glasscheibe 1A hinausragt. Beim
Ausbilden des Außenrandabdichtungsteils 3 kann
das Abdichtungsmaterial, wie zum Beispiel Lötglas auf diesem überstehenden
Teil angeordnet werden, so dass der Abdichtungsvorgang des Zwischenraums
V durch den Außenrandabdichtungsteil 3 wirkungsvoll
und zuverlässig
ausgeführt
werden kann.
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Die
Entlüftungsöffnung 4,
wie sie in 3 im Einzelnen gezeigt ist,
ist eine stufenförmige
Entlüftungsöffnung,
die aus einem Loch 4a mit einem größeren Durchmesser von 3 mm
und einem Loch 4b mit einem kleineren Durchmesser von 2
mm besteht. Auf diesem gestuften Teil kann ein Einlaufverhinderungselement 5 zum
Verhindern, dass Metalllot 6 in den Zwischenraum V einfließt, angeordnet
werden. Auf diese Weise wird die Entlüftungsöffnung 4 mit Metalllot 6 verschlossen,
wobei das Einlaufverhinderungselement 5 auf dem gestuften
Teil zwischen dem Loch 4a mit dem großen Durchmesser und dem Loch 4b mit
dem kleinen Durchmesser angeordnet ist. Außerdem ist auf der Oberfläche der
Glasscheibe 1A eine Führungsplatte 7 als
ein ringförmiges
Eindämmelement
befestigt, und diese Führungsplatte 7 und das
Metalllot 6 werden durch ein Abdeckelement 8 zusammen
bedeckt.
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Das
Einlaufverhinderungselement 5 besteht aus einem Metallgeflecht
unter der Verwendung dünnen
Edelstahldrahts mit einem Drahtdurchmesser von 0,04 mm und einem Öffnungsflächenanteil
von 36,8%. Dieses Element kann jedoch aus einem beliebigen anderen
Material, wie zum Beispiel Glasgewebe hergestellt werden, so lange
dieses andere Material den Evakuierungsvorgang aus der Entlüftungsöffnung 4 nicht
behindert, jedoch gleichzeitig einen Einlauf des Metalllots 6 verhindert.
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Vorzugsweise
sollte unter Berücksichtigung der
Einsatztemperatur der Glasplatte (–30°C – 100°C) das Metalllot 6 einen
Schmelzpunkt zwischen 120°C
und ungefähr
250°C haben.
Zum Beispiel könnte
Indium mit einem Schmelzpunkt von 156,4°C verwendet werden. Indium hat
bezüglich
Glas eine sehr starke Bindekraft und weist auch ein gutes Dichtigkeitsverhalten
auf. Außerdem
ist die auf der Oberfläche
ausgebildete Oxidhaut dünn.
Aus diesen Gründen
wird Indium als das bei der vorliegenden Erfindung eingesetzte Metalllot 6 bevorzugt.
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Da
Indium jedoch ein relativ teures Metallmaterial ist, werden auch
verschiedene Legierungen davon, wie zum Beispiel eine Legierung
aus 50% Indium und 50% Zinn (mit einem Solidus bei 115,6°C und dem
Liquidus bei 126,9°C)
oder eine Legierung von 40% Indium und 60% Blei (mit dem Solidus
bei 173,0°C
und dem Liquidus bei 225,0°C)
eingesetzt.
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Übrigens
hat die Verwendung von Indium oder einer Indiumlegierung als das
Metalllot 6 den folgenden weiteren Vorteil. Aufgrund der
Differenz bei den linearen Expansionskoeffizienten zwischen dem Metalllot 6 und
den Glasscheiben 1A, 1B kann Indium oder Indiumlegierung
aufgrund seiner Weichheit Spannungen abbauen, die zum Beispiel aufgrund von
Spannungen auftreten, die sich an der Verbindungsübergangsstelle
zwischen dem Metalllot 6 und den Glasscheiben 1A, 1B,
aufgrund einer Variation der Atmosphärentemperatur bilden, nachdem
das Metalllot 6 in direktem Kontakt mit den Glasscheiben 1A, 1B gebracht
wurde und sich dort verfestigte, wodurch eine Möglichkeit der Ablösung des
Metalllots 6 verringert wird. Es ist daher zu erwarten,
dass der Unterdruckzustand des Zwischenraums über einen ausgedehnten Zeitraum
aufrecht erhalten wird.
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Die
Führungsplatte 7 ist
zu Zwecken der Eindämmung
des Flusses des Metalllots 6 vorgesehen. Sie kann daher
aus einem beliebigen Material ausgebildet werden, solange sie einen
Fluss des Metalllots 6 verhindern kann. Da es jedoch vorgezogen
wird, wenn das Material eingeschlossenes Gas auf der Oberfläche unter
Vakuumbedingungen leicht adsorbiert, ist ein poröses Material nicht geeignet.
Am besten sollte die Führungsplatte
eine Metall- oder Keramikplatte oder ein Edelstahlgeflecht mit einer
Dicke von ungefähr
0,1 mm sein.
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Das
Abdeckelement 8 kann ebenfalls aus verschiedenen Arten
von Materialien hergestellt werden. Da jedoch bevorzugt wird, wenn
das Material im Verhältnis
zum Metalllot 6 eine starke Biegekraft besitzt, und auch
einen ähnlichen
Wärmeausdehnungskoeffizienten
wie die Glasscheiben 1A, 1B, welche die Glasplatte
bilden, haben sollte, sollte dieses Abdeckelement vorzugsweise eine
Glasplatte der gleichen Zusammensetzung wie die Glasscheiben 1A, 1B umfassen.
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Als
nächstes
wird eine zum Verschließen
der Entlüftungsöffnung 4 mit
dem Metalllot 6 eingesetzte Verschlussvorrichtung erläutert.
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Diese
Verschlussvorrichtung, wie sie in den 2 und 4 dargestellt ist, weist einen Ständer 10 auf,
der ein durchgehendes Loch in dessen Mitte aufweist, wobei das durchgehende
Loch 9 in seiner Draufsicht eine rechteckige Form hat.
Zuerst wird auf dem Ständer 10 eine
horizontale Achse 11 für
ein Gewicht und ein Gewicht 12, das um die horizontale Achse 11 schwenkbar
ist, angebracht. Außerdem
ist auf diesem Ständer 10 eine
horizontale Achse 13 für eine
Schwenkbewegung, und ein Schwenkelement 14, das um die
horizontale Achse 13 schwenkbar ist, angebracht.
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Das
Gewicht 12 und das Schwenkelement 14 liegen sich
im durchgehenden Loch 9 des Ständers 10 gegenüber. Von
Ständer 10,
Gewicht 12 und Schwenkelement 14 ist nur das Schwenkelement 14 aus
einem magnetischen Material, wie zum Beispiel Eisen, und die anderen
Komponenten, d.h. der Ständer 10 und
das Gewicht 12, sind aus einem nicht magnetischen Material.
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Die
Bestandteile der Verschlussvorrichtung, wie zum Beispiel der Ständer 10,
können
in einem Zylinder 15, zum Beispiel aus nicht magnetischem Material,
untergebracht werden. Die obere Fläche des Zylinders 15 ist
mit einer Glasscheibe 16 verschlossen, und an der unteren
Fläche
des Zylinders 15 ist eine Dichtung 17 zur Abdichtung
im Verhältnis zur
Glasscheibe 1A befestigt.
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Im
Bereich der nach oben zeigenden Fläche der Glasscheibe 16 und
an einer Position über
dem freien Ende des Schwenkelements 14 ist ein Elektromagnet 18 vorgesehen.
Außerdem
weist der Zylinder 15 einen flexiblen Schlauch 19 zum
Evakuieren von Gas aus dem Zwischenraum V der Glasscheibe über den
Innenraum des Zylinders 15 auf.
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Als
nächstes
wird ein Verfahren zum Herstellen einer Glasplatte durch Verschließen der
Entlüftungsöffnung 4 unter
Verwendung dieser Verschlussvorrichtung beschrieben.
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Zuerst
wird, wie in 4(a), gezeigt, das Einlaufverhinderungselement 5 im
Voraus in das Loch 4a mit großem Durchmesser der Entlüftungsöffnung 4 eingefügt. Dann
wird der Ständer 10 auf
die Glasscheibe 1A montiert. Hierbei wird der Ständer 10 so
angebracht, dass die Entlüftungsöffnung 4 innerhalb
des durchgehenden Lochs 9 des Ständers 10 zu liegen
kommt.
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Im
Bereich auf der Glasscheibe 1A, der vom durchgehenden Loch 9 des
Ständers 10 umgeben ist,
wird die Führungsplatte 7 angeordnet,
wobei ein Metalllotstück 6A an
der Innenseite der Führungsplatte 7 befestigt
ist. Das heißt, dass
die Führungsplatte 7 so
auf der Glasscheibe 1A montiert wird, dass die Entlüftungsöffnung 4 und
das Metalllotstück 6A von
der kreisförmigen
Führungsplatte 7 umgeben sind.
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Der
Abstand zwischen der Anordnungsposition des Metalllotstücks 6A und
der Entlüftungsöffnung 4 wird
entsprechend eingestellt, je nach z.B. der Art und der Menge des
verwendeten Metalllotstücks 6A.
Wenn zum Beispiel die Entlüftungsöffnung 4 einen
Porendurchmesser von 2 mm und der Zwischenraum V eine Schichtdicke
von 0,2 mm hat, dann wird unter Verwendung von ungefähr 0,3 g
des Metalllotstücks 6A,
das ausschließlich
aus Indium besteht, und durch Setzen des Abstands zwischen der Anordnungsposition
des Metalllotstücks 6A und
der Entlüftungsöffnung 4 auf
ungefähr
8 mm das Lot gleichmäßig in den
Zwischenraum V eingebracht werden.
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Dann
wird das Abdeckelement 8 so angebracht, dass eine Seite
des Abdeckelements 8 mit einem Ende der Führungsplatte 7 und
die andere Seite des Abdeckelements 8 mit der oberen Oberfläche des
freien Endes des Schwenkelements 14 in Eingriff ist, und
das Gewicht 12 wird ebenfalls auf der oberen Oberfläche des
Abdeckelements 8 angeordnet. Als nächstes wird der Zylinder 15 darüber gestülpt, so dass
der Ständer 10,
das Metalllotstück 6A und
das Abdeckelement 8 alle zusammen im Zylinder 15 untergebracht
sind.
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Dann
werden die Glasplatte und die Verschlussvorrichtung in einen Heizofen 20 gegeben, wobei
die Glasplatte waagrecht bleibt. Während sie dann auf z.B. 200°C erwärmt werden,
wird durch den flexiblen Schlauch 19 ein Evakuierungsvorgang
vorgenommen. Hierbei wird Luft im Zylinder 15 ausgesaugt
und Luft im Zwischenraum V durch das Einlaufverhinderungselement 5,
das z.B. aus einem Metallgeflecht aus Edelstahldraht ausgebildet
ist, ebenfalls herausgesaugt, so dass der zuvor beschriebene vorbestimmte
Unterdruckzustand im Zwischenraum V hergestellt werden kann.
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Das
das Metalllotstück 6A bildende
Indium schmilzt, wenn die Temperatur 156,4°C übersteigt. Jedoch kann unter
den oben beschriebenen Temperaturbedingungen allein seine ursprüngliche
Form durch die Oberflächenspannung
im Wesentlichen erhalten bleiben. Übrigens kann, auch wenn das
Metalllotstück 6A durch
das Schmelzen aktiviert wird, die Bildung eines Oxids auf der Oberfläche des
Metalllotstücks 6A verhindert
werden, da der Innenraum des Zylinders 15 nahe dem Vakuum
ist.
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Wenn
das Metalllotstück 6A geschmolzen
ist und der Zustand im Zwischenraum V den vorbestimmten Zustand
erreicht hat, wird an den Elektromagneten 18 eine Leistung
angelegt. Hierbei wird durch die durch den Elektromagneten 18 ausgeübte Anziehungskraft
das Schwenkelement 14 um die horizontale Schwenkachse 13 geschwenkt,
um den Eingriff mit dem Abdeckelement 8 zu lösen.
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Dann
wird durch Zusammenwirkung des Gewichts des Abdeckelements 8 und
das Gewicht des Gewichts 12 das Abdeckelement 8 auf
das geschmolzene Metalllotstück 6A fallen
gelassen. Durch dieses Fallenlassen des Abdeckstücks 8 wird das geschmolzene
Metalllotstück 6A in
einem Augenblick zusammengedrückt.
Das heißt,
dass, wie in 4(b) gezeigt, die Oxidhaut 6a auf
der Oberfläche
aufgebrochen wird, um es dem Inhalt des Metalllotstücks 6A zu
erlauben, auszulaufen bzw. ausgeschüttet zu werden.
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Auch
wenn dieser ausgeschüttete
Inhalt des Metalllotstücks 6A unter
direktem Kontakt mit der Glasscheibe 1A ausfließt, wird
seine Ausschüttfläche im Wesentlichen
durch die Führungsplatte 7 eingeschränkt. Dann
fließt
der ausgeschüttete
Inhalt des Metalllotstücks 6A in
die Entlüftungsöffnung 4 und kommt
mit der Umfangsfläche
der Entlüftungsöffnung direkt
in Kontakt. Währenddessen
wird jedoch das Einlaufen in den Zwischenraum V durch das Einlaufverhinderungselement 5 verhindert.
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Unter
diesem Zustand wird dann die Beheizung des Heizofens 20 beendet
und auf sein Auskühlen
gewartet. Dann hat sich das geschmolzene Metalllotstück 6A verfestigt,
um den Verschluss der Entlüftungsöffnung 4 mit
diesem Metalllot 6 abzuschließen. Danach wird gegebenenfalls
eine wasserdichte Abdichtung, wie zum Beispiel Silikon, aufgetragen, oder
es wird auf der Entlüftungsöffnung ein
Deckel befestigt, wodurch die Herstellung der Glasplatte abgeschlossen
ist.
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Als
nächstes
werden andere Ausführungsformen,
die mit der ersten Ausführungsform
eng verwandt sind, beschrieben.
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<1-1> Im Fall der in der
vorhergehenden ersten Ausführungsform
beschriebenen fertiggestellten Glasplatte wird die Führungsplatte 7 um
die Entlüftungsöffnung 4,
die mit Metalllot 6 verschlossen ist, herum befestigt,
und das Abdeckelement 8 deckt diese Führungsplatte 7 und
das Metalllot 6 ab. Wie jedoch in 5 gezeigt
ist, kann die Glasplatte auch ohne die Führungsplatte 7 oder
das Abdeckelement 8 hergestellt werden.
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Auch
für diese
Glasplatte von 5 wird die gleiche Verschlussvorrichtung
wie die in der vorhergehenden Ausführungsform Beschriebene zum
Verschließen
der Entlüftungsöffnung 4 durch
genau das gleiche Verfahren verwendet. Danach werden jedoch die
Führungsplatte 7 und
das Abdeckelement 8 entfernt, um nur noch das Metalllot 6 übrig zu
lassen, das auf der Innenseite der Entlüftungsöffnung 4 und an dessen
Seitenwand fest anhaftet. Es wird jedoch bevorzugt, wenn die Führungsplatte 7 und
das Abdeckelement 8 aus einem Material wie zum Beispiel Aluminium
hergestellt sind, die kaum an dem verfestigten Metalllot 6 anhaften.
Da außerdem
das Metalllot 6 im endgültigen
Zustand frei liegt, wird bevorzugt, wenn eine wasserdichte Beschichtung
aufgetragen wird oder ein Deckel zu dessen Schutz befestigt wird.
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<1-2> In der vorhergehenden
Ausführungsform
ist die Entlüftungsöffnung 4 als
eine gestufte Entlüftungsöffnung ausgebildet,
die aus einem Loch 4a mit größem Durchmesser und einem Loch 4b mit kleinem
Durchmesser besteht. Wie jedoch in 6 gezeigt,
kann die Entlüftungsöffnung 4 auch
eine Kombination eines Lochs 4a mit einem großen Durchmesser
und einer Trichterform, dessen Durchmesser nach oben zu größer wird,
und einem Loch 4b mit einem kleinen Durchmesser bestehen.
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Außerdem kann
im Voraus, wie in dieser 6 gezeigt ist, eine leicht unebene
Fläche 1a an demjenigen
Teil der Oberfläche
der Glasscheibe 1A ausgebildet werden, wo das Metalllotstück 6A angeordnet
wird. Dann kann das Metalllotstück 6A auf
diese unebene Fläche 1a gelegt
werden. Wenn in diesem Fall der Inhalt des Metalllotstücks 6A ausläuft, wird
die Oxidhaut 6a des Metalllotstücks 6A an der unebenen
Fläche 1a hängen bleiben,
so dass die Oxidhaut am Eintreten in die Entlüftungsöffnung 4 gehindert
wird. Als Ergebnis kann das Einführen
des Inhalts des Metalllotstücks 6A in
die Entlüftungsöffnung 4 viel
glat ter erfolgen, wodurch ein zuverlässigeres Verschließen der
Entlüftungsöffnung 4 erzielt werden
kann.
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<1-3> In der vorhergehenden
Ausführungsform
ist das Einlaufverhinderungselement 5 an einer Mittelposition
der Länge
der Entlüftungsöffnung 4 angeordnet,
so dass das Metalllotstück 6A zum
Verschließen
eines Teils des oberen Teils der Entlüftungsöffnung 4 ausläuft. Stattdessen
kann, wie in 7 gezeigt, das Einlaufverhinderungselement 5 auch
am oberen Ende der Entlüftungsöffnung 4 angeordnet
sein. Wenn dann die Metalllotplatte 6A ausfließt, bedeckt
das Metalllot 6 die Entlüftungsöffnung 4 oben, wobei
das Innere der Entlüftungsöffnung 4 nicht
verschlossen wird.
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In
diesem Fall besteht also die Entlüftungsöffnung 4 aus einer
Kombination des Lochs 4b mit kleinem Durchmesser und des
Lochs 4a mit großem Durchmesser,
das eine Tiefe hat, die gleich der Dicke des Einlaufverhinderungselements 5 ist.
Dann wird also durch die Anordnung des Einlaufverhinderungselements 5 in
diesem Loch 4a mit großem
Durchmesser und wenn das Metalllot 6 unter diesen Bedingungen
auslaufen kann, das Metalllot 6 nicht in die Entlüftungsöffnung 4 einfließen, sondern
nur mit der Oberfläche
der Glasscheibe 1A zum Verschließen der Entlüftungsöffnung 4 in
Kontakt kommen, und dieses Metalllot 6 wird dann durch
das Abdeckelement 8 bedeckt. Wenn außerdem in dieser in 7 gezeigten
Ausführungsform
die Führungsplatte 7 und das
Abdeckelement 8 nach Verfestigung des Metalllots 6 entfernt
werden, wird eine Glasplatte ohne Führungsplatte 7 oder
Abdeckelement 8 erhalten.
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<1-4> Wenn die Entlüftungsöffnung 4 als eine
gestufte Entlüftungsöffnung konstruiert
wird, die aus dem Loch 4a, 4c mit großem Durchmesser
und dem Loch 4b mit kleinem Durchmesser besteht, wie in 8 gezeigt,
kann das Einlaufverhinderungselement 5 im Voraus in das
Loch 4a mit dem großen Durchmesser
eingefügt
werden, so dass das eingebrachte Metalllot 6 nur im Loch 4a mit
dem großen Durchmesser
vorhanden ist. In diesem Fall ist es auch, wie insbesondere in 8 gezeigt,
durch Steuern der Menge des Metalllots 6 möglich, dieses
Metalllot 6 und die Oberfläche der Glasscheibe 1A so auszubilden,
dass sie im Wesentlichen miteinander bündig sind. Gegebenenfalls kann
außerdem
das Metalllot 6 durch das Abdeckelement 8 bedeckt
werden.
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Um
jedoch einen solchen Ausflussvorgang glatt durchzuführen, kann
eine Verschlussvorrichtung, die noch zu beschreiben ist (siehe 11 und 12)
in wirkungsvoller Weise eingesetzt werden.
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<1-5> In der vorhergehenden
Ausführungsform
wird lediglich das aus einem Metallgeflecht wie zum Beispiel aus
Edelstahldraht oder einem Glasgewebe bestehende Einlaufverhinderungselement 5 verwendet.
Stattdessen ist auch noch, wie in 9 gezeigt,
eine weitere Ausführungsform
möglich,
bei der das Einlaufverhinderungselement 5 einen Fangstoff 5a aufweist.
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Dieser
Fangstoff 5a ist zum Adsorbieren im Zwischenraum V vorhandenen
Gases vorgesehen. Er wird aus Zr, Zr-Al, Zr-Al-Ti, Zr-V-Fe, Ba-Al,
usw. hergestellt. Außerdem
wird dieser Fangstoff 5a zylindrisch ausgebildet, um in
das Loch 4a mit dem großen Durchmesser eingeführt zu werden,
so dass eine Seite des Fangstoffs 5a im Zwischenraum V
frei liegt.
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Übrigens
ist es bezüglich
dieses Fangstoffs 5a zusätzlich zur in 9 gezeigten
Konstruktion auch noch möglich,
dass er durch das Einlaufverhinderungselement 5 festgehalten
wird, d.h. wobei der Fangstoff durch die gegenüber dem Zwischenraum V frei
liegende Fläche
des Einlaufverhinderungselements 5 festgehalten wird.
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<1-6> In der vorhergehenden
Ausführungsform
ist die Entlüftungsöffnung 4 als
eine gestufte Entlüftungsöffnung konstruiert.
Die Entlüftungsöffnung 4 kann
auch, wie in 10 gezeigt ist, als ein gerades
Loch konstruiert sein.
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Wenn
es in diesem Fall notwendig ist, das geschmolzene Metalllotstück 6A daran
zu hindern, in den Zwischenraum V zu fließen, kann, wie gezeigt ist,
das Einlaufverhinderungselement 5 zwischen den beiden Glasscheiben 1A, 1B eingeklemmt
werden. Außerdem
kann alternativ dazu das Einlaufverhinderungselement 5 auch
in einer Position in Längsrichtung
an einer Zwischenposition der geraden Entlüftungsöffnung 4 befestigt
sein, um so das Metalllotstück 6A daran
zu hindern, in den Zwischenraum V einzufließen.
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Außerdem kann
ebenfalls bei dieser in 10 gezeigten
Ausführungsform
die Glasplatte ohne die Führungsplatte 7 oder
das Abdeckelement 8 ausgebildet werden.
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<1-7> Außerdem ist die Konstruktion
der Verschlussvorrichtung, die zum Verschließen der Entlüftungsöffnung 4 mit
Metalllot 6 verwendet wird, nicht auf die in der vorhergehenden
Ausführungsform Beschriebene
eingeschränkt.
Stattdessen können auch
verschiedene andere Konstruktionen verwendet werden.
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Zum
Beispiel weist eine in 11 gezeigte Verschlussvorrichtung
ein gasdichtes kastenartiges Element 21 auf, das einen
flexiblen Schlauch 19 zum Evakuieren von Gas aus dem Inneren
des Zwischenraums V und eine Dichtung 17 zum Vorsehen einer Abdichtung
im Verhältnis
zur Glasscheibe 1A hat. Im Inneren dieses kastenartigen
Elements 21 ist ein Injektor 24 angebracht, der
im Wesentlichen aus einem inneren zylindrischen Teil 22 und
einem Schieber 21 besteht, der im Inneren des zylindrischen
Teils 22 verschiebbar angeordnet ist. Das zylindrische
Teil 22 des Injektors 24 steht in Kommunikation
mit einem Einlassloch 25. Außerdem ist im zylindrischen
Teil 22 ein Filter 26 integriert, der aus Edelstahl
ausgebildet ist.
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Wenn
diese Verschlussvorrichtung verwendet wird, wird das kastenartige
Element 21 so aufgestellt, dass das Einlassloch 25 der
Entlüftungsöffnung 4 gegenüber liegt,
und dann wird das Metalllotstück 6A in
den zylindrischen Teil 22 eingelegt. Hiernach wird der
Injektor 24 erwärmt,
um das Metalllotstück 6A innerhalb
des zylindrischen Teils 22 zu schmelzen.
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Dann
wird der Schieber 23 verschoben, um das geschmolzene Metalllot 6 vom
Injektionsloch 25 in die Entlüftungsöffnung 4 zu injizieren,
wobei nur der Inhalt des Metalllotstücks 6A in die Entlüftungsöffnung 4 injiziert
wird. Das heißt,
dass die Oxidhaut 6a, die mit dem Metalllot 6 vermischt
ist, durch den Filter 26 zurückgehalten wird, wodurch die
Oxidhaut 6a daran gehindert wird, in das Injektionsloch 25 zu fließen und
dieses Loch 25 zu blockieren.
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Demnach
wird wie bei der Verschlussvorrichtung der vorhergehenden Ausführungsform
nach dem Abkühlen
das geschmolzene Metalllotstück 6A verfestigt,
wodurch das Verschließen
der Entlüftungsöffnung 4 mit
dem Metalllot abge schlossen ist. Die Landeposition des Metalllotstücks 6A,
das aus dem Injektionsloch 25 des Injektors 24 herausläuft, kann
durch entsprechendes Einstellen solcher Faktoren, wie die Ausrichtung
des Injektionslochs 24, seine Länge und seinen Innendurchmesser,
die Druckgeschwindigkeit des Schiebers 23, die Fluidität des Metalllots 6 gesteuert
werden.
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<1-8> Außerdem hat eine in 12 gezeigte Verschlussvorrichtung
wie die in 11 gezeigte Verschlussvorrichtung
ein gasdichtes kastenartiges Element 27, das einen flexiblen
Schlauch 19 und eine Dichtung 17 aufweist. Im
Inneren des kastenartigen Elements 27 ist ein Injektor 30 angebracht,
der im Wesentlichen aus einem zylindrischen Teil 28 und
einem Schieber 29 besteht. Der zylindrische Teil 28 des
Injektors 30 weist in sich einen Filter 31 auf.
Der Injektor 30 ist senkrecht verschiebbar, wobei der dichte
Zustand im Verhältnis
zum kastenartigen Element 27 beibehalten bleibt.
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Demnach
wird bei dieser Verschlussvorrichtung zuerst das kastenartige Element 27 so
aufgestellt, dass die Öffnung
des zylindrischen Teils 28 über der Entlüftungsöffnung 4 zu
liegen kommt. Dann wird der Injektor 24 zum Schmelzen des
Metalllotstücks 6A erwärmt, das
in den zylindrischen Teil 22 eingelegt wurde. Alternativ
dazu wird gleichzeitig mit dem Schmelzvorgang der gesamte Injektor 30 nach unten
verschoben, um das führende
Ende des zylindrischen Teils 28 zur Entlüftungsöffnung 4 in
Gegenüberstellung
zu bringen.
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Während dann
der Schieber 29 nach unten gedrückt wird, während der zylindrische Teil 28 fest steht,
wird das geschmolzene Metalllot 6 in die Entlüftungsöffnung 4 injiziert.
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Das
Auslaufen der Oxidhaut 6a aus dem zylindrischen Teil 28 wird
durch den Filter 31 verhindert, so dass nur der Inhalt
des Metalllotstücks 6A in
die Entlüftungsöffnung 4 injiziert
wird. Das geschmolzene Metalllotstück 6A verfestigt sich
nach der nachfolgenden Abkühlung,
wodurch der Verschluss der Entlüftungsöffnung 4 mit
dem Metalllot 6 abgeschlossen ist.
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Als
nächstes
wird ein Verfahren zur Herstellung einer Glasplatte und eine gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung hergestellte Glasplatte anhand der beiliegenden
Zeichnungen beschrieben.
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(Zweite Ausführungsform)
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Bei
dieser Ausführungsform
unterscheiden sich das äußere Erscheinungsbild
der fertiggestellten Glasplatte (siehe 1), der
Unterdruckzustand im Zwischenraum V, die Konstruktion der verwendeten Glasscheiben 1A, 1B,
die Konstruktion und die Anordnung der Abstandsstücke 2 an
sich, die Konstruktion des Außenrandabdichtungsteils 3,
die Zusammensetzung des Metalllots 6, die Konstruktion
der Führungsplatte 7 und
die Konstruktion des Abdeckelements 8 nicht wesentlich
von denjenigen der ersten Ausführungsform.
Deshalb entfällt
eine detaillierte Erörterung
dieser Teile.
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Übrigens
ist diese Ausführungsform
dahingehend gleich mit der ersten Ausführungsform, dass eine Glasscheibe 1A eines
Paars Glasscheiben 1A, 1B geringfügig kleiner
in ihrer Fläche
als die andere Glasscheibe 1B gemacht wird, um zu ermöglichen, dass
der Abdichtungsvorgang des Zwischenraums V durch den Außenrandabdichtungsteil 3 in
wirkungsvoller und zuverlässiger
Weise durchgeführt
wird. Die folgende Erörterung
wird sich hauptsächlich
auf diejenigen Gesichtspunkte konzentrieren, in denen sich die zweite
Ausführungsform
von der ersten Ausführungsform
unterscheidet.
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Die
Entlüftungsöffnung 4,
die im Einzelnen in 13 gezeigt ist, weist eine Entlüftungsöffnung mit einem
Durchmesser von 2 mm auf. Diese Entlüftungsöffnung 4 wird verschlossen,
während
das Metalllot 6, das mit dem Teil der Scheibenfläche der Glasscheibe 1A auf
der Seite des Zwischenraums V und in der Nähe der Entlüftungsöffnung 4 und mit dem
Teil der Scheibenfläche
der anderen Glasscheibe 1B auf der Seite des Zwischenraums
V und in der Nähe
der Entlüftungsöffnung 4 eine
Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung 4 und
dem Zwischenraum V blockiert, in direkten Kontakt kommt. Außerdem ist
auf der Oberfläche
der Glasscheibe 1A die Führungsplatte 7 als
ein ringförmiges
Eindämmelement
befestigt und diese Führungsplatte 7 und
das Metalllot 6 werden durch das Abdeckelement 8 bedeckt.
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Es
folgt eine Beschreibung eines Verfahrens zum Herstellen der Glasplatte
mit einem Verschließen
der Entlüftungsöffnung 4 durch
die Verwendung derselben Verschlussvorrichtung wie bei der ersten Ausführungsform.
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Zuerst
wird, wie in 14(a) veranschaulicht, die Glasplatte
so angeordnet, dass die Scheibenflächen der Glasscheiben 1A, 1B im
Wesentlichen waagrecht sind, und der Ständer 10 wird auf der Glasscheibe 1A mit
der Entlüftungsöffnung 4 montiert.
Dieser Montagevorgang wird so durchgeführt, dass die Entlüftungsöffnung 4 innerhalb
des durchgehenden Lochs 9 des Ständers 10 zu liegen
kommt.
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Als
nächstes
wird im Bereich auf der Glasscheibe 1A, der von dem durchgehenden
Loch 9 des Ständers 10 umgeben
wird, die Führungsplatte 7 gelegt,
wobei das Metalllotstück 6A auf
der Innenseite dieser Führungsplatte 7 befestigt
ist. Das heißt,
dass die Führungsplatte 7 so
auf die Glasscheibe 1A gelegt wird, dass die ringförmige Führungsplatte 7 die Entlüftungsöffnung 4 und
das Metalllotstück 6A umgibt.
Die nachfolgenden Schritte können
dann genau die gleichen wie diejenigen der ersten Ausführungsform
sein.
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Der
ausgeflossene Inhalt des Metalllotstücks 6A wird über die
Oberfläche
der Glasscheibe 1A fließen. Dieser Ausflussbereich
ist jedoch im Wesentlichen durch die Führungsplatte 7 eingeschränkt, so dass
der ausgeflossene Inhalt des Metalllotstücks 6A in die Entlüftungsöffnung 4 und
weiter durch diese Entlüftungsöffnung 4 in
den Zwischenraum V fließen wird,
um mit dem Teil der Scheibenfläche
der Glasscheibe 1A, die die Entlüftungsöffnung 4 aufweist, auf
der Seite des Zwischenraums V und in der Nähe der Entlüftungsöffnung 4 und dem Teil
der Scheibenfläche
der anderen Glasscheibe 1B auch auf der Seite des Zwischenraums
V und in der Nähe
der Entlüftungsöffnung 4 in
direkten Kontakt zu kommen.
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Unter
dieser Bedingung wird die Beheizung des Heizofens 20 beendet
und das Abkühlen
abgewartet, um es dem geschmolzenen Metalllotstück 6A zu erlauben,
sich zu verfestigen. Als Ergebnis blockiert das Metalllot 6,
das in den Zwischenraum V eingebracht wurde, wobei das Lot mit den
Scheibenflächen
der Glasscheiben 1A, 1B auf der Seite des Zwischenraums
V in direkten Kontakt kommt, die Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung 4 und
dem Zwischenraum V, wodurch der Verschluss der Entlüftungsöffnung 4 abgeschlossen
ist. Hiernach wird gegebenenfalls eine wasserdichte Abdichtung,
wie zum Beispiel aus Silikon, auf die Entlüftungsöffnung 4 aufgebracht,
oder es wird ein Deckel darauf befestigt, wodurch die Herstellung
der Glasplatte abgeschlossen ist.
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Übrigens
wird zur Gewährleistung
einer zuverlässigen
Blockierung der Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung 4 und dem Zwischenraum
V, wenn der Inhalt des Metalllotstücks 6A dazu gebracht
wird, in den Zwischenraum V zu fließen, um das Metalllot 6 darin
einzubringen, zur größeren Wirksamkeit
gewünscht,
dass das Metalllot 6 auf der Seite des Zwischenraums V
gleichmäßig um den Ausgang
der Entlüftungsöffnung 4 eingebracht
wird. Um einen solchen wünschenswerten
Einbringungszustand zu erreichen, sollten die folgenden Gesichtspunkte
beachtet werden.
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<1> Es sollte mindestens
im Bereich des Raums des Zwischenraums V, in den das Metalllot 6 eingebracht
werden soll, vorgesehen werden, dass das Metalllot 6 die
Tendenz hat, im Wesentlichen in einem rotationssymmetrischen Verhältnis zur
virtuellen Mittellinie der Entlüftungsöffnung 4 zu
fließen.
Als spezifische Verfahren, um dies zu bewerkstelligen, können die
folgenden Verfahren angegeben werden. Die Glasplatte sollte nämlich so
angeordnet werden, dass die Scheibenflächen der Glasscheiben 1A, 1B im
Wesentlichen waagrecht gehalten werden. Die Entlüftungsöffnung 4 sollte mit
hoher Präzision
ausgebildet werden, so dass sich ihre Achse im rechten Winkel zu
den Scheibenoberflächen
der Glasscheiben 1A, 1B erstreckt. Außerdem sollte
der Bereich, in den das Metalllot 6 einzubringen ist, frei
von jeglichen Gegenständen
sein, wie zum Beispiel dem Abstandsstück 2, das einen freien
Fluss des Metalllots 6 stören könnte.
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Wenn
dieser Zustand hergestellt wird, dann wird das in den Zwischenraum
V eingebrachte Metalllotstück 6A im
Zwischenraum V im Wesentlichen koaxial vom Ausgang der Entlüftungsöffnung 4 auf der
Seite des Zwischenraums V fließen,
so dass es ganz leicht möglich
ist, das Metalllot 6 gleichmäßig um den Ausgang der Entlüftungsöffnung 4 herum
auf der Seite des Zwischenraums V einzubringen.
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<2> Die Menge des Metalllots 6 sollte
so eingestellt werden, dass die Menge des geschmolzenen Metalllotstücks 6A,
das in den Zwischenraum V einfließt, entsprechend ist.
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Wenn
zum Beispiel gewünscht
wird, dass das Metalllot 6 mit einem Durchmesser von 6
mm μm die
Entlüftungsöffnung 4 mit
einem Durchmesser von 2 mm eingebracht wird, sollte das Volumen
des Metalllots 6 so angepasst werden, dass es der Summe des
zum Einbringen des Metalllots 6 in den Zwischenraum V mit
einem solchen Durchmesser benötigten
Volumens, des zum Füllen
der Entlüftungsöffnung 4 benötigten Volumens
des Metalllots 6 und des zum Füllen des Innenraums des Abdeckelements 8 auf
der Oberfläche
der Glasscheibe 1A der Entlüftungsöffnung 4 benötigten Volumens
des Metalllots 6 entspricht.
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<3> Die Temperatur und
der Zeitraum von Beginn des Fließens des Metalllotstücks 6A bis
zu dessen Verfestigung sollten entsprechend gesteuert werden.
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Das
heißt,
dass bei dem oben angegebenen Punkt <1> das
geschmolzene Metalllotstück 6A,
das über
die Entlüftungsöffnung 4 in
den Zwischenraum V einfließt,
im Wesentlichen koaxial vom Ausgang der Entlüftungsöffnung 4 auf der Seite
des Zwischenraums V in den Zwischenraum V einfließt. Die
Geschwindigkeit dieses Ausfließens
variiert jedoch gemäß der Temperatur
und dem Durchmesser der Entlüftungsöffnung 4.
Nachdem es außerdem
zu einem gewissen Grad in den Zwischenraum V eingeflossen ist, wird
die Geschwindigkeit abnehmen, bis sie einen vorbestimmten Sättigungspunkt
erreicht.
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Da
der Durchmesser der Entlüftungsöffnung 4 im
Voraus auf einen vorbestimmten Wert festgelegt ist, wird es daher
durch Konstanthalten der Temperatur und des Zeitraums vom Beginn
des Ausfließens des
Metalllotstücks 6A bis
zu dessen Verfestigung möglich,
die Menge des Metalllotstücks 6A,
das in den Zwischenraum V einfließt, im Wesentlichen konstant
zu halten. Außerdem
kann durch ein konstantes Einstellen der Temperatur und ebenso durch
ein Einstellen des Zeitraums bis zum Eintreten der Verfestigung
des Metalllotstücks 6A auf
den gleichen Zeitraum, der verstreicht, bis die Ausflussgeschwindigkeit
im Wesentlichen ihren Sättigungspunkt
erreicht, das Metalllot 6 in stabiler und angemessener
Weise in den Zwischenraum V eingebracht werden.
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Als
nächstes
werden weitere mit der zweiten Ausführungsform eng verwandte Ausführungsformen beschrieben.
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<2-1> In der vorhergehenden
zweiten Ausführungsform
wird eine Glasplatte vorgesehen, bei der die Führungsplatte 7 um
die Entlüftungsöffnung 4 herum
befestigt ist, die mit dem Metalllot 6 verschlossen ist,
und das Abdeckelement 8 ist zum Bedecken dieser Führungsplatte 7 und
des Metalllots 6 vorgesehen. Wenn jedoch die Führungsplatte 7 und
das Abdeckelement 8 nach dem Ausfluss und der nachfolgenden
Verfestigung des Metalllots 6 entfernt werden, kann eine
Glasplatte ohne die Führungsplatte 7 und
das Abdeckelement 8 erhalten werden, wie sie in 15 gezeigt
ist. In diesem Fall wird es bevorzugt, wenn die Führungsplatte 7 und
das Abdeckelement 8 aus einem Material, wie zum Beispiel
Aluminium sind, das kaum am Metalllot 6 anhaftet. Da außerdem das
Metalllot 6 und die Entlüftungsöffnung 4 nach außen frei
liegen, sollten sie durch eine darauf aufgebrachte wasserdichte
Beschichtung oder einen darauf befestigten Deckel geschützt werden.
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<2-2> In der vorhergehenden
zweiten Ausführungsform
wird das Metalllot 6 gleichmäßig unter Berücksichtigung
der oben beschriebenen Punkte <1> bis <3> eingebracht. Die Erfindung
ist jedoch auf eine solche Ausführungsform
nicht eingeschränkt. Alternativ
dazu kann, wie in 16 gezeigt, durch Anordnung
eines Aufhaltelements 35 an einer entsprechenden Position
in der Nähe
des Ausgangs der Entlüftungsöffnung 4 auf
der Seite des Zwischenraums V zum positiven Aufhalten des Flusses
des geschmolzenen Metalllotstücks 6A,
das in den Zwischenraum V eingebracht wird, das Metalllot 6 gleichmäßig in den
Zwischenraum V eingebracht werden. Als nächstes wird diese Ausführungsform
im Einzelnen beschrieben.
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Zur
Ausbildung des Aufhalteelements 35 ist ein Material, das
eine relativ schlechte Affinität
zum geschmolzenen Metalllot hat, d.h. ein Material, das hierzu eine
relativ schlechte Netzbarkeit aufweist, geeignet. Zum Beispiel kann
eine Edelstahlplatte verwendet werden. Wenn der Zwischenraum V eine Schichtdicke
von 0,2 mm und die Entlüftungsöffnung 4 einen
Lochdurchmesser von 2 mm hat, kann das Aufhalteelement 35 ein
ringförmiges
Element mit einem Innendurchmesser von 6 mm, einem Außendurchmesser
von 10 mm und einer Dicke von 0,1 mm sein. In dieser Weise wird
zum Gewähren
eines Zwischenraums zur Entgasung während des Evakuierungsvorgangs
der Innenseite des Zwischenraums V die Dicke des Aufhalteelements 35 so
eingestellt, dass sie geringfügig
kleiner als die Schichtdicke des Zwischenraums V ist. Auch wenn
ein solcher Zwischenraum besteht, besteht aufgrund der schlechten Netzbarkeit
zwischen dem geschmolzenen Metalllot und dem Aufhalteelement 35 im
Wesentlichen keine Möglichkeit,
dass das geschmolzene Metalllot über das
Aufhalteelement 35 in den Zwischenraum V fließt.
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Wenn
außerdem
das Aufhalteelement 35 eine inhärente Gaspermeabilität aufweist,
wird dies den gegenüber
dem Gas erfahrenen Widerstand weiter verringern, das während des
Evakuierungsvorgangs dieses Zwischenraums V aus dem Zwischenraum
zu entfernen ist. Daher kann der Gasevakuierungsvorgang noch leichter
durchgeführt
werden. Wenn zum Beispiel das Aufhalteelement 35 aus einer Edelstahlgewebeplatte
mit einer Gaspermeabilität ausgebildet
ist, wird der Entgasungswiderstand verringert, und übrigens
kann eine solche Platte auch leichter als zum Beispiel eine Edelstahlplatte
profiliert werden. Auf diese Weise kann das Element durch Formen
eines Edelstahldrahts mit einem Drahtdurchmesser von 0,05 mm in
ein einfaches Gewebe mit einer Maschenzahl 200 ausgebildet
werden, das eine Öffnung
von 0,077 mm und einen Öffnungsflächenanteil
von 36,8% vorsieht.
-
Außerdem kann
beim Anordnen des Aufhalteelements im Zwischenraum ein Fortsatz
im Voraus an einem Teil des Aufhalteelements ausgebildet werden.
Ein solches Aufhalteelement wird mit den Scheibenflächen der
Glasscheiben innerhalb des Zwischenraums V in Kontakt kommen, so
dass das Aufhalteelement kaum verschoben werden kann, wenn die Glasplatte
geneigt wird oder der Zwischenraum evakuiert wird, wodurch das Metalllot
zuverlässiger
in die Zielposition eingebracht werden kann.
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Ein
Beispiel des Aufhalteelements, das die oben beschriebene Verschiebungseinschränkungseinrichtung
aufweist, ist in 17 gezeigt. Das in 17 gezeigte
Aufhalteelement 36 wird durch einfaches Zusammenfalten
des ringförmigen
Aufhalteelements 36 zum Vorsehen eines vorstehenden Teils 36A ausgebildet,
so dass das Element einen Teil hat, der einen im Wesentlichen senkrecht
ausgerichteten hakenförmigen
Querschnitt aufweist. Wenn dieses Aufhalteelement 36 im
Zwischenraum V in der im Konzeptdiagramm von 17 gezeigten
Lage angeordnet wird, kommt eine Unterseite 36B des Aufhalteelements 36 in
Kontakt mit der Scheibenoberfläche der
unteren Glasscheibe 1B, und der vorstehende Teil 36A wird
durch seine Elastizität
die Tendenz haben, die Scheibenoberfläche der oberen Glasscheibe 1A an
einer der Entlüftungsöffnung 4 gegenüberliegenden
Stelle zu kontaktieren. Daher kann das Aufhalteelement 36 an
der entsprechenden Position an Ort und Stelle gehalten werden.
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<2-3> In den vorhergehenden
Ausführungsformen
können
in dem Fall, wo die Oberflächen
der Glasscheiben 1A, 1B auf der Seite des Zwischenraums
V flach sind, das geschmolzene Metalllot 6 und die Glasscheiben 1A, 1B sogar
in einem mikroskopischen Maßstab
in einen im Wesentlichen lückenlosen
Kontakt treten, wodurch ein höchst
dichter Zustand erreicht wird, um den Unterdruckzustand im Zwischenraum
V über
einen längeren
Zeitraum aufrecht zu erhalten.
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Wenn
jedoch ursprünglicherweise
eine mikroskopische Unebenheit auf den Oberflächen der Glasscheiben 1A, 1B auf
der Seite des Zwischenraums V vorhanden ist (z.B., wenn die Glasscheiben 1A, 1B Milchglasscheiben
oder "Low-E"-Glasscheiben (= Glasscheiben mit geringem
Emissionsvermögen)
mit einer Oberflächenbeschichtung
sind), kann sich das Problem ergeben, dass nicht kontaktierende Teile
an den Kontaktbereichen zwischen dem geschmolzenen Metalllot 6 und
den Glasscheiben 1A, 1B gebildet werden, wodurch
ein hochdichter Zustand am Zwischenraum V nicht aufrecht erhalten werden
kann. Es wird daher vorgezogen, wenn die Teile der Scheibenoberflächen der
Glasscheiben 1A, 1B auf der Seite des Zwischenraums
V, die in direktem Kontakt mit dem Metalllot 6 kommen sollen,
im Voraus zu glatten Oberflächen
ohne mikroskopische Unebenheiten zu einem Grad verarbeitet werden,
bei dem ein solches Problem nicht auftritt. Diese Verarbeitung kann
durch einen Poliervorgang auf einfache Weise wie folgt ausgeführt werden.
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Zuerst
wird mit grobem Sand (z.B. Nr. 150 usw.) eine Schleifung durchgeführt. Eine
nachfolgende Schleifung wird unter allmählicher Ersetzung des Sandes
durch feineren Sand (z.B. Nr. 400 usw.) durchgeführt. Hierdurch kann der Wirkungsgrad
des Poliervorganges verbessert werden.
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Wenn
der Schleifvorgang mit Sand einer bestimmten Korngröße abgeschlossen
ist, wird als nächstes
unter der Verwendung eines Endverarbeitungs-Poliermittels (z.B. feines Cerdioxidpulver)
eine Polierung durchgeführt.
Bei dem oben beschriebenen Schleifvorgang unter der Verwendung von Schleifsand,
werden mikroskopische Unebenheiten verbleiben, auch wenn der Vorgang
mit Sand einer beträchtlichen
Feinheit (z.B. Nr. 1000) durchgeführt wird. Mit dem Poliervorgang
können
die Oberflächen jedoch
zu feinen Oberflächen
endverarbeitet werden, die zum Aufrechterhalten des Unterdruckzustands des
Zwischenraums V für
einen ausgedehnten Zeitraum fein genug sind.
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<2-4> Die Verschlussvorrichtung
zum Verschließen
der Entlüftungsöffnung 4 mit
dem Metalllot 6 ist ebenfalls nicht auf die in den vorhergehenden Ausführungsformen
Beschriebene eingeschränkt. Zum
Beispiel kann eine Vorrichtung mit der folgenden Konstruktion verwendet
werden.
-
Zum
Beispiel weist die in 18 gezeigte Verschlussvorrichtung
ein gasdichtes kastenartiges Element 32 mit einem flexiblen
Schlauch 19 zum Evakuieren von Gas aus dem Zwischenraum
V und einer Dichtung 17 zum Vorsehen einer Dichte im Verhältnis zur
Glasscheibe 1A auf. Innerhalb des kastenartigen Elements 32 ist
ein Injektor 35 angebracht, der aus einem Zylinder 33 und
einem Schieber 34 besteht, der verschiebbar innerhalb des
Zylinders 33 angebracht ist. Der Zylinder 33 des
Injektors 35 steht mit einem Injektionsloch 36 in
Verbindung. Außerdem
ist im Zylinder 33 ein Filter 37 enthalten. Außerdem ist
der Injektor 35 im Verhältnis
zum kastenartigen Element 32 senkrecht verschiebbar, während der
dichte Zustand bezüglich
des kastenartigen Elements 32 aufrecht erhalten bleibt.
-
Dieser
Verschlussvorgang kann in der folgenden Art und Weise durchgeführt werden.
Zuerst wird das kastenartige Element 32 so eingerichtet, dass
das Injektionsloch 36 des Injektors 35 über der Entlüftungsöffnung 4 zu
liegen kommt. Dann wird das Metalllotstück 6A in den Zylinder 33 eingelegt
und der Injektor 35 z.B. von außen erwärmt, um so das Metalllotstück 6A im
Zylinder 33 zu schmelzen. Danach wird der Injektor 24 nach
unten verschoben, um das Injektionsloch 36 der Entlüftungsöffnung 4 gegenüber zu bringen
(oder es in die Entlüftungsöffnung einzuführen).
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Hiernach
wird durch ein Verschieben des Schiebers 34 nach unten
das geschmolzene Metalllot 6 vom Injektionsloch 36 durch
die Entlüftungsöffnung 4 in
den Zwischenraum V injiziert. Während
dieses Vorgangs wird die mit dem ge schmolzenen Metalllot 6 vermischte
Oxidhaut 6a durch den Filter 37 blockiert, so
dass die Oxidhaut 6a daran gehindert wird, in das Injektionsloch 25 zu
fließen,
wodurch nur der Inhalt des Metalllotstücks 6A durch die Entlüftungsöffnung 4 in
den Zwischenraum V injiziert wird.
-
Hiernach
wird sich wie bei der Verschlussvorrichtung der vorhergehenden Ausführungsformen das
geschmolzene Metalllotstück 6A durch
Einstellen eines entsprechenden Abkühlzeitraums verfestigen, so
dass die Kommunikation zwischen der Entlüftungsöffnung 4 und dem Zwischenraum
V durch das Metalllot 6 blockiert wird, wodurch ein Verschluss
der Entlüftungsöffnung 4 abgeschlossen
ist.
-
<2-5> In jeder der vorhergehenden
Ausführungsformen
wurde ein Verfahren zum Herstellen einer Glasplatte beschrieben,
bei der die Entlüftungsöffnung 4 nach
dem Evakuierungsvorgang verschlossen wird, bei dem das Gas aus dem
Zwischenraum V einfach entfernt wird, um es in einen Unterdruckzustand
zu bringen. Außerdem
wurde eine durch ein solches Verfahren hergestellte Glasplatte beschrieben.
Jedoch sind das Verfahren zum Herstellen einer Glasplatte und die
durch dieses erfindungsgemäße Verfahren
hergestellte Glasplatte nicht auf diese Ausführungsformen eingeschränkt. Zum
Beispiel kann die Erfindung selbstverständlich auch durch ein Verfahren
und eine Glasplatte verkörpert
werden, bei dem ein anderes Gas als Luft (z.B. ein Edelgas) neu in
den Zwischenraum eingebracht wird, nachdem dieser Zwischenraum V über die
Entlüftungsöffnung 4 entgast
wurde, und dann die Entlüftungsöffnung 4 verschlossen
wird, um diesen Zwischenraum unter einem mit Gas beladenen Unterdruckzustand
(z.B. bei einem Plasmabildschirm) zu erhalten.
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<2-6> Die bei der erfindungsgemäßen Glasplatte
verwendeten Glasscheiben sind nicht auf diejenigen eingeschränkt, die
in den vorhergehenden Ausführungsformen
gezeigt sind, bei denen die eine Glasscheibe und die andere Glasscheibe
sich in ihrer Länge
oder Breite unterscheiden. Die verwendeten Glasscheiben können ebenso
gut die gleichen Abmessungen aufweisen.
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Bezüglich der
Zusammensetzung des Glases kann es sich auch um Natron-Kalk-Kieselsäureglas,
Borsilikatglas, Aluminiumsilikatglas, verschiedene Arten kristallisierten
Glases handeln.
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Außerdem können bei
der erfindungsgemäßen Glasplatte
die äußeren Ränder der
Glasscheiben mit einem Metalllot als einem Dichtungsmaterial, das
Indium, Blei, Zinn oder Zink usw. als Hauptbestandteil enthält, abgedichtet
werden.
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Industrielle
Anwendbarkeit
-
Die
erfindungsgemäße Glasplatte
auf verschiedenen Gebieten ihre Anwendung finden, wie zum Beispiel
auf dem Gebiet des Hausbaus, des Fahrzeugbaus (Windschutzscheiben
von Kraftfahrzeugen, Eisenbahnen oder Booten), bei verschiedenen
Instrumenten (Anzeigeschirm eines Plasma-Anzeigegeräts, eine
Tür oder
eine Wand eines Kühlschranks
oder einer Wärmedämmvorrichtung)
usw.