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DE60013967T2 - Fahrzeugschalthebelvorrichtung - Google Patents

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DE60013967T2
DE60013967T2 DE2000613967 DE60013967T DE60013967T2 DE 60013967 T2 DE60013967 T2 DE 60013967T2 DE 2000613967 DE2000613967 DE 2000613967 DE 60013967 T DE60013967 T DE 60013967T DE 60013967 T2 DE60013967 T2 DE 60013967T2
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DE
Germany
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shift lever
shift
cam
lock
key
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DE2000613967
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Hiroyasu Hasegawa
Masaki Hayashi
Shozo Kito
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Tokai Rika Co Ltd
Original Assignee
Tokai Rika Co Ltd
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schalthebelvorrichtung für das Schalten eines Drehzahlstufengetriebes in einem Fahrzeug.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Bezüglich einer Diebstahlsicherung sind die Fahrzeuge in der Regel mit der allgemein bekannten Lenkradschlossvorrichtung ausgestattet. Bei dieser Lenkradschlossvorrichtung ist beispielsweise ein Lenkrad an einer Lenkspindel befestigt, wobei die Lenkspindel in einer Lenksäule untergebracht ist. Außerdem ist ein Schlüsselzylinder, in den der Zündschlüssel eingeführt wird, in einem Sperrgehäuseteil untergebracht, wobei das Sperrgehäuseteil in die Lenksäule eingepasst ist und in der Umgebung der Lenksäule zum Einsatz kommt, und wobei in dem Sperrgehäuseteil eine Verriegelungsstange vorgesehen ist. In diesem Lenkradschlossmechanismus wird durch den Eingriff der Verriegelungsstange in die Lenkspindel innerhalb der Lenksäule das Drehen des Lenkrades verhindert, wenn sich der Zündschlüssel in der ABSPERR-Position befindet.
  • Ferner weisen diese Fahrzeuge separat einen Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) und eine Schalthebelvorrichtung auf, wobei in der Schalthebelvorrichtung ein Schlüsselverriegelungsmechanismus sowie ein Schaltsperrmechanismus vorgesehen sind. Wenn bei Anwendung dieses Schlüsselverriegelungsmechanismus der Schalthebel nicht in die P-Schaltstellung geschaltet ist, kann der Zündschlüssel nicht aus dem Schlüsselzylinder herausgezogen werden (d. h. der Zündschlüssel kann von der ACC-Position nicht in die ABSPERR-Position gedreht werden). Wenn sich ferner bei Anwendung des Schaltsperrmechanismus der Schalthebel in der P-Schaltstellung befindet – falls der Zündschlüssel in eine andere Position als in die ABSPERR-Position gedreht ist – und dabei die Bremse für den Bremsvorgang des Fahrzeugs nicht betätigt wird, kann der Schalthebel nicht aus der P-Schaltstellung verstellt werden.
  • Hinzu kommt, dass für diese Fahrzeugarten die Schalthebelvorrichtung einen Anlassersperrmechanismus aufweist. Diese Ausgestaltung bewirkt, dass, wenn sich bei Anwendung dieses Anlassersperrmechanismus der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung befindet, über das elektrische System an den Anlasser kein elektrischer Strom geschickt werden kann, selbst dann nicht, wenn der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position gedreht wird, und dass dadurch der Motor nicht gestartet werden kann.
  • Da aber in solchen Fahrzeugen die Schalthebelvorrichtung und der Schlüsselzylinder (das Sperrgehäuseteil) getrennt bereitgestellt werden, wird ein Platz für die Montage sowohl für die Schalthebelvorrichtung als auch für den Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) benötigt, und folglich ist eine Reduzierung des Nutzungsraums nur schwer zu erzielen. Des Weiteren sind in einem Schlüsselverriegelungsmechanismus, Schaltsperrmechanismus und Anlassersperrmechanismus verbindende Komponenten, wie zum Beispiel Kabel, Zylinderspulen und elektrische Anschlussleitungen zwischen der Schalthebelvorrichtung und dem Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) notwendig, die zu einem komplexen Mechanismus, zu hohen Kosten und zu einem erhöhten Gewicht führen.
  • Hinzu kommt, dass diese Fahrzeuge eine Lenkradschlossvorrichtung als Diebstahlsicherung aufweisen, so dass die Lenkspindel und die Lenksäule einen komplexen Mechanismus ausbilden, wobei das Gewicht erhöht und die Kosten gesteigert werden. Da es ferner notwendig ist, dass die Verriegelungsstange oder dergleichen in dem Sperrgehäuseteil vorzusehen ist, wird die Skalenumfang für den Sperrgehäusemechanismus vergrößert, dessen Gewicht erhöht und die Kosten hierfür gesteigert. Da außerdem die Verriegelungsstange des Sperrgehäuseteils mit der Lenkspindel innerhalb der Lenksäule in Eingriff gelangen muss (das Sperrgehäuseteil in die Lenksäule eingepasst sein muss), ist in dem Fahrzeugsperrgehäuse die Einbaulage auf den Bereich der Lenksäule begrenzt. Da des Weiteren die Drehung des Zündschlüssels normalerweise mit der rechten Hand ausgeführt wird, muss das Sperrgehäuseteil in einer Position montiert sein, in welcher der Betrieb des Zündschlüssels mit der rechten Hand ausgeführt werden kann, und als Folge davon, ist die Einbaulage in dem Fahrzeugsperrgehäuseteil nochmals weiter eingeschränkt.
  • Des Weiteren gibt es Probleme dahingehend, dass ein elektrisches System für den Anlassersperrmechanismus benötigt wird, so dass der Anlassersperrmechanismus komplex ist, was zu einer Kostensteigerung führt.
  • In Anbetracht der vorstehend beschriebenen Situation ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schalthebelvorrichtung herzustellen, mit der eine Reduzierung des Nutzungsraums, eine Mechanismusvereinfachung, eine Kostenreduzierung und eine Gewichtserleichterung erzielt werden kann.
  • Das US-Patent 5050411 (Morikawa Minoru und Kollegen) offenbart eine diesbezügliche Vorrichtung, welche die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 aufweist.
  • Die Erfindung stellt eine Schalthebelvorrichtung zur Verfügung mit:
    einem Schalthebel, welcher in einem Sperrgehäuseteil drehbar unterstützt wird, worin ein Schlüsselzylinder untergebracht ist, in den ein Zündschlüssel eingeführt wird, und welcher ein Drehzahlstufengetriebe schaltet;
    einem ersten Nocken, der in dem Schlüsselzylinder vorgesehen ist und sich mit der Drehung des Zündschlüssels integrierend dreht; und
    einer Sperrscheibe, die an der Sockelendseite des Schalthebels befestigt ist und sich in Übereinstimmung mit der Verstellung des Schalthebels dreht; dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Einfügungsbohrung in die Wandfläche der Sperrscheibe vorgesehen ist, die mit dem ersten Nocken korrespondiert, und die, wenn sich der Zündschlüssel in der ABSPERR-Position in einem Betriebsstatus befindet, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, dem ersten Nocken entgegenwirkt; und dadurch, dass eine schaltende Sperrraste, die mit der Sperrscheibe und dem ersten Nocken korrespondiert, und die von dem Sperrgehäuseteil in einem Betriebsstatus festgehalten wird, wobei sie in die Richtung zu dem ersten Nocken angetrieben wird, und die in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, in die erste Einfügungsbohrung über den ersten Nocken eingeführt werden kann, und in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung befindet, gegen die Wandfläche der Sperrscheibe angrenzend anstößt, um so das Drehen des ersten Nockens stoppen zu können.
  • Die Schalthebelvorrichtung gemäß Anspruch 1 umfasst einen Schlüsselverriegelungsmechanismus, wobei die Schaltsperrraste, die in dem Sperrgehäuseteil festgehalten wird, einen Betriebsstatus ausbildet, in dem sie zum Nocken angetrieben wird. Hinzu kommt, dass die Schaltsperrraste in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, der ersten Einfügungsbohrung in der Sperrscheibe entgegenwirkt, und in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung befindet, aus der ersten Einfügungsbohrung versetzt angeordnet ist, um so der Wandfläche der Sperrscheibe entgegenzuwirken.
  • Zu diesem Zweck wird in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, und wenn der Zündschlüssel aus der ACC-Position in die ABSPERR-Position gedreht wird, die Schaltsperrraste von dem ersten Nocken zur Sperrscheibenseite gleitend verschoben, wobei die Schaltsperrraste in die erste Einfügungsbohrung der Sperrscheibe eingeführt wird. Als Folge davon wird die Gleitbewegung der Schaltsperrraste zur Sperrscheibenseite von der Wandfläche der Sperrscheibe nicht verhindert, und der Zündschlüssel kann aus der ACC-Position in die ABSPERR-Position gedreht werden.
  • Wenn andererseits ein Versuch gemacht wird, den Zündschlüssel aus der ACC-Position in die ABSPERR-Position in einem Betriebsstatus zu bewegen, in dem der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung positioniert ist, wird die Gleitbewegung – bedingt durch den ersten Nocken – der Schaltsperrraste zur Sperrscheibenseite durch das Widerlager der Schaltsperrraste gegen die Wandfläche der Sperrscheibe verhindert. Als Folge davon verzahnt sich die Schaltsperrraste mit dem ersten Nocken, um das Drehen des ersten Nockens zu stoppen, und infolgedessen das Drehen des Zündschlüssels mit dem Schlüsselzylinder zu stoppen, wobei auch das Drehen von der ACC-Position in die ABSPERR-Position verhindert wird.
  • Wenn demzufolge bei der Anwendung des Schlüsselverriegelungsmechanismus der Schalthebel nicht in die P-Schaltstellung geschaltet ist, kann der Zündschlüssel aus dem Schlüsselzylinder nicht herausgezogen werden.
  • Des Weiteren umfasst diese Schalthebelvorrichtung einen Schaltsperrmechanismus. Wenn, wie vorstehend beschrieben, der Zündschlüssel aus der ACC-Position in die ABSPERR-Position in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, wird die Schaltsperrraste von dem ersten Nocken zur Sperrscheibenseite gleitend verstellt, und die Schaltsperrraste wird in die erste Einfügungsbohrung der Sperrscheibe eingeführt, die in dem Schalthebel befestigt ist. Als Folge davon verhindert die Schaltsperrraste die Drehung der Sperrscheibe, und auf Grund dessen wird auch das Schalten des Schalthebels aus der P-Schaltstellung verhindert.
  • Wenn währenddessen der Zündschlüssel in eine andere Position als die ABSPERR-Position in einem Betriebsstatus gedreht wird, wobei der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, wird in Übereinstimmung mit der Drehung des ersten Nockens die Schaltsperrraste mittels Antriebskräfte auf die entgegengesetzte Seite der Sperrscheibe gleitend verschoben. Als Folge davon wird die Schaltsperrraste aus der ersten Einfügungsbohrung der Sperrscheibe herausgezogen.
  • Wenn demzufolge bei der Anwendung des Schaltsperrmechanismus der Zündschlüssel in keine andere Position als in die ABSPERR-Position gedreht wird, kann der Schalthebel nicht aus der P-Schaltstellung verstellt werden.
  • Hier wird bei der Anwendung der Schalthebelvorrichtung gemäß Anspruch 1 der Schalthebel von einem Sperrgehäuseteil unterstützt, in welchem der Schlüsselzylinder untergebracht ist, wobei ein erster Nocken in dem Schlüsselzylinder vorgesehen ist. Des Weiteren ist eine erste Einfügungsbohrung, die mit dem ersten Nocken korrespondiert, in der Wandfläche der Sperrscheibe vorhanden, welche in dem Schalthebel befestigt ist, wobei eine Schaltsperrraste, die mit der Sperrscheibe und dem ersten Nocken korrespondiert, von dem Sperrgehäuseteil festgehalten wird. Als Folge davon ist die Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) integriert verbunden, und aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit für die Bereitstellung eines weiteren Raumangebots für jeweils die Schalthebelvorrichtung und den Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil), und daher kann eine Reduzierung des Nutzungsraums erreicht werden. Außerdem sind infolgedessen verbindende Komponenten, wie zum Beispiel Kabel, Zylinderspulen und elektrische Anschlussleitungen zwischen der Schalthebelvorrichtung und dem Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) bei dem Schlüsselverriegelungsmechanismus und dem Schaltsperrmechanismus nicht notwendig, womit ein Vereinfachungsmechanismus, eine Kosten- und Gewichtsreduzierung erreicht werden kann.
  • Wenn außerdem bei der Anwendung des Schlüsselverriegelungsmechanismus und des Schaltsperrmechanismus für ein Parken des Fahrzeugs der Zündschlüssel aus dem Schlüsselzylinder herausgezogen wird, wird auf Basis des Schlüsselverriegelungsmechanismus der Schalthebel in die P-Schaltstellung positioniert. Wenn demzufolge das Fahrzeug eingeparkt ist, befindet sich der Schalthebel in der P-Schaltstellung und in diesem Betriebsstatus kann ausgehend vom Schaltsperrmechanismus – wenn sich der Zündschlüssel nur in der ABSPERR-Position befindet – der Schalthebel nicht aus der P-Schaltstellung verstellt werden. Das heißt, in dem Betriebsstatus, in dem das Fahrzeug eingeparkt ist, kann der Schalthebel nicht ohne einen Zündschlüssel aus der P-Schaltstellung geschaltet werden. Das führt zu dem Ergebnis, dass der Schlüsselverriegelungsmechanismus und der Schaltsperrmechanismus in der Lage sind, zugleich als Diebstahlsicherung zu funktionieren.
  • Demzufolge können bei der Schalthebelvorrichtung gemäß Anspruch 1 und auf Grund der Tatsache, dass der Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) integriert verbunden ist, der Schlüsselverriegelungsmechanismus und der Schaltsperrmechanismus als Diebstahlsicherung funktionieren, und daher kann auf die herkömmliche Lenkradschlossvorrichtung verzichtet werden, womit eine Vereinfachung sowie eine Gewichts- und Kostenreduzierung der Lenkspindel erzielt werden kann, mit der das Lenkrad und die Lenksäule befestigt sind, in welcher die Lenkspindel untergebracht ist. Hinzu kommt, dass auf die herkömmliche Verriegelungsstange und dergleichen in dem Sperrgehäuseteil verzichtet werden kann, wobei infolgedessen eine Kompaktheit sowie eine Gewichts- und Kostenreduzierung für das Sperrgehäuseteil erreicht werden können. Da des Weiteren keine Notwendigkeit für eine herkömmliche Sperrgehäuseteil-Verriegelungsstange besteht, die mit der Lenkspindel in Eingriff gelangen soll, gibt es auch keinen Bedarf für den Einsatz des Sperrgehäuseteils in der Umgebung der Lenksäule (keine Notwendigkeit, dass das Sperrgehäuseteil in die Lenksäule eingepasst werden soll), und somit kann im Fahrzeug eine Erhöhung des Freiraumumfangs für die Einbaulage des Sperrgehäuseteils erreicht werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Schalthebelvorrichtung einen zweiten Nocken, der im Schlüsselzylinder vorgesehen ist, welcher sich mit der Drehung des Zündschlüssels integrierend dreht, eine zweite Einfügungsbohrung, die in der Wandfläche der Sperrscheibe bereitgestellt ist, welche mit dem zweiten Nocken korrespondiert, und welche, wenn sich der Zündschlüssel in der START-Position in einem Betriebsstatus befindet, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, dem zweiten Nocken entgegenwirkt, sowie eine Startersperrraste, die mit der Sperrscheibe und dem zuvor erwähnten, zweiten Nocken korrespondiert, und die von dem Sperrgehäuseteil in einem Betriebsstatus festgehalten wird, wobei sie in die Richtung zu dem zweiten Nocken angetrieben wird, und die in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel in der P-Schaltstellung befindet, in die zweite Einfügungsbohrung durch den zweiten Nocken eingeführt werden kann, und in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung befindet, gegen die Wandfläche der Sperrscheibe angrenzend anstößt, um so das Drehen des zweiten Nockens stoppen zu können.
  • Die Schalthebelvorrichtung gemäß dieser Ausführungsform umfasst einen Anlassersperrmechanismus, wobei die von dem Sperrgehäuseteil festgehaltene Startersperrraste einen Betriebsstatus ausbildet, wobei sie auf die entgegengesetzte Sperrscheibenseite angetrieben wird. Außerdem wirkt die Startersperrraste in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, der zweiten Einfügungsbohrung in der Sperrscheibe entgegen. Andererseits wird in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung befindet, die Startersperrraste von der zweiten Einfügungsbohrung versetzt angeordnet, um der Wandfläche der Sperrscheibe entgegenzuwirken.
  • Zu diesem Zweck wird in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, und wenn der Zündschlüssel aus der EIN-Position in die START-Position gedreht wird, die Startersperrraste von dem zweiten Nocken zur Sperrscheibenseite gleitend verschoben, wobei die Startersperrraste in die zweite Einfügungsbohrung der Sperrscheibe eingeführt wird. Als Folge davon wird, wenn sich der Schalthebel in der P-Schaltstellung befindet, die Gleitbewegung der Startersperrraste zur Sperrscheibenseite von der Wandfläche der Sperrscheibe nicht verhindert, und daher kann der Zündschlüssel aus der EIN-Position in die START-Position gedreht werden.
  • Wenn andererseits ein Versuch gemacht wird, den Zündschlüssel aus der EIN-Position in die START-Position in einem Betriebsstatus zu bewegen, in dem der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung positioniert ist, wird die Gleitbewegung – bedingt durch den zweiten Nocken – der Startersperrraste zur Sperrscheibenseite durch das Widerlager der Startersperrraste gegen die Wandfläche der Sperrscheibe verhindert. Als Folge davon verzahnt sich die Startersperrraste mit dem zweiten Nocken, um das Drehen des zweiten Nockens zu stoppen, und infolgedessen auch das Drehen des Zündschlüssels mit dem Schlüsselzylinder, wobei auch das Drehen von der EIN-Position in die START-Position verhindert wird.
  • Wenn sich demzufolge der Schalthebel bei der Anwendung des Anlassersperrmechanismus der Schalthebelvorrichtung gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform nicht in die P-Schaltstellung befindet, kann der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position nicht gedreht und der Motor nicht gestartet werden.
  • Hier wird bei der Anwendung der Schalthebelvorrichtung gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Schalthebel von einem Sperrgehäuseteil unterstützt, in welchem der Schlüsselzylinder untergebracht ist, wobei ein zweiter Nocken in dem Schlüsselzylinder vorgesehen ist. Des Weiteren ist eine zweite Einfügungsbohrung, die mit dem zweiten Nocken korrespondiert, in der Wandfläche der Sperrscheibe vorhanden, die in dem Schalthebel befestigt ist, und eine Schaltsperrraste, die mit der Sperrscheibe korrespondiert, wobei der zweite Nocken von dem Sperrgehäuseteil festgehalten wird. Als Folge davon ist die Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) integriert verbunden, und aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit für die Bereitstellung eines weiteren Raumangebots für jeweils die Schalthebelvorrichtung und den Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil), und daher kann eine Reduzierung des Nutzungsraums erreicht werden. Außerdem sind folglich verbindende Komponenten, wie zum Beispiel elektrische Anschlussleitungen zwischen der Schalthebelvorrichtung und dem Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) in dem Anlassersperrmechanismus nicht notwendig, womit eine Vereinfachung sowie eine Kosten- und Gewichtsreduzierung erreicht werden kann.
  • Außerdem kann bei der Schalthebelvorrichtung gemäß der bevorzugten Ausführungsform und auf Grund der Tatsache, dass der Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) integriert verbunden ist, in dem Anlassersperrmechanismus die Drehung des Zündschlüssels von der EIN-Position in die START-Position mechanisch verhindert werden, und infolgedessen kann auf das herkömmliche elektrische System verzichtet werden, womit eine Vereinfachung sowie eine Kostenreduzierung für den Anlassersperrmechanismus erreicht werden kann.
  • Die Schalthebelvorrichtung gemäß der bevorzugten Ausführungsfonn umfasst ferner vorteilhafterweise eine dritte Einfügungsbohrung, die in der Wandfläche der zuvor erwähnten Sperrscheibe bereitgestellt wird, die mit dem vorstehenden, zweiten Nocken korrespondiert, und die, wenn sich der zuvor erwähnte Zündschlüssel in der START-Position in einem Betriebsstatus befindet, in dem der Schalthebel in der N-Schaltstellung positioniert ist, dem vorgenannten, zweiten Nocken entgegenwirkt, wobei in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der N-Schaltstellung positioniert ist, die zuvor erwähnte Startersperrraste in die vorgenannte, dritte Einfügungsbohrung durch den zweiten Nocken eingeführt werden kann, und in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel nicht in der N-Schaltstellung befindet, die Startersperrraste gegen die Wandfläche der Sperrscheibe angrenzend anstößt, um so das Drehen des zweiten Nockens stoppen zu können.
  • Die Schalthebelvorrichtung gemäß dieser Ausführungsform umfasst einen Anlassersperrmechanismus, wobei die von dem Sperrgehäuseteil festgehaltene Startersperrraste einen Betriebsstatus ausbildet, in dem sie auf die entgegengesetzte Sperrscheibenseite angetrieben wird. Außerdem wirkt die Startersperrraste in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, der zweiten Einfügungsbohrung der Sperrscheibe entgegen, und in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel in der N-Schaltstellung befindet, wirkt die Startersperrraste der dritten Einfügungsbohrung der Sperrscheibe entgegen. Andererseits wird in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung positioniert ist, die Startersperrraste von der zweiten Einfügungsbohrung und dritten Einfügungsbohrung versetzt angeordnet, um der Wandfläche der Sperrscheibe entgegenzuwirken.
  • Zu diesem Zweck wird in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, und wenn der Zündschlüssel aus der EIN-Position in die START-Position gedreht wird, die Startersperrraste von dem zweiten Nocken zur Sperrscheibenseite gleitend verschoben, wobei die Startersperrraste in die zweite Einfügungsbohrung der Sperrscheibe eingeführt wird. Wenn des Weiteren der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem sich der Schalthebel in der N-Schaltstellung befindet, wird die Startersperrraste von dem zweiten Nocken zur Sperrscheibenseite gleitend verschoben, wobei die Startersperrraste in die dritte Einfügungsbohrung der Sperrscheibe eingeführt wird. Als Folge davon wird, wenn sich der Schalthebel sich in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung befindet, die Gleitbewegung der Startersperrraste zur Sperrscheibenseite von der Wandfläche der Sperrscheibe nicht verhindert, und daher kann der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position gedreht werden.
  • Wenn andererseits ein Versuch gemacht wird, den Zündschlüssel aus der EIN-Position in die START-Position in einem Betriebsstatus zu bewegen, in dem der Schalthebel nicht in der P-Schaltstellung oder in der N-Stellung positioniert ist, wird die Gleitbewegung – bedingt durch den zweiten Nocken – der Startersperrraste zur Sperrscheibenseite durch das Widerlager der Startersperrraste gegen die Wandfläche der Sperrscheibe verhindert. Als Folge davon verzahnt sich die Startersperrraste mit dem zweiten Nocken, um das Drehen des zweiten Nockens zu stoppen, und infolgedessen wird das Drehen des Zündschlüssels mit dem Schlüsselzylinder von der EIN-Position in die START-Position verhindert.
  • Wenn sich demzufolge der Schalthebel bei der Anwendung des Anlassersperrmechanismus der Schalthebelvorrichtung gemäß dieser Ausführungsform nicht in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung befindet, kann der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position nicht gedreht und der Motor nicht gestartet werden.
  • Hier wird bei der Anwendung der Schalthebelvorrichtung gemäß dieser Ausführungsform der Schalthebel von einem Sperrgehäuseteil unterstützt, in welchem der Schlüsselzylinder untergebracht ist, wobei ein zweiter Nocken in dem Schlüsselzylinder vorgesehen ist. Des Weiteren sind eine zweite Einfügungsbohrung und eine dritte Einfügungsbohrung, die mit dem zweiten Nocken korrespondieren, in der Wandfläche der Sperrscheibe vorgesehen, welche in dem Schalthebel befestigt ist, wobei eine Schaltsperrraste, die mit der Sperrscheibe und dem zweiten Nocken korrespondiert, von dem Sperrgehäuseteil festgehalten wird. Als Folge davon ist die Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) integriert verbunden, und aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit für die Bereitstellung eines weiteren Raumangebots für jeweils die Schalthebelvorrichtung und den Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil), und daher kann eine Reduzierung des Nutzungsraums erreicht werden. Außerdem sind infolgedessen verbindende Komponenten, wie zum Beispiel elektrische Anschlussleitungen zwischen der Schalthebelvorrichtung und dem Schlüsselzylinder (Sperrgehäuseteil) in dem Anlassersperrmechanismus nicht notwendig, womit eine Vereinfachung sowie eine Kosten- und Gewichtsreduzierung erreicht werden kann.
  • Außerdem kann bei der Schalthebelvorrichtung gemäß dieser Ausführungsform auf Grund der Tatsache, dass der Schlüsselzylinder (das Sperrgehäuseteil) integriert verbunden ist, in dem Anlassersperrmechanismus die Drehung des Zündschlüssels von der EIN-Position in die START-Position mechanisch verhindert werden, und infolgedessen kann auf das herkömmliche elektrische System verzichtet werden, womit eine Vereinfachung sowie eine Kostenreduzierung für den Anlassersperrmechanismus erreicht werden kann.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen in den Einzelheiten beschrieben, welche zeigen:
  • 1A ist eine Querschnittsdraufsicht von einem Bestandteil der Integrationskomponente der Schalthebelvorrichtung mit dem integrierten Schlüsselzylinder, die zu einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gehört.
  • 1B ist eine vordere Flächenansicht des Schlüsselzylinders.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht von der rechten Diagonalvorderseite der integrierten Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder, die zu einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gehören.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht von der linken Diagonalvorderseite der integrierten Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder, die zu einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gehören.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 4-4 in 1A.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 5-5 in 1A.
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Integrationskomponente der integrierten Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder darstellt, die zu einem ersten Variantenbeispiel der ersten Ausführungsform von der vorliegenden Erfindung gehören.
  • 7 ist eine vordere Flächenansicht, welche die Integrationskomponente der integrierten Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder darstellt, die zu einem ersten Variantenbeispiel der ersten Ausführungsform von der vorliegenden Erfindung gehören.
  • 8 ist eine seitliche Flächenansicht, welche die Integrationskomponente der integrierten Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder darstellt, die zu einem ersten Variantenbeispiel der ersten Ausführungsform von der vorliegenden Erfindung gehören; und
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Integrationskomponente und weitere Komponenten der integrierten Schalthebelvorrichtung mit dem Schlüsselzylinder darstellt, die zu einem zweiten Variantenbeispiel der ersten Ausführungsform von der vorliegenden Erfindung gehören.
  • 1A zeigt eine Querschnittsdraufsicht von einem Bestandteil einer Integrationskomponente 14, die mit der Integrierung der Schalthebelvorrichtung 10 und des Schlüsselzylinders 12 ausgestaltet ist, welche zu einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gehören, wobei 1B eine vordere Flächenansicht des Schlüsselzylinders 12 ist. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht von der rechten Diagonalvorderseite der Integrationskomponente 14, wogegen 3 eine perspektivische Ansicht von der linken Diagonalvorderseite der Integrationskomponente 14 ist.
  • Die zur Ausführungsform gehörende Schalthebelvorrichtung 10, die eine so genannte Säulenschalthebelvorrichtung ist, bildet einen Betriebsbestandteil und ist aus einer Integrationskomponente 14 aufgebaut, die mit dem Schlüsselzylinder 12 einstückig verbunden ist, in den ein Zündschlüssel (der nicht in der Diagrammzeichnung dargestellt ist) eingeführt wird.
  • Der Schlüsselzylinder 12 kommt in dem Armaturenbrett (das nicht in der Diagrammzeichnung dargestellt ist) an der Fahrersitzseite zum Einsatz. Ein erster Nocken 16 und ein zweiter Nocken 18 sind in der Fahrzeugvorderseite im Schlüsselzylinder 12 befestigt, wobei sich der erste Nocken 16 und der zweite Nocken 18 mit der Drehung des Zündschlüssels integrierend drehen.
  • Der Schlüsselzylinder 12 (mit dem ersten Nocken 16 und zweiten Nocken 18) ist in einem im Wesentlichen zylinderförmigen Sperrgehäuseteil 20 untergebracht, das den Betriebsbestandteil bildet. Eine erste, unterstützende Zuhaltungsöffnung 22 ist in der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 ausgebildet, und wenn sich der Zündschlüssel in der ABSPERR-Position befindet, wie sie in 1 und 4 dargestellt ist, befindet er sich in einer Position, in der er einem Projektionsansatz 16A des zuvor genannten, ersten Nockens 16 in der ersten Zuhaltungsöffnung 22 entgegenwirkt. Des Weiteren ist eine zweite Zuhaltungsöffnung 24 in der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 zu der ersten Zuhaltungsöffnung 22 benachbart ausgebildet, und wenn der Zündschlüssel in die START-Position verstellt wird, wie dies in 5 dargestellt ist, befindet er sich in einer Position, in der er dem Projektionsansatz 18A des vorgenannten, zweiten Nockens 18 in der zweiten Zuhaltungsöffnung 24 entgegenwirkt.
  • Eine Schaltsperrraste 26 wird unterstützt, um in die erste Zuhaltungsöffnung 22 eine Gleitbewegung vornehmen zu können, wobei die Schaltsperrraste 26 von einer Druckschraubenfeder 28 zu einer Innenseite des Sperrgehäuseteils 20 angetrieben wird. Wenn der Zündschlüssel in die ABSPERR-Position positioniert wird, wie sie in 1 und 4 dargestellt ist, widersteht die Schaltsperrraste 26 den Antriebskräften der Druckschraubenfeder 28 – bedingt durch den vorgenannten Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16, und verschiebt sich gleitend zur Außenseite des Sperrgehäuseteils 20, und als Folge davon steht die Schaltsperrraste 26 von der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 hervor.
  • Hinzu kommt, dass ein Kantenteil der Schaltsperrraste 26 (nachstehend als Arretierplatten-Seitenkantenteil 42 beschrieben) eine im Wesentlichen halbrunde Form aufweist, wobei die Schaltsperrraste 26 insgesamt in einer im Wesentlichen runden Querschnittsform (größtenteils in einer Zylinderform) ausgebildet ist.
  • Eine Startersperrraste 30 wird unterstützt, um in die zweite Zuhaltungsöffnung 24 eine Gleitbewegung vornehmen zu können, wobei die Startersperrraste 30 von einer Druckschraubenfeder 32 zu einer Innenseite des Sperrgehäuseteils 20 angetrieben wird. Wenn der Zündschlüssel in die START-Position verstellt wird, wie sie 5 dargestellt ist, widersteht die Startersperrraste 30 den Antriebskräften der Druckschraubenfeder 32 – bedingt durch den vorgenannten Projektionsansatz Teil 18A des zweiten Nockens 18 – und verschiebt sich gleitend zur Außenseite des Sperrgehäuseteils 20, und als Folge davon steht die Startersperrraste 30 von der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 hervor.
  • Die Sockelendseite eines Schalthebels 34 wird unterstützt, um einen Freiraum für das Drehen in die Seitenwand des tiefer liegenden Teils des seitlichen, unteren Sperrgehäuseteils 20 zu haben. Die gegenüberliegende Abschlussendseite des Schalthebels 34 steht aus dem Armaturenbrett zur Fahrersitzseite hervor, wobei ein Griffknopf 36, damit der Fahrer ihn erfassen kann, in dem Abschlussbereich des Schalthebels 34 vorgesehen ist. Außerdem ist ein im Wesentlichen L-förmiges Verbindungsschaltstück 38 am äußersten Ende des Schalthebels 34 vorgesehen, wobei das Verbindungsschaltstück 38 unterstützt wird, um Freiraum für das Hin- und Herbewegen in den mittleren Abschnitt des Sperrgehäuseteils 20 zu haben. Eine Endseite des Verbindungsschaltstücks 38 ist mit dem Griffknopf 36 über einen Seilzug 40 verbunden, das in dem Schalthebel 34 vorhanden ist.
  • Eine im Wesentlichen fächerförmige Arretierplatte 42 ist an der Sockelendseite des Schalthebels 34 als Sperrscheibe befestigt, und sobald das Schalten über die Hin- und Herbewegung des Schalthebels 34 ausgeführt wird, dreht sich die Arretierplatte 42 in Übereinstimmung mit diesem Schaltvorgang. Ein Verzahnungsstift 43 ist an einem oberen Bogenteilstück der Arretierplatte 42 vorgesehen, wobei sich der Verzahnungsstift 43 mit der Arretierplatte 42 integrierend dreht. Die Arretierplatte 42 ist mit einem automatischen Drehzahlstufengetriebe (das nicht in der Diagrammzeichnung dargestellt ist) über eine Kabelleitung (die nicht in der Diagrammzeichnung dargestellt ist) verbunden, und wenn infolgedessen der Schalthebel 34 betätigt wird, rotiert der Verzahnungsstift 43 mit der Arretierplatte 42 integrierend, wobei das vorgenannte automatische Drehzahlstufengetriebe (nicht dargestellt) über die zuvor erwähnte Kabelleitung geschaltet wird.
  • Ein vorbestimmter Arretieranschlag 44 ist in dem Bogenteilstück der Arretierplatte 42 ausgebildet. Hier liegt in einem Betriebsstatus, in dem der zuvor erwähnte Griffknopf 36 nicht mit Schubdruck betätigt wird, das andere Ende des vorgenannten Verbindungsstücks 38 gegen den Arretieranschlag 44 angrenzend auf, und als Folge davon, wird das Schalten des Schalthebels 34 (beispielsweise das Schalten aus der R-Schaltstellung in die P-Schaltstellung) kontrolliert geregelt. Im Gegensatz dazu wird in einem Betriebsstatus, in dem der zuvor erwähnte Griffknopf 36 mit Schubdruck betätigt wird, der Seilzug 40 in die Griffknopfrichtung 36 gezogen, wodurch das andere Ende des Verbindungsstücks 38 von dem Arretieranschlag 44 getrennt wird, und als Folge davon, wird das vorbestimmte Schalten des Schalthebels 34 (beispielsweise das Schalten aus der R-Schaltstellung in die P-Schaltstellung) möglich.
  • Eine erste Einfügungsbohrung 48, die mit dem zuvor erwähnten, ersten Nocken 16 und der Schaltsperrraste 26 korrespondiert, ist in der Wandfläche der Arretierplatte 42 ausgebildet. In einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, liegt die erste Einfügungsbohrung 48 der Schaltsperrraste 26 gegenüber, und wenn sich ferner in diesem Betriebsstatus der Zündschlüssel in der ABSPERR-Position befindet, liegt die erste Einfügungsbohrung 48 einem Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16 gegenüber. Als Folge davon steht in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, wobei sich der Zündschlüssel in der ABSPERR-Position befindet, die Schaltsperrraste 26 von der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 – bedingt durch den Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16 hervor, wie zuvor beschrieben, und die Schaltsperrraste 26 ist in die erste Einfügungsbohrung 48 eingeführt (siehe 1 und 4).
  • Wenn andererseits ein Versuch gemacht wird und sich der Schalthebel 34 nicht in der P-Schaltstellung befindet, den Zündschlüssel aus der ACC-Position in die ABSPERR-Position zu drehen, wird die Gleitbewegung der Schaltsperrraste 26 zur Außenseite des Sperrgehäuseteils 20 (Arretierplattenkante 42) – bedingt durch den Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16 – durch das Widerlager der Schaltsperrraste 26 gegen die Wandfläche der Arretierplatte 42 verhindert, und aus diesem Grund verzahnt sich die Schaltsperrraste 26 mit dem Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16, um das Drehen des ersten Nockens 16 zu stoppen. Infolgedessen wird auch das Drehen des Zündschlüssels mit dem Schlüsselzylinder 12 von der ACC-Position in die ABSPERR-Position verhindert.
  • Eine zweite Einfügungsbohrung 50, die mit dem zuvor erwähnten, zweiten Nocken 18 und der Startersperrraste 30 korrespondiert, ist in der Wandfläche der Arretierplatte 42 ausgebildet. In einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, liegt die zweite Einfügungsbohrung 50 der Startersperrraste 30 gegenüber, und wenn sich ferner in diesem Betriebsstatus der Zündschlüssel in der START-Position befindet, liegt die zweite Einfügungsbohrung 50 dem Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18 gegenüber. Als Folge davon steht in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, wobei sich der Zündschlüssel in der START-Position befindet, die Startersperrraste 30 von der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 – bedingt durch den Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18 hervor, wie zuvor beschrieben, und die Startersperrraste 30 ist in die zweite Einfügungsbohrung 50 eingeführt (siehe 5).
  • Des Weiteren ist eine dritte Einfügungsbohrung 52, die mit dem zuvor erwähnten, zweiten Nocken 18 und der Startersperrraste 30 korrespondiert, in der Wandfläche der Arretierplatte 42 ausgebildet. In einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der N-Schaltstellung positioniert ist, liegt die dritte Einfügungsbohrung 52 der Startersperrraste 30 gegenüber, und wenn sich ferner in diesem Betriebsstatus der Zündschlüssel in der START-Position befindet, liegt die dritte Einfügungsbohrung 52 dem Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18 gegenüber. Als Folge davon steht in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der N-Schaltstellung positioniert ist, wobei sich der Zündschlüssel in der START-Position befindet, die Startersperrraste 30 von der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 – bedingt durch den Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18 hervor, wie zuvor beschrieben, und die Startersperrraste 30 ist in die dritte Einfügungsbohrung 52 eingeführt (siehe 5).
  • Wenn andererseits ein Versuch gemacht wird und sich der Schalthebel 34 nicht in der P-Schaltstellung oder nicht in der N-Schaltstellung befindet, den Zündschlüssel aus der EIN-Position in die START-Position zu drehen, wird die Gleitbewegung der Startersperrraste 30 zur Außenseite des Sperrgehäuseteils 20 (Arretierplattenkante 42) – bedingt durch den Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18 – durch das Widerlager der Startersperrraste 30 gegen die Wandfläche der Arretierplatte 42 verhindert, und aus diesem Grund verzahnt sich die Startersperrraste 30 mit dem Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18, um das Drehen des zweiten Nockens 18 zu stoppen. Infolgedessen wird auch das Drehen des Zündschlüssels mit dem Schlüsselzylinder 12 von der EIN-Position in die START-Position verhindert.
  • Ein Bremsseilzugbolzen 54 ist in dem Bogenteilstück der Arretierplatte 42 vorgesehen. Der Bremsseilzugbolzen 54 ist mit der Arretierplatte 42 gleichgerichtet und mit einer Bremse (die in der Diagrammzeichnung nicht dargestellt ist) über eine Kabelleitung (nicht dargestellt) verbunden. Die Ausführungsanordnung ist dergestalt, dass in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, und wenn die Bremse nicht betätigt wird, der Bremsseilzugbolzen 54 mit dem Bogenteilstück der Arretierplatte 42 in Eingriff steht, um das Drehen der Arretierplatte 42 zu verhindern, und wenn die Bremse betätigt wird, wird der Eingriff des Bremsseilzugbolzens 54 mit dem Bogenteilstück der Arretierplatte 42 freigesetzt.
  • Als nächstes erfolgt eine Beschreibung über der Betriebsvorgang der Ausführungsform:
  • Die Schalthebelvorrichtung 10 in der zuvor beschriebenen Ausführung weist einen Schlüsselverriegelungsmechanismus auf wobei die Schaltsperrraste 26, die von einer Zuhaltungsöffnung 22 des Sperrgehäuseteils 20 in einem Betriebsstatus unterstützt wird, in dem sie zur Innenseite (die der Arretierplattenseite 42 gegenüberliegt) des Sperrgehäuseteils 20 durch eine Druckschraubenfeder 28 angetrieben wird. Außerdem liegt die Schaltsperrraste 26 in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, der ersten Einfügungsbohrung 48 der Arretierplatte 42 gegenüber, und in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel 34 nicht in der P-Schaltstellung befindet, ist sie von der ersten Einfügungsbohrung 48 versetzt angeordnet, um der Wandfläche der Arretierplatte 42 entgegenzuwirken.
  • Wenn zu diesem Zweck in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung befindet, der Zündschlüssel (nicht dargestellt) von der ACC-Position in die ABSPERR-Position gedreht wird, wird die Schaltsperrraste 26 zur Außenseite des Sperrgehäuseteils 20 (Arretierplattenseite 42) gleitend verschoben – bedingt durch den Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16 –, um von der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 hervorzustehen, und die Schaltsperrraste 26 wird in die erste Einfügungsbohrung 48 der Arretierplatte 42 eingeführt (siehe 1 und 4). Infolgedessen wird die Gleitbewegung der Schaltsperrraste 26 zur Arretierplattenkantenseite 42 nicht von der Wandfläche der Arretierplatte 42 verhindert, und der Zündschlüssel kann von der ACC-Position in die ABSPERR-Position gedreht werden.
  • Wenn andererseits in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel 34 nicht in der P-Schaltstellung befindet, ein Versuch gemacht wird, den Zündschlüssel von der ACC-Position in die ABSPERR-Position zu drehen, wird die Gleitbewegung der Schaltsperrraste 26 zur Arretierplattenkante 42 – bedingt durch den Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16 – durch das Widerlager der Schaltsperrraste 26 gegen die Wandfläche der Arretierplatte 42 verhindert. Infolgedessen verzahnt sich die Schaltsperrraste 26 mit dem Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16, um das Drehen des ersten Nockens 16 zu stoppen. Aus diesem Grund wird auch das Drehen des Zündschlüssels mit dem Schlüsselzylinder 12 von der ACC-Position in die ABSPERR-Position verhindert.
  • Wenn demzufolge bei der Anwendung des Schlüsselverriegelungsmechanismus der Schalthebel nicht in die P-Schaltstellung geschaltet ist, kann der Zündschlüssel aus dem Schlüsselzylinder 12 nicht herausgezogen werden.
  • Des Weiteren umfasst diese Schalthebelvorrichtung 10 einen Schaltsperrmechanismus. Wenn, wie vorstehend beschrieben, der Zündschlüssel von der ACC-Position in die ABSPERR-Position in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, wird die Schaltsperrraste 26 von dem Projektionsansatz 16A des ersten Nockens 16 zur Arretierplattenkante 42 gleitend verstellt, und die Schaltsperrraste 26 wird in die erste Einfügungsbohrung 48 der Arretierplatte 42 eingeführt, die in dem Schalthebel 34 befestigt ist. Als Folge davon wird die Drehung der Arretierplatte 42 verhindert (siehe 1 und 4). Des Weiteren verzahnt sich in diesem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist und die Bremse (nicht dargestellt) nicht betätigt ist, der Bremsseilzugbolzen 54, der mit der Arretierplatte 42 gleichgerichtet angeordnet ist, mit der Arretierplatte 42, um das Drehen der Arretierplatte 42 zu verhindern. Wenn sich demzufolge der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung befindet, wird das Schalten des Schalthebels 34 aus der P-Schaltstellung durch die Verhinderung einer Drehung der Arretierplatte 42 verhindert.
  • Wenn andererseits der Zündschlüssel in eine andere Position als in die ABSPERR-Position in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem sich der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung befindet, wird durch die Antriebskräfte der Druckschraubenfeder 28 die Schaltsperrraste 26 in Richtung des Nockens in Übereinstimmung mit der Drehung des ersten Nockens 16 gleitend verschoben, und als Folge davon wird die Schaltsperrraste 26 aus der ersten Einfügungsbohrung 48 der Arretierplatte 42 herausgezogen. Wenn außerdem die Bremse in diesem Betriebsstatus betätigt wird, wird der Eingriff des Bremsseilzugbolzens 54 mit der Arretierplatte 42 freigesetzt. Als Folge davon werden die Drehung der Arretierplatte 42 und das Schalten des Schalthebels aus der P-Schaltstellung möglich.
  • Wenn demzufolge die Bremse bei Anwendung des Schaltsperrmechanismus in einem Betriebsstatus nicht betätigt wird, in dem der Zündschlüssel in eine andere Position als in die ABSPERR-Position gedreht werden soll, kann der Schalthebel 34 nicht aus der P-Schaltstellung verstellt werden.
  • Außerdem umfasst diese Schalthebelvorrichtung 10 einen Anlassersperrmechanismus, wobei eine Startersperrraste 30, die in der zweiten Zuhaltungsöffnung 24 des Sperrgehäuseteils 20 unterstützt wird, einen Betriebsstatus ausbildet, in dem sie durch die Antriebskräfte einer Druckschraubenfeder 32 in die Richtung des Nockens angetrieben wird. Außerdem wirkt die Startersperrraste 30 in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel in der P-Schaltstellung positioniert ist, der zweiten Einfügungsbohrung der Arretierplatte 42 entgegen, und in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel 34 in der N-Schaltstellung befindet, wirkt die Startersperrraste 30 der dritten Einfügungsbohrung 52 der Arretierplatte 42 entgegen. Andererseits wird die Startersperrraste 30 in einem Betriebsstatus, in dem der Schalthebel 34 nicht in der P-Schaltstellung oder nicht in der N-Schaltstellung positioniert ist, von der zweiten Einfügungsbohrung 50 und der dritten Einfügungsbohrung 52 versetzt angeordnet, um der Wandfläche der Arretierplatte 42 entgegenzuwirken.
  • Wenn infolgedessen der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung positioniert ist, wird die Startersperrraste 30 von dem Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens zur Arretierplattenkante 42 gleitend verschoben, um aus der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 hervorzustehen, wobei die Startersperrraste 30 in die zweite Einfügungsbohrung 50 der Arretierplatte 42 (siehe 5) eingeführt wird. Wenn des Weiteren in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel 34 in der N-Schaltstellung befindet, der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position gedreht wird, wird die Startersperrraste 30 von dem Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18 zur Arretierplattenseitenkante 42 gleitend verschoben, um aus der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 hervorzustehen, wobei die Startersperrraste 30 in die dritte Einfügungsbohrung 52 der Arretierplatte 42 eingeführt ist (siehe 5). Als Folge davon wird in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung befindet, die Gleitbewegung der Startersperrraste 30 zur Arretierplattenkante 42 von der Wandfläche der Arretierplatte 42 nicht verhindert, und daher kann der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position gedreht werden.
  • Wenn andererseits ein Versuch gemacht wird, den Zündschlüssel aus der EIN-Position in die START-Position in einem Betriebsstatus zu drehen, in dem der Schalthebel 34 nicht in der P-Schaltstellung oder nicht in der N-Schaltstellung positioniert ist, wird die Gleitbewegung der Startersperrraste 30 zur Arretierplattenseite 42 – bedingt durch den Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18 – durch das Widerlager der Startersperrraste 30 gegen die Wandfläche der Arretierplatte 42 verhindert. Als Folge davon verzahnt sich die Startersperrraste 30 mit dem Projektionsansatz 18A des zweiten Nockens 18, um das Drehen des zweiten Nockens 18 zu stoppen, und infolgedessen wird das Drehen des Zündschlüssels mit dem Schlüsselzylinder 12 von der EIN-Position in die START-Position verhindert.
  • Wenn sich demzufolge der Schalthebel 34 bei Anwendung des Anlassersperrmechanismus nicht in die P-Schaltstellung oder nicht in der N-Schaltstellung befindet, kann der Zündschlüssel von der EIN-Position in die START-Position nicht gedreht und der Motor nicht gestartet werden.
  • Hier wird der Schalthebel 34 bei der Anwendung der Schalthebelvorrichtung 10 gemäß der Ausführungsform von einem Sperrgehäuseteil 20 unterstützt, in welchem der Schlüsselzylinder 12 untergebracht ist, wobei ein erster Nocken 16 und ein zweiter Nocken 18 in dem Schlüsselzylinder 12 vorgesehen sind. Außerdem ist eine erste Einfügungsbohrung 48, die mit dem ersten Nocken 16 gleichgerichtet angeordnet ist, in der Wandfläche der Arretierplatte 42 vorhanden, die in dem Schalthebel 34 befestigt ist, wobei eine Schaltsperrraste 26, die mit der Arretierplatte 42 und dem ersten Nocken 16 korrespondiert, von dem Sperrgehäuseteil 20 festgehalten wird. Des Weiteren ist eine zweite Einfügungsbohrung 50 und eine dritte Einfügungsbohrung 52, die mit dem zweiten Nocken 18 korrespondieren, in der Wandfläche der Arretierplatte 42 vorgesehen, die in dem Schalthebel 34 befestigt ist, und eine Startersperrraste 30, die mit der Arretierplatte 42 und dem zweiten Nocken 18 korrespondiert, wird von dem Sperrgehäuseteil 20 unterstützt. Als Folge davon bildet die Schalthebelvorrichtung 10 mit dem Schlüsselzylinder 12 (Sperrgehäuseteil 20) eine Integrationskomponente aus, und aus diesem Grund besteht keine Notwendigkeit für die Bereitstellung eines weiteren Raumangebots für jeweils die Schalthebelvorrichtung 10 und den Schlüsselzylinder 12 (Sperrgehäuseteil 20), und daher kann eine Reduzierung des Nutzungsraums erreicht werden. Außerdem sind folglich verbindende Komponenten, wie zum Beispiel elektrische Anschlussleitungen zwischen der Schalthebelvorrichtung 10 und dem Schlüsselzylinder 12 (Sperrgehäuseteil 20) in dem Schlüsselverriegelungsmechanismus, in dem Schaltsperrmechanismus und in dem Anlassersperrmechanismus nicht notwendig, wie zum Beispiel Kabel, Zylinderspulen und elektrische Anschlussleitungen, womit eine Vereinfachung sowie eine Kosten- und Gewichtsreduzierung erreicht werden kann.
  • Wenn außerdem der Zündschlüssel bei Anwendung des Schlüsselverriegelungsmechanismus und des Schaltsperrmechanismus für ein Parken des Fahrzeugs aus dem Schlüsselzylinder 12 herausgezogen wird, wird auf Basis des Schlüsselverriegelungsmechanismus der Schalthebel 34 in die P-Schaltstellung positioniert. Wenn demzufolge das Fahrzeug eingeparkt ist, befindet sich der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung und in diesem Betriebsstatus – basierend auf dem Schaltsperrmechanismus – wenn der Zündschlüssel in keine andere als in die ABSPERR-Position gedreht ist, kann der Schalthebel 34 nicht aus der P-Schaltstellung geschaltet werden, wobei die Bremse in Betrieb gesetzt ist. Das heißt, in dem Betriebsstatus, in dem das Fahrzeug geparkt ist, kann der Schalthebel 34 nicht ohne einen Zündschlüssel aus der P-Schaltstellung verstellt werden, und das führt zu dem Ergebnis, dass der Schlüsselverriegelungsmechanismus und der Schaltsperrmechanismus als Diebstahlsicherung funktionieren können.
  • Demzufolge können bei der Schalthebelvorrichtung 10 gemäß der Ausführungsform auf Grund der Tatsache, dass der Schlüsselzylinder 12 (Sperrgehäuseteil 20) integriert verbunden ist, um eine einstückige Integrationskomponente 14 auszubilden, der Schlüsselverriegelungsmechanismus und der Schaltsperrmechanismus als Diebstahlsicherung funktionieren, und daher kann auf die herkömmliche Lenkradschlossvorrichtung verzichtet werden, womit eine Vereinfachung sowie eine Gewichts- und Kostenreduzierung der Lenksäule erzielt werden kann, mit der das Lenkrad sowie die Lenkspindel befestigt sind, die wiederum in der Lenksäule untergebracht ist. Hinzu kommt, dass in dem Sperrgehäuseteil 20 auf die herkömmliche Verriegelungsstange und dergleichen verzichtet werden kann, und infolgedessen kann eine Kompaktheit sowie eine Gewichts- und Kostenreduzierung für das Sperrgehäuseteil 20 erreicht werden. Da des Weiteren keine Notwendigkeit für eine herkömmliche Sperrgehäuseteil-Verriegelungsstange besteht, die mit der Lenkspindel in Eingriff gelangen soll (keine Notwendigkeit, dass das Sperrgehäuseteil 20 an die Lenksäule angepasst werden soll), gibt es auch keinen Bedarf für den Einsatz des Sperrgehäuseteils 20 in der Umgebung der Lenksäule, und somit kann im Fahrzeug eine Erhöhung des Freiraumumfangs bei der Einbaulage des Sperrgehäuseteils erreicht werden.
  • Da ferner der Arretierplatten-Seitenkantenteil 42 der Schaltsperrraste 26 eine im Wesentlichen halbrunde Form aufweist, wird beispielsweise ein Bruchschaden der Schaltsperrraste 26 durch Bohrung oder dergleichen erschwert, wobei die Funktion des Schlüsselverriegelungsmechanismus und des Schaltsperrmechanismus als Diebstahlsicherung verbessert werden kann.
  • Da außerdem die Schaltsperrraste 26 insgesamt in einer im Wesentlichen runden Querschnittsform (Zylinderform) ausgebildet ist, wird beispielsweise ein Bruchschaden der Schaltsperrraste 26 durch Bohrung oder dergleichen noch schwieriger, womit die Funktion des Schlüsselverriegelungsmechanismus und des Schaltsperrmechanismus als Diebstahlsicherung noch weiter verbessert wird.
  • Des Weiteren kann auf Grund der Tatsache, dass die Schalthebelvorrichtung 10 mit dem Schlüsselzylinder 12 (Sperrgehäuseteil 20) zur Ausbildung einer Integrationskomponente 14 integriert verbunden ist, bei diesem Anlassersperrmechanismus die Drehung des Zündschlüssels von der EIN-Position in die START-Position mechanisch verhindert werden, und infolgedessen kann auf das herkömmliche elektrische System verzichtet werden, womit eine Vereinfachung sowie eine Kostenreduzierung für den Anlassersperrmechanismus erreicht werden kann.
  • Erstes Variantenbeispiel
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Integrationskomponente 62, welche durch die Integration der Schalthebelvorrichtung 60 mit dem Schlüsselzylinder 12 aufgebaut ist, die ein erstes Variantenbeispiel der ersten Ausführungsform darstellt. 7 ist eine vordere Flächenansicht der Integrationskomponente 62, wobei 8 eine seitliche Flächenansicht der Integrationskomponente 62 darstellt.
  • Bei der die das vorliegende Variantenbeispiel betreffenden Schalthebelvorrichtung 60, weist der Schalthebel 64 die Funktion einer Abschirmeinrichtung auf. Das heißt, der Schalthebel 64 liegt der ersten Einfügungsbohrung 48 gegenüber, wobei sich der Schalthebel 64 und die erste Einfügungsbohrung 48 geschlossen zueinander bewegen, und als Folge davon wird in dem Fall, in dem der Schalthebel 64 in der P-Schaltstellung positioniert ist, die Schaltsperrraste 26 von dem Schalthebel 64 abgeschirmt. Es sei angemerkt, dass die weiteren Ausgestaltungen die gleichen sind, wie in der zuvor beschriebenen, ersten Ausführungsform.
  • Bei der Anwendung der die das vorliegende Variantenbeispiel betreffenden Schalthebelvorrichtung 60 können ferner die gleichen Betriebsvorgänge und Wirkungsweisen hergestellt werden, wie sie in der vorstehenden Ausführungsform beschrieben sind.
  • Des Weiteren wird bei der Anwendung der die das vorliegende Variantenbeispiel betreffenden Schalthebelvorrichtung 60 in einem Betriebsstatus, in dem sich der Schalthebel 64 in der P-Schaltstellung befindet (wenn das Fahrzeug geparkt ist), und da die Schaltsperrraste 26 von dem Schalthebel 64 abgeschirmt ist, ein Bruchschaden der Schaltsperrraste 26 von außen her erschwert. Das führt dazu, dass dadurch die Funktion als Diebstahlsicherung des Schlüsselverriegelungsmechanismus mit dem Schaltsperrmechanismus weiter verbessert wird. Da der Schalthebel 64 außerdem die Funktion als eine Abschirmeinrichtung ausführt, besteht bezüglich eines Abschirmbauelements keine Notwendigkeit für ein Sonderzubehör, um die Schaltsperrraste 26 abzuschirmen. Die Schaltsperrraste kann ohne Sonderzubehör problemlos abgeschirmt werden.
  • Zweites Variantenbeispiel
  • 9 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Integrationskomponente 112, welche durch die Integration der Schalthebelvorrichtung 110 mit einem Schlüsselzylinder 12 aufgebaut ist, die ein zweites Variantenbeispiel der ersten Ausführungsform darstellt.
  • Bei der die das vorliegende Variantenbeispiel betreffenden Schalthebelvorrichtung 110 ist der Aufbau so gewählt, dass ein Anlasserschlossteil 114, das den Betriebsbestandteil bildet, auf der Fahrersitzseite in der Seitenwand des Sperrgehäuseteils 20 vorgesehen ist, worin auf Grund der Tatsache, dass das Anlasserschlossteil 114 umklammert ist, um eine Drehung zu bewirken, das Anlasserschlossteil 114 mit dem Schlüsselzylinder 12 des Sperrgehäuseteils 20 integrierend gedreht wird. Im Gegensatz dazu wird ein elektronischer Kartenschlüssel 116 (Transmitter) in dem Fahrzeug angebracht, wobei ein elektronischer Kartenschlüssel 116 einen vorgegebenen Identifizierungscode (vorbestimmte Informationen) überträgt. Außerdem ist ein Receiver (der in der Diagrammzeichnung nicht dargestellt ist) in dem Fahrzeug vorgesehen, der dem elektronischen Kartenschlüssel 116 gegenüberliegend entgegenwirkt, wobei auf Grund der Tatsache, dass der elektronische Kartenschlüssel 116 in dem Fahrzeug zum Einsatz kommt, der Receiver den durch den elektronischen Kartenschlüssel 116 übermittelten, vorgegebenen ID-Code empfängt. Nun kommt in dem Fahrzeug der elektronische Kartenschlüssel 116 zum Einsatz, wobei der Receiver von dem elektronischen Kartenschlüssel 116 einen vorgegebenen ID-Code empfängt, und wenn das Anlasserschlossteil 114 in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem sich der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung befindet, wird der Motor (nicht dargestellt) gestartet.
  • Des Weiteren ist auch eine Wegfahrsperrenspule 118, die einen Betriebsbestandteil bildet, in dem Sperrgehäuseteil 20 bereitgestellt, wobei in dem Fahrzeug ein Wegfahrsperrschlüssel 120 als Zündschlüssel vorgesehen ist, gekennzeichnet dadurch, dass der Wegfahrsperrschlüssel 120 in den Schlüsselzylinder 12 durch eine Einführöffnung 114A eingeführt werden kann, die in dem Anlasserschlossteil 114 angeordnet ist. Ein Transponder (nicht dargestellt) ist in dem Wegfahrsperrschlüssel 120 eingeschlossen, wobei ein vorgegebener Identifizierungscode (spezielle Informationen) in dem Transponder aufgezeichnet wird, und auf Grund der Tatsache, dass der Wegfahrsperrschlüssel 120 in den Schlüsselzylinder 12 durch die Einführöffnung 114A eingeführt ist, wird der spezielle ID-Code des Transponders, der in dem Wegfahrsperrschlüssel 120 eingeschlossen ist, von der Wegfahrsperrspulenanlage 118 gelesen. Es sei angemerkt, dass für die spezielle ID-Code-Übertragung des Transponders keine Batterie notwendig ist. Mit anderen Worten, es wird durch die elektromagnetische Dielektrikumwirkung zwischen dem Transponder und der Wegfahrsperrspulenanlage 118 Energie von der Wegfahrsperrspulenanlage 118 geliefert, die mit der Seite ohne Kontakt an den Transponder mit der Fahrzeugenergiequelle verbunden ist. Hier ist der Aufbau so gewählt, dass auf diese Weise die Wegfahrsperrspulenanlage 118 den speziellen ID-Code des Wegfahrsperrschlüssels 120 lesen kann, und wenn der Wegfahrsperrschlüssel 120 in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem sich der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung befindet, wird der Motor gestartet. Es sei angemerkt, dass die weiteren Ausgestaltungen die gleichen sind, wie sie in der vorstehenden, ersten Ausführungsform beschrieben wurden.
  • Bei der Anwendung der die das vorliegende Variantenbeispiel betreffenden Schalthebelvorrichtung 110 können die gleichen Betriebsvorgänge und Wirkungsweisen hergestellt werden, wie sie in der vorstehenden, ersten Ausführungsform beschrieben sind.
  • Es sei angemerkt, dass das vorstehende, zweite Variantenbeispiel eine Ausgestaltung bereitstellt, in der ein Wegfahrsperrschlüssel 120 mit einem eingeschlossenen Transponder in dem Fahrzeug vorgesehen ist, in dem ein spezieller Identifizierungscode (bestimmte Informationen) aufgezeichnet ist, aber eine Ausgestaltung, in der eine Funktion, welche die gleiche wie in dem zuvor beschriebenen Transponder ist, dem elektronischen Kartenschlüssel 116, zuteil wird, wobei der spezielle ID-Code (bestimmte Informationen) in diesem elektronischen Kartenschlüssel 116 aufgezeichnet ist, oder aber eine Ausgestaltung kann übernommen werden, in welcher der zuvor beschriebene Transponder in dem elektronischen Kartenschlüssel 116 untergebracht ist. Bei einer Ausgestaltung wie dieser ist, selbst wenn zum Beispiel ein Störfall oder eine Batterieunterbrechung des elektronischen Kartenschlüssels 116 auftritt (wenn der vorgegebene IC-Code von dem elektronischen Kartenschlüssel 116 nicht übertragen wird), der elektronischen Kartenschlüssel 116 mit der Wegfahrsperrspulenanlage 118 geschlossen angeordnet, wodurch der spezielle IC-Code des elektronischen Kartenschlüssels 116 von der Wegfahrsperrspulenanlage 118 gelesen wird, und wenn dann das Anlasserschlossteil 114 in einem Betriebsstatus gedreht wird, in dem sich der Schalthebel 34 in der P-Schaltstellung oder in der N-Schaltstellung befindet, wird der Motor gestartet. Dies macht die zusätzliche Bereitstellung eines Wegfahrsperrschlüssels 120 zu einem elektronischen Kartenschlüssel 116 in dem Fahrzeug überflüssig.

Claims (7)

  1. Fahrzeugschalthebelvorrichtung (10) mit: einem Schalthebel (34), welcher in einem Sperrgehäuseteil (20) drehbar unterstützt wird, worin ein Schlüsselzylinder (12) untergebracht ist, in den ein Zündschlüssel eingeführt wird, und welcher ein Drehzahlstufengetriebe schaltet; einem ersten Nocken (16), der in dem Schlüsselzylinder (12) vorgesehen ist und sich mit der Drehung des Zündschlüssels integrierend dreht; und einer Sperrscheibe (42), die an der Sockelendseite des Schalthebels (34) befestigt ist und sich in Übereinstimmung mit der Verstellung des Schalthebels (34) dreht; gekennzeichnet dadurch, dass eine erste Einfügungsbohrung (48) in die Wandoberfläche der Sperrscheibe (42) vorgesehen ist, die mit dem ersten Nocken (16) korrespondiert, und die, wenn sich der Zündschlüssel in der „ABSPERR"-Position in einem Zustand befindet, in dem der Schalthebel (34) in der „P"-Schaltstellung positioniert ist, dem ersten Nocken (16) entgegenwirkt; und dadurch, dass eine schaltende Sperrraste (26), die mit der Sperrscheibe (42) und dem ersten Nocken (16) korrespondiert, und die von dem Sperrgehäuseteil (20) in einem Zustand festgehalten wird, wobei sie in die Richtung zu dem ersten Nocken (16) angetrieben wird, und die in einem Zustand, in dem der Schalthebel (34) in der „P"--Schaltstellung positioniert ist, in die erste Einfügungsbohrung (48) über den ersten Nocken (16) eingeführt werden kann, und in einem Zustand, in dem sich der Schalthebel (34) nicht in der „P"-Schaltstellung befindet, gegen die Wandoberfläche der Sperrscheibe (42) angrenzt, um so das Drehen des ersten Nocken (16) stoppen zu können.
  2. Schalthebelvorrichtung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine Abschirmvorrichtung für das Abschirmen der Schaltsperrraste (26) in einem Zustand umfasst, in dem sich der Schalthebel (34) in der „P"-Schaltstellung befindet.
  3. Schalthebelvorrichtung (10) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschirmvorrichtung der Schalthebel (34) ist.
  4. Schalthebelvorrichtung (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrscheibenkantenteil der Schaltsperrraste (26) im Wesentlichen rundbogenförmig ist.
  5. Schalthebelvorrichtung (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltsperrraste (26) im Querschnitt im Wesentlichen rundscheibenförmig ist.
  6. Schalthebelvorrichtung (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Nocken (18) in dem Schlüsselzylinder (12) vorgesehen ist, der sich mit der Drehung des Zündschlüssels integrierend dreht, und dass eine zweite Einfügungsbohrung (50) in der Wandoberfläche der Sperrscheibe (42) bereitgestellt wird, die mit dem zweiten Nocken (18) korrespondiert, und die, wenn sich der Zündschlüssel in der „START"-Position in einem Zustand befindet, in dem der Schalthebel (34) in der „P"-Schaltstellung positioniert ist, dem zweiten Nocken (18) entgegenwirkt; und gekennzeichnet dadurch, dass eine Startersperrraste (30), die mit der Sperrscheibe (42) und dem zweiten Nocken (18) korrespondiert, und die von dem Sperrgehäuseteil (20) in einem Zustand festgehalten wird, wobei sie in die Richtung zu dem zweiten Nocken (18) angetrieben wird, und die in einem Zustand, in dem sich der Schalthebel (34) in der „P"-Schaltstellung befindet, in die zweite Einfügungsbohrung (50) über den zweiten Nocken (18) eingeführt werden kann, und in einem Zustand, in dem sich der Schalthebel (34) nicht in der „P"-Schaltstellung befindet, gegen die Wandoberfläche der Sperrscheibe (42) angrenzt, um so das Drehen des zweiten Nocken (18) stoppen zu können.
  7. Schalthebelvorrichtung (10) gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine dritte Einfügungsbohrung (52) in die Wandoberfläche der Sperrscheibe (42) vorsieht, die mit dem zweiten Nocken (18) korrespondiert, und die, wenn sich der Zündschlüssel in der „START"-Position in einem Zustand befindet, in dem der Schalthebel (34) in der „N"-Schaltstellung positioniert ist, dem zweiten Nocken (18) entgegenwirkt, wobei in einem Zustand, in dem der Schalthebel (34) in der „N"--Schaltstellung positioniert ist, die Startersperrraste (30) in die dritte Einfügungsbohrung (52) über den zweiten Nocken (18) eingeführt werden kann, und wobei in einem Zustand, in dem sich der Schalthebel (34) nicht in der „N"-Schaltstellung befindet, die Startersperrraste (30) gegen die Wandoberfläche der Sperrscheibe (42) angrenzt, um so das Drehen des zweiten Nocken (18) stoppen zu können.
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