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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Pools
mit bezüglich
der Belastung mit Mikroorganismen qualitätsgesicherten biologischen
Proben unter Verwendung von Nukleinsäureamplifikationsverfahren.
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Biologische
Proben, wie z.B. Plasmaspenden oder Chargen von Zellkulturüberständen können mit
unerwünschten
Mikroorganismen, besonders mit Viren oder fremder DNA verunreinigt
sein. Diese Verunreinigungen können
zu unerwünschten
Reaktionen in Präparaten
führen,
die aus solchen biologischen Präparaten
hergestellt werden und an Menschen verabreicht werden.
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Menschliches
Plasma ist vor allem von außerordentlicher
klinischer Bedeutung als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Plasmaderivaten,
besonders für
die Substitutionstherapie bei einem angeborenen oder erworbenen
Mangel an Plasmabestandteilen. Pharmazeutische Präparate dieser
Art werden im Regelfall nicht aus einzelnen Spenden hergestellt,
sondern eher aus einem Plasmapool, der aus einer sehr großen Anzahl von
einzelnen Spenden besteht.
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Jedoch
muss bei der Verwendung von menschlichem Plasma dafür gesorgt
werden, dass es keine infektiösen
Erreger enthält,
die mit dem pharmazeutischen Präparat
oder mit den Plasmaderivaten übertragen werden
könnten.
Unter den infektiösen
Erregern, die möglicherweise
im Blut vorkommen könnten,
finden sich vor allem Viren, die über das Blut übertragen
werden können
(hämatogene
Viren), z.B. HI-Viren
oder Hepatitis-Viren (A, B, C, D, E oder G) wie auch Parvovirus.
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Wegen
des großen
Bedarfs an Arzneimitteln, die Plasmaderivate enthalten, ist eine ökonomische
Produktion dieser Arzneimittel nur in einem industriellen Maßstab möglich.
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Plasma
wird von Spendern erhalten und zur Herstellung von pharmazeutischen
Präparaten
gepoolt. Ein üblicher
Pool besteht aus ca. 2000 – 6000
einzelnen Plasmaspenden. Darin liegt das Risiko, dass der gesamte
Plasmapool durch eine einzelne virus-verunreinigte Plasmaspende
verunreinigt werden könnte.
Obwohl schon die Aufbereitung von humanem Albumin zu einem virussicheren
Präparat
durch Erhitzen am Ende der ersten Hälfte den zwanzigsten Jahrhunderts
erfolgreich war, war dies anfänglich
mit allen anderen Arzneimitteln, die aus Plasma erhalten wurden
wegen ihrer Empfindlichkeit gegenüber Hitze nicht möglich. Bis
heute hat es, obwohl es Millionen von Verwendungen von adäquat hergestellten
Albuminpräparaten
gegeben hat, nie Infektionen mit Viren gegeben, die im Blut in Menschen
vorkommen.
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Dagegen
ist von mehreren viralen Infektionen, hauptsächlich mit Hepatitis-Viren
mit vielen anderen Arzneimitteln, die aus Plasma hergestellt wurden,
berichtet worden und seit den 1980er Jahren hat es vermehrte Berichte
von Infektionen mit dem AIDS-Virus
gegeben.
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Um
1980 herum wurden Hitzebehandlungen zum ersten Mal mit geeignet
stabilisierten Faktor VIII-Konzentraten durchgeführt, mit dem Ziel, dadurch
eine Inaktivierung der viralen Verunreinigungen zu erreichen. Jedoch
musste man zuerst einen großen
Verlust der Faktor VIII-Aktivität
in Kauf nehmen und das tatsächliche
Inaktivierungspotential blieb jeweils unbekannt.
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Schließlich war
es durch Verbesserung der Hitzeinaktivierungsverfahren und durch
die Verwendung von anderen neuen Inaktivierungsverfahren möglich, Arzneimittel
aus Plasma herzustellen, die in den meisten Fällen nicht zu viralen Infektionen
beim Empfänger
geführt
haben. Diese Entwicklung ging auch Hand in Hand mit der Verbesserung
der Auswahl von Spender und Spende mit dem Ziel jeden Spender und
jede Spende, bei denen die Möglichkeit
einer Virämie
und somit eines Virusenthaltenden Plasmas bestand, auszuschließen.
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Seit
langer Zeit ist versucht worden, entweder durch Nachweis von Antigenen
oder Antikörpern
für oder
gegen einen bestimmten Virus im Blut solche Spenden, die ein positives
Ergebnis ergeben, auszuschließen
und sie nicht in einen größeren Plasmapool
einzubringen, von dem beabsichtigt ist, dass er als Ausgangsmaterial
für die
Herstellung von Blutprodukten dient. Im Fall von einzelnen Spendern,
die in allen Tests keine Krankheitssymptome oder pathologische Testergebnisse
aufweisen, können
jedoch bestimmte Viren in deren Blut sogar in hoher Konzentration über einen
anhaltenden Zeitraum vorhanden sein. Jetzt kann das Auftreten von
solchen Virämien
durch einen spezifischen Virus mit Hilfe eines Amplifikationsverfahrens
eindeutig nachgewiesen werden.
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Eine
einzelne mit Viren verunreinigte Plasmaspende wird natürlich durch
das Poolen von Plasmaeinheiten verdünnt, aber der Nachweis von
viralen Genomsequenzen mit Hilfe von Amplifikationsreaktionen ist
so empfindlich, dass sogar in diesen Verdünnungen jeweils Virusgenome
oder deren Sequenzen eindeutig nachweisbar sind und wenn sie, wie
oben erwähnt,
unter eine bestimmte Nachweisgrenze fallen, dann besitzen sie keine
klinische Relevanz mehr, was die Möglichkeit einer Infektion betrifft.
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Die
EG-Richtlinie schlägt
in Übereinstimmung
mit der „EEC
Regulatory Document Note for Guidance", „Guidelines
for Medicinal Products Derived from Human Blood and Plasma" (Biologicals 1992,
20: 159 – 164) ein
Qualitätssicherungssystem
für die
Kontrolle von Plasmaspendern und Plasmaspenden vor. Dementsprechend
muss jede Plasmaspende mit validierten Tests auf die Abwesenheit
von viralen Markern wie z.B. Hepatitis B-Antigen, HIV-1- und HIV-2-Antigen
getestet werden, da diese ein Anzeichen für eine entsprechende vitale
Infektion des Plasmaspenders sind. Es sollen auch Tests zum Ausschließen einer
Hepatitis C-Infektion durchgeführt
werden.
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Entsprechend
der Europäischen
Pharmakopöe
sollen besondere Tests durchgeführt
werden um Hepatitis B Oberflächen-Antigen,
Hepatitis C-Virus-Antikörper
und HIV-Antikörper in
jeder Spende zu bestimmen (Europäische
Pharmakopöe,
2. Aufl., Teil II, 1994, S. 853 – 4).
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Die
FDA-Leitlinie vom 14. März
1995 empfiehlt eine PCR (Polymerase-Kettenreaktion)-Untersuchung von einem
Endprodukt (Immunglobulin-Produkt) als einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor.
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Trotz
der vorgeschlagenen Tests wird in der EG-Richtlinie betont, dass
die Sicherheit von einzelnen Plasmaspenden durch eine Kontrolle
aller dieser Virusmarker alleine nicht ausreichend ist. Sogar wenn
die Abwesenheit der genannten Marker in einer Plasmaprobe bestätigt ist,
kann eine Virämie
des Spenders nicht ausgeschlossen werden. Virale Antigene und die
entsprechenden Antikörper
sind nicht immer sofort nach einer Infektion nachweisbar. Die ersten
Marker für
eine virale Infektion treten meistens nicht vor Wochen oder Monaten
nach einem Kontakt mit einem infektiösen Material auf. Dieser kritische
Zeitraum nach einer Infektion und vor dem Auftreten von Antikörpern wird
im Allgemeinen als „Fensterperiode" bezeichnet. Die
Zeit nach einer Infektion, in der die ersten viralen Marker nachweisbar
sind unterscheidet sich jedoch von Virus zu Virus.
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Darüber hinaus
ist auch bekannt, dass bei vielen Arzneimitteln, die aus Plasma
hergestellt werden eine Verarmung oder eine Inaktivierung als Teil
des Herstellungsprozesses auftritt und solche Produkte selbst in
hohem Maße
virussicher sind.
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Die
Virusinaktivierung von Plasmaderivaten ist jedoch äußerst erfolgreich
im industriellen Maßstab durchgeführt worden.
Dennoch hat es in seltenen Fällen Übertragungen
von hämatogenen
Viren wie AIDS, Hepatitis A, B und C gegeben. Daher muss angenommen
werden, dass mit Viren verunreinigte Produkte von den Herstellern
in ein paar Produktionschargen statt einem konstanten Produktionsverfahren
hergestellt worden sind (Lancet 340, 305 – 306 (1992); MMWR 43 (28),
505 – 509
(1994); Thromb. Haemost. 68, 781 (1992)). Die Ursache dafür sollte
wahrscheinlich in einer äußerst hohen
Verunreinigung von bestimmten Ausgangschargen gesucht werden. Da
nur indirekte Verfahren verfügbar
sind, um mit Virus verunreinigte Plasmaspenden beim Herstellen von
Plasma auszuschließen,
besteht die Möglichkeit,
dass das Ausgangsmaterial so stark verunreinigt sein könnte, dass
die ansonsten erfolgreichen Virusinaktivierungs- und Virusdepletionsverfahren nicht
mehr ausreichend sind, um virussichere Endprodukte herzustellen.
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Da
die humane infektiöse
Dosis für
die meisten humanpathogenen Viren unbekannt ist und gegenwärtig nicht
einmal durch Testen des Plasmapools bestimmbar ist, ist es erwünscht, jede
einzelne Verunreinigung durch Identifizieren der verunreinigten
einzelnen Probe heraus zu suchen. Die Nukleinsäureamplifikationstests, die
dafür verwendet
werden, sind in der Tat äußerst empfindlich,
aber sehr kostspielig. Daher ist ihre Verwendung bei bekannten humanpathogenen
Viren gerechtfertigt, während
dieser Aufwand für
andere Mikroorganismen, von denen entweder keine humanpathogene
Wirkung bekannt ist oder beschrieben ist oder für die nur eine sehr hohe pathogene
Dosis infektiös
ist, nicht erforderlich wäre.
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Insbesondere
beschreiben die WO 96/35437 und die
US 5 591 573-A Testsysteme für Plasmapools unter
Verwendung von Nukleinsäureamplifikationsverfahren
und/oder Antikörper-Untersuchungen.
Die
US 5 591 573 offenbart
ein Verfahren zum Testen von Plasmapools. Mit diesem Verfahren wird
ein erster Pool hergestellt und mit Hilfe von PCR getestet. Wenn
dieser PCR-Test positiv ist, wird ein zweiter kleinerer Subpool hergestellt
und wieder mit Hilfe von PCR gestestet. Dieses Verfahren wird wiederholt,
bis die verunreinigte einzelne Spende identifiziert ist. Das Antikörpertesten
oder Einhalten von bestimmten Standartgrenzwerten, offenbart als
Teil des Screeningverfahrens, ist auch gemäß der WO 96/35437 vorgeschlagen
worden.
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Die
beschriebenen Nukleinsäureamplifikationsverfahren
haben jedoch die Tatsache gemeinsam, dass man immer versucht, das
Amplifikationsverfahren einzusetzen, das die größte Empfindlichkeit ermöglicht.
Jedoch sind diese Hochempfindlichkeits-PCR-Tests bekanntermaßen äußerst kostspielig
besonders bei Serienuntersuchungen von Pools von einzelnen biologischen
Proben. PCR-Tests mit geringerer Empfindlichkeit, die weit kostengünstiger
wären,
werden jedoch bei solchen Untersuchungen im Allgemeinen vermieden,
da das Risiko von Verunreinigungen, die unter der (unteren) Nachweisgrenze
liegen, gleichzeitig hoch wäre.
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In
gleicher Weise kommen sogar bei Überständen von
rekombinanten Zellkulturen Verunreinigungen durch Mikroorganismen
oder durch Nukleinsäurematerial
von Wirtszellen weiterhin vor. Solche Verunreinigungen sollten natürlich nicht
vorhanden sein oder sollten nur bis zu einem bestimmten Maximalwert
(Grenzwert) in pharmazeutischen Präparaten, die aus den Überständen gereinigt
werden müssen
vorhanden sein.
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Die
Aufgabe dieser Erfindung besteht somit darin, ein Verfahren zur
Herstellung eines Pools von biologischen Proben unter Verwendung
von Nukleinsäureamplifikationsverfahren
bereitzustellen, das im Hinblick auf die Belastung mit Mikroorganismen
qualitätsgesichert
ist, speziell auf die Belastung mit Viren, ein Verfahren, das auf
der einen Seite eine zuverlässige
Identifizierung von verunreinigten einzelnen Proben, insbesondere
stark verunreinigten einzelnen Proben sowie das Einhalten von bestimmten
Grenzwerten für
solche Verunreinigungen in dem Pool ermöglicht, aber auf der anderen
Seite eine Kostensenkung und ein Verfahren liefert, das einfacher
ist für
die Pooluntersuchungsverfahren, die aus dem Stand der Technik bekannt
sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß von einem
Verfahren zur Herstellung eines Pools von biologischen Proben, das
qualitätsgesichert
ist, im Hinblick auf die Belastung mit Mikroorganismen unter Verwendung eines
Nukleinsäureamplifikationsverfahrens
gelöst,
das durch die folgenden Schritte gekennzeichnet ist:
– das Entnehmen
von Aliquots aus den biologischen Proben,
– das Kombinieren der Aliquots
in einem Screening-Pool,
– das
Testen des Screening-Pools auf das Vorhandensein oder den Gehalt
von Genomäquivalenten
von Mikroorganismen mit Hilfe eines ersten Nukleinsäureamplifikationsverfahrens,
welches eine bestimmte Nachweisgrenze DL-1 im Hinblick auf die zu
testenden Mikroorganismen aufweist,
– das Teilen des Screening-Pools
in Screening-Subpools durch das Rekombinieren der Aliquots, die
genommen wurden, in kleineren Pools, wenn ein Grenzwert, welcher
zwischen DL-1 und 105 Genomäquivalenten/mL festgesetzt
ist beim Testen des Screening-Pools überschritten wird,
– das nochmalige
Testen des Screening-Subpools auf das Vorhandensein oder den Gehalt
von Genomäquivalenten
der Mikroorganismen, welche zu testen sind, mittels eines weiteren
Nukleinsäureamplifikationsverfahrens,
welches eine bestimmte ausgewählte
Nachweisgrenze DL-2 für
die zu testenden Mikroorganismen aufweist, wobei DL-1 < DL-2,
– das Identifizieren
und das Verwerfen derjenigen Proben, welche DL-2 überschreiten
und
– das
Kombinieren der nicht verworfenen Proben in einem qualitätsgesicherten
Pool.
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Durch
das zur Verfügung
stellen von mindestens zwei Nukleinsäureamplifikationsverfahren,
die sich im Hinblick auf ihre Empfindlichkeit unterscheiden, kann
erfindungsgemäß ein effizientes
(auf Grund der hohen Empfindlichkeit der Pooluntersuchung) und dennoch
kostengünstiges
Verfahren zur Verfügung
gestellt werden. Da das Testen des Subpools bis zur einzelnen Probe
hin durch ein weniger empfindliches Nukleinsäureamplifikationsverfahren
ohne vorherige weitere Extraktion der Nukleinsäure durchgeführt wird
(was deswegen entscheidend kostengünstiger und weniger teuer ist).
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird auf diese Weise in einem ersten Schritt der Screening-Pool
auf Nukleinsäureverunreinigung
mit einem sehr empfindlichen und quantitativen Verfahren getestet. Die
sehr kostspielige Bestimmung der einzelnen verunreinigten Probe
oder Spende, die eine sehr viel höhere Anzahl an zusätzlichen
Tests mit einschließt,
wird mit einem weniger empfindlichen Nukleinsäureamplifikationsverfahren
bestimmt. Indem so verfahren wird, wird kein Risiko eingegangen,
dass eine relevante Verunreinigung übersehen werden könnte, da
das Testen des Screening-Pools mit einem Verfahren erfolgt, das
so empfindlich wie möglich
ist. Aber auf der anderen Seite werden die Kosten und der Zeitaufwand
des Eliminationsverfahrens für
die verunreinigten einzelnen Proben oder Chargen entscheidend gesenkt.
In diesen Fällen, in
denen die Bestimmung von solchen verunreinigten einzelnen Spenden
bis jetzt aus diesen Gründen
noch nicht durchgeführt
worden ist, bietet das Verfahren in Übereinstimmung mit der Erfindung
zum ersten Mal die Möglichkeit,
das wertvolle Rohmaterial, das die einzelnen Spenden darstellen,
mit geringen Kosten zu verwenden und diese Proben davor zu bewahren
verworfen zu werden.
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Die
Empfindlichkeit des Nukleinsäureamplifikationsverfahrens
wird erfindungsgemäß als die
Menge an Genomäquivalenten
festgesetzt, die mit dem relevanten Nukleinsäureamplifikationsverfahren
gerade noch nachweisbar ist. Verfahren dieser Art mit genau ermittelten
Grenzwerten zur Verfügung
zur stellen ist für
den Fachmann leicht möglich
und ist ein Teil seines üblichen
Wissens.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist vor allen für
Qualitätssicherung
von Pools in Bezug auf die Belastung mit Mikroorganismen geeignet,
die eine geringe Pathogenität
oder Toxizität
besitzen oder von denen angenommen werden kann, dass eine Belastung,
die unter dem ermittelten Grenzwert liegt, in jedem Fall im Zuge
des nachfolgenden Reinigungsverfahrens bis zur Herstellung des pharmazeutischen
Präparates
beseitigt wird oder dass die Menge der Verunreinigung, die diesem
Grenzwert entspricht in einem pharmazeutischen Präparat von
dieser Art harmlos und ohne Nebenwirkungen ist. Ein besonderes Beispiel
dafür sind
die Verunreinigungen mit Parvoviren, insbesondere Parvo B19.
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Parvovirus
B19 ist ein Einzelstrang DNA-Virus mit einem Durchmesser von 32
nm, der keine Lipidmembran besitzt und daher relativ resistent gegenüber Virusinaktivierungsverfahren
ist. Daher liefern die meisten Inaktivierungsverfahren, z.B. physikalische
Verfahren wie Pasteurisierung (60 °C über 12 h hinweg) oder chemischen
Behandlungen wie organische Lösungsmittel
(TNBP und/oder Detergenzien) keine zufrieden stellenden Ergebnisse.
Nur trockene Wärmebehandlung
scheint wirkungsvoll gewesen zu sein.
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Der
Parvovirus B19 ist der Erreger des harmlosen infektiösen Erythems
(Erythema infectiosum), mit gelegentlich beobachteten Arthralgien
und Arthritis. Intrauterine Infektionen sind gefürchtet, da sie oft mit dem Tod
des Föten
enden. Der begrenzte Kreis der B19-bedrohten Patienten schließt solche
mit chronischer hämolytischer
Anämie,
Patienten im Anschluss an Knochenmarktransplantationen, Patienten
mit angeborener/erworbener Immunschwäche sowie schwangere Frauen
ein (Sibrowski et al., Beitr. Infusionsther. Basel, Karger, 1990,
26, 22 – 26).
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Die
Seroprävalenz
in Industrieländern
beträgt
2 – 10
% bei Kindern unter 5 Jahren und 40 – 60 % bei Erwachsenen über 20 Jahren
und 85 % bei Erwachsenen über
70 Jahren. Diese hohe Seroprävalenz
führt somit
zu einer großen
Anzahl an positiven Ergebnissen in Plasmapool-Untersuchungen und
führt somit
zum Bedarf an einer großen
Anzahl zusätzlicher
Tests um die stark verunreinigten einzelnen Proben zu bestimmen.
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Das
EP-A-0 922 771 beschreibt ein Verfahren zum Nachweisen von hohen
Viruskonzentrationen im Blutplasma, bei dem die Empfindlichkeit
der PCR durch die Verwendung von suboptimalen Bedingungen bei der
Extraktion, Amplifikation oder Detektion gesenkt wird, so dass die
Parvovirus-DNA nur gerade noch in Proben nachgewiesen werden kann,
deren DNA-Gehalt höher
als 106 – 107 Genomäquivalente/mL
ist. Dieses Verfahren weist jedoch den Nachteil auf, dass es nicht
zum Testen von Pools geeignet ist.
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Dennoch
können
alle vorkommenden Mikroorganismen, wie z.B. Bakterien oder Viren
erfindungsgemäß da analysiert
werden, wo vor allem Qualitätssicherung
in Hinsicht auf Viren von besonderer Priorität beim Testen von Blut- und
Plasmaspenden ist.
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Vorzugsweise
werden Hepatitisviren, insbesondere HAV, HBV, HCV, HDV, HEV und
HGV, Retroviren, insbesondere HIV-1 und HIV-2 und Parvoviren, insbesondere
Parvo B19 werden mit dem erfindungsgemäßen Verfahren getestet oder
die Qualität
von Plasmapools wird im Bezug auf diese Art von Viren gesichert.
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Durch
das Testen von verschiedenen Chargen einer rekombinanten Produktion
von Proteinen wird die Einhaltung von bestimmten (vorgeschriebenen)
Grenzwerten der Verunreinigungen mit Wirtszell-Nukleinsäuren (hier
werden eukaryotische oder prokaryotische Zellen oder DNA oder RNA
als Mikroorganismen nachgewiesen) oder Verunreinigung mit bestimmten
bakteriellen oder viralen Verunreinigungen getestet.
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Eine
besonders bevorzugte Variante des Verfahrens in Übereinstimmung mit der Erfindung
besteht aus dem Festsetzen des Grenzwertes durch Testen des Screening-Pools
zwischen der Nachweisgrenze des ersten Nukleinsäureamplifikationsverfahrens
DL-1 und 105 Genomäquivalente/mL, wobei sich insbesondere ein
Wert um 104 Genomäquivalente/mL als besonders
wirkungsvoll für
z.B. Parvo B19 erwiesen hat. Vorzugsweise kann die relevante Grenze
auch mit der relevanten Nachweisgrenze übereinstimmen.
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Die
Nachweisgrenze für
das ersten Nukleinsäureamplifikationsverfahren
DL-1 liegt vorzugsweise im Bereich von 102 – 104 Genomäquivalente/mL
(sie kann jedoch bis zu 10 – 50
GE/mL oder in Ausnahmefällen sogar
niedriger sein), wohingegen die Nachweisgrenze DL-2 üblicherweise
bei 104 – 107 Genomäquivalente/mL
gewählt
wird. DL-1 und DL-2 unterscheiden sich vorzugsweise um mindestens
eine Zehnerpotenz aber ein Unterschied von ungefähr zwei Zehnerpotenzen hat
sich erfindungsgemäß als besonders
wirkungsvoll erwiesen, da auf diese Art und Weise die verunreinigten
einzelnen Spenden immer noch zuverlässig identifiziert werden können (dies
ist erfindungsgemäß notwendig)
und auf der anderen Seite können
die Kosten und der Aufwand für
den Screening-Prozess verglichen mit den bekannten Verfahren beträchtlich
gesenkt werden.
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Die
Amplifikation von Nukleinsäuren
kann erfindungsgemäß durch
eine Reihe von Amplifikationprozessen, die in der Literatur beschrieben
sind erfolgen; das PCR-Verfahren
hat sich hier als besonders wirkungsvoll erwiesen und es wird auch
wegen seiner weit verbreiteten Verwendung und seiner industriellen
Verfügbarkeit
sowie seiner Kosten bevorzugt. Das Amplifikationsverfahren wurde
zuerst 1983 von Mullis et al. beschrieben (US 4.683.195 und US 4.683.202).
Virale Genomsequenzen können
auch durch „verschachtelte PCR" amplifiziert werden
(Methods Enzymol. 155 (1987), 335 – 350). Für die Amplifikation und die
Detektion von RNA muss die RNA zuerst in DNA transkribiert werden.
Dieses Verfahren wird durch Verwenden der reversen Transkriptase
durchgeführt
und wird RT-PCR genannt (Cell 50 (1987), 831 – 840).
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Die
Analyse der Amplifikationsprodukte kann durch die Verwendung von
gekennzeichneten Nukleotid- oder Oligonukleotidprimern in einem
Elongationsprozess und nachfolgender Hybridisierung oder gelelektrophoretischer
Auftrennung der Produkte erfolgen.
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Die
Detektion von amplifizierten DNA-Fragmenten kann z.B. mit Hilfe
von einer Probe, die zwei Fluoreszenzfarbstoffe trägt erfolgen.
Dieses Verfahren wird z.B. von Livak et al. beschrieben (PCR Method
and Appl. 1995; 4: 357 – 362).
Die besondere Eigenschaft dieser Probe liegt in der Tatsache, dass
die Fluoreszenz des Farbstoffs (FAM), der an das 5'-Ende der Probe angeheftet
ist, des Reporters, durch die Anwesenheit des zweiten Fluoreszenzfarbstoffs
(TAMRA), des Quenchers, der am 3'-Ende
des Primers angeordnet ist, vermindert wird.
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Während der
Amplifikation wird nun der neue DNA-Strang unter der Wirkung einer
thermostabilen DNA-Polymerase, vorzugsweise der Taq-Polymerase synthetisiert.
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Bei
diesem Verfahren löst
die DNA-Polymerase die Probe nicht nur vom einzelnen Strang ab,
sondern sie baut sie vielmehr mit Hilfe ihrer endonukleolytischen
Aktivität
ab und setzt somit die zwei Fluoreszenzfarbstoffe frei. Die Fluoreszenz
des Reporter-Farbstoffs
wird nicht länger
durch den Quencher-Farbstoff unterdrückt und steigt an. Dieser Fluoreszenzanstieg
wird im Verlauf der PCR kontinuierlich in einem ABI Prisma 7700
aufgezeichnet. Der Schwellenwert, von dem ausgehend ein Anstieg
der Fluoreszenz als ein positives Signal gewertet wird, wird im
Vergleich mit mehreren Negativkontrollen gemessen.
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Die
Quantifizierung der Belastung mit dem Mikroorganismus, z.B. Parvo
B19 in einer unbekannten Probe erfolgt über eine externe Kalibrationskurve.
Ein kloniertes Stück
der Parvo B19-DNA in einem Trägerplasmid,
das die zu amplifizierende Sequenz einschließt wird zusätzlich in linearisierter Form
in Konzentrationen von 106 Kopien/Reaktion
bis zu 10 Kopien/Reaktion koamplifiziert. Durch Ermitteln eines
Schwellenwertes (entspricht einem PCR-Zyklus, in dem das Fluoreszenzsignal
des Reporterfarbstoffs zuerst die Grundlinie übersteigt) wird eine Kalibrationslinie
in dem Programm ermittelt, mit dem der Gehalt an Parvo B19-DNA einer unbekannten
Probe über
ihrem Schwellenwert quantifiziert wird.
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Wechselnde
Verfahren für
PCR umfassen die Ligasekettenreaktion (LCR), in Übereinstimmung mit
EP 0 320 308 A und
EP 0 336 731 A und
Nukleinsäuresequenz
basierende Amplifikation (NASBA), selbst-erhaltende Sequenzreplikation
(SSR), in Übereinstimmung
mit
EP 0 310 229 oder
das transkriptionsbasierende Amplifikationssystem (TAS) in Übereinstimmung
mit
EP 0 373 960 A .
Eine Anzahl von Enzymen, die gleichzeitig oder schrittweise in der
Amplifikation eingesetzt werden können, wie z.B. eine DNA-Polymerase
oder eine RNA-Polymerase werden in diesen Verfahren eingesetzt.
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Erfindungsgemäß können vorzugsweise
interne Standards, mit denen das grundsätzliche Funktionieren der Amplifikation
gewährleistet
werden kann zu der Nukleinsäureamplifikation
zugegeben werden. In Routinetests kann die Interpretation der Ergebnisse,
die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
erhalten wurden üblicherweise
wie nachstehend nachverfolgt werden:
a) Keine Detektion des
internen Standards (d.h. keine sichtbaren Banden): die Bestimmung
hat nicht funktioniert, z.B. als ein Ergebnis der Amplifikationsreaktion
(z.B. der PCR); auf diese Art und Weise können falsch negative Ergebnisse
ausgeschlossen werden.
b) Nur der interne Standard ist detektierbar
(z.B. nur die Standardbande ist sichtbar): die Bestimmung, einschließlich der
Amplifikationsreaktion (z.B. der PCR) hat funktioniert, die Probe
ist negativ;
c) Standard und Proben-Nukleinsäure sind
nachweisbar (z.B. beide Banden sind sichtbar): positive Probe.
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Die
biologischen Proben, die Vorrang zum erfindungsgemäßen Testen
besitzen werden aus der Gruppe von einzelnen Blutspenden, Plasma,
Serum oder Zellkulturchargen ausgewählt. Die erwarteten Verunreinigungen
treten insbesondere bei diesen biologischen Proben auf und diese
werden auch mit Vorrang in der industriellen Herstellung von Arzneimitteln
aus biogenen Quellen verwendet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann in einer automatisierten Version unter Einsatz von Roboterkontrolle
mit konventionellen Plattformen, die besonders geeignet dafür sind durchgeführt werden.
Der Fachmann kennt viele verschiedene Möglichkeiten zum Herstellen
solchen Screening-Pools. Z.B. Mortimer (Vox Sang. 1997, 73: 93 – 96) beschreibt
zweidimensionale (2D), dreidimensionale (3D) und sogar vierdimensionale (4D)
Pools. Um z.B. einen 3D-Pool, der eben aus 512 (8×8×8) einzelnen
Proben hergestellt wurde, aufzulösen, muss
man z.B. 24 Subpools verwenden, um in der Lage zu sein, eine verunreinigte
Probe eindeutig zu identifizieren.
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Erfindungsgemäß wird das
zweite Nukleinsäureamplifikationsverfahren
vorzugsweise direkt von dem Subpool nach der ersten Nukleinsäureamplifikation
aus durchgeführt.
Das bedeutet, dass keine zusätzliche Extraktion
der Nukleinsäure
erfolgt, sondern eher, dass es direkt im Subpool bestimmt wird.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt betrifft diese Offenbarung auch einen qualitätsgesicherten
Pool biologischer Proben, der durch das erfindungsgemäße Verfahren
erhalten werden kann, so wie ein pharmazeutisches Präparat, das
auf der Basis einer qualitätsgesicherten
Zubereitung hergestellt wird oder hergestellt werden kann. Diese
pharmazeutischen Zubereitungen enthalten vorzugsweise mindestens
eine Komponente, die aus der Gruppe von Proteinen, insbesondere
Plasmaproteinen sowie rekombinant hergestellten Proteinen und Enzymen
ausgewählt
ist.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand des folgenden Beispiels noch ausführlicher
erläutert.
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Beispiel
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Poolen
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Aliquots
von 512 Plasmaspenden werden mit Hilfe von einem dreidimensionalen
Schema zu einem Screening-Pool und 24 Subpools gepoolt.
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Extraktion
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Die
Nukleinsäureextraktion
aus einem Screening-Pool wird mit Hilfe eines modifizierten Protokolls
des QIAmp viral Kits von QIAGEN durchgeführt. Dafür wird 1 mL des Screening-Pools
einer Ultrazentrifugation unterworfen, der Überstand wird auf 140 μL reduziert.
Nach der Zugabe von 560 μL
ABL-Lysepuffer in Übereinstimmung
mit dem QIAGEN-Kit wird die Mischung 10 Minuten lang bei 56 °C in einem
Thermoschüttler
inkubiert. Das Lysat wird auf eine Silikasäule appliziert und indem es
bei 8000 rpm zentrifugiert wird durch die Säule gedrückt. Nach Waschen mit jeweils
0,5 mL Waschpuffer AW1 und AW2 wird die an die Säule gebundene Nukleinsäure mit
50 μL H2O eluiert.
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Amplifikation
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Ein
kleines Fragment der Parvo B19-DNA wird durch Zugabe von 20 μL Extrakt
zu 30 μL
Mastermix amplifiziert.
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(Perkin
Elmer, TagMan PCR Core Reagent Kit mit 5 μL 10 × TagMan Puffer, 14 μL 25 mM MgCl2, 4 μL 2,5
mM dNTPs, 1,5 μL
10 μM PT1.f(5'GACAGTTATCTGACCACCCCCA3') (Seq. ID Nr. 1),
1,5 μL 10 μM PT1.r(5'GCTAACTTGCCCAGGCTTGT3') (Seq. ID Nr. 2),
1 μL 5 μM PT1.p(5'6-FAM-CCAGTAGCAGTCATGCAGAACCTAGAGGAGA-TAMRA3') (Seq. ID Nr. 3),
1 μL Tween
20 (1 %), 1,25 μL
Gelatine (2 %), 0,5 μL
AmpErase UNG (1 U/μL),
0,25 μL
AmpliTaq Gold (5 U/μL).
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Die
Amplifikation erfolgt unter den folgenden Bedingungen in einem ABI
Prisma 7700:
1. AmpErase UNG Reaktion 2 min, 50 °C
2.
Anfängliches
Denaturieren 10 min, 95 °C
3.
Zyklen von 15 sec bei 95 °C
und 1 min bei 58 °C.
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Die
PCR wird anhand der Fluoreszenzzunahme während der PCR ausgewertet.
Der Schwellenwert (d.h. der Zyklus bei dem das Signal über das
Grundrauschen ansteigt) dient zur Quantifizierung. Die Schwellenwerte
einer Standardserie eines linearisierten Plasmids mit einem klonierten
Fragment des Parvo B19-Genoms dient in diesem Fall als Grundlinie
zum Messen der Parvo B19-Konzentration im Extrakt des Screening-Pools.
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Wenn
die Anzahl der Genomäquivalente,
die in der Probe gemessen wird unter dem Grenzwert von 104 GE/mL im Screening-Pool liegt, werden die
Proben dieses Pools zur Verwendung freigegeben. Auf der anderen
Seite wird der Screening-Pool, wenn ein Wert über dem Grenzwert erreicht
wird, aufgelöst.
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Auflösung
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Die
24 Subpools eines Screening-Pools werden 1:200 in H2O
(destilliert) in mehreren Schritten mit Hilfe eines Roboters verdünnt und
ohne Extraktion in der TagMan PCR eingesetzt.
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Amplifikation
der Auflösung
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Ein
kleines Fragment der Parvo B19-DNA wird durch Zugabe von 20 μL Subpool-Verdünnung (entspricht
0,1 μL des
Subpools) zu 30 μL
Mastermix amplifiziert. (Perkin Elmer, TagMan Gold Kit mit 5 μL 10 × TagMan
Puffer, 14 μL
25 mM MgCl2, 4 μL 2,5 mM ·dNTPs, 1,5 μL 10 mM PT1.f(5'GACAGTTATCTGACCACCCCCA3'), 1,5 μL 10 μM PT1.r(5'GCTAACTTGCCCAGGCTTGT3'), 1 μL 5 μM PT1.p(5'6-FAM-CCAGTAGCAGTCATGCAGAACCTAGAGGAGA-TAMRA3'), 1 μL Tween 20
(1 %), 1,25 μL Gelatine
(2 %), 0,5 μL
AmpErase UNG (1 U/μL),
0,25 μL
AmpliTaq Gold (5 U/μL).
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Die
Amplifikation erfolgt unter den folgenden Bedingungen in einem ABI
Prisma 7700:
1. AmpErase UNG Reaktion 2 min, 50 °C
2.
Anfängliches
Denaturieren 10 min, 95 °C
3.
Zyklen von 15 sec bei 95 °C
und 1 min bei 58 °C.
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Auswertung
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Die
PCR wird an Hand der Zunahme der Fluoreszenz während der PCR ausgewertet.
Durch Bestimmen des Schwellenwerts (d.h. der Zyklus, bei dem das
Signal über
das Grundrauschen ansteigt) im Vergleich mit den Werten einer bekannten
Standartserie, die zur gleichen Zeit amplifiziert wurde, wird die
Anzahl der Genomäquivalente
im Extrakt der Screening-Probe bestimmt.
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Da
nur Proben mit einem Gehalt von mindestens 104 GE/mL
ein Signal bewirken können,
wenn die Menge 0,1 μL
Material beträgt,
werden alle einzelnen Spenden, die als positiv erkannt werden in
der Auflösung verworfen
und die übrig
bleibenden werden zur Verwendung freigegeben.
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