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DE60005468T2 - Kraftfahrzeugstossstangenträger - Google Patents

Kraftfahrzeugstossstangenträger Download PDF

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DE60005468T2
DE60005468T2 DE60005468T DE60005468T DE60005468T2 DE 60005468 T2 DE60005468 T2 DE 60005468T2 DE 60005468 T DE60005468 T DE 60005468T DE 60005468 T DE60005468 T DE 60005468T DE 60005468 T2 DE60005468 T2 DE 60005468T2
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DE
Germany
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support according
bumper support
hollow body
areas
metallic material
Prior art date
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DE60005468T
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Thierry Campanella
Richard Kergen
Pascal Magain
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ArcelorMittal Liege Upstream SA
PSA Automobiles SA
Original Assignee
Cockerill Sambre SA
Peugeot Citroen Automobiles SA
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Publication date
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Publication of DE60005468T2 publication Critical patent/DE60005468T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R19/00Wheel guards; Radiator guards, e.g. grilles; Obstruction removers; Fittings damping bouncing force in collisions
    • B60R19/02Bumpers, i.e. impact receiving or absorbing members for protecting vehicles or fending off blows from other vehicles or objects
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeug-Stoßstangenträger gemäß den Eigenschaften des Oberbegriffs des Anspruchs 1, welcher aus FR-A-2766437 bekannt ist.
  • Die Automobilkonstrukteure bemühen sich, die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu verbessern und die durch einen Aufprall verursachten Reparaturkosten von Fahrzeugen zu senken, wobei gleichzeitig eine wesentliche Vergrößerung des Fahrzeugsgewichts vermieden wird.
  • Für die Sicherheit besonders während eines Frontalaufpralls verbessern die Konstrukteure die unterschiedlichen Abschnitte des Fahrzeugs dergestalt, dass ein Maximum an kinetischer Energieaufnahme durch mechanische Deformation der von der Fahrgastzelle entfernten Bereiche garantiert wird, und dass die Fahrgastzelle derart verstärkt wird, um die Fahrzeuginsassen zu schützen.
  • Für die Reparatur von Fahrzeugbauteilen, welche nach einem Frontalaufprall beschädigt sind, bemühen sich die Konstrukteure zunächst darum, den Geschwindigkeitswert so weit wie möglich heraufzusetzen, bei dem irreversible Schäden auftreten, wobei dieser Geschwindigkeitswert bei 5 km/h liegt, und dann, um die Schäden an den Fahrzeugenden zu begrenzen, das heißt, an den Bereichen, welche leicht zu reparieren sind, bis zu Geschwindigkeitswerten, die um 15 km/h liegen.
  • Das Sicherheitsziel wird im Allgemeinen dadurch erlangt, dass das Fahrzeuge mit Längsträgern ausgerüstet wird, deren progressive Deformation der Enden die kinetische Energie des Fahrzeugs aufnimmt, wobei die Bereiche der Längsträger nahe an der Fahrgastzelle angeordnet sind, und die Fahrgastzelle selbst so ausgebildet ist, dass sie sehr gering deformierbar ist.
  • Aber im Fall eines begrenzten Bauraumes der Fahrzeuge sind die Konstrukteur dazu veranlasst, Strukturen zu entwickeln, welche eine beträchtliche Höhe an Energieaufnahme vom Fahrzeugende bis zu dem undeformierbaren Bereich garantieren, wobei tote Abschnitte vermieden werden, das heißt, Abschnitte, welche sich bei einer bedeutenden Verformungsarbeit axial nicht deformieren können.
  • Außerdem haben die Konstrukteure die Reparaturkosten für Aufprallschäden bei geringer Geschwindigkeit dadurch verringert, indem sie die Stoßstangen oder Schilde der Fahrzeuge verändert haben und insbesonders dadurch, dass sie den Stoßstangenträger verstärkt und zwischen diesem Träger und den Längsträgern mechanisch deformierbare Bauteile eingefügt haben, sogenannte Energieaufnehmer, welche so ausgebildet sind, dass sie unter einer Einwirkung zusammengedrückt werden, die wesentlich geringer ist, als die, die zur Deformation der Längsträger führt.
  • Im Fall eines Aufpralls bei geringer Geschwindigkeit genügt es somit, dass eine begrenzte Anzahl von Bauteilen ausgetauscht wird, was die Reparaturkosten einschränkt.
  • Die Reparatur wird gleichzeitig dadurch verbessert, dass der Stoßstangenträger verstärkt wird, um den Geschwindigkeitswert für einen Aufprall ohne Schaden anzuheben, und um eine gute Verteilung der Krafteinwirkungen während eines Aufpralls bei sehr hoher Geschwindigkeit zu garantieren.
  • In der Tat muss die Stoßstange die Krafteinwirkungen auf die Energieaufnehmer übertragen und dann in den späteren Phasen des Aufpralls auf die Längsträger des Fahrzeugs.
  • Die Funktion dieses durch den Stoßstangenträger und die Energieaufnehmer gebildeten Aufbaus muss gleichzeitig gegenüber dem Aufprallwinkel, welcher mehr oder weniger in Bezug auf die Längsachse des Fahrzeugs geneigt ist, eine ausgezeichnete Stabilität aufweisen.
  • Für den Versuch, diesen Kriterien Genüge zu tun, sind bis jetzt zahlreiche Lösungen zur Anwendung gekommen, aber sie bringen eine wesentliche Vergrößerung des Fahrzeuggewichts sowie der Kosten mit sich.
  • Eine der bekannten Lösungen besteht darin, Stahlbleche in den Stoßstangen, die aus synthetischem Material hergestellt sind, anzuordnen und Energieaufnehmer zwischen die Stoßstange und die Längsträger des Fahrzeugs einzubauen. Aber die bisher verwendeten Energieaufnehmer sind nicht immer ausreichend genug und schließen den Zusatz von ergänzenden Bauteilen ein, wodurch das Fahrzeuggewicht erhöht wird.
  • Zur Vermeidung dieses Nachteils sind Energieaufnehmer bekannt, welche aus Aluminium hergestellt sind und eine Reduzierung des Gewichts ermöglichen, aber ihre Eigenschaften zur Energieaufnahme sind im Allgemeinen wenig beherrschbar und oft unzureichend, während die Material- und Herstellkosten solcher Energieaufnehmer bedeutend bleiben.
  • Es sind ebenfalls Energieaufnehmer aus Stahl bekannt, welche eine relativ komplexe Geometrie aufweisen, die die Sicherheitskriterien erfüllen und das Gewicht leicht herabsetzen. Aber ihre Herstellkosten bleiben auch sehr bedeutend.
  • Die Erfindung hat zum Ziel, diese Nachteile zu vermeiden, indem ein Stoßstangenträger für Kraftfahrzeuge vorgeschlagen wird, der es ermöglicht, zur gleichen Zeit die Merkmale der Energieaufnahme zu verbessern und genauso gut die Reparaturkosten im Fall eines Aufpralls bei geringer Geschwindigkeit sowie das Fahrzeuggewicht zu verringern.
  • Der Gegenstand der Erfindung ist somit ein Kraftfahrzeug-Stoßstangenträger mit jeweils einer vertikalen vorderen und hinteren Platte aus mindestens einem metallischen Material und mit mindestens einem Mittelteil aus einem metallischen Material, der zwischen den beiden Platten angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass er an jedem Ende des Mittelteils einen Energieaufnehmer aufweist, der von einem Hohlkörper aus einem metallischen Material gebildet wird, der sich quer zu den Platten erstreckt und mit mindestens der Vorderplatte oder dem Mittelteil verbunden ist, wobei die metallischen Materialien dieses Mittelteils und des Hohlkörpers der Energieaufnehmer ein Verhältnis zwischen Elastizitätsgrenze und Bruchlast aufweisen, das unter demjenigen des metallischen Materials der Platten und unter 0,9 liegt.
  • Gemäß weiterer bevorzugter Merkmale der Erfindung:
    • – besteht das metallische Material der Platten aus Stahl mit einer sehr hohen Elastizitätsgrenze und zwar über 400 MPa, oder aus einem Aluminium mit einer sehr hohen Elastizitätsgrenze und zwar über 250 MPa,
    • – sind die Platten aus einem identischen metallischen Material und weisen unterschiedliche Dicken auf,
    • – weist das metallische Material der vorderen Platte ein Verhältnis zwischen Elastizitätsgrenze und Bruchlast auf, das unter demjenigen des metallischen Materials der hinteren Platte liegt,
    • – weist der Stoßstangenträger zwei Mittelteile auf, die parallel zueinander sind und sich zwischen den Platten erstrecken,
    • – sind die Dicken der Platten und der Mittelteile unterschiedlich, und vorzugsweise ist die Dicke der Platten größer als diejenige der Mittelteile,
    • – umfasst der Mittelteil eine abwechselnde Folge von herausstehenden Bereichen und vertieften Bereichen, die sich quer zur Längsachse dieses Mittelteils erstrecken,
    • – beträgt der Abstand zwischen dem Scheitel der herausstehenden Bereiche und dem Boden der vertieften Bereiche des Mittelteils ein Zwanzigstel bis die Hälfte der Periodizität der herausstehenden oder vertieften Bereiche,
    • – beträgt der Abstand zwischen dem Boden der vertieften Bereiche der beiden Mittelteile 0 bis die Hälfte der Periodizität der herausstehenden oder vertieften Bereiche,
    • – weist der Hohlkörper jedes Energieaufnehmers einen Querschnitt in Form eines Kreuzes mit vier Armen auf, die sich jeweils paarweise in Verlängerung voneinander erstrecken und zueinander einen Winkel von 90° bilden.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden in Laufe der nachfolgenden Beschreibung beispielhaft mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen herausgestellt, wobei
  • 1 eine schematische Ansicht einer vorderen Stoßstange eines Kraftfahrzeugs zeigt, die mit einem erfindungsgemäßen Träger ausgerüstet ist,
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Stoßstangenträgers ist,
  • 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Stoßstangenträgers ist,
  • 4 eine schematische perspektivische Ansicht des mittleren Bereiches der erfindungsgemäßen Stoßstangenträgers darstellt,
  • 5 eine schematische Querschnittsansicht eines Energieaufnehmers der erfindungsgemäßen Stoßstangenträgers zeigt, und
  • 6 eine schematische perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stoßstangenträgers darstellt.
  • In 1 wird eine Stoßstange schematisch dargestellt, welche in ihrer Gesamtheit das Bezugszeichen 1 hat, und die in dem in dieser Figur gezeigten Ausführungsbeispiel an der Vorderseite eines Kraftfahrzeugs 2 mittels zweier Längsträger 3 befestigt ist, wobei diese parallel zueinander sind und sich rechtwinklig zu der Stoßstange 1 erstrecken.
  • Diese Stoßstange 1 kann ebenfalls an der Rückseite des Kraftfahrzeugs angebracht sein.
  • Wie in 1 und 2 gezeigt ist, wird die Stoßstange 1 durch einen Träger 10 gebildet, der folgendes umfasst:
    einen eine Traverse bildenden mittleren Bereich A, zwei seitliche Bereiche B, welche jeweils einen Energieaufnehmer bilden und beiderseits des Bereichs A angeordnet sind,
    sowie zwei Endbereiche C, welche einen Schutz der seitlichen Ecken des Kraftfahrzeugs 2 bilden.
  • Der mittlere Bereich A des Trägers 10 gewährleistet im Wesentlichen eine Schutzfunktion für das Kraftfahrzeugs 2 vor sichtbarem Schaden bei Aufprall bei geringer Geschwindigkeit. Und er gewährleistet gleichfalls eine Funktion zur Aufteilung und Weiterleitung der Berührungseinwirkungen auf die seitlichen Bereiche B, und dann auf die Längsträger 3 bei Aufprall bei höherer Geschwindigkeit über diese seitlichen Bereiche, welche jeweils einen Energieaufnehmer bilden, wie im Weiteren deutlich wird.
  • In einer allgemeinen Ausführung wird der Träger 10 auf der Grundlage von mindestens zwei metallischen Materialien gebildet, welche sich durch ihre Beschaffenheit, ihre mechanischen Eigenschaften oder ihre Dicke unterscheiden.
  • Wie besonders in 2 und 3 zu sehen ist, umfasst der Träger 10 zwei vertikale längliche Platten, beziehungsweise eine vordere Platte 11a und eine hintere Platte 11b, welche mindestens aus einem metallischen Material mit einer sehr hohen Elastizitätsgrenze bestehen, wie beispielsweise aus Stahl mit einer Elastizitätsgrenze von über 400 MPa und vorzugsweise zwischen 1000 und 1500 MPa oder aus einem Aluminium mit einer Elastizitätsgrenze von über 250 MPa.
  • Die Platten 11a und 11b bilden zwischen sich einen Raum, in welchem mindestens ein Mittelteil 15a oder 15b eingefügt ist. Es sind bevorzugt zwei Mittelteile, beziehungsweise ein oberes Mittelteil 15a und ein unteres Mittelteil 15b zwischen die beiden Platten eingefügt und horizontal sowie parallel in Bezug auf einander angeordnet.
  • Die folgende Beschreibung bezieht sich auf eine Ausführungsform mit zwei Mittelteilen 15a und 15b, welche sich zueinander parallel erstrecken.
  • Die Mittelteile 15a und 15b bestehen aus einem metallischen Material, welches eine starke Verformbarkeit aufweist und vorzugsweise aus einem metallischen Material mit einem Verhältnis zwischen der Elastizitätsgrenze und der Bruchlast, welches unter demjenigen des metallischen Materials der Platten 11a und 11b und unter 0,9 liegt.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform bestehen die Platten 11a und 11b aus einem identischen metallischen Material und weisen unterschiedliche Dicken auf.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist das metallische Material der vorderen Platte 11a ein Verhältnis zwischen der Elastizitätsgrenze und der Bruchlast auf, welches unter demjenigen des metallischen Materials der hinteren Platte 11b liegt.
  • Jedes Mittelteil 15a und 15b umfasst in dem mittleren Bereich A eine abwechselnde Folge von herausstehenden Bereichen 16a und vertieften Bereichen 16b, die sich quer zur Längsachse des zugehörigen Mittelteils erstrecken.
  • In einer allgemeinen Ausführung besitzen die Mittelteile 15a und 15b eine Form, die es ermöglicht, ihre Dicke bei Aufrechterhaltung ihrer Knickfestigkeit zu verringern, und wobei diese Mittelteile eine bestimmte Dehnbarkeit und vorzugsweise ein Verhältnis unter 0,9 zwischen der Elastizitätsgrenze und der Bruchlast aufweisen. Die herausstehenden Bereiche 16a und vertieften Bereiche 16b weisen eine angepasste Periodizität zur Optimierung des Verhaltens dieser Mittelteile und des Trägers auf.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, welche genauer in der 4 dargestellt ist, ist die Periodizität L2 der herausstehenden Bereiche 16a und vertieften Bereiche 16b über die ganze Länge eines jeden Mittelteils 15a und 15b einheitlich.
  • Weiterhin ist der Abstand L1 zwischen der Mittellinie eines herausstehenden Bereiches 16a und der Mittellinie eines vertieften Bereiches 16b gleich der Hälfte der Periodizität L2 und dem Abstand L3 zwischen dem Scheitel der herausstehenden Bereiche 16a und dem Boden der vertieften Bereiche 16b eines jeden Mittelteils 15a und 15b und beträgt ein Zwanzigstel bis die Hälfte der Periodizität L1 dieser herausstehenden oder vertieften Bereiche.
  • Außerdem beträgt der Abstand L4 zwischen dem Boden der vertieften Bereiche 16b der beiden Mittelteile 15a und 15b zwischen 0 und der Hälfte der Periodizität L1 dieser herausstehenden oder vertieften Bereiche.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform sind die herausstehenden Bereiche 16a und vertieften Bereiche 16b eines Mittelteils 15a bezüglich der herausstehenden Bereiche 16a und vertieften Bereiche 16b des anderen Mittelteils 15b versetzt, so dass sich ein unten liegender Punkt eines Mittelteils gegenüber einem oben liegenden Punkt des anderen Mittelteils befindet, dergestalt, dass der Abstand zwischen den Mittelteilen 15a und 15b konstant ist.
  • In dem Ausführungsbeispiel, welches in den Figuren dargestellt ist, sind die herausstehenden Bereiche 16a und vertieften Bereiche 16b durch Welligkeit ausgebildet. Sie können ebenfalls durch Rippen ausgebildet sein, und wobei diese herausstehenden Bereiche 16a und vertieften Bereiche 16b durch Verformung des Metalls hergestellt werden und es gestatten, die Dicke der Mittelteile 15a und 15b im Wesentlichen zu verringern, und das bei gleicher Knick- und Verwindungslast.
  • Die herausstehenden Bereiche 16a können auch aus Einschnitten oder Ausschnitten mit umgebogenen Rändern bestehen.
  • Die seitlichen Bereiche B des Trägers 10, welche beiderseits des mittleren Bereichs A dieses Trägers 10 angeordnet sind, bilden jeder einen Energieaufnehmer, der aus einem Hohlkörper 20 aus metallischem Material hergestellt ist und sich rechtwinklig zu den Platten 11a und 11b erstreckt.
  • Das metallische Material, aus welchem der Hohlkörper 20 eines jeden Energieaufnehmers hergestellt ist, weist ein Verhältnis zwischen der Elastizitätsgrenze und der Bruchlast auf, das unter demjenigen des metallischen Materials der Platten 11a und 11b und unter 0,9 liegt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, die in den 3 und 5 gezeigt ist, wird jeder einen Energieaufnehmer bildende Hohlkörper 20 von zwei hohlen Halbkörpern 20a und 20b gebildet, welche jeweils symmetrisch ein Mittelteil 15a und 15b verlängern.
  • Die beiden hohlen Halbkörper 20a und 20b sind miteinander in Höhe ihrer jeweiligen freien Ränder 21a und 21b beispielsweise durch Punktschweißung oder durch eine durchgehende Verschweißung, durch Bördeln, mittels eines geeigneten Klebers, durch lokales Aufstecken oder auch durch Saumverbindung verbunden.
  • Mit Bezug auf 5 wird ein Hohlkörper 20 eines Energieaufnehmers beschrieben, wobei der Hohlkörper des anderen Energieaufnehmers identisch ist.
  • Der Hohlkörper 20 weist einen Querschnitt in Form eines Kreuzes mit vier Armen 22, 23, 24 und 25 auf, die sich jeweils paarweise in Verlängerung voneinander erstrecken und zueinander einen Winkel von 90° bilden. Die Wand des Hohlkörpers 20 wird von einer Folge von Schliffflächen 26 mit identischer Größe „1" gebildet, welche untereinander einen Winkel α von 135° bilden. Die Anzahl der Schliffflächen 26 des Hohlkörpers 20 beträgt vierundzwanzig.
  • Außerdem ist der Hohlkörper 20 eines jeden Energieaufnehmers an einer seiner Seiten offen, und in dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Hohlkörper 20 eine Öffnung 29 auf, welche an der Seite des mittleren Bereichs des Trägers 10 angeordnet ist.
  • Gemäß einer Variante ist der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers auf seinem ganzen Umfang geschlossen.
  • In einer allgemeinen Ausführung ist der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers mindestens mit der vorderen Platte 11a oder mit dem Mittelteil verbunden, für den Fall, in dem der Träger einen einzelnen Mittelteil umfasst oder mit zwei Mittelteilen verbunden, für den Fall, in dem der Träger zwei Mittelteile 15a und 15b umfasst.
  • Die Verbindung zwischen jedem Energieaufnehmer und der vorderen Platte 11a oder den Mittelteilen 15a und 15b kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform weist der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers ein erstes Ende 27 auf, das mit der Vorderplatte 11a beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder Saumverbindung verbunden ist, sowie ein zweites Ende 28, das an einem Längsträger 3 der Karosserie des Kraftfahrzeugs anliegt und durch die hintere Platte 11b ungehindert durch eine Öffnung 30 geführt ist, die einen Umfang einer Form aufweist, die komplementär zum Querschnitt des Hohlkörpers 20 ist, wie in 3 dargestellt ist.
  • Gemäß einer zweiten Ausführungsform weist der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers ein erstes Ende 27 auf, das an der Vorderplatte 11a anliegt, sowie ein zweites Ende 28, das an einem Längsträger 3 der Karosserie des Kraftfahrzeugs anliegt. In dieser Ausführungsform ist dieses zweite Ende 28 frei durch die hintere Platte 11b durch eine Öffnung 30 geführt, die einen Umfang einer Form aufweist, die komplementär zum Querschnitt des Hohlkörpers 20 ist, wobei dieser Hohlkörper 20 mit der hinteren Platte 11b beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder Saumverbindung verbunden ist.
  • Gemäß einer dritten Ausführungsform weist der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers ein erstes Ende 27 auf, das an der Vorderplatte 11a anliegt, sowie ein zweites Ende 28, das beispielsweise mit der hinteren Platte 11b durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder Saumverbindung verbunden ist. In diesem Fall geht der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers nicht über die hintere Platte 11b hinaus, und diese hintere Platte 11b liegt an einem Längsträger 3 der Karosserie des Kraftfahrzeugs an.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform liegt der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers an der Vorderplatte 11a und ist mit dem Mittelteil 15a oder 15b oder mit den zwei Mittelteilen 15a und 15b verbunden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers mit der Vorderplatte 11a beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder Saumverbindung verbunden und ist ebenfalls mit dem Mittelteil 15a oder 15b verbunden, in dem Fall, in welchem der Träger 10 nur ein einziges Mittelteil umfasst, oder ist mit den zwei Mittelteilen 15a und 15b verbunden, in dem Fall, in welchem der Träger 10 zwei Mittelteile 15a und 15b umfasst.
  • In einer allgemeinen Ausführung kann der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers aus einem freistehenden Stück gebildet sein, welches an den Enden des oder der Mittelteile 15a und 15b durch Schweißen, Bördeln oder Rollbiegen der gegenüberliegenden Ränder, Saumverbindung oder lokales Aufstecken befestigt ist.
  • Gemäß einer Variante kann der Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers in der Form eines geschlossenen Körpers gebildet sein, welcher aus einem Werkstoff mit den Mittelteilen 15a und 15b hervorgeht oder an diesen Mittelteilen 15a und 15b befestigt ist.
  • Das metallische Material des Hohlkörpers 20 jedes Energieaufnehmers weist eine Dicke von vorzugsweise unter 1,2 mm auf.
  • Jedes Mittelteil 15a und 15b weist auf seiner Längskante gegenüber der Vorderplatte 11a einen Rand 17 zur Befestigung an der Vorderplatte 11a auf, der sich auf der gesamten Länge jedes Mittelteils 15a und 15b erstreckt.
  • Ebenso weist jedes Mittelteil 15a und 15b auf seiner Längskante gegenüber der hinteren Platte 11b einen Rand 18 zur Befestigung an der hinteren Platte 11b auf, der sich nur auf der Länge des mittleren Abschnitts jedes Mittelteils 15a und 15b erstreckt.
  • Der Zusammenbau der Platten 11a und 11b mit den Mittelteilen 15a und 15b kann mittels herkömmlicher Zusammenbaumethoden erfolgen, wie Schweißverfahren oder mechanische Verfahren.
  • Im Falle einer Schweißung kann diese Schweißung als eine Punktschweißung oder eine durchgängige Schweißung mittels Laserstrahl durchgeführt werden.
  • Dennoch sind die Bereiche groß, welche zusammengefügt werden sollen, insbesonders in dem mittleren Bereich A, welcher im Wesentlichen den Fertigungspreis bei einem Zusammenbau mittels Schweißung benachteiligt.
  • Die Verfahren eines mechanischen Zusammenbaus sind dergestalt, dass die Verformung durch lokales Aufstecken die gleichzeitige Realisierung einer großen Anzahl von Verbindungsstellen beispielsweise auf einer Presse ermöglicht. Dennoch ergibt diese Art von Zusammenbau Probleme hinsichtlich hoher Anforderungen bezüglich der mechanischen Eigenschaften des metallischen Materials, welches die Platten 11a und 11b ausmacht.
  • Der Zusammenbau nach dem Bördelverfahren wird dadurch erreicht, dass beispielsweise eine Saumverbindung durch gleichzeitiges Rollen der Längsränder der Platten 11a und 11b zusammen mit den Längsrändern 17 und 18 der Mittelteile 15a und 15b gebildet wird.
  • Dieses Zusammenbauverfahren kann in einem einzigen Ablauf erfolgen und weist einen technischen Vorteil dergestalt auf, dass die zylindrische Form der gerollten Bereiche dazu beiträgt, den Träger 10 zu verstärken.
  • Schließlich umfasst die äußere Platte 11a auf der Höhe der seitlichen Bereiche B und der Endbereiche C horizontale Ränder 31, welche den Hohlkörper 20 jedes Energieaufnehmers bedecken und an dem Rand der inneren Platte 11b in den Bereichen B und C anliegen.
  • 6 stellt eine Ausführungsvariante des Energieaufnehmers dar.
  • In dieser Ausführungsform besteht jeder Energieaufnehmer aus einem Hohlkörper 20, welcher aus einem Kreuz mit vier Armen 22, 23, 24 und 25 gebildet wird. In diesem Fall ist das Kreuz so schräg gestellt, dass es ein „X" bildet. Der Hohlkörper 20 kann gleichzeitig eine Öffnung 29 umfassen, welche auf der Seite des mittleren Bereichs A des Trägers 10 angeordnet ist.
  • Die Verwendung eines Stahls mit hohen mechanischen Eigenschaften für die Platten 11a und 11b in Verbindung mit einem dehnbareren Stahl für die Mittelteile 15a und 15b zur Realisierung eines Aufbaus, der die Funktionen – Träger und Energieaufnehmer – in einem einzigen Stück vereinigt, ermöglicht eine Verringerung des Gewichts sowie der Kosten zur Erstellung einer Stoßstange, die einen solchen Träger beinhaltet, und eine Optimierung des Verhaltens, besonders durch Gewährleistung eines optimalen Funktionsablaufes der Energieaufnehmer.
  • Die Verwendung eines Stahls mit hoher Elastizitätsgrenze ermöglicht eine Verringerung des Gewichts, und die Kombination mit einem dehnbareren Stahl ermöglicht die Realisierung eines einzigen Stücks von komplexer Gestalt trotz der begrenzten Verformungskapazität von Stählen mit hoher Elastizitätsgrenze.
  • Der mittlere Bereich A gewährleistet eine Schutzfunktion für das Fahrzeug ohne Auftreten von Schäden bei Aufprall bei geringer Geschwindigkeit und eine Funktion der Verteilung und Übertragung der Einwirkungen mit Kontakt auf die seitlichen Bereiche B, welche die Energieaufnehmer umfassen, und dann auf die Längsträger 3 bei Aufprall bei höherer Geschwindigkeit.
  • Ein solcher Aufbau ermöglicht die Optimierung des Gewichts des Trägers 10, denn der Stahl mit hoher Elastizitätsgrenze der Platten 11a und 11b lässt ein höheres Niveau von Druckbeanspruchung zu, bevor die plastische Phase eintritt und bevor bleibende Verformungen auftreten. Die Kombination mit einem dehnbareren Stahl für die Mittelteile 15a und 15b ermöglicht die Ausführung beispielsweise durch Tiefziehen von herausstehenden und vertieften Bereichen in diesen Mittelteilen, wie zum Beispiel Welligkeit oder Rippen, welche im Wesentlichen eine Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Mittelteile 15a und 15b gegenüber Verwindung und somit eine Gewichtsreduzierung bei gleichbleibender Widerstandsfähigkeit ermöglichen.
  • Der Zusammenbau von unterschiedlichen Elementen des Trägers mittels Saumverbindung weist Vorteile auf. Er ist tatsächlich mit den Stählen mit sehr hohen mechanischen Eigenschaften vergleichbar. Diese Stähle weisen eine Grenze des Biegeradius auf, die mehrfach der Dicke des Metalls entspricht, und das Bördeln schließt Biegeradien in der Größenordnung der Dicke des Metalls ein, während der Radius beim Zusammenbau mittels Saumverbindung angepasst und ausgewählt werden kann. Dieser Radius kann beispielsweise der vier- bis fünffachen Dicke des Stahls mit sehr hohen Eigenschaften entsprechen.
  • In Bezug auf das Schweißverfahren weist der Zusammenbau mittels Saumverbindung ebenfalls den Vorteil einer sehr hohen Produktivität auf, und es ist darüber hinaus leicht in einem einzigen Bearbeitungsschritt mit einem geeigneten Werkzeug in einer Presse durchzuführen.
  • Der Zusammenbau mittels Saumverbindung weist einen ausgezeichneten Widerstand in der Ebene auf, welche rechtwinklig zur Mittellinie der Saumverbindung liegt. Für bestimmte Beanspruchungshöhen und zur Vermeidung eines relativen Schlupfes entlang der Mittellinie der Saumverbindung, das heißt: zwischen dem Mittelteil und der Platte, kann man einen Klebstoff auf der Höhe der Saumverbindung zwischen den beiden Bauteilen einbringen oder lokale Schmelzschweißungen oder vorzugsweise die Saumverbindung lokal mit einem Presswerkzeug verquetschen, was beispielsweise mit einem V-förmigen Stempel durch eine Rundung und einen flachen Amboss ausgeführt wird.
  • Dieser Vorgang kann beispielsweise an einer Presse mit einer hohen Geschwindigkeit durchgeführt werden. Eine geeignete Werkzeugausrüstung kann gleichzeitig die Einbuchtung mindestens von zwei Saumverbindungen ausführen, und die Teilung der Einbuchtung liegt im Bereich des fünf- bis zehnfachen Außendurchmessers der Saumverbindung.
  • Um sich in die Geometrie des Fahrzeugs einzupassen, weist die Gesamtform der Platten 11a und 11b eine leichte Rundung auf, welche mit der schwachen Formbarkeit von Stählen mit hoher Elastizitätsgrenze vereinbar ist. Diese Bauteile können beispielsweise durch Biegung realisiert werden.
  • Die Form der Mittelteile 15a und 15b ist komplexer, aber sie ist mit der Verformungstauglichkeit des ausgewählten Stahls zur Herstellung derselben.
  • Somit gestattet diese Kombination von Werkstoffen die Verwirklichung einer komplexen Form, welche den ästhetischen Anforderungen von Kraftfahrzeugen entspricht.
  • Der Träger 10 kann in ein synthetisches Material 32 eingehüllt sein (1), was bei einem Aufprall bei geringer Geschwindigkeit eine Art Polster gewährleistet und die äußere Haut der Stoßstange bildet, wobei dies dem Bauteil das Aussehen von üblichen verwendeten Stoßstangen gibt.
  • Die Art des Polsters aus synthetischem Material in Verbindung mit dem Aufbau aus Stahl ist ausschlaggebend für Aufprall bei geringer Geschwindigkeit beispielsweise auf eine Mauer oder gegen einen Pfosten.
  • Das synthetische Material ermöglicht durch seine elastische Verformung die Verteilung des Berührungsdruckes auf den Träger 10 und die Verringerung der Einwirkung bei Aufprall bei geringer Geschwindigkeit.
  • Dieses synthetische Material nimmt die kinetische Energie des Fahrzeugs durch elastische Verformung auf. Das verwendete synthetische Material kann aus synthetischem Schaum mit geeigneten mechanischen Eigenschaften gebildet sein, wie zum Beispiel aus Zellgummi.
  • Der erfindungsgemäße Träger ist dazu vorgesehen, eine vordere oder hintere Stoßstange für Kraftfahrzeuge zu bilden und ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit dieses Fahrzeugs bei einem Frontalaufprall zu verbessern und die Reparaturkosten in diesem Fall zu verringern.

Claims (30)

  1. Kraftfahrzeug-Stoßstangenträger mit jeweils einer vertikalen vorderen (11a) und hinteren Platte (11b) aus mindestens einem metallischen Material und mit mindestens einem Mittelteil (15a, 15b) aus einem metallischen Material, der zwischen den beiden Platten (11a, 11b) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass er an jedem Ende des Mittelteils (15a, 15b) einen Energieaufnehmer aufweist, der von einem Hohlkörper (20) aus einem metallischen Material gebildet wird, der sich quer zu den Platten (11a, 11b) erstreckt und mit mindestens der Vorderplatte (11a) oder dem Mittelteil (15a, 15b) verbunden ist, wobei die metallischen Materialien dieses Mittelteils (15a, 15b) und des Hohlkörpers (20) der Energieaufnehmer ein Verhältnis zwischen Elastizitätsgrenze und Bruchlast aufweisen, das unter demjenigen des metallischen Materials der Platten (11a, 11b) und unter 0,9 liegt.
  2. Stoßstangenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Material der Platten (11a, 11b) aus Stahl mit einer sehr hohen Elastizitätsgrenze, und zwar über 400 MPa, besteht.
  3. Stoßstangenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Material der Platten (11a, 11b) ein Aluminium mit einer sehr hohen Elastizitätsgrenze, und zwar über 250 MPa, ist.
  4. Stoßstangenträger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (11a, 11b) aus identischem metallischen Material sind und unterschiedliche Dicken aufweisen.
  5. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Material der vorderen Platte (11a) ein Verhältnis zwischen Elastizitätsgrenze und Bruchlast aufweist, das unter demjenigen des metallischen Materials der hinteren Platte (11b) liegt.
  6. Stoßstangenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er zwei Mittelteile (15a, 15b) aufweist, die parallel zueinander sind und sich zwischen den Platten (11a, 11b) erstrecken.
  7. Stoßstangenträger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicken der Platten (11a, 11b) und der Mittelteile (15a, 15b) unterschiedlich sind.
  8. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Platten (11a, 11b) größer ist als diejenige der Mittelteile (15a, 15b).
  9. Stoßstangenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelteil (15a, 15b) eine abwechselnde Folge von herausstehenden Bereichen 16a und vertieften Bereichen 16b umfasst, die sich quer zur Längsachse dieses Mittelteils (15a, 15b) erstrecken.
  10. Stoßstangenträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Periodizität der herausstehenden Bereiche (16a) und der vertieften Bereiche (16b) über die ganze Länge des entsprechenden Mittelteils (15a, 15b) einheitlich ist.
  11. Stoßstangenträger nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die herausstehenden Bereiche (16a) und vertieften Bereiche (16b) eines Mittelteils (15a) bezüglich der herausstehenden Bereiche (16a) und vertieften Bereiche (16b) des anderen Mittelteils (15b) versetzt sind.
  12. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem Scheitel der herausstehenden Bereiche (16a) und dem Boden der vertieften Bereiche (16b) des Mittelteils (15a, 15b) ein Zwanzigstel bis die Hälfte der Periodizität der herausstehenden (16a) oder vertieften (16b) Bereiche beträgt.
  13. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem Boden der vertieften Bereiche (16b) der beiden Mittelteile (15a, 15b) 0 bis die Hälfte der Periodizität der herausstehenden (16a) oder vertieften Bereiche (16b) beträgt.
  14. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die herausstehenden Bereiche (16a) von Einschnitten oder Ausschnitten mit umgebogenen Rändern besteht.
  15. Stoßstangenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers einen Querschnitt in Form eines Kreuzes mit vier Armen (22, 23, 24, 25) aufweist, die sich jeweils paarweise in Verlängerung voneinander erstrecken und zueinander einen Winkel von 90° bilden.
  16. Stoßstangenträger nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers an einer seiner Seiten offen ist.
  17. Stoßstangenträger nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers auf seinem ganzen Umfang geschlossen ist.
  18. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand des Hohlkörpers (20) jedes Energieaufnehmers von einer Folge von Schliffflächen (26) gebildet wird.
  19. Stoßstangenträger nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schliffflächen (26) eine identische Breite aufweisen.
  20. Stoßstangenträger nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Schliffflächen (26) 24 beträgt.
  21. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schliffflächen (26) zwischen sich einen Winkel von 135° bilden.
  22. Stoßstangenträger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers ein erstes Ende (27) aufweist, das mit der Vorderplatte (11a) beispielsweise durch Schweißen, Bördeln oder lokales Aufstecken verbunden ist, sowie ein zweites Ende (28), das an einen Längsträger der Karosserie des Kraftfahrzeugs anliegt und durch die hintere Platte (11b) durch eine Öffnung (30) geführt ist, die einen Umfang einer Form aufweist, die komplementär zum Querschnitt des Hohlkörpers (20) ist.
  23. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers ein erstes Ende (27) aufweist, das an die Vorderplatte (11a) anliegt, sowie ein zweites Ende (28), das an einen Längsträger der Karosserie des Kraftfahrzeugs anliegt und frei durch die hintere Platte (11b) durch eine Öffnung (30) geführt ist, die einen Umfang einer Form aufweist, die komplementär zum Querschnitt des Hohlkörpers (20) ist, wobei dieser Hohlkörper (20) mit der hinteren Platte (11b) beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder auch Saumverbindung verbunden ist.
  24. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers ein erstes Ende (27) aufweist, das an die Vorderplatte (11a) anliegt, sowie ein zweites Ende (28), das beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder auch Saumverbindung mit der hinteren Platte (11b) verbunden ist, welche hintere Platte (11b) an einen Längsträger der Karosserie des Kraftfahrzeugs anliegt.
  25. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers an die Vorderplatte (11a) anliegt und mit der Endkante des Mittelteils (15a, 15b) beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder auch Saumverbindung verbunden ist.
  26. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers an die Vorderplatte (11a) anliegt und von zwei hohlen, symmetrischen Halbkörpern (20a, 20b) gebildet wird, die mit dem Mittelteil (15a, 15b) und miteinander in Höhe ihrer freien Ränder (21a, 21b) beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder auch Saumverbindung verbunden sind.
  27. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (20) jedes Energieaufnehmers an die Vorderplatte (11a) anliegt und von zwei hohlen, symmetrischen Halbkörpern (20a, 20b) gebildet wird, die jeweils einen Mittelteil (15a, 15b) verlängern, wobei die beiden hohlen Halbkörper (20a, 20b) miteinander in Höhe ihrer freien Ränder (21a, 21b) beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder auch Saumverbindung verbunden sind.
  28. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 oder 15 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das metallische Material des Hohlkörpers (20) jedes Energieaufnehmers eine Dicke von unter 1,2 mm aufweist.
  29. Stoßstangenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Platten (11a, 11b) und der Mittelteil (15a, 15b) miteinander beispielsweise durch Schweißen, Bördeln, lokales Aufstecken oder auch Saumverbindung verbunden sind.
  30. Stoßstangenträger nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er in einen synthetischen Schaum wie beispielsweise Zellgummi eingehüllt ist.
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