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DE60013908T2 - Behälter für empfindliche fracht - Google Patents

Behälter für empfindliche fracht Download PDF

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DE60013908T2
DE60013908T2 DE60013908T DE60013908T DE60013908T2 DE 60013908 T2 DE60013908 T2 DE 60013908T2 DE 60013908 T DE60013908 T DE 60013908T DE 60013908 T DE60013908 T DE 60013908T DE 60013908 T2 DE60013908 T2 DE 60013908T2
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DE
Germany
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section
Prior art date
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DE60013908T
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Stefan Norelius
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Original Assignee
Envirotainer Engineering AB
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Publication of DE60013908T2 publication Critical patent/DE60013908T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Frachtcontainer und insbesondere auf Luftfrachtcontainer oder andere LEs (Ladeeinheiten), die zum Transport empfindlicher Fracht ausgestattet sind.
  • HINTERGRUND
  • Im Stand der Technik sind LE beispielsweise mit Temperaturregelgeräten ausgestattet; siehe z.B. DE 37 09 247 A oder DE 16 01 899 A . Für hohe Anforderungen an Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Sauberkeit, Volumen und Belastbarkeit stellende Fracht gibt es jedoch zur Zeit keine befriedigenden Lösungen.
  • Einige durch Luftfracht zu transportierende Güter mögen extrem reine Bedingungen erfordern, üblicherweise Reinraumbedingungen genannt. Die Anzahl von Partikeln in der Luft, die atmosphärische Zusammensetzung etc. muss sorgfältig überwacht werden. Ein Container zum Transport solcher Güter muss somit sorgfältig abgedichtet sein, um in Inneren die reinen Bedingungen aufrechtzuerhalten. Kein Austausch von Luft zwischen dem Inneren und dem Äußeren des Containers wird zugelassen. Dies unterwirft die Containerkonstruktion einer Vielzahl von Beschränkungen. Beim Transport eines Containers in einem Flugzeug muss der Container extrem schnell zu öffnen sein, wenn ein plötzlicher Druckverlust während des Flugs auftritt, um ein Explodieren des Containers zu vermeiden. Bestimmungen geben vor, dass der Container innerhalb von 0,2 Sekunden evakuierbar sein muss. In Containern mit einem zugelassenen Luftstrom in und aus dem Container kann ein doppelt gerichtetes Ventil für diesen Zweck vorgesehen sein. Bei Containern mit Reinraumbedingungen in Inneren ist eine solche Lösung völlig indiskutabel. Gebläseluft führende Luftfrachtcontainer sind aus WO91/07337A, WO93/22223A und WO97/12195A bekannt.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Ein allgemeines Ziel der vorliegenden Erfindung ist somit die Bereitstellung eines für Luftfracht geeigneten Containers mit verbesserten Möglichkeiten zur Beförderung empfindlicher Güter. Eine Absicht der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Luftfrachtcontainers, der Reinraumbedingungen für den Frachtraum bietet. Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Luftfrachtcontainers mit verbesserten Eigenschaften betreffend thermische Isolation. Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines für hohe Punktlasten bestimmten Luftfrachtcontainers. Noch ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Luftfrachtcontainers mit einem erhöhten zugelassenen Frachtvolumen.
  • Die obigen Ziele werden durch einen Container gemäß den beigefügten Ansprüchen erreicht. In allgemeinen Worten wird der Container abgedichtet, um Reinraumbedingungen während des Transports zu erhalten. Ein Steuerungsraum zur Bedienung der Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsregelung ist an einem Ende des Containers vorgesehen. Eine ausblasbare Platte ist an der den Frachtraum von dem Steuerungsraum trennenden Wand vorgesehen. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird ein Container mit einer die normalen Höhen von Luftfrachtcontainern übersteigenden Höhe bereitgestellt. Die erhöhte Deckenhöhe ist in einem mittleren Bereich des Containers vorgesehen, abfallend in Richtung der Längskanten, sich entlang der gesamten Längskante erstreckend. Zumindest eine der kurzen Seiten stellt einen Ausschnittbereich dar, der sich entlang der gesamten Länge der kurzen Seite erstreckt, um das Verladen in ein Flugzeug zu vereinfachen. Der Container ist aus einem Rahmen aus durch thermisch isolierende Platten miteinander verbundenen Profilen gebaut. Die Profile werden vorzugsweise in zwei großen metallischen Teilen hergestellt, verbunden durch polymere Verbindungsprofile, um Wärmebrücken zu unterbrechen. Des Weiteren besteht die Grundfläche des Containers vorzugsweise aus einer inneren Grundfläche einer Platte, gebildet aus zwei durch vertikale Platten miteinander verbundene parallelen Blechen, befestigt an einer äußeren aus einem Rahmen aus Profilen hergestellten Grundfläche. Auf der Bodenseite der inneren Grundfläche gesicherte Befestigungsmittel sind zur sicheren Befestigung von Punktlasten vorgesehen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung, zusammen mit weiteren Zielen und Vorteilen dieser, mag am Besten verstanden werden durch Bezugnahme auf die folgende Beschreibung zusammen mit den beigefügten Zeichnungen, in denen
  • 1 eine schematische Zeichnung einer Ausführungsform eines Containers gemäß der Erfindung ist;
  • 2ac transversale Querschnitte eines Containers gemäß der vorliegenden Erfindung sind;
  • 3a, 3b Längsquerschnitte eines Containers gemäß der vorliegenden Erfindung sind;
  • 4a ein Querschnitt eines Konstruktionsprofils ist, welches als Türrahmen eines Containers gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;
  • 4b ein Querschnitt eines Konstruktionsprofils ist, das in einer Ecke eines Containers gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;
  • 5 eine schematische Zeichnung eines Grundflächenelements eines Containers gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist; und
  • 6a, 6b Einzelheiten der Zeichnungen in 5 sind.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Ladeeinheit (LE) ist ein allgemeiner Begriff, der verschiedene Typen von Containern für Luftfracht einschließt. Somit impliziert die Verwendung des Begriffs LE die beabsichtigte Verwendung der Einheit für Luftfracht und die damit verbunden Anforderungen und Probleme.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Ein Luftfrachtcontainer, allgemein mit 1 bezeichnet, umfasst eine Grundfläche 10, Seitenwände 5, 14, Stirnwände 16, 18 und ein Dach 20. Die Wände 1218 und das Dach 20 sind typischerweise durch durch Profile verbundene thermisch isolierende Platten gebaut. Die Profile sind normalerweise in jeder Ecke des Containers 1 vorgesehen, können aber ebenfalls anderenorts verwendet werden, wo ein Bedarf für eine Strukturverstärkung besteht.
  • Der Container der vorliegenden Ausführungsform ist in erster Linie zur Verwendung als ein Luftfrachtcontainer gedacht. Natürlich kann die Konstruktion als solche ebenfalls als ein Land- oder Seefrachtcontainer verwendet werden. Die Kernerfindungsmerkmale lösen jedoch Probleme im Zusammenhang mit Luftfracht und somit sind die beigefügten Ansprüche nur auf Container zur Verwendung bei Luftfracht gerichtet. Für Land- und Seetransporte ist der Container mit Hebe- und Befestigungsmitteln gemäß den einschlägigen Vorschriften versehen. Die Hebemittel sind z.B. an einer bestimmten Position vorgesehen und die Breite und Länge des Containers entspricht ebenfalls relevanten Normen. Für Luftfrachtcontainer bestehen andere zu erfüllende Vorschriften, die normalerweise eine maximale Höhe des Containers vorgeben. Die Normen stellen einige Beschränkungen bezüglich Form und Größe des Containers dar. Gleiches gilt für die Abmessungen des Flugzeugs. Ein Luftfrachtcontainer ist z.B. typischerweise nicht höher als etwa 9 ft. (2,8 m), um in eine von zwei Positionen in einem Oberdeckfrachtraum eines Boing 747-Frachters zu passen. Jedoch sind in bestimmten Fällen große Frachteinheiten erwünscht mittels Lufttransport befördert zu werden. Wenn die Höhe der Frachteinheit die verfügbaren inneren Abmessungen eines Containers nach den Luftfrachtcontainerbestimmungen überschreitet, muss die Einheit vor dem Transport demontiert werden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung vermag die nutzbare Höhe eines Luftfrachtcontainers 1 vergrößert werden, zumindest für einen Teil des Ladebereichs. In einem Flugzeug werden die Bauhöhenbegrenzungen durch die abgerundete Form des Frachtraums vorgegeben. Da sich normalerweise zwei Positionen in dem Frachtraum befinden, sind die Begrenzungen tatsächlich nur an einer Seite des Containers gegenwärtig, da das Dach des Frachtraums zur Mitte hin ansteigt. Indem die Containerdecke höher ist als normal, die Höhe jedoch in Richtung einer der Seitenwände 12, 14 abfällt, um die Frachtraumabmessungen zu erreichen, vermag der Container 1 dennoch z.B. in einem Boing 747-Frachter verladen zu werden. Der Bereich des Dachs 20 mit reduzierter Höhe 24, 26 kann nur an den Seiten, die gegen die Wand des Flugzeugfrachtraums angeordnet sind, vorhanden sein, aber um die Möglichkeit zu haben, den Container 1 in jeder Position im Frachtraum zu positionieren, ist der Bereich reduzierter Höhe 24, 26 vorzugsweise an beiden Seiten des Containers vorhanden. Der Bereich reduzierter Höhe 24, 26 erstreckt sich jedoch stets entlang der gesamten Länge des Containers. Der zentrale Teil 22 des Containers hat somit eine Deckenhöhe, die wesentlich höher als die herkömmlicher Container sein kann.
  • Beim Laden eines gewöhnlichen Containers in z.B. einen Boing 747-Frachter, dringt eine der Stirnwände durch eine Öffnung in den Frachtraum. Das Containerende wird arrangiert, bis dieses ein Stoppmittel eines Transportsystems innerhalb des Frachtraums erreicht. Der Container wird dann normalerweise langsam entlang der Flugzeugrichtung gedreht, während dieser in seine endgültige Position gebracht wird. Die Position dieser Stoppmittel ist normalerweise an Container mit normaler Höhe angepasst, was bedeutet, dass ein Container mit einer vergrößerten Höhe mit dem Dach im inneren Bereich des Frachtraums kollidieren kann. Dieses Kollisionsproblem kann verhindert werden, indem ebenfalls ein Bereich reduzierter Höhe 28 in der Fläche nahe einer der Stirnwände, vorzugsweise der gegenüber den Eingangstüren des Containers, vorgesehen ist. Der Bereich reduzierter Höhe 28 erstreckt sich immer entlang der gesamten Breite des Containers. Vorzugsweise ist diese Höhenreduktion 28 in Richtung der Stirntür nur auf einer Seite vorgesehen. Die Höhenreduktion 28 kann auf beiden Seiten vorhanden sein, jedoch wird dann eine Türhöhe vorgegeben, die kleiner ist als die maximale Höhe innerhalb des Containers oder den Türen ein komplexes Design gibt. Nach Einladen des Containers 1 gemäß der vorliegenden Erfindung in ein Flugzeug wird die an einem höhenreduzierten Bereich 28 angrenzende Stirnwand 18 zuerst von dem Frachtraum aufgenommen, und diese Stirnwand 18 ist im Stande die Stoppmittel zu erreichen ohne mit dem Dach des Flugzeugs zu kollidieren.
  • Die Bereiche mit reduzierter Höhe 24, 26, 28 können auf verschiedene Weise ausgebildet sein. In der Ausführungsform nach 1 ist der Bereich in drei Teile unterteilt, zwei Seitenteilen 24, 26, umfassend geneigte Flachplatten zwischen dem horizontalen Maximumbauhöhenabschnitt 22 und den Seitenwänden 12, 14, und einem Stirnteil, welches einen Ausschnitt 28 in dem Dach 20 bereitstellt. Andere Ausführungen sind ebenfalls möglich. 2ac stellen das transversale Schnittprofil dar (genommen entlang einer Linie wie durch die Linie 2-2 in 1 dargestellt) von einer Vielzahl von Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung. In 2a ist eine Seite mit einer geneigten Ebene 30 versehen, während die andere Seite die volle Höhe 22 aufweist. Ein solcher Container kann normalerweise nur in eine bestimmte Seite eines Flugzeugs geladen werden. In 2b sind beide Seiten mit Ausschnitten 32, 34 versehen, die ein rechtwinkliges Mittelvolumen 22 übriglassen. In 2c sind die Seiten des Dachs abgerundet, wodurch ein im Allgemeinen bogenförmiges Dach 36 erstellt wird. In gleicher Weise kann der Endteil 28 des Bereichs mit reduzierter Höhe in unterschiedlichen Formen ausgebildet sein. Ein paar Ausführungsformen sind als Längsquerschnitte eines Containers in 3a und 3b dargestellt (genommen entlang einer Linie wie durch die Linie 3-3 in 1 dargestellt). In 3a sind beide Enden des Containers mit einem Dachausschnitt 38, 40 versehen. In 3b hat nur eines der Enden einen Bereich verminderter Höhe, umfassend ein flaches abgeschrägtes Teilstück 42. Wie für jeden Durchschnittsfachmann ersichtlich, bestehen viele mögliche Variationen und Modifikationen, die alle der Grundidee einer reduzierten Dachhöhe nahe zumindest einer der Seitenwände 12, 14 und zumindest einer der Stirnwände 16, 18 folgen. Ein wichtiges Merkmal ist jedoch, dass die reduzierte Dachhöhe sich entlang der gesamten Breite bzw. Länge des Containers erstreckt, um den beabsichtigten kollisionsverhindernden Effekt zu bieten.
  • In vielen Fällen erfordern die durch einen Container 1 transportierten Güter eine bestimmte Temperatur. Der Container kann mit Heiz- und/oder Kühlungseinrichtungen ausgestattet sein. Für große Container ist der Wärmeinhalt der transportierten Güter normalerweise recht groß und die Temperatur kann oft innerhalb eines zugelassenen Temperaturintervalls einfach durch Bereitstellung einer sehr guten Wärmeisolation des Containers 1 gehalten werden. Der Container 1 gemäß 1 ist durch durch Profile miteinander verbundene thermisch isolierende Platten aufgebaut. Die Wärmeleitung durch die Platten ist sehr gering und der Hauptwärmetransport durch die Containerwände findet üblicherweise durch die Profile statt, die typischerweise aus Aluminium hergestellt sind.
  • In 4a ist ein alternativer Profilaufbau dargestellt, der eine stark verbesserte Wärmeisolation zur Verfügung stellt. Die Profilanordnung umfasst einen äußeren metallischen Profilabschnitt 62 und einen inneren metallischen Profilabschnitt 60. Diese metallischen Profilabschnitte 60, 62 bestehen vorzugsweise aus Aluminium. Der äußere Profilabschnitt 62 und der innere Profilabschnitt 60 sind durch eine Vielzahl von Abstandsprofilen 70 miteinander verbunden, die aus einem wärmeisolierenden Material hergestellt sind, vorzugsweise Polymermaterial. Die Abstandsprofile 70 halten die äußeren und inneren Profilabschnitte 60, 62 getrennt, um jedwede Wärmeübertragungsbrücken durch die Wand zu unterbrechen. Der innere Profilabschnitt 60 umfasst einen inneren Haltevorsprung 76 und der äußere Profilabschnitt 62 umfasst einen äußeren Haltevorsprung 78. Die Isolierplatten befinden sich zwischen diesen Haltevorsprüngen und sind an diesen befestigt. Die Isolierplatten bestehen üblicherweise aus einer äußeren Polymerfläche 66 und einer inneren Polymerfläche 68, zwischen denen ein Isolierstoff 64 angeordnet ist.
  • Die Profile 60, 62, 70 dienen als Steifigkeit und Traglastmittel zur Verfügung stellende Bauteile des Containers 1. In bestimmten Fällen können Aluminiumprofile zu schwach sein, insbesondere in der Nähe von z.B. Türen. Die Profile sind dann vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie Hohlräume 72 bilden, geschlossen oder offen, in die gefügefestigkeitsteigernde Elemente, wie beispielsweise Stahlträger eingeführt werden können. Das Profil kann ebenfalls vorzugsweise geformt sein, um einen stationären Abschnitt eines Gelenks für die Containertüren bereitzustellen. Das gesamte Gelenk kann dann einfach in die Containerwand eingefaltet werden, ohne dass Raum außerhalb der Oberfläche der Wand benötigt wird. Dies reduziert das Risiko von Beschädigungen solcher Elemente. Der äußere Profilabschnitt kann vorzugsweise ebenfalls mit einer Dichtungsfläche 73 versehen sein, gegen welche bei geschlossener Tür die Türendichtung arrangiert ist. Die Dichtungsfläche 73 ist vorzugsweise geneigt mit einer umfangreicheren Abmessung an der Innenseite als an der Außenseite. Ein geschlossener Container 1, in welchem sich ein niedrigerer Druck als im Umfeld befindet, ist schwierig zu öffnen, sofern nicht die Druckdifferenz beseitigt wird. Die geneigte Oberfläche 73 vereinfacht das Öffnen einer Tür, da diese nahezu sofort auf das Öffnen der Tür hin einen Luftdurchlass zulässt.
  • Die Profile können ebenfalls in gewöhnlichen Ecken ohne Türanordnungen verwendet werden. Solch eine Profilanordnung ist schematisch in 4b dargestellt. Hierbei haben beide Metallprofilabschnitte 60, 62 Haltevorsprünge 76, 78 in zwei Richtungen, die geeignet sind zur Verbindung von zwei Wand- oder Dachplatten 6468. Wie für jeden Durchschnittsfachmann ersichtlich sein wird, wird das effektive Design der Profile an die Erfordernisse angepasst, womit viele Modifikationen und Variationen möglich sind.
  • Wie oben beschreiben bieten aus dem Stand der Technik bekannte Luftfrachtcontainer keine befriedigenden Lösungen betreffend Notfallevakuierung der Container. Ein Container zum Transport empfindlicher Güter muss somit sorgfältig abgedichtet werden, um die Reinbedingungen im Inneren aufrechtzuerhalten. Es existiert kein Austausch von Luft zwischen dem Inneren und dem Äußeren des Containers. Beim Transportieren eines Containers in einem Flugzeug muss der Container extrem schnell zu öffnen sein, wenn ein plötzlicher Druckabfall während des Flugs eintritt, um ein Explodieren des Containers zu unterbinden. Solche Explosionen können nicht nur dem Container und seinem Inhalt, sondern ebenfalls benachbarten Containern und Einrichtungen ebenso wie der Besatzung Schaden zufügen. Gravierende Explosionen dieser Art können sogar ursächlich für einen Flugzeugabsturz sein. Gesetzliche Regulierungen geben vor, dass es möglich sein muss, den Container innerhalb von 0,2 Sekunden zu evakuieren.
  • Der Container in 1 ist vorgesehen zur Benutzung für Reinraumbedingungen. An einem Ende des Containers 1 ist ein separater Steuerungsraum 44 vorgesehen. Im Steuerungsraum 44 befinden sich Geräte zu Regulierung der Temperatur und Luftfeuchtigkeit des Frachtraums 50 des Containers 1 (um der Klarheit willen in der Fig. nicht dargestellt). Die Klimageräte können z.B. eine Wärme-, eine Kühl- oder eine Luftfeuchtigkeitssteuerungseinrichtung umfassen. Darüber hinaus können diese Komponenten entweder durch einen elektrischen Motor oder einen Dieselmotor angetrieben werden, je nach den zur Verfügung stehenden elektrischen Verbindungen. Während des Flugs müssen die Motoren aufgrund von Sicherheitsbestimmungen ausgeschaltet werden. Der Steuerungsraum 44 ist von dem Frachtraum 50 durch eine Trennwand 46 getrennt. Eine ausblasbare Platte 48 befindet sich in der Trennwand 46. In einer Notfallsituation wird der Druckabfall rasch den Steuerungsraum 44 evakuieren, der über große Ventilationsöffnungen mit der Außenseite verbunden ist. Die Druckdifferenz zwischen dem Frachtraum 50 und dem Steuerungsraum 44 wird dieselbe sein, wie die Druckdifferenz jenseits jeder anderen der Wände des Frachtraums 50. Die ausblasbare Platte 48 ist derart angeordnet, um bei einer bestimmten Druckdifferenz ausgelöst zu werden und die Luft des Containers evakuiert einfach durch den Steuerungsraum 44.
  • Wenn eine Auslösung stattfindet, wird die Platte in den Steuerungsraum hinausgedrückt. Hier können die Klimageräte zerstört werden, jedoch ist dies ein zumutbarer Verlust, um das gesamte Flugzeug zu sichern. Der überschüssige Druck in dem Container wird in den Steuerungsraum ausströmen, aus welchem dieser einfach über dessen große Ventilationsöffnungen evakuiert wird. Eine Gesamtevakuierungszeit von 0,2 Sekunden kann auf diese Weise erreicht werden. Mit anderen Worten wird eine kontrollierte Explosion des Containers verursacht. Die Explosion oder Auslösung der ausblasbaren Platte erfolgt in einem Raum, in dem keine Besatzung, bedeutende Flugzeugausrüstung oder andere Container existieren. Jedweder Schaden, der durch die „kontrollierte" Explosion verursacht wurde, findet vollständig im Inneren des Containers selbst statt.
  • Wenn die ausblasbare Platte 48 auslöst, ist der Druck an der ausblasbaren Platte 48 so hoch, dass die ausblasbare Platte 48 mit großer Kraft aus der Zwischenwand 46 ausgeworfen wird. Die äußere Wand 18 des Steuerungsraums 44 wird verhindern, dass die ausblasbare Platte 48 den Container 1 verlässt, und somit, dass diese dem Flugzeug an sich oder Personen innerhalb des Frachtraums des Flugzeugs Schaden zufügt. Indem die ausblasbare Platte in den Steuerungsraum 44 ausgelöst wird, wird die durch eine solche Aktion hervorgerufene externe Beschädigung reduziert.
  • Beim Transportieren schwerer Güter müssen bestimmte zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. Wenn die Ladung über den gesamten Bodenbereich verteilt ist, wird die Grundplatte eine verteilte Last erfahren, welche normalerweise einfach zu handhaben ist. Wenn die Last jedoch als Punktlast an bestimmten Positionen innerhalb des Containers 1 gegenwärtig ist, ist die Situation schwerwiegender. Wenn die Güter zusätzlich direkt auf dem Fußboden befestigt werden müssen, sind die Anforderungen zur Vermeidung von z.B. Grundflächenzerstörungen groß.
  • In 5 ist eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer Grundfläche eines Containers in einer teilweise getrennten Ansicht dargestellt. Die Grundfläche 10 umfasst einen unteren, äußeren Basisabschnitt 80 und einen oberen, inneren Basisabschnitt 86. Der äußere Basisabschnitt 80 ist strukturell steif und vorzugsweise als Gestell aus Trägern 82 ausgebildet. Die Zwischenräume 84 innerhalb des äußeren Basisabschnitts 80 sind vorzugsweise mit thermisch isolierendem Material gefüllt. Der innere Basisabschnitt 86 ist an dem äußeren Basisabschnitt 80 gesichert, beispielsweise in dem er an die Träger 82 des äußeren Basisabschnitts 80 geschraubt wird. Der innere Basisabschnitt 86 ist, wie in 6a und 6b dargestellt (welche Detailzeichnungen der eingekreisten Teile in 5 darstellen), vorzugsweise zusammengesetzt durch im Wesentlichen vertikal positionierte Platten 96, vorzugsweise Aluminiumplatten, die an den oberen und unteren Rändern dieser mit jeweils einem oberen 92 und unteren 94 Abdeckblech verbunden sind. Die Platten 96 können ebenfalls aus thermisch isolierendem Material hergestellt sein. Die Abdeckbleche 92, 94 sind vorzugsweise aus einem Polymermaterial hergestellt. Die vertikalen Platten 96 sind vorzugsweise in geschlossenen geometrischen Formen ausgebildet und positioniert, wobei die Platten 96 in zumindest zwei unterscheidende Richtungen gerichtet sind. Eine einfache und bevorzugte Ausführungsform ist ein Wabenmuster, wie in 6b dargestellt. Eine solche Ausführungsform schafft einen inneren Basisabschnitt 86, der eine hohe Rigidität für lokale Belastungen aufweist. Eine nähere Ausführungsform von vertikalen Platten 96 gibt eine höhere Belastungseigenschaft und einen steiferen inneren Basisabschnitt 86. Da der innere Basisabschnitt 86 des Weiteren fest mit dem steifen äußeren Basisabschnitt 80 verbunden ist, erhält die Anordnung eine Eigenschaft zur Verteilung von Punktlasten auf einem wirksamen Weg.
  • Befestigungsmittel 90 sind an dem inneren Basisabschnitt 86 vorgesehen. Die Befestigungsmittel 90 sind von oben erreichbar, z.B. vom Inneren des Containers 1, verfügbar zur festen Fixierung der Ladung an dem Containerboden. Die Befestigungsmittel 90 sind fest gegen das untere Abdeckblech 94 des inneren Basisabschnitts 86 gesichert, vorzugsweise von unten, um die Festigkeits- und Biegeeigenschaften des inneren Basisabschnitts 86 zu nutzen. In der in 6b dargestellten Ausführungsform umfassen die Befestigungsmittel eine Basisplatte 98, die auf die Unterseite des unteren Abdeckblechs 94 geschraubt oder genietet 102 ist. Von der Basisplatte 98 erstreckt sich ein Rohrelement 100 mit innerem Gewinde durch den inneren Basisabschnitt 86. Das Gewinderohr 100 bietet daher einen sicheren Befestigungspunkt für schwere Punktlasten. Mit einer Dicke eines Abdeckblechs 92, 94 von 0,1 inch (2,5 mm) und einer Wabenstruktur von Aluminiumplatten mit einer Wabengröße von 1 inch (25 mm), widerstehen die Befestigungsmittel 90 einer vertikalen Last von 60 kN und einer horizontalen Last von 150 kN. Gemäß einer ISO-Norm für Luftfrachtcontainer sollte der Boden 2 Tonnen pro Punkt tragen und Kollisionskräften von 2 G widerstehen. Die vorliegende Konstruktion trägt 15 Tonnen pro Punkt und widersteht 6 G.
  • Es wird für einen Durchschnittsfachmann verständlich sein, dass viele Modifikationen und Änderungen bzgl. der vorliegenden Erfindung möglich sind, ohne deren Geltungsbereich zu verlassen, der durch die beigefügten Ansprüche definiert ist. In der detaillierten Beschreibung wird ein Luftfrachtcontainer beschrieben. Jedoch können auch andere Ladeeinheiten nach denselben Prinzipien konstruiert werden.

Claims (10)

  1. Ladeeinheit für den Lufttransport, umfassend eine Grundfläche (10), Seitenwände (12, 14), Stirnwände (16, 18) und ein Dach (20); umfassend einen durch eine Trennwand (46) von einem Laderaum (50) abgetrennten Steuerungsraum (44) für Container-Klima-Steuerungseinrichtungen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Trennwand (46) eine ausblasbare Platte (48) positioniert ist.
  2. Ladeeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach (20) entlang zumindest einer der Seitenwände (12, 14) und entlang zumindest einer der Stirnwände (16, 18) mit einem Abschnitt mit einer reduzierten Höhe (24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42) ausgestattet ist, wobei der Abschnitt mit einer reduzierten Höhe (24, 26, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42) sich entlang der gesamten Länge der jeweiligen Wand (12, 14, 16, 18) erstreckt.
  3. Ladeeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt eine im Wesentlichen flache, abfallende Ebene (24, 26, 30, 42) umfasst.
  4. Ladeeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt einen Ausschnitt (28, 32, 34, 38, 40) in dem Dach (20) umfasst.
  5. Ladeeinheit nach irgendeinem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Containerstirnwände (16, 18), Seitenwände (12, 14) und das Dach (20) aus thermisch isolierenden Platten errichtet sind, welche über Profile miteinander verbunden sind, wobei zumindest eines der Profile einen inneren Abschnitt (60) und einen äußeren Abschnitte (62) aufweist, die über Verbindungsprofile (70) aus einem Polymermaterial miteinander verbunden sind.
  6. Ladeeinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Profilabschnitte (60, 62) eine Kavität (72) für einen Stahlträger zur Verfügung stellt, mit dem die Steifigkeit des Profils verbessert wird.
  7. Ladeeinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Profile eine Dichtungsfläche (73) zur Verfügung stellt.
  8. Ladeeinheit nach irgendeinem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundfläche (10) einen strukturell starren äußeren Basisabschnitt (80) aufweist und einen inneren Basisabschnitt (86), wobei der innere Basisabschnitt (86) vertikal positionierte Lamellen (96) umfasst, die jeweils an ihren oberen und unteren Bereichen mit einer oberen (92) und unteren (94) Polymerplatte verbunden sind.
  9. Ladeeinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Basisabschnitt (86) mit einem Befestigungsmittel (90) versehen ist, welches von oben zugänglich ist und an der unteren Polymerplatte (94) gesichert ist.
  10. Ladeeinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (90) eine Basisplatte (98) umfasst, welche an der unteren Seite der unteren Polymerplatte (94) befestigt ist, und ein Rohrelement (100) mit inneren Gewinden, wobei sich das Rohrelement (100) von der Basisplatte (98) durch den inneren Basisabschnitt (86) erstreckt.
DE60013908T 1999-11-12 2000-11-10 Behälter für empfindliche fracht Expired - Lifetime DE60013908T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
SE9904127 1999-11-12
SE9904127A SE516656C2 (sv) 1999-11-12 1999-11-12 Container lämplig för flygfrakt och känsligt gods
PCT/SE2000/002202 WO2001034501A1 (en) 1999-11-12 2000-11-10 Container for sensitive cargo

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60013908D1 DE60013908D1 (de) 2004-10-21
DE60013908T2 true DE60013908T2 (de) 2005-11-10

Family

ID=20417724

Family Applications (2)

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