DE455924C - Elektrische Meldeeinrichtung mit einem in einem Sicherheitsstromkreise durch Halbleiter-Anziehungswirkung festgehaltenen Kontaktorgan - Google Patents
Elektrische Meldeeinrichtung mit einem in einem Sicherheitsstromkreise durch Halbleiter-Anziehungswirkung festgehaltenen KontaktorganInfo
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Description
Es sind bereits Meldeeinrichtungen bekannt geworden, bei welchen sogenannte
Halbleiter-Anziehungswirkung (Halbleiterklebkraft usw.) dazu benutzt wird, Anker
von Relais festzuhalten, solange ein elektrischer Strom ausreichender Stärke über diese
Anker und deren halbleitende Anschlagplatten fließt, bei welchen diese Relaisanker aber freigegeben
werden und — in ihre Ruhelage zurückkehrend — Kontakte schließen oder öffnen,
sobald die zum Halten erforderliche Stromstärke unterschritten wird.
Gegenüber diesen bekannten Einrichtungen stellt die vorliegende Anordnung eine Meldeeinrichtung
dar, welche ein besonderes Halbleiterrelais nicht erfordert, sondern bei welcher
der zu schützende bzw. zu überwachende Gegenstand selbst einen Teil eines Halbleiterrelais
bildet.
ao Wie Versuche ergaben, reicht selbst Niederspannung
von 220 Volt und weniger bereits aus, um Holz an Holz mit zu Meldezwecken ausreichender Stärke aneinander
festzuhalten und es genügt demgemäß, z. B.
as zur Sicherung eines aus Holz gefertigten
Schrankes, mit demselben ein durch Halbleiterklebkraft festhaltbares Kontaktorgan so
in Berührung zu bringen, daß dieses an irgendeiner Stelle seiner Ober-, Außen- oder
Innenfläche durch Halbleiterklebkraft festgehalten werden kann, dagegen losgelassen
wird, sobald die zum Halten erforderliche Stromstärke unterschritten wird, worauf es
dann infolge Schwerkraft, Federzug, Federdruck oder sonstiger Abreißwirkung in seine
Ruhelage zurückkehrend, dazu benutzt wird, Meldekontakte zu schließen oder zu öffnen.
Selbstverständlich läßt sich die gleiche Meldeeinrichtung auch mit aus Volleitern
oder aus anderem Halbleitermaterial als Holz bestehenden zu schützenden Gegenständen
zusammenstellen, da es zur Hervorrufung der Halbleiteranziehungskraft ja genügt,
wenn nur wenigstens der eine Teil der miteinander in Halteberührung tretenden Körper aus Halbleitermaterial besteht. Sogar
aus Isoliermaterial bestehende zu schützende Gegenstände können ebenfalls benutzt
werden, sofern sie mit einem Überzug aus Voll- oder Halbleitermaterial versehen werden, was durch Aufbringen von sogenannten
Furnieren oder auch einfach durch lackartigen Anstrich erreicht werden kann.
In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der neuen Einrichtung veranschau-
licht.
Abb. ι zeigt die rechte Hälfte eines gegen Erde isoliert aufgestellten hölzernen Schrankes
i, an dessen rechte Seitenwand außen ein auf einer Schneide stehendes Kontaktorgan 2
so angelehnt ist, daß es durch HalHeiterklebkraftbeiStromdurchgangvom-j—Pol
über einen Widerstand 3 durch den Schrank und Stromabfluß über das ganz ader zum Teil aus Halbleitermaterial,
wie Holz, oder auch aus Vollleitermaterial bestehende Kontaktorgan 2,
dessen Unterlage, ζ. Β. Tisch 4, Fußboden 5 und Erd- oder besondere Rückleitung zurück
zum Pol der Haltestromquelle, gerade eben
noch mit genügender Sicherheit festgehalten wird, dagegen infolge seines durch Abreißgewicht
6 noch verstärkten Übergewichtes vom Schranke 1 abgelöst und zum Rückfall
in seine Ruhelage veranlaßt wird, sobald der Haltestrom irgendwie zu sehr geschwächt
oder ganz unterbunden wird. Zur ausreichenden, das Abfallen des Kontaktorgans 2 vom
Schranke 3 verursachenden Schwächung des Haltestromes genügt es bereits, wenn eine auf
dem Fußboden 5 stehende Person den Schrank 1 an irgendeinem Punkte seiner
Oberfläche berührt.
Wie Abb. ι weiter erkennen läßt, kann dias in seine Ruhelage zurückfallende Kontaktorgan
2 durch Zusammenpressen von Kontaktfedern
7, 8 den Stromkreis einer Ortsbatterie 9 über einen Alarmwecker 10 oder
ein anderes Alarmgerät schließen. Ebenso kann es auch benutzt werden, etwa zur Schließung eines Ortsbatteriehaltestromkreises dienende
Kontakte bei Rückfall in seine Ruhelage zu öffnen.
Abb. 2 stellt eine Ausführungsform dar, bei welcher das Alarmorgan nicht direkt an die
Wand des zu schützenden Schrankes· an-gelehnt wird, sondern erst über ein Zwischenglied
11 aus Voll- oder Halbleitermaterial. Diese indirekte Verbindung bietet den Vorteil,
daß Schrank und Kontaktorgan räumlich, z. B. durch Zwischenfügung einer Wand, voneinander getrennt werden können, so daß
einer sich jenseits der Wand dem nicht verdeckten Schranke nähernden Person die auf
der anderen Seite der Wand befindliche Meldeeinrichtung nicht erkennbar ist. Außerdem
zeigt Abb. 2 die Möglichkeit des Anlegens des Kontaktorgans 2 an das Zwischenglied 11
bzw. den Schrank 1, mit Hilfe eines durch Druck einer Taste 12 und einer Ortsbatterie
13 erregbaren Elektromagneten 14. Abb. 3 zeigt eine Ausführungsforim, bei
welcher das Kontaktorgan 2 nicht von außen her an die Wand des Schrankes 1 angelehnt
wird, sondern in den Schrank 1 selbst eingebaut ist und an irgendeiner Stelle der
inneren Oberfläche des Schrankes anliegt, die Rückleitung aber isoliert durch den Boden
des Schrankes hindurchgeführt ist. In diesem Falle ist ebenfalls die Meldeinrichtung
der Sicht entzogen, und es kann auch die Alarmbatterie 9 und das Alarmgerät 10
bzw. der Elektromagnet 14 (Abb.' 1 und 2) mit in den Schrank eingebaut werden, wohingegen
die Taste 12 nebst der Elektromagneterregerbatterie entweder fern vom Schranke
unterzubringen und mit ihm durch versteckte Drahtleitungen zu verbinden sein würden, oder aber die Erregung des Elektromagneten
14 bei Miteinbau der Batterie 13 in den Schrank bzw. bei Mitbenutzung der
Alarmbatterie 9 (Abb. 1) zur Elektromagneterregung mit Hilfe einer versteckten Kontaktschlußvorrichtung
von außen her zu bewirken sein würde. Zweckmäßig würde die Anlegung des Kontaktorgans 2 an eine Stelle
der inneren Oberfläche des Schrankes aber auch in der Weise bewirkt werden 'können,
daß man das Kontaktorgan 2 sich beim Schließen des Schrankes an die Tür (hier z. B. Wand 16 als Tür gedacht) desselben
anlegen läßt, was am einfachsten durch Überneigen des Kontaktorgans 2 bis an einen Anschlag
15 in die Türöffnung hinein von Hand und vor dem Schließen der Tür 16 zu erreichen
sein würde. Beim Schließen der Tür 16 richtet diese dann das kurz vor völligem,
natürlich mit gegen Erde isoliertem Schlüssel zu bewirkendem Schließen der Tür sich an
sie anlegende Kontaktorgan 2 selbsttätig in die wirksame Stellung auf.
Handelt es sich um leichter bewegliche zu schützende Gegenstände, so würde ein selbsttätiges
Anlegen -des Kontaktorgans 2 an die innere Oberfläche in noch einfacherer Weise
auch bereits durch leichtes Überneigen des ganzen zu schützenden Gegenstandes zu erreichen
sein. Für solche Fälle, wäre alsdann natürlicherweise nicht eine Lagerung des
Kontaktorgans auf Schneiden oder Spitzen, wie in 'den Abb. 1 bis 3 dargestellt, sondern
zwischen Spitzen oder mittels Aufhängung an einer leicht biegsamen Fader vorzuziehen.
Hinsichtlich der Erfindung ist es natürlich gleichgültig, wie dias Kontaktorgan 2
ausgeführt wird, bzw. ob es aufgehängt, aufgestellt ader sonstwie mit Oberflächenteilen
des zu schützenden Gegenstandes in Klebverbindung gelbracht wird und direkt oder
indirekt Sigmalkontakte betätigt. So würde z. B. auch nichts im Wege stehen, das Kontaktorgan
scheibenföirmig herzustellen und es — durch einen Leitungsdraht mit der Haltestromrückleitung
bzw. Erde verbunden — vor dem Schließen der Tür 16 (Abb. 3) einfach
von Hand an die Decke 18 des Schrankes 1 heranzubringen, so daß es an dieser Stelle n0
kleben bleibt und beim Herunterfallen nach Auslösung einer Art Fallklappe oder auf
sonst irgendwelche Weise durch seine Fallkraft Kontakte 'schließend oder öffnend' wirkt.
Anstatt unter der Decke des Schrankes 1 könnte das Kontaktorgan auch ebenso unterhalb
eines Querbrettes oder, falls man Einstellung von außen her wünscht, unter dem Boden des Schrankes — in diesem Falle verdeckt
— aufgehängt bzw. zum Klebenbleiben gebracht werden.
Ohne weiteres angängig würde es auch
sein, mehrere zu schützende Gegenstände untereinander leitend zu verbinden und erst
den 'letzten vor der Haltestromrückleitung
mit der in Rede stehenden 'Meldeeinrichtung zu versehen.
Natürlich würde, was aber nicht Gegenstand vorliegender Erfindung ist, sich, die Meldeeinrichtung
auch völlig von den zu schützenden Gegenständen trennen lassen, wie in Abb. 2
ίο durch die punktierte Linie 17 angedeutet ist.
In diesem Falle würde dann das Alarmorgan 2 mit einem beliebigen anderen unter Vorschaltung
der zu schützenden Gegenstände mit dem -j—Pole der Haltestromquelle in Verbindung
stehenden, aus Voll- oder Halbleitermaterial bestehenden Gegenstande in Berührung zu
bringen sein. Bezüglich der Anlegung des Kontaktorgans 2 an eine der inneren
Schramkflächen sei noch bemerkt, daß solche
Anlegung auch von außen her mit Hilfe magnetischer bzw. elektromagnetischer Anziehungskraft
bewirkt wenden kann, indem man entweder das Kontaktorgan selbst aus magnetischem Material (Eisen) herstellt oder
mit solchem wenigstens armiert und so innerhalb des Schrankes lagert, daß es bei
Annäherung eines genügend starken Magneten oder Elektromagneten, welcher durch
die Schranktür oder Schrankwandung hindurchzuwirken vermag, an die Tür oder Wandung herangezogen und somit in die
wirksame Lage versetzt werden kann.
Claims (9)
- Patentansprüche:I· Elektrische Meldeeinrichtung mit einem in einem Sicherheitsstromkreise durch Halbleiter-Anziehungswirkung festgehaltenen Kontaktorgan, welches bei ausreichender Schwächung der Anziehungswirkung ein Alarmgerät einschaltet, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktorgan (2) durch Halbleiteranziehungskraft an den zu schützenden, aus Volloder Halbleitermaterial bestehenden, gegen Erde isolierten Gegenständen (1) selbst unmittelbar oder über Zwischenglieder (11) festgehalten und beim Nachlassen der Anziehungskraft zur Schließung oder Öffnung von Signalkontakten (7> 8) für das Alarmgerät freigegeben wird.
- 2. Elektrische Meldeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das die Signalkontakte (7, 8) schließende oder öffnende Kontaktorgan (2) nebst diesen und gegebenenfalls auch dem Alarmgerät (10) nebst der Alarmbatterie (9), dem Heranholungselektromagnet (14), deren Batterie (13) und! Taste (12) selbst im Innern der zu schützenden Gegegenstände untergebracht wird.
- 3. Elektrische Meldeeinriohtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zu schützende Gegenstand (1) räumlich von dem die Signalkontakte schließenden bzw. öffnenden Kontaktorgan (2) zwar getrennt, mit diesem aber durch ein Zwischenglied (11) aus Volloder Halbleitermaterial in stromleitender Verbindung steht.
- 4. Elektrische Meldeeinriohtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle des Einbaues der Meldeeinrichtung in den zu schützenden Gegenstand (1) die Rückleitungs- bzw. Erdverbindung des Alarmorgans (2) als in verdeckter Weise durch Boden oder Wand des zu schützenden Gegenstandes hindurcbgeführte Leitung aus Voll- oder Halbleitermaterial ausgebildet ist.
- 5. Elektrische Meldeeinrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenglieder (11) aus gleichem oder auch aus anderem Volloder · Halbleitermaterial bestehen wie der zu schützende Gegenstand, oder auch teilweise aus Voll- und teilweise aus Halbleitermaterial.
- 6. Elektrische Meldeeinrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterbringung der Signaleinrichtung im Innern des zu schützenden Gegenstandes das Kontaktorgan (2) durch Umkippen in eine solche Stellung gebracht wird, daß die Tür (16) kurz vor völligem Schließen mit dem Alarmorgan (2) in Berührung kommt, dieses selbsttätig in die wirksame Stellung führt und durch Halbleiter-Anziehungskraft in dieser festhält. ■
- 7. Elektrische Meldeeinrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterbringung der Meldeeinrichtung im Innern des zu schützenden Gegenstandes, falls dieser leicht beweglich ist, das Kontaktorgan (2) einfach durch Neigen des zu schützenden Gegenstandes mit diesem in Kleb- 'bzw. Bereitschaftsstellung gebracht wird.
- 8. Elektrische Meldeeinriohtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterbringung der iMeldeeinrichtung im Innern des zu schützenden Gegenstandes das leitend mit Erde bzw. Rückleitung verbundene Kontaktorgan (2) einfach von Hand an Decke, Wand, Zwischenboden oder Boden des zu schützenden Gegenstandes herangebracht wird.
- 9. Elektrische Meldeeinrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren oder äußeren Ober-455024flächen des zu schützenden Gegenstandes, soweit sie aus Nichtleiter- oder Halbleitermaterial bestehen, zwecks Bildung oder Verbesserung der Leitfähigkeit mit geeigneten Überzügen bzw. Furnieren aus Voll- oder Halbleitermaterial versehen werden.io. Elektrische Meldeeinrichtung nach Anspruch ι bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei Unterbringung der Meldeeinrichtung in dem zu schützenden Gegenstande das Kontaktorgan (2) aus Eisen hergestellt oder mit solchem armiert und seine Heranziehung an die Wandung des zu schützenden Gegenstandes (1) mit Hilfe eines starken Magneten oder Elektromagneten von außen her, durch die Wandung 'hindurchwirkend, bewirkt wird.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
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| DE455924C true DE455924C (de) | 1928-02-13 |
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| DEB125756D Expired DE455924C (de) | 1926-06-01 | 1926-06-01 | Elektrische Meldeeinrichtung mit einem in einem Sicherheitsstromkreise durch Halbleiter-Anziehungswirkung festgehaltenen Kontaktorgan |
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1926
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