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DE4434765A1 - Beschichtete Druckmaschinenwalzen - Google Patents

Beschichtete Druckmaschinenwalzen

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DE4434765A1
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DE
Germany
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coating
printing machine
roller according
machine roller
lower layer
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DE4434765A
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English (en)
Inventor
Gerhard Dr Ing Johner
Barbara Dipl Chem Dr R Nuessel
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Manroland AG
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft Druckmaschinenwalzen, insbesondere Feuchtwalzen mit einer Beschichtung der gesamten Ballenfläche.
In verschiedenen Bereichen der Anlagentechnik besteht ein Bedarf an Oberflächen, die leicht mit Wasser benetzbar sein müssen, also entsprechende hydrophile Eigenschaften aufweisen. In einer Offsetdruckmaschine hat z. B. das Feuchtwerk die Aufgabe, einen möglichst dünnen, gleichmäßig geschlossenen Feuchtmittelfilm auf den Druckplattenzylinder zu übertragen. Der Feuchtmitteltransport in einem Feuchtwerk erfolgt bei modernen Druckmaschinen z. B. über eine in einen Wasserkasten getauchte Walze, eine sogenannte Übertragungswalze und eine daran anschließende Feuchtauftragswalze, die direkt mit dem Druckplattenzylinder in Kontakt steht. Um mit einer derartigen Walzenanordnung einen möglichst dünnen, gleichmäßigen Feuchtmittelfilm auszubilden, sind entsprechend hydrophile Oberflächeneigenschaften notwendig. Hochwertiger Druck wird im allgemeinen auf hochwertigen, sehr dichten und festen Papiersorten durchgeführt und erfordert teilweise Feuchtmittelfilmdicken auf den Dosierwalzen von weniger als 4 µm. Drucktechnische Forderungen dieser Art konnten bislang nur erfüllt werden über die Zugabe von Alkoholen zum Feuchtmittel zur Reduzierung der Oberflächenspannung. Am häufigsten verbreitet ist für diese Anwendung Isopropanol und seit neuestem auch verschiedene Glykole, die als sogenannte Alkoholersatzstoffe auf den Markt gekommen sind. Eine typische Dosierung von Isopropanol im Feuchtmittel liegt zwischen 10 und 15 Vol.-%. Diese Konzentrationen von Alkohol im Feuchtmittel führen in größeren Offsetdruckereien, insbesondere mit Hochleistungsrollenmaschinen, dazu, daß der tägliche Alkoholverbrauch an derartigen Maschinen mehrere 100 l betragen kann. Entsprechend dieser Situation sind aus Gründen des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes gesetzgeberische Maßnahmen in Vorbereitung, die eine drastische Reduzierung der Benetzungshilfen in Feuchtmitteln in Form von Alkoholen oder Alkoholersatzstoffen fordern. Weiterhin ist davon auszugehen, daß auch in Zukunft die Qualitätsanforderungen an drucktechnische Erzeugnisse mit Sicherheit nicht zurückgehen werden, sondern eher noch gesteigert werden. Diese sich deutlich abzeichnende Konfliktsituation kann mit herkömmlichen Feuchtwalzenoberflächen mit Sicherheit nicht gelöst werden. Dem Stand der Technik entsprechend werden insbesondere auf Dosierwalzen galvanisch abgeschiedene Chromschichten verwendet, die vor ihrem Einsatz geschliffen und poliert werden. Weiterhin befinden sich in erheblichem Umfang auch geschliffene und polierte Edelstahloberflächen im Einsatz, die ebenfalls keine Reduzierung des Alkoholanteils im Feuchtmittel ermöglichen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, für Druckmaschinenwalzen, insbesondere für das Feuchtwerk moderner Druckmaschinen Walzenoberflächen zu schaffen, die sich durch besonders hydrophile Eigenschaften auszeichnen.
Bei der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die entsprechenden Walzenkörper mit einer Beschichtung überzogen sind, die Aluminiumoxid und Siliziumoxid in Form von Mullit enthält oder vollständig daraus besteht.
In vorteilhafter Weise ist es möglich, Titanoxid und/oder Chromoxid dem Material für die Beschichtung beizufügen. In Verbindung mit einer derartigen Beschichtung ergibt sich für das Feuchtmittel, selbst bei völliger Alkoholfreiheit, eine außerordentlich gute Benetzbarket, die sich meßtechnisch in Form einer Randwinkelbestimmung (Benetzungswaage) feststellen läßt und zu Randwinkeln, z. B. für destilliertes Wasser, von deutlich unter 30° führt. Vergleichbare Oberflächenrauhigkeiten vorausgesetzt, zeigt unter gleichen Bedingungen eine dem Stand der Technik entsprechende Hartchromschicht einen Randwinkel von nahezu 50° und eine Edelstahloberfläche einen Randwinkel von nahezu 70°. Die extreme Benetzbarkeit der erfindungsgemäßen Beschichtung hat zur Folge, daß sie auch ohne oberflächenentspannende Zusätze von Alkohol oder Alkoholersatzstoffen im Feuchtmittel zu extrem dünnen und gleichmäßigen Feuchtmittelfilmen führt.
Mit der erfindungsgemäßen Beschichtung können eine oder mehrere Walzen der Druckmaschine, insbesondere des Feuchtwerks versehen werden.
Je nach Konstruktionsart des Feuchtwerkes ist es erfahrungsgemäß besonders vorteilhaft, die Übertragungswalze zu beschichten.
Da die Walzenkörper in Druckmaschinen im allgemeinen aus Baustählen ohne besonderen Korrosionsschutz bestehen, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, vor der erfindungsgemäßen Beschichtung mit Mullit, den Walzenkörper mit einer metallischen Schutzschicht zu überziehen, die in vergleichsweise hoher Konzentration die Elemente Nickel, Kobalt, Eisen, Molybdän, Chrom, Aluminium und Yttrium in beliebiger, dem spezifischen Korrosionsangriff entsprechender Kombination enthält. Sowohl die metallische Unterschicht, d. h. die Schutzschicht, als auch die oxidkeramische, erfindungsgemäße Deckschicht, d. h. die Mullit-Beschichtung, werden vorzugsweise durch thermisches Spritzen, insbesondere Plasmaspritzen, aufgetragen. Weitere, für die Herstellung der erfindungsgemäßen Beschichtung geeignete Verfahren sind die PVD-Verfahren, incl. Elektronenstrahlbedampfen (EBPVD), die CVD-Verfahren, die plasmaunterstützten CVD-Verfahren, die galvanischen Verfahren, die Diffusionsbeschichtungsverfahren aus der Gasphase oder dem Pack, die Sinterverfahren, die Heißisostatpreßverfahren (Hippen), Sprengplattieren, und alle Reaktivverfahren, bei denen durch reaktive Umwandlung aufgebrachter Metallschichten (Al, Si, Titan) eine Oxidschicht entsteht.
Die metallische Schutzschicht mit gleichzeitiger Haftvermittlerfunktion wird durch thermisches Spritzen vorzugsweise in einer Dicke von ca. 0,2 mm aufgetragen, wenn der Walzenkörper aus nicht korrosionsgeschütztem Baustahl besteht. Bei der Verwendung von Edelstahlkernen ist eine Schichtdicke der metallischen Schutzschicht mit reiner Haftvermittlerfunktion von ca. 70 µm ausreichend. Auf derart beschichtete Walzenkerne wird anschließend die erfindungsgemäße oxidkeramische Beschichtung mit einer Dicke von ca. 0,25 mm, ebenfalls vorzugsweise durch thermisches Spritzen, aufgetragen. Eine in der beschriebenen Weise beschichtete Feuchtwalze, z. B. Dosierwalze, muß in der Folge zur Erzielung ihrer vollen Funktionstüchtigkeit mit entsprechender Hydrophilie, z. B. noch durch Maßschleifen und Polieren, auf einen Oberflächenrauhigkeitswert von Rz µm, vorzugsweise Rz 2 µm, bearbeitet werden. Da thermisch gespritzte Schichten verfahrensbedingt immer durch eine gewisse Restporosität gekennzeichnet sind, die durch den Schleif- und Polierprozeß geöffnet werden können, hat sich eine porenverschließende Nachbehandlung als zweckmäßig erwiesen. Als Porenverschlußmittel sind hydrophile Polymere (z. B. Polyvenylalkohol) geeignet. Insbesondere ist vorgesehen, die geschliffene, polierte und versiegelte Feuchtwalze mit der erfindungsgemäßen oxidkeramischen Funktionsschicht vor ihrem Einbau in eine Druckmaschine mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel, wie z. B. einem Plattenreiniger, abzureiben. Eine derartige Oberflächenaktivierung führt sofort zur vollen Ausbildung der hydrophilen Eigenschaften der erfindungsgemäß beschichteten Feuchtwalze. In diesem Zustand ergibt sich auf der Walzenoberfläche ein Randwinkel gegenüber dem beim Druckprozeß einzusetzenden Feuchtmittel (Wasser mit einem Pufferzusatz, der den pH-Wert bei 5 hält) von deutlich unter 30°.
Die Erfindung wird durch die schematische Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles wie folgt veranschaulicht:
Fig. 1 zeigt die Walzenanordnung in einem in Offsetdruckmaschinen weit verbreiteten Feuchtungssystem,
Fig. 2 zeigt eine Übertragungswalze aus diesem Feuchtungssystem mit der erfindungsgemäßen Beschichtung,
Fig. 3 zeigt einen Querschliff zur Walzenoberfläche der Übertragungswalze nach Fig. 2 mit einer Darstellung des Schichtaufbaus.
Das Feuchtungssystem gemäß der Fig. 1 ist gekennzeichnet durch das Feuchtmittel 1 (Wasser, schwach sauer gepuffert, pH 5) in einem Wasserkasten 2, aus dem die gummierte Tauchwalze 3 den Feuchtmitteltransport zur Übertragungswalze 4 mit dem erfindungsgemäßen Keramiküberzug transportiert. Durch die außergewöhnliche Hydrophilie der erfindungsgemäßen Beschichtung auf der Übertragungswalze 4 ergibt sich dort über der gesamten Ballenlänge ein dünner, gleichmäßiger Feuchtmittelfilm, der in dieser Form auf die gummierte Feuchtauftragswalze übertragen und von dort direkt auf den Druckplattenzylinder 8 weitertransportiert wird. Die Feuchtauftragswalze 5 steht mit dem Farbwerk über die Zwischenwalze 6 in Verbindung. Aus Gründen der Vereinfachung ist vom gesamten Farbwerk nur eine Farbauftragswalze 7 in Fig. 1 dargestellt. In dieser beispielhaften Walzenanordnung führt die Beschichtung der Übertragungswalze 4 mit der erfindungsgemäßen Keramikschicht dazu, daß ohne den zur Zeit typischen Isopropanolgehalt im Feuchtmittel von 10-15 Vol. % mit gleicher Qualität wie bisher gedruckt werden kann. Dies hat für den Betrieb der Druckmaschine nicht nur zur Konsequenz, daß kostengünstiger produziert werden kann, sondern es werden auch die für Druckereibetriebe typischen hohen Emissionswerte für Kohlenwasserstoffe am Arbeitsplatz (MAK-Werte) und dem Abwasser drastisch gesenkt.
Die Erfindung ist nicht beschränkt auf eine Walzenanordnung wie in Fig. 1, sondern sie ist überall anwendbar, wo aus technischen Gründen eine besondere hydrophile Oberflächeneigenschaft gefordert wird.
In Fig. 2 und 3 ist die mit der erfindungsgemäßen Beschichtung versehene Übertragungswalze aus Fig. 1 dargestellt. Der Walzenkörper 9 kann aus beliebigen Materialien, wie z. B. Baustählen oder rostfreien, höher legierten Stählen, hergestellt sein. Der Querschliff durch die erfindungsgemäße Beschichtung ist gekennzeichnet durch den Walzenkörper 9, dessen Oberfläche z. B. durch Abrasivstrahlen aufgerauht ist. Auf diese aufgerauhte Walzenkörperoberfläche ist eine haftvermittelnde und vor Korrosion schützende Unterschicht 10, z. B. durch thermisches Spritzen, aufgetragen. Die Rauhigkeit dieser Schicht 10 mit ihren Hinterschneidungen an der Oberfläche bietet für die eigentliche Funktionskeramik 11, der erfindungsgemäßen Mullit-Beschichtung, die Gewähr für ausreichende Haftung. Die Funktionskeramik 11 weist bei Aufbringung durch thermisches Spritzen Restporen 12, die über der Schichtdicke gleichmäßig verteilt vorliegen, auf. Diese Poren 12 in der Funktionskeramik 11 können wie vorgehend beschrieben versiegelt sein.
Die Funktionskeramik 11 ist vor ihrem Einsatz an der Oberfläche 13 durch Schleifen und Polieren bis auf einen Rauhigkeitswert von Rz 2.0 µm geglättet worden. Weiterhin ist es möglich, die Oberfläche 13 vor ihrem Einsatz in der Druckmaschine mit einem handelsüblichen Plattenreiniger zu aktivieren. In diesem aktivierten Zustand ist es möglich, auf der gesamten Ballenfläche z. B. einer Übertragungswalze, mit der erfindungsgemäßen Beschichtung einen gleichmäßigen Feuchtmittelfilm von z. B. nur 4 µm auch ohne Isopropanol im Feuchtmittel zu erzielen, so daß ein fehlerfreier hochwertiger Druck ohne Feuchtmittelriß auch im Dauerbetrieb erreicht wird. Die Schichtdicke der Unterschicht 10 kann zwischen 50 µm und 1 mm schwanken, da sie auch gleichzeitig zur maßlichen Korrektur des Walzenkörperdurchmessers mit herangezogen werden kann. Die Schichtdicke der Funktionskeramik 11 schwankt je nach Anwendung zwischen 0,1 mm und 1,0 mm.

Claims (22)

1. Druckmaschinenwalze, insbesondere Feuchtwalze mit einer Beschichtung (11) der gesamten Ballenfläche, dadurch gekennzeichnet, daß sie Aluminiumoxid und Siliziumoxid in Form von Mullit zumindest enthält.
2. Druckmaschinenwalze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) Titanoxid und/oder Chromoxid enthält.
3. Druckmaschinenwalze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) durch thermisches Spritzen aufgetragen ist.
4. Druckmaschinenwalze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) auf einer Unterschicht (10) aufgebracht ist, die die Elemente Nickel und/oder Kobalt und/oder Eisen und/oder Molybdän und/oder Chrom und/oder Aluminium und/oder Yttrium enthält.
5. Druckmaschinenwalze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterschicht (10) durch thermisches Spritzen aufgetragen ist.
6. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) eine Dicke von 0,1 mm-1,0 mm, vorzugsweise 0,5 mm, aufweist, während die Unterschicht (10) eine Dicke von 0,05 mm-1,0 mm aufweist.
7. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) eine Oberflächenrauhigkeit von Rz 4 µm, vorzugsweise Rz 2 ,0 µm, aufweist.
8. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) eine PVD-Schicht ist (Physical Vapour Deposition).
9. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) eine EBPVD-Schicht ist (Elektronenstrahl bedampfen).
10. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) eine CVD-Schicht ist (Chemical Vapour Deposition).
11. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) eine Plasma-CVD-Schicht ist (Plasmaunterstütztes CVD).
12. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) durch ein galvanisches Verfahren aufgetragen sind.
13. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) durch ein Diffusionsbeschichtungsverfahren aufgetragen sind.
14. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) durch ein Sinterverfahren aufgetragen sind.
15. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) durch ein Heißisostatpreßverfahren (Hippen) aufgetragen sind.
16. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) und/oder die Unterschicht (10) durch Sprengplattieren aufgetragen sind.
17. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) durch ein Reaktivverfahren aufgetragen ist, bei dem durch reaktive Umwandlung vorher aufgebrachter Metallschichten aus Aluminium und Silizium und/oder Titan und/oder Chrom eine Oxidschicht entsteht.
18. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Beschichtung (11) nach dem Beschichtungsvorgang durch Schleifen und/oder Polieren geglättet ist.
19. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) zur Verringerung der Porosität mit einem porenverschließenden Mittel versiegelt ist.
20. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) nach dem Beschichtungsvorgang bis zu einer Rauhtiefe Rz 1,5 µm bearbeitet ist.
21. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Beschichtung (11) vor ihrem Einsatz in der Druckmaschine mit einem schwachsauren Reinigungsmittel, wie z. B. Plattenreiniger aktiviert ist.
22. Druckmaschinenwalze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (11) so ausgeführt ist, daß sie gegenüber einem für den Druckprozeß einzusetzenden Feuchtmittel auch ohne jeglichen Gehalt an Isopropanol und/oder Alkoholersatzstoff einen Benetzungswinkel kleiner als 30° aufweist.
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