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Anwendungsgebiet
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich ausschließlich
auf das Gebiet der Postverarbeitung und insbesondere auf die Organe
zur Zuführung
von Dokumenten.
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Stand der Technik
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Zufuhrorgane von Postverarbeitungsmaschinen
sind gut bekannt. Außer
den Selektions- und Erfassungsrollen sowie den Förderrollen enthalten dieser
Organe alle ein System, um eine geeignete Positionierung der Poststücke zu gewährleisten,
damit sie von den Selektions- und Erfassungsrollen ergriffen werden
können
(siehe beispielsweise GB 2 146 626, LU 82 788 und
JP 03 162371 ). Diese Positionierung kann
am hinteren Ende des Poststücks
erfolgen, wie dies das US-Patent
5 203 263 der Firma Ascom zeigt, in dessen
1 eine
rückwärtige Ausrichtvorrichtung
16 dargestellt
ist. Die Ausrichtung kann auch von der Seite erfolgen. Das US-Patent
4
956 782 der Firma Pitney Bowes offenbart eine Postverarbeitungsanlage,
deren Zufuhrmodul eine seitliche Ausrichtvorrichtung
53 enthält, um die
Poststücke
gegen eine Referenzwand
59 anzulegen.
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Diese Ausrichtvorrichtungen von der
Seite und von hinten alleine, wie sie in den genannten Druckschriften
verwendet werden, könnten
natürlich auch
kombiniert eingesetzt werden, um die Poststücke noch genauer zu führen, insbesondere
am Eingang einer Frankierstation der Postverarbeitungsmaschine,
die sich hinter dem Zufuhrorgan befindet.
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Die Vorrichtung zum rückwärtigen Ausrichten
gleitet im allgemeinen in einer Längsrinne parallel zur Förderrichtung
der Poststücke,
während
die seitliche Ausrichtvorrichtung im allgemeinen in einer Querrinne
quer zu dieser Trans portrichtung und zur Referenz-Ausrichtwand dieser
Poststücke
gleitet.
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Die beiden genannten Lösungen berücksichtigen
jedoch nicht die unterschiedlichen Formate der Poststücke, die
ausgerichtet werden sollen und in einen üblichen Zufuhrmodul geführt werden
sollen. Eine solche Positionierung ist besonders delikat, da
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- – für große Formate
die Berührungszone
zwischen Poststücken
und Ausrichtvorrichtung bezüglich
dieser Poststücke
stark außermittig
sein kann, was die Ausrichtung der Poststücke bezüglich der Referenzwand verfälschen würde;
- – für kleine
Formate die seitliche Ausrichtvorrichtung an die rückwärtige Ausrichtvorrichtung
anstoßen
kann, ohne die Ausrichtfunktion brauchbar zu erfüllen; aufgrund der Längsrinne
besitzt nämlich
die rückwärtige Ausrichtvorrichtung
eine gewisse Ausdehnung, die zur Führung und für eine wirksame Vereinzelung
erforderlich ist und im allgemeinen mit den kleinsten Formaten nicht
kompatibel ist.
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Außerdem stellt sich mit der
zunehmenden Entwicklung der digitalen Frankiermaschine, insbesondere
der Tintenstrahlmaschinen, das schwierige Problem der sehr genauen
Positionierung der Poststücke,
um eine ausreichende Druckqualität
zu erreichen, denn jeder Positionierfehler und/oder Führungsfehler
im Zufuhrmodul birgt die Gefahr, daß der Abdruck des Poststempels
in der Frankierstation nicht akzeptabel wird.
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Ziel und Definition
der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung hat eine
Ausrichtvorrichtung für
die Zufuhr von Dokumenten in einer Postverarbeitungsmaschine zum
Ziel, um eine brauchbare Ausrichtung der Poststücke kleinen wie großen Formats
zu ermöglichen,
wobei rückwärtige und
seitliche Ausrichtelemente mit geringem Raumbedarf verwendet werden.
Ziel der Erfindung ist auch eine rasche Positionierung der Poststücke und
eine einfache Entnahme der untersten Poststücke (von einem Stapel von Poststücken). Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist es, auch Poststücke großer nicht genormter Formate
zu berücksichtigen,
insbesondere eines Formats, das über
die Breite der Zufuhrvorrichtung hinausragt.
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Diese Ziele werden erreicht durch
eine Ausrichtvorrichtung für
ein Zufuhrorgan einer Postverarbeitungsmaschine, mit einem ersten,
rückwärtigen Anschlag,
der gemäß einer
Transportrichtung für
die Poststücke
beweglich ist, und mit einem zweiten, seitlichen Anschlag, der gemäß einer
Richtung quer zur Transportrichtung beweglich ist, wobei jeder Anschlag
in einer eigenen Rinne verschoben werden kann und die Vorrichtung
so ausgebildet ist, daß die Rinne,
die dem rückwärtigen Anschlag
zugeordnet ist, um einen bestimmten Winkel a bezüglich der Transportrichtung
der Poststücke
geneigt verläuft derart,
daß der
hintere Anschlag im wesentlichen auf die Querseite des Poststücks unabhängig von
dessen Format zentriert ist.
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So wird die Dezentrierung des rückwärtigen Anschlags
für große Formate
der Poststücke
vermieden und es wird möglich,
Poststücke
kleinen und großen
Formats in der jeweils mittleren Zone geeignet zu führen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besitzt
der rückwärtige Anschlag
die Form eines Keils mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Schrägen, nämlich einer
ersten Schräge
mit geringer Neigung und einer zweiten Schräge mit großer Neigung, und vorzugsweise
mit drei Schrägen,
also einer zusätzliche
Schräge
mit mittlerer Neigung. Die erste Schräge mit geringer Neigung trägt die Poststücke, während die
zweite Schräge
mit großer
Neigung die Entnahme Stück
für Stück (Vereinzelung)
dieser Poststücke
gewährleistet.
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Vorzugsweise kann der rückwärtige Anschlag
eine Markierung besitzen, die mit einer von mehreren Markierungen
in Flucht gebracht werden kann, die vorab auf die Plattform zur
Aufnahme der Poststücke
aufgebracht wurden und die je einem Normformat von Poststücken entsprechen.
Durch diese Markierung kann eine schnelle Positionierung des hinteren
Anschlags abhängig
von dem Stapel von Poststücken
erreicht werden, die auf der Plattform positioniert werden sollen.
Dieser rückwärtige Anschlag
kann auch zwei Maßetiketten
enthalten, die zwei bestimmte Grenzdickenwerte der Poststücke entsprechend
je einer bestimmten Einstelloperation für das Zufuhrorgan bezeichnen.
Durch diese Markierungskonfiguration reicht eine einfache optische Erfassung
der Dicke bezüglich
dieser beiden erfaßten
Schwellen aus, um das Zufuhrorgan so zu regeln, daß Stapel
von Poststücken
in dem entsprechenden Dickenbereich verarbeitet werden können.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
enthält
der rückwärtige Anschlag
einen unteren Längsträger, der
mindestens ein elastisches Element aufweist, welches mit einem Hohlraum
in der Längsrinne
derart zusammenwirken soll, daß eine
Rastposition für
diesen Anschlag definiert wird.
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Vorzugsweise gleitet der seitliche
Anschlag in der ihm zugeordneten Rinne in einer Gleitschiene. Mit
dieser Struktur ist es möglich,
Poststücke
auszurichten, deren Breitenmaß das
der Aufnahmeplattform für
diese Poststücke überschreitet.
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Der seitliche Ausrichtanschlag enthält einen unteren
Längsträger, der
mindestens ein elastisches Element aufweist, welches mit einem Hohlraum
in der Gleitschiene derart zusammenwirken soll, daß eine Rastposition
für diesen
Anschlag definiert wird, und die Gleitschiene enthält mindestens
ein zweites elastisches Element, das mit einem Hohlraum in der Querrinne
so zusammenwirken soll, daß eine
Rastposition für
diese Gleitschiene definiert wird.
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Um eine differentielle Verschiebung
der Gleitschiene und des Längsträgers zu
ermöglichen, besitzt
das zweite elastische Element eine geringere Elastizität als das
erste elastische Element.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann
der seitliche Anschlag ein System zur automatischen Regelung seiner
Lage abhängig
von der Breite der Poststücke
mit mindestens einer Sonde zur Messung der Position und/oder des
Drucks enthalten, die an einem Endbereich des seitlichen Anschlags
befestigt ist, um unter der Wirkung einer Steuerschaltung die Bewegung
eines Antriebsmotors zu steuern. Alternativ kann dieses automatische
Regelsystem auch ein System mit abgestimmten Federn enthalten, um
einen im wesentlichen konstanten, optimalen Druck zwischen einem
Bereich am Ende des seitlichen Anschlags und einem Stapel von an
der Wand anliegenden Poststücken
zu erzeugen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Weitere Merkmale und Vorzüge der vorliegenden
Erfindung werden nun anhand von Beispielen und der beiliegenden
Zeichnungen näher
erläutert.
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1 zeigt
in Perspektive eine Ausrichtvorrichtung gemäß der Erfindung in einer ersten
Ausrichtposition.
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2 zeigt
in Perspektive eine Ausrichtvorrichtung gemäß der Erfindung in einer zweiten
Ausrichtposition.
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3 zeigt
von oben zwei Endstellungen der erfindungsgemäßen Ausrichtvorrichtung.
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4 zeigt
einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in 5.
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5 zeigt
von oben eine besondere Stellung der Ausrichtvorrichtung gemäß der Erfindung, die "Portrait-Stellung" genannt wird.
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6 zeigt
einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in 5.
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Detaillierte
Beschreibung
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1 zeigt
in Perspektive einen Modul zur Aufnahme der Poststücke eines
Zufuhrorgans für Dokumente
zu einer Postverarbeitungsmaschine. Dieser Modul 10 befindet
sich vor einem Selektionsmodul mit Rollen zur Erfassung dieser Post stücke (siehe
beispielsweise 3). Er enthält wie üblich eine
Plattform 12, auf der die Poststücke gestapelt liegen, eine
Referenzwand 14, die eine Seite der Plattform begrenzt
und eine Förderrichtung
für die Poststücke definiert,
sowie eine Ausrichtvorrichtung, um den so gebildeten Stapel von
Poststücken
gegen die Referenzwand anzulegen.
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Diese Ausrichtvorrichtung enthält einen
ersten rückwärtigen Anschlag 16,
der in der Förderrichtung
der Poststücke
beweglich ist, und einen zweiten, seitlichen Anschlag 18,
der in einer Richtung quer zur Förderrichtung
beweglich ist. Jeder Anschlag kann in einer eigenen Rinne 20, 22 verschoben
werden, die sich in der Plattform 12 befindet.
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Erfindungsgemäß ist die Rinne 20 für den rückwärtigen Anschlag 16 bezüglich der
Förderrichtung
der Poststücke
um einen Winkel a geneigt, der so bestimmt wird, daß der rückwärtige Anschlag
im wesentlichen auf die Mitte der Breite der Poststücke zentriert
ist, unabhängig
von deren Format (siehe insbesondere 3,
die die Lage dieser Anschläge
für ein
Kleinstformat (Fmini) und für
ein größtes Format (Fmaxi)
zeigt, die in der Vorrichtung zugelassen sind). Der Neigungswinkel
a der Rinne wird wie folgt bestimmt: Zuerst optimiert man den Raumbedarf
des rückwärtigen Anschlags 16 in
der vorderen Endstellung (bezüglich
der Förderrichtung
der Poststücke) des
rückwärtigen und
seitlichen Anschlags entsprechend den Poststücken mit kleinstem Format (Fmini), und
dann ermittelt und markiert man ausgehend von diesen Endstellungen
die verschiedenen Positionen, die der mittlere Bereich des hinteren
Anschlags für verschiedene
Normformate von Poststücken
einnehmen kann, und schließlich
optimiert man den Winkel a der Rinne des hinteren Anschlags, indem
man eine Linie zieht, die möglichst
nah bei allen oben erwähnten
Stellungen liegt.
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Für
Poststücke
gemäß der europäischen Norm,
d. h. vom Format C4 "Großformat" (325 mm × 230 mm)
bis zum Visitenkar tenformat (140 mm × 90 mm) über das Format C6/5 (235 mm × 114 mm)
liegt dieser Winkel in einem Bereich von 10° bis 20°, vorzugsweise von 15° bis 20°. Diese rückwärtigen und seitlichen
Anschläge
erfordern einen minimalen Platzbedarf, um die am weitesten vorne
liegende Ausrichtposition zu besetzen, in der sie in ihren jeweiligen
Rinnen liegend aneinanderstoßen,
was mit dem kleinsten Format (Fmini) vereinbar ist, das von der Postverarbeitungsmaschine
akzeptiert wird, d. h. dem Visitenkartenformat (siehe gestrichelte
Umrisse in 3). So gleicht die Breite
des rückwärtigen Anschlags
vorzugsweise etwa der einer Visitenkarte.
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Der rückwärtige Anschlag 16 besitzt
die Form eines Keils, und zwar mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden
Schrägen,
von denen die eine 160 eine schwache Neigung und die andere 162 eine starke
Neigung besitzt, sodaß eine
brauchbare Positionierung des Stapels von Poststücken gegeben ist, die für eine wirksame
Entnahme der Poststücke durch
Druck nach vorne erforderlich ist, wobei die Poststücke hinten
gehalten und angehoben werden, und zwar für Poststücke großer Dicke und geringer Dicke.
Vorzugsweise besitzt dieser Anschlag die Form eines Keils mit drei
aufeinanderfolgenden Schrägen.
Der oberste Bereich 164 mit einer mittleren Neigung trägt das Gewicht
des Poststapels, der darauf liegt. Der mittlere Bereich 162 mit
starker Neigung vereinzelt den Stapel und erlaubt wie der obere Bereich,
die Poststücke
nach vorne zu drücken,
um die Selektion des untersten Poststücks durch die Erfassungsrollen
des Zufuhrorgans zu erleichtern. Der untere Bereich 160 mit
geringer Neigung, der Absatz genannt wird, erlaubt es, die Wirksamkeit
der Vereinzelung beizubehalten und verbessert weiter die Ausgabe
der Poststücke,
da, während
der Stapel sich auflöst,
mit einer abnehmenden Stapelhöhe,
die Poststücke
weiter nach vorne gedrückt
werden, und zwar mit einem verringerten Neigungswinkel, der bezüglich der
Aufnahmeplattform 12 und der Selektionsrollen beibehalten
wird.
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Ist der Stapel hoch, dann befindet
sich nur eine beschränkte
Anzahl von Poststücken
auf diesem Absatz, während
nahezu das ganze Gewicht des Stapels auf den oberen Bereich verteilt
wird, was die Entnahme der unteren Poststücke erleichtert.
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Gemäß einer anderen Besonderheit
der Erfindung, die in 2 zu
sehen ist, enthält
die Aufnahmeplattform 12 mehrere eingravierte Markierungen 24, 26, 28,
die mit einer Markierung 30 am hinteren Anschlag 16 in
Flucht gebracht werden können,
um diesen schnell abhängig
von vorbestimmten Standardformaten von Poststücken positionieren zu können. So
entspricht die erste Markierung 24 einem Format, das in
Frankreich unter der Bezeichnung C6/C5 bekannt ist, die zweite Markierung 26 entspricht
einem Format, das in den USA als N°10 bekannt ist (242 mm × 105 mm)
und die dritte Markierung 28 entspricht einem französischen
Format C4. Dieser Anschlag enthält
weiter an der der Referenzwand 14 abgewandten Seite zwei
Abmessungsetikette 32, 34, die zwei Grenzdicken
der Poststücke
markieren, beispielsweise 8 mm und 16 mm entsprechend zwei Einstelloperationen
der Selektionsrollen, die hinter der Plattform liegen, wie 3 zeigt. Mit dieser Markierungskonfiguration
reicht eine einfache visuelle Erfassung der Dicke bezüglich dieser
beiden Schwellen aus, um das Zufuhrorgan so einzustellen, daß Stapel
von Poststücken
des entsprechenden Dickenbereichs verarbeitet werden können.
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4 zeigt
die Mittel zur Verschiebung des rückwärtigen Anschlags 16 in
seiner Rinne 20. Hierzu enthält der Anschlag einen unteren
Längsträger 36 in Form
eines umgekehrten T sowie mindestens ein streifenförmiges elastisches
Element 38, das unter einem geeigneten Spiel gleitend mit
dieser Rinne einer komplementären
Form zusammenwirken soll. Dieses elastische Element, das das seitliche
Spiel während
des Gleitens kompensiert, kann mit einem Hohlraum 40 in
der Rinne 20 zusammenwirken, der dazu bestimmt ist, eine
Rastpo sition im wesentlichen in Höhe des offenen Endes für den rückwärtigen Anschlag
zu definieren.
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Die Mittel zur Verschiebung des seitlichen Anschlags 18 in
seiner Rinne 22 sind ihrerseits in 6 gezeigt.
Dieser seitliche Anschlag enthält
einen unteren Längsträger 42 ebenfalls
in Form eines umgekehrten T sowie mindestens ein erstes elastisches
Element 44 in Streifenform. Der Längsträger ist auf einer Gleitschiene 46 mit
U-förmigem
Querschnitt montiert, die ihrerseits ein zweites elastisches Element 48 in
Streifenform besitzt. Der Längsträger kann
in der Gleitschiene gleiten, die ihrerseits in der Querrinne 22 für den seitlichen
Anschlag gleitet. Das erste elastische Element 44 fängt das
seitliche Spiel des Längsträgers 42 während des
Gleitens in der Gleitschiene 46 auf, während das vertikale Spiel durch
eine Federlamelle 50 aufgefangen wird, die sich am Grund
der Gleitschiene befindet. Das erste elastische Element 44 wirkt
weiter mit einem ersten Hohlraum 52 zusammen, der in der
Gleitschiene 46 ausgebildet ist, um eine Rastposition des
Längsträgers im
wesentlichen in Höhe
des vorderen Endes der Gleitschiene (das der Referenzwand am nächsten liegt
und dem sasckförmigen
Ende der Rinne 22 entspricht) für den seitlichen Anschlag.
Das zweite elastische Element 48 kompensiert das seitliche Spiel
beim Gleiten der Gleitschiene 46 in der Querrinne 22.
Es wirkt außerdem
mit einem zweiten Hohlraum 54 in der Rinne 22 zusammen,
um eine Rastposition für
die Gleitschiene im wesentlichen in Höhe des offenen Endes der Rinne
für den
seitlichen Anschlag zu definieren. Dieses zweite elastische Element
hat eine geringere Elastizität
als das erste elastische Element 44, um eine differentielle
Verschiebung des Längsträgers und
der Rinne zu erlauben. Natürlich
können
auch Zwischenpositionen definiert werden, indem die Anzahl von Hohlräumen vergrößert wird.
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Wenn die Breite eines Poststücks nicht
die der Plattform 12 überschreitet,
also zwischen den zulässigen Formaten
Fmini und Fmaxi liegt, wird nur der Längsträger 42 bewegt, um
in der Gleitschiene 46 zu gleiten, welche in der Raststellung
der seitlichen Rinne durch Einrasten des ersten elastischen Elements 44 im
ersten Hohlraum 52 gehalten wird. Wenn dagegen das Poststück mit dem
höchstzulässigen Format
um 90° gedreht
wird, wie dies die 5 und 1 zeigen, also mit einer Queranordnung
bezüglich
der Förderrichtung,
in einer unter dem Namen "Portraitmodus" bekannten Konfiguration
aufgrund einer Seitenlänge
des Poststücks
größer als
die der Plattform 12, dann muß auch die Gleitschiene 46 gleiten,
um den Anschlag teilweise aus der seitlichen Rinne 22 hinauszuziehen.
Dies ergibt sich einfach, indem man kräftiger an dem seitlichen Anschlag 18 zieht
(um den durch das zweite elastische Element hervorgerufenen Widerstand
zu überwinden,
dessen Elastizität
geringer als die des ersten Elements ist), sodaß sich die Gleitschiene 46 löst.
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Eine interessante Ausführungsvariante,
die nicht dargestellt ist, besteht darin, den seitlichen Anschlag 18 mit
einem automatischen Regelsystem für seine Position abhängig von
der Breite der Poststücke
zu versehen, mithilfe beispielsweise einer Positionsmeßsonde und/oder
einer Druckmeßsonde,
die am äußeren Bereich
des seitlichen Anschlags oder auch an der Plattform befestigt ist,
sowie mithilfe einer Steuerschaltung und eines Stellmotors. Druckschwellen
würden
die Anschlagsteuerung verfeinern, beispielsweise indem dieser Anschlag
um einige Zehntel Millimeter zurückgesetzt
wird, nachdem er einen maximalen zulässigen Schwellwert erreicht
hat.
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Eine preiswertere Lösung kann
aus einem System von abgestimmten Federn bestehen, um einen optimalen
und im wesentlichen konstanten Druck zwischen dem Endbereich des
Anschlags und dem Stapel von Poststücken beizubehalten, der an der
Wand anliegt.