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DE60012020T2 - Tragbare lastanzeigevorrichtung für ein schienenfahrzeug - Google Patents

Tragbare lastanzeigevorrichtung für ein schienenfahrzeug Download PDF

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DE60012020T2
DE60012020T2 DE60012020T DE60012020T DE60012020T2 DE 60012020 T2 DE60012020 T2 DE 60012020T2 DE 60012020 T DE60012020 T DE 60012020T DE 60012020 T DE60012020 T DE 60012020T DE 60012020 T2 DE60012020 T2 DE 60012020T2
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WEIGHWELL ENGINEERING Ltd
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Description

  • Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anzeige der Last, die durch jede Achse und/oder jedes Rad eines Schienenfahrzeugs ausgeübt wird.
  • Es ist notwendig, solche Lasten statisch zu prüfen, beispielsweise nach der Montage eines Drehgestells, da Gleissysteme für das Gewicht von Fahrzeugen Grenzen setzen, um eine übermäßige Abnutzung der Schienen zu vermeiden. Dazu war bisher eine ortsfeste Installation erforderlich, gewöhnlich eine Brückenwaage, zu der das Drehgestell transportiert werden muss. Dies ist ein zeitaufwändiger Vorgang, wobei eine Genauigkeit, die besser als 10 kg ist, nicht erreicht werden kann. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass mit dem Aufkommen der Privatisierung der Schiene Gleissystembetreiber Fahrzeugpark-Unternehmen Kosten nach dem Gewicht eines Zuges statt wie derzeit nach seiner Länge in Rechnung stellen, so dass die dynamische Prüfung der Lasten, die durch alle Achsen eines fahrenden Zugs ausgeübt werden, erforderlich wird. Es ist eine zeitaufwändige und teure Arbeitsweise, einen ganzen Zug zu einer entfernten, ortsfesten Wägeanlage zu fahren.
  • GB-A-2 315 559 offenbart eine lastanzeigende Vorrichtung, die mehrteilig ist, so dass sie transportabel ist und an einem beliebigen Abschnitt einer vorhanden, herkömmlichen Gleisstrecke angebracht werden kann.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer mehrteiligen lastanzeigenden Vorrichtung mit einer Steifigkeit, die besser als jene der oben genannten Anmeldung ist. Eine weitere Aufgabe ist die Schaffung einer solchen Vorrichtung, die sich noch leichter transportieren lässt.
  • Gemäß der Erfindung umfasst die Vorrichtung zum Anzeigen der Belastung, die durch jede Radachse und/oder jedes Rad eines Eisenbahnwagons ausgeübt wird, zwei im Wesentlichen konvexe Trägerschuhe, die so ausgelegt sind, um auseinander in verklammerte Positionen entlang der benachbarten Seiten eines Schienenpaars gezwungen zu werden, um so von den Umfängen der Radflansche auf einer Radachse in Eingriff gebracht zu werden, wobei die Radreifen der Räder knapp von den Schienen abgehoben werden, ein lastfühlendes Gerät, dass am höchsten Abschnitt jedes Schuhs angeordnet ist, und lastanzeigende Mittel, die mit den Geräten verbunden sind, wobei die Vorrichtung in Abschnitten vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuhe so ausgelegt sind, um auseinander in ihre verklammerten Positionen mittels zweier Druckstreben gezwungen zu werden, von denen sich jede zwischen den Schuhen erstreckt, um die Steifigkeit der Vorrichtung zu verstärken, während sie jedoch leicht von den Schuhen ablösbar sind, um die Transportfähigkeit der Druckstreben und der Schuhe zu gewährleisten.
  • Vorzugsweise stößt jede Druckstrebe, wenn sie in Betriebsposition ist, an einem Ende gegen einen der Schuhe und am anderen Ende gegen eine Mutter auf einem mit Schraubgewinde versehenen Zapfen, der fest mit dem anderen der Schuhe verbunden ist.
  • Vorzugsweise ist jede Druckstrebe rohrförmig und passt an einem Ende eng auf einen glatten Zapfen, der fest mit einem der Schuhe verbunden ist, und am anderen Ende über jenes Ende des mit Schraubengewinde versehenen Zapfens entfernt vom anderen der Schuhe.
  • Vorzugsweise besitzt jeder Schuh sowohl einen mit ihm fest verbundenen, mit Schraubgewinde versehenen Zapfen und einen glatten Zapfen, wobei beide Schuhe dieselbe einheitliche Konfiguration aufweisen.
  • Jeder Schuh weist vorzugsweise wenigstens einen Traghandgriff auf, der fest mit diesem verbunden ist.
  • Vorzugsweise umfasst jede Vorrichtung eine lastfühlende Zelle, die fest nahe an beiden ihrer Enden auf Stegen in einer Vertiefung im zugeordneten Schuh angebracht ist, und eine Lastplatte, die darüber angeordnet und fest an einer Mittelzone der Zelle befestigt ist, wobei die obere Oberfläche der Lastplatte im Wesentlichen bündig mit dem höchsten Abschnitt des Schuhs liegt.
  • Das die Last anzeigende Mittel kann ein Computer sein, der in der Lage ist, die Last, welche durch die einzelnen Radachsen und/oder die einzelnen Räder ausgeübt wird, anzuzeigen und aufzeichnen.
  • Alternativ kann das die Last anzeigende Mittel ein digitales Anzeigegerät sein, das in der Lage ist, die Last, welche durch die einzelnen Radachsen und/oder die einzelnen Räder ausgeübt wird, anzuzeigen und aufzuzeichnen.
  • Vorzugsweise ist wenigstens ein Tragelement an jedem Schuh befestigt, um so wirksam die äußere und untere Fläche des Schuhs zu umfassen, wobei das oder jedes Tragelement in der Höhe einstellbar ist, um sich den Querschnittprofilen verschiedener Schienentypen anzupassen.
  • Vorzugsweise sind außerdem zwei beabstandete Tragelemente an jedem Schuh befestigt.
  • Die Schuhe sind vorzugsweise mit austauschbaren Abnützungsstreifen ausgestattet, die mit den lastfühlenden Geräten zum Eingriff mit den Umfängen der Radflanken gefluchtet sind.
  • Es wird nun lediglich beispielhaft eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung beschrieben, worin:
  • 1 ein Grundriss einer transportablen Vorrichtung zur Anzeige der Last ist, die durch jede Achse und/oder jedes Rad eines Schienenfahrzeugs bzw. Eisenbahnwagons ausgeübt wird, wobei herkömmliche elektrische Bauelemente weggelassen sind;
  • 2 in einem größeren Maßstab ein Grundriss eines lastfühlenden Geräts ist, das Bestandteil der Vorrichtung ist;
  • 3 eine Seitenansicht des lastfühlenden Geräts in der Richtung des Pfeils 3 in 2 ist; und
  • 4 eine Seitenansicht des lastfühlenden Geräts in der Richtung des Pfeils 4 in 3 ist, die zeigt, wie das Gerät mit einer Schiene zusammenwirkt.
  • Wie nun aus 1 der Zeichnung hervorgeht, ist die Vorrichtung zur Anzeige der Last, die durch jede Achse und/oder jedes Rad eines Schienenfahrzeugs bzw. Eisenbahnwagons ausgeübt wird, mehrteilig, damit sie leichter transportiert werden kann, und umfasst zwei massive Trägerschuhe 10. Jeder Schuh 10 ist kurz genug, um zwischen benachbarte Schienenanker an einem Abschnitt eines herkömmlichen Gleises zu passen, und ist im Wesentlichen konvex, in dem Sinne, dass seine Oberseite ebene Endabschnitte 12 aufweist, die von ihrem mittigen, höchsten, ebenen Abschnitt 14 unter einem Winkel von ungefähr zwei bis fünf Grad abfallen, wie in 3 gezeigt ist. Die Schuhe 10 sind dafür ausgelegt, auseinander gezwungen zu werden, so dass sie mittels zweier mit Zwischenraum angeordneter, paralleler Druckstreben 22, die von den Schuhen 10 leicht entfernt werden können, mit einem sehr hohen Grad an Steifigkeit längs der anliegenden Seiten eines Schienenpaares, wie etwa 16, und gegen diese festgeklemmt werden (siehe 4). Dazu stößt jede Druckstrebe 22, wenn sie in ihrer Betriebs position ist, die in 1 gezeigt ist, an einem Ende gegen einen der Schuhe 10 und an dem anderen Ende gegen eine Unterlegscheibe 24 und eine Mutter 26 an einem mit Schraubgewinde versehenen Zapfen 28, der durch Schweißen an dem anderen der Schuhe 10 biegesteif befestigt ist. Jede Druckstrebe 22 ist rohrförmig und an einem Ende über einem glatten Zapfen 30, der an einem der Schuhe 10 durch Schweißen biegesteif befestigt ist, und an dem anderen Ende, über jenem Ende des mit Schraubgewinde versehenen Zapfens 28, das von dem anderen der Schuhe entfernt ist, in einer engen Passung. An jeden Schuh 10 sind ein mit Schraubgewinde versehener Zapfen 28 und ein glatter Zapfen 30 geschweißt, wodurch beide Schuhe 10 die gleiche einheitliche Konfiguration besitzen. Auch trägt jeder der mit Schraubgewinde versehenen Zapfen eine Sicherungsmutter 32, die gegen die Mutter 26 angezogen werden kann. Außerdem sind an jedem Schuh 10 zwei Traghandgriffe 34 durch Schweißen biegesteif befestigt. Wenn die Vorrichtung abgespannt ist, erleichtert die Abnehmbarkeit der Druckstreben 22 von den Schuhen 10 die Transportierbarkeit der Vorrichtung dadurch, dass es möglich ist, jede Druckstrebe und jeden Schuh einzeln zu handhaben. Es können Druckstreben 22 mit verschiedenen Längen vorgesehen sein, die verschiedenen Spurweiten, d.h. verschiedenen Abständen zwischen Schienenpaaren, entsprechen.
  • Wie nun aus 4 der Zeichnung ersichtlich ist, sind zwei mit Zwischenraum angeordnete Tragelemente oder Verankerungen 36 mit L-förmigen Querschnitt an jedem Schuh 10 mit entsprechenden (nicht gezeigten) Spannschrauben be festigt, wovon jede einen vertikalen Schlitz 42 in dem zugeordneten Element 36 durchquert und in dem Schuh 10 in Eingriff gelangt, derart, dass die wirksame Höhe des Schuhs einstellbar ist. Der horizontale Fußabschnitt 38 jedes Elements 36 passt in eine Kerbe 40 in dem zugeordneten Schuh, wenn, wie gezeigt ist, die minimale Höhe erforderlich ist. Der Schuh 10 und das Element 36 sind mit komplementären Außen- und Innenradien 44 ausgebildet, um für eine Spannungsentlastung und folglich für eine maximale Festigkeit des Elements 36 zu sorgen. Um die Vorrichtung an eine höhere Schiene anzupassen werden nach Bedarf (nicht gezeigte) Füllstücke oder Beilegscheiben zwischen dem horizontalen Fußabschnitt 38 jedes Elements 36 und der damit zusammenwirkenden Fläche der Kerbe 40 eingefügt. Es können Elemente 36 mit einem anderen äußeren und/oder unterem Profil und/oder in anderen Größen vorgesehen werden, um für verschiedenen Typen von Schienen passend zu sein. Die Anordnung ist derart, dass jedes Element 36 ungeachtet des Profils der Schiene am Fuß dieser zur Anlage kommt und die Außen- und Unterseite des zugeordneten Schuhs 10 umfasst.
  • Wie nun wieder aus 2 und 3 ersichtlich ist, ist ein lastfühlendes Gerät, das allgemein mit 46 bezeichnet ist, am höchsten Abschnitt 14 jedes Schuhs 10 angeordnet und umfasst eine lastfühlende Zelle 48, die in der Nähe ihren beiden Enden mittels Spannschrauben 52 in einer Vertiefung 54 in jedem Schuh 10 an zwei Stegen 50 fest angebracht ist, wobei eine Lastplatte 56 über der Zelle 48 angeordnet und mittels zweier Schrauben 58 an einer Mittelzone der Zelle biegesteif befestigt ist, wobei die obere Oberfläche der Lastplatte 56 mit dem höchsten Abschnitt 14 des Schuhs im Wesentlichen bündig ist, so dass die Lastplatte 56 nur auf der Mittelzone der Zelle 48 aufliegt und die Endzonen 60 der unteren Oberfläche der Lastplatte, wie in 3 gezeigt ist, schräg sind. Folglich kann die Lastplatte 56' nur auf der Mittelzone der Zelle 48 aufliegen, ohne Spannungserhöhungen an ihrer Unterseite hervorzurufen. Zwischen die Mittelzone der Zelle 48 und die Lastplatte 56 eingefügt ist eine Beilegscheibe 62 gezeigt, um die Kalibrierung der Vorrichtung zu unterstützen. Die Köpfe der Schrauben 58 sind durch Spanlöcher 64 im Fuß des Schuhs 10 geschützt. Für die Zelle 48 sind keine Überlastungsschutzmittel vorgesehen, da der Raum zwischen der Zelle und der Grundfläche der Vertiefung 54 mehr als ausreichend ist, um eine Biegung der Zelle, die durch die Maximallast herbeigeführt wird, der die Lastplatte 56 ausgesetzt ist, aufzunehmen. Jede Zelle 48 ist an eine (nicht gezeigte) Steckerbuchse in dem zugeordneten Schuh 10 angeschlossen, wobei die Buchse mittels eines (nicht gezeigten) Steckers an einer Verdrahtung 66 mit einem herkömmlichen (nicht gezeigten) lastanzeigenden Mittel, einschließlich einer digitalen Anzeige oder eines Personalcomputers, angeschlossen werden kann. Der Stecker und die Buchse sind gegen physische Beschädigung und jegliches Eindringen von Wasser durch eine metallische Abdeckung 68, die mit geeigneten (nicht gezeigten) Gummidichtungen versehen ist, geschützt. Auf den Schuh 10 werden verhältnismäßig kleine Biegemomente ausgeübt, weshalb es möglich ist, die Grundfläche der Vertiefung 54 verhältnismäßig flach zu gestalten, ohne dass die Gefahr einer Verformung besteht, was wiederum ermöglicht, unter Berücksichtigung der Begrenzung der Gesamthöhe, die durch das Querschnittsprofil einer Schiene bestimmt ist, die Lastplatte 56 verhältnismäßig tief und folglich stark auszulegen. Es gibt keine Schraubenköpfe, die ungeschützt an der oberen Oberfläche der Lastplatte 56 angeordnet sind. Die Endabschnitte 12 der Schuhe 10 sind mit austauschbaren, gehärteten Einlage-Abnützungsstreifen 70 versehen, die mittels Spannschrauben 72 zu den lastfühlenden Geräten 46 gefluchtet befestigt sind. Für eine größtmögliche Härte, Festigkeit und Abnutzungsbeständigkeit wird, wo immer es angebracht ist, Werkzeugstahl und/oder Panzerplattenstahl verwendet.
  • In Betrieb ist die Vorrichtung an irgendeinem geeigneten Ort zwischen ein vorhandenes Paar Schienen geklemmt, wobei sie jedoch von diesen entfernt ist, derart, dass ihre Tragelemente 36 am Fuß der Schienen anliegen (siehe 4), während die Oberseiten ihrer Schuhe 10 und genauer die Lastplatten 66 darin mit den Außenflächen der der Spurkränze oder Vorsprünge der Räder an einer Achse eines Schienenfahrzeugs bzw. Eisenbahnwagons in Eingriff gelangen können, wodurch die Radreifen der Räder knapp, d.h. ungefähr 4 mm, von den Schienen emporgehoben werden, und die von der Achse ausgeübte Last mittels der Zellen 48 erfasst wird. Wenn sie sich den Lastplatten 56 nähern und sich von diesen wegbewegen, laufen die Außenflächen der Spurkränze der Räder auf den oben erwähnten Abnützungsstreifen. Die Spurkränze bleiben immer sicher zwischen den Schienen. Die statische Last und die dynamische Last können gleich gut genau gemessen werden, wobei eine digitale An zeigevorrichtung in der Lage ist, die Lasten anzuzeigen, die von einzelnen Achsen und/oder einzelnen Rädern ausgeübt werden, und ein Computer in der Lage ist, die Lasten anzuzeigen und auch aufzuzeichnen. Wenn die Lasten, die durch die Achsen und/oder die Räder eines Drehgestells ausgeübt werden, zu messen sind, wird ein typisches Drehgestell mit einem Gesamtgewicht von rund 5 Tonnen einfach von vier Leuten in eine Prüfposition auf die Vorrichtung geschoben.
  • Bei einer Abwandlung ist die Beilegscheibe 62 weggelassen, und die Lastplatte 56 liegt direkt auf der Zelle 48 auf.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Anzeigen der Belastung, die durch jede Radachse und/oder jedes Rad eines Eisenbahnwagons ausgeübt wird, umfassend zwei im Wesentlichen konvexe Trägerschuhe (10), die so ausgelegt sind, um auseinander in verklammerte Positionen entlang der benachbarten Seiten eines Schienenpaars (16) gezwungen zu werden, um so von den Umfängen der Radflansche auf einer Radachse in Eingriff gebracht zu werden, wobei die Radreifen der Räder knapp von den Schienen abgehoben werden, ein Last fühlendes Gerät (46), das am höchsten Abschnitt jedes Schuhs angeordnet ist, und Last anzeigende Mittel, die mit den Geräten verbunden sind, wobei die Vorrichtung in Abschnitten vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Schuhe (10) so ausgelegt sind, um auseinander in ihre verklammerten Positionen mittels zweier Druckstreben (22) gezwungen zu werden, von denen sich jede zwischen den Schuhen erstreckt, um die Steifigkeit der Vorrichtung zu verstärken, während sie jedoch leicht von den Schuhen ablösbar sind, um die Transportfähigkeit der Druckstreben und der Schuhe zu gewährleisten.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei jede Druckstrebe (22), wenn sie in Betriebsposition ist, an einem Ende gegen einen der Schuhe (10) und am anderen Ende gegen eine Mutter (26) auf einem mit Schraubgewinde versehenen Zapfen (28) stößt, der fest mit dem anderen der Schuhe (10) verbunden ist.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, wobei jede Druckstrebe (22) rohrförmig ist und eng an einen Ende auf einen glatten Zapfen (30), der fest mit einem der Schuhe (10) verbunden ist, und am anderen Ende über jenes Ende des mit Schraubgewinde versehenen Zapfens (28) entfernt vom anderen der Schuhe (10) passt.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei jeder Schuh (10) sowohl einen mit ihm fest verbundenen mit Schraubgewinde versehenen Zapfen (28) und einen glatten Zapfen (30) aufweist, wobei beide Schuhe (10) dieselbe einheitliche Konfiguration aufweisen.
  5. Vorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei jeder Schuh (10) wenigstens einen Traghandgriff (34) aufweist, der fest mit diesem verbunden ist.
  6. Vorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei jede Vorrichtung eine Last fühlende Zelle (48), die fest nahe an beiden ihrer Enden auf Stegen (50) in einer Vertiefung (54) im zugeordneten Schuh (10) angebracht ist, und eine Lastplatte (56) umfasst, die darüber angeordnet und fest an einer Mittelzone der Zelle befestigt ist, wobei die obere Oberfläche der Lastplatte (56) im Wesentlichen bündig mit dem höchsten Abschnitt des Schuhs (10) liegt.
  7. Vorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das die Last anzeigende Mittel ein Computer ist, der in der Lage ist, die Last, welche durch die einzelnen Radachsen und/oder die einzelnen Räder ausgeübt wird, anzuzeigen und aufzuzeichnen.
  8. Vorrichtung gemäß jedem der Ansprüche 1 bis 6, wobei das die Last anzeigende Mittel ein digitales Anzeigegerät ist, das in der Lage ist, die Last, welche durch die einzelnen Radachsen und/oder die einzelnen Räder ausgeübt wird, anzuzeigen.
  9. Vorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei wenigstens ein Tragelement (36) an jedem Schuh (10) befestigt ist, um so wirksam die äußere und die untere Fläche des Schuhs (10) zu umfassen, wobei das oder jedes Tragelement (36) vertikal anpassbar relativ zum Schuh ist, um sich unterschiedlichen Schienenhöhen anzupassen.
  10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, wobei zwei beabstandete Tragelemente (36) an jedem Schuh (10) befestigt sind.
  11. Vorrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Schuhe (10) mit austauschbaren Abnützungsstreifen (70) ausgestattet sind, die mit den Last fühlenden Geräten (46) zum Eingriff mit den Umfängen der Radflanken gefluchtet sind.
DE60012020T 1999-09-03 2000-08-31 Tragbare lastanzeigevorrichtung für ein schienenfahrzeug Expired - Fee Related DE60012020T2 (de)

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