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Schneckenpresse mit Preß- und Förderschnecke Die Erfindung betrifft
eine weitere Ausbildung der Schneckenpresse nach Patent 455 688. Das Hauptpatent
bezieht sich auf eine Schneckenpresse mit einer Förder- und einer Preßschnecke,
deren Antriebe nachgiebig miteinander gekuppelt sind. Das Kennzeichen des Hauptpatentes
besteht darin, daß die nachgiebige Kupplung unmittelbar zwischen der Welle der Förderschnecke
und der Welle der Preßschnecke angeordnet ist, indem die eine Hälfte der Kupplung
mit der Preßschneckenwelle und die andere Hälfte mit der Förderschneckenwelle verbunden
ist.
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Die Erfindung besteht nun darin, daß die nachgiebige Kupplung mit
der Regelungsvorrichtung der Gutszufuhr derart in zwangläufiger Verbindung steht,
daß während des Nachgebers in der Kupplung von einem hierbei bewegten Kupplungsglied
aus der Gutszulauf gehemmt oder unterbrochen wird. Zu diesem Zweck kann die nachgiebige
Kupplung z. B. als selbsttätig ausrückbare Zahnkupplung ausgeführt werden. Im übrigen
kann der Bau der Kupplung selbst verschieden sein. Wesentlich ist, daß ein Kupplungsglied
vorhanden ist, das während des Nachgebers der Kupplung eine Bewegung ausführt, die
dazu benutzt wird, mittels einer Übertragungsvorrichtung die Gutszufuhr zu regeln.
Auf der Zeichnung ist als Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Schneckenpresse
mit einer nachgiebigen Klauenkupplung veranschaulicht. Abb. i zeigt die Presse im
Längsschnitt und Abb. 2 in Draufsicht.
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Im Preßgehäuse i, dessen Wandung in an sich bekannter Weise als Seiher
ausgebildet ist, durch den die im Preßraum 2 ausgepreßte Flüssigkeit austritt, ist
die durchgehende Welle 3 angeordnet, die in beliebiger Weise, z. B. vom Austragende
der Presse her, angetrieben werden kann. Auf der Welle 3 ist urdrehbar die Preßschnecke
4. und drehbar die Förderschnecke 5 gelagert. Auf der verlängerten, aus dem Aufgabeende
der Presse herausragenden Nabe 6 der Förderschnecke 5 sitzt urdrehbar die eine Kupplungshälfte
7, während die andere Kupplungshälfte 8 urdrehbar, aber axial verschiebbar auf der
Welle 3 gelagert ist. Beide Kupplungshälften 7, 8 tragen an den einander zugekehrten
Seiten je einen Kupplungskranz g, so. Der Kranz so der Kupplungshälfte 8 ist beim
Ausführungsbeispiel mit zwei Ansätzen ii versehen, deren Kanten konisch verlaufen
(s. Abb. 2). Der Kranz g ist mit entsprechenden Vertiefungen oder Ausnehmungen 12
versehen, in denen die Ansätze ii bei eingerückter Kupplung ruhen. Infolge der konischen
Gestaltung der Seitenflächen der Ansätze ii und einer in axialer
Richtung
nachgiebigen Anordnung der Kupplungshälfte 8 wird diese selbsttätig ausgerückt,
sobald eine Differenz in den Umdrehungsgeschwindigkeiten zwischen Förder- und Preßschnecke
eintritt. Die Kupplungshälfte 8 steht bei dem Ausführungsbeispiel unter dem Einfloß
der die Welle .3 umgebenden Feder 13. Die Spannung der Feder x3 ist so bemessen,
daß diese bei normalem im Preßraum herrschendem Druck die beiden Kupplungshälften
7, 8 im Eingriff hält. Wenn nun aber der zulässige Druck im Preßraum überschritten
wird und infolgedessen z. B. die Förderschnecke 5 gehemmt wird, so daß sie langsamer
läuft oder stehenbleibt, dann gleiten die Ansätze ii von selbst aus den Ausnehmungen
12 der Kupplungshälfte 7 heraus unter gleichzeitigem axialem Verschieben der Kupplungshälfte
8 in Pfeilrichtung x und unter Zusammendrücken der Feder 13. Die Kupplung ist also
gelöst. Ist die Druckstauung durch die Preßschnecke 4, die ihre Umdrehungsgeschwindigkeit
beibehält und das Gut aus dem Preßraum dauernd durch den ringförmigen Austragspalt
hinausdrückt, beseitigt, so kommen auch die beiden Kupplungshälften 7, 8 wieder
in Eingriff, und die Förderschnecke 5 wird wieder mit angetrieben. Damit nun auch
z. B. während des Stillstandes der Förderschnecke keine Gutsaufgabe in den Fülltrichter
der Presse erfolgt, ist folgende Einrichtung vorgesehen.
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Die Kupplungshälfte 8 ist an ihrem Umfang mit einer Ringnut 14 versehen.
In diese Nut greifen Stifte iq.' ein, die an dem z. B. bügelartig ausgebildeten
unteren Ende 15' eines Doppelhebels 15 sitzen. Dieser ist um den Zapfen 16 schwenkbar.
Das Längenverhältnis der beiden Hebelarme 15' und 15" ist so gewählt, daß der Ausschlag
des oberen Endes des Hebelarmes i5" wesentlichgrößerist alsderAusschlagdesunteren
Endes des Hebelarmes i5', der ja nur ebenso groß ist wie die geringe axiale Verschiebung
der Kupplungshälfte B. Mit dem oberen Ende des Hebelarmes 15" steht eine Stange
16' in Verbindung, die an einem auf der Welle x7 gelagerten Ringstück 18 angelenkt
ist. Die Welle 17 dient zum Antrieb der am Austragende der Wärmpfanne ig auf der
Welle 17 angeordneten Förderschaufeln 2o, die das Austragen des aus der Wärmpfanne
=g kommenden Gutes aus dem Gehäuse 2i bewirken (s. Abb. i). Aus diesem Gehäuse 21
fällt das Gut durch die Öffnung 22 in den Fülltrichter i' der Presse. Die Welle
17 erhält ihren Antrieb durch das Rad 23 und die Kurbel 24, die beide auf der Rührwelle
der Wärmpfanne gelagert sind. An der Kurbel 24 greift eine Stange 25 an, die mit
ihrem andern Ende an einen drehbar auf der Welle 17 angeordneten Arm 26 angelenkt
ist. Dieser Arm führt bei einer Umdrehung der Kurbel 24 einen Ausschlag von etwa
go° nach beiden Richtungen hin aus. An dem Arm 26 sitzt eine Klinke 27 (Abb. i),
die in einem undrehbar auf der Welle 17 angeordneten Zahnkranz 28 eingreift. Beim
Schwenken des Armes 26 in Pfeilrichtung y (Abb. 2) wird der Zahnkranz mittels der
Klinke 27 und gleichzeitig die Welle 17 um etwa go ° gedreht. Ebenso drehen
sich die am Gehäuse 21 befindlichen Förderschaufeln 2o und fördern das Gut zur Öffnung
22, durch die es dann in den Fülltrichter i' der Presse fällt.
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Das Ringstück 18 ist so eingestellt, daß es für gewöhnlich den Eingriff
der Klinke 27 in den Zahnkranz 28 nicht hindert. Wird aber die Kupplungshälfte 8
durch axiale Verschiebung in Pfeilrichtung x ausgerückt, so schwingt der Hebelarm
i5" in Pfeilrichtung z aus und dreht das Ringstück 18 um etwa go ° in Pfeilrichtung
y. Das Ringstück schiebt sich zwischen die Klinke 27 und den Zahnkranz 28, hebt
die Klinke aus der Verzahnung aus und deckt den Zahnkranz im Arbeitsbereich der
Klinke ab. Da kein Eingriff der Klinke in die Verzahnung stattfinden kann, kann
auch keine Drehung der Welle 17 stattfinden. Erst wenn nach Abnahme oder Beseitigung
des im Preßraum 2 herrschenden Überdruckes die Kupplungshälfte 7 durch das Kupplungsstück
8 wieder mitgenommen wird, gibt das Ringstück 18 die im Arbeitsbereich der Klinke
27 liegende Verzahnung wieder -frei, und die Welle 17 kann sich wieder drehen.
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Die Verbindung zwischen der axial verschiebbaren Kupplungshälfte 8
und der Antriebsvorrichtung für die Welle 17 kann auch in anderer Weise als dargestellt
erfolgen. Wesentlich ist nur, daß beim Ausrücken der Kupplungshälfte 8 auch die
Antriebsvorrichtung für die Austragvorrichtung der Wärmpfanne ausgeschaltet wird,
so daß dann keine Drehung der Welle 17 der letzteren und somit auch keine Gutsaufgabe
in die Presse erfolgen kann.
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An Stelle einer Zahnkupplung, deren einer Teil in axialer Richtung
ausrückbar ist, kann auch eine Kupplung verwendet werden, deren Koppelteile in radialer
Richtung ausrückbar sind. Die radial verschiebbaren Teile steuern dann die Regelungsvorrichtung
für die Zufuhr des Gutes.