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Doppelsteppstichnähmaschine mit Horizontalgreifer und einem von der
Stichplatte nach unten ragenden, die Fadenschleife steuernden Auge Die Erfindung
bezieht sich auf eine Doppelsteppstichnähmaschine mit einem um eine aufrecht stehende
Achse unterhalb der Stichplatte drehbaren Greifer, der eine schleifenerfassende
Spitze hat, deren eine Seite von der eigentlichen Spitze aus auf die Kehle zu schräg
abwärts verläuft, und mit einem die Fadenschleife steuernden Auge, das von der Stichplatte
in einer solchen Lage nach unten ragt, daß es über der Greiferspitze liegt, wenn
letztere in die Nadelfadenschleife eintritt, und eine Fläche aufweist, die einen
Anschlag darstellt, der bei der fortgesetzten Drehung des Greifers einen Schenkel
der Nadelfadenschleife auf die Kehle der Greiferspitze zu drückt.
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Gemäß der Erfindung ist die Anschlagfläche des Auges auf dessen gegenüberliegende
Fläche zu schräg abwärts gerichtet, und die untere Kante des Auges verläuft auf
das Spulengehäuse zu schräg aufwärts, wodurch die Aufwärtsbewegung des quer über
die obere Seite des Spulengehäuses abgeworfenen Nadelfadenschleifenschenkels ermöglichtwird.
Ferner wird durch die schräge Lage der erwähnten Anschlagfläche erreicht, daß diese
Fläche sich dem Verlauf des Schleifenschenkels während der anfänglichen Umdrehung
des Greifers anpaßt.
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Bei der vorzugsweise zur Anwendung gelangenden Ausführungsform der
Erfindung verläuft die Anschlagfläche des Auges im allgemeinen quer zu den in der
Stichplatte vorgesehenen Vorschubschlitzen unmittelbar hinter dem Stichloch. Das
Auge weist hierbei eine senkrecht verlaufende Nut auf der der Greiferseite gegenüberliegenden
Seite der Nadel auf, wodurch erreicht wird, daß die Fadenschleife nur nach der einen
Seite der Nadel ausgeworfen wird.
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In den Zeichnungen ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise
dargestellt, und zwar ist Fig. i eine Vorderansicht, teilweise im Schnitt, ,des
Greiferendes einer Nähmaschine gemäß der Erfindung.
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Fig.2 ist eine Draufsicht auf die Stoffplatte der Maschine, wobei
der übliche Schieberdeckel fortgelassen ist, um die Greifervorrichtung sichtbar
zu machen.
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Fig. 3 ist eine Draufsicht von unten auf die Nähmaschinenstichplatte.
Fig. 4 ist eine schaubildliche Ansicht eines Teils der Stichplatte mit dem die Nadelfadenschleife
steuernden Auge.
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i bezeichnet die Stoffplatte, auf der eine Stichplatte 2 und die Schieberdeckel
3, 4 passend sitzen. Die Stichplatte 2 ist mit dem üblichen Stichloch 5 für eine
in senkrechter Richtung bewegliche Nadel 6 und mit parallelen Schlitzen 7 versehen,
in denen der Stoffschieber 8 arbeitet. Letzterem gegenüber ist der Drückerfuß 9
angeordnet.
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Auf der Unterseite der Stoffplatte ist ein Lagerbock io befestigt,
in dem eine Buchse i i befestigt ist, welche das Lager für das eine
Ende
einer waagerecht liegenden Antriebswelle 12 bildet, die ihrerseits für eine jede
Aufundabbevvegüng der Nadel nur einmal umläuft. Auf dem Ende der Welle 12 ist ein
Kegelrad-13 -befestigt,- das mit einem ähnlichen Kegelrade 14 auf der aufrecht stehenden
Greiferwelle 15 in Eingriff steht, die in dem Lagerbock io gelagert ist. Die-Kegelräder
13 und 14 sind so bemessen, daß der Welle 15 für eine jede Umdrehung der Antriebswelle
i2 zwei Umdrehungen erteilt werden.
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Auf dem oberen Ende der Welle 15 ist ein Greifer 16 befestigt, der
eine schleifenerfassende Spitze 17 aufweist, deren eine Seite 18 schräg abwärts
auf den Boden des Greifers zu verläuft. Der Greifer 16 ist ferner mit einem schleifenäbgebenden
Fortsatz 2o versehen, der entgegengesetzt zu der Spitze 17 gerichtet ist und auf
den die Nadelfadenschleife gelangt, wenn sie von der Spitze 17 abgezögen wird.
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Innerhalb des Greifers 16 ist ein Spulengehäuse 21 gelagert, in welchem
die Spule 22 sitzt. Das Spulengehäuse ist mit Flanschen 23, 24 versehen, die sich
über die von der Greiferspitze beschriebene Bahn erstrecken. Der Flansch 23 ist
an der Schleifenabwurfseite des Greifers angeordnet und läuft an seinen beiden Enden
in Anhalteschultern 25. 26 aus; die Anhalteschulter 25 ist hierbei so angeordnet,
daß sie mit einem von der Stichplatte nach unten ragenden Anhaltelappen 27 in Eingriff
tritt, wodurch das Spulengehäuse gegen Drehung mit dem Greifer gesichert wird. Die
Anhalteschulter 26 kann mit einem ortsfesten Anhaltefinger 28 in Eingriff treten,
um die Drehung des Spulengehäuses in einer der Umdrehungsrichtung des Greifers entgegengesetzten
Richtung zu begrenzen. Der andere Flansch 24 des Spulengehäuses ist auf der Schleifenabwürfseite
des Greifers angeordnet und läuft in eine Anhalteschulter 29 aus, die zeitweilig
von einem Öffnungsfinger 30 erfaßt wird, der das Spulengehäuse in einer Richtung
ausschwingt, um einen Durchgang für die Fadenschleife hinter dem Anhaltelappen 27
vorzusehen. Aus Fig.2 ist zu erkennen, daß die Greiferachse in einer senkrechten
Ebene liegt, die durch das in der Stichplatte vorgesehene Stichloch in einer Richtung
im wesentlichen quer zur Vorschubrichtung verläuft.
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Von der Unterseite der Stichplatte?- ragt ein zur Steuerung der Nadelfadenschleife
dienendes Auge 31 in einer solchen Stellung nach unten, daß es über der Greiferspitze
liegt, wenn letztere in die Nadelfadenschleife eintritt. Dieses Auge 31 besitzt
eine vordere Anschlagfläche 32, die im allgemeinen quer zur Länge der Vorschubschlitze
7 verläuft und unmittelbar hinter dem Stichloch 5 angeordnet ist; diese Anschlagfläche
verläuft in einer Richtung auf die untere hintere Kante des Auges zu schräg abwärts
und ist ferner auf die hintere Ecke der der Greiferachse zunächst liegenden Kante
seitlich schräg gerichtet. Die untere Kante des Auges verläuft ferner von dem in
der Stichplatte vorhandenen Stichloch auf die dem Spulengehäuse zunächst liegende
Augenkante zu schräg aufwärts.
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Sobald die Greiferspitze 17 in die von der Nadel dargebotene Fadenschleife
eintritt, führt sie diese Schleife gegen die Anschlagfläche 32. des Auges 31. Die
Schleife wird hierdurch daran verhindert, der eigentlichen Spitze des Greiferhakens
17 zu folgen, wird vielmehr auf die Kehle 19 des Greiferhakens zu gedrückt und demzufolge
schnell ausgebreitet, wodurch das Abwerfen der Fadenschleife um das Spulengehäuse
herum erleichtert wird. Die beschriebenen Schrägflächen an der Anschlagfläche 32
sind dazu bestimmt, die Bewegurig der Schleifenschenkel während des Ausbreitens
der Schleife zu erleichtern und im besonderen die Aufwärtsbewegung des quer über
die obere Seite der Spule abgeworfenen Fadenschleifenschenkels.
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Auf der Seite des Stichlochs 5, die dessen Greiferseite unmittelbar
gegenüberliegt, ist das Auge 31 mit einem Ansatz 33 versehen, der im wesentlichen
rechtwinklig zu der Anschlagfläche 32 verläuft. In diesem Augenansatz ist auf der
dem Stichloch zunächst liegenden Seite eine senkrecht verlaufende Nut 34 angeordnet,
die dazu dient, einen Schenkel der Nadelfadenschleife aufzunehmen und demzufolge
den anderen Schenkel für den Eintritt der Greiferspitze der erforderlichen Richtung
nach darzubieten.