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DE60003694T2 - Achsanhebevorrichtung unter fahrzeugrahmen - Google Patents

Achsanhebevorrichtung unter fahrzeugrahmen Download PDF

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DE60003694T2
DE60003694T2 DE60003694T DE60003694T DE60003694T2 DE 60003694 T2 DE60003694 T2 DE 60003694T2 DE 60003694 T DE60003694 T DE 60003694T DE 60003694 T DE60003694 T DE 60003694T DE 60003694 T2 DE60003694 T2 DE 60003694T2
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DE
Germany
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carrier
axle
chamber
suspension
lift assembly
Prior art date
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Application number
DE60003694T
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English (en)
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E. John RAMSEY
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hendrickson International Corp
Original Assignee
Boler Co
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Publication date
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Publication of DE60003694T2 publication Critical patent/DE60003694T2/de
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung bezieht sich auf Achsenhebeanordnungen wie sie in der Einleitung zu Anspruch 1 beschrieben sind. Genauer gesagt bezieht sich die Erfindung auf eine Unterträger-Achsenhebeanordnung, die effizient funktioniert und einen Freiraum bereitstellt, um eine Bremskammer mit Doppelfunktion angrenzend an den Träger sowie unterhalb desselben anzuordnen, und die die Montage und Entfernung der Bremskammer mit Doppelfunktion ermöglicht.
  • STAND DER TECHNIK
  • Es kommt häufig vor, dass eine oder mehrere Anhängerachsen eines Sattelschleppers angehoben werden und die angehobenen Achsen in einer erhöhten Position gehalten werden, was wiederum dazu führt, dass die an den erhöhten Achsen angebrachten Räder und Reifen vom Boden weggehoben werden. Das Aufheben des Bodenkontakts eines oder mehrerer Räder und Reifen des Sattelschleppers erfolgt überlicherweise, wenn der Anhänger frei von Nutzlast ist und nicht mehr alle Räder/Reifen des Anhängers benötigt werden, um den leeren Anhänger geeignet zu stützen. Dies führt zu einem verbesserten Kurvenradius sowie einer verbesserten Manövrierbarkeit des Anhängers. Ein weiterer häufig vorkommender Grund für das Anheben der Achse liegt einfach darin, die Abnützung der angehobenen Achse, Räder und Reifen zu verringern, wenn das Fahrzeug in unbeladenem Zustand gefahren wird. Es sollte festgestellt werden, dass Achsenheber auch bei anderen Fahrzeugen als Sattelschlepper verwendet worden sind.
  • Achsenhebeanordnungen haben für viele Jahre in der Sattelschlepperanhängerindustrie Anwendung gefunden und sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Die Ausführungsarten sind jedoch üblicherweise Über-Achsen- Anordnungen, d. h. die Hebeanordnung ist über dem Aufhärtgungsanordnungsträger sowie vom Aufhängungsträger nach innen und über der Achse montiert. Obwohl derartige Ausführungsformen ihre gewünschte Funktion des Anhebens einer Achse erreichen, sind Über-Achsen-Anordnungen kostspielig in ihrer Herstellung, da sie für die Montage auf den Rahmen des Anhängers oder des Fahrzeugs üblicherweise zusätzliche Komponenten wie Auflagen und dergleichen benötigen, um die Nebenanordnung zu unterstützen. Die höhere Komplexität solcher auf der Oberseite montierter Hebeanordnungen resultiert zudem in höheren Installations- sowie Wartungskosten. Darüber hinaus erhöhen solche zusätzlichen Stützstrukturen unerwünschterweise das Gewicht des Fahrzeugs. Die zahlreichen unterschiedlichen Anhänger- und Fahrzueugtypen, sowie die verschiedenen Achsen/Aufhängungssysteme, die diese unterstützen, weisen unterschiedlich große Freiräume auf, so dass üblicherweise nur eine Art von Hebeanordnung nur für gewisse Anwendungen geeignet ist.
  • Aufgrund der oben erwähnten Grenzen von auf der Oberseite montierten Anhebeanordnungen sind insbesondere in Europa Achsenanhebeanordnungen, die unterhalb der Aufhängungsanordnungsträger montiert werden, immer beliebter geworden. Diese Popularität kann der Tatsache zugeschrieben werden, dass die Anhebeanordnung direkt am Aufhängungsträger sowie dessen Trägerstruktur angebracht werden kann und frei von zusätzlichen Stützauflagen und dergleichen ist. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass in Europa Anhängerachsen in einer dreiachsigen Anordnung oder drei Achsen zusammen gruppiert sein müssen. Gemäß der europäischen Vorschriften müssen nur zwei der drei gruppierten Achsen eine Parkbremse oder Notfallsbremskammer zusätzlich zu einer Betriebsbremskammer haben. Eine Betriebsbremskammer übt im Speziellen Bremskraft auf ein Fahrzeug aus, wenn während des Betriebs des Fahrzeugs Druckluft an die Kammer abgegeben wird. Eine Parkbremskammer übt Bremskraft auf das Fahrzeug aus, wenn das Fahrzeug abgeschaltet oder geparkt wird. Eine in der Kammer befindliche Feder überträgt Bremskraft, wenn aufgrund des Abschaltens oder Parkens des Fahrzeugs Druckluft aus der Kammer abgelassen wird. Da derartige Park- und Betriebsbremskammern ebenfalls unter den Aufhängungsträgern montiert sind, werden Hebevorrichtungen bei Gebrauch üblicherweise unter einer Achse angebracht, die keine Bremskammer mit Fahr/Park-Doppelfunktion sondern aus Platzgründen nur eine Betriebskammer aufweist.
  • Da Unter-Träger-Hebevorrichtungen in Europa für Anwendungen entwickelt wurden, bei denen Bremskammern auf der innerhalb der Aufhängungsträger liegenden Achse montiert wurden, oder für Anwendungen, bei denen nur eine Bremskammer im Bereich unterhalb des Trägers montiert wurde, fehlt in den USA bei Anwendungen, die eine Bremskammer mit Doppelfunktion unterhalb des Trägers aufweisen, der Freiraum, um dieselbe Art von Unter-Träger-Achsenhebeanordnung anzubringen. Unglücklicherweise sind in den USA die meisten Anhängerachsen als Tandem-Konfiguration oder zwei Achsen zusammen angeordnet, und müssen nach US-Vorschriften jede eine Betriebs- und eine Parkbremskammer aufweisen. Dieselben Vorschriften gelten im Allgemeinen auch für andere Fahrzeuge als Sattelschlepper, wie z. B. Muldenkipper und Zementmischfahrzeuge, die häufig gesamt als gelenklose Lastkraftwagen bezeichnet werden. Eine Unter-Träger-Achsenhebeanordnung muss daher den geringeren Freiraum berücksichtigen, der aufgrund der in den USA geltenden Vorschrift, eine Bremskammer mit Doppelfunktion aufweisen zu müssen, gegeben ist. Das begrenzte Platzangebot macht die Installation einer europäischen Unter-Träger-Achsenhebeanordnung unmöglich. Es besteht daher Bedarf für eine Hebeanordnung, die unter einem Aufhängungsanordnungsträger montiert werden kann, obwohl sich unter diesem Träger eine Bremskammer mit Doppelfunktion befindet, und trotzdem die Achse wirksam anheben sowie leicht entfernt und ausgetauscht werden kann, wodurch eine Entfernen und Ersetzen der Bremskammer mit Doppelfunktion ermöglicht wird. Weiters wird auf die US-A-5778798 aufmerksam gemacht, die die im Oberbegriff des Anspruchs 1 enthaltenen Merkmale in sich vereint.
  • Die vorliegende Erfindung löst die oben beschriebenen Probleme, indem eine wirksame, mit einer Luftfeder angetriebene Achsenhebeanordnung bereitgestellt wird, die abnehmbar auf dem Aufhängungsanordnungsträger und dessen Hängebock montiert ist, ohne dabei in den von der Bremskammer mit Doppelfunktion eingenommenen Raum einzugreifen, und leicht entfernt sowie wieder eingebaut werden kann, um die Installation oder das Entfernen der Bremskammer mit Doppelfunktion zu ermöglichen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Zielsetzungen der vorliegenden Erfindung schließen die Bereitstellung einer Achsenhebeanordnung ein, die unter dem Träger einer Aufhängungsanordnung montiert werden kann, ohne dabei eine unter dem Träger angebrachte Bremskammer mit Fahr/Park-Doppelfunktion zu beeinträchtigen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Unter-Träger-Achsenhebeanordnung bereitzustellen, die deutlich wirksamer ist und geringerer Abnutzung ausgesetzt ist, als Unter-Träger-Achsenhebeanordnungen nach dem Stand der Technik.
  • Eine weiteres Ziel der vorliegenden Endung liegt in der Bereitstellung einer verbesserten Unter-Träger-Achsenhebeanordnung, die leicht und einfach entfernt und wieder eingebaut werden kann, um ein Entfernen und Anbringen einer Bremskammer mit Doppelfunktion zu ermöglichen.
  • Diese Ziele und Vorteile werden durch eine Anordnung erreicht, wie sie in Anspruch 1 beschrieben ist.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, die die beste Ausführungsart veranschaulicht, in der der Erfinder die Umsetzung der Prinzipien plant, wird in der folgenden Beschreibung erläutert sowie in den Abbildungen dargestellt und ist in den nachfolgenden Ansprüchen klar und deutlich ausgeführt und erklärt.
  • 1 ist eine Seitenansicht einer Unter-Träger-Achsenhebeanordnung wie sie in europäischen Anwendungen zum Einsatz kommt, wobei gewisse Abschnitte im Schnitt dargestellt sind und die Hebeanordnung auf dem Hängelager und Träger einer Aufhängungsanordnung angebracht ist, die nur eine Betriebsbremskammer aufweist;
  • 2 zeigt eine ähnliche Ansicht wie 1, bei der jedoch mit Schraffierung der fehlende Freiraum veranschaulicht ist, der die Installation einer europäischen Unter-Träger-Achsenhebeanordnung bei einer unter dem Träger montierten Bremskammer mit Fahr/Park-Doppelfunktion verhindert;
  • 3 ist eine perspektivische Darstellung eines Achsen/Aufhängungssystems, bei der ein Satz an Rädern und Reifen angedeutet ist, der an einem Ende der Achse angebracht ist, und zudem die Achsenhebeanordnung der vorliegenden Erfindung veranschaulicht ist, die unterhalb jeder Aufhängungsanordnung montiert ist;
  • 4 ist eine Seitenansicht, die ähnlich zu den 1 und 2 ist und bei der Abschnitte herausgebrochen sind, die jedoch die Achsenhebeanordnung der vorliegenden Erfindung auf und unter dem Hängelager und Träger der Aufhängungsanordnung darstellt und ausreichenden Freiraum für eine Bremskammer mit Fahr/Park-Doppelfunktion unterhalb des Trägers bereitstellt;
  • 5 ist eine Teilansicht der Aufhängungsanordnung und der Unter-Träger-Achsenhebeanordnung der vorliegenden Erfindung aus 4 von links;
  • 6 zeigt eine Ansicht, bei der Abschnitte in einem Schnitt dargestellt sind, der entlang der Linien 6-6 in 4 geführt ist;
  • 7 zeigt eine ähnliche Ansicht wie 4, wobei unsichtbare Abschnitte angedeutet sind, die die Art und Weise darstellt, wie gewisse Komponenten der Achsenhebeanordnung der vorliegenden Erfindung leicht zu entfernen sind, was ein Entfernen und/oder Installieren der Bremskammer mit Fahr/Park-Doppelfunktion ermöglicht;
  • 8 zeigt eine ähnliche Ansicht wie 4, bei der jedoch der durch die Achsenhebeanordnung der vorliegenden Erfindung bewirkte Bewegungsbereich der Aufhängungsanordnung angedeutet ist, und darüber hinaus das Winkelverhältnis zwischen einer Mittellinie der Luftkammer der Achsenhebeanordnung und einer Radiallinie veranschaulicht, die vom Schwenkpunkt des Trägers weggeht und durch die Mitte der Luftkammer verläuft; und
  • 9 zeigt eine ähnliche Ansicht wie 1, bei der der durch eine europäische Hebeanordnung nach dem Stand der Technik bewirkte Bewegungsbereich angedeutet ist, und zudem das Winkelverhältnis zwischen einer Mittellinie der Luftkammer der Achsenhebeanordnung und einer Radiallinie veranschaulicht, die vom Schwenkpunkt des Trägers weggeht und durch die Mitte der Luftkammer verläuft.
  • In den Abbildungen sind ähnliche Bestandteile mit ähnlichen Verweiszahlen bezeichnet.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Um ein repräsentatives Umfeld, in dem die Unter-Träger-Achsenhebeanordnung der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, sowie die vorliegende Erfindung selbst besser verstehen zu können, wird ein luftgefedertes, trägerartiges Achsen/Aufhängungssystem eines Anhängerarms für einen Traktoranhänger im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet und in 3 dargestellt. Da das Achsen/Aufhängungssystem 10 allgemein identische Aufhängungsanordnungen 11 umfasst, die jeweils von einem zugehörigen Hängelager 12 gelagert sind, wird hierin nur eine der Aufhängungsanordnungen beschrieben werden, die sowohl in den 1, 2 und 9, die den Stand der Technik zeigen, als auch in den 48, die die vorliegende Erfindung -veranschaulichen, dargestellt ist. Das Hängelager 12 ist mit geeigneten Mitteln sicher an der Unterseite 13 des Anhängers eines Sattelschleppers oder eines anderen Fahrzeugs montiert und ragt von dieser nach unten vor.
  • Eine Laufbuchse 23 (4, 6 und 7) ist schwenkbar auf dem Hängelager 12 durch geeignete Mittel wie einen Bolzen 15 befestigt. Die Laufbuchse 23 weist vorzugsweise multifunktionale Eigenschaften auf. Genauer gesagt schließen die multifunktionalen Eigenschaften erforderliche Last- und Biegungsverhältnisse oder statische Größen ein, die bei Anwendungen des Achsen/Aufhängungssystem des Sattelschleppers in unterschiedlichen Größenordnungen und für verschiedene Richtungen gegeben sein müssen. Die Laufbuchse muss statisch in horizontale radiale Richtung steif sein, so dass das Achsen/Aufhängungssystem 10 im Wesentlichen senkrecht zur Bewegungsrichtung des Sattelschleppers bleibt, obwohl eine horizontale Belastung auf das Achsen/Aufhängungssystem wirken kann, und in vertikale radiale Richtung relativ weich sein, um ein Aufnehmen von vertikalen Stoßbelastungen durch das Aufhängungssystem und die Laufbuchse 23 sowie eine ruhige Fahrt für die Fahrzeuginsassen und beliebige im Fahrzeug mitgeführte Frachten zu ermöglichen.
  • Das vordere Ende eines Anhängerarms oder Trägers 24 ist wiederum durch geeignete Mittel wie Schweißen fest mit einem Montagerohr der Laufbuchse 23 verbunden. Der Träger 24 besitzt im Allgemeinen die Form eines Rechtecks und umfasst voneinander beabstandete Deck- und Unterwände 25 und 26 sowie voneinander beabstandete innere und äußere Seitenwänden 27 und 28. Die Deckwand 25 ist einstöckig mit den Seitenwänden 27 und 28 ausgebildet, um eine Struktur zu formen, die im Allgemeinen einem umgekehrten U entspricht. Die Unterwand 26 erstreckt sich zwischen den Seitenwänden 27 und 28, ist an diesen angeschweißt und verbindet sie miteinander. Eine Luftfeder 29 ist geeignet auf der Oberfläche des hinteren Endes der Deckwand 25 angebracht und erstreckt sich zwischen dieser und der Unterseite 13 des Fahrzeugs. Ein Stoßdämpfer 30 ist auf die innere Seitenwand 27 des Aufhängungsträgers 24 montiert und erstreckt sich zwischen diesem und dem Hängelager 12.
  • Eine Bremskammer 31 mit Doppelfunktion des Fahrzeugbremssystems (38) ist auf einer Auflage 16 angebracht, die wiederum auf einer Unterwand 26 des Aufhängungssträgers 24 befestigt ist, indem eine Kolbenstange 32 der Kammer mit Doppelfunktion 31 durch eine in der Auflage ausgebildete Öffnung 14 geführt ist, und von dieser nach unten vorragt. Befestigungsmitttel 19, wie z. B. Gewindebolzen, sind einstöckig mit einer Betriebsbremskammer 17 ausgebildet und verlaufen durch in der Auflage 16 ausgebildete Öffnungen (nicht dargestellt), um die Bremskammer an der Auflage zu befestigen. Die Bremskammer mit Doppelfunktion 31 schließt eine Betriebsbremskammer 17 und eine Parkbremskammer 18 ein. Es sollte festgestellt werden, dass die in den 1 und 9 nach dem Stand der Technik dargestellte Bremskammer lediglich eine einzelne Betriebsbremskammer 17 ist. Der Bremskammerkolben 32 ist wiederum schwenkbar mit einem Gestängesteller 33 verbunden, der fix auf einer Nockenwelle 34 des Bremssystems montiert ist, um axiale Lasten vom Bremskammerkolben als Torsionslasten auf die Nockenwelle zu übertragen.
  • Eine Achse 35 erstreckt sich zwischen dem Aufhängungsträger 24 und dem zugehörigen gegenüberliegenden Aufhängungsträger der Achsenaufhängungssystems 10 und wird von diesem gehalten. An jedem Ende der Achse 35 ist ein Räder/Reifen-Satz 36 montiert (nur ein Satz dargestellt).
  • Wie am besten aus den 36 ersichtlich wird, ist die Achsenhebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung auf dem Träger 24 und dem Hängelager 12 befestigt. Um die Vorteile der Achsenhebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung besser verstehen zu können, wird nun die Achsenhebeanordnung 41 nach dem Stand der Technik, die in den 1, 2 und 9 veranschaulicht ist, beschrieben werden. Die dem Stand der Technik entsprechende Achsenhebeanordnung 41 beinhaltet eine Blasebalg-artige Elastomer-Luftkammer 42. Ein hinteres oberes Ende der Luftkammer 42 ist durch Befestigungsmittel 44 mit einer Auflage 43 verbunden. Die Auflage 43 ist wiederum mit geeigneten Mitteln starr an der Unterwand 26 der Aufhängung des Trägers 24 befestigt. Ein unteres vordere Ende der Luftkammer 42 ist mit geeigneten Mitteln an einer Auflage 45 festgemacht, die wiederum durch beliebige geeignete Mittel fix mit dem Hängelager 12 verbunden ist. Die gesamte Achsenhebeanordnung 41 ist von Hängelager 12 und Träger 24 abnehmbar.
  • Im Vergleich bzw. im Gegensatz dazu umfasst die Achsenhebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung ebenso eine Blaseblag-artige Elastomer-Luftkammer 52. Wie am besten in den 3, 4 und 6 ersichtlich ist, ist das hintere Ende der Luftkammer 52 durch ein Paar von querbeabstandeten Befestigungsmitteln 54 fix mit einem kurzen, sich quer erstreckenden U-förmigen Kanal verbunden. Der U-förmige Kanal 53 ist starr und abnehmbar auf einer Auflage 55 mit Befestigungsmitteln 56 montiert. Die Auflage 55 ist wiederum mit Befestigungsmitteln 57 starr an der Unterwand 26 des Trägers angebracht. Wie aus den 35 am besten hervorgeht, ist ein vorderes Ende der Luftkammer 52 starr mit einem Trägerelement 58 verbunden. Genauer gesagt ist das Trägerelement 58 ein sich vertikal erstreckendes Element, das mittels z. B. Schweißnähten starr an einer Vorderfläche des Hängelagers 12 befestigt ist. Ein Befestigungsmittel 59, z. B. ein Gewindebolzen, ist einstöckig mit einem vorderen Ende der Luftkammer 52 ausgebildet und verläuft durch eine Öffnung (nicht dargestellt) im Trägerelement 58, und eine Mutter ist durch ein Gewinde am Bolzen befestigt, um, die starre und abnehmbare Montage der Luftkammer auf dem Hängelager 12 und dem Träger 24 zu vervollständigen.
  • Um eine der wichtigsten Eigenschaften der vorliegenden Erfindung klar und deutlich darzustellen, wird nun die Funktionsweise der dem Stand der Technik entsprechenden Unter-Träger-Achsenhebeanordnung 41 detailliert beschrieben. Genauer gesagt und mit besonderem Verweis auf 1 ist ersichtlich, dass die dem Stand der Technik entsprechende Achsenhebeanordnung 41 problemlos unter dem Aufhängungsträger 11 und dem Hängelager 12 montiert werden kann und immer noch ausreichend Freiraum für die Installation und Bedienung einer einzelnen Betriebsbremskammer 17 lässt. Es geht jedoch ebenso hervor, dass, um diesen Freiraum zu schaffen, die Luftkammer 42 der Achsenhebeanordnung in einem etwa 45 ° Winkel in Bezug auf die vertikalen und horizontalen Ebenen montiert wird. Bei dieser Anordnung nach dem Stand der Technik können zumindest zwei Probleme identifiziert werden, die bei der vorliegenden Erfindung nicht mehr gegeben sind. Erstens und mit besonderem Verweis auf 2 ist es ersichtlich, dass die dem Stand der Technik entsprechenden Achsenhebeanordnung 41 in den meisten US-Anwendungen nicht eingesetzt werden kann. Der Grund dafür liegt darin, dass jede Achse nicht nur eine Betriebsbremskammer 17 aufweisen muss, sondern auch eine Parkbremskammer 18. Die schraffierte Fläche in 2 deutet dieses Freiraum-Problem an. Dieses Problem besteht in Europa nicht, da auf gewissen Achsen Einfach-Betriebsbremskammern 17 gegeben sein müssen, während in den USA meistens Bremskammern mit Doppelfunktion 31 auf jeder Achse erforderlich sind. Mit besonderem Verweis auf die 3 und 4 wird deutlich, dass die Achsenhebeanordnung der vorliegenden Erfindung ausreichend Freiraum zum Aufnehmen einer Bremskammer mit Doppelfunktion 31 unterhalb des Trägers lässt, wenn sie unterhalb des Trägers 11 und des Hängelager 12 montiert ist.
  • Ein zweites Problem geht deutlich aus 9 hervor, in der ersichtlich ist, dass der Winkel A zwischen einem radialen Schwenkpunkt P, der durch die Mitte der Luftkammer 42 geht, und einer Mittellinie C der Luftkammer relativ weit ist. Das heißt, der Winkel ist etwa zweimal so groß wie derselbe Winkel A' zwischen dem radialen Schwenkpunkt P' und der Mittellinie C' der Luftkammer. Dies ist nur ein Weg, um zu zeigen, dass die Achsenhebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung wirksamer funktioniert als die Achsenhebeanordnung 41 nach dem Stand der Technik. Anders gesagt besitzt die Hebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung eine bessere Hebelwirkung, um eine Hebekraft auf die Achse 35 zu übertragen, als die Hebeanordnung 41 nach dem Stand der Technik. Dies trifft für die gesamte im Allgemeinen leicht bogenförmige Bewegung der Luftkammern 42 und 52 zu. Da die Luftkammer 52 der vorliegenden Erfindung, wie durch den kleineren Winkel A' deutlich wird, wirksamer ist, folgt daraus, dass die Luftkammer 52 geringerer Ermüdungsbelastung und Abnützung ausgesetzt ist, als die dem Stand der Technik entsprechende Luftkammer 42.
  • Darüber hinaus kann die Achsenhebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung aufgrund ihrer leicht abnehmbaren Befestigung auf dem Hängelager 12 und dem Träger 11 rasch und problemlos entfernt werden, wie in den 57 am besten ersichtlich ist, indem drei Befestigungselemente (56 und 59) gelöst werden, und die Kammer aus ihrer Befestigung entlassen wird: Dadurch wird Freiraum für das Entfernen und Anbringen, wie auch das Austauschen der Bremskammer mit Doppelfunktion 31 geschaffen.
  • Es ist zu verstehen, dass die Achsenhebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung bei Anhängern von Sattelschleppern verwendet werden kann sowie auch für gelenklose Lastkraftwagen, die Achsen aufweisen, deren Kontakt zur Fahrbahn vorteilhaft durch Anheben gelöst werden kann. Auch andere Arten von Aufhängungsanordnungen, wie Anordnungen mit verjüngten Trägern können Vorteile aus dem Einbau einer Achsenhebeanordnung 40 der vorliegenden Erfindung ziehen. Andere Krafterzeugungsmittel als die Luftkammer 52, wie eine Schraubenfeder oder ein Kolben, könnten darüber hinaus verwendet werden, ohne das Gesamtkonzept der Erfindung zu beeinträchtigen.
  • Dementsprechend weist eine verbesserte Unter-Träger-Achsenhebeanordnung Vereinfachungen auf, stellt ein wirksames, sicheres, kostengünstiges und effizientes System bereit, das sämtliche aufgezählten Zielsetzungen erreicht, ermöglicht die Beseitigung von Schwierigkeiten, die bei Unter-Träger-Achsenhebeanordnungen auftreten, und löst Probleme und führt zu neuen Erkenntnissen auf dem Gebiet.
  • In der vorangegangenen Beschreibung sind aus Gründen der Kürze, Klarheit und Verständlichkeit gewisse Begriffe verwendet worden. Diese bedeuten jedoch keine unnötigen Beschränkungen, die über die Anforderungen des Stands der Technik hinausgehen, da die Begriffe zu Beschreibungszwecken herangezogen wurden und breitgefasst zu verstehen sind.
  • Außerdem ist die Erfindung zwar durch Beispiele beschrieben und veranschaulicht worden, ihr Schutzumfang jedoch nicht durch die exakten dargestellten und erläuterten Details begrenzt.
  • Nachdem die Eigenschaften, Entdeckungen und Prinzipien der Erfindung, die Art und Weise, wie die verbesserte Unter-Träger-Achsenhebeanordnung aufgebaut, angeordnet und zu verwenden ist, die Merkmale der Konstruktion und Anordnung sowie die gewonnenen vorteilhaften, neuen und nützlichen Erkenntnisse beschrieben worden sind, werden die neuen und nützlichen Strukturen, Vorrichtungen, Elemente, Anordnungen, Bestandteile und Kombinationen nun in den nachfolgenden Ansprüchen erläutert.

Claims (8)

  1. Achsen/Aufhängungsanordnung mit einem Aufhängungsträger (24) zur lagernden Anbringung einer Achse (35) an der Unterseite eines Fahrzeugs und einer Achsenhebeanordnung (41), die ein Krafterzeugungsmittel (52) umfasst, das betätigt werden kann, um eine Kraft zum Anheben des Aufhängungsträgers (24) zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, dass das Krafterzeugungsmittel (52) angrenzend an und unterhalb des Trägers (24) angeordnet ist und im Wesentlichen horizontal auf eine Auflage (55) wirkt, die vom Träger (24) nach unten vorragt, um den Träger anzuheben, wobei ein Freiraum unterhalb des Trägers auf der anderen Seite der nach unten vorragenden Auflage (55) die Anordnung einer Bremskammer (18) mit Fahr/Park-Doppelfunktion ebenfalls angrenzend und unterhalb des Trägers (24) ermöglicht.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, bei der das Krafterzeugungsmittel (52) im Allgemeinen horizontal ausgerichtet ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Krafterzeugungsmittel eine Elastomer-Luftkammer (52) ist; und bei der sich die Kammer beim Zuführen von Luft zur Luftkammer in einer allgemein horizontalen Richtung ausdehnt und sich die Kammer beim Ablassen von Luft aus der Kammer aus dem ausgedehnten Zustand in einer allgemein horizontalen Richtung zusammenzieht.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, bei der die Luftkammer (52) abnehmbar zwischen einer vorderen Auflage (58), die auf einem Hängelager (12) der Achsen/Aufhängungsanordnung montiert ist, und der nach unten vorragenden Auflage (55) montiert ist, die an einer Unterfläche des Trägers montiert ist.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, bei der sich die vordere Auflage (58) allgemein vertikal erstreckt und allgemein an einer Vorderfläche des Hängelagers (12) montiert ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 4 oder 5, bei der vom Krafterzeugungsmittel (52) eine allgemein horizontale Kraft erzeugt wird; und bei der die Kraft in eine vorwiegend vertikale bogenförmige Schwenkbewegung des Trägers (24) und der Achse (35) um das Hängelager (12) übertragen wird.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, bei der durch das Entfernen der Luftkammer (52) ein Freiraum zum Austauschen der Bremskammer (18) mit Doppelfunktion entsteht.
  8. Achsen/Aufhängungsanordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, bei der die nach unten vorragende Auflage (55) eine Ausnehmung aufweist, die eine Überlappung von vorne nach hinten mit einer Bremskammer (18) mit Doppelfunktion aufweist, wenn eine solche Kammer unterhalb des Trägers (24) montiert ist.
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