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Doppelwandige Samtschneidrute mit auswechselbarem Messer Es ist bekannt,
daß man bei doppelwandigen Samtschneidruten die eine Wand der Rute mit einer als
Messeranschlag dienenden Zunge ausrüstet und das Messer mit einem entsprechenden
Querschlitz oder einer Aussparung versieht. Bei diesen Anordnungen mußte beim Einführen
des Messers das breite Kopfende über die Zunge hinweggehoben werden, -wozu ein besonderes
Werkzeug notwendig war, so daß an sich schon das Anbringen des Messers am Träger
verhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nahm. Außerdem trat sehr häufig der Fall ein,
daß das Kopfende des Messers infolge des Abbiegens abbrach, wodurch das ganze Messer
unbrauchbar wurde. Sodann sind doppelwandige Messerträger bekannt, bei denen zur
Befestigung des Messers eine mechanische Einrichtung vorhanden ist.
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Gegenüber diesen bekannten Vorrichtungen ist mit dem Erfindungsgegenstand
bezweckt, daß einmal beim Einführen des Messers kein besonderes Werkzeug notwendig
ist, ferner, daß man nicht genötigt ist, den breiten Messerkopf abzubiegen, und
daß sich auch besondere Haltevorrichtungen erübrigen, wodurch eine bedeutend größere
Haltbarkeit und Betriebssicherheit gewährleistet wird.
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Dieser Zweck wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß die eine
der beiden fest aufeinanderliegenden Wände an ihrem nach der Spitze zu gerichteten
Teil mit einer dem Kopfende des Messers entsprechenden Aussparung versehen ist.
Diese Anordnung gestattet ein leichtes Einsetzen des Messers ohne besondere Werkzeuge
und gewährleistet vor allem auch einen festen Sitz desselben beim Arbeiten.
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Der Erfindungsgegenstand ist auf der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt, und zwar zeigen Abb. i eine Seitenansicht der Webrute in natürlicher
Größe, Abb. 2 das das Messer tragende Ende der Webrute in vergrößertem Maßstab,
Abb. 3 einen Schnitt nach der Linie A-B der Abb. 2, Abb. q. einen Schnitt nach der
Linie C-D der Abb. 2.
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Die Rute besteht aus den beiden Wänden a und b. Diese beiden Wände
sind auf ihrer ganzen Länge zusammengeschweißt, mit Ausnahme an der Stelle, wo zwischen
die beiden Wände a und b das Messer c zu liegen kommt. Dieses Messer ist an seinem
spitzen Ende d in bekannter Art abgeschrägt und legt sich mit dieser Abschrägung
unter eine entsprechende, nach oben vorspringende Nase e der Rute, wodurch das Messer
an diesem Ende gegen Herausfallen gesichert ist. An dem anderen Ende geschieht die
Sicherung dadurch, daß die Wand a mit einer annähernd halbkreisförmigen Aussparung
f versehen ist, in welche sich der halbkreisförmige Kopf des Messers einlegt. Die
Wand a liegt auf der Wand b an der Stelle der Aussparung dicht auf, so daß das Messer
gegen Verschieben oder Verrutschen einen Halt an den Wandungen der Aussparung findet.
Diese Aussparung f hat- einen Fortsatz g, der zur Aufnahme eines beim Lösen des
Messers benötigten spitzen Werkzeuges angebracht ist.
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Die Einführung des Messers geschieht in der Weise, daß man zunächst
das Ende d des Messers unter die vorspringende Nase e schiebt, sodann das breite
Kopfende des Messers zwischen den Spitzen la und i in die Aussparung f hineindrückt,
worauf das Kopfende ohne weiteres in diese Aussparung f hineinspringt. Dieses Einführen
kann ohne Abbiegen des Kopfendes von Hand erfolgen. Soll das Messer gelöst werden,
so wird ein spitzer Gegenstand in den Fortsatz g eingeführt und unter das Kopfende
des Messers c geklemmt. Dieses Kopfende wird dann hochgebogen, und das Messer kann
aus der Rute herausgenommen werden. In diesem Falle hat das Hochbiegen des Kopfendes
keinen schädlichen Einfluß mehr, da ja das bereits unbrauchbar gewordene Messer
ausgewechselt wird.