DE4425860A1 - Reifen für Vorderachsen schwerer Lastkraftwagen oder Busse - Google Patents
Reifen für Vorderachsen schwerer Lastkraftwagen oder BusseInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Reifen geeignet zum
Einsatz auf den Vorderachsen schwerer Lastkraftwagen (LKW)
oder Busse mit einer Laufflächenprofilierung, die frei ist von
allen quer gerichteten Negativen.
Es ist bekannt, Reifen für - in der Regel nicht angetriebene -
Vorderachsen von LKW ohne Querrillen auszuführen. Solche Reifen
sind günstig im Laufgeräusch und weisen in Laufflächenmitte
einen niedrigen Abrieb auf, bilden allerdings mit dem Abrieb
- ohne gegensteuernde Maßnahmen - an jedem Laufflächenrand
eine sogenannte "Freilaufrille" aus, das ist eine in
Umfangsrichtung verlaufende Positivabsenkung, die bis zu 4 mm
tief werden und zum vorzeitigen Reifenaustausch zwingen kann.
Der Fachmann weiß ferner aus Erfahrung, daß schmale quer
gerichtete Negative, sogenannte Quereinschnitte, im
Schulterbereich die Entstehung sogenannter "Freilaufrillen" an
nicht-angetriebenen (=freilaufenden) Achsen beseitigen. Solche
Quereinschnitte am Laufflächenrand sind beispielsweise offen
bart in der DE-OS 29 18 183, DE-OS 29 41 852, EP-PA 0 205 233,
DE-OS 36 03 034 und JP-PA 61-235 205.
Dem Fachmann ist ferner bekannt, daß die Lauffläche mit ihrer
etwa ellipsoidförmigen Gestalt im unbelasteten Zustand
innerhalb des Latsches entsprechend der im wesentlichen ebenen
Gestalt der steiferen Straßenoberfläche abgeplattet wird. Bei
dieser Abplattung sind Längendifferenz zu überbrücken, weil
die Kreissehne im Aufstandsflächenbereich, die im Längsschnitt
sichtbar wird, kürzer ist als der verformungsfreie Bogen.
Bedauerlicherweise provozieren diese Quereinschnitte aber an
den Einschnittenden eine hohe Kerbwirkung; die hohe Spannungs
konzentration führt häufig nach längerer Betriebsdauer unter
harten Bedingungen zu von den Einschnitträndern ausgehenden
und in der Radialen und Axialen wachsenden Rissen.
Aus der finnischen Auslegungsschrift 54254, offengelegt am
21.03.78, ist eine Laufflächenprofilierung uns unbekannter
Zweckbestimmung bekannt mit starken Querrillen und zickzack
förmigen Umfangsrillen, die gemeinsam das Positiv in eine
Vielzahl von Klötzen unterteilen. In diesen Klötzen sind
ringförmig geschlossene Einschnitte dargestellt von
quadratischem, rechteckförmigem, kreisrundem und aus zwei
Halbkreisen mit Unterbrechung zusammengesetztem Grundriß. Eine
solche Gestaltung läßt in der Anwendung auf Reifen für schwere
LKW zwar eine gute Längskraftübertragung erwarten, aber auch
das zuvor beschriebene, störenden Phänomen des über der
Umfangsrichtung unregelmäßigen Abriebes.
Aus den Fig. 1 bis 5 der japanischen Offenlegungsschrift
JP-94 002 442 B2, offengelegt am 05.12.1988, ist für PKW-
Winterreifen die Anordnung ringförmig geschlossener
Einschnitte in Profilblöcken bekannt, wobei jeder dieser
Ringeinschnitte über einen etwa quer verlaufenden Einschnitt
mit einer benachbarten Umfangsrille verbunden ist. Die
Ringeinschnitte weisen einen im Verhältnis zu den Block
abmessungen kleinen Durchmesser auf. Diese Profilierung läßt
bei Übertragung auf Reifen für schwere LKW eine weitere
Verschärfung des Problems des ungleichmäßigen Abriebes
erwarten, weil beträchtliche Steifigkeitsunterschiede zwischen
dem außerhalb und dem innerhalb des Einschnittringes liegenden
Positivteil eines Klotzes zwangsläufig entstehen.
Aus dem österreichischem Patent 387 753 ist eine Laufflächen
gestaltung mit ringförmigen Einschnitten bekannt, die im
Grundriß (=Draufsicht) von der Kreisform abweichen, so daß sich
eine Vorzugrichtung ergibt. Vorzugsweise sollen sie ellipsen-
oder nierenförmig sein und die größte Achse soll höchstens
zwei Drittel der Längs- oder Quererstreckung des zugehörigen
Blockes bzw. der Breite des zugehörigen Laufflächenbandes
betragen. Eine ähnliche Gestaltung ist aus der älteren
(veröffentlicht 1939) FR-PS 838.324 bekannt. Alle Vor
veröffentlichungen mit ringförmigen Einschnitten zeigen diese
ringförmigen Einschnitte in der gesamten Laufflächenbreite.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine hohe Gleichmäßigkeit des
Abriebes im Schulterbereich von Reifen für die nicht
angetriebenen und gelenkten Vorderachsen von schweren LKW zu
erreichen ohne Rißbildungen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit gattungsgemäßen Reifen
gelöst, deren Lauffläche nur im Bereich der Laufflächenränder
durch an sich bekannte, ringförmige Einschnitte aufgeweicht
ist, wobei die ringförmigen Einschnitte in einer Spur oder
zwei um höchstens 5 min gegeneinander versetzten Spuren
angeordnet sind, die Einschnitte in der Draufsicht im
wesentlichen kreisförmig sind und bei einer Schnittdicke
zwischen 0,4 und 1,6 mm einen Außen-Durchmesser zwischen 30%
und 90% der Profiltiefe aufweisen bei einer Einschnitt-Tiefe
zwischen 70% und 110% der Profiltiefe.
Der Abstand von der Mitte eines ringförmigen Einschnittes zur
Mitte des nächsten ringförmigen Einschnittes beträgt vorzugs
weise das 1,4- bis 3,0fache des Außen-Durchmessers der
ringförmigen Einschnitte, vorzugsweise das 1,65- bis 1,90
fache.
Die Erfinder haben aus der Wirksamkeit der Quereinschnitte die
Erkenntnis abstrahiert, daß eine größere Weichheit der
Laufflächenränder gegenüber Belastungen in der Umfangsrichtung
einen Ausgleich der zuvorbeschriebenen Längendefekte infolge
Abplattung - neben dem Abrieb erzeugenden Schlupf - durch
elastische Verformbarkeit der Positive erlaubt; hierdurch wird
zwar der in diesem Bereich auftretende Schlupf nicht völlig
eliminiert, aber auf ein im Markt akzeptiertes Maß begrenzt.
Die Erfinder haben ferner erkannt, daß zwar die Abplattung in
der Längsschnittebene größer ist als in der Querschnittebene,
gleichwohl aber speziell in den - wegen des dort großen
Pressungsgradienten in der Axialen besonders problematischen -
Laufflächenrandbereichen die Abplattung in der Axialen eine
etwa gleichgroße Rolle spielt. Ein wesentliches Element der
Erfindung liegt also darin, neben einer - gegenüber der
Aufweichung durch Quereinschnitte verringerten - Aufweichung
gegenüber Belastungen in Umfangsrichtung auch eine Aufweichung
gegenüber Belastungen in axialer Richtung zu erreichen. Ein
zweites Element liegt darin, daß diese Aufweichung infolge der
knickfreien, etwa kreisförmigen Wölbung der erfindungsgemäßen
Einschnitte und deren Endenlosigkeit kerbwirkungsarm erfolgt
und ein drittes Element liegt schließlich darin, daß diese
gezielt dosierte und orientierte Aufweichung nur im Lauf
flächenrandbereich angeordnet ist, weil bei einer Anordnung
über der gesamten Laufflächenbreite sich nichts an der
Verteilung des Abriebvolumens ändert, also die Umverteilung
des Abriebes vom Rand weg zur Mitte hin nicht gelingt.
Der Abstand der kreisförmigen Einschnitte vom Laufflächenrand
sollte zwischen 3 und 15 mm liegen, vorzugsweise zwischen 7
und 13 mm, wobei als Abstand das Maß zwischen dem axial
äußersten Punkt der Außenkontur des jeweiligen Einschnittes
und dem Laufflächenrand gemeint ist, also nicht etwa das Maß
zwischen dem Mittelpunkt des Kreises und dem Laufflächenrad.
Ein jedes von einem ringförmigen Einschnitt umgrenzte Positiv
kann bis zur Reifenperipherie hochreichen oder auch abgesenkt
sein um höchstens 40% der Profiltiefe; bei einem Durchmesser
der ringförmigen Einschnitte in der Nähe der oberen Grenze des
angegebenen Maßintervalles sollte vorzugsweise das von einem
ringförmigen Einschnitt umgrenzte Positiv nicht abgesenkt
sein.
Für drehsinngebundene erfindungsgemäße Laufflächenprofile
empfiehlt sich eine Neigung der zur Peripherie hin weisenden
Stirnfläche eines jeden von einem ringförmigen Einschnitt
umgrenzten Positives in der Weise, daß im Längsschnitt die
voreilende Kante tiefer liegt als die nacheilende Kante, und
zwar vorzugsweise auf der Höhe der Reifenperipherie. Der
Schrägungswinkel der Stirnfläche kann zwischen 5 und 50° und
sollte vorzugsweise zwischen 30° und 40° liegen. Diese Schräge
ist umgekehrt orientiert als die sich ausgehend von einer im
Neuzustand bündigen, ungeneigten Stirnfläche durch die
Abriebunterschiede zwischen Latscheinlauf und -auslauf
insbesondere im ersten Viertel der Lebensdauer einstellende
Schräge. Diese bevorzugte Schräge wird zweckmäßig so bemessen,
daß - zusammenwirkend mit der umgekehrt orientierten, sich
durch ungleichmäßigen Abrieb an vor- und nacheilenden Kanten
ergebenden Schräge - nach etwa einem Drittel der Lebensdauer
beide schrägen Flächen gleiche Neigung und Größe aufweisen,
so daß sie zusammen eine satteldachartig ausgebildete Stirn
fläche des von einem Ringeinschnitt umschlossenen, etwa
zylinderförmigen Positives ergeben.
Eine solche Gestaltung verhindert, daß die eingeschlossenen
Positive deutlich langsamer abreiben als das umgebende
Positiv, verhindert also ein - unangenehme Geräusche
verursachendes - "Herauswachsen" und evtl. späteres Abreißen
der eingeschlossenen Positive aus der übrigen
Reifenperipherie.
Für die im Nutzfahrzeugbereich bislang überwiegenden nicht
drehsinngebundenen Profile kann obengenannte geräuschsenkende
Idee zwar immerhin mit einem beträchtlichen Teil des möglichen
Erfolges verwirklicht werden, indem die Stirnfläche von
vorneherein satteldachartig ausgebildet wird, wie zuvor für
den zu etwa einem Viertel abgeriebenen Zustand beschrieben.
Auch eine kegelförmige Ausbildung ist möglich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von mehreren Figuren
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine rechte Hälfte einer
Abwicklung einer erfindungsgemäßen, symmetrischen
Laufflächenprofilierung mit einer einzigen Spur von
ringförmigen Einschnitten am Laufflächenrand,
Fig. 2 in analoger Darstellung eine ähnliche Laufflächen
profilierung, mit zwei leicht gegeneinander versetzten
Spuren von ringförmigen Einschnitten am
Laufflächenrand,
Fig. 3 im Querschnitt die rechte Hälfte eines LKW-Reifens mit
der in Fig. 1 gezeigten Laufflächenprofilierung und
Fig. 4a als Einzelheit im Längsschnitt einen ringförmigen
Einschnitt und dessen Umgebung mit einer bevorzugten
geneigten Stirnfläche des umschnittenen Positives im
Neuzustand eines drehsinngebundenen Reifens,
Fig. 4b das gleiche wie Fig. 4a, jedoch im zu etwa einem
Viertel abgefahrenen Zustand, und
Fig. 5 in zur Fig. 4a analogen Darstellungsweise eine Stirn
flächenausbildung des umschnittenen Positives, die
auch für nicht-drehsinngebundene Profile geeignet ist.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf eine rechte Hälfte einer
Abwicklung einer erfindungsgemäßen, symmetrischen Laufflächen
profilierung mit einer einzigen Spur von ringförmigen
Einschnitten 1 am Laufflächenrand 2. Die Einschnitte weisen in
dieser Ausführungsform einen Außen-Durchmesser D1 von 11,0 mm
auf bei einer in Fig. 3 dargestellten Profiltiefe T von
16 mm. Die Einschnittbreite B beträgt 1,0 mm, so daß für den
eingeschlossenen Gummizylinder 3 ein Durchmesser D2 von 9,0 mm
verbleibt.
Der Abstand C in Umfangsrichtung der ringförmigen Einschnitte
1 von Mitte zu Mitte beträgt in diesem Beispiel 15,4 mm, also
das 1,4fache des Einschnitt-Außendurchmessers D1. Mit dieser
sehr dichten Anordnung der ringförmigen Einschnitte 1 wird
eine mehr als ausreichende Wirkung zur Unterdrückung von
Freilaufrillen erreicht und dennoch sind keine von diesen
Einschnitten ausgehenden Risse zu beobachten. Obwohl eine
Bemessung des Abstandes C in dem Intervall des 1,65 bis 1,90
fachen des Außendurchmessers D1 der Einschnitte 1 bevorzugt
wird, ist diese enge Anordnung dargestellt, die ein Extrem des
Gestaltungsfreiraumes zeigt. Um eine ausreichende Wirksamkeit
zu erreichen sollte der Abstand C nicht größer als das 3fache
des Einschnitt-Außendurchmessers D1 sein.
Der Abstand A der ringförmigen Einschnitte 1 vom Laufflächen
rand 14 liegt hier bei 5,5 mm, also dem 0,50fachen des Außen
durchmessers D1 der Einschnitte 1. Die optimale Bemessung des
Abstandes A hängt stark von der Lage der Gürtelkanten darunter
ab; die Mitte der Einschnitte 1 bzw. die Mitte der in der
axial inneren Spur gelegenen Einschnitte 1 sollte sich etwa
über dem Rand der breitesten Gürtellage befinden. Einen
geringeren Einfluß auf die optimale Bemessung des Abstandes A
hat das Verhältnis der Laufflächensteifigkeit zur Gürtel
steifigkeit, die Einschnitt-Tiefe t und die Wölbung der
Laufflächenräder im Querschnitt.
In dem inneren Laufflächenbereich sind insgesamt vier
Umfangsrillen 4 symmetrisch verteilt zur Reifenmittellinie 5
angeordnet. Zur Steigerung des Bremsvermögens sind sie
wellenförmig gestaltet.
Fig. 2 zeigt in analoger Darstellung eine ähnliche
Laufflächenprofilierung wie Fig. 1, jedoch mit zwei leicht
gegeneinander versetzten Spuren von ringförmigen Einschnitten
1 am Laufflächenrand 2. Der axiale Abstand a zwischen den
Einschnittzentren 6 und 7 der beiden Einschnittspuren ist in
diesem Beispiel gleich dem halben Durchmesser der
Gummizylinder 3, also 4,5 mm.
Durch den kleinen Versatz der ansonsten genauso wie in Fig. 1
bemessenen ringförmigen Einschnitte wird bei praktisch
unveränderter Aufweichung gegenüber axialen Verformungen in
der Umfangsrichtung im Überschneidungsbereich beider
Einschnittspuren ebenfalls praktisch unverändert aufgeweicht,
auf der linken Seite der linken Spur und auf der rechten Seite
der rechten Spur hingegen weniger, so daß die Steifigkeits-
Schwankung weniger abrupt erfolgt.
Fig. 3 zeigt im Querschnitt die rechte Hälfte eines LKW-
Reifens mit der in Fig. 1 oder Fig. 2 gezeigten Laufflächen
profilierung.
Die Tiefe t der ringförmigen Einschnitte 1 ist in diesem
Beispiel genauso groß wie die in den Umfangsrillen 4 zu
messende Profiltiefe T. Die jeweils von einem ringförmigen
Einschnitt 1 umschlossenen Gummizylinder 3 ragen in diesem
Beispiel nicht ganz bis in die Peripherie 8 des Reifens im
hier dargestellten Neuzustand. Die Stirnfläche 9 des Gummi
zylinders 3 ist eben und parallel zur Reifenperipherie 8.
Fig. 4a zeigt als Einzelheit im Längsschnitt durch ein
erfindugsgemäßes drehsinngebundenes Laufflächenprofil gemäß
Fig. 1 oder 2 einen ringförmigen Einschnitt 1 und dessen
Umgebung nach der bevorzugten Ausführung mit geneigter
Stirnfläche 9. Als Pfeil 10 ist der vorgesehene Drehsinn von
links nach rechts eingezeichnet. Die voreilende Kante 11 liegt
weiterbildungsgemäß tiefer als die nacheilende Kante 12.
Vorzugsweise liegt - wie hier dargestellt - die nacheilende
Kante 12 auf der Höhe der Reifenperipherie 8.
Fig. 4b zeigt in analoger Darstellung den gleichen Reifen
nach etwa einem Drittel seiner Lebensdauer. Deutlich ist zu
erkennen, daß nun die voreilende Kante 11 und die nacheilende
Kante 12 etwa auf der gleichen Höhe liegen und, daß sich etwa
in der Mitte des Gummizylinders 3 eine Firstlinie 13 der
nunmehr satteldachartigen Stirnfläche 9 ausgebildet hat. Die
Firstlinie 13 ist zwar geringfügig über die Peripherie 8
"hinausgewachsen" jedoch ist dieses Herauswachsen hinreichend
klein um in Verbindung mit der größeren Weichheit in radialer
Richtung infolge der Zuspitzung eine hiervon ausgehende
Geräuschbelästigung auszuschließen.
Fig. 5 zeigt eine ähnliche Maßnahme wie Fig. 4a, die jedoch
auch bei den vorherrschenden nicht-drehsinngebundenen Profilen
anwendbar ist. Ähnlich der auf einen leicht abgefahrenen
Zustand bezogenen Darstellung in Fig. 4b ist hier die
Stirnseite 9 bereits im Neuzustand zu beiden Seiten hin
geneigt, sei es durch eine satteldachartige Gestaltung mit
einer Firstlinie 13, sei es durch eine kegelförmige Ausbildung
mit einer Kegelspitze 13.
Die Erfindung läßt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Erfindung bezieht sich auf Reifen zum Einsatz auf den
Vorderachsen schwerer Lastkraftwagen oder Busse mit einer
Laufflächenprofilierung, die frei ist von allen quer
gerichteten Negativen. Um eine hohe Gleichmäßigkeit des
Abriebes im Schulterbereich zu erreichen ohne Rißbildungen
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die Lauffläche nur im
Bereich ihrer Ränder 2 durch an sich bekannte ringförmige
Einschnitte 1 aufzuweichen, wobei die ringförmigen Einschnitte
1 in einer Spur oder zwei um höchstens 5 mm gegeneinander
versetzten Spuren angeordnet sind, die Einschnitte 1 in der
Draufsicht im wesentlichen kreisförmig sind und bei einer
Schnittdicke B zwischen 0,4 und 1,6 mm einen Außen-Durchmesser
D1 zwischen 30% und 90% der Profiltiefe T aufweisen bei
einer Einschnitt-Tiefe t zwischen 70% und 110% der
Profiltiefe T. Vorzugsweise ist die Stirnfläche 9 eines jeden
von einem ringförmigen Einschnitt 1 umgebenen Positives 3
gegenüber der übrigen Reifenperipherie 8 geneigt.
Claims (11)
1. Reifen geeignet zum Einsatz auf den Vorderachsen schwerer
Lastkraftwagen oder Busse mit einer Laufflächen
profilierung, die frei ist von allen quergerichteten
Negativen (einschließlich der Laufflächenränder),
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lauffläche nur im Bereich der Laufflächenränder (2) durch
ringförmige Einschnitte (1) aufgeweicht ist, wobei die
ringförmigen Einschnitte (1) in einer Spur oder in zwei um
höchstens 5 mm gegeneinander versetzten Spuren angeordnet
sind, die Einschnitte (1) in der Draufsicht im wesentlichen
kreisförmig sind und bei einer Schnittdicke (B) zwischen
0,4 und 1,6 mm einen Außen-Durchmesser (D1) zwischen 30%
und 90% der Profiltiefe (T) aufweisen bei einer
Einschnitt-Tiefe (t) zwischen 70% und 110% der
Profiltiefe (T).
2. Reifen nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand (C) von der Mitte eines ringförmigen Einschnittes
(1) zur Mitte des nächsten ringförmigen Einschnittes (1)
das 1,4fache bis 3,0fache des Außen-Durchmessers (D1) der
ringförmigen Einschnitte (1) beträgt.
3. Reifen nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand (C) von der Mitte eines ringförmigen Einschnittes
(1) zur Mitte des nächsten ringförmigen Einschnittes (1)
das 1,65fache bis 1,90fache des Außen-Durchmessers (D1)
der ringförmigen Einschnitte (1) beträgt.
4. Reifen nach einem der vorangehenden Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand (A) der kreisförmigen
Einschnitte (1) vom Laufflächenrand (14) zwischen 3 und
15 mm liegt, wobei als Abstand (A) das Maß zwischen dem
axial äußersten Punkt der Außenkontur des jeweiligen
Einschnittes (1) und dem Laufflächenrand (14) gemeint ist.
5. Reifen nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand (A) der kreisförmigen Einschnitte (1) vom
Laufflächenrand (14) zwischen 7 und 13 mm liegt.
6. Reifen nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß ein jedes von einem
ringförmigen Einschnitt (1) umgrenzte Positiv (3) bis zur
Reifenperipherie (8) hochreicht oder abgesenkt ist um
höchstens 40% der Profiltiefe (T).
7. Reifen nach Anspruch 6 dadurch gekennzeichnet, daß die
ringförmigen Einschnitte (1) einen Durchmesser (D1)
zwischen 75% und 90% der Profiltiefe (T) aufweisen und,
daß das von einem ringförmigen Einschnitt (1) umgrenzte
Positiv (3) nicht abgesenkt ist.
8. Reifen nach einem der vorangehenden Ansprüche mit einer an
sich bekannten Bindung an einen Drehsinn (10) der
Laufflächenprofilierung dadurch gekennzeichnet, daß die zur
Peripherie (8) hin weisende Stirnfläche (9) eines jeden von
einem ringförmigen Einschnitt (1) umgrenzten Positives (3)
in der Weise geneigt ist, daß im Längsschnitt die
voreilende Kante (11) tiefer liegt als die nacheilende
Kante (12).
9. Reifen nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß die
nacheilende Kante (12) auf der Höhe der Reifenperipherie
(8) liegt.
10. Reifen nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß der
Schrägungswinkel (β) der Stirnfläche (9) zwischen 5 und
50°, vorzugsweise zwischen 30° und 40° liegt.
11. Reifen nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche 1
bis 7, dessen Laufflächenprofilierung in an sich bekannter
Weise an keinen Drehsinn gebunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stirnfläche von vorneherein
satteldachartig oder kegelig ausgebildet ist mit einer
Firstlinie (13) bzw. einer Kegelspitze (13).
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944425860 DE4425860A1 (de) | 1994-07-21 | 1994-07-21 | Reifen für Vorderachsen schwerer Lastkraftwagen oder Busse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19944425860 DE4425860A1 (de) | 1994-07-21 | 1994-07-21 | Reifen für Vorderachsen schwerer Lastkraftwagen oder Busse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4425860A1 true DE4425860A1 (de) | 1996-01-25 |
Family
ID=6523795
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19944425860 Withdrawn DE4425860A1 (de) | 1994-07-21 | 1994-07-21 | Reifen für Vorderachsen schwerer Lastkraftwagen oder Busse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4425860A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29519500U1 (de) * | 1995-12-08 | 1996-04-04 | Continental Aktiengesellschaft, 30165 Hannover | Fahrzeugreifen mit Sacknegativen in der Lauffläche |
-
1994
- 1994-07-21 DE DE19944425860 patent/DE4425860A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29519500U1 (de) * | 1995-12-08 | 1996-04-04 | Continental Aktiengesellschaft, 30165 Hannover | Fahrzeugreifen mit Sacknegativen in der Lauffläche |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |