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Verschluß mit durch Fingerdruck zu betätigender Auslösung für Kipplaufgewehre
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verschluß für Kipplaufgewehre in der besonderen
Ausbildung, daß die Auslösung des nach dem Öffnen arretierten Verschlusses durch
Betätigung eines am Gewehr angeordneten Kniehebels geschieht.
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Eine Art der bisherigen mit einem nach dem Öffnen arretierten Verschlusse
versehenen Kipplaufgewehre waren so ausgebildet, daß der Sperrbolzen des Verschlusses
in eine der beiden Schienen der Basküle, in die die Laufansätze bei geschlossenem
Gewehr zu liegen kommen, einragte. Sollte der Lauf gekippt werden, dann wurde der
übliche unter Federdruck stehende Hebel des Verschlusses betätigt, bis obengenannter
Sperrbolzen in den Querriegel einsprang. Wurde das Gewehr wieder geschlossen, dann
drückte der betreffende Laufansatz den Sperrbolzen nieder, so daß der Verschluß
freigegeben wurde und auf Grund des Federdruckes am Hebel die Laufansätze verriegelte.
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Wurde nun der Lauf vom Schaft aus Versand- oder anderen Transportzwecken
genommen, dann befand sich der Verschluß in dauernder Spannung und demzufolge der
Verschlußhebel in vom Schaft abspreizender Lage, außerdem ragte der Querriegel aus
der Basküle heraus. Diese Verschlußstellung war einmal insofern ungünstig, als die
Verschlußfeder bis zum Wiedereinsetzen des Laufes sich unter dauernder Spannung
befand, während ein anderes Mal der Verschlußhebel beim Verpacken des Gewehres,
speziell beim Einschieben und Herausnehmen der Basküle mit dem Schaft, z. B. in
bzw. aus einer Schutzhülle, sperrend wirkte. Man versuchte insofern diesem Übelstand
abzuhelfen, als man mit einem Werkzeug o. dgl. den Sperrbolzen in der betreffenden
Schiene der Basküle niederdrückte, bis er den Verschluß freigab. Diese Maßnahme
war zeitraubend und umständlich, vorausgesetzt, daß man überhaupt einen passenden
Gegenstand zum Niederdrücken des Sperrbolzens zur Hand hatte. Außerdem kam es leicht
vor, daß der Gegenstand bzw. das Werkzeug von dem ebenfalls unter Federdruck stehenden
Sperrbolzen absprang, wodurch leicht Verletzungen hervorgerufen wurden, abgesehen
davon, daß der abspringende Gegenstand bzw. Werkzeug stets Beschädigungen und Verkratzungen
an der genau gearbeiteten Verriegelung verursachten, wodurch ein weiteres gutes
Funktionieren des Verschlusses sehr in Frage gestellt wurde.
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Es waren durch einen Druckknopf zu betätigende Verschlußauslösungen
bekannt, die als besondere, aus mehreren Teilen bestehende Vorrichtungen eingebaut
waren. Hierdurch wurde der Gesamtverschluß zu kompliziert und damit auch das ganze
Gewehr zu teuer.
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In Umgehung vorstehend beschriebener Übel- und Umstände besteht die
vorliegende Erfindung in einem nach dem Öffnen arretierten Verschlusse, dessen in
bekannte- Weise in eine Schiene ragender Sperrbolzen mit einem seitlich am Gewehr
angeordneten Kniehebel
ohne ein besonderes Hilfsglied in Verbindung
steht, wobei die Auslösung des Sperrbolzens durch Betätigung des genannten Kniehebels
in einfachster Weise erfolgt, so daß Verletzungen bzw. Beschädigungen des Verschlusses
vollkommen ausgeschlossen sind. Außerdem läßt sich die Basküle mit Schaft leicht
verpacken, wobei die am Verschlußhebel angeordnete Feder auch nicht mehr lange Zeit
unter Spannung zu stehen braucht.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt, und zwar zeigen Abb.
i den Verschluß im teilweisen Schnitt A-B nach Abb. 3 im ausgelösten Zustand mit
abgenommenem Lauf, Abb. 2 den Verschluß im Schnitt A-B nach Abb. 3 im arretierten
Zustand mit abgenommenem Lauf und Abb.3 den Verschluß in Draufsicht im ausgelösten
Zustand mit abgenommenem Lauf.
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In dem Verschlußstück a befindet sich in bekannter Anordnung der Verschlußriegel
b, welcher zur Verriegelung von ein oder mehreren Läufen dient. Dieser Verschlußriegel
b, welcher in bekannter Weise unter der Einwirkung der Feder d des Hebels k steht
(Abb.3), hat auf Grund genannter Federeinwirkung das Bestreben, die verriegelnde
Stellung (Abb. i) ständig einzunehmen, wobei seine Zapfen f bzw.
f' durch die Schienen ä bzw. g' in die Laufeinsätze, die mit entsprechenden
Bohrungen versehen sind, ragen (Abb. i und 3). Wird das Gewehr durch Betätigung
des Hebels k geöffnet, so tritt in bekannter Weise der Ansatz c' des Sperrstiftes
c in eine entsprechende Aussparung l des Verschlußriegels b auf Grund des Druckes
der dem Sperrstift c hinterlegten Feder in ein. Der Verschlußriegel b wird
hierdurch in der unter Abb. z dargestellten Stellung arretiert. Beim Schließen des
Gewehres wird der Sperrstift c in bekannter Weise durch den entsprechenden in die
Schiene g eindringenden Laufansatz nach unten gedrückt, so daß sein Ansatz c' aus
der im Riegel b angeordneten Aussparung 1
weicht und somit den Riegel
b freigibt, der nunmehr sofort in die in Abb. i dargestellte Stellung weicht.
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Um nun bei vom Baskülenverschluß abgenommenen Gewehrlauf, wobei der
Verschlußriegel b sich in der Stellung nach Abb. 2 befindet, ein Auslösen der arretierten
Verschlußhebel ohne Beanspruchung eines Werkzeuges und ohne die geringsten Schwierigkeiten
zu erreichen, steht der Sperrstift c nach erfindungsgemäßer Ausführung in Verbindung
mit einem in der Basküle angeordneten Hebel, und zwar derart, daß durch einen Fingerdruck
der Sperrstift c aus der arretierten Stellung (Abb. 2) in die auslösende (Abb. i)
gebracht wird. Auf der Zeichnung ist der Druckhebel beispielsweise als ein im Punkt
i gelagerter Kniehebel ausgebildet, dessen einer Schenkel 7a in die im Sperrstift
c angeordnete. Aussparung h einragt, während der andere Schenkel e bei arretierter
Stellung des Sperrstiftes c etwas über die Basküle hinausragt (Abb. 2). Es genügt
nun ein Druck auf den Schenkel e, um den Sperrstift c mit seinem Ansatz c' nach
unten zu befördern, um ein Heraustreten des Ansatzes c' aus der- Aussparung
L des Verschlußriegels b zu bewirken, wodurch der Verschlußriegel
in die Stellung nach Abb. i weicht. In dieser Stellung schließt der Hebel e zweckmäßig
mit der Seitenfläche der Basküle ab.