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DE60005023T2 - Analysevorrichtung mit einem biochip - Google Patents

Analysevorrichtung mit einem biochip Download PDF

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DE60005023T2
DE60005023T2 DE60005023T DE60005023T DE60005023T2 DE 60005023 T2 DE60005023 T2 DE 60005023T2 DE 60005023 T DE60005023 T DE 60005023T DE 60005023 T DE60005023 T DE 60005023T DE 60005023 T2 DE60005023 T2 DE 60005023T2
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DE
Germany
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biochip
container
analysis device
active
adhesive
Prior art date
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DE60005023T
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Thomas Gueritault
Maxime Odiet
Jean-Claude Prelaz
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Biomerieux SA
Original Assignee
Biomerieux SA
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Publication date
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Publication of DE60005023T2 publication Critical patent/DE60005023T2/de
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Analyse von zumindest einem Analyten, die ein Behältnis und einen Biochip aufweist, wobei letzterer mittels eines geeigneten Fixierungsmittels an das Behältnis fixiert ist.
  • Unter „Biochip" und unter Bezugnahme auf 1 wird jegliches Teil verstanden, das auf an sich bekannte Art und Weise einen insbesondere polyedrisch und bspw. parallelepipedisch ausgebildeten Träger 9 aufweist. Dieser Träger 9 umfasst erstens eine aktive Fläche 3, die eine aktive Oberfläche 31 aufweist, auf der eine Vielzahl von Liganden 4 verteilt und angebracht sind, die zur Analyse eingesetzt und ggf. gemäß dem Detektionsverfahren eingesetzt werden, einen ligandenfreien peripheren Bereich 32, zweitens zumindest eine der aktiven Fläche gegenüberliegende Fläche 6, bspw. parallel zu der aktiven Fläche, und eine umfängliche seitliche Bande 7 bzw. Rand, die bzw. der die aktive 3 und die dieser gegenüberliegende Fläche 6 miteinander verbindet, und die bzw. der bspw. im Falle einer parallelepipedischen Form mehrere Schmalseiten 71 bis 74 umfasst.
  • Die Oberfläche der aktiven Oberfläche ist vorteilhafterweise kleiner als 100 mm2, bspw. kleiner als 65 mm2 und vorzugsweise kleiner als 30 mm2. Die Dicke des Trägers, bspw. die Breite der seitlichen Bande 7, ist kleiner als 5 mm, vorteilhafterweise als 1 mm. In bestimmten Fällen hat der Träger des Biochips die Form einer zylindrischen Scheibe, wobei in diesem Fall die seitliche Bande keine Kante aufweist.
  • Vorzugsweise stellt die aktive Oberfläche zumindest 75% der Oberfläche der aktiven Fläche dar.
  • Die Liganden können auf verschiedene Art und Weise fixiert werden, insbesondere durch Adsorption oder Kovalenz durch bspw. in situ-Synthese durch Techniken der Fotolithografie oder durch ein piezoelektrisches System, durch Kapillarablagerung von zuvor ausgebildeten Liganden. Zur Illustrierung werden Beispiele dieser Biochips in den Publikationen von G. Ramsay, Nature Biotechnology, 16, S. 40-44, 1988; F. Ginot, Human Mutation, 10, S. 1-10, 1997; J. Cheng et al. Molecular diagnosis, 1(3), S. 183-200, 1996; T. Livache et al., Nucleic Acids Research, 22(15), S. 2915-2921, 1994; J. Cheng et al., Nature Biotechnology, 16, S. 541-546, 1998, oder in den Patenten US 4981783 (Augenlicht), US 5700637 (Southern), US 5445934 (Fodor), US 5744305 (Fodor), US 5807522 (Brown), gegeben.
  • Der Stand der Technik wird durch das Dokument WO95/33846 gebildet, das ein Verbrauchsmaterial zur biologischen Analyse beschreibt, in dem auf einen Kunststoffträger ein Biochip fixiert ist. Dieser Biochip von parallelepipedischer Form weist auf seiner aktiven Fläche eine große Anzahl von im Allgemeinen mehreren Tausend bis zu mehreren Hunderttausend an bestimmten Stellen positionierten Oligonukleotiden auf. Es werden mehrere Mittel zur Fixierung des Biochips beschrieben, sowohl durch Verkleben als auch durch Vergießen. Aber in sämtlichen Fällen wird ein Teil der aktiven Fläche des Biochips, wo sich die Oligonukleotide befinden, für die Fixierung auf den Kunststoff verwendet. In diesem Fall ist die Stelle, die auf der aktiven Fläche für die Fixierung des Biochips auf dem Verbrauchsmaterial vorgesehen ist, nicht verfügbar, um dort Oligonukleotide aufzubringen.
  • Für die industrielle Anwendung dieser Biochips ergeben sich zwei Erfordernisse. Einerseits impliziert der Wunsch nach der Reduzierung der Herstellungskosten dieser Biochips eine Reduzierung der Größe dieser letzteren, mit der indirekten Folge einer Verringerung der Größe des Verbrauchsmaterials, was so ebenfalls die Kosten der Vorrichtung verringert. Andererseits führt der Wunsch, mit demselben Biochip gleichzeitig mehrere Analysen durchführen zu wollen (wie die Detektion einer Gruppe von pathogenen Agenzien in einer biologischen Probe, oder die Detektion der Wirkung eines Moleküls auf die Expression einer Menge von Messenger-RNA, um den Metabolisierungsweg zu identifizieren, der auf dieses Molekül einwirkt), zu einer Erhöhung der Anzahl von Liganden auf der Oberfläche des Biochips. Die Industrielogik führt also dazu, ein Maximum von Liganden auf einem Minimum an Oberfläche vorzusehen.
  • Die in der Anmeldung WO95/33846 beschriebene Technik weist folglich den Hauptnachteil auf, dass ein Teil der aktiven Fläche des Biochips für dessen Fixierung auf ein Verbrauchsmaterial verwendet wird, was mit den oben beschriebenen industriellen Erfordernissen nicht vereinbar ist.
  • Ferner ist es wichtig, dass die optische Detektion durch das Fixierungsmittel nicht beeinträchtigt wird.
  • Die vorliegende Erfindung löst das so entstandene Problem, indem eine Vorrichtung gemäß der Patentansprüche 1 und 2 vorgeschlagen wird. Im Allgemeinen verbindet ein einziges Fixierungsmittel des Biochips einerseits die seitliche Bande bzw. den Rand des Trägers des Biochips praktisch unter Ausschluss jeglichen anderen Teils, jeglicher anderen Fläche oder anderen Oberfläche, mit andererseits dem Behältnis, und dies beiderseits der aktiven Fläche des Biochips; und dieses Fixierungsmittel bedeckt außerdem den gesamten peripheren Bereich der aktiven Fläche des Biochips, d.h. weder bedeckt noch maskiert dieses auch nur teilweise die aktive Fläche.
  • Unter „praktisch" wird verstanden, dass das Fixierungsmittel zumindest 95% der gesamten aktiven Fläche, vorteilhafterweise zumindest 97% und vorzugsweise zumindest 99% bedeckt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung müssen zwei Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, je nach dem, ob in Abhängigkeit des Ligandendetektionsverfahrens von die aktive Oberfläche mit der vollständigen Oberfläche der aktiven Fläche verschmilzt, oder ob ein ligandenfreier peripherer Bereich die aktive Oberfläche umgibt, und sich längs zwischen der aktiven Oberfläche und dem Rand der aktiven Fläche erstreckt.
  • Im ersten Fall bedeckt das Fixierungsmittel praktisch vollständig, wenn nicht gänzlich vollständig, die aktive Ober- fläche.
  • Im zweiten Fall bedeckt das Fixierungsmittel gleichermaßen vollständig den peripheren Bereich der aktiven Fläche.
  • Einige der in der vorliegenden Erfindung verwendeten Begriffe werden nachfolgend erklärt.
  • Unter „Analysevorrichtung" wird jeder Apparat verstanden, der die Analyse einer oder mehrerer verschiedener flüssiger oder gasförmiger Proben ermöglicht, in der gemäß einfacher oder komplexer Analyseprozesse ein oder mehrere Analyten zu identifizieren und/oder zu quantifizieren versucht werden, wobei ein oder mehrere verschiedene Reagenzien gemäß der chemischen, physikalischen oder biologischen Natur des oder der gesuchten Analyten eingesetzt werden. Die nachfolgend definierten technischen Prinzipien sind nicht auf einen besonderen Analyten beschränkt, die einzig erforderliche Bedingung besteht darin, dass der Analyt in der zu analysierenden Probe in Suspension oder Lösung befindlich verteilt ist. Insbesondere kann das eingesetzte Analyseverfahren in homogener oder heterogener oder gemischter Form durchgeführt werden. Ein Anwendungsbeispiel von Analysetechniken betrifft die Immunoassays, unabhängig ihres Formates, mittels direkter Analyse oder mittels Kompetition. Ein weiteren Anwendungsbeispiel betrifft die Detektion und/oder Quantifizierung von Nukleinsäuren, welche sämtliche Arbeitsschritte aufweisen, die für diese Detektion und/oder diese Quantifizierung ausgehend von einer Entnahme notwendig sind, die die Zielnukleinsäuren enthält. Von diesen verschiedenen Arbeitsschritten kann die Lysierung, die Verflüssigung, die Konzentrierung, die Schritte zur enzymatischen Amplifizierung von Nukleinsäuren, die einen Hybridisierungsschritt inkorporierenden Schritte zur Detektion genannt werden. Die Patentanmel dung WO97/02357, deren Beschreibungsinhalt in die vorliegende Anmeldung einbezogen ist, erläutert verschiedene Schritte, die im Fall einer Nukleinsäureanalyse notwendig sind.
  • Unter „Ligand" wird jede biologische oder chemische Spezies verstanden, die in der Lage ist, spezifisch mit einem auf dem Analyten vorhandenen Rezeptor, zu reagieren. Als Beispiel für einen Liganden kann ein Antigen; ein Antigenfragment, ein Peptid, ein Antikörper, ein Antikörperfragment, ein Hapten, eine Nukleinsäure, ein Nukleinsäurefragment, ein Polynukleotid, ein Hormon, ein Vitamin, ein Zucker, ein Polysaccharid, ein chelierendes Agens, ein Medikament, ein Cofaktor, ein chemisches Molekül, das mittels Kovalenz oder Adsorption binden kann, genannt werden. Vorteilhafterweise sind die an den Biochip fixierten Liganden Nukleinsäuren und vorzugsweise Oligonukleotide, und diese sind an den Biochip mittels kovalenter Bindung fixiert. In einer bevorzugten Ausführungsform sind pro cm2 des festen Trägers des Biochips zumindest 400 und vorzugsweise zumindest 1000 verschiedene Sequenzen von Oligonukleotiden fixiert.
  • Der fest Träger muss an die Fixierung der Liganden angepasst sein. Als fester Träger können natürliche oder synthetische, modifizierte oder nicht-chemische Materialien verwendet werden, insbesondere Polymere wie Vinylpolychloride, Polyethylene, Polystyrole, Polyacrylate, Polyamide oder Copolymere aus Monomeren vom Styroltyp, Ester von ungesättigten Carboxylsäuren, Vinyldichlorid, Diene oder Verbindungen, die Nitrilfunktionen aufweisen (wie Acrylnitril); anorganische Materialien wie bspw. Kieselsäureanhydrid, Quarz, Glas, Keramiken; metallische Derivate. Insbesondere besteht der feste Träger aus nicht porö sem Material. In einer besonderen Ausführungsform besteht der feste Träger aus einem lichtdurchlässigen Material, und insbesondere aus Glas oder Derivaten.
  • Das „Behältnis" wird als das Teil oder die Gesamtheit der Teile definiert, die die Durchführung der Analyse ermöglichen, und in dem der Biochip fixiert ist, wobei das Behältnis und der Biochip zusammen zumindest ein Reaktionskompartiment begrenzen. Insbesondere ermöglicht das Behältnis das Einbringen eines Fluidums und insbesondere von Flüssigkeit, in der sich der oder die zu analysierenden Analyten befinden, und ermöglicht es, wenigstens ein Reaktionskompartiment zu begrenzen, um die Reaktion zwischen den Liganden und dem oder den Analyten zu begünstigen.
  • Gemäß einer erfindungsgemäßen Variante gewährleistet das Fixierungsmittel die Dichtigkeit des Reaktionskompartimentes nach außen.
  • Die aktive Oberfläche ist vorzugsweise dem Inneren des Behältnisses zugewandt, um den Kontakt zwischen dem flüssigen Medium, dessen Inhalt analysiert werden soll, und den auf dieser aktiven Oberfläche fixierten Liganden zu ermöglichen, und die gegenüberliegende Fläche ist dem Äußeren des Behältnisses zugewandt.
  • Das Behältnis ist bspw. ein Verbrauchsmaterial zur einmaligen Verwendung, wie beschrieben in den Patentanmeldungen WO95/33846, WO97/02357, WO97/37324. Es kann jedoch auch wiederverwendet werden. Der Inhalt der Beschreibung dieser oben erwähnten Patentanmeldungen wird als in die Beschreibung der vorliegenden Erfindung einbezogen angesehen. In einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführung ist das Behältnis aus einem Kunststoffmaterial, wie dem Polypropylen oder dem Polystyrol und dieses ist durch Formgießen erhältlich. Gemäß einer erfindungsgemäßen Variante kann auf dem Behältnis eine Oberflächenbehandlung erfolgen, insbesondere, wenn das Behältnis aus Polyolefin besteht, und insbesondere, wenn das Behältnis aus Polypropylen besteht, um die Anhaftung des Klebemittels auf dem Behältnis zu erhöhen. Die Oberflächenbehandlung kann eine Coronabehandlung, ein Flammspritzen, eine Reinigung der Oberfläche, wie bspw. eine Entfettung, eine chemische Ätzung der Oberfläche sein.
  • Um den Biochip auf einem Behältnis zu fixieren, ist es erforderlich, auf dem Behältnis einen Teil vorzusehen, der den Biochip aufnehmen kann. Dieser Aufnahmebereich wird als Fenster des Behältnisses definiert. Insbesondere weist dieses Fenster ein Querprofil auf, das im Wesentlichen zu dem des Trägers des Biochips identisch ist, mit einer geringfügig größeren Abmessung. Unter geringfügig größer wird ein Spalt zwischen der seitlichen Bande des Biochips und der Kante des Fensters des Behältnisses verstanden, der bei 2 mm bis 0,05 mm, vorteilhafterweise bei 0,5 mm bis 0,05 mm und vorzugsweise bei 0,2 mm bis 0,1 mm liegt.
  • Dieser Spalt hat insbesondere eine regelmäßige, relativ geringe Größe entlang der seitlichen Kante des Trägers des Biochips, entweder, um die Zurückbehaltung des Klebstoffes durch Kapillarität zu ermöglichen, so lange dieser nicht polymerisiert ist, oder um das Abfließen des Klebers zu vermeiden, wenn dieser ausreichend viskos ist.
  • Unter „Fixierung" wird jegliche Lösung oder jegliches Mittel verstanden, die bzw. das unter Berücksichtigung der vorherigen Definition jegliche permanente Verbindung zwischen dem Biochip und dem Behältnis ermöglichen. Bspw. kann das Laserschweißen, das Ultraschallschweißen, das Mikroplasmaschweißen, das Induktionsschweißen, das Hochfrequenzschweißen, das anodische Schweißen, das Verkleben, molekulare Adhärenz, das Heißverbinden, mechanisches Festhalten durch Verklemmen, Festklem- men durch ein Anschlagsystem, durch verformbare Verbindungen, d.h. wie mit einer Gummidichtung, genannt werden.
  • Vorteilhafterweise erfolgt die Fixierung durch Verkleben, wie bspw. mit Multikomponentenklebemitteln, wie bspw. einem Zahnklebstoff, einem Klebstoff auf Polymerbasis, gelöst in einem Lösungsmittel (polystyrollöslich, bspw. in Xylol), Polyurethanklebstoffen, Epoxyklebern, Sekundenklebern wie Cyanoacrylatklebstoffe, UV-Klebstoffen, d.h. solchen Klebstoffen, die unter der Einwirkung von ultravioletter Strahlung polymerisieren. Klebstoffe diesen Typs werden von der Firma DYMAX (Torrington CT, USA) unter der Bestellnummer 128-M oder der Bestellnummer 1-20-270 oder 1-20-280 verkauft, oder von der Firma EPOTECNY (Vélizy, Frankreich) unter der Bestellnummer NOA 63, NOA 68, NOA 72, NEA 121, oder von der Firma LOCTITE (Dublin, Irland) unter der Bestellnummer 3011, 3301, 3311, 3104 oder 3105 verkauft. Vorzugsweise erfolgt die Fixierung mit einem durch ultraviolette Bestrahlung polymerisierbaren Klebemittel, wie dem Kleber Dymax 1-20-280.
  • In einer besonderen erfindungsgemäßen Ausführungsform erstreckt sich das Fixierungsmittel entlang der gesamten seitlichen Bande des Biochips. Gemäß einer erfindungsgemäßen Variante und insbesondere, falls der Träger des Biochips ein Parallelepiped auf rechteckiger oder viereckiger Basis ist und die Befestigung durch Verkleben erfolgt, bedeckt die Klebemittelverbindung die vier Kanten und die vier rechten Winkel. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, bei der die Fixierung durch Verkleben erfolgt, weist das Behältnis auf dem Niveau des Bereiches der Verbindung zwischen der seitlichen Bande des Biochips und des Fensters des Behältnisses eine besondere Struktur auf, wie bspw. eine abgeschrägte Form, damit sich ein eventueller Überschuss des Klebemittels auf dem Teil des Behältnisses positionieren kann. Auf dem Behältnis kann ferner eine Abflachung vorhanden sein, um diesen eventuellen Klebemittelüberschuss zu eliminieren, wie dies in den Figuren klar dargestellt wird. Dieses Mittel ermöglicht die Ablagerung eines Klebemittelüberschusses ohne ein Überlaufen auf den peripheren Bereich des Biochips.
  • Weiter gemäß dieser Ausführungsform, und mit dem Ziel, die mechanische Festigkeit der Klebemittelverbindung zu verbessern, kann auf dem gesamten Umfang des Fensters des Behältnisses oder auf Teilen hiervon eine Einbuchtung angebracht werden, wie bspw. eine Rille oder ein Kanal. Das Klebemittel verbessert die Fixierung zwischen dem Behältnis und dem Biochip, indem dieses im Inneren von zumindest einem Teil der Einbuchtung polymerisiert.
  • In einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung verbindet das Fixierungsmittel beide sich gegenüberliegende Bereiche der seitlichen Bande des Biochips. In diesem Fall ist das Fixierungsmittel zwischen dem Biochip und dem Behältnis entlang der seitlichen Bande diskontinuierlich.
  • Gemäß einer weiteren Variante verbindet das Fixierungsmittel vier Bereiche der seitlichen Bande des Biochips, wobei die vier Bereiche auf im Wesentlichen symmetrische Art und Weise verteilt sind, um die Festigkeit und folglich das mechanische Verhalten der Analysevorrichtung zu erhöhen.
  • Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Variante weist das Fixierungsmittel im Bereich des Fensters des Behältnisses flexible Mittel auf, die auf die seitliche Bande des Biochips Druck ausüben, um die Positionierung des Biochips zu erleichtern. Bspw. wird beim Spritzen mit Kunststoffmaterial auf dem Behältnis ein Fenster mit einer besonderen Geometrie vorgesehen. Diese flexiblen Mittel sind konzipiert, um den Biochip aufzunehmen und in Position zu halten. Diese Mittel müssen ausreichend flexibel sein, um das Einbringen des Biochips mit moderater Kraft zu ermöglichen, jedoch ausreichend steif, um eine gute Wiederholbarkeit des Einbringens zu ermöglichen, ohne jedoch zerbrechlich zu sein.
  • Diese Mittel dienen dazu, den Biochip zu fixieren oder vor der Durchführung der endgültigen Fixierung in Position zu halten. Bspw. halten diese Mittel wegen des auf die Kanten des Biochips von parallelepipedischer Form mit viereckiger Basis ausgeübten Druckes den Biochip für die Zeit des Anbringens eines Streifens von Kleber vom W-Typ in Position. Nachdem die Polymerisation erfolgt ist, ist die Fixierung des Biochips auf dem Behältnis beendet.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Variante bestehen die flexiblen Mittel aus zwei miteinander verbundenen Teilen, nämlich einem ersten oder Zwischenteil, das in Bezug auf die gegenüber liegende Fläche des Biochips geneigt ist, und einem zweiten oder Abschlussteil, das senkrecht zu dieser gegenüberliegenden Fläche ist und das auf die seitliche Bande des Biochips Druck ausübt.
  • Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Variante weisen die flexiblen Mittel Aufnehmevorrichtungen von im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt auf. Diese Aufnehmevorrichtungen üben auf die seitliche Bande bzw. den Rand des Biochips Druck aus.
  • Gemäß einer erfindungsgemäßen Variante besteht der Träger des Biochips aus einem lichtdurchlässigen Material, wie bspw. Glas oder Glasderivaten. Diese Variante ist besonders für eine optische Auslesung der Analysereaktion interessant, wie bspw. eine Fluoreszenzauslesung durch das Glas hindurch.
  • Mit der Fixierungslösunq der vorliegenden Erfindung kann die aktive Oberfläche des Biochips, auf der die Liganden fixiert sind, im Höchstfall nahe am Träger beginnen. Die Wand des Behältnisses kann einen Teil des bei dem Nachweis emittierten Lichtes blockieren. Diese Limitierung hat zwei Konsequenzen: lokale Reduzierung der räumlichen Auflösung des Biochips und lokale Reduzierung der gesammelten Intensität, also lokale Reduzierung der Empfindlichkeit der Detektionsdynamik. Es gibt also einen zu beachtenden Abstand m, der zu dem peripheren Bereich 32 gehört, der dem Abstand zwischen dem Rand des Biochips und der aktiven Oberfläche entspricht, wo die Fängerliganden sind. Die Berechnung dieses Abstandes hängt mit der optischen numerischen Apertur, der Dicke und dem Glasindex des Biochips zusammen. Wenn mit ON die optische numerische Apertur, mit n der Brechungsindex des Glases und mit e die Dicke des Glases bezeichnet wird, so ist der optische Abstand m gleich e.tan [arcsin (NO/n)]. Bspw. variiert der Abstand m bei einer Glasdicke von 0,7 mm und einem Index von 1,46 für Optiken, deren optische numerische Apertur bei 0,5 bis 9 liegt.
  • Im ungünstigsten Fall kann für einen Biochip, dessen aktive Fläche viereckig und von einer Oberfläche von 25 mm2 ist, die Oberfläche des peripheren Bereichs 31 auf bis zu 9,9% der Oberfläche der aktiven Fläche 3 reduziert werden; wohingegen vor der Erfindung mit einem üblichen Fixierungsmittel die gleiche Oberfläche bis zu 80% der Oberfläche der aktiven Fläche 3 repräsentieren kann.
  • Die Liganden 4 können auf zumindest 75% der Oberfläche der aktiven Fläche des Biochips und vorteilhafterweise an bestimmten Positionen verteilt werden. Es versteht sich, dass dieser Abstand im Falle der vorliegenden Erfindung minimal ist, denn das Fixierungsmittel gemäß der vorliegenden Erfindung bedeckt praktisch den gesamten peripheren Bereich auf der aktiven Fläche und auf der gegenüberliegenden Fläche.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Fixierung eines Biochips an ein Behältnis, um eine Analysevorrichtung herzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass der Biochip gegenüber dem Behältnis in Position gehalten wird, dass zwischen der seitlichen Bande des Biochips und dem Behältnis eine Verbindung aus flüssigem Klebemittel verteilt wird, und dass das Klebemittel mittels ultravioletter Strahlung polymerisiert wird.
  • In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird der Biochip im Hinblick auf das Behältnis so positioniert, dass sich die seitliche Bande des Biochips und der Rahmen des Fensters des Behältnisses gegenüberliegen, und die Befestigung ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise werden zwei Mittel zur Positionierung vorgesehen, eines für den Biochip und eines für das Behältnis.
  • Diese Positionierungsmittel können aus einem bspw. metallischen Block bestehen, auf dem das Behältnis gelagert ist. In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung besteht ein Mittel zum In-Position-Halten des Behältnisses oder des Biochips aus dem Anlegen eines Unterdruckes mittels zumindest einer auf dem Block platzierten Öffnung. Ein Mittel zur Positionierung des Biochips kann aus einem bspw. zylindrischen Träger bestehen, auf dem der Biochip gelagert ist, und der zumindest eine Öffnung hat, die zu der Oberfläche des Biochips führt und mit diesem in Kontakt steht, um einen Unterdruck zum Halten des letzteren anzulegen. Die Bewegungen dieser Positionierungsmittel können durch einen Roboter gemäß der drei Achsen x, y, z gesteuert werden. Es kann leicht eine Positionierungsgenauigkeit der Größenordnung von ± 0,2 mm erreicht werden, sofern die Positionierungsbezugspunkte im automatischen Modus erkennbar sind, sei es durch Bilderkennung oder mechanisch. Im Falle einer optischen Auslesung, wie bspw. einer Auslesung über Fluoreszenz mit einer CCD-Kamera oder einem Laser, ist die Planheft der aktiven Oberfläche wichtig, wie bspw. mit einer Toleranz von 50 μm auf der Diagonalen, um die Einstellung des optischen Systems nicht zu verfälschen. Die vorliegende Erfindung löst dieses Problem insbesondere im Falle der Fixierung mittels einer Klebemittelverbindung, da es diese Verbindung ermöglicht, Unstimmigkeiten auf der Oberfläche sowohl auf der seitlichen Bande bzw. Rand des Biochips als auch auf dem Rahmen des Fensters des Behältnisses zu kompensieren oder absorbieren. In einer Ausführungsform, in der der Träger des Biochips aus Glas oder Derivaten ist, und in der der Biochip ausgehend von einer Platte erhalten wird, die zurechtgeschnitten wird, wie beschrieben in dem Patent. WO95/33846, oder durch andere Techni- ken, wie dem Diamant-, dem Wasserstrahl- oder dem Laserstrahlschneiden, ist die Fixierungsart durch Anbringen einer Klebstoffverbindung zwischen dem Biochip und dem Fenster des Behältnisses besonders angepasst. Auf dieselbe Art und Weise ermöglicht diese Technik die Erfordernisse bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit auf der Gießform zu vermindern, sofern das Behältnis durch Formgießen aus einem technischen Kunststoffmaterial erhalten wird.
  • Die ultraviolette Strahlung wird im Bereich der Klebemittelverbindung angebracht, indem zumindest eine der Seiten der Analysevorrichtung bestrahlt wird. In einer ersten Ausführungsform ist, sofern das Behältnis einstückig, wie bspw. ein Verbrauchsmaterial vom Kartentyp, ist, wie beschrieben in der Patentanmeldung der Anmelderin FR 2 749 663, auf dem Behältnis ein Fenster vorgesehen, um den Biochip zu installieren. Nach dem Installieren des Biochips im Hinblick auf das Fenster des Behältnisses, dem Anbringen der Klebstoffverbindung, erfolgt die Polymerisation in einem Schritt von 10 bis 40 Sekunden.
  • In einer zweiten Ausführungsform, in der das Behältnis aus zwei Teilen besteht, erfolgt die Polymerisation der Klebstoffverbindung in zwei Schritten. Nachdem das Behältnis und der Biochip durch die Positionierungsmittel installiert wurden, besteht ein erster Schritt aus einer Klebstoffpunkt-Prepolymerisation mittels UV-Bestrahlung für kurze Zeit, die bei 2 bis 30 Sekunden, und vorteilhafterweise bei 5 bis 15 Sekunden liegt. In einem zweiten Schritt wird der Klebstoff durch UV-Bestrahlung der anderen Seite für eine Zeit, die bei 5 bis 40 Sekunden und vorteilhafterweise bei 15 bis 30 Sekunden liegt, polymerisiert. Diese Zeiten variieren je nach der Natur des Klebstoffes und der Stärke der Bestrahlungslampe und lassen sich durch den Fachmann bestimmen. Um die Geschwindigkeit des Herstellungsverfahrens zu erhöhen, muss eine kurze Polymerisationszeit gesucht werden.
  • Um die Liganden auf der aktiven Fläche gegenüber der Wirkung der ultravioletten Bestrahlung zu schützen, die die biologischen oder chemischen Moleküle abbauen kann, wird zwischen dem Biochip und der ultravioletten Bestrahlung eine Abdeckung positioniert. In einer erfindungsgemäßen Variante dient das Positionierungsmittel des Biochips als Abdeckung. In einer weiteren erfindungsgemäßen Variante ermöglicht ein höhenregulierbarer Stift den Schutz der aktiven Fläche des Biochips.
  • Die nachstehenden Figuren und Beispiele werden als erklärendes Beispiel gegeben und haben keinen einschränkenden Charakter. Sie ermöglichen, die Erfindung besser zu verstehen. Aus Klarheitsgründen werden die verschiedenen Elemente der Zeichnungen nicht maßstabsgetreu dargestellt.
  • In der beigefügten Zeichnung:
    wie weiter oben erwähnt und bereits beschrieben, stellt
  • 1 perspektivisch und auf schematische Art und Weise einen wie von der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogenen Biochip dar;
  • 2 stellt schematisch eine Teilansicht im Schnitt einer Analysevorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar;
  • 3A stellt schematisch gemäß einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Schnittansicht des Bereichs der Fixierung eines Biochips auf ein Behältnis dar;
  • 3B stellt eine bevorzugte Fixierungsform gemäß der Erfindung dar, in der ein Mittel 14 zum Eliminieren eines Klebemittelüberschusses dargestellt ist. Dieses Mittel hat wie in 3A eine im Bereich des Fensters 81 des Behältnisses abgeschrägte Form und weist einen Winkel von 45° auf. Es können andere Winkel verwendet werden. Entgegen der 3A ist die Abflachung 141 am Ende der Abschrägung von geringer Höhe, bspw. bei 0,05 bis 0,1 mm, bei einer Dicke des Biochips von 0,7 mm. Der Zwischenraum zwischen dem seitlichen Teil des Biochips und der Abflachung 141 ist derart reduziert, dass der Klebstoff nicht in den Zwischenraum absinken kann, wie in 3B dargestellt. Die abgeschrägte Form ermöglicht es außerdem, die Positionierung der Nadel zwischen dem Behältnis und dem Biochip zu erleichtern und ermöglicht ferner das Übertreten des Klebstoffes auf die obere Fläche des Biochips zu vermeiden. Die Abflachung 141 verbunden mit dem Zwischenraum und der Viskosität des Klebstoffes ermöglichen es, das Abfließen des Klebstoffes in den Zwischenraum und folglich das Übertreten des Klebstoffes auf die aktive Fläche 3 des Biochips zu verhindern. Dieses Fixierungsmittel ermöglicht also eine optische Auslesung auf der gesamten aktiven Fläche mit einer größtmöglichen aktiven Oberfläche;
  • 4 stellt schematisch gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Schnittansicht des Bereichs der Fixierung eines Biochips auf ein Behältnis dar;
  • 5 stellt eine Schnittansicht des Bereichs der Fixierung eines Biochips auf ein Behältnis mit flexiblen Mitteln an zwei Stellen dar;
  • 6 stellt eine Schnittansicht des Bereichs der Fixierung eines Biochips auf ein Behältnis mit flexiblen Mitteln in Form einer Aufnehmevorrichtung dar;
  • 7 stellt eine Ansicht gemäß F der in 6 gezeigten Aufnehmevorrichtung dar;
  • 8 stellt einen Teil des Fensters des Behältnisses mit einem Mittel zur Lagerung eines Klebstoffüberschusses in Form einer Rille dar;
  • 9 bis 11 stellen einen ersten Schritt, einen zweiten Schritt bzw. einen dritten Schritt des Verfahrens zur Fixierung des Biochips auf ein Behältnis gemäß einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar;
  • 12 stellt schematisch einen Teil des Teststandes für das Verkleben dar;
  • 13 stellt schematisch den Teststand für die Versuche betreffend die mechanische Festigkeit und die Dichtigkeit dar.
  • 2 zeigt eine Teilansicht im Schnitt einer Analysevorrichtung 1, in der ein Biochip 2 auf ein Behältnis 8 über ein Fixierungsmittel 5 fixiert ist. Dieses in 2 als Klebstoffverbindung dargestellte Fixierungsmittel tritt weder auf die aktive Fläche 3 noch dorthin, wo die Liganden vorhanden sind, noch auf die gegenüberliegende Fläche 6 über. Dazu ist die Klebstoffverbindung zwischen der seitlichen Bande 7 bzw. Rand des Biochips, oder genauer von dessen Träger, und dem Rahmen des Fensters 81 des Behältnisses 8 vorhanden. In dieser Ausführungsform ist die aktive Oberfläche 31 des Biochips zum Inneren des Behältnisses und die gegenüberliegende Seite zur Außenseite hin gerichtet. Eine in der Figur nicht gezeigte, die Analyten enthaltende Flüssigkeit kann so mit den Liganden 4 in dem Reaktionskompartiment 10 interagieren. Die Klebstoffverbindung gewährleistet an diesem Teil des Behältnisses die Dichtigkeit des Kompartiments 10 nach außen. Die Analysevorrichtung ist auf schematische Art und Weise dargestellt, wobei es selbstverständlich ist, dass ein Fachmann die verschiedenen Elemente dieser Vorrichtung in Abhängigkeit der durchzuführenden Analyse oder Analysen variieren kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Von diesen nicht dargestellten Elementen können genannt werden: das System zum Ein- und/oder Ausbringen der Probe sowie ggf. erforderliche Reagenzien zur Analyse; ein Kanalsystem, um die Flüssigkeit zu lenken; Ventilsysteme, die es ermöglichen, die Bewegung der eingebrachten flüssigen Probe zu steuern; Mittel zur Bewegung der Flüssigkeit; Mittel zur Steuerung der Temperatur; Bereiche zur Lagerung der Reagenzien. Im Stand der Technik existieren zahlreiche Beschreibungen von Ventilen, insbesondere die Ventile, die in der von der Anmelderin am 8. September 1998 unter Anmeldenummer F-98/11383 angemeldeten Patentanmeldung beschriebenen Ventile. Die Systeme zur Bewegung des Fluidums, wie bspw. Pumpensysteme, können in das Innere oder Äußere der Vorrichtung inkorporiert werden, bspw. Diaphragmapumpen ( US 5277556 ), piezoelektrische peristaltische Pumpen ( US 5126022 ), Transportsysteme mittels Ferrofluiden, elektrohydrodynamische Pumpen (Richter et al., Sensors and Actuators, 29, S. 159-165, 1991).
  • Selbstverständlich ermöglicht es ein Kanal oder mehrere Kanäle, die Flüssigkeit in das Reaktionskompartiment 10 zu bringen. Diese verbundenen Kanäle können in die Analysevorrichtung 1 integriert werden und ermöglichen es, die Flüssigkeit in andere Bereiche des Behältnisses oder in andere Behältnisse zu senden, wo andere Behandlungen und/oder Reaktionen durchgeführt werden können. Auf gleiche Art und Weise können im Falle einer multiplen Analyse ein oder mehrere Biochips 2 auf dasselbe Behältnis 8 fixiert werden.
  • Die 3A, 3B und 4 zeigen eine Schnittansicht der Fixierung des Biochips 3 in das Fenster 81 des Behältnisses 2 gemäß einer besonderen und bevorzugten Fixierungsform gemäß der Erfindung, in der ein Mittel 14 zum Eliminieren eines eventuellen Klebemittelüberschusses gezeigt ist. In den 3A und 3B hat dieses Mittel 14 im Bereich des Fensters 81 des Behältnisses abgeschrägte Form. Der dargestellte Winkel beträgt 45°, wobei jedoch andere Winkel verwendbar sind, sofern der wobei jedoch andere Winkel verwendbar sind, sofern der Klebstoff entlang dieser Steigung nach oben treten kann. 4 stellt eine Variante der in 2 dargestellten Fixierungsform dar, in der zwischen dem Biochip und der abgeschrägten Form eine Abflachung angebracht ist.
  • Auf diesen Schemata weist der Rahmen des Fensters 81 einen zu der seitlichen Bande 7 des Biochips 6 parallelen Rand auf. Diese Konfiguration hat zwei Vorteile. Verbesserung der mechanischen Festigkeit des Fensters und Vergrößerung der Kontaktfläche für den Klebstoff auf dem Behältnis 8, was die Fixierung verbessert.
  • Die 5 bis 6 stellen eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mittels Schnittansicht des Bereichs der Fixierung des Biochips 2 auf dem Behältnis 8 mit zusätzlichen flexiblen Mitteln 12 dar, die das In-Position-Halten des Biochips begünstigen. In 5 sind diese flexiblen Mittel 12 zweiteilig. Ein erster Teil 121 ist hinsichtlich der gegenüberliegenden Fläche 6 des Biochips geneigt und ein Abschlussteil 122 ist im Wesentlichen rechtwinklig zu dieser gegenüberliegenden Seite und folglich im Falle des Schemas parallel zu der seitlichen Bande 7 des Biochips. Dieses Abschlussteil wirkt unterstützend gegen eine Kante des Biochips, um das In-Position-Halten und/oder die Positionierung des Biochips zu erleichtern. In 5 wird mittels einer Klebstoffverbindung 35 dargestelltes Fixierungsmittel die Dichtigkeit der Fixierung gewährleistet, wobei es möglich ist, den Biochip allein durch den Druck der flexiblen Mittel 12 in Position zu halten. Um den Biochip 2 in Position zu halten, ist es selbstverständlich, dass die an den Biochip durch die Mittel 12 angelegten Druck kräfte sich aufheben und der Fachmann wird die Anzahl und Positionierung dieser Mittel auf dem Fenster 81 des Behältnisses definieren, um diese Bedingung zu berücksichtigen. Im Falle eines Biochips von viereckiger parallelepipedischer Form werden ein oder zwei Mittel 12 zwei entsprechend gegenüberliegenden Seiten angepasst.
  • Der Winkel zwischen dem ersten geneigten Teil 121 der flexiblen Mittel 12 und der gegenüberliegenden Fläche 6 des Biochips hat zwei Funktionen: es zu ermöglichen, den Biochip 2 vertikal einzusetzen, damit dieser dem Behältnis 8 gegenüberliegt, ohne die flexiblen Mittel zu zerbrechen, und die Eliminierung des Klebemittelüberschusses zu ermöglichen, wie oben für den abgeschrägten Teil unter Bezugnahme auf die 3 und 4 beschrieben. Die flexiblen Mittel werden bspw. durch Injektion mit Plastikpolymeren wie Polypropylen hergestellt.
  • In 6 ist das flexible Mittel 12 eine abgekantete Aufnehmevorrichtung von im Wesentlichem dreieckigem Querschnitt, wobei die Spitze der Aufnehmevorrichtung gegen eine Kante des Biochips drückt. Der abgeschrägte Teil hat dieselben Vorteile wie jene, die oben für die flexiblen Mittel 12 beschrieben wurden. 7 zeigt eine Ansicht der Verbindung von Behältnis und Biochip, die den dreieckigen Querschnitt der Aufnehmevorrichtung verdeutlicht.
  • Es existieren andere Formen der flexiblen Mittel 12.
  • 8 zeigt eine perspektivische Teilansicht des Fensters des Behältnisses 13, in dem eine Einbuchtung 15 in Form einer Rille in dem Rahmen des Fensters 81 vorhanden ist, um die Fi xierung des Klebstoffes auf dem Behältnis 8 zu verbessern. Der in der Zeichnung nicht dargestellte Biochip ist ein viereckiger Biochip und die Zeichnung stellt eine Seite des Fensters 81 dar. In dieser Zeichnung ist diese Rille über den gesamten Teil des dargestellten Fensters vorhanden, wobei es möglich ist, dass sich diese Rille auf nur einem Teil des Umfangs des Fensters befindet. Die abgeschrägte Form des Fensters ist in dieser Ausführungsform dargestellt, jedoch nicht notwendig, denn die Rille 15 kann den Klebstoffüberschuss eliminieren.
  • 9 ist eine schematische Darstellung des ersten Schrittes des Fixierungsverfahrens gemäß einer Ausführungsform, in der das Behältnis 8 und der Biochip 2 aus Glas jeweils durch Positionierungsmittel 180 und 18 in Position gebracht werden. Zwischen dem Positionierungsmittel 18 und dem Biochip 3 ist eine Abdeckung 19 angeordnet.
  • In 10 gibt ein mit einer Nadel 21 versehener Klebstoffverteiler 20 auf den gesamten Umfang zwischen dem Fenster 81 des Behältnisses 8 und der seitlichen Bande 7 des Biochips eine Klebstoffmenge aus und es erfolgt eine Prepolymerisation mittels UV-Bestrahlung durch den unterhalb des Biochips angeordneten Leuchtring 17.
  • 11 stellt den letzten Schritt des Fixierungsverfahrens dar, während dem die Polymerisation durch eine UV-Bestrahlung durch die Oberfläche mittels eines weiteren Leuchtringes 17 beendet wird, der selbst ebenfalls mit einer Abdeckung 19 versehen ist, um die aktive Fläche des Biochips zu schützen.
  • Beispiel 1: Anbringen eines Biochips auf ein Behältnis durch Verkleben
  • Es wurde ein Versuchsstand hergestellt, der das Anbringen einer Klebstoffverbindung zwischen dem Biochip 2 und dem Behältnis 8 ermöglicht. Dieser Prüfstand ist schematisch in 12 dargestellt.
  • Eine untere Grundplatte 43 ist mit einem manuell höhenverstellbaren Leuchtring 44 ausgestattet, der um den Träger 46 für den Biochip 2 angeordnet ist. Der Leuchtring 44 ist durch ein austauschbares Quarzglas für den Fall geschützt, dass der Klebstoff während des Versuchs auf den Ring laufen sollte. Der Biochip 2 wird durch das Vakuum auf dessen ebenfalls höhenverstellbaren Träger 46 gehalten. Diese Grundplatte ist konstruiert, um ebenfalls ein Element aus Verbrauchsmaterial oder zur einmaligen Verwendung aufzunehmen, das die Funktion des Behältnisses 8 übernimmt und dessen Positionierung durch zwei Zentrierstifte 41 erfolgt. Durch eine Abdeckung 42, die Wärme austauschen kann, wird es ermöglicht, die Klebstoffverbindung 5 zu beleuchten und den Biochip 2 in Abhängigkeit seiner Öffnung zu schützen. Ein oberer Block 48 hat die Form eines abnehmbaren Deckels. Er ist mit einem Leuchtring 49 ausgestattet, der die Beleuchtung der Klebstoffverbindung 5 von der oberen Seite des Behältnisses 8 aus ermöglicht. Der Leuchtring 49 ist identisch mit jenem 44 des Unterteils 43. Ein oberer Stift 47 ermöglicht es, die aktive Oberfläche des Biochips ohne Kontakt zwischen diesem Stift und dem Biochip 2 zu schützen. Dieser Stift ist manuell höhenverstellbar. Das Element 8 ist auf der Oberfläche 50 auf Grund der Zentrierstifte 41 in x und y verstellbar. Das UV-Licht stammt aus zwei Lichtquellen vom Typ SUPERLITE SUV-DC- P der Firma Lumatec, jede mit einer Stärke von 200 W. Ein Klebstoffspender, wie jener, der unter Bezugnahme auf 10 beschrieben wurde, vom Innendrucktyp, ist entsprechend der z-Achse eines AUTOPLAGE-420-Roboters der Firma Sysmelec (Neuchatel, Schweiz) über eine Befestigung montiert, die es ermöglicht, die Nadel zu neigen. Der Roboter wird durch eine AUTOPLAGE-Steuerung der Firma Sysmelec gesteuert und die Parameter des Zusammenbau- und Verklebprozesses werden durch einen. Mikrocomputer gesteuert. Die Nadel, die dazu verwendet wird, um den Klebstoff zu verteilen, ist eine Nadel aus Teflon®. Die Dosierung des Klebstoffs wird durch das Druck/Zeit-Prinzip sichergestellt, d.h. dass für eine bestimmte Zeit ein bestimmter Druck ausgeübt wird.
  • Das Verbrauchsmaterialelement 8 wird durch die Bearbeitung eines Kunststoffmaterials aus Polystyrol mit einem größenvariablen Fenster 81 hergestellt. Das Fenster des Behältnisses hat einen viereckigen Querschnitt mit einer Abmessung von 5,717 mm ± 0,05 oder 5,577 mm ± 0,05 oder 5,437 mm ± 0,05.
  • Der Biochip 2 hat für einen Träger ein Viereck aus Glas mit einer Abmessung von 5,37 mm ± 0,18 mit einer Dicke von 0, 7 mm.
  • Es wurden vier Klebstoffe, insbesondere auf Acrylatbasis, bspw. Urethanacrylate, getestet: die Klebstoffe Dymax 128M, Dymax 1-20280, Loctite 3104 und Loctite 3105. Die durchgeführten Versuche zeigen, dass ein Wert von 0,8 bar (8 × 104 Pa) als Druck für die Dosierung des Klebstoffes es ermöglicht, diese Dosierung gut zu kontrollieren. Die Position der verwendeten Nadel ist vertikal, denn diese Position ermöglicht es, eine minimale Entfernung zwischen der Spitze der Nadel und der Biochip/Behältnis-Grenzfläche zu haben. Die Klebstoffmenge, die für die verschiedenen Versuche verwendet wurde, beträgt einige mm3 pro Klebstoffverbindung.
  • In einer ersten Versuchsreihe wird der Klebstoff von unten für 10 Sekunden prepolymerisiert, anschließend von oben für 20 Sekunden polymerisiert:
  • In einer zweiten Versuchsreihe wird der Klebstoff für 5 Sekunden von unten prepolymerisiert, anschließend für 20 Sekunden von oben polymerisiert.
  • In einer dritten Versuchsreihe wird der Klebstoff von unten für 10 Sekunden prepolymerisiert und von oben für 2 Minuten polymerisiert.
  • Sämtliche Versuche zeigen durch mikroskopische Analyse, dass die Klebstoffverbindung 5 ein sehr gutes visuelles Aussehen hat, d.h. dass deren Kontur um den Biochip herum durch eine sehr homogene Geometrie charakterisiert ist, und dass weder auf der aktiven Oberfläche des Biochips noch auf der gegenüberliegenden Fläche Klebstoff vorhanden ist.
  • Sogar mit der kürzesten Polymerisationszeit, die der zweiten Versuchsreihe entspricht, ist es möglich, die Gesamtheit aus Behältnis und Biochip ohne das Risiko des Verschiebens des Biochips zu transferieren.
  • Beispiel 2: Test der mechanischen Festigkeit und Dichtigkeit der Befestigung des Biochips auf das Behältnis durch Verkleben
  • Es wurde ein Teststand konzipiert, um die geklebten Verbrauchsmaterialelemente durch eine Messung der mechanischen Festigkeit und Dichtigkeit zu validieren. In diesem Teststand werden wie Verbrauchsmaterialelemente zwischen zwei Platten geklemmt, die beiderseits des Biochips 2 einen Hohlraum bilden. Diese Messung erfolgt nach dem Prinzip des Differenzialdruckes, was eine gute Messsicherheit gewährleistet. Der Messhohlraum wird in der Temperatur reguliert. Der Teststand ist schematisch in 13 dargestellt.
  • Nachdem auf eine der Seiten des Biochips ein Puffer (25 mM Natriumcarbonat, pH 10, vertrieben von der Firma Radiometer Analytical Villeurbanne, Frankreich, unter der Artikelnummer S11M007) eingebracht wurde, besteht der Versuch darin, die Vorrichtung bei einem Druck von 900 mbar einer Temperatur von 80°C für Zyklen von 30 Minuten auszusetzen. Das Fehlen einer Veränderung auf den beiden Druckmessern 31 und 33 ist ein erster Indikator für die Festigkeit und Dichtigkeit des Fixierungsmittels 5. Der Gaskreislauf weist ein Einlassventil 32 und einen Auslass 34 auf. Es kann eine zweite Kontrolle durchgeführt werden, indem der Teststand geöffnet wird, um zu verifizieren, dass auf der anderen Seite des Biochips keine Flüssigkeit vorhanden ist.
  • Der Biochip 2 hat einen Träger 9, der die Form eines Vierecks aus Glas mit einer Größe von 5,37 mm ± 0,18 mit einer Dicke von 0,7 mm aufweist.
  • Das Fenster des Behältnisses hat einen viereckigen Querschnitt mit einer Abmessung von 5,717 mm ± 0,05 oder 5,577 mm ± 0,05. Dieses Behältnis ist aus schwarzem Polystyrol hergestellt.
  • Der verwendete Klebstoff ist der Klebstoff 1-20-280 von der Firma Dymax oder der Klebstoff Loctite 3104.
  • Die gewählten Bedingungen sind repräsentativ für extreme Bedingungen für Reaktionen zwischen Liganden und Analyten, da bspw. Im Gebiet der Immunoassays die Reaktionstemperatur oft in der Nähe von 37°C liegt. Im Gebiet der Nukleinsäuren kann die Temperatur zwischen Raumtemperatur und 95°C variieren, wobei die Temperaturen von 95°C Denaturierungstemperaturen sind, die für kurze Zeiten in der Größenordnung von einigen Minuten notwendig sind. Die Hybridisierungsreaktionen erfolgen im Allgemeinen bei 30 bis 60°C.
  • Die unten stehende Tabelle fasst die erhaltenen Ergebnisse zusammen. Tabelle I
    Figure 00280001
  • In jedem der dargestellten Fälle wurden unabhängige Versuche durchgeführt, um die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse zu verifizieren.
  • Die Versuche, die mit einem Puffer bei pH 6,0 (100 mM Kaliumphosphat, pH 6,0) durchgeführt wurden, führten hinsichtlich der Festigkeit zu ähnlichen Ergebnissen.
  • Die Versuche, die mit Temperaturen von 60°C durchgeführt wurden, erhöhen die Festigkeitszeiten.
  • In jedem der Fälle liegen die mechanische Festigkeit und der Dichtigkeitswiderstand bei über 230 Minuten, wodurch verdeutlicht wird, dass das erfindungsgemäße Fixierungsmittel vollkommen kompatibel mit den Reaktionszeiten ist, die im Allgemeinen in Reaktionen zwischen Liganden und Analyten verwendet werden.
  • Sämtliche der durchgeführten Versuche demonstrieren, dass das erfindungsgemäße Fixierungsmittel automatisierbar ist, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Produktqualität als auch der Herstellungsbedingungen für eine zuverlässige automatisierbare Maschine.

Claims (28)

  1. Vorrichtung (1) zur Analyse von zumindest einem Analyten, die einerseits einen Biochip (2) aufweist, der einen beispielsweise polyedrischen Träger (9) aufweist, der eine aktive Fläche (3) umfasst, die eine aktive Oberfläche (31) aufweist, auf, der eine Vielzahl von Liganden (4) verteilt und angebracht sind, die zur Analyse eingesetzt werden, und der zumindest eine der aktiven Fläche (3) gegenüberliegende Fläche (6) sowie eine umfängliche seitliche Bande (7) umfasst, die die aktive (3) und die dieser gegenüberliegende Fläche (6) miteinander verbindet, und die beispielsweise mehrere Schmalseiten (71, 74) umfasst, wobei die Vorrichtung andererseits ein Behältnis (8) sowie ein Fixierungsmittel (5) aufweist, das beiderseits der aktiven Fläche (3) des Biochips (2) angeordnet ist, und das einerseits mit der seitlichen Bande (7) des Biochips praktisch unter Ausschluss jeglichen anderen Teils, jeglicher anderen Fläche oder anderen Oberfläche des Biochips (2), und andererseits mit dem Behältnis (8) verbunden ist, wobei der gesamte periphere Bereich (32) der aktiven Fläche (3) des Biochips (2) unbedeckt gelassen wird, und das Behältnis (8) und der Biochip (2) ein Reaktionskompartiment (10) begrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass der Biochip (2) mit dem Behältnis (8) ausschließlich über das Fixierungsmittel (5) in Kontakt steht, das zwischen einerseits der seitlichen Bande (7) des Biochips und andererseits dem Behältnis (8) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung (1) zur Analyse von zumindest einem Analyten, die einerseits einen Biochip (2) aufweist, der einen beispielsweise polyedrischen Träger (9) aufweist, der eine aktive Fläche (3) umfasst, die eine aktive Oberfläche (31) aufweist, auf der eine Vielzahl von Liganden (4) verteilt und angebracht sind, die zur Analyse eingesetzt werden, und der zumindest eine der aktiven Fläche (3) gegenüberliegende Fläche (6) sowie eine umfängliche seitliche Bande (7) umfasst, die die aktive (3) und die dieser gegenüberliegende Fläche (6) miteinander verbindet, und die beispielsweise mehrere Schmalseiten (71, 74) umfasst, wobei die Vorrichtung andererseits ein Behältnis (8) mit einem Fenster (81) aufweist, in dem der Biochip über ein Fixierungsmittel (5) fixiert ist, das beiderseits der aktiven Fläche (3) des Biochips (2) angeordnet ist, wobei das Behältnis (8) und der Biochip (2) ein Reaktionskompartiment (10) begrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsmittel (5) des Biochips (2) einerseits mit der seitlichen Bande (7) des Biochips praktisch unter Ausschluss jeglichen anderen Teils, darunter die Fläche oder Oberfläche des Biochips, und andererseits mit dem Rahmens des Fensters (81) des Behältnisses (8) verbunden ist, und dabei den gesamten peripheren Bereich (32) der aktiven Fläche (3) des Biochips unbedeckt lässt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen des Fensters (81) ein zu der seitlichen Bande (7) des Biochips paralleles Teil aufweist.
  4. Analysevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsmittel die aktive Fläche (3) vollständig unbedeckt lässt.
  5. Analysevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die aktive Oberfläche (31) mit der Oberfläche der aktiven Fläche (3) verschmolzen ist.
  6. Analysevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsmittel (5) ein Klebemittel ist.
  7. Analysevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (8) ein Fenster (81) mit einem Querprofil aufweist, das im Wesentlichen zu dem des Trägers (9) des Biochips (2) identisch ist.
  8. Analysevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (81) des Behältnisses (8) mit einem Mittel versehen ist, das die Aufnahme eines Klebemittelüberschusses ohne Übertreten auf den peripheren Bereich (32) des Biochips (2) ermöglicht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Aufnahme eines Klebemittelüberschusses durch eine im Bereich des Fensters (81) des Behältnisses abgeschrägte Form (14) gebildet ist.
  10. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenraum zwischen dem Rand des Fensters (81) und der seitlichen Bande (7) des Biochips bei 2 mm bis 0,05 mm, vorteilhafterweise bei 0,5 mm bis 0,05 mm und vorzugsweise bei 0,2 mm bis 0,1 mm liegt.
  11. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Fixierungsmittel entlang der gesamten seitlichen Bande (7) des Biochips erstreckt.
  12. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsmittel (5) beide sich gegenüberliegenden Bereiche der seitlichen Bande (7) mit dem Behältnis (8) verbindet.
  13. Analysevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Klebemittel eine mittels ultravioletter Strahlung polymerisierbare Komponente aufweist.
  14. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (9) des Biochips (2) ein Parallelepiped ist, wobei dessen aktive (3) und die dieser gegenüberliegende Fläche (6) jeweils rechteckig oder viereckig sind.
  15. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionskompartiment (10) dazu eingerichtet ist, ein zu analysierendes flüssiges Medium mit der aktiven Oberfläche (31) des Biochips in Kontakt zu bringen.
  16. Analysevorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsmittel (5) die Dichtigkeit des Reaktionskompartiments (10) nach außen gewährleistet.
  17. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die aktive Oberfläche (31) des Biochips eine Oberfläche aufweist, die kleiner als 100 mm2, vorteilhafterweise kleiner als 65 mm2 und vorzugsweise kleiner als 30 mm2 ist.
  18. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die aktive Oberfläche (31) des Biochips zumindest 75% der Oberfläche der aktiven Fläche (3) darstellt.
  19. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Liganden Nukleinsäuren sind.
  20. Analysevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Aufnahme eines Klebemittelüberschusses durch eine Einbuchtung gebildet ist, die auf dem gesamten Umfang des Fensters (81) des Behältnisses (8) oder auf Teilen hiervon, bspw. als Rille oder Kanal, vorhanden ist.
  21. Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungsmittel (5) im Bereich des Fensters (81) des Behältnisses (8) flexible Mittel (12) aufweist und auf die seitliche Bande (7) des Biochips (2) Druck ausübt, um die Positionierung und/oder das In-Position-Halten des Biochips zu erleichtern.
  22. Analysevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Mittel (12) aus zwei miteinander verbundenen Teilen bestehen, nämlich aus einem Zwischenteil, das in Bezug auf die gegenüberliegende Fläche (6) des Biochips geneigt ist, und aus einem Abschlussteil, das im Wesentlichen senkrecht zu dieser gegenüberliegenden Fläche ist, wobei das Abschlussteil auf die seitliche Bande (7) des Biochips Druck ausübt.
  23. Analysevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Mittel (12) Aufnehmevorrichtungen von im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt aufweisen.
  24. Verfahren zur Fixierung eines Biochips an ein Behältnis, um eine Analysevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23 herzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass der Biochip (2) gegenüber dem Behältnis (8) in Position gehalten wird, dass zwischen der seitlichen Bande (7) des Biochips und dem Behältnis (8) eine Verbindung aus flüssigem Klebemittel verteilt wird, und dass das Klebemittel (5) mittels ultravioletter Strahlung polymerisiert wird.
  25. Fixierungsverfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Biochip (2) im Hinblick auf das Behältnis (8) so positioniert wird, dass sich die seitliche Bande (7) des Biochips und der Rahmen des Fensters (81) des Behältnisses (8) gegenüberliegen.
  26. Fixierungsverfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das In-Position-Halten des Biochips (2) und/oder des Behältnisses (8) auf dem Positionierungsmittel oder den Positionierungsmitteln durch Anlegen eines Unterdrucks gewährleistet wird.
  27. Fixierungsverfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Klebemitteldichtung auf zumindest einer der Seiten der Analysevorrichtung ultraviolette Strahlung angelegt wird.
  28. Fixierungsverfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Biochip und der ultravioletten Strahlung eine Maske positioniert wird, um die Liganden an der aktiven Oberfläche (31) zu schützen.
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