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Typentrommel für Bürodruckmaschinen Bürodruckmaschinen, deren drehbare,
entweder fest oder auswechselbar auf der Trommelachse angeordnete Typentrommel parallel
zur Trommelachse verlaufende Typenkanäle aufweist, sind bekannt. Diese bekannten
Maschinen eignen sich wohl zum Bedrucken solcher Etikette (z. B. gummierte Etikette,
Klappetikette usw.), die mit ihren Schmalseiten zusammenhängend (Abb. i ) durch
die Druckmaschine hindurchwandern und keine metallischen oder sonstigen Befestigungsmittel
aufweisen, nicht aber zum Bedrucken von Etiketten mit metallischen Befestigungsmitteln,
z. B. für Nadeletikette, Andrücketikette usw.
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In den für den selbsttätigen Vorschub erforderlichen Etikettstreifen
müssen die mit metallischen und sonstigen Befestigungsmitteln versehenen Etikette
an ihren Längsrändern zusammenhängen (Abb. 2), wobei die Befestigungsmittel an dem
einen Streifenrand und damit an der einen Schmalseite jedes Etiketts angeordnet
sind. Bei der Benutzung der bekannten Bürodruckmaschinen mit parallel zur Trommelachse
verlaufenden Typenkanälen würde nun auf den mit Befestigungsmitteln versehenen Etiketten
der Druck nicht, wie es erforderlich ist, von der einen Längsseite nach der anderen
Längsseite des Etiketts, sondern von der einen zur anderen Schmalseite verlaufen;
das Ablesen der auf dem Einzeletikett abgedruckten Angaben würde jedesmal ein Verdrehen
des Etiketts und damit auch der Ware um 9o° erfordern. Dies ist aber umständlich
und macht auch die Benutzung der mit vorgedruckten Linien versehenen üblichen Streifen
von Nadel-, Andrück- und Klemmetiketten unmöglich, da der Druck die vorgedruckten
Linien kreuzen würde.
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Andererseits sind Rotationsdrucker bekannt, deren Typentrommel dem
Trommelumfang entsprechend gekrümmte, also quer zur Trommelachse verlaufende Typenkanäle
aufweist. Diese Maschinen sind für das Bedrucken der mit ihren Längsseiten im Streifen
zusammenhängenden und mit Befestigungsmitteln versehenen Nadel-, Andrücketiketten
u. dgl. (Abb. 2), dagegen nicht für die mit ihren Schmalseiten zusammenhängenden
Etikette, beispielsweise Klebeetikette, Klappetikette usw., geeignet.
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Jedenfalls sind die bekannten Bürodruckmaschinen auch dann, wenn sie,
wie bereits vorgeschlagen wurde, mit einem auswechselbaren Formzylinder bzw. mit
auswechselbarer Formzylinderhälfte versehen werden, stets nur für eine Druckart,
also entweder nur für Druckzeilen, die quer zur Vorschubrichtung des Etikettstreifens
verlaufen, oder aber ausschließlich für die Hervorbringung solcher Druckzeilen eingerichtet,
die sich in der Vorschubrichtung des Etikettbandes oder -streifens erstrecken, so
daß für das Bedrucken der beiden aus Abb. i und 2 ersichtlichen, in jedem Verkaufsgeschäft
nebeneinander gebräuchlichen Etikettarten zwei verschiedene Formzylinder notwendig
sind.
Dieser Nachteil der bekannten Druckmaschinen wird nun durch
die Erfindung beseitigt, durch die gegenüber dem bisherigen Zustande der Vorteil
erzielt wird, daß mit ein und derselben Typentrommel nach Bedarf sowohl quer zur
Vorschubrichtung des Etikettstreifens verlaufende als auch sich in der Vorschubrichtung
des Etikettstreifens erstreckende Druckzeilen hervorgebracht werden können. Im wesentlichen
hesteht die Erfindung darin, daß zwei Trommelteile vorgesehen sind, von denen der
eine parallel zur Trommelachse gerichtete und der andere dem Trommelumfang entsprechende
gekrümmte, quer zur Trommelachse verlaufende Typenkanäle aufweist, wobei ent-"veder
beide Trommelteile gleichzeitig an der Trommel vorhanden sind oder jeweils nur einer
der beiden Trommelteile gegen den anderen auswechselbar an der Trommel angeordnet
ist. Bei gleichzeitigem Vorhandensein der beiden verschiedenartig ausgebildeten
Trommelteile kann einer oder jeder von ihnen auswechselbar sein.
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Die Zeichnungen veranschaulichen den Gegenstand der Erfindung in einigen
Ausführungsbeispielen; es stellen dar Abb. i einen Etikettstreifen, bei dem die
Etikette ohne Befestigungsmittel mit ihren Schmalseiten zusammenhängen, Abb.2 einen
Etikettstreifen, bei dem die mit Befestigungsmitteln versehenen Etikette mit ihren
Längsseiten zusammenhängen, Abb. 3 einen Querschnitt durch eine Typentrommel, bei
der die verschiedenartig ausgebildeten beiden Trommelteile gleichzeitig und ein
für allemal fest an der Trommel vorhanden sind, Abb. -. einen Längsschnitt durch
eine Typentrommel, bei der die beiden verschiedenartig ausgebildeten Trommelteile
auch gleichzeitig an der Trommel angeordnet sind, wobei aber der eine Trommelteil
auswechselbar ist, Abb. 5 einen Querschnitt der Trommel nach der Linie A-B der Abb.
q., Abb.6 eine Draufsicht und Seitenansicht einer Einzelheit, Abb.7 einen Querschnitt
einer Trommel mit auswechselbarem Trommelteil und Abb. 8 eine Draufsicht der Trommel
nach Abb. 7.
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Gemäß der Erfindung sollen zwei verschiedenartig gestaltete Trommelteile
vorhanden sein, von denen der eine parallel zur T#Qmmelachse gerichtete und der
andere dem Trommelumfang entsprechend gekrümmte, quer zur Trö nmelachse verlaufende
Typenkanäle aufweist.
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Bei der Ausführungstorrri -d Trommel nach Abb. 3 sind die beiden.
versähe aztig ausgebildeten Trommelteile i, ii gleichzeitig und ein für allemal
fest auf der Trommel angeordnet, wobei die Typentrommel auf dem einen Umfangsteil
i mit quer zur Trommelachse verlaufenden, dem Trommelumfang entsprechend gekrümmten
Typenkanälen 2 und auf einem anderen Umfangsteil i i mit parallel zur Trommelachse
gerichteten Typenkanälen io versehen ist. Um die Kurztypen in die quer zur Trommelachse
gerichteten Typenkanäle 2 einführen zu können, ist die Typentrommel mit einer Ausnehmung
3 versehen.
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Um nun nach Bedarf den mit den Typenkanälen 2 versehenen Teil i oder
aber den mit den parallel zur Trommelachse verlaufenden Typenkanälen io ausgestatteten
Teil i i zur Arbeit heranziehen zu können, ist die Typentrommel nicht auf der Trommelwelle
12 festgekeilt, sondern drehbar auf dieser angeordnet; eine Verbindung mit der Trommelwelle
12 ermöglicht eine auf der Welle 12 aufgekeilte Mitnehmerscheibe 13. Die Typentrommel
ist in ihrer einen Stirnwand mit zwei gegenüberliegenden Bohrungen 14 und 15 versehen,
während in der Mitnehmerscheibe 13 ein Steckstift o. dgl. 16 (Abb. d.) vorgesehen
ist, der entweder in die eine Bohrung 14 oder in die andere Bohrung 15 in der Stirnwand
der Typentrommel eingeführt werden kann und dann als Mitnehmer wirkt. Die Typentrommel
ist also in zwei verschiedenen Stellungen mit der Trommelwelle 12 kuppelbar, so
daß man nach Bedarf die Typenkanäle 2, oder die Typenkanäle io zur Arbeit heranziehen
kann.
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Anstatt die beiden verschiedenartig ausgebildeten Trommelteile (Abb.
3) ein für allemal an dem Trommelkörper fest vorzusehen, kann man auch einen oder
beide auswechsel- , bar befestigen (Abb. 4 und 5). Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist noch eine besondere Einrichtung vorgesehen, um in dem Trommelteil i den Satz
bequem festlegen zu können. Die zur Begrenzung des einen Zeilenendes dienenden Teile
bestehen aus einem der Krümmung der Setzstangen bzw. Typenkanäle 2 entsprechend
gebogenen Metallstück q. und einer auf diesem Stück 4. befestigten Feder 5, wobei
das bogenförmige Stück ¢ und die Feder 5 so breit gehalten sind, daß sie den zur
Aufnahme der Typenfüße dienenden Teil der Typenkanäle 2 ausfüllen. Das bogenförmige
Stück 4. ist mit einer abgesetzten Nase 6 versehen, die in den i schmalen Teil des
zugehörigen Typenkanals :2 verschoben wird und der benachbarten Type eine Widerlage
bietet. Diese für die Begrenzung des einen Zeilenendes dienende Einrichtung soll
sich nun an demjenigen Zeilen- i ende befinden, das mit Bezug auf die Drehrichtung
(Abb.5) als hinten zu bezeichnen
ist. Es ist dasjenige Ende, nach
dem die Typen beim Abdrucken verschoben würden, wenn sich dort nicht ein geeignetes
Widerlager befände. Um hier nun den auftretenden Druck mit Sicherheit aufnehmen
zu können, ist noch die Einrichtung vorgesehen, daß die Teile d., 5 nach dem Einrichten
des Satzes gemeinsam festgelegt werden können, wozu eine mit Nocken 7 versehene
oder durchweg exzentrisch ausgebildete Welle 8 dient, die in den Stirnwänden der
Trommel gelagert ist und mit ihrem exzentrischen Teil 7 durch eine in dem Trommelkörper
vorgesehene Ausnehmung 9 hindurch gegen die untere Fläche der bogenförmigen Stücke
.I wirkt, so daß durch entsprechende Drehung der Nockenwelle 7, 8 ein Festlegen
aller vorhandenen Bogenstücke 4., 5 erfolgt. Für die Begrenzung des anderen Zeilenendes
bedarf es nur je einer einfachen Einsatzfeder bekannter Art, um ein Herausfallen
der Typen bei der Drehung der Typentrommel zu verhüten.
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Anstatt die beiden verschiedenartig ausgebildeten Trommelteile gleichzeitig
an der Trommel anzuordnen, kann jeweils nur einer der beiden Trommelteile, dabei
aber gegen den anderen auswechselbar, an der Trommel angeordnet sein (Abb.7 und
8). Der Trommelkörper, der hierbei fest mit der Trommelachse 12 verkeilt sein kann,
hat eine Aussparung und eine radiale Bohrung 17. Auf einem Zapfen 18 ist
ein doppelarmiger Hebel ig gelagert, dessen eines Ende iga für gewöhnlich in die
radiale Bohrung 17 hineinreicht, während sein anderes Ende igb in einen Bolzen
2o eingreift, der in einer senkrecht zur Bohrung 17 gerichteten, ebenfalls
radialen Bohrung 21 des Trommelkörpers geführt und der Wirkung einer Feder 22 unterstellt
ist, die das' Bestreben hat, den Bolzen 20 und das eine Ende igb des doppelarmigen
Hebels ig nach außen zu drücken. Gemäß der Erfindung sind zwei Trommelteile vorgesehen,
von denen der eine, i i (Abb. 7 und 8), parallel zur Trommelachse 12 verlaufende
Typenkanäle io aufweist, während der andere nicht gezeichnete Einsatzteil quer zur
Trommelachse gerichtete und dem Trommelumfang entsprechend gekrümmte Typenkanäle
auf-«-eist. Jeder dieser gegeneinander auswechselbaren Einsatzteile ist mit einem
Zapfen 23 versehen, der eine Nut bzw. Ringnut 24 aufweist, in die das Hebelende
iga des doppelarmigen Hebels ig eintritt, wenn der betreffende Einsatzteil (z. B.
der Teil i i mit den parallel zur Trommelachse verlaufenden Tulpenkanälen) in die
Aussparung des Trommelumfangs hineingedrückt wird und seine richtige Stellung einnimmt.
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Durch die Ausübung eines Druckes auf den BGIZen 2o kann der Hebelarm
iga aus dieser ut 2.4 des Zapfens 23 herausbewegt und nunmehr der zuvor benutzte
Trommelteil i i mit den parallel zur Trommelachse verlaufenden Typenkanälen io herausgenommen
und gegen den anderen, mit quer zur Trommelachse gerichteten Typenkanälen versehenen
Trommelteil ausgewechselt werden.
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In allen Fällen ist durch die Erfindung der Vorteil erzielt, daß man
mittels nur einer Typentrommel sowohl in der Vorschubrichlung des Etikettstreifens
verlaufende als auch sich quer zur Vorschubrichtung des Etikettstreifens erstreckende
Druckzeilen hervorzubringen vermag, während man bei den bisher bekannt gewordenen
Bürodruckmaschinen für jede dieser beiden Druckarten einen besonderen Formzylinder
benötigte.