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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung bezieht sich auf Hohlfaser-Membranvorrichtungen
für die
Fluidbearbeitung. Insbesondere bezieht sie sich auf eine doppelte
Offen-End-Hohlfaserbündelvorrichtung
und auf Verfahren zum Zusammenbauen solcher Vorrichtungen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Hohlfasermembranvorrichtungen für die Bearbeitung
von Fluiden werden allgemein in einer Form zusammengebaut, welche
einem Rohrbündelwärmeaustauscher ähnelt. Eine
Vielzahl von Hohlfasern sind in einem länglichen Bündel angeordnet und in einem
Mantelkapselgehäuse
ummantelt. Die Hohlfasern sind an beiden Enden in einen Rohrboden
eingebettet, welcher Rohrboden normalerweise aus einem Harzmaterial
hergestellt ist. Die Hohlfasermembranen verwendenden Fluidbearbeitungsvorrichtungen
können
entweder als Vorrichtung mit mantelseitiger Zuführung oder als Vorrichtung
mit bohrungsseitiger Zuführung
gestaltet sein.
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Bei der Konfiguration mit mantelseitiger
Zuführung
wird das zu behandelnde Fluid zur Außenseite der Hohlfasern eingespeist,
und ein Teil des Fluids permeiert durch die Faserwand in die Lumen
der Hohlfasern. Das Permeat-Fluid wird von einer oder von beiden
Enden der Faserlumen abgezogen. Das Nicht-Permeat-Fluid wird aus
einem Bereich auf der Mantelseite ausgetragen, welcher häufig in
Längsrichtung
von dem Fluideinlass entfernt ist, um eine gewünschte Gleichstrom- oder Gegenstrom-Strömungskonfiguration
zu erreichen. Eindeutig sollte bei der Konfiguration mit mantelseitiger
Zuführung
wenigstens ein Rohrboden in einer Art gefertigt sein, daß die Bohrungen
der Hohlfasern durch den Rohrboden kommunizieren und zur Außenseite
des Rohrbodens offen sind, welche dem Faserbündel gegenüberliegt. Solch ein Rohrboden
wird als ein aktiver Rohrboden in Bezug genommen, welcher zum Einführen eines
Fluids zu den Faserlumen oder zum Abziehen aus den Faserlumen geeignet
ist. In Abhängigkeit
davon, ob ein oder beide Rohrböden
aktiv sind, wird das Faserbündel
als einfach offenendig oder doppelt offenendig angesehen. Die meisten kommerziellen
Hohlfasermembranvorrichtungen zur Fluidtrennung übernehmen die Konfiguration
mit mantelseitiger Zuführung.
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Alternativ dazu kann das zu bearbeitende Fluid
in einer Trennvorrichtung mit bohrungsseitiger Zuführung den
Faserlumen an einem Ende der Hohlfaservorrichtung zugegeben werden,
und ein Nicht-Permeat-Fluid tritt aus den Faserbohrungen am anderen
Ende der Vorrichtung aus. Dies erfordert zwei aktive Rohrböden, einen
an jedem Ende des Faserbündels.
Die letztere Konfiguration ist bei bestimmten Anwendungen, wie zum
Beispiel der Stickstoffherstellung aus Luft, verwendet worden.
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Beim Fluidbearbeiten durch Membranen
ist häufig
eine bedeutende Druckdifferenz über
die Membran erforderlich, um die Triebkraft für den Stoffübergang von einer Seite der
Membran zur anderen Seite der Membran bereitzustellen. Verglichen
mit der mantelseitigen Zuführung
wird bei Hohlfaservorrichtungen mit bohrungsseitiger Zuführung eine gleichmäßigere Strömungsverteilung
der Zuführung auf
die Membranfläche
erzielt, was für
einen wirkungsvollen Betrieb günstig
ist. Außerdem
sind bei der Konfiguration mit bohrungsseitiger Zuführung lediglich
die Faserwand und die Endabdeckungen mit Druck beaufschlagt, und
der Druck auf der Mantelseite der Membranvorrichtung ist im wesentlichen
niedrig, was das mechanische Festigkeitserfordernis des ummantelnden
Gehäuses
der Vorrichtung herabsetzt. Wenn jedoch ein unter Druck stehendes
Fluid zu den Faserbohrungen oder weg von diesen strömt, wird
ein bedeutender Druck auf die Rohrböden ausgeübt. Da auf der Innenfläche der
Rohrböden
keine Ausgleichskräfte
bestehen, bewirkt der Druck ein Zusammenbrechen des Faserbündels zwischen
den Rohrböden.
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Verschiedene herkömmliche Vorrichtungen haben
Abstützeinrichtungen
für das
Faserbündel
und die Rohrböden.
Das für
Caskey et al. herausgegebene US-Patent 4 961 760 beschreibt eine
Hohlfasermembran-Fluidtrennvorrichtung mit bohrungsseitiger Zuführung, die
eine zylindrische Rohrboden-Stützeinrichtung
hat, welche das Hohlfaserbündel
ummantelt und in die Rohrböden
an jedem Ende des Bündels
eingebettet ist. Die Rohrboden-Stützeinrichtung
ist in das Hohlfaserbündel
zum Zeitpunkt der Herstellung zu integrieren, was die Ausgaben und
die Komplexität
der Hohlfaserbündel
erhöht.
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Alternativ dazu gibt es Vorrichtungen,
bei denen der Mantel als solcher als Rohrboden-Stützeinrichtung
wirkt, indem dieser einen Querschnittsdurchmesser hat, welcher geringer
als der Durchmesser des Rohrbodens ist. Bei diesen Vorrichtungen
ist jedoch wenigstens ein Rohrboden an Ort und Stelle herzustellen,
nachdem das Hohlfaserbündel
in den Mantel eingesetzt worden ist, was eine mühsame Prozedur ist. In dem
US-Patent 4 929 259 ist eine Vorrichtung offenbart, welche das Ausbilden
von Harzpfropfen zum Vergrößern der
Rohrböden
erfordert, nachdem diese mit dem Mantelgehäuse zusammengebaut worden sind.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die Erfindung bezieht sich auf Fluidbearbeitungsvorrichtungen,
welche ein doppeltes, offenendiges Hohlfaserbündel für die Fluidbearbeitung mit bohrungsseitiger
Zuführung
enthalten.
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Die vorliegende Erfindung schafft
eine Gestaltung von Hohlfasermembranvorrichtungen, welche für bohrungsseitige
Zuführung
geeignet sind, und ermöglicht
noch den Gleiteinbau eines vorgefertigten Faserbündels mit zwei Rohrböden. Wenigstens
ein Rohrboden ist mittels einer aufgegliederten Scheibe abgestützt, um
die Kraft auszugleichen, welche von der in Längsrichtung quer über den
Rohrboden ausgeübten
Druckdifferenz herrührt.
Vorteilhafterweise kann das Faserbündel mit beiden Rohrböden vor
dem Einsetzen in ein Mantelgehäuse
oder eine Aufnahme gebildet werden. Die vorliegende Erfindung erfordert
kein nachfolgendes Bearbeiten an den Rohrböden, nachdem diese in das Gehäuse eingesetzt
worden sind. Außerdem
ist die Hohlfaser-Membranvorrichtung dieser Erfindung leicht auszubauen.
Das Austauschen der Hohlfasermembranbündel in der Membranvorrichtung
geschieht geradeausgehend, und der Membrankapselbehälter ist ohne
das Erfordernis einer bearbeitenden Tätigkeit wiederverwendbar. Diese
Merkmale sind besonders für
einen Vor-Ort-Service von Membranvorrichtungen wünschenswert.
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Grundelemente der Vorrichtung dieser
Erfindung umfassen eine Vielzahl von Hohlfasermembranen, die in
einem länglichen
Bündel
eingebettet in ein fluiddichtes Mantelgehäuse angeordnet sind. An jedem
Ende des Faserbündels
sind die Fasern in einem Rohrboden eingebettet, welcher aus einem
Epoxidharz oder einem anderen Harzmaterial hergestellt ist. Das
Faserbündel
ist derart angeordnet, daß die
Hohlfasern durch den Rohrboden kommunizieren, wobei die Faserbohrungen
auf der Außenseite der
Rohrböden
offen sind, welche Rohrböden
dem Faserbündel
gegenüberliegen.
Wenigstens ein Rohrboden ist mittels einer Stützeinrichtung abgestützt, die
eine aufgegliederte Scheibe aufweist, welche gegen den Rohrboden
im Bereich nahe einer ringförmigen
Fläche
auf der Innenseite des Rohrbodens angeordnet ist, welcher dem Faserbündel gegenüberliegt. Erste
und zweite Endabdeckungen sind angeordnet und im einzelnen zum Abdichten
des Mantelgehäuses
am ersten und zweiten Ende des Gehäuses nahe den ersten und zweiten
Rohrböden
geeignet. Wenigstens eine Endabdeckung ist zum Aufnehmen eines Rohrbodens
geeignet. Diese Vorrichtung kann eine Anzahl von Anschlüssen für den Fluideinlass und
-auslass in Ab hängigkeit
von den speziellen Anwendungen, wie zuvor erläutert, aufweisen. Wenigstens
eine Fluideinlassöffnung
wird dazu verwendet, ein Fluid in die Bohrungen der Hohlfasermembranen an
einem Ende des Faserbündels
zu leiten, und wenigstens ein Fluidauslassanschluss ist am anderen Ende
des Faserbündels
angeordnet, um ein Fluid aus den Bohrungen der Hohlfasern abzulassen.
Zwischen der Außenfläche der
Hohlfasern und dem Gehäuse
ist ein Raum festgelegt. Bei einer Vorrichtung mit vier Anschlüssen kommunizieren
ein Fluideinlass und ein Fluidauslass in dem Gehäuse, welche nahe den beiden
Enden des Faserbündels
angeordnet sind, mit diesem Raum. Wenn am Gehäuse ein Fluidauslass und ein
Fluideinlass vorgesehen ist, wird die Vorrichtung zu einer Vorrichtung
mit drei Anschlüssen.
Wenn sowohl Fluideinlass als auch -auslass am Gehäuse fehlen
oder verstopft sind, wird die Vorrichtung zu einer Vorrichtung mit
zwei Anschlüssen.
Natürlich
sind auch andere Konfigurationen mit Mehrfachanschlüssen möglich.
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Die Hohlfasern bei den Vorrichtungen
können
jedwede Hohlfasermembranen, poröse
oder nichtporöse,
polymere oder nichtpolymere, in Abhängigkeit der speziellen Anwendungen
sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Hohlfasern um einen zentralen Kern in einer zylindrischen
Gestalt angeordnet. Der zentrale Kern kann ein Rohr oder ein Stab
sein, welcher aus Kunststoff oder metallischen Materialien gefertigt
ist, welcher sich zu beiden Rohrböden des Faserbündels erstreckt.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung
umfasst die Erfindung somit eine Hohlfasermembran-Fluidtrennvorrichtung
mit bohrungsseitiger Zuführung, umfassend:
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- a) ein zylindrisches Gehäuse mit einem Innendurchmesser
und ersten sowie zweiten Enden, wobei das erste Ende einen Stützflansch
umfasst;
- b) mehrere Hohlfasermembranen, die in einem länglichen
Bündel
angeordnet sind, wobei das Bündel
erste und zweite Enden sowie einen Außendurchmesser hat;
- c) einen ersten Rohrboden mit einer Außenseite und einer Innenseite
und mit einem Durchmesser, welcher geringer als der Innendurchmesser
des Gehäuses
ist, wobei der erste Rohrboden das erste Ende des Hohlfasermembranbündels derart ummantelt,
daß die
Hohlfasermembranen hindurch kommunizieren und auf der Außenseite
offen sind;
- d) einen zweiten Rohrboden mit einer Außenseite und einer Innenseite,
welcher das zweite Ende des Hohlfasermembranbündels derart ummantelt, daß die Hohlfasermembranen
hin durch kommunizieren und auf der Außenseite offen sind, wobei der
zweite Rohrboden am zweiten Ende des Gehäuses abgestützt ist;
- e) eine erste Endabdeckung, die mit dem Gehäuse in einer fluiddichten Weise
verbunden ist, um die Außenseite
des ersten Rohrbodens zu umschließen, und eine zweite Endabdeckung,
welche mit dem Gehäuse
in einer fluiddichten Weise verbunden ist, um die Außenseite
des zweiten Rohrbodens zu umschließen; und
- f) eine Rohrbodenabstützung,
welche eine in zwei oder mehr Teile aufgegliederte, ringförmige Scheibe
aufweist, welche Teile zusammen das Hohlfasermembranbündel nahe
der Innenseite des ersten Rohrbodens umschließen, und welche Scheibe einen
Außendurchmesser
hat, der größer als der
Innendurchmesser des Gehäuses
ist, so daß die
ringförmige
Scheibe durch den Stützflansch abgestützt ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist
das zweite Ende des Gehäuses
ebenfalls einen Stützflansch
auf, und der zweite Rohrboden hat ebenfalls einen Durchmesser, welcher
geringer als der Innendurchmesser des Gehäuses ist. Die Vorrichtung weist
ferner eine zweite Rohrbodenabstützung
auf, die eine in zwei Teile aufgegliederte, ringförmige Scheibe
aufweist, welche Teile zusammen das Hohlfasermembranbündel nahe
der Innenseite des zweiten Rohrbodens umschließen.
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Gemäß einer ferner bevorzugten
Ausführungsform
weist das Gehäuse
zwei zylindrische Teile auf, die durch einen Gewinde-Verbindungskörper verbunden
sind, welcher, sofern er in einer Richtung gedreht wird, ein Erhöhen der
Länge des
Gehäuses herbeiführt, und,
wenn er in der anderen Richtung gedreht wird, ein Abnehmen der Länge des
Gehäuses bewirkt.
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Gemäß einem anderen Aspekt der
Erfindung gibt die Erfindung ein Verfahren zum Zusammenbauen einer
Hohlfasermembranvorrichtung an, welches Verfahren aufweist:
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- a) Vorsehen eines Hohlfasermembranbündels mit ersten
und zweiten Rohrböden
an jedem Ende des Bündels;
- b) Vorsehen eines zylindrischen Gehäuses mit einem einen Stützflansch
aufweisenden, ersten Ende, einem zweiten, eine Stützschulter
aufweisenden Ende, einem Innendurchmesser, welcher größer als
der Durchmesser des ersten Rohrbodens ist, und mit einer Länge zwi schen
der Stützschulter
und dem Stützflansch,
welche etwa der Länge des
Hohlfasermembranbündels
zwischen dem ersten und dem zweiten Rohrboden entspricht;
- c) Einsetzen des ersten Rohrbodens und des Hohlfasermembranbündels in
das zweite Ende des Gehäuses,
bis der zweite Rohrboden gegen die Stützschulter anliegt und durch
diese abgestützt
ist;
- d) Abstützen
des ersten Rohrbodens durch Einsetzen eines ersten Teils einer ringförmigen Scheibe
zwischen dem Stützflansch
und dem ersten Rohrboden und anschließendes Einsetzen eines zweiten
Abschnitts der ringförmigen
Scheibe, so daß die
ersten und zweiten Teile zum Umschließen des Hohlfaserbündels zusammenpassen;
und
- e) Abdecken des ersten und des zweiten Endes des Gehäuses in
einer fluiddichten Weise.
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Gemäß einem anderen Aspekt der
Erfindung schafft die Erfindung ein Verfahren zum Zusammenbauen
einer Hohlfasermembranvorrichtung, welches Verfahren aufweist:
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- a) Vorsehen eines Hohlfasermembranbündels mit ersten
und zweiten Rohrböden
an jedem Ende des Bündels;
- b) Vorsehen eines zylindrischen Gehäuses mit einem einen Stützflansch
aufweisenden, ersten Ende, einem zweiten, einen Stützflansch
aufweisenden Ende, einem Innendurchmesser, welcher größer als
der Durchmesser des ersten Rohrbodens ist, und mit einer Länge zwischen
dem ersten Stützflansch
und dem zweiten Stützflansch,
welche etwa der Länge
des Hohlfasermembranbündels
zwischen dem ersten und dem zweiten Rohrboden entspricht;
- c) Einsetzen des ersten Rohrbodens und des Hohlfasermembranbündels in
das zweite Ende des Gehäuses;
- d) Abstützen
des zweiten Rohrbodens mit einer ringförmigen Scheibe, welche an den
zweiten Stützflansch
auf einer Seite und an den Rohrboden auf der anderen Seite anstößt;
- e) Abstützen
des ersten Rohrbodens durch Einsetzen eines ersten Teils einer aufgegliederten, ringförmigen Scheibe
zwischen dem Stützflansch und
dem ersten Rohrboden und anschließendes Einsetzen eines zweiten
Teils der ringförmigen Scheibe,
so daß der
erste und der zweite Teil zum Umschließen des Hohlfaserbündels zusammenpassen
und die ringförmige Scheibe
auf der einen Seite an den ersten Stützflansch und auf der anderen
Seite an den ersten Rohrboden anstößt; und
- f) Abdecken des ersten und des zweiten Endes des Gehäuses in
einer fluiddichten Weise.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von vier beispielhaften Ausführungsformen
mit Bezug auf die beigefügten,
vereinfachten, schematischen, nicht maßstabsgerechten Zeichnungen
erläutert.
Es zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
durch eine erfindungsgemäße Hohlfasermembranvorrichtung;
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1A einen
Querschnitt entlang der Linie A-A in 1;
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2 einen
Längsschnitt
durch eine alternative, erfindungsgemäße Ausführungsform;
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3 einen
Längsschnitt
durch eine andere alternative, erfindungsgemäße Ausführungsform;
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4 einen
Längsschnitt
durch eine andere alternative, erfindungsgemäße Ausführungsform;
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5 einen
Längsschnitt
durch eine andere alternative, erfindungsgemäße Ausführungsform.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Diese Erfindung ist auf eine neue
Hohlfasermembranvorrichtung gerichtet, welche eine Rohrbodenabstützung aufweist,
die für
eine bequeme Montage der Trennvorrichtung ermöglicht, das Erfordernis einer
Rohrbodenbearbeitung, wenn das Faserbündel erst einmal in das Gehäuse eingesetzt
worden ist, zu beseitigen.
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Wie hier zum Einsatz kommend, haben
die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:
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- (a) Der Begriff "Fluid" bezieht sich auf jedweden Stoff in
einem gasförmigen,
flüssigen
oder dampfförmigen
Zustand;
- (b) der Begriff "Hohlfaser" bezieht sich auf
eine längliche
Faser mit einer zentralen Bohrung und Öffnungen an jedem Ende, welche
Faser zum Ermöglichen
einer selektiven Permeation einer oder mehrerer Komponenten in einem
Fluidgemisch entweder nichtporös
oder zum Gestatten einer Fluidverbindung durch die Poren in der
Faserwand mikroporös
sein kann;
- (c) der Begriff "Poren" in der Faserwand
bezieht sich auf die Durchgänge,
durch welche ein Fluid mit Hilfe viskoser oder Knudson-Strömungsmechanismen
quer durch die Faserwand kommunizieren kann. Wenn solche Poren in
der Faserwand vorliegen, wird die Faser als mikroporös angesehen.
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Eine Vielzahl von Hohlfasermembranen
ist in einem länglichen
Bündel
angeordnet. Vorzugsweise nimmt solch ein Bündel eine zylindrische Gestalt
an, wobei die beiden Enden der Hohlfasern an jedem Ende des zylindrischen
Bündels
angeordnet sind. Um jedes Ende des Faserbündels ist ein Rohrboden vorgesehen.
Der Rohrboden ist derart angeordnet, daß jede der Hohlfasern in den
Rohrboden eingebettet ist, und die Bohrungen der Hohlfasern durch
beide Seiten der Rohrböden
in Verbindung stehen. Der Rohrboden kann aus jedweder geeigneten
Vergussmasse hergestellt sein. Vorzugsweise besteht der Rohrboden
aus harzhaltigen, wärmehärtenden
oder thermoplastischen Materialien, welche die Hohlfasern verkleben,
jedoch diese nicht nachteilig beeinflussen. Die Harzmaterialien
sollten, wenn sie vollständig
ausgehärtet
sind, bei der Aussetzung gegenüber
dem Fluid eine ausreichende chemische Stabilität und mechanische Festigkeit
beibehalten. Der Rohrboden kann in jeder geeigneten Weise hergestellt
werden, so durch Gießen
eines Vergussmaterials um die Enden des Hohlfaserbündels oder
Tränken
der Enden der Fasern während
des Zusammenbaus der Hohlfasern zur Herstellung eines Bündels. Diese
Verfahren der Rohrbodengestaltung sind dem Fachmann gut bekannt.
Der Rohrboden kann jedwede Gestalt annehmen. Kreisförmige Rohrböden mit einer
geeigneten Weite sind jedoch bevorzugt.
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Bei einigen Ausführungsformen sind die Hohlfasern
um einen zentralen Kern angeordnet, um ein Bündel zu bilden, wobei solch
ein Kern derart angeordnet ist, daß er sich durch beide Rohrböden erstreckt
und mit diesen verklebt ist, um eine Abstützung für das Hohlfaserbündel und
die Rohrböden
zu schaffen. Der Kern kann eine Stange, ein festes Rohr, ein perforiertes
Rohr oder ein massives Rohr mit perforierten Abschnitten sein, welches
aus irgendeinem festen Material einschließlich Kunststoffen, Metallen
oder Verbundwerkstoffen besteht.
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Das Hohlfaserbündel ist in einem Kapselmantel
oder Gehäuse
untergebracht, welches an beiden Enden offen ist. Eine Endabdeckung
ist an jedem Ende des Gehäuses
vorgesehen. Wenigstens eine Endabdeckung wird zum Aufnehmen eines
Rohrbodens verwendet. Wenigstens eine Rohrbodenabstützung besteht
aus einer ringförmigen
Scheibe, welche in zwei halbkreisförmige Abschnitte aufgegliedert
ist und welche gegen den Rohrboden angeordnet ist, um die Kraft
auszugleichen, welche auf die Fläche des
Rohrbodens ausgeübt
wird, welcher dem Hohlfaserbündel
gegenüberliegt.
Die aufgegliederte Scheibe kann aus jedwedem Material hergestellt
sein, das dem Rohrboden eine hinreichende Abstützung bieten kann. Solche Materialien
schließen
hochfeste Kunststoffe, Verbundmaterialien und Metalle ein. Aus vorteilhaften
Gründen
wird ein Metall, wie zum Beispiel Stahl, aufgrund seiner Festigkeit,
Beständigkeit und
leichten Verarbeitbarkeit bevorzugt verwendet. Die Endabdekkung
und die aufgegliederte, ringförmige
Scheibe sind jeweils durch geeignete Befestigungsmittel mit dem
Gehäuse
verbunden. Geeignete Dichtungen werden verwendet, wo dies nötig ist,
um die Fluiddichtigkeit des Gehäuses
und der Endabdeckungen aufrechtzuerhalten.
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Außerdem haben die Membranvorrichtungen
dieser Erfindung für
den Fluideinlass und -ablass eine oder mehrere Fluideinlass- und
eine oder mehrere Auslasseinrichtungen. Wenigstens eine Fluideinlasseinrichtung
ist an einem Ende der Vorrichtung angeordnet, und wenigstens eine
Fluidauslasseinrichtung ist am anderen Ende der Vorrichtung derart angeordnet,
daß ein
Fluid durch die Bohrungen der Hohlfasern hindurchfließen kann.
Im allgemeinen können
die Fluideinlass- und -auslasseinrichtungen ein Anschluss, ein Stutzen,
eine Armatur oder andere Öffnung
sein, welche eine Fluidverbindung ermöglicht.
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1 veranschaulicht
eine bevorzugte Ausführungsform
einer zusammengebauten Hohlfasermembranvorrichtung der Erfindung,
bei welcher ein Rohrboden durch eine aufgeteilte, ringförmige Scheibe
abgestützt
ist. Die Vorrichtung weist ein Bündel Hohlfasern
(10) auf. An jedem Ende des Bündels sind die Fasern in einem
ersten Rohrboden (11) und einen zweiten Rohrboden (12)
eingebettet. Der zweite Rohrboden (12) hat einen Durchmesser,
welcher kleiner als der Innendurchmesser des Mantelgehäuses (13)
ist, während
der erste Rohrboden (11) einen Durchmesser hat, welcher
größer als
derjenige des zweiten Rohrbodens und der Innendurchmesser des Mantelgehäuses (13)
ist.
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Wahlweise hat die Vorrichtung einen
zentralen Kern (14), um den die Fasern angeordnet sind. Der
zentrale Kern und die Hohlfasern sind der Einfachheit halber lediglich
teilweise dargestellt. Der zentrale Kern (14) erstreckt
sich durch und ist eingebettet in den ersten Rohrboden (11)
und den zweiten Rohrboden (12) an jedem seiner Enden.
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Zum Zusammenbauen dieser Ausführungsform
werden das Hohlfaserbündel
(10) und der zweite Rohrboden (12) in das Mantelgehäuse (13)
eingesetzt. Der erste Rohrboden (11) ist mittels einer Schulter
(15) abgestützt,
welche innerhalb des Gehäuses
ausgebildet ist, um den ersten Rohrboden (11) an einer
Bewegung zum gegenüberliegenden Ende
des Mantelgehäuses
(13) zu hindern. Eine Dichtung (16) kann zwischen
dem ersten Rohrboden (11) und der Schulter (15)
angeordnet sein, um Stöße zu absorbieren,
welche der erste Rohrboden (11) während des Transports oder des
Betriebs erleiden könnte.
Ein O-Ring (17) sitzt in einer Nut in dem ersten Rohrboden
(11), welcher O-Ring zum Bilden einer fluiddichten Abdichtung
zwischen dem ersten Rohrboden (11) und dem Mantelgehäuse (13)
ausgebildet ist. Eine Endplatte (18), welche einen Fluidauslass
(19) hat, ist mit einem Flansch (20) verschraubt. Ein
zweiter O-Ring (22) schafft eine fluiddichte Abdichtung
zwischen der Endplatte (18) und dem Flansch (20).
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Der zweite Rohrboden (12)
ist gegen eine aufgeteilte Dichtung (23) angeordnet, welche
auf der aufgegliederten Scheibe (24) platziert ist. Die
aufgeteilte Scheibe (24) ist mit Hilfe einer geeigneten
Einrichtung (25), wie zum Beispiel einer Klemme, oder mittels
Schrauben zusammengehalten. Eine fluiddichte Abdichtung (26)
ist zwischen den beiden Hälften
der aufgeteilten Scheibe (24) angeordnet, wie dies in 1A gezeigt ist. Ein O-Ring
(27) sitzt in einer Nut in dem zweiten Rohrboden (12),
welcher O-Ring eine fluiddichte Abdichtung zwischen der Endabdeckung
(28) und dem zweiten Rohrboden (12) schafft. Die
Endabdeckung (28) ist mit einem Fluideinlass (29)
zum Einleiten eines Fluides oder eines Fluidgemisches zu den Faserbohrungen
vorgesehen. Es könnte
erforderlich sein, die Innenfläche
der Endabdeckung auf ein geeignetes Maß und eine geeignete Oberflächenglattheit
zu bearbeiten. Ein Flansch (30) ist an die Endabdeckung
(28) angeschweißt,
und ein Stützflansch
(31) ist an das Gehäuse
(13) angeschweißt.
Die Endabdeckung (28), die aufgegliederte Scheibe (24)
und das Gehäuse
(13) sind durch Schrauben und Muttern (32) aneinander befestigt.
Zusätzliche
O-Ringe (33 und 34) sitzen in Nuten, welche in
den Flanschen (30 und 31) ausgebildet sind. Bei
der gezeigten Ausführungsform
kann das Mantelgehäuse
(13) zwei Teile mit Gewindeenden aufweisen, die mit Hilfe
einer Verbindungsmembran (36) miteinander verbunden sind,
welche wie eine Spannmutter wirkt und die beiden Abschnitte näher zueinander
oder weiter voneinander weg ohne ein Drehen des Hohlfaserbündels bewegt.
Sobald die Vorrichtung zusammengebaut ist, kann der Verbindungskörper (36)
zum Einstellen der Länge
des Gehäuses
(13) verwendet werden, um sicherzustellen, daß die Dichtungen
(16 und 23) korrekt sitzen.
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Die in 1 veranschaulichte
Ausführungsform
der Erfindung kommt vorzugsweise bei der Fluidtrennung durch selektive
Permeation einer oder mehrerer Komponenten in dem Fluid zur Anwendung.
Das zu trennende Fluid kann in die Membranvorrichtung über eine
Fluideinlasseinrichtung (29) eingeleitet werden, und das
Nichtpermeat wird von der Membranvorrichtung über die Fluidauslasseinrichtung
(19) abgezogen, wohingegen der Permeatstrom durch die Fluidauslasseinrichtung
(35) abgeleitet wird, wodurch eine Gegenstrom-Strömungskonfiguration
in Bezug auf den Permeatstrom relativ zum Nichtpermeatstrom erzielt
wird. Alternativ dazu können
der Einlass (19) und der Auslass (29) des zu behandelnden
Fluids umgekehrt werden, um eine Gleichstrom-Strömung des Permeats relativ zum Strom
des Nichtpermeats zu erreichen.
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2 veranschaulicht
eine alternative Konstruktion der Hohlfasermembranvorrichtung der
Erfindung, bei welcher beide Rohrböden durch aufgegliederte Scheiben
abgestützt
sind. Aus Gründen
einer vorteilhaften Herstellung haben beide Rohrböden (11, 12)
bei dieser Ausführungsform
dieselbe Abmessung, und beide aufgeteilte Scheiben (24)
haben dieselbe Gestalt und dieselbe Größe.
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Beim Betrieb kann das in die Vorrichtung
eingeleitete Fluid ein Gasgemisch sein, und sowohl das Permeat als
auch das Nichtpermeat können
Gasströme
sein. Nichtporöse
Membranen sind im allgemeinen für
Gastrennungen geeignet. Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform
ist das zu trennende Fluid ein Flüssigkeitsgemisch, das Nichtpermeat
ist ein Flüssigkeitsstrom,
und das Permeat kann ein Strom einer Flüssigkeit, eines Gases oder
eines Dampfes in Abhängigkeit
davon sein, ob die Trennung durch Umkehrosmose, Pervaporation, Membrandestillation
oder durch ein Membranstrippverfahren durchgeführt wird. Bei der Umkehrosmose
wird die zugeführte
Flüssigkeit
unter Druck gesetzt, und bestimmte Komponenten in der Flüssigkeit
permeieren bevorzugt durch die Membran und werden als Flüssigkeit
abgezogen. Bei der Pervaporation wird Vakuum auf der Permeatseite
der Membran angelegt, und die bevorzugt permeierenden Komponenten
permeieren durch die Membran und werden als Dampf abgezogen, welcher
dann zu einer Flüssigkeit kondensiert
werden kann. Bei der Membrandestillation wird ein Temperaturgradient
zwischen der Zuführseite
und der Permeatseite aufrechterhalten, und die Trennung erfolgt
aufgrund der thermisch betriebenen Verdampfung durch die Poren an
der Membran. Der Permeatstrom befindet sich im Dampfzustand und kann
zu einer Flüssigkeit
kondensiert werden. Beim Membranstrippverfahren wird ein in einer
Flüssigkeit gelöstes Gas
durch die Membranpo ren ausgestrippt, und das Permeat wird in der
Gasphase abgezogen. Während
poröse
Membranen für
die Membrandestillation und Membranstrippverfahren verwendet werden,
wird davon ausgegangen, daß nichtporöse Membranen
bei Umkehrosmose- und Pervaporationsanwendungen bevorzugt sind.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
Erfindung, welche zu der in 2 gezeigten
Ausführungsform
dadurch modifiziert ist, daß sie
für den Einsatz
eines Spülfluid
geeignet ist. Das Faserbündel (210)
ist um ein zentrales Kernrohr (214) angeordnet, welches
sich durch den ersten Rohrboden (211) und einen zweiten
Rohrboden (212) hindurch erstreckt und mit diesen verklebt
ist. Das Kernrohr (214) ist durch einen Stopfen (240)
verstopft, welcher zwischen den beiden Rohrböden (211 und 212)
angeordnet ist, und hat eine Einlassöffnung (241) sowie eine
Auslassöffnung
(242) für
das Spülfluid.
Das Spülfluid
bei einem Druck, welcher geringer als der Druck des Primärfluids
ist, wird in die Mantelseite des Faserbündels (210) über eine
Perforation (243) nahe dem ersten Rohrboden (211)
eingeleitet. Das Spülfluid
fließt
in der Mantelseite der Fasern herunter zum zweiten Rohrboden (212)
hin und tritt in das zentrale Kernrohr (214) über Perforationen
(244) ein, welche nahe dem zweiten Rohrboden (212)
angeordnet sind, und tritt möglicherweise
aus der Hohlfaservorrichtung durch die Auslassöffnung (242) für das Spülfluid aus.
Die Endabdeckungen haben eine Einlasseinrichtung (229)
oder eine Auslasseinrichtung (219) zum Einleiten oder Abziehen
des Primärfluids
zu oder von den Faserbohrungen. Die Endabdekkungen (228)
sind ferner derart angeordnet, daß sich das zentrale Kernrohr
(214) durch die Endabdeckungen hindurch erstreckt und eine
Dichtung, so zum Beispiel ein O-Ring (245), und eine dichte
Gewindedichtung (246) dazu verwendet werden, eine fluiddichte Abdichtung
zwischen den Endabdeckungen (228) und dem Kernrohr (214)
herbeizuführen.
Die Rohrböden
(211 und 212) werden durch die Endabdeckungseinrichtungen
(228) aufgenommen und mittels aufgeteilter Scheiben (224)
abgestützt.
Flansche (230 und 231) sind an den Endabdeckungen
(228) und dem Mantelgehäuse
(213) derart befestigt, daß die Endabdeckungen (228),
die aufgegliederten Scheiben (224) und das Gehäuse (213),
wie dargestellt, mittels Schrauben und Muttern (232) fest
miteinander verbunden sind.
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Eine alternative Möglichkeit
zum Einleiten und Abziehen des Spülfluids in der Mantelseite
der Hohlfasermembranvorrichtung ist in 4 gezeigt. Das Spülfluid wird über eine
Fluideinlassöffnung (336)
eingeleitet und über
eine Auslassöffnung
(335) abgezogen, welche im Gehäusemantel (313) ausgebildet
und an gegenüberliegenden
Enden des Gehäusemantels
(313) nahe den ersten und zweiten Rohrböden (311, 312)
angeordnet sind. Aufgrund des leeren Raums, welcher das Faserbündel (310) umgibt,
wird die Leistungsfähigkeit
der Membranvorrichtung durch die Strömungskanalbildung in dem leeren
Raum jedoch nachteilig beeinflusst. Die in 3 dargestellte Vorrichtung, welche ein
zentrales Kernrohr (314) zum Leiten des Spülfluids
zur Mantelseite der Membranvorrichtung und weg von dieser verwendet,
kann die Strömungskanalbildung
minimieren und eine bessere Verteilung des Spülfluids an der Mantelseite
aufrechterhalten.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, wie sie in 3 veranschaulicht
ist, wird die Hohlfasermembranvorrichtung für eine inert spülende Pervaporation,
Gastrennung, ein Membranstrippen und eine Membrandestillation verwendet, wobei
die Permeatseite mittels eines Stromes des Spülfluids, welches ein Gas oder
ein Dampf sein kann, gereinigt wird. Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird die Vorrichtung zum Absorbieren einer oder mehrer
Komponenten in einem Gasstrom auf der Bohrungsseite der Hohlfasermembranen
durch eine Spülflüssigkeit
auf der Mantelseite der Fasermembran verwendet, wodurch eine Gasabsorption
in einem flüssigen
Absorptionsmittel durchgeführt
wird. Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
die Vorrichtung zum Extrahieren einer oder mehrerer Komponenten
in einem Flüssigkeitsstrom
auf der Bohrungsseite der Hohlfasermembranen durch Spülen einer zweiten
Flüssigkeit
auf der Mantelseite der Hohlfasermembranen eingesetzt, wodurch eine
Flüssig-Flüssig-Extraktion
durchgeführt
wird. Normalerweise sind mikroporöse Membranen für den Einsatz bei
der Gasabsorption der Flüssigextraktion
bevorzugt.
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Eine andere Ausführungsform der Erfindung ist
in 5 gezeigt. Diese
Ausführungsform
zeigt eine Hohlfasermembranvorrichtung, welche für den Kontakt einer oder mehrerer
Komponenten in einem Fluid mit feinen, festen Partikeln geeignet
ist. Beispielhafte Hohlfaserelemente, welche mit feinen, festen
Partikeln gefüllt
sind, sind im US-Patent 5 139 668, ausgegeben auf Pan und McMinis
am 18. August 1992, beschrieben. Mikroporöse Hohlfasermembranen sind
für diese
Anwendung bevorzugt. Der Gehäusemantel
(413) der Faservorrichtung enthält eine oder mehrere Anschlüsse (450),
welche zum Füllen
der feinen, festen Partikel in die Mantelseite des Hohlfaserbündels (414)
geeignet sind. Flansche (430 und 431) sind an
den Endabdeckungen (428) und der Mantelgehäuseeinrichtung
(413) befestigt. Die Rohrböden (411 und 412)
sind durch die Endabdeckungen (428) aufgenommen, und eine fluiddichte
Verbindung zwischen den Rohrböden
und dem Gehäuse
(428) wird durch O-Ringe (427) herbeigeführt, welche
in Nuten der Rohrböden
(411 und 412) sitzen. Die Rohrböden (411 und 412)
sind durch aufgetrennte Scheiben (414) abgestützt, um
die Belastung zu tragen, welche von der in Längsrichtung auf die Rohrböden (411 und 412)
ausgeübten
Druckdifferenz herrührt.
Flansche (430 und 431) sind jeweils auf die Endabdeckungen
(428) und den Gehäusemantel
(413) aufgeschweißt,
um die Endabdeckungen (428), die aufgeteilten Scheiben
(424) und das Gehäuse
(413) mittels Schrau ben und Muttern (432) zusammenzuhalten.
Die feinen, festen Partikel, welche in die Mantelseite der Faservorrichtung
gepackt sind, werden durch Verstopfen der Öffnung (450) in dem
Gehäusemantel
unter Verwendung einer Verschlusskappe (451) festgesetzt.
Das zu behandelnde Fluid tritt in die Bohrungen der Hohlfasern durch
einen Fluideinlass (452) ein und tritt aus der Faservorrichtung über einen
Fluidauslass (453) aus.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, wie sie in 5 veranschaulicht
ist, haben die feinen Partikel das Vermögen, eine oder mehrere Komponenten
aus einem Fluid zu adsorbieren. Das Fluid kann eine Flüssigkeit,
ein Gas oder ein Dampf sein. Außerdem
können
die auf den adsorbierenden Partikeln adsorbierten Komponenten durch
Verringerung des Druckes beispielsweise durch Entlüften der Faserbohrungen
auf Vakuum oder auf Atmosphärendruck
oder durch Spülen
eines geeigneten Spülfluids zu
den Bohrungen der Hohlfasern desorbiert werden. Die Desorption kann
auch durch Erhöhen
der Desorptionstemperatur gesteigert werden. Bei einer anderen bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung arbeiten die feinen Partikel wie ein Reaktionskatalysator
zwischen zwei oder mehreren Komponenten in einem Fluid. Bei der
Ausführungsform,
bei welcher die Reaktion eine große Wärmemenge erzeugt, werden thermisch
stabile Polymermaterialien, metallische oder andere anorganische
Materialien zum Herstellen der Hohlfasermembranen bevorzugt verwendet.
Vorzugsweise sind die Hohlfasermembranen hoch porös, um den
der Fluidpenetration quer über die
Faserwand entgegengesetzten Widerstand zu verringern, und außerdem ist
die Porengröße klein genug,
um die feinen, festen Partikel zurückzuhalten.
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Typische, bei einer dieser Ausführungsformen
verwendete Hohlfaserbündel
sind im Stand der Technik gut bekannt. Ein gemäß dieser Erfindung konstruiertes
Beispiel wurde aus etwa 400.000 Fasern gebildet, welche aus einem
Material auf Zellulosebasis hergestellt und an einem perforierten
Kernrohr montiert worden sind und an jedem Ende mit einem Rohrboden
versehen sind. Jede Hohlfaser hat nominal einen Außendurchmesser
von 165 μm
und einen Innendurchmesser von 65 μm. Die Rohrböden sind durchtrennt, so daß sich die
Faserbohrungen zu beiden Enden öffnen.
Beide Rohrböden
sind zylindrisch mit einem Durchmesser von etwa 24 cm und einer
Dicke von etwa 4 cm ausgebildet. Das Hohlfasermembranbündel ist
in einem Permeatormantel angeordnet, wie dies schematisch in 2 dargestellt ist. Der Permeatormantel
hat eine Länge
von etwa 96 cm und einen Nenndurchmesser von 25 cm. Jeder Rohrboden
ist von einer Endabdeckung aufgenommen und mittels einer aus Stahl
gefertigten, aufgegliederten Scheibe mit einem Innendurchmesser
von etwa 20 cm abgestützt.
Daher stützt
die aufgegliederte Scheibe 2 cm des äußeren radialen Teils jedes
Rohrbodens ab. Die geteilten Scheiben tragen die Kraft, welche durch
die Druckdifferenz verursacht wird, welche in Längsrichtung über die
Rohrböden
aufgebracht wird. Bei solch einer Ausführungsform wurde herausgefunden,
daß die
aufgeteilten Scheiben in der Lage waren, die Rohrböden bei
Einlassdrücken deutlich
oberhalb von 2170 kPa hinreichend abzustützen.
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Das Maß an Abstützung, welche durch die aufgegliederte
Scheibe geboten wird, ist eine Funktion ihres Innendurchmessers
und des Überlappungsmaßes mit
dem Rohrboden, den sie abstützt.
Falls eine bessere Abstützung
bei der Handhabung höherer
Drücke
erforderlich ist, kann das Überlappungsmaß durch
Verringern des Innendurchmessers der geteilten Scheibe erhöht werden.
Dies würde
natürlich
eine Größenverringerung
des Hohlfasermembranbündels
erfordern, während
die Größe des Rohrbodens
beibehalten werden kann.
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Die bevorzugte Ausführungsform
umfasst zwei halbkreisförmige
Abschnitte, welche die aufgegliederte Scheibe bilden, dem Fachmann
ist jedoch klar, daß die
Scheibe auch in drei oder mehr Teile aufgespalten werden kann, während sie
noch immer mit der Form eines Kreises übereinstimmt. Es ist beabsichtigt,
daß solche
nicht wesentlichen Varianten hier von den Patentansprüchen mit
umfasst sind.