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Scbienenbefestigung mittels Klauen Vorliegende Erfindung bezieht sich
auf eine verbesserte Einrichtung zur Befestigung von Schienen-an ihren Schwellen
und im besonderen auf diejenige Art der Schienenbefestigung, bei welcher mit Fußflanschen
versehene Schienen durch lose Klauen mit den Schwellen verbunden werden, wobei jede
Klaue einen unteren hakenförmigen Ansatz besitzt, der durch ein Loch in der Schwelle
gesteckt wird und sich gegen die Unterseite der Schwelle legt, während an dem in
den Haken auslaufenden, im Schwellenloch sitzenden Schaftteil ein Kopfstück sitzt,
zwischen welchem und dem Schienenflansch ein Keil eingeschlagen wird, durch den
die Schiene gegen die Schwelle gepreßt wird.
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Es sind bereits Schienenbefestigungen der erwähnten Art bekannt, bei
welchen Klauen mit halbzylindrischen oder rechteckigen Schaftteilen benutzt werden,
welche in ähnlich gestaltete Löcher der Schwellen eingesetzt werden. Bei einer bekannten
Anordnung ist der Schaftteil der Klaue von kreisförmigem Querschnitt und wird in
ein kreisförmiges Loch der Schwelle eingesetzt, aber dieses Loch müßte einen größeren
Durchmesser erhalten als der Schaftteil der Befestigungsklaue, um das hakenförmige
Ende des Schaftteiles durch das Loch hindurchzubringen. Bei Anwendung solcher Klauen
kann die Klaue in der Betriebsstellung nur eine Linienberührung mit der Umfassungsfläche
des Loches in der Schwelle an einer einzigen Stelle erhalten. Diese Ausführungsform
besitzt daher den Übelstand, daß der gesamte wirksame waagerechte Druck in dieser
einen Linie zusammengefaßt wird, in welcher der Schaftteil der Klaue die Wandung
des Schwellenloches berührt.
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Bei einer anderen Ausführungsform der erwähnten Art der Schienenbefestigung
bilden die rückseitigen Flächen der halbzylindrischen Schaftteile der Klauen und
die benachbarten Wandflächen der Löcher in den Schwellen Bogen von gleichem Halbmesser,
so daß in der Gebrauchsstellung der Schaftteil gegen eine ausgedehnte Fläche der
Lochwandung sich legen soll.
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Gegenüber diesen bekannten Schienenbefestigungen bezweckt die vorliegende
Erfindung eine Befestigung zu schaffen, welche besonders auch bequem für Weichen
und Kreuzungen Anwendung finden kann, wo es schwierig ist, die Lage der Löcher in
den Schwellen im voraus genau zu bestimmen und wo es daher wünschenswert ist, die
Löcher in den Schwellen herzustellen, wenn sich die letzteren bereits an Ort und
Stelle befinden.
Die Schienenbefestigung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist dadurch-ausgezeichnet, daß der Schaftteil der losen Schienenklaue
und das Loch in der Schwelle so gestaltet sind, dä.ß in der Arbeitsstellung der
Schaftteil gegen die Wandfläche des Loches an zwei oder mehr am Lochumfang auseinanderliegenden
Stellen gleichzeitig anliegt.
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Bei einer als zweckmäßig erprobten Ausführungsform wird ein kreisförmiges
Loch in die Schwelle gebohrt, und der äußere Umriß des Schaftteiles der Klaue wird
so gestaltet, daß er von mehreren Bogenabschnitten gebildet wird, deren Mittelpunkte
auseinanderliegen und von denen keiner mit dem Mittelpunkt des Schwellenloches zusammenfällt,
wenn sich die Klaue in der Arbeitsstellung befindet, bei welcher sie die Schiene
gegen die Schwelle preßt, unter Zwischenschaltung eines geeigneten Keilstückes.
Die Erfindung ist nachstehend an Hand von auf der beiliegenden Zeichnung dargestellten
Ausführungsformen näher erläutert.
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Fig. i ist ein Querschnitt durch eine auf einer eisernen Sehwelle
sitzende Schiene, welche auf der Schwelle durch eine Befestigungsklaue gemäß der
Erfindung gesichert wird.
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Fig. 2 ist eine Draufsicht zu Fig. i. Fig.3 ist ein Schnitt in größerem
Maßstabe, welcher den Schaftteil der Klaue in Anlage mit der Wandung des Loches
in der Schwelle zeigt.
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Fig. q. ist eine der Fig. i ähnliche Darstellung einer etwas abgeänderten
Klauenform.
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Fig. 5 ist ein Schaubild der in Fig. q. dargestellten Klaue.
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In den Abbildungen ist die an einer Schwelle zu befestigende Schiene
mit io bezeichnet. Die Schwelle trägt die Bezeichnung i i. Die Befestigung erfolgt
durch eine Klaue 12 und einen Keil 13, welch letzterer in der üblichen Weise benutzt
wird. Die Klaue besitzt einen unteren Ansatz 1q., welcher unter die Schwelle faßt
und durch ein schaftartiges Zwischenstück 16 mit einem kopfartigen Ansatz 15 der
Klaue verbunden ist. Der schaftartige Teil 16 sitzt in einem kreisrunden Loch 17
der Schwelle.
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Der Umriß des äußeren Teiles des schaftartigen Zwischenstückes 16
wird nach der Ausführungsform nach Fig. i bis 3 von drei Bogenabschnitten 18, 1g,
2o gebildet, welche um die Punkte 21, 22 und 23 geschlagen sind, von denen keiner
mit dem Mittelpunkt 24 des kreisrunden Loches der Schwelle zusammenfällt, wenn sich
die Klaue in ihrer wirksamen Stellung befindet. Aus Fig. 3 ist zu ersehen, daß diese
f@nordnung eine Linienberührung zwischen dem schaftartigen Teil 16 der Klaue und
der Wandung des Loches an zwei Stellen ergibt., die in Fig. 3 mit 25 und 26 bezeichnet
sind.
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Der Kopfteil 15 der Klaue ist mit einem Vorsprung 27 versehen, welcher
auf der Oberseite der Schwelle aufruht und auf Herabminderung der Beanspruchung
des Schaftteiles wirkt.
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Aus dem Vorstehenden ist zu entnehmen, daß das Loch in der Schwelle,
das kreisrunde Form besitzt, bequem gebohrt werden kann vermittels einer einfachen
sogenannten Ratsche, während sich die Schwelle an Ort und Stelle befindet, und wenn
die Klaue in die Schwelle eingesetzt ist, daß dann wegen der besonderen Gestalt
des Umrisses des schaftartigen Teiles Linienberührung zwischen diesem und def Wandung
des Loches an zwei _ auseinanderliegenden Stellen mit ziemlicher Sicherheit erzielt
wird.
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Bisweilen können sich im Hinblick auf die Dicke der Schwellen, der
Schienenflansche und der Unterlegplatten, sofern solche benutzt werden, Schwierigkeiten
beim Einsetzen der Klaue in das Schwellenloch ergeben, wenn die Klaue 28, welche
dem Fußflansch der Schiene zugekehrt ist, beim Einsetzen des Schaftteiles 16 in
das Schwellenloch auf den Schienenflansch stößt. Wenn andererseits die Klaue beim
Einsetzen in das Schienenloch von der Schiene abgekehrt wird, um erst nachträglich
gegen die Schiene hin gedreht zu werden, dann besteht die Möglichkeit, daß das innere
Ende der unteren Kante 29 des Kopfteiles 15 auf die Kante 3o des Schienenflansches
trifft, wenn die Klaue gedreht wird. Um diese Schwierigkeit zu vermeiden, kann die
Unterseite des Kopfteiles 15 abgeschrägt oder an einer oder an beiden Seiten abgeschnitten
werden, wie dies bei 31 in den Fig.4 und 5 dargestellt ist.
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Die Schienenverbindung gemäß der Erfindung kann an beliebigen Stellen
des Gleises Anwendung finden. Sie ist aber, wie .bereits eingangs bemerkt, besonders
für Weichen und Schienenkreuzungen geeignet, weil erforderliche Löcher in den Schwellen
auch nach Verlegung der Schienen bequem in genau vorgeschriebenen Stellungen hergestellt
werden können.
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Selbstverständlich muß die Länge des Schaftteiles der Klaue in dem
Falle, daß Weichen- und Schienenkreuzungsunterlegplatten an den Schwellen zu befestigen
sind, entsprechend verlängert werden.