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Schreibmaschinenkasten Die Erfindung bezieht sich auf einen Schreibmaschinenkasten
mit einer aus Blech bestehenden Grundplatte, auf der die Schreibmaschine befestigt
wird.
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Die bisher aus Blech hergestellten Grundplatten für Schreibmaschinenkästen
haben den Nachteil, daß sie beim Aufsetzen des Schreibmaschinenkastens auf einen
Tisch dessen Oberfläche beschädigen.
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Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, aus Blech bestehende Platten
für Küchentische mit flanschartig umgebogenen Rändern zu versehen, die über aus
Holz bestehende Randleisten des Tisches greifen. Auch derartige Platten sind für
Schreibmaschinenkästen ungeeignet, da beim Aufsetzen des Schreibmaschinenkastens
auf einen Tisch dessen Oberfläche zerkratzt werden kann.
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Gemäß der Erfindung sind daher an der aus Blech bestehenden Grundplatte
des Schreibmaschinenkastens, die einen schalenartig vertieften und vorzugsweise
durch Rippen verstärkten mittleren Teil aufweist, dessen seitliche Ausbauchungen
zur Aufnahme der am Schreibmaschinenrahmen sitzenden Gummifüße dienen, die mit anderen
Gummifüßen an der Unterseite der Grundplatte durch je eine gemeinsame Schraube verbunden
sind, Gummifüße und Holzleisten angebracht, und zwar so, daß die Holzleisten den
umlaufenden, sich nach unten erstreckenden Flansch der Grundplatte überragen, die
Gummifüße dagegen vorstehen lassen, so daß eine Berührung des Flansches mit der
Tischplatte und damit deren Beschädigung beim Aufstellen der mit der metallenen
Grundplatte fest verbundenen Schreibmaschine vermieden wird.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise
dargestellt, und zwar ist Fig. r eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, eines
Schreibmaschinenkastens gemäß der Erfindung und veranschaulicht die Anbringung einer
Schreibmaschine in diesem Kasten.
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Fig. 2 ist die Draufsicht auf die Grundplatte und Fig. 3 ein Querschnitt
hierzu.
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Der Schreibmaschinenkasten besteht aus einer Grundplatte
A und einem Deckel B, der dazu dient, eine Schreibmaschine C einzuschließen.
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Die Grundplatte A wird vorzugsweise aus einer einzelnen Blechtafel
gestanzt und weist vorzugsweise einen rechteckigen Umriß auf. Diese Grundplatte
ist mit einem Flansch 5 versehen, der sich um die Randkanten der Platte herum nach
unten erstreckt, und weist ferner einen in der Mitte liegenden vertieften Teil 6
auf, der seinerseits eine Reihe von quer verlaufenden, durch Eindrücken hergestellten
Verstärkungsrippen 7 besitzt. Die Grundplatte ragt über die Schreibmaschine C hervor,
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Leisten 8, 8 aus Holz oder ähnlichem Baustoff werden auf der
unteren Seite der Grundplatte durch Nieten 811 oder andere Befestigungsvorrichtungen
festgelegt. Diese Holzleisten erstrecken sich in der Längsrichtung der Grundplatte,
liegen zwischen dem vertieften Teil 6 und den Seitenflanschen 5 und ragen bis zu
einer Stelle unterhalb der unteren Kante dieses Flansches nach unten hervor. Diese
Leisten 8 werden vorzugsweise aus trockenem Holz gebildet, und da die unteren Flächen
unterhalb der unteren Kante des Flansches 5 liegen, so verstärken diese Streifen
nicht nur die Grundplatte und halten letztere in einem flachen Zustand, sondern
dienen auch dazu, eine Beschädigung des Tisches zu verhindern, wenn die Grundplatte
mit der Maschine daraufgestellt wird. Diese Leisten dienen auch dazu, das Klingelgeräusch
oder den Schall zu dämpfen, wenn die Maschinentasten angeschlagen werden oder wenn
der `'Vagen verschoben wird. Um die Beseitigung dieses Geräusches noch weiter zu
unterstützen, ist eine nachgiebige Vorrichtung zwischen der Grundplatte und der
Maschine vorgesehen, und desgleichen sind nachgiebige Einrichtungen vorhanden, die
mit der Grundplatte verbunden sind und bis zu einer Stelle unterhalb der Leisten
nach unten ragen, so daß, wenn die Maschine zum Arbeiten auf einen Tisch o. dgl.
gestellt ist, die Maschine vollständig von den oberen und unteren nachgiebigen Vorrichtungen
und nicht durch die metallene Grundplatte getragen wird.
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Zu dem angegebenen Zweck sind vier umgekehrt liegende Schalen oder
Füße g vorgesehen, die vorzugsweise aus Gummi bestehen, obgleich hierzu auch irgendein
anderer nachgiebiger Baustoff verwendet werden kann. Diese Schalen 9 sind in einem
gewissen Abstand voneinander in dem mittleren vertieften Teil 6 vorgesehen und unmittelbar
unter der Schreibmaschine C. Ferner sind vier umgekehrt liegende Schalen oder Füße
io aus nachgiebigem Baustoff, wie beispielsweise aus Gummi, vorgesehen; diese Schalen
io liegen unmittelbar unter dem vertieften Teil 6 und in Übereinstimmung mit den
oberen Schalen g. Die unteren Kanten der Schalen 9 liegen in einer Ebene unterhalb
der Leisten B. Ein jedes Paar von oberen und unteren Schalen 9, io ist an der Grundplatte
und an der Maschine mittels einer Klemmschraube ii befestigt, die einen Kopf 12
aufweist. Die Schraube ii wird durch in Ausrichtung liegende Bohrungen in den Schalen
und in der Grundplatte hindurch aufwärts gestoßen, und ihr oberes, mit Gewinde versehenes
Ende tritt mit einer Bohrung i3 in Eingriff, die in dem Schreibmaschinenrahmen gebildet
ist; die Bohrungen zur Aufnahme der Schrauben in der Grundplatte sind mit 14 bezeichnet.
Um ein ungünstiges Zusammendrücken der Gummischalen io zu vermeiden, ist eine Metallscheibe
15 vorgesehen, die zwischen der Schale und dem Kopf i2 der Klemmschraube
angeordnet ist. Die oberen und unteren Schalen 9 und io sind mit Deckelkappen 16,
17 vereinigt, die mit Bezug auf die Schalen aus hartem Baustoff bestehen. Diese
Kappen entsprechen in der Gestalt der Form der Schalen und dienen dazu, ein ungünstiges
Ausbreiten dieser Schalen zu verhindern; ferner verhindern diese Kappen ein Umfalten
dpr Gummischalen, im Falle die Grundplatte und die Maschine längs eines Tisches
oder einer anderen Unterstützung verschoben wird.
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Die metallene Grundplatte wird somit zwischen den oberen und unteren
Schalen g und io getragen, so daß die Grundplatte niemals mit dem Tisch oder einer
anderen Unterstützung in Berührung kommt. Die metallene Grundplatte A ist somit
für die Maschine keine Tragplatte, ausgenommen wenn die Maschine getragen wird.
Die Grundplatte wirkt beim Tragen der Maschine als Unterstützung für den Deckel.
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Der Deckel B besteht aus Blech und ist an seinem hinteren Teil gelenkig
mit dem hinteren Teil der Grundplatte A verbunden. Zu diesem Zweck ist die Grundplatte
A mit in einem gewissen Abstand voneinander liegenden Öffnungen 18, 18 zur Aufnahme
von Gelenkzapfen i9 versehen. Der Deckel B besitzt ferner einen Traggriff 20. Ein
Schloß 21 sitzt an der vorderen Wand des Deckels und wirkt mit einer Öffnung 22
an dem vordren Teil der Grundplatte A zusammen.