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Heftklammer und Verfahren zum Eintreiben derselben Die Erfindung betrifft
Klammern zum Zusammenheften von Papier, Pappen, Stoffen u. dgl. und ein Verfahren
zum Eintreiben -der Klammern in ein jeweils gegebenes Material.
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Heftklammern und Maschinen -zum Eintreiben der Klammern sind schon
in den verschiedensten Ausführungsformen bekanntgeworden. Soweit es die Maschinen
selbst betrifft, ist im allgemeinen zwischen zwei Hauptklassen zu unterscheiden.
Maschinen der einen Klasse besitzen außer dem Stempel zum Einschlagen der Klammern
noch einen besonderen Gegenhalter, der von unten her gegen die zu heftenden Bogen
gehalten wird, also dem Bogen eine feste Unterlage gibt und gleichzeitig dazu dient,
die Schenkel der Klammer beim Eintreiben derselben umzubiegen. Zu der anderen Klasse
gehören Maschinen, bei denen das Mittel zum Eintreiben der Klammern ohne Gegenhalter
arbeitet. Solche Maschinen - bekannt unter der Bezeichnung »Etikettiermaschinen«
- finden vielfach Verwendung, um irgendwelche Zettel an gegebene Gegenstände, z.
B. an Kisten und Kästen, anzuheften oder um Vorhänge oder Gardinen an Gardinenstangen
zu befestigen usw. Solche Maschinen werden auch noch für viele andere Zwecke verwendet
und insbesondere da, wo es darauf ankommt, daß die Klammer das Material nicht vollständig
durchdringt.
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Einige Schwierigkeiten ergeben sich jedoch (1a, wo es z. B. darauf
ankommt, die Verschlußklappen gefüllter Pappschachteln zusammenzuheften. Für derartige
Zwecke können Maschinen der ersterwähnten Art offenbar nicht, sondern nur Maschinen
der an zweiter Stelle angegebenen Art verwendet werden. Wenngleich es an sich schon
bekannt ist, Heftklammern in gegebene Werkstücke von nur einer Seite her einzutreiben,
ohne daß es notwendig ist, mit einem Gegenhalter zu arbeiten, der das Werkstück
auf der anderen Seite unterstützt und die Schenkel der Klammer beim Eintreiben derselben
umbiegt, so muß hier zum Ausdruck gebracht werden, daß mit den bis jetzt bekannten
Mitteln eine befriedigende Lösung der Aufgabe, Heftklammern mit nur von einer Seite
her wirkenden Mitteln einzutreiben, nicht erzielt worden ist. So ist z. B. schon
vorgeschlagen worden, die Schenkel der Heftklammern unmittelbar vor dem Eintreiben
in das Material mittels eines besonderen Formers bogenförmig zu gestalten. Das allein
genügt jedoch nicht, um eine unbedingte Gewähr dafür zu erhalten, daß die Klammer
mit ihren Schenkeln ordnungsgemäß in das Material einsticht. Mit der bogenförmigen
Gestaltung ,der Klammerschenkel soll erreicht werden, daß die Schenkel sich bogenförmig
in das Material einstechen und so der Klammer einen genügend festen Halt geben.
Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß nur allein die bogenförmige Gestaltung der
Schenkel nicht genügt und daß oftmals die Klammer mit ihren Schenkeln zusammengedrückt
wird, bevor überhaupt die Schenkel in das Material einstechen.
Werden
die Schenkel der Klammern, wie bis jetzt, bogenförmig gestaltet, erst kurz bevor
sie in das Material eingetrieben werden, so hat das noch den Nachteil, daß die Spitzen
beim Rundbiegen der Klammerschenkel die Oberfläche des Werkstückes aufritzen und
unansehnlich machen. Der größte Nachteil der bis jetzt bekannten Heftklammern mit
bogenförmigen Schenkeln ist jedoch der, daß ein ordnungsmäßiges Einstechen der Klammerschenkel
mit aller Sicherheit nicht immer gewährleistet ist.
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Hiernach liegt das Neue der Erfindung in einer Heftklammer mit einem
mittleren Teil, an den sich beiderseitig Schenkel anschließen, die sich von der
Ebene des 1Zittelteiles aus erst nach aufwärts und dann in Bogenform nach abwärts
erstrecken. Die nach abwärts gerichteten Teile der Schenkel sind erfindungsgemäß
kreisbogenförmig so gekrümmt, daß die Mittelpunkte der Kreisbögen mit den seitlichen
Endpunkten des Mittelteiles zusammenfallen. Eine Klammer dieser Form hat den großen
Vorteil, daß die Schenkel beim Eintreiben in das Material gezwungen sind, gleich
von vornherein in kreisbogenförmiger Bahn in das Material einzustechen. Ein Zusammendrücken
der Schenkel bzw. der ganzen Klammer, bevor überhaupt die Schenkel in das Material
hineingetrieben worden sind, ist so gut wie ausgeschlossen, d. h. mit anderen Worten,
mit einer Klammer gemäß der Erfindung ist eine Felilheftung bei weitem nicht mehr
in dem Maße möglich wie bei Verwendung von Klammern mit lediglich nur bogenförmig
gekrümmten Schenkeln. Im übrigen sei hier noch bemerkt, daß es sich empfiehlt, bei
Klammern gemäß der Erfindung den Ouerschnitt da, wo sich die aufwärts gerichteten
Schenkelteile an den Mittelteil anschließen, etwas zu schwächen - z. B. durch eine
Einkerbung - und die freien Enden (Spitzen) der Schenkel in einer Ebene nahe der
Ebene des Mittelteiles der Klammer endigen zu lassen. Beim Eintreiben derartiger
Klammern werden erfindungsgemäß die aufwärts gerichteten "feile der Klammerschenkel
in die Ebene des Mittelteiles heruntergedrückt, wobei das Einstechen der bogenförinigen,
abwärts gerichteten Schenkelteile durch eine seitliche Führung oder Begrenzung derselben
sichergestellt wird.
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Mit solchen Klammern können im Sinne der Erfindung alle möglichen
Heftungen vorgenommen werden. Sollen gefüllte Pappschachteln zugeheftet werden,
so ist es wesentlich, daß der Schlag auf die Heftklammern liarnmerartig ausgeübt
wird, um die Pappschachtel nicht zu verunstalten. Würde in diesem Falle die Klammer
nicht mit einer schlagartigen, sondern mit einer mehr schiebenden oder stoßenden
Bewegung in die zusaminenzuheftenden Teile einer Pappschachtel hineingedrückt, so
würde eine Verunstaltung der Schachtel wohl unvermeidlich sein.
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Im- folgenden soll nun die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung
beschrieben werden.
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Abb. i bringt einen vertikalen Schnitt, darstellend die Werkzeuge,
die gemäß dieser Erfindung zum Eintreiben der Klammern verwendet werden können.
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Abb. a bringt eine schaubildliche Darstellung ,eines Teiles eines
Klammerstreifens einer besonderen Ausführung gemäß dieser Erfindung.
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Abb. 3 bringt einen vertikalen Schnitt, darstellend die Klammer mit
den entgegengesetzten Werkzeugen, bereit zum Eintreiben in ein gegebenes Material.
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Abb. d. zeigt, wie die Klammer durch das Material getrieben und zusammengebogen
wird.
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Abb.5 zeigt, wie die Klammer endgültig eingetrieben und zusammengebogen
ist. Abb.6 veranschaulicht die Verwendung eines Hilfsmittels zum Zwecke der Erleichterung
des Biegens der Klammern beim Eintreiben in ein weiches Material.
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Abb. 7 veranschaulicht eine Klammer differenter Form sowie ein zum
Eintreiben der Klammer dienendes Werkzeug ebenfalls differenter Form.
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Abb.8 veranschaulicht dieselben Teile, jedoch in der Stellung am Ende
der Operation zum Eintreiben einer Klammer.
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Abb. 9 stellt für sich allein eine Klammer der einen Ausführungsform
bei Beginn des Eintreibvorganges dar.
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Abb. io stellt für sich allein eine Klammer derselben Form am Ende
des Eintreib- und Biegevorganges dar.
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Abb. i i stellt eine Klammer noch anderer Ausführung in einer Stellung
zum Eintreiben in ein gegebenes Material dar, und zwar ohne das Werkzeug.
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Abb. 1a veranschaulicht dieselbe Klammer nach geschehener Eintreibung.
-Abb. 13 veranschaulicht eine Ausführungsform einer Klammer für eine sogenannte
Etikettiermaschine.
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Abb. 14. veranschaulicht eine Klammer, die an besonderen Stellen zwecks
Erleichterung des Zusammenbiegens etwas geschwächt ist.
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Zunächst soll die in den Abb. i bis 5 einschließlich dargestellte
Ausführungsform der Erfindung beschrieben werden. Die für diese Ausführungsform
dargestellten Klammern sind aus Blech hergestellt und dicht nebeneinander gereiht,
so daß sie einen Streifen bilden, von dem die einzelnen Klammern beim Eintreiben
derselben abgelöst werden können.
In diesem Streifen können die
einzelnen Klammern zusammengehalten werden durch irgendwelche Mittel, d. h. durch
Mittel, die als solche gegenwärtig allgemein gebräuchlich sind, um gewöhnliche gerade
Klammern in Streifenform zusammenzuhalten, d. h. mit anderen Worten, die Klammern
könnten in Streifenform zusammengehalten werden durch einen Überzug aus Emaille
oder aus irgendeinem anderen Material, welches die einzelnen Klammern an ihren Rindern
mit genügender Festigkeit zusammenhält und die Möglichkeit gibt, die Klammern, bevor
sie eingetrieben «erden, gleich einem einzigen Streifen zu behandeln. Die Klammern
könnten auch aus einem durchgehenden Streifen hergestellt und beim Eintreiben einzeln
von dem Streifen in einer an sich bekannten Weise abgetrennt «erden. Jede Klammer
besteht aus einem vorzugsweise flachen, ebenen, mittleren Teil i, von dem sich auf
jeder Seite in Richtung nach oben j e ein bogenförmiger Teil 2 erstreckt. Diese
bogenförmigen Teile sollen die eigentlichen Schenkel der Klammer darstellen. Die
freien äußeren Enden dieser bogenförmigen Teile werden vorzugsweise winklig zugeschnitten,
so wie es bei 3 dargestellt ist, um zur Durchdringung des Materials scharfe Spitzen
zu schaffen. Die Spitzen sollen ungefähr in der horizontalen Ebene der Unterseite
des mit i bezeichneten mittleren Teiles der Klammern enden.
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Zum Eintreiben einer derartigen Klammer könnten die in Abb. i bis
5 einschließlich dargestellten Werkzeuge verwendet werden. Dieselben bestehen aus
einem vertikal beweglichen Kolben .I, der dazu dient, die Klammern einzutreiben,
und in der Bohrung der Hülse 5 auf und ab beweglich ist. Die Klammer wird mit irgendeiner
geeigneten Vorrichtung vorgeschoben, z. B. mit einer für 1-1eftinaschinen allgemein
gebräuchlichen Vorschubv orrichtung, und so, daß der flache, mittlere Teil i der
Klammer auf die Oberfläche der mit dem Material 8 zu verklammernden Pappe 7 0. dgl.
zu liegen kommt. Wenn die Heftklammern 2 so proportioniert sind, wie es in diesen
Abbildungen dargestellt ist, werden die angespitzten Enden 3 auf die Oberfläche
des Materials 7 zu liegen kommen.
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In Abb. 3 bis 6 sind zwei Fläche auf Fläche gelegte Bogen 7, 8 aus-
Pappe oder Wellpappe dargestellt. Sie werden miteinander verklammert durch Operationen,
die nur auf einer ihrer Seiten zur Ausführung gelangen. Diese Bogen oder Blätter
mögen, wie in Abb-. 2 bis 5 dargestellt, sich überlappende Verschlußklappen einer
Schachtel darstellen. Dieselben in anderer Weise zu verklammern, ist nicht möglich,
denn nach der früheren Praxis mußte gegenüber dem Kolben auf der anderen Seite der
Bogen ein Gegenhalter oder Amboß verwendet werden. Angenommen, die Klammer wäre
wie in Abb.3 ausgeführt, so werden die gebogenen Teile 2 der Klammer auf jeder Seite
hochstehen und gegen oder nahezu gegen die Innenfläche der in Wirklichlceit einen
Stempel verkörpernden Hülse 5 zu liegen kommen. Der über der Klammer sitzende Kolben
4 wird nunmehr heruntergetrieben, um auf die oberen Teile 9 der gekrümmten Schenkel
einen Druck in Richtung nach unten auszuüben. Indem auf den Kolben ein Druck ausgeübt
wird, sucht die Klammer unter dem Druck, der wiederum vom Kolben auf die gekrümmten
Schenkel :2 ausgeübt wird, sich breit zu legen. Der mittlere Teil der Klammer kann
nicht nach unten gehen, da er gegen das Material 7 liegt. Die freien Enden der zur
Klammer gehörigen Schenkel können sich andererseits nicht spreizen, da ihnen durch
den Stempel 5, in welchem sie eingeschlossen sind, bestimmte Grenzen vorgeschrieben
sind. Wenn also der Kolben, wie es in Abb. 3 und 4. dargestellt ist, nach unten
gedrückt wird, müssen die Schenkel der Klammer unter der Wirkung des Kolbens und
unter der Gegen- oder Mitwirkung des Stempels 5 erst die Lagen 7 und 8 der Wellpappe
durchdringen und sich dann in kreisbogenförmiger Bahn weiterbewegen, so daß die
Schenkel der Klammer die beiden Papplagen oder Blätter durchdringen und sich, wie
es in Abb..I dargestellt ist, gegeneinanderbewegen müssen.
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Der Kolben setzt seine Bewegung in Richtung nach unten, wie aus Abb.
5 ersichtlich, fort, so daß der Teil der Klammer io oberhalb des Blattes 7 endgültig
flach und gegen das Blatt gedrückt wird. Gleichzeitig werden sich die Enden der
zur Klammer gehörigen Schenkel, wie in A,bb. 5 dargestellt, gegeneinanderrichten.
Nach dieser Operation werden der Kolben und der Stempel entfernt. Die Heftarbeit
ist hiermit beendet. Es dürfte hiernach verständlich sein, daß das Durchtreiben
der Klammer durch das Material und das Umbiegen der Schenkel innerhalb des :Materials
durch Operationen erfolgt, die lediglich auf einer Seite des zu verklammernden Materials
zur Ausführung gelangen. Wenn die betreffenden Teile Verschlußklappen einer Schachtel
oder eines Kartons oder Flansch und Körper einer Schachtel o. dgl. darstellen, können
die oben beschriebenen Operationen nach geschehener Füllung und Schließung der Schachtel
oder des Kartons vorgenommen werden. Durch die Form der Klammern werden deren Schenkel
im Verein mit den zum Eintreiben verwendeten
Werkzeugen gezwungen,
das zu verklammernde Material zu durchstechen und sich zusammenzubiegen ohne die
Hilfe eines dein Kolben auf der anderen Seite des Materials entgegengesetzten Ambosses.
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Wie in Abb.6 dargestellt, könnte ein flacher, dünner Körper h behelfsmäßig
unter den mit i bezeichneten mittleren Teil der Klammer geschoben werden, um dieseln
Teil während des Eintreibens eine gewisse Stütze zu geben. Der eben erwähnte Körper
wird unter dem Teil i seitlich wieder vorgezogen, kurz bevor die Biegung der Klammer
zu Ende geht. Eine Verwendung eines solchen Mittels ist nur da erforderlich, wo
das zu verklammernde -.L%Iaterial zu weich ist, um dein Teil i während der Biegung
der bogenförmigen Teile 2 eine genügende Unterstützung zu geben.
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In Abb. 7 und 8 ist die Klammer in einer etwas anderen Form und ebenso
auch das zum 1_intreiben dieser Klammer dienende Werkzeug in einer anderen Form
dargestellt. Hier besitzt die Klammer einen flachen, mittleren Teil 13, von dein
sich in Richtung nach oben die mit 14 bezeichneten flachen Teile der Schenkel erstrecken.
Bei 15, sind die Schenkel umgebogen und mit den Teilen 16 nach unten gerichtet.
Die Teile 16 sind bogenförmig in Form von Kreisen um die Mittelpunkte 17, an denen
die Teile 1d., 13 zusammenstoßen, ausgeführt. Um die Punkte 17 erfolgt die Biegung
der Schenkel während des Eintreibens. Das Werkzeug besitzt in dieser Ausführung
seitliche Führungen 18, die dazu bestimmt sind, die Schenkel zu führen und während
des Eintreibens derselben ein seitliches Spreizen zu verhüten. Der Kolben ig ist
auf jeder Seite mit einer Zahnstangenverzahnung 20 versehen, mit der die Zähne a
i der mit 22 bezeichneten schwingbaren Teile in Eingriff gebracht sind. Die eben
erwähnten Teile 22 sind um Stifte 23 schwingbar und mit Schlitzen 24 versehen, die
den Teilen 22 eine geringe Verschiebung auf den Stiften ermöglichen. Die "feile
22 besitzen Finget 25, mit denen sie zwischen die Teile 14. der Klammer greifen.
Wenn der Kolben i9 heruntergedrückt wird, treten die Finger 25 zwischen die Teile
14 der Klammer, wobei sich die Teile 2.2 zunächst auf den Stiften 23 nach unten
schieben, damit die Finger zwischen die Teile 15 greifen können. Wenn dann der Kolben
i 9 weiter nach unten gedrückt wird und die Enden der Schlitze 24 die Stifte 23
erreichen, beginnen die Teile 22 sich um die Stifte zu drehen und mit den Fingern
25 die Teile 14. zu spreizen, so daß diese Teile 1d., wie es in Abb. 8 dargestellt
ist, in gestreckte Lage, d. h. mit dem zentralen Teil 13 der Klammer in eine Richtung
gebracht, also die Schenkel der Klammer in die Materialien 7, 8 eingetrieben und
gleichzeitig infolge der bogenförmigen Gestalt der Teile 16 zusammengebogen werden.
In Abb. 9 ist die zusammen mit :dem Werkzeug schon in Abb. 7 und 8 veranschaulichte
Klammer für sich allein und mit den Enden ihrer Schenkel schon eine Wenigkeit in
das Material 7 eingedrückt dargestellt, wobei der zentrale Teil 13 gegen die Oberseite
des Materials zu liegen kommt. In Abb. io ist eine Klammer dieser Ausführungsform
vollständig eingetrieben dargestellt.
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In Abb. ii ist eine Klammer noch anderer Form dargestellt. Bei dieser
Klammer ist der mittlere Teil 26 bloß noch eine Linie, die Schenkel aber sind ähnlich
den in Abb. 9 und io dargestellten. In Abb. 12 ist diese Klammer vollständig eingetrieben
und gebogen dargestellt. Es ist offenbar, daß hier der obere Teil 27 kürzer ausfallen
wird als der obere Teil einer in Abb.9 und io dargestellten Klammer.
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In Abb. 13 ist eine Klammer dargestellt, die mittels einer Etikettiermaschine
in Holz oder in ein anderes Material eingetrieben werden soll, aber mit ihren Schenkeln
das Material nicht vollständig durchdringen wird. Hier kann der obere Teil 28 der
Klammer verhältnismäßig lang ausgeführt und wieder mit gebogenen Schenkeln versehen
werden, die in den Körper 29 (Holz oder anderes Material) so eindringen werden,
daß sie sich in dem Material, selbst wenn sie dasselbe nicht vollständig zu durchdringen
vermögen, gegeneinander- oder zusammenbiegen. Diese Klammer läßt sich aus dem Material
29 nicht so leicht entfernen wie eine gewöhnliche mit geraden Schenkeln versehene
Klammer.
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In Abb. 14 ist die Klammer in einer Form ähnlich der in Abb.9 gegebenen
dargestellt, jedoch an den mit 3o bezeichneten Stellen durch teilweises Einschneiden
geschwächt. Hierdurch kann sich die Klammer an den mit 3o bezeichneten Stellen viel
leichter biegen, so daß die oberen oder bogenförmigen Teile, wenn die Klammer in
das Material hineingetrieben wird, sich um die Punkte 30 bequem umlegen und
in eine gestreckte Lage begeben können.
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In allen Ausführungsformen der Erfindung ist die Klammer so geformt,
daß, wenn sie mit auf nur einer Seite des zu verklammernden Materials erfolgenden
Operationen eingetrieben wird, das Biegen der Schenkel dadurch erzwungen wird, daß
ein Teil der Klammer in eine gestreckte Lage gebracht wird. Die Erfindung besteht,
soweit es das Produkt betrifft, darin, daß die Klammer oder ein Klammerstreifen
mit einem mittleren 'feil und zu beiden Seiten desselben finit einem
bogenförmigen
Schenkel versehen ist und diese Schenkel dazu bestimmt sind, nach unten in die Ebene
des mittleren Teiles gebogen zu werden, so daß sie gleichzeitig durch das zu verklammernde
Material dringen und auf der Innenseite zusammengebogen werden. Soweit es das Verfahren
betrifft, besteht die Erfindung darin, daß Klammern in (las Material durch Operationen
eingetrieben werden, die lediglich nur auf einer Seite des Materials zu dem Zwecke
vorgenommen werden, die Schenkel der Klammer zu zwingen, (las Material zu durchdringen
und sich auf der entgegengesetzten Seite zusammenzubiegen. 3. Klammer nach Anspruch
i und z, dadurch gekennzeichnet, daß die nach abwärts gerichteten Teile der Schenkel
nach Kreisbögen gekrümmt sind, deren i\Iittelpunkt mit den seitlichen Endpunkten
des Mittelteiles zusammenfällt.
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4.. Klammer nach Anspruch i bis 3, gekennzeichnet durch eine Schwächung
(30) des Ouerschnittes an der Stelle, wo sich die aufwärts gerichteten Schenkelteile
an den Mittelteil anschließen.
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5. Verfahren zum Eintreiben von Klaminern zum Zusammenheften von Pappen
o. dgl. nach Anspruch i bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die aufwärts gerichteten
Teile der Klammerschenkel in die Ebene des Mittelteiles flachgedrückt werden, wobei
das Durchstechen des Materials durch die bogenförmigen, abwärts gerichteten Teile
der Schenkel durch seitliche Führung oder Begrenzung sichergestellt wird.
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G. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Eintreiben
in an sich bekann=ter Weise ausschließlich von der einen Seite des zu verklammernden
Materials aus ohne Gegenhalt erfolgt.