DE4439745C1 - Anordnung zur gegenseitigen Verriegelung der Betätigung von wenigstens zwei Leistungsschaltern - Google Patents
Anordnung zur gegenseitigen Verriegelung der Betätigung von wenigstens zwei LeistungsschalternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur gegenseitigen
Verriegelung der Betätigung von wenigstens zwei
Leistungsschaltern, wobei die Stellung einer Schaltwelle
jedes der Leistungsschalter durch ein mechanisches
Übertragungsorgan einem mechanisch wirkenden Auswertungsgerät
zugeführt wird, das die Betätigung der Leistungsschalter
freigibt bzw. sperrt.
Eine Anordnung dieser Art ist durch die DE 44 09 172 A1
bekannt geworden. Die Übertragungsorgane sind dabei
Drahtauslöser oder mantelgeführte Seilzüge (Bowdenzug), die
in einer Schaltanlage unter Umständen eine beträchtliche
Länge aufweisen können. Je nach der Anordnung der gegenseitig
zu verriegelnden Leistungsschalter kann es auch erforderlich
sein, die biegsamen Übertragungsorgane mit mehreren Bögen
wechselnder Krümmung zu verlegen. Dabei erweist es sich, daß
die Betätigung der biegsamen Übertragungsorgane einen
überraschend hohen Energieaufwand erfordert, obwohl bei einer
Untersuchung der Seilzüge oder Drahtauslöser eine nur geringe
Reibung festgestellt werden kann.
Es ist auch bekannt, zur gegenseitigen Verriegelung von
Leistungsschaltern ein System von Schub- und Zugstangen zu
verwenden (DE 38 41 315 A1 bzw. DE 44 09 172 A1). In diesem
Fall ist gleichfalls ein beträchtlicher Energiebedarf für die
Betätigung feststellbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Energiebedarf
einer Anordnung der eingangs genannten Art zu verringern und
hierdurch den Aufbau gegenseitiger Verriegelungen mehrerer
Leistungsschalter zu verbessern und zu erleichtern.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
jeder Leistungsschalter einen durch eine im Sinne der
Einschaltung erfolgende Drehung seiner Schaltwelle aufzuladenden
Energiespeicher zur Betätigung des mechanischen Über
tragungsorgans besitzt und daß zwischen dem Energie
speicher und der Schaltwelle eine bei der Drehung von der
Einschaltstellung in die Ausschaltstellung wirksame Totgang
kupplung angeordnet ist, wobei das zugeordnete Auswertungs
gerät eine auf das Übertragungsorgan wirkende Rückstellfeder
enthält.
In der angegebenen Anordnung hat der Energiespeicher die
Eigenschaft, die Schaltwelle des Leistungsschalters von dem
mechanischen Übertragungsorgan zu entkoppeln. Somit ist die
Bewegung des Übertragungsorgans von der Drehung der
Schaltwelle nicht starr abhängig, wie bei der bisher üblichen
direkten Verbindung. Hierdurch wird die ruckartige
Beanspruchung der Übertragungsorgane durch die schlagartige
Drehung der Schaltwelle des Leistungsschalters vermieden, was
zu einer hohen Beanspruchung an der Verbindungsstelle des
Übertragungsorgans mit der Schaltwelle führt. Werden biegsame
Übertragungsorgane benutzt, die eine Biegung aufweisen, so
wird durch den zeitlich gestreckten Bewegungsablauf aufgrund
des Energiespeichers eine starke Zunahme der Reibung zwischen
dem Übertragungsorgan und seinem Mantel vermieden. Es erweist
sich daher, daß sogar in einer Entfernung von mehreren Metern
aufgestellte Leistungsschalter verriegelt werden können.
Die gleiche vorteilhafte Entkopplung der Drehung der
Schaltwelle von der Betätigung eines Übertragungsorgans wird
bei der Ausschaltung des Leistungsschalters durch die
erwähnte Totgangkupplung erreicht. Die Rückstellfeder sorgt
für einen sanften Bewegungsablauf zur Wiederherstellung der
Ausgangsstellung.
Als Energiespeicher eignet sich insbesondere eine
Schraubendruckfeder, deren eines Ende durch einen mit der
Schaltwelle verbundenen Hebel spannbar ist und mit deren
anderem Ende das mechanische Übertragungsorgan verbunden ist.
Durch Auswahl einer geeigneten Feder läßt sich erreichen, daß
einerseits eine erwünschte Entkopplung in dem beschriebenen
Sinn zustande kommt, andererseits eine ausreichende
Betätigungskraft bereitgestellt wird.
Sollen die Auswertungsgeräte von zwei Leistungsschaltern
beeinflußt werden, so sind von einem der Leistungsschalter
Stellungsmeldungen zu den anderen beiden Leistungsschaltern
zu leiten. Hierfür eignet sich eine Ausgestaltung der
Anordnung nach der Erfindung, bei der zwei gleichzeitig zu
spannende Energiespeicher zur Betätigung von zwei
mechanischen Übertragungsorganen besitzt.
Die Schaltwelle von Leistungsschaltern erstreckt sich bei der
üblichen Bauweise der Leistungsschalter quer zur
Bedienungsfront und ist an den Seitenwänden zugänglich. Es
empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, das Auswertungsgerät
und einen den bzw. die Energiespeicher auf einer seitlich des
Leistungsschalters angeordneten Tragplatte zu befestigen.
Handelt es sich um einen einfahrbaren Leistungsschalter, so
wird die Tragplatte zweckmäßig an einem den Leistungsschalter
aufnehmenden Einschubrahmen befestigt. Gehört der Leistungs
schalter einer berührungsgeschützten Bauart an, so empfiehlt
es sich, auch beim Anbau eines Stellungsmelders nach der
Erfindung Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Berührungs
schutzes zu treffen. Hierzu kann in einer aus Isolierstoff
bestehenden Seitenwand des Leistungsschalters zur Verbindung
einer aus elektrisch leitendem Material bestehenden Schalt
welle und einer den bzw. die Energiespeicher spannenden
Betätigungswelle eine isolierende Wellenkupplung gelagert
sein, wobei die Betätigungswelle mit der Wellenkupplung
lösbar in Eingriff zu bringen ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand des in den Figuren
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Die Fig. 1 zeigt schematisch eine Anordnung zur
gegenseitigen Verriegelung von drei Leistungsschaltern.
Einen doppelt ausgebildeten Energiespeicher eines
Leistungsschalters zur Betätigung von zwei biegsamen
Übertragungsorganen neigen die Fig. 2 und 3 in zwei
rechtwinklig zueinander stehenden Ansichten.
In der Fig. 1 sind drei Leistungsschalter A, B und C
strichpunktiert angedeutet. Die Enden von Betätigungswellen
1, 2 und 3 von Stellungsmeldern 4, 5, 6 der Leistungsschalter
A, B und C sind als Vierkant dargestellt. Ferner ist jedem
Leistungsschalter A, B und C eine Tragplatte 7, 8 und 9
zugeordnet, auf der sich außer dem Stellungsmelder 4, 5 bzw.
6 ein als Empfänger arbeitendes Auswertungsgerät 10, 11 bzw.
12 befindet. Von dem Stellungsmelder 4 geht ein biegsames
Übertragungsorgan 13 aus, das zu dem Auswertungsgerät 12 des
Leistungsschalters C führt. In sinngemäß der gleichen
Anordnung verbindet ein biegsames Übertragungsorgan 14 des
Stellungsmelders 5 den Leistungsschalter B mit dem Aus
wertungsgerät 12 des Leistungsschalters C. Der Stellungs
melder 6 des Leistungsschalters C besitzt zwei Ausgänge. Von
diesen ist der eine mittels eines biegsamen Übertragungs
organs 15 mit dem Auswertungsgerät 10 des Leistungsschalters
A und der andere mittels eines Übertragungsorgans 16 mit dem
Auswertungsgerät 11 des Leistungsschalters B verbunden. Es
sind somit insgesamt vier biegsame Übertragungsorgane
vorhanden.
Zur Funktion der Auswertungsgeräte 10, 11 und 12 ist zu
bemerken, daß diese jeweils einen Ausgangsschieber 17, 18
bzw. 19 aufweisen, der mit einer schematisch dargestellten
Einschaltverklinkung zusammenwirkt. Diese weist eine
Einschalt-Halbwelle 20 und eine daran abstützbare Einschalt
klinke 21 auf. Durch eine Einschalttaste 22 ist die
Einschalt-Halbwelle 20 nur dann zur Freigabe der Einschalt
klinke 21 drehbar, wenn ein mit dem Ausgangsschieber 10, 11
bzw. 12 verbundener Sperrschieber 23 zwischen der Einschalt
taste 22 und einem auf der Einschaltwelle 20 sitzenden
Fortsatz 24 eingreift. Ist nämlich der Sperrschieber 23
zurückgezogen, wie dies bei dem Leistungsschalter C in der
Fig. 1 der Fall ist, so kann die Einschalttaste 22 den
Fortsatz 24 nicht erreichen. Es ist daher nicht möglich, den
Leistungsschalter C einzuschalten.
Der Zweck der in der Fig. 1 dargestellten Anordnung ist
näher aus dem gleichfalls in der Figur links oben gezeigten
schematischen Schaltplan ersichtlich. Dieser stellt eine
Schaltanlage mit den drei Leistungsschaltern A, B und C sowie
einem Transformator und einem Generator dar. Dabei ist der
Leistungsschalter A dem Transformator und der Leistungs
schalter C dem Generator zugeordnet. Der verbleibende
Leistungsschalter B dient als Kuppelschalter im Zuge einer
Sammelschiene, die wahlweise über den Leistungsschalter A aus
dem Transformator oder über den Leistungsschalter C aus dem
Generator gespeist werden kann. Daraus ergibt sich als
Bedingung, daß der Leistungsschalter C gegen Einschalten
gesperrt sein muß, wenn die Leistungsschalter A und B
geschlossen sind. Es darf sich der Leistungsschalter C
nicht einschalten lassen, wenn die Leistungsschalter A
und/oder B eingeschaltet sind.
Durch Kupplungsglieder 27 ist dafür gesorgt, daß die
Stellungsmelder 4, 5 und 6 zwangsläufig auf die zugeordneten
Ausgangsschieber 17, 18 und 19 der Auswertungsgeräte 10, 11
und 12 wirken. Dargestellt ist in der Fig. 1 der Zustand,
daß die Leistungsschalter A und B eingeschaltet und schaltbar
sind und der Leistungsschalter C gegen Einschalten gesperrt
ist. Dies geschieht dadurch, daß der Stellungsmelder 4
mittels des Übertragungsorgans 13 einen Eingangsschieber 25
des Auswertungsgerätes 12 betätigt und dadurch den Sperr
schieber 23 von dem Fortsatz 24 abzieht. Das gleiche Ergebnis
hat eine Betätigung des Leistungsschalters B mittels des
Stellungsmelders 2 und des Übertragungsorgans 14, das auf
einen zweiten Eingangsschieber 26 des Auswertungsgerätes 12
wirkt.
Obwohl die Darstellung gemäß der Fig. 1 schematisch ist,
veranschaulicht sie dennoch eine der Praxis durchaus
entsprechende Verlegung der biegsamen Übertragungsorgane mit
mehreren Biegungen, die einen unterschiedlichen und relativ
engen Krümmungsradius aufeisen können. Dennoch wird durch die
besondere Gestaltung der Stellungsmelder 4, 5 und 6 auf
die im folgenden anhand der Fig. 2 und 3 eingegangen wird,
eine überraschende Leichtgängigkeit der Anordnung mit
entsprechend sicherer Funktion erzielt.
Die Fig. 2 und 3 zeigen den Stellungsmelder 6, der mit den
Stellungsmeldern 4 und 5 sinngemäß übereinstimmt. Auf der
Betätigungswelle 3 sitzt ein symmetrischer zweiarmiger Hebel
28, der an seinen Enden gelenkig mit je einem Schieber 30
verbunden ist. Jeder der Schieber 30 dient als Widerlager
eines als Schraubendruckfeder ausgebildeten Energiespeichers
31, an dessen anderem Ende die biegsamen Übertragungsorgane
15 bzw. 16 angreifen. Zugeordnete Mäntel 32 bzw. 33 der
biegsamen Übertragungsglieder 15 und 16 sind an Schenkeln 34
bzw. 35 eines Tragbügels 36 abgestützt, an dem die gegen
läufig bewegten Schieber 30 geführt sind.
Wird nur ein Übertragungsorgan zur Meldung der Schaltstellung
eines Leistungsschalters benötigt, wie in dem Fall der
Leistungsschalter A und B, so wird der Stellungsmelder mit
nur einem Schieber 30 ausgestattet, wie dies bei den
Stellungsmeldern 4 und 5 der Fall ist.
Wesentlich für die gewünschte Funktion ist die Entkopplung
der äußerst raschen Drehung der Betätigungswelle 3 von den
biegsamen Übertragungsorganen 15 und 16 dadurch, daß zunächst
die Energiespeicher 31 gespannt werden. Bei geeigneter Wahl
der Federstärke, die anhand einfacher Versuche zu treffen
ist, wird einerseits eine sichere Betätigung der Aus
wertungsgeräte 10, 11 und 12 und andererseits eine
verlustarme Übertragung der Bewegung der Betätigungswelle 3
zu den Auswertungsgeräten 10 bzw. 11 erreicht. Die gegenüber
einer direkten Betätigung der biegsamen Übertragungsorgane
erheblich verminderte Beanspruchung gestattet es, leichtere
und daher besser verlegbare biegsame Übertragungsorgane zu
verwenden. Zur Rückführung der Anordnung in die Ausgangslage
sind den Eingangsschiebern der Auswertungsgeräte 10, 11, und
12 Rückstellfedern 29 zugeordnet (Fig. 1). Diese sorgen für
eine gleichfalls von den Betätigungswellen 1, 2 oder 3 bzw.
der zugeordneten Schaltwelle des betreffenden Leistungs
schalters A, B oder C unabhängige sanfte Betätigung der
Übertragungsorgane 13, 14, 15 oder 16. Dies geschieht
dadurch, daß die betreffende Betätigungswelle 1, 2 oder 3
aufgrund eines Langloches 42 in jedem der Schieber 30 (Fig.
3) einen Leerhub ausführen kann. Der Schieber 30 wird dann
durch die am anderen Ende des zugeordneten Übertragungsorgans
wirkende Rückstellfeder 29 in die Ausgangslage gemäß der
Fig. 3 zurückgezogen.
Der Fig. 2 ist noch zu entnehmen, daß der Stellungsmelder 6
auf der Tragplatte 9 befestigt ist, die ihrerseits je nach
der Einbauart des zugehörigen Leistungsschalters C angeordnet
ist. Insbesondere ist die Tragplatte 9 an dem Leistungs
schalter C befestigt, wenn dieser fest eingebaut ist.
Befindet sich der Leistungsschalter C dagegen in einem
Einschubrahmen, so ist die Tragplatte 9 an dem Einschubrahmen
befestigt. Durch eine lösbare Wellenkupplung 37, die auf das
Ende einer Schaltwelle 40 des Leistungsschalters c aufgesetzt
ist, wird eine drehschlüssige Kupplung zwischen der
Schaltwelle 40 und der Betätigungswelle 3 hergestellt. Die
Wellenkupplung 37 ist seitlich offen ausgebildet, um einen
selbsttätigen Eingriff beim Einfahren des Leistungsschalters
1 in seinen Einschubrahmen zu ermöglichen. Mit Rücksicht auf
die Berührungssicherheit des Leistungsschalters C (und ent
sprechend der gleichfalls mit Stellungsmeldern versehenen
Leistungsschalter A und B) endet die Schaltwelle 40 innerhalb
des aus Isolierstoff bestehenden Gehäuses, dessen dem
Stellungsmelder 6 zugewandte Seitenwand 41 in der Fig. 3
teilweise sichtbar ist. Die Wellenkupplung 37 besteht
gleichfalls aus Isolierstoff und verhindert eine Berührung
der aus elektrisch leitendem Material bestehenden Schaltwelle
40 durch einen Benutzer.
Wie bereits erwähnt, kann die erforderliche Stärke der als
Energiespeicher 31 benutzten Druckfeder durch einen Versuch
leicht festgestellt werden. Dies gilt auch für die Rückstell
feder 29. Dabei ist zu beachten, daß die Rückstellfeder 29
erheblich schwächer als der Energiespeicher 31 sein sollte,
da sie nur die Aufgabe hat, den zugeordneten Eingangs
schieber, den als biegsames Übertragungsorgan benutzten
Seilzug oder ein Gestänge und den Schieber 30 des be
treffenden Stellungsmelders in die Ausgangslage zurück
zubewegen. Auch in diesem Fall ist der Bewegungsablauf sanft
und reibungsarm, weil die Rückstellung von der wiederum
ruckartigen Drehung der Schaltwelle 40 entkoppelt ist.
Claims (5)
1. Anordnung zur gegenseitigen Verriegelung der Betätigung
von wenigstens zwei Leistungsschaltern (A, B, C), wobei die
Stellung einer Schaltwelle (40) jedes der Leistungsschalter
(A, B, C) durch ein mechanisches Übertragungsorgan (13, 14,
15, 16) einem mechanisch wirkenden Auswertungsgerät (10, 11,
12) zugeführt wird, das die Betätigung der Leistungsschalter
(A, B, C) freigibt bzw. sperrt,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Leistungsschalter (A, B, C) einen durch eine im Sinn der
Einschaltung erfolgende Drehung seiner Schaltwelle (40)
aufzuladenden Energiespeicher (31) zur Betätigung des mecha
nischen Übertragungsorgans (13, 14, 15, 16) besitzt und daß
zwischen dem Energiespeicher (31) und der Schaltwelle (40)
eine bei der Drehung von der Einschaltstellung in die Aus
schaltstellung wirksame Totgangkupplung (42) angeordnet ist,
wobei das zugeordnete Auswertungsgerät (10, 11, 12) eine auf
das Übertragungsorgan wirkende Rückstellfeder (29) enthält.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Energiespeicher (31) eine Schraubendruckfeder aufweist, deren
eines Ende durch einen mit der Schaltwelle (40) verbundenen
Hebel (28) spannbar ist und mit deren anderem Ende das
mechanische Übertragungsorgan (15, 16) verbunden ist, wobei
der Hebel (28) ein als Totgangkupplung (42) wirkendes
Langloch aufweist.
3. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur
Beeinflussung der Auswertungsgeräte (10, 11) von zwei
Leistungsschaltern (A, B, C) zwei gleichzeitig zu spannende
Energiespeicher (31) zur Betätigung von zwei mechanischen
Übertragungsorganen (15, 16) vorgesehen sind.
4. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Auswertungsgerät (10, 11, 12) und ein den bzw. die Energie
speicher (31) aufweisender Stellungsmelder (4, 5, 6) auf
einer seitlich des Leistungsschalters (A, B, C) angeordneten
Tragplatte (7, 8, 9) befestigt sind.
5. Anordnung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß in einer
aus Isolierstoff bestehenden Seitenwand (41) des Leistungs
schalters (A, B, C) zur Verbindung einer aus elektrisch
leitendem Material bestehenden Schaltwelle (40) und einer dem
bzw. die Energiespeicher (31) spannenden Betätigungswelle (1,
2, 3) eine isolierende Wellenkupplung (37) gelagert ist und
daß die Betätigungswelle (1, 2, 3) mit der Wellenkupplung
(37) lösbar in Eingriff zu bringen ist.
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