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Prüfgerät für Briefmarken Bei Briefmarken wird in der Hauptsache geprüft:
i. Markenbild, Schrift- und Papierunterschiede mittels einer Vergrößerungslinse,
2. Wasserzeichenunterschiede mittels eines Wasserzeichensuchers, 3. Briefmarkengröße
mittels eines Maßstabes, q.. Zähnungsunterschiede mittels eines Zähnungsmaßes.
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5; Als Hilfsgerät zum Anfassen und Halten der Briefmarke wird eine
Greifzange benutzt.
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Diese Geräte wurden bis jetzt getrennt voneinander verwendet, wodurch
es vorkommen kann, daß bei Bedarf eines der Geräte nicht zur Hand ist.
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Diesem Übelstand: abzuhelfen, dient die Erfindung dadurch, daß die
obenerwähnten Prüf- und Arbeitsgeräte zu einem Gerät vereinigt sind.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel
veranschaulicht, und es stellen dar: Abb. i die Ansicht des Prüfgerätes von oben,
Abb.2 die Ansicht des Prüfgerätes von unten, Abb.3 das Prüfgerät mit eingestellter
Skala in Ansichtsstellung, Abb. q. die Greifzange, aus dem Gehäuse herausgenommen,
in Ansicht, Abb. 5 einstellbares Zähnungsmaß, in Anfangsstellung schematisch dargestellt,
Ansicht von oben, Abb. 6 desgleichen mit eingestellter Skala, Ansicht von oben,
Abb.7 desgleichen in Seitenansicht mit Schnitt A-B der Abb. 6, Abb. 8 das Prüfgerät
in Gebrauchsstellung mit eingestelltem Zähnungsmaß und teilweise herausgezogener
Greifzange.
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Das Prüfgerät für Briefmarken nach Abb. i bis 8 besteht aus i. einem
Gehäuse a, in welches ein einstellbares Zähnungsmaß nach Abb.5 bis 7 eingebaut ist,
2. einer Vergrößerungslinse L in bekannter Ausführung mit Fassung m, welche an einem
am Gehäuse a beweglich angeordneten Stiel n angelenkt ist, 3. einer geschwärzten
Fläche o an der Unterseite des Gehäuses a, welche in bekannter Weise als Wasserzeichensucher
dient (Abt. 2), q.. einer Greifzange q, welche lose in einem Fach r des Gehäuses
a untergebracht werden kann (Abt. q.), 5. einem Maßstab p in bekannter Ausführung,
welcher mit dem Gehäuse a fest verbunden ist (Abt. i, 3 und 8), 6. Das eingebaute
Zähnungsmaß (Abt. 5) bis 7), welches in bekannter Weise einstellbar ist, besteht
in dem angeführten Ausführungs- -beispiel
aus einer flachen Schraubenfeder
b als dehnbarer Körper, bei welchem die einzelnen Windungen in gleichem Abstand
zueinander liegen. Das eine Ende der Feder b ist mittels Öse und Stiftes d mit dem
festen Pflock c des Gehäuses a, fest verbunden; das andere Ende der Feder b ist
in gleicher Weise mittels Öse und Stiftes e an dem Pflock f des beweglichen Schiebers
g mit Skala la fest verbunden. In dem Gehäuse c, ist über der Skalalt ein Fenster
i mit Markenstrich k an-
gebracht. Die Skala la des Schiebers g ist
mit Teilstrichen und Zahlen versehen, welche den Meßbereich für Briefmarkenzähnung
darstellen. Die Zahlen der Skala h deuten an, wieviel Zahnteilungen auf eine Meßlänge
von 2o inm entfallen. Der Markenstrich k dient zum Einstellen der Skala h. Die Teilung
der Skala la des Schiebers g ist mit der Dehnung der Meßfeder b in Übereinstimmung
gebracht. Durch Verschieben des Schiebers g mit der Skala lt wird die Länge der
Meßfeder b so verändert, daß der Abstand der einzelnen Windungen der Meßfeder b
in bestimmten Maße zu- oder abnimmt.
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Die Handhabung des Prüfgeräts für Briefmarken ist wie folgt: Ist die
Zähnungszahl einer Briefmarke bekannt, so wird das einstellbare Zähnungsmaß durch
. Verschieben der Skala h mittels des Schiebers g so eingestellt, daß der Teilstrich
der Skala h, welcher die bekannte Zähnungszahl trägt, mit dem Markenstrich k im
Fenster i des Gehäuses a genau übereinstimmt, wonach die Briefmarke mit der Zähnung
so an den Umfang der Meßfeder b angelegt wird, daß die Zähne der Briefmarke den
einzelnen Windungen der Meßfeder b gegenüberliegen (Abb.8). Ist dann eine genaue
Übereinstimmung der Briefmarkenzähne mit den einzelnen Windungen der Meßfeder b
vorhanden, so hat. die gemessene Briefmarke die eingestellte Zähnung. Im an-Bern
Falle, bei Nichtübereinstimmung der Zähnung mit den Windungen der Meßfeder b, handelt
es sich möglicherweise um eine Zähnungsabart der Briefmarke, deren Zähnungszahl
festgestellt wird, indem die Skala h mittels des Schiebers g so weit verschoben
wird, bis die Zähne der Briefmarke mit den einzelnen Windungen der Meßfeder b genau
übereinstimmen, wonach die zutreffende Zähnungszahl auf der Skala k unter dem Markenstrich
h durch das Fenster i abgelesen werden kann. Ist die Zähnungszahl einer Briefmarke
von vornherein unbekannt, so wird die zugehörige Zähnungszahl auf die im zweiten
Fall angegebene Weise ermittelt. Die Vergrößerungslinse Z (Abb. i, 2 und 3) wird
in ihrer normalen Lage in bekannter Weise zum Prüfen der Briefmarkenoberfläche verwendet
und kann zum genauen Einstellen des Zähnungsmaßes hochgestellt werden (Abb: 8).
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Die geschwärzte Unterseite o (Abb. 2) des Gehäuses a wird in bekannter
Weise zur Feststellung eines etwa vorhandenen Wasserzeichens der Briefmarke verwendet,
indem die Briefmarke mit der Bildseite auf die geschwärzte Fläche o gelegt wird.
Der Maßstab p (Abb. z, 3 und 8) wird in bekannter Weise zum Messets der Briefmarken-
oder Markenbildgröße verwendet.
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Die Greifzange q (Abb. 3, q. und 8) wird zum Gebrauch aus dem Fach
r des Gehäuses a herausgenommen und. in bekannter Weise angewendet.