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Ziehklingenmaschine Bei Ziehklingenmaschinen wird bekanntlich das
Werkstück durch Vorschubwalzenpaare eingezogen und über das Messer bewegt. Außer
diesen vor und hinter dem Messer angeordneten Vorschubwalzen ist dem Messer gegenüber
eine weitere Walze angeordnet, die die Aufgabe hat, das Werkstück gegen das zwischen
den Rippen desTisches hervorstehende Messer zudrücken, um Vibrationen des Werkstückes
während der Spanbildung und damit ein Unebenwerden des Werkstückes auf der bearbeiteten
Seite zu verhüten.
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Damit die Druckwalze die unvermeidlichen Erschütterungen der Maschine
kompensieren kann, muß bei Herstellung von Werkstücken, die eine polierfähige Oberfläche
erhalten sollen, eine `Falze mit einem Gummiüberzug benutzt werden. Wenn nun das
Werkstück beim Einzug nicht derart ausgerichtet ist, daß seine Kanten winklig bzw.
parallel zu den Walzen stehen, und die Platte durch Herstellungsfehler in der Dicke
das Bestreben hat, sich in der Maschine zu drehen, so treten häufig Beschädigungen
des Gummiüberzuges ein, indem von diesem ein Teil abgeschält oder anderweitig verletzt
wird. Da die Druckwalze angetrieben ist und ihre Umfangsgeschwindigkeit mit der
der Vorschubwalzen übereinstimmen muß, muß durch Auswechseln des Antriebsrades der
Druckwalze die Drehzahl entsprechend dem verringertenDurchmesser erhöht werden.
Der Antrieb geschieht aber in der Regel durch Zahnrädergetriebe, so daß man hinsichtlich
der Änderung der Drehzahl an die Zahnteilung der aufzusteckenden Wechselräder gebunden
ist. Man kann daher nicht ohne weiteres die Drehzahl der Walze abändern und damit
ihre Umfangsgeschwindigkeit auf die der Vorschubwalzen bringen, sondern man muß
den Durchmesser der Walze so weit verringern, als das 'mit Rücksicht auf das neu
aufzusteckende kleinere Wechselrad erforderlich ist. Die Walze muß also abgedreht
werden. Zum Neuvulkanisieren muß, wenn die Gummischicht zu dünn geworden, die Walze
aus der Maschine ausgebaut werden.
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Das Entfernen der Walze von der Maschine ist auch dann erforderlich,
wenn die mit Gummi bezogene Walze gegen eine Stahlwalze ausgetauscht werden soll.
Stahlwalzen werden wegen der Empfindlichkeit der gummibezogenen Walzen mit Vorliebe
verwendet, soweit das mit Rücksicht auf das Werkstück angängig ist, z. B. in Sperrplattenfabriken
zum Abziehen von Deckfurnieren.
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Die Entfernung oder Auswechslung der Druckwalze bereitet aber bei
den zur Zeit gebräuchlichen Konstruktionen der Ziehklingenmaschine ganz erhebliche
Schwierigkeiten. Die oberen Vorschubwalzen und die Druckwalze sind nämlich beiderseits
in je einem Balken gelagert, der auf die ;Maschine lösbar aufgesetzt ist und auf
dem sie nur nach unten herausgenommen werden können. Soll eine Walze ausgewechselt
werden, so muß man daher das Ganze von den beiden Lagerbalken und den oberen Förderwalzen
sowie der Andrückwalze gebildete Aggregat von der Maschine abheben. Da die
Walzen
erheblichen Durchmesser und beträchtliche Länge besitzen, wird das ganze Aggregat
sehr schwer und fordert daher besonders starke Hebezeuge. Diese Schwierigkeiten
werden Veranlassung, daß der Austausch zwischen gummibezogener Walze und Stahlwalze
weit seltener vorgenommen wird, als das mit Rücksicht auf die Beschaffenheit des
Werkstückes einerseits, auf die Schonung der empfindlichen gummibezogenen Walze
andererseits wünschenswert ist.
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Die Erfindung betrifft eine Ziehklingen-Maschine und zielt auf eine
Anordnung der Druckwalze ab, durch die das Auswechseln der Druckwalze gegenüber
den bekannten Anordnungen wesentlich erleichtert wird. Die Erfindung besteht darin,
daß die das Werkstück gegen das Messer drückende Walze in mit der Achse axial oder
nach oben herausnehmbaren Lagereinsätzen des Rahmens gelagert ist.
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Eine Ausführungsform der Erfindung ist auf der Zeichnung schematisch
dargestellt. Es zeigt Abb. i eine Seitenansicht der in Betracht kommenden Teile
der Maschine, Abb. 2 einen waagerechten Mittelschnitt des Walzenzapfens.
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Im Gestell i ist durch die in der Zeichnung aufgebrochene Stelle der
Gestellwand sichtbar der heb- und senkbare Arbeitstisch 2 angeordnet, der in bekannter
Weise einen Querschlitz 3 aufweist, durch den die ortsfeste Ziehklinge q. durchgreift;
auf die Gestellwand i ist ein Balken 5 aufgesetzt, in dem Steine 6 senkrecht verstellbar
angeordnet sind. In den Steinen 6 lagert j e ein Drehzapfen 7 je einer Vorschubwalze
B. Die Vorschubwalzen 8 arbeiten paarweise mit unteren Vorschubwalzen g zusammen.
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Gegenüber der Ziehklinge ist eine Walze io gelagert, die die Aufgabe
hat, das von den Vorschubwalzenpaaren 8, g über den Tisch 2 bewegte Werkstück während
der Spanbildung gegen die Ziehklinge q. zu drücken. Die auf der Zeichnung nicht
sichtbaren, auf der anderen Seite der Maschine befindlichen Achszapfen der Walzen
sind in gleichartiger Weise in einem zweiten Balken 5 gelagert, der mit entsprechendem
Abstand vom ersten Balken auf der anderen Seite der Maschine angeordnet, in der
Seitenansicht aber nicht sichtbar ist.
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Diese vorstehend beschriebene Ausbildung der Maschine ist bekannt
und bei Ziehklingenmaschinen mit feststehendem Messer allgemein üblich; wie schon
eingangs erwähnt, ist ein Auswechseln der Druckwalze io nur möglich, indem die beiden
Balken 5 samt den Walzen 8 und der Walze io, mit denen sie ein einheitliches Aggregat
bilden, von der Maschine abgehoben werden. Erst in demontiertem Zustand kann man
die Druckwalze io aus ihren Lagern in den Balken 5 herausnehmen.
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Erfindungsgemäß ist in dem auf der.Zeichnung in Abb. i sichtbaren
Balken 5 eine Aussparung vorgesehen, die so groß ist, daß die Druckwalze io durch
diese Aussparung in axialer Richtung herausgenommen werden kann. In die Aussparung
ist ein sie ausfüllender Lagerkörper ii eingesetzt, der einen Flansch 12 besitzt,
der' sich gegen die Außenseite des Balkens 5 legt. Der Flansch 12 und somit der
Lagerkörper ii wird mittels Schrauben 13 am Balken 3 befestigt. In dem Lagerkörper
ii ist ein Stein 14 senkrecht verstellbar angeordnet. In dem Stein ist der eine
Achszapfen 15 der Druckwalze gelagert. Der andere, auf der Zeichnung nicht sichtbare
Achszapfen lagert in einem gleichen, senkrecht verstellbaren Stein, der in dem anderen
Balken 5 vorgesehen ist. An den Stein greift je eine Feder 15 an, die die Steine
und damit die Druckwalze io ständig in Richtung nach dem Tisch drücken, so daß die
Druckwalze gegen das sich unter ihr vorbeibewegende Werkstück gepreßt wird. Die
Federn werden durch eingeschraubte Stifte 15a in dem oberen und unteren Teller 15b
gehalten. Der Flansch zum Abdecken der Öffnung an dem oberen Teller besitzt Nasen,
welche in seitliche Aussparungen eingreifen, so daß man durch Drehen des Handrades
16 zwar die Feder spannen kann, daß aber die Feder selbst und ihre Teller gegen
Verdrehung gesichert sind. Die Spannung der Feder kann in an sich bekannter Weise
mittels einer durch eine Spindel 16 mit Handrad einzustellenden Scheibe 18 geregelt
werden. Der Hub des Steines wird nach unten durch Schrauben ig begrenzt. Die Anordnung
der Teile 15, 16, 18 und ig ist in beiden Balken 5 die gleiche.
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Auf dem auf der Darstellung nicht sichtbaren Drehzapfen der Walze
io sitzt ein Zahnrad, das in bekannter Weise derart angetrieben wird, daß die Vorschubwalzen
g, 8 und die Druckwalze 1o sich mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit drehen.
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Soll die Druckwalze 1o aus der Maschine herausgenommen werden, .so
wird zunächst der Tisch 2 so weit gesenkt, daß Rollböcke unter die Druckwalze 1o
gestellt werden können. Nachdem das geschehen ist, wird die Spindel 16 mit der Feder
15 so weit nach oben gezogen oder gegebenenfalls ganz herausgenommen, daß sich diese
Teile außerhalb des Lagerkörpers ii befinden. Danach kann der Lagerkörper nach vorn,
d. h. in Richtung der Druckwalzenachse aus dem Balken herausgenommen werden. Es
ist schließlich noch das auf dem anderen Achszapfen der Druckwalze befindliche Antriebsrad
zu entfernen oder zu lockern. Danach kann die Walze in axialer Richtung durch die
Öffnung herausgezogen werden, die durch Entfernen des Lagerkörpers ii entstanden
ist. Um dabei einen Flaschenzug ansetzen zu können, ist in dem vorderen Achszapfen
eine axiale Bohrung 2o vorgesehen, die Innengewinde besitzt, in das ein
Bolzen
eingeschraubt werden kann, der zum Einhängen des Flaschenzuges- benutzt wird.
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Zweckmäßig ordnet man den herausnehmbaren Lagerkörper ii auf der Seite
der Maschine an, von welcher aus die Ziehklinge aus der Maschine herausgenommen
wird, weil auf dieser Seite bei der Aufstellung der Maschine von vornherein. für
die Herausnahme des Messers Raum frei gelassen werden muß. 3. Ziehklingenmaschine
nach Anspruch i und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerkörper (ii) einen in
senkrechter Richtung verstellbaren Stein (14) aufnimmt, in dem der Walzendrehzapfen
(15) lagert.
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4. Ziehklingenmaschine nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stein (14) unter der Wirkung einer ihn ständig in Richtung nach der Ziehklinge
(4) drückenden Feder (16) steht.
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5. Ziehklingenmaschine nach Anspruch i bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lagerkörper (ii) auf der äußeren Seite einen sich gegen die Gestellwand
legenden Flansch (i2) besitzt, mit dem er an der Gestellwand (15) befestigt wird.
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6. Ziehklingenmaschine nach Anspruch i bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lagerkörper (ii) auf der Seite der Maschine angeordnet ist, von welcher
aus der Messerkasten herausgezogen wird.
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7. Ziehklingenmaschine nach Anspruch i bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der im Lagerkörper (ii) gelagerte Achszapfen (15) der Walze (io) eine von der
Stirnseite ausgehende axiale Gewindebohrung (2o) besitzt.