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Maschine zum Aufnageln der Absatzflecke, Rahmen und - Säbleh von Schuhwerk
mit Louis-XV.-Absätzen. Vorliegende Erfindung bezieht sich auf Maschinen zum Aufnageln
der Flecke, Rahrnen und Sohlen von Schuhwerk und besteht in einer Sondervorrichtung
zum Aufnageln des hinteren Sohlenteiles an die zur Sohle zeigende vordere gekrümmte
Fläche von Holzabsätzen, die an dem sog. L OuiS-XV.-MOdell verwendet werden.
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In :der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt,
und zwar zeigt: Abb.i eine Teilvorderansicht einer solchen Maschine; Abb. 2 einen
Querschnitt eines Teiles der Maschine nach II-II der Abb. i. Bei diesen beiden Abbildungen
ist ein Teil der Maschine in der bisherigen Ausführung, also ohne die Erfindungsmerkmale
oder -teile, gezeigt; Abb. 3 zeigt eine Vorderansicht und Abb. 4. einen Schnitt
nach IV-IV der Abb.3; bei diesen beiden Abbildungen sind auch die Teile der Maschine
gezeigt bzw. die Veränderungen, auf welche sich die Erfindung bezieht.
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Abb. 5 ist eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles X der Abb. 3
eines Einzelteiles der in den Abb. 3 und 4 dargestellten Maschine.
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Wie aus .den Abb. i und 2 ersichtlich ist, enthält die Maschine zum
Aufnageln der Flecke, Sohlen und Rahmen auf bekannte Art ein festes Messer i und
ein bewegliches Messer 2. Letzteres wird durch einen Nagelabschneidhebel3 betätigt,
der so benannt ist, weil die Messer, von denen das eine durch diesen Hebel betätigt
wird, gemeinsam dazu dienen, mechanisch und selbsttätig von einem Stahlband die
zum Aufnageln der Flecke, Sohlen und Rahmen verwendeten konischen Nägel oderStifte
abzuschneiden. DerHebel 3 besitzt einen kreisbogenförmigen Teil, der mit einem Zapfen
4 ein Stück bildet, welches sich nach hinten erstreckt, wie Abb.2 zeigt, und drehbar
in einem Bauteil 5 des Maschinengehäuses angeordnet ist. Die Messer @ und 2 sind
durch zwei Platten 7 und 8 abgedeckt bzw. geschützt, die mittels Schrauben 9 bzw.
io an ihrem Platze gehalten werden.
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Die von dem Stahlband mittels :der Messer abgeschnittenen Nägel oder
Stifte stellen sich in einem Hohlraum eines Kolbens i i in Schlagrichtung eines
Hammers 13 ein. Dieser erhält eine auf- und abwärts gehende- Bewegung. Der Kolben
ist im Maschinengehäuse befestigt und besitzt eine senkrechte Bohrung 12, die zur
Führung des Hammers 13 dient. Dieser treibt bei seiner Abwärtsbewegung den im Kolben
i i aufrecht stehenden Nagel in das Arbeitsstück, welches fest gegen das untere
Ende des fraglichen Kolbens gedrückt wird.
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Der Hammer ist am unteren Ende einer Stange 14 befestigt, welche diametral
durch den kreisrunden Teil 6 der vorderen Fläche des Hebels 3 geht. Dieser Stange
14 wird eine auf- und abwärts gehende Bewegung erteilt. Um den Hammer 13 geschlossen
in dem unteren Ende seiner Stange 14 zu halten, ist letztere mit einem Bund 15 umgeben,
der einen Vorsprung 16 aufweist, in welchen eine Befestigungs- und Anzugschraube
17 geschraubt ist. Die dem Vorsprung und der Schraube gemeinsame Achse erstreckt
sich senkrecht an der vorderen Fläche des runden Teiles 6 des Hebels 3.
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Wie aus den Abb. 3 und q. ersichtlich ist, sin@.d in der gemäß der
Erfindung geänderten Maschine zwecks Annagelung der Sohlen an denHolzabsätzen »LouisXV.«
derVorsprung 16 des Bundes t 5 und seine Befestigungs-und Anzugschraube um etwa
9o° mit Bezug auf die sonst übliche Stellung gedreht, so daß sie sich mit Bezug
auf die Hammerstange 14. und mit ihrer gemeinsamen, zur vorderen Fläche des runden
Teiles 6 des Hebels 3 parallelen Fläche nach der linken Seite erstrecken. Um den
Bund 15 und seiner Schraube 17 zu gestatten, in die geänderte Stellung gesetzt zu
werden, ist die Hälfte des runden Teiles 6 des Hebels 3, die am festen
Messer
r anliegt, d. h. die zwischen dem Hamtner und diesem Messer liegt, an ihrer vorderen
Seite ausgespart. Diese Aussparung ist mit 18 (Abb. 3 und q.) bezeichnet und dient
zur Aufnahme des Vorsprunges 16 und der Schraube 17. Der Zweck dieser Anordnung
ist, die Annäherung des Stiefels zu ermöglichen. Der sichtbare Teil des Hammers
13 und der untere Teil der Stange 14 sind mit einer Schutzplatte 21 abgedeckt, die
eine geringe Dicke hat, aber stark genug ist und an der Hälfte des runden Teiles
6 des Hebels 3 befestigt ist, welche dem beweglichen Messer 2 am nächsten liegt.
Diese Anordnung hat den Zweck, eine feste Stütze für die Andrückung des Stiefels
gegen die Maschine zu bilden, ohne befürchten zu müssen, daß der Stiefel durch die
Aufundäbwärtsbewegung cler Hammerstange 14 und der Teile 15, 16 und 17 beschädigt
wird.
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Ferner sind gemäß der Erfindung die Abdeckplatten 7 und 8 der Messer
i und 2, anstatt auf die übliche Art durch Schraubenbolzen befestigt zu werden,
deren Köpfe vorn an der Maschine Vorsprünge bilden, mittels der Schrauben g' und
i o' befestigt, welche Versenkköpfe g" und io" besitzen, so daß diese Köpfe keine
Vorsprünge bilden. Unter anderem ist die vordere Außenkante der Abdeckplatten 7
und 8 stark abgerundet, wie in ig und 2o ersichtlich ist, um zu ermöglichen, rlaß
der Stiefel in allen Arbeitsrichtungen angedrückt werden kann.
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Endlich ist noch gemäß der Erfindung der untere Teil des Kolbens i
i abgeschrägt, voll vorn unten nach hinten ansteigend, wie in 22 der Abb. 5 ersichtlich
ist, um eine geneigte Unterfläche zu erhalten, welche ein Gleiten der Sohle während
des Nagelns verhindern soll.
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Die vorn an der Maschine und unter dem Kolben angeordnete Sondervorrichtung
kann bei Verwendung der Maschine zum Aufnageln der Flecke, Sohlen und Rahmen losgeschraubt
und abgenommen werden, um den nötigen Zwischenraum zu erlangen, wenn die Maschine
zum Annageln der Sohlen an die Holzabsätze »Louis XV.« gebraucht werden soll.
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Die Veränderung der Nagelmaschine gemäß der Erfindung gestattet, den
Stiefel in jede gewünschte Stellung zu bringen, so daß die Nägel stets senkrecht
zur Sohlenfläche, wie im Falle der Handarbeit, eingesenkt werden. Die gemäß der
Erfindung umgebaute Maschine bietet den Vorteil, daß die Sohlen all die Absätze
ebenfalls mittels der in üblicher Weise mechanisch und selbsttätig voll einem Stahlhand
abgeschnittenen Stifte mit Bart angenagelt werden können, so daß eine sichere Befestigung
des Sohlenendes am Absatz mit einem Schlage für jeden Nagel auf gewünschte und nach
Belieben regelbare Tiefe gewährleistet ist, während im Falle der Handarbeit das
Ergebnis infolge der Verwendung der kleinen Täksstifte mit kleinen Köpfen, die nicht
die gewünschte Dauerhaftigkeit aufweisen und die Beendigung der Arbeit durch einen
Handhammer erfordern, bedeutend weniger befriedigend ist.