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DE60007092T2 - Orthopädisches system mit ablösbaren knochenankern - Google Patents

Orthopädisches system mit ablösbaren knochenankern Download PDF

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DE60007092T2
DE60007092T2 DE60007092T DE60007092T DE60007092T2 DE 60007092 T2 DE60007092 T2 DE 60007092T2 DE 60007092 T DE60007092 T DE 60007092T DE 60007092 T DE60007092 T DE 60007092T DE 60007092 T2 DE60007092 T2 DE 60007092T2
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DE
Germany
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bone
orthopedic
fastening
proximal
orthopedic system
Prior art date
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DE60007092T
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DE60007092D1 (de
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M. Timothy SELLERS
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Synthes GmbH
Original Assignee
Synthes AG Chur
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Publication date
Application filed by Synthes AG Chur filed Critical Synthes AG Chur
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Publication of DE60007092T2 publication Critical patent/DE60007092T2/de
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Description

  • Bei der hier beschriebenen Erfindung handelt es sich um ein orthopädisches System, insbesondere um die Verbesserung eines orthopädischen Systems.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Reihe orthopädischer Geräte und Hilfsmittel bekannt, die unter anderem der Fixierung von Knochen, der Repositionierung und der Distraktion dienen. Fixateure dienen der Stabilisierung von Knochenbruchstücken und erleichtern die Heilung der Knochen in der Knochenreparaturstelle. Der Begriff „Knochenreparaturstelle" wird im folgenden verwendet, um beliebige Knochenbereiche zu bezeichnen, die von mehr oder weniger gesunden Knochen begrenzt werden, an denen orthopädische Geräte gesichert werden können, wie z.B. Osteotomien und Frakturen. Hilfsmittel zur Reposition und Distraktion, gewöhnlich als Repositioniervorrichtungen und Distraktoren bezeichnet, dienen dazu, allmählich die relative Orientierung und die Abstände von Knochenbruchstücken an gegenüber liegenden Stellen von Knochenreparaturstellen wieder herzustellen.
  • Fixateure bestehen meist aus transkutanen Stiften oder Schrauben, die zu beiden Seiten der Knochenreparaturstelle im Knochen gesichert werden. An den Stiften befindet sich ein externer einstellbarer Fixierungsmechanismus, mit dessen Hilfe die Position der Stifte zueinander eingestellt werden kann, sodass es möglich ist, die Knochenbereiche entlang der Knochenreparaturstellen auszurichten. Sobald die Ausrichtung richtig ist, wird der Fixierungsmechanismus arretiert, damit die Ausrichtung unverändert bleibt. Nachdem die Knochenreparaturstelle verheilt ist, wird der Fixateur vom Patienten abgenommen.
  • Repositioniervorrichtungen und Distraktoren haben meist eine ähnliche Struktur wie Fixateure, allerdings haben sie zusätzlich einen Mechanismus, der es ermöglicht, den Abstand zwischen den Teilen auf den gegenüber liegenden Seiten der Knochenreparaturstelle schrittweise zu vergrößern. Für Distraktionsosteogenese werden meist Distraktoren verwendet. Dieses Verfahren wurde von dem russischen Arzt Gavriel Ilizarov zur Perfektion entwickelt. Zu einer derartiger Prozedur gehört bestenfalls eine Osteotomie, bei der der betroffene Knochen vollständig in zwei Teile separiert wird oder zumindest eine Inzision im kortikalen Knochen. Danach ist es möglich, die Knochensegmente beiderseits der Osteotomie oder Knochenmark oder Knochenspongiosa zu expandieren. Diese allmähliche Trennung ermöglicht die Bildung von neuem Knochenmaterial im durch Osteotomie erzeugten Hohlraum. Der Distraktionsphase folgt eine Konsolidierungsphase, in der der Distraktor unverändert bleibt, damit der Knochen an Stärke gewinnen kann. Im Anschluss an die Konsolidierungsphase wird der Distraktor entfernt.
  • Die ersten Fixateure und Distraktoren, die mit Knochenstiften und Schrauben am Knochen befestigt wurden, waren bekanntlich mit Problemen behaftet. Zum Beispiel wurden häufig mehrere, in seltenen Fällen aber mindestens zwei Stifte benötigt, um ein einziges Gerät zu befestigen. Für jeden Stift ist eine transkutane Inzision erforderlich, wodurch das Infektionsrisiko für den Patienten erhöht wird. Weiterhin ist eine Klemme oder eine Verbindung erforderlich, um den Fixierungs- bzw. Distraktionsmechanismus an den Stiften zu befestigen, wobei Konstruktion und Funktion dieser Verbindungen zusätzlich dadurch erschwert werden, dass eine exakte Ausrichtung bei der Insertion in den Knochen notwendig, aber nicht einfach durchzuführen ist. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass die Stifte mehr oder weniger senkrecht aus der Insertionsstelle herausragen, sodass das Gerät insgesamt recht weit vom Körper des Patienten entfernt ist und damit auch ein ästhetisches Problem für den Patienten darstellt. Es besteht eine erhöhte Gefahr, dass sich der Patient stößt oder mit dem Gerät hängen bleibt. Würde sich das Gerät insgesamt näher am Körper befinden, wäre das Problem geringer. Schließlich darf auch nicht vergessen werden, dass prospektive Träger, vor allem Kinder, ein derartiges Gerät möglicherweise aus ästhetischen Gründen ablehnen würden.
  • Dementsprechend wurden in neuerer Zeit Geräte entwickelt, bei denen keine Transkutanstifte für die Befestigung am Knochen verwendet werden, sondern die mit flacheren Befestigungen arbeiten, wie zum Beispiel Platten mit Verschraubungen, die ebenso wie der restliche Teil des Geräts flach sind. Dieser verbesserte Stand der Technik wird zum Beispiel durch das „Robinson-Patent" (U.S. Patent No. 5,364,396 von Robinson et al.) repräsentiert, das einen implantierbaren Knochendistraktor beschreibt, zu dem flache Blöcke gehören, die an durch Osteotomie getrennten Knochenteilen befestigt werden. Mit Ausnahme des Einstellmechanismus kann das gesamte Gerät subkutan implantiert werden. Dieser ist mit dem implantierten Distraktor verbunden und ermöglicht die Einstellung der Distraktionsdistanz von außen.
  • Dennoch haben die modernen flachen Fixations-/Distraktions-Systeme, wie sie von Robinson et al. patentiert wurden, immer noch den Nachteil, dass ihre Anwendung mit zwei erheblichen chirurgischen Eingriffen verbunden ist, nämlich Implantation und Entfernen nach Beenden der Behandlung.
  • Ein Gerät für die subkutane Fixierung ist vom Patent US 5,569,248 MATHEWS her bekannt. Es verankert die Knochen mit Knochenschrauben. Die Knochenschrauben gehören zu einem distalen Teil mit Gewinde und koaxial zu einem proximalen Teil mit Gewinde. Das distale Teil wird in einen Knochen eingeschraubt, zum Beispiel einen Pedunkulus, während das proximale Teil dazu dient, mit einer Mutter, die mit dem proximalen Teil mit Gewinde verschraubt werden, eine Knochenplatte an den Knochenschrauben zu befestigen.
  • DE-U-29716635 beschreibt ein orthopädisches System, das aus zwei Knochenverankerungen besteht, die fest mit einem Distraktor verbunden sind.
  • Daher besteht die Notwendigkeit, eine flache Repositions/Distraktionsvorrichtung anzuwenden, bei dem kein zweiter chirurgischer Eingriff erforderlich ist, nachdem die Distraktion/Repositionierung beendet ist. In der Tat besteht bei orthopädischen Systemen grundsätzlich die Notwendigkeit, die Systeme so zu gestalten, dass nach Ende der beabsichtigten chirurgischen Prozedur kein weiterer Eingriff zu deren Entfernung vonnöten ist.
  • Die hier beschriebene Erfindung löst das Problem mit Hilfe eines orthopädischen Systems nach Anspruch 1.
  • Diese besteht darin, dass das orthopädische System wie Knochenfixateur, Repositionervorrichtung oder Distraktor mit reversiblen Knochenverankerungen befestigt wird, die es ermöglichen, nach Ende der für die chirurgische Wirkung erforderlichen Zeit das orthopädische System ohne direkten Kontakt und ohne Eingriff in den Körper des Patienten von den subkutanen Knochenverankerungen zu lösen, sodass nur die subkutanen Knochenverankerungen im Patienten verbleiben.
  • Das hier beschriebene orthopädische System enthält mindestens zwei Knochenverankerungen, von denen jede eine Verbindung zum Befestigungsmechanismus und eine Oberfläche, die für den Kontakt mit dem Knochen vorgesehen ist, hat. Jede Knochenverankerung hat einen eigenen Befestigungsmechanismus, der aus einem Teil besteht, der für die Befestigung des Systems vorgesehen ist (z.B. eine Repositioniervorrichtung) und einem Teil zur Befestigung der Knochenverankerung. Dies ermöglicht eine reversible mechanische Verbindung an dem Befestigungsteil der jeweiligen Verankerung. Ein orthopädisches System, wie z.B. eine Repositioniervorrichtung, wird am entsprechenden Befestigungsteil des Befestigungsmechanismus befestigt, sodass die gewünschte Prozedur durchgeführt werden kann. Nachdem diese Prozedur, bei dem das hier beschriebene System Anwendung findet, beendet ist, können die Befestigungen zu den Knochenverankerungen gelöst werden, und das System kann problemlos aus dem Patienten entfernt werden, wobei die Knochenverankerungen im Patienten verbleiben können.
  • Die Knochenverankerungen sind Platten, die insgesamt oder zu einem beliebig hohen Anteil aus biokompatiblem Material, z.B. einem biologisch resorbierbaren Material, bestehen können. Die Knochenplatten haben ein Loch oder mehrere Löcher für Knochenschrauben, wobei auch diese aus biokompatiblem Material bestehen können, das dann aber gegen die Resorption im Patienten mindestens so widerstandsfähig sein muss wie das Material, das für die Knochenplatten verwendet wurde.
  • Die lösbare Verbindung zwischen wenigstens einer Knochenverankerung und dem Befestigungsmechanismus kann gegebenenfalls einen Sperrmechanismus verwenden. Vorzugsweise wird das Lösen des Sperrmechanismus unterbunden, wenn die Vorrichtung vollständig mit dessen Befestigungsteil verbunden ist. Dadurch wird unbeabsichtigtes Ablösen während der Verwendung vermieden. Das Lösen des Sperrmechanismus ist gestattet, wenn die Vorrichtung zumindest teilweise vom Befestigungsteil gelöst ist, sodass das System bei Bedarf zerlegt werden kann.
  • Eines der Befestigungsteile kann einen Verankerungsverbindungsteil mit Schuh enthalten. Wenn dies der Fall ist, hat die mit dem Befestigungsteil verbundene Knochenverankerung einen befestigungsverbindenden Teil mit Vertiefung. Schuh und Vertiefung sind so geformt, dass der Schuh in die Vertiefung hineingleiten kann.
  • Schuh und Vertiefung können gegebenenfalls eine im wesentlichen rechteckige Form haben, in welchem Fall die lösbare mechanische Verbindung zum Befestigungsteil ein Slip-Lock-Mechanismus ist. Alternativ sind Schuh und zugehörige Vertiefung in einer zueinander passenden Form spitz zulaufend. In diesem Fall ist die lösbare mechanische Befestigung mit dem Knochenanker ein Reibungsverschluss.
  • Das der vorgestellten Endung entsprechende orthopädische Distraktionssystem zur Distraktion von zwei durch Osteotomie getrennten Knochenteilen kann aus einer distalen Knochenplatte, einem distalen Befestigungsteil, einer proximalen Knochenplatte, einem proximalen Befestigungsteil und einem Distraktionsgerät bestehen. Die distale Knochenplatte ist zur subkutanen Implantation geeignet und kann am ersten Knochenteil befestigt werden. Sie enthält Bohrungen für Knochenschrauben, hat eine Oberfläche, die Kontakt mit dem Knochen hat und eine im wesentlichen rechteckige Aufnahmevertiefung.
  • Das zur distalen Knochenplatte gehörige distale Befestigungsteil hat einen Teil, der mit dem Gerät verbunden wird und einen Schuh. Nach Form und Größe passt der Schuh in die entsprechende Aufnahmevertiefung. Auf diese Weise wird das distale Befestigungsteil durch Slip-Lock mit der distalen Knochenplatte verbunden, wenn der Schuh in die erste Aufnahmevertiefung hineingleitet.
  • Auch die proximale Knochenplatte ist für die subkutane Implantation vorgesehen, und sie wird am zweiten Teil des Knochens befestigt. Sie enthält Bohrungen für Knochenschrauben, hat eine Oberfläche, die Kontakt mit dem Knochen hat und ebenfalls eine rechteckige Aufnahmevertiefung. Dazu gehören ein proximales Befestigungsteil und ein Teil zur Befestigung am Anker. Das Lösen dieses Sperrmechanismus wird verhindert, wenn das Distraktionssystem vollständig mit der Verbindung des proximalen Befestigungsteils verbunden ist, bei unvollständiger Verbindung hingegen kann der Sperrmechanismus gelöst werden.
  • Während der Verwendung ist das Distraktionssystem mit den Verbindungsteilen von beiden Befestigungsteilen verbunden. Bei dem neuartigen orthopädischen System, um das es sich bei der vorliegenden Erfindung handelt, ist es möglich, bei Bedarf beide Befestigungsteile von den zugehörigen Knochenschrauben zu lösen, wodurch es ermöglicht wird, Befestigungsteile und Distraktionssystem auf einfachste Weise vom Patienten zu lösen, ohne dass es erforderlich ist, die Knochenplatten ebenfalls zu entfernen.
  • Eigenschaften und Vorteile der vorgelegten Erfindung werden bei der folgenden detaillierten Darstellung besonders klar beschrieben, bei der identische Elemente identisch bezeichnet sind und bei der
  • 1 eine perspektivische Ansicht des vorgestellten orthopädischen Systems bei Verwendung im Unterkiefer wiedergibt. Es ist dargestellt, wie ein Distraktor an durch Osteotomie getrennten Stücken des Unterkiefers befestigt ist;
  • 2 eine Draufsicht des in 1 dargestellten Systems zeigt;
  • 3 einen Schnitt des in 1 dargestellten Systems längs der Ebene 3-3 in 2 zeigt;
  • 4A + 4B eine Draufsicht und einen seitlichen Aufriss der proximalen Grundplatte des in 1 dargestellten Systems zeigt;
  • 5A + 5B eine Draufsicht und einen seitlichen Aufriss der distalen Grundplatte des in 1 dargestellten Systems zeigt;
  • 6A + 6B einen seitlichen Aufriss und eine Ansicht von unten des proximalen Befestigungsteils des in 1 dargestellten Systems zeigt;
  • 7A + 7B einen seitlichen Aufriss und eine Ansicht von unten des distalen Befestigungsteils des in 1 dargestellten Systems zeigt;
  • 8A + 8B einen seitlichen Aufriss der distalen Grundplatte und eine Ansicht von unten des distalen Befestigungsteils bei einer anderen Anwendungsform des in 1 dargestellten Systems zeigt;
  • 9 eine perspektivische Ansicht der proximalen Grundplatte und des proximalen Befestigungsteils zeigt, wobei das Befestigungsteil zum Teil an der Platte befestigt ist; und
  • 10 eine perspektivische Ansicht der distalen Grundplatte und des distalen Befestigungsteils zeigt, wobei das Befestigungsteil zum Teil an der Platte befestigt ist.
  • Die hier beschriebene Erfindung – das orthopädischen System – wird hier für die lineare Distraktion eines Unterkiefers angewendet. Es geht aus der Beschreibung hervor, dass die Erfindung weder auf diesen Anwendungszweck noch auf die Durchführung von Distraktionen überhaupt beschränkt ist, sondern dass sie allgemein bei Systemen verwendbar ist, bei denen Systeme am Knochen befestigt werden.
  • Wie in den 13 dargestellt ist besteht das orthopädische System 10 grundsätzlich aus Distraktor 12, je einer proximalen und einer distalen Grundplatte bzw. Knochenplatte 14 und 16 sowie je einem proximalen und einem distalen Befestigungsteil 18 und 20. Das Distraktor 12 hat ein proximales bzw. Justierungsende 112 und ein distales Ende 24. Das orthopädische System 10 ist mit Knochenschrauben 8 an Unterkiefer 5 befestigt; diese werden durch die Bohrungen der Grundplatten geschraubt. Für die Anwendung wird das gesamte orthopädische System 10 subkutan implantiert. Ausgenommen ist das Justierungsende 22 von Distraktor 12, durch einen kleinen Einschnitt aus der Haut herausragt. Bei den in der vorliegenden Erfindung beschriebenen Elementen wird der Begriff „proximal" verwendet, um das Ende des Systems zu kennzeichnen, das durch die Haut nach außen ragt, wohingegen „distal" das entgegengesetzte Ende bezeichnet.
  • Die Details des orthopädischen Systems 10 sind in den 2 und 3 besonders gut zu erkennen: das Distraktor 12 besteht grundsätzlich aus einer Leitspindel 102, einer Außenmanschette 202 und einer Innenmanschette 302. Wie im folgenden detailliert beschrieben, ist Leitspindel 102 wie ein Zapfen in Außenmanschette 202 gelagert, sodass Leitspindel 102 zwar rotieren, aber keine axiale Rotation auf Außenmanschette 202 übertragen kann. Innenmanschette 302 hat ein Innengewinde, das mit dem Außengewinde 106 des von Leitspindel 102 interagiert. Daher wird im zusammengesetzten Distraktor 12 die Rotation von Leitspindel 102 in die lineare Bewegung von Innenmanschette 302 übersetzt, die sich wie eine Mutter auf einem Stift dreht und damit das gesamte Distraktor 12 wie ein Teleskop auseinanderzieht oder zusammenschiebt.
  • Leitspindel 102 hat einen distalen Schaft 104, der mit einem äußeren Schraubengewinde 106, einem Mittelteil mit vergrößertem Durchmesser 108 und einem proximalen Schaft 110 sowie einem proximalen bzw. Justierungsende 112 versehen ist. Justierungsende 22 kann am Werkzeugansatz 114 mit einem Inbusschraubendreher verstellt werden. Außenmanschette 202 hat innen eine zweiteilige Vertiefung. Der proximale Teil der Vertiefung 206 hat einen Innendurchmesser, der den proximalen Schaftteil 110 von Leitspindel 102 gleitend aufnehmen kann. Der distale Teil der Vertiefung 208 hat einen Innendurchmesser, der Innenmanschette 302 gleitend aufnehmen kann. Innenmanschette 302 hat ein Innengewinde, das zum Außengewinde 106 von Leitspindel 102 passt und eine Außenoberfläche 306, die bis auf die längliche Einkerbung 308 glatt ist. Einkerbung 308 erstreckt sich vom proximalen Ende 310 der Manschette bis zum distalen Ende 312.
  • Das proximale Befestigungsteil 18 ist am besten aus den 6A und 6B heraus zu verstehen. Es hat einen Teil, mit dem es mit dem System verbunden werden kann, mit einem Innengewinde 188, das zum Außengewinde am distalen Ende von Außenmanschette 202 passt. Ebenso hat es einen Teil zur Verankerung im Knochen, bestehend aus Schuh 182. Wie in 6B gezeigt, kann dieser Schuh rechteckig geformt oder spitz zulaufend sein, wobei dies von der Form abhängt, die für Vertiefung 142 in der proximalen Knochenplatte 14 gewählt wurde. Besagter Schuh 182 ist mit einem gefederten Arm 184 versehen, an dessen Ende sich Fortsatz 186 befindet. Die Aufgabe von gefedertem Arm und Fortsatz bei der Bildung eines Sperrmechanismus zum Verbinden von Befestigungsteil 18 mit Platte 14 wird im folgenden detailliert beschrieben. In 9 wird Befestigungsteil 18 in einem Zwischenstadium zwischen Befestigung und Loslösung an Platte 14 gezeigt.
  • Das distale Befestigungsteil 20 ist am besten aus den 7A und 7B heraus zu verstehen. Es hat einen Teil, mit dem es mit dem System verbunden werden kann, mit einer Bohrung 28, die zum distalen Ende von Außenmanschette 302 passt. Ebenso hat es einen Teil zur Verankerung im Knochen, bestehend aus Schuh 220. Dieser Schuh kann rechteckig geformt (s. 8B) oder spitz zulaufend sein (s. 7B) sein, wobei dies von der Form abhängt, die für Vertiefung 162 in der Knochenplatte 16 gewählt wurde. In 10 wird Befestigungsteil 20 in einem Zwischenstadium zwischen Befestigung und Loslösung an Platte 16 gezeigt.
  • Das proximale Justierungsende 112 von Leitspindel 102 gleitet in die proximale Vertiefung 206 der Außenmanschette 202, sodass Leitspindel 102 relativ zu Außenmanschette 202 frei rotiert. Ein Teil des proximalen Schafts 110 und Justierungsende 112 von Leitspindel 102 ragen aus dem proximalen Ende 204 der Manschette heraus. Am herausragenden Teil des proximalen Schafts ist durch Stift 118 ein Kragen 116 befestigt. Kragen 116 und der Mittelteil des Schafts mit vergrößertem Durchmesser 108 verhindern axiale Übertragung von Leitspindel 102 auf Außenmanschette 202. Auf diese Weise ist Leitspindel 102 wirksam wie ein Zapfen in Außenmanschette 202 gelagert.
  • Das Innengewinde von Manschette 302 interagiert mit Außengewinde 106 von Leitspindel 106, während gleichzeitig die glatte Auenoberfläche 306 der Innenmanschette an der glatten Innenoberfläche des proximalen Vertiefungsteils 208 von Außenmanschette 202 entlanggleitet. Auf diese Weise gleitet Innenmanschette 302 gleitend teleskopartig in Außenmanschette 202.
  • Guidestift 210 kann in ein Loch gedrückt werden, das sich durch den dickeren Teil von Außenmanschette 202 erstreckt. Das Ende des Guidestifts, das sich nach innen erstreckt, ragt genügend über die Innenoberfläche der Außenmanschette heraus, um mit der länglichen Einkerbung 308 zusammenzuwirken, die sich auf der Außenoberfläche von Innenmanschette 302 befindet. Auf diese Weise wird erreicht, dass durch das Zusammenwirken der länglichen Einkerbung und dem Guidestift 210 eine Keilnut entsteht, die die relative Rotation der Manschetten um die Längsachse X-X des System verhindert.
  • Die Grundplatten 14 und 16 dienen der Verankerung im Knochen. Sie können aus beliebigem biokompatiblem Material bestehen, sei es Metall, Kunststoff oder ein Verbundstoff. Vorzugsweise bestehen die Grundplatten aus einer Titanlegierung. Alternativ – wie weiter unten dargestellt – können die Grundplatten aber auch aus einem biologisch resorbierbaren Material bestehen. Die Wahl des Materials ist eine Routineangelegenheit, die ausschließlich auf der Anwendung beruht, für die das System vorgesehen ist.
  • Wie in 1 dargestellt, sind in den Grundplatten Gewinde 9 für die Schrauben 8 angebracht, mit denen das System zu beiden Seiten der Knochenreparaturstelle am Knochen angebracht wird. Die Gewinde sind vorzugsweise versenkt angebracht, um die Höhe zu minimieren, mit der die Schraubenköpfe nach vollzogener Implantation aus der Grundplatte ragen. Der Boden 15 der Grundplatte, der Kontakt zum Knochen hat, ist entweder flach oder hat eine zum Knochen passende Form.
  • Die distale Grundplatte 16 hat eine Befestigungsverbindung, die aus der schlitzartigen Vertiefung 162 besteht, die den Schuh 220 des distalen Befestigungsteils aufnimmt. Diese kann im wesentlichen rechteckig geformt sein. In diesem Fall sind die Seitenwände 166 der Vertiefung parallel zur Längsachse X-X des Systems (s. 8A), und Schuh 220 im wesentlichen rechteckig geformt, sodass er zur Vertiefung 162 passt. Form und Größe des Schuhs sind so beschaffen, dass Schuh 220 in Vertiefung 162 hineingleiten kann, wodurch eine Slip-Lock-Verbindung von Befestigungsteil 20 zu Grundplatte 16 entsteht. Der Slip-Lock ist eine lösbare mechanische Verbindung, die leicht gelöst werden kann, indem eine Kraft ausgeübt wird, die Befestigungsteil 20 von Grundplatte 16 löst.
  • Alternativ kann die Vertiefung im wesentlichen spitz zulaufend geformt sein. In diesem Fall sind die Seitenwände 166 der Vertiefung parallel zur Längsachse X-X des Systems spitz zulaufend (s. 5A). In diesem Fall hat Schuh 220 eine im wesentlichen spitz zulaufende Form, die zur Form von Vertiefung 162 passt. In diesem Fall wird durch Form und Größe des Schuhs ein Reibungsverschluss zwischen Befestigungsteil 20 und Grundplatte 16 gebildet. Der Reibungsverschluss kann mechanisch gelöst werden, benötigt dazu aber eine größere Kraft als der Slip-Lock-Mechanismus.
  • Wenn das System bei einer Standard-Distraktion Anwendung findet (wenn es also eine Zugbelastung auf die Knochenreparaturstelle ausüben soll), wird die Grundplatte so montiert, dass das offene Ende der Vertiefung zur Knochenreparaturstelle hin zeigt, also wie in 1 orientiert ist. Auf diese Weise wird die Distraktionskraft bei Aktivierung des Distraktionssystems Schuh 220 des distalen Befestigungsteils in die Befestigungsvertiefung 162 hineinschieben, wodurch Befestigungsteil 20 und Platte 16 reversibel aneinander befestigt werden, indem Schuh 220 mit Vertiefung 162 zusammenwirkt.
  • Wenn umgekehrt das System zur Kompression verwendet werden soll, ist es möglich, die Grundplatte so zu montieren, dass der offene Teil der Vertiefung von der Knochenreparaturstelle wegzeigt, sodass die oben beschriebene Verbindung durch Kompressionskraft zustande kommt.
  • Wie in 5A dargestellt, sind die Bohrungen für die Schrauben auf Platte 16 um Vertiefung 162 herum angeordnet. Dies ermöglicht eine gute Erreichbarkeit der Schrauben und gewährleistet eine ausreichende Haltekraft, wenn das vorliegend beschriebene System für die Unterkiefer-Distraktion angewendet wird. Es ist wichtig, dass die Position der Schraubenlöcher und die Form von Platte 16, wie sie in 5A gezeigt sind, keinen wesentlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung darstellen: Es ist möglich, die Schraubenlöcher an anderen Punkten anzubringen und eine anders geformte Platte zu verwenden, ohne dass davon die Zielsetzung der hier beschriebenen Erfindung betroffen ist.
  • Auch die Grundplatte 14 hat eine Befestigungsverbindung, die in diesem Fall aus einer Aufnahmevertiefung 142 besteht. Sie kann die Geometrie der spitz zulaufenden Wand ausnutzen, ähnlich wie bei der oben beschriebenen Vertiefung 162 (s. 5A). In diesem Fall hat Befestigungsteil 18 einen keilartig geformten Schuh – ähnlich wie bei Befestigungsteil 20 (s. 7B). In diesem Fall führt die auf das System ausgeübte Kraft zu einem Reibungsverschluss, der eine reversible mechanische Verbindung zwischen Befestigungsteil 18 und Platte 14 ergibt. Vorzugsweise jedoch wird Vertiefung 142 die Seitenwände 144 verwenden, die zur Längsachse X-X des Systems parallel sind, und bei der reversiblen mechanischen Verbindung handelt es sich um einen Slip-Lock-Mechanismus.
  • Dieser Sperrmechanismus besteht aus Teilen der proximalen Grundplatte 14, dem proximalen Befestigungsteil 18 und Manschette 202. Der untere Boden der Vertiefung 145 hat eine Vertiefung 147, die die Form eines Kugelschnitts hat. Schuh 182 von Befestigungsteil 18 hat einen natürlich gefederten Arm 184. Arm 184 befindet sich auf dem Boden. Er hat einen Höcker 186, der eine komplementäre Form zu Einkerbung 147 hat. Wenn Schuh 182 in Vertiefung 142 hineingeglitten ist, fungieren Höcker 186 und Einkerbung 147 als Sperrmechanismus, der die Loslösung des Befestigungsteils 18 von Platte 18 vermeidet.
  • Wie aus 6A ersichtlich wird der Sperrmechanismus gelöst, wenn Manschette 202 nicht in Innengewinde 188 eingeführt ist, weil der gefederte Arm 184 sich dann aufwärts biegen kann, sodass Höcker 186 aus Vertiefung 147 gelöst wird. Allein die vom gefederten Arm 184 ausgeübte Kraft ist in der Lage, bei geringer Belastung den Sperrmechanismus gesperrt zu halten. Außerdem, wenn Manschette 202 in Innengewinde 188 eingeführt ist, wird dadurch die mögliche Aufwärtsbewegung von Arm 184 vollständig unterbunden, sodass auch bei bedeutender Belastung – zum Beispiel beim Lösen des Systems vom Patienten – keine Gefahr besteht, dass sich der Sperrmechanismus löst. Arm 184 kann nur dann nach oben zeigen, wenn Manschette 202 aus Innengewinde 188 herausgedreht wird. In diesem Fall löst sich der Sperrmechanismus, was wiederum Schuh 182 ermöglicht, aus Vertiefung 142 herauszugleiten. Kurz gesagt, wenn die Manschette in das Befestigungsteil hineingeschraubt wird, wird das Befestigungsteil an Platte 14 befestigt.
  • Wie in 4A gezeigt, sind beide Schraubenlöcher von Platte 14 seitlich so in einer Richtung von der zentralen Linie X-X des Systems versetzt, dass die Gesamtplatte die Form eines „Y" hat. Es hat sich gezeigt, dass diese Geometrie die Schrauben gut erreichbar macht, und dass außerdem eine gute Haltekraft entsteht, wenn die vorliegende Erfunden bei einer Unterkiefer-Distraktion angewendet wird. Jedoch stellen die Position der Schrauben und die konturierte Form von Platte 14 keinen notwendigen Teil der hier beschriebenen Erfindung (wie in 4A dargestellt) dar. Es ist möglich, die Schraubenlöcher an anderen Punkten anzubringen und eine anders geformte Platte zu verwenden, ohne dass davon die Zielsetzung der hier beschriebenen Erfindung betroffen ist.
  • Es muss ausdrücklich betont werden, dass die zur hier beschriebenen Erfindung gehörenden Befestigungsteile und Fußplatten zwar so geformt sind, dass sie eine Einheit bilden, dass sie aber grundsätzlich voneinander unabhängige Teile darstellen. Die Art, in der sie mechanisch so miteinander verbunden werden, dass sie mechanisch leicht voneinander zu lösen sind, ermöglicht es, sie voneinander zu trennen, nachdem das System seine orthopädische Funktion erfüllt hat. Befestigungsteile und Grundplatten sind nicht permanent miteinander verbunden (z.B. verschweißt), und sie sind auch nicht so miteinander verbunden, dass es schwierig oder auch nur unbequem wäre, sie voneinander zu trennen. Weiterhin sind für die mechanische Verbindung von Befestigungsteilen und Fußplatten keine weiteren Teile erforderlich.
  • Um die hier beschriebene Erfindung für eine typische Distraktion zu verwenden, ist es nötig, dass der Arzt eine Inzision vornimmt, die Distraktion durchführt, die Festigung des Knochengewebes abwartet und das Distalen Befestigungsteil wieder entfernt, wobei jedoch die Platten am Knochen zurückbleiben können. Anschließen wird die Inzision verschlossen.
  • Das System wird wie folgt zusammengesetzt: Zunächst wird die Leitspindel 102 in Außenmanschette 202 eingeführt, nachdem zuvor Stift 210 in die Manschette eingeführt wurde. Kragen 116 wird an dem Teil des proximalen Justierungsendes 112 befestigt, das aus dem proximalen Ende 204 von Außenmanschette 202 herausragt. Kragen 116 wird auf dem Schaft von einem Stift festgehalten, der durch die passenden Löcher in Kragen und proximalen Schaftteil hineingedrückt wird. Anschließend wird Außenmanschette 202 in das proximale Befestigungsteil 18 eingeschraubt, nachdem das Befestigungsteil zuvor in Grundplatte 14 hineingeschoben und fest mit ihr verbunden wurde (mit Hilfe des Sperrmechanismus, der weiter oben beschrieben wurde). Anschließend wird Leitspindel in Innenmanschette 302 eingeschraubt, wobei darauf zu achten ist, dass die längliche Einkerbung auf Manschette 302 gut mit Stift 210 verbunden wird. Dann wird das distale Befestigungsteil in das distale Ende von Innenmanschette 302 gedrückt und dort befestigt und schließlich an Grundplatte 16 befestigt.
  • Zur Implantierung des Systems wird eine kleine Inzision vorgenommen, die genügend groß ist, um sich soviel Zugang zum Knochen zu verschaffen, wie es zur Befestigung der Grundplatten erforderlich ist, wobei diese Stelle weit genug von der Knochenreparaturstelle entfernt sein muss, da nach der Implantation nur das proximate Ende des Distraktionssystems durch die Haut an der Inzisionsstelle herausragt. Das zusammengesetzte System wird vorsichtig durch die Hautöffnung geschoben und passend zu Knochenreparaturstelle positioniert. Danach werden die Grundplatten mit Knochenschrauben am Knochen befestigt, und die Inzision wird verschlossen. Nur das proximale Ende des Distraktionssysterns ragt an der Inzisionsstelle durch die Haut heraus.
  • Durch die Durchführung der Distraktionsosteogenese wird die Leitspindel am Werkzeugansatz 114 verstellt. Eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn verlängert das System, sodass durch die Grundplatten eine Distraktionskraft auf die Knochen einwirkt.
  • Nach vollendeter Distraktions- und Konsolidierungsphase wird das System entfernt bzw. gelöst, indem Leitspindel 102 im Uhrzeigersinn gedreht wird. Wie weit zu drehen ist, hängt von der Gewindesteigung der Leitspindel ab. Im Normalfall sind mindestens zehn volle Umdrehungen erforderlich, um das distalen Befestigungsteil 20 von Grundplatte 16 zu lösen. Manschette 202 wird so weit von Befestigungsteil 18 abgeschraubt, dass der gefederte Arm 184 abgewinkelt wird, sodass bei Andrücken des Systems gegen die Knochenoberfläche der Sperrmechanismus, der das proximale Befestigungsteil 18 an Grundplatte 14 hält, gelöst wird, sodass sich das System von der Grundplatte löst. Damit hat sich der gesamte Aktivierungsteil des System (d.h. Leitspindel, Manschetten und Befestigungsteile) vom Patienten gelöst und kann jetzt ohne Problem durch die perkutane Öffnung herausgezogen werden, wobei nur die Grundplatten (und die Knochenschrauben, mit denen sie festgeschraubt sind) im Patienten verbleiben. Zum Abschluss wird die perkutane Öffnung mit üblichen chirurgischen Mitteln verschlossen.
  • In einer alternativen Verkörperung können die Grundplatten 14 und 16 aber auch aus einem biologisch resorbierbaren Material bestehen. Alle biologisch resorbierbaren Materialen sind zur Verwendung geeignet, seien sie natürlichen oder synthetischen (z.B. Polylaktide, Polyglykolide und Polyesteramide) Ursprungs. Fußplatten aus biologisch resorbierbaren Materialien können nach vollendeter Distraktionsosteogenese in situ verbleiben. Bei geeigneter Auswahl des biologisch absorbierbaren Materials beginnt die Resorption der Fußplatten zu einem Zeitpunkt zu dem deren mechanische Kraft nicht mehr für das Verfahren benötigt wird, und im Lauf der Zeit werden sie vom Organismus vollständig resorbiert. Damit macht die vorliegende Erfindung einen zweiten chirurgischen Eingriff zur Entfernung der Fußplatten überflüssig, wodurch nicht nur Kosten gesenkt werden, sondern auch das selbst mit sorgfältigsten chirurgischen Eingriffen verbundene Risiko vermieden wird.
  • Auch die Knochenschrauben 8, die zur Befestigung der Grundplatten verwendet werden, können auch biologisch resorbierbarem Material bestehen, das mit dem Material für die Grundplatten identisch sein, sich aber auch unterscheiden kann. Im zweiten Fall ist es möglicherweise wünschenswert, dass die Schrauben erst dann resorbiert werden, wenn die Grundplatten bereits weitgehend resorbiert sind. Im umgekehrten Fall würde die Gefahr bestehen, dass sich die Fußplatten von der Befestigungsstelle lösen und im Körper des Patienten subkutan wandern könnten.
  • Es muss hervorgehoben werden, dass es sich bei der oben beschriebenen Verkörperung der hier beschriebenen Erfindung lediglich um ein spezifisches Beispiel für eine spezielle Anwendung am menschlichen Skelett handelt. Es ist durchaus zu erwarten, dass von Spezialisten, die zudem Struktur und Arbeitsweise der hier beschriebenen Erfindung verstehen, für andere Anwendungen geeignete Modifikationen entwickelt werden.
  • Es wäre zum Beispiel möglich, die besondere Verkörperung eines linearen Distraktors, wie er in 1 dargestellt ist, ohne weiteren Modifikationen für andere orthopädische Anwendungen als Unterkiefer-Distraktion zu verwenden, zum Beispiel für die Distraktion langer Knochen. Außerdem ist es evident, dass verschiedene andere Distraktion- und Fixierungssysteme durch das oben beschriebene Distraktionssystem 12 ersetzt werden können, ohne dass dadurch von der Zielsetzung der hier beschriebenen Erfindung abgewichen würde. Zum Beispiel wäre es möglich, anstelle eines einfachen linearen Distraktionssystems ein System zu entwickeln, das neben linearer Distraktion auch Distraktion in einem Winkel durchführen kann, um die Knochenreparaturstelle zu überbrücken und die Grundplatten mechanisch miteinander zu verbinden.
  • Dementsprechend stellt die hier beschriebene Verkörperung der Erfindung lediglich ein Beispiel dar, um die Prinzipien der Erfindung zu veranschaulichen. Es ist für Spezialisten möglich, Modifikationen vorzunehmen, wobei diese immer noch das Prinzip der Erfindung verkörpern und damit in deren Geltungsbereich fallen.

Claims (13)

  1. Ein orthopädisches System umfassend: A) Mindestens zwei Knochenverankerungen zur Verankerung des Systems im Knochen eines Patienten, wobei jede Verankerung eine Kontaktfläche zum Knochen und einen Befestigungsteil hat, und B) Ein Befestigungsteil (18; 20), das mit jeder der Knochenverankerungen verbunden ist, wobei jedes Befestigungsteil (18; 20) einen Teil hat, der es mit dem System verbindet und einen Teil, der es mit der Verankerung verbindet, C) Dem Teil, der die Verankerung des Befestigungsteils (18; 20) befestigt und dem Teil, der das Befestigungsteil der zugehörigen Knochenverankerung (14; 16) befestigt, sodass eine reversible mechanische Verbindung des Befestigungsteils (18; 20) an der Knochenverankerung möglich ist, und D) Ein orthopädisches System, das mit dem systembefestigenden Teil jedes Befestigungsteils (18; 20) verbunden wird, wobei E) Die Knochenverankerungen Knochenplatten (14; 16) sind, und F) Es nach Beenden des orthopädischen Eingriffs möglich ist, die mechanische Befestigung zwischen Knochenplatten (14; 16) und Befestigungsteilen (18; 20) zu lösen, sodass die Befestigungsteile (18; 20) und das orthopädische System vom Patienten entfernt werden können, ohne das es nötig ist, die Knochenplatten zu entfernen.
  2. Ein orthopädisches System nach Anspruch 1, bei dem die Knochenplatten (14; 16) aus biologisch resorbierbarem Material bestehen.
  3. Ein orthopädisches System nach Ansprüchen 1 und 2, bei dem jede Knochenplatte (14; 16) mindestens ein Bohrung für eine Schraube hat, mit der die Platte (14; 16) am Knochen befestigt wird.
  4. Ein orthopädisches System nach Anspruch 3, bei dem die Knochenplatten (14; 16) aus biologisch resorbierbarem Material bestehen.
  5. Ein orthopädisches System nach Anspruch 4, das zusätzlich Knochenschrauben (8) enthält, die aus biologisch resorbierbarem Material bestehen, das mindestens dieselbe Zeit wie die bei Knochenplatten (14; 16) benötigt, um im Patienten resorbiert zu werden.
  6. Ein orthopädisches System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei es sich bei dem orthopädischen System um einen Distraktor handelt.
  7. Ein orthopädisches System nach Anspruch 1, bei dem die reversible Befestigung von wenigstens einer Knochenplatte (14; 16) und dem zugehörigen Befestigungsteil (18; 20) einen Sperrmechanismus bildet, der sich nicht lösen kann, wenn das orthopädische System vollständig mit dem systembefestigenden Teil des Befestigungsteils (18; 20) verbunden ist, der sich hingegen löst, wenn die Befestigung des orthopädischen Systems systembefestigenden Teil des Befestigungsteils (18; 20) wenigstens teilweise gelöst wird.
  8. Ein orthopädisches System nach Anspruch 1, bei dem der verankerungsbefestigende Teil von mindestens einem Befestigungsteil (18; 20) einen Schuh (182; 220) enthält und der Befestigungsteilverbindende Teil der Knochenplatte (14; 16) , der mit wenigstens einem Befestigungsteil (18; 20) verbunden ist, eine Vertiefung zur Aufnahme mechanischer Teile hat (142; 162), wobei der Schuh (182; 220) eine passende Form hat, die es ihm ermöglicht, in diese Vertiefung (142; 162) hinein- und aus dieser wieder herauszugleiten.
  9. Ein orthopädisches System nach Anspruch 8, bei dem der Schuh (182; 220) und die zugehörige Vertiefung (142; 162) zueinander passend rechteckig geformt sind, wobei es sich bei dem reversiblen Befestigungsmechanismus um einen Slip-Lock-Mechanismus handelt.
  10. Ein orthopädisches System nach Anspruch 8, bei dem der Schuh (182; 220) und die zugehörige Vertiefung (142; 162) zueinander passend spitz zulaufen geformt sind, wobei es sich bei dem reversiblen Befestigungsmechanismus um einen Reibungsverschluss handelt.
  11. Ein orthopädisches System für die Distraktion von zwei osteotomisch voneinander getrennten Knochenteilen eine Patienten nach Anspruch 6, wobei das System aus folgenden Teilen besteht: A) Einer distalen Knochenplatte (16) für subkutane Implantation und Befestigung an den ersten Knochenteil, wobei die distale Knochenplatte (16) Schraubenlöcher (9), die dazu geeignet sind, Knochenschrauben (8) aufzunehmen, eine Oberfläche, die in Kontakt mit dem Knochen steht und eine erste im wesentlichen rechteckig geformte Vertiefung zur Aufnahme mechanischer Teile (162) hat, B) Einem distalen Befestigungsteil (20), das an der distalen Grundplatte (16) befestigt ist und einen systemverbindenden Teil und einen Schuh (220) hat, wobei der Schuh in Form und Größe zu der ersten Vertiefung zur Aufnahme mechanischer Teile (162) passt, wobei der Schuh (220) eine passende Form hat, die es ihm ermöglicht, in diese Vertiefung (162) hinein- und aus dieser wieder herauszugleiten, wobei der Schuh den distalen Befestigungsteil (20) so mit der distalen Grundplatte (16) verbindet, dass eine Slip-Lock-Verbindung entsteht, C) Einer proximalen Knochenplatte (14) für subkutane Implantation und Befestigung an den zweiten Knochenteil, wobei die proximale Knochenplatte (14) Schraubenlöcher (9), die dazu geeignet sind, Knochenschrauben (8) aufzunehmen, eine Oberfläche, die in Kontakt mit dem Knochen steht und eine zweite Vertiefung zur Aufnahme mechanischer Teile (142) hat, D) Einem proximalen Befestigungsteil (18), das an der proximalen Grundplatte (14) befestigt ist und einen systemverbindenden Teil hat , wobei proximate Knochenplatte (14) und proximales Befestigungsteil (18) reversibel über einen Sperrmechanismus miteinander verbunden werden, E) Ein orthopädisches System, das mit den systemverbindendenden Teilen der Befestigungsteile verbunden ist, wobei F) Das Lösen des Sperrmechanismus verhindert wird, wenn das orthopädische System zum mindesten im wesentlichen vollständig mit dem systemverbindenden Teil des proximalen Befestigungsteils (18) verbunden ist, und das Lösen des Perrmechanismus ermöglicht wird, wenn das orthopädische System wenigstens teilweise vom systemverbindenden Teil des proximalen Befestigungsteils (18) gelöst wird, wobei es möglich ist, beide Befestigungsteile (18; 20) von den zugehörigen Grundplatten (16;) zu lösen, sodass die Befestigungsteile (18; 20) und das Distraktionssystem aus dem Patienten entfernt werden können, ohne dass die Grundplatten (14; 16) mit entfernt werden müssen.
  12. Ein orthopädisches System nach Anspruch 11, bei dem die Grundplatten (14; 16) aus biologisch resorbierbarem Material bestehen.
  13. Ein orthopädisches System nach Anspruch 12, das zusätzlich Knochenschrauben (8) aus biologisch resorbierbarem Material enthält, das mindestens dieselbe Zeit wie die bei Knochenplatten (14; 16) benötigt, um im Patienten resorbiert zu werden.
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