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DE4430061B4 - Fluoreszenz-Anzeigeröhre und Verfahren zu deren Herstellung - Google Patents

Fluoreszenz-Anzeigeröhre und Verfahren zu deren Herstellung Download PDF

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DE4430061B4
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Kyushu Noritake Co Ltd
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Abstract

Verfahren zur Herstellung Feiner Fluoreszenz-Anzeigeröhre, mit
einem Substrat (1),
einer Vielzahl von auf dem Substrat angeordneten Anoden (4),
auf den jeweiligen Anoden ausgebildeten Fluoreszenzschichten (5),
oberhalb der Fluoreszenzschichten angeordneten Kathoden (12) zum Erzeugen von Elektronen, die auf die Fluoreszenzschichten auftreffen,
auf dem Substrat derart ausgebildeten Rippen (6), die zumindest einen Teil des Umfangs jeder Anode umgeben und die bezüglich des Substrats eine größere Höhe als die Fluoreszenzschichten aufweisen, und
auf den jeweiligen Rippen (6) ausgebildeten Gitterelektroden (7) zum Steuern der Anregung der Fluoreszenzschichten, wobei die Fluoreszenzschichten ausgebildet sind unter Verwendung einer Fluoreszenzpaste einschließlich eines fluoreszierenden Materials derart, dass die Fluoreszenzschichten mit den Seitenflächen der Rippen in Berührung gehalten werden, und jede der Rippen (6) mittels Siebdruck unter Verwendung einer isolierenden Paste einschließlich eines elektrisch isolierenden Materials ausgebildet wird, und die Gitterelektroden an den oberen Endflächen der Rippen durch Siebdruck mit einer Leitpaste einschließlich eines...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen einer Vakuum-Fluoreszenz-Anzeigeröhre und eine derart hergestellte Anzeigeröhre. Im einzelnen betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen von Rippen oder Rippengebilden, die Gitterelektroden einer solchen Anzeigeröhre stützen und die Fluoreszenzsegmente der Röhre umgeben, sowie hergestellte Rippen oder Rippengebilde.
  • Es ist eine Vakuum-Fluoreszenzröhre bekannt, in der eine Vielzahl von an einem Substrat angeordneten Anoden durch jeweilige Fluoreszenzschichten überdeckt sind, welche selektiv aktiviert werden, nämlich Licht abgeben oder glimmen, wenn auf sie Elektronen auftreffen, die von Kathoden erzeugt oder freigegeben werden, welche über den Anoden angeordnet sind. Die Fluoreszenzschichten geben bei dem Aufschlagen der aus den Kathoden abgegebenen Elektronen Licht in der Richtung zu den Kathoden hin ab, so dass in der Richtung von den Kathoden her zu den Fluoreszenzschichten (Anoden) hin gesehen durch die aktivierte Fluoreszenzschichten ein Bild erzeugt wird. Eine Fluoreszenz-Anzeigeröhre dieser Art liefert ein klares Bild mit einer verhältnismässig niedrigen Spannung zum Beschleunigen der Elektronen. Ferner ermöglicht die Verwendung von Fluoreszenzschichten aus unterschiedlichen fluoreszierenden Materialien, die Licht unterschiedlicher Wellenlänge abgeben, eine Farbdarstellung von Bildern. Infolge dieser Vorteile wurde die Fluoreszenz-Anzeigeröhre im breiten Ausmaß als Anzeigevorrichtung bei Tongeräten und an Armaturenbrettern von Kraftfahrzeugen eingesetzt.
  • In der Fluoreszenz-Anzeigeröhre der vorstehend beschriebenen Ausführung werden zwischen den Anoden und den Kathoden Netzgitter zum Steuern des Aktivierens oder Glimmens der an den Anoden an unterschiedlichen Stellen an dem Sichtschirm ausgebildeten Fluoreszenzschichten oder Segmente angeordnet. Durch das Anlegen einer positiven Spannung bzw. Beschleunigungsspannung an ein bestimmtes Gitter werden durch das Gitter die von den Kathoden erzeugten Elektronen beschleunigt und treffen auf die direkt unterhalb des Gitters liegenden Fluoreszenzschichten auf. Die Elektronen, die ein Gitter erreichen, an das ein negative Spannung bzw. Sperrspannung angelegt ist, werden jedoch durch dieses Gitter aufgehalten, so daß die Fluoreszenzschichten direkt unterhalb dieses Gitters nicht leuchten.
  • Die Netzgitter werden durch geeignete Beine an dem Substrat derart abgestützt, daß sich jedes Gitter über einer aus einer bestimmten Anzahl von Anoden bestehenden Anodenanordnung unter geeigneten Abstand zwischen der Anodenanordnung und dem Gitter erstreckt. Mit einer Vergrößerung der die Anodenanordnung überdeckenden Fläche des Gitters nimmt die Festigkeit des Gitters ab und das Gitter kann thermisch verformt werden, wenn die Abmessungen des Gitters verhältnismäßig groß sind. Die thermische Verformung kann zu einem Problem insofern führen, als die Leuchtdichte der Fluoreszenzschichten verringert ist und Kurzschlüsse auftreten können. Ferner hält das Gitter mit Netzstruktur unvermeidbar einen gewissen Teil des von den Fluoreszenzschichten abgegebenen Lichtes ab, wodurch die Helligkeit der Fluoreszenzschichten durch das Gitter verringert wird.
  • Ein durch die Verwendung der Maschengitter entstehender anderer Nachteil betrifft die Dichte der Anodenanordnungen, nämlich die Dichte von Anzeigeelementen je Flächeneinheit des Bildschirms. Im einzelnen können manche der Elektronen die durch das Gitter beschleunigt werden, an das die Beschleunigungsspannung angelegt ist, streuen und auf manche der Fluoreszenzschichten direkt unterhalb des benachbarten Gitters auftreffen, an das die negative Sperrvorspannung angelegt ist. In diesem Fall können infolge der Streuelektronen die Fluoreszenzschichten leuchten, die nicht aufleuchten sollen. Zum Vermeiden dieser fehlerhaften Anregung der Fluoreszenzschichten sollten die durch die jeweiligen Netzgitter abgedeckten benachbarten Anordnungen von Anoden (Fluoreszenzschichten) voneinander um eine verhältnismäßig große Strecke von beispielsweise mindestens 2 mm beabstandet sein. Dieser Abstand verhindert, daß die Anzeigeelemente bzw. Anordnungen von Fluoreszenzschichten in einer hohen Dichte angeordnet werden.
  • Es wurde eine Fluoreszenz-Anzeigeröhre einer anderen Art vorgeschlagen, bei der an dem Substrat planare Gitter aus einem elektrisch leitfähigen Material derart ausgebildet werden, das sie jeweilige Fluoreszenzschichten umgeben. Ein Beispiel für eine Fluoreszenz-Anzeigeröhre dieser Art ist in der JP 3-52 945 A beschrieben. Gemäß der Darstellung durch die Querschnittsansicht in 10 sind in der in dieser Veröffentlichung beschriebenen Fluoreszenz-Anzeigeröhre an einem Glassubstrat 120 in einem geeigneten Muster Anoden 122 ausgebildet, an denen jeweils Fluoreszenzschichten 123 gebildet sind, während planare Gitter 121a und 121b derart angeordnet sind, daß sie die Anoden 122 umgeben. Bei dieser Anzeigeröhre, bei der keine Netzgitter verwendet werden, bestehen nicht die durch die Verwendung der Netzgitter verursachten Probleme, nämlich nicht die durch die thermische Verformung der Netzgitter hervorgerufenen Mängel und die durch das Abfangen von Licht durch die Netzgitter verursachte Verringerung der Helligkeit der Fluoreszenz schichten.
  • Die Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach 10 hat jedoch gewisse Mängel: die Anoden 122 sollten nämlich einen außerhalb des Umfangs der Fluoreszenzschichten 123 liegenden leeren Umfangsbereich (in 10 mit O bezeichnete Strecke) haben, so daß der Leerbereich der Anoden 122 die beabsichtigte Erregung der Fluoreszenzschichten 123 über deren ganzen Flächen einschließlich des Umfangsbereichs gewährleistet. Ferner sollte ein beträchtlich großer Abstand P zwischen den Anoden 122 und den Gitterelektroden 121a und 121b belassen werden, um einen Kurzschluß zwischen diesen zu verhindern. Die Strecke O und der Abstand P ergeben zwangsläufig einen verhältnismäßig großen Abstand zwischen den benachbarten Fluoreszenzschichten 123, nämlich einen verhältnismäßig großen Abstand zwischen den benachbarten Anzeigeelementen oder Anzeigesegmenten. Somit ist die Fluoreszenz-Anzeigeröhre 10 durch das gleiche Problem wie die bekannte Anzeigeröhre mit den Netzgittern beeinträchtigt.
  • Die herkömmliche Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach 10 hat ferner einen Nachteil, der durch im wesentlichen koplanare Anordnung der planaren Gitter 121a und 121b mit den Fluoreszenzschichten 123 entsteht, die unvermeidbar zu einer Verringerung der durch das Anlegen einer jeweiligen (positiven) Beschleunigungsspannung und einer negativen Vorspannung verursachten Beschleunigungswirkung und Sperrwirkung an den von den Kathoden erzeugten Elektronen führt. Dies macht eine statische Ansteuerung der Gitter 121 erforderlich. Selbst wenn eine dynamische Ansteuerung oder Abtastung der Gitter 121 möglich ist, wird zum Abfangen der Elektronen eine verhältnismäßig hohe Vorspannung erforderlich, wozu eine hohe Leitungsspannung benötigt wird.
  • Im Hinblick auf die vorstehend beschriebenen Mängel wurde eine Fluoreszenz-Anzeigeröhre vorgeschlagen, in der an dem Substrat elektrische isolierende Rippen derart ausgebildet sind, das sie jeweilige Fluoreszenzschichten umgeben, und auf den oberen Randflachen der Rippen Gitterelektroden ausgebildet sind, so daß die Gitterelektroden von den oberen Flächen der Fluoreszenzschichten in der zur Substratebene senkrechten Richtung beabstandet sind. Ein Beispiel für eine Anzeigeröhre dieser Art ist in der JP 62-290 050 A beschrieben. Bei dieser Anzeigeröhre ist die Funktion der Gitterelektroden hinsichtlich des Beschleunigens und Abfangens der Elektronen selbst dann verhältnismäßig verbessert, wenn die Anzeigeelemente in einer verhältnismäßig hohen Dichte angeordnet sind.
  • Zum Formen der Rippen, der Gitterelektroden und der Fluoreszenzschichten in der vorstehend beschriebenen Anzeigeröhre werden zuerst auf das Substrat elektrisch isolierende und leitfähige Schichten aufgeschichtet, die die Rippen und die Gitterelektroden ergeben, und diese isolierenden und leitfähigen Schichten werden einer Trockenätzung mit einer Ätzmaske aus einem Resist unterzogen. Durch die Trockenätzung werden gewählte Teile der isolierenden und leitfähigen Schichten entfernt, die nicht durch die Resistmaske abgedeckt sind, während die durch die Maske abgedeckten anderen Teile zurückbleiben, wodurch die Rippen und die Gitterelektroden entsprechend den abgedeckten Teilen der Schichten gebildet werden. Die Rippen und das Substrat bilden zusammen Aussparungen, in denen aufeinanderfolgend die Fluoreszenzschichten gebildet werden. Zum Formen der Fluoreszenzschichten werden die Aussparungen mit einem geeigneten Füllmittel (z. B. 1,3,5-Trioxan, C3H6O3) gefüllt, das bei Raumtemperatur eine Feststoffphase hat. Die die Aussparungen füllenden Füllmassen werden mit jeweiligen Fluoreszenzschichten beschichtet, die ein fotoempfindliches Harz (mit UV aushärtbares Harz) enthalten. Die Füllmassen werden dann zu einer Flüssigphase erwärmt, so daß die Fluoreszenzschichten durch die Flüssigkeit hindurch auf die Böden der Aussparungen absinken. Darauffolgend werden die Füllmassen weiter zu einer Gasphase erwärmt, so daß in den Aussparungen nur die von den Rippen umgebenen Fluoreszenzschichten (auf der Anodenschicht an dem Substrat) zurückbleiben. Dann werden die Fluoreszenzschichten einer Ultraviolettstrahlung ausgesetzt, um das fotoempfindliche Harz auszuhärten, und zum Verbinden mit dem Substrat (der Anodenschicht) eingebrannt.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Fertigungsprozeß für die Anzeigeröhre wird die Ätzmaske auf die elektrisch leitfähige Schicht für die Gitterelektroden aufgelegt und durch die Maske hindurch die Trockenätzung mit Glasperlenstrahlen ausgeführt, um die nicht von der Maske abgedeckten Teile der elektrisch leitfähigen und der isolierenden Schichten abzutragen. Auf diese Weise werden in den laminierten leitfähigen und isolierenden Schichten Ausnehmungen gebildet. Mit dem Trockenätzprozeß mit den Glasperlenstrahlen ist es jedoch nicht möglich, ein Seitenverhältnis Tiefe/Breite der Ausnehmungen zu erhalten, das größer als 2 ist. Dies bedeuted, daß es schwierig ist, die Gitterelektroden auf ein Niveau zu legen, das in Bezug auf die an der Anodenschicht an dem Substrat gebildeten Fluoreszenzschichten ausreichend hoch ist. Daher ist der Abstand zwischen den Gitterelektroden und den Fluoreszenzschichten nicht dafür ausreichend, das Beschleunigen und Abhalten der Elektronen durch die Gitterelektroden mit hoher Beständigkeit zu ermöglichen. Ferner tendiert die Glasperlenbestrahlung dazu, bei einer Endstufe des Ätzens die Anodenschicht zu beschädigen, was zu einer Verschlechterung der Anoden führt.
  • Die DE 32 11 237 C2 offenbart eine Lumineszenz-Anzeigevorrichtung, bei der durch die Herstellung Anzeigelemente mit sehr geringem Abstand nebeneinander und eine Anzeige mit hoher Dichte erhalten werden soll. Eine Vielzahl von Steuerelektroden ist in paralleler Anordnung über einer Reihe von Anoden vorgesehen, die senkrecht zur Richtung der Steuerelektroden verlaufen. Die Fluoreszenzschichten sind in der Weise ausgebildet, dass sie in Kontakt bzw. in Berührung stehen mit den Seitenflächen von gebildeten Rippen, wobei jede Rippe mittels eines Siebdruckverfahrens erzeugt wird. Die Steuer- bzw. Gitterelektroden werden ebenfalls mittels eines Siebdruckverfahrens auf den oberen Endflächen der Rippen gebildet. Die Steuer- bzw. Gitterelektroden sind somit auf einem isolierenden Träger in der Richtung senkrecht zu den Anoden angeordnet.
  • Die US 4 472 658 offenbart eine Fluoreszenz-Anzeigeeinrichtung, wobei isolierende Schichten auf einem Muster eines transparenten Films mit Ausnahme des Bereichs angeordnet sind, der als transparenter Elektrodenbereich vorgesehen ist und der Verbindungseinrichtungen. Die isolierenden Materialien werden beispielsweise mittels eines Siebdruckverfahrens aufgebracht.
  • In gleicher Weise offenbart die US 5 209 688 A eine Plasma-Anzeigeeinrichtung, wobei hervorstehende Strukturen auf einem isolierenden Substrat als Barrieren angeordnet sind und auf der Oberfläche eine Elektrode (Anode) tragen. Die Barrieren werden mittels eines fotolithografischen Vorgangs ausgebildet zur Erzielung einer hohen Auflösung der Plasma-Anzeigeeinrichtung.
  • Schließlich offenbart die JP 06 150 812 A eine Musteranordnung für eine Plasma-Anzeigeeinrichtung, wobei vorstehende Strukturen, wie beispielsweise Elektroden oder Barrieren, als Trägerelemente auf einem Substrat, beispielsweise mittels eines Siebdruckverfahrens, ausgebildet sind.
  • Um aufeinanderfolgende Schichten in den Anzeigeröhren der aufgeführten Schriften anzubringen, muss die Anzeigeeinrichtung beim Aufbringschritt einer nachfolgenden Schicht bezogen auf die bereits vorhandenen Strukturen relativ genau ausgerichtet sein. Dadurch sind die Herstellverfahren relativ schwierig und lassen einen relativ geringen Ausbeuteanteil erwarten.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren für das Herstellen einer Fluoreszenz-Anzeigeröhre zu schaffen, in der die Rippen ausreichende Höhe haben, um Beschleunigen beziehungsweise Abhalten der Elektronen durch die auf die Rippen aufgebrachten Gitterelektroden mit hoher Beständigkeit zu ermöglichen, wobei das Formen der Rippen mit ausreichender Höhe ohne Beschädigung der Anoden ermöglicht und welches gegenüber herkömmlichen Verfahren vereinfacht ist, so dass ein höherer Ausbeuteanteil erwartet werden kann, sowie eine mit diesem Verfahren hergestellte Fluoreszenz-Anzeigeröhre bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäss durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 und eine Fluoreszenz-Anzeigeröhre gemäß Anspruch 7 gelöst.
  • Hinsichtlich der gemäß Patentanspruch 1 beanspruchten Vorrichtung wird auf folgendes hingewiesen:
    In der auf die vorstehend beschriebene Weise gestalteten Fluoreszenz-Anzeigeröhre sind an dem Substrat aus einen elektrisch isolierenden Material die Rippen derart gebildet, dass sie zumindest einen Teil des Umfangs einer jeweiligen Anode umgeben, wobei jede Rippe von dem Substrat weg eine grössere Höhe als die Fluoreszenzschichten hat, und wobei die Gitterelektroden an den oberen Endflächen der jeweiligen Rippen ausgebildet sind. Ferner hat jede Rippe eine Schichtstruktur aus einer Vielzahl von Schichten, die durch Siebdruck mit Isolierpaste aufgeschichtet sind, welche das elektrisch isolierende Material enthält.
  • Die einzelnen Schichten der Rippen werden nacheinander mit der Isolierpaste aufgeschichtet, die gewöhnlich ein Lösungsmittel und ein Verdünnungsmittel zum Einstellen der Viskosität der Isolierpaste enthält. Wenn auf die zuvor aufgedruckte Schicht durch Siebdruck eine jeweils neue Schicht für die Rippen aufgebracht wird, werden das in der diese Schicht bildenden Isolierpaste enthaltene Lösungsmittel und Verdünnungsmittel wirkungsvoll in die vorangehende darunterliegende Schicht eingesaugt, wodurch verhindert wird, daß die zum Bilden der neuen Schicht neu aufgebrachte Isolierpaste abfließt oder abtropft. Daher können die Rippen durch Siebdruck in einer gewünschten Form und mit gewünschten Abmessungen selbst dann gebildet werden, wenn die durch die Rippen begrenzten Aussparungen oder offenen Räume ein verhältnismäßig großes Seitenverhältnis haben. Ferner werden während des Erzeugens der Rippen durch Siebdruck die Anoden nicht beschädigt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wirkt die obere Fläche einer jeden Anode mit der Seitenfläche der entsprechende Rippe zum Bilden einer Aussparung oder eines offenen Raumes zusammen. Diese Aussparung wird mit der entsprechenden Fluoreszenzschicht gefüllt, die durch Siebdruck mit einer ein fluoreszierendes Material enthaltenden Fluoreszenzpaste derart gebildet wird, daß die entsprechende Fluoreszenzschicht mit der Seitenfläche der entsprechenden Rippe in Berührung gehalten wird. Die Fluoreszenzpaste in Form einer viskosen Flüssigkeit kann in die Aussparung fließen, wobei die Masse der Fluoreszenzpaste die Aussparung füllt, ohne daß in Bezug auf die Seitenfläche der Rippe ein Spalt oder eine Lücke entsteht. Demgemäß ist der Abstand zwischen den benachbarten Anzeigeelementen oder Anzeigesegmenten verringert, die die jeweiligen Fluoreszenzschichten enthalten, und es ergibt sich eine Erhöhung der Dichte der Anzeigeelemente je Flächeneinheit des Bildschirms. Darüberhinaus führt das Formen einer jeden Fluoreszenzschicht durch Füllen der Aussparung mit der Fluoreszenzpaste zu einer Vereinfachung der Herstellung der Anzeigeelemente und zu einer Senkung der Gesamtkosten für die Herstellung der Anzeigeröhre. Außerdem erlaubt das Einfließen der Fluoreszenzpaste in die Aussparung eine verhältnismäßig große Toleranz hinsichtlich der Ausrichtungsgenauigkeit der Fluoreszenzschicht in Bezug auf die Rippe. D. h., es kann ein gewisses Ausmaß an Fehlausrichtung der Siebdruckmuster oder Siebdruckplatten für die Fluoreszenzschichten und die Rippen dadurch zugelassen werden, daß die Fluoreszenzpaste von der Rippe in die durch diese begrenzte Aussparung fließt. Somit können die Siebdruckmuster leicht ausgerichtet werden, ohne daß hohe Genauigkeit erforderlich ist, wodurch der Prozeß zum Herstellen der Anzeigeröhre erleichtert ist und der Ausbeuteanteil der Anzeigeröhre als Endprodukt dementsprechend erhöht ist.
  • Jede Rippe kann derart geformt werden, daß sie den ganzen Umfang der entsprechenden Anode und Fluoreszenzschicht umgibt. Diese Gestaltung ist dazu vorteilhaft, die Fluoreszenzschicht gegen eine Einwirkung der an der benachbarten Rippe angebrachten Gitterelektrode zu schützen, nämlich eine falsche Anregung der Fluoreszenzschicht durch Streuelektronen zu vermeiden, die durch die benachbarte Gitterelektrode beschleunigt werden. Somit ermöglicht es diese Gestaltung, den Abstand zwischen den benachbarten Anzeigeelementen zu verringern, was eine erhöhte Dichte der Anzeigeelemente ergibt.
  • Alternativ können die Rippen derart ausgebildet werden, das sie einen Teil des Umfangs der entsprechenden Anode und Fluoreszenzschicht umgeben. Diese Gestaltung ist gleichfalls wirkungsvoll zum Schützen der Fluoreszenzschicht gegen eine Einwirkung der Gitterelektrode an der benachbarten Rippe.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung werden die Gitterelektroden von den Fluoreszenzschichten um einen Abstand von mindestens 20 μm in der Richtung von dem Substrat zu den Kathoden hin beabstandet. Diese Gestaltung ermöglicht es, daß die Gitterelektroden durch das Anliegen einer positiven Beschleunigungsspannung bzw. einer negativen Sperrvorspannung die Elektronen aus den Kathoden auf geeignete Weise beschleunigen bzw. abfangen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung haben die Gitterelektroden eine Dicke von 5 bis 100 μm. In diesem Fall haben die Gitterelektroden einen elektrischen Widerstand, der klein genug ist, das Beschleunigen und Abfangen der Elektronen sicherzustellen. Ferner wird eine für die Gitterelektroden verwendete Leitpaste bei dem Aufbringen auf die Rippen durch Siebdruck nicht wesentlich tropfen oder fließen, wodurch wirkungsvoll ein ansonsten möglicher Kurzschluß zwischen den Gitterelektroden und Fluoreszenzschichten vermieden werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung bestehen die Rippen aus einer Vielzahl von Rippengebilden in Gitteranordnung, wobei die Rippengebilde voneinander in einer zur Ebene des Substrats parallelen Richtung beabstandet sind. Die jeweiligen Rippengebilde begrenzen eine Vielzahl von Reihen quadratischer Flächen, an denen jeweils die Fluoreszenzschichten durch Siebdruck derart ausgebildet werden, daß jede Fluoreszenzschicht mit den Seitenflächen der jeweiligen Rippengebilde in Berührung gehalten ist, die die jeweilige quadratische Fläche begrenzen. In diesem Fall bestehen die Gitterelektroden aus einer Vielzahl von Gitterelektrodengebilden in Gitteranordnung, die jeweils an den oberen Endflächen der Rippengebilde geformt sind. Diese Gestaltung ergibt eine Punktematrix-Fluoreszenz-Anzeigeröhre, in der die Fluoreszenzschichten oder Segmente in hoher Dichte angeordnet sind. Im Betrieb werden die Fluoreszenzschichten selektiv zur Lichtabgabe angeregt, wodurch ein erwünschtes Bild in einer Matrix aus Punkten erzeugt wird, während die benachbarten Anoden in der zu den kurzen Seiten eines rechteckigen Bildschirms paralellen Richtung aufeinanderfolgend abgetastet, nämlich im Zeitmultiplex selektiv an die Spannungsleitung angeschlossen werden. Dieses Abtasten längs der kurzen Seiten des Bildschirms ist gegenüber dem Abtasten längs der langen Seiten des Bildschirms bei der herkömmlichen Anzeigeröhre vorteilhaft. D. h., das Abtasten längs der kurzen Seiten des Bildschirms ergibt eine Erhöhung des Einschaltverhältnisses der Abtastimpulse, was wiederum zu einer Erhöhung der Leuchtdichte der Fluoreszenzschichten führt. Ferner sind nicht wie bei der herkömmlichen Anzeigeröhre mit Netzgittern, die zur Beeinträchtigung durch thermische Verformung tendieren, die Abmessungen der kurzen Seiten des rechteckigen Bildschirms eingeschränkt, so daß daher die gesamte Größe oder Fläche des Bildschirms beträchtlich vergrößert werden kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung bestehen die Rippen aus einer Vielzahl von parallelen Rippen, die an dem Substrat in gleichen Abständen voneinander angeordnet sind und auf deren oberen Endflächen jeweils die Gitterelektroden ausgebildet werden. In diesem Fall werden die Fluoreszenz schichten durch Siebdruck gebildet und in einer Vielzahl von parallelen Reihen jeweils zwischen einem entsprechenden Paar der parallelen Rippen angeordnet. Die Fluoreszenzschichten in einer jeweiligen Reihe werden mit den einander zugewandten Seitenflächen der parallelen Rippen des entsprechenden Paares in Berührung gehalten. Diese Anordnung ergibt gleichfalls eine Punktematrix-Fluoreszenz-Anzeigeröhre, in der die Fluoreszenzschichten oder Segmente in hoher Dichte angeordnet sind. Im Betrieb werden die Fluoreszenzschichten selektiv zur Lichtabgabe angeregt, wodurch ein erwünschtes Bild in einer Matrix aus Punkten erzeugt wird, während die benachbarten Anoden aufeinanderfolgend in der zu den kurzen Seiten des rechteckigen Bildschirms parallelen Richtung abgetastet werden. Somit ergibt diese Anordnung die gleichen Vorteile wie die unmittelbar zuvor beschriebenen, nämlich eine erhöhte Leuchtdichte der Fluoreszenzschichten und vergrösserte Gesamtabmessungen des Bildschirms.
  • Hinsichtlich des gemäß Patentanspruch 1 beanspruchten Verfahrens wird auf folgendes hingewiesen:
    Dieses Verfahren ergibt die gleichen Vorteile wie die vorangehend in Bezug auf die Anzeigeröhre für sich beschriebenen. D. h., bei dem Formen einer jeweils neuen Schicht der Rippen durch Siebdruck auf die vorangehend aufgebrachte Schicht werden die in der Isolierpaste für diese neue Schicht enthaltenen Lösungsmittel und Verdünnungsmittel wirkungsvoll in die vorangehende bzw. darunterliegende Schicht eingesaugt, wodurch verhindert wird, dass die neu aufgebrachte Isolierpaste abtropft oder abfliesst, welche die neue Schicht bildet. Auf diese Weise erhalten die durch Siebdruck aufgebrachten Rippen die gewünschte Form und die gewünschten Abmessungen selbst dann, wenn die durch die Rippen begrenzten Aussparungen oder offenen Kammern ein verhältnismässig grosses Seitenverhältnis haben. Ferner ist dieses Verfahren zum Herstellen der Anzeigeröhre ohne Beschädigung der Anoden während des Formens der Rippen durch den Siebdruck geeignet.
  • In diesem Verfahren besteht das Bilden der Fluoreszenzschichten in dem Füllen der durch die mindestens eine Schicht der Rippen begrenzten Aussparungen mit der Fluoreszenzpaste, so dass die Fluoreszenzpastenmassen die Oberflächen der mindestens einen Schicht der Rippen berühren, welche die Aussparungen begrenzt. Durch diese Ausführungsweise kann die zähflüssige Fluoreszenzpaste in die Aussparung fliessen, wobei die Ausnehmung durch eine Masse der Fluoreszenzpaste ausgefüllt wird, ohne dass in Bezug auf die Seitenfläche der Rippe ein Spalt oder eine Lücke entsteht. Dementsprechend wird der Abstand zwischen den die jeweiligen Fluoreszenzschichten enthaltenden benachbarten Anzeigeelementen oder Segmenten verringert, was eine Erhöhung der Dichte der Anzeigeelemente je Flächeneinheit des Bildschirms ergibt. Ferner erlaubt das Einfliessen der Fluoreszenzpaste in die Aussparung eine verhältnismässig grosse Toleranz hinsichtlich der Ausrichtungsgenauigkeit der Fluoreszenzschicht in Bezug auf die Rippe. D. h., es kann ein gewisses Ausmass an Fehlerausrichtung der Siebdruckmuster oder Siebdruckplatten für die Fluoreszenzschichten und die Rippe dadurch zugelassen werden, dass die Fluoreszenzpaste von der Rippe in die durch diese begrenzte Aussparung fliesst. Somit können die Siebdruckmuster auf einfache Weise eingestellt werden, ohne dass eine hohe Genauigkeit erforderlich ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform dieses Verfahrens wird die Vielzahl der Schichten der Rippen nach dem Bilden der Anoden an dem Substrat durch Aufbringen der Isolierpaste in Berührung mit den Anoden gebildet. Diese Gestaltung erlaubt ein gewisses Ausmaß an Fehlausrichtung zwischen den Anoden und den Rippen dadurch, dass die Anoden in einer Größe gebildet werden, die etwas größer als diejenige der Rippen ist. Dies ergibt eine verhältnismäßig einfache relative Ausrichtung der Anoden und der Rippen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsweise dieses Verfahrens umfasst der Schritt zum Bilden der Vielzahl der Schichten der Rippen das Bilden von mindestens einer Schicht mit der Isolierpaste nach dem Bilden der Fluoreszenzschichten, während der Schritt zum Bilden der Gitterelektroden darin besteht, daß die Gitterelektroden auf der mindestens einen Schicht der Rippen ausgebildet werden. Da mindestens eine Schicht der Rippen gebildet wird, nachdem die Fluoreszenzschicht gebildet wurde, sind die auf den Rippen ausgebildeten Gitterelektroden um einen ausreichenden Abstand von den Fluoreszenzschichten beabstandet, wodurch die Gitterelektroden und die Fluoreszenzschichten voneinander in genügendem Ausmaß elektrisch isoliert sind. Außerdem bewirkt diese Ausführungsweise, daß kein fluoreszierendes Material an den Oberflächen der Gitterelektroden zurückbleibt, wodurch ein ansonsten mögliches Leuchten des floureszierenden Materials an den Gitterelektroden vermieden wird.
  • Dieses Verfahren kann ferner einen Schritt umfassen, bei dem die Vielzahl der Schichten der Rippen, die Fluoreszenzschichten und die Gitterelektroden gemeinsam eingebrannt werden. Dieses gemeinsame Einbrennen verbessert den Wirkungsgrad bei der Herstellung der Anzeigeröhre.
  • Die Rippen können derart ausgebildet werden, daß sie in der Richtung von dem Substrat zu den Kathoden hin von den Fluoreszenzschichten um mindestens 20 μm beabstandet sind. Diese Ausführungsweise ermöglicht es, daß die Gitterelektroden auf das jeweilige Anlegen einer positiven Beschleunigungsspannung bzw. einer negativen Sperrvorspannung hin die Elektronen aus den Kathoden auf geeignete Weise beschleunigen bzw. abfangen.
  • Die Gitterelektroden können mit einer Dicke von 5 bis 100 μm ausgebildet werden. In diesem Fall haben die Gitterelektroden einen elektrischen Widerstand, der klein genug ist, das Beschleunigen und Abfangen der Elektronen sicherzustellen, und eine auf die Rippen zum Bilden der Elektroden aufgebrachte Leitpaste wird nicht wesentlich abtropfen oder abfließen, wodurch auf wirkungsvolle Weise ein ansonsten mögliches Kurzschließen zwischen den Gitterelektroden und den Fluoreszenzschichten vermieden werden kann.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert, in der
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer teilweise abgeschnittenen Fluoreszenz-Anzeigeröhre gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist,
  • 2 eine Teildraufsicht auf ein Substrat der Anzeigeröhre nach 1 ist und an dem Substrat angebrachte Anzeigeelemente zeigt,
  • 3 eine Seitenansicht eines Querschnittes entlang einer Linie 3-3 in 2 ist,
  • 4 ein Ablaufdiagramm ist, das einen Teil eines Prozesses zum Herstellen der Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach 1 bis 3 veranschaulicht,
  • 5A bis 5E schematische Teilseitenansichten sind, die verschiedenerlei bei dem Prozeß nach 4 gebildete ungebrannte Schichten zeigen, wobei 5A eine Anodenplatte zeigt, auf der die ungebrannten Schichten ausgebildet sind, die 5B eine bei einem Schritt P1 nach 4 gebildete untere ungebrannte Rippenschicht zeigt, die 5C eine bei einem Schritt P2 nach 4 gebildete ungebrannte Fluoreszenzschicht zeigt, die 5D eine bei einem Schritt P3 nach 4 gebildete obere ungebrannte Rippenschicht zeigt und die 5E eine bei einem Schritt P4 nach 4 gebildete ungebrannte Gitterelektrodenschicht zeigt,
  • 6A eine Teildraufsicht ist, die eine Fluoreszenz-Anzeigeröhre gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung in Form einer Punktematrixanzeige darstellt,
  • 6B eine perspektivische Teilansicht der Anzeigeröhre nach 6A ist,
  • 7A eine Teildraufsicht ist, die eine andere Art von Punktematrixanzeige gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt,
  • 7B eine perspektivische Teilansicht der Punktematrixanzeige nach 7A ist,
  • 8A eine Teildraufsicht auf eine Punktematrixanzeige gemäß einem nächsten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist, bei dem jede Punktefläche durch eine kreuzweise Teilung durch ein Hilfsgitter in vier Punkteteilflächen unterteilt ist,
  • 8B eine perspektivische Teilansicht der Punktematrixanzeige nach 8A ist,
  • 8C eine vergrößerte Ansicht ist, die eine durch die kreuzweise Teilung unterteilte Punktefläche zeigt,
  • 9 eine der 8C entsprechende Ansicht ist, die ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, und
  • 10 eine Teilseitenansicht eines Querschnittes durch eine herkömmliche Fluoreszenz-Anzeigeröhre ist, die planare Gitterelektroden hat.
  • In den 1 bis 3 ist eine Fluoreszenz-Anzeigeröhre mit einem Substrat 1 dargestellt, das aus einem geeigneten Glasmaterial, Keramikmaterial oder einem anderen elektrisch isolierenden Material oder Verbundmaterial gebildet ist. An einer der einander gegenüberliegenden Hauptflächen des Substrats 1 ist eine Isolierschicht 2 ausgebildet, die eine Dicke hat, welche gewöhnlich geringer als diejenige des Substrates 1 ist, und die Durchgangsöffnungen hat, die durch deren Dicke hindurch ausgebildet sind. Gemäß 3 ist auf der oberen Fläche des Substrates 1, genauer ausgedrückt zwischen dem Substrat 1 und der Isolierschicht 2 ein Leitermuster 3 ausgebildet. Das Leitermuster 3 ist teilweise in den durch die Isolierschicht 2 hindurch ausgebildeten Durchgangsöffnungen in Kontakt mit Graphitschichten 4 aufgenommen, welche jeweils teilweise in der entsprechenden Durchgangsöffnung aufgenommen sind, so daß die Leitermuster 3 die Graphitschichten 4 elektrisch mit Zuleitungsstiften 13 verbinden.
  • Die Graphitschichten 4 werden durch Aufdrucken eines gewünschten Musters mit einer Dickfilm-Formungspaste gebildet, deren Hauptkomponente aus Graphit besteht. Die durch das Drucken in das gewünschte Muster aufgebrachte Paste wird zu den Graphitschichten 4 eingebrannt, welche als Anoden für die Fluoreszenz-Anzeigeröhre dienen. Die insgesamt durch die Graphitschichten oder Anoden 4 begrenzten Muster entsprechen den Anzeigeelementen, wie einem Sieben-Segment-Digitalzeichenmuster in Form einer Ziffer "8", wie es in dem oberen linken Teil von 2 dargestellt ist, und einem Sieben-Segment-Analogbalkenmuster aus sieben parallelen Balken, wie es in dem oberen rechten Teil von 2 dargestellt ist. Das Digitalzeichenmuster wird zur Ziffernanzeige, nämlich zur Anzeige der Ziffern "0" bis "9" benutzt, während das Analogbalkenmuster zur analogen Anzeige einer physikalischen Größe benutzt wird. Eine einzelne Anode 4 entspricht einem Segment eines jeweiligen Anzeigeelements wie des Digitalzeichenmusters oder des Analogbalkenmusters.
  • Die Graphitschichten 4 werden an ihren oberen Flächen durch Fluoreszenzschichten 5 abgedeckt und von Rippen 6 umgeben, die gemäß der Darstellung in 3 auf der Isolierschicht 2 ausgebildet werden. Die Rippen 6 werden aus einem Isoliermaterial wie einem Glasmaterial mit verhältnismäßig niedrige Schmelzpunkt hergestellt und derart geformt, daß die oberen Enden der Rippen 6 eine Höhe haben, die von der Isolierschicht weg ausreichend größer als diejenige der oberen Flächen der Fluoreszenzschichten 5 ist. Jede Rippe 6 hat in horizontaler Richtung in 3 gesehen eine Wanddicke von ungefähr 50 μm. Auf die oberen Endflächen der Rippen 6 werden durch Dickfilmdruck Gitterelektroden 7 in dem gleichen Muster wie die Rippen 6 gebildet. Die Gitterelektroden 7 haben in vertikaler Richtung in 3 gesehen eine Höhe bzw. Dicke von 5 bis 100 μm, so daß die obere Stirnfläche einer jeweiligen Gitterelektrode 7 in der Richtung nach oben gemäß 3, nämlich in der Richtung zu in 1 dargestellten Kathoden 12 um einen Abstand von 100 bis 150 μm von der oberen Fläche der betreffenden Fluoreszenzschicht 5 beabstandet ist. Bei dieser Gestaltung sind die Gitterelektroden 7 elektrisch von den Fluoreszenzschichten 5 isoliert.
  • Durch ein Gitterleitermuster 8, das durch Dickfilmdruck auf der Isolierschicht 2 gebildet wird, werden die Gitterelektroden 7 elektrisch mit Anschlußflächen 11 und die Anschlußflächen 11 mit den Zuleitungsstiften 13 verbunden. Jede Gitterelektrode 7 für das Sieben-Segment-Digitalzeichenmuster wird mit einem entsprechenden der Zuleitungsstifte 13 verbunden, während jede Gitterelektrode 7 für das Sieben-Segment-Analogbalkenmuster mit einem entsprechendem der Zuleitungsstifte 13 verbunden wird.
  • Wie aus der 3 zu ersehen ist, sind eine jede Graphitschicht oder Anode 4 und die daran ausgebildete entsprechende Fluoreszenzschicht 5 derart geformt, daß ihre Umfangsflächen in enger Berührung zu den Seitenflächen der Rippen 6 gehalten sind. Daher besteht in der zu der Ebene des Substrates 1 parallelen Richtung im wesentlichen kein Abstand zwischen der Fluoreszenzschicht 5 und der entsprechenden Gitterelektrode 7, während die elektrische Isolierung zwischen der Fluoreszenzschicht 5 und der Gitterelektrode 7 beibehalten ist.
  • Die Kathoden 12 haben die Form von Drähten oder Heizfäden und werden direkt beheizt. Die Drahtkathoden 12 werden durch ein Paar von auf dem Substrat 1 ausgebildeten Kathodenhalterahmen 14 abgestützt und erstrecken sich zwischen diesen derart, daß die Kathoden 12 über den Graphitschichten oder Anoden 4 liegen. Die obere Fläche des Substrates, auf dem auf die vorangehend beschriebene Weise die verschiedenartigen Elemente angebracht sind, wird durch ein Deckglas 15 abgedeckt und der zwischen dem Substrat 1 und dem Glas 15 gebildete Innenraum wird evakuiert und durch ein Dichtungsglas mit niedrigen Schmelzpunkt hermetisch abgedichtet, wodurch sich eine Vakuum-Fluoreszenz-Anzeigeröhre ergibt.
  • Bei dem Betreiben dieser gemäß der vorstehenden Beschreibung gestalteten Fluoreszenz-Anzeigeröhre wird eine Beschleunigungsspannung von beispielsweise ungefähr 40 V zwischen die Kathoden 12 und gewählte Gitterelektroden 7 sowie zwischen die Kathoden 12 und gewählte Anoden 4 angelegt, während die direkt beheizten Kathoden 12 geheizt werden. Infolgedessen werden die von den direkt beheizten Kathoden 12 erzeugten oder freigegebenen Thermoelektronen beschleunigt und treffen auf die Fluoreszenzschichten 5 auf, die den eingeschalteten Anoden 4 entsprechen, an denen diese Fluoreszenzschichten 5 Licht abgeben. Es wird jedoch kein Licht von den Fluoreszenzschichten 5 abgegeben, die von denjenigen Gitterelektroden 7 umgeben sind, an die in Bezug auf 0 V an den Kathoden 12 eine negative Sperrvorspannung von beispielsweise ungefähr einigen Volt bis 10 V angelegt ist. Ferner wird kein Licht von den Fluoreszenzschichten 5 abgegeben, die Anoden 4 überdecken, an welche die vorangehend genannte Beschleunigungsspannung nicht angelegt wird. Wenn die Fluoreszenz-Anzeigeröhre dynamisch angesteuert wird, werden die über das Gitterleitermuster 8 mit den Gitterelektroden 7 verbundenen Zuleitungsstifte 13 aufeinanderfolgend und selektiv im Zeitmulitplex mit einer vorbestimmten Frequenz mit einer Beschleunigungsspannungsleitung verbunden, während synchron mit dem aufeinanderfolgenden Anschließen der Gitterelektroden 7 an die Beschleunigungsspannungleitung die über das Leitermuster 3 mit den Anoden 4 und den entsprechenden Fluoreszenzschichten 5 verbundenen Anschlußstifte 13 selektiv an die Beschleunigungsspannungsleitung angeschlossen werden, so daß durch das selektive Anregen der Fluoreszenzschichten (Fluoreszenzsegmente) 5 gewünschte Zeichen wie Buchstaben und Symbole sowie graphische Darstellungen angezeigt werden.
  • Zum Feststellen der Betriebsleitungsfähigkeit dieser Fluoreszenz-Anzeigeröhre wurden die Analoganzeigeelemente des in den oberen rechten Teils in 2 dargestellten Analogbalkenmusters geprüft. Diese Anzeigelemente können als Entzerreranzeige an einer Tonanlage verwendet werden. In 2 sind die oberen und die unteren Analoganzeigeelemente jeweils mit U bzw. L bezeichnet. Diese oberen und unteren Elemente U und L sind voneinander um eine Strecke B von 500 μm beabstandet. Bei der Prüfung wurde an die Gitterelektroden 7 der oberen Elemente U eine Beschleunigungsspannung von +20 V angelegt und an die Gitterelektroden 7 der unteren Elemente L wurde eine Vorspannung –5 V angelegt, während an die Anoden 4 aller Analoganzeigeelemente U und L eine positive Spannung angelegt wurde. Eine Sichtprüfung dieser Anzeigeelemente in einem dunklen Raum hat gezeigt, daß von dem verhältnismäßig nahe an den oberen Anzeigeelementen U liegenden oberen Segmenten der unteren Anzeigeelemente L überhaupt kein unerwünschtes Licht abgegeben wurde. Zum Vergleich wurde zu den gleichen Bedingungen wie diese Anzeigeröhre eine herkömmliche Fluoreszenz-Anzeigeröhre mit Edelstahl-Netzgittern in einer Dicke von 50 μm mit einem Öffnungsanteil von 80% geprüft. Gegenüber der herkömmlichen Anzeigeröhre haben infolge des Fehlens von solchen Netzgittern die angeregten fluoreszierenden Segmente 5 in der Anzeigeröhre ein deutlicheres Umfangsprofil und eine um 12% erhöhte Leuchtdichte.
  • Als nächstes wird unter Bezugnahme auf das Ablaufdiagramm in 4 und die schematischen Ansichten in 5A bis 5E ein Verfahren zum Herstellen der Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach 1 bis 3 beschrieben. Zuerst wird eine Anodenplatte 20 gemäß 5A hergestellt. Die Anodenplatte 20 enthält das Substrat 1 sowie das (in 5A nicht dargestellte) Leitermuster 3, die Isolierschicht 2 und die Graphitschicht 4, die an dem Substrat 1 durch Dickfilmdruck in der genannten Aufeinanderfolge ausgebildet werden. Bei einem Schritt P1 des in 4 dargestellten Verfahrens wird auf die Anodenplatte 20 durch Dickfilmdruck mit einer Siebdruckmaschine eine Paste aus Isoliermaterial derart aufgebracht, daß die aufgebrachte Paste die Graphitschicht 4 umgibt, wodurch eine untere ungebrannte Rippenschicht 22 gemäß 5B gebildet wird. Wenn diese untere ungebrannte Rippenschicht 22 später gebrannt wird, ergibt sie einen unteren Teil der Rippe 6. Dann wird die aus der durch Siebdruck aufgebrachten Isolierpaste gebildete untere ungebrannte Rippenschicht 22 getrocknet, bis sie erstarrt. Die Isolierpaste für die untere ungebrannte Rippenschicht 22 kann ein Gemisch aus einer anorganischen Fritte wie einem Glas mit niedrigem Schmelzpunkt oder einem Pigment, einem Lösungsmittel und einem organischen Verdünnungsmittel sein. Das Lösungsmittel und das organische Verdünnungsmittel werden zum Einstellen der Viskosität der Isolierpaste verwendet, um den Dickfilmdruck zu erleichtern. Die untere ungebrannte Schicht 22 hat nach dem Trocknen eine Dicke von ungefähr 30 bis 50 μm. Bei dem Schritt P1 kann das Drucken und Trocknen zweimalig oder mehrmalig wiederholt werden, um die gewünschte Dicke der ge trockneten ungebrannten Schicht 22 zu erhalten, die dann aus zwei oder mehr übereinanderliegenden Schichten oder Filmen besteht.
  • In der folgenden Beschreibung wird der Ausdruck "Dicke" im Sinne einer Abmessung in der zu der Ebene des Substrats 1 senkrechten Richtung angewandt, falls es nicht anders angeführt ist.
  • Bei einem Schritt P2 des Verfahrens nach 4 wird auf die Graphitschicht 4 durch Dickfilmdruck mit einer Siebdruckmaschine eine Paste, deren Hauptkomponente aus einem floureszierenden Material besteht, in der Weise aufgebracht, daß die Paste eine Aussparung ausfüllt, die durch die obere Fläche der Graphitschicht 4 und die umgebende untere ungebrannte Rippenschicht 22 begrenzt ist. Dadurch wird eine ungebrannte Fluoreszenzschicht 24 gemäß 5C gebildet. Wenn diese ungebrannte Fluoreszenzschicht 24 später gebrannt wird, ergibt sie die Fluoreszenzschicht 5. Dann wird die aus der Fluoreszenzpaste gebildete ungebrannte Schicht 24 getrocknet, bis sie verfestigt ist. Die Fluoreszenzpaste für die ungebrannte Fluoreszenzschicht 24 kann ein Gemisch aus einem bekannten floureszierenden Material wie Zinkoxid sowie einem Lösungsmittel und einem organischen Verdünnungsmittel sein, welche zum Einstellen der Viskosität der Paste verwendet werden. Die ungebrannte Fluoreszenzschicht 24 hat nach dem Trocknen eine Dicke von ungefähr 35 μm.
  • Bei einem Schritt P3 des Verfahrens nach 4 wird auf die untere ungebrannte Schicht 22 durch Dickfilmdruck unter Verwendung der gleichen Siebdruckmaschine wie der bei dem Schritt P1 verwendeteten die gleiche Isolierpaste wie die bei dem Schritt P1 verwendete aufgebracht, wodurch eine obere ungebrannte Rippenschicht 26 gemäß 5D gebildet wird. Wenn diese obere ungebrannte Rippenschicht 26 später gebrannt wird, ergibt sie einen oberen Teil der Rippe 6. Dann wird die obere ungebrannte Rippenschicht 26 bis zum Verfestigen getrocknet. Die obere ungebrannte Rippenschicht 26 hat nach dem Trocknen eine Dicke von ungefähr 70 bis 150 μm. Bei dem Schritt P3 kann das Drucken und Trocknen zweimalig oder mehrmalig wiederholt werden, um die erwünschte Dicke der getrockneten ungebrannten Schicht 26 zu erhalten, die dann aus zwei oder mehr übereinanderliegenden Schichten oder Filmen besteht.
  • Bei einem Schritt P4 wird auf die obere ungebrannte Rippenschicht 26 für die Rippe 6 durch Dickfilmdruck mit einer Siebdruckmaschine eine Leitpaste aufgebracht, wodurch eine ungebrannte Gitterelektrodenschicht 28 gemäß 5E gebildet wird. Wenn diese ungebrannte Schicht 28 später gebrannt wird, ergibt sie die Gitterelektrode 7. Die ungebrannte Schicht 28 wird dann bis zum Verfestigen getrocknet. Die Leitpaste kann ein Gemisch aus einem elektrisch leitfähigen Material wie Silber, Kupfer, Aluminium, Nickel oder Graphit, einer anorganischen Fritte wie einem Glas mit verhältnismäßig niedrigem Schmelzpunkt sowie einem Lösungsmittel und einem organischen Verdünnungsmittel sein, welche zum Einstellen der Eignung der Paste für den Dickfilmdruck verwendet werden. Das leitfähige Material kann in Form eines Pulvers verwendet werden, dessen Teilchen bei einer verhältnismäig niedrigen Temperatur zusammengeschweißt werden können. Die ungebrannte Gitterelektrodenschicht 28 hat nach dem Trocknen eine Dicke von ungefähr 10 bis 150 μm. Bei dem Schritt P4 kann das Drucken und Trocknen zweimalig oder mehrmalig wiederholt werden, um die erwünschte Dicke der getrockneten ungebrannten Schicht 28 zu erzielen.
  • Dann wird auf die Anodenplatte 20, auf der gemäß der vorstehenden Beschreibung die unteren ungebrannten Rippenschichten 22, die ungebrannten Fluoreszenzschichten 24, die oberen ungebrannten Rippenschichten 26 und die ungebrannten Gitterelektrodenschichten 28 gebildet werden, durch Siebdruck eine ungebrannte Schicht für das Gitterleitermuster 8 aufgebracht und getrocknet. Danach wird ein Schritt P5 nach 4 zum Einbrennen der ungebrannten Schichtenanordnung an der Anodenplatte 20 bei einer Temperatur von ungefähr 500 bis 600°C ausgeführt, wodurch die untere und die obere ungebrannte Rippenschicht 22 und 24 die Rippen 6 ergeben und die ungebrannten Fluoreszenzschichten 24 die Fluoreszenzschichten 5 ergeben, während die ungebrannten Gitterelektrodenschichten 28 die Gitterelektroden 7 ergeben. Auf diese Weise werden an dem Substrat 1 die oben auf den Rippen 6 ausgebildeten Gitterelektroden 7 und die von den Rippen 6 umgebenden Fluoreszenzschichten 5 derart angebracht, daß der Umfang einer jeden Fluoreszenzschicht 5 in enger Berührung mit den Innenwandflächen der Rippen 6 gehalten wird.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird das Zwischenprodukt für die Rippen 6 durch Aufschichten der unteren und oberen ungebrannten Rippenschichten 22 und 26 gebildet, welche durch wiederholte Siebdruck-Trocknungsvorgänge gemäß der vorangehenden Beschreibung geformt werden. Somit können die Rippen 6 auf einfache und wirtschaftliche Weise gebildet werden. Gemäß der vorstehenden Beschreibung enthält die zum Bilden der ungebrannten Rippenschichten 22 und 26 verwendete Isolierpaste üblicherweise ein Lösungsmittel und ein Verdünnungsmittel, die zum Einstellen der Viskosität der Paste verwendet werden. Wenn auf die untere ungebrannte Rippenschicht 22 durch Siebdruck die obere ungebrannte Rippenschicht 26 aufgebracht wird, werden das Lösungsmittel und das Verdünnungsmittel, die in der die obere ungebrannte Rippenschicht 26 bildenden Isolierpaste enthalten sind, auf wirkungsvolle Weise in die darunterliegende untere ungebrannte Rippenschicht 22 eingesaugt, wodurch verhindert wird, daß die neuerdings aufgebrachte Isolierpaste für das Bilden der oberen ungebrannten Rippenschicht 26 abtropft oder abfließt. Daher können die Rippen 6 durch Siebdruck in gewünschten Formen und Abmessungen selbst dann aufgebracht werden, wenn die durch die Rippen 6 begrenzte Aussparungen oder offenen Kammern ein verhältnismäßig großes Seitenverhältnis haben. Dies gilt auch dann, wenn die Schicht 22 und/oder die Schicht 26 aus zwei oder mehr überlagerten Schichten oder Filmen aus der Isolierpaste besteht. Ferner werden bei dem Formen der Rippen 6 durch Siebdruck die Anoden 4 nicht beschädigt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel werden ferner auf der Isolierschicht 2 die Rippen 6 derart ausgebildet, daß sie die Graphitschichten bzw. Anoden 4 und die Fluoreszenzschichten 5 umgeben und daß die oberen Ränder der Rippen 6 um einen geeigneten Abstand in der Richtung von der Isolierschicht 2 zu den Fluoreszenzschichten 5 hin von den oberen Flächen der Fluoreszenzschichten 5 beabstandet sind. Ferner werden die Gitterelektroden 7 an den oberen Stirnflächen der Rippen angebracht, so daß die Gitterelektroden in einem geeigneten Abstand in der Richtung zu den oberhalb der Gitterelektroden 7 angeordneten Kathoden 12 von den Fluoreszenzschichten 5 liegen. Diese Anordnung ermöglicht das Beschleunigen der von den Kathoden 12 erzeugten Elektronen durch das Anlegen einer positiven Beschleunigungsspannung und das Abfangen der Elektroden durch das Anlegen einer negativen Vorspannung. Ferner ermöglicht es diese Gestaltung, die Anzeigeelemente mit einem beträchtlich verringerten Abstand zwischen den benachbarten Elementen anzuordnen, während zugleich zuverlässig ein falsches Einschalten oder Anregen der Anzeigeelemente verhindert ist. Dadurch kann die Dichte der an dem Substrat 1 angeordneten Anzeigeelemente wesentlich erhöht werden. Darüberhinaus wird zum Abhalten der Elektronen eine verhältnismäßig niedrige Sperrvorspannung benötigt, wodurch dementsprechend die für die Fluoreszenz-Anzeigeröhre erforderliche Gesamtspannung verringert ist.
  • Mit dem in 4 und 5 dargestellten Verfahren werden an den Anoden bzw. Graphitschichten 4 durch Siebdruck die Fluoreszenzschichten 5 derart ausgebildet, daß der Umfangsrand einer jeder Fluoreszenzschicht 5 die Seitenfläche der umgebenden Rippe 6 berührt. D. h., die ungebrannte Fluoreszenzschicht 24, die aus einem viskosen Fluid in Form der Fluoreszenzpaste für die Fluoreszenzschicht 5 besteht, wird jeweils derart gebildet, daß sie eine Aussparung ausfüllt, welche durch die obere Fläche der Anode 4 und die Seitenflächen der unteren ungebrannten Rippenschicht 22 begrenzt ist, die den unteren Teil der Rippe 6 bildet. Dieses Verfahren erleichtert das Formen der Fluoreszenzschicht 5 in enger Berührung mit der Rippe 6 ohne irgendeinen Spalt oder eine Lücke dazwischen, wodurch es möglich wird, den Abstand zwischen den benachbarten, jeweils aus zwei oder mehr Fluoreszenzschichten oder Segmenten 5 bestehenden Anzeigeelementen zu verringern und dadurch die Dichte der Anzeigeelemente zu erhöhen.
  • Ferner umgibt jede Rippe 6 den ganzen Umfang der entsprechenden Graphitschicht bzw. Anode 4 und der entsprechenden Fluoreszenzschicht 5, wodurch die benachbarten Fluoreszenzschichten 5 gegen eine beeinträchtigende Einwirkung der benachbarten Gitterelektroden 7 geschützt sind. D. h., die Fluoreszenzschicht 5 eines Anzeigeelementes wird nicht durch die von der Gitterelektrode des benachbarten Anzeigeelementes weg streuenden Elektronen beeinflußt bzw. fälschlich angeregt. In dieser Hinsicht kann gleichfalls die Dichte der Anzeigeelemente an der Anzeigeröhre erhöht werden.
  • In dieser Fluoreszenz-Anzeigeröhre haben die Gitterelektroden 7 von der oberen Fläche der Fluoreszenzschichten 5 her gemessen eine Höhe von 100 bis 150 μm. D. h., die oberen Randflächen der Gitterelektroden 7 sind von den oberen Flächen der Fluoreszenzschichten 5 in der Richtung zu den Kathoden 12 hin um 100 bis 150 μm beabstandet. Diese Anordnung gewährleistet eine gleichbleibende Beschleunigung der aus den Kathoden 12 freigegebenen Elektronen durch das Anlegen einer positiven Beschleunigungsspannung und ein gleichbleibendes Sperren der Elektronen durch das Anlegen einer negativen Vorspannung.
  • Die Gitterelektroden 7 haben eine in einem Bereich von 5 bis 100 μm gewählte Dicke. Wenn die Dicke kleiner als 5 μm wäre, würden die Gitterelektroden 7 einen übermäßig hohen elektrischen Widerstand haben und die Funktion der Gitterelektroden 7 für das Abfangen der Elektronen wäre unzureichend. Wenn die Dicke größer als 100 μm wäre, würde bei den Bilden des Zwischenproduktes in Form der ungebrannten Gitterelektrodenschichten 28 durch das Drucken ein Abtropfen der Leitpaste auftreten. Mit der in dem vorstehend genannten Bereich von 5 bis 100 μm gewählten Dicke haben die Gitterelektroden 7 einen ausreichend niedrigen elektrischen Widerstand, der das beabsichtigte Beschleunigen und Abhalten der Elektronen ermöglicht, und es werden durch das Abtropfen der Leitpaste während des Druckens verursachte Kurzschlüsse zwischen den Gitterelektroden und der Fluoreszenzschichten 5 verhindert.
  • Gemäß dem Verfahren mit den Schritten P1 und P3 für das Formen der Vorläufer für die Rippen 6 und dem Schritt P2 für das Formen der Vorläufer für die Fluoreszenzschichten 5 werden die Rippen 6 derart gebildet, daß sie die jeweils auf der Isolierschicht 2 des Substrates 1 ausgebildeten Graphitschichten bzw. Anoden 4 umfassen, und durch das Formen der ungebrannten Fluoreszenzschichten 24 durch das Drucken mit der Fluoreszenzpaste derart, daß die durch die obere Fläche einer jeweiligen Anode 4 und die Seitenflächen der entsprechenden Rippen 6 begrenzte Aussparung ausgefüllt wird, werden die Fluoreszenzschichten 5 in Berührung mit den Innenwandflächen der Rippen 6 gebildet. Da in diese Aussparung während des Siebdruckprozesses die Fluoreszenzpaste in Form eines viskosen Fluids eingegossen wird, kann die ungebrannte Fluoreszenzschicht 24 die Aussparung selbst dann ohne eine Lücke zwischen dem Umfang der Masse der Schicht 24 und der Seitenfläche der unteren ungebrannten Rippenschicht 22 ausfüllen, wenn das Druckmuster in Bezug auf das Substrat mehr oder weniger gut ausgerichtet ist. Demzufolge können die Fluoreszenzschichten 5 ohne einen Spalt oder Zwischenraum nahe an den Rippen 6 ausgebildet werden.
  • Bei den Schritten P1 und P3 bei diesem Ausführungsbeispiel werden für das Formen der unteren und der oberen ungebrannten Rippenschichten 22 und 26 der Siebdruck und die Trocknung in einer erwünschten Anzahl wiederholt, wobei auf jeden Druckvorgang ein Trocknungsvorgang folgt. Im Gegensatz zu einem einmaligen Drucken und einem darauffolgenden einmaligem Trocknen für das Erzielen der erwünschten Dicke ist dieses wiederholte Drucken und Trocknen dazu wirkungsvoll, ein Herabsenken bzw. Abtropfen der Isolierpaste zu verhindern, da die Isolierpaste jedesmal getrocknet ist, wenn der Druckvorgang ausgeführt wird. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die Rippen 6 mit einer in der zu der Ebene des Substrats 1 parallelen Richtung gemessenen beträchtlich kleinen Wanddicke zu formen.
  • Es ist ferner anzumerken, daß wegen des Formens der unteren und oberen ungebrannten Rippenschichten 22 und 26 in den Schritten P1 und P3 derart, daß die Graphitschicht bzw. Anode 4 umfaßt ist, durch die Verwendung einer Siebdruckschablone für das Formen der Anode 4 mit Abmessung, die etwas größer als die nominellen Abmessung sind, ein zwischen der Rippe 6 und der Anode 4 verbleibender Spalt oder Zwischenraum selbst dann vermieden werden kann, wenn die Siebdruckschablonen für die Anode 4 und für die ungebrannten Rippenschichten 22 und 26 mehr oder weniger gegeneinander versetzt oder fehlerhaft ausgerichtet sind. D. h., die Fehlerausrichtung der Druckschablonen ergibt einfach ein Überlappen des Umfangsbereich der Anode 4 durch die Rippe 6. Dadurch ergeben sich verhältnismäßig große Toleranzen hinsichtlich der Ausrichtungsgenauigkeit der Druckschablonen für die Anode 4 und die Rippe 6.
  • Es ist weiterhin anzumerken, daß dem Schritt P2 für das Bilden der Vorläufer für die Fluoreszenzschichten 5 der Schritt P1 für das Bilden der unteren Rippenschicht 22 vorangeht und danach der Schritt P3 für das Bilden der oberen Rippenschicht 26 folgt. D. h., die Fluoreszenzschicht 24 wird gebildet, bevor der Vorläufer für die Rippe 6 in der endgültigen Dicke gebildet wird, nämlich auf der schon gebildeten unteren Rippenschicht 22 die obere Rippenschicht 26 erst nach dem Bilden der Fluoreszenzschicht 24 gebildet wird. Durch dieses Vorgehen wird zweckdienlich ein Problem vermieden, das auftreten würde, wenn die Druckplatte oder Druckschablone für die Fluoreszenzschicht 24 gegenüber der Druckschablone für die untere Rippenschicht 22 versetzt ist. Im einzelnen kann selbst dann, wenn infolge einer Fehlausrichtung der Druckschablonen ein Teil einer anfangs bei dem Schritt P2 aufgebrachten Masse der Fluoreszenzpaste in Form des viskosen Fluids auf die schon gebildete untere Rippenschicht 22 aufgebracht wird, dieser Teil der viskosen Fluidmasse aufgrund des Fließvermögens der Masse in die innerhalb der unteren Rippenschicht 22 gebildete Aussparung fließen und ein noch auf der unteren Rippenschicht 22 verbliebener Teil der Fluidmasse wird durch die bei dem Schritt P3 gebildete obere Rippenschicht 26 abgedeckt. Durch diese Gestaltung wird daher der Toleranzbereich hinsichtliche der Ausrichtungsgenauigkeit für die Fluoreszenzschichten 5 und die Rippen 6 vergrößert, was zu einem vergrößerten Ausbeuteanteil der Anzeigeröhre als Endprodukt führt.
  • Ferner erleichtert das Bilden der Gitterelektrodenschicht 28 auf der nach den Bilden der Fluoreszenzschicht 24 geformten oberen Rippenschicht 26 das elektrischen Isolieren der Gitterelektroden 7 von den Fluoreszenzschichten 5.
  • Es ist ferner anzumerken, daß bei dem Schritt P5 gemeinsam die verschiedenen ungebrannten Schichten gebrannt werden, nämlich die untere und die obere ungebrannte Rippenschicht 22 und 26, die bei den Schritt P1 und P3 gebildet werden, die bei dem Schritt P2 gebildete ungebrannte Fluoreszenzschicht 24 und die bei dem Schritt P4 gebildete ungebrannte Gitterelektrodenschicht 28. Auf diese Weise wird das aus diesen ungebrannten Schichten 22, 24, 26 und 28 bestehende ungebrannte Schichtengebilde gleichzeitig zu einem integrierten gebrannten Schichtengebilde aus den Rippen 6, der Fluoreszenzschichten 5 und den Gitterelektroden 7 gebrannt.
  • Unter Bezugnahme auf die 6 bis 9 werden andere Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Bei diesen abgewandelten Ausführungsbeispielen werden die gleichen Bezugszeichen wie die bei dem vorangehenden Ausführungsbeispiel verwendeten zum Bezeichnen der einander funktionell entsprechenden Elemente verwendet, die zur Verkürzung und Vereinfach nicht nochmals beschrieben werden.
  • Die 6A und 6B zeigen ein Beispiel für eine Punktematrix-Fluoreszenz-Anzeigeröhre mit einer Vielzahl von parallelen Rippen 6, die auf der Isolierschicht 2 an dem Substrat 1 derart ausgebildet sind, das sie sich in gleichen Abständen voneinander in der Längsrichtung eines rechteckigen Bildschirms erstrecken. D. h., die parallelen Rippen 6 erstrecken sich quer zu dem Bildschirm, nämlich in der zu den kurzen Seiten des rechteckigen Bildschirms parallelen Richtung. An den oberen Stirnflächen der parallelen Rippen 6 sind jeweilige Gitterelektroden 7 in Form von parallelen Streifen ausgebildet. Die Anzeigeröhre enthält ferner das zwischen dem Substrat 1 und der Isolierschicht 2 ausgebildete Leitermuster 3. Das Leitermuster 3 enthält Leiter, die in gleichen Abständen voneinander in Querrichtung zu dem Bildschirm verlaufen, nämlich in der zu den parallelen Rippen 6 parallelen Richtung. Die Leiter des Leitermusters 3 erstrecken sich in der Längsrichtung des Bildschirms, nämlich in der zu den langen Seiten des rechteckigen Bildschirms parallelen Seiten. Die Anzeigeröhre enthält ferner eine Vielzahl von Graphitschichten bzw. Anoden 4, die in parallelen Reihen zwischen jeweiligen Paaren von benachbarten parallelen Rippen 6 angeordnet sind. Die Anoden in einer jeden Reihe haben in der zu den Rippen 6 parallelen Richtung voneinander gleiche Abstände. Die Anoden 4 sind elektrisch an die jeweiligen Leiter des Leitermusters 3 über jeweilige Verbindungsleiter angeschlossen, die sich durch die in der Isolierschicht 2 ausgebildeten Durchgangsöffnungen hindurch erstrecken. Die Anzeigeröhre enthält ferner eine Vielzahl von Fluoreszenzschichten 5, die durch Siebdruck gebildet und in parallelen Reihen angeordnet sind, wobei jede Reihe zwischen den einander benachbarten parallelen Rippen 6 liegt. Die Fluoreszenzschichten 5 in einer jeden Reihe sind voneinander in der zu den Rippen 6 parallelen Richtung in gleichen Abständen angeordnet und überdecken die jeweiligen Anoden 4 in der entsprechenden Reihe. Die Fluoreszenzschichten 5 sind mit den einander gegenüberliegenden Seitenflächen der benachbarten Rippen 6 in Berührung gehalten.
  • Bei dem Betrieb der Anzeigeröhre gemäß 6A und 6B werden die Paare der benachbarten Gitterelektroden 7 selektiv an die Beschleunigungsspannungsleitung angeschlossen, während die Leiter des Leitermusters 3 aufeinanderfolgend im Zeitmultiplex an die Beschleunigungsspannungsleitung angeschlossen werden. Die Fluoreszenzschichten 5, die zwischen den gegenwärtig an die Beschleunigungsspannungsleitung angeschlossenen benachbarten Gitterelektroden 7 liegen und die gegenwärtig über das Leitermuster 3 an die Spannungsleitung angeschlossen sind, werden zum Erzeugen eines bestimmten Bildes in Form einer Punktematrix angeregt. Die Fluoreszenzschichten 5 entsprechen den Punkten der Matrix bzw. den Bildelementen des Bildschirms.
  • Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel haben die Rippen 6 gleichfalls eine größere Höhe als die Fluoreszenzschichten 5 und infolgedessen liegen die Gitterelektroden 7 oberhalb der Fluoreszenzschichten 5. Ferner werden die Fluoreszenzschichten 5 an den jeweiligen Anoden bzw. Graphitschichten 4 derart ausgebildet, daß ihre einander gegenüberliegenden Ränder mit den Seitenflächen der benachbarten Rippen in Berührung gehalten sind. Durch diese Gestaltung wird gleichfalls eine Einwirkung der für das Anregen der zwischen den benachbarten Rippen liegenden erwünschten Fluoreszenzschichten 5 dienenden Elektronen auf die benachbarten Fluoreszenzschichten 5 verhindert oder auf ein Mindestmaß herabgesetzt, welche an den anderen Seiten der betreffenden benachbarten Rippen 6 angeordnet sind. Somit kann ein falsches Anregen der Fluoreszenzschichten 5 durch die Streuelektronen verhindert und auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden und die Dichte der Anzeigeelemente je Flächeneinheit des Substrates 1 kann weiter erhöht werden.
  • Bei dieser Punktematrix-Fluoreszenz-Anzeigeröhre, in der die Fluoreszenzschichten 5 mit hoher Dichte angeordnet sind, kann während des aufeinanderfolgenden Anschließens der Anoden 4 über das Leitermuster 3 an die Beschleunigungsspannungsleitung ein erwünschtes Bild durch selektives Anregen bzw. Einschalten des Fluoreszenzschichten 5 dargestellt werden. D. h., diese Anzeigeröhre ist im Gegensatz zu der herkömmlichen Anzeigeröhre, in der die Gitterelektroden in der zu den langen Seiten des rechteckigen Bildschirms parallelen Richtung abgetastet werden, zu einer Anregung der Fluoreszenzschichten 5 durch Abtastung bzw. die dynamische Ansteuerung der Anoden 4 in der zu den kurzen Seiten des rechteckigen Bildschirms parallelen Richtung gestaltet. Das Abtasten in der zu den kurzen Seiten des Bildschirms parallelen Richtung ergibt eine erhöhte Einschaltzeit der Abtastimpulse für das Abtasten der Anoden 4, wodurch dementsprechend die Leuchtdichte der Fluoreszenzschichten 5 erhöht ist. Ferner können die Abmessungen der kurzen Seiten des Bildschirms bei dieser Anzeigeröhre, bei der nicht die herkömmlichen Netzgitter verwendet werden, vergleichsweise groß gewählt werden, da die Abmessungen der kurzen Seiten nicht durch die thermische Verformung der Netzgitter eingeschränkt sind. Infolgedessen kann der Bildschirm eine verhältnismäßig große gesamte Abmessung oder Fläche haben.
  • In den 7A und 7B ist eine Punktematrix-Fluoreszenz-Anzeigeröhre einer anderen Ausführung dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist auf der Isolierschicht 2 an dem Substrat 1 eine Vielzahl von Rippengebilden 6 mit Gitteranordnung derart ausgebildet, daß die Rippengebilde 6 parallel und in Abstand voneinander angeordnet sind. Jedes Rippengebilde 6 legt zwei Reihen von quadratischen Flächen fest, an denen jeweilige Sätze von Graphitschichten bzw. Anoden 4 und Fluoreszenzschichten 5 ausgebildet sind. Eine Vielzahl von Gitterelektrodenanordnungen 7 ist auf den jeweiligen Rippengebilden 6 derart ausgebildet, daß die oberen Stirnflächen der Rippengebilde 6 durch die entsprechenden Gitterelektroden 7 abgedeckt sind. Beispielsweise bestehen die durch die jeweiligen Rippengebilde 6 begrenzten Quadratflächen aus einer Vielzahl von Sätzen aus vier Quadratflachen, wobei jeder Satz aus zwei Quadratflächen in einer der vorangehend genannten beiden Reihen und aus zwei Quadratflächen in der anderen Reihe besteht. Jede der vier Quadratflächen eines jeden Satzes entspricht einem Punkt der Punktematrix. Die Anoden 4 in einem Satz aus vier Quadratflächen sind über das Leitermuster 3 mit den Anoden 4 in den anderen Sätzen derart verbunden, daß die vier Anoden in den vier Quadratflächen eines Satzes mit den Anoden 4 in den entsprechenden vier Quadratflächen der anderen Sätze verbunden sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel werden die mit den Anoden 4 verbundenen Leiter des Leitermusters 3 selektiv an die Beschleunigungsspannungsleitung angeschlossen, während die Gitterelektroden 7 aufeinanderfolgend an die Beschleunigungsspannungsleitung angeschlossen werden. Die Fluoreszenzschichten 5, die in den Quadratflächen innerhalb der gegenwärtig an die Beschleunigungs-spannungs leitung angeschlossenen Gitterelektrodenanordnung 7 liegen und die auf den gegenwärtig an die Spannungsleitung angeschlossenen Anoden 4 ausgebildet sind, werden zum Erzeugen eines Bildes in Form einer Punktematrix angeregt.
  • Bei diesem dritten Ausführungsbeispiel haben die Rippengebilde 6 gleichfalls eine größere Höhe als die Fluoreszenzschichten 5 und infolgedessen liegen die Gitterelektroden 7 oberhalb der Fluoreszenzschichte 5, wobei die Fluoreszenzschichten 5 an den Anoden 4 durch Siebdruck in Berührung mit den Wandflächen der Rippengebilde 6 ausgebildet sind. Somit ist wie bei den vorangehenden Ausführungsbeispielen bei diesem Ausführungsbeispiel ein fälschliches Anregen der Fluoreszenzschichten 5 durch Streuelektronen verhindert oder auf ein Mindestmaß herabgesetzt und eine erhöhte Dichte der Anzeigeelemente gewährleistet. Wie bei dem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß 6A und 6B ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine hohe Leuchtdichte der Fluoreszenzschichten 5 durch eine verlängerte Einschaltzeit der Abtastimpulse sichergestellt und eine Vergrößerung der Abmessungen der kurzen Seiten des Bildschirms und demgemäß der Fläche des Bildschirms ermöglicht.
  • Eine Abwandlung des dritten Ausführungsbeispiels nach 7A und 7B ist in den 8A, 8B und 8C dargestellt. Bei diesem vierten Ausführungsbeispiel ist jede quadratische Punktefläche eines jeden Satzes in dem jeweiligen Rippengebilde 6 in vier quadratischen Punkteteilflächen unterteilt. Im einzelnen hat jedes Rippengebilde 6 nach 7A und 7B zusätzlich kreuzförmige Trennwände und jedes auf dem jeweiligen Rippengebilde 6 geformte Gitterelektrodengebilde 7 hat entsprechende zusätzliche kreuzförmige Gitter 9, welche eine jeweilige quadratische Punktefläche nach 7A und 7B in vier Punkteteilflächen unterteilen, wie es am deutlichsten aus 8C zu ersehen ist. Diese vier Punkteteilflächen bilden zusammen einen Punkt der Punktematrix. In einer jeden Punkteteilfläche sind die Anode 4 und die Fluoreszenzschicht 5 angebracht. Die Fluoreszenzschichten 5 in den vier Punkteteilflächen sind elektrisch miteinander verbunden. Diese Gestaltung ist zum Verhindern von falschen Anregungen der Fluoreszenzschichten 5 durch Streuelektronen selbst dann wirkungsvoller, wenn die Punkte verhältnismäßig groß sind.
  • Die 9 zeigt eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels nach 8A bis 8C. Bei diesem Ausführungsbeispiel nach 9 hat jedes Gitterelektrodengebilde 7 anstelle der bei dem Ausführungsbeispiel nach 8A bis 8C vorgesehenen zusätzlichen kreuzförmigen Gitter 9 ein zusätzliches Gitter 10. Jedes zusätzliche Gitter 10 hat die Form eines geraden Streifens, der im wesentlichen jede quadratische Punktefläche in zwei Punkteteilflächen unterteilt.
  • Die Erfindung wurde zwar vorstehend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen beschrieben, jedoch ist es ersichtlich, daß die Erfindung nicht auf die Einzelheiten der dargestellten Ausführungsbeispiele eingeschränkt ist und auch auf andere Weise realisiert werden kann.
  • Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen werden die Graphitschichten bzw. Anoden 4 ausgebildet, bevor die Vorläufer 22 und 26 für die Rippen oder die Rippengebilde 6 geformt werden. Es können jedoch auf der Isolierschicht 2 zuerst die unteren ungebrannten Rippenschichten 22 ausgebildet werden, wonach dann in den durch die unteren Rippenschichten 22 begrenzten Flächen Vorläufer für die Anoden 4 gebildet werden, bevor der Vorläufer 24 für die Fluoreszenzschichten 5 gebildet wird.
  • Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen haben die oberen Randflächen der Gitterelektroden 7 von der oberen Fläche der Fluoreszenzschichten 5 her gemessen eine Höhe von 100 bis 150 μm. Die Gitterelektroden 7 bewirken jedoch durch das Anlegen der Beschleunigungsspannung bzw. Vorspannung an die Elektroden das Beschleunigen und Abfangen der Elektronen aus den Kathoden 12 auch in dem Fall, daß die Höhe der Gitterelektroden 7 von den Fluoreszenzschichten 5 weg mindestens 20 μm beträgt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach 1 bis 3 ist das Gitterleitermuster 8 auf der Isolierschicht 2 ausgebildet. Das Gitterleitermuster 8 kann jedoch wie das Leitermuster 3 an der oberen Fläche des Substrats 1 ausgebildet werden.
  • Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen werden die ungebrannten Fluoreszenzschichten 24 bei dem Schritt P2 gebildet, nachdem die unteren ungebrannten Rippenschichten 22 gebildet wurden und bevor die oberen ungebrannten Rippenschichten 26 gebildet werden. Die ungebrannten Fluoreszenzschichten 24 können jedoch zuerst gebildet werden und dann kann durch wiederholten Siebdruck und wiederholtes Trocknen der Vorläufer für die Rippen 6 gebildet werden.
  • Es wird ein Fluoreszenz-Anzeigeröhre beschrieben, die ein Substrat, eine Vielzahl von auf dem Substrat ausgebildeten Anoden, auf den jeweiligen Anoden ausgebildete Fluoreszenzschichten, oberhalb der Fluoreszenzschichten angeordnete Kathoden zum Erzeugen von Elektronen, die auf die Fluoreszenzschichten auftreffen, Rippen, die aus einem elektrisch isolierenden Material an dem Substrat derart ausgebildet sind, daß sie zumindest einen Teil des Umfangs einer jeden der Anoden umgeben und daß sie von dem Substrat weg eine größere Höhe als die Fluoreszenzschichten haben, und auf den jeweiligen Rippen ausgebildete Gitterelektroden zum Steuern der Anregung der Fluoreszenzschichten aufweist. Jede Rippe besteht aus einer Vielzahl von Schichten, die durch Siebdruck mit einer Paste aufgeschichtet sind, welche das elektrisch isolierende Material enthält.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Herstellung Feiner Fluoreszenz-Anzeigeröhre, mit einem Substrat (1), einer Vielzahl von auf dem Substrat angeordneten Anoden (4), auf den jeweiligen Anoden ausgebildeten Fluoreszenzschichten (5), oberhalb der Fluoreszenzschichten angeordneten Kathoden (12) zum Erzeugen von Elektronen, die auf die Fluoreszenzschichten auftreffen, auf dem Substrat derart ausgebildeten Rippen (6), die zumindest einen Teil des Umfangs jeder Anode umgeben und die bezüglich des Substrats eine größere Höhe als die Fluoreszenzschichten aufweisen, und auf den jeweiligen Rippen (6) ausgebildeten Gitterelektroden (7) zum Steuern der Anregung der Fluoreszenzschichten, wobei die Fluoreszenzschichten ausgebildet sind unter Verwendung einer Fluoreszenzpaste einschließlich eines fluoreszierenden Materials derart, dass die Fluoreszenzschichten mit den Seitenflächen der Rippen in Berührung gehalten werden, und jede der Rippen (6) mittels Siebdruck unter Verwendung einer isolierenden Paste einschließlich eines elektrisch isolierenden Materials ausgebildet wird, und die Gitterelektroden an den oberen Endflächen der Rippen durch Siebdruck mit einer Leitpaste einschließlich eines elektrisch leitenden Materials ausgebildet werden, wobei das Verfahren durch die folgenden Schritte gekennzeichnet ist: – Ausbilden jeder der Rippen (6) durch Laminieren einer Vielzahl von Schichten durch Wiederholen eines Siebdruckvorgangs unter Verwendung einer isolierenden Paste und eines auf den Siebdruckvorgang folgenden Trocknungsvorgangs für eine vorbestimmte Anzahl entsprechend der Vielzahl der Schichten in der Weise, dass die Anoden (4) in Berührung mit den Rippen gehalten werden, und dass zumindest eine (22) der Vielzahl Schichten ausgebildet ist, bevor die Fluoreszenzschichten (5) ausgebildet werden, und die andere (26) der Vielzahl der Schichten ausgebildet wird zur Erzeugung der Rippen mit einer vorbestimmten Höhe nach der Formung der Fluoreszenzschichten, und – Auffüllen von Vertiefungen mittels einer Fluoreszenzpaste, die durch die zumindest eine der Vielzahl der Schichten der Rippen (6) gebildet werden, in der Weise, dass die Masse der Fluoreszenzpaste die Flächen der zumindest einen Schicht der Vielzahl der Schichten der die Vertiefungen bildenden Rippen berührt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufschichten der Vielzahl der Schichten der Rippen nach dem Ausbilden der Anoden an dem Substrat durch Aufbringen der Isolierpaste in Berührung mit den Anoden vorgenommen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufschichten der Vielzahl der Schichten der Rippen das Bilden von mindestens einer Schicht mit der Isolierpaste nach dem Bilden der Fluoreszenzschichten umfasst und dass die Gitterelektroden auf der mindestens einen Schicht der Rippen gebildet werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vielzahl der Schichten der Rippen, die Fluoreszenzschichten und die Gitterelektroden gemeinsam eingebrannt werden.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen derart ausgebildet werden, dass sie von den Fluoreszenzschichten in der Richtung von dem Substrat zu den Kathoden um mindestens 20 μm beabstandet sind.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterelektroden in einer Dicke von 5 bis 100 μm gebildet werden.
  7. Fluoreszenz-Anzeigeröhre, hergestellt nach einem Verfahren gemäß den Patentansprüchen 1 bis 6.
  8. Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Anoden (4) eine obere Oberfläche aufweist, die mit einer Seitenfläche einer entsprechenden der Rippen (6) zusammenwirkt zur Bildung einer Vertiefung, die bei einem Siebdruck der Fluoreszenzschichten durch eine entsprechende der Fluoreszenzschichten (5) derart gefüllt wird, dass die entsprechende Fluoreszenzschicht in Berührung mit der Seitenfläche der entsprechenden Rippe gehalten ist.
  9. Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (6) jeweils den ganzen Umfang der entsprechenden Anode (4) umgeben.
  10. Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Rippen (6) einen Teil des Umfangs einer jeweiligen Anode (4) umgibt.
  11. Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterelektroden (7) von den Fluoreszenzschichten (5) in der Richtung von dem Substrat (1) zu den Kathoden (12) um mindestens 20 μm beabstandet sind.
  12. Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterelektroden (7) eine Dicke von 5 bis 100 μm haben.
  13. Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (6) aus einer Vielzahl von Rippengebilden mit Netzgitteraufbau bestehen, die von einander beabstandet sind, wobei jedes der Rippengebilde eine Vielzahl von Reihen quadratischer Flächen begrenzt, in denen jeweils die Fluoreszenzschichten (5) durch Siebdruck derart ausgebildet sind, dass die Fluoreszenzschichten jeweils mit den Seitenflächen des die quadratische Fläche begrenzenden Rippengebildes in Berührung gehalten sind, und dass die Gitterelektroden (7) aus einer Vielzahl von Gitterelektrodengebilden in Netzgitteraufbau bestehen, die jeweils an den oberen Endflächen der Rippengebilde ausgebildet sind.
  14. Fluoreszenz-Anzeigeröhre nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (6) aus einer Vielzahl von parallelen Rippen bestehen, die auf dem Substrat (1) in gleichen Abständen voneinander angeordnet sind, und dass die Gitterelektroden (7) jeweils an den oberen Endflächen der parallelen Rippen ausgebildet sind, wobei die Fluoreszenzschichten (5) durch Siebdruck geformt und in einer Vielzahl von parallelen Reihen angeordnet sind, die jeweils zwischen einem entsprechenden Paar der parallelen Rippen liegen und in denen die Fluoreszenzschichten mit den einander zugewandten Seitenflächen der parallelen Rippen des entsprechenden Paares in Berührung gehalten sind.
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