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Technisches
Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein eine nadellose Spritzenvorrichtung zur Beschleunigung
von Teilchen für
die Abgabe in ein Zielgewebe eines Wirbeltiers.
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Hintergrund
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Die Fähigkeit zur Abgabe von Pharmazeutika
durch die Hautoberflächen
(transdermale Abgabe) liefert zahlreiche Vorteile gegenüber oralen
oder parenteralen Abgabetechniken. Insbesondere sieht die transdermale
Abgabe eine sichere, bequeme und nichtinvasive Alternative zu herkömmlichen
Arzneistoffabgabesystemen vor, wobei die Hauptprobleme in Zusammenhang
mit der oralen Abgabe (z.B. unterschiedliche Absorptions- und Stoffwechselgeschwindigkeiten,
Reizungen des Magen-Darm-Trakts und/oder bittere oder unangenehme
Arzneistoffgeschmäcker)
oder der parenteralen Abgabe (z. B. Schmerzen durch die Nadel, das
Risiko der Einführung
von Infektionen bei den behandelten Personen, das Risiko einer Kontamination
oder einer Infektion von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst, verursacht durch
versehentliche Nadelstiche und die Entsorgung von gebrauchten Nadeln)
leicht und einfach umgangen werden. Zudem sorgt die transdermale Abgabe
für ein
hohes Maß der
Regulierung von Blutkonzentrationen von verabreichten Pharmazeutika.
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Vor kurzem wurde ein neues transdermales Arzneimittelabgabesystem,
das die Verwendung einer nadellosen Spritze zum Abfeuern von Pulvern
(d. h. von festen Arzneistoff enthaltenden Teilchen) in regulierten
Dosierungen in und durch intakte Haut beinhaltet, beschrieben. Insbesondere
beschreibt das US-Patent Nr. 5 630 796 von Bellhouse et al. eine
nadellose Spritze, die in einem Überschallgasstrom
mitgeführte
pharmazeutische Teilchen abgibt. Die nadellose Spritze wird für die transdermale
Abgabe von pulverförmigen
Arzneistoffverbindungen und -zusammensetzungen, für die Abgabe
von genetischem Material in lebende Zellen (z.B. Gentherapie) und
für die
Abgabe von Biopharmazeutika an die Haut, Muskeln, Blut oder die
Lymphen eingesetzt. Die nadel lose Spritze kann auch in Verbindung
mit der Chirurgie zur Abgabe von Arzneistoffen und biologischen
Wirkstoffen an Organoberflächen,
feste Tumoren und/oder Operationshohlräume (z. B. Tumorbetten oder
-hohlräume
nach einer Tumorresektion bzw. – beschneidung)
verwendet werden. In der Theorie kann praktisch jedes pharmazeutische
Mittel, das in einer im Wesentlichen festen, teilchenförmigen Form hergestellt
werden kann, sicher und leicht mit Hilfe solcher Vorrichtungen verabreicht
werden.
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Eine nadellose Spritze, die bei Bellhouse
et al. beschrieben ist, umfasst eine längliche, schlauchförmige, konvergierende-divergierende
Düse mit
einer zerberstbaren Membran, die zu Beginn den Durchgang durch die
Düse verschließt und die
im Wesentlichen angrenzend an das stromaufwärts gelegene Ende der Düse angeordnet
ist. Teilchen eines zu verabreichenden therapeutischen Mittels sind
an die zerberstbare Membran angrenzend angeordnet und werden mit
Hilfe einer Aktivierungseinrichtung abgegeben, welche an die stromaufwärts gelegene Seite
einen Gasdruck ausübt,
der ausreichend ist, um die Membran zerbersten zu lassen und um
eine Überschallgasströmung (welche
die pharmazeutischen Teilchen enthält) durch die Düse zur Abgabe über deren
stromabwärts
gelegenes Ende zu erzeugen. Die Teilchen können somit von der nadellosen Spritze
mit Abgabegeschwindigkeiten zwischen Mach 1 und Mach 8 abgegeben
werden, die nach dem Zerbersten der zerberstbaren Membran leicht erreichbar
sind. Der Durchgang durch die Düse
besitzt einen stromaufwärts
gelegenen konvergenten Teil, der durch eine Verengung zu einem stromabwärts gelegenen
divergenten Teil führt.
Der konvergierende-divergierende Durchgang wird zur Beschleunigung
des Gases auf Überschallgeschwindigkeit
verwendet. Das Gas wird zuerst auf 1 Mach in der Verengung gebracht,
und die stromabwärts
gelegene Divergenz beschleunigt es auf eine Steadystate- bzw. stabile Überschallgeschwindigkeit.
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Die transdermale Abgabe unter Verwendung der
nadellosen Spritze, die bei Bellhouse et al. beschrieben ist, wird
mit Teilchen mit einer ungefähren Größe durchgeführt, die
allgemein zwischen 0,1 und 250 μm
liegt. Für
die Arzneistoffabgabe beträgt
eine optimale Teilchengröße in der
Regel mindestens etwa 10 bis 15 μm
(die Größe einer
typischen Zelle). Für
die Genabgabe ist eine optimale Teilchengröße allgemein wesentlich kleiner
als 10 μm.
Teilchen, die größer als
etwa 250 μm
sind, können
ebenfalls von der Vorrichtung abgegeben werden, wobei die Obergrenze
der Punkt ist, an welchem die Größe der Teilchen
unerwünschten
Schaden bei den Hautzellen verursachen würde. Die tatsächliche
Strecke, welche die abgegebenen Teilchen eindringen, hängt von
der Teilchengröße (z. B.
dem nominellen Teilchendurchmesser unter der Annahme einer in etwa
sphärischen Teilchengeometrie),
der Teilchendichte, der Anfangsgeschwindigkeit, mit welcher das
Teilchen auf die Hautoberfläche
aufprallt, und der Dichte und der kinematischen Viskosität der Haut
ab. In dieser Hinsicht liegen die optimalen Teilchendichten für die Verwendung
bei der nadellosen Injektion allgemein im Bereich zwischen etwa
0,1 und 25 g/cm3, vorzugsweise zwischen
etwa 0,8 und 1,5 g/cm3, und die Injektionsgeschwindigkeiten
liegen allgemein im Bereich zwischen etwa 100 und 3000 m/s. Diese
Teilchengrößen- und
Dichtebereiche sind ebenfalls für die
vorliegende Erfindung geeignet, obwohl größere und/oder dichtere Teilchen
in der vorliegenden Erfindung infolge der Teilchen-Haut-Aufprallgeschwindigkeit
verwendet werden können,
die allgemein wesentlich geringer, zum Beispiel ganze 50 m/s ist.
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Die WO 96/12513 beschreibt eine nadellose Spritze
in Übereinstimmung
mit dem vorcharakterisierenden Teil von Anspruch 1.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
wird eine nadellose Spritzenvorrichtung zur Beschleunigung von Teilchen
in ein Zielgewebe eines Wirbeltiers bereitgestellt, wobei die Spritze
umfasst:
eine längliche,
schlauchförmige
Röhre bzw.
Kanal bzw. Schlauchleitung mit einem Lumen zur Abgabe der Teilchen
in Richtung des Zielgewebes, wobei die Röhre ein stromaufwärts gelegenes
Ende und ein stromabwärts
gelegenes Ende aufweist;
ein die zu beschleunigenden Teilchen
beinhaltendes Aufnahmegefäß; und
eine
Gasentladungskammer stromaufwärts
des Aufnahmegefäßes für die regulierte
Entladung aus dieser von Druckgas zur Beschleunigung der Teilchen aus
dem Aufnahmegefäß hinab
in das Röhrenvolumen
in Richtung des Zielgewebes;
dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorrichtung so aufgebaut und angeordnet ist, dass bei der regulierten
Entladung von Druckgas aus der Gasentladungskammer zur Beschleunigung
der Teilchen das abgeführte
Gas einen maximalen Gesamtdruck von 10 bar oder weniger aufweist.
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Gemäß einer Ausführungsform
umfasst die Gasentladungskammer einen Zylinder, der einen darin
zwischen ersten und zweiten Positionen beweglichen Kolben beinhaltet.
Um die regulierte Gasentladung durchzuführen, wird der Kolben durch
eine Feder entlang dem Zylinder von seiner ersten Position zu seiner
zweiten Position bewegt. Eine Vorfüllanordnung ist vorgesehen,
um ein Zurückziehen
des Kolbens von seiner zweiten Position in seine erste Position
zu erlauben, um die Feder zusammenzudrücken und somit die Gasentladungskammer
vorzufüllen. Ein
Betätigungsauslöser ist
zur Entlassung des Kolbens aus seiner ersten Position vorgesehen,
nachdem die Gasentladungskammer vorgefüllt ist.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Gasentladungskammer einen mit Gas vorgefüllten Kanister.
Dieses Gas kann beispielsweise CO2, He,
N oder Luft sein.
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In beiden bevorzugten Ausführungsformen der
Vorrichtung konvergiert und divergiert danach das Röhrenvolumen
nicht notwendigerweise unter Bildung einer Verengung.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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Sechs Ausführungsformen einer nadellosen Spritzenvorrichtung
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung werden nunmehr lediglich anhand von
Beispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen Zeichnungen
beschrieben, in welchen:
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die 1 ein
axialer Schnitt durch eine erste Ausführungsform der nadellosen Spritzvorrichtung ist;
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die 2 eine
Kurve einer Schmerz-Punktbewertungszahl gegen die Zeit im Anschluss
an die Lidocain-Verabreichung mit Hilfe der ersten Ausführungsform
der Spritzenvorrichtung ist;
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die 3 ein
axialer Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der nadellosen Spritzenvorrichtung
ist;
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die 4 ein
axialer Schnitt durch eine dritte Ausführungsform der nadellosen Spritzenvorrichtung ist;
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die 5 ein
axialer Schnitt durch eine vierte Ausführungsform der nadellosen Spritzenvorrichtung ist;
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die 6 eine
Nahaufnahme des Ausgangs der in 5 gezeigten
Vorrichtung ist;
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die 7 ein
axialer Schnitt durch eine fünfte Ausführungsform
der nadellosen Spritzenvorrichtung ist;
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die 8 ein
axialer Schnitt durch eine sechste Ausführungsform der nadellosen Spritzenvorrichtung
ist;
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die 9 eine
perspektivische Ansicht eines doppelseitigen Wellblechs ist, das
in der sechsten Ausführungsform
der Erfindung verwendet wird;
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die 10 eine
perspektivische Ansicht einer Vielzahl der in 9 gezeigten, aneinanderhaftenden Bleche
ist;
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die 11 eine
perspektivische Ansicht einer Nutzlastpackung für die Verwendung mit der sechsten
Ausführungsform
der Erfindung ist.
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die 12 eine
perspektivische Ansicht eines einseitigen Wellblechs ist, das ein
alternatives Blech für
die Verwendung in der Spritzenvorrichtung von 8 ist;
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die 13 ein
Verfahren zum Befüllen
einer Nutzlastpackung gemäß der sechsten
oder siebten Ausführungsform
der Erfindung zeigt.
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Ausführliche
Beschreibung
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Die erste Ausführungsform der Vorrichtung ist
eine luftbetriebene, wieder verwendbare Vorrichtung.
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Die Vorrichtung schließt eine
längliche, schlauchförmige Röhre bzw.
Leitung 1 mit einem Lumen 2 für die Abgabe von Teilchen in
Richtung eines Zielgewebes (nicht gezeigt) ein. Die Röhre besitzt
ein stromaufwärts
gelegenes und ein stromabwärts
gelegenes Ende. Das stromabwärts
gelegene Ende der Röhre
kann, wie gezeigt, mit einem divergenten Abstandhalter 3 versehen
sein. In dieser ersten Ausführungsform
beträgt
das Röhrenlumen
ungefähr
6 mm im Durchmesser und weist eine im Wesentlichen konstante Querschnittsfläche auf.
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Die Vorrichtung umfasst weiterhin
eine Gasentladungskammer 4. Diese Kammer 4 umfasst
einen Zylinder 5, zum Beispiel von ungefähr 18 mm Innendurchmesser,
mit einem in verschiebbarer Weise darin aufgenommenen Kolben 6.
Der Kolben 6 versiegelt gegenüber dem Schaft des Zylinders 5 aufgrund
des Vorhandenseins eines Versiegelungsrings 12 und ist
linear innerhalb des Zylinders 5 zwischen einer ersten
Position (gezeigt) und einer zweiten Position (nicht gezeigt) bewegbar.
Um den Kolben 6 entlang des Zylinders 5 von seiner
ersten Position in seine zweite Position zu bewegen, ist eine Feder 7 vorgesehen.
Um ein Vorfällen
der Gasentladungskammer 4 zu erlauben, ist ein Vorfüllhebel 8 vorgesehen, um
ein Zurückziehen
des Kolbens 6 gegen die Vorspannungskraft der Feder 7 in
seine erste Position zu erlauben. Um den Kolben 6 in seiner
ersten Position zu halten, ist ein Betätigungsauslöser 9 vorgesehen. Der
Betätigungsauslöser ist
schematisch in schwenkbarer Weise mit der Außenwand des Zylinders 5 verbunden
dargestellt, wobei beim Drücken des
linken Endes des Auslösers 9 nach
oben (wie gezeichnet) das gegenüberliegende
Ende des Auslösers 9 aus
der Verbindung mit einer in dem Mantel des Kolbens 6 vorgesehenen
Vertiefung entlassen wird, wobei der Kolben 6 befreit wird,
um von seiner ersten Position in seine zweite Position durch in
der Feder 7 gespeicherte Kompressionsenergie bewegt zu
werden. Es versteht sich, dass beim raschen Bewegen von seiner ersten
Position in seine zweite Position der Kolben 6 zumindest
einen Teil des Innenvolumens des Zylinders 5 erfasst und
aus dem Zylinder jegliches zuvor darin enthaltene Gas verdrängt.
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Es wird ins Auge gefasst, dass die
die Gasentladungskammer bildenden Komponenten aus Metallen und/oder
Kunststoffmaterialien bestehen könnten.
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In der bevorzugten Anordnung, die
veranschaulicht wird, ist ein Aufnahmegefäß 10 zwischen dem
Hauptkörper
der Röhre 1 und
der Gasentladungskammer 4 vorgesehen. Dieses Aufnahmegefäß kann,
wie gezeigt, die Form eines abgestuften Bereichs am stromaufwärts gelegenen
Ende der Röhre 1 oder
eines abgestuften Bereichs am stromabwärts gelegenen Ende des Zylinders 5 annehmen. Vorteilhafter
Weise sind die Röhre 1 und
das Aufnahmegefäß 10 als
eine Einheit als kombinierte Röhren/Aufnahmegefäß-Anordnung
ausgebildet und sind von dem Zylinder 4 abnehmbar. Auf
diese Weise, nachdem Gas aus der Kammer 4 abgelassen wurde
zur Beschleunigung der Teilchen von dem Aufnahmegefäß 10 und
der Röhre 1 (wie
unten stehend beschrieben) kann die Anordnung von der Gasentladungskammer 4 abgetrennt
werden und weggestellt werden. Eine frische Röhren/Aufnahmegefäß-Anordnung,
die eine frische Ladung an Teilchen enthält, könnte danach mit der erneut
vorgefüllten
Gasentladungskammer 4 verbunden werden, um eine Wiederverwendung
der Vorrichtung zu ermöglichen.
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Obwohl in der veranschaulichten Ausführungsform
das Aufnahmegefäß 10 stromaufwärts vom
stromaufwärts
gelegenen Ende des Röhrenlumens 2 angeordnet
ist, so dass das Aufnahmegefäß 10 und
die Röhre 1 voneinander
getrennt sind, fasst man ins Auge, dass das Aufnahmegefäß entweder zum
Teil oder in seiner Gesamtheit durch das Röhrenlumen 2 definiert
werden könnte.
Zum Beispiel könnte
ein Teil oder das gesamte Röhrenlumen 2 mit den
abzugebenden Teilchen gefüllt
werden.
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Eine Arzneistoffkapsel 11 ist
schematisch in dem Aufnahmegefäß 10 in 1 gezeigt. Diese Arzneistoffkapsel 11 beinhaltet
das oder die durch die Vorrichtung in ein Zielgewebe zu beschleunigende(n) Teilchen,
wobei jene entweder das/die Teilchen enthält oder das/die Teilchen zusammensetzt.
In der Regel wird eine große
Anzahl an Teilchen vereint zur Bildung einer Kapsel. Vorzugsweise
schließt
die Kapsel 11 keine zerberstende Membran der bei Bellhouse
et al. beschriebenen Art ein. Eine zerberstende Membran oder Membranen
können
jedoch zur Aufnahme der Teilchen verwendet wer den. Alternativ könnten die
Teilchen in das Aufnahmegefäß 10 als
loses Pulver gefüllt
werden und/oder lose an der ringförmigen Wand des Aufnahmegefäßes 10 anhaften.
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Es wird offensichtlich, dass, wenn
die Vorrichtung vorgefüllt
wird und der Betätigungsauslöser 9 danach
betätigt
wird, die schnelle Bewegung des Kolbens 6 von seiner ersten
Position in seine zweite Position das Innere des Zylinders 5 auf
ein Druckmaximum von weniger als 10 bar unter Druck setzt. Diese
regulierte Entladung von Druckluft führt zum Aufbau von Luft mit
höherem
Druck auf der linken Seite der Arzneistoffkapsel 11, was
bewirkt, dass jegliche Teilchen beinhaltende(n) Membranen) zerbersten und
die in der Arzneistoffkapsel 11 enthaltenen Teilchen das
Lumen 2 der Röhre 1 hinab
beschleunigt werden, um mit hoher Geschwindigkeit vom stromabwärts gelegenen
Ende der Röhre
ausgestoßen
zu werden. Die maximale Teilchenausstoßgeschwindigkeit liegt im Bereich
von 50 – 300
m/s, stärker
bevorzugt von 50 – 150
m/s oder 50 – 100
m/s.
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Aufgrund der Durchführung einer
regulierten Entladung von Druckluft aus der Kammer 4 stellen der
Lumendurchmesser und der Druck der Druckluft sicher, dass die Luftströmungsrate
die gedrosselte Massenströmungsrate
des Röhrenlumens
für einen beliebigen
aufrechterhaltenen Zeitraum nicht übersteigen kann. Das Fehlen
einer konvergenten-divergenten Röhre
bedeutet, dass die durch das Röhrenlumen 2 strömende Luft
nicht in demselben Maße
wie die Luft beschleunigt wird, die durch die konvergentedivergente
Röhre bei
der Vorrichtung von Bellhouse et al. bewegt wird. Trotzdem stellte
man fest, dass die Teilchen von geeigneter Größe und Dichte das Röhrenlumen 2 hinab
beschleunigt werden können,
um die Röhre 1 mit
ausreichender Energie zu verlassen, um diese in ein Zielgewebe eines
Wirbeltiers bis zu der gewünschten
Tiefe, zum Beispiel zwischen 10 und 500 μm, eindringen zu lassen.
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Der bevorzugte Aufbau für das Röhrenlumen ist
zylindrisch oder nahezu zylindrisch. Die Röhre kann vorteilhafter Weise
aus Kunststoffmaterial geformt sein und aus Gründen einer einfachen Herstellung
ist es in der Regel erforderlich, eine leicht spitz zulaufende Form
zu verwenden. Der bevorzugte Aufbau des Röhrenvolumens unterscheidet
sich von demjenigen des bei Bellhouse et al. beschriebenen Düsenlumens
dadurch, dass das in 1 veranschaulichte
Röhrenlumen
nicht konvergiert und danach divergiert unter Bildung einer Verengung.
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Bei dem bei Bellhouse et al. offenbarten
Düsenlumen
stellt die Konvergenz sicher, dass die stabile Gasströmung in
der Verengung gedrosselt wird, um eine Geschwindigkeit von Mach 1 an
der Verengung mit einem minimalen Querschnitt zu haben. Die Geschwindigkeit
in der Verengung kann Mach 1 nicht übersteigen. Die Divergenz stromabwärts der
Verengung dehnt das Gas auf Überschallgeschwindigkeit aus.
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„Steady-state" bzw. „Stabiler
Zustand" bedeutet
den Zustand, in welchem die Gasströmungsgeschwindigkeiten (an
jedem Punkt in der Röhre) sich
relativ langsam mit der Zeit verändern.
Ferner haben jegliche Druckwellen, die sich bilden, die Tendenz,
stationär
zu sein oder sich langsam zu bewegen.
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Es wird ersichtlich, dass das Röhrenlumen der
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung einen divergenten Abschnitt
aufweisen könnte.
Obwohl die Gestalt des Röhrenlumens
die Strömungsgeschwindigkeit
beeinflusst, ist es wichtig, dass das durch das Röhrenlumen
strömende
Gas sich nicht ausdehnen kann, um eine stabile Überschallgeschwindigkeit zu erreichen,
im Gegensatz zu dem speziellen Röhrenlumendesign,
das zur Erzielung dieses Resultats verwendet wird.
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Im Verhältnis zu der bei Bellhouse
et al. beschriebenen nadellosen Überschallspritze
besitzt die erste Ausführungsform
der nadellosen Spritzenvorrichtung, die in 1 veranschaulicht ist, die Fähigkeit,
kostengünstiger
hergestellt und betrieben zu werden. Im Gegensatz zu einigen Überschallvorrichtungen,
die Ein-Schuss-Helium-Kanister erfordern, ist die Vorrichtung luftbetrieben
und erfordert keine in sich geschlossene Kapsel mit Druckgas. Stattdessen wird
die Luftenergie von dem Einsatz eines Federkolbens und einer Zylinderanordnung,
die viele Male wieder verwendet werden können, erhalten. Außerdem nimmt
man an, dass die Vorrichtung es nicht erfordert, dass die Teilchen
zwischen zerberstbaren Membranen enthalten sind. Zudem bedeutet
die Tatsache, dass die Luftströmung
nicht Überschallgeschwindigkeit
im steady state bzw. stationären
Zustand erreicht, dass die Vorrichtung energieeffizienter ist und
dass weniger Gas erforderlich ist als mit einer Überschallspritzennadel, was
ein Verkleinern und eine diskretere Verwendung der Vorrichtung erlaubt. Darüber hinaus,
weil die Druckwellen in Zusammenhang mit einem Überschallströmungsfeld
nicht vorhanden sind, tritt das „Schalldröhnen", das beim Betrieb einer Überschallvorrichtung
hörbar
ist, nicht auf, was die Notwendigkeit eines Schalldämpfers verringert
oder ganz behebt. Trotz des Fehlens von Gasströmungsbedingungen mit sehr hoher
Geschwindigkeit in dem Röhrenlumen
erwies es sich, dass die Teilchen ausreichend innerhalb des Röhrenvolumens beschleunigt
werden, um dieses mit ausreichender Energie zu verlassen, um in
ein Zielgewebe auf die erforderliche Tiefe, wie 10 – 500 μm, einzudringen.
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Beispiel 1
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Der Zweck dieses Beispiels ist es,
in einer nicht-einschränkenden
Weise die Anwendung der Ausführungsform
der in 1 erläuterten
nadellosen Spritzenvorrichtung für
die Abgabe von Lidocain (einem Lokalanaesthetikum) an die Rückseite
der Hand und die anticubital fossa zu beschreiben.
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I. Verfahren
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Der rechte oder linke Arm jedes Freiwilligen wurde
statistisch ausgewählt
und der Freiwillige wurde gebeten, von der Richtung des gewählten Arms wegzuschauen.
Die Rückseite
der Hand und die anticutbal fossa wurden mit einer Kaliber-22-Hypoderma-Nadel eingestochen,
die nach dem Ermessen des Untersuchenden mit dem für eine Venenkanüle erforderlichen
Einstich übereinstimmt.
Die Freiwilligen wurden danach gebeten, die Schmerzen, die sie spürten, auf
einer Skala von 1 – 10
zu bewerten, wobei 1 keine Schmerzen bedeutet und 10 den größten vorstellbaren
Schmerz durch einen Nadelstich bedeutet. Die Vorrichtung wurde dann
abgefeuert und die Freiwilligen wurden gebeten, die Schmerzen, die sie
spürten,
wie sie sich im Verlauf der Zeit veränderten, zu bewerten.
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II. Resultate
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Ohne eine Behandlung betrug der durchschnittliche
Schmerz für
die Punktbewertung der Handrückseite 8 und
die anticubital fossa 9. Eine Minute nach der Betätigung der
Vorrichtung war ein deutliches Erythem von ungefähr 10 mm Durchmesser zu sehen.
Pulver, vermutlich Lidocain, war klar auf der Oberfläche der
Haut zu sehen, wodurch gezeigt werden konnte, wo die Vorrichtung
abgefeuert worden war. In keinem der Fälle war irgendeine durch die
Betätigung
der Vorrichtung verursachte Beschädigung oder ein Bluten festzustellen.
Die Betätigung der
Vorrichtung wurde durch keinen der Freiwilligen als schmerzhaft
empfunden, und auch das Geräusch wurde
nicht als zu laut empfunden.
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Eine topische Anästhesie war nach 1 Minute feststellbar,
die nach 5 Minuten zunahm und allmählich im Verlaufe der nächsten 25
Minuten abfiel. Die 2 ist
eine Kurve einer Schmerzpunktzahlbewertung gegen die Zeit (Minuten)
im Anschluss an eine Lidocain-Verabreichung in Beispiel 1. Die Anästhesie an
den anticubital fossa war größer als
auf der Handrückseite.
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Obwohl der oben stehende Test mit
Lidocain durchgeführt
wurde, nimmt man an, dass die nadellose Spritzenvorrichtung der
vorliegenden Erfindung für
die transdermale Abgabe von multiplen unterschiedlichen Pulverarzneistoffverbindungen
und -zusammensetzungen, für
die Abgabe von genetischem Material in lebende Zellen (z. B. Gentherapie)
und für die
Abgabe von Biopharmazeutika an die Haut, Muskeln, das Blut oder
die Lymphen geeignet ist. Man hofft daher, dass die Vorrichtung
zur Abgabe eines sehr breiten Bereichs an therapeutischen Mitteln
verwendet werden kann, die topisch oder systemisch abgegeben werden
können.
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Um ein leichtes Wiederauffüllen des
Aufnahmegefäßes 10 mit
einer frischen Teilchencharge zu ermöglichen, nachdem die Vorrichtung
betrieben wurde, um eine erste Teilchencharge auszustoßen, kann
das Aufnahmegefäß 10 mit
einer zu öffnenden oder
verschließbaren
Tür (nicht
gezeigt) versehen sein. In diesem Fall müsste die Röhre 1 nicht von der Gasentladungskammer 4 abgetrennt
werden, um ein Wiederauffüllen
durchzuführen.
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In der veranschaulichten Ausführungsform ist
der Zylinder 5 ungefähr
80 mm lang, und die Länge
der Röhre 1 und
des Abstandshalters 3 zusammen genommen beträgt etwa
60 mm. Es wird angenommen, dass, je größer die Länge der Röhre 1 ist, umso höher die
Austrittsgeschwindigkeit der Teilchen ist, vermutlich aufgrund der
Tatsache, dass die Teilchen eine größere Chance haben, Gasgeschwindigkeit
zu erreichen.
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Man nimmt an, dass die erste Ausführungsform
der nadellosen Spritzenvorrichtung leicht dazu befähigt sein
kann, eine gute Teilchen-Haut-Penetrationsleistung zu erzielen durch
Abführen
von weniger als 4 ml Gas, vorzugsweise von weniger als 2 ml Gas bei
einem Druckmaximum von weniger als 10 bar.
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Obwohl in 1 die Bohrung des Zylinders 5 größer als
das Lumen 2 der Röhre
ist, muss dies nicht so sein. Die Durchmesser stromaufwärts und stromabwärts des
Aufnahmegefäßes 10 könnten die gleichen
sein. Demzufolge könnte
die Hauptstruktur der Vorrichtung im Wesentlichen eine Röhre von
konstantem Durchmesser von einem Ende zum anderen sein, wobei der
Kolben in einem Zylinder mit einer ähnlichen Bohrung wie der Durchmesser
des Röhrenlumens
läuft.
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Obwohl man sich mit der Idee trägt, dass
die erste Ausführungsform
einer nadellosen Spritzenvorrichtung am gebräuchlichsten zur Abgabe einer
großen
Anzahl von Teilchen verwendet wird, zielt man darauf ab, dass die
Vorrichtung zur Abgabe kleiner Zahlen an Teilchen fähig sein
soll, sogar von gerade einem einzigen, relativ großen Teilchen,
zum Beispiel von einem Teilchen von mehreren hundert Mikrometern.
Man nimmt an, dass die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung einen
gewissen Grad der Selbstregulierung ausübt, und zwar je größer die
Größe des Teilchens
oder der Teilchen ist, die abgeführt
werden, umso geringer ist die Teilchenentladungsgeschwindigkeit.
Somit ist zu ennrarten, dass das Moment jedes der Teilchen annähernd gleich
ist. Darüber
hinaus können
aufgrund der Tatsache, dass die maximale Gasgeschwindigkeit in der
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung niedriger ist im Verhältnis zu
einer Überschallvorrichtung
der bei Bellhouse et al. beschriebenen Art, Probleme in Zusammenhang
mit großen
Teilchen, die sich zu schnell bewegen, allgemein vermieden werden.
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Ein Vorteil der Verwendung der bevorzugten Kolben/Zylinder-Anordnung
der ersten Ausführungsform
für die
Gasentladungskammer ist, dass in Bezug auf die Verwendung eines
versiegelten Ein-Schuss-Gaskanisters man einen relativ langen Zeitraum
von allgemein konstanten Strömungsbedingungen
in dem Röhrenlumen 2 erreicht.
Dies liegt daran, weil die Feder kontinuierlich das Gas unter Druck setzt,
während
es sich entlang des Zylinders bewegt. Demgegenüber fällt mit einem Ein-Schuss-Kanister nach
Erreichung des maximalen Anfangsdrucks der Gasdruck exponenziell
ab. Es wird ange nommen, dass die erläuterte Kolben/Zylinder-Anordnung
auf diese Weise die Vorrichtung sehr effizient macht im Hinblick
darauf, dass diese gute Teilchenaustrittsgeschwindigkeiten trotz
eines geringen Gasvolumens und -drucks erreichen kann.
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Die 3 veranschaulicht
(schematisch) eine zweite Ausführungsform
einer nadellosen Spritzenvorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung. Übereinstimmend
mit der ersten Ausführungsform
schließt
die zweite Ausführungsform
eine längliche,
schlauchförmige
Röhre 50 mit
einem Lumen 51 für
die Abgabe von Teilchen in Richtung eines Zielgewebes (nicht gezeigt)
ein. Vorzugsweise besitzt das Röhrenlumen 51,
wie veranschaulicht, einen im Wesentlichen konstanten Durchmesser
entlang seiner Länge.
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In der Region des stromaufwärts gelegenen Endes
der Röhre 50 ist
eine Kammer 52 vorgesehen. In der veranschaulichten Ausführungsform
enthält diese
eine bei sehr niedrigem Druck reißende Nutzlastpackung 53 mit
der gleichen, oder nahezu der gleichen Querschnittströmungsfläche wie
diejenige des Röhrenlumens 51.
Das Äußere der
Röhre 50 ist mit
einer Abzugskammer 52 versehen, wobei die Pfeile 57 eine
umgekehrte Gasströmung
in die Abzugskammer anzeigen.
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Ein Hauptunterschied zwischen den
nadellosen Spritzenvorrichtungen der ersten und zweiten Ausführungsformen
liegt in der Form der Gasentladungskammer. In der zweiten Ausführungsform nimmt
die Gasentladungskammer die Form eines mit Gas, wie CO2,
He oder Luft, vorgefüllten
Kanisters 54 an. Vorteilhafter Weise ist der Kanister 54 von
der Vorrichtung abnehmbar und ersetzbar, um so entweder ein Wiederauffüllen des
abgenommenen Kanisters zu erlauben oder das Montieren eines frischen, nichtwiederverwendbaren
Kanisters zu erlauben, um die Vorrichtung erneut vorzufüllen.
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Die Vorrichtung kann mit einem Dosierungssystem
ausgerüstet
sein, um das allmähliche
teilweise Entladen eines einzelnen Gaskanisters zu ermöglichen,
wodurch Mehrfach-„Abschüsse" aus einem einzelnen
Kanister 54 möglich
sind. Alternativ kann ein Gaskanister lediglich einen einzigen „Abschuss" vorsehen. Um die
Freisetzung von Gas aus dem Kanister zu ermöglichen, ist ein Betätigungsstift 55 schematisch
dargestellt.
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Ein Vorteil davon, einen in Stromabwärtsströmungsrichtung
gerichteten Gaskanister zu haben, ist der, dass diese die Verwendung
einer Ausdehnungkammer 56 von geringem Volumen erlaubt.
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Übereinstimmend
mit der ersten Ausführungsform
ist die zweite Ausführungsform
der nadellosen Spritzenvorrichtung so aufgebaut, dass das komprimierte
Gas sich in dem Röhrenlumen 51 nicht auf
sehr hohe Geschwindigkeiten, wie bei Bellhouse et al. beschrieben,
ausdehnt. Das Hauptmerkmal, das sicherstellt, dass die Strömung innerhalb
des Röhrenlumens 51 nicht
sehr schnell wird, ist die Auswahl eines Drucks des komprimierten
Gases von weniger als 10 bar, so dass die durchschnittliche Gasmassenströmungsrate
auf unterhalb der gedrosselten Massenströmungsrate für das Röhrenlumen 51 mit einer
nahezu konstanten Fläche
abfällt.
Ein weiteres Merkmal, das zum Fehlen einer hohen Gasströmungsgeschwindigkeit
beiträgt,
ist das Fehlen einer konvergentendivergenten Düse. Dies hat weitere Vorteile,
nämlich
dass eine Verengung, die leicht die Teilchen zum Zentrum des Strahls
hin konzentriert, nicht vorliegt.
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Vorzugsweise nehmen die abzugebenden Teilchen
die Form einer Packung an, die die Notwendigkeit einer zerberstenden
Membran oder einer Nicht-Membran-Packung mit hohem Zerreißdruck umgeht.
Dies hat die Wirkung, dass ein verminderter Antriebsdruck in der
Ausdehnungskammer 56 angewandt werden kann, was das Vorherrschen
von gedrosselten Strömungsbedingungen
in dem Röhrenlumen 51 verhindert.
Es wird ebenfalls angenommen, dass die Eliminierung einer zerberstenden
Membran oder einer Teilchenpackung mit hohem Zerreißdruck die
Erzeugung eines hohen Druckverhältnisses über die
Teilchenpackung verhindert, was die Erzeugung einer sich stark bewegenden
normalen Druckwelle eliminiert, die sich danach durch das Röhrenlumen hindurch
fortpflanzen könnte.
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Idealerweise ist die gedrosselte
Massenströmungsrate
des Gaskanisters 54 auf die erforderliche Massenströmungsrate
in dem Röhrenlumen 51 angepasst,
um stabile Gasgeschwindigkeiten in dem Röhrenlumen 51 zu erzielen,
die klar im Unterschallbereich sind, zum Beispiel 200 m/s bei Verwendung von
Luft.
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Durch Verringern der Massenströmungsanforderungen
des Röhrenlumens 51 können die
Anforderungen an das Druckvolumen des Gaskanisters 54 in
vorteilhafter Weise herabgesetzt werden. Diese herabgesetzte Massenströmungsrate
verringert die Schalldämpfungsanforderungen.
Ein Betrieb bei Durchschnittsgeschwindigkeiten, die nicht im Überschallbereich
sind, verringert die akustischen Geräusche in Verbindung mit dem
Vorhandensein von Druckwellen in einem Strömungsfeld weiter. Dies, so ist
zu erwarten, verringert die Schalldämpfungsanforderungen, was zu
einer kompakten Vorrichtungsgröße führt und/oder
zur Ermöglichung
der Abgabe höherer
Nutzlasten als bei einer vergleichbaren nadellosen Überschall-Spritzenvorrichtung.
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Die 4 veranschaulicht
(schematisch) eine dritte Ausführungsform
einer nadellosen Spritzenvorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung. Übereinstimmend
mit den ersten zwei Ausführungsformen
ist eine schlauchförmige Röhre 60 mit
einem Lumen 61 für
die Abgabe von Teilchen in Richtung des Zielgewebes (nicht gezeigt) eingeschlossen.
Vorzugsweise besitzt das Röhrenlumen 61 einen
konstanten Durchmesser entlang seiner Länge oder divergiert nur sehr
leicht (wie gezeigt). Diese Ausführungsform
unterscheidet sich von der ersten und zweiten Ausführungsform
hauptsächlich
durch seine Gasentladungskammer 64. In der dritten Ausführungsform
kann mit einem Handhebel 65 wiederholt gepumpt werden,
um Druck in der Kammer 64 aufzubauen. Drücke zwischen
5 und 10 bar können
in der Kammer 64 mit Hilfe des Handhebels erzielt werden.
Die Vorrichtung wird durch Drücken
des Knopfes 66, welcher das Gas aus der Kammer 64 freisetzt,
so dass es das Lumen 61 hinab strömen kann, betätigt. Eine
Nutzlastpackung 63 ist so ausgelegt, dass sie unter einem
sehr niedrigen Druck reißt,
so dass der Druck, welchen der Handhebel in der Kammer 64 erzeugen
kann, ausreicht, um die Nutzlastpackung zum Zerbersten zu bringen.
Ein Gasventil 67 (auf 10 bar eingestellt) kann in der Wand der
Kammer 64 vorgesehen sein, um zusätzliches Gas freizusetzen,
um einen Überdruck
zu vermeiden.
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Eine vierte Ausführungsform der Erfindung ist
schematisch in 5 gezeigt.
Diese Ausführungsform
ist in Form und Funktion der zweiten Ausführungsform, wie in 3 gezeigt, sehr ähnlich,
doch wie zu erkennen ist, ist die Austrittsebene 100 nicht senkrecht
zu der Längsachse
der Düse,
sondern ist im Verhältnis
zur Achse winkelförmig
angeordnet.
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Frühere Vorrichtungen wiesen Austrittsebenen
auf, die im Wesentlichen senkrecht zu der Längsachse der Düse verlaufen,
wodurch es schwierig werden kann, diese in begrenzten Körperbereichen,
wie im Mund, einzusetzen. Dies führte
zu Versiegelungsproblemen, die dazu führen können, dass die Teilchen die
Vorrichtung nach Betätigung
ohne Eindringen in das Ziel verlassen. Die vierte Ausführungsform
besitzt eine Austrittsebene 100, die in einem Winkel zu
der Längsachse
der Röhre 151 ausgerichtet
ist. Dies macht es leichter, die in einem Winkel angeordnete Stirnfläche der
Vorrichtung gegen die Zielgewebe zu halten, um eine wirksamere Versiegelung
aufrechtzuerhalten. Diese Versiegelung kann weiter verbessert werden
durch Verwendung eines weichen elastomeren Versiegelungsmaterials
an der Austrittsebene der Vorrichtung. Dieses Versiegelungsmaterial
kann jedoch starr sein, wenn das Gewebe, mit welchem es versiegelt
werden soll, flexibel bzw. geschmeidig ist.
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Ebenfalls in 5 gezeigt ist eine Abdeckung 110,
welche über
das stromaufwärts
gelegene Ende der Vorrichtung in derselben Weise passen soll, wie
eine Schreibstiftkappe auf einen Schreibstift passt. Es wird darauf
abgestellt, dass diese Abdeckung anfänglich über das stromabwärts gelegene Ende
der Vorrichtung platziert wird und auf diese Weise die Röhre vor
einer Verunreinigung während des
Transport oder der Handhabung schützt. Die Taschenklammer 112 auf
der Abdeckung erlaubt auch einen leichten Transport in einer Hemd-/Manteltasche.
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Wenn die Verwendung der Vorrichtung
beabsichtigt wird, wird die Abdeckung 110 von dem stromabwärts gelegenen
Ende abgenommen und auf das stromaufwärts gelegene Ende der Vorrichtung
platziert. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Endkappe
mit einem nach innen vorstehenden Merkmal 114 versehen,
das in einer Vertiefung oder in Vertiefungen 116 in der
Außenseite
der Vorrichtung an ihrem stromaufwärts gelegenen Ende aufgenommen werden
kann. Dieses nach innen vorstehende Merkmal 114 könnte zur
Auslösung
der Betätigung
der Vorrichtung dienen, so dass die Betätigung unmöglich ist, wenn die Abdeckung 110 von
dem stromabwärts
gelegenen Ende nicht abgenommen wurde und korrekt auf das stromaufwärts gelegene
Ende platziert wurde. Das nach innen hervorstehende Merkmal 114 könnte ein
Rampenprofil aufweisen, um die Betätigungsstift niederzudrücken und
das Abgabesystem abzufeuern. Nor malerweise würde der Betätigungsstift in der Vertiefung 116 sitzen
und somit unterhalb der Außenoberfläche der
Vorrichtung angeordnet sein, um so eine unbeabsichtigte Betätigung der
Vorrichtung zu verhindern.
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Obwohl in 5 weiter oben die Abdeckung 110 und
der winkelförmig
angeordnete Endabschnitt 100 zusammen beschrieben sind,
dient dies nur dem Zweck sich kurz zu fassen und in der Praxis könnte das
eine ohne das andere verwendet werden. Zum Beispiel könnte die
Endkappe in Vorrichtungen verwendet werden, die keine in einem Winkel
angeordnete Austrittsebenen aufweisen. Die 6 zeigt eine Nahaufnahme der Austrittsebene 100 der
Vorrichtung in 5 mit
dem zusätzlichen
Merkmal eines Positionierungsgestells 71. Das Positionierungsgestell 71 ist
an der Außenwand 72 in
schwenkbarer Weise befestigt. Das Gestell ist insbesondere für die Verwendung
im Mund bestimmt und würde
anfänglich
von der gezeigten Position zurückgeschwenkt werden,
um so ein leichtes Einführen
in den Mund zu erlauben. Nachdem die winkelförmig angeordnete Austrittsebene
parallel zu dem Schleimhautzielgewebe 73 ausgerichtet wurde,
kann das Gestell danach nach vorne geschwungen werden, so dass es
nahezu parallel zu der Austrittsebene der Vorrichtung in der in 6 gezeigten Weise verläuft. In
dieser Position kann das Gestell das Gewebe 73 unterstützen, in welches
die Abgabe erfolgt, um die Wirksamkeit der Vorrichtung-an-Gewebe-Versiegelung
zu erhöhen.
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Die 7 zeigt
eine fünfte
Ausführungsform einer
nadellosen Spritzenvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
Diese Ausführungsform
ist im Wesentlichen dieselbe wie die vierte Ausführungsform mit dem Unterschied,
dass die in einem Winkel angeordnete Austrittsebene 100 durch
eine allgemein konkave Austrittsebene 120 ersetzt wurde.
Die Austrittsebene kann auch eine elastomere Versiegelung als Unterstützung beim
Versiegeln aufweisen. Diese Ausführungsform
ist besonders nützlich
für die Behandlung
von MED (Erektionsstörungen
beim Mann). Die konkave Gestalt der Austrittsebene 120 ist
ideal für
die Verwendung bei der Abgabe von Alprostadil oder anderen Arzneistoffen
direkt an die Eichel des Penis.
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Die 8 zeigt
eine sechste Ausführungsform
der Erfindung. Wie in 8 zu
sehen ist, umfasst die nadellose Spritze der sechsten Ausführungsform
ein Gasreservoir 200 mit einem Plunger bzw. Kolben 202.
Wenn der Plunger 202 niedergedrückt wird, bewegt sich der O-Ring 210 von
dem Reservoir nach außen,
wodurch das Austreten von Gas stromabwärts in Längsrichtung ermöglicht wird.
Das Gas trifft zuerst auf einen Filter 204, welcher zwischen
dem Ende eines leicht divergenten, spitz zulaufenden Abschnitts
und dem Anfang eines konstanten Querschnittsvolumens positioniert
ist. Der Filter dient zur Entfernung jeglicher Teilchensubstanz,
die in dem von dem Reservoir 200 kommenden Gas mitgeführt wird.
Unmittelbar stromabwärts
des Filters 204 befindet sich die Nutzlastpackung 206. Diese
Packung umfasst eine Vielzahl an Röhrengängen, wobei jeder oder einige
der Röhrengänge an ihren
Innenoberflächen
anhaftende Teilchen aufweisen. Nach der Nutzlastpackung 206 erstreckt
sich das Röhrenlumen 208 stromabwärts mit
einem konstanten Querschnitt.
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Das Reservoir 200 wird zu
Beginn mit Gas (z. B. Helium oder Luft) mit einem Druck von weniger als
10 bar gefüllt.
Der Gesamtdruck des ganzen Systems beträgt daher ebenfalls weniger
als 10 bar zu jedem Zeitpunkt während
des Betriebs der Vorrichtung.
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Nach der Betätigung strömt Gas aus dem Reservoir 200 und
wird durch die durch das Reservoirventil gebildete Verengung gedrosselt.
Dadurch wird die maximale Massenströmungsrate durch die Vorrichtung
festgelegt. Während
das Gas durch das Reservoirventil strömt, breitet es sich aus und
füllt im Wesentlichen
die ganze Breite der Vorrichtung aus. Das Gas strömt dann
durch den Filter 204 und in jeden einzelnen der Vielzahl
an Röhrengängen. Das Gas
strömt
durch die Röhrengänge und
aus der Vorrichtung über
die Röhre
mit einem konstanten Querschnitt heraus. Die zu Beginn in den Röhrengängen der
Nutzlastpackung 206 anhaftenden Teilchen werden von den
Seiten der Röhrengänge abgestreift, wenn
die Geschwindigkeit des Gases durch diese eine kritische Größe erreicht.
Die Teilchen werden dann in dem Gasstrom mitgeführt und strömen stromabwärts aus
der Vorrichtung heraus.
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Die Röhrengänge der Nutzlastpackung 206 sind
im Wesentlichen gleichmäßig über den
gesamten Querschnitt der Röhre 208 verteilt.
Darüber
hinaus sind die zu beschleunigenden Teilchen im Wesentlichen gleichmäßig verteilt über die
Innenoberflächen
der Röhrengänge.
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Diese „honigwabenförmige" Zusammensetzung
der Nutzlastpackung 206 sieht drei Hauptvorteile vor. Der
erste ist, dass die Nutzlast der Teilchen zu Beginn gleichmäßig über den
Gesamtquerschnitt der Vorrichtung verteilt ist zu dem Zeitpunkt,
da die Teilchen mitgeführt
werden. Diese gleichmäßige Verteilung
bei der Mitführung
trägt zum
Erhalt einer gleichförmigeren
Verteilung von Teilchen bei, wenn sie die Vorrichtung verlassen
und in das Zielgewebe eintreten. Der Aufbau der Nutzlastpackung
sieht daher eine gleichmäßigere Austrittsverteilung
von Teilchen vor, als wenn die Teilchen einfach zwischen zwei zerberstbaren
Membranen zurückgehalten
werden würden
oder als wenn sie an der Innenseite der Lumenröhre anhaften würden.
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Der zweite Vorteil ist, dass keine
zerberstbaren Membranen erforderlich sind. Somit gibt es keine plötzliche
Druckveränderung,
die durch das Zerbersten einer Membran verursacht wird. Stattdessen
werden die Teilchen in den Strom freigesetzt, wenn die Geschwindigkeit
von Gas durch die Nutzlastpackung ausreicht, um die Teilchen von
den Innenwänden
der Röhrengänge abzulösen.
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Drittens macht es die Nutzlastpackung
der sechsten Ausführungsform
einfach und leicht, die Teilchenmengen in der Packung durch einfaches
Einstellen der Länge
der Nutzlastpackung 206 einzustellen. Dies kann durch Beschneiden
der Packung mit einer Schere oder einem anderen scharfen Gerät erfolgen.
Dies liegt daran, dass die Teilchen gleichmäßig in Längsrichtung in jeder der Röhren sowie
in der Umfangsrichtung verteilt werden.
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Die 9 zeigt
ein doppelseitiges warmgeformtes Wellblech 400, das für die Verwendung
bei der Herstellung der Nutzlastpackung 206 geeignet ist.
Das Blech kann aus einem beliebigen geeigneten Polymer bestehen
und kann unter Anwendung eines Warmformungsverfahrens erzeugt werden.
Das Polymer selbst kann haftfähig
sein, in welchem Fall das Blech nicht behandelt werden muss, oder
das Polymer könnte
nichthaftend sein, in welchem Fall das Blech auf einer Seite oder
beiden Seiten mit einem Klebstoff überzogen sein kann. Mehrere
der Bleche 400, die in 9 gezeigt
sind, sind aufeinander geschichtet, um parallele Reihen von Röhrengängen wie
in 10 gezeigt vorzusehen.
Die Mehrzahl der Wellbleche kann zusammengefügt werden unter Verwendung
geeigneter Mittel, z. B. mechanisch, mit Hilfe eines Klebstoffs,
einem Laserschweißen
etc.
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Alternativ könnten die aufeinander geschichteten
Bleche vorübergehend
zusammengehalten werden, auf die Packungsendabmessungen zurecht geschnitten
werden und in eine äußere Verpackung gepresst
oder in dieser festgehalten werden. Diese Konfiguration ist in 11 gezeigt. Um ein Verrutschen
der einzelnen Bleche zu verhindern, können sie miteinander verklebt
werden, nachdem sie in die äußere Packung 300 eingeführt wurden,
oder es kann ein Feder- bzw. Haltering 302 auf der Packung oder
der Spritze selbst vorgesehen sein, um diese an ihrer festen Position
zu halten.
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Als eine Alternative zu den doppelseitigen Wellblechen 400,
die in 9 gezeigt sind,
kann ein einseitiges spritzgegossenes Wellblech 500 verwendet
werden, wie in 12 gezeigt.
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In dem Fall, wo haftfähige Polymere
zur Herstellung der Wellbleche verwendet werden oder die Bleche
mit Haftmittel besprüht
werden vor der Zusammenstellung der Nutzlastpackung, können die Teilchen
auf die Innenoberflächen
der Röhrengänge aufgebracht
werden, nachdem die Nutzlastpackung zusammengestellt wurde. Ein
Verfahren hierfür
ist in 13 gezeigt. Wie
in dieser Figur zu erkennen ist, wird für einen Wirbelstrom der Teilchen
gesorgt, um mit der Längsrichtung
des Röhrengangs
ausgerichtet zu werden. Wenn die Teilchen durch die klebrigen Röhrengänge strömen, bleiben
sie an der Seite haften. Nach einer bestimmten Zeitspanne finden
sich die Teilchen gleichmäßig verteilt
innerhalb der Röhrengänge, und
zwar sowohl in Längs-
als auch in Umfangsrichtung. Nach dem Beladen mit Teilchen in dieser
Weise kann eine Vielzahl an Nutzlastpackungen aus der Einzelpackung
geschnitten werden, die dem Strom verwirbelter Teilchen ausgesetzt
war. Die Dosis kann durch geeignete Wahl der Länge der Packung bestimmt werden.
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Für
den Fall, wo ein nicht-haftendes Polymer verwendet wird, können die
Wellbleche mit Teilchen unter Anwendung von Sprühbeschichtungstechniken geladen
werden, bevor sie zu einer Nutzlastpackung zusammengesetzt werden.
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Die Querschnittsfläche jedes
Röhrengangs in
der Packung ist vorzugsweise so ausgelegt, um sicherzustellen, dass
eine kritische Strömungsgeschwindigkeit,
welche die Nutzlast wirksam abstreift und mitführt, während des Betriebs der Vorrichtung vorgesehen
wird. Die Nutzlastpackung ist vorzugsweise so ausgelegt, dass sie
keine Risse aufweist, welche Stagnationspunkte in dem Strom erzeugen.
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In einer weiteren Ausführungsform
(nicht abgebildet) können
die Wellbleche zu einem kreisförmigen
Schlauch gerollt werden, um eine Nutzlastpackung vorzusehen, die
wie ein Faltfilterelement aussieht. Die gerollte Form kann entweder
zusammengeklebt werden unter Bildung einer in sich geschlossenen
Nutzlastpackung, oder sie kann in einen hohlen Röhrenabschnitt mit größerem Durchmesser
geschoben oder eingeführt
werden, um eine eigenständige
Nutzlastpackung zu erzeugen.
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Die sechste Ausführungsform der Erfindung verbessert
die gleichmäßige Verteilung
der Nutzlast vor dem Mitführen
und verbessert dadurch die gleichmäßige Verteilung der Nutzlast über den
Zieldurchmesser. Es sind keine zerberstbaren Membranen erforderlich
(obgleich sie auf Wunsch verwendet werden könnten), was die komplexen Strömungen eliminiert,
die mit dem Zerbersten einer Membran mit einem Druckunterschied über diese
in Zusammenhang stehen können.
Außerdem
eliminiert die Nutzlastpackungskonstruktion Membranfragmente, die
im Gasstrom mitgeführt
werden können,
wenn zerberstbare Membranen verwendet werden.
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Die Tatsache, dass die Teilchen gleichmäßig über den
Querschnitt der Röhre
verteilt werden, verbessert die Teilchenreproduzierbarkeit von Schuss zu
Schuss und verringert dadurch die Leistungsvariabilität von Schuss
zu Schuss. Weiterhin erhöht
die Tatsache, dass die Nutzlast gleichmäßig verteilt wird, auch die
Gesamtmenge der Nutzlast, die abgegeben werden kann, da es keine
Strömungsbereiche
mit einer hohen Nutzlastdichte im Vergleich mit anderen Bereichen
gibt, wobei die maximale Nutzlastdichte die maximale Nutzlast bestimmt.
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In allen der oben stehenden Ausführungsformen
können
Luftleitbleche und/oder Drallzüge
nahe der Austrittsebene der Vorrichtungen verwendet werden, um ein
Verteilen der Nutzlast zu unterstützen. Diese Luftleitbleche
könnten
von den Innenwänden der Röhre in den
Gasstrom hineinragen und über
die gesamte Länge
der Beschleunigungsröhre
in spiralförmiger
Weise verlaufen, um so den Gas- und Teilchenströmen einen Drehspin mitzugeben.
Die Krümmung
der Luftleitbleche sollte einen Winkel aufweisen, der dazu geeignet
ist, die erforderlichen Nutzlast-Teilchencharakateristika und Verteilung
zu erzielen. Alternativ könnten
die Luftleitbleche nur auf den stromabwärts gelegenen Austrittsabschnitt
begrenzt sein.
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Ein Vorteil, der, so wird angenommen,
auf jede der oben stehend beschriebenen Ausführungsformen der Vorrichtungen
zutrifft, betrifft die technische Entwicklung. Durch Vermeiden sehr
hoher Gasgeschwindigkeiten in dem Röhrenlumen geht man davon aus,
dass es vergleichsweise einfach ist, die Haut-Aufprallgeschwindigkeit
von Teilchen für
klinische Endpunkt- und Haut-Tolerabilitätsüberlegungen zu modifizieren.
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Die zuvor vorgeschlagene Technik
von Bellhouse et al. der Verwendung einer konvergierenden-divergierenden
Düse bei
nadellosen Überschall-Spritzenvorrichtungen
zur Beschleunigung von Druckgas auf Überschallgeschwindigkeit zwingt das
Gas und die Teilchen, durch eine Verengung in dem Düsenlumen,
d. h. durch einen Verengungsbereich, zu strömen. Wenn ein Düsenlumen
Druckgas beständig
auf Überschallgeschwindigkeit
ausdehnen soll, muss es zuerst eine gedrosselte Strömung erzeugen
(in der Regel durch die Konvergenz erzielt) und danach divergieren.
Es muss daher einen Verengungsbereich aufweisen, welcher als ein
Abschnitt der Röhre
definiert ist, der eine Mindestquerschnittsfläche aufweist.
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Das Erfordernis einer Verengung mit
einer Mindestquerschnittsfläche
in Überschallvorrichtungen
mit einer stabilen Strömung
bedeutet ein beträchtliches
Problem bei der Konstruktion einer kompakten nadellosen Spritzenvorrichtung,
weil die Beschränkung
eine Verjüngung
in dem Düsenlumen vorsieht.
Man nimmt an, dass diese Verjüngung
eine effiziente Teilchenbeschleunigung behindert aufgrund des hohen
Feststoff-zu-Gas-Verhältnisses
in dem Strom. Man nimmt weiterhin an, dass die Beschränkung durch
einen Verengungsbereich auch zu hohen Beschleunigungsgradienten
in dem Gasstrom führt,
die Scherspannungen bei den durch diese hindurch strömenden Teilchen
verursachen können, was
zu einer starken Teilchen-Gas-Abriebwirkung führt (d. h. einem Aufbrechen
von Teilchen aufgrund des Beschusses durch Gasmoleküle). Die
Be schränkung
durch den Verengungsbereich bei nadellosen Überschall-Spritzenvorrichtungen mit einer stabilen Strömung zwingt
die Teilchen auch enger zusammen, wenn sie den Verengungsabschnitt
unter sehr hohen Beschleunigungskräften durchqueren. Man nimmt
an, dass dies zu unerwünschten
Scherkräften von
Teilchen zu Teilchen führen
kann, woraus eine Abriebwirkung von Teilchen zu Teilchen resultiert
(d. h. ein Aufbrechen von Teilchen infolge von miteinander kollidierenden
Teilchen). Ein Pressen von Teilchen, die sich mit hoher Geschwindigkeit
beschleunigen, durch einen beschränkenden Verengungsbereich mit
minimaler Fläche
in einer Überschallvorrichtung
kann ebenfalls zu einem starken Teilchen-Lumen-Abrieb führen (d.
h. einem Aufbrechen von Teilchen infolge des Aufpralls von Teilchen
auf die Lumenwand). Durch Eliminieren des Verengungsbereichs bei
den bevorzugten, veranschaulichten Formen des Röhrenlumens ist zu erwarten,
dass es Vorteile bei der Verringerung des Teilchen-Gas-, Teilchen-Teilchen-
und Teilchen-Lumen-Abriebs gibt. Dies kann die Abgabe von zerbrechlichen
Nutzlasten verbessern und/oder die Möglichkeit einer Abgabe höherer Nutzlasten
schaffen.
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Ein weiterer möglicher Vorteil des Betriebs mit
niedrigeren Gasströmungsgeschwindigkeiten
als bei Bellhouse et al. kann durch die Verbesserung der Einfachheit
der Modifizierung der Teilchen-Haut-Aufprallgeschwindigkeit erhalten
werden. Man hält
es für möglich, diese
Geschwindigkeit durch Verändern
des Verhältnisses
der Gasmassenströmungsrate
in dem Röhrenlumen
zu der gedrosselten Massenströmungsrate
von der Gasquelle (durch Einstellen der Querschnittsfläche des
Röhrenlumens)
oder durch Verringern der gedrosselten Massenströmung der Gasquelle für ein bestimmtes
Röhrenlumen
mit einer im Wesentlichen konstanten Querschnittsfläche (durch
Verringern der Fläche
der Gasquellenöffnung) zu
verändern.
Man hofft, dass dies für
eine verbesserte Flexibilität
bei der Konfigurierung einer nadellosen Spritzenkonstruktion für eine bestimmte
Anwendung sorgen kann.