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Auflaufvorrichtung für die Zahnstange von Wäschekastenmangeln Das
Anheben des Mangelkastens zur Vornahme eines Keulenwechsels geschieht fast ausschließlich
durch Auflaufen der Zahnstange auf eine entsprechende Vorrichtung. Zu diesem Zweck
besitzt die Zahnstange an beiden Enden schräg nach unten verlaufende Flächen, in
deren Bereich nach einer bestimmten ungeraden Anzahl von Hinundhergängen des Mangelkastens
ein Auflaufkörper gebracht wird, auf den die Zahnstange mit einer ihrer schrägen
Flächen aufläuft und hierbei.den.Mangelkasten anhebt. Das Vorschieben des Auflaufkörpers
in den Zahnstangenbereich geschieht größtenteils zwangsläufig durch den Mangelkasten
oder von dem Getriebe aus. Der Antrieb vom Mangelkasten aus erfolgt vielfach durch
die sogenannten Glocken, die mit einem verzahnten Rad zusammenarbeiten und dieses
ruckweise verdrehen, so daß es nach einer bestimmten Anzahl von Hinundhergängen
das Verschieben des Auflaufkörpers in dem Zahnstangenbereich bewirkt. Bei einer
anderen Ausführungsart betätigt der Mangelkasten ein Klinkgetriebe, das vorzugsweise
einen mit einer Kurvenbahn versehenen Drehkörper antreibt, der mit einem an der
Kurvenbahn gleitenden, mit dem Auflaufkörper verbundenen Bolzen zusammenarbeitet
und das Vorschieben des Auflaufkörpers im gegebenen Augenblick bewirkt. Der Auflaufkörper
ist bei allen diesen Ausführungen einseitig gelagert, so daß außer demselben auch
die Lagerstellen in ungünstigster Weise beansprucht werden. Es kommen deshalb häufig
Brüche einzelner Konstruktionsteile der Auflaufvorrichtung vor, deren Auswechslung
vielfach nur von Fachkräften vorgenommen werden kann und stets unangenehme Betriebsstörungen
hervorruft. Außerdem bestehen die bekanntgewordenen Auflaufvorrichtungen aus einer
großen Anzahl von Einzelteilen, die teilweise in der Herstellung, wie beispielsweise
die Kurvenscheiben, sehr teuer sind und die Betriebssicherheit der Mangel beeinträchtigen.
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Durch die vorliegende Erfindung ist eine vom Mangelkasten aus angetriebene
Auflaufvorrichtung der Zahnstange geschaffen worden, die diese Nachteile beseitigt.
Die Erfindung besteht im wesentlichen aus einem um eine lotrechte Achse drehbaren
Körper, der am Gestell, beispielsweise an der Brücke, gelagert ist und vom Mangelkasten
in beliebiger Art angetrieben wird. An diesem Körper sind ein oder mehrere Rollkörper
gelagert, die nach einer bestimmten ungeraden Anzahl von Hinundhergängen des Mangelkastens
in den Bereich der Zahnstange kommen, die mit ihren Schrägflächen auf dieselben
aufläuft. Vorzugsweise sind als Rollkörper zwei Kugeln vorgesehen, die, sich diametral
gegenüberliegend, an dem drehbaren Körper gelagert sind. Derselbe dreht sich zweckmäßig
zwischen zwei an der Brücke vorgesehenen, in der Bewegungsrichtung des Mangelkastens
liegenden Backen, die den beim Auflaufen
der Zahnstange auftretenden
Druck aufnehmen und dadurch die Drehachse des drehbaren Körpers entlasten.
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Die Vorteile des Erfindungsgegenstandes sind folgende: Der einzige
durch das Gewicht des angehobenen Mangelkastens im Verhältnis zum Querschnitt stark
beanspruchte Teil sind die Kugeln. Die geringe Größe derselben ermöglicht es, dieselben
aus bestem Stahl ohne wesentliche Erhöhung der Herstellungskosten zu fertigen. Fernerhin
ist die Möglichkeit eines schnellen Auswechselns der Kugeln vorhanden, so daß auch
bei Verwendung von minderwertigerem Material für die Kugeln erhebliche Betriebsstörungen
bei einer Beschädigung derselben nicht auftreten können. Einige Kugeln können stets
als Ersatz vorrätig gehalten werden und von jedem ohne besondere Kenntnis der Mangel
gegen die beschädigten ausgetauscht werden. Sehr günstig wirkt sich auch die Anordnung
der Backen aus, die auf der Brücke fest angeordnet sind und an denen sich der drehbare
Körper beim Auflaufen der Zahnstange abstützt. Die Getriebeteile der Auflaufvorrichtung
werden dadurch von jeglicher unnötigen Belastung freigehalten.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
dargestellt, und zwar zeigen: Abb. i einen Querschnitt der Brücke, Abb.2 eine Draufsicht
auf die Brücke in kleinerem Maßstab, Abb. 3 einen Querschnitt der Mangel, Abb. 4
eine Einzelheit.
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Die Auflaufvorrichtung ist beispielsweise auf der Brücke i der Wäschekastenmangel
angeordnet. Die Auflaufvorrichtung besteht aus einem drehbar gelagerten Körper 2,
an dem beispielsweise zwei Kugeln 3 für die schrägen Auflaufflächen 4 der Zahnstange
5 gelagert sind. Dieselben sind zweckmäßig mittels Bolzen 6 auswechselbar vorgesehen.
jede Kugel ist auf einem turmartigen Teil 7 angeordnet, um die erforderliche Höhe
zur Zahnstange zu erhalten. Die Mulde ä zwischen den Teilen 7 läßt die Zahnstange
während der Arbeitsgänge des Mangelkastens 9 ungehindert hindurch. Der drehbare
Körper 2 liegt während der Auflaufstellung vorzugsweise zwischen zwei an der Brücke
i fest angeordneten Backen 22. Auf der mit dem drehbaren Körper 2 fest verbundenen
Welle io kann ein Zahnrad 1i befestigt sein, das in ein weiteres Zahnrad 12 eingreift.
Das Zahnrad i2 sowie das verzahnte Rad 13 für die Bolzen 14 sitzen auf einer gemeinsamen,
zweckmäßig durch einen Lagerarm 15 an der Brücke i gelagerten Welle 16. An dem Mangelkasten
9 sind die beiden das verzahnte Rad 13 antreibenden Bolzen 14 kippbar gelagert.
Dieselben sind beispielsweise än einer gemeinsamen, auf den Mangelkasten 9 zu befestigenden
Platte 17 befestigt. Um ein selbsttätiges Aufrichten der Bolzen 14 nach dem Kippen
zu erzielen, kann jeder Bolzen ein Gegengewicht ig besitzen, das beispielsweise
auf der Platte 17 aufliegt, so daß jeder Bolzen 14 nur in Pfeilrichtung kippen kann.
In der Abb. 4 ist die Lage des Gewichtes des zweiten Bolzens 14 strichpunktiert
dargestellt. Die Bolzen 14 sind so angeordnet, daß das verzahnte Rad 13 bei jedem
Hinundhergang des Mangelkastens 9 mit je einem ihrer Zähne 21 anschlägt. Ein Bolzen
wird dabei jedesmal gekippt, während der ändere Bolzen mit dem Gegengewicht ig auf
die Platte 17 gedrückt wird, so daß sich das Rad 13 weiterdreht. Die beiden entgegengesetzt
kippbaren Bolzen 14 bewirken, daß sich das Rad 13 ständig in der gleichen Richtung
dreht.
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Die Wirkungsweise des Erfindungsgegenstandes ist folgende: Bei jedem
Hinundhergang des Mangelkastens 9 dreht einer der Bolzen 14 das verzahnte Rad 13
um ein stets gleichbleibendes Stück weiter. Der Abstand der Bolzen 14 voneinander
und die Durchmesser der Zahnräder il und 12 sind so bemessen, daß der drehbare Körper
2 mit den Kugeln 3 beispielsweise nach je fünf Hinundhergängen des Mangelkastens
9 in den Bereich der Auflagefläche 4 der Zahnstange 5 gelangt. Ist dies der Fall,
so läuft die Zahnstange 5 auf, und der Mangelkasten 9 wird angehoben, so daß die
betreffende Keule ausgewechselt werden kann. Beim nächsten Gang des Mangelkastens
9 wird darin der drehbare Körper 2 um- so viel weitergedreht, daß sich die Zahnstange
5 ungehindert durch die Mulde $ bewegen kann.