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DE60013036T2 - Hochfliegender Flugkörper zur Verwendung als Relaisfunkstelle und Verfahren zu seiner Positionierung - Google Patents

Hochfliegender Flugkörper zur Verwendung als Relaisfunkstelle und Verfahren zu seiner Positionierung Download PDF

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DE60013036T2
DE60013036T2 DE60013036T DE60013036T DE60013036T2 DE 60013036 T2 DE60013036 T2 DE 60013036T2 DE 60013036 T DE60013036 T DE 60013036T DE 60013036 T DE60013036 T DE 60013036T DE 60013036 T2 DE60013036 T2 DE 60013036T2
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missile
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high altitude
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Alcatel Lucent SAS
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Alcatel SA
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    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64BLIGHTER-THAN AIR AIRCRAFT
    • B64B1/00Lighter-than-air aircraft
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64DEQUIPMENT FOR FITTING IN OR TO AIRCRAFT; FLIGHT SUITS; PARACHUTES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF POWER PLANTS OR PROPULSION TRANSMISSIONS IN AIRCRAFT
    • B64D5/00Aircraft transported by aircraft, e.g. for release or reberthing during flight

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  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Photovoltaic Devices (AREA)
  • Control Of Position, Course, Altitude, Or Attitude Of Moving Bodies (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen in großer Höhe fliegenden Flugkörper sowie ein Verfahren zur Positionierung dieses Flugkörpers und verschiedene Anwendungen.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter großer Höhe eine Höhe verstanden, die größer als die Höhe, in der zivile Flüge durchgeführt werden, und zugleich größer als die Höhe der Wolkendecke über der Erde ist. Die in dieser großen Höhe herrschende Atmosphäre wird nachfolgend als obere Atmosphäre bezeichnet.
  • In den letzten Jahren sind zahlreiche Entwürfe und Vorschläge meist theoretischer Natur für die Konzeption und den Einsatz eines Luftfahrzeugs wie zum Beispiel eines Flugzeugs, Ballons oder motorisierten Fallschirms entstanden, das dafür vorgesehen sein sollte, vom Boden aus in die obere Atmosphäre, beispielsweise in die Stratosphäre, aufzusteigen und dort auf Dauer zu verbleiben, um spezifische Arbeitsgänge oder Operationen auszuführen. Zur Veranschaulichung seien hier die Vorschläge zitiert, die im Dokument WO-96 12643 und WO-95 32893 beschrieben werden.
  • Es sind sehr zahlreiche Operationen denkbar, beispielsweise die Erdbeobachtung, die Telekommunikation oder die wissenschaftliche Forschung, Operationen also, die üblicherweise mit Satelliten bewerkstelligt werden. Nun verursachen aber Satelliten exorbitante Kosten und können zum Vorteil von – im allgemeinen nationalen oder multinationalen – Großanwendern eingesetzt werden.
  • Die Dokumente WO 97/15992 , WO 95/04407 , WO 97/33790 und GB-A-2 082 995 zeigen einen Flugkörper, der eine Relaisfunkstelle eines Telekommunikationsnetzes an Bord hat.
  • Dagegen läge ein in großer Höhe fliegender Flugkörper in Reichweite kleinerer Gebietskörperschaften wie etwa Gemeinden oder Regionen oder kleinerer Unternehmen. Ein solcher in großer Höhe fliegender Flugkörper benötigt nämlich keine Startrakete und kann überdies in der Atmosphäre mit Komponenten bestückt werden, für die im Gegensatz zu Satelliten keine Weltraum-Qualifizierung erforderlich ist. Daraus erklärt sich insbesondere das wirtschaftliche Interesse für einen solchen Flugkörper.
  • Trotz allem aber sind die in Betracht gezogenen und vorgeschlagenen Lösungen mit hochfliegenden Flugkörpern weder wirtschaftlich noch technisch realisierbar. Insbesondere
    • – sind die vorgeschlagenen Flugkörper wegen ihrer hohen Masse und somit ihres erheblichen Verhältnisses zwischen Masse und Leistung allgemein zu schwer, um auf Dauer in großer Höhe zu verbleiben. Insbesondere bleibt die von den Batterien und gegebenenfalls von Solarzellen gelieferte Energie häufig unzureichend;
    • – sind überdies die vorgeschlagenen Energiespeicherkapazitäten im allgemeinen unzureichend, um auch während der Nacht eine Energieversorgung zu ermöglichen;
    • – sind zudem andere Energiequellen wie beispielsweise die Übertragung von Mikrowellenenergie vom Boden aus zu kompliziert, zu kostenintensiv und außerdem umweltschädlich.
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ersetzen eines Relais eines Telekommunikationsnetzes.
  • Erfindungsgemäß ist das besagte Verfahren insofern bemerkenswert, als dabei eine Relaisfunkstelle durch einen Flugkörper ersetzt wird, der mit einer Vorrichtung zum Senden und Empfangen von Funkwellen ausgerüstet ist, wobei besagter Flugkörper auf eine Höhe und in eine Position gebracht wird, die so gewählt sind, daß die besagte Sende- und Empfangsvorrichtung im Verhältnis zu mindestens einem Benutzer des besagten Telekommunikationsnetzes in derselben Richtung wie das besagte Relais angeordnet ist, und wobei die Kommunikation zwischen der besagten Vorrichtung zum Senden und Empfangen und dem besagten Benutzer über eine vorhandene Schnittstelle bewerkstelligt wird. Der Benutzer braucht also weder an seiner Schnittstelle noch an der Ausrichtung der Antenne eine Modifikation vorzunehmen.
  • Der Flugkörper ist insofern bemerkenswert, als er lediglich Antriebsvorrichtungen beinhaltet, die es besagtem Flugkörper gestatten, sich in großer Höhe zu halten, zu verlagern und auszurichten.
  • Da der besagte Flugkörper somit dank der Erfindung keine im allgemeinen sehr schweren, sperrigen und kostspieligen Antriebsvorrichtungen beinhaltet, um sich in großer Höhe in der oberen Atmosphäre zu positionieren, sind seine Masse und seine Kosten wesentlich niedriger, was die Behebung der vorgenannten Nachteile ermöglicht.
  • Folglich lassen sich erdgebundene oder im All befindliche Relaisfunkstellennetze leicht und überdies ohne Modifikation an der Schnittstelle zu den Benutzerendgeräten ersetzen, was besonders unter Kostenaspekten vorteilhaft ist.
  • Zudem ist der besagte Flugkörper, beispielsweise ein Flugzeug oder Segelflugzeug, infolge seiner eigenen Antriebsvorrichtungen in der Lage, die für seinen Betrieb und seine Positionshaltung erforderlichen Verlagerungs- und Ausrichtvorgänge selbst zu bewerkstelligen. Da diese Bewegungen im allgemeinen sehr geringfügig sind, benötigt der besagte Flugkörper nicht viel Energie, um sie auszuführen, was zugleich eine Senkung der Kosten und die Überwindung der Einschränkungen bezüglich der Energieversorgung gestattet.
  • Überdies sei angemerkt, daß man durch diese Senkung der Belastungen, denen der Flugkörper in der Steigphase durch Druck und hohe Temperaturen ausgesetzt ist, seine speziellen Eigenschaften für den regulären Betrieb in der oberen Atmosphäre optimieren und insbesondere solche technischen Lösungen wählen kann, die beispielsweise im Hinblick auf die Aerodynamik, die Betriebstemperatur, die Energiespeicherung, die strukturelle Stabilität und andere Faktoren keinen Aufstieg bis zur vorgesehenen Position zulassen würden.
  • Zu diesem Zweck werden mit der vorliegenden Erfindung verschiedene technische Eigenschaften vorgeschlagen, die es insbesondere gestatten, die Einschränkungen bezüglich der Energieversorgung zu überwinden und die Funktion des Flugkörpers zu optimieren. Es sei angemerkt, daß die Gesamtheit dieser im folgenden näher erläuterten technischen Eigenschaften speziell für den Betrieb in der oberen Atmosphäre bestimmt und insbesondere nicht am Boden oder in der Phase des Steigfluges zur vorgesehenen Position nutzbar ist.
  • In einer ersten, besonders vorteilhaften Realisierungsform beinhaltet der besagte Flugkörper mindestens ein Plasmatriebwerk, welches für seinen Betrieb Plasma verwendet, das durch die Umgebungsluft in der oberen Atmosphäre gebildet wird. Wegen der Eigenschaften der oberen Atmosphäre kann das Plasma ohne Hilfsstoff wie etwa Xenon und ohne eine sperrige und schwere Baugruppe aus Tanks, Leitungen und Zufuhrventile gebildet werden. Diese Antriebsvorrichtungen sind somit sehr einfach aufgebaut und können zeitlich unbegrenzt in Betrieb bleiben, da ja ein Aufbrauchen von Hilfsstoffen nicht zu befürchten ist.
  • Vorteilhafterweise beinhaltet der besagte Flugkörper überdies mindestens einen Solargenerator, der durch die Konvektion der Umgebungsluft in der oberen Atmosphäre gekühlt wird.
  • Somit arbeiten der besagte Solargenerator oder seine Solarzellen bei einer Temperatur, die viel niedriger ist als die am Boden herrschende Umgebungstemperatur oder auch die Betriebstemperaturen, die man gewöhnlich mit künstlichen Satelliten im Weltraum antrifft, was den Wirkungsgrad wesentlich erhöht.
  • Darüber hinaus beinhaltet der Flugkörper in einer vorteilhaften Realisierungsform mindestens eine Batterie mit supraleitenden Bauelementen. Wegen einer konvektiven Betriebsumgebung, deren Temperatur nahe –100°C liegt, lassen sich mit diesen Bauelementen weitaus höhere Wirkungsgrade als mit herkömmlichen Batterien erzielen.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Realisierungsform ist das besagte Verfahren insofern bemerkenswert, als
    • – der besagte Flugkörper am Boden kraftschlüssig mit einem unabhängigen Transportgerät verbunden wird;
    • – das besagte Transportgerät den besagten Flugkörper ausschließlich durch Antriebsvorrichtungen des besagten Transportgeräts in eine große Höhe befördert, die für seinen Betrieb vorgesehen ist;
    • – das besagte Transportgerät den besagten Flugkörper in der Höhe und zumindest in der Nähe der für den Betrieb vorgesehenen Position freigibt und
    • – der besagte Flugkörper, falls notwendig, seine endgültige Positionierung und seine Ausrichtung mit seinen eigenen Antriebsvorrichtungen bewerkstelligt.
  • Vorzugsweise beinhaltet das besagte Transportgerät mindestens einen Ballon, der in große Höhen aufsteigen kann. Ein solcher Ballon üblicher Bauart hat eine sehr hohe Nutzlast und kann den Flugkörper somit problemlos, zu geringen Kosten und mit ausreichender Genauigkeit an den gewünschten Ort befördern. Überdies kann die zum Start verwendete Gondel dieses Ballons geborgen und erneut verwendet werden. Außerdem erfolgt der Aufstieg des Ballons langsam genug, damit der Flugkörper keinen aerodynamischen und/oder mechanischen Überlastungen ausgesetzt wird (im Gegensatz beispielsweise zu Flugzeugen oder Startraketen).
  • Anhand der Abbildungen in der beiliegenden Zeichnung ist leicht zu erkennen, wie die Erfindung realisiert werden kann. In diesen Abbildungen kennzeichnen gleiche Buchstaben und Ziffern gleichartige Elemente.
  • 1 zeigt die verschiedenen Phasen einer Positionierung eines erfindungsgemäßen Flugkörpers.
  • 2 zeigt eine bevorzugte Anwendung eines erfindungsgemäßen Flugkörpers.
  • Der erfindungsgemäße Flugkörper 1 wird mit einem speziellen Transportgerät, in diesem Fall einem Ballon 3 üblicher Bauart, in Position gebracht, indem vier aufeinanderfolgende Phasen P1 bis P4 durchgeführt werden, die in 1 von links nach rechts dargestellt sind. Der Flugkörper 1 wird in der oberen Atmosphäre, insbesondere der Stratosphäre, in einer Höhe H über dem Boden S positioniert.
  • Der besagte Flugkörper 1, beispielsweise ein Luftfahrzeug, beinhaltet erfindungsgemäß lediglich Antriebsvorrichtungen 2, die es ihm ermöglichen, sich in der besagten oberen Atmosphäre zu halten, zu verlagern und auszurichten. Diese Antriebsvorrichtungen können beispielsweise ein Plasmatriebwerk 2 beinhalten, welches für seinen Betrieb Plasma verwendet, das durch die Umgebungsluft in der besagten oberen Atmosphäre gebildet wird. Die besagten Antriebsvorrichtungen können auch Propellerantriebe sein.
  • Wegen des geringen Luftdrucks in der Stratosphäre oder der oberen Atmosphäre kann das besagte Plasma ohne einen Hilfsstoff wie etwa Xenon und ohne daß in besagtem Flugkörper 1 eine sperrige, schwere und kostspielige Baugruppe aus Tanks, Leitungen und Zufuhrventilen montiert zu werden braucht, gebildet werden. Ein solches Triebwerk 2 genügt zur Erzeugung der Energie, die für die Verlagerung und Ausrichtung des Flugkörpers 1 in den vorgesehenen und nachstehend näher erläuterten Anwendungen notwendig ist. Wegen der vorgenannten Eigenschaften ist dieses Triebwerk 2 außerdem sehr einfach aufgebaut und kann zeitlich unbegrenzt in Betrieb bleiben, da es ja für die Plasmaerzeugung keinerlei Hilfsstoffe benötigt.
  • Der erfindungsgemäße Flugkörper 1 beinhaltet außerdem beispielsweise einen Solargenerator 5, der mit Solarzellen 6 ausgerüstet ist und durch die Konvektion der Umgebungsluft gekühlt wird, die in der Stratosphäre vorhanden ist und im allgemeinen eine Temperatur in der Größenordnung von –100°C hat. Durch diese Temperatur wird ein höherer Wirkungsgrad des besagten Solargenerators 5 erzielt.
  • Erfindungsgemäß werden die thermischen Eigenschaften der Materialien, die die Solarzellen 6 tragen oder ihnen benachbart sind, so dimensioniert, daß sich die günstigste Betriebstemperatur einstellt. Dieser Solargenerator 5, bei dem eine Konvektionskühlung angewendet wird, unterscheidet sich von Generatoren, die derzeit am Boden oder im Weltraum eingesetzt werden, und ist an die speziellen Umgebungsbedingungen angepaßt, die in der Stratosphäre oder der oberen Atmosphäre herrschen.
  • Außerdem sei angemerkt, daß
    • – die Architektur der Verbindungen zwischen den Solarzellen 6 (Reihenschaltung, Parallelschaltung usw.) in Abhängigkeit von den gewünschten Wirkungsgraden gewählt wird, und
    • – die Anordnung dieser Solarzellen 6 auf der Außenfläche des Flugkörpers 1 in Abhängigkeit von der vorgesehenen Ausrichtung des Flugkörpers 1 gewählt wird.
  • Überdies beinhaltet der Flugkörper 1 mindestens eine Batterie 7, die beispielsweise aus supraleitenden Bauelementen besteht, die besonders gut auf die in der oberen Atmosphäre herrschenden Temperaturverhältnisse abgestimmt sind. Es sei angemerkt, daß in der vorgesehenen Betriebshöhe H in einer konvektiven Betriebsumgebung, deren Temperatur nahe –100°C liegt, die Aufrechterhaltung der Betriebstemperatur beispielsweise eines supraleitenden Torus zu einer einstufigen, unkomplizierten und sparsamen Kältemaschine führt.
  • Somit werden die bestehenden Einschränkungen bezüglich der Energieversorgung mit den vorgenannten Elementen 2, 5 und 7, die besonders gut auf die in der oberen Atmosphäre herrschenden Betriebsbedingungen abgestimmt sind, beträchtlich verringert, wodurch der Flugkörper 1 lediglich mit Bordmitteln auf Dauer in der oberen Atmosphäre verbleiben und lange Zeit in Betrieb sein kann.
  • Wie bereits erwähnt, basiert das vereinfachte Konzept der Antriebsvorrichtungen 2 des Flugkörpers 1 insbesondere auf der Verwendung eines speziellen Transportgeräts 3 wie zum Beispiel eines Ballons oder einer Rakete, mit welcher der besagte Flugkörper 1 in Position gebracht wird. Da der besagte Flugkörper 1 nicht dafür ausgelegt zu sein braucht, um vom Boden bis auf die Höhe H zu fliegen, kann er aerodynamisch für die vorgesehene Betriebshöhe H optimiert werden.
  • Erfindungsgemäß beinhaltet die besagte Positionierung
    • – eine Phase P1, für die der Flugkörper 1 am Boden S an einer Gondel 8 des besagten Ballons 3, beispielsweise eines Stratosphärenballons, angebracht wird;
    • – eine Phase P2, für die der besagte Ballon 3, der den Flugkörper 1 in die Atmosphäre emporhebt, gefüllt wird;
    • – eine Phase P3, für die der besagte Ballon 3 den Flugkörper 1 in der gewünschten Höhe H freisetzt; und
    • – eine Phase P4, in welcher der Flugkörper 1, falls notwendig, seine endgültige Positionierung und Ausrichtung ausschließlich mittels der besagten Antriebsvorrichtungen 2 bewerkstelligt und die Gondel 8 des Ballons mittels eines Fallschirms 9 auf den Boden S zurückkehrt, wo sie geborgen werden kann.
  • Der erfindungsgemäße Flugkörper 1 kann in zahlreichen Anwendungsfällen eingesetzt werden. Insbesondere kann er, wie in 2 dargestellt, verwendet werden, um eine Relaisfunkstelle 10, in diesem Fall einen als Relais dienenden Satelliten eines Telekommunikationsnetzes RT, zu welchem mehrere im Weltall befindliche und/oder erdgebundene Relaisfunkstellen gehören, zu ersetzen.
  • Wie 2 zu entnehmen ist, kann die besagte Satelliten-Relaisfunkstelle 10 mit Benutzern 11 und 12 des besagten Telekommunikationsnetzes RT – beispielsweise mit Funkkommunikationsempfängern, Fernsehgeräten oder tragbaren Telefonen – jeweils über gestrichelt eingezeichnete Funkverbindungen 13 und 14 kommunizieren.
  • Um die besagte Satelliten-Relaisfunkstelle 10 zu ersetzen, wird erfindungsgemäß der mit einer Vorrichtung 15 zum Senden und Empfangen von Funkwellen ausgerüstete Flugkörper 1 auf eine Höhe und in eine Position gebracht, die so gewählt sind, daß er im Verhältnis zu den besagten Benutzern 11 und 12 in dieselbe Richtung wie die zu ersetzende Satelliten-Relaisfunkstelle 10 angeordnet ist, wodurch es möglich wird, daß die Ausrichtung der Antennen der besagten Benutzer nicht modifiziert zu werden brauchen. Wenn die besagte Ersetzung erfolgt ist, kann die besagte Vorrichtung 15 zum Senden und Empfangen von Funkwellen wie zuvor mit diesen Benutzern 11 und 12 kommunizieren, ohne daß eine Änderung an den Schnittstellen dieser Benutzer 11 und 12 erforderlich ist, was jeweils durch die Funkverbindungen 16 und 17 veranschaulicht ist, wobei die besagten Benutzer 11 und 12, wie durch eine Funkverbindung 18 dargestellt, auch untereinander kommunizieren können.
  • Natürlich kann die besagte Vorrichtung 15, anstatt direkt mit Benutzerendgeräten zu kommunizieren, auch mit anderen, hier nicht gezeigten Relaisfunkstellen des Telekommunikationsnetzes RT kommunizieren. Unabhängig von der Art der Realisierung wird jedoch erfindungsgemäß dieselbe Schnittstelle (Frequenz, Protokoll, Leistung,...) zu den vorhandenen Endbenutzern verwendet.
  • Es sei angemerkt, daß der mit der Vorrichtung 15 ausgerüstete Flugkörper 1, anstatt eine Satelliten-Relaisfunkstelle 10 zu ersetzen, im Rahmen der vorliegenden Erfindung natürlich auch eine Relaisfunkstelle am Boden ersetzen kann.
  • Überdies gestattet es die Nähe des Flugkörpers 1 zu einem (einige zehn Kilometer entfernten) Benutzer auch auf einfache Weise, mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung zu senden, die mit derjenigen einer ersetzten Relaisfunkstelle identisch ist.
  • Es sei angemerkt, daß die zum Erzeugen einer solchen Leistung erforderliche Energie viel geringer ist als beispielsweise diejenige Energie, die zur Erzeugung derselben Leistung durch einen in einer geostationären oder niedrigen Umlaufbahn befindlichen Satelliten nötig ist.
  • Ein solcher Flugkörper 1 ermöglicht es somit, die Vorteile von erdgebundenen Netzen für die Regionen, die bereits mit solchen Netzen ausgestattet sind (Vielfalt, Anpassungsfähigkeit, Flexibilität u. a.) mit denjenigen von Satelliten für die nicht damit ausgestatteten Regionen (sofortige Inbetriebnahme ohne bodengestützte Infrastruktur) zu vereinigen.
  • Erfindungsgemäß kann der mit der Vorrichtung 15 zum Senden und Empfangen von Funkwellen ausgerüstete Flugkörper 1 auch verwendet werden, um ein bereits vorhandenes, hier aber nicht dargestelltes Telekommunikationsnetz zu erweitern oder um den vollständigen oder teilweisen Aufbau eines neuen Telekommunikationsnetzes aus mehreren solcher Flugkörper 1 zu ermöglichen.

Claims (6)

  1. Verfahren zum Ersetzen einer Relaisfunkstelle eines Telekommunikationsnetzes, beinhaltend mehrere Relaisfunkstellen, wobei die besagte Relaisfunkstelle (10) durch einen Flugkörper (1) wie zum Beispiel ein Flugzeug oder Segelflugzeug ersetzt wird, welcher Antriebsvorrichtungen (2) beinhaltet, die es dem besagten Flugkörper (1) ermöglichen, sich lediglich in großer Höhe zu halten, zu verlagern und auszurichten, und mit einer Vorrichtung (15) zum Senden und Empfangen von Funkwellen (16, 17) ausgerüstet ist, wobei der besagte Flugkörper (1) auf eine Höhe und in eine Position gebracht wird, die so gewählt sind, daß die besagte Vorrichtung (15) zum Senden und Empfangen gegenüber mindestens einem Benutzer (11, 12) des besagten Telekommunikationsnetzes (RT) in derselben Richtung angeordnet ist wie die besagte ersetzte Relaisfunkstelle (10), und wobei die Kommunikation zwischen der besagten Sende- und Empfangsvorrichtung (15) und dem besagten Benutzer (11, 12) über eine vorhandene Schnittstelle bewerkstelligt wird.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Antriebsvorrichtungen (2) mindestens ein Plasmatriebwerk beinhalten, welches für seinen Betrieb Plasma verwendet, das durch die Umgebungsluft in der besagten großen Höhe gebildet wird.
  3. Verfahren gemäß einem oder beiden der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Flugkörper mindestens einen Solargenerator (5) beinhaltet, der durch die Konvektion der in der besagten großen Höhe vorhandenen Umgebungsluft gekühlt wird.
  4. Verfahren gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Flugkörper mindestens eine Batterie (7) mit supraleitenden Bauelementen beinhaltet.
  5. Verfahren gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionierung des besagten Flugkörpers durch folgende Phasen gekennzeichnet ist: – Am Boden wird der besagte Flugkörper kraftschlüssig mit einem unabhängigen Transportgerät (3) verbunden; – das besagte Transportgerät (3) befördert den besagten Flugkörper (1) ausschließlich mittels Antriebsvorrichtungen des besagten Transportgeräts (3) in eine für seinen Betrieb vorgesehene große Höhe; – das besagte Transportgerät (3) gibt den besagten Flugkörper (1) in der Höhe (H) und zumindest in der Nähe der für den Betrieb vorgesehenen Position frei, und – der besagte Flugkörper (1) bewerkstelligt, falls notwendig, seine endgültige Positionierung und Ausrichtung mit seinen eigenen Antriebsvorrichtungen (2).
  6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Transportgerät (3) mindestens einen Ballon (3) beinhaltet, der in große Höhen aufsteigen kann.
DE60013036T 1999-06-21 2000-06-19 Hochfliegender Flugkörper zur Verwendung als Relaisfunkstelle und Verfahren zu seiner Positionierung Expired - Lifetime DE60013036T2 (de)

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